18. Jahrgang Samstag, den 16. Juli 2016 Woche 28 2 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de „Jetzt anmelden“: Kinderzeltlager der Pfarrgemeinden Königswinter-Tal“ Vom 2. bis 4. September 2016 veranstaltet der Jungendleiterkreis Königswinter-Tal für alle Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 13 Jahren, aus den Pfarrgemeinden Königswinter- Tal, ein Kinderzeltlager. Unter dem Motto „Feiert mit uns Kirmes“ gibt es wieder vieles zu erleben. Der Kostenbeitrag liegt bei 15 Euro (Messdiener 12 Euro). Wei- tere Informationen können im Zentralen Pfarrbüro Königswinter (Telefon 0 22 23 / 92 400) angefragt werden. Der Anmeldeschluss ist der 26. August 2016 im Zentralen Pfarrbüro Königswinter. Zentrales Pfarrbüro Petersbergerstraße 14 53639 Königswinter pfarrei.koenigswinter.tal @googlemail.com Anzeige Bauch-Weg-Studie im Multisport in Oberpleis 20 Studienteilnehmer für ganzheitliches Abnehmen gesucht! Haben auch Sie schon ein paar Abnehmversuche und Diäten hinter sich gebracht und damit wenig oder gar keine Erfolge erzielen können? Spätestens beim Jo-Jo-Effekt, der Ihnen anschließend ein paar Kilos mehr auf die Waage brachte als zu Beginn der Diät, war der Frust umso größer. Bauchfett und Hüftringe sind nicht nur unschön, überschüssiges Fett gilt weltweit als Risikofaktor. Die Ansammlung von Bauchfett ist mit einem erhöhten Risiko assoziiert an Typ2-Diabetes zu erkranken, sowie einen hohen Cholesterinspiegel, Alzheimer, Krebs und Herzerkrankungen zu entwickeln. Körperlich inaktive Menschen neigen zu einer starken Ansammlung von tief sitzendem Bauchfett. Fett ist konzentrierte Energie und baut sich nur dann ab, wenn der Energieverbrauch angekurbelt und gleichzeitig die Energiezufuhr reduziert wird. Der Kampf gegen unschöne Fettpölsterchen ist möglich. Erfolgreiches Abnehmen benötigt ein ganzheitliches Konzept! Bei unserer vierwöchigen Studie geht es darum, den eigenen Körper wieder dazu zu bewegen, die Nahrung optimal zu verwerten und sich selbst, bzw. seinen Körper zu verstehen. Wir erstellen gemeinsam ein auf Ihre Person abgestimmtes Abnehmprogramm. Lernen Sie Ihren Körper neu kennen und verstehen. Die Beleuchtung des eigenen Konsumverhaltens und der Ernährungsgewohnheiten ist ein weiterer wichtiger Punkt, bei dem es heißt, sich neu zu organisieren und eventuelle Unverträglichkeiten aufzudecken.Dafür analysieren wir zunächst die Ursache für Ihr Übergewicht oder Ihre Problemzonen. Oft ist Übergewicht auf Übersäuerung, unbekannte Nahrungsmittelintoleranzen oder auch Stress zurück zu führen. Im Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Anschluss empfehlen wir Ihnen Ihre individuelle Ernährungsform, bei der Sie Ihrem Körper das geben, was er wirklich braucht und verarbeiten kann. Zusätzlich wird während der 4 Wochen ein abwechslungsreiches Training absolviert. Ihr Ausdauertraining absolY BEL vieren Sie mit dem SIMPL SIMPLY BELTT Bauchgurt Bauchgurt. Das Prinzip beruht auf einem 3 Kammernluftsytem bei dem der Druck von außen zur Mitte des Bauchbereiches im Wechsel in die Luftdruckkammern gepumpt wird. Damit ist nicht nur eine passive Wechselwirkung gegeben, sondern eine effektive, zum Kernpunkt des Körpers führende Massage. Das weltweit patentierte GALILEO-Vibrationstraining hilft die Tiefenmuskulatur zu trainieren und die Durchblutung anzuregen.15 Minuten Vibrationstraining ist genauso effektiv wie 45 Minuten normales Gerätetraining. Auch für die Erhohlung und Mus- kelentspannung ist mit der WELLNESSÜBERWASSERMASSAGE gesorgt. Die individuelle Begleitung, Betreuung und Beratung während der gesamten Dauer der Studie, die Einstellung der einzelnen Stoffwechselfakotren, die Ursachenforschung und regelmäßige Sporteinheiten behelfen Ihnen zu einem komplett neuen Lebensgefühl, das Sie äußerlich und innerlich wieder strahlen lässt. Sichern Sie sich einen Studienplatz für einmalige 39 Euro und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen unverbindlichen Beratungstermin. Für Nicht-Studienteilnehmer gilt das verlängerte Sommerangebot: Jetzt anmelden und 2 Monate gr atis tr ainieren gratis trainieren ainieren. Außerdem er er-halten Sie 200 Euro Gesundheitszuschuss von MultiSport. Multisport Oberpleis, Wingertsbitze 1, 53639 Königswinter, 02244/6020 3 Sommerwanderung des Heimatvereins Heisterbacherrott Es gibt nicht nur Gipfelkreuze in den Alpen, auch in unserer Region thront „Das weiße Kreuz“ gut sichtbar auf einer Felsnase über dem nahen Wiedtal. Dieses Zwischenziel war nur einer von vielen Höhepunkten auf der „Wäller Tour Bärenkopp“, der diesjährigen Sommerwanderung des Heimatvereins, zu der sich wieder eine stattliche Anzahl von Wandersleuten eingefunden hatte. Schon traditionsgemäß ging es um 10 Uhr vom Parkplatz gegenüber Haus Schlesien in Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt in Waldbreitbach. Hauptziel auf der ca. 12 km langen Rundtour war natürlich der „Bärenkopp“ mit fantastischem Blick über das idyllische Tal der Wied. Zuvor ging es auf naturbelassenen Pfaden vorbei an einem alten jüdischen Friedhof und durch den wilden Hochscheider Seifen mit ausgewaschenen Basaltbecken, flankiert von imposanten Felswänden, hinauf auf die luftigen Höhen. Die zweite Hälfte der Tour war geprägt von herrlich grünen Wiesen, üppigen Getreidefeldern, einer kleinen Wallfahrtskapelle und dem Kloster der Waldbreitbacher Franziskanerinnen. All diese Schönheiten erschienen an diesem Tage unter dem azurblauen Himmel und der hell strahlenden Sonne in einem besonderen Glanz. Das Sahnehäubchen, im wahrsten Sinne des Wortes, bildete letztendlich 4 Bild (von privat) wieder die abschließende Einkehr in einem alten Kaffeehaus, direkt an der Wied. Fazit der Wandergruppe: Schöner geht‚s nicht! Dank an die Organisatoren der Wanderung. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Tierschutz Siebengebirge Die Meerschweinchen-Pflegestelle stellt sich vor Klara, Lotta, Johnny und Willi rennen fröhlich durch das weitläufige Gehege in einem Bad Hönninger Garten. Hier wäre noch Platz, um weitere Tiere aufzunehmen. Das dachte auch ihre Halterin, Natascha Rinker. Sie möchte Meerschweinchen in Not gerne helfen und nimmt deshalb ab sofort Abgabetiere für den Tierschutz Siebengebirge bei sich auf. Rinker: „Leider ist es bei Meerschweinchen häufig so, dass die Tiere für die Kinder angeschafft werden und diese dann nach einiger Zeit das Interesse an ihnen verlieren. Die Meerschweinchen fristen dann häufig ein trostloses Dasein in einem viel zu kleinen Käfig.“ Solche Tiere nimmt Natascha Rinker bei sich auf, sie bringt sie mit Artgenossen zusammen und verschafft ihnen mehr Auslauf und artgerechte Beschäftigung. Und wenn sich dann die richtigen 50% *...auf ausgewählte Artikel * 40% * Natascha Schwarz-Rinker ist die neue Meerschweinchen-Pflegestelle beim Tierschutz Siebengebirge. Meerschweinchen-Fans bei ihr melden, werden diese AbgabeTiere von ihr erneut vermittelt. Die Meerschweinchen werden bei Frau Rinker in einem Außengehe- ge gehalten - es gibt einen großen überdachten Bereich und einen gegen Raubtiere gesicherten Gartenauslauf. Auf unterschiedlichen Ebenen können die Meer- schweinchen herumlaufen, über Rampen laufen und sich in Häuschen verstecken. Abgabetiere, die noch keine Außenhaltung gewöhnt sind, werden von ihr langsam an die Außenhaltung herangeführt. Am liebsten vermittelt Rinker an Familien mit älteren Kindern (ab 10 Jahren), deren Eltern genauso begeistert von den neuen Mitbewohnern sind wie die Kinder. Rinker: „Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere. Sie lieben die Abwechslung“. Deshalb vermittelt sie die Tiere gerne an Menschen, die Spaß daran haben, das Gehege immer weiter aus- und umzubauen, neue Ebenen oder Häuschen einzubauen und den Tieren so Abwechslung zu bieten. Beratung, Aufnahme und Vermittlung von Tierschutz-Meerschweinchen: Natascha Schwarz-Rinker, Telefon: 02638/9493380, email: [email protected] Am Buttermarkt 13 - 53545 Linz/Rhein 60% s g n u m u Rä f u a k r e v g) iguunng) einnig erei tsbber ents men ortitim en SSor (w egen (weg * 70% * vom 18.07.16 bis 14.08.16 (auch an allen Sonntagen geöffnet) Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 Gemeindesommerfest am 10.7.2016 - schön war´s... Evangelische Kirchengemeinde Oberpleis lud zum gemeinsamen Start in die Ferien ein. Familiengottesdienst zum Gemeinesommerfest Unter dem Motto „Ab in die Ferien“ lud die Evangelische Kirchengemeinde Oberpleis Ihre Mitglieder am vergangenen Sonntag zum Gemeindesommerfest ein. Es begann mit einem bewegten Familiengottesdienst in der Kir Kir-che. Bewegung stand dabei besonders im Mittelpunkt - sich bewegen sich auf den Weg machen - in Bewegung bleiben. Unter dem Schwungtuch konnte die Gemeinsamkeit erlebt werden und mit den Wasserbällen kam zur Bewegung noch die gemeinsame Handlung für ein Ziel hinzu. Der Famili- engottesdienst endete mit dem traditionellen Reisesegen. Während in der Kirche der Gottesdienst gefeiert wurde, bereiteten viele fleißige Hände das Kulinarische Buffet aus aller Welt im Gemeindehaus vor oder heizten den Grill an. Vielen Dank an alle, die zu dem großartigen Buffet mit einer Vorspeise, Salat oder Kuchen beigetragen haben. Am Grillstand vor dem Gemeindehaus gab es vielerlei Bratwürste und am benachbarten Büchertisch konnten gegen eine kleine Spende Sachbücher und Romane erworben werden. Zeit zum Kennenlernen, für gemeinsame Gespräche, Spiel und Spaß für und mit den Kindern war ausreichen vorhanden, im Gemeindehaus, auf der Gemeindewiese, im Jugendkeller oder auf den Spielgeräten unseres Kindergartens. Beim Papierfliegerwettbewerb wurden die selbst gefalteten Flieger ihrer Belastungsprobe unterzogen und vom Balkon aus auf Weitenjagd geschickt und am Kicker im Jugendkeller wurde das EM Finale Portugal gegen Frank- reich von vielen Teams vorgespielt. Spiel und Spaß bereiteten auch die Wasserbälle, die im Anschluss an den Familiengottesdienst verteilt worden sind, erst beim Aufpumpen an der Luftstation und anschließend beim Spielen und Toben auf der Gemeindewiese. Ein gelungener Start in die Ferien... Mehr über unser Gemeinde leben sowie aktuelle Termine finden Sie auf unserer Homepage unter evkirche-oberpleis.de L268: Sanierung der Dollendorfer Straße Königswinter-Thomasberg Königswinter (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg saniert in den nächsten vier Wochen die L268 in Heisterbacherrott und Thomasberg sowie im weiteren Verlauf bis zum Kloster Heisterbach/Kreuzung K25. Die Sanierung findet in drei Abschnitten statt, die wegen der beengten Arbeitsbereiche während der Arbeiten voll gesperrt werden. Der erste Abschnitt beginnt an der Kreuzung Dollendorfer Straße/Siebengebirgsstraße und geht bis zur Kreuzung Dollendorfer Straße/Lauterbachstraße/Ölbergstraße. Die Arbeiten finden in diesem Abschnitt von Montag, 18. Juli 6 bis Samstag, 23. Juli statt. Anwohner, die an den Tagen der Vollsperrung ihr Fahrzeug benötigen, werden gebeten, dieses außerhalb des Sperrbereichs abzustellen. Die Geschäfte und Anliegerzugänge bleiben fußläufig über die Gehwege erreichbar. Umleitungen über Stieldorf und Vinxel sind ausgeschildert. Die geänderte Führung des Personennahverkehrs während der Vollsperrung ist mit den Busbetrieben abgestimmt und erfolgt ebenfalls über die Umleitungen. Die Bushaltestellen in den Sperrbereichen können in der Zeit der Vollsperrungen von der RSVG nicht angefahren werden. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Samstag, 23. Juli 2016 6. Treffen der Caddyfreunde e.V. steht vor der Tür Treffen im Emsland vom 29. bis 31. August 2016 Impressionen vom 5. Caddyfreundetreffen 2015 Herzlich Willk ommen im EmsWillkommen land... Das bereits 6. Treffen der Caddyfreunde e.V. - Dem Verein für alle Freunde und Fahrer des Volkswagen Caddy - findet vom 29. bis 31.8.2016 auf dem Campingplatz Blauer See in 48480 Lünne statt. Wie immer ist ein familienorientiertes Programm rund um den Caddy, sowohl für gutes oder schlechteres Wetter, vor- Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ bereitet. Am Freitagabend steht der Caddy im Mittelpunkt. Gespräche, Fachsimpeleien, Umbauten und leckeres vom Grill. Die traditionelle gemeinsame Ausfahrt am Samstag führt uns in den NaturZoo Rheine, zum Kloster und Saline Bentlage, sowie nachmittags in den Emsflower Erlebnispark. Am Sonntag endet das Treffen dann nach dem gemeinsamen Frühstück am Vormittag. Wir freuen uns auf ein spannendes Caddyfreunde - Wochenende und freuen uns auch über Gäste die solch ein familienorientiertes Caddyfreundetreffen einmal live erleben wollen. Mehr über uns finden Sie unter caddyfreunde.de Caddyfreunde e.V. - Der Verein für alle Freunde und Fahrer des Volkswagen Caddy aus Königswinter - Oberpleis 7 Gottesdienst, Musical und Stockbrot Die „Schlauen Füchse“ des kath. Kindergartens St. Pankratius feierten gemeinsam den Abschluss ihrer Zeit im Kindergarten. (ik) Oberpleis. Es waren die ersten Jahre, an denen man ohne Mama und Papa einen großen Teil des Tages außerhalb des Elternhauses verbrachte. Für die „Schlauen Füchse“ des kath. Kindergartens St. Pankratius in Oberpleis sicherlich eine spannende Zeit, die sich aber nun mit schnellen Schritten dem Ende nähert. Grund genug, nochmals gemeinsam einige Stunden mit den Eltern und dem Kindergarten-Team zusammen zu sein und diesen Abschluss ausgiebig zu feiern. Der Nachmittag begann mit einem Abschiedsgottesdienst in der Mit einem Abschiedgottesdienst begann die Feier der „Schlauen Füchse“ Pfarrkirche. „Wir feiern heut ein Fest“ so klang es lautstark aus den Kehlen der Kinder. Mit Liedern, einer Geschichte über die Bedeutung der Freundschaft, mit Fürbitten „Ich bin bei euch - seid nicht bang“, dem „Vater unser“ und dem Segen gedachte man des nun endenden Lebensabschnittes. Mit einer roten Rose bedankten sich die Kinder bei Mama und Papa für die Zeit, die sie bisher mit ihren Eltern verbringen durften. Dann ging es zum Kindergarten und hier wuchs die Spannung. „Vom kleinen Maulwurf der wissen wollte, wer ihm auf den Kopf gemacht hat“ mit diesem Musical machten die Kinder ihren Eltern eine große Freude. Lange war Tag für Tag geprobt worden, die Kostüme passten und die Texte waren auswendig gelernt. Der kurzsichtige Maulwurf, der eines Tages, nachdem die Sonne aufgegangen war, etwas Seltsames auf seinem Kopf entdeckte wollte unbedingt den Übeltäter finden. Weder Taube, Pferd, Hase, Ziege, Kuh noch Schwein konnten für diesen braunen Haufen verantwortlich sein. Mit Hilfe der Fliegen wurde das Rätsel dann doch noch gelöst: es war der Metzgershund. Die 22 Kinder hatten sichtlich großen Spaß an ihrer Vorführung und wurden am Ende mit kräftigem Applaus belohnt. „Es war eine tolle Zeit mit euch“, so Georg Parluch, Leiter des Kindergartens, „Den Eltern dankt das ganze Kin- dergarten-Team für die Bereitschaft, uns die Kinder all Jahre anvertraut zu haben“. Ob Mädchen oder Junge, man merkte schon dass ihnen nun der Weggang aus einem bislang gewohnten Umfeld bewusst wurde. Im Garten der Einrichtung saß man anschließend noch einige Stunden zusammen, die Kinder backten Stockbrot über dem Lagerfeuer und die Eltern erinnerten sich an so manche Anekdote aus der nun endenden Kindergartenzeit. Der kleine Maulwurf hatte mit den Tieren so seine liebe Müh Ein Stockbrot zum Abschied - die schlauen Füchse werden nun den Kindergarten verlassen 8 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Anna-Kirmes in Rommersdorf-Bondorf 23. bis 25. Juli Vom 23. bis 25. Juli findet die Anna-Kirmes auf dem Anna-Platz im Ortsteil Rommersdorf statt. Für die Kirmes und die Auf- und Abbauarbeiten wird die Rommersdorfer Straße zwischen Spießgasse und Schaaffhausenstraße sowie die Wilhelmstraße zwi- schen Frankenweg und Einmündung Spießgasse ab dem 18. bis zum 27. Juli gesperrt. Nach Abstimmung mit der RheinSieg-Abfallwirtschafts-GmbH (RSAG) werden die im Abfuhrbezirk 8 und 9 vorgesehene Abfuhren trotzdem durchgeführt, allerdings müssen die Müllbehälter jeweils außerhalb der Absperrung bereitgestellt werden. Ent- sprechende Informationen werden an die betroffenen Anlieger und Anliegerinnen verteilt. Osteoporosetreffen Treffen der Osteoporose-Mitglieder Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. Ortsgruppe Bad Honnef im TV Eiche e.V. Das nächste Treffen der Osteoporose Mitglieder findet statt am Dienstag, 26. Juli um 16.00 Uhr im Aufenthaltsraum des TV Eiche auf der Sportetage, Berck-surMer-Straße 1 in Bad Honnef. Gäste sind herzlich willkommen. Weitere Informationen gibt es bei Heidi Wunner, Tel. 02224 / 50 83. Was der TV Eiche sonst noch bietet, findet man unter www.tv-eiche.de. Kanalbaustelle Hauptstraße Sperrung Bereich Hauptstraße/ Bahnhofstraße für abschließende Arbeiten vom 8. bis 13. August. Bad Honnef. Die Kanalbaumaßnahme in der Hauptstraße und Fußgängerzone nähert sich mit großen Schritten ihrem Ende. Um notwendige Restarbeiten für den Bauabschnitt Hauptstraße/ Bahnhofstraße auszuführen, wird die Hauptstraße in der vorletzten Sommerferienwoche vom 8. bis 13. August von der Schülgenstraße bis zur Ecke Markt und weiter die Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Am Saynschen Hof gesperrt. Der Kurvenbereich an der Ecke Bahnhofstraße/Hauptstraße erhält statt der jetzt noch vorhandenen Pflasterung eine neue Asphaltdecke in gesamter Fahrbahnbreite. Die Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Die Zufahrt zum Krankenhaus über die Schülgenstraße bleibt frei. Die Zufahrt auf den Marktplatz und die Zufahrt für den Lieferverkehr in die Fußgängerzone wird für diese Zeit nur über die Rommersdorfer Straße erfolgen können. Anschließend wird voraussichtlich noch in den Sommerferien die Sperrung der Hauptstraße für den Verkehr in Fahrtrichtung nach Rhöndorf wieder aufgehoben. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Ihr Partner für IT-Lösungen Gönnen Sie Ihrem PC / Notebook etwas gutes! Innenreinigung zum Festpreis! PC 25,- € & Notebook 49,- € 02224 / 96 96 46 Am Wolfshof 2, Bad Honnef www.galias.de 9 Flüchtlingshilfe: Computerprogramm „Ehrena“ verbindet Haupt- und Ehrenamt Ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe, Schulklasse, Lehrer, Bürgermeister Otto Neuhoff und Verwaltungsmitarbeitende freuten sich, dass das internetbasierte Computerprogramm Ehrena die Zusammenarbeit erleichtern wird. Bad Honnef. Das internetbasierte Programm Ehrena kann eine ganze Menge: So zeigt es an, dass Erstbegleitung für neuankommende Flüchtlinge ge- 10 braucht wird oder Paten und Patinnen gesucht werden, dass Veranstaltungen geplant sind und wichtige Termine zu beachten sind. Wer angemeldet ist, kann sich darüber hinaus, für eine der anstehenden Aufgaben eintragen, oder sieht, ob ein Termin schon ausgebucht ist. Entwickelt wurde das Softwarepaket für Ehrena von Schülern der August-Horch-Berufsschule in Andernach. Sie absolvieren eine Ausbildung zum Anwendungsentwickler und sind um die 20 Jahre alt. Zwei Stunden in der Woche hatten 15 Schüler seit November 2015 während ihres Wahlpflichtfachunterrichts daran gearbeitet. Ziel war es, ein Computerprogramm zu entwickeln, das die Kommunikation zwischen den in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Asyl der Stadtverwaltung verbessern hilft. Das Ergebnis mit dem Namen Ehrena erfüllt diese Aufgabe für die Nutzer und Nutzerinnen schnell und unkompliziert. Die ehrenamtlich Tätigen konnten sich davon überzeugen, denn Schüler und Lehrer Thomas Rohde waren ins Bad Honnefer Rathaus gekommen, um das Programm vorzustellen und die wichtigsten Funktionen zu erklären. Bürgermeister Otto Neuhoff Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de dankte für die tolle Arbeit: „Das Ehrenamts-Tool zeigt, wie gut wir hier in Bad Honnef die Aufgabe erfüllen, Flüchtlinge zu betreuen. Auch zeigt sich wieder einmal, dass das Ehrenamt unverzichtbar ist. Ich danke allen, die sich in so hervorragender Weise beteiligen.“ Nadine Batzella, Leiterin des Fachdienstes Asyl, fügte hinzu: „Die Schüler haben mit ihrer großartigen Leistung den Nagel auf den Kopf getroffen. Für alle Beteiligten ist Ehrena das richtige Werkzeug.“ Sie überreichte Schülern und Lehrern als Dank eine Zuwendung für Klassenfahrt oder Feier. Bisher wurde der Kontakt zu den ehrenamtlich Tätigen per Mail gehalten. Durch das Programm Ehrena wird die Organisation übersichtlicher, denn zu erkennen ist, welche Aufgaben schon erledigt werden und wo noch Hilfe benötigt wird. Die Anmeldung ist leicht, verlangt ein Passwort und die Eingabe von Daten wie Name, Adresse, Wunschtermine und Tätigkeiten sowie Fremdsprachenkenntnisse. Frau Mus- termann meldet sich beispielsweise als Patin für Flüchtlinge montags und freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr an, sie spricht Italienisch und gibt als Besonderheit ihre Erfahrungen in einem juristischen Bereich und Sportverein an. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung greifen darauf zu und melden, wenn ein Termin ansteht. Projekte und Öffnungszeiten, Adressen und Termine werden übersichtlich dargestellt. Von der Verwaltung, Fachdienst Asyl, hatte Bastian Siebertz das Projekt während der Entwicklung begleitet. Er legte aber die Administrator-Aufgabe in die Hände von Felix Sonntag, der ab jetzt die Koordination übernimmt. Viele ehrenamtlich Tätige hatten sich schon vor der Präsentation im Rathaus angemeldet und so mancher holte das währenddessen nach. Orientalische Köstlichkeiten rundeten den Termin ab. Die Schüler erzählten, dass die Entwicklung eine Herausforderung dargestellt habe. Lehrer Thomas Rohde zeigte sich zufrieden mit seiner Klasse, die schon vieles ohne seine Anweisungen erarbeitet. Konferenzleiter der IT-Berufe an der AugustHorch-Schule ist Thomas Weber und auch für ihn war es ein gutes Ergebnis. Das Tool wurde selbstverständlich für Berg- und Talbereich von Bad Honnef entwickelt. Wally Feiden, Bürgermeisterin a. D. und Organisatorin von Flüchtlingshilfe in Aegidienberg, stellte fest, dass die Nutzung von Ehrena sie in der Organisationsarbeit entlastet und so manches erleichtert wird. Anmeldungen für ehrenamtlich Tätige und Neuanmeldungen können unter www.ehrena.de<http:// www.ehrena.de> vorgenommen werden. Felix Sonntag vom Fachdienst Asyl der Stadt Bad Honnef beantwortet weitere Fragen: Telefon 02224/184-186, E-Mail [email protected]. Ihr Partner für IT-Lösungen Computershop, Soforthilfe, Beratung, Service für Geschäfts- und Privatkunden 02224 / 96 96 46 Am Wolfshof 2, Bad Honnef www.galias.de Bushaltestelle wird umgebaut Einseitige Sperrung der Dollendorfer Straße ist während Baumaßnahme notwendig (ik) Oberpleis. Im Auftrag der Stadt Königswinter wird in den Sommerferien die Bushaltestelle „Oberpleis Schulzentrum“ barrierefrei ausgebaut. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Aufstellfläche, der Busbucht und des Fußgängerüberweges. Die Arbeiten beginnen am Montag, dem 11.07.2016. Während der Baumaßnahme ist die „Dollendorfer Straße“ einseitig gesperrt. Der Verkehr Richtung Ortsmitte wird über die „Wolkenburg- straße“, „In der Rosenau“ und „Ittenbacher Straße“ umgeleitet. In diesen Straßen ist während der Umleitung das Parken auf den öffentlichen Verkehrsflächen nicht möglich. Ersatzhaltestellen für den Linienbusverkehr werden in der Wolkenburgstraße neben Haus-Nr. 2 und in der Dollendorfer Straße gegenüber Haus-Nr. 53 eingerichtet. Die künftig barrierefreie Haltestelle wird voraussichtlich ab Samstag, den 20.8.2016 wieder angefahren werden können. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 11 Kirmes rund um Sankt Margareta Bürgerverein Stieldorf e.V. lädt zum diesjährigen Kirmestreiben ein. (ik) Stieldorf. Mit einem vielfältigen Programm wartet der Bürgerverein Stieldorf zu den Kirmestagen im Ort auf. Vom 15.7. bis 17.7. spielt sich das bunte Treiben rundum Sankt Margareta ab. Eröffnet wird der Event am Freitag, 17.7. Der Startschuss fällt um 18 Uhr, wenn sich der Bürgerverein gemeinsam mit Ehrengästen und den Stieldorfer Bürgern auf dem Kirchplatz versammelt. Neben dem üblichen Kirmestreiben präsentieren sich die Bürgervereine aus Vinxel und Rauschendorf mit Einlagen auf der Bühne. Am Abend geht es dann mit Live-Bands richtig rund. Am Freitag wird erstmalig in Stieldorf „EX“N ROCK“ die Besucher in Stimmung bringen. Tripple X wird von allen freudig erwartet, haben sie doch im vergangenen Jahr den ganzen Platz in Schwung gebracht. Fehlen dürfen auf keinen Fall „die Söhne Rauschendorfs“. Es geht wieder rund in Stieldorf und dies unter dem Motto: „Es me op en Kirmes enjelade, dat kann net schade, do jeht me hin!“ Musikalische Früherziehung und Ballett (ik) Königswinter. Die Musikschule bietet ab September 2016 neue Kurse für das Fach Musikalische Früherziehung (MFE) an. Durch gemeinsames Singen, Tanzen und Instrumentalspiel werden die Kinder spielerisch zur Musik hingeführt. Die MFE-Kurse für Kinder ab vier Jahren finden in den Grundschulen Oberpleis (montags), Heisterbacherrott (donnerstags), Oberdollendorf (mittwochs) und Stieldorf (dienstags) statt. Zusätzlich unterrichten die Lehrkräfte der Musikschule auch in den Kindertagesstätten Merlin, Im Hasensprung, Kleiner Drache, Villa Kunterbunt, Regenbogen und Menschenkinder. Die Kindertagesstätten Villa Kunterbunt in Ittenbach und Regenbogen in Quirrenbach nehmen auch Kinder auf, die diese Kindergärten nicht besuchen. Ebenfalls für Kinder ab vier Jahren werden neue Ballettkurse angeboten. In Oberpleis findet der Kurs freitags von 13.30 bis 14.15 Uhr und in Oberdollendorf donnerstags von 14.25 bis 15.10 Uhr statt. Die Musikschulverwaltung ist während der Sommerferien von Montag, 18. Juli bis Montag, 01. August 2016 nicht besetzt. Anmeldung können allerdings auch während der Ferien schriftlich oder per Email vorgenommen werden. Weitere Informationen unter www.koenigswinter.de oder 02244/889368. 