Überblick für den eiligen Leser

Stadt Karlsruhe
Stadtkämmerei
STADT KARLSRUHE
DOPPELHAUSHALT 2017/2018
(ENTWURF)
ÜBERBLICK FÜR DIE EILIGEN LESER
STAND 26.7.2016 (EINBRINGUNG)
Ansprechpartner:
Herr Stadtkämmerer Torsten Dollinger ([email protected]; Tel. 0721/133-2000)
Herr stellv. Stadtkämmerer Jürgen Deck ([email protected]; Tel. 0721/133-2040)
2 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
Der Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Karlsruhe wurde am 26.7.2016 in den Gemeinderat eingebracht
und
mit
entsprechenden
Haushaltsreden
erläutert.
Die
Reden
sind
abrufbar
unter
http://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsdebatte.de. Hierauf folgen am 27.9.2016
die Etatreden der Fraktionen und der Einzelstadträte, bevor dann die Änderungsanträge zum Haushalt sowie
die verwaltungsinternen Veränderungslisten am 15. und 16.11.2016 im Gemeinderat öffentlich beraten
werden. Der eigentliche Satzungsbeschluss über den Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgt in der öffentlichen
Sitzung am 22.11.2016. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt
dann zu genehmigen.
Das reine Zahlenwerk des Doppelhaushalts hat inklusive des Stellenplans, der mittelfristigen Finanzplanung bis
2021, den zusätzliche Informationen zum Treuhandvermögen der Vereinigten Stiftungen, der Wirtschafts- bzw.
Finanzplänen der städtischen Gesellschaften sowie den Ortsteilhaushaltsplänen einen sehr großen Seitenumfang.
Um einen Überblick über dieses vielseitige Zahlenwerk zu erhalten, werden die Daten in dieser Broschüre in gekürzter Form vorgestellt und erläutert. Der vollständige Doppelhaushalt 2017/2018 (Entwurf) wird bei
http://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen.de zur Verfügung gestellt.
WIE FUNKTIONIERT DER DOPPISCHE HAUSHALT IM NEUEN KOMMUNALEN
HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN (NKHR)?
Im Haushaltsplan legt der Gemeinderat fest, welche Erträge und Aufwendungen, welche ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen und welche notwendigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan nach dem NKHR beinhaltet den vollständigen Ressourcenverbrauch und das vollständige Ressourcenaufkommen. Zudem enthält er
Angaben zu Leistungen, Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen.
ALLGEMEINE ZAHLEN STADT KARLSRUHE
Einwohnerzahl am 31.12.2015
Steuerkraftsumme 2016 je Einwohner
Flächengröße des Stadtgebiets am 31.12.2015
Hebesatz Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A
Hebesatz Grundsteuer B
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
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307.755
1.618,99 Euro
17.346 ha
430 (unverändert)
470
470
120 Euro pro Hund (unverändert)
22% (auf Bruttokasse)
STADTKÄMMEREI | 3
ECKDATEN DES DOPPELHAUSHALTS 2017/2018
2017
in Mio. Euro
2018
in Mio. Euro
33,7
1,5
35,2
0,4
1,5
1,9
85,4
37,1
-160,4
-75,0
87,0
-16,0
71,0
-4,1
-174,7
-137,6
150,0
-19,8
130,2
-7,4
Gesamtergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis
Gesamtfinanzhaushalt
Zahlungsmittelüberschuss/
-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung Finanzierungsmittelbestand
WESENTLICHE THEMEN in den Haushaltsjahren 2017/2018

Fortsetzung der Entwicklungsthemen („Korridorthemen“) zu „Zukunft Innenstadt“, „Moderne Verwaltung“, „Soziale Stadt“, „Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt“, „Grüne Stadt“ und „Mobilität“ sowie
des Strategieansatzes „innovativ und quer“.

Fortführung des in 2015 begonnenen Haushaltsstabilisierungsprozess Karlsruhe – HSPKa

Fortführung der Sanierung und zentraler Neubau des Städtischen Klinikums

Fortsetzungsinvestitionen (aus vorigen Haushalten) und Investitionsoffensive (nahezu Verdoppelung)

Umsetzung des Projekts „Neues Fußballstadion im Wildpark“

Projekt „Um-/Neubau Badisches Staatstheater“

Ausrichtung der baden-württembergischen Heimattage 2017 in Karlsruhe
RISIKEN
Sämtliche Haushaltspositionen wurden in ihrer voraussichtlichen Höhe veranschlagt. Soweit diese nicht berechnet werden konnten, wurden sie sorgfältig geschätzt. Eine Haushaltsaufstellung ist somit nicht frei von finanziellen Risiken und es kann bei einem möglichen Eintritt dieser Risiken zu einer nicht unwesentlichen Veränderung
des Gesamtergebnisses kommen.
Eine bestimmte Unsicherheit besteht nach wie vor, wie die vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen
insbesondere ab 2018 und darüber hinaus bei den Kommunen tatsächlich ankommt. Die Entlastung beträgt
bundesweit in 2017 2,5 Mrd. Euro bzw. ab 2018 5 Mrd. Euro. In Karlsruhe wurden in 2017 hieraus Erträge in
Höhe von insgesamt 12,5 Mio. Euro und in 2018 in Höhe von 25,0 Mio. Euro eingeplant, im Wesentlichen über
zusätzliche Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (7,5 Mio. Euro in 2017 bzw. 15 Mio. Euro in
2018 und als Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (5 Mio. Euro in 2017 bzw. 10 Mio. Euro in 2018). Nachdem aktuell zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart wurde, dass ein Fünftel des Entlastungsbetrages ab
2018 über den jeweiligen Länderanteil an der Umsatzsteuer nunmehr den Landeskassen zufließen soll, bleibt
abzuwarten, in welchem Umfang dieser Anteil an die Kommunen weitergeben wird.
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4 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
Diese Unsicherheit besteht insbesondere auch deshalb, da in Baden-Württemberg der kommunale FAG ab 2017
neu geordnet werden soll. Im Zusammenhang mit verschiedenen Andeutungen, die aus dem Koalitionsvertrag
der neuen Landesregierung herauszulesen sind und einer eindeutigen Auslegung bedürfen, wird letztlich erst der
noch ausstehende Haushaltserlass für das Jahr 2017 mit den Orientierungsdaten für die folgenden Jahre darüber
Klarheit verschaffen, mit welchen Zuweisungen die Kommunen tatsächlich rechnen können.
Zudem sind in den letzten Monaten die Kommunen durch Meldungen aufgeschreckt worden, wonach verschiedene Kommunen Gewerbesteuerrückzahlungen in beträchtlicher Höhe leisten mussten. Dies begründet sich
aufgrund aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zur Nichtanrechnung von Auslandserträgen oder zur zulässigen Berücksichtigung von Aktienverlusten. In beiden Fällen waren die Rechtsfragen seit mehreren Jahren
nicht geklärt, so dass nunmehr neben den eigentlichen Steuerrückerstattungen diese auch für die noch offenen
Jahre verzinst werden mussten. Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen ihres finanziellen Risikomanagements bereits
vor diesen Rechtsentscheidungen damit begonnen, die wesentlichen Gewerbesteuerzahler systematisch abzufragen, in welcher Höhe sie voraussichtlich Gewerbesteuer entrichten werden, aber auch welche Rückzahlungsrisiken sie sehen. Da die Unternehmen nicht verpflichtet sind, die Kommunen über anhängige Gerichtsfahren oder
über offene Betriebsprüfungsergebnisse zu informieren, verbleibt ein Restrisiko. Aktuell geht die Verwaltung
davon aus, dass die beiden oben genannten Urteile die Stadt Karlsruhe nicht wesentlich betreffen werden.
Trotz der genannten Risiken ist die Verwaltung verhalten optimistisch und geht auch für die kommenden Jahre
von steigenden Grunddaten aus. Der maßgebliche Kopfbetrag wird nach Annahme der Verwaltung um rund
3 % ansteigen, die Einwohnerzahl um rund 1,5 %. Sobald diesbezüglich nähere Informationen seitens des Landes Baden-Württemberg erfolgen, werden wie in den Jahren zuvor die notwendigen Anpassungen über Veränderungslisten vorgenommen.
Neben den vorgenannten Unsicherheiten wird genau beobachtet werden müssen, ob sich die eingeplanten
Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen in der Bewirtschaftung umsetzen lassen und tatsächlich zu den angenommenen Ergebnisverbesserungen führen werden.
ERGEBNISHAUSHALT
ERTRÄGE
Grafik:
Erträge 2017 | 2018 – prozentualer Anteil am Gesamtertrag
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STADTKÄMMEREI | 5
Tabelle:
Entwicklung der einzelnen Steuerarten
Steuern und ähnliche Abgaben
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Grundsteuer A und B
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
Vergnügungssteuer
Weitergabe Wohngeldentlastung
Zweitwohnungssteuer
Hundesteuer
2015
2016
2017
2018
RE
Plan
Plan
Plan
232.184.618
155.604.891
47.370.298
28.684.747
12.450.320
7.551.475
2.968.245
0
908.109
240.000.000
155.491.200
47.360.000
29.600.000
12.860.000
6.500.000
2.500.000
0
900.000
265.000.000
167.282.040
54.350.000
36.596.100
13.294.430
6.600.000
2.500.000
1.300.000
900.000
265.000.000
173.715.960
54.850.000
43.384.160
13.810.720
6.000.000
2.500.000
1.300.000
900.000
487.722.705
495.211.200
547.822.570
561.460.840
Das Rechnungsergebnis der Gewerbesteuererträge 2015 liegt mit 232,2 Mio. Euro trotz der Erhöhung der Hebesätze (von 410 v. H. auf 430 v. H.) unter dem angenommenen Planansatz (240 Mio. Euro). Für das laufende
Jahr 2016 wird aufgrund von Einmaleffekten eine deutliche Überschreitung des Planansatzes erwartet. Ab 2017
wird -dann nicht zuletzt in Hinblick auf die oben angeführte Hebesatzanpassung- im Jahr 2015 mit einer stabilen
und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Gewerbesteuer gerechnet. Diese Erwartung wird mit dem veranschlagten Planwert von 265 Mio. Euro/Jahr zum Ausdruck gebracht.
Grafik:
Entwicklung der Gewerbesteuer (brutto/netto) ab 2011
in Mio. Euro
Beim Landesanteil an der Einkommensteuer wurden anhand des letzten Haushaltserlasses demnach als Basis
5,95 Mrd. Euro (2017) bzw. 6,20 Mrd. Euro (2018) berücksichtigt. Damit ergeben sich für die Stadt Karlsruhe
2017/2018 gegenüber 2015 Ertragserhöhungen von knapp 12 Mio. Euro in 2017 bzw. 18 Mio. Euro in 2018.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde für die Berechnung ein Landesanteil von 833 Mio. Euro (2017)
bzw. 654 Mio. Euro (2018) berücksichtigt. In dem Betrag 2017 ist bereits ein zusätzlicher Anteil enthalten, der
sich im Zusammenhang mit der vom Bund zugesagten Entlastung der Kommunen ergibt. Zum Zeitpunkt der
Ermittlung der Plandaten war für das Jahr 2018 die Verdoppelung des Entlastungsbetrages gegenüber dem Jahr
2017 avisiert (5 Mrd. Euro statt 2,5 Mrd. Euro). Da diese Ankündigung noch nicht in einer Rechtsvorschrift umgesetzt wurde, kam es durch das Land zu einer Reduzierung der Orientierungsdaten ohne Berücksichtigung
dieser Entlastungszusage. Da die grundsätzliche Zusage des Bundes jedoch unverändert Bestand hatte, wurde
bei der Berechnung des Planwertes für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von einer Verdoppelung des
Entlastungsbetrages des Jahres 2017 ausgegangen. Insoweit wurde zu dem errechneten Umsatzsteueranteil auf
Grundlage der Orientierungsdaten für das Jahr 2018 ein Aufschlag von 15 Mio. Euro vorgenommen.
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6 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
Tabelle:
Entwicklung der Zuweisungen und Zuschüsse
2015
Zuweisungen und Zuschüsse (einschl. Auflösung Inv. Zuweisungen und -beiträge)
Schlüsselzuweisungen vom Land
Zuweisungen Bereich Soziales und Jugend
Sachkostenbeiträge
Grunderwerbsteuer
Sonstige allgemeine Zuweisungen
Auflösung Sonderposten Zuweisungen u. a.
RE
2016
2017
2018
Plan
Plan
Plan
238.028.010
101.915.120
23.714.694
16.872.857
14.997.068
9.996.238
268.119.000 278.202.360 248.763.800
101.617.240 113.361.346 121.327.420
24.973.830 25.738.850 26.306.460
15.500.000 17.500.000 18.000.000
14.742.202
6.718.542
6.218.492
10.141.131 10.262.344
9.694.723
405.523.987
435.093.403 451.783.442 430.310.895
Die Zuweisungen und Zuschüsse beinhalten insbesondere die Schlüsselzuweisungen des Landes nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich. Neben der Steuerkraftmesszahl/-summe hängen die Zuweisungen
weiterhin von der Bedarfsmesszahl (und damit von der Einwohnerzahl) und dem sogenannten Kopfbetrag ab.
Aufgrund überdurchschnittlicher Steuerentwicklung in Karlsruhe in 2016 wird mit einer rückläufigen Entwicklung im kommunalen Finanzausgleich in 2018 gerechnet. Durch die Inanspruchnahme einer in 2016 zu bildenden Rückstellung ist geplant, den Ertragsverlust nahezu zu neutralisieren.
Bei den Zuweisungen im Bereich Soziales und Jugend wird die erfreuliche Entwicklung der Ertragslage durch die
vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen unterstützt. So enthalten die Zuweisungen entsprechende Entlastungsbeträge von 5 Mio. Euro (2017) bzw. 10 Mio. Euro (2018) zu den Kosten der Unterkunft.
Bei den oben angeführten sonstigen allgemeinen Zuweisungen sind insbesondere die Zuschüsse zur Schülerbeförderung 3,8 Mio. Euro (2017) bzw. 3,7 Mio. Euro (2018) im THH 4000 -Schulen und Sport- enthalten. Die
weiteren Zuschüsse betreffen neben den Zuweisungen vom Land im Rahmen des Verkehrslastenausgleichs (THH
6600) mehrere Teilhaushalte mit nicht weiter erwähnenswerten Ertragsanteilen.
Die öffentlich-rechtlichen Entgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) belaufen sich in 2017 auf 110,7
Mio. Euro, in 2018 auf 112,2 Mio. Euro. Das höchste Gebührenaufkommen ist im Bereich der Abfallwirtschaft
(THH 7000 - ca. 35 %) und bei der Stadtentwässerung (THH 7400 - ca. 33 %) zu verzeichnen. Verwaltungsleistungen führen beim Ordnungs- und Bürgerwesen (THH 3200) zu einem Gebührenaufkommen von rd. 9,3 %.
Die Bereiche Soziales und Jugend (THH 5000) und Friedhof (THH 6900) folgen mit 6,3 % bzw. 5,0 % des Gebührenaufkommens.
Für die Erbringung privatrechtlicher Leistungen erhalten die städtischen Dienststellen Entgelte in Höhe von 44,6
Mio. Euro (2017) bzw. 45,4 Mio. Euro (2018). Die entsprechenden Teilbeträge stammen aus fast allen Bereichen
des Haushaltes. So machen z. B. die Erträge aus Vermietungen und Einnahmen aus dem Betrieb der Tiefgaragen
und Parkhäuser (THH 8800) mit 20,6 % hierbei die größte Ertragsposition aus. In den Bereichen Schulen und
Sport (THH 4000) werden 9,8 % (2017) bzw. 10,5 % (2018), Liegenschaften (THH 6200) jährlich rd. 9 % und
Abfallwirtschaft (THH 7000) 8,8 % (2017) bzw. 8,6 % (2018) erwirtschaftet. Die Teilhaushalte 6900 (Friedhof
und Bestattung) und 6800 (Zoo) steuern jeweils rd. 7,5 % jährlich und die Bäder (THH 5200) 6,8 % jährlich sowie der Bereich Gartenbau (THH 6700) 6,4 % jährlich zum Gesamtaufkommen bei.
Kostenerstattungen können mit 39,1 Mio. Euro (2017) bzw. 39,3 Mio. Euro (2018) von Dritten geltend gemacht
werden. Diese konzentrieren sich auf die Bereiche Soziales und Jugend (THH 5000) mit 69,3 % (2017) bzw.
69,6 % (2018), Abwasserbeseitigung (THH 7400) mit 10,2 % (2017) bzw. 10,5 % (2018) für die Abwasserreinigung und die Beseitigung von Klärschlamm von Umlandgemeinden sowie den Bereich Personal (THH 1100) mit
jährlich 9,7 % (2017) im Zusammenhang mit der Abordnung von Personal.
Die sonstigen ordentlichen Erträge (46,7 Mio. Euro in 2017 bzw. 46,9 Mio. Euro in 2018) betreffen im Wesentlichen die Konzessionsabgabe (22,7 Mio. Euro in 2017 bzw. 22,8 Mio. Euro in 2018), die Bußgelder (12,0 Mio.
Euro in 2017 bzw. 11,4 Mio. Euro in 2018) und die Erträge aus der Verzinsung von Steuernachforderungen
(9 Mio. Euro/Jahr). Die noch verbleibenden Erträge 13,4 Mio. Euro (2017) bzw. 10,0 Mio. Euro (2018) ergeben
sich aus aktivierten Eigenleistungen (9,2 Mio. Euro in 2017 bzw. 6,3 Mio. Euro in 2018), Finanzerträgen (1,2
Mio. Euro in 2017 bzw. 0,7 Mio. Euro in 2018) und außerordentlichen Erträgen mit jährlich 3,0 Mio. Euro.
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STADTKÄMMEREI | 7
AUFWENDUNGEN
Grafik:
Aufwendungen 2017 | 2018 - prozentualer Anteil am Gesamtaufwand
Trotz vielfältiger Bemühungen zur Haushaltsstabilisierung steigen die ordentlichen Aufwendungen weiter kontinuierlich an (in 2018 um über 111 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2015). Die Transferaufwendungen stellen
dabei den größten Bestandteil der Gesamtaufwendungen - rd. 46 % jährlich. 566,7 Mio. Euro (2017) bzw.
572,9 Mio. Euro (2018) bedeuten gegenüber dem Rechnungsergebnis 2015 eine Steigerung von absolut 57,5
Mio. Euro (2017) bzw. 63,7 Mio. Euro (2018).
Rund 183,6 Mio. Euro (32,4 % - 2017) bzw. 187,1 Mio. Euro (32,7 % - 2018) stellen freiwillige Leistungen dar.
Weitere 208,4 Mio. Euro (36,8 % - 2017) bzw. 217,7 Mio. Euro (38,0 % - 2016) entfallen auf die Transferaufwendungen der Sozial- und Jugendhilfe. Letztlich sind die noch verbleibenden 174,8 Mio. Euro (30,8 % - 2017)
bzw. 168,2 Mio. Euro (29,4 % - 2018) für Umlagen (KVJS-, Gewerbesteuer- und Finanzausgleichsumlage, Status-Quo-Ausgleich und in 2018 die Inanspruchnahme der in 2016 zu bildenden FAG-Rückstellung - siehe oben)
aufzubringen.
Auf den Bereich Soziales und Jugend (THH 5000) entfällt wie in den Vorjahren der mit Abstand größte Anteil der
freiwilligen Leistungen (109,8 Mio. Euro in 2017 bzw. 113,1 Mio. Euro in 2018). Allein die Förderung von Kindertageseinrichtungen ist mit 91,7 Mio. Euro in 2017 und 94,7 Mio. Euro in 2018 berücksichtigt. Die Aufwendungen für den Karlsruher Pass und Kinderpass liegen bei 3,0 Mio. Euro (2017) bzw. 3,1 Mio. Euro (2018). Als
Betriebskostenzuschuss werden an den Stadtjugendausschuss 3,1 Mio. Euro in 2017 und 3,2 Mio. Euro in 2018
überwiesen. Die Arbeitsförderungsbetriebe erhalten außerdem jährlich 2,8 Mio. Euro (einschl. 1,0 Mio. Euro für
die kommunale Arbeitsförderung Langzeitarbeitsloser).
Im Bereich Finanzen (THH 2000) werden für Stadtmarketing, Messen, Kongresse, Tourismus und Events in 2017
20,7 Mio. Euro und in 2018 insgesamt 20,3 Mio. Euro bereitgestellt. Für Verlustausgleiche der KVV sind 3,5 Mio.
Euro jährlich zu verausgaben. Die KVVH erhält außerdem einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 2,3 Mio. Euro
(2017) bzw. 2,1 Mio. Euro (2018).
Im Kulturhaushalt werden 2017 37,3 Mio. Euro und 37,9 Mio. Euro in 2018 bereitgestellt. Der Bereich Theater
erhält aus diesem Budget 23,9 Mio. Euro (2017) bzw. 24,3 Mio. Euro (2018), wobei allein für das Badische
Staatstheater 22,7 Mio. Euro (2017) bzw. 23,0 Mio. Euro (2018) zur Verfügung stehen werden. Weitere 11,5
Mio. Euro (2017) bzw. 11,6 Mio. Euro (2018) gehen an die Sonstige Kulturpflege. Größter Transferempfänger in
diesem Bereich ist das ZKM mit 8,7 Mio. Euro (2017) bzw. 8,8 Mio. Euro (2018). Die VHS wird mit jährlich 1,2
Mio. Euro unterstützt. Verschiedene Empfänger im Bereich Musikpflege sowie die Jugendkunstschule erhalten
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8 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
insgesamt 0,7 Mio. Euro (2017) bzw. 0,8 Mio. Euro (2018). Im Bereich Schulen und Sport (jährlich 6,0 Mio. Euro)
sind Zuschüsse an Schulen in anderer Trägerschaft (jährlich 1,9 Mio. Euro) sowie jährlich 3,8 Mio. Euro für eine
breit gefächerte Förderung des Sports enthalten. Im Bereich der Bäder erhält das städtische Fächerbad Zuschüsse
von jährlich 0,8 Mio. Euro und das privat betriebene Oberwaldbad von jährlich 0,1 Euro.
Grafik:
Entwicklung der freiwilligen Leistungen
Für das Haushaltsjahr 2017 sind die Personalaufwendungen mit 321,0 Mio. Euro und die Versorgungsaufwendungen mit 5,7 Mio. Euro, in Summe 326,7 Mio. Euro, geplant. Die ansteigende Entwicklung liegt insbesondere
in der Tariferhöhung für Beschäftigte und der voraussichtlichen Bezügesteigerung bei den Beamten im Umfang
von insgesamt 7,1 Mio. Euro begründet. Prognostizierte Veränderungen in der Versorgungsumlage der Beamten
sowie das angekündigte Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten und die Auswirkungen
des Pflegestärkungsgesetzes II führen zu einem Mehraufwand von voraussichtlich 2,5 Mio. Euro. Die Auswirkungen des erwarteten zusätzlichen Stellenbedarfs sowie der erwartete ansteigende Besetzungsgrad führen in der
personellen Entwicklung zu einer geplanten Aufwandssteigerung von ebenfalls 2,5 Mio. Euro. Die Inanspruchnahme der Deponierückstellungen und Rückstellungen für Personen in der Freizeitphase der Altersteilzeit sowie
Sabbatjahrvereinbarungen stellen haushaltsrechtlich keinen Aufwand dar und werden von diesem im Umfang
von voraussichtlich -0,8 Mio. Euro abgesetzt. Die Auswirkungen der Maßnahmen aus dem Haushaltsstabilisierungsprozess reduzieren den Aufwand in 2017 um -0,5 Mio. Euro.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist ein Personal- und Versorgungsaufwand in Höhe von 338,1 Mio. Euro geplant.
Davon entfallen voraussichtlich 332,2 Mio. Euro auf die Personal- und 5,9 Mio. Euro auf die Versorgungsaufwendungen. Die Steigerungen sind auch in 2018 überwiegend auf die voraussichtlichen Tarif- und Besoldungserhöhungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro zurückzuführen. Zu erwartende Steigerungen in der strukturellen Entwicklung, insbesondere durch den angenommenen Anstieg der Versorgungsumlage, wurden mit weiteren 2,2
Mio. Euro eingeplant. Für die weitere Stellenentwicklung sind 2,8 Mio. Euro vorgesehen. Die Inanspruchnahme
der Deponierückstellungen und Rückstellungen für Personen in der Freizeitphase der Altersteilzeit sowie Sabbatjahrvereinbarungen stellen haushaltsrechtlich keinen Aufwand dar und werden von diesem im Umfang von voraussichtlich -0,7 Mio. Euro abgesetzt. Die Auswirkungen der Maßnahmen aus dem Haushaltsstabilisierungsprozess reduzieren den Aufwand in 2018 um -1,0 Mio. Euro.
Grafik:
Entwicklung des Personal- und Versorgungsaufwandes
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STADTKÄMMEREI | 9
Das Sachaufwandbudget der Dienststellen setzt sich grundsätzlich aus den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zusammen (258,7 Mio. Euro - 2017 bzw. 260,1
Mio. Euro - 2018). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass 63,2 Mio. Euro (2017) bzw. 64,6 Mio. Euro (2018) das
Sozial- und Jugendhilfebudget betreffen (vgl. Ausführungen zum Teilergebnishaushalt 5000 im Haushaltsplanentwurf - Seite 222) und bleibt daher in der nachfolgenden Grafik unberücksichtigt. Diese Grafik zeigt, dass die
Bereiche Hochbau und Gebäudewirtschaft (THH 8800), Abfallwirtschaft (THH 7000), Schulen und Sport (THH
4000), Tiefbau (THH 6600) und Stadtentwässerung (THH 7400) rd. 67 % des Sachaufwandbudgets bewirtschaften. Allein die Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung sowie der Mieten und Pachten sind darin in 2017 mit 59,6 Mio. Euro und in 2018 mit knapp 59,3 Mio. Euro enthalten.
Grafik:
Aufteilung des Sachkostenbudgets
FINANZHAUSHALT
Der Gesamtfinanzhaushalt schließt planerisch mit Veränderungen des Finanzierungsmittelbestands von -4,1 Mio.
Euro in 2017 und mit -7,4 Mio. Euro in 2018. Auf den ersten Blick liegt eine Unterfinanzierung in beiden Jahren
vor. Durch die zum Jahresende 2016 vorhandene Liquidität kann das Finanzierungsdefizit beider Jahre aus heutiger Sicht vollständig abgedeckt werden.
INVESTITIONEN
Das Investitionsvolumen beträgt im Haushaltsjahr 2017 194,0 Mio. Euro und in 2018 191,2 Mio. Euro. In diesen
Beträgen sind neue Maßnahmen mit Gesamtbaukosten von 177,7 Mio. Euro enthalten. Hiervon werden 36,6
Mio. Euro im Jahr 2017 und 53,4 Mio. Euro im Jahr 2018 kassenwirksam. Das nun vorliegende enorme Investitionsvolumen hatte sich bereits bei der Erstellung der Liste der Investitionen 2015 - 2021 abgezeichnet. Auch in
diesem Doppelhaushalt sind bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 168,5 Mio. Euro zur
teilweisen Ausfinanzierung der investiven Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. Damit sind wiederum erhebliche Haushaltsmittel bereits jetzt gebunden, die dann in den kommenden Jahren voraussichtlich zur
Auszahlung kommen werden.
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10 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
Grafik:
Entwicklung der Investitionsauszahlungen ab 2011
Tabelle:
Aufteilung Investitionszahlungen
2017
Auszahlungen für
2018
in Mio. Euro
 Baumaßnahmen
 Investitionsförderungsmaßnahmen
 den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
 den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
 den Erwerb von Finanzvermögen
in %
in %
145,6
75
137,0
72
12,8
23,5
10,0
7
12
5
24,0
20,0
10,1
13
10
5
2,0
1
0,0
0
194,0
Tabelle:
in Euro
100
191,2 100
Darstellung der neuen Maßnahmen
Gesamt2017
kosten
in Mio. Euro
Neubauvorhaben
Teilhaushalt 5200 Bäder
Freibad Rappenwört, Plattenbeläge und Blitzschutz
Freibad Rappenwört, Ersatzbau Kiosk
Vierordtbad, Dächer Rotunde/Nordriegel, Sandsteinfassade
Teilhaushalt 6600 Tiefbau
Gemeindestraßen, Wasserwerkbrücke
Gemeindestraßen, Adenauerring
Gemeindestraßen, Theodor-Heuss-Allee
Hubwegbrücke
Brücke über den Pfinzentlastungskanal
Kreisstraßen, Südtangente (K 9652/K 9657)
Infrastruktur Neubau Wildparkstadion
Teilhaushalt 6700 Gartenbau
Walter-Rathenau-Platz, Grünanlage
www.karlsruhe.de
2018
0,20
0,35
1,10
0,20
0,35
0,55
0,00
0,00
0,55
5,65
0,85
3,15
0,90
0,59
5,64
5,00
3,14
0,85
3,15
0,00
0,59
0,00
0,00
2,10
0,00
0,00
0,90
0,00
2,50
5,00
0,50
0,50
0,00
STADTKÄMMEREI | 11
Umgestaltung ehemalige Friedhofsfläche in Neureut
Pfarrer-Blink-Straße KSP Ballspielanlage
Sonntagplatz KSP Generalsanierung
Kleingartenanlage - Sportfläche Stuttgarter Straße
ASP Grünwettersbach
Teilhaushalt 6800 Zoo
Erweiterung Außenanlage Elefanten
Luchsanlage Lauterberg
Auerhuhnanlage Lauterberg
Raubtierhaus 1. BA
Eulenanlage
Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung
Friedhof Nordwest, 3. BA
Krematorium
Teilhaushalt 7000 Abfallwirtschaft
Bau Umladestation Müll*
Schadstofflager*
Erneuerung Infrastruktur Ottostraße*
Neustrukturierung Wertstoffstationen*
Nachsorge West, temporäre Abdichtung*
Nachsorge West, Oberflächenabdichtung*
Teilhaushalt 7400 Stadtentwässerung
Erneuerung Prozesswasserpumpwerk 2
Sanierung Nachklärbecken
Teilhaushalt 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft
Drais-Gemeinschaftsschule, Einrichtung Fachklassen Bau A
Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Fachklassen und Brandschutz
Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Kleinspielfeld
Drais-Gemeinschaftschule und Grundschule, Containerprovisorium für Erweiterung mit
Modernisierung Altbau
Drais-Gemeinschaftschule und Grundschule, Erweiterung mit Modernisierung Altbau
Gutenbergschule, Turnhalle, Instandsetzung und Modernisierung Umkleiden und Treppenhaus
GS Beiertheim, Energetische Modernisierung Fassade und Vorbau Turnhalle, 3. BA
Grundschule Grünwinkel, Schulhofsanierung
Grundschule Stupferich, Umgestaltung Schulhof
GS Wolfartsweier, Kleinspielfeld und Weitsprunganlage
Nordschule Neureut, Außenanlagen
Grundschule Weiherwald, Erweiterung und Modernisierung
Grundschule Beiertheim, barrierefreie Erschließung
Schillerschule, Barrierefreiheit (Aufzug und Behinderten-WC)
Sophie-Scholl-Realschule, Modernisierung Schullehrküche
Tulla-Realschule, Energetische Modernisierung Gebäudehülle
Goethe-Gymnasium, Modernisierung NWT-Räume
Schulzentrum Neureut, Umbau für Mensa
Helmholtz-Gymnasium, Brandschutz
Schulzentrum Neureut, Brandschutz
Carl-Benz-Schule, Umbau KFZ-Werkstätten
Heinrich-Meidinger-Schule, Anbau Aufzug (Wiederholungsantrag)
Carl-Benz-/Carl-Engler-Schule, Serverzusammenlegung und Modernisierung Datennetz
www.karlsruhe.de
0,45
0,39
0,32
6,15
0,09
0,23
0,39
0,32
0,00
0,00
0,23
0,00
0,00
0,15
0,06
0,73
0,77
0,42
0,26
0,20
0,73
0,77
0,00
0,26
0,00
0,00
0,00
0,42
0,00
0,20
1,20
2,00
0,00
0,50
0,20
0,50
2,00
0,25
0,72
0,26
1,10
4,54
0,21
0,25
0,36
0,13
0,41
0,47
0,21
0,00
0,36
0,13
0,68
4,07
2,50
3,50
1,50
0,00
1,00
0,10
1,25
2,77
0,18
0,60
1,76
0,00
0,51
0,77
0,18
0,77
0,58
0,11
21,38
0,40
3,00
0,95
0,00
0,65
0,31
0,17
0,16
0,18
0,26
5,00
0,48
0,48
0,35
4,30
2,47
1,50
4,00
1,00
3,45
0,36
0,46
0,16
0,00
0,00
0,00
0,00
1,00
0,24
0,30
0,00
0,85
0,45
1,50
0,00
1,00
1,22
0,36
0,46
0,13
0,00
0,16
0,18
0,05
2,50
0,17
0,18
0,24
2,71
1,02
0,00
0,50
0,00
1,32
0,00
0,00
12 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
Elisabeth-Selbert-Schule, Modernisierung Schullehrküchen, 2. BA (Teil 3)
Ludwig-Erhard-Schule, Brandschutz
Hardtwaldschule, Brandschutz und energetische Modernisierung
Badisches Konservatorium, Umbau Dragonerkaserne
Kiga "Katze" Wolfartsweier, Außenanlagen
Stadtjugendausschuss, Umbau Verwaltungsgebäude u. a.
Verwaltungsgebäude TBA, Ottostraße, Einbau Archiv im KG
TBA Bauhof Ottostraße, Neubau Fahrzeugunterstand
Stadthalle, Modernisierung
Altes Rathaus Bulach, barrierefreie Erschließung
0,73
2,00
2,97
11,00
0,18
2,00
0,29
0,44
53,33
0,73
0,42
0,00
0,40
0,30
0,18
0,00
0,14
0,09
8,00
0,34
0,25
1,00
1,60
3,00
0,00
1,00
0,16
0,30
12,00
0,33
Für Investitionsförderungsmaßnahmen sind in 2017 12,8 Mio. Euro und in 2018 24,0 Mio. Euro im Haushaltsplanentwurf enthalten. Hiervon entfallen 4 Mio. Euro (2017) bzw. 4,1 Mio. Euro (2018) auf Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger, je 1,5 Mio. Euro auf die Heimstiftung für die Sanierung des Sybelheims und 0,6 Mio.
Euro auf den Stadtjugendausschuss für weitere Sanierungsmaßnahmen in Baerenthal*. Für die Neubaumaßnahmen beim Städtischen Klinikum wird in 2018 die erste Rate in Höhe von 10,0 Mio. Euro der insgesamt beschlossenen 90,0 Mio. Euro bereitgestellt. Jährlich 2,3 Mio. Euro stehen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Für Planungshonorare im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung des
Badischen Staatstheaters sind im Doppelhaushalt 2017/18 rund 2 Mio. Euro vorgesehen. Parallel dazu müssen
im Langzeitbauprogramm Sofortmaßnahmen, insbesondere für Brandschutz, in den jährlichen Theaterferien
umgesetzt werden. Dabei handelt es sich auch um Maßnahmen, die zum Funktionserhalt des Theaters unabweisbar sind. Für das Langzeitbauprogramm sind im Haushalt jährlich 1,5 Mio. Euro enthalten. Neben Sportförderzuschüssen (2017 1,3 Mio. Euro, 2018 1,75 Mio. Euro) und Investitionszuschüssen für die Ludwig-GuttmannSchule in Karlsbad (2018 0,4 Mio. Euro) sind noch die Zuschüsse im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen in Sanierungsgebieten eingeplant; hierzu können in beiden Jahren jeweils 1,0 Mio. Euro abgerufen
werden. Für den Erwerb von Finanzvermögen sind in 2017 2,0 Mio. Euro als Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Wildpark vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 33,6 Mio. Euro (2017)
bzw. 16,5 Mio. Euro (2018) zu erwarten. Allein aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden können
12,7 Mio. Euro (2017) bzw. 9,2 Mio. Euro (2018) erzielt werden. Daneben werden Investitionszuwendungen in
Höhe von 9,0 Mio. Euro in 2017 und 6,1 Mio. Euro in 2018 erwartet (siehe nachfolgende Aufstellung).
Tabelle:
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
2017
2018
in Mio. Euro
THH 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft
5,11
2,38
THH 7400 Stadtentwässerung
2,10
2,20
THH 6600 Tiefbau
0,55
0,66
THH 6100 Stadtplanung
0,50
0,50
THH 7000 Abfallwirtschaft
0,45
0,00
THH 3700 Feuerwehr
0,31
0,29
THH 6700 Gartenbau
0,00
0,03
Summe
9,02
6,06
Darüber hinaus ist wesentlicher Anteil bei den Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeiten der Rückfluss
eines Darlehens von der VBK mit 10,7 Mio. Euro (2017).
FINANZIERUNG
Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt -160,4 Mio. Euro (2017) bzw. -174,7 Mio. Euro (2018). Durch den
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 85,4 Mio. Euro (2017) bzw. 37,1 Mio. Euro
(2018) verbleibt ein Finanzierungsmittelfehlbetrag von 75,1 Mio. Euro (2017) bzw. 137,6 Mio. Euro (2018). Zur
Tilgung laufender Kredite werden 16,0 Mio. Euro in 2017 und 19,8 Mio. Euro in 2018 aufgewendet. Neue Kreditaufnahmen sind in Höhe von 87,0 Mio. Euro in 2017 und von 150,0 Mio. Euro in 2018 vorgesehen. Hierdurch
ist die Finanzierung der geplanten Auszahlungsbeträge gewährleistet.
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STADTKÄMMEREI | 13
FINANZPLANUNG 2019 bis 2021
Der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahr 2019 bis 2021 entwickelt sich wie folgt:
Tabelle:
Darstellung der Entwicklung des Gesamtergebnishaushaltes
2019
2020
2021
Euro
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
572.560.500
436.351.799
9.694.723
15.053.000
106.856.626
45.448.294
39.358.871
614.130
7.930.512
579.260.170
445.211.084
9.694.723
15.073.000
107.025.049
45.916.910
39.275.071
613.490
6.087.578
590.859.840
442.163.105
9.694.723
15.093.000
107.263.443
45.876.194
40.301.271
608.740
5.932.580
51.433.381
47.557.381
47.232.871
1.285.301.835
1.295.714.456
1.305.025.767
-343.225.601
-6.100.000
-159.682.511
-76.022.468
-13.264.020
-607.347.004
-105.219.416
-1.310.861.019
-355.396.011
-6.300.000
-159.574.740
-76.022.468
-16.928.120
-642.195.258
-106.087.615
-1.362.504.212
-368.010.011
-6.500.000
-163.851.774
-76.022.468
-21.532.250
-660.835.169
-108.068.458
-1.404.820.130
-25.559.184
-66.789.756
-99.794.364
3.000.000
-1.500.000
3.000.000
-1.500.000
3.000.000
-1.500.000
Veranschlagtes Sonderergebnis
1.500.000
1.500.000
1.500.000
Veranschlagtes Gesamtergebnis
-24.059.184
-65.289.756
-98.294.364
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Planmäßige Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Die wesentlichen sich ändernden Finanzplanwerte im Ergebnishaushalt im Einzelnen:
Gegenüber dem Jahr 2018 steigt das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2019 um 5 Mio. Euro auf 270 Mio.
Euro an. Für 2020 wird keine weitere Erhöhung erwartet. Erst in 2021 ist eine weitere Steigerung um erneut
5 Mio. Euro eingearbeitet.
Die Weiterberechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer basiert wegen fehlender Orientierungsdaten für die Finanzplanungsjahre auf durchschnittlichen Erhöhungswerten aus Vorjahren. Ausgehend von einem
Landesanteil für das Jahr 2016 in Höhe von 5,7 Mrd. wird für 2019 von einem Wert von 6,3 Mrd. Euro, für 2020
von 6,5 Mrd. Euro und für 2021 von 6,7 Mrd. Euro ausgegangen. Bei der vorsichtigen Annahme, dass die
Schlüsselzahl zumindest in gleicher Höhe wie in 2018 beibehalten wird, kann die Stadt mit Zahlungen von 178,5
Mio. Euro (2019), 183,4 Mio. Euro (2020) bzw. 188,2 Mio. Euro (2021) rechnen.
Die Planzahlen für die Jahre 2019 bis 2021 beinhalten einen jährlichen Betrag von 15 Mio. Euro, der sich aufgrund der vom Bund zugesagten Teil-Entlastung an die Kommunen ergibt. Insgesamt ergibt dies Planwerte von
44,3 Mio. Euro (2019), 45,2 Mio. Euro (2020) bzw. 46,0 Mio. Euro (2021).
Bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen sind als maßgebliche Berechnungsgrößen die Einwohnerzahlen
sowie die Grundkopfbeträge von großer Bedeutung. Die zuletzt erfolgte Bevölkerungsfortschreibung auf den
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14 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser!
Stichtag 30.6.2015 weist für Karlsruhe eine Einwohnerzahl von 305.349 aus. Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung wurde von einer weiteren positiven Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Für 2019 wird
eine Einwohnerzahl von 310.000, für 2020 von 311.000 und für 2021 von 312.000 angenommen. Hinsichtlich
der zu erwartenden Grundkopfbeträge sind aufgrund des noch ausstehenden Haushaltserlasses für das Jahr
2017 und den darin voraussichtlich enthaltenen Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum ebenfalls
nur Annahmen möglich. Ausgehend von dem derzeit festgelegten Grundkopfbetrag von 1.189 Euro wird für
2019 eine Erhöhung auf 1.230 Euro angenommen. Für die Jahre 2020 und 2021 wird eine weitere Erhöhung
auf 1.260 Euro erwartet. Unter Berücksichtigung der sich ergebenden Bedarfs- und Steuerkraftmesszahlen im
Finanzplanungszeitraum ist mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 251,5 Mio. Euro (2019), 257,2 Mio. Euro
(2020) bzw. 250,4 Mio. Euro (2021) zu rechnen. Darin enthalten sind die Kommunale Investitionspauschale (§ 4
FAG), die Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (§ 5 Abs. 2 u. 3 FAG) und die Schlüsselzuweisungen
an die Stadtkreise (§ 7a FAG).
Die Kosten für Unterkunft werden voraussichtlich entsprechend der bisherigen Annahme durch den Bund zugesagte Entlastung der Kommunen aufgestockt. Einschließlich der hierdurch angenommen Entlastungsbeträge von
10 Mio. Euro/Jahr sind in der Finanzplanung Erträge von 30,9 Mio. Euro (2019), 31,2 Mio. Euro (2020) bzw.
31,6 Mio. Euro (2021) berücksichtigt. Außerdem werden Ausgleichsleistungen des Bundes für den Nettoaufwand der Stadt zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 36,0 Mio. Euro (2019),
38,1 (2020) bzw. 40,2 Mio. Euro (2021) erwartet.
Die Berücksichtigung einer jährlichen Steigerungsrate bei den Personalaufwendungen von 3,6 % führen zu einer
Erhöhung dieser Aufwendungen um 11,2 Mio. Euro in 2019 gegenüber dem Jahr 2018 auf 349,3 Mio. Euro.
Weitere 12,4 Mio. Euro und nochmals 12,8 Mio. Euro betragen die Steigerungen in den Jahren 2020 bzw.
2021.
Das Sachaufwandsbudget erhöht sich auf den ersten Blick in 2019 um 4,8 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2018.
Weitere 0,8 Mio. Euro in 2020 und 6,3 Mio. Euro in 2021 lassen diese Aufwendungen auf 271,9 Mio. Euro anwachsen.
Lässt man allerdings den Anteil der Leistungen für die Grundsicherung, welche zum Sozial- und Jugendhilfebudget hinzuzurechnen sind, außer Acht, ergibt sich in 2019 gegenüber 2018 eine Erhöhung von 4,9 Mio. Euro,
die in 2020 um 0,6 Mio. Euro reduziert wird, um dann in 2021 abermals um 4,9 Mio. Euro auf 203,1 Mio. Euro
anzusteigen.
Das Sozial- und Jugendhilfebudget wird auch in den Jahren des Finanzplanungszeitraums erheblich ansteigen.
Die Steigerung beträgt von 2017 bis 2021 41,0 Mio. Euro (rd. 15 %).
Die weiteren Leistungen erhöhen sich im Zeitraum 2017 bis 2021 von 183,6 Mio. Euro auf 224,9 Mio. Euro.
Hiervon betreffen 25,0 Mio. Euro die Verlustabdeckung für die KVVH in Verbindung mit der Kombilösung, die
ab dem Jahr 2020 einzuplanen ist. Im Bereich der Sozial- und Jugendbehörde sind weitere Erhöhungen von jährlich rd. 4,3 Mio. Euro zu erwarten.
Die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage, die KVJS-Umlage und der Status-Quo-Ausgleich belasten den städtischen Haushalt im Finanzplanungszeitraum mit 189,9 Mio. Euro (2019), 186,8 Mio. Euro (2020) bzw. 192,2
Mio. Euro (2021). Der leichte Rückgang in 2020 hängt mit einer veränderten Steuerkraftsumme aus dem Jahr
2018 zusammen, die sich auf die Berechnung der FAG-Umlage des übernächsten Jahres auswirkt.
Die Abschreibungen im Finanzplanungszeitraum müssen mindestens in der Höhe des Jahres 2018 mit 76,0 Mio.
Euro jährlich fortgeschrieben werden. Analog des ambitionierten Investitionsprogramms ist diese Tendenz als
sehr wahrscheinlich anzusehen. Diese Ansicht bestätigt weiterhin der Blick auf das Rechnungsergebnis des Jahres 2015, das bereits mit 77,3 Mio. Euro den Planansatz um 16 Mio. Euro übertroffen hat.
Einhergehend mit den hohen Investitionen und der Notwendigkeit, diese überwiegend fremd zu finanzieren
(siehe nachfolgende Ausführungen zum Gesamtfinanzhaushalt), ist ein Anstieg der sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Zinsaufwendungen - 13,3 Mio. Euro (2019), 16,9 Mio. Euro (2020) bzw. 21,5 Mio. Euro
(2021) - zu erwarten.
Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses muss und kann ab 2019 über die Entnahme aus Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfolgen; 25,6 Mio. Euro (2019), 66,8 Mio. Euro (2020) bzw. 99,8
Mio. Euro (2021) werden für diesen Zweck benötigt. Der Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses beläuft sich somit zum 31.12.2021 noch auf 54.875.575 Euro. Eine Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des Sonderergebnisses ist nicht erforderlich.
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STADTKÄMMEREI | 15
Tabelle:
Darstellung der Entwicklung des Gesamtfinanzhaushaltes
2019
2020
Euro
2021
1.266.571.980
-1.234.792.849
1.278.817.534
-1.286.577.042
1.288.273.843
-1.328.423.960
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verw. Tätigkeit
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnl. Entgelten für
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit
31.779.130
7.508.500
570.000
-7.759.509
1.040.000
570.000
-40.150.118
904.500
570.000
5.040.000
0
599.760
5.040.000
0
625.520
5.040.000
0
631.400
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
13.718.260
7.275.520
7.145.900
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen
-10.040.000
-135.154.870
-19.491.045
-1.000
-25.952.300
-10.100.000
-118.349.294
-19.337.577
-1.000
-29.200.000
-10.000.000
-124.267.016
-17.737.794
-1.000
-34.200.000
-190.639.215
-176.920.955
-176.987.871
-169.712.351
-186.205.810
-179.059.910
-145.141.825
-177.471.860
-219.210.028
167.000.000
175.000.000
184.400.000
-24.237.740
-29.781.420
-35.670.990
142.762.260
-2.379.565
145.218.580
-32.253.280
148.729.010
-70.481.018
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/fehlbetrag
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Finanzierungsmittelbestand
Die wesentlichen sich ändernden Finanzplanwerte im Finanzhaushalt im Einzelnen:
Die in den Finanzplanungsjahren vorgesehenen Investitionsbeträge 190,6 Mio. Euro (2019), 177,0 Mio. Euro
(2020) bzw. 186,2 Mio. Euro (2021) beinhalten keine neuen mehrjährigen Bauprojekte, sondern lediglich die
Ausfinanzierungssummen der bis 2018 begonnenen bzw. noch zu beginnenden Maßnahmen.
Die finanzielle Realisierbarkeit stellt sich aus heutiger Sicht wie folgt dar: im Finanzplanungsjahr 2019 deckt ein
Zahlungsmittelüberschuss von 31,8 Mio. Euro die ordentliche Tilgung von 24,2 Mio. Euro und zur Finanzierung
der vorgesehenen Investitionen ist eine Netto-Kreditaufnahme von 167 Mio. Euro zur Finanzierung aller vorgesehenen Auszahlungsbeträge notwendig. Ab 2020 würde sich ohne Gegensteuerung die finanzielle Situation
zuspitzen. So würde bereits im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit ein beachtlicher Zahlungsmittelbedarf (in 2020 und 2021 fehlen zur Finanzierung des konsumtiven Haushalts 7,8 Mio. Euro bzw. 40,2 Mio. Euro)
entstehen. Obwohl in 2020 und 2021 der zulässige Höchstbetrag der Bruttokredite mit 175,4Mio. Euro bzw.
184,7 Mio. Euro nahezu ausgeschöpft wird, verbleibt dennoch ein Finanzierungsmittelbedarf von 32,3 Mio. Euro
(2020) bzw. 70,5 Mio. Euro (2021). Mit den derzeit angenommen notwendigen Kreditbeträgen zu Finanzierung
der Investitionen erhöht sich der Schuldenstand bis zum 31.12.2021 auf 864,7 Mio. Euro.
Insbesondere die derzeit nicht ausfinanzierten Finanzplanungsjahre 2020 und 2021 bekräftigen die Forderungen, die Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen weiter voranzutreiben. Politik und Verwaltung sind insoweit dringend aufgefordert, Notwendiges von Wünschenswertem zu trennen, deutlich entsprechende Prioritäten zu vereinbaren und mit Blick auf zukünftige Generationen das verantwortlich Machbare nicht aus den Augen zu verlieren.
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