Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Gereonstraße 18−32 50670 Köln Deutschland Schlosser, Peter [email protected] +49 22134039914 +49 22134039950 Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH Offenes Verfahren (EU) Ausschreibungsnr.: 2016000179 Verdingungsunterlagen Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen ........................................................................................................................................................... 1 Projektinformation .................................................................................................................................................... 1 Vergabeunterlagen ................................................................................................................................................... 2 Angebotsaufkleber NEU ................................................................................................................................... 2 Allgemeine Bewerbungs-und Vertragsbedingungen _EKKeG_Stand 2015-01 ............................................... 3 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................................ 9 Kriterienkatalog ........................................................................................................................................................ 14 Anlagen .................................................................................................................................................................... 20 i Aufforderung zur Angebotsabgabe Allgemeine Informationen zum Verfahren Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH Verfahrensnummer: 2016000179 I. Allgemeines Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH, Lange Straße 38, 26655 Westerstede mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr. Die Ammerland−Klinik GmbH in Westerstede ist eine Klinik der Schwerpunktversorgung mit überregionalem Einzugsgebiet. Als moderne Akutklinik mit 370 Betten, acht Hauptabteilungen und drei Belegabteilungen verfügen sie über ein breit gefächertes Spektrum in Diagnostik und Therapie. Seit Juni 2008 kooperiert das Klinikum durch die bauliche Angliederung sehr eng mit dem Bundeswehrkrankenhaus Westerstede als „Klinikzentrum Westerstede“. In gemeinsam geführten Bereichen (Aufnahmezentrum, Radiologie, OP, Anästhesie, operative Intensivmedizin) arbeiten die Mitarbeiter beider Einrichtungen klinikübergreifend zusammen. Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 640.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt. Auftraggeber wird das Klinikum, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK. Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden. Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren i Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH I Wäscheversorgung der Projektbeschreibung: Ammerland Klinik GmbH mit i hauseigenen Textilien I Vergabeart: Offenes Verfahren (EU) i I Ausschreibung in Losen: Nein i i Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Zuschlagskriterium: Verhältniswahl Preis/Leistung i Gewichtung: 70%: 30% i Zu dieser Ausschreibung sind Nebenangebote nicht zulässig. Nebenangebote: _________________________ i _________________________ _____________________ i Projektname: i Termine I Frist Bieterfragen: i Angebotsfrist: i Bindefrist: i Zuschlagsfrist: i 08.07.2016 14:00 i 18.07.2016 14:00:00 i 12.09.2016 i i II. Elektronische Angebotsabgabe Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF−Datei. Diese Datei kann entweder digital signiert werden oder der Mantelbogen muss ausgedruckt und unterschrieben an die Vergabestelle zurück gesandt werden. Bitte beachten Sie, dass der Mantelbogen bis zur Angebotsfrist in einem verschlossenen Kuvert vorliegen muss. Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2016000179 (siehe auch Projekt− und Dokumenteninformation) zu versehen. Bitte verwenden Sie den, in den Verdingungsunterlagen, beiliegenden Angebotsaufkleber. 1 Angebotsaufkleber : Falls Sie bereit sind, die Lieferungen/Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben bzw. den elektronischen Angebotsmantelbogen nebst Anlagen auszufüllen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen Briefumschlag bis zum Eröffnungstermin an die Submissionsstelle einzusenden oder dort abzugeben. Ausschreibungsunterlagen! -Sofort zustellen Nicht öffnen, sondern ungeöffnet dem Empfänger zuleiten! Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit): Angebot für: Absender/in: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft eG im Deutschen Städtetag Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag Gereonstraße 18 – 32 50670 Köln Bitte schneiden Sie einen der folgenden Aufkleber aus und kleben diesen auf den verschlossenen Briefumschlag! 