BauP_U_05_16_BauPortal 06.07.16 13:36 Seite 1 ISSN 1866-0207 Juli 2016 6693 5 Gleisbaustellensicherung – aktuelle Regelungen Gleisbautechnik – – Krantechnik – EDV – Spezialtiefbau – Bauen im Bestand – Risikobetrachtung für Sicherungsmaßnahmen Psychische Belastungen bei Gleisbauarbeiten bauma-Berichte Krantechnik + Hubarbeitsbühnen Social Media und Internetmarketing im Handwerk bauma-Nachlese, Arbeitsschutz im Spezialtiefbau Verschiedene Beiträge BauP_U_05_16_BauPortal 06.07.16 13:36 Seite 2 Kostenfrei für Mitgliedsunternehmen der BG BAU: BauPortal als eJournal Jetzt Zugang sichern! Lesen Sie auf www.BauPortal-digital.de das aktuelle Gesamtheft oder Einzelbeiträge zu den folgenden Themen: O Bauen und Energie O Bauzyklus (Planen, Bauen, Ausbau, Wartung, Instandsetzung, Rückbau) O Bauverfahren und Baustoffe O Maschinentechnik O Arbeits- und Gesundheitsschutz Besonderes Plus – das Archiv Hier finden Sie alle Ausgaben seit dem Jahr 2000 und können Einzelbeiträge downloaden. www.BauPortal-digital.de Bestellungen bitte an den Buchhandel oder: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Genthiner Str. 30 G · 10785 Berlin Tel. (030) 25 00 85-228 · Fax (030) 25 00 85-275 · [email protected] · www.ESV.info Inhalt_05_16_BauPortal 06.07.16 12:36 Seite 1 Heft 5 • 128. Jahrgang • Juli 2016 Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Inhalt: Gleisbaustellensicherung – aktuelle Regelungen ................................................................. 2 aktuell – rund um die BG BAU ...................................................................................................... 8 Aus dem Unfallgeschehen: Spannungsüberschlag aus ausgeschalteter Oberleitung .................................................. 9 www.bgbau.de www.BauPortal-digital.de Redaktion: [email protected] Risikobetrachtung für Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich .......... 11 Psychische Belastungen bei Arbeiten im Eisenbahnbereich ............................................ 14 Schutz vor Gefahrstoffen beim Umgang mit Holzschwellen ........................................... 19 Lärmarme Sicherung von Gleisbaustellen .............................................................................. 24 Erscheinungsweise: 8 Ausgaben im Jahr 2016: 1 (Januar) 5 (Juli) 2 (März) 6 (September) 3 (April) 7 (Oktober) 4 (Juni) 8 (Dezember) Neues System erleichtert die Arbeit der Überwachungsposten ..................................... 28 bauma-Technikbericht Krantechnik Mit modernen Berechnungsmethoden, programmierbaren Steuerungen und leistungsfähigen Werkstoffen den Kraneinsatz optimieren .................................... 31 Kranfachtagung 2016 in Bochum .............................................................................................. 38 VDBUM-Initiative für die Interessenvertretung Turmdrehkrane .................................... 40 bauma-Technikbericht Hubarbeitsbühnen Mit doppelter Kraft zum Aufstieg .............................................................................................. 41 Social Media und Internetmarketing im Handwerk ............................................................ 47 bauma 2016 – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Spezialtiefbau ............ 51 Anpassungsfähige Spezialtiefbaugeräte für unterschiedliche Verfahren ................... 53 Aus der Bodenklasse wird der Homogenbereich Veränderungen in den ATV der VOB C und ihre Auswirkungen in technischer und rechtlicher Hinsicht ................................................................................... 60 Deponietagung Würzburg 2016 ................................................................................................. 65 Titelbild: Sicherungsmaßnahmen beim Wechsel des beweglichen Herzstücks einer Schnellfahrstreckenweiche (Foto: Andreas Pardey) Sanierung der Hochterrasse von Schloss Augustusburg Wasserdichte Lösung für ein Weltkulturerbe ......................................................................... 70 Erfahrungsaustausch „Asbest“ .................................................................................................... 72 Anforderungen, Probleme und Lösungen beim Bauen im Bestand 9. Seminar 2016 in Heidelberg .................................................................................................... 73 Stichwort Recht: Auswirkungen des neuen Vergaberechts auf die Abwicklung von Bauverträgen .... 81 Mitteilungen aus der Industrie ............................................................................... 29, 49, 68, 76 Veranstaltungen ............................................................................................................................... 83 Buchbesprechungen ....................................................................................................................... 84 Impressum ......................................................................................................................................... U3 01 Gleisbaustellensicherung_BauPortal 06.07.16 12:38 Seite 2 Gleisbaustellensicherung – aktuelle Regelungen Dipl.-Ing. (FH) Christoph Hauff, Böblingen; Dr.-Ing. Andreas Pardey, Hannover Die Erfahrungen der Gleisbau- und Sicherungsunternehmen zeigen bei den Sicherungsverfahren „Feste Absperrung“, „Automatisches Warnsystem“ und „Absperrposten“, dass die Anforderungen an eine „sichere Baustelle“ in der Praxis nicht immer erreicht wurden. Zum Teil waren festgelegte Sicherungsverfahren für die geplanten Arbeiten nicht geeignet, z.T. führte die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen nicht zur erforderlichen Schutzwirkung. Die DB Netz AG und die Unfallversicherungsträger (UVT) UVB und BG BAU haben diese Fragen aufgegriffen und notwendige Änderungen des Regelwerks abgestimmt, die mit der Neufassung des Moduls 132.0118 der DB Netz AG im Januar 2016 in Kraft gesetzt wurden. Feste Absperrung Die Feste Absperrung (FA) ist eine hochwertige Sicherungsmaßnahme (RIMINIVerfahren [6]), sie wird i.d.R. an der Grenze des Gefahrenbereichs angeordnet und trennt Mensch und Gefahr, indem sie die Beschäftigten vor unbeabsichtigtem Hineingeraten in den Gefahrenbereich des Nachbargleises schützt. Bei Sicherung mit FA ist bis zu einer Geschwindigkeit von 120 km/h keine Warnung vor Fahrten im Nachbargleis erforderlich, die Arbeiten müssen nicht unterbrochen werden und die FA darf nach Entscheidung durch die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) um max. 20 cm in den Gefahrenbereich eingerückt werden [3]. Voraussetzungen für die Schutzwirkung der FA sind deren ausreichende wirksame Höhe über der Standfläche der Beschäftigten im Arbeitsgleis bzw. Arbeitsbereich und eine ausreichende Arbeitsbreite für die dort auszuführenden Arbeiten. Diese muss den für die Beschäftigten erforderlichen Arbeitsraum bieten und ist vom Unternehmer auf der Seite 1 des Sicherungsplans der DB Netz AG anzugeben. Eine zu geringe Arbeitsbreite kann zur Folge haben, dass Teile der FA vorschriftswidrig demontiert werden, um die erforderliche Arbeitsbreite herzustellen, dann fehlt die Sicherung für Fahrten im Nachbargleis. Die Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin e.V. (FSA) führt derzeit unter Beteiligung von Gleisbau- und Gleissicherungsunternehmen, DB Netz AG, EBA, UVB und BG BAU ein Forschungsprojekt zur Gleisbaustellensicherung durch, bei dem u.a. die erforderlichen Arbeitsbreiten für typische Arbeitsschritte des Gleisoberbaus ermittelt werden [14]. Montage-/Demontagezeit zur Bauzeit. Sendungen mit Lademaßüberschreitung (Lü-Sendungen) sind kein Ausschlusskriterium für die Sicherung mit FA. Wenn im Ausnahmefall bestimmte Lü-Sendungen mit der FA kollidieren würden, sind diese Lü-Sendungen auszuschließen, um die FA einsetzen zu können [11]. Bei Lü-Sendungen, die die FA in den Arbeitsbereich hinein überragen, sind vor Zulassung der Lü-Sendung zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Räumen des Arbeitsgleises und z.B. Baggeroberwagen in Grundstellung bei Lü Cäsar bzw. Ausgleisen von Zweiwegemaschinen bei Lü Dora. Von den Unternehmen wurde wiederholt kritisiert, dass FA in der Praxis mit zu geringen wirksamen Höhen eingesetzt werden, verursacht z.B. durch unterschiedliche Höhenlage von Arbeits- und Nachbargleis, durch Schallschutzplatten im Arbeitsgleis oder durch Montage der FA am Außenbogengleis (Abb. 1) Mit der Neuregelung [7] ab 1/2016 wird diese Kritik berücksichtigt durch Festlegung der mindestens er forderlichen wirksamen Höhe hw der FA. Da die FA nicht in den Bereich B des Regellichtraumprofils einragen dürfen, ist die Bauhöhe der FA über Schienenoberkante auf max. 750 mm beschränkt [3]. Rechnet man die Höhe des Schienenprofils hinzu, ergibt sich eine wirksame Höhe von hw = 90 cm über der Standfläche der Beschäftigten (z.B. Schotterfläche im Arbeitsgleis), die mit der Neufassung des Regelwerks 1/2016 festgelegt wurde [7]. Wird hw = 90 cm nicht erreicht, sind weitere bzw. andere Sicherungsverfahren der Maßnahmenhierarchie [1] entsprechend anzuwenden. Bei Gleisbaustellen, bei denen eine FA sicherheitstechnisch gerechtfertigt, jedoch wegen einer zu geringen wirksamen Höhe (Abb. 1) nicht ausreichend ist, wird i.d.R. das automatische Warnsystem (AWS) die regelkonforme Sicherungsmaßnahme sein (sicherheitstechnische Rechtfertigung: gleiche Montage-/Demontagezeiten für FA und AWS [6]). Im Gleisbogen (Abb. 1 rechts) muss dann die FA im Bereich mit hw < 90 cm durch ein AWS ersetzt oder ergänzt werden. Gemäß [2] müssen die Arbeiten bei Fahrten im Nachbargleis mit Geschwindigkeiten v > 120 km/h unterbrochen werden. Daher ist bei v > 120 km/h eine Warnung auch dann erforderlich, wenn eine FA zwischen Arbeits- und Nachbargleis eingesetzt wird. Reicht bei einer in Bahnachse montierten FA und einem Gleisabstand von z.B. 4 m der Gefahrenbereich des Nachbargleises in den Arbeitsbereich hinein (120 < v < 160 km/h, d.h., FA ist nicht auf Grenze des Gefahrenbereichs angeordnet), muss zusätzlich zur FA gewarnt werden, um den in Abbildung 2 rot gekennzeichneten Bereich (Breite: 0,1 bis 0,6 m) bei einer Fahrt im Nachbargleis räumen zu können. Auch hier wird i.d.R. das AWS die regelkonforme Sicherungsmaßnahme gemäß [6] sein. Die AWS-Hersteller bieten funkgesteuerte Warnsignalgeber an, die Abb. 1: Beispiele für zu geringe wirksame Höhen der Festen Absperrung über der Standfläche der Beschäftigten Die Kriterien für die Entscheidung „Sicherung mit Fester Absperrung?“ sind Gleisabstand, Arbeitsbreite (Maschinenbreite und Arbeitsraum für Bediener), Geschwindigkeit im Nachbargleis, Montagemöglichkeit der FA und Verhältnis von FA2 www.baumaschine.de/Gleisbau – BauPortal 5/2016 01 Gleisbaustellensicherung_BauPortal 06.07.16 12:38 Seite 3 Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wurde 1/2016 in das Regelwerk der DB Netz AG [7] aufgenommen: Bei Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 km/h im Nachbargleis und/oder Überlappung zwischen Gefahrenbereich und Arbeitsbereich neben der FA ist eine Sicherung mit Kombination aus FA und AWS erforderlich (Tabelle 1). Geschwindigkeit im Nachbargleis v [km/h] 50 70 90 120 140 160 1 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 /2 Breite des Gefahrenbereichs b [m] Breite des bei einer Fahrt im Nachbargleis zu räumenden Bereichs neben der FA e [m] Abb. 2: Bei Geschwindigkeiten > 120 bis max. 160 km/h im Nachbargleis überragt der Gefahrenbereich die FA und der rot gekennzeichnete Bereich neben der FA (Breite e = 0,1 bis 0,6 m) muss bei einer Fahrt im Nachbargleis geräumt werden (Gleisabstand 4 m) an der FA montiert werden können. Auch die Kombination FA und kabelgebundenes AWS auf der Feldseite des Nachbargleises ist möglich. FA müssen stets so montiert werden, dass die Beschäftigten nicht dichter als 1,9 m an die Achse des Nachbargleises herantreten können (1/2 Breite des bewegten Fahrzeugs ca. 1,7 m, ca. 0,1 m Abstand bis zur FA, Baubreite der FA ca. 0,1 m einschl. Montageungenauigkeit). Aufgrund der Anfrage der DB Netz AG an das Sachgebiet „Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich“ im FB Bauwesen der DGUV (11/2013) betreffend die angemessene Sicherungsmaßnahme für Instandhaltungsarbeiten bei Geschwindigkeiten > 120 km/h im Nachbargleis wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemeinsam von DB Netz AG, Gleisbauunternehmen, Sicherungsunternehmen, EBA und UVT durchgeführt. Dabei wurden u.a. die erforderlichen Arbeitsbreiten für typische Arbeitsschritte der Instandhaltung geprüft, wie z.B. Schienentrennen, Schienenwechsel mit Umsetzbock, Schweißen, Schleifen, Ladearbeiten (Abb. 3). Die Forderung der UVV [2] (Unterbrechung