12 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de 2. Halbtagestour des Heimatvereins Heisterbacherrott Am Sonntag, 7. August, bricht der Heimatverein Heisterbacherrott zu seiner 2. Halbtagestour auf. Abfahrt: 13 Uhr ab Parkplatz Heisterbacherrott (gegenüber Haus Schlesien). Wir fahren mit Privatwagen in Fahrgemeinschaften nach Leverkusen und besichtigen dort den von Carl Duisberg (Aufsichtsrats- und Verwaltungsvorsitzender der damaligen I.G. Farbenindustrie AG) neben seiner Villa angelegten „Japanischen Garten“. Wir besichtigen eine Gartenlandschaft, in der sich Kostbarkeiten aus vielen Teilen Ostasiens befinden. Der etwa 15.000 Quadratmeter große Garten ist eine Oase der Stille und Schönheit. Das Gelände geht in das Areal des „Bayer-Kommunikationszentrums“ über. Dort können wir uns über die Bedeutung der Chemie im täglichen Leben in einer lebensnahen Art und Weise informieren. Wir werden Gelegenheit haben, uns das „KolonieMuseum“, dort werden Einblicke in das Leben der Menschen in fast 100 Jahre Wohnung- und Lebenskultur vermittelt, anzusehen und in einem Restaurationsbetrieb zu Kaffee und Kuchen einzukehren. Die Eintritte sind frei. Für die Fahrt nach Leverkusen erfolgt die übliche Beteiligung an den Fahrtkosten. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, Gäste sind willkommen. Oelinghovener Straße 2 - 4 53639 Königswinter-Stieldorf Elterncafé und Heisternestchen Öffnungszeiten in den Sommerferien Während der Sommerferien bleibt das „Elterncafé“ in Haus Heisterbach geschlossen. Ab Mittwoch, 24. August lädt das Elterncaféteam wieder zum Frühstückbuffet ein. Das „Heisternestchen - Second Hand für kleine Leute“ auf dem Klostergelände Heisterbach ist in den Sommerferien Montagvormittag von 10 bis 12 Uhr und Mittwochnachmittag von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Beide Teams sind auf der Suche nach „Helfenden Händen“. Wer einmal in der Woche drei Stunden Zeit hat, Freude am Umgang mit Menschen hat und gerne in einem Team mitarbeiten möchte, ist in Haus Heisterbach herzlich willkommen. Nähere Informationen über Haus Heisterbach unter Tel. 02223/ 9236-0. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 13 7. Jahrgang Samstag, den 16. Juli 2016 Nr Nr.. 28 / 2016 Stadt Bad Honnef Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie die Förderung von Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis Präambel I. Abschnitt § 1 Art der Beiträge, Zuständigkeit § 2 Beitragspflichtige § 3 Beitragsrelevantes Einkommen § 4 Beitragsermäßigung/Erlass § 5 Auskunfts- und Anzeigepflicht § 6 Festsetzung des Elternbeitrages § 7 Beitragshöhe § 8 Überprüfung § 9 Fälligkeit und Ausgleich von Unterschiedsbeträgen § 10 Umfang der Beitragspflicht II. Abschnitt § 11 Kindertagespflege § 12 Fördervoraussetzungen § 13 Förderung III. Abschnitt Angebote für außerunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) § 14 Anmeldungen § 15 Leistungen der Stadt Bad Honnef IV Abschnitt § 16 Bußgeldvorschriften § 17 Datenschutzerklärung § 18 Inkrafttreten Anlagen I Beitragstabelle Kindertageseinrichtung II Beitragstabelle Kindertagespflege III Beitragstabelle OGS IV Tabelle über die Förderung der Kindertagespflege Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagschule (OGS) sowie die Förderung der Kindertagespflege vom 7.7.2016 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NRW.S.208), der §§ 22 bis 24 sowie § 90 Abs.1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl.IS.2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2015 (BGBI.I.S.1802), der §§ 1 Absatz 4, 2. HS, 4, 17, 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz NRW) vom 30.10.2007 (GV.NRW.S.462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GV.NRW.S.336) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV.NRW.S.448), sowie des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005 (GV.NRW.S.102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S.489) hat der Rat der Stadt Bad Honnef am 30.6.2016 folgende Satzung beschlossen: 14 I. Abschnitt §1 Art der Beiträge, Zuständigkeit (1) Die Stadt Bad Honnef erhebt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieser Satzung für folgende Leistungen der Kinderund Jugendhilfe im Sinne des § 2 Absatz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 90 Absatz 1 Nr. 3 SGB VIII sowie § 5 KiBiz NRW in Verbindung mit § 9 Absatz 3 SchulG NRW öffentlich rechtliche Beiträge (= Elternbeiträge): 1. Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne der §§ 22, 24 SGB VIII in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz NRW, 2. Angebote zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß §§ 22 bis 24 SGB VIII durch geeignete Tagespflegepersonen im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen im Sinne der §§ 4 Absatz 4, 17 KiBiz NRW, 3. Angebote für außerunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 5 KiBiz NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 3 SchulG NRW. (2) Die Elternbeiträge werden vorbehaltlich besonderer Bestimmungen in § 10 dieser Satzung als volle Monatsbeiträge erhoben. (1) (2) (3) (4) §2 Beitragspflichtige Die Elternbeiträge sind von den Eltern (§ 1 Absatz 4 KiBiz NRW), wenn sie mit dem Kind, das ein Betreuungsangebot nach § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung in Anspruch nimmt, zusammen leben, zu entrichten. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten diese Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. Bei Kindern in Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, die eine Einrichtung im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung besuchen, wird kein Elternbeitrag erhoben. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen. §3 Beitragsrelevantes Einkommen (1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetztes (EStG) („Bruttoeinkommen“). Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. (2) Dem Einkommen im Sinne des § 3 Absatz 1 dieser Satzung sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. (3) Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und den entsprechenden Vorschriften, das Erziehungsgeld nach dem bis zum 31.12.2006 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz und Geldleis- Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de tungen nach § 23 Absatz 2 SGB VIII bzw. nach § 33 in Verbindung mit § 39 SGB VIII sind nicht hinzuzurechnen. Ferner bleibt das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zu den in § 10 dieses Gesetzes genannten Beträgen unberücksichtigt. (4) Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandates und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem ermittelten Einkommen ein Betrag in Höhe von 10 v.H. der Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Mandates hinzuzurechnen. (5) Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zu gewährenden Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen. (6) Für die Bestimmung des beitragsrelevanten Einkommens ist grundsätzlich auf das Einkommen des Kalenderjahres (= Jahreseinkommen) abzustellen, das nach den Angaben der Eltern (§ 5 Absatz 1 und Absatz 2 dieser Satzung) zu ihrer Einkommensgruppe im vorangegangenen Kalenderjahr (= Kalendervorjahreseinkommen) erzielt worden ist. (7) Wird bei der Beitragsfestsetzung im laufenden Jahr im Rahmen der Prüfung der Elternangabe im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 dieser Satzung festgestellt, dass das Monatseinkommen des letzten Monates vor dem Zugang der Elternangabe - multipliziert mit 12 einen Betrag ergibt, der voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist, als das Jahreseinkommen des der Angabe vorangegangenen Jahres, wechselt die Bemessungsgrundlage für den zu leistenden Elternbeitrag vom Kalendervorjahreseinkommen zu einem zu prognostizierenden Ersatzwert für das Jahreseinkommen im laufenden Jahr. Zu erwartende Sonder- und Einmalzahlungen sind in die Einkommensermittlung einzubeziehen. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt mit Beginn des Monats, der auf den Eintritt der Veränderung folgt. Der im Wege der Prognose ermittelte Ersatzwert ist nur so lange zugrunde zu legen, solange es an ausreichenden Erkenntnissen für das aktuelle Jahreseinkommen fehlt. (8) Bei Überprüfung einer bereits erfolgten oder bei einer erstmaligen rückwirkenden Beitragsfestsetzung ist das gesamte tatsächliche (Jahres-)Einkommen im Jahre der Beitragspflicht zugrunde zu legen. (9) Bei einer geringfügigen Überschreitung der Beitragsstufe, die sich aus der Anlage 1 zu dieser Satzung entsprechend dem Bruttojahreseinkommen ergibt, besteht die Möglichkeit, eine Minderung des Beitrags zu beantragen (Progressionsausgleich). Als geringfügige Überschreitung wird ein Betrag bis zur Höhe der Differenz zwischen den jeweils betroffenen Beitragsstufen verstanden. Der geminderte Beitrag berechnet sich wie folgt: Beitrag der voranstehenden Beitragsstufe zuzüglich des Anteils am Bruttojahreseinkommen, um den die Einkommensstufe überschritten wird. Der Antrag ist schriftlich im Rahmen der Überprüfung einer bereits erfolgten oder bei einer erstmaligen rückwirkenden Beitragsfestsetzung zu stellen und mit den Einkommensunterlagen einzureichen. Berechnungsbeispiel siehe Anlage I (10)Das Einkommen eines Kalenderjahres ist auch dann für die Bemessung der Beitragshöhe maßgeblich, wenn das Kind nicht während des gesamten Kalenderjahres ein Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung besucht bzw. besucht hat. (11)Eine Ermittlung des Einkommens entfällt, wenn und solange sich der bzw. die Beitragspflichtige/n durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Bad Honnef zur Zahlung des jeweils höchsten nach der jeweils maßgeblichen Anlage I, II und III für die Satzung ausgewiesenen Elternbeitrages verpflichten. (12)Das maßgebliche Einkommen ist das nach den vorgenannten Absätzen berechnete Jahreseinkommen (13)Das anzurechnende maßgebliche Jahreseinkommen wird bei den Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Betreuungsangeboten im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 dieser Satzung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) um den Grundfreibetrag in Höhe von 17.000 Euro vermindert. (14)Beim Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 3 dieser Satzung (Offene Ganztagsschule) erfolgt eine Deckelung nach den gesetzlichen Vorgaben in Form des Höchstbeitrages von 180,00 Euro monatlich (1) (2) (3) (4) (5) §4 Beitragsermäßigung/Erlass Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 01. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei. Eine vorzeitige Einschulung vor Eintritt der gesetzlichen Schulpflicht im Sinne des §35 Abs.2 SchulG NRW begründet keinen Anspruch auf eine Rückerstattung geleisteter Elternbeiträge, die im dann letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Monate August bis einschließlich November zu leisten sind. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nach § 35 Absatz. 3 SchulG NRW für ein Jahr zurückgestellt, so beträgt die Elternbeitragsfreiheit nach Satz 1 ausnahmsweise zwei Jahre (§ 23 Absatz. 3 KiBiz). Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig ein Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Betreuungsverhältnis. Ergeben sich ohne die zuvor genannte Beitragsermäßigung unterschiedlich hohe Elternbeiträge, so gilt als 1. Kind das Kind, das sich in der Betreuungsform mit dem höchsten Beitrag befindet. Als 2. Kind wird das Kind berücksichtigt, welches den zweithöchsten Beitrag zahlen würde. Ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege nach § 23 Absatz. 3 KiBiz NRW nicht beitragspflichtig, wird auch für die Geschwisterkinder, die in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule betreut werden, kein Elternbeitrag erhoben. Es wird keine Ermäßigung für Bis-Mittag-Betreute Kinder in der Offenen Ganztagsschule gewährt. Eine Beitragsermäßigung wird nur gewährt, wenn die betroffenen Kinder ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben und ein Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung in Bad Honnef besuchen. Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) werden für die Dauer des Leistungsbezuges vom Beitrag befreit. Der jeweilige Leistungsbezug ist gegenüber der Stadt Bad Honnef durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Auf Antrag soll gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die Bestimmungen der §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des SGB XII entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft. Bei der Einkommensberechnung bleibt die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz außer Betracht. §5 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Um die Festsetzung der Elternbeiträge zu ermöglichen, sind die Beitragspflichtigen verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung auf einem dafür vorgesehenen Erklärungsvordruck Auskunft über das Einkommen und über die sonstigen für die 15 Einkommensermittlung bedeutsamen Verhältnisse zu geben sowie diese Angaben durch entsprechende Belege nachzuweisen. (2) Der bzw. die Beitragspflichtige/n sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Veränderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Einer gesonderten Aufforderung bedarf es hierzu nicht. (3) Kommen der bzw. die Beitragspflichtige/n seinen bzw. ihren Auskunfts- und Anzeigenpflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so wird der Elternbeitrag nach der jeweils höchsten Beitragsstufe festgesetzt. (4) Die Auskunfts- und Anzeigepflicht besteht gegenüber der Stadt Bad Honnef und ist durch schriftliche Erklärung zu erfüllen. ge werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, grundsätzlich unabhängig von An- und Abwesenheitszeiten des Kindes (Ferien, Krankheit etc.). (2) Die Zahlungen sind bargeldlos auf das im Festsetzungsbescheid im Sinne des § 6 dieser Satzung angegebene Konto zu leisten. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Zahlungspflichtigen ihre Einwilligung zum Lastschrifteinzugsverfahren geben. (3) Etwaige, sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebene Überzahlungen sind mit den nächsten fälligen Monatsbeiträgen zu verrechnen; sich ergebene Nachzahlungsverpflichtungen sind, unter Beachtung des § 9 Absatz 1 Satz 2 dieser Satzung, zu erfüllen. § 6 Festsetzung des Elternbeitrages Die Festsetzung des Elternbeitrages für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung erfolgt durch Bescheid der Stadt Bad Honnef. § 10 Umfang der Beitragspflicht Der Umfang der Beitragspflicht ergibt sich aus den Anlagen I, II und III zu dieser Satzung. (1) Beitragszeitraum für die Betreuung in der Kindestageseinrichtung und der Offenen Ganztagsschule ist das Kindergarten- bzw. Schuljahr (01.08.-31.07.). Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen wird und in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Kindergarten- bzw. Schuljahres, zu dessen Ende das Kind die Einrichtung verlässt. (2) Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule sowie durch die tatsächlichen An- und Abwesenheitszeiten des Kindes nicht berührt. Sie besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Platzes. Der Elternbeitrag wird in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege für die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden erhoben. Die unterschiedlichen Beitragssätze, je nach Inanspruchnahme der Leistung ergeben sich aus den Anlagen I und II zu dieser Satzung. (3) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Zuzug und Wegzug, Schulwechsel oder bei langfristigem krankheitsbedingtem Fehlen eines Kindes, kann der Beitragszeitraum auf Antrag verkürzt werden. Die Zahlungspflicht endet in diesem Falle zum 01. des Monats, der auf den vom Träger der Kindertageseinrichtung/Offenen Ganztagsschule im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 und 3 dieser Satzung bestätigten Abmeldetermin folgt. (4) Die Beitragspflicht in der Kindertagespflege beginnt mit dem ersten Betreuungstag. Der Beitragszeitraum entspricht der Dauer der Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege. Beginnt oder endet das Betreuungsverhältnis innerhalb eines laufenden Monats, werden die Elternbeiträge für diese/n Monat/e anteilig auf der Grundlage der geleisteten Betreuungstage gewährt. (5) Eine Umgehung der Beitragspflicht durch eventuelle Kündigung des Betreuungsvertrages vor bzw. in den Ferienmonaten ist ausgeschlossen. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) § 7 Beitragshöhe Die Elternbeiträge sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen, dem benötigten Betreuungsumfang und dem Alter der Kinder sozial gestaffelt Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus den Anlagen I, II und III dieser Satzung. Die Höhe des Elternbeitrages wird im Bereich der Kindertagespflege begrenzt durch die Höhe der Fördersumme. Die Beitragspflicht für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots im Sinne von § 1 Absatz 1 Ziffer 3 dieser Satzung besteht ungeachtet der Wirksamkeit des mit dem Träger geschlossenen Betreuungsvertrages. Für Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres wird der 1,25 fache Beitragssatz erhoben. Wird die Kindertagespflege ergänzend zu einem Angebot in Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen (Randzeitenbetreuung), wird zu dem Elternbeitrag für die Einrichtung zusätzlich ein Beitrag für die Kindertagespflege in gleicher Höhe wie bei alleiniger Nutzung der Tagespflegestelle erhoben. Der Elternbeitrag für Pflegeeltern gemäß § 2 Absatz 1 dieser Satzung bemisst sich nach der Elternbeitragsstaffelung für die zweite Einkommensgruppe, es sei denn, die Pflegeeltern gehören nach ihrem eigenen Einkommen in die erste Einkommensgruppe. Die Elternbeiträge gemäß der Anlage I zu dieser Satzung erhöhen sich jährlich ab 01.08.2016 bis zum Kindergartenjahr 2018/ 2019 prozentual um 3 % in Anlehnung an § 19 Absatz 2 Satz 2 KiBiz NRW. Die Elternbeiträge gemäß der Anlage II orientieren sich an den Elternbeiträgen der Anlage I. Die Beiträge werden auf volle Eurobeträge aufgerundet. Für die Verpflegung der Kinder kann durch die jeweiligen Träger ein zusätzliches Entgelt für das Mittagessen erhoben werden. § 8 Überprüfung Die Stadt Bad Honnef ist unabhängig von den in § 5 dieser Satzung genannten Auskunfts- und Anzeigepflichten berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der bzw. des Beitragspflichtigen zu überprüfen. § 9 Fälligk eit und Ausgleich von Unterschiedsbeträgen Fälligkeit (1) Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu zahlen. Die Fälligkeit für eine Beitragsnachforderung beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides. Die Elternbeiträ- 16 II. Abschnitt Förderung der Kindertagespflege im Sinne der §§ 22, 23 und 24 SGB VIII in Verbindung mit §§ 4, 17 KiBiz § 11 Kindertagespflege Die Förderung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII ist eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) § 12 Fördervoraussetzungen Die Erziehungsberechtigten und das Kind müssen ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist, dass die Eltern oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder • eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, • in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder • an Maßnahmen zur Eingliederung im Sinne des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder • Arbeit suchend sind oder • ohne diese Leistungen eine dem Kindeswohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der mit einer wöchentlichen Betreuungszeit bis 35 Stunden, unabhängig vom Vorliegen der in Absatz 2 genannten Bedarfskriterien, abgegolten ist. Besteht darüber hinaus ein zusätzlicher individueller Betreuungsbedarf, ist dieser nach Maßgabe des Absatzes 2 nachzuweisen. Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Anspruch auf Förderung, wenn diese Leistung für die Entwicklung zu einer verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres sollen vorrangig in Kindertageseinrichtungen oder schulischen Betreuungsangeboten betreut werden. Eine Förderung der Kindertagespflege kann in den Fällen gewährt werden, in denen ein bedarfsgerechtes Angebot nicht zur Verfügung steht. Tagespflegepersonen müssen die in § 23 Absatz 3 SGB VIII festgeschriebenen Eignungskriterien erfüllen und den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII sicherstellen. Zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VIII erfüllt sein. Die Pflegeerlaubnis befugt entsprechend § 43 Absatz 3 SGB VIII zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt für 5 Jahre. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Tagespflegepersonen sollen gem. § 17 Absatz 2 KiBiz NRW über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Die nachgewiesenen Kosten für die Qualifizierungskurse können auf Antrag zu 50% vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall geprüft und erfolgt nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung. Erfolgt Kindertagespflege in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich und nicht länger als drei Monate, kommt eine Förderung entsprechend § 43 Absatz 1 SGB VIII und § 22 Absatz 2 Nr. 2 KiBiz NRW nicht in Betracht. Für Kinder, die ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Offenen Ganztagsschule eine Betreuung in Randzeit in Kindertagespflege benötigen, kann auf Nachweis ab einem Bedarf von zehn Stunden pro Woche und länger als drei Monate eine finanzielle Förderung gewährt werden. Zur Feststellung des Bedarfs werden insbesondere die in Absatz 2 genannten Kriterien herangezogen. Sofern die Betreuungszeiten weniger als zehn Stunden wö- Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ chentlich und /oder weniger als drei Monate umfassen, ist über die Gewährung einer finanziellen Förderung im Einzelfall zu entscheiden. § 13 Förderung (1) Die Geldleistung umfasst: a. die pauschale Erstattung der Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand (Betriebskostenpauschale) entstehen, b. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung, c. die Erstattung nachgewiesener, angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung entsprechend dem gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag für die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, d. die hälftige Erstattung für eine nachgewiesene, angemessene Alterssicherung entsprechend dem Hebesatz der gesetzlichen Rentenversicherung, e. die hälftige Erstattung für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entsprechend dem Hebesatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. (2) Der Fördersatz für die Kindertagespflege wird - ausgehend von einer Betreuung von 40 Stunden wöchentlich - auf 953,00 € (653,00 € ohne Betriebskosten bei Betreuung im elterlichen Haushalt) monatlich festgesetzt. Bei einem abweichenden Betreuungsumfang verändert sich der Fördersatz. Auf die Anlage IV, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. (3) Die Geldleistung wird pauschal entsprechend des benötigten Betreuungsumfangs festgesetzt. Dieser ergibt sich aus den durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeiten. Die Zeiten der Krankheit des Tagespflegekindes sowie kurzzeitig auftretende Über- oder Unterschreitungen der Betreuungszeiten sind im Rahmen der pauschalen Berechnung abgegolten. (4) Wird in krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine Vertretung durch eine andere Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis gewährleistet, erhalten beide Kindertagespflegepersonen für bis zu fünf Arbeitstage in Folge, jedoch maximal 30 Tage im Kalenderjahr die entsprechende Geldleistung. Fällt die Kindertagespflegeperson länger aus, erhält nur die vertretende Kindertagespflegeperson eine Förderleistung. (5) Um eine Vertretung zu gewährleisten hat jede Tagespflegeperson einen Vertretungsplatz freizuhalten, sofern die Voraussetzungen des § 43 SGB VIII und § 4 KiBiz NRW erfüllt sind. Zur Bildung eines Vertretungsverbundes bedarf es einer engen Kooperation der Tagespflegestellen, die sich in sozialräumlicher Nähe zueinander befinden. Zu betreuende Kinder werden im Vertretungsfall auf die Tagespflegestellen aufgeteilt. Die Tagespflegepersonen haben die Vertretung im Krankheitsfall selbständig zu regeln und informieren hierüber den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der frei zu haltende Vertretungsplatz wird mit einer Freihaltepauschale in Höhe von 290,00 Euro monatlich vergütet. Im tatsächlichen Vertretungsfall wird anstatt der Vertretungspauschale der reguläre Stundensatz der jeweiligen Betreuung und für die restliche Zeit des jeweiligen Kalendermonats die anteilige Vertretungspauschale gezahlt. (6) Schließzeiten in der Tagespflegestelle aufgrund von Urlaub, Konzeptionstagen, Fortbildungen o. ä. sind bis zu 30 Werktagen im Jahr im Rahmen der pauschalen Berechnung abgegolten. Die Schließzeiten sind den Eltern und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis zum 01.12. eines Jahres für das folgende 17 Kalenderjahr mitzuteilen. Die Informationspflicht zu den Schließzeiten in der Tagespflegestelle gilt auch für Betreuungsverhältnisse, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Die Frist beträgt in diesen Fällen ein Monat vor Betreuungsbeginn, spätestens am ersten Tag der Betreuung. Vordringliches Ziel ist, dass die Eltern in dieser Zeit ihr Kind selbst betreuen. Kann die Betreuung während der Schließzeiten der Tagespflegestelle durch die Eltern nicht sichergestellt werden und steht keine anderweitige Betreuung im sozialen Umfeld zur Verfügung, kann im Einzelfall auf Antrag die Vertretungsregelung nach Absatz 5 angewandt werden. (7) Die Eingewöhnung des zu betreuenden Kindes in der Tagespflegestelle wird bis zu einem Zeitraum von 4 Wochen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden gefördert. (8) Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder reduziert sich die Gruppenstärke der Betreuungsplätze in der Tagespflegestelle um 1 Kind. Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs wird nach Vorlage eines Nachweises über die anerkannte Behinderung der doppelte Fördersatz festgesetzt. Die Tagesspflegeperson muss gemäß § 22 Absatz 3 KiBiz NRW über eine zusätzliche Qualifikation zur Betreuung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung verfügen. (9) Bei abhängig beschäftigten Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen, reduziert sich der Förderbetrag wegen des Wegfalls der Betriebskostenpauschale - ausgehend von einer Betreuung von 40 Stunden wöchentlich - um 300,00 €. Bei einem abweichenden Betreuungsumfang verändert sich der Minderungsbetrag. Die Regelungen der Absätze 4 bis 8 finden für abhängig beschäftigte Tagespflegepersonen im Sinne des Satzes 1 keine Anwendung. (10) Die Förderung der Kindertagespflege nach Absatz 2 erfolgt monatlich. Beginnt oder endet das Tagespflegeverhältnis innerhalb eines laufenden Kalendermonats, werden die Anerkennung der Förderleistung und die Förderung des Sachaufwandes (Betriebskostenpauschale) anteilig auf der Grundlage der geleisteten Betreuungstage berechnet. (11) Leistungen nach Absatz 1 Buchstabe c bis e werden den Tagespflegepersonen gewährt, die ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Honnef ausüben und mindestens ein in Bad Honnef ansässiges Kind betreuen. Die Gewährung erfolgt monatlich einmal je Tagespflegeperson für den Zeitraum, in dem ein oder mehrere Tagespflegeverhältnisse bestehen. III. Abschnitt Angebote für außerunterrichtliche Förder Förder-- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 5 KiBiz NRW in Verbindung mit § 9 Absatz 3 SchulG NRW § 14 Anmeldungen Die Anmeldung erfolgt beim Träger der OGS. Der Träger führt den Betrieb der OGS eigenverantwortlich. Die Stadt Bad Honnef stellt ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel nach Maßgabe dieser Satzung zur Verfügung. Das Nähere regelt der Kooperationsvertrag. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer diese Satzung und die hierin festgelegten Entgelttarife, die Durchführungsverordnung zur Aufnahme von OGS-Kindern sowie die jeweiligen pädagogischen Konzeptionen für die einzelnen Ganztagsschulstandorte an. Mit Erteilung der Aufnahmebestätigung durch den Träger ist das Kind in der Offenen Ganztagsschule aufgenommen. 18 § 15 Leistungen der Stadt Bad Honnef Neben der Festsetzung und dem Einzug der Elternbeiträge leistet die Stadt Bad Honnef die Förderung der Offenen Ganztagsschule. Die Stadt Bad Honnef fördert einen OGS Platz bzw. einen Platz in der Betreuung bis Mittag im Rahmen einer Jahreskindpauschale wie folgt: OGS-Platz ohne sonderpädagogischen Förderbedarf 2.233,00 € OGS Platz mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2.436,00 € Platz für die Betreuung bis Mittag (BMB / ÜMI) 1.116,50 € In der Kindpauschale sind die entsprechenden Landeszuweisungen enthalten IV Abschnitt § 16 Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Absatz 2 b Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) handelt, wer die in § 5 dieser Satzung bezeichneten Angaben unrichtig oder unvollständig macht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden. § 17 Datenschutzerklärung Alle bei den Kindertagestätten, der Tagespflege und den OGSTrägern mit der Durchführung der Aufgaben betrauten Personen sind bei Beginn ihrer Tätigkeit auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 6 Datenschutzgesetz NRW zu verpflichten. Eine von diesen Personen unterschriebene Verpflichtungserklärung ist zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef bei Beginn der Betreuung bzw. zum Schuljahresbeginn vorzulegen. § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie die Förderung der Kindertagespflege vom 22.06.2015 in der Fassung vom 01.08.2015 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie die Förderung von Kindertagespflege vom 7.7.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel angibt. Bad Honnef, den 7.7.2016 Der Bürgermeister Otto Neuhoff Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Beispiele zu § 3 Abs Abs.. 9: Beispiel 1: Bruttojahreseinkommen: 77.100 € Betreuung U3 (45 Stunden) Stufe 7: 452 € Antrag auf Minderung wird gestellt: Beitrag Stufe 6: 290 € Übersteigender Anteil am Bruttojahreseinkommen: 100 € (77.100 € 77.000 €) Beitrag in Stufe 7 gemäß Antrag: 390 € Beitrag gemäß Stufe7: 452 € (nachrichtlich: Minderungsbetrag beträgt 62 €) Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Beispiel 2: Antrag auf Minderung wird gestellt bei 77.350 € Betreuung U3 (45 Stunden) Stufe 7: 452 € Berechnung eines Minderungsbetrages: Beitrag Stufe 6: 290 € Übersteigender Anteil am Bruttojahreseinkommen: 350 € (77.350 € 77.000€) Beitrag in Stufe 7 gemäß Antrag: 640 € Beitrag gemäß Stufe 7: 452 € Da der Beitragswert auf Antrag über dem Beitragsbetrag der Stufe gemäß Beitragstabelle liegt, kommt ein Minderungsbetrag nicht zum Tragen. Es wird der Regelbeitrag Stufe 7 erhoben. 19 ANLAGE III Beitragstabelle Offene Ganztagesschule OGS: Beitragsstaffelung (Monatsbeiträge) ab 01.08.2016 BMB/ÜMI: Beitragsstaffelung (Monatsbeiträge) ab 01.08.2016 Für Bis-Mittag-Betreute Kinder in der Offenen Ganztagsschule wird keine Geschwisterkindermäßigung gewährt. Ende: Amtliche Bekanntmachungen Bad Honnef 20 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Kinder und Senioren standen im Mittelpunkt Dorfgemeinschaft Oelinghoven richtete Feste für Jung und Alt aus. (ik) Oelinghoven. Mit dem Seniorenfest startete das Wochenende, dass die Dorfgemeinschaft ganz ins Zeichen von Alt und Jung gesetzt hatte. Zum Seniorenfest füllte sich erstmals das Dorfgemeinschafthaus. Ein buntes Programm wurde den älteren Mitmenschen des Ortes geboten. Eingeladen waren alle Einwohner ab dem 65. Lebensjahr. Es ist stets guter Brauch, die älteste Einwohnerin und den ältesten Einwohner besonders zu ehren. Es waren Gisela und Thomas Koch, denen dies zu Teil wurde. Astrid Efferoth, 1. Vorsitzende der Dorfgemeinschaft begrüßte die Gäste und wünschte ihnen einen abwechslungsreichen Nachmittag. Dazu beigetragen hatten die Damen des Vorstandes. Sie verwöhnten die Anwesenden mit ihrem selbstgebackenen Kuchen. Der zweite Event gehörte den Kindern des Dorfes.“Wir haben das Wochenende für Jung und Alt severviert“, so Bianka Lehnen, Vorstandsmitglied der Dorfgemeinschaft, „Zum Kinderfest haben sich 97 Kinder angemeldet, hauptsächlich Mitgieder der Dorfgemeinschaft, aber auch auswärtige Kinder werden bei uns unseren Spass haben“. Sie erhielten einen Spielschein und konnte ihre Geschicklichkeit testen. Für die Jahrgänge 2005 - 2009 hieß es beim Büchsenwerfen, beim Stelzenlauf, beim Kettcar-Rennen, beim Punkteschießen und dem Männchenspritzen, für das die Freiwillige Feuerwehr ihre Schläuche ausgerollt hatte, möglichst gute Ergebnisse zu erzielen. Die Jahrgänge 2010 bis 2015 traten im Fischchenangeln, beim Würfeln Zahlreiche Kinder fanden sich vor dem Dorfgemeinschafthaus ein und Eierlauf, beim Ring- und Dosenwerfen gegeneinander an. Am Ende winkten den Kid’s zahlreiche Sonderpreise. Darüber hinaus sorgte eine Hüpfburg für ständige Bewegung. Es war für alle Altersgruppen, ob Senior oder Junior ein vergnügliches Wochenende. Die Dorfgemeinschaft Oelinghoven hatte wieder sämtliche Kräfte mobilisiert, um ihren Mitbürgern und Mitbürgerinnen eine Freude zu bereiten. Der nächste Termin steht bereits an. Vom 2. - 4. September 2016 steht das Erntefest im Mit- Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ telpunkt. Freitags lädt die Dorfgemeinschaft zur Schlagerparty ein, samstags heißt es „auf zum Ernte- ball“ und sonntags wird der Ernteumzug wieder durch die Straßen von Oelinghoven führen. Mit der Spritze mussten die Kinder das Männchen treffen 21 Künstler eroberten die Altstadt Kunst zum Anfassen - 44 Künstler ließen sich bei der Entstehung ihrer Bilder über die Schultern schauen. (ik) Königswinter. Kunst und Kultur, Märkte und Feste stehen im Mittelpunkt des Königssommers, der bereits in vollem Gange ist. Letztens konnte man bei einem Rundgang durch die Altstadt von Königswinter an verschiedenen Stellen Menschen beobachten, die mit Farben und Pinsel zu Gange waren. Es war die bereits 14. Auflage des „Wet Painting“, zu dem Andrea und Dave Deighton von „The Art Lounge“ gemeinsam mit der Lokalen Agenda, AG Kunst und Kultur aufgerufen hatten. 44 Künstler und Künstlerinnen wa- ren dem Aufruf gefolgt und hatten ihre Staffeleien in der Altstadt, am Marktplatz, auf dem Drachenfels und sogar in Heisterbacherrott aufgebaut. Es war Kunst zum Anfassen, denn die Passanten hatten die Möglichkeit den Kunstschaffenden bei ihrem Wirken über die Schultern zu schauen und die Entstehung der Werke hautnah mit zu erleben. Zahlreiche Bilder waren bestimmt von Motiven aus dem Siebengebirge, Haus Bachem und der Drachenfels waren mehrfach auf den Leinwänden zu sehen. Um 10 Uhr wurde der Startschuss in Haus Bachem gegeben, danach hatten die Künstler 5 Stunden, um ihre Kunstwerke fertig zu stellen. Dies schien jedoch kein Problem gewesen zu sein, denn manch ein Maler oder eine Malerin brachte gleich mehrere Motive auf die Leinwände. Es waren alle Malmittel zu sehen, ob eine Bleistiftzeichnung, ob Pastellkreiden oder Acrylfarben, jedem wie es ihm gefiel. Neben den Künstlern, die von weitem angereist waren, war auch so manch ortansässiger zu sehen, unter ihnen Bettina Breitkopf und Anette Braun, Annelie Kleine und Matthias Olbricht, Miriam Mertelmeyer und Julia Snoei de Castro, Katrin Reuter und Marie-Luise Kleineberg, allesamt aus Königswinter. Die weiteste Anreise hatten Erika Morozaite aus Aachen, Andreas Royé aus Jüchen, Manfred Weber aus Kaarst und Birgit Wendling aus Hameln. Es war ein buntes Bild, dass sich an all den Stellen zeigte, an denen sich die Künstler niedergelassen hatten. Nach Abpfiff der Aktion wurden die Werke in Haus Bachem gesammelt, wo sie auf ihre Versteigerung warteten. Anzeige Heilpraktiker (Psychotherapie) werden? Neuer Vorbereitungskurs ab August 2016 in Troisdorf-Bergheim Info-Abende: Mittwoch, 27. Juli und 24. August www.hppsych-rheinsieg.de,Tel: 0228/ 390 4394 Heilpraktiker (Psychotherapie) werden (Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz). Auffällig für die heutige Zeit ist, dass viele Menschen an den Belastungen im Beruf und im privaten Alltag scheitern. Stressassoziierte Erkrankungen nehmen zu: Burn-Out-Syndrome, Angstzustände, Depressionen, 22 Demenzen, Abhängigkeitsstörungen, ADHS, psychosomatische Beschwerden gehören schon (fast) zur Tagesordnung. Qualifizierte therapeutische Hilfe ist vonnöten. Als Heilpraktiker (Psychotherapie) haben Sie mit bestandener Überprüfung am Gesundheitsamt die Erlaubnis erworben, Menschen mit solchen oder ähnlichen Störungen qualifiziert zu begleiten und aus der Krise zu führen. Dabei unterliegen Sie natürlich der Sorgfaltspflicht, die Grenzen Ihrer Zuständigkeit und Ihres therapeuti- schen Könnens rechtzeitig zu erkennen und die Patienten dann an entsprechende weiterführende therapeutische Maßnahmen zu verweisen. Der Vorbereitungskurs zum HPPsych bereitet auf die amtsärztliche Überprüfung vor. Der Kurs eignet sich auch Menschen, die sich ein tieferes Wissen über die menschliche Psyche aneignen wollen ohne später in diesem Beruf arbeiten zu wollen. Darüber hinaus werden Therapieverfahren, die der Heilpraktiker (Psychothe- rapie) in seiner Praxis anwenden möchte, in zusätzlichen Weiterbildungen erlernt. Exemplarisch seinen genannt: Elemente der Gesprächstherapie (nach Carl Rogers), Entspannungsverfahren, Methoden der Energetischen Psychologie (Techniken zur Emotionalen Freiheit) und Vieles mehr. Dr Dr.. med. Sharema Börger In der Kraus 2, 53844 Troisdorf T: 0228/ 390 4394 www.praxis-boerger.de [email protected] Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 23 Schauübung der Jugendfeuerwehr war ein Höhepunkt Auf dem Tag der Feuerwehr feierte die Löscheinheit Bockeroth ihr Familienfest (ik) Bockeroth. Bei „Fooderkess vom Düwelsarsch“ hatte die Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe Bockeroth zum Sommerfest und zu späterer Stunde zu „Dance on Fire“ in und um ihr Gerätehaus eingeladen. Es war in vieler Hinsicht ein heißer Tag in Bockeroth. Einen triftigen Grund, um das Fest zu besuchen, hatten Wehrleute auf ihren Tischen stehen: „Wir kommen, wenn Sie uns brauchen. Kommen Sie, wenn wir feiern“. Dies hatten sich zahlreiche Besucher zu eigen gemacht und sich auf dem Gelände in Bockeroth eingefunden. Die Wehr hatte Spiel und Spaß für groß und klein, eine Kinder-Tombola sowie Kaffee und Kuchen vorbereitete. Im Rahmen der Veranstaltung zeigte die Jugendfeuerwehr ihr Können. Mit Blaulicht fuhren sie an der Brandstelle vor, es galt einen ehemaligen Toilettenwagen, in den zur Brandsimulation im Innern Holzpaletten kontrolliert entzündet worden waren und der somit lichterloh in Flammen stand, zu löschen. Dazu mussten erst einmal die Schläuche angeschlossen werden, bevor es hieß „Wasser marsch“. Das Feuer durfte durch den Nachwuchs der Feuerwehr nur von außen gelöscht werden, da Die Jugendfeuerwehr demonstierte auf dem Sommerfest ihren Ausbildungsstand die Jugendlichen noch nicht unter Atemschutz eingesetzt werden dürfen. Dennoch bekamen sie die Feuersbrunst schnell