2 Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Vorbemerkung Die Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag ist als ausschreibende Stelle für die ihr angeschlossenen Mitgliedshäuser tätig; die an Ausschreibungsverfahren teilnehmenden Mitgliedskrankenhäuser sind die Auftraggeber. A. Bewerbungsbedingungen I. Grundlagen der Bewerbung 1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag , die für die Bieterseite unter der Aufrufadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal erreichbar ist. Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. Beachten Sie die Hinweise auf der Plattform. 2. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass die Vergabeunterlagen der Ausschreibung vollständig sind. Zur Vervollständigung der Angaben in den Vergabeunterlagen hat der Bieter offengelassene Eintragungen bezüglich Fabrikat, Typenangaben, Dimensionierung etc. auszufüllen und ggf. zu ergänzen. Angebote, welche diese Forderungen nicht erfüllen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen enthalten, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt ebenfalls zwingend, wenn der Bieter eigene Geschäftsbedingungen seinen Angeboten zugrundelegen will, diese den Unterlagen beifügt oder in irgendeiner Art und Weise auf diese hinweist. 3. Etwaige Zusatzangebote, Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und auf die Plattform hochgeladen werden. Nebenangebote müssen im Vergabeverfahren ausdrücklich zugelassen sein. 4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag vor Angebotsabgabe schriftlich über die Kommunikationsmöglichkeiten der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher in anderer Form gegeben hat. 5. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. 1 3 6. Alle Preise sind grundsätzlich in EURO sowie ohne Mehrwertsteuer anzugeben, sofern andere Vorgaben nicht gefordert worden sind. Die genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten, es sei denn, die Vergabeunterlagen sehen etwas anderes vor. 7. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Zuschläge nach Losen, Positionen oder nach Teilmengen vorzunehmen, wenn in den Vergabeunterlagen keine anderen Möglichkeiten beschrieben sind. 8. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen. 9. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder zurückziehen. Berichtigungen oder Änderungen sind in derselben Weise wie das Angebot auf der elektronischen Vergabeplattform vorzunehmen. Für die Gültigkeit des elektronischen Angebotes muss auch der im Original unterschriebene Mantelbogen postalisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist einem verschlossenen Umschlag und mit dem deutlichen Vermerk: „Achtung! Mantelbogen zur Ausschreibung ................ Bitte ungeöffnet weiterleiten!“ bei der Vergabestelle vorliegen. Anstelle des Mantelbogens kann das Angebot auch mittels der qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden. 10. Sofern im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Mustergestellung vorgesehen ist, ist der Bewerber verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Angebotseröffnung Muster bereitzuhalten und diese auf Anforderung innerhalb von drei Arbeitstagen zum Probeweisen Gebrauch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen. Alle eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten „Position“ zu versehen. Muster, welche nicht entsprechend gezeichnet sind, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Muster von Sterilprodukten sind in der kleinstmöglichen Zweifach - Verpackungseinheit (6 Wochen Haltbarkeit nach DIN /EN) dokumentiert, mit Chargen und Sterilitätskennzeichnung, der anfordernden Stelle zuzuleiten. 11. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der anfordernden Stelle über. 12. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) sind unzulässig, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u.ä., es sei denn, dass sie im Einzelfall nach GWB zulässig sind. 2 4 II. Zuschlag/Auftragserteilung Der grundsätzliche Zuschlag zum Angebot wird von der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag erteilt. Jede der im Verfahren genannten Verbrauchsstellen wird entsprechend den hausbezogenen Teilmengen eine Auftragserteilung unmittelbar vornehmen. B. Vertragsbedingungen Wenn der Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens einen Zuschlag erhält, gelten folgende Bedingungen: I. Angebotsgrundlagen Dem Angebot liegen folgende Vergabeunterlagen zugrunde, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung einschließlich etwaiger Planunterlagen Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Bestimmungen der VOL / B in der jeweils gültigen Fassung Europäische Normen, DIN Normen und die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge. II. Preise / Preisbindung 1. Die genannten Preise sind für den Zeitraum des Liefervertrages fest. 2. Die genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. 3. An das Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe) gebunden. 4. Angebote, in denen Bieter bestimmte Verbrauchsstellen ausschließen, werden nicht berücksichtigt. 