Erholungsort NEUHAUSEN „Der schönste Fleck im Erzgebirge“ A MTSBL AT T Informationen siehe Seite 10 NEUHAUSEN, CÄMMERSWALDE Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach, Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach www.neuhausen-erzgebirge.de Heft 08 • August 2016 Ausgabetermin: 29.07.2016 Jahrgang 26 Preis: 1,00 E AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Seite 2 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 037361 – 1597-0 Sprechzeiten: Fax: 037361 – 159750 Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Internet: www.neuhausen.de Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 15.00 Uhr E-Mail: [email protected] Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Bankverbindung: IBAN: DE34 8705 2000 3535 0008 49 | BIC: WELADED1FGX | Sparkasse Mittelsachsen Ihre Ansprechpartner: ZimmerBereich Name 105 (1. OG) Bürgermeister Peter Haustein 102 (1. OG) Standesamt Candy Lorenz 103 (1. OG) Steuern / Barkasse Silke Dietel 103 (1. OG) Buchhaltung Kathrin Bilz 107 (1. OG) Hauptamt / Bauamt Anke Heidenreich 108 (1. OG) Gewerbe Candy Lorenz 108 (1. OG) Wohnungswesen Carina Müller 109 (1. OG) Kämmerei Heike Schubert 002 (EG) Einwohnermeldeamt Carina Müller 001 (EG) Touristinformation Telefon: 037361 1597-77, Fax: 037361 1597-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.neuhausen-erzgebirge.de Mo – Fr 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Sa 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Durchwahl e-Mail 1597-15 [email protected] 1597-31 [email protected] 1597-13 [email protected] 1597-11 [email protected] 1597-18 [email protected] 1597-16 [email protected] 1597-17 [email protected] 1597-19 [email protected] 1597-30 [email protected] Bibliothek: Telefon: 037361 – 15860 Bibliothek Cämmerswalde: E-Mail: [email protected] Mo, Di, Fr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Di 14.30 Uhr – 17.30 Uhr Do 9.00 Uhr – 13.00 Uhr im Haus des Gastes Notrufe Polizei Rettungsdienst/Feuerwehr Polizeiposten Sayda Bundespolizeiinspektion 110 BPOL-Bürgerhinweis 0180 / 234566 112 Hilfe für Frauen in Not – Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar. – 037365 / 609810 Frauenschutzhaus Freiberg Tel./Fax: 03731 / 22561 037327 / 8610 E-Mail: [email protected] Öffentliche Bekanntmachung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für Mittwoch, den 3. August 2016, um 19.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Neuhausen vorgesehen. Die Ladung erfolgt durch Aushang an den Verkündungs tafeln in Neuhausen und Cämmerswalde. Mit der Ladung wird auch die Tagesordnung bekannt gegeben. Alle Einwohner sind dazu herzlich eingeladen. P. Haustein, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Am 29.06.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst wurden: Beschluss Nr. 01.06.2016 Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt das Dorfentwicklungskonzept für die Gemeinde Neuhausen/Erzgebirge, erstellt durch die Projektgruppe Stadt + Entwicklung Ferber, Graumann und Partner. einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen. Die zu beschließende Spendensumme beträgt insgesamt 3.255,70 Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2016 Spenden in Höhe von 5.000,70 Euro vom Gemeinderat beschlossen. Beschluss Nr. 03.06.2016 1.Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, eine Teilfläche des Flurstückes 72 c der Gemarkung Dittersbach einer Größe von ca. 467 m² und eine Teilfläche des Flurstückes 72 d der Gemarkung Dittersbach mit einer Größe von ca. 231 m² an Anja Heimann, Olbernhauer Str. 29, 09544 Neuhausen/Erzgeb. OT Dittersbach zu veräußern. 2.Die Flurstücke werden zum aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Mittelsachsen in Höhe von 7,00 €/m² veräußert. 3.Für die über das Flurstück 72 d verlaufende Zufahrt ist ein Wegerecht zu sichern. Beschluss Nr. 02.06.2016 4. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Grundbucheintragung etc.), tragen die Erwerber. Der Gemeinderat Neuhausen beschließt die Annahme von Sachund Geldspenden, Schenkungen und Zuwendungen, die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO 5.Der Beschluss-Nr. 05.02.2016 vom 10.02.2016 wird aufgehoben. Seite 3 Heft 08 · August - Jahrgang 26 AMTSBLATT Das LRA Mittelsachsen, Abt. Kreis entwicklung und Bauen, Ref. Bau aufsicht und Denkmalschutz gibt bekannt: Existenzgründung im Einzelhan del – Unternehmensnachfolge als eine vielversprechende Alternative Wann benötige ich eine Baugenehmigung? Ob Neugründung, Franchise, Unternehmensnachfolge oder Gründung im Nebenerwerb – die Möglichkeiten ein eigenes Ladengeschäft zu eröffnen sind vielfältig. Damit zukünftige Unternehmer und Unternehmerinnen gut vorbereitet in die Existenzgründung starten können, sollten sie sich gut informieren und beraten lassen. Die IHK bietet Existenzgründern im Landkreis Mittelsachsen besondere Unterstützung an. So findet jeden zweiten Montag im Monat der Existenzgründertreff in Freiberg statt. Interessierte können erste Informationen zur Gestaltung eines Businessplans, zum Gewerbe- und Gesellschaftsrecht sowie zu Fördermöglichkeiten erhalten. Ebenso werden für Existenzgründer in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen Einblicke ins Steuerrecht oder zur Kostenrechnung und Preiskalkulation gegeben. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Jenny Göhler unter 03731/79865-5500 oder [email protected] zur Verfügung. Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Sächsischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht, mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht, die Erschließung gesichert ist, die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen? Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden, die auch auf der Internetseite des Landkreises eingestellt sind. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen im Landratsamt Mittelsachsen mindestens dreifach einzureichen. Insbesondere bei Vorhaben, bei denen mehrere Behörden beteiligt werden müssen, empfiehlt es sich jedoch, die Bauvorlagen in fünffacher Ausfertigung vorzulegen. Eine Besonderheit ist das geplante „Kamingespräch des Einzelhandels“ am 5. Oktober 2016 dar. Dies stellt für Existenzgründer und Unternehmer mit Erweiterungswunsch die einmalige Gelegenheit dar, auf Unternehmen im Einzelhandel zu treffen, die eine Nachfolge anstreben. Sie haben Interesse und benötigen weitere Informationen? Näheres erfahren Sie von Christopher Runne (03731/79865-5300, [email protected]). Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall Lageplan Bauzeichnungen Baubeschreibung und Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen. bautechnische Nachweise Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann. Müssen die Nachbarn beteiligt werden? Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben sollten Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung. In diesem Fall wird den Nachbarn die Baugenehmigung zugestellt. Wie geht es mit Ihrem Bauantrag weiter? Was prüft die Bauaufsichtsbehörde? Im Baugenehmigungsverfahren beteiligt die Bauaufsichtsbehörde die Gemeinde und weitere Behörden. Der Prüfungsumfang ist dabei abhängig von der Art des Vorhabens. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, z.B. beim Bau eines Eigenheims, wird nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft. Im Übrigen sind Sie als Bauherr gemeinsam mit Ihrem Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Über den Bauantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten nach bestätigter Vollständigkeit aller Unterlagen. Diese Frist kann einmalig aus wichtigen Gründen um zwei Monate verlängert werden. Letzte Aufrufe für 2016 in der LEADERRegion „Silbernes Erzgebirge“ Am 18. und 25. Juli 2016 werden wieder neue Aufrufe in der Region „Silbernes Erzgebirge“ gestartet. Aufgerufen werden fast alle Bereiche der Entwicklungsstrategie, d.h. es können Vorhaben aus den verschiedensten Maßnahmebereichen zur Auswahl eingereicht werden: Aufruf 06-2016 • Handlungsfeld B: Verkehr und Mobilität Vorhaben zum bedarfsgerechten Erhalt und zur qualitativen Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur Aufruf 07-2016 • Handlungsfeld A Ortsentwicklung und Wohnen Vorhaben zur Nutzungsvielfalt öffentlicher Einrichtungen und Räume sowie Sanierungs-/ Modernisierungsvorhaben von genutzter historisch wertvoller Bausubstanz • Handlungsfeld C: Soziales, Grund- und Nahversorgung Vorhaben bezüglich Ehrenamt und Freiwilligenarbeit und Vorhaben zur Sicherung wohnortnaher Versorgungseinrichtungen • Handlungsfeld D: Wirtschaft und Arbeitsmarkt Vorhaben zur Vernetzung und Kooperation von Unternehmen, zur Um- und Wiedernutzung leerstehender ortsbildprägender Bausubstanz für gewerbliche Zwecke, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben für gewerblich genutzte Bausubstanz, Vorhaben zur Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen und zum Aufbau von regionalen Wirtschaftsketten sowie Vorhaben zur Unterstützung der nachhaltigen Ansiedlung / Sicherung von Fachkräften AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Aufruf 08-2016 • Handlungsfeld A: Ortsentwicklung und Wohnen Vorhaben zur Schaffung eines bedarfsgerechten Wohnraum angebots • Handlungsfeld E: Kulturerbe, Image, Tourismus Vorhaben zur Bewahrung und Entwicklung des ländlichen Kulturerbes, zum Ausbau und der touristischen Infrastruktur, zur Qualifizierung und Weiterbildung von Gästeführern / Servicepersonal sowie Vorhaben zur Weiterentwicklung touristischer Ganzjahres- und wintertouristischer Angebote • Handlungsfeld F: Umwelt, Natur und Landschaft Vorhaben der Umweltbildung und der Sensibilisierung sowie Vorhaben zur Verbesserung der innerörtlichen Umweltbedingungen und zum Erhalt von typischen Strukturelementen der regionalen Natur- und Kulturlandschaft • Handlungsfeld G: Prozesse, Konzepte, Management Förderung von Projektmanagements bei komplexen Vorhaben, Konzeptionen, prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung sowie Kooperationsvorhaben Auch diesmal steht mit mehr als 9 Mio. Euro ein großes Budget für die Entwicklung unserer Region zur Verfügung. Wer ein Vorhaben einreichen möchte, sollte sich unbedingt vorher im Regionalmanagement beraten lassen. Wir stehen jederzeit für Beratungen, auch vor Ort, zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin unter: Tel: 03731-692698 oder per Mail: [email protected]. Detaillierte Informationen zu den Aufrufen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare werden immer unter: http://www.re-silbernes-erzgebirge.de/index.php/aufrufe zur Verfügung gestellt. Viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Vorhaben wünscht Ihnen Ihr Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“! Umwelttelefon Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen sind an folgende Adressen zu richten: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: 0351/5646522 | Fax.: 0351/5646529 [email protected] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Tel.: 0351/26125104 | Fax.: 0351/26125199 [email protected] Außerdem können Sie sich im Internet unter www.luft.sachsen.de über die Luftqualität in Sachsen informieren. Problemstoffe werden eingesammelt Seite 4 Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender und auf der Internetseite der EKM www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht. Bitte geben Sie die Problemstoffe persönlich beim Personal des Schadstoffmobils ab. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte stellen eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt dar. Mengen bis 30 Liter bzw. 30 Kilogramm werden kostenfrei angenommen. Alles was darüber hinaus ist, wird von dem Problemstoffmobil nicht mitgenommen. Problemstoffe sind z.B.: Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben, Haushalt- und Fotochemikalien, Abbeiz- und Holzschutzmittel, Düngemittel, Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe, Quecksilber-Thermometer, Öle, Feuerlöscher und Behältnisse mit unbekannten Inhalten. Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schadstoffmobil nicht angenommen. Diese Abfälle werden im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) abzuholen. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM Telefon 03731 2625 – 41 und – 42. TERMINE Abfallentsorgung August 2016 Neuhausen (ohne Deutscheinsiedler Weg), OT Dittersbach, OT Frauenbach, OT Heidelbach 04.08.2016Restmüll 18.08.2016Restmüll 23.08.2016Papier 09.08.2016 Gelbe Tonne 23.08.2016 Gelbe Tonne Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg) 18.08.2016Restmüll 18.08.2016Papier 18.08.2016 Gelbe Tonne OT Cämmerswalde 03.08.2016Restmüll 17.08.2016Restmüll 31.08.2016Restmüll 25.08.2016Papier 09.08.2016 Gelbe Tonne 23.08.2016 Gelbe Tonne OT Deutschgeorgenthal, OT Neuwernsdorf, OT Rauschenbach, 03.08.2016Restmüll 17.08.2016Restmüll 31.08.2016Restmüll 23.08.2016Papier 09.08.2016 Gelbe Tonne 23.08.2016 Gelbe Tonne Das Schadstoffmobil ist im Landkreis ab 24. August unterwegs. (Termine Neuhausen: siehe Amtsblatt September!) Grünschnitt und Gartenabfälle können immer montags von 17.00 bis 18.00 Uhr am Heizhaus, Ernst-Thälmann-Straße 20, gegen Entgelt abgegeben werden. Seite 5 Heft 08 · August - Jahrgang 26 AMTSBLATT 10 Teams aus ganz Deutschland kämpften vom 1. bis 3.7.2016 in Saarbrücken um den Titel „Deutscher Meister“ im DFB Ü50-Cup. Nach einem 2. Platz in der Vorrunde bezwangen die Neuhausener im Halbfinale die stark auftretenden Darmstädter in einem Elfmeter-Krimi mit 4:3. Das Finale gegen den Hertha BSC-Bezwinger Peine gewannen die Männer dann souverän mit 3:0. Die Torschützen Seiffert, Müller und Morgenstern sowie die gesamte Mannschaft wurden von den mitgereisten Begleitern, Fans und Verantwortlichen des Vereines ausgelassen gefeiert. Uwe Morgenstern wurde mehr als berechtigt zum besten Spieler Ü50 Deutschlands gekürt. Verein und Vorstand sind ebenfalls sehr stolz auf diesen herausragenden Erfolg und sagen Danke an alle Spieler, Fans und Sponsoren. AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Geburtstag des Monats Wir gratulieren unseren Jubilaren und wünschen alles Gute sowie Gesundheit und Wohlergehen. Die Geburtstagskinder der Monate Juli und August 2016 laden wir am Mittwoch, dem 7. September 2016, um 14.30 Uhr in das Schloss Purschenstein ganz herzlich ein. Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre. Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen. Neuhausen/Erzgeb. Waltraud Müller Frank Stiehl Eberhard May Erika Hetze Elvira Wenzel Ursula Weißbach Baldur Schlieder Ursula Schneider Gottfried Hegewald Gerhard Illing Ingeborg Kreller Helga Müller Erich Franz Gertraud Sauerbrey Sigrid Wolf Isolde Braun Roswitha Hänel Irma Müller Christfried Morgenstern Christa Kleine Hanni Beer 04.08.1933 04.08.1939 10.08.1934 10.08.1940 11.08.1944 12.08.1923 12.08.1943 13.08.1940 14.08.1927 14.08.1935 15.08.1935 15.08.1938 15.08.1942 17.08.1938 18.08.1937 18.08.1939 20.08.1943 23.08.1939 24.08.1937 24.08.1939 25.08.1916 83 Jahre 77 Jahre 82 Jahre 76 Jahre 72 Jahre 93 Jahre 73 Jahre 76 Jahre 89 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 78 Jahre 74 Jahre 78 Jahre 79 Jahre 77 Jahre 73 Jahre 77 Jahre 79 Jahre 77 Jahre 100 Jahre OT Cämmerswalde Klaus Rudolph Elfriede Müller Margot Uhlig Günter Berger Christa Berger Egon Richter Rita Oehler Irene Heber Reinhilde Jäcke Gerolf Köhler Hildegard Bärtl Karl Dornick Karl Hegewald 01.08.1944 03.08.1934 04.08.1931 04.08.1938 09.08.1933 10.08.1936 10.08.1941 15.08.1923 18.08.1938 20.08.1944 26.08.1943 28.08.1932 30.08.1945 72 Jahre 82 Jahre 85 Jahre 78 Jahre 83 Jahre 80 Jahre 75 Jahre 93 Jahre 78 Jahre 72 Jahre 73 Jahre 84 Jahre 71 Jahre OT Dittersbach Gerd Kunze Hildegart Ramm Christoph Reimer Hannelore Müller Peter Herklotz 22.08.1945 23.08.1935 25.08.1928 25.08.1940 29.08.1943 71 Jahre 81 Jahre 88 Jahre 76 Jahre 73 Jahre OT Frauenbach Horst Söllner Ursula Silbermann Heinrich Witte 12.08.1937 15.08.1942 29.08.1938 79 Jahre 74 Jahre 78 Jahre OT Neuwernsdorf Inge Richter Gerold Meyer 03.08.1941 08.08.1932 75 Jahre 84 Jahre OT Rauschenbach Gisa Simek Käthe Neuber Heinz Schubert Ruth Tesche Herbert Beulig Dieter Meyer Heinz Hofmann Ursula Dillmann 06.08.1939 11.08.1927 13.08.1925 15.08.1929 16.08.1935 16.08.1940 19.08.1935 24.08.1946 Seite 6 77 Jahre 89 Jahre 91 Jahre 87 Jahre 81 Jahre 76 Jahre 81 Jahre 70 Jahre Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare. Peter Haustein – Bürgermeister Volkssolidarität Kreisverband Freiberg e.V. BEREITSCHAFTSDIENSTE Neuhausen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst wird weiterhin Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Samstag, Sonntag und an Feiertagen über die Rufnummer ab 19.00 Uhr, ab 14.00 Uhr und 24 Stunden 1 1 6 1 1 7 vermittelt. Darüber hinaus sind die Ärzte der Region wie gewohnt für ihre Patienten zu erreichen. Bereitschaftsdienst Zahnärzte Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr für dringende Schmerzfälle 06./07.08.16 13./14.08.16 20./21.08.16 27./28.08.16 Herr ZA M. Köhler, Olbernhau Herr DS. E. Heinrich, Olbernhau Herr SR U. Kleemann, Neuhausen Herr ZA M. Kaden, Olbernhau 037360 73460 037360 20676 037361 4132 037360 75282 Apothekenbereitschaft Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr. 01.08.-07.08.16 Schloß- Apotheke Neuhausen 037361 50070 08.08.-14.08.16 Stadt- Apotheke Sayda 037365 1288 15.08.-21.08.16 Drei- Tannen- Apotheke, Olbernhau 037360 1810 22.08.-28.08.16 Linden- Apotheke Pockau 037367 87210 29.08.-04.09.16 Stadt- Apotheke Lengefeld 037367 2296 Cämmerswalde Bereitschaftsdienst Ärzte Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen Seite 7 DRK bittet mit Sonder aktionen auch in den Sommermonaten um Blutspenden: Wegen Urlaub vom 08.08. – 26.08.2016 ist die Praxis von Frau Dr. Mende, Cämmerswalde, Gewinnung von Erstspendern bleibt wichtiges Ziel geschlossen. Vertretung: Fr. Dr. Gläser, Re-Bie, Muldentalstr. 13, 037327-1222 Fr. Dr. Wermke, Re-Bie, Muldentalstr. 