amtsblatt - Neuhausen

Erholungsort
NEUHAUSEN
„Der schönste Fleck im Erzgebirge“
A MTSBL AT T
Informationen siehe Seite 10
NEUHAUSEN,
CÄMMERSWALDE
Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach,
Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach
www.neuhausen-erzgebirge.de
Heft 08 • August 2016
Ausgabetermin: 29.07.2016
Jahrgang 26
Preis: 1,00 E
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Seite 2
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale: 037361 – 1597-0
Sprechzeiten:
Fax: 037361 – 159750 Dienstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Internet: www.neuhausen.de
Donnerstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Freitag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bankverbindung: IBAN: DE34 8705 2000 3535 0008 49 | BIC: WELADED1FGX | Sparkasse Mittelsachsen
Ihre Ansprechpartner:
ZimmerBereich
Name
105 (1. OG) Bürgermeister
Peter Haustein
102 (1. OG) Standesamt
Candy Lorenz
103 (1. OG) Steuern / Barkasse
Silke Dietel
103 (1. OG) Buchhaltung
Kathrin Bilz
107 (1. OG) Hauptamt / Bauamt
Anke Heidenreich
108 (1. OG) Gewerbe
Candy Lorenz
108 (1. OG) Wohnungswesen
Carina Müller
109 (1. OG) Kämmerei
Heike Schubert
002 (EG)
Einwohnermeldeamt
Carina Müller
001 (EG)
Touristinformation
Telefon: 037361 1597-77, Fax: 037361 1597-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.neuhausen-erzgebirge.de
Mo – Fr 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sa
10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Durchwahl e-Mail
1597-15
[email protected]
1597-31
[email protected]
1597-13
[email protected]
1597-11
[email protected]
1597-18
[email protected]
1597-16
[email protected]
1597-17
[email protected]
1597-19
[email protected]
1597-30
[email protected]
Bibliothek:
Telefon: 037361 – 15860
Bibliothek Cämmerswalde:
E-Mail: [email protected]
Mo, Di, Fr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
Do
9.00 Uhr – 13.00 Uhr
im Haus des Gastes
Notrufe
Polizei
Rettungsdienst/Feuerwehr
Polizeiposten Sayda
Bundespolizeiinspektion
110
BPOL-Bürgerhinweis
0180 / 234566
112
Hilfe für Frauen in Not – Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar. –
037365 / 609810
Frauenschutzhaus Freiberg Tel./Fax: 03731 / 22561
037327 / 8610
E-Mail:
[email protected]
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist
für Mittwoch, den 3. August 2016, um 19.00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses Neuhausen
vorgesehen.
Die Ladung erfolgt durch Aushang an den Verkündungs­
tafeln in Neuhausen und Cämmerswalde.
Mit der Ladung wird auch die Tagesordnung bekannt­
gegeben. Alle Einwohner sind dazu herzlich eingeladen.
P. Haustein, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Am 29.06.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst
wurden:
Beschluss Nr. 01.06.2016
Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt das Dorfentwicklungskonzept für die Gemeinde Neuhausen/Erzgebirge, erstellt
durch die Projektgruppe Stadt + Entwicklung Ferber, Graumann
und Partner.
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich
an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen.
Die zu beschließende Spendensumme beträgt insgesamt
3.255,70 Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2016 Spenden in Höhe
von 5.000,70 Euro vom Gemeinderat beschlossen.
Beschluss Nr. 03.06.2016
1.Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, eine Teilfläche des Flurstückes 72 c der Gemarkung Dittersbach einer
Größe von ca. 467 m² und eine Teilfläche des Flurstückes 72 d
der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von ca. 231 m² an
Anja Heimann, Olbernhauer Str. 29, 09544 Neuhausen/Erzgeb.
OT Dittersbach zu veräußern.
2.Die Flurstücke werden zum aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen in Höhe
von 7,00 €/m² veräußert.
3.Für die über das Flurstück 72 d verlaufende Zufahrt ist ein Wegerecht zu sichern.
Beschluss Nr. 02.06.2016
4.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Grundbucheintragung etc.),
tragen die Erwerber.
Der Gemeinderat Neuhausen beschließt die Annahme von Sachund Geldspenden, Schenkungen und Zuwendungen, die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO
5.Der Beschluss-Nr. 05.02.2016 vom 10.02.2016 wird aufgehoben.
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Heft 08 · August - Jahrgang 26
AMTSBLATT
Das LRA Mittelsachsen, Abt. Kreis­
entwicklung und Bauen, Ref. Bau­
aufsicht und Denkmalschutz gibt
bekannt:
Existenzgründung im Einzelhan­
del – Unternehmensnachfolge
als eine vielversprechende
Alternative
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Ob Neugründung, Franchise, Unternehmensnachfolge oder Gründung im Nebenerwerb – die Möglichkeiten ein eigenes Ladengeschäft zu eröffnen sind vielfältig. Damit zukünftige Unternehmer
und Unternehmerinnen gut vorbereitet in die Existenzgründung
starten können, sollten sie sich gut informieren und beraten lassen. Die IHK bietet Existenzgründern im Landkreis Mittelsachsen
besondere Unterstützung an.
So findet jeden zweiten Montag im Monat der Existenzgründertreff
in Freiberg statt. Interessierte können erste Informationen zur Gestaltung eines Businessplans, zum Gewerbe- und Gesellschaftsrecht sowie zu Fördermöglichkeiten erhalten. Ebenso werden für
Existenzgründer in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen
Einblicke ins Steuerrecht oder zur Kostenrechnung und Preiskalkulation gegeben.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Jenny Göhler unter
03731/79865-5500 oder [email protected] zur
Verfügung.
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder
die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder
Nutzungsänderung nach der Sächsischen Bauordnung verfahrensfrei ist.
Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn
 das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans liegt,
 den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig
entspricht,
 mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
 die Erschließung gesichert ist,
 die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und
 die Gemeinde nicht die Durchführung eines
Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag
einzureichen?
Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die
amtlichen Bauvordrucke zu verwenden, die auch auf der Internetseite des Landkreises eingestellt sind. Der Bauantrag ist mit den
erforderlichen Unterlagen im Landratsamt Mittelsachsen mindestens dreifach einzureichen. Insbesondere bei Vorhaben, bei denen
mehrere Behörden beteiligt werden müssen, empfiehlt es sich jedoch, die Bauvorlagen in fünffacher Ausfertigung vorzulegen.
Eine Besonderheit ist das geplante „Kamingespräch des Einzelhandels“ am 5. Oktober 2016 dar. Dies stellt für Existenzgründer
und Unternehmer mit Erweiterungswunsch die einmalige Gelegenheit dar, auf Unternehmen im Einzelhandel zu treffen, die eine
Nachfolge anstreben.
Sie haben Interesse und benötigen weitere Informationen? Näheres erfahren Sie von Christopher Runne (03731/79865-5300,
[email protected]).
Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall
 Lageplan
 Bauzeichnungen
 Baubeschreibung und
 Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung
und straßenmäßige Erschließung vorzulegen.
 bautechnische Nachweise
Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann.
Müssen die Nachbarn beteiligt werden?
Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben sollten Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die
Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese
nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung. In diesem Fall wird den Nachbarn die Baugenehmigung
zugestellt.
Wie geht es mit Ihrem Bauantrag weiter? Was prüft die Bauaufsichtsbehörde?