3 5 III. Nach- und Nebenunternehmer Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf der Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln. IV. Verzug des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte Erledigung des Auftrages. Kann der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt die Vertragsleistung nicht fristgerecht erfüllen, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung aus von dem Bieter zu vertretenden Gründen gilt eine Konventionalstrafe als vereinbart. Sie beträgt 0,25 % der Auftragssumme für jede angefangene Kalenderwoche, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Konventionalstrafe ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden von der Konventionalstrafe nicht berührt. Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, Deckungskäufe zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen. V. Verpackung 1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen den jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen wiederverwertbar oder stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe werden grundsätzlich dem Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne Gewähr für die Beschaffenheit zurückgesandt bzw. auf Kosten des Auftragnehmers der Verwertung / Entsorgung zugeführt. Entsprechendes gilt für leere Gebinde. Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. 2. Erfolgt keine Rücksendung der Verpackungsstoffe oder Gebinde, so gehen diese, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. 3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr. 4 6 VI. Rechnungsstellung Alle Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung unter Angabe von Nummer und Datum des Bestellzettels und Genauer Bezeichnung des / der Empfängers / Verwendungsstelle Lieferschein - Nummer Artikelbezeichnung dem jeweiligen Auftraggeber unmittelbar zugeleitet. Sammelrechnungen sind auf Wunsch der Auftraggeber möglich. VII. Zahlungsbedingungen 1. Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur bargeldlos innerhalb von 21 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang abzgl. 3 % Skonto. Das Skonto erstreckt sich auch auf alle Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen. 2. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnung (Eingangsstempel der zuständigen Vergabestelle), jedoch nicht vor dem Tag der Erfüllung der Lieferung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tag der Abnahme. 3. Das Abtreten einer Forderung aus dem Vertrag ist unzulässig. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftragnehmers gegen Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. 4. Geben die Lieferungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel und zwar mit dem Tag des Eingangs der neuen einwandfreien Lieferung bzw. der prüffähigen Rechnung. VIII. Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt, dass der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Im vorgenannten Fall kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 5 7 XI. Auftragsentziehung, Kündigung oder Rücktritt Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat, bzw. wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem Unternehmen des Auftraggebers Vorteile bietet, verspricht oder gewährt. XII Gerichtsstand /Vergabekammer Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Vergabekammer ist Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln. bei der Stand 01/2015 6 8 Produkte/Leistungen Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben Vorbemerkungen Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Ammerland Klinik GmbH, Lange Straße 38, 26655 Westerstede mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis zum 31.01.2021 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr. Die Ammerland−Klinik GmbH in Westerstede ist eine Klinik der Schwerpunktversorgung mit überregionalem Einzugsgebiet. Als moderne Akutklinik mit 370 Betten, acht Hauptabteilungen und drei Belegabteilungen verfügen sie über ein breit gefächertes Spektrum in Diagnostik und Therapie. Seit Juni 2008 kooperiert das Klinikum durch die bauliche Angliederung sehr eng mit dem Bundeswehrkrankenhaus Westerstede als „Klinikzentrum Westerstede“. In gemeinsam geführten Bereichen (Aufnahmezentrum, Radiologie, OP, Anästhesie, operative Intensivmedizin) arbeiten die Mitarbeiter beider Einrichtungen klinikübergreifend zusammen. Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 640.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt. Auftraggeber wird das Klinikum, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK. Leistungsumfang Die bereitgestellte Schmutzwäsche ist vom AN von Montag bis Samstag beim AG von den benannten Sammelstellen abzuholen. Die Abholung beinhaltet das Aufladen der Schmutzwäsche durch Personal des AN auf das Transportfahrzeug. Die schrankfertige Wäsche ist nach Artikeln sortiert in Rollcontainer innerhalb von 48 Stunden wieder anzuliefern. Berufsmäntel sind hängend anzuliefern, sonstige Berufsbekleidung und Funktionskleidung ist gelegt anzuliefern. Die Rollcontainer sind vom AN zu stellen. Lieferung mit einwandfreier Containerinnenhülle, die die Textilien vollständig umschließt, die Containerinnenhüllen sind vom AN zu stellen. Der AN stellt sicher, dass der Transport reiner und unreiner Wäsche in getrennten Fahrzeugen durchgeführt wird, bzw. die Transportfahrzeuge über entsprechende technische Ausstattung zur reinen und unreinen Trennung verfügen. Vor der Beladung mit reiner Wäsche sind die Fahrzeuge entsprechend zu desinfizieren. Die Krankenhauswäsche setzt sich zusammen aus: a. Flachwäsche (Bezüge, Laken, Unterlagen, Kissenbezüge, Tischdecken, Geschirrtücher etc.) b. Frottierwäsche, Jerseyspannlaken, Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Wischtücher, Erwachsenenlätzchen etc. c. Berufskleidung, Schutzkleidung d. Einziehdecken, Kopfkissen, Wolldecken, etc. e. Sonderwäsche (Gurte, Gardinen, Patientenbekleidung, Wannenabdeckungen, etc.) f. Wischbezüge (gesonderte Abrechnung) Die für die Vorsortierung durch den AG benötigten, farbig gekennzeichneten Wickelsäcke werden vom AN nach in der Anlage aufgeführten Vorgaben des AG gestellt. Die Wäsche ist je nach Wäscheart gemangelt, getrocknet, gefinisht oder gepresst zurückzuliefern. Bearbeitung von infektiöser Wäsche (nach Richtlinie des RKI – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien) Verwendungsbereites Falten/Legen der Wäsche nach Vorgabe des AG Artikel− und größenbezogene Sortierung der Wäsche Bei der gesamten Wäsche ist sicherzustellen, dass eine Verflusung durch mitgewaschene Einmalartikel entfernt wird. Bereits gewaschene Wäsche, die infolge nicht entfernter Verschmutzungen gesondert zurückgegeben wird, ist auf Kosten des AN erneut zu behandeln. In der Schmutzwäsche aufgefundene Gegenstände sind durch das Personal des AN auszusortieren und gesondert an den AG zurückzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 "Haushalts− und Objektwäsche" sowie RAL−GZ 992/2 "Krankenhauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ 992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbetrieben" einzuhalten. 9 Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen (z.B. Schaben, Pharao−Ameisen, etc.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach RAL GZ 992 geforderten hygienischen Maßnahmen durchzuführen und die Überwachung des Hygienestatus nachzuweisen. Die Kontrollergebnisse sind dem Auftraggeber auf Wunsch vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Mitarbeiter als geprüften Hygienebeauftragten für Wäschereien einzusetzen. Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Der Fortbildungsnachweis ist gegebenenfalls vorzulegen. Die Mitarbeiter der Wäscherei müssen über die Bedeutung hygienischer Maßnahmen unterrichtet werden. Der Hygienebeauftragte für Wäschereien kann bei Bedarf den Auftraggeber bei hygienischen Fragen unterstützen. Bei Wäsche, die einer Sonderbehandlung bedarf (z.B. Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetz), müssen besondere Regelungen in einem Ergänzungsvertrag vereinbart werden. Lohn− und Rahmenbedingungen und alle sonstigen zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften sind einzuhalten. Lieferanfahrt und Uhrzeit Ammerland Klinik Wäschelager Abholung: Montag bis Samstag 6.30 – 7.30 Uhr Anlieferung Dienstag bis Samstag 6.30 – 7.30 Uhr Eine Anfahrt sowie Be− und Entladung außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache möglich. Gesetzes− und Vertragsumgebung Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Auftragsdurchführung sämtliche gesetlichen normativen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere folgende Verordnung, Richtlinien und normative Anforderungen: 1. Infektionsschutzgesetz, InfSchG. ( Krankenhaushygienegesetz) 2. Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert−Koch−Instituts, Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens" (abgekürzt RKI−Richtlinie). 3. Infektionsprävention in Heimen − Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch−Institut (RKI) 4. Liste der vom Robert−Koch−Institut geprüften und anerkannten Desinfekti−onsmittel und −verfahren (abgekürzt RKI−Liste) 5. Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel− Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. in Zusam−menarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung“ 6. BG−Regel BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Teil 1 Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien“ 7. TA 2048 – BG Information für Wäscherein mit Waschgut, von dem eine Infekti−onsgefahr für die Beschäftigten ausgeht. 8. BG−Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ 9. BG−Regel BGR 250/TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 10. Verordnung zur Umsetzung von EG−Richtlinien über den Schutz der Be−schäftigen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung – BioStoffVO) 11. Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 "Haushalts− und Objektwäsche" sowie gemäß RAL−GZ 992/2 "Kranken−hauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ 992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbe−trieben" sowie RAL GZ 992/4 „Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen“. 