Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH

Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
Gereonstraße 18−32
50670 Köln
Deutschland
Schlosser, Peter
[email protected]
+49 22134039914
+49 22134039950
Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH
Offenes Verfahren (EU)
Ausschreibungsnr.: 2016000179
Verdingungsunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen ...........................................................................................................................................................
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Projektinformation ....................................................................................................................................................
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Vergabeunterlagen ...................................................................................................................................................
2
Angebotsaufkleber NEU ...................................................................................................................................
2
Allgemeine Bewerbungs-und Vertragsbedingungen _EKKeG_Stand 2015-01 ...............................................
3
Produkte/Leistungen ................................................................................................................................................
9
Kriterienkatalog ........................................................................................................................................................
14
Anlagen ....................................................................................................................................................................
20
i
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH
Verfahrensnummer: 2016000179
I. Allgemeines
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH, Lange Straße 38, 26655 Westerstede
mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr.
Die Ammerland−Klinik GmbH in Westerstede ist eine Klinik der Schwerpunktversorgung mit überregionalem Einzugsgebiet. Als moderne Akutklinik mit 370 Betten, acht
Hauptabteilungen und drei Belegabteilungen verfügen sie über ein breit gefächertes Spektrum in Diagnostik und Therapie. Seit Juni 2008 kooperiert das Klinikum durch die
bauliche Angliederung sehr eng mit dem Bundeswehrkrankenhaus Westerstede als „Klinikzentrum Westerstede“. In gemeinsam geführten Bereichen (Aufnahmezentrum,
Radiologie, OP, Anästhesie, operative Intensivmedizin) arbeiten die Mitarbeiter beider Einrichtungen klinikübergreifend zusammen.
Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 640.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich Administrativ wird die Ausschreibung durch die
Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt.
Auftraggeber wird das Klinikum, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe
(E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch
technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die
elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den
Dienstleister technisch eingesehen werden.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
i
Wäscheversorgung der
Ammerland Klinik GmbH
I
Wäscheversorgung der
Projektbeschreibung:
Ammerland Klinik GmbH mit
i
hauseigenen Textilien
I
Vergabeart:
Offenes Verfahren (EU)
i
I
Ausschreibung in Losen: Nein
i
i
Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie
Zuschlagskriterium:
Verhältniswahl
Preis/Leistung
i
Gewichtung: 70%: 30%
i
Zu dieser Ausschreibung sind
Nebenangebote nicht zulässig.
Nebenangebote:
_________________________
i
_________________________
_____________________
i
Projektname:
i
Termine
I
Frist Bieterfragen:
i
Angebotsfrist:
i
Bindefrist:
i
Zuschlagsfrist:
i
08.07.2016 14:00
i
18.07.2016 14:00:00
i
12.09.2016
i
i
II. Elektronische Angebotsabgabe
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der
Plattform ist kostenlos.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF−Datei.
Diese Datei kann entweder digital signiert werden oder der Mantelbogen muss ausgedruckt und unterschrieben an die Vergabestelle zurück gesandt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Mantelbogen bis zur Angebotsfrist in einem verschlossenen Kuvert vorliegen muss.
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2016000179 (siehe auch Projekt− und
Dokumenteninformation) zu versehen. Bitte verwenden Sie den, in den Verdingungsunterlagen, beiliegenden Angebotsaufkleber.
1
Angebotsaufkleber :
Falls Sie bereit sind, die Lieferungen/Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten,
beiliegendes Angebotsschreiben bzw. den elektronischen Angebotsmantelbogen nebst
Anlagen auszufüllen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen
Briefumschlag bis zum Eröffnungstermin an die Submissionsstelle einzusenden oder dort
abzugeben.
Ausschreibungsunterlagen!
-Sofort zustellen Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft eG im
Deutschen Städtetag
Einkaufsgemeinschaft
Kommunaler Verwaltungen eG
im Deutschen Städtetag
Gereonstraße 18 – 32
50670 Köln
Bitte schneiden Sie einen der folgenden Aufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
2
Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler
Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
Vorbemerkung
Die Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im
Deutschen Städtetag ist als ausschreibende Stelle für die ihr angeschlossenen
Mitgliedshäuser
tätig;
die
an
Ausschreibungsverfahren
teilnehmenden
Mitgliedskrankenhäuser sind die Auftraggeber.
