Unbedenklichkeitserklärung

Anlage 1
Fracht Anmeldung und „Unbedenklichkeitserklärung“
Unsere Fluggesellschaften und deren Abfertigungsstellen an den Flughäfen sind angehalten, strenge
Gepäckkontrollen durchzuführen. Nicht identifizierte Gegenstände, besonders aus Metall werden
nicht befördert. Damit in Zukunft Ihre wichtigen Ersatzteile nicht an den Flughäfen aussortiert werden,
bitten wir Sie die Mitarbeiter zu informieren, dass eine strikte Trennung von Privat und Betriebsgepäck
durchgeführt wird. Für das Betriebsgepäck muss jeweils die unten folgende Anmeldung und Unbedenklichkeitserklärung mitgeführt werden. Jede Art von Gepäck (in entsprechender Größe und nach
den Frachtbestimmungen gepackt) kann beim normalen Check-In am Abflugtag abgegeben werden.
Hierzu ist es aber erforderlich, dass wir von FlyCar GmbH spätestens einen Tag vorher informiert werden, um für Sie die unbürokratische Abwicklung im Vorfeld vornehmen zu können.
Frachtmitnahme über 50KG bedarf der Rückbestätigung durch die Firma FlyCar GmbH.
Anmeldung und Unbedenklichkeitserklärung:
Wir, die Firma:
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Anschrift:
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erklären, die von uns aufgegebene Ware stammt ausschließlich von uns bekannten
Versender (Personen) und beinhaltet:
1.) Kein Gefahrgut
2.) Keine ölhaltigen Stoffe
3.) keine persönliche Güter
Die Gepäckstücke werden eingegeben am Flughafen:
Name des Reisenden:
Telefonnummer:
E-Mail:
Kostenstelle:
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_____________________
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Termin am:
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Gepäckstücke gesamt:
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Gewicht gesamt:
____________________kg
 AJR
 STR
 HHN
 MUC
 HAJ
 KTT
 BHX
(Arvidsjaur)
(Stuttgart)
(Frankfurt-Hahn)
(München)
(Hannover)
(Kittilä)
(Birmingham)
Rückbestätigung durch die Firma
FlyCar GmbH bei Fracht über 50KG
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Unterschrift:
Gezeichnet: Datum/Unterschrift/Stempel
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Bitte an die Faxnummer: 0 65 43 / 81 85 319 oder
per Mail an: [email protected]
Stempel:
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Stand 18. Juli 2016