Gresse, 15.05.2016 Ausschreibung „6. Elbpokal" der Jugendfeuerwehren 23.07.2016 Löschangriff - nass- Diese Ausschreibung gilt für den „Elbpokal" im Löschangriff -nass-. Veranstalter Freiwillige Feuerwehr Gresse Ausrichter Freiwillige Feuerwehr Gresse Disziplin Löschangriff -nass- Es wird in der Wertung Löschangriff -nass- mit einer TS 8/8 nach DIN (neue TS) gestartet. Es werden Zielgegenstände verwendet. Teilnehmer Der „Pokallauf“ ist bundesoffen und für alle interessierten Jugendfeuerwehrgruppen gedacht. Die Mannschaft besteht aus 7 Jugendlichen (bis 18 Jahre, gültiger Jugendfeuerwehrausweis) und einem Maschinisten (aktive Mitglied). Teilnahmevoraussetzungen - fristgemäße Anmeldung - Anerkennung dieser Ausschreibung, Anerkennung der Wettkampfleitung und des Kampfrichterstabes, einschließlich ihrer Entscheidungen - freier Starterplätze Anmeldung und Rückfragen Die Anmeldung erfolgt beim entsprechenden Ausrichter, spätestens 2 Wochen vor dem Wettkampfbeginn. Wettkampftag ist der 23.07.2016. Feuerwehr Gresse Alexander Ihde Zarrentiner Str. 12 19258 Gresse E-Mail: [email protected] Tel.: 0173/720 1997 Er steht auch für eventuelle Rückfragen zur Verfügung. Startgeld Für die Teilnehmer am Elbpokal ist pro Wettkampf jeweils eine Startgebühr von 30€ zu entrichten. Aus dem Aufkommen des Startgeldes werden die Mehraufwendungen des jeweiligen Ausrichters finanziert. In diesem Startgeld befinden sich auch ein Essen und ein Getränk für 8 Jugendliche und 2 Betreuer. Kontodaten für die Überweisung folgen bei Anmeldung! Unfallversicherungsschutz Die Wettkampfteilnehmer unterliegen dem Versicherungsschutz des Trägers der Feuerwehr. Der Veranstalter oder die ausrichtende Feuerwehr übernimmt keinen Versicherungsschutz! Technischer Ablauf Bekleidung, Ausrüstung und Geräte Die im Wettkampf eingesetzten persönlichen und technischen Ausrüstungen, sowie Geräte müssen der Dienstkleidungs- Verordnung, DIN/ EN- Normung entsprechen. • Die Wettkämpfer tragen: DJF- Schutzhelm, DJF- Anzug, festes den Knöchel umschließendes Schuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe es gilt die Bekleidungsrichtlinie Stand 11 2011 der Deutschen Jugendfeuerwehr. Wettkampfgeräte l Stück 4 2 l 1 2 3 l B- Druckschlauch (75 mm) 20 m lang +/- l m C- Druckschläuche (42 mm) 15m lang +/- l m Saugschläuche ohne Schnellkupplungen (110 mm) 1,60 m lang A- Saugkorb mit Rückschlagventil Verteiler B-CBC mit Absperrorganen C- Strahlrohre (mit Absperrorgan), Länge max. 500mm, Mundstücksweite max. 12,5 mm Kupplungsschlüssel Tragkraftspritze TS 8 (nach DIN) ohne Blindkupplungen. (Niederschraubventile können geöffnet sein) Ein Start ist nur mit TS 8/8 nach DIN möglich. Tragkraftspritzen dürfen nur mit den zugelassenen Starteinrichtungen in Betrieb genommen werden. Die vorgenannten Materialien werden durch die Mannschaften selbst gestellt. Es werden 2 Sätze C-Schläuche 15m gestellt, die ggf. durch die Mannschaften genutzt werden können. Sicherungssplinte sind am Eingang des Verteilers zugelassen Wettkampfbestimmungen und Ablauf des Wettkampfes Der Abstand zwischen Podest und Behälter beträgt 2,0 m. Die Geräteprüfer überprüfen zeitgerecht die Geräte, dazu zählen auch Stichproben während des Wettkampfes. Es erfolgt eine Kontrolle der Schlauchlängen nach jedem Lauf bei der zeitschnellsten Mannschaft. Die Übung wird mit gestelltem Druckbegrenzer (4 bar) und Rücklaufschlauch (beides wird vom Veranstalter gestellt) durchgeführt. Dieser wird vor dem Start an der TS montiert. Das