Bebauungsplanverfahren „Marstallstraße I“ in Göppingen , Planbereich 01.30 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Eines der wichtigsten Ziele der Stadtentwicklung in Göppingen besteht in der Erhaltung und Weiterentwicklung der typischen Bau– und Nutzungsstruktur, die sich durch die Verflechtung von Aufenthalts-und Erholungszonen, Geschäftsnutzungen, Dienstleistungs-, Handwerks- und Gastronomiebetrieben sowie auch durch innerstädtisches Wohnen auszeichnet. Ziel der weiteren Entwicklung der Innenstadt ist es, ihre ursprüngliche Bedeutung als kultureller und sozialer Mittelpunkt wieder zu gewinnen und durch eine ausgewogene Mischung der Funktionen lebendige Quartiere zu schaffen. Das Stadtentwicklungskonzept 2030 zeigt auf, dass mit einer Attraktivitätssteigerung durch ein attraktives Stadtbild und attraktive Nutzungen wichtige städtebauliche Voraussetzungen für eine zukunftssichere Weiterentwicklung der Einkaufsinnenstadt geschaffen werden. Um hier negativen Auswirkungen insbesondere u.a. durch die Ansiedlung von Wettbüros oder bordellartigen Betrieben entgegenzuwirken, soll der Bebauungsplan „Marstallstraße I“ gewährleisten, dass künftig keine Vergnügungsstätten (u.a. Wettbüros) und bordellartige Betriebe im Kerngebiet zulässig sind. Neben Vergnügungsstätten sollen auch prostitutive Einrichtungen, wie z.B. Bordelle, bordellartige Betriebe oder Terminwohnungen nicht zulässig sein. Mit Ausnahme dieser textlichen Ergänzung werden die Festsetzungen der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereichs ihre Rechtsverbindlichkeit behalten, sofern sie den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Entgegenstehende Festsetzungen dieser Bebauungspläne werden dann aufgehoben werden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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