6, 037327-1223 GP Dr. Werner / Dr. Huster, Sayda, Lutherplatz 6, 037365-1325 Zahnärztlicher Notdienst Bereich Brand-Erbisdorf Samstag 9:00 – 10:00 Uhr Sonntag 10:00 – 11:00 Uhr Feiertag 10:00 – 11:00 Uhr 06. / 07.08.16 DS G. Börner Mulda 037320 1391 13. / 14.08.16 ZA J. König Frauenstein 037326 84100 20. / 21.08.16 Dr. S. Vogelsang Brand-Erbisdorf 037322 3864 27. / 28.08.16 DS P. Franke Lichtenberg 037323 1305 Änderungen bitte vorbehalten. Wochenenddienst DRK-Sozialstation Sayda und Umgebung Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar: 037327/83498 • Fax 037327/83499 06. – 07.08.16Altenpflegerin Frau Rosemarie Büschel Tel. 037327/83498 Voigtsdorf, Hauptstraße 89 13. – 14.08.16Gesundheits- und Krankenpflegerin Frau Irina Weißbach Tel. 037327/83498 Sayda, Lange Gasse 3 20. – 21.08.16Altenpflegerin Frau Rosemarie Büschel Tel. 037327/83498 Voigtsdorf, Hauptstraße 89 27. – 28.08.16Schwester Frau Monika Eckhardt Tel. 037327/83498 Friedebach, Freiberger Straße Schwester Kerstin Krebs PDL SST Sayda und Umgebung Diakoniestation Seiffen Am Rathaus 3 • 09548 Seiffen Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag jeweils AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von14:00 bis 17:30 Uhr besetzt. Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich. l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: 037362/8481 Das DRK bittet mit den beiden Aktionen „Spender werben Spender“ und „Begrüßungsgeschenk für Erstspender“ weiter um dringend benötigte Blutspenden. Noch bis zum 31.12. bedankt sich das DRK bei jedem Spender, der einen oder mehrere Erstspender zu einem DRK-Blutspendetermin mitbringt, mit einer attraktiven DRKEditionstasse. Jeder Erstspender erhält als Dankeschön einen Jutebeutel mit wichtigen Informationen zur Blutspende und kleinen Überraschungen. Zu den Zielen der Arbeit des DRK-Blutspendedienstes gehört es, Blutspender nach der Erfahrung ihrer ersten Blutspende auch als regelmäßige Spender zu gewinnen. Denn nur gemeinsam mit möglichst zahlreichen Spendern, die regelmäßig Blutspenden leisten, gelingt es, die regionale Patientenversorgung mit Blutpräparaten jederzeit sicherzustellen. Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Wer darf Blut spenden? Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht: am Mittwoch, dem 17.08.2016, von 14:00 – 19:00 Uhr, in der Turnhalle Neuhausen Kirchgemeinden Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuhausen-Heidersdorf Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen 11. Sonntag nach Trinitatis – 7. August 8.30 Uhr Heidersdorf Lesegottesdienst (I. Vesper) 10.00 Uhr NeuhausenFamiliengottesdienst zum Schulbeginn (K. Friedemann) Fahrdienst: J. Dietel – 14761 12. Sonntag nach Trinitatis – 14. August 10.00 Uhr NeuhausenGottesdienst zum Auftakt der Touristikmesse mit Königlichen Hoheiten (Pf. Dr. Beyer) Fahrdienst: N. Heimann – 146128 10.00 Uhr HeidersdorfFamiliengottesdienst zum Schulbeginn (K. Friedemann) 13. Sonntag nach Trinitatis – 21. August 8.30 Uhr Neuhausen Gottesdienst 10.00 Uhr HeidersdorfGottesdienst Fahrdienst: G. Kaden – 149841 AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Seite 8 Anzeige 14. Sonntag nach Trinitatis – 28. August 14.00 Uhr Neuhausen Familien-Festgottesdienst zum 15-jährigen Bestehen des Ev. Kinderhauses „Vier Jahreszeiten“ (Pf. Dr. Beyer), anschließend Jubiläumsumzug zum Kindergarten Fahrdienst: B. Wolf – 4186 Im Kindergarten erwartet alle ein buntes Programm bei Kaffee und Kuchen sowie Würstchen vom Grill. Unsere Kreise laden ein zum / zur: Fröhliches Alter Montag, 8. August Frauenkreis Mittwoch, 10. August 14.00 Uhr 19.30 Uhr Junge Gemeinde freitags in Seiffen (Fahrdienst anmelden unter 015236929518) 19.00 Uhr Posaunenchor montags 19.30 Uhr Kirchenchor Neuh. dienstags 19.30 Uhr Kirchenvorstand nach Vereinbarung 19.00 Uhr Krabbelgruppe im Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“ Dienstag, 9. August 15.30 Uhr – 16.30 Uhr Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei Neuhausen (Telefon: 037361 45249 oder 4009 | Fax 037361 50851 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwartenberggemeinde.de): Montag und Donnerstag Dienstag und Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr Unsere Neuhausener Kirche ist geöffnet: Montag bis Samstag während des Läutens - 12:00 Uhr und 19:00 Uhr und - zu den sonntäglichen Gottesdienstzeiten. Zu meinem Kirchgemeinde Clausnitz-CämmerswaldeRechenberg Veranstaltungen im August 2016 Mittwoch, 03.08. 15.30 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim in Rauschenbach Donnerstag, 04.08. 14.00 Uhr Rentnerkreis im Pfarrhaus Cämmerswalde Freitag, 05.08. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Samstag, 06.08. 20.00 Uhr Kreis Junger Erwachsener im Pfarrhaus Cämmerswalde Sonntag,07.08. 10.00 Uhr Zentraler Gottesdienst mit Abendmahl (Dalke) Kirche Cämmerswalde sind alle Gratulanten herzlich ab 9:30 Uhr ins Pfarrhaus der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen eingeladen! Donnerstag, 11.08. 13.30 Uhr Frauendienst im Pfarrhaus Clausnitz 19.00 Uhr Elternabend mit den Konfirmanden der 7. Klassen im Pfarrhaus Sayda Freitag, 12.08. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Sonntag, 14.08. 14.00 Uhr Zentraler Gottesdienst zum Schulanfang (D. Griesbach) mit der Einsegnung unserer Kinder in der Kirche Rechenberg Katholische Kirche Montag, 15.08. 15.30 Uhr Mutti-Kind-Kreis im Pfarraus Clausnitz Gottesdienste finden im August wie folgt statt: Samstag 06.08. 17.00 Uhr Neuhausen Samstag 20.08. 17.00 Uhr Neuhausen Samstag 27.08. 15.00 Uhr Marienberg Verabschiedung Pfarrer Gräßer Freitag, 19.08. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Sonntag, 21.08. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst in der Kirche Clausnitz und Vorstellung der Arbeit im „Theokreis Leipzig“ Seite 9 Dienstag, 23.08. 19.00 Uhr Gebetskreis im Pfarrhaus Cämmerswalde 20.00 Uhr AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 VEREINE geben bekannt Gesprächskreis im Pfarrhaus Cämmerswalde Donnerstag, 25.08. 14.15 Uhr Seniorenkreis im Pfarrhaus Rechenberg Freitag, 26.08. 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus Rechenberg Liebe Senioren, im August gehen die Rentner von Neuwernsdorf/ Rauschenbach am Samstag, 27.08. 19.30 UhrMännerTreff mit kath. Pfarrer Neumüll im Pfarrhaus Dorfchemnitz Sonntag, 28.08. 