der Arbeiten bei 120 < v ≤ 160 km/h im Nachbargleis) muss eingehalten werden. Es wurde festgestellt, dass es im Standardfall (Gleisabstand 4 m) nicht möglich ist, bei 160 km/h im Nachbargleis mit FA alleine zu sichern, da diese an der Grenze des Gefahrenbereichs (2,5 m ab Achse Nachbargleis) angeordnet werden müsste und dann im Arbeitsgleis nur noch 1,5 m Arbeitsbreite verbleiben würde [13]. Diese Breite reicht für die meisten Arbeitsschritte der Instandhaltung nicht aus. Um die erforderliche Arbeitsbreite im Arbeitsgleis herzustellen, müsste die FA dichter als Grenze Gefahrenbereich an das Nachbargleis gesetzt werden. Der Gefahrenbereich reicht dann bis in den Arbeitsbereich hinein, so dass eine Warnung zusätzlich zur FA erforderlich wird, damit der Gefahrenbereich neben der FA bei einer Fahrt im Nachbargleis geräumt werden kann (Abb. 2). In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, ob für Arbeiten auf der Feldseite, d.h. außerhalb der Gleisanlage, für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Arbeiten an Randwegen oder an Kabelkanälen, dabei jedoch kein Maschineneinsatz vom Gleis aus zulässig) bei Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 km/h im Nachbargleis mit FA und zusätzlicher technisch detektierter optischer Anzeige gesichert werden kann. Die optischen Anzeigen müssen bei den vorgesehenen Arbeiten auch tagsüber sicher erkennbar sein. Die Anforderungen an die optischen Anzeigen müssen gemäß Forderung der DB Netz AG durch ein ge sondertes Lastenheft definiert werden, das bisher nicht existiert; somit können die Erinnerungsleuchten der heute verfügbaren AWS-Anlagen nicht als optische Anzeigen angesehen werden, die diesen Forderungen entsprechen. Die Kombination „FA + optische Anzeige der Zugfahrten mit bis zu 160 km/h“ kann also derzeit nicht angewendet werden. Mit der Neufassung 1/2016 des Moduls zum FA-Einsatz [7] wurde die bisher für das kombinierte Sicherungssystem „FALKON“ bestehende Regelung für die Sicherung mit FA + AWS bei Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 km/h im Nachbargleis auf weitere Kombinationen von FA und AWS übertragen (Tabelle 1). FA, die im Rahmen dieser Regelung eingesetzt werden, müssen für die Geschwindigkeit im Nachbargleis eine Freigabe des Infrastrukturbetreibers bis zu 160 km/h haben. Abb. 3: Arbeitsbreite bei der Instandhaltung (Beispiel: Abladen Schienenauszug) BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau 3 01 Gleisbaustellensicherung_BauPortal 06.07.16 12:38 Seite 4 Geschwindigkeit im Nachbargleis v [km/h] Sicherungsmaßnahme für das Nachbargleis gemäß [7], Stand 1/2016 Rechtsgrundlage v ≤ 120 Regelfall: nur FA • FA auf Grenze Gefahrenbereich • Einschneiden in Gefahrenbereich bis 0,2 m zulässig • Keine akustische Warnung • Weiterarbeit bei Zugfahrt DGUV Vorschrift 78 § 4 (7), (8) DGUV Regel 101-024 5.5, 5.8 120 < v ≤ 160 Ausnahmefall: Kombination FA + AWS • FA auf Grenze Gefahrenbereich • Einschneiden in Gefahrenbereich nicht zulässig • akustische Warnung (Regelfall gemäß Hierarchie: AWS) • Arbeitsunterbrechung bei Zugfahrt DGUV Vorschrift 78 § 4 (7), (8) 120 < v ≤ 160 Ausnahmefall: Kombination FA + AWS • Gefahrenbereich überragt FA in den Arbeitsbereich hinein um max. 0,6 m • Mindestabstand FA ab Achse Nachbargleis: 1,9 m • akustische Warnung (Regelfall gemäß Hierarchie: AWS) • Arbeitsunterbrechung bei Zugfahrt • Räumung des Gefahrenbereichs neben der FA bei Zugfahrt im Nachbargleis DGUV Vorschrift 78 § 4 (7), (8) Bisherige technische Mitteilung der DB Netz AG zum System „FALKON“ (1/2007) Tabelle 1: Regelungen zum Einsatz von FA bis 120 km/h bzw. FA + AWS bei 120 < v ≤ 160 km/h Wenn das Nachbargleis kurzzeitig betreten werden muss und eine Sperrung des Nachbargleises aus Unfallverhütungsgründen (Uv-Sperrung) nicht gewährt wird, kann ebenfalls mit Kombination aus FA und AWS gesichert werden: Das AWSFunksignal muss dafür längs des Baustellenbereiches bereitgestellt werden und kann dann bei Erfordernis punktuell an den Stellen abgegriffen werden, an denen die FA für das kurzzeitige Betreten des Nachbargleises vorübergehend geöffnet werden muss (Beispiel Abb. 4: Einmessen der Weiche). Dieses Verfahren vermeidet die oftmals langen Wartezeiten auf die Uv-Sperrung des Nachbargleises bei hochbelasteten Strecken. Automatische Warnsysteme Ein weiterer Kritikpunkt der Sicherungsunternehmen waren unzureichende Sicherungsmaßnahmen bei Montage und Demontage der FA zwischen Arbeits- und Nachbargleis. Es wurden Fälle bekannt, bei denen für diese Arbeiten „Absperrposten als Sicherungsmaßnahme“ festgelegt wurde, obwohl beide Gleise Arbeitsgleise sind und eine Sicherung mit Absperrposten dann nicht zulässig ist [3]. Mit der Neufassung des Moduls 132. 0118A07 [8] wurden die Bestimmungen zur akustischen Projektierung von AWS daher präzisiert: Warnsignalgeber, die nur einen Signalpegel von 106 dB(A) abgeben können, dürfen an Arbeitsstellen Mit der Neufassung [7] wurde geregelt, dass bei Montage/Demontage der FA zwischen (späterem) Arbeits- und Nachbargleis mindestens eines der beiden Gleise gesperrt sein muss. Wenn das andere Gleis nicht auch gesperrt werden kann, muss die Sicherung der FA-Monteure gemäß Rangfolge [1] festgelegt werden, i.d.R. ist dafür ein AWS erforderlich. Dabei müssen die Fahrten technisch detektiert werden, da Tätigkeiten im nicht gesperrten Arbeitsgleis ausgeführt werden [2] [8]. 4 Von Seiten der Bauunternehmen und bei Baustellenrevisionen wurde wiederholt festgestellt, dass trotz bestehender Regelungen der DB Netz AG zur akustischen Projektierung der AWS auch bei lauten Gleisbaumaschinen von einzelnen Sicherungsunternehmen Warnsignalgeber mit nur 106 dB(A) vorgesehen waren. Bei diesem Warnsignalpegel werden die Signale durch den Störschall der meisten Maschinen des Gleisoberbaus verdeckt. Ein nicht bzw. nicht sicher hörbares Warnsignal würde eine nicht funktionsfähige Sicherung und damit unmittelbar Lebensgefahr bedeuten. Dies wird durch das Unfallgeschehen bestätigt. mit Gleisbaumaschinen gemäß Störschallkataster [10] nicht eingesetzt werden, da es mit diesen Warnsignalgebern nicht möglich ist, bei Betrieb dieser Maschinen den erforderlichen Signal-Störschallabstand am Ohr der Beschäftigten (≥ 3 dB(A)) sicher zu erreichen. Dies gilt im Arbeitsbereich der Gleisbaumaschinen gemäß Störschallkataster für die gesamte Warnsignalgeberkette. Es ist nicht zulässig, innerhalb einer Kette von 106 dB(A)Warnsignalgebern Starktonhörner nur im Bereich der Gleisbaumaschinen anzuschließen, die den erforderlichen Warnsignalpegel dann auch nur im Bereich der Maschinen herstellen könnten. Innerhalb einer Warnsignalgeberkette müssen alle Signalgeber den gleichen max. Warnsignalpegel abgeben können. Sicherungsmaßnahmen müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz soweit wie möglich unabhängig vom (fehleranfälligen) menschlichen Handeln sein [1]. Für auto- Abb. 4: Bei kurzzeitigem Betreten des Nachbargleises kann – wenn Uv-Sperrungen nicht gewährt werden – mit Kombination aus FA und punktuell eingesetztem Funk-AWS gesichert werden www.baumaschine.de/Gleisbau – BauPortal 5/2016 01 Gleisbaustellensicherung_BauPortal 06.07.16 12:38 Seite 5 matische Warnsysteme bedeutet dieser Grundsatz, dass Fahrten technisch detektiert werden müssen. Handschalter sind nur im Ausnahmefall nach Entscheidung durch die BzS zulässig. Werden Arbeiten in einem nicht gesperrten Arbeitsgleis ausgeführt und wird mit AWS gewarnt, muss das AWS immer technisch ausgelöst werden [8]. An einer Arbeitsstelle darf entweder nur mit dem Signal Ro 1 oder nur mit dem Signal Ro 2 gewarnt werden; dies ist insbesondere bei Arbeiten in einem Innengleis zu berücksichtigen. Für die Signalausgabe an der Arbeitsstelle bedeutet die Forderung „Verhaltensunabhängigkeit des Sicherungsverfahrens“ [1], dass die Signalhörbarkeit bei Störschall (Maschinenbetrieb) vom menschlichen (Fehl-)Verhalten soweit wie möglich unabhängig sein muss. Wenn Umweltschutzanforderungen (Schallemission durch Warnsignale) die Anpassung des Warnsignalpegels an den Störschallpegel der Maschinen notwendig machen, muss dies automatisch erfolgen. Eine Anpassung der Warnsignalpegel durch Umstellung von Hand an einzelnen Warnsignalgebern (WSG) würde Absprachen zwischen Bauund Sicherungsunternehmen zu einzelnen Maschineneinsätzen erfordern, müsste einzelne Maschinenbetriebszustände und Bauablaufänderungen berücksichtigen und wäre hochgradig fehleranfällig, auch angesichts des oftmals hohen Zeitdrucks auf Gleisbaustellen. Ein solches System kann nicht mehr als „automatisch“ bezeichnet werden. Als Konsequenz wird daher festgelegt [8], dass für Baustellen mit Gleisbaumaschinen gemäß Störschallkataster [10] AWS mit automatischer Anpassung des Signalpegels an den Störschallpegel der Maschinen eingesetzt werden müssen. Beide Warnsystemhersteller Zöllner Signal GmbH und Schweizer Electronic AG bieten AWS mit automatischer störschallabhängiger Warnsignalausgabe an (SAW). Abbildung 5 zeigt das Prinzip der automatischen Pegelanpassung: WSG in der Nähe der Störschallquelle steuern den abgegebenen Signalpegel so, dass der Signal-Störschallabstand von 3 dB(A) im Arbeitsbereich der Beschäftigten erreicht wird (Messung des Störschallpegels am WSG). WSG, die keinen Maschinenstörschall messen (also WSG in Bereichen der Baustelle, in denen nicht mit Maschinen gearbeitet wird), geben den Mindestsignalpegel ab, um im Arbeitsbereich mindestens 65 dB(A) zu erreichen (DIN EN 7731 [9]). Im Idealfall kann damit der emittierte mittlere Warnsignalpegel von 97 + 3 dB(A) (WSG mit 126 dB(A) Signalpegel im Abstand von 30 m bei 15°- Abb. 5: Prinzip der AWS mit automatischer Pegelanpassung: Signalgeber im Störschallbereich der Maschinen geben hohe Pegel ab (WSG „laut“), außerhalb der Störschalleinwirkung werden die Signalpegel abgesenkt (WSG „leise“) Aufstellung) in Baustellenbereichen ohne Maschineneinsatz auf ca. 65 dB(A) gesenkt werden. Dies entspricht einer Reduktion um über 30 dB(A). Die vom Menschen empfundene Lautstärke der Warnsignale wird dadurch auf ca. 1/8 gesenkt. Mit der Allgemeinverfügung des EBA [4] werden AWS mit SAW-Effekt ab 1.1.2019 für Baustellen mit einem Abstand von weniger als 1.000 m zu lärmsensiblen Gebieten gemäß [5] generell gefordert und der Stand der Technik benannt. Stand der Technik bei der automatischen Pegelanpassung ist die Störschallmessung durch den WSG selbst mit der entsprechenden Überhöhung des abgegebenen Signalpegels, da der WSG nicht erfassen kann, wie weit die Störschallquelle bzw. die zu warnenden Beschäftigten entfernt sind. Für die Praxis ist dieser Faktor jedoch unwesentlich: Der entscheidende Gewinn für den Umweltschutz ist die Absenkung des Signalpegels auf den Minimalwert 65 dB(A) in den Bereichen, in denen keine Maschinen (Störschallquellen) arbeiten. Dies wird mit AWS erreicht, die den Störschall an den Warnsignalgebern messen. Bei gleisfahrbaren Gleisbaumaschinen be deutet die Forderung „Verhaltensunabhängigkeit des Sicherungsverfahrens“ [1] auch, dass diese Maschinen wann immer möglich mit mobil aufgesetzten funkangesteuerten Warnsignalgebern zu besetzen sind [13], um die Risiken durch das händische Mittragen auszuschließen (Beispiel für Zweiwege-Bagger: Abb. 6). Ein Warnsystem, bei dem der Signalschall den Beschäftigten von Hand nachgetragen werden muss, kann nicht als „automatisch“ gewertet werden. Die Fehlergefahr durch unzureichendes Nachführen Abb. 6: Das Mittragen von Warnsignalgebern mit gleisfahrbaren Baumaschinen birgt Risiken, die durch funkangesteuerte Signalgeber auf den Maschinen ausgeschlossen werden können BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau 5 01 Gleisbaustellensicherung_BauPortal 06.07.16 12:38 Seite 6 des WSG und durch die erforderlichen Abstimmungen zwischen Bau- und Sicherungsunternehmen wäre viel zu groß. Außerdem würde zusätzliches Sicherungspersonal in der Nähe der Gefahrenbereiche von Zugfahrten und Maschinen zusätzliche Risiken produzieren. Die Weiterführung des Prinzips „Signalschall folgt Störschall technisch zwangsläufig nach Ort, Zeit und Höhe“ ist geboten sowohl im Sinne der Arbeitssicherheit als auch im Sinne des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit. Bei der DB Netz AG ist dieses Prinzip bisher bei den Fließbandmaschinen umgesetzt, die mit maschineneigenen funkangesteuerten automatischen Warnsystemen ausgerüstet sein müssen. Überwachungsposten Gemäß [2] muss das Verhalten der Beschäftigten nach der Warnung durch Sicherungsposten überwacht werden. Ge mäß [8] sind mit Stand 1/2016 insgesamt drei Einsatzfälle für Überwachungsposten festgelegt, die bei unzureichender oder