A. Bewerbungsbedingungen
I. Grundlagen der Bewerbung
1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die
elektronische Vergabeplattform der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft
Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag , die für die Bieterseite
unter der Aufrufadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal erreichbar ist.
Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. Beachten Sie die Hinweise
auf der Plattform.
2. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass die Vergabeunterlagen der
Ausschreibung vollständig sind. Zur Vervollständigung der Angaben in den
Vergabeunterlagen hat der Bieter offengelassene Eintragungen bezüglich
Fabrikat, Typenangaben, Dimensionierung etc. auszufüllen und ggf. zu ergänzen.
Angebote, welche diese Forderungen nicht erfüllen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen enthalten, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein
Ausschluss
erfolgt
ebenfalls
zwingend,
wenn
der
Bieter
eigene
Geschäftsbedingungen seinen Angeboten zugrundelegen will, diese den
Unterlagen beifügt oder in irgendeiner Art und Weise auf diese hinweist.
3. Etwaige Zusatzangebote, Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf
besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und auf die
Plattform hochgeladen werden. Nebenangebote müssen im Vergabeverfahren
ausdrücklich zugelassen sein.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten,
welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
vor Angebotsabgabe schriftlich über die Kommunikationsmöglichkeiten der
Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher in
anderer Form gegeben hat.
5. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten
Erklärungen enthalten.
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3
6.
Alle Preise sind grundsätzlich in EURO sowie ohne Mehrwertsteuer
anzugeben, sofern andere Vorgaben nicht gefordert worden sind. Die
genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten,
die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten, es
sei denn, die Vergabeunterlagen sehen etwas anderes vor.
7.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Zuschläge nach Losen, Positionen
oder nach Teilmengen vorzunehmen, wenn in den Vergabeunterlagen keine
anderen Möglichkeiten beschrieben sind.
8.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr ist in
deutscher Sprache zu führen.
9.
Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Berichtigungen oder Änderungen sind in derselben
Weise wie das Angebot auf der elektronischen Vergabeplattform vorzunehmen.
Für die Gültigkeit des elektronischen Angebotes muss auch der im Original
unterschriebene Mantelbogen postalisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist
einem verschlossenen Umschlag und mit dem deutlichen Vermerk: „Achtung!
Mantelbogen zur Ausschreibung ................ Bitte ungeöffnet weiterleiten!“ bei
der Vergabestelle vorliegen.
Anstelle des Mantelbogens kann das Angebot auch mittels der qualifizierten
elektronischen Signatur abgegeben werden.
10. Sofern im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Mustergestellung vorgesehen
ist, ist der Bewerber verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Angebotseröffnung
Muster bereitzuhalten und diese auf Anforderung innerhalb von drei
Arbeitstagen zum Probeweisen Gebrauch kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen.
Alle eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten
„Position“ zu versehen. Muster, welche nicht entsprechend gezeichnet sind,
werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Muster von Sterilprodukten sind in
der kleinstmöglichen Zweifach - Verpackungseinheit
(6 Wochen Haltbarkeit nach DIN /EN) dokumentiert, mit Chargen und
Sterilitätskennzeichnung, der anfordernden Stelle zuzuleiten.
11. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem
Angebot beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen, wenn nichts anderes
vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der
anfordernden Stelle über.
12. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) sind unzulässig, insbesondere
Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, die zu
fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder
Abstandszahlungen u.ä., es sei denn, dass sie im Einzelfall nach GWB zulässig
sind.
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II. Zuschlag/Auftragserteilung
Der grundsätzliche Zuschlag zum Angebot wird von der Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
erteilt. Jede der im Verfahren genannten Verbrauchsstellen wird entsprechend den
hausbezogenen Teilmengen eine Auftragserteilung unmittelbar vornehmen.