08.30 UhrGottesdienst in der Kirche Rechenberg (Hutzschenreuter) 10.00 UhrGottesdienst/Abendmahl/KinderGD Kirche Cämmerswalde (Hutzschenreuter) Unsere Gemeindepädagogin stellt sich vor: Mein Name ist Daniela Griesbach. Ich wohne in Clausnitz, bin verheiratet mit Rico und gemeinsam haben wir 3 Kinder, 11, 9 und 4 Jahre alt. Seit Juni diesen Jahres habe ich meine zweijährige Ausbildung als Gemeindepä dagogin erfolgreich abgeschlossen. Jetzt freue ich mich auf meinen Einsatz in der Kirchregion Kreuztanne. Ich bin gespannt auf die kommende Zeit und freue mich darauf. Allen Kindern und ihren Eltern wünsche ich einen guten Start ins neue Schuljahr, Gottes Segen für alle neuen, unbekannten Wege sowie Kraft und Gesundheit. Für Fragen oder Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Tel: 037327 / 839965 oder E-Mail: [email protected] Ihre Daniela Griesbach Zum Schulanfangsgottesdienst, den wir in diesem Jahr in der Rechenberger Kirche gemeinsam feiern wollen, eine herzliche Einladung! Darin soll allen Kindern – und den Schulanfängern in besonderer Weise – der Segen Gottes mit auf den Weg gegeben werden. Wir freuen uns auf euch! Allen Kindern und Jugendlichen einen vertrauensvollen Start ins „Unbekannte“ – mit Klassen- und Schulwechsel, Beginn einer Ausbildung, Aufnahme eines Studiums – und einem Jeden von uns Dankbarkeit und Kraft für jeden neuen Tag ! Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und vermitteln gerne weiter. Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen Redaktionelle Zusammenstellung: Touristinformation Neuhausen, Bahnhofstraße 12, 09544 Neuhausen, 037361 1597-77, Fax 037361 1597-50 Gesamtherstellung: Erzdruck GmbH Vielfalt in Medien, Industriestraße 7, 09496 Marienberg, 03735 9164-0, Fax 03735 9164-50 Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der anderen Teile zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Preis: 1,– € In Kürze eröffnen wir unser Museum für u.a. Ansichtskarten, Motorräder, Zeitgeschichte u.v.m. in Neuhausen. Wir suchen dafür engagierte interessierte Mithelfer zur Unterstützung unseres Vorhabens. Melden Sie sich bitte bei Herrn Gillessen, E.-Thälmann-Str. 11, 09544 Neuhausen, Tel.: 037361-156165 Leider klappt es nicht mit den Kindern aus der Kindereinrichtung „Wirbelwind“. INFORMATION des EZV Neuhausen Liebe Heimatfreunde, wie ihr bereits aus Eurem Veranstaltungsplan wisst, findet am 8. August 2016 um 19.00 Uhr unser traditioneller statt. Dazu seid ihr und alle Gäste recht herzlich eingeladen. Das Ganze findet diesmal nicht hinter der Turnhalle, sondern auf der Pfarrwiese statt. Wir rechnen wie immer mit gutem Wetter und freuen uns auf euer Kommen. Glück auf! der Vorstand Reiseinformationen 26.09.-03.10.16 10.10.-13.10.16 02.11.-07.11.16 29.12.16-02.01.17 Riviera & Cote d’Azur … Monaco, Alassio, Cannes, San Remo Bayerischer Wald ... Glasdorf Arnbruck, Passau mit Schifffahrt Ostseebad Graal-Müritz … 4* Superior Hotel IFA Graal-Müritz Silvester im Wienerwald … Rundfahrt, Wien, Neujahrskonzert Nähere Angaben unter Tel. 037360/6720, -35520 oder www.reisedienst-einhorn.de AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Unserer Sommer steht wieder im Zeichen eines abwechslungsreichen Programmes. Begonnen haben wir mit einer Forscherwoche, der sich eine Waldwoche anschloss, zu dem uns der ehemalige Förster Herr Dürichen Interessantes zeigte und erzählte; vielen Dank dafür. Der Höhepunkt unserer Feuerwehrwoche war der Besuch der Feuerwehr im Kindergarten. Wir schauten das Feuerwehrauto an, unternahmen eine Probefahrt und bedienten die Feuerwehrspritze. Vielen Dank an Herrn Walther und Herrn Bärtl. Als nächstes erwartet uns eine Märchen- und eine Indianerwoche. Als Abschluss findet in unserer Einrichtung anlässlich der Übernahme der Kita „Wirbelwind“ durch die Volkssolidarität ein kleines Kinderfest statt. Von 9.00 – 11.00 Uhr wollen wir die Zeit mit unserer Hüpfburg und lustigen Spielen verbringen. Seite 10 14:00 Uhr Gottesdienst in der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen mit anschl. Festumzug zum Kinderhaus „Durch die vier Jahreszeiten“ Kleines Programm, dargeboten von den Kindern und Erziehern des Kinderhauses Spiel und Spaß für die Kinder und Verlosung von tollen Preisen Kaffee, Kuchen sowie Herzhaftes vom Grill und verschiedene Getränke ca. 17:00 Uhr Abschluss-Andacht mit Pfarrer Dr. Beyer, dem Kinderhauschor und den Posaunen 09544 Neuhausen/Erzgeb., OT Cämmerswalde, Hauptstraße 67 Tel.: 037327/1473, Fax: 037327/18004, Email: [email protected] Schulanfang 2016/17 Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger 2016/17, am Freitag, dem 05.08.16 erfolgt in der Zeit von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr die Abgabe der Zuckertüten im „Haus des Gastes“ Cämmerswalde. (Bitte das Namensschild deutlich sichtbar anbringen!) Während der Zuckertütenannahme werden die Beträge für die Bücher der Kl. 1 kassiert sowie die Anmeldung zur Schulspeisung für die Monate August und September vorgenommen. Die Schulaufnahmefeier findet am Sonnabend, dem 06.08.2016, 13:30 Uhr im „Haus des Gastes“ Cämmerswalde statt. Einlass in den Saal erfolgt ab 13:00 Uhr. Bitte den leeren Schulranzen nicht vergessen! Wir wünschen allen Schülern eine schöne Schulaufnahmefeier und ein erfolgreiches Schuljahr 2016/17. Unterrichtsbeginn für das Schuljahr 2016/17 ist am Montag, 08.08.16. Schulanfängeranmeldung für das Schuljahr 2017/18 Sehr geehrte Eltern, laut Sächsischer Grundschulordnung werden alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 geboren wurden, schulpflichtig. Dies gilt auch für Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind im zuständigen Schulbezirk anzumelden! Als Anmeldetermin im Sekretariat der Wilhelm-Walther-Grundschule merken Sie sich bitte Montag, den 12. September 2016 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr vor. Bitte bringen Sie für die statistische Anmeldung Unterlagen wie Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde und die evtl. vorhandene Sorgerechtserklärung nach § 1626a FF BGB mit. Mit freundlichen Grüßen gez. M. Gläßer, Schulleiter Seite 11 AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 FÜR GROSS UND KLEIN… UND ALLE DIE TANZEN, QUATSCHEN ODER SICH SPORTLICH BETÄTIGEN WOLLEN DATUM 20. AUGUST 2016 UHRZEIT AB 19:00 UHR ORT CÄMMERSWALDE AM FUßE DER KIRCHE GUT ZU WISSEN BEI ERSCHEINEN IM MAD EAST HELFERSHIRT 2016 ERHALTET IHR EIN GETRÄNK UND EIN ESSEN ALS DANKESCHÖÖÖN Aus unserer Ortschronik von Leopold Hoppe Fortsetzung aus Amtsblatt 07/2016 Das berufliche Schulwesen in Neuhausen 5.3. Unterrichtsverlauf und Organisationsstörungen in