als PDF-Datei - Amt Usedom-Süd

Bürgerzeitung und amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd für die Gemeinden Benz, Dargen,
Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom,
Ückeritz, Zempin, Zirchow und die Stadt Usedom
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Jahrgang 12
Mittwoch, den 20. Juli 2016
Nr. 07
Usedom-Süd
–2–
Nr. 07/2016
Amt Usedom-Süd - Wir sind für Sie da Postanschrift:
Amt Usedom-Süd
Markt 7
17406 Usedom
Sie erreichen uns per E-Mail:
Zentrale:
[email protected]
Hauptamt:
[email protected]
Ordnungsamt:
[email protected]
Bauamt:
[email protected]
Kämmerei:
[email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.amtusedom-sued.de
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter der Amtsverwaltung unter folgenden Rufnummern:
Standort Usedom, Markt 7
Durchwahl: 038372/ 750-0
Zentrale
750-75
Fax
Hauptamt
750-10
Herr Bergmann/Leitender
Verwaltungsbeamter
750-11
Herr Schröder/Amtsvorsteher
750-12
Herr Wellnitz/
Hauptamtsleiter
750-14
Frau Blume/Frau Hagemann
Sitzungsmanagement/
Sitzungsdienst
750-15
Frau Grawunder/Sekretariat
750-34
Herr Ermlich/EDV
Kämmerei
750-20
Frau Lange/Kämmerin
750-21
Frau Gierds/Haushaltsplanung
750-22
Frau Mittelstädt/
Haushaltsplanung
750-23
Frau Kutzborski/
Anlagenbuchhaltung
750-24
Frau Maaß/Steuern
750-25
Frau Büttner/Kasse
750-26
Frau Jager/Steuern
750-27
Frau Kröhl/
Kassenleiterin
750-17
Frau Harder/Vollstreckung
750-28
Frau Köster/
Geschäftsbuchhaltung
750-35
Frau Franke/Liegenschaften,
Mieten, Pachten
Ordnungsamt
750-30
Herr Schmidt/
Ordnungsamtsleiter
750-32
Frau Siebrecht/Wohngeld,
Standesamt, Friedhofswesen
750-33
Frau Voss/
Einwohnermeldeamt,
Kita, Schule
750-36
Frau Lohs/Brandschutz,
Fischerei, Wildschäden,
ruhender Verkehr
750-18
Herr Menge
Standesamt
Bauamt
750-60
750-61
750-62
750-63
750-16
750-66
750-67
750-68
Bauvorhaben/Förderprojekte
Frau Neumann/
Kommunale Bauvorhaben/
Förderprojekte
Frau Radünzel/Bauverwaltung
Frau Pfitzmann/Bauleitplanung/
Genehmigungsfreistellungen
Frau Netzer/
Liegenschaften/Beiträge
Frau Helmer/
Liegenschaften/Beiträge
Frau Renz/Bauverwaltung/
Förderprojekte
Standort Bürgeramt Koserow,
Maria-Seidel-Straße 3
Durchwahl: 038375/ 264-0
264-44
264-12
264-13
264-14
264-15
Zentrale
Fax
Herr Schreiber/Lohs/Teetzen
Außendienstmitarbeiter
Herr Menge/
Ordnungswidrigkeiten/
Sondernutzungen/
Gewerbeanzeigeverfahren
Frau Niechotz/Leiterin
Bürgeramt/Personalwesen/
Ortsrecht/Fundbüro
Frau Bergmann/
Gewerbeerlaubnisverfahren,
Soziales, Einwohnermeldeamt
Sprechzeiten der Amtsverwaltung
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
Polizeirevier Heringsdorf
Sprechzeiten der Kontaktbeamten im Amtsgebäude
in Usedom, Büro 1.17:
donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Regionaler Präventionsrat der Insel Usedom
Frau Zeplin/Bauamtsleiterin
Frau Bialowons/
stellv. Leiterin/Kommunale
Geschäftsstelle: Maria-Seidel-Straße 3, 17459 Koserow
Telefonnummer: 038375/26413
EMail: [email protected]
Nr. 07/2016
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Widmungsverfügung
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz M-V werden die Teilflächen
der Flurstücke 68/13 (alt 68/10), 52/25 (alt 52/18) 47/6 und 46/16 der
Gemarkung Koserow, Flur 8 als
Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V
mit Wirkung vom 01.07.2016 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße ist eine Anliegerstraße und trägt die Bezeichnung „Am
Erlebnishof“.
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist,
liegt bei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift beim Amt Usedom-Süd, Markt 7 in 17406
Usedom einzulegen.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Fläche
Usedom-Süd
Pudagla
7
35 teilweise
rd. 2.910 qm
Das Grundstück befindet sich am nördlichen Ortsrand und östlich
der Straße „Zur Reitbahn“. Das Plangebiet wird im Süden und
Westen durch Wohnbebauung sowie im Norden und Osten durch
aufgelassene Gründlandflächen begrenzt.
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl.
I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M -V in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V S. 344) wird entsprechend
der Beschlussfassung durch Gemeindevertretung Pudagla vom
13.06.2016 die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um
einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur
Reitbahn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), erlassen.
Der Satzungsbeschluss über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um
einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur
Reitbahn“ wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit
Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich
nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“ tritt
mit Ablauf des 20.07.2016 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“ und die Begründung dazu ab diesem Tag im
Bauamt des Amtes „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07,
Zimmer 11 während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
montags dienstags und freitags
von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
donnerstags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd
über die Satzung zur 1. Ergänzung der
Klarstellungssatzung mit Abrundungen und
Erweiterungen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla
um einen Bereich nördlich der Ortslage und
östlich der Straße „Zur Reitbahn“
Geltungsbereich gemäß beigefügtem Übersichtsplan:
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung
mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla umfasst das
nachfolgende Grundstück:
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011
(GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher
zulässige Nutzung durch diese Planergänzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Usedom-Süd
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Nr. 07/2016
Bekanntmachung der Fundsachen
Monat Juni/Juli 2016
Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte binnen der in der
letzten Spalte angegebenen Meldefrist bei der unterzeichneten Behörde gelten zu machen. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die
Fundgegenstände anderweitig verfügt.
Gemeinde Zempin
Der Bürgermeister
Koserow, den 11.07.2016
Amtliche Bekanntmachung
Wellnitz
Hauptamtsleiter
Gemäß § 16 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV wird Folgendes
bekannt gemacht:
1. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes
Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Diest, Greve und Partner GbR geprüft.
2. Der Landesrechnungshof hat den Prüfbericht mit Schreiben vom
14.06.2016 freigegeben.
3. Der Jahresabschluss wurde von der Gemeindevertretung Zempin
am 09.05.2016 mit Beschlussnummer GVZe-0076/16 festgestellt.
4. Der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin erzielte
2014 bei einer Bilanzsumme von 2.959.488,86 € einen Verlust
in Höhe von 99.356,30 €.
5. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wurde Entlastung erteilt.
6. Der Jahresabschluss 2014, der Lagebericht 2014, der Bericht des
Abschlussprüfers, die Feststellung des Landesrechnungshofes
vom 14.06.2016 und der Beschluss Nr.: GVZe-0076/16 der Gemeindevertretung vom 09.05.2016 liegen vom
21.07. - 28.07.2016
während der Öffnungszeiten des Eigenbetriebes
Fremdenverkehrsamt, montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:00
Uhr in 17459 Zempin, Fischerstraße 1 zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Zempin, den 23.06.2016
W. Schön
Bürgermeister
Die nächste Ausgabe
„Usedomer Amtsblatt“
erscheint am 24. August 2016
Redaktionsschluss ist der 17. August 2016
Hinweis: Auf der Homepage des Amtes Usedom-Süd können Sie den
gesamten Bestand der im Fundbüro abgegebenen Artikel durchsuchen.
Den Link zur Online-Fundsuche finden Sie über die Internetadresse:
http://www.amtusedom.de/service/fundsachen.php
Bekanntmachungsvermerk:
Bekannt gemacht durch Veröffentlichung auf der Homepage http://
www.amtusedom-sued.de am 11.07.2016
Bekanntmachung über das Recht
auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse
und die Erteilung von Wahlscheinen für die
Landtagswahl am 4. September 2016
1. Die Wählerverzeichnisse zu der oben aufgeführten Wahl für die
Wahlbezirke der Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke,
Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und der
Stadt Usedom werden in der Zeit vom 15. bis 19. August 2016
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Usedom-Süd,
Markt 7, 17406 Usedom, Zimmer 01.19., für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der Wahlberechtigten, für die im Melderegister
ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 und 5 BMG eingetragen
Nr. 07/2016
2.
3.
4.
5.
-
-
6.
–5–
ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren
geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig und unvollständig hält, kann
in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am
19. August 2016 bis 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Amt
Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom. Zimmer 01.19 unter Angabe
der Gründe einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag kann
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens 13. August 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des
Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass
er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf
Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten
keine Wahlbenachrichtigung.m
Wahlscheine werden bei der Erfüllung der wahlrechtlichen Voraussetzungen erteilt.
Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl
des Landtages durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises, für den der Wahlschein
ausgestellt ist, teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
Person;
b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
aa) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
§ 15 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (bis
zum 12. August 2016) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 16 Absatz 1 der
Landes- und Kommunalwahlordnung (bis zum 19. August
2016) versäumt hat,
bb) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis
der Gemeindewahlbehörde gelangt ist.
Wahlscheine können bis Freitag, 2. September 2016, 12.00 Uhr, bei
der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht aber
telefonisch) beantragt werden.
Danach ist die Erteilung von Wahlscheinen nur noch in Ausnahmefällen möglich:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 3. September 2016, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Am Wahltag bis 15.00 Uhr können noch Wahlscheine beantragt
werden.
wenn Wahlberechtigte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden
Grund (siehe Nummer 5 b) nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, oder
wenn Wahlberechtigte den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für die Landtagswahl
folgende erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl:
- einen amtlichen blauen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der
Gemeindewahlbehörde, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist.
Usedom-Süd
Wenn der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abgeholt wird, kann gleich an Ort und Stelle
gewählt werden.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung hierzu durch Vorlage
des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer gesonderten
schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich
die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dieses hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu
versichern, bevor sie die Unterlagen erhält.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein der Landtagswahl so
rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden,
dass dieser dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Wahlbriefe in den amtlichen roten Wahlbriefumschlägen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Post AG
aufgegeben werden, müssen vom Wähler nicht freigemacht werden,
solange keine besondere Versendungsform gewählt wird.
Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Usedom, den 11.07.2016
Die Gemeindewahlbehörde
Im Auftrag
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum
Beschluss Nr. GVZi 0055/16 vom 16.06.2016
über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Lindenstraße
in Zirchow“ der Gemeinde Zirchow
1. Die Gemeindevertretung Zirchow hat in der öffentlichen Sitzung
am 16.06.2016 für folgende Grundstücke die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Lindenstraße
in Zirchow“ beschlossen:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Fläche
Kutzow
5
123 und 125/1
rd. 1,78 ha
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Zirchow. Es wird im Norden
durch die Bundesstraße 110, im Osten durch einen Wohnblock und
Kleingärten, im Süden durch die Lindenstraße und im Westen durch
einen feuchten Niederungsbereich begrenzt.
2. Folgende Planungsziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
- Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungs-plan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zirchow ist das Bebauungsplangebiet Nr. 2 vollständig als Wohnbaufläche gemäß § 1 (1) 1.
