VergabeNr.: 16D50149 Anlage zu § 6 Leistungsstufe 1

Vertragsmuster 11/2014
Anlage zu § 6
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
VergabeNr.: 16D50149
Anlagengruppen (n):
1.1.1 /
1.1.2 /
1.1.3/
1.1.4 /
1.1.5/
1.1.6/
1.1.7/
1.1.8
Leistungsstufe 1
Entwurfsunterlage - Bau / Bauunterlage
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
Grundlagenermittlung (LPH 1)
05
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der
Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf
und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Summe (maximal: 2,0 v.H. Sätze)
ge
Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2)
0,00
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
a) Analysieren der Grundlagen und der übergebenen Unterlagen nach § 3 des
Vertrages
Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
An
la
b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, mit Vordimensionieren der Systeme u.
maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen v. alternativen
Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschl.
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung unter Beachtung der vorgegebenen
Projektziele und der Nachhaltigkeit
zeichner. Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter
Berücksichtigung exempl. Details, Angaben zum Raumbedarf
c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse,
Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei Integration der
Technischen Anlagen
e) Mitwirkung bei den Vorverhandlungen mit den Behörden über die
Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
( Führen von Verhandlungen mit den Behörden über die
Genehmigungsfähigkeit - 0,5 v. H.)
f) Aufstellung der Kostenschätzung nach DIN 276 (zweite Ebene) unter
Verwendung des Musters 6 RLBau und Terminplanung
g) Zusammenstellen, Erläutern und Dokumentieren und Übergeben
der Ergebnisse
Summe (maximal: 9,0 v.H. Sätze)
0,00
Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz
gemäß § 9 Absatz 1 Nummer HOAI erhöht werden
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
a) Durcharbeiten d. Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung)
unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum
vollständigen Entwurf
b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
c) Berechnen u. Bemessen der Technischen Anlagen u. Anlagenteile
05
Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für
Technische Anlagen u. Anlagenteile;
Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner
abgestimmten Ausgabemaßstab m. Angabe maßbestimmender
Dimensionen nach Abschnitt F 3 RLBau (siehe auch § 6 Nummer 6.1.1.)
Fortschreiben u. Detaillieren d. Funktions- u. Strangschemata der Anlagen
ge
Auflisten aller Anlagen m. techn. Daten u. Angaben z.B. f. Energie bilanzierungen
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
d) Übergeben d. Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte z.
Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe u. Abstimmung d.f. die
Tragwerksplanung notw. Angaben über Durchführungen u. Lastangaben
(ohne Anfertigen v. Schlitz-u. Durchführungsplänen)
An
la
e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu
beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
( Federführung der Verhandlungen, entsprechend § 6 Nummer 6.1.1
des Vertrages - 0,5 v.H.)
f) Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die dritte Ebenen
der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau und
Terminplanung
g) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Kostenberechnung mit der
Kostenschätzung; bei mehreren Gebäuden jeweils getrennt und dann im
Ergebnis zusammengefasst
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse unter
Verwendung des Musters 7 RLBau mit Anlagen 1 und 2 als Beitrag zur
Entwurfsunterlage Bau / Bauunterlage nach Abschnitt F3 RLBau und
Übergabe der Unterlagen gem. Punkt 5.8.2 des Vertrages
Summe (maximal: 17,0 v.H.-Sätze)
0,00
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Anlage zu § 6
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
Genehmigungsplanung für folgende Anlagen:
der AnlGr. 1.1
der AnlGr.1 1
der AnlGr. 1.1
Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
05
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlichrechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge
auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit
Behörden
b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen
und Berechnungen nach Maßgabe der Ergebnisse des bauaufsichtlichen
Verfahrens
ge
Summe (maximal: 2,0 v.H.-Sätze)
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1
Nr.
0,00
v.H.-Satz/
pauschal/
zum Nachweis
1. Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis für:
2. Betriebskostenberechnung für :
An
la
3.
4.
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
Leistungsstufe 2
Ausführungsplanung
Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
5,00
b) Fortschreiben der Berechnungen u. Bemessungen zur Auslegung d. techn.
Anlagen u. Anlagenteile
7,50
05
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Ergebnisse der
Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der
Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner
abgestimmten Ausgabemaßstabes und Detailierungsgrad einschließlich
Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) gemäß Abschnitt F 3
RLBau in einer mit dem Objektplaner zeitlich koordinierten Abfolge
Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
bzw. GA- Funktionslisten
ge
Abstimmen d. Ausführungszeichnungen m.d. Objektplaner u.
d. übrigen Fachplanern
c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen, wenn gefordert nachträglich
zu vereinbaren
0,50
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der
Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung
des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung
an die ausführenden Unternehmen
1,00
An
la
d) Fortschreiben des Terminplanes
f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden
Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Summe (maximal: 22,0 v.H. Sätze)
4,00
18,00
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
v.H.-Satz/
pauschal/
zum Nachweis
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2
Nr.