B. Vertragsbedingungen
Wenn der Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens einen Zuschlag erhält, gelten
folgende Bedingungen:
I. Angebotsgrundlagen
Dem Angebot liegen folgende Vergabeunterlagen zugrunde, die bei
Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden:
 Leistungsbeschreibung einschließlich etwaiger Planunterlagen
 Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
 Bestimmungen der VOL / B in der jeweils gültigen Fassung
 Europäische Normen, DIN Normen und die sonstigen allgemein anerkannten
Regeln der Technik
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge.
II. Preise / Preisbindung
1. Die genannten Preise sind für den Zeitraum des Liefervertrages fest.
2. Die genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und
Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende
Versicherungskosten.
3. An das Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (siehe
Aufforderung zur Angebotsabgabe) gebunden.
4. Angebote, in denen Bieter bestimmte Verbrauchsstellen ausschließen, werden
nicht berücksichtigt.
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III. Nach- und Nebenunternehmer
Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so
darf der Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln.
IV. Verzug des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte Erledigung des Auftrages. Kann der
Auftragnehmer infolge höherer Gewalt die Vertragsleistung nicht fristgerecht erfüllen,
so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei
Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung aus von dem Bieter zu
vertretenden Gründen gilt eine Konventionalstrafe als vereinbart. Sie beträgt 0,25 %
der Auftragssumme für jede angefangene Kalenderwoche, um die der festgelegte
Liefertermin überschritten wird. Die Konventionalstrafe ist auf eine Gesamthöhe von
5 % des Auftragswertes begrenzt. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
werden von der Konventionalstrafe nicht berührt. Ebenso ist der Auftraggeber
berechtigt, Deckungskäufe zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen.
V. Verpackung
1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen
den jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen
wiederverwertbar oder stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe werden
grundsätzlich dem Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne Gewähr für die
Beschaffenheit zurückgesandt bzw. auf Kosten des Auftragnehmers der
Verwertung / Entsorgung zugeführt. Entsprechendes gilt für leere Gebinde.
Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.
2. Erfolgt keine Rücksendung der Verpackungsstoffe oder Gebinde, so gehen
diese, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf Vergütung in
das Eigentum des Auftraggebers über.
3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern
nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der
Mietgebühr.
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VI. Rechnungsstellung
Alle Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung unter Angabe von




Nummer und Datum des Bestellzettels und
Genauer Bezeichnung des / der Empfängers / Verwendungsstelle
Lieferschein - Nummer
Artikelbezeichnung
dem jeweiligen Auftraggeber unmittelbar zugeleitet.
Sammelrechnungen sind auf Wunsch der Auftraggeber möglich.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur bargeldlos innerhalb von 21 Tagen nach
Waren- und Rechnungseingang abzgl. 3 % Skonto. Das Skonto erstreckt sich
auch auf alle Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen.
2. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnung
(Eingangsstempel der zuständigen Vergabestelle), jedoch nicht vor dem Tag
der Erfüllung der Lieferung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem
Tag der Abnahme.
3. Das Abtreten einer Forderung aus dem Vertrag ist unzulässig. Die
Aufrechnung von Forderungen des Auftragnehmers gegen Forderungen des
Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
4. Geben die Lieferungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt
die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel und zwar mit dem Tag des
Eingangs der neuen einwandfreien Lieferung bzw. der prüffähigen Rechnung.
VIII. Insolvenzverfahren
Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt oder die ordnungsgemäße Abwicklung des
Vertrags dadurch in Frage gestellt, dass der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht
nur vorübergehend einstellt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
Im vorgenannten Fall kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder nach
seiner Wahl den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
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7
XI. Auftragsentziehung, Kündigung oder Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat, bzw. wenn der Auftragnehmer Personen,
die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu der
Verwaltung oder dem Unternehmen des Auftraggebers Vorteile bietet, verspricht
oder gewährt.
XII Gerichtsstand /Vergabekammer
Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Vergabekammer ist
Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln.
bei der
Stand 01/2015
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Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Vorbemerkungen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH, Lange Straße
38, 26655 Westerstede
mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis zum 31.01.2021 mit der Option der Verlängerung um
ein Jahr.