Im Baugenehmigungsverfahren beteiligt die Bauaufsichtsbehörde
die Gemeinde und weitere Behörden. Der Prüfungsumfang ist dabei abhängig von der Art des Vorhabens. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, z.B. beim Bau eines Eigenheims, wird
nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft. Im
Übrigen sind Sie als Bauherr gemeinsam mit Ihrem Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
verantwortlich.
Über den Bauantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten nach bestätigter Vollständigkeit aller Unterlagen. Diese Frist kann einmalig aus wichtigen Gründen um zwei
Monate verlängert werden.
Letzte Aufrufe für 2016
in der LEADER­Region
„Silbernes Erzgebirge“
Am 18. und 25. Juli 2016 werden wieder neue Aufrufe in der Region „Silbernes Erzgebirge“ gestartet. Aufgerufen werden fast alle
Bereiche der Entwicklungsstrategie, d.h. es können Vorhaben aus
den verschiedensten Maßnahmebereichen zur Auswahl eingereicht werden:
Aufruf 06-2016
• Handlungsfeld B: Verkehr und Mobilität
Vorhaben zum bedarfsgerechten Erhalt und zur qualitativen
Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur
Aufruf 07-2016
• Handlungsfeld A Ortsentwicklung und Wohnen
Vorhaben zur Nutzungsvielfalt öffentlicher Einrichtungen und
Räume sowie Sanierungs-/ Modernisierungsvorhaben von genutzter historisch wertvoller Bausubstanz
•
Handlungsfeld C: Soziales, Grund- und Nahversorgung
Vorhaben bezüglich Ehrenamt und Freiwilligenarbeit und Vorhaben zur Sicherung wohnortnaher Versorgungseinrichtungen
•
Handlungsfeld D: Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Vorhaben zur Vernetzung und Kooperation von Unternehmen,
zur Um- und Wiedernutzung leerstehender ortsbildprägender
Bausubstanz für gewerbliche Zwecke, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben für gewerblich genutzte Bausubstanz,
Vorhaben zur Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit von
Unternehmen und zum Aufbau von regionalen Wirtschaftsketten sowie Vorhaben zur Unterstützung der nachhaltigen Ansiedlung / Sicherung von Fachkräften
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Aufruf 08-2016
• Handlungsfeld A: Ortsentwicklung und Wohnen
Vorhaben zur Schaffung eines bedarfsgerechten Wohnraum­
angebots
• Handlungsfeld E: Kulturerbe, Image, Tourismus
Vorhaben zur Bewahrung und Entwicklung des ländlichen Kulturerbes, zum Ausbau und der touristischen Infrastruktur, zur
Qualifizierung und Weiterbildung von Gästeführern / Servicepersonal sowie Vorhaben zur Weiterentwicklung touristischer
Ganzjahres- und wintertouristischer Angebote
• Handlungsfeld F: Umwelt, Natur und Landschaft
Vorhaben der Umweltbildung und der Sensibilisierung sowie
Vorhaben zur Verbesserung der innerörtlichen Umweltbedingungen und zum Erhalt von typischen Strukturelementen der
regionalen Natur- und Kulturlandschaft
• Handlungsfeld G: Prozesse, Konzepte, Management
Förderung von Projektmanagements bei komplexen Vorhaben,
Konzeptionen, prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und
Sensibilisierung sowie Kooperationsvorhaben
Auch diesmal steht mit mehr als 9 Mio. Euro ein großes Budget für
die Entwicklung unserer Region zur Verfügung.
Wer ein Vorhaben einreichen möchte, sollte sich unbedingt vorher
im Regionalmanagement beraten lassen. Wir stehen jederzeit für
Beratungen, auch vor Ort, zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin unter: Tel: 03731-692698
oder per Mail: [email protected].
Detaillierte Informationen zu den Aufrufen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare werden immer unter:
http://www.re-silbernes-erzgebirge.de/index.php/aufrufe
zur Verfügung gestellt.
Viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Vorhaben wünscht Ihnen
Ihr Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“!
Umwelttelefon
Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch
Umweltbelastungen sind an folgende Adressen zu richten:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Tel.: 0351/5646522 | Fax.: 0351/5646529
[email protected]
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Tel.: 0351/26125104 | Fax.: 0351/26125199
[email protected]
Außerdem können Sie sich im Internet unter www.luft.sachsen.de über die Luftqualität in Sachsen informieren.
Problemstoffe werden
eingesammelt
Seite 4
Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender und
auf der Internetseite der EKM www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht.
Bitte geben Sie die Problemstoffe persönlich beim Personal des
Schadstoffmobils ab. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte stellen eine
Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt dar. Mengen bis 30 Liter
bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Alles was
darüber hinaus ist, wird von dem Problemstoffmobil nicht mitgenommen.
Problemstoffe sind z.B.:
Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben,
Haushalt- und Fotochemikalien,
Abbeiz- und Holzschutzmittel,
Düngemittel,
Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel,
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
Spraydosen mit Restinhalten,
Klebstoffe,
Quecksilber-Thermometer,
Öle,
Feuerlöscher und
Behältnisse mit unbekannten Inhalten.
Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schadstoffmobil nicht angenommen. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig
angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) abzuholen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie
uns einfach an:
Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42.
TERMINE Abfallentsorgung
August 2016
Neuhausen (ohne Deutscheinsiedler Weg), OT Dittersbach,
OT Frauenbach, OT Heidelbach
04.08.2016Restmüll
18.08.2016Restmüll
23.08.2016Papier
09.08.2016
Gelbe Tonne
23.08.2016
Gelbe Tonne
Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg)
18.08.2016Restmüll
18.08.2016Papier
18.08.2016
Gelbe Tonne
OT Cämmerswalde
03.08.2016Restmüll
17.08.2016Restmüll
31.08.2016Restmüll
25.08.2016Papier
09.08.2016
Gelbe Tonne
23.08.2016
Gelbe Tonne
OT Deutschgeorgenthal, OT Neuwernsdorf,
OT Rauschenbach,
03.08.2016Restmüll
17.08.2016Restmüll
31.08.2016Restmüll
23.08.2016Papier
09.08.2016
Gelbe Tonne
23.08.2016
Gelbe Tonne
Das Schadstoffmobil ist im Landkreis ab 24. August unterwegs.
(Termine Neuhausen: siehe Amtsblatt September!)
Grünschnitt und Gartenabfälle können immer montags von 17.00
bis 18.00 Uhr am Heizhaus, Ernst-Thälmann-Straße 20, gegen
Entgelt abgegeben werden.
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Heft 08 · August - Jahrgang 26
AMTSBLATT
10 Teams aus ganz Deutschland kämpften vom 1. bis 3.7.2016 in Saarbrücken um den Titel „Deutscher Meister“ im DFB Ü50-Cup. Nach
einem 2. Platz in der Vorrunde bezwangen die Neuhausener im Halbfinale die stark auftretenden Darmstädter in einem Elfmeter-Krimi mit
4:3. Das Finale gegen den Hertha BSC-Bezwinger Peine gewannen die Männer dann souverän mit 3:0.
Die Torschützen Seiffert, Müller
und Morgenstern sowie die
gesamte Mannschaft wurden
von den mitgereisten Begleitern,
Fans und Verantwortlichen
des Vereines ausgelassen
gefeiert.
Uwe Morgenstern wurde
mehr als berechtigt zum besten
Spieler Ü50 Deutschlands gekürt.
Verein und Vorstand sind
ebenfalls sehr stolz auf diesen
herausragenden Erfolg und sagen
Danke an alle Spieler, Fans und
Sponsoren.
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Geburtstag des Monats
Wir gratulieren
unseren Jubilaren und
wünschen alles Gute
sowie Gesundheit und
Wohlergehen.
