Einladung Tagesordnung - Stadt Weiden in der Oberpfalz

Weiden i.d.OPf., 07.07.2016
Einladung
für die am Dienstag, 19.07.2016 um 15:30 Uhr stattfindende Sitzung des
Sonderausschusses Innenstadtentwicklung im großen Sitzungssaal des
Neuen Rathauses.
Tagesordnung
1. Bau- und Planungsdezernat
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit.
2. Bau- und Planungsdezernat
Arbeitsprogramm, Sitzungstermine.
3. Amt für Hochbau und Gebäudemanagement – Abteilung Hochbau
Grundsatzentscheidung zur Generalsanierung der Realschulen.
Vorgang:
Zwischenbericht im Bau- und Planungsausschuss am 29.11.2012, Beschluss-Nr.
89.
Bewerbung um Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Stadtrat am 16.11.2015,
Beschluss-Nr. 113.
Aktueller Sachstandsbericht Generalsanierung Hans- und Sophie-SchollRealschulen, PBAS am 03.12.2015, Beschluss Nr. 269
Bereitstellung Haushaltsmittel für die Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“,
FVGSA vom 19.04.2016.
Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und Entscheidung über die StandortAlternative im Rahmen der Generalsanierung, BPAS am 27.04.2016, Beschluss Nr.
86
Nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
im Anschluss an die öffentliche Sitzung
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 30.06.2016
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Sonderausschusses Innenstadtentwicklung
Tagesordnungspunkt: 01
Bau- und Planungsdezernat
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Sachstandsbericht:
Der Vorsitzende begrüßt die Ausschuss-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung und stellt die
Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Sonderausschuss Innenstadtentwicklung:
( ) beratend
(x) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 05.07.2016
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Sonderausschusses Innenstadtentwicklung
Tagesordnungspunkt: 02
Bau- und Planungsdezernat
Arbeitsprogramm, Sitzungstermine.
Sachstandsbericht:
Der Stadtrat beschloss in öffentlicher Sitzung am 20.06.2016 die Einrichtung eines Sonderausschusses zur weiteren Entwicklung der Weidner Innenstadt vorberatend für den Stadtrat
(im Weiteren „Sonderausschuss Innenstadtentwicklung“ bzw. „SAI“ genannt). Auch wenn im
Hinblick auf seine Zuständigkeiten sowohl die Geschäftsordnung des Stadtrats als auch die
Hauptsatzung der Stadt Weiden i.d.OPf. entsprechend geändert wurden, benötigt dieses
neue Gremium eine „Agenda“ sowie einen verbindlichen Sitzungsplan. Gerne unterbreitet die
Verwaltung hierfür entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung.
Sinnvollerweise startet das Arbeitsprogramm mit der Sichtung dessen, was an Ideen / Konzepten / Plänen bereits vorhanden ist. In der Verwaltung, v.a. in der Stadtplanung liegt hierzu
schon einiges vor, was sich anzuschauen lohnen dürfte. Zudem kennen wohl die meisten
SAI-Mitglieder dieses Material nicht, entweder weil sie erst seit der Kommunalwahl 2014 im
Stadtrat sind, weil sie dem bislang auch für die Innenstadtentwicklung zuständigen Bau- und
Planungsausschuss nicht angehören oder weil derlei Pläne noch nicht Gegenstände von
Verwaltungsvorlagen waren.
Inzwischen zeigen auch private Immobilieninvestoren Interesse an der Innenstadt, dort insbesondere an stadteigenen Flächen in den nördlichen Naabwiesen. Einige konkretisierten
ihre Vorstellungen bereits in präsentablen Plänen. Diese sind es ebenso wert, eingehender
betrachtet und diskutiert zu werden. Es bietet sich an, dass die Interessenten ihre Überlegungen dem SAI selbst vortragen. Das gibt den SAI-Mitgliedern und der Verwaltung Gelegenheit, Nachfragen stellen zu können.
Selbstverständlich muss die Sichtung des Verwaltungsmaterials und der InvestorenÜberlegungen nichtöffentlich stattfinden. Dies einerseits, weil „Sichten“ noch nicht „Entscheiden“ bzw. „Beschließen“ heißt, insoweit eine Erörterung ungezwungen und ergebnissoffen
möglich sein muss, was einen „geschützten Raum“ verlangt. Andererseits ist den Immobilieninvestoren als „Gastredner“ unbedingter Vertrauensschutz zu gewährleisten.
