Aktuelle Ausgabe als PDF

18. Jahrgang
Samstag, den 16. Juli 2016
Woche 28
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
„Jetzt anmelden“:
Kinderzeltlager der Pfarrgemeinden Königswinter-Tal“
Vom 2. bis 4. September 2016
veranstaltet der Jungendleiterkreis Königswinter-Tal für alle
Mädchen und Jungen im Alter
von 8 bis 13 Jahren, aus den
Pfarrgemeinden Königswinter-
Tal, ein Kinderzeltlager. Unter
dem Motto „Feiert mit uns Kirmes“ gibt es wieder vieles zu
erleben.
Der Kostenbeitrag liegt bei 15
Euro (Messdiener 12 Euro). Wei-
tere Informationen können im
Zentralen Pfarrbüro Königswinter (Telefon 0 22 23 / 92 400)
angefragt werden.
Der Anmeldeschluss ist der 26.
August 2016 im Zentralen
Pfarrbüro Königswinter.
Zentrales Pfarrbüro
Petersbergerstraße 14
53639 Königswinter
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20 Studienteilnehmer für ganzheitliches Abnehmen gesucht!
Haben auch Sie schon ein paar
Abnehmversuche und Diäten
hinter sich gebracht und damit
wenig oder gar keine Erfolge erzielen können? Spätestens beim
Jo-Jo-Effekt, der Ihnen anschließend ein paar Kilos mehr auf die
Waage brachte als zu Beginn
der Diät, war der Frust umso
größer. Bauchfett und Hüftringe
sind nicht nur unschön, überschüssiges Fett gilt weltweit als
Risikofaktor. Die Ansammlung
von Bauchfett ist mit einem erhöhten Risiko assoziiert an Typ2-Diabetes zu erkranken, sowie
einen hohen Cholesterinspiegel,
Alzheimer, Krebs und Herzerkrankungen zu entwickeln. Körperlich inaktive Menschen neigen zu einer starken Ansammlung von tief sitzendem Bauchfett. Fett ist konzentrierte Energie und baut sich nur dann ab,
wenn der Energieverbrauch angekurbelt und gleichzeitig die
Energiezufuhr reduziert wird.
Der Kampf gegen unschöne Fettpölsterchen ist möglich.
Erfolgreiches Abnehmen benötigt
ein ganzheitliches Konzept! Bei
unserer vierwöchigen Studie geht
es darum, den eigenen Körper
wieder dazu zu bewegen, die Nahrung optimal zu verwerten und
sich selbst, bzw. seinen Körper zu
verstehen.
Wir erstellen gemeinsam ein auf
Ihre Person abgestimmtes Abnehmprogramm. Lernen Sie Ihren Körper neu kennen und verstehen.
Die Beleuchtung des eigenen
Konsumverhaltens und der Ernährungsgewohnheiten ist ein weiterer wichtiger Punkt, bei dem es
heißt, sich neu zu organisieren
und eventuelle Unverträglichkeiten aufzudecken.Dafür analysieren wir zunächst die Ursache für
Ihr Übergewicht oder Ihre Problemzonen. Oft ist Übergewicht
auf Übersäuerung, unbekannte
Nahrungsmittelintoleranzen oder
auch Stress zurück zu führen. Im
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Anschluss empfehlen wir Ihnen
Ihre individuelle Ernährungsform,
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3
Sommerwanderung
des Heimatvereins Heisterbacherrott
Es gibt nicht nur Gipfelkreuze in den Alpen, auch in unserer Region thront „Das weiße
Kreuz“ gut sichtbar auf einer Felsnase über dem nahen Wiedtal.
Dieses Zwischenziel war nur einer von vielen Höhepunkten auf
der „Wäller Tour Bärenkopp“,
der diesjährigen Sommerwanderung des Heimatvereins, zu
der sich wieder eine stattliche
Anzahl von Wandersleuten eingefunden hatte.
Schon traditionsgemäß ging es
um 10 Uhr vom Parkplatz gegenüber Haus Schlesien in Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt in Waldbreitbach. Hauptziel auf der ca. 12 km langen
Rundtour war natürlich der
„Bärenkopp“ mit fantastischem
Blick über das idyllische Tal der
Wied. Zuvor ging es auf naturbelassenen Pfaden vorbei an
einem alten jüdischen Friedhof
und durch den wilden Hochscheider Seifen mit ausgewaschenen Basaltbecken, flankiert von imposanten Felswänden, hinauf auf die luftigen Höhen.
Die zweite Hälfte der Tour war
geprägt von herrlich grünen
Wiesen, üppigen Getreidefeldern, einer kleinen Wallfahrtskapelle und dem Kloster der
Waldbreitbacher Franziskanerinnen.
All diese Schönheiten erschienen an diesem Tage unter dem
azurblauen Himmel und der hell
strahlenden Sonne in einem besonderen Glanz. Das Sahnehäubchen, im wahrsten Sinne
des Wortes, bildete letztendlich
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Bild (von privat)
wieder die abschließende Einkehr in einem alten Kaffeehaus,
direkt an der Wied. Fazit der
Wandergruppe: Schöner geht‚s
nicht! Dank an die Organisatoren der Wanderung.
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Tierschutz Siebengebirge
Die Meerschweinchen-Pflegestelle stellt sich vor
Klara, Lotta, Johnny und Willi rennen fröhlich durch das weitläufige Gehege in einem Bad Hönninger Garten. Hier wäre noch Platz,
um weitere Tiere aufzunehmen.
Das dachte auch ihre Halterin,
Natascha Rinker. Sie möchte
Meerschweinchen in Not gerne
helfen und nimmt deshalb ab
sofort Abgabetiere für den Tierschutz Siebengebirge bei sich auf.
Rinker: „Leider ist es bei Meerschweinchen häufig so, dass die
Tiere für die Kinder angeschafft
werden und diese dann nach einiger Zeit das Interesse an ihnen
verlieren. Die Meerschweinchen
fristen dann häufig ein trostloses
Dasein in einem viel zu kleinen
Käfig.“ Solche Tiere nimmt Natascha Rinker bei sich auf, sie bringt
sie mit Artgenossen zusammen
und verschafft ihnen mehr Auslauf
und artgerechte Beschäftigung.
Und wenn sich dann die richtigen
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Natascha Schwarz-Rinker ist die neue Meerschweinchen-Pflegestelle
beim Tierschutz Siebengebirge.
Meerschweinchen-Fans bei ihr
melden, werden diese AbgabeTiere von ihr erneut vermittelt.
Die Meerschweinchen werden bei
Frau Rinker in einem Außengehe-
ge gehalten - es gibt einen großen überdachten Bereich und einen gegen Raubtiere gesicherten
Gartenauslauf. Auf unterschiedlichen Ebenen können die Meer-
schweinchen herumlaufen, über
Rampen laufen und sich in Häuschen verstecken. Abgabetiere, die
noch keine Außenhaltung gewöhnt
sind, werden von ihr langsam an
die Außenhaltung herangeführt.
Am liebsten vermittelt Rinker an
Familien mit älteren Kindern (ab
10 Jahren), deren Eltern genauso
begeistert von den neuen Mitbewohnern sind wie die Kinder. Rinker: „Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere. Sie lieben die
Abwechslung“. Deshalb vermittelt
sie die Tiere gerne an Menschen,
die Spaß daran haben, das Gehege immer weiter aus- und umzubauen, neue Ebenen oder Häuschen einzubauen und den Tieren
so Abwechslung zu bieten.
Beratung, Aufnahme und Vermittlung von Tierschutz-Meerschweinchen: Natascha Schwarz-Rinker,
Telefon: 02638/9493380, email:
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vom 18.07.16 bis 14.08.16 (auch an allen Sonntagen geöffnet)
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Gemeindesommerfest am 10.7.2016 - schön war´s...
Evangelische Kirchengemeinde Oberpleis lud zum gemeinsamen Start in die Ferien ein.
Familiengottesdienst zum Gemeinesommerfest
Unter dem Motto „Ab in die Ferien“ lud die Evangelische Kirchengemeinde Oberpleis Ihre Mitglieder am vergangenen Sonntag zum
Gemeindesommerfest ein.
Es begann mit einem bewegten
Familiengottesdienst in der Kir
Kir-che.
Bewegung stand dabei besonders
im Mittelpunkt - sich bewegen sich auf den Weg machen - in Bewegung bleiben. Unter dem
Schwungtuch konnte die Gemeinsamkeit erlebt werden und mit
den Wasserbällen kam zur Bewegung noch die gemeinsame Handlung für ein Ziel hinzu. Der Famili-
engottesdienst endete mit dem
traditionellen Reisesegen. Während in der Kirche der Gottesdienst gefeiert wurde, bereiteten
viele fleißige Hände das Kulinarische Buffet aus aller Welt im Gemeindehaus vor oder heizten den
Grill an.
Vielen Dank an alle, die zu dem
großartigen Buffet mit einer Vorspeise, Salat oder Kuchen beigetragen haben.
Am Grillstand vor dem Gemeindehaus gab es vielerlei Bratwürste und am benachbarten Büchertisch konnten gegen eine kleine
Spende Sachbücher und Romane
erworben werden. Zeit zum Kennenlernen, für gemeinsame Gespräche, Spiel und Spaß für und
mit den Kindern war ausreichen
vorhanden, im Gemeindehaus, auf
der Gemeindewiese, im Jugendkeller oder auf den Spielgeräten
unseres Kindergartens.
Beim Papierfliegerwettbewerb
wurden die selbst gefalteten Flieger ihrer Belastungsprobe unterzogen und vom Balkon aus auf
Weitenjagd geschickt und am Kicker im Jugendkeller wurde das
EM Finale Portugal gegen Frank-
reich von vielen Teams vorgespielt.
Spiel und Spaß bereiteten auch
die Wasserbälle, die im Anschluss
an den Familiengottesdienst verteilt worden sind, erst beim Aufpumpen an der Luftstation und
anschließend beim Spielen und
Toben auf der Gemeindewiese.
Ein gelungener Start in die Ferien...
Mehr über unser Gemeinde leben
sowie aktuelle Termine finden Sie
auf unserer Homepage unter evkirche-oberpleis.de
L268: Sanierung der
Dollendorfer Straße
Königswinter-Thomasberg
Königswinter (straßen.nrw). Die
Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg saniert in
den nächsten vier Wochen die
L268 in Heisterbacherrott und
Thomasberg sowie im weiteren
Verlauf bis zum Kloster Heisterbach/Kreuzung K25.
Die Sanierung findet in drei Abschnitten statt, die wegen der
beengten Arbeitsbereiche während der Arbeiten voll gesperrt
werden.
Der erste Abschnitt beginnt an
der Kreuzung Dollendorfer Straße/Siebengebirgsstraße
und
geht bis zur Kreuzung Dollendorfer Straße/Lauterbachstraße/Ölbergstraße.
Die Arbeiten finden in diesem
Abschnitt von Montag, 18. Juli
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bis Samstag, 23. Juli statt.
Anwohner, die an den Tagen der
Vollsperrung ihr Fahrzeug benötigen, werden gebeten, dieses außerhalb des Sperrbereichs abzustellen. Die Geschäfte und Anliegerzugänge
bleiben fußläufig über die Gehwege erreichbar.
Umleitungen über Stieldorf und
Vinxel sind ausgeschildert. Die
geänderte Führung des Personennahverkehrs während der
Vollsperrung ist mit den Busbetrieben abgestimmt und erfolgt ebenfalls über die Umleitungen.
Die Bushaltestellen in den
Sperrbereichen können in der
Zeit der Vollsperrungen von der
RSVG nicht angefahren werden.
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Samstag,
23. Juli 2016
6. Treffen der
Caddyfreunde e.V. steht vor der Tür
Treffen im Emsland vom 29. bis 31. August 2016
Impressionen vom 5. Caddyfreundetreffen 2015
Herzlich Willk
ommen im EmsWillkommen
land...
Das bereits 6. Treffen der Caddyfreunde e.V. - Dem Verein für
alle Freunde und Fahrer des
Volkswagen Caddy - findet vom
29. bis 31.8.2016 auf dem Campingplatz Blauer See in 48480
Lünne statt.
Wie immer ist ein familienorientiertes Programm rund um
den Caddy, sowohl für gutes
oder schlechteres Wetter, vor-
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
bereitet. Am Freitagabend steht
der Caddy im Mittelpunkt.
Gespräche,
Fachsimpeleien,
Umbauten und leckeres vom
Grill.
Die traditionelle gemeinsame
Ausfahrt am Samstag führt uns
in den NaturZoo Rheine, zum
Kloster und Saline Bentlage,
sowie nachmittags in den Emsflower Erlebnispark. Am Sonntag endet das Treffen dann nach
dem gemeinsamen Frühstück
am Vormittag. Wir freuen uns
auf ein spannendes Caddyfreunde - Wochenende und freuen
uns auch über Gäste die solch
ein familienorientiertes Caddyfreundetreffen einmal live erleben wollen.
Mehr über uns finden Sie unter
caddyfreunde.de
Caddyfreunde e.V. - Der Verein
für alle Freunde und Fahrer des
Volkswagen Caddy aus Königswinter - Oberpleis
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Gottesdienst, Musical und Stockbrot
Die „Schlauen Füchse“ des kath. Kindergartens St. Pankratius feierten gemeinsam den
Abschluss ihrer Zeit im Kindergarten.
(ik) Oberpleis. Es waren die ersten Jahre, an denen man ohne
Mama und Papa einen großen Teil
des Tages außerhalb des Elternhauses verbrachte. Für die
„Schlauen Füchse“ des kath. Kindergartens St. Pankratius in Oberpleis sicherlich eine spannende
Zeit, die sich aber nun mit schnellen Schritten dem Ende nähert.
