Amtsblatt - Stadt Traunstein

Amtsblatt
Nr. 31/2016 vom 6. August 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Wasserrecht;
Erlass einer Verordnung über das Wasserschutzgebiet
für die Quellen 1, 2, und 3 „Emer-, Wirts- und
Tischlerquelle“, auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt
Traunstein für die öffentliche Wasserversorgung der
Großen Kreisstadt Traunstein, Ortsteil Kammer;
Begünstigter Wasserversorger:
verband Kammer-Rettenbach;
Wasserbeschaffungs-
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat das Überschwemmungsgebiet
an der Traun im Bereich der Gemeinde Siegsdorf, der Großen Kreisstadt
Traunstein bis zum Eisenbahnviadukt und der Gemeinde Surberg neu
ermittelt. Die Verpflichtung, Überschwemmungsgebiete neu zu ermitteln
und zu kartieren, ergibt sich aus Art. 46 Abs. 1 Bayerisches
Wassergesetz (BayWG).
Der hier betrachtete Abschnitt der Traun liegt innerhalb des
Hochwasserrisikogebiets gem. § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 5
Satz 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und ist daher verpflichtend
als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser – HQ 100). Ein 100jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal
erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert
handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach
auftreten.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist eine Neufestsetzung des
Überschwemmungsgebiets an der Traun beabsichtigt. Es besteht aus
dem Retentions- und aus dem Abflussbereich mit jeweils
unterschiedlichen Anordnungen (Gebote, Verbote, Beschränkungen,
Duldungspflichten).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Überschwemmungsgebiet
die Gegebenheiten in der Natur widerspiegelt.
Die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets und die
Auslegung der dafür maßgeblichen Unterlagen werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Der Verordnungsentwurf vom 13.07.2016, ein Übersichtslageplan vom
20.01.2016 im Maßstab M 1 : 12.500 und die Detailkarten vom
20.01.2016 im Maßstab M 1 : 2.500 liegen zusammen mit dem
Erläuterungsbericht
Der Wasserbeschaffungsverband Kammer-Rettenbach betreibt zur
Versorgung der Großen Kreisstadt Traunstein, Ortsteil Kammer, mit
Trinkwasser zwei Trinkwassergewinnungsanlagen, bestehend aus drei
Quellen, nämlich den Quellen 1, 2 und 3 „Emer-, Wirts- und
Tischlerquelle“.
Zum Schutz des Trinkwassers aus den Quellen 1 und 3 existiert ein
Wasserschutzgebiet, das durch Verordnung des Landratsamtes
Traunstein vom 07.10.1965, geändert durch Verordnung vom
05.11.1985, festgesetzt wurde.
Das Wasser aus der Quelle 2 ist bisher durch keine
Wasserschutzgebietsverordnung geschützt.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist eine Neuausweisung des
Wasserschutzgebietes beabsichtigt. Es besteht aus den beiden
Fassungsbereich und zwei engeren sowie zwei weiteren Schutzzonen
mit jeweils unterschiedlichen Anordnungen (Gebote, Verbote,
Beschränkungen, Duldungspflichten).
Die geplante Schutzgebietsausweisung und die Auslegung der dafür
maßgeblichen Unterlagen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
ab Dienstag, den 16.08.2016,
Der Verordnungsentwurf vom 14.07.2016, ein Übersichtslageplan vom
auf die Dauer eines Monats
25.08.2015 im Maßstab M 1:10.000 und der Schutzgebietsvorschlag vom
bis 16.09.2016
15.02.2011 im Maßstab M 1:5.000 liegen zusammen mit den vom Träger
der Wasserversorgung eingereichten Verfahrensunterlagen
in der Stadtverwaltung Traunstein, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein,
Zimmer Nr. 216, während der allgemeinen Dienststunden zur
vom 16.08.2016 bis einschließlich 15.09.2016
Einsichtnahme auf.
