Bürgerzeitung und amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd für die Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und die Stadt Usedom Postwurfsendung sämtliche Haushalte Jahrgang 12 Mittwoch, den 20. Juli 2016 Nr. 07 Usedom-Süd –2– Nr. 07/2016 Amt Usedom-Süd - Wir sind für Sie da Postanschrift: Amt Usedom-Süd Markt 7 17406 Usedom Sie erreichen uns per E-Mail: Zentrale: [email protected] Hauptamt: [email protected] Ordnungsamt: [email protected] Bauamt: [email protected] Kämmerei: [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.amtusedom-sued.de Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter der Amtsverwaltung unter folgenden Rufnummern: Standort Usedom, Markt 7 Durchwahl: 038372/ 750-0 Zentrale 750-75 Fax Hauptamt 750-10 Herr Bergmann/Leitender Verwaltungsbeamter 750-11 Herr Schröder/Amtsvorsteher 750-12 Herr Wellnitz/ Hauptamtsleiter 750-14 Frau Blume/Frau Hagemann Sitzungsmanagement/ Sitzungsdienst 750-15 Frau Grawunder/Sekretariat 750-34 Herr Ermlich/EDV Kämmerei 750-20 Frau Lange/Kämmerin 750-21 Frau Gierds/Haushaltsplanung 750-22 Frau Mittelstädt/ Haushaltsplanung 750-23 Frau Kutzborski/ Anlagenbuchhaltung 750-24 Frau Maaß/Steuern 750-25 Frau Büttner/Kasse 750-26 Frau Jager/Steuern 750-27 Frau Kröhl/ Kassenleiterin 750-17 Frau Harder/Vollstreckung 750-28 Frau Köster/ Geschäftsbuchhaltung 750-35 Frau Franke/Liegenschaften, Mieten, Pachten Ordnungsamt 750-30 Herr Schmidt/ Ordnungsamtsleiter 750-32 Frau Siebrecht/Wohngeld, Standesamt, Friedhofswesen 750-33 Frau Voss/ Einwohnermeldeamt, Kita, Schule 750-36 Frau Lohs/Brandschutz, Fischerei, Wildschäden, ruhender Verkehr 750-18 Herr Menge Standesamt Bauamt 750-60 750-61 750-62 750-63 750-16 750-66 750-67 750-68 Bauvorhaben/Förderprojekte Frau Neumann/ Kommunale Bauvorhaben/ Förderprojekte Frau Radünzel/Bauverwaltung Frau Pfitzmann/Bauleitplanung/ Genehmigungsfreistellungen Frau Netzer/ Liegenschaften/Beiträge Frau Helmer/ Liegenschaften/Beiträge Frau Renz/Bauverwaltung/ Förderprojekte Standort Bürgeramt Koserow, Maria-Seidel-Straße 3 Durchwahl: 038375/ 264-0 264-44 264-12 264-13 264-14 264-15 Zentrale Fax Herr Schreiber/Lohs/Teetzen Außendienstmitarbeiter Herr Menge/ Ordnungswidrigkeiten/ Sondernutzungen/ Gewerbeanzeigeverfahren Frau Niechotz/Leiterin Bürgeramt/Personalwesen/ Ortsrecht/Fundbüro Frau Bergmann/ Gewerbeerlaubnisverfahren, Soziales, Einwohnermeldeamt Sprechzeiten der Amtsverwaltung Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr Polizeirevier Heringsdorf Sprechzeiten der Kontaktbeamten im Amtsgebäude in Usedom, Büro 1.17: donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Regionaler Präventionsrat der Insel Usedom Frau Zeplin/Bauamtsleiterin Frau Bialowons/ stellv. Leiterin/Kommunale Geschäftsstelle: Maria-Seidel-Straße 3, 17459 Koserow Telefonnummer: 038375/26413 EMail: [email protected] Nr. 07/2016 –3– Widmungsverfügung Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz M-V werden die Teilflächen der Flurstücke 68/13 (alt 68/10), 52/25 (alt 52/18) 47/6 und 46/16 der Gemarkung Koserow, Flur 8 als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V mit Wirkung vom 01.07.2016 für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße ist eine Anliegerstraße und trägt die Bezeichnung „Am Erlebnishof“. Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt bei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom einzulegen. Gemarkung Flur Flurstück Fläche Usedom-Süd Pudagla 7 35 teilweise rd. 2.910 qm Das Grundstück befindet sich am nördlichen Ortsrand und östlich der Straße „Zur Reitbahn“. Das Plangebiet wird im Süden und Westen durch Wohnbebauung sowie im Norden und Osten durch aufgelassene Gründlandflächen begrenzt. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M -V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V S. 344) wird entsprechend der Beschlussfassung durch Gemeindevertretung Pudagla vom 13.06.2016 die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen. Der Satzungsbeschluss über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“ wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“ tritt mit Ablauf des 20.07.2016 in Kraft. Jedermann kann die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“ und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt des Amtes „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 11 während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: montags dienstags und freitags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und donnerstags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Satzung zur 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla um einen Bereich nördlich der Ortslage und östlich der Straße „Zur Reitbahn“ Geltungsbereich gemäß beigefügtem Übersichtsplan: Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla umfasst das nachfolgende Grundstück: Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planergänzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Usedom-Süd –4– Nr. 07/2016 Bekanntmachung der Fundsachen Monat Juni/Juli 2016 Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte binnen der in der letzten Spalte angegebenen Meldefrist bei der unterzeichneten Behörde gelten zu machen. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt. Gemeinde Zempin Der Bürgermeister Koserow, den 11.07.2016 Amtliche Bekanntmachung Wellnitz Hauptamtsleiter Gemäß § 16 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV wird Folgendes bekannt gemacht: 1. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Diest, Greve und Partner GbR geprüft. 2. Der Landesrechnungshof hat den Prüfbericht mit Schreiben vom 14.06.2016 freigegeben. 3. Der Jahresabschluss wurde von der Gemeindevertretung Zempin am 09.05.2016 mit Beschlussnummer GVZe-0076/16 festgestellt. 4. Der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin erzielte 2014 bei einer Bilanzsumme von 2.959.488,86 € einen Verlust in Höhe von 99.356,30 €. 5. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wurde Entlastung erteilt. 6. Der Jahresabschluss 2014, der Lagebericht 2014, der Bericht des Abschlussprüfers, die Feststellung des Landesrechnungshofes vom 14.06.2016 und der Beschluss Nr.: GVZe-0076/16 der Gemeindevertretung vom 09.05.2016 liegen vom 21.07. - 28.07.2016 während der Öffnungszeiten des Eigenbetriebes Fremdenverkehrsamt, montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in 17459 Zempin, Fischerstraße 1 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zempin, den 23.06.2016 W. Schön Bürgermeister Die nächste Ausgabe „Usedomer Amtsblatt“ erscheint am 24. August 2016 Redaktionsschluss ist der 17. August 2016 Hinweis: Auf der Homepage des Amtes Usedom-Süd können Sie den gesamten Bestand der im Fundbüro abgegebenen Artikel durchsuchen. Den Link zur Online-Fundsuche finden Sie über die Internetadresse: http://www.amtusedom.de/service/fundsachen.php Bekanntmachungsvermerk: Bekannt gemacht durch Veröffentlichung auf der Homepage http:// www.amtusedom-sued.de am 11.07.2016 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 4. September 2016 1. Die Wählerverzeichnisse zu der oben aufgeführten Wahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und der Stadt Usedom werden in der Zeit vom 15. bis 19. August 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, Zimmer 01.19., für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 und 5 BMG eingetragen Nr. 07/2016 2. 3. 4. 5. - - 6. –5– ist. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig und unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 19. August 2016 bis 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom. Zimmer 01.19 unter Angabe der Gründe einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 13. August 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.m Wahlscheine werden bei der Erfüllung der wahlrechtlichen Voraussetzungen erteilt. Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl des Landtages durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, aa) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (bis zum 12. August 2016) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 16 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (bis zum 19. August 2016) versäumt hat, bb) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt ist. Wahlscheine können bis Freitag, 2. September 2016, 12.00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Danach ist die Erteilung von Wahlscheinen nur noch in Ausnahmefällen möglich: Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 3. September 2016, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Am Wahltag bis 15.00 Uhr können noch Wahlscheine beantragt werden. wenn Wahlberechtigte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund (siehe Nummer 5 b) nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, oder wenn Wahlberechtigte den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für die Landtagswahl folgende erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl: - einen amtlichen blauen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Usedom-Süd Wenn der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abgeholt wird, kann gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung hierzu durch Vorlage des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer gesonderten schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dieses hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor sie die Unterlagen erhält. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein der Landtagswahl so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass dieser dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Wahlbriefe in den amtlichen roten Wahlbriefumschlägen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Post AG aufgegeben werden, müssen vom Wähler nicht freigemacht werden, solange keine besondere Versendungsform gewählt wird. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Usedom, den 11.07.2016 Die Gemeindewahlbehörde Im Auftrag Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. GVZi 0055/16 vom 16.06.2016 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Lindenstraße in Zirchow“ der Gemeinde Zirchow 1. Die Gemeindevertretung Zirchow hat in der öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 für folgende Grundstücke die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Lindenstraße in Zirchow“ beschlossen: Gemarkung Flur Flurstücke Fläche Kutzow 5 123 und 125/1 rd. 1,78 ha Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Zirchow. Es wird im Norden durch die Bundesstraße 110, im Osten durch einen Wohnblock und Kleingärten, im Süden durch die Lindenstraße und im Westen durch einen feuchten Niederungsbereich begrenzt. 2. Folgende Planungsziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt: - Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungs-plan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zirchow ist das Bebauungsplangebiet Nr. 2 vollständig als Wohnbaufläche gemäß § 1 (1) 1. BauNVO ausgewiesen. Somit befinden sich die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 mit der gesamtgemeindlichen Planung grundsätzlich in Übereinstimmung. - Es ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO vorgesehen. Es sollen ausschließlich Dauerwohnungen zugelassen werden. Geplant sind rd. 15 Parzellen für Wohngebäude als Einzelhäuser in maximal eingeschossiger Bauweise mit ausgebautem Usedom-Süd –6– Nr. 07/2016 Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss. Die Kapazität wird mit maximal 15 Wohneinheiten bestimmt. Zur Deckelung der Kapazitäten werden Mindestparzellengrößen festgesetzt und je Wohngebäude maximal 1 Wohneinheit zugelassen. 3. Durch das vorgesehene Bauvorhaben werden öffentliche und private Belange berührt, die in die Planung einzustellen sind. Hierzu gehören vorrangig: - Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfunq ist durchzuführen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet. - Durch die geplanten Bebauungen und die damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird eine Bestandsaufnahme dokumentiert, eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgesetzt. - In der Planung ist der gesetzliche Alleenschutz gemäß § 19 NatSchAG M-V zu beachten. Gesetzlich geschützter Alleenbestand befindet sich entlang der Kreisstraße 43 und der Bundesstraße 110. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Veränderungen führen, sind verboten. Die Belange des Alleenschutzes, insbesondere hinsichtlich der Erschließung des Bebauungsplangebietes, sind in die Planungen einzustellen. - Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Er beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie). - Die Flächen des Plangebietes befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandqürtel“. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Ausgliederungsverfahren durchzuführen. - Für die Belange des Immissionsschutzes wird eine Schalltechnische Begutachtung vorgenommen. Geprüft werden vornehmlich der Einfluss des Verkehrs der Bundesstraße 110 und der Lindenstraße auf das Bauvorhaben sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf die umgebende Bebauung. Im Ergebnis werden aktive bzw. passive Maßnahmen festgesetzt, die eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten. - Die verkehrsseitige Anbindung des Plangebietes wird in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Vorpommern - Greifswald über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt zur Lindenstraße (Kreisstraße 43) festgelegt. - Das Plangebiet ist medienseitig noch nicht erschlossen. Im Rahmen der Planaufstellung wird ein Erschließungskonzept erstellt. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll gemäß § 3 (1) BauGB im Rahmen der Offenlegung der Vorentwurfsunterlagen erfolgen. 5. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. GVGa 0045/16 vom 14.06.2016 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Garz für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht Straße“ der Gemeinde Garz, in der Fassung von 06-2016 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Garz für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht - Straße“ ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Messtischblatt ersichtlich und umfasst eine Teilfläche von 4.160 qm aus Flurstück Flur Gemarkung 121/2 7 Garz Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand. Es wird im Norden durch Wohnbebauung, im Osten durch Ackerflächen, im Süden durch die „Kleine Haffstraße“ sowie den regionalen Radwanderweg Garz- Kamminke und im Westen durch die Robert - Kracht - Straße mit sich anschließender Wohnbebauung begrenzt. 1. Die Gemeindevertretung Garz hat in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 14.06.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht - Straße“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von 06-2016 gebilligt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 für das „Wohngebiet an der Robert - Kracht - Straße“ von 06-2016 bestehend aus - Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), - Begründung mit Umweltbericht, - Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, - Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie - den nach Einschätzung der Gemeinde Garz wesentlichen, -bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von Montag, den 01. August 2016 bis Freitag, den 02. September 2016 (jeweils einschließlich) im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 11, während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und Nr. 07/2016 –7– donnerstags von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplansatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes: - In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PIanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert. - In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert. Die Gemeinde möchte mit Erstellung der Satzung in kleinem Umfang Angebotsflächen zur Deckung des gemeindlichen Wohnbedarfs bereitstellen. Die Plangebietsfläche soll als Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO entwickelt und in 4 Baugrundstücke aufgeteilt werden. Jedes der Grundstücke muss eine Mindestfläche von 800 qm aufweisen und darf jeweils mit einem Einzelhaus in eingeschossiger Bauweise bebaut werden, welches maximal eine Dauerwohnung beherbergen darf. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Garz, in der Fassung der 1. Änderung und der 1. Ergänzung, ist das Plangebiet als Wohnbaufläche gemäß § 1 (1) 1 BauNVO ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 2 wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. - Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt, die zu folgenden Ergebnissen kommt: Schutzgut Mensch Für das Schutzgut Mensch ergeben sich mit der Umsetzung der Planungen keine Beeinträchtigungen. Die angrenzenden Wohnbebauungen weisen identische Schutzbedürftigkeiten auf, so dass eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Reine Wohngebiete nicht zu erwarten ist. Durch den sich südwestlich des Bebauungsplangebietes befindenden Flugplatz Heringsdorf ergeben sich keine immissionsschutzrechtlichen Befindlichkeiten. Das Bebauungsplangebiet befindet sich außerhalb der Lärmpegeibereiche von 50dB(A) am Tag. Ein Nachtflugverkehr besteht nicht. Schutzgut Pflanzen und Tiere Die geplante Wohnbebauung bedingt Verluste von ackerbaulichen Nutzflächen, die eine Kompensation erforderlich machen. Für gesetzlich geschützte Biotope oder FFH- Lebensraumtypen ergibt sich keine Betroffenheit. Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG werden durch das Vorhaben nicht berührt. Schutzgut Boden In den Bereichen der geplanten Bebauungen sind infolge der Versiegelungen funktionale Verluste von Böden und damit Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden zu verzeichnen. Die Versiegelungen, die durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundfläche begrenzt werden, wurden in die Bilanzierung des Eingriffs eingestellt. Schutzgut Wasser Die Ausweisung von 4 Baugrundstücken und die damit verbundenen Bodenversiegelungen haben keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Das Grundwasser des Plangebietes ist aufgrund des geringen Anteils bindiger Bodenschichten nur gering geschützt. Insbesondere im Zuge der Bauausführungen sind - - - Usedom-Süd Maßnahmen zum Ausschluss einer Gefährdung des Grundwasserschutzes zu beachten. Belange des Trinkwasserschutzes sowie des Küsten- und Hochwasserschutzes werden nicht berührt. Schutzgut Klima/ Luft Für das Schutzgut Klima/Luft ergeben sich mit der Umsetzung der Planvorhaben keine Befindlichkeiten. Schutzgut Landschaftsbild Infolge der Nutzungsänderung und der geplanten Wohnbebauung ergeben sich an dem Standort Änderungen im Erscheinungsbild des Landschaftsraumes. Durch eine lockere einreihige Bebauung entlang der Robert- Kracht- Straße und gestalterische Akzente durch Grünmaßnahmen wird ein harmonischer Übergang zum freien Landschaftsraum geschaffen. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Gemäß den Stellungnahmen der zuständigen Behörden sind im Plangebiet Bodendenkmale bekannt. Um den Belangen der Denkmalpflege Rechnung zu tragen, wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplanes Maßnahmen zur Sicherung von Bodendenkmalen aufgenommen. Schutzgut Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt des Plangebietes ist durch die landwirtschaftliche Nutzung begrenzt. Die Umsetzung der Planungen bedingt keine weiteren Veränderungen für das Schutzgut, da vorrangig siedlungstypische Strukturen mit vergleichbaren Einschränkungen für die Artenvielfalt entstehen werden. Die umgebenden Landschaftsstrukturen bieten ausreichend Potentiale für die Entwicklung von Magerrasenvegetationen, die der biologischen Vielfalt förderlich sind. Im Rahmen einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung wurden die Biotopverluste und die sich aus den Bebauungen ergebenden funktionalen Beeinträchtigungen von Böden ermittelt und ein entsprechendes Kompensationserfordernis ausgewiesen. Die Kompensation der Eingriffe ist innerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes nur zu einem geringen Teil realisierbar, so dass Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich werden. Auf einer Fläche von 2.257 m2 ist östlich des Plangebietes als externe Kompensationsmaßnahme Acker in Sandmagerrasen umzuwandeln und dauerhaft zu sichern. Im Ergebnis der Prüfung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Verbotstatbestände der Tötung, Schädigung, und Störung gemäß § 44 BNatSchG nicht ausgelöst werden. Als CEF- Maßnahme ist in östlicher Angrenzung an das Plangebiet eine mehrjährige Brache, die der potentiellen Entwicklung von Magerrasen dient, in einer Größe von 0,6995 ha dauerhaft anzulegen und zu sichern. Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Garz wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Entwurfes beachtet: - Landesplanerische Stellungnahmen des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 09.02.2016 (Planungsanzeige) und vom 09.05.2016 (Beteiligung nach § 4 (1) BauGB) Den Planungszielen wird grundsätzlich zugestimmt. - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V vom 19.04.2016 (Beteiligung nach § 4 (1) BauGB) Südwestlich des Plangebietes, in einer Entfernung von ca. 2 km, befindet sich das Flughafengebäude des Flugplatzes Heringsdorf. Die Flugbetriebsflächen (Landebahnen) enden ca. 250 m südwestlich des Plangebietes. Bei dem Flughafen Heringsdorf handelt es sich um einen Regionalflughafen für die Ferieninsel Usedom. Aufgrund der Entfernung zum Flughafen und der Flugbewegungen, die nur Tags zu verzeichnen sind, sowie der Tatsache, dass bei Rundflügen und Streckenflügen die vorgeschriebenen Flughöhen eingehalten und der Überflug lärmempfindlicher Gebiete vermieden werden, sind keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten. Dies wird in einem Gutachten zu Siedlungs-be- Usedom-Süd –8– schränkungsbereichen an Flugplätzen in MV (LUNG, 2005) unter „5.2 Flughafen Heringsdorf‘, in den gutachterlichen Untersuchungen zum Vorhaben „Vitalwelt Inselträume“ sowie durch eine Berechnung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Heringsdorf gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm aus dem Jahr 2014 bestätigt. Das B-Plan-Gebiet liegt außerhalb der Lärmpegelbereiche von 50 dB (A) am Tag. Ein Nachtflugbetrieb besteht nicht. Auch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat mit Stellungnahme gemäß § 4 (1) BauGB vom 12.05.2016 mitgeteilt, dass sich aus den durch das Amt zu vertretenden Belangen des Immissionsschutzes keine Bedenken und Anregungen zum Vorhaben ergeben. - Landesamt für Kultur und Denkmalpflege -Archäologie und Denkmalpflege-vom 18.01.2016 und untere Denkmalschutzbehörde vom 08.02. und 09.05.2016 Belange der Baudenkmalpflege sind nicht betroffen. Im Plangebiet sind Bodendenkmale bekannt. Eine entsprechende nachrichtliche Kennzeichnung erfolgte in der Planzeichnung (Teil A). - Gesamtstellungnahmen des Landkreises Vorpommern Greifswald vom 08.02.2016 (Planungsanzeige) und vom 09.05.2016 (Beteiligung nach § 4 (1) BauGB) Sachbereich Bauleitplanung: Die Hinweise zu den zeichnerischen Festsetzungen wurden im Entwurf beachtet. Sachgebiet Naturschutz/Landschaftspflege: Den dargelegten Anforderungen an Umweltbericht, Eingriffsbilanzierung und Artenschutz wurde durch entsprechende Fachplanungen und Festsetzungen entsprochen. - Sachgebiete Abfallwirtschaft/lmmissionsschutz/ Wasserwirtschaft und Straßenverkehrsamt Die Hinweise und Auflagen wurden in die Entwurfsplanung eingestellt. - Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom vom 17.02.2016 und 02.05.2016 Die Erschließung des Plangebietes ist durch Erweiterung des in der Robert Kracht - Straße vorhandenen Anlagenbestandes gesichert. 3. Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Nr. 07/2016 Information der Amtsverwaltung Um die politische Arbeit der Kommunalpolitiker des Amtsbereiches transparenter zu gestalten, bietet das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ nunmehr die Möglichkeit Vorlagen, Tagesordnungen, Beschlüsse und Protokolle des öffentlichen Teils der Sitzungen der Gemeinde- bzw. Stadtvertreterversammlungen, sowie deren Ausschüsse auf der Seite des Amtes Usedom-Süd (www.amtusedom-sued.de) über den Link Bürgerinformationen aufzurufen und einzusehen. Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0198/16 vom 28.06.2016 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ der Gemeinde Ückeritz Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B umfasst das im beiliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Flur Flurstücke Fläche Ückeritz 2 241/7, 242/7, 243/7, 244/7, 245/7, 246/7, 247/7, 242/8, 244/11, 268/15, 268/16, 268/17,268/21 (Teilfläche), 268/23 (Teilfläche), 268/26, 268/27 ca. 18.700 qm Das Planänderungsgebiet beinhaltet das Grundstück der Dachdecker Nord-Ost eG, das sich von der B-111 kommend, rechtsseitig vor der Tischlerei befindet, sowie die Grundstücke hinter der Tischlerei, rechtsseitig vom Radweg in Richtung Loddin, einschließlich der Grundstücke des ehemaligen Reiterhofes. 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat in der öffentlichen Sitzung am 28.06.2016 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung in der Fassung von 06-2016 gebilligt. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung in der Fassung von 06-2016 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 01.08.2016 bis Freitag, den 02.09.2016 (jeweils einschließlich) im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 11, während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag Nr. 07/2016 –9– nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 3. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 B für das Gewerbegebiet „Kavelstücke“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden. 4. Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB und Aufforderung der von der Planänderung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme gemäß § 13 (2) 3. BauGB durchgeführt. 5. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Usedom-Süd Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Kutzow Flur 3 Flurstück 1/174, 1/175 (teilw.) und 1/23 (teilw.) Fläche rd. 2,9 ha Während des Planverfahrens wurden Flurstücke fortgeschrieben als Flurstück 1/178, 1/179, 1/180, 1/181, 1/182, 17183, 1/184, 1/185, 1/186, 1/187 und 1/188, Flur 3, Gemarkung Kutzow. Das Plangebiet befindet sich südlich des Flugplatzes Heringsdorf, zwischen Flugplatz und Haff. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M -V vom 18.04.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert am 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V S. 590), berichtigt am 20. Januar 2016 (GVOBI. S. 28) sowie § 11 Abs. 3 BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. 2009, S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 V v. 31.8.2015 1 1474, wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Zirchow vom 16.06.2016 die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen. Der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ tritt mit Ablauf des 20.07.2016 in Kraft. Jedermann kann die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: montags und dienstags donnerstags freitags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Ergänzend sind die Bekanntmachung und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ als Planfassung im Internet über die Homepage des Amtes Usedom Süd www.amtusedom.de unter der Rubrik Ortsrecht, Gemeinde Zirchow, Baurecht, einzusehen. Ein Verstoß gegen die im § 5 (5) Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern (KV M-V) enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Zirchow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch Usedom-Süd – 10 – diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Nr. 07/2016 der Fachrichtung Kommunalverwaltung beginnt am 1. September 2016. Die Auszubildenden werden in Ausbildungszeit alle Fachämter durchlaufen und hierbei den Ablauf und die Struktur einer zukunftsorientierten Kommunalverwaltung kennen und verstehen lernen. Die theoretischen Grundlagen werden in der kaufmännischen Berufsschule Greifswald, sowie über das Studieninstitut M-V vermittelt. In den vergangen Jahren konnte ein Großteil der selbst ausgebildeten Fachkräfte übernommen werden, dabei war ein guter Abschluss stets eine notwendige Voraussetzung. Wir wünschen Frau Wille und Herrn Barlach eine erfolgreiche Ausbildungszeit. S. Wellnitz Leiter Hauptamt Interessenten gesucht! Die Stadt Usedom hat die Absicht das Objekt in 17406 Usedom, Priesterstraße 21 und 22 - ehemaligen Feuerwehr mit Schlauchturm und 3 WE - Wohnhaus, Gemarkung Usedom Flur 11, Flurstück 168 teilweise mit ca. 1.761 qm (im Lageplan grün umrandet) zu verkaufen. Ausbildung im Amt Usedom-Süd Amtsvorsteher K.