Rundschreiben

Geschäftsstelle
BAGüS
Bundesarbeitsgemeinschaft
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
BAGüS beim LWL, 48133 Münster
An die
überörtlichen Träger der Sozialhilfe und
Mitglieder FA I
per E-Mail
BAGüS SGB XII-92
Carsten Mertins
Tel.:
0251 591-6542
Büro der Geschäftsstelle:
Sabine Michler
Tel.:
0251 591-6531
Fax:
0251 591-714901
E-Mail:
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Internet: www.bagues.de
Münster, 27.07.2016
Mitglieder-Info Nr. 16/2016
Heranziehung zu Kostenbeiträgen in Höhe der häuslichen Ersparnisse (§ 92 Abs.
2 SGB XII) / Urteil des BSG vom 20.04.2016, B 8 SO 25/14 R
Sehr geehrte Damen und Herren,
das BSG hatte sich in einem Revisionsverfahren mit der Heranziehung zu Kostenbeiträgen
in Höhe der häuslichen Ersparnis zu befassen. Das Urteil füge ich zu Ihrer Kenntnis als Anlage bei.
Interessant ist die Entscheidung des BSG vor allem deshalb, weil das Gericht die Bemessung
von Kostenbeiträgen anhand abstrakt genereller Regelungen in Abhängigkeit vom Einkommen der einsatzpflichtigen Person verworfen hat. Unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes genüge für die Annahme häuslicher Ersparnisse nicht, dass bei der gewährten Hilfe Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt
normalerweise oder in einer Vielzahl von Fällen entfallen würden; vielmehr müssten die Ersparnisse tatsächlich, nicht nur fiktiv prognostiziert werden können, also voraussichtlich bei
dem Leistungsempfänger oder bei demjenigen entstehen, der als einsatzpflichtig in Anspruch genommen wird. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in Randziffer 25, 26 des
beigefügten Urteils wird verwiesen.
Mitglieder: Bezirk Mittelfranken, Ansbach - Bezirk Schwaben, Augsburg - Bezirk Oberfranken, Bayreuth - Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin - Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und
Sport, Bremen - Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Cottbus - Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Halle/Saale - Behörde für Soziales, Familie, und Integration Hamburg - Niedersächsisches
Landesamt für Soziales Jugend und Familie, Hildesheim - Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Landschaftsverband Rheinland, Köln - Bezirk Niederbayern, Landshut – Kommunaler Sozialverband Sachsen, Leipzig - Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Mainz - Landesverwaltungsamt
Thüringen, Meiningen - Bezirk Oberbayern, München - Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster - Bezirk Oberpfalz, Regensburg - Landesamt für Soziales, Saarbrücken - Kommunaler Sozialverband MecklenburgVorpommern, Schwerin - Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart - Bezirk Unterfranken, Würzburg
Besuche: Warendorfer Straße 26 - 28 · 48133 Münster (Eingang Friedensstraße)
Vorsitzender: Matthias Münning
Geschäftsführer: Matthias Krömer, Carsten Mertins
Bankverbindung: Kontoinhaber: LWL-Finanzabteilung
IBAN DE53 4005 0150 0000 4097 06, BIC WEL’ADED1MST
BAGüS
Bundesarbeitsgemeinschaft
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Die Geschäftsstelle beabsichtigt in der Herbstsitzung des FA I einen Erfahrungsaustausch
durchzuführen und die Konsequenzen des Urteils zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
gez.:
Carsten Mertins
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