im Rathaus Traunstein, Stadtplatz 39, Zi.Nr. 212, während der
Bedenken und Anregungen (Einwendungen) sowie Stellungnahmen von
allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches
Bedenken und Anregungen (Einwendungen) zum Verordnungsentwurf Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) zum Verordnungsentwurf und
und zum Schutzgebietsvorschlag können nur während der Auslegung zum Schutzgebietsvorschlag können nur während der Auslegung und in
und in der Zeit bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist der Zeit bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (=
(=Einwendungsfrist), d.h. bis zum 29.09.2016
Einwendungsfrist), d. h. bis einschließlich 04.10.2016
- beim Landratsamt Traunstein, Postfach 1509, 83276 Traunstein,  beim Landratsamt Traunstein, Postfach 1509, 83276 Traunstein,
bzw. Papst-Benedikt XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer Nr. B
bzw. Papst-Benedikt XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer Nr. B
1.74,
1.74
oder
oder
- bei der Geschäftsstelle der Großen Kreisstadt Traunstein, Zimmer  bei der Stadtverwaltung Traunstein, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein,
Nr. 212,
Baurechtsamt, Zimmer Nr. 216
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Bedenken und Anregungen 1) mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Bedenken und Anregungen
(Einwendungen) ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen
(Einwendungen) ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen;
privatrechtlichen Titeln beruhen;
2. zur Schutzgebietsausweisung rechtzeitig vorgebrachte Bedenken 2) zur Überschwemmungsgebietsfestsetzung rechtzeitig vorgebrachte
und Anregungen sowie Stellungnahmen von Behörden und Trägern
Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen von Behörden
öffentlicher Belange nach Ablauf der Einwendungsfrist mit dem
und Trägern öffentlicher Belange nach Ablauf der Einwendungsfrist
Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den
mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und
Personen bzw. Stellen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht
den Personen bzw. Stellen, die Bedenken und Anregungen
haben, erörtert werden;
vorgebracht haben, erörtert werden;
3. der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher in den 3) der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher in den
Gemeinden, in denen auch die Auslegung erfolgt ist, ortsüblich
Gemeinden, in denen auch die Auslegung erfolgt ist, ortsüblich
bekannt gemacht wird und die Behörden, der Träger des Vorhabens
bekannt gemacht wird und die Behörden, der Träger des Vorhabens
und diejenigen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben,
und diejenigen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben,
in der Regel schriftlich eingeladen werden;
in der Regel schriftlich eingeladen werden;
4. die Personen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, 4) die Personen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben,
von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von
benachrichtigt werden können und auch die Unterrichtung über die
dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
Gründe einer Nichtberücksichtigung vorgebrachter Bedenken und
benachrichtigt werden können und auch die Unterrichtung über die
Anregungen
(Einwendungen)
durch
eine
öffentliche
Gründe einer Nichtberücksichtigung vorgebrachter Bedenken und
Benachrichtigung ersetzt werden kann, wenn mehr als fünfzig
Anregungen
(Einwendungen)
durch
eine
öffentliche
Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind;
Benachrichtigung ersetzt werden kann, wenn mehr als fünfzig
5. Einwendungen, die durch E-Mail vorgebracht werden, nicht der
Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind;
Schriftform genügen und deshalb nicht berücksichtigt werden 5) Einwendungen, die durch E-Mail vorgebracht werden, nicht der
können;
Schriftform genügen und deshalb nicht berücksichtigt werden
6. bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn
können;
verhandelt und entschieden werden kann.
6) bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn
Der Text dieser Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage
verhandelt und entschieden werden kann.
der Stadt Traunstein unter www.traunstein.de veröffentlicht.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet auf der
Homepage der Stadt Traunstein unter www.traunstein.de eingesehen
werden.
Wasserrecht;
Erlass einer Verordnung über das Überschwemmungsgebiet
an
der
Traun
Gewässer
I.
Ordnung,
Flusskilometer 22,65 – 28,8 auf dem Gebiet der
Gemeinden Siegsdorf, Große Kreisstadt Traunstein und
Surberg, Landkreis Traunstein;
Bekanntmachung
Das Landratsamt Traunstein beabsichtigt, innerhalb des im Betreff
genannten Gewässerabschnittes der Traun (Zusammenfluss der Roten
und der Weißen Traun im Gemeindegebiet Siegsdorf bis zum
Eisenbahnviadukt im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Traunstein) ein
Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen. Für den
betreffenden Gewässerabschnitt gibt es bereits ein festgesetztes
Überschwemmungsgebiet (Verordnung des Landratsamtes Traunstein
über das Überschwemmungsgebiet an der Traun (V. Teil) vom
12.09.1984, bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Traunstein
Nr. 38 vom 21.09.1984). Grundlage dieses Überschwemmungsgebiets
war das Hochwasserereignis aus dem Jahr 1954.