Die Ammerland−Klinik GmbH in Westerstede ist eine Klinik der Schwerpunktversorgung mit überregionalem
Einzugsgebiet. Als moderne Akutklinik mit 370 Betten, acht Hauptabteilungen und drei Belegabteilungen verfügen sie
über ein breit gefächertes Spektrum in Diagnostik und Therapie. Seit Juni 2008 kooperiert das Klinikum durch die
bauliche Angliederung sehr eng mit dem Bundeswehrkrankenhaus Westerstede als „Klinikzentrum Westerstede“. In
gemeinsam geführten Bereichen (Aufnahmezentrum, Radiologie, OP, Anästhesie, operative Intensivmedizin) arbeiten
die Mitarbeiter beider Einrichtungen klinikübergreifend zusammen.
Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 640.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich
Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler
Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt.
Auftraggeber wird das Klinikum, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK.
Leistungsumfang
Die bereitgestellte Schmutzwäsche ist vom AN von Montag bis Samstag beim AG von den benannten Sammelstellen
abzuholen. Die Abholung beinhaltet das Aufladen der Schmutzwäsche durch Personal des AN auf das
Transportfahrzeug.
Die schrankfertige Wäsche ist nach Artikeln sortiert in Rollcontainer innerhalb von 48 Stunden wieder anzuliefern.
Berufsmäntel sind hängend anzuliefern, sonstige Berufsbekleidung und Funktionskleidung ist gelegt anzuliefern.
Die Rollcontainer sind vom AN zu stellen.
Lieferung mit einwandfreier Containerinnenhülle, die die Textilien vollständig umschließt, die Containerinnenhüllen sind
vom AN zu stellen.
Der AN stellt sicher, dass der Transport reiner und unreiner Wäsche in getrennten Fahrzeugen durchgeführt wird, bzw.
die Transportfahrzeuge über entsprechende technische Ausstattung zur reinen und unreinen Trennung verfügen. Vor
der Beladung mit reiner Wäsche sind die Fahrzeuge entsprechend zu desinfizieren.
Die Krankenhauswäsche setzt sich zusammen aus:
a. Flachwäsche (Bezüge, Laken, Unterlagen, Kissenbezüge, Tischdecken, Geschirrtücher etc.)
b. Frottierwäsche, Jerseyspannlaken, Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Wischtücher, Erwachsenenlätzchen
etc.
c. Berufskleidung, Schutzkleidung
d. Einziehdecken, Kopfkissen, Wolldecken, etc.
e. Sonderwäsche (Gurte, Gardinen, Patientenbekleidung, Wannenabdeckungen, etc.)
f. Wischbezüge (gesonderte Abrechnung)
Die für die Vorsortierung durch den AG benötigten, farbig gekennzeichneten Wickelsäcke werden vom AN nach in der
Anlage aufgeführten Vorgaben des AG gestellt.
Die Wäsche ist je nach Wäscheart gemangelt, getrocknet, gefinisht oder gepresst zurückzuliefern.
Bearbeitung von infektiöser Wäsche (nach Richtlinie des RKI – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von
Wäsche an gewerbliche Wäschereien)
Verwendungsbereites Falten/Legen der Wäsche nach Vorgabe des AG
Artikel− und größenbezogene Sortierung der Wäsche
Bei der gesamten Wäsche ist sicherzustellen, dass eine Verflusung durch mitgewaschene Einmalartikel entfernt wird.
Bereits gewaschene Wäsche, die infolge nicht entfernter Verschmutzungen gesondert zurückgegeben wird, ist auf
Kosten des AN erneut zu behandeln.
In der Schmutzwäsche aufgefundene Gegenstände sind durch das Personal des AN auszusortieren und gesondert an
den AG zurückzugeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ
992/1 "Haushalts− und Objektwäsche" sowie RAL−GZ 992/2 "Krankenhauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ
992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbetrieben" einzuhalten.
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Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen (z.B. Schaben, Pharao−Ameisen, etc.) ist der Auftragnehmer
verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind
ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach RAL GZ 992 geforderten hygienischen Maßnahmen durchzuführen und
die Überwachung des Hygienestatus nachzuweisen. Die Kontrollergebnisse sind dem Auftraggeber auf Wunsch
vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Mitarbeiter als geprüften Hygienebeauftragten für Wäschereien einzusetzen.
Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Der Fortbildungsnachweis ist gegebenenfalls
vorzulegen. Die Mitarbeiter der Wäscherei müssen über die Bedeutung hygienischer Maßnahmen unterrichtet werden.
Der Hygienebeauftragte für Wäschereien kann bei Bedarf den Auftraggeber bei hygienischen Fragen unterstützen.
Bei Wäsche, die einer Sonderbehandlung bedarf (z.B. Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetz), müssen
besondere Regelungen in einem Ergänzungsvertrag vereinbart werden.
Lohn− und Rahmenbedingungen und alle sonstigen zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften sind
einzuhalten.
Lieferanfahrt und Uhrzeit
Ammerland Klinik Wäschelager
Abholung:
Montag bis Samstag 6.30 – 7.30 Uhr
Anlieferung
Dienstag bis Samstag 6.30 – 7.30 Uhr
Eine Anfahrt sowie Be− und Entladung außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster ist nur in Ausnahmefällen nach
Absprache möglich.
Gesetzes− und Vertragsumgebung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Auftragsdurchführung sämtliche gesetlichen normativen Bestimmungen
einzuhalten, insbesondere folgende Verordnung, Richtlinien und normative Anforderungen:
1. Infektionsschutzgesetz, InfSchG. ( Krankenhaushygienegesetz)
2. Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert−Koch−Instituts, Anlagen zu
den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens" (abgekürzt
RKI−Richtlinie).
3. Infektionsprävention in Heimen − Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
beim Robert Koch−Institut (RKI)
4. Liste der vom Robert−Koch−Institut geprüften und anerkannten Desinfekti−onsmittel und −verfahren (abgekürzt
RKI−Liste)
5. Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel− Kommission im Verbund für Angewandte
Hygiene (VAH) e. V. in Zusam−menarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP,
DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer
Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die
hygienische Händewaschung“
6. BG−Regel BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Teil 1 Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien“
7. TA 2048 – BG Information für Wäscherein mit Waschgut, von dem eine Infekti−onsgefahr für die Beschäftigten
ausgeht.
8. BG−Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
9. BG−Regel BGR 250/TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
10. Verordnung zur Umsetzung von EG−Richtlinien über den Schutz der Be−schäftigen gegen Gefährdung durch
biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung – BioStoffVO)
11. Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 "Haushalts− und
Objektwäsche" sowie gemäß RAL−GZ 992/2 "Kranken−hauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ 992/3 "Wäsche
aus Lebensmittelbe−trieben" sowie RAL GZ 992/4 „Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen“.
12. DIN EN 14065, Textilien − In Wäschereien aufbereitete Textilien − Kontrollsystem Biokontamination.
13. Lieferbedingungen des Deutschen Textilreiniger−Verbandes e.V.
14. Gültige Unbedenklichkeitserklärun gen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen)
15. Leitfaden für Textilien in Pflegeeinrichtungen (Herausgeber Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.,
Bezugsquelle www.waeschereien.de)
Anforderungen an den Umweltschutz
Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen
Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen− Verwaltungsvorschriften über
Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes
(„Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, Anhang 55 Wäschereien“) sowie an
den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Arbeitsblatt ATV 115.
Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird besonders verwiesen.
10
Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden.
Pflichten des Auftraggebers
Den Auftrrageber treffen die nachfolgenden Verpflichtungen:
Fremdkörper jeglicher Art müssen vorher entfernt werden.
Das Übergeben von Wäsche in Behältnissen im Sinne dieses Vertrages schließt z.B. ein:
− Gesondertes Erfassen der Wäsche von Patienten mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten bzw. Wäsche aus
Infektionseinheiten und ähnlichen Gefahrenbereichen.
− Gesondertes Erfassen von nasser Wäsche in nässedichten Transportsäcken bzw. in Transportsäcken mit
zusätzlichem Nässeschutz.
− Trennen der Wäsche nach Sortierplan in Transportsäcken.
