Wahl der Delegiertenversammlung PUBLICA: Erläuterungen zur

Wahl der Delegiertenversammlung PUBLICA: Erläuterungen zur
Wahlvorschlagsliste Wahlkreis III
Der Wahlkreis III umfasst die Vorsorgewerke der angeschlossenen Organisationen nach Artikel
4 Absatz 2 PUBLICA Gesetz. In diesen Vorsorgewerken sind die angestellten Personen der
angeschlossenen Arbeitgebenden versichert.
Dem Wahlkreis III stehen 3 Sitze der insgesamt 80 Sitze zu.
Wahltag ist Sonntag, der 27. November 2016.
Wahlvorschlagslisten
 Wahlvorschläge müssen spätestens am Freitag, 30. September 2016 auf den vorgegebenen
Wahlvorschlagslisten beim Wahlbüro eingegangen sein.
 Auf einer Liste dürfen maximal so viele Kandidierende aufgeführt sein, wie im Wahlkreis Sitze zu
vergeben sind.
 Eine kandidierende Person darf nur auf einer Wahlvorschlagsliste vorgeschlagen und dort nur
einmal genannt werden.
 Jede Liste des Wahlkreises III muss von mindestens 5 Personen unterzeichnet werden, die
im Zeitpunkt des Eingangs der Wahlvorschlagslisten bei PUBLICA als Versicherte registriert sind.
 Unterschriften dürfen für mehrere Wahlvorschlagslisten geleistet werden. Es dürfen aber nur
Wahlvorschlagslisten desjenigen Wahlkreises unterschrieben werden, für welchen die
Wahlberechtigung besteht.
 Kandidierende Personen dürfen Wahlvorschlagslisten unterschreiben.
 Nach Einreichung der Wahlvorschlagsliste können Unterschriften nicht mehr zurückgezogen
werden.
 Das Wahlbüro bestätigt der ersten unterzeichnenden Person den Eingang der Liste.
 Die drei Erstunterzeichnenden jeder Listen sind für das Wahlbüro die Ansprechpersonen und
vertreten die übrigen Unterzeichnenden.
Inhalt der Wahlvorschlagslisten und Unterschriftenbögen
Auf der Wahlvorschlagsliste sind folgende Angaben über die kandidierende Person zwingend:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Name, Vorname und Geschlecht
Muttersprache
Geburtsdatum
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin, gegebenenfalls Dienststelle, Vorsorgewerk
Beruf und Funktion
Telefonnummer und E-Mailadresse
Auf der Wahlvorschlagsliste bestätigt auch jede kandidierende Person schriftlich, dass sie den
Wahlvorschlag annimmt.
Auf den Unterschriftenbögen sind für jede unterzeichnende Person folgende Angaben zwingend:
a) Name, Vorname und Geschlecht
b) Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin und Vorsorgewerk
c) Telefonnummer und E-Mailadresse
Digitales Fotoportrait
Jede kandidierende Person muss für die Publikation der Wahlliste (E-Voting) ebenfalls bis
30. September 2016 ein Fotoportrait (jpg, png,300 dpi) anliefern.
Wahlbüro, Juli 2016
Wahlwerbung
Kandidierende sind aufgerufen, ihre elektronische Wahlwerbung bis spätestens 30. September 2016
dem Wahlbüro einzureichen ([email protected]).
Anforderungen an die Wahlwerbung:
Text und Bild: max. 1 Seite, Format A4 im PDF-Format
Wahlwerbung wird ausschliesslich auf der Webseite von PUBLICA publiziert und nur dann, wenn sie
den Anforderungen entspricht.
Prüfung der Wahlvorschlagslisten
Das Wahlbüro nummeriert die Wahlvorschlagslisten in der Reihenfolge ihres Eingangs und prüft, ob
sie den Anforderungen des DWR gemäss Artikel 18 ff entsprechen.
Weitere Informationen:
http://www.publica.ch/ueber-uns/organisation/delegiertenversammlung/erneuerungswahl-2016
Wahlbüro, Juli 2016