BauNVO ausgewiesen. Somit befinden sich die Zielsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 2 mit der gesamtgemeindlichen
Planung grundsätzlich in Übereinstimmung.
- Es ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
gemäß § 4 BauNVO vorgesehen. Es sollen ausschließlich
Dauerwohnungen zugelassen werden.
Geplant sind rd. 15 Parzellen für Wohngebäude als Einzelhäuser in maximal eingeschossiger Bauweise mit ausgebautem
Usedom-Süd
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Nr. 07/2016
Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss. Die Kapazität wird mit
maximal 15 Wohneinheiten bestimmt.
Zur Deckelung der Kapazitäten werden Mindestparzellengrößen festgesetzt und je Wohngebäude maximal 1 Wohneinheit
zugelassen.
3. Durch das vorgesehene Bauvorhaben werden öffentliche und private
Belange berührt, die in die Planung einzustellen sind.
Hierzu gehören vorrangig:
- Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfunq ist durchzuführen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr.
7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im
Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.
- Durch die geplanten Bebauungen und die damit einhergehenden
Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der
eine entsprechende Kompensation erforderlich macht.
Im
Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird eine
Bestandsaufnahme dokumentiert, eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgesetzt.
- In der Planung ist der gesetzliche Alleenschutz gemäß § 19 NatSchAG M-V zu beachten. Gesetzlich geschützter Alleenbestand
befindet sich entlang der Kreisstraße 43 und der Bundesstraße
110. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu
deren Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Veränderungen führen, sind verboten. Die Belange des Alleenschutzes,
insbesondere hinsichtlich der Erschließung des Bebauungsplangebietes, sind in die Planungen einzustellen.
- Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Er
beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden.
Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der
im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie).
- Die Flächen des Plangebietes befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandqürtel“. Im Zuge der
Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Ausgliederungsverfahren durchzuführen.
- Für die Belange des Immissionsschutzes wird eine Schalltechnische Begutachtung vorgenommen. Geprüft werden vornehmlich der Einfluss des Verkehrs der Bundesstraße 110 und der
Lindenstraße auf das Bauvorhaben sowie die Auswirkungen
des Vorhabens auf die umgebende Bebauung.
Im Ergebnis werden aktive bzw. passive Maßnahmen festgesetzt,
die eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten.
- Die verkehrsseitige Anbindung des Plangebietes wird in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Vorpommern - Greifswald über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt zur
Lindenstraße (Kreisstraße 43) festgelegt.
- Das Plangebiet ist medienseitig noch nicht erschlossen. Im Rahmen der Planaufstellung wird ein Erschließungskonzept erstellt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB soll gemäß § 3 (1) BauGB im Rahmen der Offenlegung
der Vorentwurfsunterlagen erfolgen.
5. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekanntgemacht.
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd
zum Beschluss Nr. GVGa 0045/16 vom 14.06.2016
über den Entwurf und die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Garz
für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht Straße“ der Gemeinde Garz, in der Fassung
von 06-2016
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Garz
für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht - Straße“ ist aus dem
beigefügten Auszug aus dem Messtischblatt ersichtlich und umfasst
eine Teilfläche von 4.160 qm aus
Flurstück
Flur
Gemarkung
121/2
7
Garz
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand.
Es wird im Norden durch Wohnbebauung, im Osten durch Ackerflächen, im Süden durch die „Kleine Haffstraße“ sowie den regionalen
Radwanderweg Garz- Kamminke und im Westen durch die Robert
- Kracht - Straße mit sich anschließender Wohnbebauung begrenzt.
1. Die Gemeindevertretung Garz hat in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 14.06.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht - Straße“ mit
der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von
06-2016 gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohngebiet an
der Robert - Kracht - Straße“ von 06-2016 bestehend aus
- Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),
- Begründung mit Umweltbericht,
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung,
- Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie
- den nach Einschätzung der Gemeinde Garz wesentlichen,
-bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen
liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
von Montag, den 01. August 2016 bis Freitag, den 02. September
2016 (jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt
07, Zimmer 11, während folgender Zeiten:
montags bis mittwochs
von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und
Nr. 07/2016
–7–
donnerstags
von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und
freitags
von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen
zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplansatzung
unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:
- In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend
der Planzeichenverordnung (PIanZV) dargestellt und im Text (Teil
B) durch Festsetzungen konkret definiert.
- In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen
der Planung erläutert. Die Gemeinde möchte mit Erstellung der
Satzung in kleinem Umfang
Angebotsflächen zur Deckung des gemeindlichen Wohnbedarfs
bereitstellen.
Die Plangebietsfläche soll als Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO entwickelt und in 4 Baugrundstücke aufgeteilt werden.
Jedes der Grundstücke muss eine Mindestfläche von 800 qm aufweisen und darf jeweils mit einem Einzelhaus in eingeschossiger
Bauweise bebaut werden, welches maximal eine Dauerwohnung
beherbergen darf.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Garz, in der
Fassung der 1. Änderung und der 1. Ergänzung, ist das Plangebiet
als Wohnbaufläche gemäß § 1 (1) 1 BauNVO ausgewiesen. Der
Bebauungsplan Nr. 2 wird somit aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt.
- Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt, die zu folgenden Ergebnissen kommt:
Schutzgut Mensch
Für das Schutzgut Mensch ergeben sich mit der Umsetzung der
Planungen keine Beeinträchtigungen. Die angrenzenden Wohnbebauungen weisen identische Schutzbedürftigkeiten auf, so dass eine
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Reine
Wohngebiete nicht zu erwarten ist. Durch den sich südwestlich des
Bebauungsplangebietes befindenden Flugplatz Heringsdorf ergeben
sich keine immissionsschutzrechtlichen Befindlichkeiten. Das Bebauungsplangebiet befindet sich außerhalb der Lärmpegeibereiche
von 50dB(A) am Tag. Ein Nachtflugverkehr besteht nicht.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Die geplante Wohnbebauung bedingt Verluste von ackerbaulichen
Nutzflächen, die eine Kompensation erforderlich machen. Für gesetzlich geschützte Biotope oder FFH- Lebensraumtypen ergibt sich
keine Betroffenheit.
Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG werden
durch das Vorhaben nicht berührt.
Schutzgut Boden
In den Bereichen der geplanten Bebauungen sind infolge der Versiegelungen funktionale Verluste von Böden und damit Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden zu verzeichnen. Die Versiegelungen, die durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundfläche
begrenzt werden, wurden in die Bilanzierung des Eingriffs eingestellt.
Schutzgut Wasser
Die Ausweisung von 4 Baugrundstücken und die damit verbundenen
Bodenversiegelungen haben keine maßgeblichen Auswirkungen
auf das Schutzgut Wasser. Das Grundwasser des Plangebietes ist
aufgrund des geringen Anteils bindiger Bodenschichten nur gering geschützt. Insbesondere im Zuge der Bauausführungen sind
-
-
-
Usedom-Süd
Maßnahmen zum Ausschluss einer Gefährdung des Grundwasserschutzes zu beachten. Belange des Trinkwasserschutzes sowie des
Küsten- und Hochwasserschutzes werden nicht berührt.
Schutzgut Klima/ Luft
Für das Schutzgut Klima/Luft ergeben sich mit der Umsetzung der
Planvorhaben keine Befindlichkeiten.
Schutzgut Landschaftsbild
Infolge der Nutzungsänderung und der geplanten Wohnbebauung
ergeben sich an dem Standort Änderungen im Erscheinungsbild
des Landschaftsraumes. Durch eine lockere einreihige Bebauung
entlang der Robert- Kracht- Straße und gestalterische Akzente durch
Grünmaßnahmen wird ein harmonischer Übergang zum freien Landschaftsraum geschaffen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Gemäß den Stellungnahmen der zuständigen Behörden sind im
Plangebiet Bodendenkmale bekannt. Um den Belangen der Denkmalpflege Rechnung zu tragen, wurden in die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Maßnahmen zur Sicherung von Bodendenkmalen
aufgenommen.
Schutzgut Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt des Plangebietes ist durch die landwirtschaftliche Nutzung begrenzt. Die Umsetzung der Planungen bedingt keine weiteren Veränderungen für das Schutzgut, da vorrangig
siedlungstypische Strukturen mit vergleichbaren Einschränkungen
für die Artenvielfalt entstehen werden. Die umgebenden Landschaftsstrukturen bieten ausreichend Potentiale für die Entwicklung
von Magerrasenvegetationen, die der biologischen Vielfalt förderlich sind.
Im Rahmen einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung wurden die
Biotopverluste und die sich aus den Bebauungen ergebenden funktionalen Beeinträchtigungen von Böden ermittelt und ein entsprechendes Kompensationserfordernis ausgewiesen. Die Kompensation der Eingriffe ist innerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes
nur zu einem geringen Teil realisierbar, so dass Ersatzmaßnahmen
außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich werden. Auf einer
Fläche von 2.257 m2 ist östlich des Plangebietes als externe Kompensationsmaßnahme Acker in Sandmagerrasen umzuwandeln und
dauerhaft zu sichern.
Im Ergebnis der Prüfung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Verbotstatbestände
der Tötung, Schädigung, und Störung gemäß § 44 BNatSchG nicht
ausgelöst werden. Als CEF- Maßnahme ist in östlicher Angrenzung
an das Plangebiet eine mehrjährige Brache, die der potentiellen
Entwicklung von Magerrasen dient, in einer Größe von 0,6995 ha
dauerhaft anzulegen und zu sichern.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Garz wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei
der Erstellung des Entwurfes beachtet:
- Landesplanerische Stellungnahmen des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 09.02.2016 (Planungsanzeige) und vom 09.05.2016 (Beteiligung nach § 4 (1)
BauGB)
Den Planungszielen wird grundsätzlich zugestimmt.
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V vom
19.04.2016 (Beteiligung nach § 4 (1) BauGB)
Südwestlich des Plangebietes, in einer Entfernung von ca. 2
km, befindet sich das Flughafengebäude des Flugplatzes Heringsdorf. Die Flugbetriebsflächen (Landebahnen) enden ca.
250 m südwestlich des Plangebietes. Bei dem Flughafen Heringsdorf handelt es sich um einen Regionalflughafen für die
Ferieninsel Usedom. Aufgrund der Entfernung zum Flughafen
und der Flugbewegungen, die nur Tags zu verzeichnen sind,
sowie der Tatsache, dass bei Rundflügen und Streckenflügen
die vorgeschriebenen Flughöhen eingehalten und der Überflug lärmempfindlicher Gebiete vermieden werden, sind keine
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu
erwarten. Dies wird in einem Gutachten zu Siedlungs-be-
Usedom-Süd
–8–
schränkungsbereichen an Flugplätzen in MV (LUNG, 2005)
unter „5.2 Flughafen Heringsdorf‘, in den gutachterlichen
Untersuchungen zum Vorhaben „Vitalwelt Inselträume“
sowie durch eine Berechnung der Lärmschutzbereiche am
Flughafen Heringsdorf gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm aus dem Jahr 2014 bestätigt. Das B-Plan-Gebiet
liegt außerhalb der Lärmpegelbereiche von 50 dB (A) am
Tag. Ein Nachtflugbetrieb besteht nicht.
Auch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern hat mit Stellungnahme gemäß § 4 (1) BauGB
vom 12.05.2016 mitgeteilt, dass sich aus den durch das Amt
zu vertretenden Belangen des Immissionsschutzes keine Bedenken und Anregungen zum Vorhaben ergeben.