ausbleibender Reaktion der Beschäftigten auf die Warnung das Warnsignal wiederholen oder Ro 3 („Arbeitsgleise schnellstens räumen“) geben müssen (Festlegung durch die Sicherungsaufsicht): • Überwachungsposten für die Seitenläufer von Fließbandmaschinen, also für das Personal von Bettungsreinigungsmaschinen, Planumverbesserungsmaschinen und Umbauzügen, das auf der Nachbargleisseite der Maschinen im Gefahrenbereich des Nachbargleises eingesetzt wird (Regelung wie bisher) • Überwachungsposten an der Arbeitsstelle bei Sicherung mit AWS für das – im Ausnahmefall – nicht gesperrte Abb. 7: Bei sehr lauten Handmaschinen (Störschallpegel > 97 dB(A)) muss der Warnsignalpegel örtlich verstärkt und die Reaktion der Beschäftigten durch einen Überwachungsposten überwacht werden, der ggf. mit Starktonhorn erneut Ro 1 bzw. Ro 3 geben kann 6 Arbeitsgleis, dabei ist die technische Detektion der Zugfahrten und die technisch ausgelöste Regelwarnung erforderlich, der Überwachungsposten muss in der Lage sein, das Warnsignal zu wiederholen oder Ro 3 zu geben • Überwachungsposten mit zusätzlichem Starktonhorn an der Arbeitsstelle, das für die Regelwarnung vor Fahrten im Nachbargleis durch das AWS technisch ausgelöst wird, mit dem der Überwachungsposten bei unzureichender Reaktion der Beschäftigen jedoch erneut Ro 1 bzw. Ro 3 geben kann. Das zusätzliche Starktonhorn ist z.B. erforderlich bei sehr lauten Handmaschinen wie Schienentrennschleifmaschinen (Abb. 7) oder Schleifmaschinen, d.h. bei Maschinen mit Störschallpegel > 97 dB(A), max. dieser Pegel kann mit einem AWS mit Signalgebern 126 dB(A) im Abstand von 30 m bei 15°-Aufstellung abgedeckt werden. Überwachungsposten sind also immer dann erforderlich, wenn der Gefahrenbereich nach einer Warnung geräumt werden muss bzw. wenn bei Arbeiten mit sehr lauten Maschinen die Gefahr besteht, dass Beschäftigte die Warnsignale für Fahrten im Nachbargleis nicht wahrnehmen. Die einem Überwachungsposten zu geordnete Arbeitsstelle darf dabei nur so groß sein, dass dieser sie vollständig überblicken und die Beschäftigten mit dem von Hand ausgelösten Warnsignal akustisch erreichen kann. Individuelle Warnung Individuelle Warngeräte sind nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse ausschließlich für das Gewerk „schnell wandernde Vegetationspflege“ zugelassen [4] [8] (Abb. 8). Für Gleisbauarbeiten ist die individuelle Warnung nicht geeignet [12], da nicht mit der erforderlichen Sicherheit gewährleistet werden kann, dass jeder Beschäftigte jederzeit ein individuelles Warngerät trägt. „Schnell wandernde Vegetationspflege“ bedeutet Pflegeschnitt der Vegetation, d.h. planmäßige Arbeiten nur außerhalb des Gleisbereichs. Baumfällarbeiten gehören nicht zum Pflegeschnitt. Absperrposten An der Anwendung des Verfahrens „Sicherung mit Absperrposten“ wurde durch Gleisbau- und Gleissicherungsunternehmen wiederholt Kritik geäußert: Absperrposten wurden bei Baumaßnahmen und Arbeitsverfahren eingesetzt, für die sie nicht geeignet sind. Das Unfallgeschehen bestätigt die Bewertung aus der Gleisbaubranche, das Verfahren ist in hohem Maße abhängig vom menschlichen Verhalten (Absperrposten und Arbeitskräfte) und fehleranfällig. Es steht daher zu Recht am unteren Ende der Hierarchie der Sicherungsmaßnahmen [1] [6]. Die DB Netz AG und die UVT haben die Hinweise der Unternehmen aufgegriffen und anhand einer Gefährdungsbeurteilung die Ausschlussgründe für das Verfahren „Absperrposten“ abgestimmt, die ab 1/2016 in Kraft gesetzt wurden. Absperrposten sollen die Beschäftigten daran hindern, den Gefahrenbereich unbeabsichtigt zu betreten. Dafür muss sich jeder zu sichernde Beschäftigte ständig im unmittelbaren Zugriffsbereich eines Absperrpostens befinden, d.h. in Armreichweite. Gemäß [3] ist für den Gefahrenbereich bei Sicherung mit Absperrposten mindestens 2,50 m anzusetzen unabhängig von der Geschwindigkeit im Gleis neben der Arbeitsstelle, die max. 160 km/h betragen darf. Absperrposten geben keine Warnsignale ab und beobachten auch nicht das Betriebsgleis, ob sich eine Fahrt nähert. Daher dürfen bei Sicherung mit Absperrposten nur solche Arbeiten ausgeführt werden, bei denen die Beschäftigten unter Berücksichtigung der Abb. 8: Die individuelle Warnung ist ausschließlich für die schnell wandernde Vegetationspflege zugelassen www.baumaschine.de/Gleisbau – BauPortal 5/2016 01 Gleisbaustellensicherung_BauPortal 06.07.16 12:38 Seite 7 Arbeitsbreite sicher außerhalb des Gefahrenbereiches von 2,50 m bleiben. Bei Arbeiten im Gefahrenbereich eines nicht gesperrten Gleises, z.B. bei FA-Montage/ Demontage, darf selbstverständlich nicht mit Absperrposten gesichert werden. Mit der Neufassung 1/2016 des Regelwerks [6] werden u.a. die folgenden Arbeiten für eine Sicherung mit Absperrposten explizit ausgeschlossen (Abb. 9): • Arbeitsverfahren bzw. Maschineneinsätze, die einen Schutzabstand erfordern wie z.B. Arbeiten mit Trennschleifmaschinen, Schleifmaschinen, Baggern sowie Schweißarbeiten • Arbeiten, die den unmittelbaren Zugriff des Absperrpostens auf den Beschäftigten verhindern wie z.B. der Umgang mit langen Gegenständen, also u.a. Arbeiten mit Leitern, Bewehrungseisen, Schalmaterial, Gerüstbauteilen • Arbeiten, bei denen der ständige Zugriff des Absperrpostens aufgrund des Bewegungsprofils der Beschäftigten nicht gewährleistet werden kann • Einsatz von Baggern neben Betriebsgleisen, bei denen die Gefahr besteht, dass Teile der Maschine oder angehobener Lasten durch eine Fehlbedienung oder Fehlfunktion der Maschine in das Regellichtraumprofil des benachbarten Gleises hineingeraten. Die Entscheidung für das Verfahren „Absperrposten“ darf von der BzS nur dann getroffen werden, wenn die Voraussetzungen gemäß [3] eingehalten sind, alle höherwertigen Sicherungsverfahren, z.B. Feste Absperrung, automatisches Warnsystem, ausgeschlossen werden müssen und die o.g. Ausschlusskriterien nicht zutreffen. Grundsätzlich darf ein Absperrposten ge mäß Neufassung des Regelwerks [6] nur einen Beschäftigten sichern. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn • ein Absperrposten an einem Maschinenausgang oder an einer Öffnung in einer FA eingesetzt wird oder • der Unternehmer entscheidet (Sicherungsplan DB Netz AG 1/2016, Seite 1), dass eine Gruppe von max. drei Beschäftigten bei den Arbeiten ununterbrochen so eng zusammenbleibt, dass sie – wenn alle Voraussetzungen für das Verfahren „Absperrposten“ erfüllt sind – jederzeit und unter allen Arbeitssituationen von einem Absperrposten gesichert werden könnte. Bei Gleisoberbauarbeiten, Tief- und Ingenieurbauarbeiten in Gleisnähe usw. ergibt eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung Abb. 9: Bei Instandhaltungsarbeiten, wie z.B. Trennschneiden, Schleifen, darf bei 4 m Gleisabstand nicht mit Absperrposten gesichert werden, da der Gefahrenbereich in den Arbeitsbereich hineinragt und da der Zugriff der Absperrposten auf die Beschäftigten wegen der erforderlichen Schutzabstände der Maschinen nicht möglich ist unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien, dass aufgrund der Ausschlussgründe • Bewegungsprofile und wechselnde Tätigkeiten der einzelnen Beschäftigten • nicht ununterbrochen zusammenbleibende Beschäftigtengruppen • Einsätze von Maschinen und Geräten, die Schutzabstände erfordern bzw. den Zugriff des Absperrpostens behindern eine Sicherung einer Beschäftigtengruppe im Verhältnis Absperrposten : Arbeitskräfte = 1 : 2 oder 1 : 3 nicht möglich ist, dass die Voraussetzungen für das Verfahren „Absperrposten“ bei diesen Arbeiten generell nicht einhaltbar sind und dass die Hierarchie gemäß [1] mit Absperrposten nicht erfüllt wäre. Dann ist es nicht zulässig, Absperrposten einzusetzen. Zusammenfassung Die zwischen DB Netz AG, UVB und BG BAU abgestimmten und 1/2016 in Kraft gesetzten Änderungen des Regelwerks der DB Netz AG greifen Verbesserungsbedarf auf, der von den an der Sicherung Beteiligten festgestellt wurde. Die neuen Regelungen betreffen die Schutzwirkung der Festen Absperrung, die Kombination von Fester Absperrung und automatischen Warnsystemen bei Geschwindigkeiten zwischen 120 und 160 km/h im Nachbargleis, den Einsatz von Warnsignalgebern bei Maschinenbetrieb, die automatische Pegelanpassung bei Warnsystemen sowie den Einsatz von Überwachungsposten und Absperrposten. Bei konsequenter Umsetzung der neuen Regelungen ist zu erwarten, dass das Niveau der Sicherung auf Gleisbaustellen deutlich erhöht wird. BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau Literatur [1] Arbeitsschutzgesetz [2] DGUV Vorschrift 77 bzw. 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ [3] DGUV Regel 101-024 „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“ [4] Eisenbahn-Bundesamt: Allgemeinverfügung vom 11.4.2016 zu automatischen Warnsystemen [5] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baulärm [6] DB Netz AG: Rahmenrichtlinie 132.0118 „Arbeiten im Gleisbereich“, Stand 1/2016 [7] DB Netz AG: 132.0118A06 „Feste Absperrung“, Stand 1/2016 [8] DB Netz AG: 132.0118A07 „Automatische Warnsysteme“, Stand 1/2016 [9] DIN EN ISO 7731: Akustische Gefahrensignale [10] Störschallkataster für Gleisbaumaschinen: www.bgbau.de, Prävention, FB Bauwesen, Sachgebiet „Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich“ [11] Adler, K.; Höpfer, M.; Lohmann, G.; Pardey, A.: Einsatz der Festen Absperrung zum Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten im Gleisbereich, BauPortal 7/2012, S. 30 [12] Manteuffel, J.: Die individuelle Warnung – Möglichkeiten und Risiken für das Arbeiten im bzw. am Gleisbereich, BauPortal 7/2013, S. 26 [13] Adler, K.; Hauff, C.; Pardey, A.: Sicherungsmaßnahmen für Gleisbaustellen, BauPortal 6/2015, S. 65 [14] Manteuffel, J.: Risikobetrachtung für Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich, BauPortal 5/2016, S. 11–13 Autoren: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Hauff, Dr.-Ing. Andreas Pardey, BG BAU Prävention und Sachgebiet „Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich“ im Fachbereich Bauwesen der DGUV 7 3 etieS 02 rund_05_16_BauPortal 06.07.16 12:40 Seite 2 aktuell – rund um die BG BAU Tag gegen Lärm – Vor allem junge Beschäftigte sind gefährdet Wer am Bau schafft, muss sich vor Lärm schützen: eine schwere Erdbaumaschine etwa bringt es auf 90 dB(A). Eine Baukreissäge oder ein Bohrhammer erzeugen über 100 dB(A). Zum Vergleich: Starker Straßenverkehr kommt auf 80 dB(A). Personen, die einer anhaltenden Lärmbelastung von 85 dB(A) oder einem Knall über 137 dB(C) ungeschützt ausgesetzt sind, können unheilbare Schäden davon tragen. Ab einer Schallstärke von 85 dB(A) müssen Arbeitsplätze daher als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort sind technische Maßnahmen zum Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren und Maschinen zu treffen, etwa schallreduzierte Schleifscheiben, Sägeblätter, Trennscheiben für Steinsägen oder rückschlagfreie Kunststoffhämmer. Die BG BAU berät die Mitgliedsfirmen darüber, wie Lärm gemindert werden kann. Sind solche Möglichkeiten ausgeschöpft, kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht, z.B. nach Möglichkeit Maschinen einkapseln, Räume schalldämmend auskleiden, mobile Schallschutzwände einsetzen und Lärmarbeitsplätze von ruhigen Tätigkeiten zu trennen. Erst wenn Lärm nicht vermieden werden kann, kommt per- sönlicher Gehörschutz, wie Ohrenstöpsel oder Kapselgehörschützer, zum Einsatz. Ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 80 dB(A) müssen Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer sind in der Pflicht, den Gehörschutz ab einer Lautstärke von 85 dB(A) auch zu tragen. Erste Anzeichen einer Lärmschwerhörigkeit lassen sich durch Gehörtests des ASD der BG BAU erkennen, an denen jeder Arbeitnehmer kostenlos teilnehmen kann. Ohne hinreichenden Schutz stellt sich Lärmschwerhörigkeit über die Jahre zumeist schleichend ein. Die Folgen: Warnsignale oder wichtige Hinweise von Vorgesetzten oder Kollegen können überhört werden. Das Unfallrisiko und die Gefahr, dass man Fehler macht, steigen. Noch brisanter wird es, wenn Freizeitlärm dazu kommt und sich das Gehör nicht regenerieren kann. Gerade Jugendliche setzen sich in ihrer Freizeit oft lauten Klängen aus. Konzerte, Clubs oder MP3-Player erreichen locker Lärmpegel zwischen 80 und 120 dB(A). Doch das Gehör unterscheidet nicht zwischen Arbeitslärm und Musik. Wer 15 Minuten lang Musik hört, die Arbeitsplatzbezogene Schallpegelmessung beim Umgang mit einer Baustellenkreissäge (Foto: Thomas Lucks, BG BAU) 100 dB(A) laut ist, fängt die gleiche Lärmdosis ein, wie nach einem 8-stündigen Arbeitstag bei 85 dB(A). Deshalb informierten Fachleute der Hauptabteilung Prävention sowie Arbeitsmediziner des ASD der BG BAU die Auszubildenden praxisnah über Lärmgefahren in Beruf und Freizeit. Direkt an ihren Lernorten erfuhren die jungen Bauleute, dass z.B. der Lärm von Handkreissägen, Bohrhämmern, Rüttelplatten oder Winkelschleifern über 85 dB(A) liegt. Ebenso gingen die Fachleute auf das Motto zum Tag gegen Lärm 2016 ein, das zu einem lärmbewussten Handeln anregen soll. Am Bau muss die Losung heißen „es geht auch leiser!