Festlegung des Vizerektors für Lehre und Studienangelegenheiten

Festlegung des Vizerektors für Lehre und Studienangelegenheiten
zur Umstellung der KMP 3 auf die Prüfungen KMP 3A und KMP 3B
Vizerektor für Lehre und
Studienangelegenheiten
Univ.-Prof. Dr. Peter Loidl
Im Studienplan des Diplomstudiums Humanmedizin sowie im Studienplan des
Diplomstudiums Zahnmedizin, gültig ab dem WS 2016/17, wird die bisherige KMP 3 auf die
zwei Prüfungen KMP 3A und KMP 3B aufgeteilt.
In Hinblick auf § 77 Abs. 2 und § 71 UG 2002 werden dazu Festlegungen wie folgt getroffen:
Die Aufteilung der bisherigen KMP 3 Prüfung auf die zwei Prüfungen KMP 3A und KMP 3B
stellt für die Studierenden eine deutliche Vereinfachung dar. Es wird klargestellt, dass die
bisherigen Prüfungsantritte zur SIP 2 und zur KMP 3 bei der Berechnung der möglichen
Prüfungsantritte KMP 3A und KMP 3B mit berücksichtigt werden.
(Beispiel: Ein Studierender, welcher zweimal mit negativer Beurteilung zur SIP 2 und einmal
mit negativer Bewertung zur KMP 3 angetreten ist, hat demnach nur jeweils einen weiteren
Prüfungsantritt zur KMP 3A und zur KMP 3B).
Innsbruck, am 29.07.2016
Univ.-Prof. Dr. Peter Loidl
Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten
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