Abweichungen
im
Umgriff
zum
bisher
festgesetzten
Überschwemmungsgebiet sind zu einen auf den Abschluss des
Bauabschnitts Traunstein-Süd der Hochwasserschutzmaßnahmen für die
Stadt Traunstein zurückzuführen, wodurch weite Flächen im Stadtbereich
vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis geschützt sind. Zudem
wurde das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet auf der Grundlage
eines HQ 100 ermittelt, wobei die bei der Hochwasserereignissen 2013
und 2002 offenkundig gewordene Durchlässigkeit des Bahndammes auf
der Strecke zwischen Siegsdorf und Traunstein berücksichtigt wurde,
was in diesem Bereich eine deutlich größere Ausdehnung des neu
festzusetzenden Überschwemmungsgebiets bedingt.
Sitzung des Bauausschusses
Am Freitag, 12.08.2016, um 10:00 Uhr findet im Schrannensaal, Altbau,
1. OG (Zi. 101), Rathaus Traunstein die Sitzung des Bauausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.07.2016
2. Umbau des bestehenden Wohnhauses zur Schaffung einer dritten
Wohneinheit und Anbau einer Außentreppe beim Anwesen
Hüttstraße 14 (Fl.Nr. 717/18 der Gemarkung Traunstein) in
Traunstein
3. Nutzungsänderung und Umbau von Büroräumen in ein Archiv und
Anbau eines Lastenaufzugs beim Anwesen Schmidhamer Straße 23
(Fl.Nr. 158/3 der Gemarkung Wolkersdorf) in Traunstein
4. Anbau an das bestehende Wohnhaus sowie Abbruch und Neubau
der bestehenden Garage auf dem Grundstück Kardinal-FaulhaberStraße 26 (Fl.Nr. 47/1 der Gemarkung Haslach) in Traunstein
5. Umbau und Erweiterung des Verwaltungs- und Fertigungsgebäudes
auf dem Grundstück Grabenstätter Straße 1 und 3 (Fl.Nrn. 313/3 und
313/8 der Gemarkung Wolkersdorf) in Traunstein
6. Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes auf dem
Grundstück Falkensteinstraße 8 (Fl.Nr. 203/5 der Gemarkung
Haslach) in Traunstein
7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Milchviehstalls mit
Güllegrube auf dem Grundstück Neuling 2 und 2 a (Fl.Nr. 1048 der
Gemarkung Haslach) in Traunstein
8. Umbau der Luftrettungszentrale des Klinikums auf dem Grundstück
Cuno-Niggl-Straße 3 (Fl.Nr. 951 der Gemarkung Traunstein) in
Traunstein
Amtliche Mitteilungen
Traunsteiner Wochen- und Bauernmarkt
Anlässlich des 16. Pfälzer Weinfestes vom 11.08. bis 14.08.2016 findet
der Bauernmarkt am Freitag, 12.08.2016 und der Wochenmarkt am
Samstag, 13.08.2016 auf der Stadtplatz-Südseite statt.
Die Marktzeiten bleiben unverändert.
Feiertagsbedingte Änderung der Müllabfuhr in der
KW 33
Aufgrund des Feiertages Mariä Himmelfahrt am Montag, den 15.08.2016
kommt es in der Zeit von 15.08. bis 19.08.2016 zu folgenden
Änderungen bei der Abfuhr der Papier- und Restmülltonnen:
Datum
Montag, 15.08.2016
Dienstag, 16.08.2016
Mittwoch, 17.08.2016
Donnerstag, 18.08.2016
Freitag, 19.08.2016
Termin
Restmülltonne
keine Abholung Feiertag
Gebiet 5
Gebiete 2 und 4
Termin
Papiertonne
keine Abholung Feiertag
Gebiet A
Gebiet B
Gebiet C
Gebiet D
Die genauen Abfuhrtermine können Sie außerdem dem Abfuhrkalender
des Landkreises Traunstein unter folgendem Link entnehmen:
http://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/aemter/sg152/abfallwi
rtschaft/dokumente/LAT_15_001_Abfuhrkalender_Traunstein.pdf
Bei Fragen steht die Stadtverwaltung Traunstein gerne unter der
Telefonnummer 0861/65-247 zur Verfügung.