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege -Archäologie und
Denkmalpflege-vom 18.01.2016 und untere Denkmalschutzbehörde vom 08.02. und 09.05.2016
Belange der Baudenkmalpflege sind nicht betroffen.
Im Plangebiet sind Bodendenkmale bekannt.
Eine entsprechende nachrichtliche Kennzeichnung erfolgte
in der Planzeichnung (Teil A).
- Gesamtstellungnahmen des Landkreises Vorpommern Greifswald vom 08.02.2016 (Planungsanzeige) und vom
09.05.2016 (Beteiligung nach § 4 (1) BauGB)
Sachbereich Bauleitplanung:
Die Hinweise zu den zeichnerischen Festsetzungen
wurden im Entwurf beachtet.
Sachgebiet Naturschutz/Landschaftspflege:
Den dargelegten Anforderungen an Umweltbericht,
Eingriffsbilanzierung und Artenschutz wurde durch
entsprechende Fachplanungen und Festsetzungen entsprochen.
- Sachgebiete
Abfallwirtschaft/lmmissionsschutz/
Wasserwirtschaft
und Straßenverkehrsamt
Die Hinweise und Auflagen wurden in die Entwurfsplanung
eingestellt.
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Insel Usedom vom 17.02.2016 und 02.05.2016
Die Erschließung des Plangebietes ist durch Erweiterung des
in der Robert Kracht - Straße vorhandenen Anlagenbestandes
gesichert.
3. Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Nr. 07/2016
Information der Amtsverwaltung
Um die politische Arbeit der Kommunalpolitiker
des Amtsbereiches transparenter zu gestalten,
bietet das Ratsinformationssystem „ALLRIS“
nunmehr die Möglichkeit Vorlagen, Tagesordnungen, Beschlüsse und Protokolle des öffentlichen Teils der Sitzungen der Gemeinde- bzw.
Stadtvertreterversammlungen, sowie deren Ausschüsse auf der Seite
des Amtes Usedom-Süd (www.amtusedom-sued.de) über den Link
Bürgerinformationen aufzurufen und einzusehen.
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd
zum Beschluss Nr. 0198/16 vom 28.06.2016 über
den Entwurf und die öffentliche Auslegung der
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B
für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“
der Gemeinde Ückeritz
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B
umfasst das im
beiliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan gekennzeichnete
Gebiet der
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Fläche
Ückeritz
2
241/7, 242/7, 243/7, 244/7, 245/7, 246/7, 247/7, 242/8,
244/11, 268/15, 268/16, 268/17,268/21 (Teilfläche),
268/23 (Teilfläche), 268/26, 268/27
ca. 18.700 qm
Das Planänderungsgebiet beinhaltet das Grundstück der Dachdecker
Nord-Ost eG, das sich von der B-111 kommend, rechtsseitig vor
der Tischlerei befindet, sowie die Grundstücke hinter der Tischlerei,
rechtsseitig vom Radweg in Richtung Loddin, einschließlich der
Grundstücke des ehemaligen Reiterhofes.
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat in der öffentlichen Sitzung am 28.06.2016 den Entwurf der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“
mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf
der Begründung in der Fassung von 06-2016 gebilligt.
2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für
das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ mit der Planzeichnung (Teil A),
Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung in der Fassung
von 06-2016 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
von Montag, den 01.08.2016 bis Freitag, den 02.09.2016
(jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt
07, Zimmer 11, während folgender Zeiten:
montags bis mittwochs
von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und
donnerstags
von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
14.00 Uhr - 18.00 Uhr und
freitags
von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur
Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 4 B unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag
Nr. 07/2016
–9–
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ wird im vereinfachten Verfahren nach §
13 a BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach
§ 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 6 Abs. 5 Satz 3 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht
anzuwenden.
4. Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB und Aufforderung der von der
Planänderung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 13
(2) 3. BauGB durchgeführt.
5. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich
bekanntgemacht.
Usedom-Süd
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd
über die Satzung zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“
der Gemeinde Zirchow
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
„Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow umfasst folgende
Grundstücke:
Gemarkung
Kutzow
Flur
3
Flurstück
1/174, 1/175 (teilw.) und 1/23 (teilw.)
Fläche
rd. 2,9 ha
Während des Planverfahrens wurden Flurstücke fortgeschrieben
als Flurstück 1/178, 1/179, 1/180, 1/181, 1/182, 17183, 1/184, 1/185,
1/186, 1/187 und 1/188, Flur 3, Gemarkung Kutzow.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Flugplatzes Heringsdorf,
zwischen Flugplatz und Haff.
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004
(BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M -V vom 18.04.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt
M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert am 21. Dezember 2015
(GVOBI. M-V S. 590), berichtigt am 20. Januar 2016 (GVOBI. S. 28)
sowie § 11 Abs. 3 BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. 2009, S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 421 V v. 31.8.2015 1 1474, wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Zirchow
vom 16.06.2016 die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen.
Der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
„Vitalwelt Inselträume“ wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt
Inselträume“ tritt mit Ablauf des 20.07.2016 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ und die Begründung dazu sowie
die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB ab diesem
Tag im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom,
Markt 07, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen:
montags und dienstags
donnerstags
freitags
von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und
von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Ergänzend sind die Bekanntmachung und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ als Planfassung im Internet
über die Homepage des Amtes Usedom Süd www.amtusedom.de
unter der Rubrik Ortsrecht, Gemeinde Zirchow, Baurecht, einzusehen.
Ein Verstoß gegen die im § 5 (5) Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern (KV M-V) enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes
erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines
Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde Zirchow geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch
Usedom-Süd
– 10 –
diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Nr. 07/2016
der Fachrichtung Kommunalverwaltung beginnt am 1. September
2016. Die Auszubildenden werden in Ausbildungszeit alle Fachämter
durchlaufen und hierbei den Ablauf und die Struktur einer zukunftsorientierten Kommunalverwaltung kennen und verstehen lernen. Die
theoretischen Grundlagen werden in der kaufmännischen Berufsschule Greifswald, sowie über das Studieninstitut M-V vermittelt.
In den vergangen Jahren konnte ein Großteil der selbst ausgebildeten
Fachkräfte übernommen werden, dabei war ein guter Abschluss stets
eine notwendige Voraussetzung.
Wir wünschen Frau Wille und Herrn Barlach eine erfolgreiche Ausbildungszeit.
S. Wellnitz
Leiter Hauptamt
Interessenten gesucht!
Die Stadt Usedom hat die Absicht das Objekt in 17406
Usedom, Priesterstraße 21 und 22 - ehemaligen Feuerwehr mit Schlauchturm und 3 WE - Wohnhaus, Gemarkung Usedom Flur 11, Flurstück 168 teilweise mit ca.
1.761 qm (im Lageplan grün umrandet)
zu verkaufen.
Ausbildung im Amt Usedom-Süd
Amtsvorsteher K.-H.Schröder; Anna Wille und Jonathan Barlach
Am 30. Juni 2016 unterschrieben Anna Wille und Jonathan Barlach aus Koserow im Amt Usedom-Süd ihren Ausbildungsvertrag.
Die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit
Allgemeines:
- Das Grundstück liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der rechtswirksamen Gestaltungssatzung der Stadt Usedom
Nr. 07/2016
-
– 11 –
Es besteht derzeit 1 ungekündigtes Mietverhältnis an der Wohnung
im Erdgeschoss rechts.
Bebaubarkeit gemäß § 34 Baugesetzbuch und den sanierungsrechtlichen Festsetzungen
Der Käufer wird verpflichtet, den Schlauchturm des ehemaligen
Feuerwehrgebäudes auf die Dauer von 10 Jahren, ab dem Tag der
Beurkundung des Kaufvertrages, baulich zu erhalten
Der von der Stadtvertretung Usedom bestimmte Kaufpreis liegt
bei 120.000,00 EUR. Dieser dient lediglich zur Orientierung und
ist bei Interessenbekundung durch Fortschreibung des Verkehrswertgutachtens zu aktualisieren.
Kaufinteressenten wollen bitte bis zum 29.07.2016 ihr Angebot schriftlich bei der Stadt Usedom c/o Amt Usedom, Markt 7, 17406 Usedom
oder beim Sanierungsträger der Stadt Usedom, die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Büroleitung Rostock, Biestower Damm
10a, 18059 Rostock, bekunden. Dem Kaufangebot sind zwingend ein
Nutzungskonzept und ein Investitionsplan mit Bankbestätigung bzw.
Kreditwürdigkeitsbescheinigung beizulegen.
Nach der Aktualisierung des vorliegenden Verkehrswertgutachtens bestimmt die Stadtvertretung Usedom die Höhe des Mindestgebotes neu.
Die Veröffentlichung der Verkaufsauschreibung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd (www.amtusedom-sued.de) und im
„Usedomer Amtsblatt“.
Dipl.-Ing. Gerd Meißner
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
KZgbZhhjc\hW“gdBZ^›cZg™;g^ZYa~cYZgHig#&+™&,(-.6c`aVb
Vermessungsobjekt:*
Gemeinde: Zirchow
Gemarkung: Zirchow
Flur: 5
Flurstück: 42-50, 71-75, 184
Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:
Antrags-Nr.: AK 153220
Datum: 13.06.2016
Bearbeiter: R. Sonntag (VT)
Telefon: 03971 2079-0
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung
der Niederschrift über einen Grenztermin
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das
amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember
2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. * Vermessungsobjekte
sind die Flurstücke, für die eine Amtshandlung nach dem GeoVermG
M-V beantragt wurde oder von Amts wegen durchgeführt wird.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen
die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder
schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder
Abmarkung durch eine einmonatige Offenlegung der Niederschrift
über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Bekanntgabe erfolgt für die Eigentümer der folgenden Flurstücke:
Gemeinde Zirchow, Gemarkung Zichow, Flur 5, Flurstücke 43, 72
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der oben angegebenen Vermessungsstelle während der Geschäftszeiten:
Mo. - Do.: 10:00 Uhr - 16:00, Fr.: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr in der
Zeit vom 30.06.2016 bis zum 31.07.2016.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb
eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
Usedom-Süd
1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der
Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz
2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn
sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Beginn am: .......... (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im
Amtsblatt)
Ende am: .......... (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)
___________________
Ort, Datum
_____________________
Unterschrift
Das Ordnungsamt informiert
Aus gegebenem Anlass wird auf die Bestimmungen
bezüglich der Geräuschemissionen im Amt Usedom-Süd hingewiesen:
Demnach ist in Ortslagen vermeidbarer Lärm verboten.
Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu
stören, dürfen nur in der Zeit von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und von
15.00 - 20.00 Uhr und an Samstagen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus- und
Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das
Hämmern, Sägen und Holz spalten, das Ausklopfen von Teppichen,
Betten, Matratzen, Polstern und Kleidungsstücken.
An Sonn- und Feiertagen sind die genannten Arbeiten nicht erlaubt.
Gleiches gilt für ähnlich Lärm verursachende Tätigkeiten.
