Fragebogen für die Aufnahme von Vereinen in die beim Bundesamt

Fragebogen für die Aufnahme von Vereinen in die beim Bundesamt für Justiz nach § 4
Absatz 2 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen
Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG) geführte Liste qualifizierter
Einrichtungen
I.
Angaben zum Verein1
Name
Anschrift
Webseite
E-Mail
Telefon
Telefax
Sitz
Registergericht
Registernummer
Datum der Vereinsgründung
Datum der Eintragung im
Vereinsregister
© Bundesamt für Justiz; Stand: 1. Juli 2016
Datum der tatsächlichen
Aufnahme der Vereinstätigkeit
1
Sollte der Platz für Ihre Angaben in einem Feld nicht ausreichen, so machen Sie bitte die
erforderlichen weiteren Angaben auf einem Zusatzblatt; kennzeichnen Sie bitte deutlich, zu
welchem Feld im Antragsformular die Angaben gehören. Benutzen Sie bitte für jede Ergänzung
ein eigenes Zusatzblatt, das Sie in der beschriebenen Weise kennzeichnen.
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II.
Angaben zur Struktur des Vereins
Vorstandsvorsitzende/-r
(Name, Vorname, Anschrift,
Telefonnummer; ggf.
Protokoll der Gründungsversammlung, Vereinsregisterauszug o. ä., aus
dem dies hervorgeht, als
Anlage beifügen)
weitere Vorstandsmitglieder
(Name, Vorname, Anschrift,
Telefonnummer)
ggf. Geschäftsführer/-in
(Name, Vorname, Anschrift,
Telefonnummer)
ggf. weitere Organe und
deren Mitglieder (z.B.
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat,
Beirat o. ä.)
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 Der Verein erhält eine institutionelle Förderung aus öffentlichen Mitteln. 2
Der aktuelle Bescheid über die institutionelle Förderung ist beigefügt.
 Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der
Abgabenordnung (AO).
Die Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes ist beigefügt.
III.
Angaben zum Mitgliederbestand
Angabe der Verbände, die Mitglieder des Vereins sind und deren Tätigkeit sich ebenso auf
die Verbraucheraufklärung und -beratung konzentriert 3
Angabe der juristischen Personen, die als Mitglieder im Verein aufgenommen wurden
2
3
Darunter fällt nicht die öffentliche Förderung für ein bestimmtes Projekt im Bereich des
Verbraucherschutzes, sondern stellt eine dauerhafte Förderung der allgemeinen Tätigkeit des
Vereins dar.
Bei Vorhandensein von Mitgliedsverbänden sind deren Satzungen vorzulegen.
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Angaben zur Mitgliederanzahl natürlicher Personen 4
ggf. unterteilt nach Art der Mitgliedschaft (aktive/passive Mitglieder, Ehren- und Fördermitglieder, etc.)
Art der Mitgliedschaft
IV.
Anzahl der Mitglieder
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Vereins
Rücklagen des Vereins
Art der Rücklagen
4
Höhe der Rücklagen
Nur auszufüllen, wenn nicht mindestens 3 Mitgliedsverbände existieren, die auch im Rahmen
der Verbraucheraufklärung und -beratung tätig sind.
Es müssen mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder nachgewiesen werden,
beispielsweise durch eine aktuelle Mitgliederliste.
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Einnahmen des Vereins 5
Art der Einnahmen
Betrag im vergangenen
Kalenderjahr
Mitgliedsbeiträge
Spenden
Öffentliche Förderungen
Beratungsgebühren
Provisionen
5
Bitte vervollständigen.
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Betrag im vorletzten
Kalenderjahr
Ausgaben des Vereins 6
Art der Ausgaben
Betrag im vergangenen
Kalenderjahr
Hauptamtliche Mitarbeiter
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Miete für Geschäfts- und
Beratungsstellen
Allgemeine Bürokosten
Druckkosten für
Beratungsschriften
6
Bitte vervollständigen.
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Betrag im vorletzten
Kalenderjahr
V.
Angaben zur personellen Ausstattung des Vereins
Name des Beraters
7
erlernter oder
ausgeübter Beruf
Erläuterung, inwiefern die Qualifikation
des Beraters zur Verbraucheraufklärung
und -beratung geeignet ist 7
Fügen Sie bitte entsprechende Qualifikationsnachweise bei.