“, denn auf den Baustellen wird es nie ganz leise sein. Doch die Unternehmen können verantwortungsbewusst handeln und zur Lärmverminderung beitragen, das soll deutlich werden. Jeder kann sich vor Lärm schützen. Tragischer Unfall auf der Talbrücke Schraudenbach BG BAU hilft von Anfang an Bei Betonierungsarbeiten auf der Autobahn A7 stürzte am 15.6.2016 ein 42 m langer Überbauabschnitt mit 16 Beschäftigten in die Tiefe. Ein Arbeiter starb sofort, mehrere wurden teilweise schwer verletzt. Klaus-Richard Bergmann (Hauptgeschäftsführer BG BAU) drückte den Verunglückten und ihren Angehörigen sein Mitgefühl aus. Noch am Unfalltag sorgten sich Mitarbeiter der BG BAU um die Verletzten. Von Anfang an kümmerten sich RehaManager der BG BAU darum, dass die Verletzten medizinisch versorgt und in geeigneten Krankenhäusern behandelt wurden. Neben mehreren leichter Verletzten, die inzwischen ambulant behandelt wurden, erhielt ein Arbeiter mit lebensbedrohlichen Verletzungen eine Maximalversorgung in der Intensivstation der Universitätsklinik Würzburg. Darüber hinaus 8 haben die Reha-Manager in Absprache mit dem Krankenhaus veranlasst, dass die Verletzten eine psychologische Notfallbetreuung erhielten. Die Versicherten aus Mitgliedsbetrieben der BG BAU erhalten unabhängig von der Unfallursache Leistungen etwa für Heilbehandlungen, Krankenpflege, Verletztengeld und Rente an Hinterbliebene. Im Leistungsfall übernimmt die BG BAU zu dem die Rehabilitation, von der medizinischen Versorgung, auch in eigenen Kliniken, über die soziale und berufliche Wiedereingliederung, bis hin zu möglichen Rentenzahlungen. Dabei setzt die BG BAU grundsätzlich alle geeigneten Mittel ein, um eingetretene Gesundheitsschäden zu beseitigen oder zu bessern. Zumindest soll erreicht werden, dass sich Gesundheitsschäden nicht verschlimmern, sondern deren Folgen gemildert werden. (Foto: Bernd Pagel, BG BAU) Ebenfalls noch am Unfalltag ist eine Aufsichtsperson der BG BAU eingetroffen, kümmerte sich um die Identität der Verletzten und stimmte sich mit den RehaManagern ab. Gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht, der Staatsanwaltschaft und der Polizei unterstützte er zugleich bei der Ermittlung der Unfallursachen. So fordern staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, dass bauliche Anlagen, dazu zählen auch Gerüste, standsicher sein müssen und auch während einzelner Bauzustände nicht überlastet werden dürfen. BauPortal 5/2016 03 Unfall_05_16_BauPortal 06.07.16 12:41 Seite 1 Aus dem Unfallgeschehen Spannungsüberschlag aus ausgeschalteter Oberleitung Situation An einer zweigleisigen Strecke zwischen zwei Bahnhöfen sollte ein Streckengleis erneuert werden. Es handelt sich um eine elektrifizierte Strecke. Die Spannung beträgt 15.000 V bei 16,7 Hz. Die beiden Bahnhöfe liegen ca. 5 km auseinander. Das betroffene, 5 km lange Gleis (Arbeitsgleis) sollte auf einer Länge von ca. 4 km erneuert werden. Dabei wurden neue Schienen und neue Schwellen eingebaut, der Schotter wurde gereinigt und mit neuem Schotter ergänzt. Das Arbeitsgleis wurde für den Zeitraum der Erneuerung für den Zugverkehr gesperrt. Der Zugverkehr wurde in diesem Zeitraum über das zweite Streckengleis (Nachbargleis) abgewickelt. Der Abstand der beiden Gleise beträgt 4–4,50 m. Die Oberleitung wurde über dem Arbeitsgleis abgeschaltet, über dem Nachbargleis war die Oberleitung unter Spannung. Die Erneuerung des Gleises wurde mittels einer kombinierten kontinuierlich arbeitenden Gleisumbau- und Bettungsreinigungsmaschine hergestellt. Diese Maschine spreizt in einem ersten Schritt unterhalb der Maschine die alten Schienen auseinander, baut die alten Schwellen aus und nimmt die Altbettung aus Schotter auf. Diese wird gereinigt und als Verlegeschotter wieder in das Gleisbett eingebracht und Abb. 1: Fließbandmaschine (Foto: BG BAU) verdichtet. In einem weiteren Arbeitsschritt werden mitgeführte Neuschwellen eingebaut und die vorgängig abgeladenen Neuschienen eingespreizt und mit den Schwellen verspannt. Anschließend wird der Gleisrost mit gereinigtem und neuem Schotter verfüllt. Die Länge der Kernmaschine beträgt 177 m, hinzukommen noch Materialwagen für den Schwellentransport und Wagen für den Siebrückstand und die Neuschotterzufuhr. Als Arbeitsleistung können ca. 200 m/Std angesetzt werden. Vorlaufend und nachgängig sind noch verschiedene weitere Arbeiten auszuführen. Die Oberleitung wurde zwischen den beiden Bahnhöfen abgeschaltet. Die Verantwortung für die notwendigen Erdungsmaßnahmen wurden vom An- Abb. 2: Lageplan Erläuterung (Grafik: BG BAU) lagenverantwortlichen für die Oberleitung auf die Anlagenbeauftragten für die Baustelle übertragen. In der Bauund Betriebsanweisung (BETRA) für die Baustelle wurde festgelegt, dass die Erdungen im nicht zu erneuernden Be reich als feste Erden auszuführen seien, bei denen der Fahrdraht nach Ausschalten fest mit der Erdschiene profilfrei verbunden wird und nicht durch äußere Einflüsse in den Lichtraumbereich des Gleises geraten kann. Im Bereich der Baustelle wurde eine Längserde verlegt und es wurde „nur“ profilfrei geerdet. Der Arbeitsverantwortliche, hier der Bauleiter der ausführenden Firma, wurde entsprechend in die betriebliche Situation und den Schalt- und Erdungszustand der Oberleitung von den Verantwortlichen eingewiesen und hat die Mitarbeiter entsprechend unterrichtet. Unfallhergang Als sich die Fließbandmaschine nahe am Baustellenende befand, also am Übergang zu dem Bereich, der nicht erneuert wurde, gab es eine Störung im Bereich der obenliegenden Schotterförderbänder der Gleisumbaumaschine. Der Maschinenführer bestieg die Maschine, um die Störung zu beheben. Als er sich der abgeschalteten und seiner Meinung nach geerdeten Oberleitung näherte, kam es zu einem Überschlag zwischen Oberleitung und dem rechten Arm. Der Maschinenführer konnte sich noch abfangen und stieg von der Maschine ab. Nach einiger Zeit wurde ihm jedoch übel und er verspürte ein ungewöhnliches Gefühl in der Brust, BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Unfallgeschehen 9 03 Unfall_05_16_BauPortal 06.07.16 12:41 Seite 2 woraufhin er in ein Krankenhaus gebracht wurde. Dort wurde er untersucht und überwacht, war aber noch einige Tage krank geschrieben. Fehler Die Ausführung der Erdungsmaßnahmen wurde nicht von dem vorgesehenen Unternehmen durchgeführt. Das nunmehr ausführende Erdungsunternehmen konnte jedoch keine festen Erden in dem nicht zu erneuernden Bereich einbauen; es fehlte an Material. Evtl. ging auch die Information darüber durch die Umstellung verloren. Deshalb wurden nur profilfreie Erden eingebaut. Über diesen nicht zu erneuernden Gleisabschnitt wurde jedoch ein Teil der Baustellenlogistik abgewickelt (Zu- und Abfuhr von Materialwagen); jedoch geriet dieser Bereich bei den Verantwortlichen aus dem Fokus und wurde nicht mehr begangen. Es fand nur eine Begehung zu Baustellenbeginn statt. Im Zuge der Logistikfahrten wurden die profilfreien Erden wohl abgebaut, da sie den Fahrten im Weg waren. Es ergab sich damit ein abgeschalteter und ungeerdeter Bereich der Oberleitung von ca. 3.550 m; max. zulässig sind je nach Anlage ca. 1.200 m. Da sich die abgeschaltete Oberleitung in einem Abstand von ca. 4–4,50 m parallel zu einer unter einer Spannung von 15.000 V stehenden Oberleitung über dem Nachbargleis befand, in dem Züge fuhren, wurde in diesem Bereich in die abgeschaltete Oberleitung eine Spannung von 3.000 – 6.000 V induziert. Die Abb. 3: Lageplan Erläuterung (Grafik: BG BAU) genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. Abstand, Luftfeuchtigkeit und dem Umstand, ob in dem Nachbargleis gerade ein Zug fährt und welche Leistung dieser benötigt. Eine Nachrechnung ist nicht mehr möglich. Die genannten Spannungen wurden bei verschiedenen Versuchen ermittelt. Diese induzierte Spannung reichte bei Weitem aus, dass sich ein Spannungsbogen zwischen der Oberleitung und dem Beschäftigten bildete. Eine Begehung unmittelbar nach dem Unfall belegte die Länge des ungeerdeten Abschnittes. Präventionsmaßnahmen Die Gefahr eines langen ungeerdeten Oberleitungsabschnittes wurde im Rahmen der Planung erkannt. Deshalb wur- Sicher ist sicher! Kompendium Arbeitsschutz Die Toolbox der BG BAU Ihre „Werkzeugkiste“ für die Arbeitsschutzorganisation in Unternehmen der Bauwirtschaft als Einzelplatz- oder Netzwerkversion. Das Kompendium Arbeitsschutz ist ausschließlich zu beziehen über: Jedermann-Verlag GmbH, Postfach 10 31 40, 69021 Heidelberg, Tel.: 06221/1451-0, Fax: 06221/27870, E-Mail: [email protected] 10 Die DVD ist für Mitgliedsbetriebe der BG BAU zum Preis von nur 41,– € erhältlich (Update 26,– €). Der Preis für andere Interessenten beträgt 188,– € (Update 89,– €). Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Versandkosten, die Update-Ermäßigung gilt nur für die jeweilige Vorversion. Netzwerkversion auf Anfrage. den in diesem Abschnitt in der BETRA feste Erden vorgesehen. Damit wäre sichergestellt gewesen, dass die Erden weder aufgrund von Fahrten in diesem Abschnitt abgebaut werden müssten noch könnten. Dieses Wissen ging jedoch durch verschiedene Umstände unter: • Keine örtliche Einweisung des Anlagenbeauftragten durch den Anlagenverantwortlichen. Auf dem Plan wurde die Situation augenscheinlich nicht erkannt oder ging unter. • Ausführung der Erdungsleistungen durch eine andere Firma, die keine festen Erden einbauen konnte. Somit war der systematische Ausschluss dieses Fehlers nicht mehr gegeben. • Keine regelmäßige Begehung dieses Abschnittes durch den Anlagenbeauftragten, da er sich nicht im Baufeld und somit nicht im Fokus des Baugeschehens befand. Die darauf folgenden Fehler (augenscheinlicher Ausbau der Erden durch Logistikpersonal) bauen auf den systematischen Fehlern im Vorfeld auf. Unterweisungen, individuelle Schutzmaßnahmen und Vorschriftenwissen weisen selbst im Verbund eine geringere Reichweite an Schutzmaßnahmen auf als kollektiv wirkende technische Maßnahmen. Dies wird gerade bei Stromunfällen deutlich, bei der die Ursache eigentlich außerhalb der Baustelle liegt, die Wirkung absolut tödlich und für die Beschäftigten vor Ort nicht erkennbar ist. www.baumaschine.de/Unfallgeschehen – BauPortal 5/2016 04 Risikobetrachtung_BauPortal 06.07.16 12:42 Seite 1 Risikobetrachtung für Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich Dipl.