− Textile Medizinprodukte und andere Sonderwäsche müssen gesondert gesammelt und bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die verschmutzten Wäsche in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und gut
verschlossenen Behältnissen zu übergeben.
Die Kennzeichnung der Behältnisse erfolgt gemäß einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten
Wäschesortierplan.
Schmutzwäsche aus Infektionsbereichen (Ziffer 2 Tabelle 1* der RKI−Richtlinie) wird vom Auftraggeber in
Kunststoffsäcken mit mind. 0,08 mm Wandstärke zum Transport bereitgestellt. Diese Wäsche darf nur in gemäß
RKI−Liste zugelassenen Waschmaschinen sowie mit Mitteln und Verfahren dieser Liste gewaschen und desinfiziert
werden.
Preise und Kalkulation
Die Preise gelten für die Vertragslaufzeit als fest vereinbart. Sie decken alle Kosten und Aufwendungen ab, die zur
Erbringung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Nebenkosten irgendwelcher Art, z.B. Fracht,
Versicherungsgebühren, Verpackung usw. sind mit dem jeweiligen Vertragspreis abgegolten.
Die Preise pro kg gelten für das beim Auftragnehmer auf amtlich geeichten Waagen festgestellte Gewicht der zur
Aufbereitung übergebenen Wäsche. Containerhauben und/oder−Innenhüllen zählen zum Tara und nicht zum Gewicht
der Schmutzwäsche.
Hygiene und Arbeitsschutz
Folgende Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten:
• Infektionsschutzgesetz
• Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert−Koch−Institut (RKI) −
Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Ge sundheitsdienstes, die Wäscherei und den
Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien
• Liste der vom Robert−Koch−Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren (RKI−Liste).
• Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel− Kommission im Ver−bund für Angewandte
Hygiene (VAH) e. V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP,
DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer
Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die
hygienische Händewaschung“.
• BGR 500, Kap. 2.6 − Betreiben von Wäschereien
• BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
• BG−Vorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention
• Verordnung zur Umsetzung von EG−Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch
biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung)
• TA 2048 – BG Information für Wäschereien mit Waschgut, von dem eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten
ausgeht.
• Güte und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 haushalts− und Objektwäsche
sowie gemäß RAL−GZ 992/2 Krankenhauswäsche
• DIN EN 14065 Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination.
1
Baumwolle u. Mischgewebe; Farbige und
weiße Funktionskleidung; Poolkleidung;
Sonstiges
USt. [%]
19%
Menge
Einheit
2.575.336,00 Kilogramm
Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der bisherigen jährlichen
Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit (ohne Vertragsverlängerung)
Einzelpreis Gesamtpreis
[EUR]
[EUR]
................
pro 1,00
Kilogramm
................
1. Baumwolle und Mischgewebe
a)
Bettbezüge
11
Kopfkissenbezüge
weiß oder farbig
Stecklaken
Spannlaken
Geschirrtücher
Gerstenkornhandtücher
Vorbinder
weiße Schutzkittel
Tischdecken
− waschen, mangeln und nach Vorlage farbig sortiert schrankgerecht legen −
b)
Patientenhemden
Frotteehandtücher,
Frotteebadetücher,
Waschhandschuhe,
Inkontinenzunterlagen,
Schutzkittel 1/1
mit Strickbündchen
− waschen, trocknen, bzw. finishen, nach Farbe und Größe sortieren und nach Vorlage
schrankgerecht legen
2. Farbige und weiße Funktionskleidung/ Poolkleidung
a)
Ärztekittel
Hosen
Damen− und Herrenkasack
Kittel ½, 1/1 Arm
− waschen, finishen und legen, 100% BW gepresst
b)
Kochhosen
Kochjacken
weiße Küchenkleidung:
Kittel kurz langarm, geknöpft
Küchenhosen
− waschen, finishen und legen, 100% BW gepresst
c)
Technische Berufskleidung
d)
Kasacks rot−weiß gestreift/Sonderwäsche
−waschen, finishen und legen
3. Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken.
