Zahl: 131-1246/2016-1 Kitzeck im Sausal, am 11. Juli 2016 Gegenstand: Bauverhandlung KUNDMACHUNG und LADUNG zur BAUVERHANDLUNG Mit der Eingabe vom: hat: gemäß der gesetzlichen Grundlage: um die Erteilung der Baubewilligung für: auf der Grundstücksfläche: Verhandlung mit Ortsaugenschein für: Gemäß der gesetzlichen Grundlage: Ort: Um: Verhandlungsleiter: 21.06.2016 Markus Schurian, 8010 Graz, Schmiedgasse 21/202 § 22 Abs. 1 Steiermärkisches Baugesetz LGBl. Nr. 59/1995 i. d. g. F. Neubau EFW mit 2 überdachten PKW Abstellflächen u. freien Abstellplatzplatz wie auch 1 freien Abstellplatz und Außenanlagen wie Terrasse und Pool Nr.: EZ.: KG: 510/4 folgt (neu) Steinriegel angesucht. Montag, 18. Juli 2016 (KORREKTUR) §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51 i.d.g.F. am Bauplatz 9 Uhr Bgm. Ursula Malli Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die 11spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjetiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt Naturpark „Südsteiermark“ Steinriegel 11 8442 Kitzeck im Sausal/Bezirk Leibnitz/Steiermark Telefon: 03456/37 00 Fax: 03456/37 00-15 Seite 1 werden. Die Nachbarn und sonstige Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden. Ergeht an: Bauwerber: Markus Schurian, 8010 Graz, Schmiedgasse 21/202 Verfasser der Projektunterlagen: Vallaster Bau GesmbH, 8072 Fernitz, ErzherzogJohann-Platz 21, Grundeigentümer: Mag. Claudia Brandstätter-Kobalt, 8442 Steinriegel 99 Nachbarn: Karl Temmel, 8442 Steinriegel 42 Maria Malli, 8442 Steinriegel 41 Johanna Malli, 8521 Neudorf im Sausal 79 Manfred Pascher, 8442 Steinriegel 71 Alfred Wabnig, 8442 Steinriegel 68 Manuela Puster, 8504 Klein-Preding 43 Sachverständige/Sonstige: Gemeinde Kitzeck i.S., 8442 Steinriegel 11 DI Heidinger Reinhold Österreichische Post AG Facility Management RFKM Plesar Christian STEWEAG STEG GesmbH Leibnitz Verhandlungsleiter: 8430 Leibnitz, Quergasse 2 8020 Graz, Bahnhofgürtel 48-50 8430 Leibnitz, Hasendorferstraße 5 8010 Graz, Leonhardgürtel 10 Bgm. Ursula Malli Die Bürgermeisterin Ursula Malli e.h. Naturpark „Südsteiermark“ Steinriegel 11 8442 Kitzeck im Sausal/Bezirk Leibnitz/Steiermark Telefon: 03456/37 00 Fax: 03456/37 00-15 Seite 2
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