Fragebogen für die Aufnahme von Vereinen in die beim Bundesamt für Justiz nach § 4 Absatz 2 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG) geführte Liste qualifizierter Einrichtungen I. Angaben zum Verein1 Name Anschrift Webseite E-Mail Telefon Telefax Sitz Registergericht Registernummer Datum der Vereinsgründung Datum der Eintragung im Vereinsregister © Bundesamt für Justiz; Stand: 1. Juli 2016 Datum der tatsächlichen Aufnahme der Vereinstätigkeit 1 Sollte der Platz für Ihre Angaben in einem Feld nicht ausreichen, so machen Sie bitte die erforderlichen weiteren Angaben auf einem Zusatzblatt; kennzeichnen Sie bitte deutlich, zu welchem Feld im Antragsformular die Angaben gehören. Benutzen Sie bitte für jede Ergänzung ein eigenes Zusatzblatt, das Sie in der beschriebenen Weise kennzeichnen. Seite 1 von 12 II. Angaben zur Struktur des Vereins Vorstandsvorsitzende/-r (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer; ggf. Protokoll der Gründungsversammlung, Vereinsregisterauszug o. ä., aus dem dies hervorgeht, als Anlage beifügen) weitere Vorstandsmitglieder (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) ggf. Geschäftsführer/-in (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) ggf. weitere Organe und deren Mitglieder (z.B. Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Beirat o. ä.) Seite 2 von 12 Der Verein erhält eine institutionelle Förderung aus öffentlichen Mitteln. 2 Der aktuelle Bescheid über die institutionelle Förderung ist beigefügt. Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Die Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes ist beigefügt. III. Angaben zum Mitgliederbestand Angabe der Verbände, die Mitglieder des Vereins sind und deren Tätigkeit sich ebenso auf die Verbraucheraufklärung und -beratung konzentriert 3 Angabe der juristischen Personen, die als Mitglieder im Verein aufgenommen wurden 2 3 Darunter fällt nicht die öffentliche Förderung für ein bestimmtes Projekt im Bereich des Verbraucherschutzes, sondern stellt eine dauerhafte Förderung der allgemeinen Tätigkeit des Vereins dar. Bei Vorhandensein von Mitgliedsverbänden sind deren Satzungen vorzulegen. Seite 3 von 12 Angaben zur Mitgliederanzahl natürlicher Personen 4 ggf. unterteilt nach Art der Mitgliedschaft (aktive/passive Mitglieder, Ehren- und Fördermitglieder, etc.) Art der Mitgliedschaft IV. Anzahl der Mitglieder Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Vereins Rücklagen des Vereins Art der Rücklagen 4 Höhe der Rücklagen Nur auszufüllen, wenn nicht mindestens 3 Mitgliedsverbände existieren, die auch im Rahmen der Verbraucheraufklärung und -beratung tätig sind. Es müssen mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine aktuelle Mitgliederliste. Seite 4 von 12 Einnahmen des Vereins 5 Art der Einnahmen Betrag im vergangenen Kalenderjahr Mitgliedsbeiträge Spenden Öffentliche Förderungen Beratungsgebühren Provisionen 5 Bitte vervollständigen. Seite 5 von 12 Betrag im vorletzten Kalenderjahr Ausgaben des Vereins 6 Art der Ausgaben Betrag im vergangenen Kalenderjahr Hauptamtliche Mitarbeiter Ehrenamtliche Mitarbeiter Miete für Geschäfts- und Beratungsstellen Allgemeine Bürokosten Druckkosten für Beratungsschriften 6 Bitte vervollständigen. Seite 6 von 12 Betrag im vorletzten Kalenderjahr V. Angaben zur personellen Ausstattung des Vereins Name des Beraters 7 erlernter oder ausgeübter Beruf Erläuterung, inwiefern die Qualifikation des Beraters zur Verbraucheraufklärung und -beratung geeignet ist 7 Fügen Sie bitte entsprechende Qualifikationsnachweise bei. Seite 7 von 12 VI. Angaben zur sachlichen Ausstattung des Vereins Anschrift der Geschäfts- und Beratungsstelle/-n Öffnungszeiten