-Psych. Juliane Manteuffel, Mannheim Im Jahr 2015 startete das Forschungsprojekt „Risikobetrachtung von Sicherungsmaßnahmen für spezielle Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren im Gleisbereich unter Berücksichtigung signifikanter Einflussgrößen“. Es wird von der Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin e.V. (FSA) in Kooperation mit der UVB und der BG BAU durchgeführt. Unterstützt wird das Vorhaben durch die DB Netz AG und Gleisbaufirmen. Der Beitrag gibt den Forschungsansatz, den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen in 2016 wieder. Für alle Arbeiten im Gleisbau sind Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren des Bahnbetriebs erforderlich. Dies gilt sowohl für Gleisbauarbeiten als auch für Arbeiten in Gleisnähe. Die möglichen Sicherungsmaßnahmen haben eine unterschiedliche Wirksamkeit bzw. Reichweite und müssen im Einzelfall auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durch den Bahnbetreiber bzw. der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS), i.d.R. die Produktionsdurchführung Netz, festgelegt werden. Den Mitarbeitern der BzS kommt bei der Ermittlung und Auswahl der Sicherungsmaßnahme eine hohe Verantwortung zu, der sie nur mit einer besonderen Qualifikation nachkommen können. Grundsätzlich werden Sicherungsmaßnahmen u.a. von deren sicherheitstechnischer Rechtfertigung und den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen vor Ort beeinflusst. Darüber hinaus kann die Anwendungsmöglichkeit einer Sicherungsmaßnahme entscheidend von Faktoren abhängen wie der Art der Tätigkeit, den eingesetzten Arbeitsmitteln, den ergonomischen Erfordernissen, beispielsweise dem Arbeitsraum, etc. Diese Faktoren sollen künftig bei der Festlegung der Sicherungsmaßnahme noch besser berücksichtigt werden, damit alle Arbeiten auf Gleisbaustellen sicher durchgeführt werden können. Ziele, Fragestellungen und Forschungsansatz Ziel des Projektes ist es, eine Handlungshilfe für die Verantwortlichen der BzS zu erarbeiten, die den einzelnen Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren die geeignete Sicherungsmaßnahme unter Annahme des situationsbedingt höchsten Sicherheitsniveaus zuordnet. Aus forschungspragmatischen Gründen werden dabei nur die Gefahren aus dem Bahnbetrieb des Nachbargleises betrachtet. Die herkömmlichen Sicherungsmaßnahmen werden dafür auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit in der Praxis überprüft und neue Kombinationen von Sicherungsmaßnahmen bzw. alternative Sicherungsmaßnahmen überdacht, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Stands der Technik, wie dies bereits erfolgreich für die Maschinenwarnung und die individuelle akustische Warnung für die schnelle feldseitige Vegetationsdurcharbeitung durchgeführt wurde. Grundlage für dieses Vorgehen ist eine Risikobeurteilung. Im Rahmen des Forschungsprojektes werden spezielle Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren im Gleisbereich im Hinblick auf signifikante Gefährdungen analysiert und die entsprechende, risikominimierende Sicherungsmaßnahme – unter Berücksichtigung der Regelungen der Unfallversicherungsträger, des Bahnbetreibers sowie der europäischen Normung – abgeleitet. Dabei gilt auch hier in Anlehnung an die Regelungen der DIN EN ISO 12100, Sicherheit von Maschinen, Allgemeine Gestaltungsgrundsätze – Risikobeurteilung und Risikominimierung: Eine geringe Anzahl von Unfällen bedeutet nicht automatisch, dass das Risiko auch tatsächlich gering ist! Um Erkenntnisse über die optimale Sicherungsmaßnahme für ein Arbeitsverfahren zu gewinnen, wird dieses in seine einzelnen Komponenten bzw. Arbeitsschritte zerlegt und für jeden einzelnen Arbeitsschritt eine Risikobeurteilung vorgenommen. Auf diese Weise gelangt man zu der Sicherungsmaßnahme, die für die Summe aller Arbeitsschritte, also für das gesamte Arbeitsverfahren, geeignet ist. Vervollständigt wird die Risikobeurteilung durch die Frage nach den Auswirkungen aerodynamischer Kräfte (Druck- und Sogkräfte vorbeifahrender Züge) auf die Beschäftigten. Diese Frage betrifft sowohl Aspekte der Arbeitssicherheit (im schlimmsten Fall die Kollision mit einer Fahrt) als auch der Gesundheit (Druck auf das Ohr, psychische Beanspruchungen). Sie BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau stellt sich aber auch im Zusammenhang mit den Einsatz- und Erweiterungsmöglichkeiten der Festen Absperrung, z.B. der Größe des Gefahrenbereichs. Zusammengefasst ergeben sich im Forschungsprojekt folgende Fragestellungen: • Welche Faktoren sind für die Auswahl der Sicherungsmaßnahme von Bedeutung (Risikofaktoren)? • Existieren Ausschlusskriterien für bestimmte Sicherungsmaßnahmen? • Wie gut funktionieren die Sicherungsmaßnahmen in der Praxis? • Gibt es Risiken bei der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen? • Wie verhaltensabhängig darf eine Sicherungsmaßnahme sein? • Ist eine Kombination von Sicherungsmaßnahmen sinnvoll bzw. notwendig? • Einsatz- und Erweiterungsmöglichkeiten der Festen Absperrung? • Welchen Einfluss hat die Vorbeifahrgeschwindigkeit auf das Verhalten bzw. die Gesundheit der Mitarbeiter? Arbeitshypothesen Die folgenden Grundannahmen bestimmen den Untersuchungsansatz des Forschungsprojektes sowohl in der Analyseals auch in der Auswertungsphase: • Ausgangspunkt des Forschungsansatzes ist das menschliche Verhalten. Fehlverhalten als Schlussfolgerung eines geschehenen Unfallereignisses anzunehmen, ist gängige Praxis, aber aus Sicht der FSA zu kurz gedacht. Vielmehr wird das Verhalten der Menschen durch den Kontext und durch auf den Menschen wirkende Einflussfaktoren bestimmt. In der Regel haben Beschäftigte nicht die Absicht, einen Unfall herbeizuführen oder sich selbst einen Schaden zuzufügen. In der Analysephase des Forschungsprojektes werden daher die Gefährdungen bei Arbeiten im Gleisbereich ein11 04 Risikobetrachtung_BauPortal 06.07.16 12:42 Seite 2 schließlich der zu erwartenden Verhaltensweisen und des vorhersehbaren Fehlverhaltens betrachtet und eine Bewertung bzw. Beurteilung der mit ihnen verbundenen Risiken vorgenommen. Auf dieser Grundlage wird dann die entsprechende risikominimierende Sicherungsmaßnahme abgeleitet. • Die Gleisbaustelle wird als ein komplexes Arbeitssystem betrachtet, mit ganz unterschiedlichen Einflussfaktoren, die auf den Menschen wirken. Deren Wechselwirkungen und Kompensationsmöglichkeiten erweitern die Komplexität des Systems um ein Vielfaches und müssen in der Analyseund Auswertungsphase entsprechende Berücksichtigung finden. Die Einflussfaktoren können den Menschen direkt betreffen (z.B. Stress, Schreck, Müdigkeit), aus der Technik resultieren (z.B. technische Defekte), aus der Organisation kommen (z.B. mangelhafte Ausbildung, Sicherheitsorganisation) oder situativ bedingt sein (z.B. kurz vor Schichtende, Zugverspätungen, Zeitdruck). Eine Sicherungsmaßnahme muss diese Besonderheiten des Gesamtsystems Gleisbaustelle berücksichtigen und die daraus resultierenden Risiken abfangen. Selbst wenn es auf einer Baustelle zu Zielkonflikten kommt (Auftragserledigung, Vertragsstrafen versus sicheres Verhalten), muss deren Auflösung durch die Mitarbeiter im Einklang mit der Systemsicherheit bleiben, d.h. die negativen Effekte solcher Abwägungen müssen durch die Sicherungsmaßnahme abgefangen werden. Das Projektdesign Schwerpunkt des Forschungsprojektes sind Feldstudien. In deren Rahmen werden Baustellen besucht, die Beschäftigten wer- Abb. 1: Platz für die Montage einer Festen Absperrung? 12 den bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten beobachtet und in Arbeitspausen anhand eines Interviewleitfadens befragt. Der Arbeitsprozess wird dabei nicht gestört. Die Teilnahme an den Interviews ist freiwillig, die Antworten werden anonym ausgewertet. Folgende Aspekte werden im Rahmen der Feldstudien u.a. betrachtet bzw. erfragt: Beobachtung • • • • • • • • • Eingesetzte Arbeitsmittel Ergonomische Erfordernisse Arbeitsplätze neben Maschinen Sicherheitsrelevantes Verhalten auf der Baustelle Dynamik auf der Baustelle Sicherheitsorganisation Konzentrations-/ Aufmerksamkeitserfordernisse Zielkonflikte Wirksamkeit/Umsetzung der Sicherungsmaßnahme vor Ort Interview • „Wie sicher fühlen Sie sich auf dieser Baustelle?“ • „Ergreifen Sie selbst zusätzliche Sicherungsmaßnahmen?“ • „Werden Sie bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit durch die Sicherungsmaßnahme behindert?“ • „Müssen Sie bei Ihrer Arbeit mehrere Dinge auf einmal beachten?“ • Welche Höchstgeschwindigkeiten sollten Ihrer Meinung nach von Zügen im Baustellenbereich nicht überschritten werden? Besonderes Augenmerk gilt den Sicherungsmaßnahmen und ihren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis und den Konsequenzen, die sich daraus für das Verhalten der Beschäftigten auf der Baustelle ergeben können. Für die Feste Absperrung stellt sich beispielweise die Frage, welche Arbeiten, unter Berücksichtigung des Gleisabstandes und der Vorbeifahrgeschwindigkeit, im Schutz dieser Sicherungsmaßnahme durchgeführt werden können. Das hängt entscheidend von der Arbeitsbreite ab, die durch die eingesetzten Arbeitsmittel und die ergonomischen Anforderungen während der Arbeitsausführungen bestimmt wird (Abb. 1). Ebenso müssen eventuelle nachbargleisseitige Arbeitsplätze neben gleisfahrbaren Maschinen und gleisgebundenen Fahrzeugen bei der Frage nach den Einsatzmöglichkeiten einer Festen Absperrung berücksichtigt werden (Abb. 2). Es wäre ein Mindestabstand zwischen Maschine und Fester Absperrung erforderlich, der eine Arbeitsbehinderung bzw. ein Einquetschen oder Ausweichen auf das Nachbargleis verhindert. Bei der Sperrung des Nachbargleises stellt sich z.B. die Frage, ob diese tatsächlich immer dann durchgeführt werden kann, wenn der Arbeitsschritt dies erfordert. Das heißt, ob beispielsweise die Streckenauslastung (hohe Zugfolge/Belastung des Fahrdienstleiters) eine kurzfristige, im Sicherungsplan ausgewiesene Sperrung überhaupt zulässt. Lange Wartezeiten verzögern den Bauablauf bzw. können zur Nichterfüllung einer vertraglich vereinbarten Tagesleistung führen. Diese Konsequenzen könnten sich auf das Verhalten der Beschäftigten vor Ort auswirken. Bei der akustischen Warnung ist beispielsweise die Frage nach den Reaktionen auf das Warnsignal entscheidend. Diese entscheiden über die Wirksamkeit dieser Sicherungsmaßahme. Neben den Feldstudien ist ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt die Analyse der aerodynamischen Kräfte vorbeifahrender Züge, die auf die Beschäftigten wir- Abb. 2: Tätigkeiten neben dem Schotterpflug www.baumaschine.de/Gleisbau – BauPortal 5/2016 04 Risikobetrachtung_BauPortal 06.07.16 12:42 Seite 3 Abb. 3: Reicht die Sicherungsmaßnahme Feste Absperrung für den Baggerfahrer aus? ken. Sie werden, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zugarten und Fahrgeschwindigkeiten, messtechnisch erfasst und im Anschluss von Arbeitsschutzexperten bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bewertet. Ergänzt werden die Untersuchungsergebnisse durch das aktuelle Regelwerk, die europäische Normung und aktuelle Entwicklungen, z.B. Erprobung neuer Sicherungsverfahren, die sich während des Projektverlaufes ergeben. Begleitet wird das Projekt durch einen Beraterkreis, der aus Vertretern der DB Netz AG, im Gleisbereich tätigen Unternehmen (Bau- und Sicherungsfirmen) und aus Experten des Arbeitsschutzes, der Arbeitsmedizin sowie der Arbeits- und Organisationspsychologie besteht. Die Teilnehmer des Beraterkreises unterstützen die Durchführung des Projektes z.B. durch Hilfestellung bei den Feldstudien. Bereits in anderen Forschungsvorhaben der FSA hat sich die Einbindung eines interdisziplinären und interessenübergreifenden Beraterkreises als gewinnbringend erwiesen. Die Zusammensetzung des Beraterkreises soll die Baustellenpraxis widerspiegeln und einen Blick auf das Gesamtsystem Baustelle aus ganz unterschiedlichen Perspektiven ermöglichen mit dem Ziel, dass alle relevanten Aspekte Berücksichtigung finden und die Projektergebnisse später auch umgesetzt werden (können). Abb. 4: Vermessungsarbeiten im Gleis hilfreiche Hinweise zur Projektdurchführung liefern. Seitdem wurden eine Reihe von Feldstudien und diverse Interviews durchgeführt. Die folgenden Baustellen bzw. Tätigkeiten wurden bisher beobachtet: • Arbeiten im Rahmen von Gleiserneuerungen (Abb. 3) • Instandhaltungsarbeiten beim Gleisbau • Maschinelle Gleisstopfarbeiten • Vermessungsarbeiten (Abb. 4) • Schienenauswechslung mit Umsetzböcken • Weichenumbau • Schienenfräse und Schienenschleifmaschine Es sind weitere Feldstudien geplant, darunter auch Tätigkeitsanalysen, die Aufschluss über die erforderlichen Arbeitsbreiten und Schutzabstände liefern sollen. Am 7. März 2016 wurden erste Zwischenergebnisse im Beraterkreis präsentiert und diskutiert sowie Ableitungen für das weitere Projektvorgehen getroffen. Mit den Projektergebnissen ist Anfang 2017 zu rechnen. Diese sind dann auf der Internetseite der FSA einzusehen unter www.fsa.de Autorin: Dipl.-Psych. Juliane Manteuffel Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin e.V. (FSA) Zum en! erk Vorm 9. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ 2017 Die 9. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ findet am 21. Juni 2017 in Haan statt. Veranstaltungsort: Arbeitsschutzzentrum Haan, Zwengenberger Straße 68, 42781 Haan Veranstalter sind die BG BAU, UVB und VBG. Wer eine Einladung erhalten möchte, sendet eine E-Mail mit kompletter Anschrift an [email protected] Projektstand und weiteres Vorgehen Mit der ersten Zusammenkunft des Beraterkreises am 24.3.2015 in Mannheim startete das Forschungsprojekt offiziell. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, ihre Erwartungen und Fragen an das Forschungsvorhaben zu äußern und konnten BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau 13 06 Holzschwellen_BauPortal 06.07.16 12:46 Seite 1 Schutz vor Gefahrstoffen beim Umgang mit Holzschwellen Denny Hillert, Berlin; Johannes Gehring, Köln Dr.