Grund genug, nochmals gemeinsam einige Stunden mit den Eltern und dem Kindergarten-Team
zusammen zu sein und diesen Abschluss ausgiebig zu feiern. Der
Nachmittag begann mit einem
Abschiedsgottesdienst in der
Mit einem Abschiedgottesdienst begann die Feier der „Schlauen Füchse“
Pfarrkirche. „Wir feiern heut ein
Fest“ so klang es lautstark aus
den Kehlen der Kinder. Mit Liedern, einer Geschichte über die
Bedeutung der Freundschaft, mit
Fürbitten „Ich bin bei euch - seid
nicht bang“, dem „Vater unser“
und dem Segen gedachte man
des nun endenden Lebensabschnittes. Mit einer roten Rose
bedankten sich die Kinder bei
Mama und Papa für die Zeit, die
sie bisher mit ihren Eltern verbringen durften. Dann ging es
zum Kindergarten und hier wuchs
die Spannung. „Vom kleinen
Maulwurf der wissen wollte, wer
ihm auf den Kopf gemacht hat“ mit diesem Musical machten die
Kinder ihren Eltern eine große
Freude. Lange war Tag für Tag
geprobt worden, die Kostüme
passten und die Texte waren auswendig gelernt. Der kurzsichtige
Maulwurf, der eines Tages, nachdem die Sonne aufgegangen war,
etwas Seltsames auf seinem Kopf
entdeckte wollte unbedingt den
Übeltäter finden. Weder Taube,
Pferd, Hase, Ziege, Kuh noch
Schwein konnten für diesen braunen Haufen verantwortlich sein.
Mit Hilfe der Fliegen wurde das
Rätsel dann doch noch gelöst: es
war der Metzgershund. Die 22
Kinder hatten sichtlich großen
Spaß an ihrer Vorführung und wurden am Ende mit kräftigem Applaus belohnt. „Es war eine tolle
Zeit mit euch“, so Georg Parluch, Leiter des Kindergartens,
„Den Eltern dankt das ganze Kin-
dergarten-Team für die Bereitschaft, uns die Kinder all Jahre
anvertraut zu haben“. Ob Mädchen oder Junge, man merkte
schon dass ihnen nun der Weggang aus einem bislang gewohnten Umfeld bewusst wurde. Im
Garten der Einrichtung saß man
anschließend noch einige Stunden zusammen, die Kinder backten Stockbrot über dem Lagerfeuer und die Eltern erinnerten sich
an so manche Anekdote aus der
nun endenden Kindergartenzeit.
Der kleine Maulwurf hatte mit den Tieren so seine liebe Müh
Ein Stockbrot zum Abschied - die schlauen Füchse werden nun den
Kindergarten verlassen
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Anna-Kirmes in Rommersdorf-Bondorf
23. bis 25. Juli
Vom 23. bis 25. Juli findet die
Anna-Kirmes auf dem Anna-Platz
im Ortsteil Rommersdorf statt.
Für die Kirmes und die Auf- und
Abbauarbeiten wird die Rommersdorfer Straße zwischen Spießgasse und Schaaffhausenstraße
sowie die Wilhelmstraße zwi-
schen Frankenweg und Einmündung Spießgasse ab dem 18. bis
zum 27. Juli gesperrt.
Nach Abstimmung mit der RheinSieg-Abfallwirtschafts-GmbH
(RSAG) werden die im Abfuhrbezirk 8 und 9 vorgesehene Abfuhren trotzdem durchgeführt,
allerdings müssen die Müllbehälter jeweils außerhalb der Absperrung bereitgestellt werden. Ent-
sprechende Informationen werden
an die betroffenen Anlieger und
Anliegerinnen verteilt.
Osteoporosetreffen
Treffen der Osteoporose-Mitglieder
Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.
Ortsgruppe Bad Honnef im TV Eiche e.V.
Das nächste Treffen der Osteoporose Mitglieder findet statt am
Dienstag, 26. Juli um 16.00 Uhr
im Aufenthaltsraum des TV Eiche
auf der Sportetage, Berck-surMer-Straße 1 in Bad Honnef.
Gäste sind herzlich willkommen.
Weitere Informationen gibt es bei
Heidi Wunner, Tel. 02224 / 50 83.
Was der TV Eiche sonst noch
bietet, findet man unter
www.tv-eiche.de.
Kanalbaustelle Hauptstraße
Sperrung Bereich Hauptstraße/
Bahnhofstraße für abschließende Arbeiten
vom 8. bis 13. August.
Bad Honnef. Die Kanalbaumaßnahme in der Hauptstraße und
Fußgängerzone nähert sich mit
großen Schritten ihrem Ende.
Um notwendige Restarbeiten für
den Bauabschnitt Hauptstraße/
Bahnhofstraße
auszuführen,
wird die Hauptstraße in der vorletzten Sommerferienwoche vom
8. bis 13. August von der Schülgenstraße bis zur Ecke Markt
und weiter die Bahnhofstraße bis
zur Kreuzung Am Saynschen Hof
gesperrt. Der Kurvenbereich an
der Ecke Bahnhofstraße/Hauptstraße erhält statt der jetzt noch
vorhandenen Pflasterung eine
neue Asphaltdecke in gesamter
Fahrbahnbreite.
Die Umleitungsstrecken werden
ausgeschildert. Die Zufahrt zum
Krankenhaus über die Schülgenstraße bleibt frei.
Die Zufahrt auf den Marktplatz
und die Zufahrt für den Lieferverkehr in die Fußgängerzone
wird für diese Zeit nur über die
Rommersdorfer Straße erfolgen
können. Anschließend wird voraussichtlich noch in den Sommerferien die Sperrung der
Hauptstraße für den Verkehr in
Fahrtrichtung nach Rhöndorf
wieder aufgehoben.
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Flüchtlingshilfe: Computerprogramm
„Ehrena“ verbindet Haupt- und Ehrenamt
Ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe, Schulklasse, Lehrer, Bürgermeister Otto Neuhoff und Verwaltungsmitarbeitende freuten sich, dass das internetbasierte Computerprogramm Ehrena die Zusammenarbeit
erleichtern wird.
Bad Honnef. Das internetbasierte Programm Ehrena kann eine
ganze Menge: So zeigt es an,
dass Erstbegleitung für neuankommende Flüchtlinge ge-
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braucht wird oder Paten und
Patinnen gesucht werden, dass
Veranstaltungen geplant sind
und wichtige Termine zu beachten sind. Wer angemeldet ist,
kann sich darüber hinaus, für
eine der anstehenden Aufgaben
eintragen, oder sieht, ob ein Termin schon ausgebucht ist.
Entwickelt wurde das Softwarepaket für Ehrena von Schülern
der August-Horch-Berufsschule
in Andernach. Sie absolvieren
eine Ausbildung zum Anwendungsentwickler und sind um die
20 Jahre alt. Zwei Stunden in
der Woche hatten 15 Schüler
seit November 2015 während
ihres Wahlpflichtfachunterrichts
daran gearbeitet. Ziel war es,
ein Computerprogramm zu entwickeln, das die Kommunikation zwischen den in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen
und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes
Asyl der Stadtverwaltung verbessern hilft. Das Ergebnis mit dem
Namen Ehrena erfüllt diese Aufgabe für die Nutzer und Nutzerinnen schnell und unkompliziert. Die ehrenamtlich Tätigen
konnten sich davon überzeugen,
denn Schüler und Lehrer Thomas Rohde waren ins Bad Honnefer Rathaus gekommen, um
das Programm vorzustellen und
die wichtigsten Funktionen zu
erklären.
Bürgermeister Otto Neuhoff
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
dankte für die tolle Arbeit: „Das
Ehrenamts-Tool zeigt, wie gut
wir hier in Bad Honnef die Aufgabe erfüllen, Flüchtlinge zu betreuen. Auch zeigt sich wieder
einmal, dass das Ehrenamt unverzichtbar ist. Ich danke allen,
die sich in so hervorragender
Weise beteiligen.“ Nadine Batzella, Leiterin des Fachdienstes
Asyl, fügte hinzu: „Die Schüler
haben mit ihrer großartigen Leistung den Nagel auf den Kopf
getroffen. Für alle Beteiligten ist
Ehrena das richtige Werkzeug.“
Sie überreichte Schülern und
Lehrern als Dank eine Zuwendung für Klassenfahrt oder Feier.
Bisher wurde der Kontakt zu den
ehrenamtlich Tätigen per Mail
gehalten. Durch das Programm
Ehrena wird die Organisation
übersichtlicher, denn zu erkennen ist, welche Aufgaben schon
erledigt werden und wo noch Hilfe benötigt wird. Die Anmeldung
ist leicht, verlangt ein Passwort
und die Eingabe von Daten wie
Name, Adresse, Wunschtermine
und Tätigkeiten sowie Fremdsprachenkenntnisse. Frau Mus-
termann
meldet
sich
beispielsweise als Patin für
Flüchtlinge montags und freitags
in der Zeit von 8.00 bis 13.00
Uhr an, sie spricht Italienisch
und gibt als Besonderheit ihre
Erfahrungen in einem juristischen Bereich und Sportverein
an. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung greifen darauf zu und melden, wenn
ein Termin ansteht. Projekte und
Öffnungszeiten, Adressen und
Termine werden übersichtlich
dargestellt.
Von der Verwaltung, Fachdienst
Asyl, hatte Bastian Siebertz das
Projekt während der Entwicklung begleitet. Er legte aber die
Administrator-Aufgabe in die
Hände von Felix Sonntag, der ab
jetzt die Koordination übernimmt. Viele ehrenamtlich Tätige hatten sich schon vor der Präsentation im Rathaus angemeldet und so mancher holte das
währenddessen nach. Orientalische Köstlichkeiten rundeten
den Termin ab.
Die Schüler erzählten, dass die
Entwicklung eine Herausforderung dargestellt habe. Lehrer
Thomas Rohde zeigte sich zufrieden mit seiner Klasse, die
schon vieles ohne seine Anweisungen erarbeitet. Konferenzleiter der IT-Berufe an der AugustHorch-Schule ist Thomas Weber
und auch für ihn war es ein gutes Ergebnis. Das Tool wurde
selbstverständlich für Berg- und
Talbereich von Bad Honnef entwickelt. Wally Feiden, Bürgermeisterin a. D. und Organisatorin von Flüchtlingshilfe in Aegidienberg, stellte fest, dass die
Nutzung von Ehrena sie in der
Organisationsarbeit entlastet
und so manches erleichtert wird.
Anmeldungen für ehrenamtlich
Tätige und Neuanmeldungen
können
unter
www.ehrena.de<http://
www.ehrena.de> vorgenommen
werden. Felix Sonntag vom Fachdienst Asyl der Stadt Bad Honnef
beantwortet weitere Fragen: Telefon 02224/184-186, E-Mail
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Bushaltestelle
wird umgebaut
Einseitige Sperrung der Dollendorfer Straße
ist während Baumaßnahme notwendig
(ik) Oberpleis. Im Auftrag der
Stadt Königswinter wird in den
Sommerferien die Bushaltestelle „Oberpleis Schulzentrum“
barrierefrei ausgebaut.
Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Aufstellfläche, der
Busbucht und des Fußgängerüberweges. Die Arbeiten beginnen
am
Montag,
dem
11.07.2016.
Während der Baumaßnahme ist
die „Dollendorfer Straße“ einseitig gesperrt.
Der Verkehr Richtung Ortsmitte wird über die „Wolkenburg-
straße“, „In der Rosenau“ und
„Ittenbacher Straße“ umgeleitet. In diesen Straßen ist während der Umleitung das Parken
auf den öffentlichen Verkehrsflächen nicht möglich. Ersatzhaltestellen für den Linienbusverkehr werden in der Wolkenburgstraße neben Haus-Nr. 2
und in der Dollendorfer Straße
gegenüber Haus-Nr. 53 eingerichtet. Die künftig barrierefreie Haltestelle wird voraussichtlich ab Samstag, den
20.8.2016 wieder angefahren
werden können.
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Kirmes rund um
Sankt Margareta
Bürgerverein Stieldorf e.V. lädt
zum diesjährigen Kirmestreiben
ein.
(ik) Stieldorf. Mit einem vielfältigen Programm wartet
der Bürgerverein Stieldorf zu den Kirmestagen im Ort
auf. Vom 15.7. bis 17.7. spielt sich das bunte Treiben
rundum Sankt Margareta ab. Eröffnet wird der Event
am Freitag, 17.7.
Der Startschuss fällt um 18 Uhr, wenn sich der Bürgerverein gemeinsam mit Ehrengästen und den Stieldorfer Bürgern auf dem Kirchplatz versammelt. Neben
dem üblichen Kirmestreiben präsentieren sich die Bürgervereine aus Vinxel und Rauschendorf mit Einlagen
auf der Bühne. Am Abend geht es dann mit Live-Bands
richtig rund. Am Freitag wird erstmalig in Stieldorf
„EX“N ROCK“ die Besucher in Stimmung bringen.
Tripple X wird von allen freudig erwartet, haben sie
doch im vergangenen Jahr den ganzen Platz in Schwung
gebracht. Fehlen dürfen auf keinen Fall „die Söhne
Rauschendorfs“. Es geht wieder rund in Stieldorf und
dies unter dem Motto: „Es me op en Kirmes enjelade,
dat kann net schade, do jeht me hin!“
Musikalische
Früherziehung
und Ballett
(ik) Königswinter. Die Musikschule bietet ab September 2016 neue Kurse für das Fach Musikalische Früherziehung (MFE) an. Durch gemeinsames Singen, Tanzen
und Instrumentalspiel werden die Kinder spielerisch
zur Musik hingeführt. Die MFE-Kurse für Kinder ab vier
Jahren finden in den Grundschulen Oberpleis (montags), Heisterbacherrott (donnerstags), Oberdollendorf
(mittwochs) und Stieldorf (dienstags) statt.
Zusätzlich unterrichten die Lehrkräfte der Musikschule auch in den Kindertagesstätten Merlin, Im Hasensprung, Kleiner Drache, Villa Kunterbunt, Regenbogen
und Menschenkinder. Die Kindertagesstätten Villa Kunterbunt in Ittenbach und Regenbogen in Quirrenbach
nehmen auch Kinder auf, die diese Kindergärten nicht
besuchen. Ebenfalls für Kinder ab vier Jahren werden
neue Ballettkurse angeboten. In Oberpleis findet der
Kurs freitags von 13.30 bis 14.15 Uhr und in Oberdollendorf donnerstags von 14.25 bis 15.10 Uhr statt. Die
Musikschulverwaltung ist während der Sommerferien
von Montag, 18. Juli bis Montag, 01. August 2016 nicht
besetzt. Anmeldung können allerdings auch während
der Ferien schriftlich oder per Email vorgenommen
werden.
Weitere
Informationen
unter
www.koenigswinter.de oder 02244/889368.
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
2. Halbtagestour
des Heimatvereins
Heisterbacherrott
Am Sonntag, 7. August, bricht der
Heimatverein Heisterbacherrott zu
seiner 2. Halbtagestour auf.
Abfahrt: 13 Uhr ab Parkplatz Heisterbacherrott (gegenüber Haus Schlesien).
