AUTOTAGE STUTTGART 2016 IHR AUTOMOBILSALON An Fax: +49 711 18560-1888 E-Mail: [email protected] MESSE STUTTGART · 11. – 13.11.2016 ANMELDUNG Landesmesse Stuttgart GmbH 70627 Stuttgart (Germany) Händlername Marke Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon Telefax Internet E-Mail Für Rückfragen Herr/Frau Telefon E-Mail Telefax Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (EU), Steuernummer Wir sind Unternehmer kein Unternehmer PREISE AKTIONSPAKETE € 22.000,– A 4+4 Stand 4 Stellplätze für Fahrzeuge in der Messehalle sowie 4 Stellplätze für die Testfahrzeuge (inkl. Print+Online allgemein, Tabloid-Beilage 1/1 Seite, Standfläche, Messebau, Möblierung und 2 Promoter für „Testfahrt vor Ort“) B 6+6 Stand 6 Stellplätze für Fahrzeuge in der Messehalle sowie 6 Stellplätze für die Testfahrzeuge (inkl. Print+Online allgemein, Tabloid-Beilage 1/1 Seite, Standfläche, Messebau, Möblierung und 2 Promoter für „Testfahrt vor Ort“1 C 8+8 Stand 8 Stellplätze für Fahrzeuge in der Messehalle sowie 8 Stellplätze für die Testfahrzeuge (inkl. Print+Online allgemein, Tabloid-Beilage 1/1 Seite, Standfläche, Messebau, Möblierung und 2 Promoter für „Testfahrt vor Ort“) (bitte ankreuzen) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (nach UStG in der jeweils gültigen Fassung). AUMA-Beitrag (pro m2) € 25.000,– € 28.000,– € 0,60 (siehe 3.7 der Besonderen Teilnahmebedingungen der Landesmesse Stuttgart GmbH) Öko-Zuschlag (pro m2) € 3,00 (siehe 3.11 der Besonderen Teilnahmebedingungen der Landesmesse Stuttgart GmbH) Autotage Stuttgart 2016 – Anmeldung 1/2 LEISTUNGEN MESSEAUFTRITT MEDIALEISTUNG Messestand ca. 100-200 m2 für 4, 6 oder 8 Fahrzeuge inkl.: BILD Stuttgart Standmiete Standbau und Möblierung inkl. Aufbau professionelle Ausleuchtung individuelles Branding (Markenlogo und Händler-Adressen) 2 Promoter 3 Anzeigen 3 Spalten x 150mm 3 Anzeigen 1.000er Format 2 Anzeigen 1/2 Seite 2 Anzeigen 1/1 Seite bild.de Promotion über Wallpaper mit 1.000.000 AIs Standfläche vor der Halle für „Testfahrt vor Ort“ für 4, 6 oder 8 Fahrzeuge direkter Zugang von der Messehalle Signalisation der Marke PFLICHTEINTRAG IN DAS ONLINE PORTAL Der Eintrag ist Bestandteil des Medien- / Marketingbeitrages. Firmierung, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail und Internetadresse werden im OnlineAusstellerverzeichnis so eingetragen, wie auf dieser Anmeldung angegeben. (Bitte kreuzen Sie die gewünschte Spezifikation an) Behindertengerechte Fahrzeuge Elektromobilität Kombis Mittelklasse Sportwagen Cabriolets Geländewagen Kompaktklasse Nutzfahrzeuge SUVs Coupés Kleinwagen Limousinen Oberklasse Die Teilnahme an der Messe „Autotage Stuttgart 2016“ erfolgt auf Basis des ausgehändigten Konzeptes, welches Vertragsbestandteil ist. Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die nachfolgend aufgeführten und unter www.autotage-stuttgart.de/agb abrufbaren Bedingungen ausdrücklich anerkannt: –– Für den Messeauftritt gelten auch im Verhältnis zwischen den Parteien die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen“ inkl. der „Zusätzliche Bedingungen des Verlags“, die „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ des „FAMA“ und die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landesmesse Stuttgart GmbH“. –– Mit Abgabe dieser Anmeldung kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, erst mit Erhalt einer schriftlichen Standbestätigung der Landesmesse Stuttgart GmbH erfolgt die Zulassung (siehe Punkt 2.3 in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Landesmesse Stuttgart GmbH). Hiervon habe ich Kenntnis genommen. Ort, Datum, Unterschrift, Stempel Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers und von Dritten (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Landesmesse Stuttgart GmbH und Markus Borgolte, Messen & Beratung. Ort, Datum, Unterschrift, Stempel Autotage Stuttgart 2016 – Anmeldung 2/2
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