Warmlaufen der TS auf dem Podest ist in der ersten Minute gestattet. Der B-Schlauch ist bei Starbeginn bereits an der TS angekuppelt. Dem Maschinisten (aktives Mitglied z.B. Jugendwart) ist es nur gestattet die TS zu bedienen! Er darf keine Schläuche kuppeln! Die Schläuche können beliebig auf dem Podest abgelegt werden. Die Kupplungen dürfen sich dabei nicht berühren. Die gesamte Gruppe startet entweder von der hinteren oder von der rechten Startlinie. Nach dem Kommando „Auf die Plätze fertig los" läuft die Gruppe von der Startlinie zum Holzpodest und entwickelt den Löschangriff. Das Auslegen der Geräte und Schläuche ist beliebig. Ein Nachkuppeln aller Geräte und Schläuche während des Wettkampfes ist nur durch die Jugendlichen gestattet. Der Saugkorb muss vor dem Eintauchen in den Behälter an der Saugschlauchleitung angekuppelt sein und bis zum Ende des Löschangriffs angekuppelt bleiben. Die Strahlrohrführung ist beliebig. Dabei dürfen Körperteile die den Boden berühren, die Angriffslinie nicht überschreiten. Es wird auf die UVV der FUK hingewiesen! Beim Abbau bitte beachten - Sauglängen leer pumpen - Saugleitung mit Saugkorb auf der anderen Seite des Behälters ablegen - Mulde unter die A-Festkupplung des Saugeinganges der TS stellen - Saugleitung von der TS abkuppeln und möglichst in den Behälter entleeren - B-Kupplung von der TS abkuppeln und den B-Schlauch in den Behälter entleeren - TS vom Podest nehmen, damit die nächste Mannschaft mit dem Aufbau beginnen kann ungültiger Versuch - Nichtbeendigung des Wertungslaufes - Geräte ragen über Podest hinaus - Saugkorb nicht mit Saugleitung gekuppelt zu Wasser gebracht - beim Spritzen wird Angriffslinie mit einem Körperteil am Boden überschritten - Angriffstrupps unterstützen sich gegenseitig - nach dreimaligem Fehlstart Zeitnahme Bei Vorhandensein einer elektronischen Zeitmessung, wird auf Hundertstel gewertet. Andernfalls erfolgt eine Handmessung. Die Zeitmessung erfolgt dann in Sekunden und Zehntelsekunden. Die Zeitnahme erfolgt durch 3 Zeitnehmer. Die gestoppte Mittelzeit (auf zehntel/ kaufmännisch gerundet) wird gewertet. Bei Ausfall einer Stoppuhr wird die Mittelzeit der anderen beiden Uhren genommen. Sollte es einen Ausfall der elektronischen Zeitmessung geben, wird die Handmessung des gesamten Durchgangs gewertet. Berufungen gegen Kampfrichterurteile Berufungen gegen Kampfrichterurteile sind durch den Mannschaftsleiter spätestens 15 Minuten nach der Bekanntgabe des Kampfrichterurteils schriftlich dem Hauptkampfrichter zu übergeben. Sie können sich nur auf den Lauf der eigenen Mannschaft beziehen. Die Entscheidung über die Berufung nimmt der Hauptkampfrichter vor. Dieser entscheidet nach Abstimmung mit dem Hauptwettkampfgericht vor Ort endgültig. Proteste sind nur zulässig, wenn sich Entscheidungen von Schiedsrichtern gegen die eigene Mannschaft richten. Proteste von Außen sind unzulässig! Ein Videobeweis ist nicht zulässig! Im Weiteren gilt die „Wettkampfordnung für Internationale Feuerwehrsportwettkämpfe" CTIF, 7. Auflage 2012 als Entscheidungsgrundlage. Mit der Anmeldung am „6. Elbpokal“ erklären sich die teilnehmenden Mannschaften dazu bereit, dass Bilder auf frei zugänglichen Internetseiten und öffentlichen Medien (z. B. Zeitung, Fernsehen) gezeigt werden können. Änderungen Vorbehalten, sollte es dennoch welche geben, werden sie rechtzeitig unter www.elbpokal.de bekannt gegeben! Im Namen des Veranstalters Alexander Ihde
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