Die Geburtstagskinder der Monate Juli und August 2016 laden
wir am Mittwoch, dem 7. September 2016, um 14.30 Uhr in
das Schloss Purschenstein ganz herzlich ein.
Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre.
Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können
wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen.
Neuhausen/Erzgeb.
Waltraud Müller
Frank Stiehl
Eberhard May
Erika Hetze
Elvira Wenzel
Ursula Weißbach
Baldur Schlieder
Ursula Schneider
Gottfried Hegewald
Gerhard Illing
Ingeborg Kreller
Helga Müller
Erich Franz
Gertraud Sauerbrey
Sigrid Wolf
Isolde Braun
Roswitha Hänel
Irma Müller
Christfried Morgenstern
Christa Kleine
Hanni Beer
04.08.1933
04.08.1939
10.08.1934
10.08.1940
11.08.1944
12.08.1923
12.08.1943
13.08.1940
14.08.1927
14.08.1935
15.08.1935
15.08.1938
15.08.1942
17.08.1938
18.08.1937
18.08.1939
20.08.1943
23.08.1939
24.08.1937
24.08.1939
25.08.1916
83 Jahre
77 Jahre
82 Jahre
76 Jahre
72 Jahre
93 Jahre
73 Jahre
76 Jahre
89 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
78 Jahre
74 Jahre
78 Jahre
79 Jahre
77 Jahre
73 Jahre
77 Jahre
79 Jahre
77 Jahre
100 Jahre
OT Cämmerswalde
Klaus Rudolph
Elfriede Müller
Margot Uhlig
Günter Berger
Christa Berger
Egon Richter
Rita Oehler
Irene Heber
Reinhilde Jäcke
Gerolf Köhler
Hildegard Bärtl
Karl Dornick
Karl Hegewald
01.08.1944
03.08.1934
04.08.1931
04.08.1938
09.08.1933
10.08.1936
10.08.1941
15.08.1923
18.08.1938
20.08.1944
26.08.1943
28.08.1932
30.08.1945
72 Jahre
82 Jahre
85 Jahre
78 Jahre
83 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
93 Jahre
78 Jahre
72 Jahre
73 Jahre
84 Jahre
71 Jahre
OT Dittersbach
Gerd Kunze
Hildegart Ramm
Christoph Reimer
Hannelore Müller
Peter Herklotz
22.08.1945
23.08.1935
25.08.1928
25.08.1940
29.08.1943
71 Jahre
81 Jahre
88 Jahre
76 Jahre
73 Jahre
OT Frauenbach
Horst Söllner
Ursula Silbermann
Heinrich Witte
12.08.1937
15.08.1942
29.08.1938
79 Jahre
74 Jahre
78 Jahre
OT Neuwernsdorf
Inge Richter
Gerold Meyer
03.08.1941
08.08.1932
75 Jahre
84 Jahre
OT Rauschenbach
Gisa Simek
Käthe Neuber
Heinz Schubert
Ruth Tesche
Herbert Beulig
Dieter Meyer
Heinz Hofmann
Ursula Dillmann
06.08.1939
11.08.1927
13.08.1925
15.08.1929
16.08.1935
16.08.1940
19.08.1935
24.08.1946
Seite 6
77 Jahre
89 Jahre
91 Jahre
87 Jahre
81 Jahre
76 Jahre
81 Jahre
70 Jahre
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare.
Peter Haustein – Bürgermeister
Volkssolidarität Kreisverband Freiberg e.V.
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Neuhausen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
über die Rufnummer
ab 19.00 Uhr,
ab 14.00 Uhr und
24 Stunden
1 1 6 1 1 7 vermittelt.
Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für
ihre Patienten zu erreichen.
Bereitschaftsdienst
Zahnärzte
Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr
für dringende Schmerzfälle
06./07.08.16
13./14.08.16
20./21.08.16
27./28.08.16
Herr ZA M. Köhler, Olbernhau
Herr DS. E. Heinrich, Olbernhau
Herr SR U. Kleemann, Neuhausen
Herr ZA M. Kaden, Olbernhau
037360 73460
037360 20676
037361 4132
037360 75282
Apothekenbereitschaft
Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und
beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet
am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr.
01.08.-07.08.16
Schloß- Apotheke
Neuhausen
037361 50070
08.08.-14.08.16
Stadt- Apotheke
Sayda
037365 1288
15.08.-21.08.16
Drei- Tannen- Apotheke, Olbernhau 037360 1810
22.08.-28.08.16
Linden- Apotheke
Pockau
037367 87210
29.08.-04.09.16
Stadt- Apotheke
Lengefeld
037367 2296
Cämmerswalde
Bereitschaftsdienst Ärzte
Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen
Seite 7
DRK bittet mit Sonder­
aktionen auch in den
Sommermonaten
um Blutspenden:
Wegen Urlaub
vom 08.08. – 26.08.2016
ist die Praxis von
Frau Dr. Mende, Cämmerswalde,
Gewinnung von Erstspendern bleibt
wichtiges Ziel
geschlossen.
Vertretung:
Fr. Dr. Gläser, Re-Bie, Muldentalstr. 13, 037327-1222
Fr. Dr. Wermke, Re-Bie, Muldentalstr. 6, 037327-1223
GP Dr. Werner / Dr. Huster, Sayda, Lutherplatz 6, 037365-1325
Zahnärztlicher Notdienst
Bereich Brand-Erbisdorf
Samstag 9:00 – 10:00 Uhr
Sonntag
10:00 – 11:00 Uhr
Feiertag
10:00 – 11:00 Uhr
06. / 07.08.16 DS G. Börner
Mulda
037320 1391
13. / 14.08.16 ZA J. König
Frauenstein
037326 84100
20. / 21.08.16 Dr. S. Vogelsang
Brand-Erbisdorf
037322 3864
27. / 28.08.16 DS P. Franke
Lichtenberg
037323 1305
Änderungen bitte vorbehalten.
Wochenenddienst
DRK-Sozialstation Sayda
und Umgebung
Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar:
037327/83498 • Fax 037327/83499
06. – 07.08.16Altenpflegerin
Frau Rosemarie Büschel Tel. 037327/83498
Voigtsdorf, Hauptstraße 89
13. – 14.08.16Gesundheits- und Krankenpflegerin
Frau Irina Weißbach
Tel. 037327/83498
Sayda, Lange Gasse 3
20. – 21.08.16Altenpflegerin
Frau Rosemarie Büschel Tel. 037327/83498
Voigtsdorf, Hauptstraße 89
27. – 28.08.16Schwester
Frau Monika Eckhardt
Tel. 037327/83498
Friedebach, Freiberger Straße
Schwester Kerstin Krebs
PDL SST Sayda und Umgebung
Diakoniestation Seiffen
Am Rathaus 3 • 09548 Seiffen
Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag
jeweils AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich
mittwochs von14:00 bis 17:30 Uhr besetzt.
Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: 037362/8481
Das DRK bittet mit den beiden Aktionen „Spender werben Spender“ und „Begrüßungsgeschenk für Erstspender“ weiter um dringend benötigte Blutspenden.
Noch bis zum 31.12. bedankt sich
das DRK bei jedem Spender, der
einen oder mehrere Erstspender
zu einem DRK-Blutspendetermin
mitbringt, mit einer attraktiven DRKEditionstasse. Jeder Erstspender
erhält als Dankeschön einen Jutebeutel mit wichtigen Informationen
zur Blutspende und kleinen Überraschungen.