-Ing. Andreas Pardey und Dr. rer. nat. Thorsten Reinecke, Hannover Beim Ausbau von Altschwellen und beim Einbau von Neuschwellen aus Holz sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Aufnahme von Gefahrstoffen insbesondere durch Hautkontakt auszuschließen. Welche organisatorischen Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen bei den verschiedenen Tätigkeiten erforderlich sind, wird erläutert. Gefahrstoffe in Holzschwellen Neue Holzschwellen werden bei Gleisanlagen wegen ihrer günstigen Eigenschaften auch zukünftig eingebaut, z.B. in Rangierbahnhöfen wegen der Widerstandsfähigkeit bei Entgleisungen, in engen Gleisbögen und bei Ersatz von Einzelschwellen. Bei Gleisumbauten sind Altschwellen aus Holz durch Betonschwellen zu ersetzen. Eisenbahnschwellen aus Holz werden vor Verrottung mit Imprägnierungen aus Steinkohlenteerölen geschützt. Steinkohlenteeröle werden durch fraktionierende Destillation von Rohteer gewonnen und stellen Gemische aus aromatischen Kohlenwasserstoffen, Teerbasen wie Pyridin oder Chinolin sowie Teersäuren wie Phenol oder Kresole dar. Die Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) liegen über 50 Gew.-%. Deren Leitsubstanz Benzo[a]pyren (BaP) ist nach Anhang VI der CLP-Verordnung u.a. als krebserzeugend (Kategorie 1B), keimzellmutagen (Kategorie 1B) und reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) eingestuft [1]. BaP und andere als krebserzeugend eingestufte PAK sind schwerflüchtige Stoffe mit hohen Siedepunkten (Sdp. BaP: 495° C), die bei Temperaturen von unter 100° C ausschließlich als Partikel, z.B. Staub, in die Luft freigesetzt werden. Einige PAK wie insbesondere Naphthalin sind vergleichsweise leichtflüchtig (Sdp. Naphthalin: 218° C) und liegen in der Luft überwiegend dampfförmig vor. Unter den leicht- flüchtigen PAK sind keine als krebserzeugend eingestuften Stoffe. Naphthalin ist als krebsverdächtig (Kategorie 2) eingestuft. wurden, dürfen wiederverwendet werden, allerdings nur gemäß ihrem ursprünglichen Herstellungszweck, also als Eisenbahnschwellen. PAK und andere Inhaltsstoffe von Teerölen werden nicht nur durch Einatmen, sondern auch über die Haut in den Körper aufgenommen. Hautkontakt mit Teerölen kann außerdem zu Hautschäden wie Reizungen oder Überempfindlichkeit der Haut in Verbindung mit Sonnenlichtexposition führen. Für die Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Holzschwellen ist das Ge fahrstoffrecht maßgebend [4, 5, 6]. Um Aussagen über die bei Arbeiten mit Holzschwellen erforderlichen Schutzmaßnahmen zu gewinnen, wurden durch die BG BAU bei verschiedenen Arbeitsschritten beim Umgang mit Alt- und Neuschwellen Gefahrstoffmessungen zur Ermittlung der Konzentrationen der Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt, (Abb. 3, 4). Für die Bewertung wurden zusätzlich Messungen des IFA [7] unter worst-case-Bedingungen bzgl. der Temperatureinwirkung herangezogen. Intensive Hautkontakte mit Teeröl sind vor allem dann möglich, wenn es unter starker Sonneneinstrahlung zum Austreten von Teeröl auf die Holzoberfläche kommt („Ausschwitzen“, Abb. 1). Dabei können auch Geruchsbelästigungen entstehen, da flüchtige Inhaltsstoffe, wie z.B. Naphthalin, die den charakteristischen Teerölgeruch bestimmen, als Dampf in die Luft freigesetzt werden. Seit dem 1.9.2002 dürfen Holzerzeugnisse, die mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt sind, nur noch für industrielle und gewerbliche Zwecke in Verkehr gebracht werden, wenn die Teeröle einen BaP-Gehalt von weniger als 50 mg/kg und einen Gehalt von weniger als 3 % wasserlöslicher Phenole aufweisen [2]. Imprägnierungen von Holzschwellen, die vor 2002 eingebaut wurden, können bis zu 500 mg/kg BaP enthalten [3]. Bereits eingebaute Holzschwellen (Altschwellen), die mit Holzschutzmitteln mit BaP-Gehalten von 50 mg/kg oder mehr behandelt Gefahrstoff-Expositionen und Atemschutz beim Umgang mit Altschwellen Beim jochweisen Gleisausbau mit Bagger können PAK aus den Holzschwellen in den Atembereich der Beschäftigten gelangen, die zum Schienentrennen, zum Befestigen und Lösen der Anschlagmittel an den Gleisjochen und zum Führen der Last beim Verfahren und Absetzen mit dem Bagger eingesetzt werden. Abgesehen vom Schienentrennen (Brennschneiden) ist ein Wärmeeintrag bei diesen Arbeitsschritten nur witterungsbedingt zu erwarten. Durch thermische Prozesse bei den Arbeiten können die PAK in den Altschwellen verdampfen. Der max. zu erwartende Wärmeeintrag bei jochweisem Gleisausbau entsteht bei Arbeiten mit Brennern in Abb. 1: Beim „Ausschwitzen“ von Imprägnierungsbestandteilen durch hohe Temperaturen können Geruchsbelästigungen auftreten (Foto: BG BAU Prävention) BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau 19 06 Holzschwellen_BauPortal 06.07.16 12:46 Seite 2 Abb. 2: Beim Brennschneiden der Altschienen entsteht Wärmeeinwirkung auch auf die Holzschwellen (worst-case-Fall für PAK-Freisetzung) (Foto: BG BAU Prävention) der Nähe der Schwellen. Der Brennschnitt erfolgt in Schwellenfachmitte, also nicht unmittelbar an den Schwellen. Üblich sind Brennschnitte für Jochlängen von ca. 6 m, die mit Bagger gehoben werden können (Abb. 2). Bei den Messungen durch die BG BAU beim Umgang mit Altschwellen wurden ungünstigste Bedingungen berücksichtigt: Luftanalyse bei höchstem Temperatureintrag (Brennschneiden der auszubauenden Gleise, Brennschnitt im Schwellenfach, Abb. 3) und in Abluftrichtung vom Arbeitsplatz. Die gemessenen Naphthalin-Konzentrationen waren sehr niedrig. Der höchste Messwert wurde beim Schienentrennen (Brennschneiden) ermittelt und betrug 0,0064 mg/m3. Die NaphthalinKonzentrationen lagen somit weit unter dem Arbeitsplatzgrenzwert (0,5 mg/m3), so dass die Luftbelastung der als nicht krebserzeugend eingestuften flüchtigen PAK als unbedenklich angesehen werden kann. Diese Ergebnisse stimmen mit Messungen des IFA [7] überein, die beim Verschweißen von Schienenstößen auf Altschwellen durchgeführt wurden. Der durchschnittliche BaP-Gehalt im Aus den Messergebnissen ist auch zu folgern, dass die Luftbelastung durch Verdampfen der nicht krebserzeugenden flüchtigen PAK, die durch eine witterungsbedingt mögliche Temperaturerhöhung der Altschwellen entstehen könnte, sehr gering ist und keine Gefährdungen der Beschäftigten verursacht. Diese Bewertung trifft auch für das Begehen der Altschwellen und für das Lösen der Schienen mittels schienengeführten Schraub- 61. NordBau Neumünster Nordeuropas Kompaktmesse des Bauens 7. - 11. September 2016 20 www.nordbau.de (Foto: BG BAU Prävention) Schwellenmaterial betrug 473 mg/kg. Hinsichtlich der Temperatureinwirkung lagen ebenfalls worst-case-Bedingungen vor (Erwärmen der Schienenstöße, Schweißen, kurzzeitiges Entflammen einer Schwelle durch den Brenner). Es wurden Naphthalin-Konzentrationen von 0,007 bis 0,017 mg/m3 ermittelt. Der Temperatureintrag in Holzschwellen durch Schienenschweißungen und Spannungsausgleich (flüssiggasbetriebene Brenner) ist nicht so groß, dass die Schwellen entflammen. Daher kann die Situation bei den Messungen des IFA [7] bzgl. der Gefahrstoff-Freisetzung aus den Holzschwellen als worst-case-Situation gewertet werden. %DXVWRҬH$XVEDX+HL]WHFKQLN %DXPDVFKLQHQ1XW]IDKU]HXJH%DX.RPPXQDOWHFKQLN Mittwoch bis Sonntag, 9-18 Uhr Neumünster Messegelände Holstenhallen (direkt an A7) Abb. 3: PAK-Luftmessungen bei Brennschneidearbeiten an Jochen mit Altschwellen Hier redet man miteinander... maschinen zu, da bei diesen Prozessen keine Wärmezufuhr erfolgt. Für Benzo[a]pyren (BaP) als Leitkomponente der schwerflüchtigen PAK lagen bei den Messungen bei Arbeiten mit Altschwellen die Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze von 50 bzw. 13 ng/m3. Die Akzeptanzkonzentration für BaP von 70 ng/m3 [5, 6] wurde also eingehalten. Bei den Messungen des IFA beim Schienenschweißen [7] wurden ebenfalls überwiegend BaP-Konzentrationen unterhalb der Akzeptanzkonzentration nachgewiesen. Bei einer Messung, die unter ungünstigsten Bedingungen (Entflammen der Schwellen mit dem Brenner) zustande gekommen ist, wurde eine BaP-Konzentration von 1.500 ng/m3 gemessen, die oberhalb der Toleranzkonzentration von 700 ng/m3 lag. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass beim Schienentrennen und Schienenschweißen der Arbeitsplatzgrenzwert für Naphthalin und die Akzeptanzkonzentration für BaP eingehalten wurde, von extremen Bedingungen wie dem Entflammen der Schwellen abgesehen. Auf Atemschutz zum Schutz vor dampfförmig auftretenden PaK kann bei diesen Arbeiten somit verzichtet werden. Wenn Arbeiten ausgeführt werden, die zu einer Staubfreisetzung führen, ist Atemschutz erforderlich, um auszuschließen, dass partikelgebundene PAK, z.B. mit Holzstaub beim Bearbeiten der Schwellen oder mit Schotterstaub über die Atmung, aufgenommen werden. Solange Ergebnisse von Staubmessungen für die typischen Tätigkeiten bei Arbeiten mit Holzschwellen nicht vorliegen, sind Halbmasken mit Partikelfilter der Klasse P3 bereitzustellen und bei Staubfreisetzung zu benutzen. Bei den folgenden Arbeitsschritten sind weitere Gefahrstoffmessungen vorgesehen, da bedingt durch den Arbeitsprozess www.baumaschine.de/Gleisbau – BauPortal 5/2016 06 Holzschwellen_BauPortal 06.07.16 12:46 Seite 3 mit Staubfreisetzung gerechnet werden muss: Schneiden von Altschwellen mit Kettensäge, Sanierung der Dübellöcher für Schwellenschrauben und Lösen der Schwellenschrauben, z.B. mit Schlagschrauber. Die Verschleppung von aus den Schwellen ausgetretenen Teeröl-Bestandteilen über die Schuhe und die Aufnahme der PAK über Hautkontakt müssen unterbunden werden. Gefahrstoff-Expositionen und Atemschutz beim Umgang mit Neuschwellen Durch die Begrenzung des BaP-Gehaltes im Imprägniermittel gemäß [2] sind die schwerflüchtigen, krebserzeugenden PAK in Neuschwellen ab 2002 weitgehend reduziert. Die flüchtigen, nicht krebserzeugenden PAK wie Naphthalin sind in den Neuschwellen jedoch in größeren Mengen enthalten. Die Arbeitsplatzmessungen wurden beim Verlegen von Neuschwellen mit Bagger (Anhängen, Führen, Verlegen und Ausrichten der Schwellen) durchgeführt (Abb. 4). Darüber hinaus erfolgten Messungen beim Schienenschweißen. Wie aufgrund der Ergebnisse bei den Altschwellen bereits zu erwarten, wurden sowohl die Akzeptanzkonzentration für BaP als auch der Arbeitsplatzgrenzwert für Naphthalin unterschritten. Das Begehen der Neuschwellen sowie der Einsatz schienengeführter Schraubmaschinen auf Gleisen mit Neuschwellen sind hinsichtlich der Atemluft-Belastung weniger kritisch zu bewerten als das Verlegen, da dieses hinsichtlich des Abstandes Holzschwelle – Atembereich den ungünstigsten Fall darstellt. Wenn die Atemluft beim Umgang mit Neuschwellen staubbelastet ist, muss auch hier, wie bei den Altschwellen, Atemschutz (Halbmasken mit P3-Filter) bereitgestellt und getragen werden, um die Aufnahme partikelgebundener PAK über die Atmung auszuschließen. Beim Umgang mit Neuschwellen gilt wie bei den Altschwellen: Die Verschleppung von Gefahrstoffen über die Schuhe und die Aufnahme von PAK über die Haut müssen unterbunden werden. Für die folgenden Arbeitsschritte sind weitere Messungen an Gleisen mit Neuschwellen vorgesehen, um den Einfluss der Staubfreisetzung durch den Arbeitsprozess bewerten zu können: Einsatz von Schienentrennschleifern, Schleifen, Anbohren der Neuschwellen und Dübellochsanierung. Gefährdung durch Hautkontakt Beim Umgang mit Alt- und Neuschwellen aus Holz besteht die maßgebliche Gefährdung durch den direkten Hautkontakt mit Teerölen bzw. durch „Verschleppen“ über Hände bzw. Handschuhe oder Unterarme an Augen, Nase und Mund. Bei Hautkontakt werden PAK und andere Inhaltsstoffe wie Phenole über die Haut in den Körper aufgenommen und es können Hautreizungen oder photoallergische Reaktionen (Überempfindlichkeit der Haut in Verbindung mit Sonnenlichtexposition) hervorgerufen werden. Die in Altschwellen enthaltenen PAK können außerdem Hautkrebs verursachen. Organisatorische Schutzmaßnahmen und Hygienemaßnahmen Der Unternehmer hat für den Umgang mit Alt- oder Neuschwellen eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung Abb. 4a, b: Analyse der Luft im Arbeitsbereich beim Verlegen von Neuschwellen (links) und Messgerät zur Luftanalyse unmittelbar über der Schwellenoberfläche (unten) (Fotos: BG BAU Prävention) durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei ist insbesondere die hohe Gefährdung durch Hautkontakt zu berücksichtigen. Die Beschäftigten müssen anhand einer tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Bei den Arbeiten mit Holzschwellen muss mindestens eine weisungsbefugte fachkundige Person als Aufsichtsführender vor Ort tätig sein. Diese Person muss mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefährdungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sein. Beim Umgang mit Altschwellen ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge hinsichtlich der Exposition gegenüber als krebserzeugend eingestuften PAK erforderlich. Darüber hinaus ist beim Umgang mit Alt- oder Neuschwellen für die Beschäftigten arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ zu veranlassen. Die