KUNDMACHUNG und LADUNG zur BAUVERHANDLUNG Montag

Zahl: 131-1246/2016-1
Kitzeck im Sausal, am 11. Juli 2016
Gegenstand: Bauverhandlung
KUNDMACHUNG und LADUNG zur BAUVERHANDLUNG
Mit der Eingabe vom:
hat:
gemäß der gesetzlichen Grundlage:
um die Erteilung der Baubewilligung für:
auf der Grundstücksfläche:
Verhandlung mit Ortsaugenschein für:
Gemäß der gesetzlichen Grundlage:
Ort:
Um:
Verhandlungsleiter:
21.06.2016
Markus Schurian, 8010 Graz, Schmiedgasse
21/202
§ 22 Abs. 1 Steiermärkisches Baugesetz LGBl.
Nr. 59/1995 i. d. g. F.
Neubau EFW mit 2 überdachten PKW
Abstellflächen u. freien Abstellplatzplatz wie
auch 1 freien Abstellplatz und Außenanlagen
wie Terrasse und Pool
Nr.:
EZ.:
KG:
510/4
folgt (neu)
Steinriegel
angesucht.
Montag, 18. Juli 2016 (KORREKTUR)
§§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51 i.d.g.F.
am Bauplatz
9 Uhr
Bgm. Ursula Malli
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die 11spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der
Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjetiv-öffentlich-rechtliche
Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der
Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen
und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige
Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt
Naturpark „Südsteiermark“
Steinriegel 11
8442 Kitzeck im Sausal/Bezirk Leibnitz/Steiermark
Telefon: 03456/37 00 Fax: 03456/37 00-15
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werden. Die Nachbarn und sonstige Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der
Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der
Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss
des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
Ergeht an:
Bauwerber:
Markus Schurian, 8010 Graz, Schmiedgasse 21/202
Verfasser der Projektunterlagen:
Vallaster Bau GesmbH, 8072 Fernitz, ErzherzogJohann-Platz 21,
Grundeigentümer:
Mag. Claudia Brandstätter-Kobalt, 8442 Steinriegel 99
Nachbarn:
Karl Temmel, 8442 Steinriegel 42
Maria Malli, 8442 Steinriegel 41
Johanna Malli, 8521 Neudorf im Sausal 79
Manfred Pascher, 8442 Steinriegel 71
Alfred Wabnig, 8442 Steinriegel 68
Manuela Puster, 8504 Klein-Preding 43
Sachverständige/Sonstige:
Gemeinde Kitzeck i.S., 8442 Steinriegel 11
DI Heidinger Reinhold
Österreichische Post AG Facility Management
RFKM Plesar Christian
STEWEAG STEG GesmbH Leibnitz
Verhandlungsleiter:
8430 Leibnitz, Quergasse 2
8020 Graz, Bahnhofgürtel 48-50
8430 Leibnitz, Hasendorferstraße 5
8010 Graz, Leonhardgürtel 10
Bgm. Ursula Malli
Die Bürgermeisterin
Ursula Malli e.h.
Naturpark „Südsteiermark“
Steinriegel 11
8442 Kitzeck im Sausal/Bezirk Leibnitz/Steiermark
Telefon: 03456/37 00 Fax: 03456/37 00-15
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