Sperrung des Bahnüberganges an der Wolkersdorfer
Straße
Derzeit werden am Klinikum 2 Bahnhaltepunkte gebaut, der künftige
Haltepunkt mit einer Länge von 100 Metern sowie ein Behelfsbahnsteig
mit einer Länge von 55 Metern.
Dies hat Auswirkungen auf den Bahnübergang an der Kreisstraße TS 2
(Wolkersdorfer Straße). Erforderlich ist eine Angleichung an das neue
Niveau der beiden Haltepunkte.
Wegen dieser Bauarbeiten ist der Bahnübergang in der Zeit von
Freitag, 19. August, 20 Uhr bis Dienstag, 23. August, 19 Uhr
für den Individualverkehr gesperrt.
Die Umleitung ist über die Eugen-Rosner-Straße, Wasserburger Straße,
Kotzinger Straße und dem Umspannwerk an der Kreuzstraße
beschildert.
Fußgänger können den Fußwegbahnübergang am Parkdeck des
Klinikums benutzen. Der kurze Umweg wird mit Hinweistafeln versehen.
Wir bitten um Verständnis für diese Baumaßnahme und die damit
verbundenen Unannehmlichkeiten.
Nachrichten
In den Sommerferien
Geschichte erleben
Traunsteins
Kultur
und
Geführter Stadtspaziergang jeden Donnerstag um 11 Uhr
In den Sommerferien Traunsteins Kultur und Geschichte entdecken:
Jeden Donnerstag um 11 Uhr laden erfahrene Stadtführer Einheimische
wie Gäste zu einem Rundgang zu Traunsteins Sehenswürdigkeiten und
historischen Plätzen ein.
Die Tour, die sich für die ganze Familie eignet, führt über den Stadtplatz
mit der Stadtpfarrkirche St. Oswald, dem Lindlbrunnen und dem
Jacklturm. Anschließend geht es hinab in die Au zur Salinenkapelle und
zu den Salinenhäusern. Auch das Rathaus, das Heimathaus mit dem
Stadt- und Spielzeugmuseum und die Klosterkirche sind Teil des
Stadtspaziergangs durch Traunstein.
Die etwa zweistündige Stadtführung kostet 5 Euro. Kinder bis 14 Jahre
sind frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist vor der
Tourist-Information im Brunnenhof des Rathauses.
Mehr Informationen zum wöchentlichen Stadtspaziergang sowie zu
weiteren Führungen sind in der Tourist-Information Traunstein am
Stadtplatz (Telefon: 0861 / 65-500, E-Mail: [email protected]) erhältlich.
Traunsteins Biertradition erleben
Stadtführung mit Brauereibesuchen und Bierverköstigungen am 12.
August
Hopfen, Malz, Hefe, Wasser – und eine Portion Leidenschaft: Zum 500jährigen Jubiläum des Reinheitsgebotes werden in der Bierstadt
Traunstein Sonderführungen angeboten. Am 12. August heißt es wieder
ProBIERma’s.
Bei der besonderen Stadtführung werden alte und neue Stätten
Traunsteiner Braukunst besucht und Geschichten über Brauereien und
Brauer zum Besten gegeben. Selbstverständlich dürfen auch
ausgewählte Biersorten probiert werden. Beginn ist um 16 Uhr,
Treffpunkt ist im Brunnenhof des Rathauses. Die Führung kostet 24,50
Euro für Erwachsene (ab 16 Jahren). Um Anmeldung bei der TouristInformation Traunstein im Rathaus (Telefon: 0861 / 65 500, E-Mail:
[email protected]) wird gebeten.
