Umweltzonen Deutschland Fit für die Umweltzonen (Stand: 01.04.2016 | Irrtümer und Änderungen vorbehalten.) BREMEN MSTERDAM BERLIN UTRECHT OSNABRÜCK derlande K ARNHEM MÜNSTER RTOGEN- DINSLAKEN CH RUHRGEBIET MÖNCHENGLADBACH NEUSS KÖLN BONN AACHEN Wer trotzdem ohne grüne Plakette in den Umweltzonen fährt oder parkt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro plus Bearbeitungsgebühr. HAGEN WUPPERTAL REMSCHEID DÜSSELDORF LANGENFELD SIEGEN Deutschland MARBURG für PKW, Transporter und Wohnmobile ERFURT PRAG FRANKFURT AM MAIN burg HJS City-Filter® HALLE (SAALE) LEIPZIG Tschech WIESBADEN OFFENBACH MAINZ DARMSTADT MANNHEIM MÜHLACKER HEIDELBERG HEILBRONN PFINZTAL ILSFELD KARLSRUHE URBACH LUDWIGSBURG PFORZHEIM SCHWÄBISCH GMÜND LEONBERG REGENSBURG HEIDENHEIM HERRENBERG WENDLINGEN OBERSCHRAMBERG AUGSBURG ÖSTERREICH TÜBINGEN REUTLINGEN ULM NEU ULM FREIBURG MÜNCHEN i. BREISGAU STUTTGART Dieselweg 12 D-58706 Menden/Sauerland Telefon +49 2373 987-0 Telefax +49 2373 987-199 Stand 01.08.2016 HJS Emission Technology GmbH & Co. KG Schweiz Liechtenst i © HJS 2016 © HJS 2016 Stand 26.04.2016 Österreich AUTOBAHN A12 E-Mail [email protected] Internet www.hjs.com HJS Emission Technology GmbH & Co. KG Dieselweg 12 . 58706 Menden/Sauerland Telefon: +49 2373 987-0 . Telefax: +49 2373 987-199 E-mail: [email protected] . Internet: www.hjs.com STEIE DPF®, SMF® und City-Filter® - eingetragene Marken der HJS Emission Technology NDHOVEN KREFELD HT MAGDEBURG G 26 03 6072 Auch die größte Umweltzone in Deutschland, das Ruhrgebiet, ist seit dem 01.07.2014 nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette befahrbar – für Fahrzeuge ohne oder mit roter bzw. gelber Plakette ist die Einfahrt verboten. HANNOVER 26 04 9415 Ende September Bundesweit gibt es weit über 70 Umweltzonen, stetig kommen weitere Städte und Regionen hinzu. Fahrzeuge dürfen in diesen Umweltzonen ohne grüne Plakette nicht mehr fahren oder parken. Daher sollten Fahrer eines Dieselfahrzeugs ohne grüne Plakette nun schnell handeln und sich ihre Förderung für die Nachrüstung sofort sichern! üsten r h c a n r e lt lfi e Partik 016 .2 9 .0 0 3 is b h c o und n hern! ic s s s u h c s u Z 260 € Aktive Umweltzone (Stufe 3) Aktive Umweltzone (Stufe 2) Geplante Umweltzone www.hjs.com Achtung! Am 30.09.2016 endet die staatliche Förderung! So kommen Sie an Ihr Geld Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-PKW, Wohnmobile (Erstzulassung bis 31. Dezember 2006) und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Erstzulassung bis 16. Dezember 2009) wurde zum 01. Januar 2016 wieder aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter noch bis zum 30.09.2016 mit 260€Euro direkt bezuschusst. Auch parkende Fahrzeuge dürfen auf die Gültigkeit der Umweltzonenplakette kontrolliert und verwarnt werden. Parkt also ein Fahrzeug in der Umweltzone ohne entsprechende Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung, bedeutet das für den Fahrzeughalter ein Bußgeld von 80 Euro und im Wiederholungsfall sogar Fahrverbot. Autofahrer Werkstatt Autofahrer erhält die Einbaubescheinigung von der Werkstatt Zulassungsstelle ® Profitieren Sie vom Einbau eines City-Filters Eintrag City-Filter® bei Zulassungsstelle (Zulassungsbescheinigung Teil 1) Fahrzeug erhält neue Umweltplakette 4 Staatlicher Bargeld-Zuschuss 260 Euro Für PKW, Transporter und Wohnmobile (bis 3,5t). BAFA Made in Germany 4 Steigerung des Wiederverkaufswerts Mit dem City-Filter® wird die „gelbe“ Plakette „grün“. www.bafa.de Auszahlung der Förderung erfolgt durch das BAFA Laut Schwacke ø 600 Euro höher für Fahrzeuge mit Filter. 4 Freie Fahrt in deutschen Umweltzonen Auszahlung der Förderung erfolgt durch das BAFA auf das Konto des Fahrzeughalters per Banküberweisung Bußgeld für Parken in deutschen Umweltzonen! BAFA-Antragsformular online ausfüllen und einschließlich Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unterschrieben per Post an BAFA senden1 Nachrüsten und letztmalig staatlichen Zuschuss sichern Das Produkt für die freie Fahrt: 4 Wartungsfrei und hält ein Fahrzeugleben lang 4 keine Elektronik, kein Additiv und kein Dieselmehrverbrauch 4 Geprüft von TÜV und DEKRA 4 Alle Systeme besitzen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) 4 Problemloser schneller Einbau 4 3 Jahre Garantie / 80.000 km 1 Bei Fahrzeugen, die abweichend vom Verkehrsrecht nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als PKW besteuert werden (beispielsweise bestimmte schwere Geländewagen und Pick-Ups, Büro- und Konferenzmobile sowie kleinere Wohnmobile) ist zusätzlich eine Kopie des letzten Kfz-Steuerbescheids beizufügen. Bei Unternehmen ist zusätzlich noch die „De-minimis“-Erklärung (Vordrucke siehe www. bafa.de) einzureichen. Förderrichtlinien Auszug: Bundesanzeiger Nr. BAnz AT 02.01.2015 B5 · Gefördert werden im Verkehr befindliche Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in Pkw mit Selbstzündungsmotor ab 1. Januar 2016 bis einschließlich 30. September 2016. · Gefördert werden im Verkehr befindliche leichte Nutzfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel), die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor ab 1. Januar 2016 bis einschließlich 30. September 2016.
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