Wir fahren mit Privatwagen in Fahrgemeinschaften
nach Leverkusen und besichtigen dort den von Carl
Duisberg (Aufsichtsrats- und Verwaltungsvorsitzender der damaligen I.G. Farbenindustrie AG) neben
seiner Villa angelegten „Japanischen Garten“. Wir
besichtigen eine Gartenlandschaft, in der sich Kostbarkeiten aus vielen Teilen Ostasiens befinden.
Der etwa 15.000 Quadratmeter große Garten ist
eine Oase der Stille und Schönheit. Das Gelände
geht in das Areal des „Bayer-Kommunikationszentrums“ über. Dort können wir uns über die Bedeutung der Chemie im täglichen Leben in einer lebensnahen Art und Weise informieren.
Wir werden Gelegenheit haben, uns das „KolonieMuseum“, dort werden Einblicke in das Leben der
Menschen in fast 100 Jahre Wohnung- und Lebenskultur vermittelt, anzusehen und in einem Restaurationsbetrieb zu Kaffee und Kuchen einzukehren.
Die Eintritte sind frei. Für die Fahrt nach Leverkusen erfolgt die übliche Beteiligung an den Fahrtkosten. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, Gäste
sind willkommen.
Oelinghovener Straße 2 - 4
53639 Königswinter-Stieldorf
Elterncafé und
Heisternestchen
Öffnungszeiten in den
Sommerferien
Während der Sommerferien bleibt das „Elterncafé“ in Haus Heisterbach geschlossen.
Ab Mittwoch, 24. August lädt das Elterncaféteam
wieder zum Frühstückbuffet ein. Das „Heisternestchen - Second Hand für kleine Leute“ auf dem
Klostergelände Heisterbach ist in den Sommerferien Montagvormittag von 10 bis 12 Uhr und Mittwochnachmittag von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Beide
Teams sind auf der Suche nach „Helfenden Händen“. Wer einmal in der Woche drei Stunden Zeit
hat, Freude am Umgang mit Menschen hat und
gerne in einem Team mitarbeiten möchte, ist in
Haus Heisterbach herzlich willkommen.
Nähere Informationen über Haus Heisterbach unter Tel. 02223/ 9236-0.
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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7. Jahrgang
Samstag, den 16. Juli 2016
Nr
Nr.. 28 / 2016
Stadt Bad Honnef
Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS)
sowie die Förderung von Kindertagespflege
Inhaltsverzeichnis
Präambel
I. Abschnitt
§ 1 Art der Beiträge, Zuständigkeit
§ 2 Beitragspflichtige
§ 3 Beitragsrelevantes Einkommen
§ 4 Beitragsermäßigung/Erlass
§ 5 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 6 Festsetzung des Elternbeitrages
§ 7 Beitragshöhe
§ 8 Überprüfung
§ 9 Fälligkeit und Ausgleich von Unterschiedsbeträgen
§ 10 Umfang der Beitragspflicht
II. Abschnitt
§ 11 Kindertagespflege
§ 12 Fördervoraussetzungen
§ 13 Förderung
III. Abschnitt
Angebote für außerunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote
der Offenen Ganztagsschule (OGS)
§ 14 Anmeldungen
§ 15 Leistungen der Stadt Bad Honnef
IV Abschnitt
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Datenschutzerklärung
§ 18 Inkrafttreten
Anlagen
I Beitragstabelle Kindertageseinrichtung
II Beitragstabelle Kindertagespflege
III Beitragstabelle OGS
IV Tabelle über die Förderung der Kindertagespflege
Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagschule (OGS) sowie
die Förderung der Kindertagespflege vom 7.7.2016
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015
(GV.NRW.S.208), der §§ 22 bis 24 sowie § 90 Abs.1 Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom
11.09.2012 (BGBl.IS.2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2015 (BGBI.I.S.1802), der §§ 1 Absatz 4, 2. HS, 4, 17, 23
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das
Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz NRW) vom
30.10.2007 (GV.NRW.S.462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GV.NRW.S.336) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.10.1969 (GV.NRW.S.712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV.NRW.S.448), sowie des § 9 Abs. 3 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005 (GV.NRW.S.102), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S.489) hat der Rat
der Stadt Bad Honnef am 30.6.2016 folgende Satzung beschlossen:
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I. Abschnitt
§1
Art der Beiträge, Zuständigkeit
(1) Die Stadt Bad Honnef erhebt nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen dieser Satzung für folgende Leistungen der Kinderund Jugendhilfe im Sinne des § 2 Absatz 2 Nr. 3 in Verbindung mit
§ 90 Absatz 1 Nr. 3 SGB VIII sowie § 5 KiBiz NRW in Verbindung mit
§ 9 Absatz 3 SchulG NRW öffentlich rechtliche Beiträge (= Elternbeiträge):
1. Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne der
§§ 22, 24 SGB VIII in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff.
KiBiz NRW,
2. Angebote zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß §§
22 bis 24 SGB VIII durch geeignete Tagespflegepersonen im
Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen im
Sinne der §§ 4 Absatz 4, 17 KiBiz NRW,
3. Angebote für außerunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 5
KiBiz NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 3 SchulG NRW.
(2) Die Elternbeiträge werden vorbehaltlich besonderer Bestimmungen in § 10 dieser Satzung als volle Monatsbeiträge erhoben.
(1)
(2)
(3)
(4)
§2
Beitragspflichtige
Die Elternbeiträge sind von den Eltern (§ 1 Absatz 4 KiBiz NRW),
wenn sie mit dem Kind, das ein Betreuungsangebot nach § 1
Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung in Anspruch nimmt, zusammen leben, zu entrichten. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil
zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag
nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten diese Personen, die diese Leistung erhalten, an die
Stelle der Eltern.
Bei Kindern in Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, die eine Einrichtung im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung
besuchen, wird kein Elternbeitrag erhoben.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen. Die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen.
§3
Beitragsrelevantes Einkommen
(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven
Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2
des Einkommenssteuergesetztes (EStG) („Bruttoeinkommen“). Ein
Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und Verlusten
des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.
(2) Dem Einkommen im Sinne des § 3 Absatz 1 dieser Satzung sind
steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung
des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die
Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen.
(3) Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und den entsprechenden Vorschriften, das Erziehungsgeld nach dem bis zum
31.12.2006 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz und Geldleis-
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tungen nach § 23 Absatz 2 SGB VIII bzw. nach § 33 in Verbindung mit
§ 39 SGB VIII sind nicht hinzuzurechnen. Ferner bleibt das Elterngeld
nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zu den in § 10
dieses Gesetzes genannten Beträgen unberücksichtigt.
(4) Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandates und steht ihm
aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er
in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann
ist dem ermittelten Einkommen ein Betrag in Höhe von 10 v.H. der
Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der
Ausübung des Mandates hinzuzurechnen.
(5) Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6
des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zu gewährenden Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen.
(6) Für die Bestimmung des beitragsrelevanten Einkommens ist grundsätzlich auf das Einkommen des Kalenderjahres (= Jahreseinkommen) abzustellen, das nach den Angaben der Eltern (§ 5 Absatz 1
und Absatz 2 dieser Satzung) zu ihrer Einkommensgruppe im
vorangegangenen Kalenderjahr (= Kalendervorjahreseinkommen)
erzielt worden ist.
(7) Wird bei der Beitragsfestsetzung im laufenden Jahr im Rahmen der
Prüfung der Elternangabe im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 dieser
Satzung festgestellt, dass das Monatseinkommen des letzten
Monates vor dem Zugang der Elternangabe - multipliziert mit 12 einen Betrag ergibt, der voraussichtlich auf Dauer höher oder
niedriger ist, als das Jahreseinkommen des der Angabe vorangegangenen Jahres, wechselt die Bemessungsgrundlage für den zu
leistenden Elternbeitrag vom Kalendervorjahreseinkommen zu einem zu prognostizierenden Ersatzwert für das Jahreseinkommen
im laufenden Jahr. Zu erwartende Sonder- und Einmalzahlungen
sind in die Einkommensermittlung einzubeziehen. Die Festsetzung
des Elternbeitrages erfolgt mit Beginn des Monats, der auf den
Eintritt der Veränderung folgt. Der im Wege der Prognose ermittelte Ersatzwert ist nur so lange zugrunde zu legen, solange es an
ausreichenden Erkenntnissen für das aktuelle Jahreseinkommen
fehlt.
(8) Bei Überprüfung einer bereits erfolgten oder bei einer erstmaligen
rückwirkenden Beitragsfestsetzung ist das gesamte tatsächliche
(Jahres-)Einkommen im Jahre der Beitragspflicht zugrunde zu legen.
(9) Bei einer geringfügigen Überschreitung der Beitragsstufe, die sich
aus der Anlage 1 zu dieser Satzung entsprechend dem Bruttojahreseinkommen ergibt, besteht die Möglichkeit, eine Minderung
des Beitrags zu beantragen (Progressionsausgleich). Als geringfügige Überschreitung wird ein Betrag bis zur Höhe der Differenz
zwischen den jeweils betroffenen Beitragsstufen verstanden. Der
geminderte Beitrag berechnet sich wie folgt: Beitrag der voranstehenden Beitragsstufe zuzüglich des Anteils am Bruttojahreseinkommen, um den die Einkommensstufe überschritten wird. Der
Antrag ist schriftlich im Rahmen der Überprüfung einer bereits
erfolgten oder bei einer erstmaligen rückwirkenden Beitragsfestsetzung zu stellen und mit den Einkommensunterlagen einzureichen. Berechnungsbeispiel siehe Anlage I
(10)Das Einkommen eines Kalenderjahres ist auch dann für die Bemessung der Beitragshöhe maßgeblich, wenn das Kind nicht während
des gesamten Kalenderjahres ein Betreuungsangebot im Sinne
des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung besucht bzw. besucht
hat.
(11)Eine Ermittlung des Einkommens entfällt, wenn und solange sich
der bzw. die Beitragspflichtige/n durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Bad Honnef zur Zahlung des jeweils höchsten
nach der jeweils maßgeblichen Anlage I, II und III für die Satzung
ausgewiesenen Elternbeitrages verpflichten.
(12)Das maßgebliche Einkommen ist das nach den vorgenannten Absätzen berechnete Jahreseinkommen
(13)Das anzurechnende maßgebliche Jahreseinkommen wird bei den
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Betreuungsangeboten im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 und 2
dieser Satzung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege)
um den Grundfreibetrag in Höhe von 17.000 Euro vermindert.
(14)Beim Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 3 dieser
Satzung (Offene Ganztagsschule) erfolgt eine Deckelung nach den
gesetzlichen Vorgaben in Form des Höchstbeitrages von 180,00
Euro monatlich
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
§4
Beitragsermäßigung/Erlass
Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen
oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der
Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist
für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule
aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 01. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei. Eine vorzeitige
Einschulung vor Eintritt der gesetzlichen Schulpflicht im Sinne des
§35 Abs.2 SchulG NRW begründet keinen Anspruch auf eine Rückerstattung geleisteter Elternbeiträge, die im dann letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Monate August bis einschließlich November zu leisten sind. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nach § 35 Absatz. 3 SchulG NRW
für ein Jahr
zurückgestellt, so beträgt die Elternbeitragsfreiheit nach Satz 1
ausnahmsweise zwei Jahre (§ 23 Absatz. 3 KiBiz).
Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig ein Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser
Satzung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere
Betreuungsverhältnis. Ergeben sich ohne die zuvor genannte Beitragsermäßigung unterschiedlich hohe Elternbeiträge, so gilt als
1. Kind das Kind, das sich in der Betreuungsform mit dem höchsten
Beitrag befindet. Als 2. Kind wird das Kind berücksichtigt, welches
den zweithöchsten Beitrag zahlen würde. Ist die Inanspruchnahme
von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege nach § 23 Absatz. 3 KiBiz NRW nicht beitragspflichtig, wird
auch für die Geschwisterkinder, die in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule
betreut werden, kein Elternbeitrag erhoben. Es wird keine Ermäßigung für Bis-Mittag-Betreute Kinder in der Offenen Ganztagsschule gewährt.
Eine Beitragsermäßigung wird nur gewährt, wenn die betroffenen
Kinder ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben und ein Betreuungsangebot im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3 dieser Satzung
in Bad Honnef besuchen.
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB
II), des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) werden für die Dauer des Leistungsbezuges vom Beitrag befreit. Der jeweilige Leistungsbezug
ist gegenüber der Stadt Bad Honnef durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
Auf Antrag soll gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII der Beitrag ganz oder
teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern oder
dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren
Belastung gelten die Bestimmungen der §§ 82 bis 85, 87, 88 und
92a des SGB XII entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine
andere Regelung trifft. Bei der Einkommensberechnung bleibt die
Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz außer Betracht.
§5
Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1)
Um die Festsetzung der Elternbeiträge zu ermöglichen, sind
die Beitragspflichtigen verpflichtet, innerhalb von vier Wochen
nach Aushändigung auf einem dafür vorgesehenen Erklärungsvordruck Auskunft über das Einkommen und über die sonstigen für die
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Einkommensermittlung bedeutsamen Verhältnisse zu geben sowie diese Angaben durch entsprechende Belege nachzuweisen.
(2) Der bzw. die Beitragspflichtige/n sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Veränderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Einer gesonderten Aufforderung bedarf es hierzu nicht.
(3) Kommen der bzw. die Beitragspflichtige/n seinen bzw. ihren
Auskunfts- und Anzeigenpflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so wird der Elternbeitrag nach der jeweils
höchsten Beitragsstufe festgesetzt.
(4) Die Auskunfts- und Anzeigepflicht besteht gegenüber der Stadt
Bad Honnef und ist durch schriftliche Erklärung zu erfüllen.
ge werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, grundsätzlich unabhängig von An- und Abwesenheitszeiten des Kindes (Ferien, Krankheit etc.).
(2) Die Zahlungen sind bargeldlos auf das im Festsetzungsbescheid im Sinne des § 6 dieser Satzung angegebene Konto zu
leisten. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Zahlungspflichtigen ihre Einwilligung zum Lastschrifteinzugsverfahren geben.
(3) Etwaige, sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebene Überzahlungen sind mit den nächsten fälligen Monatsbeiträgen zu verrechnen; sich ergebene Nachzahlungsverpflichtungen sind, unter Beachtung des § 9 Absatz 1 Satz 2 dieser
Satzung, zu erfüllen.
