Das Recht des Schwächeren

L EHR STU HL FÜ R BÜ RGERL ICHES RECHT, DEU TS CHES ,
EU ROPÄIS CHES U ND IN T. U NTERN EHMENS RECHT
MAR TI N FRI ES, LEHRS TU HLVERTRETER
Grundlagenseminar im Wintersemester 2016/17
Das Recht des Schwächeren
Schutzbedürftige Rechtssubjekte im Zivilrecht
Die Gerechtigkeit ist das Recht des Schwächeren. So sagt es ein Sprichwort aus der Feder des
französischen Schriftstellers Joseph Joubert. Welche Ausformung erfährt diese Gerechtigkeit
im Bürgerlichen Recht? Das Seminar geht der Frage nach, mit welcher Methodik und mit welchen Effekten das Zivilrecht schutzbedürftige Rechtssubjekte unter seine Fittiche nimmt.
Das Seminar findet jeweils Donnerstag Nachmittags von 16 bis 19 Uhr in München statt. Die
Seminararbeiten sind jeweils zwei Wochen vor dem Vortragstermin abzugeben.
Die Teilnehmer können selbst ein Thema definieren, das sich in das Gesamtkonzept des Seminars einfügt, oder ein Thema aus der nachfolgenden Liste wählen:
1.
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Allgemeiner Teil
Verbraucher und Minderjährige: Was sie eint und trennt
Schwächerenschutz durch Vertragsauslegung
Schwächerenschutz durch Formerfordernisse
Spielsucht und Geschäftsfähigkeit
Wucher: Wo ist die Grenze?
Sozialstaatsprinzip und Schwächerenschutz
2.
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Schuldrecht
Der aktive Verbraucher
Was nützen Informationspflichten?
Wer beruft sich auf Verbraucherrechte?
Übermäßiger Verbraucherschutz
Minderjährige im Bereicherungsrecht
Dienstgebäude
Veterinärstraße 5, Zi. 101
80539 München
Öffentliche Verkehrsmittel
U-Bahn U3/U6, Station „Universität“
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN
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3. Sachenrecht
• Relative Unwirksamkeit dinglicher Verfügungen
• Das Recht der Selbsthilfe: Der Schwächere gibt nach?
4.
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Familienrecht
Der Schutz des Schwächeren im Ehevertrag
Grenzen der Erziehungsberechtigung
Das Konzept von Vormundschaft, rechtlicher Betreuung und Pflegschaft
Die Patientenverfügung und ihre Konsequenzen für andere Fürsorgeformen
5.
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Erbrecht
Schutz des dementen Testators
Rechtliche Mechanismen zum Schutz des Nacherben
Sicherung von Pflichtteilsansprüchen
Die Anmeldung zum Seminar erfolgt über das Studienbüro der Juristischen Fakultät. Die Zulassung zum Seminar erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen. Insgesamt stehen 20 Seminarplätze zur Verfügung.
Interessenten und bereits zugelassene Teilnehmer sind eingeladen zu einer Einführungsveranstaltung am Freitag, 29. Juli 2016, um 14 Uhr c.t. in Raum 122 im Rückgebäude der Ludwigstraße 28. Fragen zum Seminar können Sie gerne per E-Mail an [email protected] richten.