12. DIN EN 14065, Textilien − In Wäschereien aufbereitete Textilien − Kontrollsystem Biokontamination. 13. Lieferbedingungen des Deutschen Textilreiniger−Verbandes e.V. 14. Gültige Unbedenklichkeitserklärun gen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen) 15. Leitfaden für Textilien in Pflegeeinrichtungen (Herausgeber Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., Bezugsquelle www.waeschereien.de) Anforderungen an den Umweltschutz Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen− Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes („Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, Anhang 55 Wäschereien“) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Arbeitsblatt ATV 115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird besonders verwiesen. 10 Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden. Pflichten des Auftraggebers Den Auftrrageber treffen die nachfolgenden Verpflichtungen: Fremdkörper jeglicher Art müssen vorher entfernt werden. Das Übergeben von Wäsche in Behältnissen im Sinne dieses Vertrages schließt z.B. ein: − Gesondertes Erfassen der Wäsche von Patienten mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten bzw. Wäsche aus Infektionseinheiten und ähnlichen Gefahrenbereichen. − Gesondertes Erfassen von nasser Wäsche in nässedichten Transportsäcken bzw. in Transportsäcken mit zusätzlichem Nässeschutz. − Trennen der Wäsche nach Sortierplan in Transportsäcken. − Textile Medizinprodukte und andere Sonderwäsche müssen gesondert gesammelt und bereitgestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die verschmutzten Wäsche in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und gut verschlossenen Behältnissen zu übergeben. Die Kennzeichnung der Behältnisse erfolgt gemäß einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Wäschesortierplan. Schmutzwäsche aus Infektionsbereichen (Ziffer 2 Tabelle 1* der RKI−Richtlinie) wird vom Auftraggeber in Kunststoffsäcken mit mind. 0,08 mm Wandstärke zum Transport bereitgestellt. Diese Wäsche darf nur in gemäß RKI−Liste zugelassenen Waschmaschinen sowie mit Mitteln und Verfahren dieser Liste gewaschen und desinfiziert werden. Preise und Kalkulation Die Preise gelten für die Vertragslaufzeit als fest vereinbart. Sie decken alle Kosten und Aufwendungen ab, die zur Erbringung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Nebenkosten irgendwelcher Art, z.B. Fracht, Versicherungsgebühren, Verpackung usw. sind mit dem jeweiligen Vertragspreis abgegolten. Die Preise pro kg gelten für das beim Auftragnehmer auf amtlich geeichten Waagen festgestellte Gewicht der zur Aufbereitung übergebenen Wäsche. Containerhauben und/oder−Innenhüllen zählen zum Tara und nicht zum Gewicht der Schmutzwäsche. Hygiene und Arbeitsschutz Folgende Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten: • Infektionsschutzgesetz • Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert−Koch−Institut (RKI) − Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Ge sundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien • Liste der vom Robert−Koch−Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren (RKI−Liste). • Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel− Kommission im Ver−bund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung“. • BGR 500, Kap. 2.6 − Betreiben von Wäschereien • BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege • BG−Vorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention • Verordnung zur Umsetzung von EG−Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung) • TA 2048 – BG Information für Wäschereien mit Waschgut, von dem eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten ausgeht. • Güte und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 haushalts− und Objektwäsche sowie gemäß RAL−GZ 992/2 Krankenhauswäsche • DIN EN 14065 Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination. 1 Baumwolle u. Mischgewebe; Farbige und weiße Funktionskleidung; Poolkleidung; Sonstiges USt. [%] 19% Menge Einheit 2.575.336,00 Kilogramm Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der bisherigen jährlichen Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit (ohne Vertragsverlängerung) Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] ................ pro 1,00 Kilogramm ................ 1. Baumwolle und Mischgewebe a) Bettbezüge 11 Kopfkissenbezüge weiß oder farbig Stecklaken Spannlaken Geschirrtücher Gerstenkornhandtücher Vorbinder weiße Schutzkittel Tischdecken − waschen, mangeln und nach Vorlage farbig sortiert schrankgerecht legen − b) Patientenhemden Frotteehandtücher, Frotteebadetücher, Waschhandschuhe, Inkontinenzunterlagen, Schutzkittel 1/1 mit Strickbündchen − waschen, trocknen, bzw. finishen, nach Farbe und Größe sortieren und nach Vorlage schrankgerecht legen 2. Farbige und weiße Funktionskleidung/ Poolkleidung a) Ärztekittel Hosen Damen− und Herrenkasack Kittel ½, 1/1 Arm − waschen, finishen und legen, 100% BW gepresst b) Kochhosen Kochjacken weiße Küchenkleidung: Kittel kurz langarm, geknöpft Küchenhosen − waschen, finishen und legen, 100% BW gepresst c) Technische Berufskleidung d) Kasacks rot−weiß gestreift/Sonderwäsche −waschen, finishen und legen 3. Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken. − waschen, trocknen und sortiert liefern 4. OP Wäsche a) OP−Hosen, grün u. blau OP−Kasack, grün u. blau − waschen, finishen, legen nach Größe u. Farbe sortieren in extra breiten Containern mit 2 Zwischenböden sortiert liefern b) OP−Kittel, grün u. blau −waschen, finishen, legen 12 Zwischensumme: + 19 % MWSt.: Brutto: Skonto zulässig: Nein Zahlungsziel: Tage Auftragssumme: _______________________ (rechtsverbindliche Unterschrift) 13 Kriterienkatalog Eignungskriterien (sofern vorhanden): 1 Allgemeine Eignungskriterien Gewichtung: 0,00% 1.1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.3 Bestätigung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.4 Erklärung des Bieters [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14 2 Spezifische Eignungskriterien Gewichtung: 0,00% 2.1 Zertifizierung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen / Gütezeichen RAL verfügen: RAL−GZ 992/1 – Haushalts− und Objektwäsche RAL−GZ 992/2 – Krankenhauswäsche RAL−GZ 992/3 – Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und das wir die Zertifikate als Anlagen zu unserem Angebot hochgeladen haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.2 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir erklären, dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.3 Versicherungsschutz [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich wir erklären, dass ich/wir über eine gültige Betriebshaft− und Produkthaftpflichtversich erung mindestens in folgender Höhe verfüge(n): Personen− und/oder Sachschäden 5.000.000 € Vermögensschäden 250.000 € Schlüsselschäden 200.000 € Allmählichkeits− und Abwasserschäden 100.000 € Weiterhin versichern wir, dass wir über eine Betriebsunterbrechungsver sicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000,− Euro verfügen. Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen, ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.4 Havariekonzept [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir haben einen Nachweis zu unserem Angebot hochgeladen, aus welchem hervorgeht, dass Kooperationspartner oder weitere eigene Betriebe im Falle einer Havarie oder einer sonstigen Produktionsunterbrechung auf unserer Seite die Versorgung des Auftraggebers mit Vorrang übernehmen. Hierzu kann eine verbindliche Eigenerklärung der/des Kooperationspartner(s) und/oder durch den Nachweis einer Weisungsmöglichkeit oder sonstigen direkten Einflussnahme des Bieters auf den/die Kooperationspartners oder den Zugriff auf weitere Betriebe erfolgen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.5 RKI [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir versichern, dass wir die Bedingungen der RKI−Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Ziffer 4.4.3 und 6.4. „Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien einhalten und entsprechend zertifiziert sind. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.6 IfSG [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir versichern, dass wir die Vorschriften des IfSG einhalten. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15 2.7 Desinfektor [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir versichern, dass wir einen staatlich geprüften Desinfektor beschäftigten und haben hierzu Unterlagen zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen! [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.8 Referenzen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten Leistungen unter Angabe Leistungswert und Leistungszeit. (Bitte im Bereich Eigene Anlagen hochladen) [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Zuschlagskriterien (sofern vorhanden): 1 Konzept [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Zu unserem Angebot haben wir ein Konzept zur Darstellung der Wäscheversorgung nach Leistungsbeschreibung hochgeladen! Im Rahmen dieses Konzeptes haben wir im Einzelnen dargelegt, wie hier auf Basis der Verdingungsunterlagen Versorgung und Logistik umgesetzt werden können insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte: Konzept zur Versorgungsübernahme Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb Definition der Verantwortlichkeiten Erreichbarkeit des Auftragnehmers Konzept zur Kundenbetreuung Ansprechpartner auf kaufmännische Ebene /Geschäftsführungsebene Betreuung auf fachlicher operativer Ebene Projektleitung Beratungs−/ Betreuungsterminen Konzept zur Versorgungssicherheit Konzept zu Wartung und Instandhaltung Beschreibung und Lösung von Notfallszenarien Konzept und Lösung für Störungen auf öffentlichen Transportwegen Konzept und Lösung für Störungen auf internen Transportwegen des AG Havariekonzept Beschreibung Reklamations− und Beschwerdemanagement Beschreibung Notfallvorsorge Konzept zum Textilen Controlling unter Berücksichtigung von: −Zielsetzung −Prozesse −Festlegung Datenbasis −Statistiken über Kosten und Verbräuche −Auswertung nach Bezugsgrößen −Auswertung nach Artikeln/ Artikelgruppen −Tabellarische Darstellung der Auswertungen −grafische Darstellung der Auswertung −Bereitstellung sämtlicher Daten auch in elektronischer Form −Anwenderfreundlichkeit −Bereitstellung von Basisauswertungen −automatisierter Berichtsversand −Kundenindividuelle Berichte [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungsübernahme? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 16 3 Zuschlagerteilung bis Regelbetrieb Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 4 Definition der Verantwortlichkeiten Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die klare Definition der Verantwortlichkeiten? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 5 Konzept Kundenbetreuung Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Kundenbetreuung? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 6 Qualifizierter und zentraler Ansprechpartner Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Ausführungen zu dem qualifizierten und zentralen Ansprechpartner (kaufmännische Ebene / Geschäftsführungsebene)? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 7 Betreuung auf fachlicher und operativer Ebene Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Betreuung auf fachlicher operativer Ebene der Projektleitung? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 8 Beratungs−/ Betreuungstermine Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Vorschläge zu regelmäßigen Beratungs−/ Betreuungsterminen? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 17 9 Konzeptes zur Versorgungssicherheit Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungssicherheit? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 10 Tariftreuegesetz NDS Gewichtung: 0,00% 10.1 Mindestentgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau− und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist ? in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegeset z (AEntG, vom 20. April 2009, BGBl. I S. 799, in der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet, oder ? in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde, oder ? für den jeweiligen Wirtschaftszweig in einer auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungen gesetzes (MiArbG, vom 11.01.1952, BGBl. I S. 17, in der jeweils geltenden Fassung) erlassenen Rechtsverordnung. Für den Fall, dass das meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend genannten Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau− und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 € brutto pro Stunde zu zahlen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich / wir verpflichten uns für den Fall der Auftragsvergabe dazu, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder hergestellt worden sind. Diese Mindestanforderungen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs− oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.3 Nachunternehmer [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären für den Fall der Auftragserteilung, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne bezogen auf die Mindesarbeitsbedingungen und Mindestentgelte ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und diese dem Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18 10.4 Folgen des Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Um die Einhaltung der vorstehenden Erklärungen und Verpflichtungen zu sichern, ist für den Fall der Auftragserteilung für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswerts durch mich / uns an den Auftraggeber zu zahlen. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswerts nicht überschreiten. Wir sind zur Zahlung der vorgenannten Vertragsstrafe auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder einen Verleiher von Arbeitskräften begangen wird und ich/wir den Verstoß kannten oder kennen mussten. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Für den Fall der Auftragserteilung führt die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung der vorstehenden Erklärungen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.5 Kontrollpflichten [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Für den Fall der Auftragserteilung verpflichte/n ich mich/ wir uns dem Auftraggeber die Kontrollen und nach § 14 NTVergG zu ermöglichen und der Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen nachzukommen. Insbesondere darf der öffentliche Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn− und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden, um die Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen zu überprüfen, die sich auf die Beschäftigten beziehen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Berechnungsgrundlage: Gewichtung Preis/Leistung: 70% / 30% 19 Name Dateiname Größe MIME−Type 20
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