§ 6
Festsetzung des Elternbeitrages
Die Festsetzung des Elternbeitrages für die Inanspruchnahme
eines Betreuungsangebots im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 bis 3
dieser Satzung erfolgt durch Bescheid der Stadt Bad Honnef.
§ 10
Umfang der Beitragspflicht
Der Umfang der Beitragspflicht ergibt sich aus den Anlagen I, II
und III zu dieser Satzung.
(1) Beitragszeitraum für die Betreuung in der Kindestageseinrichtung und der Offenen Ganztagsschule ist das Kindergarten- bzw. Schuljahr (01.08.-31.07.). Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem ein rechtsverbindlicher
Betreuungsvertrag abgeschlossen wird und in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Kindergarten- bzw. Schuljahres,
zu dessen Ende das Kind die Einrichtung verlässt.
(2) Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule sowie durch die tatsächlichen An- und Abwesenheitszeiten des Kindes nicht berührt. Sie besteht unabhängig
von der tatsächlichen Nutzung des Platzes. Der Elternbeitrag
wird in der Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege für die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden erhoben. Die unterschiedlichen Beitragssätze, je nach Inanspruchnahme der Leistung ergeben sich aus den Anlagen I und II zu
dieser Satzung.
(3) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Zuzug und
Wegzug, Schulwechsel oder bei langfristigem krankheitsbedingtem Fehlen eines Kindes, kann der Beitragszeitraum auf
Antrag verkürzt werden. Die Zahlungspflicht endet in diesem
Falle zum 01. des Monats, der auf den vom Träger der Kindertageseinrichtung/Offenen Ganztagsschule im Sinne des § 1
Absatz 1 Ziffer 1 und 3 dieser Satzung bestätigten Abmeldetermin folgt.
(4) Die Beitragspflicht in der Kindertagespflege beginnt mit dem
ersten Betreuungstag. Der Beitragszeitraum entspricht der
Dauer der Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege.
Beginnt oder endet das Betreuungsverhältnis innerhalb eines
laufenden Monats, werden die Elternbeiträge für diese/n Monat/e anteilig auf der Grundlage der geleisteten Betreuungstage gewährt.
(5) Eine Umgehung der Beitragspflicht durch eventuelle Kündigung des Betreuungsvertrages vor bzw. in den Ferienmonaten
ist ausgeschlossen.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
§ 7
Beitragshöhe
Die Elternbeiträge sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen, dem benötigten Betreuungsumfang und dem Alter der Kinder sozial gestaffelt
Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus den Anlagen I, II
und III dieser Satzung. Die Höhe des Elternbeitrages wird im
Bereich der Kindertagespflege begrenzt durch die Höhe der
Fördersumme.
Die Beitragspflicht für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots im Sinne von § 1 Absatz 1 Ziffer 3 dieser Satzung besteht ungeachtet der Wirksamkeit des mit dem Träger
geschlossenen Betreuungsvertrages.
Für Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres wird der 1,25 fache Beitragssatz erhoben.
Wird die Kindertagespflege ergänzend zu einem Angebot in
Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen (Randzeitenbetreuung), wird zu dem Elternbeitrag für die Einrichtung
zusätzlich ein Beitrag für die Kindertagespflege in gleicher
Höhe wie bei alleiniger Nutzung der Tagespflegestelle erhoben.
Der Elternbeitrag für Pflegeeltern gemäß § 2 Absatz 1 dieser
Satzung bemisst sich nach der Elternbeitragsstaffelung für
die zweite Einkommensgruppe, es sei denn, die Pflegeeltern
gehören nach ihrem eigenen Einkommen in die erste Einkommensgruppe.
Die Elternbeiträge gemäß der Anlage I zu dieser Satzung
erhöhen sich jährlich ab 01.08.2016 bis zum Kindergartenjahr
2018/ 2019 prozentual um 3 % in Anlehnung an § 19 Absatz 2
Satz 2 KiBiz NRW. Die Elternbeiträge gemäß der Anlage II
orientieren sich an den Elternbeiträgen der Anlage I. Die
Beiträge werden auf volle Eurobeträge aufgerundet.
Für die Verpflegung der Kinder kann durch die jeweiligen
Träger ein zusätzliches Entgelt für das Mittagessen erhoben
werden.
§ 8
Überprüfung
Die Stadt Bad Honnef ist unabhängig von den in § 5 dieser
Satzung genannten Auskunfts- und Anzeigepflichten berechtigt,
die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der bzw. des
Beitragspflichtigen zu überprüfen.
§ 9
Fälligk
eit und Ausgleich von Unterschiedsbeträgen
Fälligkeit
(1) Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im
Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu zahlen. Die Fälligkeit für eine Beitragsnachforderung beträgt einen Monat nach
Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides. Die Elternbeiträ-
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II. Abschnitt
Förderung der Kindertagespflege im Sinne der §§ 22, 23 und
24 SGB VIII in Verbindung mit §§ 4, 17 KiBiz
§ 11
Kindertagespflege
Die Förderung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII ist eine
Leistung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit
diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung.
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(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
§ 12
Fördervoraussetzungen
Die Erziehungsberechtigten und das Kind müssen ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung für Kinder,
die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist, dass
die Eltern oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt
• einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
• eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
• sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
• in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder
• an Maßnahmen zur Eingliederung im Sinne des vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
teilnehmen oder
• Arbeit suchend sind oder
• ohne diese Leistungen eine dem Kindeswohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der mit einer wöchentlichen Betreuungszeit bis 35 Stunden, unabhängig vom Vorliegen der in Absatz 2 genannten Bedarfskriterien, abgegolten
ist.
Besteht darüber hinaus ein zusätzlicher individueller Betreuungsbedarf, ist dieser nach Maßgabe des Absatzes 2 nachzuweisen.
Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
haben einen Anspruch auf Förderung, wenn diese Leistung für
die Entwicklung zu einer verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres sollen vorrangig in Kindertageseinrichtungen oder schulischen Betreuungsangeboten betreut werden. Eine Förderung der Kindertagespflege kann in den Fällen gewährt werden, in denen ein
bedarfsgerechtes Angebot nicht zur Verfügung steht.
Tagespflegepersonen müssen die in § 23 Absatz 3 SGB VIII
festgeschriebenen Eignungskriterien erfüllen und den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII sicherstellen. Zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VIII erfüllt sein. Die Pflegeerlaubnis befugt entsprechend § 43 Absatz 3 SGB VIII zur Betreuung
von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im
Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt für 5 Jahre. Sie kann mit
einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Tagespflegepersonen sollen gem. § 17 Absatz 2 KiBiz
NRW über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten
Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen
haben. Die nachgewiesenen Kosten für die Qualifizierungskurse können auf Antrag zu 50% vom Träger der öffentlichen
Jugendhilfe übernommen werden. Die Entscheidung wird im
Einzelfall geprüft und erfolgt nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung.
Erfolgt Kindertagespflege in einem Umfang von weniger als 15
Stunden wöchentlich und nicht länger als drei Monate, kommt
eine Förderung entsprechend § 43 Absatz 1 SGB VIII und § 22
Absatz 2 Nr. 2 KiBiz NRW nicht in Betracht.
Für Kinder, die ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Offenen Ganztagsschule eine Betreuung
in Randzeit in Kindertagespflege benötigen, kann auf Nachweis ab einem Bedarf von zehn Stunden pro Woche und länger
als drei Monate eine finanzielle Förderung gewährt werden.
Zur Feststellung des Bedarfs werden insbesondere die in Absatz 2 genannten Kriterien herangezogen.
Sofern die Betreuungszeiten weniger als zehn Stunden wö-
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chentlich und /oder weniger als drei Monate umfassen, ist
über die Gewährung einer finanziellen Förderung im Einzelfall
zu entscheiden.
§ 13
Förderung
(1) Die Geldleistung umfasst:
a. die pauschale Erstattung der Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand (Betriebskostenpauschale)
entstehen,
b. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung,
c. die Erstattung nachgewiesener, angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung entsprechend dem gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag für die
Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege,
d. die hälftige Erstattung für eine nachgewiesene, angemessene Alterssicherung entsprechend dem Hebesatz der gesetzlichen Rentenversicherung,
e. die hälftige Erstattung für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entsprechend dem Hebesatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
(2) Der Fördersatz für die Kindertagespflege wird - ausgehend von
einer Betreuung von 40 Stunden wöchentlich - auf 953,00 €
(653,00 € ohne Betriebskosten bei Betreuung im elterlichen
Haushalt) monatlich festgesetzt. Bei einem abweichenden
Betreuungsumfang verändert sich der Fördersatz.
Auf die Anlage IV, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird
verwiesen.
(3) Die Geldleistung wird pauschal entsprechend des benötigten
Betreuungsumfangs festgesetzt. Dieser ergibt sich aus den
durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeiten. Die Zeiten der Krankheit des Tagespflegekindes sowie kurzzeitig
auftretende Über- oder Unterschreitungen der Betreuungszeiten sind im Rahmen der pauschalen Berechnung abgegolten.
(4) Wird in krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine Vertretung durch eine andere Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis gewährleistet, erhalten beide Kindertagespflegepersonen für bis zu fünf Arbeitstage in Folge, jedoch maximal 30 Tage im Kalenderjahr
die entsprechende Geldleistung.
Fällt die Kindertagespflegeperson länger aus, erhält nur die
vertretende Kindertagespflegeperson eine Förderleistung.
(5) Um eine Vertretung zu gewährleisten hat jede Tagespflegeperson einen Vertretungsplatz freizuhalten, sofern die Voraussetzungen des § 43 SGB VIII und § 4 KiBiz NRW erfüllt sind.
Zur Bildung eines Vertretungsverbundes bedarf es einer engen Kooperation der Tagespflegestellen, die sich in sozialräumlicher Nähe zueinander befinden. Zu betreuende Kinder
werden im Vertretungsfall auf die Tagespflegestellen aufgeteilt. Die Tagespflegepersonen haben die Vertretung im Krankheitsfall selbständig zu regeln und informieren hierüber den
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Der frei zu haltende Vertretungsplatz wird mit einer Freihaltepauschale in Höhe von 290,00 Euro monatlich vergütet.
Im tatsächlichen Vertretungsfall wird anstatt der Vertretungspauschale der reguläre Stundensatz der jeweiligen Betreuung und für die restliche Zeit des jeweiligen Kalendermonats
die anteilige Vertretungspauschale gezahlt.
(6) Schließzeiten in der Tagespflegestelle aufgrund von Urlaub,
Konzeptionstagen, Fortbildungen o. ä. sind bis zu 30 Werktagen im Jahr im Rahmen der pauschalen Berechnung abgegolten.
Die Schließzeiten sind den Eltern und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis zum 01.12. eines Jahres für das folgende
17
Kalenderjahr mitzuteilen. Die Informationspflicht zu den
Schließzeiten in der Tagespflegestelle gilt auch für Betreuungsverhältnisse, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
Die Frist beträgt in diesen Fällen ein Monat vor Betreuungsbeginn, spätestens am ersten Tag der Betreuung.
Vordringliches Ziel ist, dass die Eltern in dieser Zeit ihr Kind
selbst betreuen. Kann die Betreuung während der Schließzeiten der Tagespflegestelle durch die Eltern nicht sichergestellt
werden und steht keine anderweitige Betreuung im sozialen
Umfeld zur Verfügung, kann im Einzelfall auf Antrag die Vertretungsregelung nach Absatz 5 angewandt werden.
(7) Die Eingewöhnung des zu betreuenden Kindes in der Tagespflegestelle wird bis zu einem Zeitraum von 4 Wochen mit einer
wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden gefördert.
(8) Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung oder von
Behinderung bedrohter Kinder reduziert sich die Gruppenstärke der Betreuungsplätze in der Tagespflegestelle um 1
Kind.
Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs wird nach Vorlage eines
Nachweises über die anerkannte Behinderung der doppelte
Fördersatz festgesetzt.
Die Tagesspflegeperson muss gemäß § 22 Absatz 3 KiBiz NRW
über eine zusätzliche Qualifikation zur Betreuung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung verfügen.
(9) Bei abhängig beschäftigten Tagespflegepersonen, die Kinder
im Haushalt der Eltern betreuen, reduziert sich der Förderbetrag wegen des Wegfalls der Betriebskostenpauschale - ausgehend von einer Betreuung von 40 Stunden wöchentlich - um
300,00 €. Bei einem abweichenden Betreuungsumfang verändert sich der Minderungsbetrag.
Die Regelungen der Absätze 4 bis 8 finden für abhängig beschäftigte Tagespflegepersonen im Sinne des Satzes 1 keine
Anwendung.
(10) Die Förderung der Kindertagespflege nach Absatz 2 erfolgt
monatlich. Beginnt oder endet das Tagespflegeverhältnis innerhalb eines laufenden Kalendermonats, werden die Anerkennung der Förderleistung und die Förderung des Sachaufwandes (Betriebskostenpauschale) anteilig auf der Grundlage der geleisteten Betreuungstage berechnet.
(11) Leistungen nach Absatz 1 Buchstabe c bis e werden den
Tagespflegepersonen gewährt, die ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Honnef ausüben und mindestens
ein in Bad Honnef ansässiges Kind betreuen. Die Gewährung
erfolgt monatlich einmal je Tagespflegeperson für den Zeitraum, in dem ein oder mehrere Tagespflegeverhältnisse bestehen.
III. Abschnitt
Angebote für außerunterrichtliche Förder
Förder-- und Betreuungsangebote der
Offenen Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 5 KiBiz NRW in
Verbindung mit § 9 Absatz 3 SchulG NRW
§ 14
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt beim Träger der OGS. Der Träger führt den
Betrieb der OGS eigenverantwortlich. Die Stadt Bad Honnef stellt
ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel nach
Maßgabe dieser Satzung zur Verfügung. Das Nähere regelt der
Kooperationsvertrag. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer diese Satzung und die hierin festgelegten Entgelttarife, die
Durchführungsverordnung zur Aufnahme von OGS-Kindern sowie
die jeweiligen pädagogischen Konzeptionen für die einzelnen
Ganztagsschulstandorte an. Mit Erteilung der Aufnahmebestätigung durch den Träger ist das Kind in der Offenen Ganztagsschule aufgenommen.
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§ 15
Leistungen der Stadt Bad Honnef
Neben der Festsetzung und dem Einzug der Elternbeiträge leistet die
Stadt Bad Honnef die Förderung der Offenen Ganztagsschule.