unter Kontrolle. Im Anschluss an diese Übung konnten sich die Besucher an mehreren Ständen über die Arbeit der Feuerwehr informieren. Begleitet wurde das Fest von einer Fahrzeugschau, auf der das Löschgruppenfahrzeug LF10-6, der Schlauchwagen TSFW und der Mannschaftstransportwagen von innen und außen zu besichtigen waren. Auf dem Gelände hatte man auch ein Rauchzelt aufgebaut. „Wir wollen hier demonstrieren, wie man mit Hilfe einer Wärmebildkamera in einem verrauchten Raum Menschen auffinden kann“, so Andreas Sauer. Zu später Stunde hieß es dann „Dance on Fire“. Auf einer Großleinwand wurde das EM-Viertelfinale Deutschland-Italien übertragen und das Feuerwehrhaus verwandelte sich kurzerhand in eine Fan-Meile. Zur Musik von DJ Mario Sunfox konnte der Sieg der deutschen Mannschaft an der „BrennBar“ ausgiebig gefeiert werden. Zahlreiche Gäste beobachteten die Übungen 24 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Wie war das Wetter wohl vor 1050 Jahren? Zum Jubiläum in Dollendorf waren die Straßen bunt geschmückt und zahlreiche Gäste schlenderten durch die engen Gassen. (ik) Dollendorf. Unter dem Motto „Wir sind Dollendorf“ hatten sich die Bewohner von Nieder- und Oberdollendorf aufgemacht, die erstmalige Erwähnung des Ortes vor 1050 Jahren gebührend zu feiern. Vor graumer Zeit war es Kaiser Otto I., der im Jahre 966 mit seiner Unterschrift unter eine Übertragungsurkunde den Ort „Dullendorp“ erstmals in den Geschichtsbüchern erscheinen ließ und somit Anlass für die jetzigen Feierlichkeiten gab. Ein großes Musikprogramm auf den Bühnen am Sankt-SebastianusPlatz und unter dem Lindenbaum empfing die Gäste. Der erste Tag hatte mit dem Dauerregen zu kämpfen, am zweiten Festtag hatten sich die Wolken jedoch verzogen und so füllten sich die Gassen des Ortes recht schnell. Mit dem Musikzug Bergklänge Heisternbacherrott, dem Ittenbacher Bläsercorps, dem Spielmannszug Aegidienberg, den Bläserfreunden Niederdollendorf und den Klei- nen Bläserfreunden traten zahlreiche Formationen auf, die im Siebengebirge nicht unbekannt. DroPS Rockt, Ohne Filter, Dance4Victiory, der Chor Taktlos und Tinitus ließen sich ebenfalls in Dollendorf blicken. Der TuS Dollendorf bot SqaureDance zum Mitmachen und der Kindergarten St. Laurentius überraschte mit einer kleinen Aufführung. „Die letzte Theke vor der Bachstraße“, damit wiesen die“DeDollenDörfler“ auf ihre Gartenkneipe hin, in der es gemütlich zuging. Bei der kleinen Gruppe fröhlicher Privatpersonen stand die Geselligkeit und ein gutes Miteinander an oberster Stelle. Der Reinerlös, den ihre kleine Kneipe abwarf wurde, wie auch alle anderen Überschüsse aus der Jubiläumsfeier, wurde wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt. Sie freuten sich über jeden Gast und wiesen vorsorglich schon mal daruf hin: „Wir bitten, eventuelle Kritikpunkte freundlich zu äußern und um Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ ihre Geduld, wenn der Andrang einmal ‚zu‘ groß werden sollte“. Zahlreiche Dollendorfer Vereine und Institutionen hatten ihre Stände aufgebaut, um rund um das gesellschaftliche Leben im Ort zu informieren, so die evangelische Kirche, die KG Küzengarde, die HannahStiftung, der Kreis der Heimatfreunde, die KG „Me bringen et fädig“, die Interessengemeinschaft der Funkamateure und der Natur- und Landschaftsführer Siebengebirge. Der spanische Elternverein bot Paella an, beim Tennis-Club RotWeis konnte man den Umgang mit einem Schläger trainieren, der Bürgerverein Römlinghoven hatte eine Wurfbude aufgebaut und bei den Kirchenchören von St. Laurentius und St. Michael gab es leckere Waffeln. Dollendorf hatte sich mächtig ins Zeug gelegt und allen Besuchern eindrucksvoll demonstriert: „Wir sind Dollendorf“. De Dollen Dörfler hofften auf besseres Wetter und zahlreiche Gäste 25 Wo die Erde Wasser spuckt! Ritter Rost gastierte bei den Grundschülern Tagestour von Brohl nach Andernach zum Geysirzentrum Die jungen Schauspieler der KGS Sonnenhügel hatten sechs Monate für ihre Aufführung geprobt. Der Re(h)aktiv e.V. lädt ein zu einer Tagestour mit einer 12 km Wanderung von Brohl nach Andernach. Zum Ausgangspunkt fährt man gemeinsam mit der Bahn ab Bonn Hauptbahnhof. Von Brohl schließt sich die schöne Wanderung an, die uns über abwechslungsreiche Landschaften auf fast verborgenen keltischen Spuren nach Andernach führt. Im alten Basaltsteinbruch gibt es ebenso viel zu entdecken wie auf dem Geopfad hoch im Wald, der uns die Bergbauwelt der Römer nahe bringt. In Andernach angekommen besuchen wir das Geysirzentrum, um unser Wissen aufzufrischen, bevor es mit dem Schiff auf dem Rhein zur Namedyer Werth geht, wo wir dem größten Kaltwassergeysir der Welt einen Besuch abstatten. Treffpunkt Bonn Hauptbahnhof Gleis 3 am Sonntag, den 21.8.2016 um 8.00 Uhr. Rückkehr an Bonn Hauptbahnhof ca 17.30 Uhr. Kosten pro Person: 25 Euro (10 Euro ÖPNV plus 15 Euro Eintritt); Vereinsmitglieder zahlen insgesamt 15 Euro. Anmeldungen bis zum 12.8.2016 bei Corinna Wagner, Tel.: 02244 908 999 8 oder per Email: [email protected] Übe r Erfa 40 Jah hru re ng (ik) Oberpleis. Die Kulisse stand, der Chor hatte sich aufgestellt, die Kostüme waren angezogen die Vorstellung der katholischen Grundschule Oberpleis konnte beginnen. Auf dem Programm stand die Aufführung „Ritter Rost und das Gespenst“. Zu Beginn tauchte in der Eisernen Burg ein Postbote namens Schlapinksky auf, einen blauen Brief, der bei Schülern normalerweise nicht so beliebt ist, in seinen Händen. Doch dies war ein Brief von König Bleifuß mit dem er den Ritter zur Teilnahme an einem Ritterturnier aufforderte, ansonten würde er sein Ritterpatent verlieren. Da Ritter Rost keine Ahnung hatte, wo ein solches Turnier angeboten wird, macht ihm Bö den Vorschlag ein eigenes Turnier auszurichten. Gesagt, getan, doch das Gespenst hatten alle nicht so richtig auf dem Plan. Es war eine turbolente Handlung, die die Eltern zu manch einem Lacher veranlasste. Ob Schlapinski der Postbote, Stinski der Vogel, Kladinski der Kater, Koks der Hausdrache, Bleifuß der König, Ratzefummel der königliche Hofschreiber, die herbeigeeilten Ritter, Bö das Burgfräulein, das Gespenst, dass auf der Suche nach einem neuen zu Hause war oder gar Ritter Rost selbst, die Hauptdarsteller zeigten, dass sich die lange Probenzeit gelohnt hatte. Das Drehbuch füllte zahlreiche Seiten und alles musste in den Köpfen der Jungen und Mädchen gespeichert sein. Dazu ein Chor, der die einzelnen Szenen musikalisch begleitete und überaus stimmgewaltig auftrat. Die einzelnen Akte handelten von „Post für den Ritter“, „Das muss ein Ritter können“, „Reiselied“, „Wisst ihr was ein Drache macht“, „Das Schlossgespenst“, „König Bleifuß Superhirn“, „Wo ist das Gespenst“, „Wenn die Turmuhr zwölfe schlägt“, „Ratzefummels Ritter-Rap“ und so manchem mehr. „Es handelt sich hier um ein äußerst schweres Stück“, so Alexandra Weber, stellv. Schulleiterin, „Die Proben haben sich gelohnt, wir haben einen starken Chor und tolle Kostüme“. Ein besonderes Dankeschön galt dem Förderverein der Schule. Er hatte die Aufführung finanziell unterstützt und dazu eine Lautsprecheranlage mit den entsprechenden Funkmikrofonen angeschafft. Es war ein Glanzstück und die tolle Leistung ihrer Kinder wurde durch die Eltern und Großeltern mit lang anhaltendem Applaus belohnt. Der Profi für Ihren Wintergarten Jetzt neu: stag im Monat Jeden 1. und 3. Sam Uhr geöffnet! von 9.00 bis 12.30 ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Aluminium- und Kunststofffenster Haustüren Brand- und Rauchschutzelemente Glas- und Aluminiumfassaden Vordächer, Terrassendächer Wintergärten Tore und Torantriebe Schlosserarbeiten Markisen und Sonnenschutzanlagen Balkone und Balkonverglasungen 53757 Sankt Augustin Am Siemensbach 2-4 Tel. 02241.39798-0 | Fax: 02241.39798-88 www.metallbau-eichwald.de Der schwarze Ritter sorgte für Verwirrung 26 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Schloss Hagerhof: Wieder Schüler-Spende für die Andheri-Hilfe Bereits nach der ersten Stunde in der Unterrichtsreihe „Kinderarbeit in Indien“ kam im EnglischLeistungskurs der Stufe 12 im Gymnasium Schloss Hagerhof die Frage auf, wie und womit man die „Andheri-Hilfe Bonn“ unterstützen kann. In einer Blitzaktion wurde schnell entschieden, einen Monat lang einmal wöchentlich in der großen Pause Sandwiches und Getränke zu verkaufen. Das Ergebnis: 350 Euro kamen zusammen. Auf Einladung ihrer Englischlehrerin Irmgard Weufen-Püschel referierten Isabella Stock und Barbara von Hildebrandt-Jung, Mitarbeiterinnen der Andheri-Hilfe Bonn, über aktuelle Projekte in Indien. Die Schüler entschieden, ihre Einnahmen für das Projekt „Chellamuthu Trust“ im südindischen Tamil Nadu zu spenden. Im Distrikt Madurai werden behinderte Kinder, Ju- Das Foto zeigt die Übergabe der von Hagerhof-Schülern „erarbeiteten“ 350-Euro-Spende an die „Andheri-Hilfe Bonn“. gendliche und auch Erwachsene psychologisch betreut und medizinisch mit dem Ziel versorgt, in die indische Gesellschaft integriert und von ihren Familien wieder aufgenommen zu werden. Dass ein Behinderter 25 Jahre Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ lang an einem Baum angekettet war, ist für die Hagerhofschüler einfach unvorstellbar Isabella Stock:,,Leider werden immer noch behinderte Kinder ausgesetzt oder von ihren Familien vor der Öffentlichkeit unter unmenschlichen Bedin- gungen versteckt. Unsere lokalen Mitarbeiter versuchen mit viel Liebe und Sachkompetenz diese Behinderten ins Alltagsleben zurückzuführen, indem sie u.a. betroffene Familien aufklären, sodass sie imstande sind, ihre behinderten Angehörigen zu pflegen und auch selbstständige Behördengänge zu machen, um z.B. finanzielle Unterstützung zu erhalten.“ Diese Ausführungen hinterließen ziemlichen Eindruck. „Ich war sehr beeindruckt zu erfahren, dass einige junge Erwachsene bereits Selbstverantwortung übernehmen können, indem sie Bücher in ihrem eigenen Buchladen verkaufen.“ sagt Sarah Rieger. Und Vincent Randhofer: „Aufklärung, Bildung und Mut zur Selbsthilfe sind klare Ziele der AndheriHilfe, das imponiert mir!“ 27 Abiturfeier 2016 des Gymnasiums am Oelberg, Königswinter-Oberpleis: Bildrechte liegen beim GaO. 127 Abiturienten bauten zunächst im Abiturgottesdienst unter dem selbst gewählten Thema „Eure Taten sollen Eure Denkmäler sein“ schon mal an der neuen DuploFassade - angelehnt an die bunte Fassade des GaO - ihres zukünftigen Lebenshauses. Gemeindereferentin Judith Effing, die den ökumenischen Gottesdienst gemeinsam mit ihrem evangelischen Pendant Pfarrer Heiko Schmitz leitete, legte den Abiturienten ans Herz: „Wenn wir euch heute ermutigen, den Hort zu verlassen und nach der Zeit des Wissenssammelns und des Wissensverdauens in die Welt hinaus zu gehen und das Leben in die Hand zu nehmen, dann mit dem Impuls: Werde Dir dabei immer bewusst, was Dein Handeln bewirken soll.“ Musikalisch umrahmt wurde der 28 Gottesdienst von Orgelspiel und Mitgliedern des Schedrik-Chores. In der anschließenden feierlichen Entlassfeier überreichten die Schulleiterin des Gymnasiums am Oelberg Sonja Friedrich, der Oberstufenkoordinator Alfred Förner sowie die Jahrgangsstufenleiter Birgit Völker und Dieter Grundei 70 Abiturientinnen und 57 Abiturienten ihre Abiturzeugnisse. Die Schülerinnen und Schüler konnten ausgezeichnete Ergebnisse erzielen. So stand bei der Gesamtnote 44 Mal eine 1 vor dem Komma. Ragnor Comerford, Jasper Gumz und Karen Schultze schafften sogar die Spitzennote 1,0 und wurden dafür von der Schulleiterin besonders geehrt. Frau Friedrich sprach in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur die sehr guten schulischen Leistungen an, sondern betonte auch das besondere soziale Engagement von vielen Schülern. Sie stellte in diesem Zusammenhang Naila Khan, Patrick Rüth und Franca Weber besonders heraus und überreichte ihnen einen Büchergutschein. In ihrer Rede erinnerte sie in Anspielung an das Abimotto an den Geheimbund der „Illuminati“, die wie die Abiturienten nach Aufklärung und Vernunft gesucht hätten: „Ein gutes Leben kann umso mehr gelingen, wenn Eure Liebe zum Leben über den richtigen Beruf hinaus mit der Erfahrung von sozialer Anerkennung durch andere zusammenkommt. In diesem Sinne wünsche ich Euch die Liebe, Achtung und Wertschätzung anderer als Ergebnis eurer Bemühungen um die Mitmenschen.“ Und auch Jahrgangsstufenleiterin Birgit Völker, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Dieter Grundei die jungen Menschen drei Jahre lang bis zum Abitur begleitet hatte, freute sich: „Eure Stufe wird mir durch ihre Vielfalt, die sich in Gesprächen auf hohem Niveau und vielerlei Begegnungen in Beratung und Unterricht, in gemeinsamen Reisen und Unternehmungen wie Theater-AG und Projekten, Studienreisen und Exkursionen in Erinnerung und im Herzen bleiben. Besonders lebendig sind in mir viele Bilder, die ich mit euch verbinde, dankbar bin ich für den offenen und authentischen Austausch, auch für das Begleiten hinein in das Erwachsenenleben.