Prüfen, Koordinieren und - nach vorheriger Unterrichtung des Auftraggebers
- Anerkennen der von den ausführenden Unternehmen gefertigten
1. Ausführungszeichnungen für die Anlage(n) / Anlagegruppe(n):
- mit Schlitz- und Durchbruchplänen
- ohne Schlitz- und Durchbruchpläne
Prüfen, Koordinieren und - nach vorheriger Unterrichtung des Auftraggebers 2. Anerkennen der von den ausführenden Unternehmen gefertigten Schlitz- und
Durchbruchplänen, für die Anlage(n) / Anlagengruppen(n):
( 6,0 )
( 4,0 )
( 2,0 )
3. Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z.B. Sichtbeton)
05
4.
5.
Leistungsstufe 3
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
ge
Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
2,00
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen insbesondere mit Leistungsverzeichnissen
nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf der
Grundlage bestehender Regelwerke, insbesondere unter Beachtung der
Richtlinien des Vergabehandbuches und unter Verwendung der
Standardleistungsbücher für das Bauwesen und der AMEV-Wartungsmuster
2,55
c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
0,70
d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage der vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnisse
1,00
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
0,50
An
la
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
f)
( Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen
für alle Leistungsbereiche, einschl. Führen der Bewerber- und Bieterliste
- 0,25 v. H. )
Summe (maximal: 7,0 v.H. Sätze)
6,75
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
a) ( Einholen von Angeboten - 0,25 v.H.)
b) Prüfen und Werten der Angebote (ohne Durchsicht und Nachrechnung der
Hauptangebote und ohne Aufstellen des Preisspiegels für die Hauptangebote - 0,25 v.H. )
Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte
Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der
Preise
2,45
05
c) (Führen von Bietergesprächen (0,2 v.H.)
Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern
d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung unter Verwendung des
Musters 6 RLBau (siehe § 6 Nummer 6.3.3)
0,80
e) Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster,
Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
0,50
(Mitwirken bei der Auftragserteilung - 0,10 v.H.)
(Zusammenstellung d. Vertragsunterlagen und Auftragserteilung - 0,25 v.H.)
ge
f)
Summe (maximal: 5,0 v.H. Sätze)
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3
Nr.
3,75
v.H.-Satz/
pauschal/
zum Nachweis
An
la
1. Prüfen und Werten von Nebenangeboten
2.
3.
4.
5.
6.
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
Leistungsstufe 4
Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation (LPH 8)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
16,50
05
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der
öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit
ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und
Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften sowie den allgemein
anerkannten Regeln der Technik
0,70
c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes
(Balkendiagramm). Dieser ist nach Objekten und Bauabschnitten zu
untergliedern und entsprechend dem notwendigen / zielgerichteten Ablauf
der Baudurchführung fortzuschreiben.
0,50
d) Dokumentation des Bauablaufes ( Bautagebauch) gemäß der VHB-Richtlinie
zum Führen des Bautagebuches sowie entsprechender VHB-Muster
1,00
ge
b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
e) Prüfen u. Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher
Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise nach dem
Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB)
An
la
f) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen, zeitnah und
regelmäßig, unabhängig von den Rechnungseingängen
0,90
1,50
g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und
Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer
Leistungsnachweise (siehe § 6 Nummer 6.4.3 und 6.4.4)
5,50
h) Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch
Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen, bei mehrerer Objekten jeweils getrennt
und dann im Ergebnis zusammengefasst
1,00
i) Kostenfeststellung nach DIN 276 unter Verwendung Muster 6 RLBau
1,00
j) Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen
0,40
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
zum Vertrag Nr.: TUD IAD Halle 125 und 127
Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation (LPH 8)
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
2,00
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
0,50
05
k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß § 4
Absatz 10 VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der
jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran
Feststellen der fachtechnischen Abnahmereife der Leistungen und des
Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und
Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen
Unterlagen, wie z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle,
Übereinstimmungsnachweise (vgl. Muster 14 RLBau)
Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber,
Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen
Feststellungsniederschriften
1,00
n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
0,50
o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung
festgestellten Mängel
1,00
p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen
Darstellungen (letzter Stand der Ausführungs- und Detailplanung) und
rechnerischen Ergebnisse des Objekts sowie Mitwirkung bei der Übergabe
des Objekts gemäß Abschnitt H RLBau
1,00
ge
m) Prüfung d. übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit,
Vollständigkeit u. stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung m. d.
Stand d. Ausführung
An
la
Summe (maximal: 35,0 v.H. Sätze
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4
Nr.
1.
35,00
v.H.-Satz/
pauschal/
zum Nachweis
Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen
Erhebungsbogenformulare gemäß Abschnitt K 6 RLBau
2.
3.
4.
5.
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Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung
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Leistungsstufe 5
Objektbetreuung
Technische
Ausrüstung
v.H. - Satz
Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9)
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für
Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum
Ablauf von fünf Jahren seit der Abnahme der Leistung, einschl. notwendiger
Begehungen
05
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für
Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Summe (maximal: 1,0 v.H. Sätze)
Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5
Nr.
0,00
v.H.-Satz/
pauschal/
zum Nachweis
2.
3.
An
la
4.
ge
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
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