Geschäftsstelle BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe BAGüS beim LWL, 48133 Münster An die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Mitglieder FA I per E-Mail BAGüS SGB XII-92 Carsten Mertins Tel.: 0251 591-6542 Büro der Geschäftsstelle: Sabine Michler Tel.: 0251 591-6531 Fax: 0251 591-714901 E-Mail: [email protected] Internet: www.bagues.de Münster, 27.07.2016 Mitglieder-Info Nr. 16/2016 Heranziehung zu Kostenbeiträgen in Höhe der häuslichen Ersparnisse (§ 92 Abs. 2 SGB XII) / Urteil des BSG vom 20.04.2016, B 8 SO 25/14 R Sehr geehrte Damen und Herren, das BSG hatte sich in einem Revisionsverfahren mit der Heranziehung zu Kostenbeiträgen in Höhe der häuslichen Ersparnis zu befassen. Das Urteil füge ich zu Ihrer Kenntnis als Anlage bei. Interessant ist die Entscheidung des BSG vor allem deshalb, weil das Gericht die Bemessung von Kostenbeiträgen anhand abstrakt genereller Regelungen in Abhängigkeit vom Einkommen der einsatzpflichtigen Person verworfen hat. Unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes genüge für die Annahme häuslicher Ersparnisse nicht, dass bei der gewährten Hilfe Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt normalerweise oder in einer Vielzahl von Fällen entfallen würden; vielmehr müssten die Ersparnisse tatsächlich, nicht nur fiktiv prognostiziert werden können, also voraussichtlich bei dem Leistungsempfänger oder bei demjenigen entstehen, der als einsatzpflichtig in Anspruch genommen wird. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in Randziffer 25, 26 des beigefügten Urteils wird verwiesen. Mitglieder: Bezirk Mittelfranken, Ansbach - Bezirk Schwaben, Augsburg - Bezirk Oberfranken, Bayreuth - Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Berlin - Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Bremen - Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Cottbus - Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Halle/Saale - Behörde für Soziales, Familie, und Integration Hamburg - Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie, Hildesheim - Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Landschaftsverband Rheinland, Köln - Bezirk Niederbayern, Landshut – Kommunaler Sozialverband Sachsen, Leipzig - Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Mainz - Landesverwaltungsamt Thüringen, Meiningen - Bezirk Oberbayern, München - Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster - Bezirk Oberpfalz, Regensburg - Landesamt für Soziales, Saarbrücken - Kommunaler Sozialverband MecklenburgVorpommern, Schwerin - Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart - Bezirk Unterfranken, Würzburg Besuche: Warendorfer Straße 26 - 28 · 48133 Münster (Eingang Friedensstraße) Vorsitzender: Matthias Münning Geschäftsführer: Matthias Krömer, Carsten Mertins Bankverbindung: Kontoinhaber: LWL-Finanzabteilung IBAN DE53 4005 0150 0000 4097 06, BIC WEL’ADED1MST BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Die Geschäftsstelle beabsichtigt in der Herbstsitzung des FA I einen Erfahrungsaustausch durchzuführen und die Konsequenzen des Urteils zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen gez.: Carsten Mertins Seite 2 von 2
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