Arbeitsverfahren beim Umgang mit Alt- und Neuschwellen sind so zu planen, dass der direkte Kontakt von Personen mit Holzschwellen minimiert wird, z.B. durch Aufnehmen und Umsetzen von Altschwellen mit Bagger mit Zweischalengreifer. Durch „Ausschwitzen“ der Teeröl-Bestandteile im Sommer erhöht sich die Gefahr des Hautkontaktes und des Verschleppens über die Schuhe in unbelastete Bereiche (Weißbereiche) der Baustelle wie Fahrzeuge oder Pausenbereiche. Um dies zu vermeiden, sollte das Schwellenlager von anderen Arbeitsbereichen und Pausenbereichen getrennt werden. Im Teerölbelasteten Arbeitsbereich (Schwarzbereich) dürfen die Beschäftigten keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen oder aufbewahren. Hierzu sind für die Beschäftigten Pausenräume einzurichten. Das Betreten der Pausenräume mit kontaminierten Schutzanzügen oder Schuhen ist verboten. Auf der Baustelle sind Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser und Möglichkeiten zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und Straßenkleidung andererseits einzurichten. Es müssen Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel zur Verfügung stehen. Hautschutzmittel dürfen nicht verwendet werden, da sie gegenüber PAK keinen Schutz bieten und die Hautresorption ggf. noch verstärken. Handschutz Schutzhandschuhe sind bei jedem Umgang mit Alt- oder Neuschwellen erforderlich, der zu händischem Kontakt mit den Schwellen führt. Die Aufnahme der TeerölBauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Gleisbau 21 06 Holzschwellen_BauPortal 06.07.16 12:46 Seite 4 Beschäftigten und Aufbewahrungsmöglichkeiten für verschmutzte Schuhe vorzuhalten. Zusammenfassung Abb. 5: Durch Holzschutzmittel aus Neuschwellen verschmutzte, ungeeignete Lederhandschuhe (Foto: BG BAU Prävention) Bestandteile über die Haut muss vermieden werden (Abb. 5). Es sind staubund flüssigkeitsdichte, abrieb- und reißfeste Schutzhandschuhe, z.B. Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk oder nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe, zu verwenden. Lederhandschuhe sind ungeeignet. Die Handschuhe dürfen nicht länger als eine Schicht getragen werden. Schutzanzüge Bei Tätigkeiten, bei denen die Gefahr starker Verschmutzung durch Teeröle besteht, z.B. bei „Ausschwitzen“ der Teeröle aus den Holzschwellen, müssen Schutzanzüge getragen werden. Schutzanzüge verhindern auch eine übermäßige Verschmutzung der Arbeitskleidung. Es gibt keine Schutzanzüge, die durch Permeationsmessungen mit Teerölen getestet und speziell für den Umgang mit Teerölen entwickelt wurden. Es sollten partikeldichte EinwegSchutzanzüge der Kategorie III, Typ 5 verwendet werden, die vom Hersteller für Tätigkeiten mit Mineralölen und Lösemitteln empfohlen werden und z.B. die Zusatzeigenschaft „öl-, alkohol- und lösemittelabweisend“ aufweisen. Die Tragedauer ist auf max. eine Schicht beschränkt. Ersatzanzüge sind vorzuhalten [5]. Mit Teeröl verschmutzte Schutzanzüge sind vor Verlassen des Schwarzbereichs auszuziehen. Arbeits- und Privatkleidung müssen getrennt aufbewahrt werden. Im Gleisbereich ist zusätzlich Warnkleidung erforderlich. Fußschutz Die Verschleppung der Teeröle aus den Schwarzbereichen in unbelastete Bereiche, wie z.B. Fahrzeugkabinen, Pausenräume, muss vermieden werden. Diese Weißbereiche dürfen daher nicht mit Teerölverschmutzten Schuhen betreten werden. Bei „Ausschwitzen“ von Teerölen aus den Holzschwellen sind dafür ein zweites Paar Sicherheitsschuhe S3 für jeden 22 Beim Umgang mit alten (Einbau vor 2002) und neuen Holzschwellen sind die Beschäftigten vor allem durch den Hautkontakt mit Teerölen gefährdet. Dieser muss durch organisatorische Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzanzüge) unterbunden werden. Bei Tätigkeiten mit Staubfreisetzung ist Atemschutz erforderlich (Halbmasken mit Partikelfilter), um die Aufnahme partikelgebundener PAK auszuschließen. Die Freisetzung von PAK durch Hitzeeinwirkung auf die Holzschwellen, wie z.B. beim Schienentrennen und -schweißen oder durch Sonneneinstrahlung, ist gering. Durch Arbeitsplatzmessungen wurde nachgewiesen, dass der Arbeitsplatzgrenzwert für Naphthalin und die Akzeptanzkonzentration für Benzo[a]pyren eingehalten wurde. Auf Atemschutz gegen dampfförmige Gefahrstoffe kann bei diesen Arbeiten daher verzichtet werden. Literatur [1] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLPVerordnung) [2] Vierte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 13.8.2002, Bundesgesetzblatt 2002 Teil I Nr. 58, S. 3185 [3] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Infoblatt Bahnschwellen 10/2015 [4] Gefahrstoffverordnung [5] TRGS 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material [6] TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen [7] Institut für Arbeitsschutz der DGUV: PAK-Belastungen für Schweißer im Gleisbau? IFA-Bericht 0282, 7/2014 Autoren: Denny Hillert, Johannes Gehring und Dr. rer. nat. Thorsten Reinecke, BG BAU Prävention Dr.-Ing. Andreas Pardey BG BAU Prävention und Sachgebiet „Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich“ im Fachbereich Bauwesen der DGUV Verantwortlich für Sicherheit. Sicherheitsverantwortung Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung – mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen Von Prof. Dr. Thomas Wilrich 2016, ca. 300 Seiten, ca. € (D) 39,90 ISBN 978-3-503-17007-4 Weitere Informationen: Auch als www.ESV.info/17007 Auch als eBook erhältlich: mit komplett verlinkten Inhaltsund Stichwortverzeichnissen: www.ESV.info/17008 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Genthiner Str. 30 G · 10785 Berlin Tel. (030) 25 00 85-265 · Fax (030) 25 00 85-275 · [email protected] · www.ESV.info www.baumaschine.de/Gleisbau – BauPortal 5/2016 14 bauma_Gesund_BauPortal 06.07.16 13:10 Seite 1 bauma 2016 – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Spezialtiefbau Der Spezialtiefbau gehört zu den maschinenintensivsten Arbeiten im Baugewerbe. Ein Blick über das Außengelände der bauma 2016 offenbarte diesen Sachverhalt. Neben der beeindruckenden Ansammlung an Kranen fielen die zahlreichen Mäkler der verschiedenen Hersteller auf. Hoher Maschineneinsatz fordert natürlich auch hohe Kompetenz bei den Ausführenden und ein sicherheitsgerechtes Verhalten. Die Maschinentechnik entwickelt sich u.a. dahingehend, dass nicht nur effizientes Arbeiten im Fokus steht, sondern auch die Aspekte der Arbeitssicherheit eine Rolle spielen. In den ein- Abb. 1: Exponat mit Knebelkette schlägigen Normen, wie z.B. der DIN EN 16228 Geräte für Bohr und Gründungsarbeiten, sind hierzu diverse Hinweise enthalten. Der nachfolgende Beitrag „Anpassungsfähige Spezialtiefbaugeräte für unterschiedliche Verfahren“ (BauPortal 5/2016, S. 53) nimmt Bezug zu diesen Hinweisen. Zum Themenkomplex Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehört aber auch das Betrachten von Arbeitsunfällen im Spezialtiefbau. So waren in den vergangenen fünf Jahren ca. 30 % der Unfälle im Spezialtiefbau bei der Lastaufnahme zu verzeichnen. Insbesondere das Handling von langen Rammelementen führte zu fünf Todesfällen. Befriedigende Lösungen konnten auf der bauma 2016 nicht ausfindig gemacht werden. Im Gegenteil, während bei einigen Herstellern noch die Sicherung von Spundbohlen oder Stahl- Abb. 3 und 4: „Käfige“ als trennende Schutzeinrichtung BauPortal 5/2016 – www.baumaschine.de/Erdbau, Böschungen, Gründungen, Bohrungen Abb. 2: Exponat ohne Knebelkette aber drehbar profilen mit Knebelketten an der Klemmzange des Rüttlers erfolgt, verzichten insbesondere die Exponate einiger europäischer Hersteller ganz auf diese Sicherung. Dies bedeutet, dass nur der Kraftschluss zwischen Bohle und Klemmzange für Sicherheit sorgen soll; somit ist die Vorgabe aus der Betriebssicherheitsverordnung nicht erfüllt. Die Sicherung von drehendem Gestänge in der schon erwähnten DIN EN 16228 mittels trennender und nicht trennender Schutzeinrichtungen, im Bereich der Anker-, Geothermie- und Brunnenbohrarbeiten, hat zu reger Diskussion geführt. Die Zuverlässigkeit von nicht trennenden Schutzeinrichtungen im Baustellenbereich ist noch nicht ausreichend erwiesen. Trennende Schutzeinrichtungen waren in allen Variationen bei vielen Herstellern zu finden. Ebenso zeigten Aussteller Geräte, welche durch Sicherungsleinen an der Lafette den Einzug verhindern. Insbeson- 51 14 bauma_Gesund_BauPortal 06.07.16 13:10 Seite 2 Abb. 6: Pilebreaker von TAETS, links: zum Kappen von Fertigbeton-Rammpfählen, rechts: für Ortbetonpfähle Abb. 5: Sicherungsleinen als trennende Schutzeinrichtung dere bei beengten Verhältnissen oder dem Magazineinsatz sowie bei der Andienung des Gestänges mit dem Minibagger kann diese Variante als zusätzliche Schutzeinrichtung möglich sein. Ein weiteres Thema im Spezialtiefbau ist das Kappen oder Abspitzen von Pfahlköpfen. Das manuelle Kappen mit dem Stemmhammer birgt die Gefahr, dass Vibrationen mit hohen Beschleunigungswerten in den Hand-/Armbereich gelangen. Das hat zur Folge, dass Mitarbeiter unter Umständen nur max. 25 Minuten am Tag mit dem Stemmhammer arbeiten dürfen, weil der maximale Schwingungseintrag in den Hand-Armapparat gemäß Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) erreicht ist. Diverse Hersteller bieten gedämpfte Stemmhammer an. Optimaler wären allerdings hydraulische Varianten. Mit Modifikationen an der Bewehrung, respektive einer abgestimmten Anordnung von Pfäh- len könnten die Kapparbeiten z.B. mit dem Pilebreaker von TAETS oder dem Pfahlspalter von DARDA durchgeführt werden. Das Thema Sicht im Spezialtiefbau spielt i.d.R. bei andienenden Geräten wie Bagger oder Rad-/Teleskoplader eine Rolle. Allerdings wird seit geraumer Zeit auch auf der bauma beobachtet, dass die Spezialtiefbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen (KMS) ausgerüstet sind. Insbesondere bei Großbohrgeräten und Rammen stellen sechs Kameras und mehr Sichtbeziehungen für den Maschinenführer her. Die Bilder werden auf einem Splitscreen (geteilter Bildschirm) dargestellt. Dipl.-Ing. Volker Sinnhuber BG BAU Prävention BG BAU-Fachtagung Spezialtiefbau 2017 „Spezialtiefbau – aber sicher!“ 22. März 2017, 9.00–16.30 Uhr im Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart Der Spezialtiefbau als Sparte im Bauwesen verlangt spezielle Kenntnisse sowohl in der Geo- als auch der Maschinentechnik. Viele Verfahren sind in situ hinsichtlich Qualität und Funktion nicht sofort überprüfbar und fordern deshalb von den ausführenden Unternehmen hohe Kompetenzen in der Planung und Ausführung. Innovative Maschinentechnik, immer ausgeklügeltere Messtechnik sowie Änderungen in der europäischen Normung bedeuten neben der eigentlichen Bauausführung ständig neue Herausforderungen. Die Bauvorhaben im Rahmen von Stuttgart 21, wie der Umbau des Stuttgarter Bahnhofs vom Kopfbahnhof zum Durchgangsbahnhof, die Neubauten der Bahnhöfe Filderbahnhof am Flughafen, der S-Bahn-Station Mittnachtstraße sowie des Abstellbahnhofs Untertürkheim und die im Projekt enthaltene Neubaustrecke Stuttgart– 52 Wendlingen bedürfen einer Vielzahl von Gründungen und Geländesicherungen, die mit den diversen Verfahren des Spezialtiefbaus bewerkstelligt werden. Vor diesem Hintergrund findet die Fachtagung diesmal in Stuttgart statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an die in der Planung, Ausschreibung, Ausführung sowie Bauüberwachung tätigen Führungskräfte im Spezialtiefbau. Allen am Baugeschehen Beteiligten, sowohl von Seiten der bauausführenden Unternehmen, als auch der Auftraggeber, Behörden und Hochschulen, soll mit dieser Veranstaltung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch gegeben werden. Diese Veranstaltung ist eine Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 3 ASIG für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. www.baumaschine.de/Erdbau, Böschungen, Gründungen, Bohrungen – BauPortal 5/2016 23 Vera_Buch_05_16_BauPortal 06.07.16 13:34 Seite 1 Veranstaltungen ❚ 10. Österreichischer Tunneltag 65. Geomechanik Kolloquium Vom 13. bis 14. Oktober 2016 findet im Kongresszentrum „Salzburg Congress“, Auerspergstrasse 6, Salzburg, das „65. Geomechanik Kolloquium“ statt. ❚ glasstec 2016 Dem Geomechanik-Kolloquium vorgelagert, findet am 12. Oktober 2016 der „10. Österreichische Tunneltag“ statt. Die Messe Düsseldorf GmbH, Messeplatz, 40474 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211/4560-01, Fax -668, [email protected], www.messe-duessel dorf.de, www.glastec.de, veranstaltet vom 20. bis 23. September 2016 in Düsseldorf die Internationale Fachmesse für Glas „glasstec 2016“. Weitere Informationen: Österreichische Gesellschaft für