der Gewerbeschule – Teil 2 – Reinhard Schwarze wurde Mitte November 1917 als Vizefeldwe- Er konnte mit einem umfangreichen Schriftverkehr vom Ersatzbel und Offiziersaspirant zum Militär eingezogen. Bis dahin war heer freigestellt werden. Im Sommerhalbjahr 1918 erteilte er er seit 1914 auf Eingaben des Gemeindevorstandes hin – ein- den Unterricht für das ziger Lehrer der Gewerbeschule – immer wieder zurückgestellt 1. Schuljahr am Donnerstag worden. Der Unterricht fiel von November 1917 bis Anfang März 2. Schuljahr am Mittwoch 1918 aus. Erst dann wurde mit Zustimmung des Innenministe- 3. Schuljahr am Dienstag jeweils von 6.00 bis 12.00 Uhr riums der an der Königlichen Fachgewerbeschule Seiffen tätige Gewerbelehrer, Oberlehrer A. von Schulz, gewonnen. Im Schuljahr 1917/18 waren es im 1. Schuljahr im 2. Schuljahr im 3. Schuljahr 16 Schüler 19 Schüler 15 Schüler gesamt 50 Schüler davon: 1 Tischler 4 Schlosser 5 Holzarbeiter 1 Maler 1 Klempner 1 Fleischer 3 Bäcker AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Oberlehrer von Schulz schreibt in seinem Jahresbericht für 1917/18 u.a.: (4 / S. 438) „Die längere Unterrichtspause macht sich allenthalben recht bemerkbar, sodaß wirklich zu wünschen wäre, wenn der Unterricht nun ohne Unterbrechung bis zur Rückkehr des im Felde stehenden Schulleiters weitergeführt werden könnte damit es auch hier vorwärts gehe. Möchte das neue Schuljahr uns zum Friedensjahre werden, damit die Gewerbeschule nun endlich einmal mit Ruhe und Stetigkeit eine friedliche aufsteigende Entwicklung zu nehmen imstande ist.“ Reinhard Schwarze übernahm nach Kriegsende wieder seine Stelle an der Gewerbeschule. Doch die Spannungen im dualen Schulsystem blieben auch in der Weimarer Republik (Sachsen als Freistaat) bestehen. Am 9. Mai 1919 fand eine gemeinsame Sitzung des Schulvorstandes und des Gewerbeschulausschusses statt. Man bemühte sich in dieser Beratung die misslichen Konkurrenzverhältnisse zu lösen: „Die Vertreter beider Ausschüsse waren einmütig der Ansicht, daß es für eine Gemeinde wie Neuhausen zwecklos sei, neben der bereits gegründeten Gewerbeschule noch eine gleichartige Anstalt bei der Fortbildungsschule zu lassen. Der Schulvorstand hat gegen die Stimme des Schuldirektors beschlossen, die an der Volksschule bestehende beruflich gegliederte Fortbildungsschule aufzuheben und nur die allgemeine Fortbildungsschule, die gesetzlich vorgeschrieben ist, bestehen zu lassen, sämtliche Schüler, soweit sie in gewerblichen Betrieben tätig sind, der Gewerbeschule zu überweisen.“ (5 / S. 67 f) Diesen Beschluss übermittelte Gemeindevorstand Hänig an das amtshauptmannschaftliche Zweigamt Sayda. (Neue Bezeichnung ab Dezember 1918) Da sich diesbezüglich in den Ministerien nichts tat formulierte der Gewerbeschulverein gleichlautende Eingaben an das sächsische Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie an das Wirtschaftsministerium. Man schrieb u.a.: (5 / S. 81 f) „Industrie und Handwerk, deren Arbeitgeber und Arbeitnehmer fordern, daß die heranwachsende werktätige Jugend die bestmöglichste Ausbildung für ihren Beruf erfährt. Dieses Ziel wünscht man durch den Ausbau der Ostern 1914 gegründeten Gewerbeschule zu Neuhausen verwirklicht zu sehen. In schärfstem Widerspruch zur überwältigenden Mehrheit arbeitet einzig und allein der Direktor der Volksschule diesem Wunsche der Beteiligten entgegen und zwar, von dem Zeitpunkt ab, an dem er nicht mehr Leiter der Gewerbeschule war.“ Anschließend wird im Protokoll auf die Erweiterung der Fortbildungsschule eingegangen: „Hierzu wird festgestellt, daß durch das Gewerbe keinerlei Wunsch für diese Neuordnung geltend gemacht worden war, daß vielmehr mehrfach gegen dieselbe Stellung genommen ist. Lediglich von Seiten der Schuldirektion ist die Anregung erfolgt. Die Fortbildungsschule stellt also ein reines Konkurrenzunternehmen zur Gewerbeschule dar, daß keine der beiden Anstalten günstig arbeitet, was bei der geringen zur Verfügung stehenden Gesamtschülerzahl unvermeidlich ist. Die Versammlung kann in der fachlich gegliederten Fortbildungsschule nicht die Anstalt erblicken, die den gestellten Seite 12 Forderungen besser gerecht werden könnte, als die Gewerbeschule, und zwar aus folgenden Gründen. 1. Die für die Ausbildung zur Verfügung stehende Zeit ist gegenüber der Unterrichtszeit der Gewerbeschule zu kurz bemessen. 2. Der Unterricht durch Volksschullehrer kann entgegen der Ansicht des Schuldirektors einem Unterricht durch besonders vorgebildete Gewerbelehrer nicht gleichwertig gesetzt werden. 3. Der weitere Ausbau der Fortbildungsschule würde die Gemeindekasse infolge der Verschiedenheit der Höhe der Staatsbeihilfen ungleich mehr belasten als der der Gewerbeschule. 4. Man wünscht nicht, zu so einem System zurückzukehren, welches man 1916 auf Grund zwingender Gründe erst verlassen hat, insbesondere ist es unbillig, einen Lehrer mit Spezialausbildung der Aufsicht eines Herren zu unterstellen, der über diese Bildung nicht verfügt. 5. Man kann sich nicht dazu verstehen, eine bereits in Betrieb befindliche vom Vertrauen und vom Willen der Beteiligten getragene höhere Anstalt zugunsten einer niederen Anstalt aufzuheben. Der private Willen einer einzelnen Person muß sich dem Willen der Gemeinde unterordnen. Es wird festgestellt, daß der vom Volksschuldirektor beschrittene Weg, die Gewerbeschule zu bekämpfen, entschieden verurteilt werden muß. Nachdem die hiesigen Behörden einmütig beschlossen haben, dem unwirtschaftlichen Konkurrenzkampf ein Ziel zu setzen, hält Herr Schuldirektor es trotzdem für seine Pflicht, sich in Widerspruch mit den Wünschen der Allgemeinheit zu setzen. Die Versammlung protestiert hierdurch mit aller Entschiedenheit dagegen, daß durch Eingaben des genannten Herrn an die zuständigen Behörden dort ein falsches Bild über die hiesigen Verhältnisse, insbesondere über den Willen der Hauptbeteiligten, entsteht und ersucht die beiden beteiligten Ministerien, die Überführung der Berufsklassen der gewerblichen Fortbildungsschule an die Gewerbeschule umgehend beschließen zu wollen.