ggf. aufgeschlüsselt nach mehreren Beratungsstellen VII. Angaben zum Tätigkeitsgebiet des Vereins Schwerpunkt der Aufklärungs- und Beratungstätigkeit Seite 8 von 12 Art der Beratungstätigkeit Anzahl der Beratungen im vergangenen Kalenderjahr persönliche Beratungen telefonische Beratungen schriftliche Beratungen (E-Mail/Post) Beratungen auf Messen Umfang der Beratungstätigkeit 8 Problem des Verbrauchers 8 Lösungsvorschlag des Vereins Fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, z. B. Statistik, Telefon- oder Beratungsprotokolle (ggf. anonymisiert). Seite 9 von 12 Umfang der Beratungstätigkeit (Fortsetzung) Problem des Verbrauchers Lösungsvorschlag des Vereins Seite 10 von 12 Druckschriften des Vereins 9 Beratungsbroschüren, Vereinsmitteilungen an die Mitglieder usw. VIII. Anlagen Diesem Antrag sind folgende Anlagen in Kopie beigefügt: 9 aktuelle Vereinssatzung chronologischer Vereinsregisterauszug Liste der Vereinsmitglieder, unterteilt nach der Art der Mitgliedschaft (Stand: ________) Kopien des Gründungsprotokolls sowie der Protokolle der bislang stattgefundenen Mitgliederversammlungen Übersicht über Einnahmen und Ausgaben sowie Rücklagen der letzten beiden Kalenderjahre Übersicht über stattgefundene Aufklärungs- und Beratungsfälle im vergangenen Kalenderjahr, ggf. mit Beratungsprotokollen (ggf. anonymisiert) Unterlagen, Broschüren usw. über die konkret wahrgenommene Verbraucheraufklärung Nachweis über Berufsabschlüsse, Zusatzqualifikationen, Fortbildungen der Berater ggf. sonstige Anlagen: Fügen Sie bitte entsprechende Unterlagen bei. Seite 11 von 12 IX. Wichtige Hinweise und Erklärungen des Vereins gegenüber dem Bundesamt für Justiz Änderungen der relevanten Umstände und sonstiger im Antrag gemachten Angaben sind dem Bundesamt für Justiz (Referat III 2) unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Uns ist bekannt, dass – die Tätigkeit des Vereins nicht gewerbsmäßig erfolgen darf, – der Verein über eine Mindestmitgliederanzahl von 75 natürlichen Personen oder 3 Verbänden, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, verfügen muss, – der Verein weiterhin die Gewähr für eine sachgerechte und dauerhaft wirksame Aufgabenerfüllung bieten muss, – der Verein bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Datenschutzverstößen dem Bundesamt für Justiz jährlich die Anzahl der Abmahnungen und Klagen mitzuteilen hat und über die Ergebnisse der Abmahnungen und Klagen berichten muss, – die Aufnahme in die Liste qualifizierter Einrichtungen aufzuheben ist, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen oder weggefallen sind, – das Bundesamt für Justiz das Ruhen der Eintragung für einen bestimmten Zeitraum von längstens drei Monaten anordnen soll, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass die Eintragung nach § 4 UKlaG zurückzunehmen oder zu widerrufen ist. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Der Verein wird während der Zeit des Ruhens oder nach Aufhebung der Eintragung keine Unterlassungsansprüche gem. § 2 UKlaG geltend machen. Uns ist bekannt, dass das Bundesamt für Justiz jederzeit befugt ist, das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für das Fortbestehen der Eintragung des Vereins in der Liste qualifizierter Einrichtungen gem. § 4 Absatz 2 UKlaG von Amts wegen zu überprüfen. _________________________________________ Ort, Datum _________________________________________ Unterschrift _________________________________________ Ort, Datum _________________________________________ Unterschrift _________________________________________ Ort, Datum _________________________________________ Unterschrift Seite 12 von 12
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