Weitere Termine für die ProBIERma’s-Führungen sind (immer freitags)
am 26. August, 09. und 23. September sowie 14. Oktober.
Eintauchen in die Welt der Schwammerl
Pilze suchen mit Expertin Petra Buchfellner am 13. und 24. August
Auf die Pilze, fertig, los! Doch welche sind essbar, welche ungenießbar
oder gar giftig? Pilze sind vielfältig und oftmals nur für Geübte
zweifelsfrei bestimmbar. Bei der Führung mit der geprüften Pilzberaterin
Petra Buchfellner gilt es die Pilze, die in unseren Wäldern heimisch sind,
zu entdecken und zu lernen, wie man essbare von giftigen unterscheidet.
Die gesammelten Pilze werden noch im Wald sortiert und gereinigt.
Außerdem hat Petra Buchfellner Tipps und Rezepte für eine leckere
Zubereitung im Gepäck.
Fortsetzung nächste Seite
Amtsblatt
Nr. 31/2016 vom 6. August 2016
Die Führungen, ein Erlebnis für die ganze Familie, finden am 13. August Montag, 08.08.2016
um 9 Uhr und am 24. August um 14 Uhr statt. Die Touren dauern jeweils 10:00 Uhr
Auswählen, einloggen, herunterladen –
etwa drei Stunden. Die Teilnahme kostet für Erwachsene 8 Euro, Kinder
so funktioniert die Onleihe
zahlen 3 Euro. Eine Anmeldung ist bei der Tourist-Information Traunstein
Einsteigerkurs "Entdecke die onlineBibliothek";
am Stadtplatz (Telefon: 0861/65-500, E-Mail: touristinfo@stadtTeilnahme ist kostenlos.
traunstein.de) möglich. Bei der Anmeldung wird auch der Treffpunkt für
die Führungen bekanntgegeben.
Anmeldung unter Tel. 0861 - 164480 erforderlich
Stadtbücherei Traunstein, Haywards-Heath-Weg 1
18:00 –
Bridge-Turnier
22:00 Uhr
Gasthaus Haidforst, Wasserburger Straße 90
Dienstag, 09.08.2016
11:00 Uhr
Ausflugsfahrt des BRH Traunstein zum Jägersee
Treffpunkt: Annette-Kolb-Gymnasium, Güterhallenstr. 12
Mittwoch, 10.08.2016
14:30 –
Spiele-Nachmittag
16:30 Uhr
Kontakt: [email protected]
Gasthaus Sailer Keller, Herzog-Wilhelm-Str. 1
08:00 –
Wochenmarkt
12:00 Uhr
auf dem Stadtplatz
08:30 –
Kneippverein Wandergruppe – Wanderung
14:30 Uhr
zur Steineralm
Auch Nichtmitglieder (Unkostenbeitrag 3,-€) sind
willkommen. Weitere Info: Tel.: 0861 15640
Treffpunkt am Festplatz an der Chiemgauhalle,
Siegsdorferstr. 1
14:00 Uhr
Sommerfest des BRH Traunstein
findet im Biergarten des Sailer Kellers statt.
Gasthaus Sailer Keller, Herzog-Wilhelm-Str. 1
20:00 Uhr
Sommer-Stammtisch des Historischen Vereins
für den Chiemgau zu Traunstein e. V
Eintritt frei, für Brotzeit und Getränke ist gesorgt.
Zieglerwirtsstube im Heimathaus, Stadtplatz 2-3
Donnerstag, 11.08.2016
11:00 –
Stadtspaziergang - geführte Tour durch
13:00 Uhr
Traunsteins Geschichte
Anmeldung in der Tourist-Info unter Tel. 0861-65500.
Preis: 3,50 € für Kinder, 4,00 € für Gäste mit Gästekarte,
5,00 € für Erwachsene
Treffpunkt bei der Tourist-Information Traunstein,
Brunnenhof, Stadtplatz 39
14:00 –
Gebrauchtkleidermarkt und vieles mehr
16:00 Uhr
Der Erlös geht an soziale Zwecke im Landkreis Traunstein.
