Amtsblatt Nr. 31/2016 vom 6. August 2016 Amtliche Bekanntmachungen Wasserrecht; Erlass einer Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die Quellen 1, 2, und 3 „Emer-, Wirts- und Tischlerquelle“, auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Traunstein für die öffentliche Wasserversorgung der Großen Kreisstadt Traunstein, Ortsteil Kammer; Begünstigter Wasserversorger: verband Kammer-Rettenbach; Wasserbeschaffungs- Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat das Überschwemmungsgebiet an der Traun im Bereich der Gemeinde Siegsdorf, der Großen Kreisstadt Traunstein bis zum Eisenbahnviadukt und der Gemeinde Surberg neu ermittelt. Die Verpflichtung, Überschwemmungsgebiete neu zu ermitteln und zu kartieren, ergibt sich aus Art. 46 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Der hier betrachtete Abschnitt der Traun liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets gem. § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und ist daher verpflichtend als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser – HQ 100). Ein 100jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist eine Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Traun beabsichtigt. Es besteht aus dem Retentions- und aus dem Abflussbereich mit jeweils unterschiedlichen Anordnungen (Gebote, Verbote, Beschränkungen, Duldungspflichten). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Überschwemmungsgebiet die Gegebenheiten in der Natur widerspiegelt. Die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets und die Auslegung der dafür maßgeblichen Unterlagen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Verordnungsentwurf vom 13.07.2016, ein Übersichtslageplan vom 20.01.2016 im Maßstab M 1 : 12.500 und die Detailkarten vom 20.01.2016 im Maßstab M 1 : 2.500 liegen zusammen mit dem Erläuterungsbericht Der Wasserbeschaffungsverband Kammer-Rettenbach betreibt zur Versorgung der Großen Kreisstadt Traunstein, Ortsteil Kammer, mit Trinkwasser zwei Trinkwassergewinnungsanlagen, bestehend aus drei Quellen, nämlich den Quellen 1, 2 und 3 „Emer-, Wirts- und Tischlerquelle“. Zum Schutz des Trinkwassers aus den Quellen 1 und 3 existiert ein Wasserschutzgebiet, das durch Verordnung des Landratsamtes Traunstein vom 07.10.1965, geändert durch Verordnung vom 05.11.1985, festgesetzt wurde. Das Wasser aus der Quelle 2 ist bisher durch keine Wasserschutzgebietsverordnung geschützt. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist eine Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beabsichtigt. Es besteht aus den beiden Fassungsbereich und zwei engeren sowie zwei weiteren Schutzzonen mit jeweils unterschiedlichen Anordnungen (Gebote, Verbote, Beschränkungen, Duldungspflichten). Die geplante Schutzgebietsausweisung und die Auslegung der dafür maßgeblichen Unterlagen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. ab Dienstag, den 16.08.2016, Der Verordnungsentwurf vom 14.07.2016, ein Übersichtslageplan vom auf die Dauer eines Monats 25.08.2015 im Maßstab M 1:10.000 und der Schutzgebietsvorschlag vom bis 16.09.2016 15.02.2011 im Maßstab M 1:5.000 liegen zusammen mit den vom Träger der Wasserversorgung eingereichten Verfahrensunterlagen in der Stadtverwaltung Traunstein, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein, Zimmer Nr. 216, während der allgemeinen Dienststunden zur vom 16.08.2016 bis einschließlich 15.09.2016 Einsichtnahme auf. im Rathaus Traunstein, Stadtplatz 