− waschen, trocknen und sortiert liefern
4. OP Wäsche
a)
OP−Hosen, grün u. blau
OP−Kasack, grün u. blau
− waschen, finishen, legen
nach Größe u. Farbe sortieren
in extra breiten Containern mit 2 Zwischenböden sortiert liefern
b)
OP−Kittel, grün u. blau
−waschen, finishen, legen
12
Zwischensumme:
+ 19 % MWSt.:
Brutto:
Skonto zulässig: Nein
Zahlungsziel: Tage
Auftragssumme:
_______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
13
Kriterienkatalog
Eignungskriterien
(sofern vorhanden):
1
Allgemeine Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
1.1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Bestätigung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch
nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
14
2
Spezifische Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
2.1 Zertifizierung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir erklären, dass
mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen / Gütezeichen RAL verfügen:
RAL−GZ 992/1 – Haushalts− und Objektwäsche
RAL−GZ 992/2 – Krankenhauswäsche
RAL−GZ 992/3 – Wäsche aus Lebensmittelbetrieben
und das wir die Zertifikate als Anlagen zu unserem Angebot hochgeladen haben.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir erklären, dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst erfüllen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Versicherungsschutz [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich wir erklären, dass ich/wir über eine gültige Betriebshaft− und Produkthaftpflichtversich erung mindestens in folgender Höhe
verfüge(n):
Personen− und/oder Sachschäden 5.000.000 €
Vermögensschäden 250.000 €
Schlüsselschäden 200.000 €
Allmählichkeits− und Abwasserschäden 100.000 €
Weiterhin versichern wir, dass wir über eine Betriebsunterbrechungsver sicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000,− Euro
verfügen.
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen, ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die
entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Havariekonzept [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir haben einen Nachweis zu unserem Angebot hochgeladen, aus welchem hervorgeht, dass Kooperationspartner oder weitere
eigene Betriebe im Falle einer Havarie oder einer sonstigen Produktionsunterbrechung auf unserer Seite die Versorgung des
Auftraggebers mit Vorrang übernehmen. Hierzu kann eine verbindliche Eigenerklärung der/des Kooperationspartner(s) und/oder durch
den Nachweis einer Weisungsmöglichkeit oder sonstigen direkten Einflussnahme des Bieters auf den/die Kooperationspartners oder den
Zugriff auf weitere Betriebe erfolgen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5 RKI [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir versichern, dass wir die Bedingungen der RKI−Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Ziffer 4.4.3 und 6.4.
„Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und
Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien einhalten und entsprechend zertifiziert sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6 IfSG [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir versichern, dass wir die Vorschriften des IfSG einhalten.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
15
2.7 Desinfektor [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir versichern, dass wir einen staatlich geprüften Desinfektor beschäftigten und haben hierzu Unterlagen zu unserem Angebot auf die
Plattform hochgeladen!
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.8 Referenzen [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren
gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten Leistungen unter Angabe Leistungswert und Leistungszeit.
(Bitte im Bereich Eigene Anlagen hochladen)
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Zuschlagskriterien
(sofern vorhanden):
1
Konzept [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Zu unserem Angebot haben wir ein Konzept zur Darstellung der Wäscheversorgung nach Leistungsbeschreibung hochgeladen!