Zu den Zielen der Arbeit des DRK-Blutspendedienstes gehört
es, Blutspender nach der Erfahrung ihrer ersten Blutspende auch
als regelmäßige Spender zu gewinnen. Denn nur gemeinsam mit
möglichst zahlreichen Spendern, die regelmäßig Blutspenden leisten, gelingt es, die regionale Patientenversorgung mit Blutpräparaten jederzeit sicherzustellen.
Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das
entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.
Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten
werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bis zu
sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen
zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht:
am Mittwoch, dem 17.08.2016,
von 14:00 – 19:00 Uhr,
in der Turnhalle Neuhausen
Kirchgemeinden
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Neuhausen-Heidersdorf
Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen
11. Sonntag nach Trinitatis – 7. August
8.30 Uhr
Heidersdorf Lesegottesdienst (I. Vesper)
10.00 Uhr
NeuhausenFamiliengottesdienst
zum Schulbeginn (K. Friedemann)
Fahrdienst: J. Dietel – 14761
12. Sonntag nach Trinitatis – 14. August
10.00 Uhr
NeuhausenGottesdienst zum Auftakt
der Touristikmesse mit Königlichen
Hoheiten (Pf. Dr. Beyer)
Fahrdienst: N. Heimann – 146128
10.00 Uhr
HeidersdorfFamiliengottesdienst
zum Schulbeginn (K. Friedemann)
13. Sonntag nach Trinitatis – 21. August
8.30 Uhr
Neuhausen Gottesdienst
10.00 Uhr
HeidersdorfGottesdienst
Fahrdienst: G. Kaden – 149841
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Seite 8
Anzeige
14. Sonntag nach Trinitatis – 28. August
14.00 Uhr
Neuhausen
Familien-Festgottesdienst
zum 15-jährigen Bestehen des
Ev. Kinderhauses „Vier Jahreszeiten“
(Pf. Dr. Beyer), anschließend Jubiläumsumzug zum Kindergarten
Fahrdienst: B. Wolf – 4186
Im Kindergarten erwartet alle ein
buntes Programm bei Kaffee und
Kuchen sowie Würstchen vom Grill.
Unsere Kreise laden ein zum / zur:
Fröhliches Alter
Montag, 8. August
Frauenkreis
Mittwoch, 10. August
14.00 Uhr
19.30 Uhr
Junge Gemeinde
freitags in Seiffen
(Fahrdienst anmelden unter 015236929518)
19.00 Uhr
Posaunenchor
montags
19.30 Uhr
Kirchenchor Neuh.
dienstags
19.30 Uhr
Kirchenvorstand
nach Vereinbarung
19.00 Uhr
Krabbelgruppe im Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“
Dienstag, 9. August
15.30 Uhr – 16.30 Uhr
Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei Neuhausen
(Telefon: 037361 45249 oder 4009 | Fax 037361 50851
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwartenberggemeinde.de):
Montag und Donnerstag
Dienstag und Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Unsere Neuhausener Kirche ist geöffnet:
Montag bis Samstag während des Läutens
- 12:00 Uhr und 19:00 Uhr und
- zu den sonntäglichen Gottesdienstzeiten.
Zu meinem
Kirchgemeinde
Clausnitz-CämmerswaldeRechenberg
Veranstaltungen im August 2016
Mittwoch, 03.08.
15.30 Uhr
Gottesdienst im Pflegeheim in Rauschenbach
Donnerstag, 04.08.
14.00 Uhr
Rentnerkreis im Pfarrhaus Cämmerswalde
Freitag, 05.08.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Samstag, 06.08.
20.00 Uhr
Kreis Junger Erwachsener
im Pfarrhaus Cämmerswalde
Sonntag,07.08.
10.00 Uhr
Zentraler Gottesdienst mit Abendmahl (Dalke)
Kirche Cämmerswalde
sind alle Gratulanten herzlich ab 9:30 Uhr
ins Pfarrhaus der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen
eingeladen!
Donnerstag, 11.08.
13.30 Uhr
Frauendienst im Pfarrhaus Clausnitz
19.00 Uhr
Elternabend mit den Konfirmanden der 7. Klassen
im Pfarrhaus Sayda
Freitag, 12.08.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Sonntag, 14.08.
14.00 Uhr
Zentraler Gottesdienst zum Schulanfang
(D. Griesbach) mit der Einsegnung unserer Kinder
in der Kirche Rechenberg
Katholische Kirche
Montag, 15.08.
15.30 Uhr
Mutti-Kind-Kreis im Pfarraus Clausnitz
Gottesdienste finden
im August wie folgt statt:
Samstag 06.08.
17.00 Uhr
Neuhausen
Samstag 20.08.
17.00 Uhr
Neuhausen
Samstag 27.08.
15.00 Uhr
Marienberg
Verabschiedung Pfarrer Gräßer
Freitag, 19.08.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Sonntag, 21.08.
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
in der Kirche Clausnitz und Vorstellung der Arbeit
im „Theokreis Leipzig“
Seite 9
Dienstag, 23.08.
19.00 Uhr
Gebetskreis im Pfarrhaus Cämmerswalde
20.00 Uhr
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
VEREINE geben bekannt
Gesprächskreis im Pfarrhaus Cämmerswalde
Donnerstag, 25.08.
14.15 Uhr
Seniorenkreis im Pfarrhaus Rechenberg
Freitag, 26.08.
19.00 Uhr
Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg
Liebe Senioren,
im August gehen die Rentner von Neuwernsdorf/
Rauschenbach am
Samstag, 27.08.
19.30 UhrMännerTreff mit kath. Pfarrer Neumüll
im Pfarrhaus Dorfchemnitz
Sonntag, 28.08.
08.30 UhrGottesdienst in der Kirche Rechenberg
(Hutzschenreuter)
10.00 UhrGottesdienst/Abendmahl/KinderGD
Kirche Cämmerswalde (Hutzschenreuter)
Unsere Gemeindepädagogin stellt sich vor:
Mein Name ist Daniela Griesbach.
Ich wohne in Clausnitz, bin verheiratet mit Rico
und gemeinsam haben wir 3 Kinder, 11, 9 und 4
Jahre alt. Seit Juni diesen Jahres habe ich meine zweijährige Ausbildung als Gemeindepä­
dagogin erfolgreich abgeschlossen. Jetzt freue
ich mich auf meinen Einsatz in der Kirchregion
Kreuztanne. Ich bin gespannt auf die kommende Zeit und freue mich darauf.
Allen Kindern und ihren Eltern wünsche ich einen guten Start ins neue Schuljahr, Gottes Segen für alle neuen,
unbekannten Wege sowie Kraft und Gesundheit.
Für Fragen oder Informationen stehe ich gern zur Verfügung.
Tel: 037327 / 839965 oder E-Mail: [email protected]
Ihre Daniela Griesbach
Zum Schulanfangsgottesdienst,
den wir in diesem Jahr in der Rechenberger Kirche gemeinsam feiern wollen, eine herzliche Einladung! Darin soll allen Kindern – und
den Schulanfängern in besonderer Weise – der Segen Gottes mit
auf den Weg gegeben werden. Wir freuen uns auf euch!
Allen Kindern und Jugendlichen
einen vertrauensvollen Start ins „Unbekannte“ –
mit Klassen- und Schulwechsel, Beginn einer Ausbildung,
Aufnahme eines Studiums – und einem Jeden von uns
Dankbarkeit und Kraft für jeden neuen Tag !
Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs
und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an
bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und
vermitteln gerne weiter.
Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer
Impressum
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen
Redaktionelle Zusammenstellung: Touristinformation Neuhausen, Bahnhofstraße 12,
09544 Neuhausen,  037361 1597-77, Fax 037361 1597-50
Gesamtherstellung: Erzdruck GmbH Vielfalt in Medien, Industriestraße 7,
09496 Marienberg,  03735 9164-0, Fax 03735 9164-50
Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der
anderen Teile zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Preis: 1,– €
In Kürze eröffnen wir unser
Museum für u.a. Ansichtskarten, Motorräder, Zeitgeschichte
u.v.m. in Neuhausen.
Wir suchen dafür engagierte interessierte Mithelfer
zur Unterstützung unseres Vorhabens.
Melden Sie sich bitte bei Herrn Gillessen, E.-Thälmann-Str. 11,
09544 Neuhausen, Tel.: 037361-156165
Leider klappt es nicht mit den Kindern aus der
Kindereinrichtung „Wirbelwind“.
INFORMATION
des EZV Neuhausen
Liebe Heimatfreunde,
wie ihr bereits aus Eurem
Veranstaltungsplan wisst, findet
am 8. August 2016 um 19.00 Uhr
unser traditioneller
statt.
Dazu seid ihr und alle Gäste recht herzlich eingeladen.
Das Ganze findet diesmal nicht hinter der Turnhalle,
sondern auf der Pfarrwiese statt.
Wir rechnen wie immer mit gutem Wetter
und freuen uns auf euer Kommen.
Glück auf!
der Vorstand
Reiseinformationen
26.09.-03.10.16
10.10.-13.10.16
02.11.-07.11.16
29.12.16-02.01.17
Riviera & Cote d’Azur … Monaco, Alassio, Cannes, San Remo
Bayerischer Wald ... Glasdorf Arnbruck, Passau mit Schifffahrt
Ostseebad Graal-Müritz … 4* Superior Hotel IFA Graal-Müritz
Silvester im Wienerwald … Rundfahrt, Wien, Neujahrskonzert
Nähere Angaben unter Tel. 037360/6720, -35520 oder www.reisedienst-einhorn.de
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Unserer Sommer steht wieder im Zeichen eines
abwechslungsreichen Programmes. Begonnen haben wir
mit einer Forscherwoche, der sich eine Waldwoche
anschloss, zu dem uns der ehemalige Förster Herr
Dürichen Interessantes zeigte und erzählte; vielen Dank
dafür. Der Höhepunkt unserer Feuerwehrwoche war der
Besuch der Feuerwehr im Kindergarten. Wir schauten
das Feuerwehrauto an, unternahmen eine Probefahrt
und bedienten die Feuerwehrspritze. Vielen Dank an
Herrn Walther und Herrn Bärtl. Als nächstes erwartet uns
eine Märchen- und eine Indianerwoche.
Als Abschluss findet
in unserer Einrichtung anlässlich der Übernahme der
Kita „Wirbelwind“ durch die Volkssolidarität ein
kleines Kinderfest statt. Von 9.00 – 11.00 Uhr wollen
wir die Zeit mit unserer Hüpfburg und lustigen Spielen
verbringen.
Seite 10
14:00 Uhr
Gottesdienst in der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen mit
anschl. Festumzug zum Kinderhaus
„Durch die vier Jahreszeiten“
Kleines Programm, dargeboten von den Kindern
und Erziehern des Kinderhauses
Spiel und Spaß für die Kinder und Verlosung von tollen
Preisen
Kaffee, Kuchen sowie Herzhaftes vom Grill und
verschiedene Getränke
ca. 17:00 Uhr
Abschluss-Andacht mit Pfarrer Dr. Beyer,
dem Kinderhauschor und den Posaunen
09544 Neuhausen/Erzgeb.,
OT Cämmerswalde,
Hauptstraße 67
Tel.: 037327/1473,
Fax: 037327/18004,
Email:
[email protected]
Schulanfang 2016/17
Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger 2016/17, am Freitag, dem
05.08.16 erfolgt in der Zeit von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr die Abgabe der Zuckertüten im „Haus des Gastes“ Cämmerswalde. (Bitte
das Namensschild deutlich sichtbar anbringen!)
Während der Zuckertütenannahme werden die Beträge für die Bücher der Kl. 1 kassiert sowie die Anmeldung zur Schulspeisung für
die Monate August und September vorgenommen.
Die Schulaufnahmefeier findet am Sonnabend, dem 06.08.2016,
13:30 Uhr im „Haus des Gastes“ Cämmerswalde statt. Einlass
in den Saal erfolgt ab 13:00 Uhr. Bitte den leeren Schulranzen
nicht vergessen!
Wir wünschen allen Schülern eine schöne Schulaufnahmefeier
und ein erfolgreiches Schuljahr 2016/17.
Unterrichtsbeginn für das Schuljahr 2016/17
ist am Montag, 08.08.16.
Schulanfängeranmeldung für
das Schuljahr 2017/18
Sehr geehrte Eltern,
laut Sächsischer Grundschulordnung werden alle Kinder, die im
Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 geboren wurden,
schulpflichtig. Dies gilt auch für Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Die Eltern haben die
Pflicht, ihr Kind im zuständigen Schulbezirk anzumelden!
Als Anmeldetermin im Sekretariat der Wilhelm-Walther-Grundschule merken Sie sich bitte Montag, den 12. September 2016
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr vor.
Bitte bringen Sie für die statistische Anmeldung Unterlagen wie
Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde und die evtl. vorhandene
Sorgerechtserklärung nach § 1626a FF BGB mit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Gläßer, Schulleiter
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AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
FÜR
GROSS UND KLEIN…
UND ALLE DIE TANZEN,
QUATSCHEN ODER SICH
SPORTLICH BETÄTIGEN WOLLEN
DATUM
20. AUGUST 2016
UHRZEIT
AB 19:00 UHR
ORT
CÄMMERSWALDE
AM FUßE DER KIRCHE
GUT ZU WISSEN
BEI ERSCHEINEN IM MAD EAST
HELFERSHIRT 2016 ERHALTET
IHR EIN GETRÄNK UND EIN
ESSEN ALS DANKESCHÖÖÖN
Aus unserer Ortschronik
von Leopold Hoppe
Fortsetzung aus Amtsblatt 07/2016
Das berufliche Schulwesen in Neuhausen
5.3. Unterrichtsverlauf und Organisationsstörungen in der Gewerbeschule – Teil 2 –
Reinhard Schwarze wurde Mitte November 1917 als Vizefeldwe- Er konnte mit einem umfangreichen Schriftverkehr vom Ersatzbel und Offiziersaspirant zum Militär eingezogen. Bis dahin war heer freigestellt werden. Im Sommerhalbjahr 1918 erteilte er
er seit 1914 auf Eingaben des Gemeindevorstandes hin – ein- den Unterricht für das
ziger Lehrer der Gewerbeschule – immer wieder zurückgestellt 1. Schuljahr am Donnerstag
worden. Der Unterricht fiel von November 1917 bis Anfang März 2. Schuljahr am Mittwoch
1918 aus. Erst dann wurde mit Zustimmung des Innenministe- 3. Schuljahr am Dienstag
jeweils von 6.00 bis 12.00 Uhr
riums der an der Königlichen Fachgewerbeschule Seiffen tätige
Gewerbelehrer, Oberlehrer A. von Schulz, gewonnen.