-H.Schröder; Anna Wille und Jonathan Barlach Am 30. Juni 2016 unterschrieben Anna Wille und Jonathan Barlach aus Koserow im Amt Usedom-Süd ihren Ausbildungsvertrag. Die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit Allgemeines: - Das Grundstück liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und im Geltungsbereich der rechtswirksamen Gestaltungssatzung der Stadt Usedom Nr. 07/2016 - – 11 – Es besteht derzeit 1 ungekündigtes Mietverhältnis an der Wohnung im Erdgeschoss rechts. Bebaubarkeit gemäß § 34 Baugesetzbuch und den sanierungsrechtlichen Festsetzungen Der Käufer wird verpflichtet, den Schlauchturm des ehemaligen Feuerwehrgebäudes auf die Dauer von 10 Jahren, ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrages, baulich zu erhalten Der von der Stadtvertretung Usedom bestimmte Kaufpreis liegt bei 120.000,00 EUR. Dieser dient lediglich zur Orientierung und ist bei Interessenbekundung durch Fortschreibung des Verkehrswertgutachtens zu aktualisieren. Kaufinteressenten wollen bitte bis zum 29.07.2016 ihr Angebot schriftlich bei der Stadt Usedom c/o Amt Usedom, Markt 7, 17406 Usedom oder beim Sanierungsträger der Stadt Usedom, die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Büroleitung Rostock, Biestower Damm 10a, 18059 Rostock, bekunden. Dem Kaufangebot sind zwingend ein Nutzungskonzept und ein Investitionsplan mit Bankbestätigung bzw. Kreditwürdigkeitsbescheinigung beizulegen. Nach der Aktualisierung des vorliegenden Verkehrswertgutachtens bestimmt die Stadtvertretung Usedom die Höhe des Mindestgebotes neu. Die Veröffentlichung der Verkaufsauschreibung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd (www.amtusedom-sued.de) und im „Usedomer Amtsblatt“. Dipl.-Ing. Gerd Meißner Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur KZgbZhhjc\hWgdBZ^cZg;g^ZYa~cYZgHig#&+&,(-.6c`aVb Vermessungsobjekt:* Gemeinde: Zirchow Gemarkung: Zirchow Flur: 5 Flurstück: 42-50, 71-75, 184 Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben: Antrags-Nr.: AK 153220 Datum: 13.06.2016 Bearbeiter: R. Sonntag (VT) Telefon: 03971 2079-0 Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. * Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amtshandlung nach dem GeoVermG M-V beantragt wurde oder von Amts wegen durchgeführt wird. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch eine einmonatige Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt für die Eigentümer der folgenden Flurstücke: Gemeinde Zirchow, Gemarkung Zichow, Flur 5, Flurstücke 43, 72 Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der oben angegebenen Vermessungsstelle während der Geschäftszeiten: Mo. - Do.: 10:00 Uhr - 16:00, Fr.: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr in der Zeit vom 30.06.2016 bis zum 31.07.2016. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass: Usedom-Süd 1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, 2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung: Beginn am: .......... (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt) Ende am: .......... (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) ___________________ Ort, Datum _____________________ Unterschrift Das Ordnungsamt informiert Aus gegebenem Anlass wird auf die Bestimmungen bezüglich der Geräuschemissionen im Amt Usedom-Süd hingewiesen: Demnach ist in Ortslagen vermeidbarer Lärm verboten. Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur in der Zeit von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und von 15.00 - 20.00 Uhr und an Samstagen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen und Holz spalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen, Polstern und Kleidungsstücken. An Sonn- und Feiertagen sind die genannten Arbeiten nicht erlaubt. Gleiches gilt für ähnlich Lärm verursachende Tätigkeiten. Für die geschlossenen Ortslagen der Gemeinden Koserow, Loddin, Ückeritz und Zempin gilt in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres zusätzlich: Die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr sind Ruhezeiten. Während dieser Ruhezeiten ist jeglicher ruhestörender Lärm untersagt. Dieses Verbot gilt nicht für die besonders ausgewiesenen Gewerbegebiete der Gemeinden. Die Ausführung geräuschvoller Arbeiten auf Baustellen und in gewerblichen Betrieben aller Art, der Betrieb von Baumaschinen, Rasenmähern und ähnlichen Lärm verursachenden Maschinen und Geräten ist nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig. Vollständige Verordnung einzusehen unter: http://www.amtusedom.de/ortsrecht/or_amt/amtsverordnung-os.pdf Bekanntmachung der Gemeinde Mellenthin Die Gemeinde Mellenthin vermietet ab sofort im Dorf Morgenitz eine sanierte 2-Raum-Wohnung mit ca. 46,82 qm, monatl. Kaltmiete 280,92 EUR + Nebenkosten ca. 95,00 EUR Kaution 562,00 EUR Interessenten melden sich bitte im Amt Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom bei Frau Franke Tel. 038372 / 75035. Die Gemeinde Mellenthin vermietet ab 01.08.2016 im Dorf Morgenitz eine sanierte 2-Raum-Wohnung mit ca. 41,36 qm, monatl. Kaltmiete 248,16 EUR + Nebenkosten ca. 90,00 EUR Kaution 496,00 EUR Interessenten melden sich bitte im Amt Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom, bei Frau Franke Tel. 038372/750-35. Usedom-Süd – 12 – Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH informiert: Annahme von Photovoltaikmodule (Solarmodule) auf den Wertstoffhöfen in Anklam, Wolgast und Kemnitz Nr. 07/2016 In der alten Schule in Neppermin wurde ein Raum gefunden. „Schön, dass der Bürgermeister schnell reagierte“. Mit Unterstützung ihres Mannes wurde selbst in den Wintermonaten gearbeitet, so Simone Kestermann. Es wurden Kontakte zu früheren Kolleginnen gesucht und eine große Anzahl neuzeitlicher Belletristik, Sach und Fachbücher sowie Koch-, Tier- und Kinderbücher gekauft. Dazu stehen Zeitschriften, CD sowie Kinderspiele bereit. Nachdem die Bibliothek fertig gestellt war, hat Frau Kestermann auch die Wiedereröffnung der Heimatstube angesprochen. Mit Rita Schindler aus Neu-Sallenthin wurde jemand gefunden, der die Bibliothek in der Schulstraße 24 leitet. Ab sofort werden auf den Wertstoffhöfen in Anklam, Wolgast und Kemnitz Photovoltaikmodule aus Privathaushalten in Kleinstmengen kostenfrei angenommen. Informationen zu den Wertstoffhöfen erhalten Sie unter www.vevg-karlsburg.de 104. Geburtstag Gerlinde Schröder, Simone Kestermann und Rita Schindler Wer der neuen Einrichtung Bücher zur Verfügung stellen will, kann sie während der Öffnungszeiten abgeben. Für Urlauber, die vorzeitig abreisen, besteht die Rückgabemöglichkeit der Bücher auch im Hofcafe. Geöffnet: Montag und Donnerstag 16 - 18 Uhr In dieser Zeit ist auch die Heimatstube offen. Fotos Gerd Nitzsche Der Amtsvorsteher Karl-Heinz-Schröder (rechts) und der Bürgermeister Jochen Storrer (links) besuchten die gebürtige Usedomerin Frau Walli Berghahn anlässlich ihres 104. Geburtstags. Sie ist bei bester Vitalität, Gesundheit und hat immer noch einen lockeren Spruch drauf. Es war eine besondere Freude, sie in solch guter Verfassung anzutreffen. Das Amt Usedom-Süd wünscht Frau Berghahn alles Gute fürs kommende Lebensjahr! Wir gratulieren im Monat August Benz Frau Resi Vöhser Herrn Gerhard Plötz zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag Benz OT Neppermin Bibliothek in Neppermin Herrn Rudolf Klare Simone Kestermann, die das Hof-Café „Tante Wally“ in Neppermin betreibt, hat jahrelang gespürt, dass hier etwas fehlt - eine Bibliothek. So trug die gelernte Bibliothekarin ihre Idee an den Bürgermeister Karl Heinz Schröder heran. Benz OT Reetzow Frau Kriemhild Wolf zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag Garz Frau Waltraud Schrocka zum 80. Geburtstag Korswandt Frau Ingrid Görsch zum 75. Geburtstag Korswandt OT Ulrichshorst Frau Gertrud Reimann zum 95. Geburtstag Koserow Frau Gertrud Wilke Frau Rita Erdmann Frau Renate Wetzel Herrn Peter Wenta zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Loddin Frau Susanne Weigel zum 70. Geburtstag Nr. 07/2016 – 13 – Loddin OT Kölpinsee Frau Christa Jeske zum 75. Geburtstag Mellnthin OT Morgenitz Frau Walter Haney zum 80. Geburtstag Rankwitz Herrn Gerhard Köster zum 90. Geburtstag Rankwitz OT Krienke Herrn Dietrich Zachow zum 75. Geburtstag Rankwitz OT Liepe Frau Edith Vokwardt zum 85. Geburtstag Stolpe auf Usedom OT Gummlin Frau Helga Blumhagen zum 90. Geburtstag Ückeritz Herrn Helmut Kannenberg Frau Ingeborg Stein Frau Karin Siebeck Herrn Peter Schönfelder Frau Helga Thurm zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Usedom Frau Renate Keller zum 70. Geburtstag Usedom OT Ostklüne Herrn Rudi Kreßmann zum 75. Geburtstag Usedom-Süd Es war eine Zeit des Umbruchs mit einer Fülle von prägenden Veränderungen, die in Europa im späten 19. Jahrhundert Künstlerkolonien entstehen ließen. Durch die einsetzende Industrialisierung und Urbanisierung waren die Menschen verunsichert und eine große Sehnsucht nach der unverfälschten Natur griff um sich. Mit dem Eintritt der industriellen Revolution begann die Gesellschaft sich zu verwandeln, überkommene Strukturen wurden aufgebrochen und verursachten Unruhe und zugleich Sorge in der Bevölkerung um die gewohnte heimatliche Landschaft. Eine große Gemeinsamkeit erfasste so auch Literaten, Komponisten und bildende Künstler in ganz Europa, zu denen sich auch naturphilosophische und lebensreformerische Neuerer gesellten. Sie alle begegneten sich in den entstehenden Künstlerkolonien. Ganz neu empfanden sie das Land mit seinen Erscheinungen der tages- und jahreszeitlichen Veränderungen. Ein hoher Himmel über einem weiten Land rief Sehnsucht nach dem Naturerlebnis in den vier Jahreszeiten hervor und wurde zu einem beliebten Motiv. Wolken, die sich ständig durch Licht und Luft verändern, wurden zur Quelle künstlerischer Tätigkeit. Die so entstandenen Künstlerkolonien breiteten sich über ganz Europa und den USA aus. Neue Kommunikationsmittel wie Zeitung und später das Telefon machten dies möglich. Beliebte Künstlerkolonien wie Ekensund, Ahrenshoop, Hiddensee und Nidden entstanden an der Ostseeküste. Jede hatte ihr eigenes Gepräge, das wir heute - wiederum in unruhigen Zeiten - staunend betrachten. Dr. Ruth Negendanck, Wissenschaftlerin am Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg wird am 15. Juli um 20.00 Uhr im Atelier Otto Niemeyer-Holstein über diese Kolonien, ihre Künstler, ihre Motive und ihre Motivationen berichten, die uns so fern waren und doch so nah gerückt sind. Usedom OT Voßberg Frau Hildegard Krüger zum 80. Geburtstag Zempin Frau Käthe Höhn Frau Erika Hollands-Stemp Frau Therese Händler Herrn Dietmar Dragon Herrn Bernhard Butzke zum 100. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Zirchow Herrn Werner Wiedemann zum 75. Geburtstag Die farbige Wiedergabe Werke der Maler vermitteln einen starken und intensiven Eindruck der damaligen Zeit. Ruth Negendanck Was? Wann? Wo? Veranstaltungskalender der Stadt Usedom und Umgebung 2016 August Wunderbare Bilderwelten an der Ostsee 15. Juli um 20.00 Uhr Neue Galerie , Lüttenort, 17459 Koserow Felix Krause: Ein freudiger Tag, 1906, Öl auf Leinwand, Altonaer Museum in Hamburg, Norddeutsches Landesmuseum 02.08. 18.00 Uhr 05.08. 05.08. - 07.08. 06.08. 20.00 Uhr 07.08. 20.00 Uhr 11.08. - 14.08. 16.00 Uhr 13.08. 20.00 Uhr 18.08. 19.00 Uhr 19.08. 20.00 Uhr 20.08. 10.00 Uhr 16.00 Uhr Das Schloss der Pommerschen Herzöge in Stettin stellt aus „Schlösser und Herrenhäuser in Pommern“ Ausstellungseröffnung Stolpe, Schloß Barock-Konzert Stolpe, Schloß 22. Wikingerfestival Wollin Sommerfest Angler Westklüne Barock-Konzert Stolpe, Schloß 9. Trike-Treffen „20 Jahre Pommern-Triker“ Pommern-Triker e.V. Usedom, Platz an der B110 Lesung Stolpe, Schloß Jugendzupforchester Baden-Württemberg Usedom, Kirche Old-Time-Memory-Jazzband Jena Stolpe, Schloß Karniner Brückenfest Usedomer Eisenbahnfreunde Karnin, Hafen Usedom-Süd 26.08. - 28.08. 26.08. 20.00 Uhr 27.08. 18.30 Uhr 27.08. 19.30 Uhr 27.08. 20.00 Uhr 31.08. 19.30 Uhr – 14 – VW-Treffen Usedom, Peenewiesen Knobelsdorff-Ensemble Mitglieder der Staatskapellen Berlin/Weimar Stolpe, Schloß „Ein Bauer erzählt“ Eine Lesung von Matthias Strühwoldt Usedom, Museum TraktorenWeltUsedom Abschluß Hafenfestspiele „Linie 1“ Usedom, Hafen Tanz im August Karnin, Hafen Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch Usedom, Diakonie Sozialstation September 01.09. 03.09. - 04.09. 03.09. 19.30 Uhr 08.00 18.30 Uhr 08.00 12.00 Uhr 03.09. 10.00 Uhr 11.09. 16.00 Uhr 17.09. 10.00 Uhr 17.09. 18.00 Uhr 24.09. 20.00 Uhr 25.09. 11.00 Uhr 25.09. 16.00 Uhr „Nachtgedanken“ Texte von Shakespeare, Rilke u. a. Stolpe, Schloß 7. Reit- und Fahrturnier Reit- und Fahrverein Insel Usedom e.V. Usedom, Peenewiesen Usedomer Kleintiermarkt Usedom, Auf dem Gelände der Agrar GmbH Erntefest Wollin, Amfitheater im Park Finissage „Menschen am Meer“ Usedom, Kaleidoskop 2. Dreschfest Usedomer Traktoren und Schlepperfreunde e.V. Usedom, Museum TraktorenWeltUsedom OKTOBERFEST präsentiert von Die Ulenspiegels Usedom, Ulli Wegner Sporthalle Tanz zum Absegeln Karnin, Hafen 2. Usedomer Stadtlauf „Laufen für Deutschland im vereinten Europa“ Usedom, Marktplatz Vernissage „Jahreszeiten“ Kinder der Grundschule Usedom stellen aus Usedom, Kaleidoskop 27.09. 27.10. 13.00 - 17.00 Uhr Di., Mi., Do. Ausstellung „Jahreszeiten“ Kinder der Grundschule Usedom stellen aus Usedom, Kaleidoskop 28.09. 19.30 Uhr Usedomer Musikfestival David Geringas Sonaten für Violoncello u. Klavier v. Ludwig v. Beethoven Stolpe, Schloß 29.09. 19.30 Uhr Usedomer Musikfestival „Romantische Serenade“ Akademie für Alte Musik Berlin Stolpe, Schloß Nr. 07/2016 Was? Wann? Wo? Der große Heinz Erhardt Abend „Noch´n Gedicht“ Mit Hans-Joachim Heist Donnerstag, den 28.07.2016 um 20.00 Uhr in Heringsdorf - Maritim Hotel Kaiserhof - Salon Ahlbeck Giora Feidmann & Matthias Eisenberg From Classic to Klemzer Mittwoch, den 10.08.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) in Wolgast - St. Petrikirche 5. Usedomer Dichternacht - Poetry Slam Freitag, den 12.08.2016 um 19.30 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal Revolverheld MTV Unplugged Samstag, den 20.08.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 18.00 Uhr) in Wolgast - Schlossinsel VORSCHAU Maxim Kowalew Don Kosaken Eine Legende aus Russland Donnerstag, den 01.09.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) in Wolgast - St. Petrikirche Simon and Garfunkel Tribute Streichquartett und Band Konzert Samstag, den 03.09.2016 um 20.00 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal BAROCK - Europas grösste AC/DC Tribute Show Aftershowband - S&M unzensiert Freitag, den 09.09.2016 um 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) in Zinnowitz - Ostseebühne Usedomer Musikfestival 2016 - Schweden Romantische Serenade Donnerstag, den 29.09.2016 um 20.00 Uhr in Usedom Ev. Kirche St. Marien Norddeutsche Quartette Ulf Wallin - Minguet Quartett Donnerstag, den 13.10.2016 um 19.30 Uhr in Heringsdorf - Evangelische Kirche Abschlusskonzert Jan Lisiecki (Klavier) NDR Sinfonieorchester Thomas Hengelbrock (Leitung) Freitag, den 14.10.2016 um 20.00 Uhr in Peenemünde - HistorischTechnisches Museum Der Traumzauberbaum und Mimmelitt Mit REINHARD LAKOMY-Ensemble Dienstag, den 18.10.2016 um 16.00 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal Zwei Genies am Rande des Wahnsinns - Eine Komödie Mit Heinz Rennhack und Heinz Behrens Freitag, den 28.10.2016 um 19.00 Uhr in Heringsdorf - Kaiserbädersaal Kartenvorverkaufsstelle: Stadtinformation Usedom, Bäderstr. 5, 17406 Usedom Tel.: 038372 70890 Öffnungszeiten: Juli/August Montag - Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Nr. 07/2016 – 15 – Usedom-Süd Neues in der Stadtinformation Koserower Seebrückenfest Am ersten Juliwochenende fand traditionell das 24. Koserower Seebrückenfest statt. Neben dem musikalischen Programm, sowie dem kleinen Marktreiben war der Festumzug ein weiteres Highlight des Tages. In diesem Jahr umfasste der historische Festumzug insgesamt 307 Teilnehmern, die die Geschichte des Ostseebades Koserow in Szene setzten. Sehr viele Gäste, sowie Einheimische waren wieder dabei als sich der Festumzug in Bewegung setzte und verfolgten vom Straßenrand das Geschehen. Das größte Fest des Ostseebades endete mit einem eindrucksvollen Feuerwerk. Kleiner, feiner Flohmarkt in Zempin „Es ist ja toll, was ihr hier in Zempin auf die Beine stellt!“ So äußerten sich etliche Gäste, die auf dem Flohmarkt in Zempin herum stöberten. Immer am letzten Wochenende im Juni findet der kleine Flohmarkt in Zempin statt, an dem nur einheimische Anbieter teilnehmen. Mit viel Freude und Engagement präsentierten in diesem Jahr elf „Händler“ ihre Waren auf dem Dorfplatz an der Feuerwehr. Usedom-Süd – 16 – Da gab es Kinderspielzeug, Literatur, Keramik, Elektroartikel und vieles mehr. Weil alles zu ganz kleinen Preisen angeboten wurde, waren Käufen und Anbieter am Ende sehr zufrieden. Der Elternverein der Kita „Zempiner Rangen“ bot auf dem Platz wie in jedem Jahr Kaffee und Kuchen an. Auch dieses leckere Angebot wurde gern angenommen. Und da Petrus mit von der Partie war, gab es rundum eine einhellige Meinung: Im nächsten Jahr sind wir wieder dabei! uza Klassik am Achterwasser Erstmalig fand am Samstag, den 09.Juli 2016 am Sportboothafen im Seebad Ückeritz ein Klassikkonzert statt. Das war eine tolle Auftaktveranstaltung und versetzte die Besucher schon jetzt in Vorfreude auf die kommenden, jährlich stattfindenden Klassikkonzerte in einer unbeschreiblich schönen Atmosphäre direkt am Achterwasser. „Das Maiden Voyage Jazzorchester“ der Hochschule für Musik und Theater Rostock, vertreten durch Herrn Benjamin Köthe begeisterte das Publikum restlos. Ein besonderes Highlight war das Cellokonzert von Friedrich Gulda, einem österreichischen Pianist und Komponisten, der das Stück 1980 schuf sowie das Feuerwerk am Ende der Veranstaltung. Nr. 07/2016 Seestegfest Neppermin 22./23. Juli 2016 an der Badestelle 22. Juli 19.00 Uhr 23. Juli ab 14.00 Uhr 14.30 Uhr 17.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 20.00 Uhr 22.30 Uhr Tanz mit mit Musik von DJ Daniel Eröffnung mit Kinderspielen, Preisschießen und Marktständen Kaffee und Kuchen mit der „Ückeritzer Dörpkapell“ Modenschau Kanuwettrennen der Ortsteile Auftritt des Ahlbecker Karnevalclubs Tanz mit dem Party-Duo Ragadingdong; Siegerehrung Preisschießen Lagerfeuer und Feuerwerk Alle Bootsbesitzer am Nepperminer und Balmer See werden gebeten mit ihren beleuchteten Booten das Lagerfeuer zu begleiten! Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit beim Team des Cafe` Knatter, beim Veranstaltungsservice Melody, der Firma Freuden Feuerwerke sowie der Firma Lichtdesign Inhaber Michael Unger und Ines Diedrich die, die Veranstaltung im wahrsten Sinne zum Leuchten gebracht haben. Ein besonderer Dank gilt dem Bürgermeister Herrn Gamradt sowie dem Amtsvorsteher Herrn Karl -Heinz Schröder. Wir freuen uns schon jetzt auf die Bekanntgabe der Klassik Veranstaltungen 2017 Termine: 01.07.2017 Neubrandenburger Philharmonie 28.07.2017 Tenöre 4You aus Köln Sybille Fux Kurverwaltung Seebad Ückeritz Veranstaltungen im Seebad Ückeritz 21. Juli 2016 um 15:00 Uhr - Kindertheaterstück „Grillina und die Ameisen“ plus Seifenblasen Julia Wegehaupt (Ückeritzer Kinderland / Campingplatz am Strand, Bereich Erlengrund 21.Juli um 19:00 Uhr Waldkonzert - Livemusik mit der Band Camou (kleine Waldbühne am Forstamt Neu Pudagla) 23. Juli 2016 von 11:00 Uhr - 01:00 Uhr Sportfest des SV Ückeritz (Sportplatz Seebad Ückeritz) Nähere Informationen auf der Ückeritzer Internetseite oder in den Schaukästen (Sonderplakate) 23. Juli+24. Juli von 10:00 - 18:00 Uhr „Usedomer Antik-und Sammlertage“ (NOBIS) (Ostseehalle Ückeritz) 26.Juli 2016 20:00 Uhr - Livemusik BOS Taurus (Konzertplatz am Strand) 28.Juli 2016 um 15:00 Uhr Familienanimation „Cowboy und Indianer „ Lilly Wünschebaum (Ückeritzer Kinderland / Campingplatz am Strand, Bereich Erlengrund ©mandy knuth photography 30.07.2016 um 19:00 Uhr Sommernachtsparty des Karnevalsclub Ückeritz (Konzertplatz am Strand) Nähere Informationen auf der Ückeritzer Internetseite oder in den Schaukästen (Sonderplakate) Nr. 07/2016 – 17 – Veranstaltungen in der Koserower Kirche Konzerte im August 2016 Mi., 03. August Mi., 10. August Mi., 17. August Di., 23. August Mi., 24. August So., 28. August, Mi., 31. August Urban Strings „Harmonia Artificiosa“ (Georg Kallweit - Violine, Tabea Höfer - Violine, Cösta Funk - Truhenorgel) Gitarrenkonzert mit Vicente Patiz Weltmusik mit verschiedenen Gitarren / Johanngeorgenstadt Saxophon-Orgel-Konzert mit Ralf Benschu & Jens Goldhardt Vortrag des Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit zum Israel-Palästina-Konflikt aus christlicher Perspektive Orgelkonzert mit dem Kurkantor Peter Sigmann/ Heidelberg 11.00 Uhr Matinée mit dem Kurkantor Peter Sigmann / Heidelberg Duo Zia Konzert mit Jazztrompete und Orgel Konzertbeginn: jeweils 20.00 Uhr Veranstaltungen in der Koserower Kirche - „Klasssik am Meer“ Theater im August 2016 Moliére: Der eingebildete Kranke Vorstellungen am: 05., 12., 19. und 26. August Regie: Jürgen Kern Bühnenbild: Stefan Beidorn Gotthold Ephraim Lessing: Emilia Galotti Vorstellungen am: 04., 11. Und 25. August Regie & Bühne: Jens Schäfer Wilhelm Hauff: Das Wirtshaus im Spessart Gespielt, gesungen und gelesen von Ulrich Müller-Hönow Vorstellung am: 18. August Schauspielbeginn: jeweils 19.30 Uhr Ev. Pfarramt, Pastorin B. Morkel, Fischerstraße 35, 17459 Koserow, Tel.: 038375-20279 Sprechzeiten der Pastorin B. Morkel: Di., Do. von 9.00 - 12.00 Uhr u. nach tel. Absprache Bürozeiten Kirchenbüro (Gemeindesekretärin S. Reese): Di., Mi., Do. von 9.00 - 12.00 Uhr 9. Trike-Treffen Die Mitglieder des eingetragenen Vereins Pommern-Triker laden recht herzlich zum 9. Trike-Treffen in die Stadt Usedom ein. Veranstaltungsort: Platz an der B110, Zufahrt über die Stolper Straße am Museum TraktorenWelt Usedom vorbei. Pommern-Triker A. u. K. Tietz, Priesterstraße 6, 17406 Usedom Tel. 0160-4407999 oder 01704158017, Email: [email protected] Usedom-Süd Usedom-Süd – 18 – Nr. 07/2016 Nr. 07/2016 – 19 – Grundschule Usedom ist „ Klasse! Wir singen“ Am 19. April war es endlich soweit. Die Kinder aus den Klassenstufen drei und vier fuhren nach Neubrandenburg zu einem Konzert in die Konzertkirche. Doch diesmal waren sie nicht Zuschauer, sondern die Hauptakteure. Für das Projekt „Klasse! Wir singen“ hatten die Schüler zuvor sechs Wochen Vorbereitungszeit um dann gemeinsam mit anderen Klassen aus der Umgebung ein großes Konzert zu geben. Für die Grundschule Usedom als Inklusionsschule war dieses Projekt eine Ehrensache, da bei „Klasse! Wir singen“ die soziale Herkunft, Behinderungen oder Migrationshintergründe ohne Bedeutung sind. Durch das gemeinsame Singen im Chor wird Inklusion und Integration selbstverständlich, was auch in den Liedern zum Ausdruck kommt. Die Vorbereitung lief im Rahmen des Schulunterrichtes ab, was den teilnehmenden Lehrkräften ihr ganzes Können abverlangte. Zu lernen waren 17 deutschsprachige aber auch englische und afrikanische Lieder, welche dann in dem großen Liederfest gemeinsam gesungen wurden. Usedom-Süd Usedom-Süd – 20 – Geladen waren die Eltern und Interessierte, welche während des Konzertes auch selbst zum Mitsingen animiert wurden. Die Atmosphäre war großartig und die Kinder hatten sichtlich Spaß daran ihr Können unter Beweis zu stellen. Das Konzert war ein voller Erfolg, durch das die Kinder viel Selbstvertrauen gewonnen haben. „Klasse! Wir singen“ fand erstmals 2007 in Braunschweig statt. Seitdem gibt es überall in Deutschland verteil diese großen Liederfeste. Das Land Mecklenburg- Vorpommern war mit Rostock, Schwerin und Neubrandenburg in diesem Jahr neu dabei und wir hoffen, dass es nicht das letzte Mal war. Susanne Riemer Mi. 17.08. Fr. 19.08. Mi. 24.08. Fr. 26.08. Mi. 31.08. Nr. 07/2016 Eisfischerei das große Wintergarn Brett- und Kartenspiele September 2015 - 4 Basare Österreich Brett- und Kartenspiele Gemeinsam singen in Begleitung einer Konzertina Hilde Stockmann Wacholder-buschquartett Helga Kuhlmann Wacholder-buschquartett Sabine Neidhardt „Lecker und gesund und ganz viele in den Mund“ Erdbeerfest im Pflegeheim Zempin VERANSTALTUNGEN im August 2016 BEGEGNUNGSZENTRUM WACHOLDERBUSCH ab 14.30 Kaffeetafel, danach Veranstaltung Mi. 03.08. Die erstaunlichen Anfänge der weltweiten Kirchen Margarete Erben Fr. 05.08. Sommer- / Grillfest Heidi Krüger Mi. 10.08. Vorlesung mit Gespräch Andreas Schulz Fr. 12.08. Brett- und Kartenspiele Wacholder-buschquartett Es ist wieder ein Jahr vergangen und die diesjährige Begegnung zwischen dem Pflegeheim Zempin und der KITA „Zempiner Rangen“ fand statt. Am 30.Juni kamen die Kinder vormittags im Pflegeheim an und wurden von den Bewohnern schon mit Freude und Spannung erwartet. Bei gutem Wetter trafen sich alle im Hof des Pflegeheimes und warteten, was so passiert. Nach der Begrüßung spielten Betreuer des Pflegeheimes mit ihrem Puppentheater „Wellenschlag“ eine kleine Geschichte rund um das Erdbeerfest für alle Bewohner und Gäste. Natürlich waren auch die Kinder vorbereitet und haben mit lustigen Tänzen zum Mitsingen, Klatschen oder nur zum Zuschauen animiert. Das hat allen eine große Freude und Spaß bereitet. So schmeckte dann auch die Erdbeerbowle besonders gut. Gemeinsam wurden in einer Gruppe Erdbeeren geschnitten, um sie später mit einem leckeren Eis zu vernaschen. Parallel dazu konnten auch Erdbeeren zum Fliegen gebracht werden. Fast alle Kinder haben versucht, am Wurfteppich dabei die meisten Punkte zu erreichen. Und auch das Erdbeer-Puzzle war eine Herausforderung, der sich jung oder alt stellen konnten. Für die Bewohner war der Tag schon recht anstrengend, weil sich die Sonne doch immer mehr durch die kleinen Wolken kämpfte. Die Kinder liebten es, von dem kleinen Grashügel herunterzukullern. Um wieder eine Erfrischung zu genießen, wurden dann die kleinen Eisbecher mit den frischen Erdbeeren vernascht. Zwei Kinder haben eine „fliegende Erdbeere“ als kleinen Preis erhalten, weil sie beim Spiel die meisten Punkte erreichten. Die KITA bedankte sich mit einem süßen Erdbeerkörbchen für die Einladung und hat die Hoffnung ausgesprochen, diese Jung-AltBegegnung immer wieder weiter zu pflegen. Mit vorbereiteten Erdbeertorten wurden die Kinder wieder verabschiedet und jeder wünschte dem anderen alles Gute und eine leckere Kaffeetafel am Nachmittag. Diese Begegnung wurde über das Programm „Wir von hier - gemeinsam für unsere Insel“ gefördert. Am Nachmittag fand dann im Pflegeheim Zempin die Erdbeer-Kaffeetafel mit musikalischer Begleitung einer kleinen Musiker-Gruppe statt. Einige Herren aus Zinnowitz und Zempin haben seit Kurzem geprobt, um gemeinsam etwas Musik zu machen. Hier stellten sie sich das erste Mal einem Publikum vor. Gern wurde auch mitgesungen. Insgesamt haben sich die Bewohner über das ganztägige Erdbeerfest gefreut und fanden diese Aktivitäten sehr schön. Nr. 07/2016 – 21 – Usedom-Süd Usedom-Süd – 22 – Grenzüberschreitendes Sommerfest der Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern Die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. hat am 06. Juli 2016 zum grenzüberschreitenden 17. Sommerfest nach Swinemünde eingeladen. Unter dem Motto „Apfelsinen im Haar und an den Hüften Bananen“ versüßte der Programm-Mix trotz des Regens allen Gästen den Tag. Nr. 07/2016 aus Regenschirmen zum Tanzen. Highlight des Tages waren die Wanderungen entlang der deutsch-polnischen Küste. Das traditionelle Band für den Startschuss der Wanderungen wurde in diesem Jahr feierlich durch den Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Swinemünde, Pawel Sujka, den Bürgermeister von Heringsdorf, Lars Peterson, und Karl-Heinz Schröder, Amtsvorsteher Usedom-Süd, durchgeschnitten. Der Shanty-Chor Insel Usedom e.V., der Chor „S3owianki“ aus Swinemünde und das Tanzstudio „Etiuda“ sorgten für die polnische Folklore an diesem Tag. Hausgemachter Kuchen, Eintopf und die Strandbar mit ihren alkoholfreien Cocktails rundeten die Stimmung ab. Aufgrund des Wetters musste das Sommerfest leider vorzeitig beendet werden. Gemeinsam wurde jedoch entschieden, die Hutprämierung bei unserem kommenden Herbstfest in Torgelow erneut in unsere Veranstaltungsplanung mit aufzunehmen. Unser Vereinsmotto „Lebensfreude & Fürsorge“ war auch beim 17. Sommerfest Programm: Mitmachen und genießen. Dabei sein! Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei Allen Gästen für ihre Teilnahme und Unterstützung an diesem Tag bedanken. Kontakt: Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V./Tel.: 03834 8532 281 E-Mail: [email protected]/ Internet: www.vs-hgw-ovp.de www.boddenhus.de Das Inselnetzwerk UsedomGanzGesund lädt ein Greifswald. Swinemünde. „Sturm, jede Menge Wolken und Regenschauer“ hieß es am 06. Juli fast überall in unserer Region. Trotz dieser durchwachsenen Wetterlage, veranstaltete die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern ihr 17. Sommerfest. Wieder einmal mehr bewiesen die Gäste des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes, dass sie keine Wetterlage davon abhalten kann den Sommer zu feiern. Kühle Getränke, Freunde, gute Musik, ein Regenschirm, viel frische Luft und das alles an einer der schönsten Strandpromenaden der Ostseeküste. An der Konzertmuschel in Swinemünde trafen sich zirka 1.000 Senioren und Touristen aus Polen sowie Deutschland, um gemeinsam drei, fünf oder zehn Kilometer in und um Swinemünde zu wandern. Dabei hatte die Volkssolidarität einen bunten Programm-Mix aus Tanz, Gesang und Akrobatik auf die Beine gestellt. Geschäftsführerin Kerstin Winter animierte zusammen mit dem kubanischen Tänzer Franklyn Ahedo aus Greifswald und dem Komponisten Thomas Putensen alle Anwesenden zum Feiern und Mitsingen. Die Pommern-Lieder, altbekannte Hits neu interpretiert aber auch polnische Evergreens, unter anderem von Maryla Rodowicz, brachten ein Meer Die Referenten/innen der Inselwerkstatt geben Informationen weiter, wie man seine körperliche und seelische Gesundheit wirkungsvoll erhalten kann und sich mit Möglichkeiten aus der Naturapotheke wirksam helfen kann. Die Internetseite www.UsedomGanzGesund.de informiert über aktuellste Termine und Veranstaltungsorte. Insulaner und Urlauber sind herzlich zu den Vorträgen und Schnupperabenden auf Spendenbasis eingeladen. Nr. 07/2016 – 23 – Usedom-Süd Juli Termin Zeit Thema Referent Anschrift _____________________________________________________________________________________________________________________ 27.07.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch Diakonie Sozialstation Swinemünderstr. 57 Usedom Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin 29.07.2016 19.30 Homöopathie für die seelische Balance Karin Haschenburger 01.08.2016 19.30 Die Ernährung nach den 5 Elementen mit Schaukochen Michael Porath 02.08.2016 19.30 Lachyoga Ute Liemant 02.08.2016 19.30 Meditation als Prävention für die körperliche Gesundheit Monika Sutrina Ehmann 03.08.2016 19.30 Die Ernährung nach den 5 Elementen mit Schaukochen Swinemünderstr. 57 Michael Porath Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Diakonie Sozialstation 04.08.2016 19.30 Hypnose - die Kraft des Unbewussten Swinemünderstr. 57 Ina Schirmer Usedom Diakonie Sozialstation 05.08.2016 19.30 Gicht und Arthrose natürlich behandeln Karin Haschenburger 08.08.2016 19.30 Entschlacken und Entgiften - wozu und warum Karin Haschenburger 09.08.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch 11.08.2016 19.30 Einführung in die homöopathische Hausapotheke Karin Haschenburger 15.08.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch 18.08.2016 19.30 Heilsame Wolle Annelene Lühmann-Jesewski 30.08.2016 19.30 Meditation für mehr Konzentration auf das Wesentliche Monika Sutrina Ehmann 31.08.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch Swinemünderstr. 57 August Usedom Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Diakonie Sozialstation Swinemünderstr. 57 Usedom Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Diakonie Sozialstation Usedom September 01.09.2016 19.30 Kräuter für Ihre Gesundheit Ina Schirmer Swinemünderstr. 57 05.09.2016 19.30 Reinkarnationstherapie Michael Porath 06.09.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch 06.09.2016 19.30 Lachyoga Ute Liemant 08.09.2016 19.30 Homöopathie für die seelische Balance Karin Haschenburger 12.09.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch 14.09.2016 19.30 Gicht und Arthrose natürlich behandeln Karin Haschenburger Diakonie Sozialstation Usedom Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Usedom-Süd – 24 – Nr. 07/2016 15.09.2016 19.30 Heilsame Wolle Annelene Lühmann-Jesewski 21.09.2016 19.30 Meditation als Prävention für die körperliche Gesundheit Monika Sutrina Ehmann 23.09.2016 19.30 meditatives Singen für die Gesundheit Karin Haschenburger 26.09. 2016 19.30 Entschlacken und Entgiften - wozu und warum Karin Haschenburger 28.09.2016 19.30 Eine Reise in die Welt der Klänge und Schwingungen Bernd Kotsch Swinemünderstr. 57 29.09.2016 19.30 Gua-Sha Michael Porath Swinemünderstr. 57 Förderprogramm „Wir von hier - Gemeinsam für unsere Insel“ blickt auf ein gutes erstes Halbjahr 2016 zurück, weitere Projekte stehen für die zweite Jahreshälfte „in den Startlöchern“ Im Januar stand fest, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Amt Usedom Süd über das Förderprogramm „Wir von hier - Gemeinsam für unsere Insel“ auch in diesem Jahr Fördermittel zur Verfügung stellt, um in der Region die zahlreichen Projekte zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Struktur zu unterstützen. „Wir können im ersten halben Jahr schon auf einige erfolgreich umgesetzte Ideen zurückblicken“, so René Lenz (Koordinierungs- und Fachstelle). „Wir konnten bereits fast 11.000 EUR von den insgesamt für dieses Jahr zur Verfügung stehenden 24.000 EUR vermitteln und bereits in 2 Wochen treffen wir uns erneut im Begleitausschuss, um über die momentan eingereichten Anträge zu beraten und zu entscheiden.“ Es sei gut, dass noch mehr als die Hälfte der Fördersumme da ist, damit das Förderprogramm das ganze Jahr über handlungsfähig bleibe. Denn aus den vergangenen Förderjahren wisse man, dass nach der Sommerpause noch einmal einige Anträge für Projekte eingereicht werden. Im Januar dieses Jahres wurden alle interessierten Vereine zu einem Treffen nach Ückeritz eingeladen, bei dem das Förderprogramm detaillierter vorgestellt, Fragen beantwortet und Anregungen für eine „sinnvolle“ Förderung gesammelt wurden. Im April wurde bereits ein Jugendfonds eingerichtet, in dessen speziellem Jugendgremium Jugendliche eigenständig über die Anträge und die Mittelvergabe entscheiden. „Im Rahmen des Jugendfonds passiert momentan wahnsinnig viel“, so Lenz. „An vier Schulen wurden im Laufe des ersten Halbjahres schon kleine Fonds gegründet und die ersten Schulprojekte sind dort gut angelaufen.“ Im März hat der Heimatverein Lieper Winkel e.V. als erstes Projekt eine Förderzusage für seine alljährliche Veranstaltungsreihe „Lieper Klöneck“ erhalten. Auch die Grundschule Usedom freute sich über die Förderung eines Gewaltpräventionskurses für Erstklässler und die Kinder der Kindertagesstätte Zempin und die Bewohner des ortsansässigen Pflegeheims konnten in diesem Sommer ein gemeinsames Erdbeerfest feiern. Im April besuchte die Bundestagsabgeordnete Kerstin Kassner die Mitarbeiter des regionalen Förderprogramms „Wir von hier - Gemeinsam für unsere Insel“. In dem anderthalbstündigen Treffen mit René Lenz stellte sie viele Fragen zum Programm und seine Wirkung auf die Region. Mitte Juli gab es dann in Zempin ein großes Fest, auf dem sich alle Vereine vorstellten. Sie haben derzeit vor allem mit Nachwuchssorgen zu kämpfen und wollten einmal zeigen, welche Möglichkeiten es eigentlich gibt und dass das Vereinsleben eine Menge Spaß bringt. Es werden auch weiterhin Ideen für Projekte gesucht: Wer bereits eine Projektidee hat oder Unterstützung in der Antragsstellung wünscht, kann jederzeit sehr gerne Kontakt zu René Lenz aufnehmen unter Tel. 0175 9197247 oder per E-Mail an [email protected]. Diakonie Sozialstation Swinemünderstr. 57 Usedom Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Villa Imperator Bergstr. 12 Bansin Inselhof Vineta Am Achterwasser 1 Zempin Diakonie Sozialstation Usedom Diakonie Sozialstation Usedom Mit den Augen der Kinder gesehen Kindervergnügen auf dem Heimathof Kinder betrachten die Vergangenheit und deren Begriffe aus einem anderen Blickwinkel als Erwachsene. Ihre Fragen bei Museumsbesuchen im Heimathof in Rankwitz beweisen es auf eine liebenswerte Weise: „Hat die Hungerharke Hunger?“ beschäftigt dann schon einmal eine mitleidige kleine Seele oder „Wo sind beim Mahlstein die Farben?“ fragt der kreative Knirps. „Warum wurden Kartoffeln gelesen - sind doch keine Bücher?“ lässt zum Nachdenken anregen. Bei ihren kindgerechten Führungen wurden die ehrenamtlichen Museumshelfer schon oft zum Schmunzeln gebracht. Nicht nur aus diesem Grunde bereitet es dem Heimatverein Lieper Winkel e. V. ein besonderes Vergnügen, auch in diesem Sommer wieder einen Kindertag im Museum anzubieten. Gemeinsam können die Kleinen mit ihren Eltern und Großeltern auf Entdeckerreise gehen und so einige spannende Einblicke in frühere Zeiten gewinnen, Neues über Altes erfahren. Das gilt natürlich für ihre erwachsenen Begleiter ebenso. Gleichzeitig können sie lernen, mit welchem Handwerkszeug damals gearbeitet wurde und es selber ausprobieren. Wie wurde ein Stiel für den Rechen hergestellt? Womit schärfte der Fischer oder der Landmann seine Messer? Wie und woraus wurden Stoffe gewebt? Warum war das Wäschewaschen so arg mühsam? Neben Kaffee und Kuchen, leichten Getränken und Schmalzstullen präsentiert das Museum Spiele aus alter Zeit, arrangiert kleine Wettbewerbe und organisiert Mal- und Bastelarbeiten zum Mitnehmen. Die ebenso lehrreichen wie vergnüglichen Stunden vor allem für Jung aber auch für Alt bietet der Heimatverein Lieper Winkel e. V. im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Lieper Klöneck“ im Museum des Heimathofes zu Rankwitz an. Nr. 07/2016 – 25 – Barfuß übers Stoppelfeld Lieper Klöneck lädt zur Autorenlesung Im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Lieper Klöneck“ im Jubiläumsjahr 2016 lädt der Heimatverein Lieper Winkel e. V. zu einer Lesung aus dem neuesten Werk „Barfuß übers Stoppelfeld“ von Prof. Dr. Dr. Stephan Tanneberger ein. Der Autor persönlich stellt das erst vor kurzer Zeit erschienene Buch vor. Sein Protagonist Heiner wird beschrieben, wie er die letzten Kriegsmonate erlebt, wie er nach Überstehen der entbehrungsreichen Nachkriegszeit, quasi „barfuß im Stoppelfeld“, immer auf der Suche nach einer für ihn gültigen Wahrheit, aus der damaligen Gesellschaft heraus ein Studium der Medizin erfolgreich abschließen kann. Sein Leben stellt er fortab in den Dienst am Menschen. Sechzig Jahre später ein Klassentreffen. Hier prallen die so unterschiedlichen Leben aufeinander, Ost und West, Erlebnisse aus der reichen und der armen Welt. An den bewegenden, nachdenklichen aber auch heiter-hoffnungsvollen Gesprächen lässt uns der Autor teilhaben. Unschwer gelingt es uns zu erkennen, dass Heiner auch Stephan heißen könnte. Stephan Tanneberger, 1935 in Chemnitz geboren, studierte Chemie und Medizin und wurde 1974 Direktor des Zentralinstituts für Krebsforschung der DDR. 1990 übernahm er leitende Aufgaben der Krebsbekämpfung in der Dritten Welt, war Direktor bei der Associazione Nazionale Tumori in Italien und lehrte Onkologie an der Universität Bologna. 2004 gründete er das Zentrum für Friedensarbeit in Anklam und schuf den dortigen »Wald für Frieden und gegen Klimawandel«. Wer, wenn nicht er selbst, sollte in der Lage sein, für seine Zuhörer die richtigen Passagen auszuwählen und in seiner unnachahmlichen Art nahezubringen? Die Lesung fand am 2. Juli 2016 im Saal des Gasthauses „Rankwitzer Hof“, Dorfstraße 15, 17406 Rankwitz, statt. Der Heimatverein Lieper Winkel e. V. finanziert sich und seine vielfältigen Aktivitäten durch Spenden seiner Mitglieder, Freunde und Besucher. Usedom-Süd Die Ehrennadel in Bronze wurde an Wolfgang Grübsch, stellvertretender Vorsitzender und an Uwe Schneider überreicht. Die Ehrennadel in Silber gab es für Regina Schneider, die Schatzmeisterin, und für Hans Rohner, seit 25 Jahren Vorsitzender des Vereins. Vorgenommen haben sich alle, ihren Hafen zu hegen und zu pflegen und weiter so eine gute Gemeinschaft zu sein, auch zur Freude vieler Gäste, die diesen idyllischen beschaulichen Ort immer wieder gern aufsuchen. Sie empfinden, wie schon M. Michalski es beschrieb: „Magst die Seele baumeln lassen, so geh`zum Hafen nach Zempin. Schau ruhig auf das Achterwasser und gib dich dem Frieden hin.