39, Zi.Nr. 212, während der Bedenken und Anregungen (Einwendungen) sowie Stellungnahmen von allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Bedenken und Anregungen (Einwendungen) zum Verordnungsentwurf Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) zum Verordnungsentwurf und und zum Schutzgebietsvorschlag können nur während der Auslegung zum Schutzgebietsvorschlag können nur während der Auslegung und in und in der Zeit bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist der Zeit bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (= (=Einwendungsfrist), d.h. bis zum 29.09.2016 Einwendungsfrist), d. h. bis einschließlich 04.10.2016 - beim Landratsamt Traunstein, Postfach 1509, 83276 Traunstein, beim Landratsamt Traunstein, Postfach 1509, 83276 Traunstein, bzw. Papst-Benedikt XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer Nr. B bzw. Papst-Benedikt XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer Nr. B 1.74, 1.74 oder oder - bei der Geschäftsstelle der Großen Kreisstadt Traunstein, Zimmer bei der Stadtverwaltung Traunstein, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein, Nr. 212, Baurechtsamt, Zimmer Nr. 216 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Es wird darauf hingewiesen, dass 1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Bedenken und Anregungen 1) mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Bedenken und Anregungen (Einwendungen) ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen (Einwendungen) ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; privatrechtlichen Titeln beruhen; 2. zur Schutzgebietsausweisung rechtzeitig vorgebrachte Bedenken 2) zur Überschwemmungsgebietsfestsetzung rechtzeitig vorgebrachte und Anregungen sowie Stellungnahmen von Behörden und Trägern Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen von Behörden öffentlicher Belange nach Ablauf der Einwendungsfrist mit dem und Trägern öffentlicher Belange nach Ablauf der Einwendungsfrist Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und Personen bzw. Stellen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht den Personen bzw. Stellen, die Bedenken und Anregungen haben, erörtert werden; vorgebracht haben, erörtert werden; 3. der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher in den 3) der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher in den Gemeinden, in denen auch die Auslegung erfolgt ist, ortsüblich Gemeinden, in denen auch die Auslegung erfolgt ist, ortsüblich bekannt gemacht wird und die Behörden, der Träger des Vorhabens bekannt gemacht wird und die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, und diejenigen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, in der Regel schriftlich eingeladen werden; in der Regel schriftlich eingeladen werden; 4. die Personen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, 4) die Personen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von benachrichtigt werden können und auch die Unterrichtung über die dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung Gründe einer Nichtberücksichtigung vorgebrachter Bedenken und benachrichtigt werden können und auch die Unterrichtung über die Anregungen (Einwendungen) durch eine öffentliche Gründe einer Nichtberücksichtigung vorgebrachter Bedenken und Benachrichtigung ersetzt werden kann, wenn mehr als fünfzig Anregungen (Einwendungen) durch eine öffentliche Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; Benachrichtigung