Im Schuljahr 1917/18 waren es
im 1. Schuljahr
im 2. Schuljahr
im 3. Schuljahr
16 Schüler
19 Schüler
15 Schüler
gesamt
50 Schüler
davon:
1 Tischler
4 Schlosser
5 Holzarbeiter
1 Maler
1 Klempner
1 Fleischer
3 Bäcker
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Oberlehrer von Schulz schreibt in seinem Jahresbericht für
1917/18 u.a.: (4 / S. 438)
„Die längere Unterrichtspause macht sich allenthalben
recht bemerkbar, sodaß wirklich zu wünschen wäre, wenn
der Unterricht nun ohne Unterbrechung bis zur Rückkehr
des im Felde stehenden Schulleiters weitergeführt werden
könnte damit es auch hier vorwärts gehe.
Möchte das neue Schuljahr uns zum Friedensjahre werden,
damit die Gewerbeschule nun endlich einmal mit Ruhe und
Stetigkeit eine friedliche aufsteigende Entwicklung zu nehmen imstande ist.“
Reinhard Schwarze übernahm nach Kriegsende wieder seine
Stelle an der Gewerbeschule.
Doch die Spannungen im dualen Schulsystem blieben auch in
der Weimarer Republik (Sachsen als Freistaat) bestehen.
Am 9. Mai 1919 fand eine gemeinsame Sitzung des Schulvorstandes und des Gewerbeschulausschusses statt. Man bemühte
sich in dieser Beratung die misslichen Konkurrenzverhältnisse
zu lösen:
„Die Vertreter beider Ausschüsse waren einmütig der Ansicht, daß es für eine Gemeinde wie Neuhausen zwecklos
sei, neben der bereits gegründeten Gewerbeschule noch eine
gleichartige Anstalt bei der Fortbildungsschule zu lassen.
Der Schulvorstand hat gegen die Stimme des Schuldirektors beschlossen, die an der Volksschule bestehende beruflich gegliederte Fortbildungsschule aufzuheben und nur die
allgemeine Fortbildungsschule, die gesetzlich vorgeschrieben ist, bestehen zu lassen, sämtliche Schüler, soweit sie in
gewerblichen Betrieben tätig sind, der Gewerbeschule zu
überweisen.“ (5 / S. 67 f)
Diesen Beschluss übermittelte Gemeindevorstand Hänig an das
amtshauptmannschaftliche Zweigamt Sayda. (Neue Bezeichnung ab Dezember 1918)
Da sich diesbezüglich in den Ministerien nichts tat formulierte
der Gewerbeschulverein gleichlautende Eingaben an das sächsische Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie an das Wirtschaftsministerium.
Man schrieb u.a.: (5 / S. 81 f)
„Industrie und Handwerk, deren Arbeitgeber und Arbeitnehmer fordern, daß die heranwachsende werktätige Jugend die bestmöglichste Ausbildung für ihren Beruf erfährt.
Dieses Ziel wünscht man durch den Ausbau der Ostern
1914 gegründeten Gewerbeschule zu Neuhausen verwirklicht zu sehen.
In schärfstem Widerspruch zur überwältigenden Mehrheit arbeitet einzig und allein der Direktor der Volksschule diesem
Wunsche der Beteiligten entgegen und zwar, von dem Zeitpunkt ab, an dem er nicht mehr Leiter der Gewerbeschule war.“
Anschließend wird im Protokoll auf die Erweiterung der Fortbildungsschule eingegangen:
„Hierzu wird festgestellt, daß durch das Gewerbe keinerlei
Wunsch für diese Neuordnung geltend gemacht worden
war, daß vielmehr mehrfach gegen dieselbe Stellung genommen ist.
Lediglich von Seiten der Schuldirektion ist die Anregung
erfolgt. Die Fortbildungsschule stellt also ein reines Konkurrenzunternehmen zur Gewerbeschule dar, daß keine der
beiden Anstalten günstig arbeitet, was bei der geringen zur
Verfügung stehenden Gesamtschülerzahl unvermeidlich ist.
Die Versammlung kann in der fachlich gegliederten Fortbildungsschule nicht die Anstalt erblicken, die den gestellten
Seite 12
Forderungen besser gerecht werden könnte, als die Gewerbeschule, und zwar aus folgenden Gründen.
1. Die für die Ausbildung zur Verfügung stehende Zeit ist
gegenüber der Unterrichtszeit der Gewerbeschule zu kurz
bemessen.
2. Der Unterricht durch Volksschullehrer kann entgegen
der Ansicht des Schuldirektors einem Unterricht durch
besonders vorgebildete Gewerbelehrer nicht gleichwertig
gesetzt werden.
3. Der weitere Ausbau der Fortbildungsschule würde die
Gemeindekasse infolge der Verschiedenheit der Höhe der
Staatsbeihilfen ungleich mehr belasten als der der Gewerbeschule.
4. Man wünscht nicht, zu so einem System zurückzukehren,
welches man 1916 auf Grund zwingender Gründe erst
verlassen hat, insbesondere ist es unbillig, einen Lehrer
mit Spezialausbildung der Aufsicht eines Herren zu unterstellen, der über diese Bildung nicht verfügt.
5. Man kann sich nicht dazu verstehen, eine bereits in Betrieb befindliche vom Vertrauen und vom Willen der Beteiligten getragene höhere Anstalt zugunsten einer niederen
Anstalt aufzuheben.
Der private Willen einer einzelnen Person muß sich dem Willen der Gemeinde unterordnen. Es wird festgestellt, daß der
vom Volksschuldirektor beschrittene Weg, die Gewerbeschule zu bekämpfen, entschieden verurteilt werden muß.
Nachdem die hiesigen Behörden einmütig beschlossen haben, dem unwirtschaftlichen Konkurrenzkampf ein Ziel zu
setzen, hält Herr Schuldirektor es trotzdem für seine Pflicht,
sich in Widerspruch mit den Wünschen der Allgemeinheit
zu setzen. Die Versammlung protestiert hierdurch mit aller
Entschiedenheit dagegen, daß durch Eingaben des genannten Herrn an die zuständigen Behörden dort ein falsches
Bild über die hiesigen Verhältnisse, insbesondere über den
Willen der Hauptbeteiligten, entsteht und ersucht die beiden
beteiligten Ministerien, die Überführung der Berufsklassen
der gewerblichen Fortbildungsschule an die Gewerbeschule
umgehend beschließen zu wollen.“
Unterstützung hatte die einheitliche Gewerbeschule auch von
der Vereinigung der Stuhl- und Holzwarenfabrikanten des oberen Erzgebirges (e.V.), deren Vorsitzender derzeit der Neuhausener Stuhlfabrikant Markus Jehmlich war.
Zu den genannten Vorgängen antwortete das Kultus- und Unterrichtsministerium am 15. September 1919: (5 / S.115)
„Das Ministerium muß dem Beschluss des Schulvorstandes
zu Neuhausen vom 9. Mai über die Neuordnung des Fortbildungsschulwesens die Genehmigung versagen, da zurzeit
keine gesetzlichen Grundlagen dafür vorhanden sind.
Insbesondere kann der für die allgemeine Fortbildungsschule bestehende Schulzwang nicht ohne weiteres auf die
Gewerbeschule ausgedehnt werden, und zwar jetzt umso
weniger, als von Ostern 1919 ab Schuldgeldfreiheit für die
allgemeine Fortbildungsschule eingeführt worden ist.
Den Ausführungen des Gemeindevorstandes über die Unwirtschaftlichkeit der Unterhaltung zweier Fortbildungsschulen in einem so kleinen Ort wie Neuhausen ist nur beizupflichten.“
Versprochen wird dann weiterhin, dass die beiden Ministerien
darüber beraten hätten eine gemeinsame Kommission zu bilden, die für das ganze Land eine Vereinheitlichung des Fortbildungsschulwesens ausarbeiten sollte.
