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STAATSMlNlSTERlUM
DER JUSTIZ
~ SACHsEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden
Durchwahl
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon +49 351 564 1500
Telefax +49 351 564 1509
staatsminister@
smj.justiz.sachsen.de•
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
1040E-KLR-1700/16
Dresden,
3. August 2016
Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Drs.-Nr.: 6/5715
Thema: Filmaufnahmen in der JVA Zeithain - Nachfrage zu Drs. 6/5245
Sehr geehrter Herr Präsident,
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II Im
WANDEL HINTER GITTERN
300 Jahre Gefängnis Waldheim
300 Jahre sächsische Vollzugsgeschichte
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wann, in welcher Art und Weise wurden wie viele der Gefangenen oder
Bediensteten der JVA Zeithain, die von den Aufnahmen betroffen waren,
um Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung der Bildaufnahmen
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
der Justiz
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
Besucheradresse:
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
gebeten bzw. inwieweit (wann, in welcher Art und Weise) wurden die Ge-
Briefpost über Deutsche Post
01095 Dresden
fangenen auf das Recht, die Einwilligung zu verweigern, hingewiesen?
www justiz.sachsen de/smj
Verkehrsverbindung:
Am 2. Juni 2016 wurden die von den Filmaufnahmen betroffenen Gefangenen
Zu erreichen mit
Straßenbahnlinien
3, 6, 7, 8, 11
vom Leiter der Justizvollzugsanstalt Zeithain in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass sie die Einwilligung zur Veröffentlichung der gemachten Bildaufnahmen verweigern dürfen. Daraufhin gaben die Gefangenen entsprechende
schriftliche Erklärungen ab. Es handelte sich um insgesamt zwölf Gefangene.
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Parken und behindertengerechter Zugang über
Einfahrt Hospitalstraße 7
*Zugang für elektronisch signierte sowie
fOr verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach;
nähere Informationen unter
www.egvp de
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DER JUSTIZ
~SACHsEN
Die betroffenen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Zeithain, die Mitglieder der Sicherheitsgruppe Justizvollzug sowie die Diensthundeführer haben ihre Einwilligung auf entsprechende Nachfrage des Kamerateams vor dem Beginn der Filmaufnahmen gegenüber dem Kamerateam mündlich erteilt bzw. verweigert. Es handelte sich um drei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Zeithain, elf Mitglieder der Sicherheitsgruppe Justizvollzug und drei Diensthundeführer.
Frage 2:
Wie viele der Gefangenen/Bediensteten haben ihre Einwilligung erteilt?
Es haben zwei Gefangene, ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Zeithain, elf Bedienstete der Sicherheitsgruppe Justizvollzug und drei Diensthundeführer ihre Einwilligung in die Veröffentlichung der Filmaufnahmen erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Gemkow
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