Die Stadt Bad Honnef fördert einen OGS Platz bzw. einen Platz in der
Betreuung bis Mittag im Rahmen einer Jahreskindpauschale wie folgt:
OGS-Platz ohne sonderpädagogischen Förderbedarf 2.233,00 €
OGS Platz mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2.436,00 €
Platz für die Betreuung bis Mittag (BMB / ÜMI) 1.116,50 €
In der Kindpauschale sind die entsprechenden Landeszuweisungen enthalten
IV Abschnitt
§ 16
Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Absatz 2 b Kommunalabgabengesetz NRW (KAG
NRW) handelt, wer die in § 5 dieser Satzung bezeichneten Angaben unrichtig oder
unvollständig macht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
1.000,00 € geahndet werden.
§ 17
Datenschutzerklärung
Alle bei den Kindertagestätten, der Tagespflege und den OGSTrägern mit der Durchführung der Aufgaben betrauten Personen
sind bei Beginn ihrer Tätigkeit auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 6 Datenschutzgesetz NRW zu verpflichten.
Eine von diesen Personen unterschriebene Verpflichtungserklärung ist zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef bei Beginn der
Betreuung bzw. zum Schuljahresbeginn vorzulegen.
§ 18
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung
von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen
Ganztagsschule (OGS) sowie die Förderung der Kindertagespflege vom 22.06.2015 in der Fassung vom 01.08.2015 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Vorstehende Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie für den Besuch der Offenen
Ganztagsschule (OGS) sowie die Förderung von Kindertagespflege
vom 7.7.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und
die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel angibt.
Bad Honnef, den 7.7.2016
Der Bürgermeister
Otto Neuhoff
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Beispiele zu § 3 Abs
Abs.. 9:
Beispiel 1:
Bruttojahreseinkommen: 77.100 €
Betreuung U3 (45 Stunden) Stufe 7: 452 €
Antrag auf Minderung wird gestellt:
Beitrag Stufe 6: 290 €
Übersteigender Anteil am Bruttojahreseinkommen: 100 € (77.100 € 77.000 €)
Beitrag in Stufe 7 gemäß Antrag: 390 €
Beitrag gemäß Stufe7: 452 €
(nachrichtlich: Minderungsbetrag beträgt 62 €)
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Beispiel 2:
Antrag auf Minderung wird gestellt bei 77.350 €
Betreuung U3 (45 Stunden) Stufe 7: 452 €
Berechnung eines Minderungsbetrages:
Beitrag Stufe 6: 290 €
Übersteigender Anteil am Bruttojahreseinkommen: 350 € (77.350 € 77.000€)
Beitrag in Stufe 7 gemäß Antrag: 640 €
Beitrag gemäß Stufe 7: 452 €
Da der Beitragswert auf Antrag über dem Beitragsbetrag der Stufe
gemäß Beitragstabelle liegt, kommt ein Minderungsbetrag nicht zum
Tragen. Es wird der Regelbeitrag Stufe 7 erhoben.
19
ANLAGE III Beitragstabelle Offene Ganztagesschule
OGS: Beitragsstaffelung (Monatsbeiträge) ab 01.08.2016
BMB/ÜMI: Beitragsstaffelung (Monatsbeiträge) ab 01.08.2016
Für Bis-Mittag-Betreute Kinder in der Offenen Ganztagsschule wird keine Geschwisterkindermäßigung gewährt.
Ende: Amtliche Bekanntmachungen Bad Honnef
20
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Kinder und Senioren standen im Mittelpunkt
Dorfgemeinschaft Oelinghoven richtete Feste für Jung und Alt aus.
(ik) Oelinghoven. Mit dem Seniorenfest startete das Wochenende, dass die Dorfgemeinschaft
ganz ins Zeichen von Alt und Jung
gesetzt hatte. Zum Seniorenfest
füllte sich erstmals das Dorfgemeinschafthaus. Ein buntes Programm wurde den älteren Mitmenschen des Ortes geboten. Eingeladen waren alle Einwohner ab
dem 65. Lebensjahr. Es ist stets
guter Brauch, die älteste Einwohnerin und den ältesten Einwohner
besonders zu ehren. Es waren
Gisela und Thomas Koch, denen
dies zu Teil wurde. Astrid Efferoth,
1. Vorsitzende der Dorfgemeinschaft begrüßte die Gäste und
wünschte ihnen einen abwechslungsreichen Nachmittag. Dazu
beigetragen hatten die Damen des
Vorstandes. Sie verwöhnten die
Anwesenden mit ihrem selbstgebackenen Kuchen. Der zweite
Event gehörte den Kindern des
Dorfes.“Wir haben das Wochenende für Jung und Alt severviert“,
so Bianka Lehnen, Vorstandsmitglied der Dorfgemeinschaft, „Zum
Kinderfest haben sich 97 Kinder
angemeldet, hauptsächlich Mitgieder der Dorfgemeinschaft, aber
auch auswärtige Kinder werden bei
uns unseren Spass haben“. Sie erhielten einen Spielschein und konnte ihre Geschicklichkeit testen. Für
die Jahrgänge 2005 - 2009 hieß es
beim Büchsenwerfen, beim Stelzenlauf, beim Kettcar-Rennen,
beim Punkteschießen und dem
Männchenspritzen, für das die Freiwillige Feuerwehr ihre Schläuche
ausgerollt hatte, möglichst gute
Ergebnisse zu erzielen. Die Jahrgänge 2010 bis 2015 traten im
Fischchenangeln, beim Würfeln
Zahlreiche Kinder fanden sich vor dem Dorfgemeinschafthaus ein
und Eierlauf, beim Ring- und Dosenwerfen gegeneinander an. Am
Ende winkten den Kid’s zahlreiche
Sonderpreise. Darüber hinaus sorgte eine Hüpfburg für ständige Bewegung. Es war für alle Altersgruppen, ob Senior oder Junior ein vergnügliches Wochenende. Die Dorfgemeinschaft Oelinghoven hatte
wieder sämtliche Kräfte mobilisiert, um ihren Mitbürgern und
Mitbürgerinnen eine Freude zu
bereiten. Der nächste Termin steht
bereits an. Vom 2. - 4. September
2016 steht das Erntefest im Mit-
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
telpunkt. Freitags lädt die Dorfgemeinschaft zur Schlagerparty ein,
samstags heißt es „auf zum Ernte-
ball“ und sonntags wird der Ernteumzug wieder durch die Straßen
von Oelinghoven führen.
Mit der Spritze mussten die Kinder das Männchen treffen
21
Künstler eroberten die Altstadt
Kunst zum Anfassen - 44 Künstler ließen sich bei der Entstehung ihrer Bilder über die
Schultern schauen.
(ik) Königswinter. Kunst und Kultur, Märkte und Feste stehen im
Mittelpunkt des Königssommers,
der bereits in vollem Gange ist.
Letztens konnte man bei einem
Rundgang durch die Altstadt von
Königswinter an verschiedenen
Stellen Menschen beobachten,
die mit Farben und Pinsel zu Gange waren. Es war die bereits 14.
Auflage des „Wet Painting“, zu
dem Andrea und Dave Deighton
von „The Art Lounge“ gemeinsam
mit der Lokalen Agenda, AG Kunst
und Kultur aufgerufen hatten. 44
Künstler und Künstlerinnen wa-
ren dem Aufruf gefolgt und hatten
ihre Staffeleien in der Altstadt, am
Marktplatz, auf dem Drachenfels
und sogar in Heisterbacherrott aufgebaut. Es war Kunst zum Anfassen, denn die Passanten hatten die
Möglichkeit den Kunstschaffenden
bei ihrem Wirken über die Schultern zu schauen und die Entstehung der Werke hautnah mit zu
erleben. Zahlreiche Bilder waren
bestimmt von Motiven aus dem Siebengebirge, Haus Bachem und der
Drachenfels waren mehrfach auf den
Leinwänden zu sehen. Um 10 Uhr
wurde der Startschuss in Haus Bachem gegeben, danach hatten die
Künstler 5 Stunden, um ihre Kunstwerke fertig zu stellen. Dies schien
jedoch kein Problem gewesen zu
sein, denn manch ein Maler oder
eine Malerin brachte gleich mehrere Motive auf die Leinwände. Es
waren alle Malmittel zu sehen, ob
eine Bleistiftzeichnung, ob Pastellkreiden oder Acrylfarben, jedem wie
es ihm gefiel. Neben den Künstlern, die von weitem angereist waren, war auch so manch ortansässiger zu sehen, unter ihnen Bettina
Breitkopf und Anette Braun, Annelie Kleine und Matthias Olbricht, Miriam Mertelmeyer und
Julia Snoei de Castro, Katrin
Reuter und Marie-Luise Kleineberg, allesamt aus Königswinter. Die weiteste Anreise hatten
Erika Morozaite aus Aachen, Andreas Royé aus Jüchen, Manfred Weber aus Kaarst und Birgit Wendling aus Hameln. Es war
ein buntes Bild, dass sich an all
den Stellen zeigte, an denen
sich die Künstler niedergelassen hatten. Nach Abpfiff der Aktion wurden die Werke in Haus
Bachem gesammelt, wo sie auf
ihre Versteigerung warteten.
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
23
Schauübung der Jugendfeuerwehr war ein Höhepunkt
Auf dem Tag der Feuerwehr feierte die Löscheinheit Bockeroth ihr Familienfest
(ik) Bockeroth. Bei „Fooderkess
vom Düwelsarsch“ hatte die Freiwillige Feuerwehr - Löschgruppe
Bockeroth zum Sommerfest und
zu späterer Stunde zu „Dance on
Fire“ in und um ihr Gerätehaus
eingeladen. Es war in vieler Hinsicht ein heißer Tag in Bockeroth.
Einen triftigen Grund, um das Fest
zu besuchen, hatten Wehrleute
auf ihren Tischen stehen: „Wir
kommen, wenn Sie uns brauchen.
Kommen Sie, wenn wir feiern“.
Dies hatten sich zahlreiche Besucher zu eigen gemacht und sich
auf dem Gelände in Bockeroth
eingefunden. Die Wehr hatte Spiel
und Spaß für groß und klein, eine
Kinder-Tombola sowie Kaffee und
Kuchen vorbereitete. Im Rahmen
der Veranstaltung zeigte die Jugendfeuerwehr ihr Können. Mit
Blaulicht fuhren sie an der Brandstelle vor, es galt einen ehemaligen Toilettenwagen, in den zur
Brandsimulation im Innern Holzpaletten kontrolliert entzündet
worden waren und der somit
lichterloh in Flammen stand, zu
löschen. Dazu mussten erst einmal
die Schläuche angeschlossen werden, bevor es hieß „Wasser
marsch“. Das Feuer durfte durch
den Nachwuchs der Feuerwehr nur
von außen gelöscht werden, da
Die Jugendfeuerwehr demonstierte auf dem Sommerfest ihren Ausbildungsstand
die Jugendlichen noch nicht unter
Atemschutz eingesetzt werden
dürfen. Dennoch bekamen sie die
Feuersbrunst schnell unter Kontrolle. Im Anschluss an diese
Übung konnten sich die Besucher
an mehreren Ständen über die
Arbeit der Feuerwehr informieren.
Begleitet wurde das Fest von einer Fahrzeugschau, auf der das
Löschgruppenfahrzeug LF10-6, der
Schlauchwagen TSFW und der
Mannschaftstransportwagen von
innen und außen zu besichtigen
waren. Auf dem Gelände hatte
man auch ein Rauchzelt aufgebaut. „Wir wollen hier demonstrieren, wie man mit Hilfe einer
Wärmebildkamera in einem verrauchten Raum Menschen auffinden kann“, so Andreas Sauer. Zu
später Stunde hieß es dann
„Dance on Fire“. Auf einer Großleinwand wurde das EM-Viertelfinale Deutschland-Italien übertragen und das Feuerwehrhaus verwandelte sich kurzerhand in eine
Fan-Meile. Zur Musik von DJ Mario Sunfox konnte der Sieg der deutschen Mannschaft an der „BrennBar“ ausgiebig gefeiert werden.
Zahlreiche Gäste beobachteten die Übungen
24
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Wie war das Wetter wohl vor 1050 Jahren?
Zum Jubiläum in Dollendorf waren die Straßen bunt geschmückt und zahlreiche Gäste
schlenderten durch die engen Gassen.
(ik) Dollendorf. Unter dem Motto „Wir
sind Dollendorf“ hatten sich die Bewohner von Nieder- und Oberdollendorf aufgemacht, die erstmalige Erwähnung des Ortes vor 1050 Jahren
gebührend zu feiern. Vor graumer Zeit
war es Kaiser Otto I., der im Jahre 966
mit seiner Unterschrift unter eine
Übertragungsurkunde den Ort „Dullendorp“ erstmals in den Geschichtsbüchern erscheinen ließ und somit
Anlass für die jetzigen Feierlichkeiten
gab. Ein großes Musikprogramm auf
den Bühnen am Sankt-SebastianusPlatz und unter dem Lindenbaum
empfing die Gäste. Der erste Tag hatte mit dem Dauerregen zu kämpfen,
am zweiten Festtag hatten sich die
Wolken jedoch verzogen und so füllten sich die Gassen des Ortes recht
schnell. Mit dem Musikzug Bergklänge Heisternbacherrott, dem Ittenbacher Bläsercorps, dem Spielmannszug Aegidienberg, den Bläserfreunden Niederdollendorf und den Klei-
nen Bläserfreunden traten zahlreiche Formationen auf, die im Siebengebirge nicht unbekannt. DroPS Rockt,
Ohne Filter, Dance4Victiory, der Chor
Taktlos und Tinitus ließen sich
ebenfalls in Dollendorf blicken. Der
TuS Dollendorf bot SqaureDance zum
Mitmachen und der Kindergarten St.
Laurentius überraschte mit einer kleinen Aufführung. „Die letzte Theke vor
der Bachstraße“, damit wiesen
die“DeDollenDörfler“ auf ihre Gartenkneipe hin, in der es gemütlich
zuging. Bei der kleinen Gruppe fröhlicher Privatpersonen stand die Geselligkeit und ein gutes Miteinander an
oberster Stelle. Der Reinerlös, den
ihre kleine Kneipe abwarf wurde, wie
auch alle anderen Überschüsse aus
der Jubiläumsfeier, wurde wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt.