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Heft 08 · August - Jahrgang 26
Inzwischen hatte der verärgerte Gewerbelehrer Schwarze am
1. Juni 1919 seine Kündigung eingereicht und ab 1. September
1919 eine Stelle an der Gewerbeschule im vogtländischen Klingenthal angenommen. Die nunmehr offene Stelle in Neuhausen
wurde ausgeschrieben:
Abb. 39
Abb. 40
Zwei eingegangene Bewerbungen lehnte der Gemeinderat jedoch ab. Schwarze hatte sich inzwischen entschlossen, doch in
Neuhausen zu bleiben, stellte aber am 23. Oktober 1919 folgende Forderungen: (5 / S.131)
„Um den Fortbestand der Neuhausner Schule zu sichern
bleibe ich unter folgenden Bedingungen in Neuhausen:
1.) Die von mir jetzt innegehabte Stelle des Schulleiters wird
in die Stelle eines Gewerbe- bez. Berufsschuldirektors
umgewandelt und zwar nach den von den beteiligten
Ministerien noch zu beschließenden Verordnungen, wobei das gesamte Fortbildungsschulwesen Neuhausens
zu vereinigen ist.
2.) Die Amtsbezeichnung Gewerbeschulleiter wird zunächst
in Gewerbeschuldirektor umgewandelt.
3.) Die Einordnung der Stelle in gehaltlicher und rechtlicher
Hinsicht erfolgt ab Ostern 1920 bez. schon nach Abschluß der ministerialen Verhandlungen und geschieht
nach deren Richtlinien und entsprechend den Direktoraten anderer Gewerbeschulen unter Zugrundelegung
neuzeitlicher Vorbilder.“
Schwarze machte hier Nägel mit Köpfen. Kann man ihn als Begründer einer einheitlichen Berufsschule in Neuhausen bezeichnen? Jedenfalls taucht der Begriff „Berufsschule“ in der von
ihm genannten Direktorenbezeichnung, siehe Punkt 1 oben,
aktenmäßig zum ersten Mal auf. Am 3. Februar 1921 fand die
erste Sitzung eines „Arbeitsausschusses für die Berufsschule“
statt. Diesem gehörten an:
Reinhard Hänig
Gemeindevorsteher
Camillo Klemm
Gemeindeältester
Oswald Hofmann
Gemeindeverordneter, Stuhlbauer
Arthur Müller
„
Fabrikbesitzer
Clemens Börner
„
Stuhlbauer
AMTSBLATT
Max Rößler
Gemeindeverordneter, Volksschullehrer
Martin Kempe
„
Holzwarenfabrikant
Curt Garten
„
Tierarzt
Kurt Herrmann
Bauunternehmer
Otto Funke
Volksschullehrer
Paul Aumann
Kantor und Organist
Alexander Friedrich Volksschuldirektor
Reinhard Schwarze Gewerbeschuldirektor
Alfred Seifert
Fabrikbesitzer
Im Ergebnis dieser Beratung wurde dem Vorschlag zugestimmt,
die Fortbildungsschule und die Gewerbeschule, einschließlich
der 1921 entstandenen Mädchenfortbildungsschule, ab Ostern
1921 zusammenzulegen.
6. Die Mädchenfortbildungsschule
Die Bildung von Mädchenfortbildungsschulen (Pflichtschule)
wurde durch das Übergangsgesetz für das Volksschulwesen
vom 22. Juli 1919, § 18, Abs. 2, gefordert. Das erste Schuljahr
musste bis Ostern 1921 eingerichtet sein. Spätestens am 1. April 1923 war der Durchlauf für alle drei vorgeschriebenen Schuljahrgänge zu sichern. Dieses Schulsystem unterstand dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Die Schulvorstände der Gemeinden Neuhausen und Dittersbach kamen überein, einen gemeinsamen Schulverband zu
bilden. Eine entsprechende Schulordnung wurde von beiden
Vorständen erarbeitet und am 1. April 1921 in Kraft gesetzt.
Der Verband hatte seinen Sitz in Neuhausen und führte den Namen „Schulverband Neuhausen-Dittersbach“.
Der Unterricht fand in den Räumen der Volksschule Neuhausen mit 4 Wochenstunden statt. Als Fächer wurden Lebens- und
Bürgerkunde, Handarbeit und Haushaltsunterricht erteilt.
Finanzieren musste sich diese Verbandsschule aus Staatsunterstützungen, Beiträgen der Mitgliedsgemeinden bei Fehlbeträgen
entsprechend der Schülerzahl und aus dem Schulgeld. Dieses
wurde aber nur mit jährlich 20 Mark von Schülerinnen erhoben,
die außerhalb von Neuhausen und Dittersbach wohnten. Der
praktische Kochunterricht war für alle unentgeltlich.
Im § 2 der Schulordnung war festgelegt, dass dem Verbandsschulvorstand alle gesetzlichen Rechte und Pflichten eines Ortsschulvorstandes zustehen.
Vorgeschrieben war auch die personelle Zusammensetzung des
Verbandsschulvorstandes: (6 / S. 113)
Im Jahre 1921 waren das:
1. Die Gemeindevorstände
der Mitgliedsgemeinden
Reinhard Hänig, Neuhausen
Emil Rudolph, Dittersbach
2. Der Schulleiter
Alexander Friedrich, Neuh.
3. 3 Gemeinderatsmitglieder
von Neuhausen,
1 von Dittersbach
Camillo Klemm, Neuh.
Eberhard Kolbe, Neuh.
Arthur Müller, Neuh.
Max Neubert, Dittersb.
4. 3 Vertreter der Elternschaft,
davon 2 aus Neuhausen u.
1 aus Dittersbach,
worunter 1 Frau sein muss
Herrmann Hegewald, Neuh.
Clara Thümmel, Neuh.
Oswald Lorenz, Dittersb.
5. 2 Vertreter der Lehrerschaft
der Verbandsschule
6. Der Schularzt
Max Rößler, Neuh.
R. Schneider, Neuh.
Dr. med. Langbein, Neuh.
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
Mit der eigentlichen Leitung der Mädchenfortbildungsschule
war der Lehrer Max Rößler betraut. Den speziellen „Fachunterricht“ erteilte zunächst die Handarbeits- und Haushaltslehrerin
Charlotte Meusel, die aber aus gesundheitlichen Gründen 1922
kündigte. Die Stelle wurde in der „Sächsischen Schulzeitung“
Nr. 27/1922 ausgeschrieben:
Abb. 44
Die Bewerbung der Absolventin des Städtischen Seminars für
Nadelarbeitslehrerinnen zu Chemnitz, Charlotte Grundmann,
wurde vom Schulausschuss angenommen.
Doch bereits zwei Jahre später, am 1. April 1924 kündigte Charlotte Grundmann, wegen Aufgabe des Berufes.
Nach erneuter Ausschreibung trat die Seminaristin Elisabeth
Wieland diese Stelle an.
Am 27. Oktober 1922 forderte das Bezirksschulamt Freiberg,
dass der Koch- und Haushaltsunterricht für die Ostern 1923 in
das 3. Schuljahr tretenden Mädchen eingerichtet werden muss.