“ Unterstützung hatte die einheitliche Gewerbeschule auch von der Vereinigung der Stuhl- und Holzwarenfabrikanten des oberen Erzgebirges (e.V.), deren Vorsitzender derzeit der Neuhausener Stuhlfabrikant Markus Jehmlich war. Zu den genannten Vorgängen antwortete das Kultus- und Unterrichtsministerium am 15. September 1919: (5 / S.115) „Das Ministerium muß dem Beschluss des Schulvorstandes zu Neuhausen vom 9. Mai über die Neuordnung des Fortbildungsschulwesens die Genehmigung versagen, da zurzeit keine gesetzlichen Grundlagen dafür vorhanden sind. Insbesondere kann der für die allgemeine Fortbildungsschule bestehende Schulzwang nicht ohne weiteres auf die Gewerbeschule ausgedehnt werden, und zwar jetzt umso weniger, als von Ostern 1919 ab Schuldgeldfreiheit für die allgemeine Fortbildungsschule eingeführt worden ist. Den Ausführungen des Gemeindevorstandes über die Unwirtschaftlichkeit der Unterhaltung zweier Fortbildungsschulen in einem so kleinen Ort wie Neuhausen ist nur beizupflichten.“ Versprochen wird dann weiterhin, dass die beiden Ministerien darüber beraten hätten eine gemeinsame Kommission zu bilden, die für das ganze Land eine Vereinheitlichung des Fortbildungsschulwesens ausarbeiten sollte. Seite 13 Heft 08 · August - Jahrgang 26 Inzwischen hatte der verärgerte Gewerbelehrer Schwarze am 1. Juni 1919 seine Kündigung eingereicht und ab 1. September 1919 eine Stelle an der Gewerbeschule im vogtländischen Klingenthal angenommen. Die nunmehr offene Stelle in Neuhausen wurde ausgeschrieben: Abb. 39 Abb. 40 Zwei eingegangene Bewerbungen lehnte der Gemeinderat jedoch ab. Schwarze hatte sich inzwischen entschlossen, doch in Neuhausen zu bleiben, stellte aber am 23. Oktober 1919 folgende Forderungen: (5 / S.131) „Um den Fortbestand der Neuhausner Schule zu sichern bleibe ich unter folgenden Bedingungen in Neuhausen: 1.) Die von mir jetzt innegehabte Stelle des Schulleiters wird in die Stelle eines Gewerbe- bez. Berufsschuldirektors umgewandelt und zwar nach den von den beteiligten Ministerien noch zu beschließenden Verordnungen, wobei das gesamte Fortbildungsschulwesen Neuhausens zu vereinigen ist. 2.) Die Amtsbezeichnung Gewerbeschulleiter wird zunächst in Gewerbeschuldirektor umgewandelt. 3.) Die Einordnung der Stelle in gehaltlicher und rechtlicher Hinsicht erfolgt ab Ostern 1920 bez. schon nach Abschluß der ministerialen Verhandlungen und geschieht nach deren Richtlinien und entsprechend den Direktoraten anderer Gewerbeschulen unter Zugrundelegung neuzeitlicher Vorbilder.“ Schwarze machte hier Nägel mit Köpfen. Kann man ihn als Begründer einer einheitlichen Berufsschule in Neuhausen bezeichnen? Jedenfalls taucht der Begriff „Berufsschule“ in der von ihm genannten Direktorenbezeichnung, siehe Punkt 1 oben, aktenmäßig zum ersten Mal auf. Am 3. Februar 1921 fand die erste Sitzung eines „Arbeitsausschusses für die Berufsschule“ statt. Diesem gehörten an: Reinhard Hänig Gemeindevorsteher Camillo Klemm Gemeindeältester Oswald Hofmann Gemeindeverordneter, Stuhlbauer Arthur Müller „ Fabrikbesitzer Clemens Börner „ Stuhlbauer AMTSBLATT Max Rößler Gemeindeverordneter, Volksschullehrer Martin Kempe „ Holzwarenfabrikant Curt Garten „ Tierarzt Kurt Herrmann Bauunternehmer Otto Funke Volksschullehrer Paul Aumann Kantor und Organist Alexander Friedrich Volksschuldirektor Reinhard Schwarze Gewerbeschuldirektor Alfred Seifert Fabrikbesitzer Im Ergebnis dieser Beratung wurde dem Vorschlag zugestimmt, die Fortbildungsschule und die Gewerbeschule, einschließlich der 1921 entstandenen Mädchenfortbildungsschule, ab Ostern 1921 zusammenzulegen. 6. Die Mädchenfortbildungsschule Die Bildung von Mädchenfortbildungsschulen (Pflichtschule) wurde durch das Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919, § 18, Abs. 2, gefordert. Das erste Schuljahr musste bis Ostern 1921 eingerichtet sein. Spätestens am 1. April 1923 war der Durchlauf für alle drei vorgeschriebenen Schuljahrgänge zu sichern. Dieses Schulsystem unterstand dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Die Schulvorstände der Gemeinden Neuhausen und Dittersbach kamen überein, einen gemeinsamen Schulverband zu bilden. Eine entsprechende Schulordnung wurde von beiden Vorständen erarbeitet und am 1. April 1921 in Kraft gesetzt. Der Verband hatte seinen Sitz in Neuhausen und führte den Namen „Schulverband Neuhausen-Dittersbach“. Der Unterricht fand in den Räumen der Volksschule Neuhausen mit 4 Wochenstunden statt. Als Fächer wurden Lebens- und Bürgerkunde, Handarbeit und Haushaltsunterricht erteilt. Finanzieren musste sich diese Verbandsschule aus Staatsunterstützungen, Beiträgen der Mitgliedsgemeinden bei Fehlbeträgen entsprechend der Schülerzahl und aus dem Schulgeld. Dieses wurde aber nur mit jährlich 20 Mark von Schülerinnen erhoben, die außerhalb von Neuhausen und Dittersbach wohnten. Der praktische Kochunterricht war für alle unentgeltlich. Im § 2 der Schulordnung war festgelegt, dass dem Verbandsschulvorstand alle gesetzlichen Rechte und Pflichten eines Ortsschulvorstandes zustehen. Vorgeschrieben war auch die personelle Zusammensetzung des Verbandsschulvorstandes: (6 / S. 113) Im Jahre 1921 waren das: 1. Die Gemeindevorstände der Mitgliedsgemeinden Reinhard Hänig, Neuhausen Emil Rudolph, Dittersbach 2. Der Schulleiter Alexander Friedrich, Neuh. 3. 3 Gemeinderatsmitglieder von Neuhausen, 1 von Dittersbach Camillo Klemm, Neuh. Eberhard Kolbe, Neuh. Arthur Müller, Neuh. Max Neubert, Dittersb. 4. 3 Vertreter der Elternschaft, davon 2 aus Neuhausen u. 1 aus Dittersbach, worunter 1 Frau sein muss Herrmann Hegewald, Neuh. Clara Thümmel, Neuh. Oswald Lorenz, Dittersb. 5. 