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VI.
Angaben zur sachlichen Ausstattung des Vereins
Anschrift der Geschäfts- und Beratungsstelle/-n
Öffnungszeiten
ggf. aufgeschlüsselt nach mehreren Beratungsstellen
VII. Angaben zum Tätigkeitsgebiet des Vereins
Schwerpunkt der Aufklärungs- und Beratungstätigkeit
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Art der Beratungstätigkeit
Anzahl der Beratungen im vergangenen
Kalenderjahr
persönliche Beratungen
telefonische Beratungen
schriftliche Beratungen (E-Mail/Post)
Beratungen auf Messen
Umfang der Beratungstätigkeit 8
Problem des Verbrauchers
8
Lösungsvorschlag des Vereins
Fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, z. B. Statistik, Telefon- oder Beratungsprotokolle
(ggf. anonymisiert).
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Umfang der Beratungstätigkeit (Fortsetzung)
Problem des Verbrauchers
Lösungsvorschlag des Vereins
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Druckschriften des Vereins 9
Beratungsbroschüren, Vereinsmitteilungen an die Mitglieder usw.
VIII. Anlagen
Diesem Antrag sind folgende Anlagen in Kopie beigefügt:









9
aktuelle Vereinssatzung
chronologischer Vereinsregisterauszug
Liste der Vereinsmitglieder, unterteilt nach der Art der Mitgliedschaft (Stand: ________)
Kopien des Gründungsprotokolls sowie der Protokolle der bislang stattgefundenen
Mitgliederversammlungen
Übersicht über Einnahmen und Ausgaben sowie Rücklagen der letzten beiden
Kalenderjahre
Übersicht über stattgefundene Aufklärungs- und Beratungsfälle im vergangenen
Kalenderjahr, ggf. mit Beratungsprotokollen (ggf. anonymisiert)
Unterlagen, Broschüren usw. über die konkret wahrgenommene
Verbraucheraufklärung
Nachweis über Berufsabschlüsse, Zusatzqualifikationen, Fortbildungen der Berater
ggf. sonstige Anlagen:
Fügen Sie bitte entsprechende Unterlagen bei.
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IX.
Wichtige Hinweise und Erklärungen des Vereins gegenüber dem
Bundesamt für Justiz
Änderungen der relevanten Umstände und sonstiger im Antrag gemachten Angaben sind
dem Bundesamt für Justiz (Referat III 2) unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Uns ist bekannt, dass
–
die Tätigkeit des Vereins nicht gewerbsmäßig erfolgen darf,
–
der Verein über eine Mindestmitgliederanzahl von 75 natürlichen Personen oder 3
Verbänden, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, verfügen muss,
–
der Verein weiterhin die Gewähr für eine sachgerechte und dauerhaft wirksame
Aufgabenerfüllung bieten muss,
–
der Verein bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Datenschutzverstößen dem
Bundesamt für Justiz jährlich die Anzahl der Abmahnungen und Klagen mitzuteilen hat
und über die Ergebnisse der Abmahnungen und Klagen berichten muss,
–
die Aufnahme in die Liste qualifizierter Einrichtungen aufzuheben ist, wenn die
Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen oder weggefallen sind,
–
das Bundesamt für Justiz das Ruhen der Eintragung für einen bestimmten Zeitraum von
längstens drei Monaten anordnen soll, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte damit
zu rechnen ist, dass die Eintragung nach § 4 UKlaG zurückzunehmen oder zu widerrufen
ist. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in diesem Fall keine aufschiebende
Wirkung. Der Verein wird während der Zeit des Ruhens oder nach Aufhebung der
Eintragung keine Unterlassungsansprüche gem. § 2 UKlaG geltend machen.
Uns ist bekannt, dass das Bundesamt für Justiz jederzeit befugt ist, das weitere Vorliegen
der Voraussetzungen für das Fortbestehen der Eintragung des Vereins in der Liste
qualifizierter Einrichtungen gem. § 4 Absatz 2 UKlaG von Amts wegen zu überprüfen.
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Ort, Datum
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Unterschrift
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