ersetzt werden kann, wenn mehr als fünfzig 5. Einwendungen, die durch E-Mail vorgebracht werden, nicht der Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; Schriftform genügen und deshalb nicht berücksichtigt werden 5) Einwendungen, die durch E-Mail vorgebracht werden, nicht der können; Schriftform genügen und deshalb nicht berücksichtigt werden 6. bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn können; verhandelt und entschieden werden kann. 6) bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn Der Text dieser Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage verhandelt und entschieden werden kann. der Stadt Traunstein unter www.traunstein.de veröffentlicht. Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet auf der Homepage der Stadt Traunstein unter www.traunstein.de eingesehen werden. Wasserrecht; Erlass einer Verordnung über das Überschwemmungsgebiet an der Traun Gewässer I. Ordnung, Flusskilometer 22,65 – 28,8 auf dem Gebiet der Gemeinden Siegsdorf, Große Kreisstadt Traunstein und Surberg, Landkreis Traunstein; Bekanntmachung Das Landratsamt Traunstein beabsichtigt, innerhalb des im Betreff genannten Gewässerabschnittes der Traun (Zusammenfluss der Roten und der Weißen Traun im Gemeindegebiet Siegsdorf bis zum Eisenbahnviadukt im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Traunstein) ein Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen. Für den betreffenden Gewässerabschnitt gibt es bereits ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet (Verordnung des Landratsamtes Traunstein über das Überschwemmungsgebiet an der Traun (V. Teil) vom 12.09.1984, bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 38 vom 21.09.1984). Grundlage dieses Überschwemmungsgebiets war das Hochwasserereignis aus dem Jahr 1954. Abweichungen im Umgriff zum bisher festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind zu einen auf den Abschluss des Bauabschnitts Traunstein-Süd der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt Traunstein zurückzuführen, wodurch weite Flächen im Stadtbereich vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis geschützt sind. Zudem wurde das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet auf der Grundlage eines HQ 100 ermittelt, wobei die bei der Hochwasserereignissen 2013 und 2002 offenkundig gewordene Durchlässigkeit des Bahndammes auf der Strecke zwischen Siegsdorf und Traunstein berücksichtigt wurde, was in diesem Bereich eine deutlich größere Ausdehnung des neu festzusetzenden Überschwemmungsgebiets bedingt. Sitzung des Bauausschusses Am Freitag, 12.08.2016, um 10:00 Uhr findet im Schrannensaal, Altbau, 1. OG (Zi. 101), Rathaus Traunstein die Sitzung des Bauausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.07.2016 2. Umbau des bestehenden Wohnhauses zur Schaffung einer dritten Wohneinheit und Anbau einer Außentreppe beim Anwesen Hüttstraße 14 (Fl.Nr. 717/18 der Gemarkung Traunstein) in Traunstein 3. Nutzungsänderung und Umbau von Büroräumen in ein Archiv und Anbau eines Lastenaufzugs beim Anwesen Schmidhamer Straße 23 (Fl.Nr. 158/3 der Gemarkung Wolkersdorf) in Traunstein 4. Anbau an das bestehende Wohnhaus sowie Abbruch und Neubau der bestehenden Garage auf dem Grundstück Kardinal-FaulhaberStraße 26 (Fl.Nr. 47/1 der Gemarkung Haslach) in Traunstein 5. Umbau und Erweiterung des Verwaltungs- und Fertigungsgebäudes auf dem Grundstück Grabenstätter Straße 1 und 3 (Fl.Nrn. 313/3 und 313/8 der Gemarkung Wolkersdorf) in Traunstein 6. Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes auf dem Grundstück Falkensteinstraße 8 (Fl.Nr. 203/5 der Gemarkung Haslach) in Traunstein 7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Milchviehstalls mit Güllegrube auf dem Grundstück Neuling 2 und 2 a (Fl.Nr. 1048 der Gemarkung Haslach) in Traunstein 8. Umbau der Luftrettungszentrale des Klinikums auf dem Grundstück Cuno-Niggl-Straße 3 (Fl.Nr. 951 der Gemarkung Traunstein) in Traunstein Amtliche Mitteilungen Traunsteiner Wochen- und Bauernmarkt Anlässlich des 16. Pfälzer Weinfestes vom 11.08. bis 14.08.2016 findet der Bauernmarkt am Freitag, 12.08.2016 und der Wochenmarkt am Samstag, 13.08.2016 auf der Stadtplatz-Südseite statt. Die Marktzeiten bleiben unverändert. Feiertagsbedingte Änderung der Müllabfuhr in der KW 33 Aufgrund des Feiertages Mariä Himmelfahrt am Montag, den 15.08.2016 kommt es in der Zeit von 15.08. bis 19.08.2016 zu folgenden Änderungen bei der Abfuhr der Papier- und Restmülltonnen: Datum Montag, 15.08.2016 Dienstag, 16.08.2016 Mittwoch, 17.08.2016 Donnerstag, 18.08.2016 Freitag, 19.08.2016 Termin Restmülltonne keine Abholung Feiertag Gebiet 5 Gebiete 2 und 4 Termin Papiertonne keine Abholung Feiertag Gebiet A Gebiet B Gebiet C Gebiet D Die genauen Abfuhrtermine können Sie außerdem dem Abfuhrkalender des Landkreises Traunstein unter folgendem Link entnehmen: http://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/aemter/sg152/abfallwi rtschaft/dokumente/LAT_15_001_Abfuhrkalender_Traunstein.pdf Bei Fragen steht die Stadtverwaltung Traunstein gerne unter der Telefonnummer 0861/65-247 zur Verfügung. Sperrung des Bahnüberganges an der Wolkersdorfer Straße Derzeit werden am Klinikum 2 Bahnhaltepunkte gebaut, der künftige Haltepunkt mit einer Länge von 100 Metern sowie ein Behelfsbahnsteig mit einer Länge von 55 Metern. Dies hat Auswirkungen auf den Bahnübergang an der Kreisstraße TS 2 (Wolkersdorfer Straße). Erforderlich ist eine Angleichung an das neue Niveau der beiden Haltepunkte. Wegen dieser Bauarbeiten ist der Bahnübergang in der Zeit von Freitag, 19. August, 20 Uhr bis Dienstag, 23. August, 19 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Die Umleitung ist über die Eugen-Rosner-Straße, Wasserburger Straße, Kotzinger Straße und dem Umspannwerk an der Kreuzstraße beschildert. Fußgänger können den Fußwegbahnübergang am Parkdeck des Klinikums benutzen. Der kurze Umweg wird mit Hinweistafeln versehen. Wir bitten um Verständnis für diese Baumaßnahme und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Nachrichten In den Sommerferien Geschichte erleben Traunsteins Kultur und Geführter Stadtspaziergang jeden Donnerstag um 11 Uhr In den Sommerferien Traunsteins Kultur und Geschichte entdecken: Jeden Donnerstag um 11 Uhr laden erfahrene Stadtführer Einheimische wie Gäste zu einem Rundgang zu Traunsteins Sehenswürdigkeiten und historischen Plätzen ein. Die Tour, die sich für die ganze Familie eignet, führt über den Stadtplatz mit der Stadtpfarrkirche St. Oswald, dem Lindlbrunnen und dem Jacklturm. Anschließend geht es hinab in die Au zur Salinenkapelle und zu den Salinenhäusern. Auch das Rathaus, das Heimathaus mit dem Stadt- und Spielzeugmuseum und die Klosterkirche sind Teil des Stadtspaziergangs durch Traunstein. Die etwa zweistündige Stadtführung kostet 5 Euro. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist vor der Tourist-Information im Brunnenhof des Rathauses. Mehr Informationen zum wöchentlichen Stadtspaziergang sowie zu weiteren Führungen sind in der Tourist-Information Traunstein am Stadtplatz (Telefon: 0861 / 65-500, E-Mail: [email protected]) erhältlich. Traunsteins Biertradition erleben Stadtführung mit Brauereibesuchen und Bierverköstigungen am 12. August Hopfen, Malz, Hefe, Wasser – und eine Portion Leidenschaft: Zum 500jährigen Jubiläum des Reinheitsgebotes werden in der Bierstadt Traunstein Sonderführungen angeboten. Am 12. August heißt es wieder ProBIERma’s. Bei der besonderen Stadtführung werden alte und neue Stätten Traunsteiner Braukunst besucht und Geschichten über Brauereien und Brauer zum Besten gegeben. Selbstverständlich dürfen auch ausgewählte Biersorten probiert werden. Beginn ist um 16 Uhr, Treffpunkt ist im Brunnenhof des Rathauses. Die Führung kostet 24,50 Euro für Erwachsene (ab 16 Jahren). Um Anmeldung bei der TouristInformation Traunstein im Rathaus (Telefon: 0861 / 65 500, E-Mail: [email protected]) wird gebeten. Weitere Termine für die ProBIERma’s-Führungen sind (immer freitags) am 26. August, 09. und 23. September sowie 14. Oktober. Eintauchen in die Welt der Schwammerl Pilze suchen mit Expertin Petra Buchfellner am 13. und 24. August Auf die Pilze, fertig, los! Doch welche sind essbar, welche ungenießbar oder gar giftig? Pilze sind vielfältig und oftmals nur für Geübte zweifelsfrei bestimmbar. Bei der Führung mit der geprüften Pilzberaterin Petra Buchfellner gilt es die Pilze, die in unseren Wäldern heimisch sind, zu entdecken und zu lernen, wie man essbare von giftigen unterscheidet. Die gesammelten Pilze werden noch im Wald sortiert und gereinigt. Außerdem hat Petra Buchfellner Tipps und Rezepte für eine leckere Zubereitung im Gepäck. Fortsetzung nächste Seite Amtsblatt Nr. 31/2016 vom 6. August 2016 Die Führungen, ein Erlebnis für die ganze Familie, finden am 13. August Montag, 08.08.2016 um 9 Uhr und am 24. August um 14 Uhr statt. Die Touren dauern jeweils 10:00 Uhr Auswählen, einloggen, herunterladen – etwa drei Stunden. Die Teilnahme kostet für Erwachsene 8 Euro, Kinder so funktioniert die Onleihe zahlen 3 Euro. Eine Anmeldung ist bei der Tourist-Information Traunstein Einsteigerkurs "Entdecke die onlineBibliothek"; am Stadtplatz (Telefon: 0861/65-500, E-Mail: touristinfo@stadtTeilnahme ist kostenlos. traunstein.de) möglich. Bei der Anmeldung wird auch der Treffpunkt für die Führungen bekanntgegeben. Anmeldung unter Tel. 0861 - 164480 erforderlich Stadtbücherei Traunstein, Haywards-Heath-Weg 1 18:00 – Bridge-Turnier 22:00 Uhr Gasthaus Haidforst, Wasserburger Straße 90 Dienstag, 09.08.2016 11:00 Uhr Ausflugsfahrt des BRH Traunstein zum Jägersee Treffpunkt: Annette-Kolb-Gymnasium, Güterhallenstr. 12 Mittwoch, 10.08.2016 14:30 – Spiele-Nachmittag 16:30 Uhr Kontakt: [email protected] Gasthaus Sailer Keller, Herzog-Wilhelm-Str. 1 08:00 – Wochenmarkt 12:00 Uhr auf dem Stadtplatz 08:30 – Kneippverein Wandergruppe – Wanderung 14:30 Uhr zur Steineralm Auch Nichtmitglieder (Unkostenbeitrag 3,-€) sind willkommen. Weitere Info: Tel.: 0861 15640 Treffpunkt am Festplatz an der Chiemgauhalle, Siegsdorferstr. 