Die Sichtungsphase ist für die zweite SAI-Sitzung am 05.10.2016 vorgesehen.
Um der Tätigkeit des SAI hinreichende Transparenz zu verleihen, sollte das weitere, auf die
Sichtung aufbauende Arbeitsprogramm öffentlich behandelt werden. Die Verwaltung unterbreitet hierzu in der zweiten SAI-Sitzung einen Vorschlag. Die weiteren Sitzungstermine
werden, abgestimmt auf das endgültig beschlossene Arbeitsprogramm, vom Oberbürgermeister je nach Erfordernis anberaumt.
Die Fraktionen entwickelten bereits bzw. entwickeln noch sicherlich eigene Vorstellungen /
Ideen für die SAI-„Agenda“. Soweit hinsichtlich Systematik bzw. Inhalten möglich, sollten
diese ebenfalls Niederschlag im Arbeitsprogramm finden. Damit die Verwaltung sie rechtzeitig und mit der gebotenen Sorgfalt einarbeiten kann, werden die Fraktionen gebeten, ihre
„Agenda“-Vorstellungen bzw. -Ideen in Form von Anträgen bis spätestens zum 07.09.2016
dem Oberbürgermeister zuzuleiten.
Wahrscheinlich wird – mehr als in den übrigen Fachausschüssen – der Schwerpunkt der
SAI-Tätigkeit in der intensiven – und vielleicht auch leidenschaftlichen – Diskussion von Innenstadtentwicklungs-Themen unter den Fraktionen liegen. Insofern kommt dem SAI ein
gewisser Think-Tank-Charakter zu. Die Verwaltung liefert im Rahmen ihrer Möglichkeiten
den nötigen „Input“. Ggfs. sind Untersuchungen / Planungen extern zu vergeben, was rechtzeitige Einstellung in den Haushalt bedingt.
Haupt- und vielleicht End-„Produkt“ der SAI-Arbeit sollte ein eher schlankes, dafür aber umso
wirkungsvolleres Innenstadtentwicklungskonzept sein, welches dem Stadtrat möglichst zügig
zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen ist.
Sonderausschuss Innenstadtentwicklung:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 30.06.2016
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Sonderausschusses Innenstadtentwicklung
Tagesordnungspunkt: 03
Amt für Hochbau und Gebäudemanagement – Abteilung Hochbau
Grundsatzentscheidung zur Generalsanierung der Realschulen.
Vorgang:
Zwischenbericht im Bau- und Planungsausschuss am 29.11.2012, Beschluss-Nr. 89.
Bewerbung um Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Stadtrat am 16.11.2015, Beschluss-Nr. 113.
Aktueller Sachstandsbericht Generalsanierung Hans- und Sophie-Scholl-Realschulen,
PBAS am 03.12.2015, Beschluss Nr. 269
Bereitstellung Haushaltsmittel für die Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, FVGSA vom
19.04.2016.
Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und Entscheidung über die Standort-Alternative
im Rahmen der Generalsanierung, BPAS am 27.04.2016, Beschluss Nr. 86
Sachstandsbericht:
Im Mai 2012 wurde die rheform ImmobilienManagement GmbH beauftragt, eine Bestandsanalyse und die Bedarfsermittlung im Rahmen einer Projekt-Profil-Definition für die
Generalsanierung der Sophie- und Hans-Scholl-Realschule zu erstellen.
Der – vorläufige – Schlussbericht kommt in einer Kosten-Nutzen-Synopse für die fünf o. g.
Alternativen, getrennt nach Sportstätten und Schule, zu folgendem Fazit:
„Nach Bewertung sämtlicher Projektalternativen erscheint aus dem Blickwinkel der vorliegenden Berechnungen eine Projektrealisierung auf dem Grundstück „Neubau DJK“ als die
zunächst wirtschaftlichste Lösung.
Das Ergebnis der Realisierungsvariante Stockerhut erscheint im Ergebnis ebenfalls attraktiv,
zumal unter der Abwägung möglicher bisher unbekannter baulicher Risiken die bei der Sanierung des Sportkomplexes in Betracht zu ziehen wären“.
Dieser Schlussbericht wurde den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses zur
Kenntnisnahme in Form einer CD zur Sitzung am 03.12.2015 übermittelt.