Brenninger, Zirnbergerstraße 15
18:00 Uhr
16. Pfälzer Weinfest - "Bayern und Pfalz - Gott erhalt´s"
Fassanstich mit 100 Freischoppen durch
Oberbürgermeister Christian Kegel, Bürgermeister
Axel Wassyl und Weinprinzessin Madleine Römer
anschließend Unterhaltung mit dem Reblaus-Trio
Stadtplatz
20:30 Uhr
Orgelmusik zur Nacht
Organistin Kaori Mune-Maier aus Bad Aibling spielt
Orgelwerke von Georg und Gottlieb Muffat und J.S. Bach
Evangelische Auferstehungskirche Traunstein,
Crailsheimstraße 10
Freitag, 12.08.2016
10:00 –
Bauernmarkt
16:00 Uhr
Aktion: Kräuterbuschen
auf dem Stadtplatz Traunstein
16:00 –
ProBIERma`s – Stadtführung mit Bierverkostung
19:30 Uhr
Anmeldung + Info in der Tourist-Info unter Tel. 0861-65500
Treffpunkt bei der Tourist-Information Traunstein,
Brunnenhof, Stadtplatz 39
19:00 Uhr
16. Pfälzer Weinfest - "Bayern und Pfalz - Gott erhalt´s"
Unterhaltung mit den Bergfex´n
Stadtplatz
Samstag, 13.08.2016
08:00 –
Wochenmarkt
12:00 Uhr
auf dem Stadtplatz
09:00 –
Schwammerlzeit - Führung mit Petra Buchfellner
12:00 Uhr
Information und Anmeldung in der Tourist-Information
unter Tel. 0861 65500. Die Führung kostet für
Erwachsene 8,00 € und für Kinder 3,00 €
10:30 Uhr
16. Pfälzer Weinfest - "Bayern und Pfalz - Gott erhalt´s"
10:30 Uhr: Jazzfrühshoppen mit Oiweiumhoibeeife
ab 19:00 Uhr: Unterhaltung mit The Aquarius
Stadtplatz
22:00 Uhr
Busfahrt zum Supercupfinale Borussia Dortmund
gegen FC Bayern München
Info + Kontakt: [email protected] / 0176/21983462
Treffpunkt Annette-Kolb-Gymnasium, Güterhallenstr. 12
Wochenprogramm vom 06.08.2016 bis 13.08.2016
Samstag, 06.08.2016
08:00 –
Wochenmarkt
12:00 Uhr
auf dem Stadtplatz
20:00 Uhr
Vernissage Eismann - Wanderlust"
Zeitgenössische urbane ‘Stencil Art‘ aus dem Chiemgau.
Alte Wache, Rathaus Erdgeschoss
09:00 –
Gebrauchtkleidermarkt und vieles mehr
13:00 Uhr
Der Erlös geht an soziale Zwecke im
Landkreis Traunstein.
Brenninger, Zirnbergerstraße 15
14:00 –
Kräuterwanderung mit Daniela Spies
17:00 Uhr
Information und Anmeldung in der Tourist-Information
unter Tel. 0861 65500, Preis: 10,00 bis 5,00 €
Waldkindergartenparkplatz Lauter, Betonstraße,
Surberg
Ausstellungen:
07.08.2016 –
09.08.2016
Eismann – „Wanderlust"
Zeitgenössische urbane ‘Stencil Art‘
aus dem Chiemgau.
Alte Wache, Erdgeschoss im Rathaus
Dies ist ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Stadt Traunstein.
Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Den gesamten Veranstaltungskalender finden Sie im Internet unter
www.traunstein.de. Auskunft erhalten Sie auch bei der Tourist-Information
Traunstein, Tel. 0861 – 65500.
Zeitnah aktuell, Daten, Berichte, Informationen – alles was Sie über
Ihre Heimatstadt Traunstein wissen wollen, was interessiert – finden
Sie im Internet unter
Traunstein, 04.08.2016
Stadt Traunstein
i.V.
gez.
Hans Zillner
2. Bürgermeister
Hausanschrift:
Postanschrift:
Tel.: 0861 / 65-0
SATZ UND
GESTALTUNG:
STADT TRAUNSTEIN
Stadtplatz 39, Traunstein
Stadt Traunstein, 83276 Traunstein
www.traunstein.de