Sie freuten sich über jeden Gast und
wiesen vorsorglich schon mal daruf
hin: „Wir bitten, eventuelle Kritikpunkte freundlich zu äußern und um
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
ihre Geduld, wenn der Andrang
einmal ‚zu‘ groß werden sollte“.
Zahlreiche Dollendorfer Vereine und
Institutionen hatten ihre Stände aufgebaut, um rund um das gesellschaftliche Leben im Ort zu informieren, so die evangelische Kirche,
die KG Küzengarde, die HannahStiftung, der Kreis der Heimatfreunde, die KG „Me bringen et fädig“,
die Interessengemeinschaft der
Funkamateure und der Natur- und
Landschaftsführer Siebengebirge.
Der spanische Elternverein bot
Paella an, beim Tennis-Club RotWeis konnte man den Umgang
mit einem Schläger trainieren,
der Bürgerverein Römlinghoven
hatte eine Wurfbude aufgebaut
und bei den Kirchenchören von
St. Laurentius und St. Michael
gab es leckere Waffeln. Dollendorf hatte sich mächtig ins Zeug
gelegt und allen Besuchern eindrucksvoll demonstriert: „Wir
sind Dollendorf“.
De Dollen Dörfler hofften auf besseres Wetter und zahlreiche Gäste
25
Wo die Erde
Wasser spuckt!
Ritter Rost gastierte
bei den Grundschülern
Tagestour von Brohl nach Andernach zum
Geysirzentrum
Die jungen Schauspieler der KGS
Sonnenhügel hatten sechs Monate für ihre
Aufführung geprobt.
Der Re(h)aktiv e.V. lädt ein zu
einer Tagestour mit einer 12 km
Wanderung von Brohl nach Andernach.
Zum Ausgangspunkt fährt man
gemeinsam mit der Bahn ab
Bonn Hauptbahnhof. Von Brohl
schließt sich die schöne Wanderung an, die uns über abwechslungsreiche Landschaften
auf fast verborgenen keltischen
Spuren nach Andernach führt.
Im alten Basaltsteinbruch gibt
es ebenso viel zu entdecken wie
auf dem Geopfad hoch im Wald,
der uns die Bergbauwelt der
Römer nahe bringt.
In Andernach angekommen besuchen wir das Geysirzentrum,
um unser Wissen aufzufrischen,
bevor es mit dem Schiff auf dem
Rhein zur Namedyer Werth
geht, wo wir dem größten Kaltwassergeysir der Welt einen
Besuch abstatten.
Treffpunkt Bonn Hauptbahnhof
Gleis 3 am Sonntag, den
21.8.2016 um 8.00 Uhr.
Rückkehr an Bonn Hauptbahnhof ca 17.30 Uhr.
Kosten pro Person:
25 Euro (10 Euro ÖPNV plus 15
Euro Eintritt);
Vereinsmitglieder
zahlen
insgesamt 15 Euro.
Anmeldungen
bis
zum
12.8.2016
bei Corinna Wagner,
Tel.: 02244 908 999 8 oder per
Email:
[email protected]
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(ik) Oberpleis. Die Kulisse stand,
der Chor hatte sich aufgestellt,
die Kostüme waren angezogen die Vorstellung der katholischen
Grundschule Oberpleis konnte
beginnen. Auf dem Programm
stand die Aufführung „Ritter Rost
und das Gespenst“. Zu Beginn
tauchte in der Eisernen Burg ein
Postbote namens Schlapinksky
auf, einen blauen Brief, der bei
Schülern normalerweise nicht so
beliebt ist, in seinen Händen. Doch
dies war ein Brief von König Bleifuß mit dem er den Ritter zur Teilnahme an einem Ritterturnier aufforderte, ansonten würde er sein
Ritterpatent verlieren. Da Ritter
Rost keine Ahnung hatte, wo ein
solches Turnier angeboten wird,
macht ihm Bö den Vorschlag ein
eigenes Turnier auszurichten. Gesagt, getan, doch das Gespenst
hatten alle nicht so richtig auf
dem Plan. Es war eine turbolente
Handlung, die die Eltern zu manch
einem Lacher veranlasste. Ob
Schlapinski der Postbote, Stinski
der Vogel, Kladinski der Kater,
Koks der Hausdrache, Bleifuß der
König, Ratzefummel der königliche Hofschreiber, die herbeigeeilten Ritter, Bö das Burgfräulein,
das Gespenst, dass auf der Suche
nach einem neuen zu Hause war
oder gar Ritter Rost selbst, die
Hauptdarsteller zeigten, dass
sich die lange Probenzeit gelohnt hatte. Das Drehbuch füllte zahlreiche Seiten und alles
musste in den Köpfen der Jungen und Mädchen gespeichert
sein. Dazu ein Chor, der die einzelnen Szenen musikalisch begleitete und überaus stimmgewaltig auftrat. Die einzelnen
Akte handelten von „Post für
den Ritter“, „Das muss ein Ritter können“, „Reiselied“,
„Wisst ihr was ein Drache
macht“,
„Das
Schlossgespenst“, „König Bleifuß Superhirn“, „Wo ist das Gespenst“,
„Wenn die Turmuhr zwölfe
schlägt“, „Ratzefummels Ritter-Rap“ und so manchem
mehr. „Es handelt sich hier um
ein äußerst schweres Stück“,
so Alexandra Weber, stellv.
Schulleiterin, „Die Proben haben sich gelohnt, wir haben einen starken Chor und tolle Kostüme“.
Ein besonderes Dankeschön
galt dem Förderverein der Schule. Er hatte die Aufführung finanziell unterstützt und dazu eine
Lautsprecheranlage mit den entsprechenden
Funkmikrofonen
angeschafft. Es war ein Glanzstück und die tolle Leistung ihrer
Kinder wurde durch die Eltern
und Großeltern mit lang anhaltendem Applaus belohnt.
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Der schwarze Ritter sorgte für Verwirrung
26
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Schloss Hagerhof:
Wieder Schüler-Spende für die Andheri-Hilfe
Bereits nach der ersten Stunde in
der Unterrichtsreihe „Kinderarbeit in Indien“ kam im EnglischLeistungskurs der Stufe 12 im
Gymnasium Schloss Hagerhof die
Frage auf, wie und womit man die
„Andheri-Hilfe Bonn“ unterstützen kann. In einer Blitzaktion wurde schnell entschieden, einen
Monat lang einmal wöchentlich
in der großen Pause Sandwiches
und Getränke zu verkaufen. Das
Ergebnis: 350 Euro kamen zusammen. Auf Einladung ihrer Englischlehrerin Irmgard Weufen-Püschel
referierten Isabella Stock und Barbara von Hildebrandt-Jung, Mitarbeiterinnen der Andheri-Hilfe Bonn, über aktuelle Projekte
in Indien. Die Schüler entschieden, ihre Einnahmen für das
Projekt „Chellamuthu Trust“ im
südindischen Tamil Nadu zu
spenden. Im Distrikt Madurai
werden behinderte Kinder, Ju-
Das Foto zeigt die Übergabe der von Hagerhof-Schülern „erarbeiteten“
350-Euro-Spende an die „Andheri-Hilfe Bonn“.
gendliche und auch Erwachsene psychologisch betreut und
medizinisch mit dem Ziel versorgt, in die indische Gesellschaft integriert und von ihren
Familien wieder aufgenommen
zu werden.
Dass ein Behinderter 25 Jahre
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
lang an einem Baum angekettet war, ist für die Hagerhofschüler einfach unvorstellbar
Isabella Stock:,,Leider werden
immer noch behinderte Kinder
ausgesetzt oder von ihren Familien vor der Öffentlichkeit
unter unmenschlichen Bedin-
gungen versteckt. Unsere lokalen Mitarbeiter versuchen mit
viel Liebe und Sachkompetenz
diese Behinderten ins Alltagsleben zurückzuführen, indem
sie u.a. betroffene Familien aufklären, sodass sie imstande
sind, ihre behinderten Angehörigen zu pflegen und auch
selbstständige Behördengänge
zu machen, um z.B. finanzielle
Unterstützung zu erhalten.“
Diese Ausführungen hinterließen ziemlichen Eindruck. „Ich
war sehr beeindruckt zu erfahren, dass einige junge Erwachsene bereits Selbstverantwortung übernehmen können, indem sie Bücher in ihrem eigenen Buchladen verkaufen.“
sagt Sarah Rieger. Und Vincent
Randhofer: „Aufklärung, Bildung und Mut zur Selbsthilfe
sind klare Ziele der AndheriHilfe, das imponiert mir!“
27
Abiturfeier 2016 des Gymnasiums
am Oelberg, Königswinter-Oberpleis:
Bildrechte liegen beim GaO.
127 Abiturienten bauten zunächst
im Abiturgottesdienst unter dem
selbst gewählten Thema „Eure
Taten sollen Eure Denkmäler sein“
schon mal an der neuen DuploFassade - angelehnt an die bunte
Fassade des GaO - ihres zukünftigen Lebenshauses. Gemeindereferentin Judith Effing, die den ökumenischen Gottesdienst gemeinsam mit ihrem evangelischen Pendant Pfarrer Heiko Schmitz leitete, legte den Abiturienten ans
Herz: „Wenn wir euch heute ermutigen, den Hort zu verlassen
und nach der Zeit des Wissenssammelns und des Wissensverdauens in die Welt hinaus zu gehen und das Leben in die Hand zu
nehmen, dann mit dem Impuls:
Werde Dir dabei immer bewusst,
was Dein Handeln bewirken soll.“
Musikalisch umrahmt wurde der
28
Gottesdienst von Orgelspiel und
Mitgliedern des Schedrik-Chores.
In der anschließenden feierlichen
Entlassfeier überreichten die
Schulleiterin des Gymnasiums am
Oelberg Sonja Friedrich, der Oberstufenkoordinator Alfred Förner
sowie die Jahrgangsstufenleiter
Birgit Völker und Dieter Grundei
70 Abiturientinnen und 57 Abiturienten ihre Abiturzeugnisse. Die
Schülerinnen und Schüler konnten ausgezeichnete Ergebnisse
erzielen. So stand bei der Gesamtnote 44 Mal eine 1 vor dem Komma. Ragnor Comerford, Jasper
Gumz und Karen Schultze schafften sogar die Spitzennote 1,0 und
wurden dafür von der Schulleiterin besonders geehrt. Frau Friedrich sprach in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur die sehr
guten schulischen Leistungen an,
sondern betonte auch das besondere soziale Engagement von vielen Schülern. Sie stellte in diesem Zusammenhang Naila Khan,
Patrick Rüth und Franca Weber
besonders heraus und überreichte ihnen einen Büchergutschein.
In ihrer Rede erinnerte sie in Anspielung an das Abimotto an den
Geheimbund der „Illuminati“, die
wie die Abiturienten nach Aufklärung und Vernunft gesucht hätten: „Ein gutes Leben kann umso
mehr gelingen, wenn Eure Liebe
zum Leben über den richtigen Beruf hinaus mit der Erfahrung von
sozialer Anerkennung durch andere zusammenkommt. In diesem
Sinne wünsche ich Euch die Liebe,
Achtung und Wertschätzung anderer als Ergebnis eurer Bemühungen um die Mitmenschen.“
Und auch Jahrgangsstufenleiterin
Birgit Völker, die gemeinsam mit
ihrem Kollegen Dieter Grundei die
jungen Menschen drei Jahre lang
bis zum Abitur begleitet hatte,
freute sich: „Eure Stufe wird mir
durch ihre Vielfalt, die sich in Gesprächen auf hohem Niveau und
vielerlei Begegnungen in Beratung und Unterricht, in gemeinsamen Reisen und Unternehmungen wie Theater-AG und Projekten, Studienreisen und Exkursionen in Erinnerung und im Herzen
bleiben. Besonders lebendig sind
in mir viele Bilder, die ich mit euch
verbinde, dankbar bin ich für den
offenen und authentischen Austausch, auch für das Begleiten
hinein in das Erwachsenenleben.“
Unter den zahlreichen Gratulanten befand sich auch als Vertreterin der Stadt Königswinter Frau
Mazur-Flöer, die in ihrer Doppelrolle als Mutter von zwei Abiturientinnen sowie als stellvertretende Bürgermeisterin allen Abiturienten als Lebensmotto mit auf
den Weg gab: „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die
Zukunft, denn in ihr gedenke ich
zu leben.“
Musikalisch umrahmt wurde die
Feier wiederum vom schuleigenen Schedrik-Chor unter Leitung von Irina und Pavel Brochin mit guten Wünschen wie
„Adiemus“ und „Irish Blessing“.
Die 127 Abiturientinnen und
Abiturienten, sind von den Jahrgangsstufenleitern Birgit Völker und Dieter Grundei über
drei Jahre lang zum Abitur geführt worden.
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Schulgelände verwandelte sich in einen Jahrmarkt
„Anno Dazumal“ war auf dem CJD-Gelände angesagt - Biotechnikum stieß auf großes
Interesse.
(ik) Königswinter. Viele Aktionen
luden zum Mitmachen ein. Der
Jahrmarkt „Anno Dazumal“ lockte Scharen auf das Gelände der
Jugenddorf-Christopherusschule
(CJD). Der Hit an diesem Tag war
eindeutig die Aktion „Triff den
Lehrer“. So manchem Pädagogen wurde von seinen Schülern
und Schülerinnen zielsicher eine
kalte Dusche verpasst, denn der
nasse Schwamm traf oftmals
sein Ziel. Das Fest gab den neuen Fünftklässlern die Möglichkeit, ihre zukünftigen Klassenlehrer kennen zu lernen und mit
ihnen ins Gespräch zu kommen.