Dem Bau- und Planungsausschuss wurde in dieser Sitzung außerdem berichtet, dass in Sa-
chen Förderung der Generalsanierung der Realschulen bei der Regierung der Oberpfalz
eine Besprechung stattfand, in der die derzeitigen Projektvarianten vorgestellt wurden.
Die Förderstelle hat in dieser Besprechung erläutert, dass der durchschnittliche Fördersatz
40% betrage. Eine 90%ige Förderung sei bei Gemeinden möglich, die überdurchschnittlich
vom demographischen Wandel betroffen sind. Die Förderhöhe werde erst festgelegt, wenn
die Planung und die Kostenaufstellung prüfbar vorlägen. Deshalb könne auch keine Aussage
getroffen werden, ob die Stadt Weiden i.d.OPf. im Jahr 2017 immer noch die 70%ige Förderung erhalten werde.
Zusammenfassend müssen deshalb durch die Stadt Weiden folgende Aufgaben abgearbeitet werden, bevor ein Antrag auf Förderung bei der Regierung der Oberpfalz gestellt werden
kann.
• Die aktuellen Schülerzahlen sind durch die Stadt Weiden zu ermitteln.
• Das pädagogische Konzept der Realschulen ist durch die Schulleiter zu aktualisieren
und abzustimmen.
• Da es in den letzten Jahren zu Preissteigerungen bei den Baukosten und Baunebenkosten gekommen ist, sollten auch diese auf den neuesten Stand gebracht werden,
um verlässliche Zahlen zu erhalten.
• Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. müsse eine Grundsatzentscheidung zum
Standort der Schulen treffen.
Durch den Bau- und Planungsausschuss wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Sachstandsbericht diente zur Kenntnisnahme.
Es besteht Einverständnis, die rheform ImmobilienManagement GmbH zu beauftragen, den
vorliegenden vorläufigen Schlussbericht hinsichtlich des pädagogischen Konzepts, der Schülerzahlen und der seit 2013 erfolgten Kostensteigerungen zu aktualisieren“.
Inzwischen wurde durch die beiden Realschulen jeweils ein pädagogisches Konzept erstellt
und über die Schulabteilung an den Ministerialbeauftragten für die Realschulen weitergeleitet. Eine Rückmeldung ist noch nicht erfolgt, so dass auch die rheform ImmobilienManagement GmbH noch nicht tätig werden konnte.
Die Stadt Weiden wurde mit dem Projekt der Sanierung des Realschulschwimmbades und
der Realschulturnhalle in die Förderkulisse „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (ZIP-Förderung) aufgenommen.
Dem Bau- und Planungsausschuss wurde dazu am 27.04.2016 berichtet.
Kurz zusammengefasst sollen mit den in Aussicht gestellten 3 Mio. € Fördermitteln am Hallenbad drei Maßnahmen durchgeführt werden, für die akuter Handlungsbedarf besteht:
1. Sanierung der tragenden Betonkonstruktion des Hallenbades, bestehend aus Stützen, Pfetten, Binder und Attika, die Bauschäden durch Karbonatisierung / Korrosion
aufweisen.
2. Sanierung des Daches wegen Undichtigkeit und zur Reduzierung der auf die Pfetten
und Binder einwirkenden Lasten.
3. Sanierung der Sanitäranlagen wegen Legionellenbefalls.
Die weiteren Maßnahmen zur Sanierung von Hallenbad und Turnhalle sollen über FAGMittel, angegangen werden.
Wie am 27.04.2016 ausführlich erläutert, musste zur Vergabe der Planungsleistungen für die
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen an Hallenbad und Turnhalle ein VOF-Verfahren
durchgeführt werden. Das VOF-Verfahren ist inzwischen abgeschlossen. Nach dem Bietergespräch am 05.07.2016 erfolgt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am
13.07.2016 die Vergabe der Planungsleistungen an das ausgewählte Planungsbüro.
Des Weiteren mussten, um die Maßnahmen mit der in Aussicht gestellten 3 Mio. € Förderung angehen zu können, in den Haushaltsjahrgängen 2016, 2017 und 2018 die entsprechenden Eigenmittel in Höhe von ca. 400.000 € bereitgestellt werden. Dies ist durch Beschluss des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses am 19.04.2016
erfolgt.