Im Rahmen dieses Konzeptes haben wir im Einzelnen dargelegt, wie hier auf Basis der Verdingungsunterlagen Versorgung und Logistik
umgesetzt werden können insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Konzept zur Versorgungsübernahme
Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb
Definition der Verantwortlichkeiten
Erreichbarkeit des Auftragnehmers
Konzept zur Kundenbetreuung
Ansprechpartner auf kaufmännische Ebene /Geschäftsführungsebene
Betreuung auf fachlicher operativer Ebene Projektleitung
Beratungs−/ Betreuungsterminen
Konzept zur Versorgungssicherheit
Konzept zu Wartung und Instandhaltung
Beschreibung und Lösung von Notfallszenarien
Konzept und Lösung für Störungen auf öffentlichen Transportwegen
Konzept und Lösung für Störungen auf internen Transportwegen des AG
Havariekonzept
Beschreibung Reklamations− und Beschwerdemanagement
Beschreibung Notfallvorsorge
Konzept zum Textilen Controlling unter Berücksichtigung von:
−Zielsetzung
−Prozesse
−Festlegung Datenbasis
−Statistiken über Kosten und Verbräuche
−Auswertung nach Bezugsgrößen
−Auswertung nach Artikeln/ Artikelgruppen
−Tabellarische Darstellung der Auswertungen
−grafische Darstellung der Auswertung
−Bereitstellung sämtlicher Daten auch in elektronischer Form
−Anwenderfreundlichkeit
−Bereitstellung von Basisauswertungen
−automatisierter Berichtsversand
−Kundenindividuelle Berichte
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2
Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungsübernahme?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
16
3
Zuschlagerteilung bis Regelbetrieb
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den
Regelbetrieb?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
4
Definition der Verantwortlichkeiten
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die klare Definition der Verantwortlichkeiten?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
5
Konzept Kundenbetreuung
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Kundenbetreuung?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
6
Qualifizierter und zentraler Ansprechpartner
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Ausführungen zu dem qualifizierten und zentralen Ansprechpartner (kaufmännische Ebene
/ Geschäftsführungsebene)?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
7
Betreuung auf fachlicher und operativer Ebene
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Betreuung auf fachlicher operativer Ebene der Projektleitung?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
8
Beratungs−/ Betreuungstermine
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Vorschläge zu regelmäßigen Beratungs−/ Betreuungsterminen?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
17
9
Konzeptes zur Versorgungssicherheit
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungssicherheit?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
10
Tariftreuegesetz NDS
Gewichtung: 0,00%
10.1 Mindestentgelt [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau− und Dienstleistungen ein Mindestentgelt
nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist
? in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der nach den
Regelungen des Arbeitnehmerentsendegeset z (AEntG, vom 20. April 2009,
BGBl. I S. 799, in der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung
findet,
oder
? in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen
des AEntG durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde,
oder
? für den jeweiligen Wirtschaftszweig in einer auf der Grundlage des
Mindestarbeitsbedingungen gesetzes (MiArbG, vom 11.01.1952, BGBl. I S. 17,
in der jeweils geltenden Fassung) erlassenen Rechtsverordnung.
Für den Fall, dass das meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach
den vorstehend genannten Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer
ist als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, verpflichte ich
mich/verpflichten wir uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau− und Dienstleistungen ein Entgelt von
mindestens 8,50 € brutto pro Stunde zu zahlen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich / wir verpflichten uns für den Fall der Auftragsvergabe dazu, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung
der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder
hergestellt worden sind. Diese Mindestanforderungen ergeben sich aus
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs− oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S.
2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen
vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.
Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10.3 Nachunternehmer [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich erkläre / Wir erklären für den Fall der Auftragserteilung, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten
Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine
Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne bezogen auf die Mindesarbeitsbedingungen und Mindestentgelte ebenso abgeben
lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers
und diese dem Auftraggeber vorlege.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
18
10.4 Folgen des Verstoßes [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Um die Einhaltung der vorstehenden Erklärungen und Verpflichtungen zu sichern, ist für den Fall der Auftragserteilung für jeden
schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswerts durch mich / uns an den Auftraggeber zu
zahlen. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswerts nicht überschreiten. Wir sind
zur Zahlung der vorgenannten Vertragsstrafe auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder einen
Verleiher von Arbeitskräften begangen wird und ich/wir den Verstoß kannten oder kennen mussten. Ist die verwirkte Vertragsstrafe
unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Für den Fall der Auftragserteilung führt die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung der vorstehenden Erklärungen zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10.5 Kontrollpflichten [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Für den Fall der Auftragserteilung verpflichte/n ich mich/ wir uns dem Auftraggeber die Kontrollen und nach § 14 NTVergG zu
ermöglichen und der Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen nachzukommen.
Insbesondere darf der öffentliche Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn− und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten
hervorgehen oder abgeleitet werden, um die Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen zu überprüfen, die sich auf die
Beschäftigten beziehen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Berechnungsgrundlage:
Gewichtung Preis/Leistung: 70% / 30%
19
Name
Dateiname
Größe
MIME−Type
20