Für die geschlossenen Ortslagen der Gemeinden Koserow, Loddin,
Ückeritz und Zempin gilt in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden
Jahres zusätzlich: Die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 22.00
Uhr bis 08.00 Uhr sind Ruhezeiten. Während dieser Ruhezeiten ist
jeglicher ruhestörender Lärm untersagt. Dieses Verbot gilt nicht für
die besonders ausgewiesenen Gewerbegebiete der Gemeinden. Die
Ausführung geräuschvoller Arbeiten auf Baustellen und in gewerblichen Betrieben aller Art, der Betrieb von Baumaschinen, Rasenmähern und ähnlichen Lärm verursachenden Maschinen und Geräten ist
nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis
20.00 Uhr zulässig.
Vollständige Verordnung einzusehen unter:
http://www.amtusedom.de/ortsrecht/or_amt/amtsverordnung-os.pdf
Bekanntmachung
der Gemeinde Mellenthin
Die Gemeinde Mellenthin vermietet ab sofort im
Dorf Morgenitz eine sanierte 2-Raum-Wohnung mit
ca. 46,82 qm,
monatl. Kaltmiete 280,92 EUR + Nebenkosten ca. 95,00 EUR
Kaution 562,00 EUR
Interessenten melden sich bitte im Amt Usedom-Süd, Markt 7 in
17406 Usedom bei Frau Franke Tel. 038372 / 75035.
Die Gemeinde Mellenthin vermietet ab 01.08.2016 im Dorf Morgenitz
eine sanierte 2-Raum-Wohnung mit ca. 41,36 qm,
monatl. Kaltmiete 248,16 EUR + Nebenkosten ca. 90,00 EUR
Kaution 496,00 EUR
Interessenten melden sich bitte im Amt Usedom-Süd, Markt 7 in
17406 Usedom, bei Frau Franke Tel. 038372/750-35.
Usedom-Süd
– 12 –
Ver- und Entsorgungsgesellschaft
des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH informiert:
Annahme von Photovoltaikmodule (Solarmodule)
auf den Wertstoffhöfen in Anklam, Wolgast und
Kemnitz
Nr. 07/2016
In der alten Schule in Neppermin wurde ein Raum gefunden. „Schön,
dass der Bürgermeister schnell reagierte“. Mit Unterstützung ihres
Mannes wurde selbst in den Wintermonaten gearbeitet, so Simone
Kestermann. Es wurden Kontakte zu früheren Kolleginnen gesucht
und eine große Anzahl neuzeitlicher Belletristik, Sach und Fachbücher sowie Koch-, Tier- und Kinderbücher gekauft. Dazu stehen
Zeitschriften, CD sowie Kinderspiele bereit.
Nachdem die Bibliothek fertig gestellt war, hat Frau Kestermann
auch die Wiedereröffnung der Heimatstube angesprochen. Mit Rita
Schindler aus Neu-Sallenthin wurde jemand gefunden, der die Bibliothek in der Schulstraße 24 leitet.
Ab sofort werden auf den Wertstoffhöfen in Anklam, Wolgast und Kemnitz Photovoltaikmodule
aus Privathaushalten in Kleinstmengen kostenfrei
angenommen.
Informationen zu den Wertstoffhöfen erhalten Sie
unter www.vevg-karlsburg.de
104. Geburtstag
Gerlinde Schröder, Simone Kestermann und Rita Schindler
Wer der neuen Einrichtung Bücher zur Verfügung stellen will, kann sie
während der Öffnungszeiten abgeben. Für Urlauber, die vorzeitig abreisen, besteht die Rückgabemöglichkeit der Bücher auch im Hofcafe.
Geöffnet:
Montag und Donnerstag 16 - 18 Uhr
In dieser Zeit ist auch die Heimatstube offen.
Fotos Gerd Nitzsche
Der Amtsvorsteher Karl-Heinz-Schröder (rechts) und der Bürgermeister Jochen Storrer (links) besuchten die gebürtige Usedomerin
Frau Walli Berghahn anlässlich ihres 104. Geburtstags. Sie ist bei
bester Vitalität, Gesundheit und hat immer noch einen lockeren
Spruch drauf. Es war eine besondere Freude, sie in solch guter Verfassung anzutreffen.
Das Amt Usedom-Süd wünscht Frau Berghahn alles Gute fürs
kommende Lebensjahr!
Wir gratulieren im Monat August
Benz
Frau Resi Vöhser
Herrn Gerhard Plötz
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Benz OT Neppermin
Bibliothek in Neppermin
Herrn Rudolf Klare
Simone Kestermann, die das Hof-Café „Tante Wally“ in Neppermin
betreibt, hat jahrelang gespürt, dass hier etwas fehlt - eine Bibliothek.
So trug die gelernte Bibliothekarin ihre Idee an den Bürgermeister
Karl Heinz Schröder heran.
Benz OT Reetzow
Frau Kriemhild Wolf
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Garz
Frau Waltraud Schrocka
zum 80. Geburtstag
Korswandt
Frau Ingrid Görsch
zum 75. Geburtstag
Korswandt OT Ulrichshorst
Frau Gertrud Reimann
zum 95. Geburtstag
Koserow
Frau Gertrud Wilke
Frau Rita Erdmann
Frau Renate Wetzel
Herrn Peter Wenta
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Loddin
Frau Susanne Weigel
zum 70. Geburtstag
Nr. 07/2016
– 13 –
Loddin OT Kölpinsee
Frau Christa Jeske
zum 75. Geburtstag
Mellnthin OT Morgenitz
Frau Walter Haney
zum 80. Geburtstag
Rankwitz
Herrn Gerhard Köster
zum 90. Geburtstag
Rankwitz OT Krienke
Herrn Dietrich Zachow
zum 75. Geburtstag
Rankwitz OT Liepe
Frau Edith Vokwardt
zum 85. Geburtstag
Stolpe auf Usedom OT Gummlin
Frau Helga Blumhagen
zum 90. Geburtstag
Ückeritz
Herrn Helmut Kannenberg
Frau Ingeborg Stein
Frau Karin Siebeck
Herrn Peter Schönfelder
Frau Helga Thurm
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Usedom
Frau Renate Keller
zum 70. Geburtstag
Usedom OT Ostklüne
Herrn Rudi Kreßmann
zum 75. Geburtstag
Usedom-Süd
Es war eine Zeit des Umbruchs mit einer Fülle von prägenden Veränderungen, die in Europa im späten 19. Jahrhundert Künstlerkolonien
entstehen ließen. Durch die einsetzende Industrialisierung und Urbanisierung waren die Menschen verunsichert und eine große Sehnsucht
nach der unverfälschten Natur griff um sich. Mit dem Eintritt der
industriellen Revolution begann die Gesellschaft sich zu verwandeln,
überkommene Strukturen wurden aufgebrochen und verursachten
Unruhe und zugleich Sorge in der Bevölkerung um die gewohnte
heimatliche Landschaft.
Eine große Gemeinsamkeit erfasste so auch Literaten, Komponisten
und bildende Künstler in ganz Europa, zu denen sich auch naturphilosophische und lebensreformerische Neuerer gesellten. Sie alle
begegneten sich in den entstehenden Künstlerkolonien. Ganz neu
empfanden sie das Land mit seinen Erscheinungen der tages- und
jahreszeitlichen Veränderungen. Ein hoher Himmel über einem weiten
Land rief Sehnsucht nach dem Naturerlebnis in den vier Jahreszeiten
hervor und wurde zu einem beliebten Motiv. Wolken, die sich ständig
durch Licht und Luft verändern, wurden zur Quelle künstlerischer
Tätigkeit. Die so entstandenen Künstlerkolonien breiteten sich über
ganz Europa und den USA aus. Neue Kommunikationsmittel wie
Zeitung und später das Telefon machten dies möglich.
Beliebte Künstlerkolonien wie Ekensund, Ahrenshoop, Hiddensee und
Nidden entstanden an der Ostseeküste. Jede hatte ihr eigenes Gepräge,
das wir heute - wiederum in unruhigen Zeiten - staunend betrachten.
Dr. Ruth Negendanck, Wissenschaftlerin am Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg wird am 15. Juli um 20.00 Uhr im Atelier
Otto Niemeyer-Holstein über diese Kolonien, ihre Künstler, ihre
Motive und ihre Motivationen berichten, die uns so fern waren und
doch so nah gerückt sind.
Usedom OT Voßberg
Frau Hildegard Krüger
zum 80. Geburtstag
Zempin
Frau Käthe Höhn
Frau Erika Hollands-Stemp
Frau Therese Händler
Herrn Dietmar Dragon
Herrn Bernhard Butzke
zum 100. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Zirchow
Herrn Werner Wiedemann
zum 75. Geburtstag
Die farbige Wiedergabe Werke der Maler
vermitteln einen starken und intensiven Eindruck der damaligen Zeit.
Ruth Negendanck
Was? Wann? Wo?
Veranstaltungskalender der Stadt Usedom und Umgebung
2016
August
Wunderbare Bilderwelten an der Ostsee
15. Juli um 20.00 Uhr Neue Galerie , Lüttenort, 17459 Koserow
Felix Krause: Ein freudiger Tag, 1906, Öl auf Leinwand, Altonaer
Museum in Hamburg, Norddeutsches Landesmuseum
02.08.
18.00 Uhr
05.08.
05.08.
- 07.08.
06.08.
20.00 Uhr
07.08.
20.00 Uhr
11.08.
- 14.08.
16.00 Uhr
13.08.
20.00 Uhr
18.08.
19.00 Uhr
19.08.
20.00 Uhr
20.08.
10.00 Uhr
16.00 Uhr
Das Schloss der Pommerschen Herzöge in
Stettin stellt aus „Schlösser und Herrenhäuser in Pommern“
Ausstellungseröffnung Stolpe, Schloß
Barock-Konzert Stolpe, Schloß
22. Wikingerfestival Wollin
Sommerfest Angler
Westklüne
Barock-Konzert
Stolpe, Schloß
9. Trike-Treffen „20 Jahre Pommern-Triker“
Pommern-Triker e.V.
Usedom, Platz an der B110
Lesung
Stolpe, Schloß
Jugendzupforchester Baden-Württemberg
Usedom, Kirche
Old-Time-Memory-Jazzband Jena
Stolpe, Schloß
Karniner Brückenfest
Usedomer Eisenbahnfreunde
Karnin, Hafen
Usedom-Süd
26.08.
- 28.08.
26.08.
20.00 Uhr
27.08.
18.30 Uhr
27.08.
19.30 Uhr
27.08.
20.00 Uhr
31.08.
19.30 Uhr
– 14 –
VW-Treffen
Usedom, Peenewiesen
Knobelsdorff-Ensemble
Mitglieder der Staatskapellen Berlin/Weimar
Stolpe, Schloß
„Ein Bauer erzählt“
Eine Lesung von Matthias Strühwoldt
Usedom,
Museum TraktorenWeltUsedom
Abschluß Hafenfestspiele „Linie 1“
Usedom, Hafen
Tanz im August
Karnin, Hafen
Eine Reise in die Welt der Klänge
und Schwingungen
Bernd Kotsch
Usedom, Diakonie Sozialstation
September
01.09.
03.09.
- 04.09.
03.09.
19.30 Uhr
08.00 18.30 Uhr
08.00 12.00 Uhr
03.09.
10.00 Uhr
11.09.
16.00 Uhr
17.09.
10.00 Uhr
17.09.
18.00 Uhr
24.09.
20.00 Uhr
25.09.
11.00 Uhr
25.09.
16.00 Uhr
„Nachtgedanken“
Texte von Shakespeare, Rilke u. a.
Stolpe, Schloß
7. Reit- und Fahrturnier
Reit- und Fahrverein Insel Usedom e.V.
Usedom, Peenewiesen
Usedomer Kleintiermarkt
Usedom, Auf dem Gelände der Agrar GmbH
Erntefest
Wollin, Amfitheater im Park
Finissage „Menschen am Meer“
Usedom, Kaleidoskop
2. Dreschfest
Usedomer Traktoren und Schlepperfreunde
e.V.
Usedom, Museum TraktorenWeltUsedom
OKTOBERFEST
präsentiert von Die Ulenspiegels
Usedom, Ulli Wegner Sporthalle
Tanz zum Absegeln
Karnin, Hafen
2. Usedomer Stadtlauf
„Laufen für Deutschland im vereinten Europa“
Usedom, Marktplatz
Vernissage „Jahreszeiten“
Kinder der Grundschule Usedom stellen aus
Usedom, Kaleidoskop
27.09. 27.10.
13.00 - 17.00 Uhr
Di., Mi., Do.
Ausstellung „Jahreszeiten“
Kinder der Grundschule Usedom stellen aus
Usedom, Kaleidoskop
28.09.
19.30 Uhr
Usedomer Musikfestival
David Geringas
Sonaten für Violoncello u. Klavier
v. Ludwig v. Beethoven
Stolpe, Schloß
29.09.
19.30 Uhr
Usedomer Musikfestival
„Romantische Serenade“
Akademie für Alte Musik Berlin
Stolpe, Schloß
Nr. 07/2016
Was? Wann? Wo?
Der große Heinz Erhardt Abend „Noch´n Gedicht“
Mit Hans-Joachim Heist
Donnerstag, den 28.07.2016 um 20.00 Uhr in Heringsdorf - Maritim
Hotel Kaiserhof - Salon Ahlbeck
Giora Feidmann & Matthias Eisenberg
From Classic to Klemzer
Mittwoch, den 10.08.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) in
Wolgast - St. Petrikirche
5. Usedomer Dichternacht - Poetry Slam
Freitag, den 12.08.2016 um 19.30 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal
Revolverheld
MTV Unplugged
Samstag, den 20.08.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 18.00 Uhr) in
Wolgast - Schlossinsel
VORSCHAU
Maxim Kowalew Don Kosaken
Eine Legende aus Russland
Donnerstag, den 01.09.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) in
Wolgast - St. Petrikirche
Simon and Garfunkel Tribute
Streichquartett und Band Konzert
Samstag, den 03.09.2016 um 20.00 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal
BAROCK - Europas grösste AC/DC Tribute Show
Aftershowband - S&M unzensiert
Freitag, den 09.09.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) in Zinnowitz - Ostseebühne
Usedomer Musikfestival 2016 - Schweden
Romantische Serenade
Donnerstag, den 29.09.2016 um 20.00 Uhr in Usedom Ev. Kirche
St. Marien
Norddeutsche Quartette
Ulf Wallin - Minguet Quartett
Donnerstag, den 13.10.2016 um 19.30 Uhr in Heringsdorf - Evangelische Kirche
Abschlusskonzert
Jan Lisiecki (Klavier) NDR Sinfonieorchester Thomas Hengelbrock (Leitung)
Freitag, den 14.10.2016 um 20.00 Uhr in Peenemünde - HistorischTechnisches Museum
Der Traumzauberbaum und Mimmelitt
Mit REINHARD LAKOMY-Ensemble
Dienstag, den 18.10.2016 um 16.00 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal
Zwei Genies am Rande des Wahnsinns - Eine Komödie
Mit Heinz Rennhack und Heinz Behrens
Freitag, den 28.10.2016 um 19.00 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal
Kartenvorverkaufsstelle:
Stadtinformation Usedom, Bäderstr. 5, 17406 Usedom
Tel.: 038372 70890
Öffnungszeiten:
Juli/August
Montag - Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag
10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Nr. 07/2016
– 15 –
Usedom-Süd
Neues in der Stadtinformation
Koserower Seebrückenfest
Am ersten Juliwochenende fand traditionell das 24. Koserower Seebrückenfest statt. Neben dem musikalischen Programm, sowie dem
kleinen Marktreiben war der Festumzug ein weiteres Highlight des
Tages. In diesem Jahr umfasste der historische Festumzug insgesamt
307 Teilnehmern, die die Geschichte des Ostseebades Koserow in
Szene setzten. Sehr viele Gäste, sowie Einheimische waren wieder
dabei als sich der Festumzug in Bewegung setzte und verfolgten vom
Straßenrand das Geschehen. Das größte Fest des Ostseebades endete
mit einem eindrucksvollen Feuerwerk.
Kleiner, feiner Flohmarkt in Zempin
„Es ist ja toll, was ihr hier in Zempin auf die Beine stellt!“ So äußerten
sich etliche Gäste, die auf dem Flohmarkt in Zempin herum stöberten.
Immer am letzten Wochenende im Juni findet der kleine Flohmarkt in
Zempin statt, an dem nur einheimische Anbieter teilnehmen. Mit viel
Freude und Engagement präsentierten in diesem Jahr elf „Händler“
ihre Waren auf dem Dorfplatz an der Feuerwehr.
Usedom-Süd
– 16 –
Da gab es Kinderspielzeug, Literatur, Keramik, Elektroartikel und
vieles mehr. Weil alles zu ganz kleinen Preisen angeboten wurde,
waren Käufen und Anbieter am Ende sehr zufrieden.
Der Elternverein der Kita „Zempiner Rangen“ bot auf dem Platz wie
in jedem Jahr Kaffee und Kuchen an. Auch dieses leckere Angebot
wurde gern angenommen.
Und da Petrus mit von der Partie war, gab es rundum eine einhellige
Meinung: Im nächsten Jahr sind wir wieder dabei!
uza
Klassik am Achterwasser
Erstmalig fand am Samstag, den 09.Juli 2016 am Sportboothafen im Seebad Ückeritz ein Klassikkonzert statt. Das war eine
tolle Auftaktveranstaltung und versetzte die Besucher schon
jetzt in Vorfreude auf die kommenden, jährlich stattfindenden
Klassikkonzerte in einer unbeschreiblich schönen Atmosphäre
direkt am Achterwasser.
„Das Maiden Voyage Jazzorchester“ der Hochschule für Musik
und Theater Rostock, vertreten durch Herrn Benjamin Köthe
begeisterte das Publikum restlos. Ein besonderes Highlight war
das Cellokonzert von Friedrich Gulda, einem österreichischen
Pianist und Komponisten, der das Stück 1980 schuf sowie das
Feuerwerk am Ende der Veranstaltung.
Nr. 07/2016
Seestegfest Neppermin
22./23. Juli 2016 an der Badestelle
22. Juli
19.00 Uhr
23. Juli
ab
14.00 Uhr
14.30 Uhr
17.00 Uhr
18.00 Uhr
19.00 Uhr
20.00 Uhr
22.30 Uhr
Tanz mit mit Musik von DJ Daniel
Eröffnung mit Kinderspielen, Preisschießen
und Marktständen
Kaffee und Kuchen mit der
„Ückeritzer Dörpkapell“
Modenschau
Kanuwettrennen der Ortsteile
Auftritt des Ahlbecker Karnevalclubs
Tanz mit dem Party-Duo Ragadingdong;
Siegerehrung Preisschießen
Lagerfeuer und Feuerwerk
Alle Bootsbesitzer am Nepperminer und Balmer See werden gebeten mit ihren beleuchteten Booten das Lagerfeuer
zu begleiten!
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit beim Team des
Cafe` Knatter, beim Veranstaltungsservice Melody, der Firma Freuden Feuerwerke sowie der Firma Lichtdesign Inhaber
Michael Unger und Ines Diedrich die, die Veranstaltung im
wahrsten Sinne zum Leuchten gebracht haben. Ein besonderer
Dank gilt dem Bürgermeister Herrn Gamradt sowie dem Amtsvorsteher Herrn Karl -Heinz Schröder.
Wir freuen uns schon jetzt auf die Bekanntgabe der Klassik Veranstaltungen 2017
Termine:
01.07.2017 Neubrandenburger Philharmonie
28.07.2017 Tenöre 4You aus Köln
Sybille Fux
Kurverwaltung Seebad Ückeritz
Veranstaltungen im Seebad Ückeritz
21. Juli 2016 um 15:00 Uhr - Kindertheaterstück „Grillina und die
Ameisen“ plus Seifenblasen Julia Wegehaupt
(Ückeritzer Kinderland / Campingplatz am Strand, Bereich Erlengrund
21.Juli um 19:00 Uhr Waldkonzert
- Livemusik mit der Band Camou
(kleine Waldbühne am Forstamt Neu
Pudagla)
23. Juli 2016 von 11:00 Uhr - 01:00
Uhr Sportfest des SV Ückeritz
(Sportplatz Seebad Ückeritz)
Nähere Informationen auf der Ückeritzer Internetseite oder in den
Schaukästen (Sonderplakate)
23. Juli+24. Juli von 10:00 - 18:00 Uhr „Usedomer Antik-und Sammlertage“ (NOBIS)
(Ostseehalle Ückeritz)
26.Juli 2016 20:00 Uhr - Livemusik BOS Taurus
(Konzertplatz am Strand)
28.Juli 2016 um 15:00 Uhr Familienanimation „Cowboy und Indianer
„ Lilly Wünschebaum
(Ückeritzer Kinderland / Campingplatz am Strand, Bereich Erlengrund
©mandy knuth photography
30.07.2016 um 19:00 Uhr Sommernachtsparty des Karnevalsclub
Ückeritz
(Konzertplatz am Strand)
Nähere Informationen auf der Ückeritzer Internetseite oder in den
Schaukästen (Sonderplakate)
Nr. 07/2016
– 17 –
Veranstaltungen in der Koserower Kirche Konzerte im August 2016
Mi., 03. August
Mi., 10. August
Mi., 17. August
Di., 23. August
Mi., 24. August
So., 28. August,
Mi., 31. August
Urban Strings „Harmonia Artificiosa“ (Georg
Kallweit - Violine, Tabea Höfer - Violine, Cösta
Funk - Truhenorgel)
Gitarrenkonzert mit Vicente Patiz
Weltmusik mit verschiedenen Gitarren / Johanngeorgenstadt
Saxophon-Orgel-Konzert
mit Ralf Benschu & Jens Goldhardt
Vortrag des Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit
zum Israel-Palästina-Konflikt aus christlicher
Perspektive
Orgelkonzert
mit dem Kurkantor Peter Sigmann/ Heidelberg
11.00 Uhr Matinée mit dem Kurkantor Peter
Sigmann / Heidelberg
Duo Zia
Konzert mit Jazztrompete und Orgel
Konzertbeginn: jeweils 20.00 Uhr
Veranstaltungen in der Koserower Kirche - „Klasssik am
Meer“ Theater im August 2016
Moliére: Der eingebildete Kranke
Vorstellungen am: 05., 12., 19. und 26. August
Regie: Jürgen Kern
Bühnenbild: Stefan Beidorn
Gotthold Ephraim Lessing: Emilia Galotti
Vorstellungen am: 04., 11. Und 25. August
Regie & Bühne: Jens Schäfer
Wilhelm Hauff: Das Wirtshaus im Spessart
Gespielt, gesungen und gelesen von Ulrich Müller-Hönow
Vorstellung am: 18. August
Schauspielbeginn: jeweils 19.30 Uhr
Ev. Pfarramt, Pastorin B. Morkel, Fischerstraße 35, 17459 Koserow, Tel.: 038375-20279
Sprechzeiten der Pastorin B. Morkel: Di., Do. von 9.00 - 12.00 Uhr
u. nach tel. Absprache Bürozeiten Kirchenbüro (Gemeindesekretärin
S. Reese): Di., Mi., Do. von 9.00 - 12.00 Uhr
9. Trike-Treffen
Die Mitglieder des eingetragenen
Vereins Pommern-Triker laden recht
herzlich zum 9. Trike-Treffen in die
Stadt Usedom ein.
Veranstaltungsort: Platz an der B110,
Zufahrt über die Stolper Straße am Museum TraktorenWelt Usedom vorbei.
Pommern-Triker A. u. K. Tietz,
Priesterstraße 6, 17406 Usedom
Tel. 0160-4407999 oder 01704158017, Email: [email protected]
Usedom-Süd
Usedom-Süd
– 18 –
Nr. 07/2016
Nr. 07/2016
– 19 –
Grundschule Usedom ist „ Klasse! Wir singen“
Am 19. April war es endlich soweit. Die Kinder aus den Klassenstufen
drei und vier fuhren nach Neubrandenburg zu einem Konzert in die
Konzertkirche. Doch diesmal waren sie nicht Zuschauer, sondern
die Hauptakteure.
Für das Projekt „Klasse! Wir singen“ hatten die Schüler zuvor sechs
Wochen Vorbereitungszeit um dann gemeinsam mit anderen Klassen
aus der Umgebung ein großes Konzert zu geben. Für die Grundschule
Usedom als Inklusionsschule war dieses Projekt eine Ehrensache, da
bei „Klasse! Wir singen“ die soziale Herkunft, Behinderungen oder
Migrationshintergründe ohne Bedeutung sind.
Durch das gemeinsame Singen im Chor wird Inklusion und Integration
selbstverständlich, was auch in den Liedern zum Ausdruck kommt.
Die Vorbereitung lief im Rahmen des Schulunterrichtes ab, was den
teilnehmenden Lehrkräften ihr ganzes Können abverlangte.
Zu lernen waren 17 deutschsprachige aber auch englische und afrikanische Lieder, welche dann in dem großen Liederfest gemeinsam
gesungen wurden.
Usedom-Süd
Usedom-Süd
– 20 –
Geladen waren die Eltern und Interessierte, welche während des Konzertes auch selbst zum Mitsingen animiert wurden. Die Atmosphäre
war großartig und die Kinder hatten sichtlich Spaß daran ihr Können
unter Beweis zu stellen. Das Konzert war ein voller Erfolg, durch das
die Kinder viel Selbstvertrauen gewonnen haben.
„Klasse! Wir singen“ fand erstmals 2007 in Braunschweig statt. Seitdem gibt es überall in Deutschland verteil diese großen Liederfeste.
Das Land Mecklenburg- Vorpommern war mit Rostock, Schwerin
und Neubrandenburg in diesem Jahr neu dabei und wir hoffen, dass
es nicht das letzte Mal war.
Susanne Riemer
Mi. 17.08.
Fr. 19.08.
Mi. 24.08.
Fr. 26.08.
Mi. 31.08.
Nr. 07/2016
Eisfischerei das große Wintergarn
Brett- und Kartenspiele
September 2015 - 4
Basare Österreich
Brett- und Kartenspiele
Gemeinsam singen in
Begleitung einer Konzertina
Hilde Stockmann
Wacholder-buschquartett
Helga Kuhlmann
Wacholder-buschquartett
Sabine Neidhardt
„Lecker und gesund und ganz viele in den Mund“
Erdbeerfest im Pflegeheim Zempin
VERANSTALTUNGEN
im August 2016
BEGEGNUNGSZENTRUM WACHOLDERBUSCH
ab 14.30 Kaffeetafel, danach Veranstaltung
Mi. 03.08. Die erstaunlichen
Anfänge der
weltweiten Kirchen
Margarete Erben
Fr. 05.08. Sommer- / Grillfest
Heidi Krüger
Mi. 10.08. Vorlesung mit Gespräch
Andreas Schulz
Fr. 12.08. Brett- und Kartenspiele
Wacholder-buschquartett
Es ist wieder ein Jahr vergangen und die diesjährige
Begegnung zwischen dem
Pflegeheim Zempin und der
KITA „Zempiner Rangen“
fand statt.
Am 30.Juni kamen die Kinder
vormittags im Pflegeheim an
und wurden von den Bewohnern schon mit Freude und
Spannung erwartet. Bei gutem
Wetter trafen sich alle im Hof des Pflegeheimes und warteten, was
so passiert. Nach der Begrüßung spielten Betreuer des Pflegeheimes
mit ihrem Puppentheater „Wellenschlag“ eine kleine Geschichte rund
um das Erdbeerfest für alle Bewohner und Gäste.
Natürlich waren auch die Kinder vorbereitet und haben mit lustigen
Tänzen zum Mitsingen, Klatschen oder nur zum Zuschauen animiert.
Das hat allen eine große Freude und Spaß bereitet. So schmeckte dann
auch die Erdbeerbowle besonders gut.
Gemeinsam wurden in einer Gruppe Erdbeeren geschnitten, um sie
später mit einem leckeren Eis zu vernaschen. Parallel dazu konnten
auch Erdbeeren zum Fliegen gebracht werden. Fast alle Kinder haben
versucht, am Wurfteppich dabei die meisten Punkte zu erreichen.
Und auch das Erdbeer-Puzzle war eine Herausforderung, der sich
jung oder alt stellen konnten.
Für die Bewohner war der Tag schon recht anstrengend, weil sich
die Sonne doch immer mehr durch die kleinen Wolken kämpfte. Die
Kinder liebten es, von dem kleinen Grashügel herunterzukullern.
Um wieder eine Erfrischung zu genießen, wurden dann die kleinen
Eisbecher mit den frischen Erdbeeren vernascht.
Zwei Kinder haben eine „fliegende Erdbeere“ als kleinen Preis erhalten, weil sie beim Spiel die meisten Punkte erreichten.
Die KITA bedankte sich mit einem süßen Erdbeerkörbchen für die
Einladung und hat die Hoffnung ausgesprochen, diese Jung-AltBegegnung immer wieder weiter zu pflegen.
Mit vorbereiteten Erdbeertorten wurden die Kinder wieder verabschiedet und jeder wünschte dem anderen alles Gute und eine leckere
Kaffeetafel am Nachmittag.
Diese Begegnung wurde über das Programm „Wir von hier - gemeinsam für unsere Insel“ gefördert.
Am Nachmittag fand dann im Pflegeheim Zempin die Erdbeer-Kaffeetafel mit musikalischer Begleitung einer kleinen Musiker-Gruppe
statt. Einige Herren aus Zinnowitz und Zempin haben seit Kurzem
geprobt, um gemeinsam etwas Musik zu machen. Hier stellten sie sich
das erste Mal einem Publikum vor. Gern wurde auch mitgesungen.
Insgesamt haben sich die Bewohner über das ganztägige Erdbeerfest
gefreut und fanden diese Aktivitäten sehr schön.
Nr. 07/2016
– 21 –
Usedom-Süd
Usedom-Süd
– 22 –
Grenzüberschreitendes Sommerfest
der Volkssolidarität
Greifswald-Ostvorpommern
Die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V.
hat am 06. Juli 2016 zum grenzüberschreitenden 17. Sommerfest
nach Swinemünde eingeladen. Unter dem Motto „Apfelsinen im Haar
und an den Hüften Bananen“ versüßte der Programm-Mix trotz des
Regens allen Gästen den Tag.
Nr. 07/2016
aus Regenschirmen zum Tanzen. Highlight des Tages waren die Wanderungen entlang der deutsch-polnischen Küste. Das traditionelle Band für
den Startschuss der Wanderungen wurde in diesem Jahr feierlich durch
den Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Swinemünde, Pawel Sujka, den Bürgermeister von Heringsdorf, Lars Peterson, und Karl-Heinz
Schröder, Amtsvorsteher Usedom-Süd, durchgeschnitten.
Der Shanty-Chor Insel Usedom e.V., der Chor „S3owianki“ aus Swinemünde und das Tanzstudio „Etiuda“ sorgten für die polnische Folklore
an diesem Tag. Hausgemachter Kuchen, Eintopf und die Strandbar mit
ihren alkoholfreien Cocktails rundeten die Stimmung ab. Aufgrund
des Wetters musste das Sommerfest leider vorzeitig beendet werden.
Gemeinsam wurde jedoch entschieden, die Hutprämierung bei unserem
kommenden Herbstfest in Torgelow erneut in unsere Veranstaltungsplanung mit aufzunehmen. Unser Vereinsmotto „Lebensfreude & Fürsorge“
war auch beim 17. Sommerfest Programm: Mitmachen und genießen.
Dabei sein! Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei Allen
Gästen für ihre Teilnahme und Unterstützung an diesem Tag bedanken.
Kontakt:
Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V./Tel.: 03834 8532 281
E-Mail: [email protected]/
Internet:
www.vs-hgw-ovp.de
www.boddenhus.de
Das Inselnetzwerk UsedomGanzGesund lädt ein
Greifswald. Swinemünde. „Sturm, jede Menge Wolken und Regenschauer“ hieß es am 06. Juli fast überall in unserer Region. Trotz
dieser durchwachsenen Wetterlage, veranstaltete die Volkssolidarität
Greifswald-Ostvorpommern ihr 17. Sommerfest. Wieder einmal mehr
bewiesen die Gäste des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes, dass sie
keine Wetterlage davon abhalten kann den Sommer zu feiern. Kühle
Getränke, Freunde, gute Musik, ein Regenschirm, viel frische Luft und
das alles an einer der schönsten Strandpromenaden der Ostseeküste. An
der Konzertmuschel in Swinemünde trafen sich zirka 1.000 Senioren
und Touristen aus Polen sowie Deutschland, um gemeinsam drei, fünf
oder zehn Kilometer in und um Swinemünde zu wandern. Dabei hatte
die Volkssolidarität einen bunten Programm-Mix aus Tanz, Gesang
und Akrobatik auf die Beine gestellt.
Geschäftsführerin Kerstin Winter animierte zusammen mit dem kubanischen Tänzer Franklyn Ahedo aus Greifswald und dem Komponisten
Thomas Putensen alle Anwesenden zum Feiern und Mitsingen. Die
Pommern-Lieder, altbekannte Hits neu interpretiert aber auch polnische
Evergreens, unter anderem von Maryla Rodowicz, brachten ein Meer
Die Referenten/innen der Inselwerkstatt geben Informationen weiter,
wie man seine körperliche und seelische Gesundheit wirkungsvoll
erhalten kann und sich mit Möglichkeiten aus der Naturapotheke
wirksam helfen kann.
Die Internetseite www.UsedomGanzGesund.de informiert über
aktuellste Termine und Veranstaltungsorte.
Insulaner und Urlauber sind herzlich zu den Vorträgen und Schnupperabenden auf Spendenbasis eingeladen.