2 Vertreter der Lehrerschaft der Verbandsschule 6. Der Schularzt Max Rößler, Neuh. R. Schneider, Neuh. Dr. med. Langbein, Neuh. AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 Mit der eigentlichen Leitung der Mädchenfortbildungsschule war der Lehrer Max Rößler betraut. Den speziellen „Fachunterricht“ erteilte zunächst die Handarbeits- und Haushaltslehrerin Charlotte Meusel, die aber aus gesundheitlichen Gründen 1922 kündigte. Die Stelle wurde in der „Sächsischen Schulzeitung“ Nr. 27/1922 ausgeschrieben: Abb. 44 Die Bewerbung der Absolventin des Städtischen Seminars für Nadelarbeitslehrerinnen zu Chemnitz, Charlotte Grundmann, wurde vom Schulausschuss angenommen. Doch bereits zwei Jahre später, am 1. April 1924 kündigte Charlotte Grundmann, wegen Aufgabe des Berufes. Nach erneuter Ausschreibung trat die Seminaristin Elisabeth Wieland diese Stelle an. Am 27. Oktober 1922 forderte das Bezirksschulamt Freiberg, dass der Koch- und Haushaltsunterricht für die Ostern 1923 in das 3. Schuljahr tretenden Mädchen eingerichtet werden muss. Danksagung In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem guten Vati, Schwiegervati, unserem lieben Opa und Uropa Günter Köhler Für die große Anteilnahme, die Achtung und Verehrung durch stillen Händedruck, liebe geschriebene Worte, Blumen, Geldzuwendungen sowie letztes ehrendes Geleit in der Stunde des Abschieds möchten wir uns auf diesem Wege herzlich bedanken. Dank auch an die Rednerin Kerstin, den Bläserchor und das Bestattungsinstitut Wenzel. In stiller Trauer Birgit Köhler Sohn Steffen mit Heidi Tochter Gudrun mit Volker Sohn Renè mit Yvonne Enkel und Urenkel Seite 14 Der Verbandsschulausschuss beschloss dazu am 22. Februar 1923 folgendes: „Der Kochunterricht wird im Erdgeschoss der oberen Schule eingerichtet. Ein Kochherd und Geschirr sind bereits gekauft worden. Den Kochunterricht erteilt Frl. Grundmann. - Die Kosten für das zu kochende Essen sollen zur Hälfte die Gemeinde aufbringen, die andere Hälfte die teilnehmenden Mädchen. Vom Gemeindeanteil könnten einige Arme des Ortes versorgt werden. - Um die Naturalien zu beschaffen soll eine öffentliche Sammlung in Neuhausen und Dittersbach durchgeführt werden. - Jeder Kochtag umfasst 5 Stunden. Der Kochkurs dauert 8 Kochtage mit je 6 – 8 Schülerinnen - Für dieses Jahr sollen 2 Jahrgänge zusammengenommen werden, in Zukunft nehmen die Mädchen des 2. Schuljahres am Kochunterricht teil.“ Jedoch die fortschreitende Zentralisierung und Vereinheitlichung des Fortbildungsschulwesens in Sachsen führte dazu, dass die Mädchenfortbildungsschule 1924/25 in die Verbandsberufsschule Neuhausen eingegliedert wurde. Fortsetzung folgt! Quellen: (4) Akten des Schulvorstandes Neuhausen, die Gewerbeschule betreffend, 1914 – 1918 (5) Schriftverkehr der Gewerbeschule Neuhausen, 1919 – 1922 (6) Akten des Schulvorstandes Neuhausen, die Mädchenschule betreffend, 1921 – 1924 Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer möchten wir uns bei unseren lieben Kindern, Enkeln, Geschwistern, Verwandten, Nachbarn und Bekannten ganz herzlichst bedanken. Ein besonderer Dank an Herrn Bürgermeister Haustein sowie Frau Pfarrerin Klement für die Einsegnung. Den Kameraden und Kameradinnen der FFW, den „Fröhlichen Blasmusikanten“ sowie den „Amigos“ danken wir ganz herzlich für die schöne Ausgestaltung unserer Feier und Präsente. Ein großes Dankeschön auch der Gaststätte Jandusch und Team für die gute Bewirtung. Für einen wunderschönen Tag dankt das Diamantene Paar Juni 2016 Seite 15 Heft 08 · August - Jahrgang 26 AMTSBLATT AMTSBLATT Heft 08 · August - Jahrgang 26 06.08. Samstag, 19:30 Uhr Konzert in der Ev.-Luth. Stadtkirche Olbernhau mit dem Bassetthorn-Trio aus Zwickau 037360 72762 06.+ Samstag und Sonntag 07.08. 24. Erzgebirgs-Bike-Marathon in Seiffen www.erzgebirgs-bike-marathon.de 037361 8438 07.08. Sonntag, 10 Uhr Familiengottesdienst zum Schulbeginn mit Einsegnung der Schulanfänger in der Ev.-Luth. Kirche Neuhausen 037361 45249 12.08. Freitag, 19 Uhr „Miners“ & „Pioneer Fink“ – Rock-Konzert und Speisen vom Grill in der Brettmühle Mulda Info und Karten unter: 037320 8670 13.08. Samstag, 17 Uhr Seiffener Sommermusiken 2016: Bläsermusik mit dem Posaunenchor Seiffen in der Bergkirche Seiffen 037362 8385 13.08. Samstag, 20 Uhr Grünthaler Sommer – Big-MEK-Band in der Langen Hütte, Open-Air-Sommerkonzert im Areal der Saigerhütte Olbernhau www.olbernhau.de 037360 689866 14.08. Sonntag, 15 Uhr „Ronny Weiland – Die Stimme der Extraklasse“ im Haus des Gastes Seiffen Info und Karten unter: 037362 8438 14.08. Sonntag 9. Königinnentreffen in Neuhausen im Gelände des Nußknackermuseums (siehe Aushänge!), am Sonntag Pendelfahrten mit dem „Ferkeltaxi“ zwischen Neuhausen und Olbernhau 037361 4161 14.08. Sonntag 23. Olbernhauer Radtour – Start und Ziel am Gessingplatz Olbernhau 037360 72573 16.08. Dienstag, 14 Uhr Seniorentanz im Jugend- und Kulturzentrum in Olbernhau 037360 75797 16.08. Dienstag, 13 – 16 Uhr Schauglasgravieren mit R. Hofmann, Satzung im Glashüttenmuseum Neuhausen 037361 50999 Seite 16 19.08. Freitag, 20:30 Uhr Lichterfahrt der Goldwings durch Seiffen Näheres unter: 037362 8438 20.08. Samstag, 18 – 24 Uhr Nacht der Kirchen – in allen Freiberger Kirchen www.christeninfreiberg.de 03731 3009763 20.08. Samstag, 19:30 Uhr Orgelkonzert in der Ev.-Luth. Stadtkirche Olbernhau 037360 72762 20.08. Samstag, 20 Uhr Grünthaler Sommer – Hütten- und Bergaufzug zu 15 Jahre Ring der europ. Schmiedestädte durch Grünthal, www.olbernhau.de 037360 150 25. – Donnerstag bis Sonntag 28.08. 45 Jahre Bergfest in Sayda mit Abschlussfeuerwerk Näheres s. Aushänge 037365 97222 26. – Freitag bis Sonntag 28.08. „LebensArt“ – die Messe für Garten, Wohnen und Lifestyle im Areal der Saigerhütte Olbernhau 0451 899060 27./ Samstag und Sonntag, 11 – 16 Uhr 28.08. Schauglasgravieren mit R. Hofmann, Satzung im Glashüttenmuseum Neuhausen 037361 50999 27.08 Samstag, 14 Uhr Fliegerstammtisch – der FSV Schwartenberg e. V. lädt ein! in die „Gaststätte am Flugzeug“, Cämmerswalde. N. Reisberg: „Als Co-Pilot im Transportfliegergeschwader 44 Arthur Pieck“ 037322 2514 27.08. Samstag, 16 Uhr Seiffener „Glück Auf“ in der Naturbühne Binge „Geyerin“ in Seiffen, mit vorheriger kleiner Bergparade vom Parkplatz Jahnstraße zur Binge 037362 8438 28.08. Sonntag 15 Jahre Evangelisches Kinderhaus „Vier Jahreszeiten“ Neuhausen und Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Cämmerswalde Informationen zur Veranstaltung unter Neuhausen 037361 45655 Cämmerswalde 037327 7319 Der Veranstaltungsplan ist ein Auszug der Angebote und garantiert keine Vollständigkeit. r Amtsblattes ist 16 unseres Neuhausene be 20 für die September-Ausga st 2016! Mittwoch, der 17. Augu Termins zur Abgabe Für die Einhaltung dieses ! erate bedanken wir uns Ihrer Manuskripte und Ins Die Redaktion
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