Zuvor waren sie in der Aula begrüßt und herzlich willkommen
geheißen worden. Im Rahmen
des abwechslungsreichen Bühnenprogramms trat die Sambagruppe, eine Formation aus der
Projektwoche der Realschule,
der Chor der Klasse 6e „Die Kinder des M. Mathieu mit Highlights aus dem Musical „Travelution“, das große Blasorchester und das Orchester Konfitti
sowie die Zirkus-AG auf. Zeitgleich konnte man im Kellertheater den Chor der Klasse 7c und
die Klasse 6e mit dem Musical
Solaria Tropicana erleben. Beim
Hau-den-Lukas krachte es anständig, derweil Gero vor einer
Lavalampe in seinem Wahrsager-Zelt den Besuchern die Karten laß. Mit Pfeil und Bogen
konnten Eltern und Kinder ihre
Zielsicherheit unter Beweis stellen und mit einem Löffel auf dem
eine Kartoffel lag, hieß es vorsichtig durch den Parcours zu
balancieren. Viele Aktionen luden zum Mitmachen ein. So lagen Stempelkarten bereit, die
zur all diesen Mitmachaktionen
einluden. Wer sechs Stempel an
den einzelnen Stationen nachweisen konnte, dem winkten interessante Preise. Mit 17 Meter
Länge und 4 Meter Höhe hatte
ein Truck auf dem Gelände halt
gemacht, der die Neugier der
Schülerinnen und Schüler auf
sich zog. Das Biotechnikum, ein
mobiles Schülerlabor, gefördert
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bot den Interessierten auf annähernd 100
Quadratmetern die Möglichkeit,
Das Schulgelände glich einem wahren Jahrmarkt
die moderne Biotechnologie
kennen zu lernen. Die Besucher
merkten sehr schnell wie vielschichtig, abwechslungsreich
und überraschend die Technologie selbst und die Welt, in der
sie sich entdecken lässt, ist. Das
doppelstöckige Ausstellungsfahrzeug ist Labor, Ausstellung,
Multimedia-Raum und Dialogforum zugleich. Bei so manchem
Experiment konnten die Besucher in unterschiedlichster Weise mit der Biotechnologie in
Berührung kommen. Begleitet
von erfahrenen Diplom-Biologen
konnte der Zuckergehalt von
Getränken ermittelt werden,
man konnte zahlreiche in der
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Biotechnologie
eingesetzte
Meß- und Diagnosegeräte kennen lernen und sich so mit den
Möglichkeiten einer wissenschaftlichen Laufbahn bekannt
machen. Spiel und Spaß, aber
auch Information und Zukunftsplanung bestimmten das Sommerfest, ein Event, dass eigentlich viel zu schnell zu Ende ging.
29
Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule
Königswinter-Oberdollendorf e.V.
Wenn Sie in unserer Schule GGS
Oberdollendorf die Kinder fragen, was sie dort am meisten
stört, werden viele sagen: „Auf
der Toilette riecht es eklig und
ich mag die nicht nutzen…!“
Das wundert auch nicht wirklich, da die Sanitäranlage
bereits seit Jahrzehnten besteht
und der Zustand Jahr für Jahr
schlechter wird. Somit wird es
dringend Zeit, dass die Toiletten saniert werden.
Da dies leider nicht durch die
Stadt erfolgen kann, möchten
wir als Förderverein für freundliche Sanitärräume sorgen und
die Schultoiletten komplett sanieren.
Wir möchten Sie daher herzlich
bitten, unser Projekt mit einer
Spende zu unterstützen, damit
die Kinder zukünftig ohne Bedenken zur Toilette gehen kön-
Mit großer Freude nahm der Förderverein der Grundschule in Oberdollendorf einen symbolischen Check in Höhe von 1.000 Euro von der
Katholischen Frauengemeinschaft Oberdollendorf zur Sanierung der
Schultoiletten entgegen, der anlässlich der Schulentlassungsfeier der
Viertklässler überreicht wurde. Die Sanierung der Schultoiletten beginnt
am kommenden Montag. Die Arbeiten werden bis zum Ende der
Sommerferien andauern. Nach den Ferien können sich die Kinder über
renovierte und saubere Schultoiletten freuen!
nen. Bitte helfen Sie uns, das
Projekt umzusetzen! Die Kinder
und Eltern werden es Ihnen von
Herzen danken. Jeder Euro
zählt!
Spenden können auf das Konto
des Fördervereins (Verwendungszweck „Toilettensanierung“) erfolgen:
Kreissparkasse Köln IBAN: DE85
3705 0299 0017 0018 19 BIC:
COKSDE33XXX
Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Homepage unserer Grundschule unter ggs-oberdollendorf.de/aktuelles-foe
oder direkt vom Förderverein:
[email protected]
Herzlichen Dank!
Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Königswinter-Oberdollendorf e.V.
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The Hollies kommen zurück!
50th anniversary
Nach dem umjubelten, ausverkauftem Konzert in Bonn diesen
Jahres kehren „The Hollies nun
für 2 weitere Termine nach
Deutschland zurück: Am 27. Mai
2017 in Koblenz und am 28. Mai
in Oberhausen.
Die Ausnahme Pop- und Beatband „The Hollies“ feiert ihr 50jähriges Jubiläum seit dem Erscheinen ihres Debütalbums mit
einer Europatournee. Mit „The
best of Hollies“ bringt die 2010
in die Rock ´n´ Roll Hall of Fame
aufgenommene Band ihre größten Hits auf die Bühne. „Bus
30
Stop“, „On a carousel“, „Carrie
Anne“, „Stop Stop Stop,“ „He ain’t
heavy, he`s my brother“, „Sorry
Suzanne“, „The Air that I breathe“, „Long cool woman in a black
dress“, „Don`t let me down“ und
viele andere Hits werden in einer
zweistündigen Hollies- Celebration zu genießen sein.
Von Beginn an sind „The Hollies“
für ihre dreistimmigen Harmoniegesänge berühmt gewesen, galten durch innovative Arrangements und ungewöhnliche Instrumentierung schon früh als Pioniere der Popmusik und sind bis heu-
te Vorbild für viele international
erfolgreiche Bands. In England
hatten die Hollies sogar mehr
Nr.1-Hits in den Charts als die
Beatles und selbst Sir Elton John
war Gastmusiker am Piano bei
vielen Aufnahmen der HolliesHits.
„The Hollies“ gehört zu den wenigen Bands der 60er Jahre-Ära,
die noch aktiv Live-Konzerte
geben, bei denen man gute,
handgemachte britische Beat-
und Popmusik erleben kann.
Wer also noch einmal in den
Genuss dieser kommen möchte oder den Termin in Bonn
verpasst hat, hat nun in Koblenz oder Oberhausen Gelegenheit dazu.
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Ev. Kirchengemeinde
Pfarreiengemeinschaft
Stieldorf-Heisterbacherrott Königswinter Am Oelberg
Gottesdienste und besondere
Veranstaltungen:
Königswinter
-Birlinghoven
Königswinter-Birlinghoven
Samstag, 16. Juli
18 Uhr Gottesdienst, Prädikantin Dr. Weitenhagen
Königswinter
-Stieldorf
Königswinter-Stieldorf
Sonntag, 17. Juli
10.30 Uhr Gottesdienst, Prädikantin Dr. Weitenhagen
Dienstag, 19. Juli
14.30 Uhr Seniorenkreis
K ö n i g s w i n t e rr-- H e i s t e r b a c h e rr-rott
Sonntag, 17. Juli
11 Uhr Gottesdienst, Fr. Stenmans-Goerdeler
Mittwoch, 20. Juli
9.30 Uhr Ökumenisches Männerfrühstück zum Thema „Wanderung über den Jakobsweg“
mit Klaus Arzdorf
Evangelische
Kirchengemeinde
Königswinter
Gottesdienste und Veranstaltungen:
Sonntag, 17. Juli
10.30 Uhr Gottesdienst mit
Pfarrerin Christina Gelhaar in
der Auferstehungskirche Ittenbach
15 Uhr Ökumenisches Trauer-
café im Ernst-Rentrop-Haus,
Königswinter-Altstadt
Mittwoch, 20. Juli
15 Uhr Offene Tür für Senioren,
Ernst-Rentrop-Haus, Königswinter-Altstadt
Gottesdienste:
Samstag, 16. Juli
17.00 Uhr St. Pankratius Vorabendmesse
18.30 Uhr Zur schmerzhaften Mutter Vorabendmesse
Sonntag, 17. Juli
08.00 Uhr Filialkirche St. Michael, Uthweiler Hl. Messe
09.30 Uhr St. Mariä Himmelfahrt
Hl. Messe
11.00 Uhr St. Margareta Stieldorf
Hl. Messe
11.00 Uhr St. Judas Thaddäus Hl.
Messe
15.00 Uhr
St. Mariä Himmelfahrt Taufe
Montag, 18. Juli
08.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl.
Messe
08.30 Uhr St. Margareta Stieldorf
Hl. Messe anl. Kirmes
Dienstag, 19. Juli
08.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl.
Messe
09.00 Uhr St. Joseph Hl. Messe
09.00 Uhr Seniorenhaus Std. Hl.
Messe, mitgestaltet von der kfd
18.00 Uhr St. Mariä Himmelfahrt
Rosenkranz
Mittwoch, 20. Juli
09.00 Uhr St. Pankratius Frauenmesse
09.00 Uhr Zur schmerzhaften Mutter Hl. Messe
Donnerstag, 21. Juli
08.00 Uhr Pilgerheimkapelle Hl.
Messe
09.00 Uhr St. Mariä Himmelfahrt
Hl. Messe
Freitag, 22. Juli
09.00 Uhr
St. Pankratius Hl. Messe
18.00 Uhr
Pilgerheimkapelle Hl. Messe
Evangelische
Kirchengemeinde Oberpleis
Gottesdienst:
Sonntag, 17. Juli
10 Uhr Gd.
(Horstmann)
Anschließend Treff im
Gemeindehaus
Ev. Kirchengemeinde
Bad Honnef
Gottesdienste:
Sonntag, 17. Juli, 10 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in der
Erlöserkirche - Pfarrer LöttgenTangermann, anschließend Gespräche und Kaffee im Gemeindehaus
Sonntag, 24. Juli, 10 Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche - Pfarrerin Beuscher, anschließend Gespräche und Kaffee im Gemeindehaus
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Kein Zeichen von Schwäche
Zusätzliche Hilfsangebote der Pflegeversicherung werden nur selten genutzt
Die meisten pflegenden Angehörigen kennen die zusätzlichen Unterstützungsangebote der gesetzlichen
Pflegeversicherung, das ergab eine
aktuelle Befragung des wissenschaftlichen Instituts der AOK im
Rahmen des Pflege-Reports 2016.
Dennoch werden beispielsweise Angebote zur Kurz- oder Verhinderungspflege nur selten in Anspruch
genommen - obwohl die pflegenden
Angehörigen genau diese Leistungen der Umfrage zufolge dringend
benötigen.
Verhinderungspflege in Anspruch
nehmen
nehmen. Von den rund 2,7 Millionen
Pflegebedürftigen in Deutschland
werden derzeit rund zwei Millionen
zu Hause betreut. Seit Inkrafttreten
des Pflegestärkungsgesetzes Anfang
2015 hat sich der jährliche Leistungsumfang für die sogenannte Verhinderungspflege auf 1.612 Euro erhöht.
In bestimmten Fällen können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch
miteinander kombiniert werden,
dadurch erhöht sich der Leistungsbetrag auf insgesamt 2.418 Euro.
Dem Pflege-Report zufolge werden
diese Gelder aber nur von weniger
als jedem fünften Befragten in Anspruch genommen.
„Viele Angehörige empfinden es als
ein Eingeständnis eigener Schwäche, wenn sie auf zusätzliche Hilfe
zurückgreifen müssen“, weiß Ute
Büchmann, die seit zehn Jahren qualifizierte Senioren-Assistenten ausbildet. Dabei könne die sogenannte
Ersatz- oder Urlaubspflege etwa
durch eine ausgebildete SeniorenAssistentin für pflegende Angehörige immens wichtig sein. Denn diese
gingen oftmals bis an die Grenzen
ihrer Belastbarkeit und würden dringend gelegentlich eine Auszeit benötigen. Auf dem Vermittlungsportal
www.die-senioren-assistenten.de
beispielsweise kann man qualifizierte Kräfte für die Verhinderungspflege finden.
Auszeiten über die Pflegeversicherung finanzieren
Wer ein Familienmitglied zuhause
pflegt, muss seine eigenen Wünsche
und Bedürfnisse häufig zurückstellen. Nicht selten werden Freunde
oder Hobbys vernachlässigt, weil man
die Eltern oder Großeltern nicht alleine lassen mag. Auch hier können
Senioren-Assistenten ins Spiel kommen, die sich dann liebevoll um den
Angehörigen kümmern. Rund 50
Stunden Betreuung pro Jahr lassen
sich allein schon dadurch finanzieren, indem Leistungen aus der Ver-
Wenn die Familie keine Zeit hat, geht’s mit der Senioren-Assistentin in
den Park. Foto: djd/Büchmann/Seminare/michaeljung - Fotolia.com
32
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
hinderungspflege in Anspruch genommen werden. (djd).
Fakten:
Die Aufgaben einer Senioren-Assistentin
Senioren-Assistenten betreuen ältere Menschen in ihrem vertrauten
Zuhause, helfen ihnen bei der Pflege sozialer Kontakte und sind selbst
Gesprächspartner der älteren Menschen. Zu ihren Aufgaben zählen:
• geistige und körperliche Potenziale der Älteren wieder hervorholen
durch spezielle Übungen
• vorlesen und Freizeitgestaltung
• biografisches Festhalten von Erinnerungen und Gedächtnistraining
• Hilfe bei Behördenangelegenheiten oder Schriftwechseln
• Unterstützung beim Umgang
mit PC, Smartphone oder Tablet
• Begleitung bei Pflichtterminen
und privaten Aktivitäten
• Beratung bei Wohnraumanpassung und Pflegethemen
Mehr Informationen gibt es unter
www.die-seniorenassistenten.de.
(djd).
Foto: djd/Büchmann/Seminare/Heide Volz
Check-up 35
Kostenlose Vorsorge der gesetzlichen Krankenkassen
Ab dem 35. Lebensjahr zahlen die
gesetzlichen Krankenkassen alle
zwei Jahre eine Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung bei ihrem
Hausarzt.
Ebenfalls kostenlos sind Impfungen und Auffrischungs-Impfungen,
die gerade im Erwachsenenalter
„gerne“ vergessen werden. Die
Keuchhusten-Auffrischung gehört
leider auch dazu, obwohl das
Durchschnittalter derer, die an
Keuchhusten erkranken, heute bei
42 Jahren liegt. Erwachsene, ältere Kinder und Jugendliche gelten als Hauptansteckungsquelle
für Säuglinge. Bei ihnen kann eine
Keuchhusten-Infektion gefährliche Folgen haben und zu Atemstillstand bis hin zum plötzlichen
Kindstod führen. Beispielsweise
kann ein einziger KeuchhustenPatient über drei lange Wochen
ansteckend sein und in dieser Zeit
durchschnittlich 17 Personen infizieren! Also: Den Impfpass mitnehmen, wenn der Check-up 35 ansteht! Auf www.impfen.de gibt es
Impfpläne für jedes Alter und auf
der Themenseite „Erwachsene“ finden Sie weitere Informationen rund
um den Check-Up 35.