Nr. 07/2016
– 23 –
Usedom-Süd
Juli
Termin
Zeit
Thema
Referent
Anschrift
_____________________________________________________________________________________________________________________
27.07.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
Diakonie Sozialstation
Swinemünderstr. 57
Usedom
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
29.07.2016
19.30
Homöopathie für die seelische Balance
Karin Haschenburger
01.08.2016
19.30
Die Ernährung nach den 5 Elementen mit Schaukochen
Michael Porath
02.08.2016
19.30
Lachyoga
Ute Liemant
02.08.2016
19.30
Meditation als Prävention für die körperliche Gesundheit
Monika Sutrina Ehmann
03.08.2016
19.30
Die Ernährung nach den 5 Elementen mit Schaukochen
Swinemünderstr. 57
Michael Porath
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Diakonie Sozialstation
04.08.2016
19.30
Hypnose - die Kraft des Unbewussten
Swinemünderstr. 57
Ina Schirmer
Usedom
Diakonie Sozialstation
05.08.2016
19.30
Gicht und Arthrose natürlich behandeln
Karin Haschenburger
08.08.2016
19.30
Entschlacken und Entgiften - wozu und warum
Karin Haschenburger
09.08.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
11.08.2016
19.30
Einführung in die homöopathische Hausapotheke
Karin Haschenburger
15.08.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
18.08.2016
19.30
Heilsame Wolle
Annelene Lühmann-Jesewski
30.08.2016
19.30
Meditation für mehr Konzentration auf das Wesentliche
Monika Sutrina Ehmann
31.08.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
Swinemünderstr. 57
August
Usedom
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Diakonie Sozialstation
Swinemünderstr. 57
Usedom
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Diakonie Sozialstation
Usedom
September
01.09.2016
19.30
Kräuter für Ihre Gesundheit
Ina Schirmer
Swinemünderstr. 57
05.09.2016
19.30
Reinkarnationstherapie
Michael Porath
06.09.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
06.09.2016
19.30
Lachyoga
Ute Liemant
08.09.2016
19.30
Homöopathie für die seelische Balance
Karin Haschenburger
12.09.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
14.09.2016
19.30
Gicht und Arthrose natürlich behandeln
Karin Haschenburger
Diakonie Sozialstation
Usedom
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Usedom-Süd
– 24 –
Nr. 07/2016
15.09.2016
19.30
Heilsame Wolle
Annelene Lühmann-Jesewski
21.09.2016
19.30
Meditation als Prävention für die körperliche Gesundheit
Monika Sutrina Ehmann
23.09.2016
19.30
meditatives Singen für die Gesundheit
Karin Haschenburger
26.09.
2016
19.30
Entschlacken und Entgiften - wozu und warum
Karin Haschenburger
28.09.2016
19.30
Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen
Bernd Kotsch
Swinemünderstr. 57
29.09.2016
19.30
Gua-Sha
Michael Porath
Swinemünderstr. 57
Förderprogramm „Wir von hier - Gemeinsam
für unsere Insel“ blickt auf ein gutes erstes
Halbjahr 2016 zurück, weitere Projekte stehen
für die zweite Jahreshälfte „in den Startlöchern“
Im Januar stand fest, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend dem Amt Usedom Süd über das Förderprogramm
„Wir von hier - Gemeinsam für unsere Insel“ auch in diesem Jahr
Fördermittel zur Verfügung stellt, um in der Region die zahlreichen
Projekte zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Struktur zu unterstützen.
„Wir können im ersten halben Jahr schon auf einige erfolgreich umgesetzte Ideen zurückblicken“, so René Lenz (Koordinierungs- und
Fachstelle). „Wir konnten bereits fast 11.000 EUR von den insgesamt
für dieses Jahr zur Verfügung stehenden 24.000 EUR vermitteln und
bereits in 2 Wochen treffen wir uns erneut im Begleitausschuss, um über
die momentan eingereichten Anträge zu beraten und zu entscheiden.“
Es sei gut, dass noch mehr als die Hälfte der Fördersumme da ist, damit
das Förderprogramm das ganze Jahr über handlungsfähig bleibe. Denn
aus den vergangenen Förderjahren wisse man, dass nach der Sommerpause noch einmal einige Anträge für Projekte eingereicht werden.
Im Januar dieses Jahres wurden alle interessierten Vereine zu einem
Treffen nach Ückeritz eingeladen, bei dem das Förderprogramm detaillierter vorgestellt, Fragen beantwortet und Anregungen für eine
„sinnvolle“ Förderung gesammelt wurden. Im April wurde bereits
ein Jugendfonds eingerichtet, in dessen speziellem Jugendgremium
Jugendliche eigenständig über die Anträge und die Mittelvergabe
entscheiden. „Im Rahmen des Jugendfonds passiert momentan wahnsinnig viel“, so Lenz. „An vier Schulen wurden im Laufe des ersten
Halbjahres schon kleine Fonds gegründet und die ersten Schulprojekte
sind dort gut angelaufen.“
Im März hat der Heimatverein Lieper Winkel e.V. als erstes Projekt
eine Förderzusage für seine alljährliche Veranstaltungsreihe „Lieper
Klöneck“ erhalten. Auch die Grundschule Usedom freute sich über
die Förderung eines Gewaltpräventionskurses für Erstklässler und die
Kinder der Kindertagesstätte Zempin und die Bewohner des ortsansässigen Pflegeheims konnten in diesem Sommer ein gemeinsames
Erdbeerfest feiern. Im April besuchte die Bundestagsabgeordnete
Kerstin Kassner die Mitarbeiter des regionalen Förderprogramms „Wir
von hier - Gemeinsam für unsere Insel“. In dem anderthalbstündigen
Treffen mit René Lenz stellte sie viele Fragen zum Programm und
seine Wirkung auf die Region. Mitte Juli gab es dann in Zempin ein
großes Fest, auf dem sich alle Vereine vorstellten. Sie haben derzeit vor
allem mit Nachwuchssorgen zu kämpfen und wollten einmal zeigen,
welche Möglichkeiten es eigentlich gibt und dass das Vereinsleben
eine Menge Spaß bringt.
Es werden auch weiterhin Ideen für Projekte gesucht: Wer bereits eine
Projektidee hat oder Unterstützung in der Antragsstellung wünscht,
kann jederzeit sehr gerne Kontakt zu René Lenz aufnehmen unter
Tel. 0175 9197247 oder per E-Mail an [email protected].
Diakonie Sozialstation
Swinemünderstr. 57
Usedom
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Villa Imperator
Bergstr. 12
Bansin
Inselhof Vineta
Am Achterwasser 1
Zempin
Diakonie Sozialstation
Usedom
Diakonie Sozialstation
Usedom
Mit den Augen der Kinder gesehen
Kindervergnügen auf dem Heimathof
Kinder betrachten die Vergangenheit und deren Begriffe aus einem anderen Blickwinkel als Erwachsene. Ihre Fragen bei Museumsbesuchen
im Heimathof in Rankwitz beweisen es auf eine liebenswerte Weise:
„Hat die Hungerharke Hunger?“ beschäftigt dann schon einmal eine
mitleidige kleine Seele oder „Wo sind beim Mahlstein die Farben?“
fragt der kreative Knirps. „Warum wurden Kartoffeln gelesen - sind
doch keine Bücher?“ lässt zum Nachdenken anregen.
Bei ihren kindgerechten Führungen wurden die ehrenamtlichen Museumshelfer schon oft zum Schmunzeln gebracht. Nicht nur aus diesem
Grunde bereitet es dem Heimatverein Lieper Winkel e. V. ein besonderes Vergnügen, auch in diesem Sommer wieder einen Kindertag
im Museum anzubieten.
Gemeinsam können die Kleinen mit ihren Eltern und Großeltern auf
Entdeckerreise gehen und so einige spannende Einblicke in frühere
Zeiten gewinnen, Neues über Altes erfahren. Das gilt natürlich für
ihre erwachsenen Begleiter ebenso.
Gleichzeitig können sie lernen, mit welchem Handwerkszeug damals
gearbeitet wurde und es selber ausprobieren. Wie wurde ein Stiel für
den Rechen hergestellt? Womit schärfte der Fischer oder der Landmann seine Messer? Wie und woraus wurden Stoffe gewebt? Warum
war das Wäschewaschen so arg mühsam?
Neben Kaffee und Kuchen, leichten Getränken und Schmalzstullen
präsentiert das Museum Spiele aus alter Zeit, arrangiert kleine Wettbewerbe und organisiert Mal- und Bastelarbeiten zum Mitnehmen.
Die ebenso lehrreichen wie vergnüglichen Stunden vor allem für
Jung aber auch für Alt bietet der Heimatverein Lieper Winkel e. V.
im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Lieper Klöneck“ im Museum
des Heimathofes zu Rankwitz an.
Nr. 07/2016
– 25 –
Barfuß übers Stoppelfeld
Lieper Klöneck lädt zur Autorenlesung
Im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Lieper Klöneck“ im Jubiläumsjahr 2016 lädt der Heimatverein Lieper Winkel e. V. zu einer
Lesung aus dem neuesten Werk „Barfuß übers Stoppelfeld“ von Prof.
Dr. Dr. Stephan Tanneberger ein. Der Autor persönlich stellt das erst
vor kurzer Zeit erschienene Buch vor.
Sein Protagonist Heiner wird beschrieben, wie er die letzten Kriegsmonate erlebt, wie er nach Überstehen der entbehrungsreichen Nachkriegszeit, quasi „barfuß im Stoppelfeld“, immer auf der Suche nach
einer für ihn gültigen Wahrheit, aus der damaligen Gesellschaft heraus
ein Studium der Medizin erfolgreich abschließen kann. Sein Leben
stellt er fortab in den Dienst am Menschen. Sechzig Jahre später ein
Klassentreffen. Hier prallen die so unterschiedlichen Leben aufeinander, Ost und West, Erlebnisse aus der reichen und der armen Welt. An
den bewegenden, nachdenklichen aber auch heiter-hoffnungsvollen
Gesprächen lässt uns der Autor teilhaben. Unschwer gelingt es uns
zu erkennen, dass Heiner auch Stephan heißen könnte.
Stephan Tanneberger, 1935 in Chemnitz geboren, studierte Chemie
und Medizin und wurde 1974 Direktor des Zentralinstituts für Krebsforschung der DDR. 1990 übernahm er leitende Aufgaben der Krebsbekämpfung in der Dritten Welt, war Direktor bei der Associazione
Nazionale Tumori in Italien und lehrte Onkologie an der Universität
Bologna. 2004 gründete er das Zentrum für Friedensarbeit in Anklam
und schuf den dortigen »Wald für Frieden und gegen Klimawandel«.
Wer, wenn nicht er selbst, sollte in der Lage sein, für seine Zuhörer
die richtigen Passagen auszuwählen und in seiner unnachahmlichen
Art nahezubringen?
Die Lesung fand am 2. Juli 2016 im Saal des Gasthauses „Rankwitzer
Hof“, Dorfstraße 15, 17406 Rankwitz, statt.
Der Heimatverein Lieper Winkel e. V. finanziert sich und seine vielfältigen Aktivitäten durch Spenden seiner Mitglieder, Freunde und
Besucher.
Usedom-Süd
Die Ehrennadel in Bronze wurde an Wolfgang Grübsch, stellvertretender Vorsitzender und an Uwe Schneider überreicht. Die Ehrennadel
in Silber gab es für Regina Schneider, die Schatzmeisterin, und für
Hans Rohner, seit 25 Jahren Vorsitzender des Vereins. Vorgenommen
haben sich alle, ihren Hafen zu hegen und zu pflegen und weiter so
eine gute Gemeinschaft zu sein, auch zur Freude vieler Gäste, die
diesen idyllischen beschaulichen Ort immer wieder gern aufsuchen.
Sie empfinden, wie schon M. Michalski es beschrieb:
„Magst die Seele baumeln lassen,
so geh`zum Hafen nach Zempin.
Schau ruhig auf das Achterwasser
und gib dich dem Frieden hin.“
Idyllischer Zempiner Hafen
Hafenjubiläum in Zempin
„Unser Hafen ist ein Schmuckstück und ein besonderes Aushängeschild für unseren Ort“, betonte Hans Rohner, langjähriger Vorsitzender des Angel- und WSV „Inselhof“ e. V. in seiner Festrede. 1991
neu gegründet, begingen die Vereinsmitglieder fröhlich, aber auch
stolz ihr 25-jähriges Jubiläum.