Danksagung
In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir
Abschied von meinem lieben Ehemann,
unserem guten Vati, Schwiegervati,
unserem lieben Opa und Uropa
Günter Köhler
Für die große Anteilnahme, die Achtung und
Verehrung durch stillen Händedruck, liebe
geschriebene Worte, Blumen, Geldzuwendungen
sowie letztes ehrendes Geleit in der Stunde des
Abschieds möchten wir uns auf diesem Wege
herzlich bedanken.
Dank auch an die Rednerin Kerstin, den Bläserchor
und das Bestattungsinstitut Wenzel.
In stiller Trauer
Birgit Köhler
Sohn Steffen mit Heidi
Tochter Gudrun mit Volker
Sohn Renè mit Yvonne
Enkel und Urenkel
Seite 14
Der Verbandsschulausschuss beschloss dazu am 22. Februar
1923 folgendes:
„Der Kochunterricht wird im Erdgeschoss der oberen Schule
eingerichtet. Ein Kochherd und Geschirr sind bereits gekauft
worden. Den Kochunterricht erteilt Frl. Grundmann.
- Die Kosten für das zu kochende Essen sollen zur Hälfte die
Gemeinde aufbringen, die andere Hälfte die teilnehmenden
Mädchen. Vom Gemeindeanteil könnten einige Arme des
Ortes versorgt werden.
- Um die Naturalien zu beschaffen soll eine öffentliche Sammlung in Neuhausen und Dittersbach durchgeführt werden.
- Jeder Kochtag umfasst 5 Stunden. Der Kochkurs dauert 8
Kochtage mit je 6 – 8 Schülerinnen
- Für dieses Jahr sollen 2 Jahrgänge zusammengenommen
werden, in Zukunft nehmen die Mädchen des 2. Schuljahres am Kochunterricht teil.“
Jedoch die fortschreitende Zentralisierung und Vereinheitlichung des Fortbildungsschulwesens in Sachsen führte dazu,
dass die Mädchenfortbildungsschule 1924/25 in die Verbandsberufsschule Neuhausen eingegliedert wurde.
Fortsetzung folgt!
Quellen:
(4) Akten des Schulvorstandes Neuhausen, die Gewerbeschule
betreffend, 1914 – 1918
(5) Schriftverkehr der Gewerbeschule Neuhausen, 1919 – 1922
(6) Akten des Schulvorstandes Neuhausen, die Mädchenschule
betreffend, 1921 – 1924
Für die zahlreichen Glückwünsche,
Blumen und Geschenke anlässlich unserer
möchten wir uns bei unseren lieben Kindern,
Enkeln, Geschwistern, Verwandten, Nachbarn
und Bekannten ganz herzlichst bedanken.
Ein besonderer Dank an
Herrn Bürgermeister Haustein sowie
Frau Pfarrerin Klement für die Einsegnung.
Den Kameraden und Kameradinnen der FFW,
den „Fröhlichen Blasmusikanten“ sowie den
„Amigos“ danken wir ganz herzlich für die
schöne Ausgestaltung unserer Feier und Präsente.
Ein großes Dankeschön auch der Gaststätte
Jandusch und Team für die gute Bewirtung.
Für einen wunderschönen Tag
dankt das Diamantene Paar
Juni 2016
Seite 15
Heft 08 · August - Jahrgang 26
AMTSBLATT
AMTSBLATT
Heft 08 · August - Jahrgang 26
06.08. Samstag, 19:30 Uhr
Konzert in der Ev.-Luth. Stadtkirche Olbernhau
mit dem Bassetthorn-Trio aus Zwickau  037360 72762
06.+ Samstag und Sonntag
07.08. 24. Erzgebirgs-Bike-Marathon in Seiffen
www.erzgebirgs-bike-marathon.de
 037361 8438
07.08. Sonntag, 10 Uhr
Familiengottesdienst zum Schulbeginn
mit Einsegnung der Schulanfänger
in der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen
 037361 45249
12.08. Freitag, 19 Uhr
„Miners“ & „Pioneer Fink“ – Rock-Konzert und Speisen
vom Grill in der Brettmühle Mulda
Info und Karten unter:  037320 8670
13.08. Samstag, 17 Uhr
Seiffener Sommermusiken 2016: Bläsermusik mit dem
Posaunenchor Seiffen in der Bergkirche Seiffen
 037362 8385
13.08. Samstag, 20 Uhr
Grünthaler Sommer – Big-MEK-Band
in der Langen Hütte, Open-Air-Sommerkonzert
im Areal der Saigerhütte Olbernhau
www.olbernhau.de
 037360 689866
14.08. Sonntag, 15 Uhr
„Ronny Weiland – Die Stimme der Extraklasse“
im Haus des Gastes Seiffen
Info und Karten unter:  037362 8438
14.08. Sonntag
9. Königinnentreffen in Neuhausen im Gelände
des Nußknackermuseums (siehe Aushänge!),
am Sonntag Pendelfahrten mit dem „Ferkeltaxi“
zwischen Neuhausen und Olbernhau
 037361 4161
14.08. Sonntag
23. Olbernhauer Radtour – Start und Ziel
am Gessingplatz Olbernhau
 037360 72573
16.08. Dienstag, 14 Uhr
Seniorentanz im Jugend- und Kulturzentrum
in Olbernhau
 037360 75797
16.08. Dienstag, 13 – 16 Uhr
Schauglasgravieren mit R. Hofmann, Satzung
im Glashüttenmuseum Neuhausen
 037361 50999
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19.08. Freitag, 20:30 Uhr
Lichterfahrt der Goldwings durch Seiffen
Näheres unter:  037362 8438
20.08. Samstag, 18 – 24 Uhr
Nacht der Kirchen – in allen Freiberger Kirchen
www.christeninfreiberg.de
 03731 3009763
20.08. Samstag, 19:30 Uhr
Orgelkonzert in der Ev.-Luth. Stadtkirche Olbernhau
 037360 72762
20.08. Samstag, 20 Uhr
Grünthaler Sommer – Hütten- und Bergaufzug
zu 15 Jahre Ring der europ. Schmiedestädte
durch Grünthal, www.olbernhau.de
 037360 150
25. – Donnerstag bis Sonntag
28.08. 45 Jahre Bergfest in Sayda mit Abschlussfeuerwerk
Näheres s. Aushänge
 037365 97222
26. – Freitag bis Sonntag
28.08. „LebensArt“ – die Messe für Garten, Wohnen und
Lifestyle im Areal der Saigerhütte Olbernhau
 0451 899060
27./
Samstag und Sonntag, 11 – 16 Uhr
28.08. Schauglasgravieren mit R. Hofmann, Satzung
im Glashüttenmuseum Neuhausen
 037361 50999
27.08 Samstag, 14 Uhr
Fliegerstammtisch – der FSV Schwartenberg e. V.
lädt ein! in die „Gaststätte am Flugzeug“,
Cämmerswalde. N. Reisberg: „Als Co-Pilot im Transportfliegergeschwader 44 Arthur Pieck“
 037322 2514
27.08. Samstag, 16 Uhr
Seiffener „Glück Auf“ in der Naturbühne Binge
„Geyerin“ in Seiffen, mit vorheriger kleiner Bergparade
vom Parkplatz Jahnstraße zur Binge
 037362 8438
28.08. Sonntag
15 Jahre Evangelisches Kinderhaus
„Vier Jahreszeiten“ Neuhausen und
Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Cämmerswalde
Informationen zur Veranstaltung unter
Neuhausen
 037361 45655
Cämmerswalde
 037327 7319
Der Veranstaltungsplan ist ein Auszug der Angebote und
garantiert keine Vollständigkeit.
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für die September-Ausga
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Für die Einhaltung dieses
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Die Redaktion