“ Unter den zahlreichen Gratulanten befand sich auch als Vertreterin der Stadt Königswinter Frau Mazur-Flöer, die in ihrer Doppelrolle als Mutter von zwei Abiturientinnen sowie als stellvertretende Bürgermeisterin allen Abiturienten als Lebensmotto mit auf den Weg gab: „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“ Musikalisch umrahmt wurde die Feier wiederum vom schuleigenen Schedrik-Chor unter Leitung von Irina und Pavel Brochin mit guten Wünschen wie „Adiemus“ und „Irish Blessing“. Die 127 Abiturientinnen und Abiturienten, sind von den Jahrgangsstufenleitern Birgit Völker und Dieter Grundei über drei Jahre lang zum Abitur geführt worden. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Schulgelände verwandelte sich in einen Jahrmarkt „Anno Dazumal“ war auf dem CJD-Gelände angesagt - Biotechnikum stieß auf großes Interesse. (ik) Königswinter. Viele Aktionen luden zum Mitmachen ein. Der Jahrmarkt „Anno Dazumal“ lockte Scharen auf das Gelände der Jugenddorf-Christopherusschule (CJD). Der Hit an diesem Tag war eindeutig die Aktion „Triff den Lehrer“. So manchem Pädagogen wurde von seinen Schülern und Schülerinnen zielsicher eine kalte Dusche verpasst, denn der nasse Schwamm traf oftmals sein Ziel. Das Fest gab den neuen Fünftklässlern die Möglichkeit, ihre zukünftigen Klassenlehrer kennen zu lernen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Zuvor waren sie in der Aula begrüßt und herzlich willkommen geheißen worden. Im Rahmen des abwechslungsreichen Bühnenprogramms trat die Sambagruppe, eine Formation aus der Projektwoche der Realschule, der Chor der Klasse 6e „Die Kinder des M. Mathieu mit Highlights aus dem Musical „Travelution“, das große Blasorchester und das Orchester Konfitti sowie die Zirkus-AG auf. Zeitgleich konnte man im Kellertheater den Chor der Klasse 7c und die Klasse 6e mit dem Musical Solaria Tropicana erleben. Beim Hau-den-Lukas krachte es anständig, derweil Gero vor einer Lavalampe in seinem Wahrsager-Zelt den Besuchern die Karten laß. Mit Pfeil und Bogen konnten Eltern und Kinder ihre Zielsicherheit unter Beweis stellen und mit einem Löffel auf dem eine Kartoffel lag, hieß es vorsichtig durch den Parcours zu balancieren. Viele Aktionen luden zum Mitmachen ein. So lagen Stempelkarten bereit, die zur all diesen Mitmachaktionen einluden. Wer sechs Stempel an den einzelnen Stationen nachweisen konnte, dem winkten interessante Preise. Mit 17 Meter Länge und 4 Meter Höhe hatte ein Truck auf dem Gelände halt gemacht, der die Neugier der Schülerinnen und Schüler auf sich zog. Das Biotechnikum, ein mobiles Schülerlabor, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bot den Interessierten auf annähernd 100 Quadratmetern die Möglichkeit, Das Schulgelände glich einem wahren Jahrmarkt die moderne Biotechnologie kennen zu lernen. Die Besucher merkten sehr schnell wie vielschichtig, abwechslungsreich und überraschend die Technologie selbst und die Welt, in der sie sich entdecken lässt, ist. Das doppelstöckige Ausstellungsfahrzeug ist Labor, Ausstellung, Multimedia-Raum und Dialogforum zugleich. Bei so manchem Experiment konnten die Besucher in unterschiedlichster Weise mit der Biotechnologie in Berührung kommen. Begleitet von erfahrenen Diplom-Biologen konnte der Zuckergehalt von Getränken ermittelt werden, man konnte zahlreiche in der Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Biotechnologie eingesetzte Meß- und Diagnosegeräte kennen lernen und sich so mit den Möglichkeiten einer wissenschaftlichen Laufbahn bekannt machen. Spiel und Spaß, aber auch Information und Zukunftsplanung bestimmten das Sommerfest, ein Event, dass eigentlich viel zu schnell zu Ende ging. 29 Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Königswinter-Oberdollendorf e.V. Wenn Sie in unserer Schule GGS Oberdollendorf die Kinder fragen, was sie dort am meisten stört, werden viele sagen: „Auf der Toilette riecht es eklig und ich mag die nicht nutzen…!“ Das wundert auch nicht wirklich, da die Sanitäranlage bereits seit Jahrzehnten besteht und der Zustand Jahr für Jahr schlechter wird. Somit wird es dringend Zeit, dass die Toiletten saniert werden. Da dies leider nicht durch die Stadt erfolgen kann, möchten wir als Förderverein für freundliche Sanitärräume sorgen und die Schultoiletten komplett sanieren. Wir möchten Sie daher herzlich bitten, unser Projekt mit einer Spende zu unterstützen, damit die Kinder zukünftig ohne Bedenken zur Toilette gehen kön- Mit großer Freude nahm der Förderverein der Grundschule in Oberdollendorf einen symbolischen Check in Höhe von 1.000 Euro von der Katholischen Frauengemeinschaft Oberdollendorf zur Sanierung der Schultoiletten entgegen, der anlässlich der Schulentlassungsfeier der Viertklässler überreicht wurde. Die Sanierung der Schultoiletten beginnt am kommenden Montag. Die Arbeiten werden bis zum Ende der Sommerferien andauern. Nach den Ferien können sich die Kinder über renovierte und saubere Schultoiletten freuen! nen. Bitte helfen Sie uns, das Projekt umzusetzen! Die Kinder und Eltern werden es Ihnen von Herzen danken. Jeder Euro zählt! Spenden können auf das Konto des Fördervereins (Verwendungszweck „Toilettensanierung“) erfolgen: Kreissparkasse Köln IBAN: DE85 3705 0299 0017 0018 19 BIC: COKSDE33XXX Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Homepage unserer Grundschule unter ggs-oberdollendorf.de/aktuelles-foe oder direkt vom Förderverein: [email protected] Herzlichen Dank! Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Königswinter-Oberdollendorf e.V. Anzeige The Hollies kommen zurück! 50th anniversary Nach dem umjubelten, ausverkauftem Konzert in Bonn diesen Jahres kehren „The Hollies nun für 2 weitere Termine nach Deutschland zurück: Am 27. Mai 2017 in Koblenz und am 28. Mai in Oberhausen. Die Ausnahme Pop- und Beatband „The Hollies“ feiert ihr 50jähriges Jubiläum seit dem Erscheinen ihres Debütalbums mit einer Europatournee. Mit „The best of Hollies“ bringt die 2010 in die Rock ´n´ Roll Hall of Fame aufgenommene Band ihre größten Hits auf die Bühne. „Bus 30 Stop“, „On a carousel“, „Carrie Anne“, „Stop Stop Stop,“ „He ain’t heavy, he`s my brother“, „Sorry Suzanne“, „The Air that I breathe“, „Long cool woman in a black dress“, „Don`t let me down“ und viele andere Hits werden in einer zweistündigen Hollies- Celebration zu genießen sein. Von Beginn an sind „The Hollies“ für ihre dreistimmigen Harmoniegesänge berühmt gewesen, galten durch innovative Arrangements und ungewöhnliche Instrumentierung schon früh als Pioniere der Popmusik und sind bis heu- te Vorbild für viele international erfolgreiche Bands. In England hatten die Hollies sogar mehr Nr.1-Hits in den Charts als die Beatles und selbst Sir Elton John war Gastmusiker am Piano bei vielen Aufnahmen der HolliesHits. „The Hollies“ gehört zu den wenigen Bands der 60er Jahre-Ära, die noch aktiv Live-Konzerte geben, bei denen man gute, handgemachte britische Beat- und Popmusik erleben kann. Wer also noch einmal in den Genuss dieser kommen möchte oder den Termin in Bonn verpasst hat, hat nun in Koblenz oder Oberhausen Gelegenheit dazu. Tick ets unter der Tick ethotickets ickethotline: 0228 - 65 69 00 (Mo-Fr 10-14 Uhr), an allen bekannten VVK- Stellen sowie online unter ets .de www .bestgermantick ets.de www.bestgermantick .bestgermantickets Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Ev. Kirchengemeinde Pfarreiengemeinschaft Stieldorf-Heisterbacherrott Königswinter Am Oelberg Gottesdienste und besondere Veranstaltungen: Königswinter -Birlinghoven Königswinter-Birlinghoven Samstag, 16. Juli 18 Uhr Gottesdienst, Prädikantin Dr. Weitenhagen Königswinter -Stieldorf Königswinter-Stieldorf Sonntag, 17. Juli 10.30 Uhr Gottesdienst, Prädikantin Dr. Weitenhagen Dienstag, 19. Juli 14.30 Uhr Seniorenkreis K ö n i g s w i n t e rr-- H e i s t e r b a c h e rr-rott Sonntag, 17. Juli 11 Uhr Gottesdienst, Fr. Stenmans-Goerdeler Mittwoch, 20. Juli 9.30 Uhr Ökumenisches Männerfrühstück zum Thema „Wanderung über den Jakobsweg“ mit Klaus Arzdorf Evangelische Kirchengemeinde Königswinter Gottesdienste und Veranstaltungen: Sonntag, 17. Juli 10.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Christina Gelhaar in der Auferstehungskirche Ittenbach 15 Uhr Ökumenisches Trauer- café im Ernst-Rentrop-Haus, Königswinter-Altstadt Mittwoch, 20. Juli 15 Uhr Offene Tür für Senioren, Ernst-Rentrop-Haus, Königswinter-Altstadt Gottesdienste: Samstag, 16. Juli 17.00 Uhr St. Pankratius Vorabendmesse 18.30 Uhr Zur schmerzhaften Mutter Vorabendmesse Sonntag, 17. Juli 08.00 Uhr Filialkirche St. Michael, Uthweiler Hl. Messe 09.30 Uhr St. Mariä Himmelfahrt Hl. Messe 11.00 Uhr St. Margareta Stieldorf Hl. Messe 11.00 Uhr St. Judas Thaddäus Hl. Messe 15.00 Uhr St. Mariä Himmelfahrt Taufe Montag, 18. Juli 08.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl. Messe 08.30 Uhr St. Margareta Stieldorf Hl. Messe anl. Kirmes Dienstag, 19. Juli 08.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl. Messe 09.00 Uhr St. Joseph Hl. Messe 09.00 Uhr Seniorenhaus Std. Hl. Messe, mitgestaltet von der kfd 18.00 Uhr St. Mariä Himmelfahrt Rosenkranz Mittwoch, 20. Juli 09.00 Uhr St. Pankratius Frauenmesse 09.00 Uhr Zur schmerzhaften Mutter Hl. Messe Donnerstag, 21. Juli 08.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl. Messe 09.00 Uhr St. Mariä Himmelfahrt Hl. Messe Freitag, 22. Juli 09.00 Uhr St. Pankratius Hl. Messe 18.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl. Messe Evangelische Kirchengemeinde Oberpleis Gottesdienst: Sonntag, 17. Juli 10 Uhr Gd. (Horstmann) Anschließend Treff im Gemeindehaus Ev. Kirchengemeinde Bad Honnef Gottesdienste: Sonntag, 17. Juli, 10 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in der Erlöserkirche - Pfarrer LöttgenTangermann, anschließend Gespräche und Kaffee im Gemeindehaus Sonntag, 24. Juli, 10 Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche - Pfarrerin Beuscher, anschließend Gespräche und Kaffee im Gemeindehaus Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 31 Kein Zeichen von Schwäche Zusätzliche Hilfsangebote der Pflegeversicherung werden nur selten genutzt Die meisten pflegenden Angehörigen kennen die zusätzlichen Unterstützungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung, das ergab eine aktuelle Befragung des wissenschaftlichen Instituts der AOK im Rahmen des Pflege-Reports 2016. Dennoch werden beispielsweise Angebote zur Kurz- oder Verhinderungspflege nur selten in Anspruch genommen - obwohl die pflegenden Angehörigen genau diese Leistungen der Umfrage zufolge dringend benötigen. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen nehmen. Von den rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden derzeit rund zwei Millionen zu Hause betreut. Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes Anfang 2015 hat sich der jährliche Leistungsumfang für die sogenannte Verhinderungspflege auf 1.612 Euro erhöht. In bestimmten Fällen können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch miteinander kombiniert werden, dadurch erhöht sich der Leistungsbetrag auf insgesamt 2.418 Euro. Dem Pflege-Report zufolge werden diese Gelder aber nur von weniger als jedem fünften Befragten in Anspruch genommen. „Viele Angehörige empfinden es als ein Eingeständnis eigener Schwäche, wenn sie auf zusätzliche Hilfe zurückgreifen müssen“, weiß Ute Büchmann, die seit zehn Jahren qualifizierte Senioren-Assistenten ausbildet. Dabei könne die sogenannte Ersatz- oder Urlaubspflege etwa durch eine ausgebildete SeniorenAssistentin für pflegende Angehörige immens wichtig sein. Denn diese gingen oftmals bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und würden dringend gelegentlich eine Auszeit benötigen. Auf dem Vermittlungsportal www.die-senioren-assistenten.de beispielsweise kann man qualifizierte Kräfte für die Verhinderungspflege finden. Auszeiten über die Pflegeversicherung finanzieren Wer ein Familienmitglied zuhause pflegt, muss seine eigenen Wünsche und Bedürfnisse häufig zurückstellen. Nicht selten werden Freunde oder Hobbys vernachlässigt, weil man die Eltern oder Großeltern nicht alleine lassen mag. Auch hier können Senioren-Assistenten ins Spiel kommen, die sich dann liebevoll um den Angehörigen kümmern. Rund 50 Stunden Betreuung pro Jahr lassen sich allein schon dadurch finanzieren, indem Leistungen aus der Ver- Wenn die Familie keine Zeit hat, geht’s mit der Senioren-Assistentin in den Park. Foto: djd/Büchmann/Seminare/michaeljung - Fotolia.com 32 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de hinderungspflege in Anspruch genommen werden. (djd). Fakten: Die Aufgaben einer Senioren-Assistentin Senioren-Assistenten betreuen ältere Menschen in ihrem vertrauten Zuhause, helfen ihnen bei der Pflege sozialer Kontakte und sind selbst Gesprächspartner der älteren Menschen. Zu ihren Aufgaben zählen: • geistige und körperliche Potenziale der Älteren wieder hervorholen durch spezielle Übungen • vorlesen und Freizeitgestaltung • biografisches Festhalten von Erinnerungen und Gedächtnistraining • Hilfe bei Behördenangelegenheiten oder Schriftwechseln • Unterstützung beim Umgang mit PC, Smartphone oder Tablet • Begleitung bei Pflichtterminen und privaten Aktivitäten • Beratung bei Wohnraumanpassung und Pflegethemen Mehr Informationen gibt es unter www.die-seniorenassistenten.de. (djd). Foto: djd/Büchmann/Seminare/Heide Volz Check-up 35 Kostenlose Vorsorge der gesetzlichen Krankenkassen Ab dem 35. Lebensjahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre eine Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung bei ihrem Hausarzt. Ebenfalls kostenlos sind Impfungen und Auffrischungs-Impfungen, die gerade im Erwachsenenalter „gerne“ vergessen werden. Die Keuchhusten-Auffrischung gehört leider auch dazu, obwohl das Durchschnittalter derer, die an Keuchhusten erkranken, heute bei 42 Jahren liegt. Erwachsene, ältere Kinder und Jugendliche gelten als Hauptansteckungsquelle für Säuglinge. Bei ihnen kann eine Keuchhusten-Infektion gefährliche Folgen haben und zu Atemstillstand bis hin zum plötzlichen Kindstod führen. Beispielsweise kann ein einziger KeuchhustenPatient über drei lange Wochen ansteckend sein und in dieser Zeit durchschnittlich 17 Personen infizieren! Also: Den Impfpass mitnehmen, wenn der Check-up 35 ansteht! Auf www.impfen.de gibt es Impfpläne für jedes Alter und auf der Themenseite „Erwachsene“ finden Sie weitere Informationen rund um den Check-Up 35. (mso) Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Foto: panthermedia/wedo 33 Kunstkolleg: Bester Abiturjahrgang seit 5 Jahren Hennef. Im Herbst 2011 startete die Gesamtschule 5. bis 10. Klasse und die gymnasiale Oberstufe, 11. bis 13. Klasse, des Kunstkollegs in Hennef, Wehrstr. 