“ Idyllischer Zempiner Hafen Hafenjubiläum in Zempin „Unser Hafen ist ein Schmuckstück und ein besonderes Aushängeschild für unseren Ort“, betonte Hans Rohner, langjähriger Vorsitzender des Angel- und WSV „Inselhof“ e. V. in seiner Festrede. 1991 neu gegründet, begingen die Vereinsmitglieder fröhlich, aber auch stolz ihr 25-jähriges Jubiläum. Ausgezeichnet! W. Grübsch, R. Schneider, H. Rohner, U. Schneider (v. l.) ?? Was - wann - wo: Juni 2016/Juli 2016 ?? Kirchliche Nachrichten - die evang. Kirchengemeinden laden ein Gottesdienste Erst studieren, dann probieren! Mit sieben Mitgliedern find alles an: Ein kleiner Hafen war vorhanden, doch viel gemeinsame Arbeit war notwendig, um das heutige Ergebnis zu erreichen. Gute Pachtverträge mit der Gemeinde und dem Schifffahrtsamt, die beständige Unterstützung durch die Gemeinde in all den Jahren und die engagierte Leitung des Vereins trugen dazu bei, dass es immer voranging und der Verein auch finanziell solide dasteht. Vom Landesanglerverband wurden aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Vereins besonders aktive Mitglieder ausgezeichnet: Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinden Usedom, Mönchow und Stolpe Sonntag 19.06. 09.30 Uhr Usedom - Pfarrhaus Sonntag 26.06. 11.00 Uhr Stolpe Sonntag 03.07. 09.30 Uhr Usedom - Pfarrhaus Dienstag 05.07. 10.30 Uhr Usedom - Diakonie Altersgerechtes Wohnen Sonntag 10.07. 09.30 Uhr Usedom Sonntag 10.07. 14.30 Uhr Mönchow Sonntag 17.07. 09.30 Uhr Usedom Veranstaltungen Weitere Veranstaltungstermine bitte den Veröffentlichungen im Kirchenbrief, Zeitungen Posaunenchorplakaten entnehmen! Usedom-Süd – 26 – Nr. 07/2016 Regelmäßiges Flötenkreis (auch nach Vereinbarung) - Stolpe - bitte bei Frau Anne Rahn, Zum Borken 5, erfragen! Kinderstunden (1.-4. Klasse)`mit Frau Bäßmann - jeden Dienstag 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Pfarrhaus (bis 05.07. danach Ferien) Posaunenchor Usedom mit Kantor Seimer - freitags im Pfarrhaus um 15.00 Uhr für Anfänger - freitags im Pfarrhaus um 16.00 Uhr für Fortgeschrittene Evangelische Schule Benz - jeden Montag 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr Spiel-AG Anfänger jederzeit willkommen! Kindertreff in Usedom-Pfarrhaus (außer in den Ferien!) - jeden Freitag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Abschlußfahrradtour am 15.07. „Rund um den Usedomer See“ Frauenkreis in Usedom, Pfarrhaus - Jeden 3. Donnerstag um 14.30 Uhr Grundschule Usedom - jeden Donnerstag 11.45 Uhr - 13.25 Uhr Kreativ-AG mit Viertklässlern - jeden Freitag 11.45 Uhr - 13.25 Uhr Schul-AG „Otto - der Heilige“ mit Viertklässlern Offene Kirche Usedom Montag -Sonntag 10.00 Uhr -17.00 Uhr - Einschränkungen wegen Bauarbeiten möglich! Kirche in Stolpe: Schlüssel gegenüber bei Herrn Will Kirche in Mönchow: Schlüssel bei Frau Rädel in Karnin Evangelisches Pfarramt Usedom Markt 20, Pfarrhaus 17406 Usedom Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde Zirchow-GarzKamminke Sonntag 19.06. 14.00 Uhr Garz Sonntag 26.06. 09.30 Uhr Zirchow Sonntag 10.07. 09.30 Uhr Zirchow Sonntag 17.07. 14.00 Uhr Garz Regelmäßiges Frauennachmittag in Zirchow - Pfarrhaus, monatlich am 1. Mittwoch um 14.00 Uhr Kindertreff in Zirchow in der Pfarrscheune - jeden Donnerstag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Abschlußfahrradtour am 14.07. „Wolgastsee“ Kiek un` Schnack in Zirchow in der Pfarrscheune - monatlich am 1. Dienstag um 20.00 Uhr Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde Benz Sonntag 19.06. 09.30 Uhr Benz - Kirche Eröffnungsgottesdienst zum Offenen Pfarrhof Im Anschluß herzliche Einladung zum Verweilen auf dem Pfarrhof mit Mittagsangebot, Kaffeetrinken, Spielen, Basteln. Turmbesteigung…. Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag 26.06. 26.06. 03.07. 10.07. 09.30 Uhr 14.00 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr Sonntag 17.07. 09.30 Uhr Benz - Kirche Neppermin Benz - Kirche Benz - Kirche Gottesdienst mit Kindern Benz - Kirche Mit Chor CCN Regelmäßiges Spiel-AG mit Schülern der Ev. Schule - Montags 12.45 Uhr - 13.25 Uhr Kirchenchor (Clemens-Kolkwitz): Dienstags 19.30 Uhr Benz-Pfarrhaus Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen! Sommerpause im Juli/August Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinden Morgenitz, Liepe u. Mellenthin Samstag Sonntag Sonntag Sonntag Samstag 18.06. 26.06. 03.07. 10.07. 16.07. 17.00 Uhr 11.00 Uhr 11.00 Uhr 11.00 Uhr 17.00 Uhr Mellenthin Liepe Morgenitz Liepe Mellenthin Regelmäßiges Frauenfrühstück im Pfarrhaus Morgenitz: Für Frauen jeden Alters Samstag, 25.06. 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr zu Gast im Heimathof Rankwitz zum Thema“Heimatgeschichten“ „Kreativ-Stich“ - Nähgruppe in Morgenitz - Pfarrhaus - Montags 16.30 Uhr - 18.00 Uhr „Nähsternchen“ - Nähschule Leitung: D. Borchardt, 038372-71330 Meditatives Singen mit Karin Haschenburger Montags im Pfarrhaus Morgenitz 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr Singen ohne Noten, das „einfach der Seele gut tut“. Singerfahrung ist nicht notwendig, es zählt die Freude am Singen sowie die Lust etwas Neues auszuprobieren. Frauenkreis im Pfarrhaus Morgenitz 12.07. und 09.08. um 14.00 Uhr Kinderstunden in Liepe Kindergruppe 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr - 18.06. Fahrradtour - 16.07. Heimathof Rankwitz „Kindertag im Museum“ Die Bücherstube in Liepe - Pfarrhaus ist zu den Gottesdienstzeiten in Liepe jeweils vor und nach dem Gottesdienst o. ä. Auch auf Nachfrage - Frau Schulze (Tel. 038372/71435) Die Kirchen in beiden Gemeinden sind in der Regel von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Ausgenommen ist Mellenthin, dort ist eine Besichtigung nur nach vorheriger Absprache (Pfarramt Zirchow 038376-20724) möglich. Jahresprogramm 2016 für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit die Möglichkeit mitzuarbeiten! Kindernachmittag in Usedom Kindergruppe freitags 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Pfarrhaus Für Teenies (ab 5-Klässler) in Morgenitz im Pfarrhaus Freitags 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr Am 10.06. und 08.07. und nach Vereinbarung NEU - Morgenitz: Näh-Sternchen (für Kinder ab 9 Jahre) jeden Montag um 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus Ansprechpartnerin: Doreen Borchardt, Tel. 038372-71330 Kindernachmittag in Liepe Kindergruppe 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr - 18.06. Fahrradtour - 16.07. Heimathof Rankwitz „Kindertag im Museum Nr. 07/2016 – 27 – Usedom-Süd Kindernachmittag in Benz Kinderstunde dienstags 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Pfarrhaus Abschluß am 05.07. Kindernachmittag in Zirchow Kindertreff donnerstags 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der Pfarrscheune Jugendangebot in den Sommerferien Noch freie Plätze! 25.07. - 29.07. Pfarrhaus Morgenitz für Jugendliche Projekt Puppenbau in Morgenitz für das Theaterstück „An der Arche um Acht“ 01.08. - 05.08. Projekt „An der Arche um Acht“ - Aufführungen an den Stränden, Unterbringung im Pfarrhaus Zinnowitz Leitung: Cord Bollenbach & Vera Bäßmann KINDERANGEBOT IN DEN SOMMERFERIEN „Ferien vor Ort 2016“ 8. - 12. August Pfarrhaus Morgenitz für Kinder ab 8 Jahre Evangelische Jugend Pfarrsprengel Usedom Kosten: 50,- EUR Geschwisterermäßigung jedes weitere Kind 40,- EUR Wir sind in 2 - 4 Bettzimmern in der oberen Etage des Pfarrhauses untergebracht Wer möchte, kann auch im eigenen Zelt im Pfarrgarten schlafen. Klassentreffen Am Freitag war es wieder mal soweit, wir waren zum Klassentreffen bereit. Weil von 56-66 unsere Schulzeit war, müssen wir feiern - das ist doch klar. Erst kamen alle zum Stolper Schloss, wo man Kaffee, Kuchen und Führung genoss. Mit Dank an die Schlossgeister fuhren wir heiter, zur „Bauernstube“ nach Morgenitz weiter. Dort wurde gefeiert, köstlich gegessen, schwatzend und lachend zusammengesessen. Das Treffen war auch diesmal richtig schön. Wir werden uns sicherlich wiedersehn! Im Namen der Schulabgänger des Jahrgangs 1966 der damaligen POS Ückeritz: Bernd KLadetzke Gottesdienste und Gemeindearbeit im August 2016 Wir laden herzlich ein zu den Gottesdiensten: Koserow an jedem Sonntag um 10.00 Uhr in der Koserower Kirche mit Kinderkirche Kapelle Zempin Sonntag, 14. August, 19.00 Uhr Zempin, Feldstr. 1c Gottesdienst Seniorennachmittag Donnerstag, 18. August, 14.30 Uhr Loddin, Melleweg Kontakt: Frau Erben, Tel. 038375/20244 Offene Kirche Juni bis September in der Regel Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr Mo. - Mi. von 15.30 - 17.30 Uhr Kirchenführung donnerstags, 11.00 Uhr Ev. Pfarramt, Pastorin B. Morkel, Fischerstraße 35, 17459 Koserow, Tel.: 038375-20279 Sprechzeiten der Pastorin B. Morkel: Di., Do. von 9.00 - 12.00 Uhr u. nach tel. Absprache Bürozeiten Kirchenbüro (Gemeindesekretärin S. Reese): Di., Mi., Do. von 09.00 - 12.00 Uhr Impressum Bürgerzeitung und amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd für die Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und die Stadt Usedom Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich, wird in alle erreichbaren Haushalte des Amtes Usedom-Süd verteilt und kann über die Amtsverwaltung kos tenlos bezogen werden. Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 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