Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Bebauungsplanverfahren „Marstallstraße I“ in Göppingen , Planbereich 01.30
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Eines der wichtigsten Ziele der Stadtentwicklung in Göppingen besteht in der
Erhaltung und Weiterentwicklung der typischen Bau– und Nutzungsstruktur, die sich
durch die Verflechtung von Aufenthalts-und Erholungszonen, Geschäftsnutzungen,
Dienstleistungs-, Handwerks- und Gastronomiebetrieben sowie auch durch
innerstädtisches Wohnen auszeichnet.
Ziel der weiteren Entwicklung der Innenstadt ist es, ihre ursprüngliche Bedeutung als
kultureller und sozialer Mittelpunkt wieder zu gewinnen und durch eine ausgewogene
Mischung der Funktionen lebendige Quartiere zu schaffen.
Das Stadtentwicklungskonzept 2030 zeigt auf, dass mit einer Attraktivitätssteigerung
durch ein attraktives Stadtbild und attraktive Nutzungen wichtige städtebauliche
Voraussetzungen für eine zukunftssichere Weiterentwicklung der Einkaufsinnenstadt
geschaffen werden.
Um hier negativen Auswirkungen insbesondere u.a. durch die Ansiedlung von
Wettbüros oder bordellartigen Betrieben entgegenzuwirken, soll der Bebauungsplan
„Marstallstraße I“ gewährleisten, dass künftig keine Vergnügungsstätten (u.a.
Wettbüros) und bordellartige Betriebe im Kerngebiet zulässig sind. Neben
Vergnügungsstätten sollen auch prostitutive Einrichtungen, wie z.B. Bordelle,
bordellartige Betriebe oder Terminwohnungen nicht zulässig sein.
Mit Ausnahme dieser textlichen Ergänzung werden die Festsetzungen der
vorhandenen
Bebauungspläne
innerhalb
des
Geltungsbereichs
ihre
Rechtsverbindlichkeit behalten, sofern sie den Festsetzungen des künftigen
Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Entgegenstehende Festsetzungen dieser
Bebauungspläne werden dann aufgehoben werden.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das
beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.