143-145 ihren Schulbetrieb als staatlich genehmigte Ersatzschule in privater Trägerschaft. Mit mehr Kunst und Gestaltung im Fächerangebot, mit gestaltenden Lehrmethoden in allen Fächern, die nicht alternativ, sondern obligatorisch geboten werden, für ein breiteres Allgemeinbildungskonzept und kleinen 20Kinderklassen wollte und will diese neue Schule in Hennef begabten Kindern und Schüler(innen), die besser mit gestalterischen Methoden auch abstrakten, theoretischen Lehrstoff erlernen wollen und können, eine effiziente ganz andere Form der Schulbildung bieten. Pünktlich zum 5. Geburtstag des Kunstkollegs zeigt das Resümee für beide Schulformen bereits eine beachtliche Erfolgsgeschichte. Im vorigen Jahr sonnte sich das 8. Schuljahr mit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit bei der Lernstandserhebung in Nordrhein-Westfalen. In diesem Jahr konnte sich das jetzige 8. Schuljahr ebenfalls erneut im Spitzenbereich NRW qualifizieren. Zum 3. Mal seit Bestehen der Schule konnten alle 13-Klässler zum Zentralabitur im Kunstkolleg zugelassen und alle mit erstklassigen Abiturnoten verabschiedet werden. Diesmal brillierte der Abiturjahrgang 2016 als Bester seit 5 Jahren. Alle haben ihren Ab- Kurz vor der Abiturprüfung trommelte Dr Dr.. Wüst noch einmal alle Erwar ar-Abiturienten zu einem Gemeinschaftsfoto zusammen. Die Erw ar tungshaltung ist an den Gesichtern abzulesen. schluss mit den Traumnoten einer 1 oder 2 vor dem Komma bestanden. 6 Schüler und Schülerinnen freuen sich über das Abitur mit einer 1 und 9 mit einer 2 vor dem Komma. Die beste Abiturientin ist Leonie Jacobs und der beste Abiturient Joscha Halm. Die weiteren 1er und 2er Kandidaten sind Regina Burkhardt, Lea Elisabeth Saha Choudhury, Karen Engel, Hanna Gregor, Carolin Hagen, Mascha Heider, Sarah Herzogenrath, Tanja Pracht, Lea Saager, Djamila Schmidt, Laura Schnell, Leila Katrin Schreiber, Florian Weber, Eva-Lucia Wingen. Der Schulleiter Tobias Lingen lobt das Ergebnis zum 5. Geburtstag des Kunstkollegs: „Ein toller Erfolg, den wir dem fleißigen leistungsorientierten Schülerinnen und Schülern, dem großartigen Engagement der Lehrerinnen und Lehrer und der guten Zusammenarbeit mit den Eltern zu verdanken haben.“ Bildungsleiter Dr. Marcus Wüst und die Klassenlehrerin Tünay Dede pflichten bei und ergänzen: „Kleine Klassen, Kreativität, echte individuale Förderung und natürlich großartige junge Leute sind der Schlüssel zum Erfolg am Kunstkolleg!“ Der Schulleiter und Schulträger aller 3 Schulen, der diese Schulen gegründet und konzeptioniert hat, Heinz Lingen: „Ich bin wahnsinnig stolz auf meine Schülerinnen, Schüler, Lehrer und Eltern und freue mich, dass mein Traum eines neuen anderen Schulkonzepts Wirklichkeit werden kann.“ Das sind die stolzen Mädchen und Jungen des 8. Schuljahres, die sich in der diesjährigen Lernstandserhebung einen der Spitzenplätze in NRW erarbeitet haben. Bundestreffen der Pedalritter in Bonn Radtouristik für (fast) jedermann bei allen Veranstaltungen (WD) Das Bundes-Radsport-Treffen findet 2016 in Bonn statt. Vom 24. bis 30. des Monats treffen sich Amateure, Semi-Profis und Profis, um mit Anstiegen am Berg, Unbilden des Wetters und dem eigenen inneren 34 Schweinehund zu kämpfen. Doch Helmut Elfgen als Vorsitzender des ausrichtenden Radsportbezirks Mittelrhein Süd spendiert allen Radsport-Fans Hoffnungen: „Es gibt eine freie Streckenwahl, keine Zeitnahme und überhaupt keinen Erfolgszwang. Jeder kann das leisten, zu dem er sich in der Lage sieht.“ Schirmherren sind Landrat RheinSieg-Kreis, Sebastian Schuster und Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Stadt Bonn. 21 Strecken haben die Ausrichter ausgewählt zwischen 96 und 208 Kilometern Länge und der Bewältigung zwischen 420 und 2.359 Höhenmetern. Belohnt werden die Teilnehmer mit wunderschönen Landschaften zwischen Westerwald, Drachenfelser Ländchen, Oberbergischem oder Himmelsohr. Das alles gilt nicht für eine besondere Tour, das Bergzeitfahren: Der Kampf gegen die Uhr, und das noch bergauf, ist ein besonderes Highlight. 2,3 Kilometer und 180 Höhenmeter, das sind die Eckdaten, aus denen man die nötige Anstrengung erahnen kann. Nach einem kurzen Flachstück muss man dann seine „Bergziegen-Tauglichkeit“ unter Beweis stellen. Das Bundes-RadsportTreffen 2016 wird vollständig und ausschließlich über das elektroni- sche System scan&bike abgewickelt. Unter http://bundes-radsporttreffen2016.de gibt man seine persönlichen Daten ein und bucht die gewünschte(n) Strecke(n) optional dazu. Danach gibt es eine Rechnung, die zu begleichen ist. Nach dem Zahlungseingang werden die Startplätze bestätigt. Start und Ziel sind jeweils in Bonn-Beuel, auf der Strecke gibt es immer zwei bis drei Verpflegungsstellen. Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Großes Gospelkonzert Mit LivinGospel Choir & special guests, 1.11. (Allerheiligen) um 18 Uhr Stadthalle Troisdorf auf ein Gospelerlebnis der Extraklasse mit vielen Highlights am Groove, Leidenschaft und Präsenz sind drei der Zutaten, die Livingospel Konzerte einzigartig machen. Der in Troisdorf bei Köln ansässige Chor ist aufgrund seiner bundesweiten Auftritte bestens bekannt. Auch in Funk und Fernsehen konnte man seine besondere Art bereits mehrfach geniessen, so z.B. im WDR zusammen mit den Höhnern in der Lanxess Arena, bei „Wetten dass“ und „Verstehen Sie Spass.“ Am 1. November (Allerheiligen) gastiert der Livingospel Choir zusammen mit Stars aus der Gospelszene in der neuen Stadthalle in Troisdorf. Emotionale und mitreißende Songs, gefühlvolle Balladen und erstklassige Soloeinlagen, das ist Livingospel. Diese Formation ist bunt, temperamentvoll und leidenschaftlich. Das erfolgreiche Ensemble ist seit fast 20 Jahren auf den Bühnen in Deutschland unterwegs. Immer wieder begeistert dieser Gospelchor in lila Roben mit seiner tanzenden Dirigentin Naomi Wien sein Publikum in ausverkauften Hallen. Natürlich wird der Chor wieder von der Livingospel Band mit ihrem farbigen Gospelpianisten Peter Mante begleitet. Ergänzt werden sie durch den 1.11. 2016 um 18 Uhr. Einlass 17 Uhr. Ihr Livingospel Choir Organisten Wolfgang Roggenkamp. Seine ideenreiche Art, die Tasten zu bearbeiten wird auch das Troisdorfer Publikum begeistern. Als Stargast dürfen sich die Konzertbesucher auf Darnita Rogers freuen, die als charismatische Gospelsolistin bereits Tausende Konzertbesucher großer Bühnen in USA und Europa verzaubert. Sie hat „Musik in den Knochen“, wie sie selbst sagt. Die 46-Jährige singt und summt den ganzen Tag. „Die Musik erfüllt mein Leben mit Freude“, erzählt die „Singnsista“, wie sie umgangssprachlich und liebevoll genannt wird. Solistischer Kopf des Chores ist der charismatische Gospelpastor Daniel Aborah. Sowohl seine Balladen als auch seine typischen Gospel-Reggae Songs ziehen das Publikum immer wieder in seinen Bann, sodass es das Publikum schon nach den ersten Songs nicht mehr auf den Stühlen hält. Tickets gibt es für 19 € zzgl. VVKGeb. an jeder Karten-Vorverkaufsstelle oder bei Eventim, BestellHotline Tel.: 01806 570070 Ticketshop der Stadthalle Troisdorf, Kölner Str. 167, 53840 Troisdorf, Tel.: 02405/40860. Freuen Sie sich Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 35 Angebote Kaufe W ohnmobile und Wohnwagen Tel.: 03944-36160 www.wm-aw.de, Fa. An- und Verkauf Kaufgesuch Sonstiges Suche / Kaufe Zinn, Messing, Kupferteile, Ferngläser, Fotoapparate, Porzellan, Kristall, Tischdecken, Modeschmuck, Bernstein und Korallen. Tel. 0163/4749193 Bücher Sie sind in der KUL TUR- UND KULTURHEIMATPFLEGE tätig und möchten ein neues Buch herausgeben? Wir machen das für Sie: Lektorat – Korrektur – Bildbearbeitung – Layout –Druck. 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Juli 2016 Akazien Apothek Apothekee Akazienweg 8, 53177 Bonn, 0228/313131 Mittwoch, 20. Juli 2016 Himberger Apothek Apothekee OHG Aegidienberger Straße 1a, 53604 Bad Honnef, 02224/ 9809800 Donnerstag, 21. Juli 2016 Oelberg-Apotheke An der Alten Schule 3, 38 53639 Königswinter, 02244/ 870011 Freitag, 22. Juli 2016 Kloster -Apothek Kloster-Apothek -Apothekee Dollendorfer Str. 400, 53639 Königswinter (Heisterbacherrott), 02244/870620 Samstag, 23. Juli 2016 Robert-Koch-Apotheke Beethovenallee 19, 53173 Bonn (Bad Godesberg), 0228/353669 Sonntag, 24. Juli 2016 Adler -Apothek Adler-Apothek -Apothekee Hauptstr. 398, 53639 Königswinter, 02223/21990 Telefonischer Abruf Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/ 0022833 sind die Notdienst habenden Apotheken rund um die Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz ist Anruf unter Tel. 0800/0022833 kostenlos, per Mobiltelefon ohne Vorwahl unter Tel. 22833 kostet jeder Anruf pro Minute sowie jede SMS 69 Cent. Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de/ notdienst.html. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zentrale Nummer 116 117 Die einheitliche Nummer 116117 gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und ist für Patienten kostenlos. Für den augenärztlichen Bereitschaftsdienst der Bezirke Bad Honnef, Königswinter-Nieder- und Oberdollendorf, Römlinghoven, Oberpleis, Stieldorf, Eudenbach, Ittenbach, Thomasberg, Heisterbacherrott sind folgende Notdienstzeiten festgelegt: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 bis 08.00 Uhr, Mittwoch 13.00 bis 08.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 08.00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 08.00 bis 08.00 Uhr. Kinderärztliche Notfallpraxis Die Praxis befindet sich auf dem Gelände der Kinderklinik Sankt Augustin. Die Adresse lautet: Kinder der-- und jugendärztliche Notfallpraxis für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis e.V. im Gebäude der Kinderkrankenpflegeschule, Arnold-Jansen-Str. 29, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241/234000 Zahnarzt zentrale Tel. 01805/986700 Krankenwagen Tel. 02241/19222 Feuerwehr euerwehr,, Rettungsdienst Notarzt Tel. 112 Polizei Tel. 110 AIDS-Hilfe Rhein-Sieg ee.V .V .V.. Beratung und Begleitung von HIV Positiven Menschen im RheinSieg-Kreis. Öffnungszeit: Mo. bis Fr. 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Jeden Dienstag anonymer HIVSchnelltest 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr Jeden 1. und 3. Freitag im Monat, Positiven-Frühstück 10.00 Uhr 13.00 Uhr Telefon: 02241/979997 [email protected] Präventionsveranstaltungen/Multiplikatorenschulung für Gruppen, Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de Vereine, Schulen, Pädagogen, etc. nach telefonischer/schriftlicher Vereinbarung Hippolytusstraße 48 53840 Troisdorf Telefon: 02241/9799982 [email protected] Ambulante Hospizdienste bieten Ihnen - als Betroffene oder Angehörige - Hilfe an bei Schwersterkrankungen durch Beratung, Begleitung und Unterstützung ob im Pflegeheim, zu Hause - wir Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ kommen zu Ihnen. Für Königwsinter „Ölberg“ - ökumenischer Hopsizdienst e.V., Dollendorfer Straße 397, Königswinter Tel. 02244/877473 E-Mail: info@hospizdienst- koenigswinter.de Für Bad Honnef: Ökumenische Hospizbewegung Bad Honnef e.V., Luisenstraße 13 Bad Honnef, Tel. 02224/941984 E-Mail:[email protected] 39 40 Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
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