1 14:00 Uhr Sommerfest des BRH Traunstein findet im Biergarten des Sailer Kellers statt. Gasthaus Sailer Keller, Herzog-Wilhelm-Str. 1 20:00 Uhr Sommer-Stammtisch des Historischen Vereins für den Chiemgau zu Traunstein e. V Eintritt frei, für Brotzeit und Getränke ist gesorgt. Zieglerwirtsstube im Heimathaus, Stadtplatz 2-3 Donnerstag, 11.08.2016 11:00 – Stadtspaziergang - geführte Tour durch 13:00 Uhr Traunsteins Geschichte Anmeldung in der Tourist-Info unter Tel. 0861-65500. Preis: 3,50 € für Kinder, 4,00 € für Gäste mit Gästekarte, 5,00 € für Erwachsene Treffpunkt bei der Tourist-Information Traunstein, Brunnenhof, Stadtplatz 39 14:00 – Gebrauchtkleidermarkt und vieles mehr 16:00 Uhr Der Erlös geht an soziale Zwecke im Landkreis Traunstein. Brenninger, Zirnbergerstraße 15 18:00 Uhr 16. Pfälzer Weinfest - "Bayern und Pfalz - Gott erhalt´s" Fassanstich mit 100 Freischoppen durch Oberbürgermeister Christian Kegel, Bürgermeister Axel Wassyl und Weinprinzessin Madleine Römer anschließend Unterhaltung mit dem Reblaus-Trio Stadtplatz 20:30 Uhr Orgelmusik zur Nacht Organistin Kaori Mune-Maier aus Bad Aibling spielt Orgelwerke von Georg und Gottlieb Muffat und J.S. Bach Evangelische Auferstehungskirche Traunstein, Crailsheimstraße 10 Freitag, 12.08.2016 10:00 – Bauernmarkt 16:00 Uhr Aktion: Kräuterbuschen auf dem Stadtplatz Traunstein 16:00 – ProBIERma`s – Stadtführung mit Bierverkostung 19:30 Uhr Anmeldung + Info in der Tourist-Info unter Tel. 0861-65500 Treffpunkt bei der Tourist-Information Traunstein, Brunnenhof, Stadtplatz 39 19:00 Uhr 16. Pfälzer Weinfest - "Bayern und Pfalz - Gott erhalt´s" Unterhaltung mit den Bergfex´n Stadtplatz Samstag, 13.08.2016 08:00 – Wochenmarkt 12:00 Uhr auf dem Stadtplatz 09:00 – Schwammerlzeit - Führung mit Petra Buchfellner 12:00 Uhr Information und Anmeldung in der Tourist-Information unter Tel. 0861 65500. Die Führung kostet für Erwachsene 8,00 € und für Kinder 3,00 € 10:30 Uhr 16. Pfälzer Weinfest - "Bayern und Pfalz - Gott erhalt´s" 10:30 Uhr: Jazzfrühshoppen mit Oiweiumhoibeeife ab 19:00 Uhr: Unterhaltung mit The Aquarius Stadtplatz 22:00 Uhr Busfahrt zum Supercupfinale Borussia Dortmund gegen FC Bayern München Info + Kontakt: [email protected] / 0176/21983462 Treffpunkt Annette-Kolb-Gymnasium, Güterhallenstr. 12 Wochenprogramm vom 06.08.2016 bis 13.08.2016 Samstag, 06.08.2016 08:00 – Wochenmarkt 12:00 Uhr auf dem Stadtplatz 20:00 Uhr Vernissage Eismann - Wanderlust" Zeitgenössische urbane ‘Stencil Art‘ aus dem Chiemgau. Alte Wache, Rathaus Erdgeschoss 09:00 – Gebrauchtkleidermarkt und vieles mehr 13:00 Uhr Der Erlös geht an soziale Zwecke im Landkreis Traunstein. Brenninger, Zirnbergerstraße 15 14:00 – Kräuterwanderung mit Daniela Spies 17:00 Uhr Information und Anmeldung in der Tourist-Information unter Tel. 0861 65500, Preis: 10,00 bis 5,00 € Waldkindergartenparkplatz Lauter, Betonstraße, Surberg Ausstellungen: 07.08.2016 – 09.08.2016 Eismann – „Wanderlust" Zeitgenössische urbane ‘Stencil Art‘ aus dem Chiemgau. Alte Wache, Erdgeschoss im Rathaus Dies ist ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Stadt Traunstein. Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Den gesamten Veranstaltungskalender finden Sie im Internet unter www.traunstein.de. Auskunft erhalten Sie auch bei der Tourist-Information Traunstein, Tel. 0861 – 65500. Zeitnah aktuell, Daten, Berichte, Informationen – alles was Sie über Ihre Heimatstadt Traunstein wissen wollen, was interessiert – finden Sie im Internet unter Traunstein, 04.08.2016 Stadt Traunstein i.V. gez. Hans Zillner 2. Bürgermeister Hausanschrift: Postanschrift: Tel.: 0861 / 65-0 SATZ UND GESTALTUNG: STADT TRAUNSTEIN Stadtplatz 39, Traunstein Stadt Traunstein, 83276 Traunstein www.traunstein.de
© Copyright 2024 ExpyDoc