Durch die Aufnahme des Projekts in das ZIP-Förderprogramm, hat sich hinsichtlich der im
Rahmen der Generalsanierung für den gesamten Schulkomplex noch anstehenden StandortEntscheidung eine „automatische“ Präferenz ergeben. Mit den für die Sanierung des
Schwimm- und Turmhallentrakts zugesagten bzw. in Aussicht gestellten Fördermitteln stellt
sich eine Beibehaltung des Standorts beider Realschulen als mit Abstand am wirtschaftlichsten gegenüber allen anderen Standort-Alternativen dar (siehe Kosten-Nutzen-Synopse).
Zwar wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.04.2016 eine abschließende Entscheidung über die genaue Generalsanierungs-Art der Hans- und SophieScholl-Realschule noch nicht getroffen, jedoch folgende Maßgabe beschlossen:
„Im Hinblick auf die Generalsanierung der Hans- und Sophie-Scholl-Realschulen und auf die
künftige Entwicklung im Bereich der Weidner Innenstadt sollen nur noch Alternativen weiterverfolgt werden, welche den jetzigen Schulstandort prinzipiell beibehalten“.
Soviel zum bisherigen Sach- und Entscheidungsstand.
Um die Generalsanierung der Realschulen insgesamt zügig voranzubringen, sollte o.g.
Maßgabe weiter konkretisiert werden. Es ist zu entscheiden, welche der drei verbliebenen
Alternativen „Komplette Bestandssanierung (d.h. auch der Klassen- und Fachraumtrakte)“,
„Neubau auf dem bestehenden Standort (incl. Interimsbau)“ oder „Teilneubau DJK“ nun weiterverfolgt werden soll. Dies für alle drei Alternativen auch künftig parallel zu tun, wäre unökonomisch und von der Verwaltung kaum zu leisten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aus folgenden Gründen die Alternative „Teilneubau DJK“,
also der Neubau des Klassen- und Fachraumtrakts östlich der Sportstätten und die Nutzung
des DJK-Geländes für die Freisportflächen weiterverfolgt werden. Hierfür sprechen i.w. folgende Gründe:
1. Eine Sanierung der bestehenden Klassen- und Fachtraumtrakte würde rd. 35 Mio. €
bedeuten.
2. Ein Neubau dieses Funktionsbereichs würde rd. 25 Mio. € kosten (ohne Interimsbau).
3. Wie die Erfahrungen mit der FOS/BOS zeigten, eignet sich ein Neubau sehr gut für
ein ÖPP-Modell. Ein solches ist für den Neubau des Klassen- und Fachraumtraktes
anzustreben. Hierdurch kann eine weitere Ersparnis von 5 – 8 % erzielt werden.
4. Im Vergleich mit der Alternative „Neubau auf dem bestehenden Standort“ ist keine Interimslösung erforderlich. Der Schulbetrieb kann bis zur Fertigstellung des Neubaus
weiterlaufen, beide Schulen „in einer logischen Nacht“ umziehen.
5. Ein Baulanderlös für die im Bereich des heutigen Klassen- und Fachraumtrakts frei
werdende Fläche ist in Höhe von rd. 6.000.000 € zu erwarten.
6. Durch Doppelnutzung des DJK-Geländes als Sportplatz für Schulen und Vereine ergeben sich Synergieeffekte sowie Einsparungen im Unterhalt.
Mit dem Beginn der Sanierung des Hallenbads wird die Umsetzung einer städtebaulichen
Gesamtstrategie für die Weidner Innenstadt in Bewegung gesetzt. Mit der Alternative „Teilneubau DJK“ als weiterführende Perspektive leistet sie nicht nur einen wesentlichen Beitrag
zur Attraktivitätssteigerung des Schulstandorts Weiden, sondern dient auch der Sicherung
der Attraktivität der Innenstadt: Zum einen bleiben beide Realschulen der Altstadt als „Kunden“ (z.B. im Gastronomiebereich) erhalten, zum anderen könnte ein neues Wohnquartier
anstelle der heutigen Klassen- und Fachraumtrakte, somit ebenfalls nur wenige Schritte von
Oberem und Unterem Markt entfernt, zusätzliche Nachfrage in der Altstadt schaffen und damit die dortigen Einrichtungen (Gaststätten, Läden, Kultur u.a.m.) stabilisieren helfen.
Sonderausschuss Innenstadtentwicklung:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich