Händler-Bestellung

MYPROTEC - Einkauf / Bestellung / Bestellschein für Handel, Wiederverkäufer und Händler
Händlerauftrag
□ Frau
□ Herr
□ Firma
Vorname:
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Nachname:
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UID Nummer: ______________________________________
Firmenname: ______________________________________
Firmenbuchnummer: ________________________________
Konto:
Lautend auf: _______________________________________
Bankinstitut: _______________________________________
IBAN: _____________________________________________
Straße: ___________________________________________
SWIFT/BIC:
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PLZ: ________ Ort: _________________________________
Vermittler:
Telefon: __________________________________________
Partner-Nr.: ____ 103452 _________________________
@mail: ___________________________________________
Partnername: ____ Bernd
Reinders _____________
Der Partner bestellt zu den umseitig angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WLM GmbH die im Folgenden angeführten
Produkte:
Stk.
Beschreibung
Einzelpreis
10 Stk. MyProTec
-Touchscreen Protection
€ 239,20
30 Stk. MyProTec
-Touchscreen Protection
€ 717,60
60 Stk. MyProTec
-Touchscreen Protection
€ 1.435,20
120 Stk. MyProTec
Gesamtpreis
€ 2870,40
-Touchscreen Protection
Versandkosten (Versandkostenfrei ab 60 Stk.)
€ 10,MWST 20%
Summe
Die Zahlung erfolgt:
□ Überweisung
□ Visa
□ Mastercard
□ SEPA Lastschrift (einmalig)
_____________________________________ ________________________________
16-stellige Kreditkartennummer
Vor– und Zuname des Kreditkarteninhabers
gültig bis _____.20_____
___________
Kartenprüfnummer
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser
Kreditinstitut an, die von auf mein/ unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
IBAN:____________________________________________________________________________ BIC:_____________________________
Ort/Datum: ____________________________________________ Unterschrift Partner:______________________________________
WLM GmbH
1180 Wien, Naaffgasse 80
Telefon: +43/1/979 47 86,
email: office@wlm -lifestyle.at
Handelsgericht Wien, FN 396249w
UID: ATU68094411
Blz.:12000, Kto.: 10002514387
BIC: BKAUATWW IBAN: AT581200010002514387
WLM GmbH - MYPROTEC - Einkauf / Bestellung / Bestellschein für Handel, Wiederverkäufer, Gewerbe und Händler
MYPROTEC - Einkauf / Bestellung / Bestellschein für Handel, Wiederverkäufer und Händler
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle seitens der WLM GmbH
getätigten Lieferungen, Leistungen und Angebote die World Lifting Mask sowie die
damit zusammenhängende Lifting Kosmetik und entsprechende Produkte und deren
Zubehör betreffend. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen zwischen der
WLM GmbH und dem Vertragspartner, im Folgenden kurz „GP“ genannt, gelten nur
dann als vereinbart, wenn sie zwischen diesen beiden gesondert ausgehandelt wurden.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Der gegenständliche Vertrag kommt mit Unterfertigung des vorliegenden Vertrages
durch den GP für beide Seiten verbindlich zustande.
§ 3 LIEFER- UND VERSANDKOSTEN
Alle Waren werden ausschließlich in den angegebenen Ausführungen und Verpackungsinhalten von der WLM GmbH oder deren Vertriebspartner ausgeliefert. Die Versendung
der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Soferne zwischen der WLM GmbH und dem
Kunden nichts anderes vereinbart wurde, versendet die WLM GmbH die Ware längstens
binnen 30 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages an den Kunden.Sollte trotz
sorgfältiger Planung die Ware nicht in der oben angeführten 30-tägigen Frist zur Versendung oder Auslieferung gelangen, und ist der WLM GmbH diesbezüglich weder grobe
Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorzuwerfen, so ist die WLM GmbH berechtigt, binnen
angemessener, 30-tägiger, Nachfrist die Ware an den Besteller zu liefern. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind gegenüber der
WLM GmbH im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Fall, dass mit
dem „GP“ die Abholung der Ware am Sitz der WLM GmbH vereinbart wurde, hat die
WLM GmbH für den Fall, dass die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt bzw.
nicht übernommen wird das Recht, die Ware in ihren Geschäftsräumlichkeiten auf
Gefahr des „GP“ und unter Anrechnung einer Lagergebühr in Höhe von 3 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch 14-tägiger
Frist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
§ 4 VERTRAGSRÜCKTRITT
Bei Zahlungsverzug seitens des „GP“ ist die WLM GmbH wahlweise nach Setzung einer
angemessenen, 14-tägigen, Nachfrist zur Vertragserfüllung zum Rücktritt vom noch
nicht vollständig erfüllten Vertrag berechtigt. Bei Zahlungsunfähigkeit des „GP“ oder
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den „GP“ ist die WLM GmbH zum sofortigen
Vertragsrücktritt berechtigt.
Bei Lieferverzug seitens der WLM GmbH über den im § 3 der AGB geregelten Zeitraum
hinaus, hat der „GP“ das Recht zum sofortigen Vertragsrücktritt.
§ 5 RÜCKTRITTSFOLGEN
Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht (§3 KSchG) oder seinem Widerrufsrecht( Vertragsabschluss in Deutschland) oder seinem Rücktrittsrecht gemäß § 4, 2 Pkt.
der AGB Gebrauch, so hat die WLM GmbH Zug um Zug alle empfangenen Leistungen
vom Empfangstag an zurück zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die
empfangenen Leistungen, nämlich die Ware inklusive Originalverpackung, sämtlichen
Unterlagen wie Bedienungsanleitung, Urkunden etc. zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenen Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für
eine damit verbundenen Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu bezahlen. Die
Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich alleine nicht
als Wertminderung anzusehen. Für den Fall des nicht gerechtfertigten Rücktrittes seitens
des „GP“ oder des gerechtfertigten Rücktrittes seitens der WLM GmbH wegen Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4, 1 Pkt. der AGB gilt eine Stornogebühr von 20 %
des Kaufpreises als vereinbart. Dieser Betrag wird von der WLM GmbH bei Rückstellung
der wechselseitigen Leistungen in Abzug gebracht. Der „GP“ hat binnen 14 Tagen nach
Vertragsrücktritt die Ware inklusive Originalverpackung, sämtlichen Unterlagen wie
Bedienungsanleitung, Urkunden etc. auf eigene Kosten und Gefahr an die WLM GmbH
zurückzustellen. Der GP hat ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich
einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der
Ware, zu bezahlen. Nach Überprüfung der Ware überweist die WLM GmbH den gemeinen Wert der Ware abzüglich, des Storno und des angemessenen Entgelts für die Benutzung, binnen einer Woche auf das vom „GP“ bekanntgegebene Konto. Wechselseitige
Schadenersatzansprüche aus dem Vertragsrücktritt bleiben unberührt.
§ 6 GEWÄHRLEISTUNG
Im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware (Lifting Mask und/oder Kosmetikprodukte) hat der Verbraucher die Ware an die Unternehmerin zu übersenden. Die Gefahr
der Übersendung trägt die WLM GmbH. Für den Fall der Lieferung einer gebrauchten
Ware verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr.
§ 7 SCHADENERSATZ
Die WLM GmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung
für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für körperliche Schäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
nischen Übermittlung werden Rechnungen per E-Mail an jene E-Mail Adresse übermittelt, die uns
der „GP“ entweder bei Vertragsabschluss oder in weiterer Folge während des aufrechten Vertragsverhältnisses zum Empfang der Rechnung mitteilt. Die erteilte Zustimmung zum Erhalt der Rechnung in elektronischer Form kann vom „GP“ jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall werden
Rechnungen wieder in Papierform übermittelt. Hat der „GP“ eine Einzugsermächtigung zur Bezahlung der Rechnungen erteilt, und sollte ein Zahlungseinzug von dem vom „GP“ bekanntgegebenen
Bankkonto nicht möglich sein oder aus Verschulden des „GP“ der Zahlungseinzug seitens der Bank
rückgängig gemacht werden, ist die WLM GmbH berechtigt, den ihr seitens des kontoführenden
Institutes vorgeschriebenen Bearbeitungsaufwand an den „GP“ zu verrechnen. Die Zahlung des
„GP“ gilt als an jenem Tag geleistet, an dem die WLM GmbH über das Entgelt verfügen kann. Die
WLM GmbH ist berechtigt mit einer erlegten Kaution oder einem seitens des „GP“ bestehenden
Guthabens mit ihren im Vertragszusammenhang stehenden offenen Rechnungen aufzurechnen.