Ausgezeichnet! W. Grübsch, R. Schneider, H. Rohner, U. Schneider (v. l.)
?? Was - wann - wo: Juni 2016/Juli 2016 ??
Kirchliche Nachrichten - die evang. Kirchengemeinden
laden ein
Gottesdienste
Erst studieren, dann probieren!
Mit sieben Mitgliedern find alles an: Ein kleiner Hafen war vorhanden, doch viel gemeinsame Arbeit war notwendig, um das heutige
Ergebnis zu erreichen. Gute Pachtverträge mit der Gemeinde und dem
Schifffahrtsamt, die beständige Unterstützung durch die Gemeinde
in all den Jahren und die engagierte Leitung des Vereins trugen dazu
bei, dass es immer voranging und der Verein auch finanziell solide dasteht. Vom Landesanglerverband wurden aus Anlass des 25-jährigen
Bestehens des Vereins besonders aktive Mitglieder ausgezeichnet:
Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinden Usedom,
Mönchow und Stolpe
Sonntag
19.06.
09.30 Uhr
Usedom - Pfarrhaus
Sonntag
26.06.
11.00 Uhr
Stolpe
Sonntag
03.07.
09.30 Uhr
Usedom - Pfarrhaus
Dienstag
05.07.
10.30 Uhr
Usedom - Diakonie
Altersgerechtes
Wohnen
Sonntag
10.07.
09.30 Uhr
Usedom
Sonntag
10.07.
14.30 Uhr
Mönchow
Sonntag
17.07.
09.30 Uhr
Usedom
Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungstermine bitte den Veröffentlichungen im Kirchenbrief, Zeitungen Posaunenchorplakaten entnehmen!
Usedom-Süd
– 26 –
Nr. 07/2016
Regelmäßiges
Flötenkreis (auch nach Vereinbarung)
- Stolpe - bitte bei Frau Anne Rahn, Zum Borken 5, erfragen!
Kinderstunden (1.-4. Klasse)`mit Frau Bäßmann
- jeden Dienstag 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Pfarrhaus (bis 05.07.
danach Ferien)
Posaunenchor Usedom mit Kantor Seimer
- freitags im Pfarrhaus um 15.00 Uhr für Anfänger
- freitags im Pfarrhaus um 16.00 Uhr für Fortgeschrittene
Evangelische Schule Benz
- jeden Montag 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr Spiel-AG
Anfänger jederzeit willkommen!
Kindertreff in Usedom-Pfarrhaus (außer in den Ferien!)
- jeden Freitag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Abschlußfahrradtour am 15.07. „Rund um den Usedomer See“
Frauenkreis in Usedom, Pfarrhaus
- Jeden 3. Donnerstag um 14.30 Uhr
Grundschule Usedom
- jeden Donnerstag 11.45 Uhr - 13.25 Uhr Kreativ-AG mit Viertklässlern
- jeden Freitag 11.45 Uhr - 13.25 Uhr Schul-AG „Otto - der Heilige“
mit Viertklässlern
Offene Kirche Usedom
Montag -Sonntag 10.00 Uhr -17.00 Uhr - Einschränkungen wegen
Bauarbeiten möglich!
Kirche in Stolpe: Schlüssel gegenüber bei Herrn Will
Kirche in Mönchow: Schlüssel bei Frau Rädel in Karnin
Evangelisches Pfarramt Usedom
Markt 20, Pfarrhaus
17406 Usedom
Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde Zirchow-GarzKamminke
Sonntag
19.06.
14.00 Uhr
Garz
Sonntag
26.06.
09.30 Uhr
Zirchow
Sonntag
10.07.
09.30 Uhr
Zirchow
Sonntag
17.07.
14.00 Uhr
Garz
Regelmäßiges
Frauennachmittag in Zirchow
- Pfarrhaus, monatlich am 1. Mittwoch um 14.00 Uhr
Kindertreff in Zirchow in der Pfarrscheune
- jeden Donnerstag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Abschlußfahrradtour am 14.07. „Wolgastsee“
Kiek un` Schnack in Zirchow in der Pfarrscheune
- monatlich am 1. Dienstag um 20.00 Uhr
Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde Benz
Sonntag
19.06.
09.30 Uhr
Benz - Kirche
Eröffnungsgottesdienst zum Offenen Pfarrhof
Im Anschluß herzliche Einladung zum Verweilen auf dem Pfarrhof
mit Mittagsangebot, Kaffeetrinken,
Spielen, Basteln. Turmbesteigung….
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
26.06.
26.06.
03.07.
10.07.
09.30 Uhr
14.00 Uhr
09.30 Uhr
09.30 Uhr
Sonntag
17.07.
09.30 Uhr
Benz - Kirche
Neppermin
Benz - Kirche
Benz - Kirche
Gottesdienst mit
Kindern
Benz - Kirche
Mit Chor CCN
Regelmäßiges
Spiel-AG mit Schülern der Ev. Schule - Montags 12.45 Uhr - 13.25 Uhr
Kirchenchor (Clemens-Kolkwitz):
Dienstags 19.30 Uhr Benz-Pfarrhaus
Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen!
Sommerpause im Juli/August
Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinden Morgenitz,
Liepe u. Mellenthin
Samstag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Samstag
18.06.
26.06.
03.07.
10.07.
16.07.
17.00 Uhr
11.00 Uhr
11.00 Uhr
11.00 Uhr
17.00 Uhr
Mellenthin
Liepe
Morgenitz
Liepe
Mellenthin
Regelmäßiges
Frauenfrühstück im Pfarrhaus Morgenitz: Für Frauen jeden Alters
Samstag, 25.06. 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr zu Gast im Heimathof Rankwitz zum Thema“Heimatgeschichten“
„Kreativ-Stich“ - Nähgruppe in Morgenitz - Pfarrhaus
- Montags 16.30 Uhr - 18.00 Uhr „Nähsternchen“ - Nähschule
Leitung: D. Borchardt, 038372-71330
Meditatives Singen mit Karin Haschenburger
Montags im Pfarrhaus Morgenitz 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Singen ohne Noten, das „einfach der Seele gut tut“. Singerfahrung ist
nicht notwendig, es zählt die Freude am Singen sowie die Lust etwas
Neues auszuprobieren.
Frauenkreis im Pfarrhaus Morgenitz 12.07. und 09.08. um 14.00 Uhr
Kinderstunden in Liepe
Kindergruppe 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- 18.06. Fahrradtour
- 16.07. Heimathof Rankwitz „Kindertag im Museum“
Die Bücherstube in Liepe - Pfarrhaus ist zu den Gottesdienstzeiten in Liepe
jeweils vor und nach dem Gottesdienst o. ä.
Auch auf Nachfrage - Frau Schulze (Tel. 038372/71435)
Die Kirchen in beiden Gemeinden sind in der Regel von 10.00 Uhr
bis 18.00 Uhr geöffnet. Ausgenommen ist Mellenthin, dort ist eine Besichtigung nur nach vorheriger Absprache (Pfarramt Zirchow
038376-20724) möglich.
Jahresprogramm 2016 für Kinder und
Jugendliche ab 6 Jahren
Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit die
Möglichkeit mitzuarbeiten!
Kindernachmittag in Usedom
Kindergruppe freitags 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Pfarrhaus
Für Teenies (ab 5-Klässler) in Morgenitz im Pfarrhaus
Freitags 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Am 10.06. und 08.07. und nach Vereinbarung
NEU - Morgenitz: Näh-Sternchen (für Kinder ab 9 Jahre) jeden
Montag um 16.30 Uhr - 18.00 Uhr
im Pfarrhaus
Ansprechpartnerin: Doreen Borchardt, Tel. 038372-71330
Kindernachmittag in Liepe
Kindergruppe 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- 18.06. Fahrradtour
- 16.07. Heimathof Rankwitz „Kindertag im Museum
Nr. 07/2016
– 27 –
Usedom-Süd
Kindernachmittag in Benz
Kinderstunde dienstags 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Pfarrhaus Abschluß am 05.07.
Kindernachmittag in Zirchow
Kindertreff donnerstags 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der Pfarrscheune
Jugendangebot in den Sommerferien
Noch freie Plätze!
25.07. - 29.07. Pfarrhaus Morgenitz für Jugendliche
Projekt Puppenbau in Morgenitz für das Theaterstück „An der Arche
um Acht“
01.08. - 05.08. Projekt „An der Arche um Acht“ - Aufführungen an
den Stränden, Unterbringung im Pfarrhaus Zinnowitz
Leitung: Cord Bollenbach & Vera Bäßmann
KINDERANGEBOT IN DEN SOMMERFERIEN
„Ferien vor Ort 2016“
8. - 12. August Pfarrhaus Morgenitz
für Kinder ab 8 Jahre
Evangelische Jugend Pfarrsprengel Usedom
Kosten: 50,- EUR
Geschwisterermäßigung jedes weitere Kind 40,- EUR
Wir sind in 2 - 4 Bettzimmern in der oberen Etage des Pfarrhauses
untergebracht Wer möchte, kann auch im eigenen Zelt im Pfarrgarten
schlafen.
Klassentreffen
Am Freitag war es wieder mal soweit, wir waren zum Klassentreffen
bereit. Weil von 56-66 unsere Schulzeit war, müssen wir feiern - das
ist doch klar.
Erst kamen alle zum Stolper Schloss, wo man Kaffee, Kuchen und
Führung genoss.
Mit Dank an die Schlossgeister fuhren wir heiter, zur „Bauernstube“
nach Morgenitz weiter.
Dort wurde gefeiert, köstlich gegessen, schwatzend und lachend zusammengesessen.
Das Treffen war auch diesmal richtig schön.
Wir werden uns sicherlich wiedersehn!
Im Namen der Schulabgänger des Jahrgangs 1966 der damaligen POS
Ückeritz:
Bernd KLadetzke
Gottesdienste und Gemeindearbeit
im August 2016
Wir laden herzlich ein zu den Gottesdiensten:
Koserow
an jedem Sonntag um 10.00 Uhr in der
Koserower
Kirche mit Kinderkirche
Kapelle Zempin
Sonntag, 14. August, 19.00 Uhr
Zempin, Feldstr. 1c
Gottesdienst
Seniorennachmittag
Donnerstag, 18. August, 14.30 Uhr Loddin, Melleweg
Kontakt: Frau Erben, Tel. 038375/20244
Offene Kirche
Juni bis September in der Regel
Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. von 15.30 - 17.30 Uhr
Kirchenführung
donnerstags, 11.00 Uhr
Ev. Pfarramt, Pastorin B. Morkel, Fischerstraße 35,
17459 Koserow, Tel.: 038375-20279
Sprechzeiten der Pastorin B. Morkel: Di., Do. von 9.00 - 12.00 Uhr
u. nach tel. Absprache
Bürozeiten Kirchenbüro (Gemeindesekretärin S. Reese):
Di., Mi., Do. von 09.00 - 12.00 Uhr
Impressum
Bürgerzeitung und amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd für die Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und die Stadt Usedom
Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich, wird in alle erreichbaren Haushalte des Amtes Usedom-Süd verteilt und kann über die Amtsverwaltung kos tenlos bezogen werden.
Verlag + Satz:
Druck:
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Redaktion:
Internet und E-Mail:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druckhaus WITTICH
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster,
Tel. 03535/489-0
Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
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