Geomechanik, Innsbrucker Bundesstraße 67, 5020 Salzburg/Austria, Tel. +43 (0) 662875519, Fax 662886748, [email protected], www.oegg.at ❚ ❚ Forum Injektionstechnik Vom 9. bis 10. November 2016 findet das „Forum Injektionstechnik – Bauwerke und Baugrund sicher abdichten“ im Maternushaus in Köln statt. Kontakt Teilnehmer: Sonja Ferfers, STUVA e.V., Tel. +49 (221) 59795-32, [email protected] Kontakt Aussteller: Jens Maurus, Bauverlag BV GmbH, Tel. +49 (5241) 80-89278, Jens.Maurus@ bauverlag.de Weitere Infos: www.forum-injektionstechnik.de ❚ 3. Symposium Baudichtstoffe Die Deutsche Bauchemie e.V., Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt/Main, Norbert Schröter, Tel. 069/2556-1390, Fax -1319, info@deutsche-bau chemie.de, www.deutsche-bauchemie.de, veranstaltet am 10. November 2016 das „3. Symposium Baudichtstoffe“ im Lindner Congress Hotel in Frankfurt-Höchst. ❚ GaLaBau 2016 Die NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, Tel. 0911/8606-0, Fax -8228, www.gala bau-messe.com, veranstaltet vom 14. bis 17. September 2016 die „GaLaBau 2016“. ❚ 38. Deutscher Stahlbautag 2016 Das bauforumstahl eV., Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/6707-828, Fax -829, zentrale@bau forumstahl.de, www.bauforumstahl.de, veranstaltet am 6. und 7. Oktober 2016 den „38. Deutschen Stahlbautag 2016“ in Würzburg. ❚ Raesfelder Tagung Brandschutz im Baudenkmal Die Akademie Schloss Raesfeld, Wolfgang Ronau, Freiheit 25–27, 46348 Raesfeld, Tel. 02865/6084-35, [email protected]; www.aka demie-des-handwerks.de, veranstaltet erstmals am 25. Oktober 2016 die Raesfelder Tagung „Brandschutz im Baudenkmal“ im Wasserschloss Raesfeld. BauPortal 5/2016 Fachtagung Prüfen von Beton Die InformationsZentrum Beton GmbH, Hannoversche Straße 21, 31319 Sehnde, Tel. 05132/ 502099-0, Fax -15, [email protected], www. beton.org, veranstaltet am 6. Oktober 2016 in Berlin und am 11. Oktober 2016 in Hamburg die Fachtagung „Prüfen von Beton“. ❚ Fachtagung Praxis Transportbeton 2016 Der Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB), Kochstraße 6–7, 10969 Berlin, Tel. 030/2592292-0, Fax -39, info@transport beton.org, www.praxis-transportbeton.de, veranstaltet am 8. September 2016 in Berlin die Fachtagung „Praxis Transportbeton 2016“. ❚ 51. Frankfurter Bausachverständigentag Das RKW Kompetenzzentrum, RG-Bau, Düsseldorfer Str. 40 A, 65760 Eschborn, Tel. 06196/ 495-3501, Fax -4501, [email protected], www.rkwkompetenzzentrum.de, führt am 23. September 2016 im Kongresszentrum Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main den „51. Bausachverständigentag“ mit dem Thema „Mängel und Schäden beim Wärmeschutz – Problempunkte und Sanierung“ durch. ❚ VDI-Seminare Die VDI Wissensforum GmbH, Kundenzentrum, Postfach 101139, 40002 Düsseldorf, Tel. 0211/ 6214-201, Fax -154, [email protected], www. vdi-wissensforum.de, veranstaltet von September bis Dezember 2016 folgende Seminare: Building Information Modeling (BIM) 14.–15.9. Düsseldorf, 8.–9.11. Stuttgart, 7.–8.12. München 1x1 der Bautechnik für Sekretariat und Assistenz 27.–28.10. Aschheim bei München ❚ 10. DeichTage in Magdeburg ❚ Architekturbetone – Fassaden aus Fertigteilen und Betonwerksteinen Die InformationsZentrum Beton GmbH, Hannoversche Straße 21, 31319 Sehnde, Tel. 05132/ 502099-0, Fax -15, [email protected], www. beton.org, veranstaltet am 8. September 2016 das „Forum Zukunft Bauen“ mit dem Thema „Architekturbetone – Fassaden aus Fertigteilen und Betonwerksteinen“ in Neumünster. ❚ 26. Kassel-Darmstädter Baubetriebsseminar Schalungstechnik Die Gesellschaft bR für baubetriebliche Weiterbildung – Arbeitskreis Schalung (GfbW-Schalung), Hauffstraße 33, 34125 Kassel, Dr.-Ing. J. G. Fricke, Prof. Dr.-Ing. C. Motzko, Prof. Dr.-Ing. V. Franz, Tel. 0561/87089-80 (nur Freitags), Fax -84, info@ gfbw-schalung.de, www.gfbw-schalung.de, veranstaltet zusammen mit dem GSV Güteschutzverband Betonschalungen Europa e.V., dem Institut für Baubetrieb der Technischen Universität Darmstadt und dem Institut für Bauwirtschaft (IBW) der Universität Kassel vom 24. bis 25. November 2016 das „26. Kassel-Darmstädter Baubetriebsseminar Schalungstechnik“. ❚ denkmal – 9. Bernhard-RemmersPreisverleihung Vom 10. bis 12. November 2016 findet wieder die Europäische Leitmesse für Denkmalpflege, Restaurierung und Altbausanierung in Leipzig statt. Remmers wird sich erneut als Vorreiter bei der Bewahrung alter Baukultur durch ein breit gefächertes Programm für die Baudenkmalpflege präsentieren. Höhepunkt wird der Festakt und die Verleihung des Bernhard-Remmers-Preises am 10. November 2016 von 13–15 Uhr im CongressCenter Leipzig sein. Information: Bernhard-Remmers-Akademie, Europäisches Institut für handwerkliche Bauwerkerhaltung und Baudenkmalpflege gemeinnützige GmbH, Bernhard-Remmers-Str. 13, 49624 Löningen, Tel. 05432/83-860, Fax -745, [email protected], www.bernhard-remmersakademie.de ❚ 12. Hans Lorenz Symposium für Baugrunddynamik und Spezialtiefbau Das Fachgebiet Grundbau und Bodenmechanik der Technischen Universität Berlin, Prof. Dr.-Ing. Frank Rackwitz, veranstaltet am 6. Oktober 2016 das „12. Hans Lorenz Symposium für Baugrunddynamik und Spezialtiefbau“ an der TU Berlin, Campus Wedding – TIB Gelände, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin. Auskünfte bezüglich Organisation, Anmeldung, Rechnungsstellung und Stornierung: ARCAPA UG, Frau Kerstin Schüller, Tel. 0171/4296652, hls@ arcapa.de, www.grundbau.tu-berlin.de/symposium Die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-HeussAllee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-222, Fax -135, [email protected], veranstaltet vom 19. bis 20. Oktober 2016 die „10. DeichTage“ in Magdeburg. 83 BauP_U_05_16_BauPortal 06.07.16 13:36 Seite 3 Impressum ❚ Erd- und Grundbautagung 2016 ❚ Tunnelling the Gotthard Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe „Erd- und Grundbau“ am 8. und 9. März 2016 in Worms Erfolgsgeschichte Gotthard-Basistunnel Heft 5 • 128. Jahrgang • Juli 2016 Herausgeber: Heinz Ehrbar, Luzi R. Gruber und Alex Sala Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Buch der Fachgruppe Untertagbau (FGU) des Schweizer Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) 2016, CD (PDF), € 23 (FGSV-Mitglieder € 15,30), FGSV C13 2016, 720 Seiten, DIN A4, gebunden, 3.500 Auflage, 80 CHF zuzüglich Versandkosten, Ab November 2016 gibt es das Buch in Englisch FGSV Verlag GmbH, Köln Die Tagung behandelte wieder ein breites Spektrum aktueller Themen aus Theorie und Praxis des Erdbaus und dessen Anwendung im Straßenbau. Neben dem Bereich Erd- und Felsarbeiten, der naturgemäß breiten Raum einnahm, waren in diesem Jahr insbesondere die Bereiche Straße und Umwelt sowie die neue ATV DIN 18300 zentrales Thema der Tagung. Der Tagungsband liefert damit einen hoch aktuellen Überblick der derzeit relevanten Themen im gesamten Erd- und Grundbau des Verkehrswegebaus. ❚ Baugrundverbesserung Entwurf, Ausschreibung, Vertrag, Ausführung 31. Christian Veder Kolloquium – 31. März und 1. April 2016 Technische Universität Graz, Gruppe Geotechnik Graz Herausgeber: M. Dietzel, S. Kieffer, R. Marte, W. Schubert und H. F. Schweiger 410 Seiten, DIN A5, gebunden, € 30 Heft 56 Institut für Bodenmechanik und Grundbau, TU Graz, A-8010 Graz Dieses Kolloquium widmete sich der in letzter Zeit weiter entwickelten Verfahren zum Beeinflussen der mechanischen und hydraulischen Eigenschaften natürlicher Böden und damit der Baugrundverbesserung. Dabei werden nicht nur Entwurf und Ausführung behandelt, sondern nun auch Ausschreibung und vertragliche Lösungen sowie elektronische Hilfen, wie vollständige Dokumentation; bei allem wird der Qualitätssicherung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Näher eingegangen wird auf erfolgreiche Niederdruckinjektionen unter besonderen Randbedingungen (Victoria Station, London) und Injektionsmaßnahmen zur Sicherung eines Druckluftvortriebes im Tunnelbau (Karlsruhe) sowie auf die Bodenverbesserung mit Tiefenrüttlern, steifen Säulen und pfahlähnlichen Traggliedern, mit Rütteldruck- und Rüttelstopfverdichtung. Weitere Arten der Bodenverbesserung sind bindemittelstabilisierte Böden, auch Stabilisierungssäulen, und mittels dynamischer Verfahren. Oberflächennah werden Entwicklungen mit Bindemittelstabilisierungen und neue Erkenntnisse in der oberflächennahen dynamischen Verdichtung vorgestellt. Berichtet wird auch über das Langzeitverhalten von Baugrundverbesserungen für eine Dammverbreiterung auf kriechfähigen Böden. Als Sondermaßnahme wird die Bodenvereisung in den einzelnen Projektphasen erläutert. Die 17 Beiträge, vorgetragen von Fachleuten aus Österreich, Deutschland, Großbritannien, Schweden und der Slowakei, bringen Einzelheiten über angewendete Verfahren und zahlreiche Darstellungen zur Veranschaulichung; die zahlreichen Literaturangaben ermöglichen eine weitere Vertiefung. Brux FGU, CH-8133 Eschlingen, www.swisstunnel.ch Der 57 km lange Gotthard-Basistunnel zwischen Erstfeld im Kanton Uri und Bodio im Tessin hat bis zu 2.300 m Überlagerung und zwei eingleisige Röhren mit Querschlägen, Nothalte und Gleiswechselstellen in Sedrun und Faido. Die Schweiz hat in den nun längsten Eisenbahntunnel der Welt rd. 10 Mrd. € investiert. Der Gotthard-Basistunnel ist Bestandteil der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) und der ersten transalpinen Flachbahn (250 km/h), wodurch sich die Reisezeiten erheblich verringern; außerdem wird der die Alpen durchquerende Güterverkehr so vermehrt von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels fand am 1. Juni 2016 statt und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) werden mit ihrem fahrplanmäßigen Betrieb am 11. Dezember 2016 beginnen. Rechtzeitig zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels ist das vorliegende Fachbuch „Tunnelling the Gotthard“ von der Fachgruppe Untertagbau als Fortsetzung der Buchreihe „Tunnelling Switzerland“ (2001 und 2013) erschienen. Eingangs wird die Chronologie des Jahrhundertprojektes mit Ereignissen in der Zeit von 1971 bis 2016 gebracht und nach den Vorworten folgen insgesamt 97 Beiträge von Projektbeteiligten, die das Beschriebene selbst miterlebt haben. Damit gibt dieses umfangreiche Fachbuch zahlreiche Anregungen für weitere derartige Großprojekte. Genannt sei die Entwicklung neuer Abdichtungssysteme für das Innengewölbe zum Erfüllen der Forderung von 100 Jahren Nutzungsdauer und die Errichtung der gut ausgestatteten Erhaltungs- und Interventionszentren an beiden Tunnelenden für den Betrieb und die Sicherheit des Basistunnels, u.a. mit ständig bereiten Rettungszügen und -mannschaften. Nach Schilderung des politischen Umfeldes in den 1980er Jahren wird näher eingegangen auf die Planung und Projektierung (NEAT, neue Linienführung, geologische Erkundungen, Kosten und Termine, Beachtung der Umweltbelange), Projektgrundlagen, Projektausarbeitung, Ausschreibung und Vergabe, Bauausführung (Zugangsstollen und Schachtbau, 2 x 30 km TBM-Vortrieb, Gewährleistung der Arbeitssicherheit), Geologisch-Bautechnische Herausforderungen (Durchörterung der Piora-Mulde und Unterquerung der Stauanlage), Logistik und Vermessung, Materialbewirtschaftung, Umwelt, Außenanlagen (Tagbaustrecken), Rohbau-Ausrüstung (Querschläge und Betriebslüftung), Bahntechnik im Tunnel (Fahrbahn, Fahrstromversorgung, Leit- und Sicherheitstechnik), Inbetriebsetzung des Tunnels (Konzept, Organisation und Terminplanung), Managementprozesse (Qualitäts- und Informationsmanagement, Finanzierung und Kostensteuerung, Termin- und Projektsteuerung, Erfahrungen mit dem Streitschlichtungsverfahren) und Schlussbetrachtungen und Empfehlungen. Hilfreich sind bei den Anhängen das Autoren- und Abkürzungsverzeichnis sowie die drei Beilagen (Gesamtübersicht Gotthard-Basistunnel, Effektives Gesamtbauprogramm und das geologische Gesamtprofil). Brux www.bgbau.de www.BauPortal-digital.de ISSN: 1866-0207 Verlag: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin, Telefon (030) 25 00 85-0, Fax (030) 25 00 85-305, [email protected], www.ESV.info Verantwortlicher Schriftleiter: Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Redaktion: Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter Prävention der BG BAU Dipl.-Ing. Ramona Bischof, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch, Jessica Mena de Lipinski, Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, Telefon (030) 857 81-396, Fax 0800 6686 6883 8200, [email protected] Die mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU. Für sie trägt die BG BAU lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung. 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