(mso)
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Foto: panthermedia/wedo
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Kunstkolleg: Bester Abiturjahrgang seit 5 Jahren
Hennef. Im Herbst 2011 startete
die Gesamtschule 5. bis 10. Klasse und die gymnasiale Oberstufe,
11. bis 13. Klasse, des Kunstkollegs in Hennef, Wehrstr. 143-145
ihren Schulbetrieb als staatlich
genehmigte Ersatzschule in privater Trägerschaft.
Mit mehr Kunst und Gestaltung
im Fächerangebot, mit gestaltenden Lehrmethoden in allen Fächern, die nicht alternativ, sondern obligatorisch geboten werden, für ein breiteres Allgemeinbildungskonzept und kleinen 20Kinderklassen wollte und will diese neue Schule in Hennef begabten Kindern und Schüler(innen),
die besser mit gestalterischen
Methoden auch abstrakten, theoretischen Lehrstoff erlernen wollen und können, eine effiziente
ganz andere Form der Schulbildung bieten. Pünktlich zum 5.
Geburtstag des Kunstkollegs zeigt
das Resümee für beide Schulformen bereits eine beachtliche Erfolgsgeschichte.
Im vorigen Jahr sonnte sich das 8.
Schuljahr mit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit bei der
Lernstandserhebung in Nordrhein-Westfalen. In diesem Jahr
konnte sich das jetzige 8. Schuljahr ebenfalls erneut im Spitzenbereich NRW qualifizieren.
Zum 3. Mal seit Bestehen der
Schule konnten alle 13-Klässler
zum Zentralabitur im Kunstkolleg
zugelassen und alle mit erstklassigen Abiturnoten verabschiedet
werden. Diesmal brillierte der Abiturjahrgang 2016 als Bester seit
5 Jahren. Alle haben ihren Ab-
Kurz vor der Abiturprüfung trommelte Dr
Dr.. Wüst noch einmal alle
Erwar
ar-Abiturienten zu einem Gemeinschaftsfoto zusammen. Die Erw
ar
tungshaltung ist an den Gesichtern abzulesen.
schluss mit den Traumnoten einer
1 oder 2 vor dem Komma bestanden. 6 Schüler und Schülerinnen
freuen sich über das Abitur mit
einer 1 und 9 mit einer 2 vor dem
Komma.
Die beste Abiturientin ist Leonie
Jacobs und der beste Abiturient
Joscha Halm. Die weiteren 1er und
2er Kandidaten sind Regina Burkhardt, Lea Elisabeth Saha Choudhury, Karen Engel, Hanna Gregor,
Carolin Hagen, Mascha Heider,
Sarah Herzogenrath, Tanja Pracht,
Lea Saager, Djamila Schmidt, Laura Schnell, Leila Katrin Schreiber,
Florian Weber, Eva-Lucia Wingen.
Der Schulleiter Tobias Lingen lobt
das Ergebnis zum 5. Geburtstag
des Kunstkollegs: „Ein toller Erfolg, den wir dem fleißigen leistungsorientierten Schülerinnen
und Schülern, dem großartigen
Engagement der Lehrerinnen und
Lehrer und der guten Zusammenarbeit mit den Eltern zu verdanken haben.“ Bildungsleiter Dr.
Marcus Wüst und die Klassenlehrerin Tünay Dede pflichten bei und
ergänzen: „Kleine Klassen, Kreativität, echte individuale Förderung und natürlich großartige junge Leute sind der Schlüssel zum
Erfolg am Kunstkolleg!“
Der Schulleiter und Schulträger
aller 3 Schulen, der diese Schulen gegründet und konzeptioniert hat, Heinz Lingen: „Ich bin
wahnsinnig stolz auf meine
Schülerinnen, Schüler, Lehrer
und Eltern und freue mich, dass
mein Traum eines neuen anderen Schulkonzepts Wirklichkeit
werden kann.“
Das sind die stolzen Mädchen und Jungen des 8. Schuljahres, die sich
in der diesjährigen Lernstandserhebung einen der Spitzenplätze in
NRW erarbeitet haben.
Bundestreffen der Pedalritter in Bonn
Radtouristik für (fast) jedermann bei allen Veranstaltungen
(WD) Das Bundes-Radsport-Treffen
findet 2016 in Bonn statt. Vom 24.
bis 30. des Monats treffen sich Amateure, Semi-Profis und Profis, um mit
Anstiegen am Berg, Unbilden des
Wetters und dem eigenen inneren
34
Schweinehund zu kämpfen. Doch
Helmut Elfgen als Vorsitzender des
ausrichtenden Radsportbezirks Mittelrhein Süd spendiert allen Radsport-Fans Hoffnungen: „Es gibt eine
freie Streckenwahl, keine Zeitnahme und überhaupt keinen Erfolgszwang. Jeder kann das leisten, zu
dem er sich in der Lage sieht.“
Schirmherren sind Landrat RheinSieg-Kreis, Sebastian Schuster und
Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Stadt Bonn. 21 Strecken haben die Ausrichter ausgewählt zwischen 96 und 208 Kilometern Länge
und der Bewältigung zwischen 420
und 2.359 Höhenmetern. Belohnt
werden die Teilnehmer mit wunderschönen Landschaften zwischen
Westerwald, Drachenfelser Ländchen, Oberbergischem oder Himmelsohr. Das alles gilt nicht für eine
besondere Tour, das Bergzeitfahren:
Der Kampf gegen die Uhr, und das
noch bergauf, ist ein besonderes Highlight. 2,3 Kilometer und 180 Höhenmeter, das sind die Eckdaten, aus
denen man die nötige Anstrengung
erahnen kann. Nach einem kurzen
Flachstück muss man dann seine
„Bergziegen-Tauglichkeit“ unter Beweis stellen. Das Bundes-RadsportTreffen 2016 wird vollständig und
ausschließlich über das elektroni-
sche System scan&bike abgewickelt.
Unter
http://bundes-radsporttreffen2016.de gibt man seine persönlichen Daten ein und bucht die
gewünschte(n) Strecke(n) optional
dazu. Danach gibt es eine Rechnung,
die zu begleichen ist. Nach dem Zahlungseingang werden die Startplätze bestätigt. Start und Ziel sind
jeweils in Bonn-Beuel, auf der Strecke gibt es immer zwei bis drei Verpflegungsstellen.
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de
Großes Gospelkonzert
Mit LivinGospel Choir & special guests, 1.11. (Allerheiligen) um 18 Uhr Stadthalle Troisdorf
auf ein Gospelerlebnis der Extraklasse mit vielen Highlights am
Groove, Leidenschaft und Präsenz
sind drei der Zutaten, die Livingospel Konzerte einzigartig machen.
Der in Troisdorf bei Köln ansässige
Chor ist aufgrund seiner bundesweiten Auftritte bestens bekannt.
Auch in Funk und Fernsehen konnte man seine besondere Art bereits
mehrfach geniessen, so z.B. im
WDR zusammen mit den Höhnern
in der Lanxess Arena, bei „Wetten
dass“ und „Verstehen Sie Spass.“
Am 1. November (Allerheiligen)
gastiert der Livingospel Choir zusammen mit Stars aus der Gospelszene in der neuen Stadthalle in
Troisdorf. Emotionale und mitreißende Songs, gefühlvolle Balladen
und erstklassige Soloeinlagen, das
ist Livingospel. Diese Formation ist
bunt, temperamentvoll und leidenschaftlich. Das erfolgreiche Ensemble ist seit fast 20 Jahren auf
den Bühnen in Deutschland
unterwegs. Immer wieder begeistert dieser Gospelchor in lila Roben mit seiner tanzenden Dirigentin Naomi Wien sein Publikum in
ausverkauften Hallen. Natürlich
wird der Chor wieder von der Livingospel Band mit ihrem farbigen Gospelpianisten Peter Mante begleitet. Ergänzt werden sie durch den
1.11. 2016 um 18 Uhr. Einlass 17
Uhr. Ihr Livingospel Choir
Organisten Wolfgang Roggenkamp.
Seine ideenreiche Art, die Tasten
zu bearbeiten wird auch das Troisdorfer Publikum begeistern.
Als Stargast dürfen sich die Konzertbesucher auf Darnita Rogers
freuen, die als charismatische Gospelsolistin bereits Tausende Konzertbesucher großer Bühnen in
USA und Europa verzaubert. Sie
hat „Musik in den Knochen“, wie
sie selbst sagt. Die 46-Jährige singt
und summt den ganzen Tag. „Die
Musik erfüllt mein Leben mit Freude“, erzählt die „Singnsista“, wie
sie umgangssprachlich und liebevoll genannt wird. Solistischer Kopf
des Chores ist der charismatische
Gospelpastor Daniel Aborah. Sowohl seine Balladen als auch seine typischen Gospel-Reggae Songs
ziehen das Publikum immer wieder
in seinen Bann, sodass es das Publikum schon nach den ersten
Songs nicht mehr auf den Stühlen
hält.
Tickets gibt es für 19 € zzgl. VVKGeb. an jeder Karten-Vorverkaufsstelle oder bei Eventim, BestellHotline Tel.: 01806 570070
Ticketshop der Stadthalle Troisdorf,
Kölner Str. 167, 53840 Troisdorf,
Tel.: 02405/40860. Freuen Sie sich
Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Johanniter
-Sozialstation
Johanniter-Sozialstation
- Pflege zu Hause
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Hausnotruf
- Menüservice
Sozialstation Bad Honnef/Königswinter
Ulrike Schulz
Rommersdorfer Straße 42
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 9371-0
Fax: 02224 9371-11
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.johanniter-bonn.de
Apotheken-Notdienst
Bad Honnef / Königswinter
grundsätzlich 9.00 bis 9.00 Uhr
des Folgetages, sowohl werktags
als auch sonn- und feiertags
Samstag, 16. Juli 2016
Neue-Apotheke
Hauptstr. 75, 53604 Bad Honnef,
02224/2475
Sonntag, 17. Juli 2016
Rosen-Apotheke
Heisterbacher Str. 33, 53639 Königswinter, 02223/911913
Montag, 18. Juli 2016
Brunnen-Apotheke
Hauptstr. 44, 53604 Bad Honnef,
02224/3618
Dienstag, 19. Juli 2016
Akazien Apothek
Apothekee
Akazienweg 8, 53177 Bonn,
0228/313131
Mittwoch, 20. Juli 2016
Himberger Apothek
Apothekee OHG
Aegidienberger Straße 1a,
53604 Bad Honnef, 02224/
9809800
Donnerstag, 21. Juli 2016
Oelberg-Apotheke
An der Alten Schule 3,
38
53639 Königswinter, 02244/
870011
Freitag, 22. Juli 2016
Kloster
-Apothek
Kloster-Apothek
-Apothekee
Dollendorfer Str. 400, 53639 Königswinter (Heisterbacherrott),
02244/870620
Samstag, 23. Juli 2016
Robert-Koch-Apotheke
Beethovenallee 19, 53173 Bonn
(Bad Godesberg), 0228/353669
Sonntag, 24. Juli 2016
Adler
-Apothek
Adler-Apothek
-Apothekee
Hauptstr. 398, 53639 Königswinter, 02223/21990
Telefonischer Abruf
Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/
0022833 sind die Notdienst habenden Apotheken rund um die
Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz
ist Anruf unter Tel. 0800/0022833
kostenlos, per Mobiltelefon ohne
Vorwahl unter Tel. 22833 kostet
jeder Anruf pro Minute sowie jede
SMS 69 Cent.
Weitere Informationen finden Sie
unter
www.abda.de/
notdienst.html.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zentrale Nummer 116 117
Die
einheitliche
Nummer
116117 gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und ist für
Patienten kostenlos.
Für den augenärztlichen Bereitschaftsdienst der Bezirke Bad
Honnef, Königswinter-Nieder- und
Oberdollendorf, Römlinghoven,
Oberpleis, Stieldorf, Eudenbach,
Ittenbach, Thomasberg, Heisterbacherrott sind folgende Notdienstzeiten festgelegt: Montag,
Dienstag und Donnerstag 19.00
bis 08.00 Uhr, Mittwoch 13.00 bis
08.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 08.00
Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 08.00 bis 08.00 Uhr.
Kinderärztliche Notfallpraxis
Die Praxis befindet sich auf dem
Gelände der Kinderklinik Sankt
Augustin. Die Adresse lautet: Kinder
der-- und jugendärztliche Notfallpraxis für den rechtsrheinischen
Rhein-Sieg-Kreis e.V. im Gebäude der Kinderkrankenpflegeschule, Arnold-Jansen-Str. 29, 53757
Sankt Augustin,
Telefon: 02241/234000
Zahnarzt zentrale
Tel. 01805/986700
Krankenwagen
Tel. 02241/19222
Feuerwehr
euerwehr,, Rettungsdienst
Notarzt Tel. 112
Polizei
Tel. 110
AIDS-Hilfe Rhein-Sieg ee.V
.V
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Beratung und Begleitung von HIV
Positiven Menschen im RheinSieg-Kreis.
Öffnungszeit: Mo. bis Fr. 10.00 Uhr
- 13.00 Uhr
Jeden Dienstag anonymer HIVSchnelltest 09.30 Uhr bis 13.00
Uhr
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat,
Positiven-Frühstück 10.00 Uhr 13.00 Uhr
Telefon: 02241/979997
[email protected]
Präventionsveranstaltungen/Multiplikatorenschulung für Gruppen,
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Vereine, Schulen, Pädagogen, etc.
nach telefonischer/schriftlicher
Vereinbarung
Hippolytusstraße 48
53840 Troisdorf
Telefon: 02241/9799982
[email protected]
Ambulante Hospizdienste
bieten Ihnen - als Betroffene oder
Angehörige - Hilfe an bei Schwersterkrankungen durch Beratung,
Begleitung und Unterstützung ob im Pflegeheim, zu Hause - wir
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kommen zu Ihnen.
Für Königwsinter
„Ölberg“ - ökumenischer Hopsizdienst e.V., Dollendorfer Straße 397, Königswinter
Tel. 02244/877473
E-Mail:
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Für Bad Honnef:
Ökumenische Hospizbewegung
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Rundblick Siebengebirge – 16. Juli 2016 – Woche 28 – www.rundblick-siebengebirge.de