§ 9 VERZUG-, MAHN- UND INKASSOSPESEN
Bei Zahlungsverzug – auch Ratenzahlung – ist die WLM GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Der „GP“ verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Ansprüche notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern
die WLM GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, sind vom „GP“ pro Mahnung € 15,00 und für die
Evidenzhaltung des Schuldnerverhältnisses im Mahnwesen pro Monat ein Betrag in Höhe von €
3,50 zu ersetzen. Ist der eingemahnte und aushaftende Betrag geringer als € 18,50, so sind die
Mahnkosten und Evidenzhaltungskosten mit der Höhe des aushaftenden Entgeltes begrenzt. Nach
erster erfolgloser Mahnung durch die WLM GmbH ist diese berechtigt mit der weiteren Einbringlichmachung ihrer Forderung wahlweise einen Rechtsanwalt oder ein Inkassoinstitut zu betrauen.
Der „GP“ verpflichtet sich ab Übergabe der Forderungsbetreibung die Kosten des Rechtsanwaltes
oder Inkassobüros soweit zu ersetzen, als sie der WLM GmbH tatsächlich entstanden sind , zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, die Kosten der Forderungsbetreibung in
einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen und der Zahlungsverzug vom
„GP“ verschuldet wurde. Bei Zahlungsverzug des „GP“ ist die WLM GmbH von allen weiteren
Leistungs - und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Die WLM GmbH ist für diesen Fall darüber
hinaus berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen ihrerseits zurückzubehalten.
§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der WLM GmbH. Im
Falle des Zahlungsverzuges ist die WLM GmbH berechtigt, die Ware ohne Zustimmung des „GP“
abzuholen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes seitens der WLM GmbH ist nicht als
Vertragsrücktritt anzusehen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt nur dann vor, wenn dieser dem „GP“
gegenüber ausdrücklich erklärt wird. Bei Rücknahme bzw. Rückholung der Ware ist die WLM GmbH
berechtigt angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriff Dritter auf
die Vorbehaltsware – insbesonders durch Pfändung – verpflichtet sich der „GP“ auf das Eigentum
der WLM GmbH hinzuweisen und die WLM GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der „GP“ darf
bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht
verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der „GP“
trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges oder des
Verlustes. Sollte der „GP“ entgegen der genannten Vorschrift Dispositionen rund um die vorbehaltene Ware treffen, so wird er der gegenüber WLM GmbH schadenersatzpflichtig.
§ 11 DATENSCHUTZ – ADRESSÄNDERUNG UND URHEBERRECHT
Der „GP“ erteilt seine Zustimmung, dass die von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer sowie Lieferanschrift) zur Information über zusätzliche Produkte, zur Übermittlung von Informationsmaterial von
Produkten, zur Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen von der Unternehmerin getätigter Marktforschung und zur Rechnungslegung automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet
werden. Weiters stimmt der „GP“ dem Empfang von Werbenachrichten per SMS und E-Mail gemäß
§107 TKG zu. Beide Zustimmungen können– auch getrennt voneinander – vom „GP“ jederzeit per
E-Mail widerrufen bzw. nach dessen Wünschen berichtigt werden. Eine darüber hinaus gehende
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet nicht statt. Die WLM GmbH ist darüber
hinaus für Inkassozwecke berechtigt, die personenbezogenen Daten des „GP“ im Falle des Zahlungsverzuges an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro weiterzugeben. Ein „GP“, der den vollständigen Kaufpreis noch nicht entrichtet hat bzw. der den Kaufpreis vertragskonform kostenlos in Raten
entrichten kann, verpflichtet sich, der WLM GmbH jegliche Änderungen seiner Wohnanschrift sowie
Kontaktdaten umgehend bekannt zu geben. Unterlässt der „GP“ diese Mitteilung, so gelten Erklärungen an den „GP“ auch als zugegangen, falls sie von der WLM GmbH an die vom „GP“ zuletzt
bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden.
§ 13 VERKAUF DER PRODUKTE
Es ist dem „GP“ untersagt, Produkte die er von der WLM GmbH als Provision oder anderwertig
erhalten hat im Internet zum Kauf anzubieten.
§ 14 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes und der Verweisungsnormen wird ausgeschlossen. Für den Fall, dass der „GP“ zum
Zeitpunkt der Klagerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, noch
im Inland beschäftigt ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich
der Gültigkeit dieser AGB, sowie auf dieser Basis abgeschlossener Verträge, dass am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Für Unternehmer wird die Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
§ 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGSLEGUNG
Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der „GP“ kann wahlweise
die Rechnung in Papierform oder elektronischer Form erhalten. Für den Fall der elektro-
WLM GmbH - MYPROTEC - Einkauf / Bestellung / Bestellschein für Handel, Wiederverkäufer, Gewerbe und Händler