Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei STADT KARLSRUHE DOPPELHAUSHALT 2017/2018 (ENTWURF) ÜBERBLICK FÜR DIE EILIGEN LESER STAND 26.7.2016 (EINBRINGUNG) Ansprechpartner: Herr Stadtkämmerer Torsten Dollinger ([email protected]; Tel. 0721/133-2000) Herr stellv. Stadtkämmerer Jürgen Deck ([email protected]; Tel. 0721/133-2040) 2 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! Der Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Karlsruhe wurde am 26.7.2016 in den Gemeinderat eingebracht und mit entsprechenden Haushaltsreden erläutert. Die Reden sind abrufbar unter http://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsdebatte.de. Hierauf folgen am 27.9.2016 die Etatreden der Fraktionen und der Einzelstadträte, bevor dann die Änderungsanträge zum Haushalt sowie die verwaltungsinternen Veränderungslisten am 15. und 16.11.2016 im Gemeinderat öffentlich beraten werden. Der eigentliche Satzungsbeschluss über den Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgt in der öffentlichen Sitzung am 22.11.2016. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt dann zu genehmigen. Das reine Zahlenwerk des Doppelhaushalts hat inklusive des Stellenplans, der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021, den zusätzliche Informationen zum Treuhandvermögen der Vereinigten Stiftungen, der Wirtschafts- bzw. Finanzplänen der städtischen Gesellschaften sowie den Ortsteilhaushaltsplänen einen sehr großen Seitenumfang. Um einen Überblick über dieses vielseitige Zahlenwerk zu erhalten, werden die Daten in dieser Broschüre in gekürzter Form vorgestellt und erläutert. Der vollständige Doppelhaushalt 2017/2018 (Entwurf) wird bei http://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen.de zur Verfügung gestellt. WIE FUNKTIONIERT DER DOPPISCHE HAUSHALT IM NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN (NKHR)? Im Haushaltsplan legt der Gemeinderat fest, welche Erträge und Aufwendungen, welche ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen und welche notwendigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan nach dem NKHR beinhaltet den vollständigen Ressourcenverbrauch und das vollständige Ressourcenaufkommen. Zudem enthält er Angaben zu Leistungen, Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen. ALLGEMEINE ZAHLEN STADT KARLSRUHE Einwohnerzahl am 31.12.2015 Steuerkraftsumme 2016 je Einwohner Flächengröße des Stadtgebiets am 31.12.2015 Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer A Hebesatz Grundsteuer B Hundesteuer Vergnügungssteuer www.karlsruhe.de 307.755 1.618,99 Euro 17.346 ha 430 (unverändert) 470 470 120 Euro pro Hund (unverändert) 22% (auf Bruttokasse) STADTKÄMMEREI | 3 ECKDATEN DES DOPPELHAUSHALTS 2017/2018 2017 in Mio. Euro 2018 in Mio. Euro 33,7 1,5 35,2 0,4 1,5 1,9 85,4 37,1 -160,4 -75,0 87,0 -16,0 71,0 -4,1 -174,7 -137,6 150,0 -19,8 130,2 -7,4 Gesamtergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Gesamtfinanzhaushalt Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Veränderung Finanzierungsmittelbestand WESENTLICHE THEMEN in den Haushaltsjahren 2017/2018 Fortsetzung der Entwicklungsthemen („Korridorthemen“) zu „Zukunft Innenstadt“, „Moderne Verwaltung“, „Soziale Stadt“, „Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt“, „Grüne Stadt“ und „Mobilität“ sowie des Strategieansatzes „innovativ und quer“. Fortführung des in 2015 begonnenen Haushaltsstabilisierungsprozess Karlsruhe – HSPKa Fortführung der Sanierung und zentraler Neubau des Städtischen Klinikums Fortsetzungsinvestitionen (aus vorigen Haushalten) und Investitionsoffensive (nahezu Verdoppelung) Umsetzung des Projekts „Neues Fußballstadion im Wildpark“ Projekt „Um-/Neubau Badisches Staatstheater“ Ausrichtung der baden-württembergischen Heimattage 2017 in Karlsruhe RISIKEN Sämtliche Haushaltspositionen wurden in ihrer voraussichtlichen Höhe veranschlagt. Soweit diese nicht berechnet werden konnten, wurden sie sorgfältig geschätzt. Eine Haushaltsaufstellung ist somit nicht frei von finanziellen Risiken und es kann bei einem möglichen Eintritt dieser Risiken zu einer nicht unwesentlichen Veränderung des Gesamtergebnisses kommen. Eine bestimmte Unsicherheit besteht nach wie vor, wie die vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen insbesondere ab 2018 und darüber hinaus bei den Kommunen tatsächlich ankommt. Die Entlastung beträgt bundesweit in 2017 2,5 Mrd. Euro bzw. ab 2018 5 Mrd. Euro. In Karlsruhe wurden in 2017 hieraus Erträge in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. Euro und in 2018 in Höhe von 25,0 Mio. Euro eingeplant, im Wesentlichen über zusätzliche Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (7,5 Mio. Euro in 2017 bzw. 15 Mio. Euro in 2018 und als Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (5 Mio. Euro in 2017 bzw. 10 Mio. Euro in 2018). Nachdem aktuell zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart wurde, dass ein Fünftel des Entlastungsbetrages ab 2018 über den jeweiligen Länderanteil an der Umsatzsteuer nunmehr den Landeskassen zufließen soll, bleibt abzuwarten, in welchem Umfang dieser Anteil an die Kommunen weitergeben wird. www.karlsruhe.de 4 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! Diese Unsicherheit besteht insbesondere auch deshalb, da in Baden-Württemberg der kommunale FAG ab 2017 neu geordnet werden soll. Im Zusammenhang mit verschiedenen Andeutungen, die aus dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung herauszulesen sind und einer eindeutigen Auslegung bedürfen, wird letztlich erst der noch ausstehende Haushaltserlass für das Jahr 2017 mit den Orientierungsdaten für die folgenden Jahre darüber Klarheit verschaffen, mit welchen Zuweisungen die Kommunen tatsächlich rechnen können. Zudem sind in den letzten Monaten die Kommunen durch Meldungen aufgeschreckt worden, wonach verschiedene Kommunen Gewerbesteuerrückzahlungen in beträchtlicher Höhe leisten mussten. Dies begründet sich aufgrund aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zur Nichtanrechnung von Auslandserträgen oder zur zulässigen Berücksichtigung von Aktienverlusten. In beiden Fällen waren die Rechtsfragen seit mehreren Jahren nicht geklärt, so dass nunmehr neben den eigentlichen Steuerrückerstattungen diese auch für die noch offenen Jahre verzinst werden mussten. Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen ihres finanziellen Risikomanagements bereits vor diesen Rechtsentscheidungen damit begonnen, die wesentlichen Gewerbesteuerzahler systematisch abzufragen, in welcher Höhe sie voraussichtlich Gewerbesteuer entrichten werden, aber auch welche Rückzahlungsrisiken sie sehen. Da die Unternehmen nicht verpflichtet sind, die Kommunen über anhängige Gerichtsfahren oder über offene Betriebsprüfungsergebnisse zu informieren, verbleibt ein Restrisiko. Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass die beiden oben genannten Urteile die Stadt Karlsruhe nicht wesentlich betreffen werden. Trotz der genannten Risiken ist die Verwaltung verhalten optimistisch und geht auch für die kommenden Jahre von steigenden Grunddaten aus. Der maßgebliche Kopfbetrag wird nach Annahme der Verwaltung um rund 3 % ansteigen, die Einwohnerzahl um rund 1,5 %. Sobald diesbezüglich nähere Informationen seitens des Landes Baden-Württemberg erfolgen, werden wie in den Jahren zuvor die notwendigen Anpassungen über Veränderungslisten vorgenommen. Neben den vorgenannten Unsicherheiten wird genau beobachtet werden müssen, ob sich die eingeplanten Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen in der Bewirtschaftung umsetzen lassen und tatsächlich zu den angenommenen Ergebnisverbesserungen führen werden. ERGEBNISHAUSHALT ERTRÄGE Grafik: Erträge 2017 | 2018 – prozentualer Anteil am Gesamtertrag www.karlsruhe.de STADTKÄMMEREI | 5 Tabelle: Entwicklung der einzelnen Steuerarten Steuern und ähnliche Abgaben Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Grundsteuer A und B Gemeindeanteil Umsatzsteuer Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich Vergnügungssteuer Weitergabe Wohngeldentlastung Zweitwohnungssteuer Hundesteuer 2015 2016 2017 2018 RE Plan Plan Plan 232.184.618 155.604.891 47.370.298 28.684.747 12.450.320 7.551.475 2.968.245 0 908.109 240.000.000 155.491.200 47.360.000 29.600.000 12.860.000 6.500.000 2.500.000 0 900.000 265.000.000 167.282.040 54.350.000 36.596.100 13.294.430 6.600.000 2.500.000 1.300.000 900.000 265.000.000 173.715.960 54.850.000 43.384.160 13.810.720 6.000.000 2.500.000 1.300.000 900.000 487.722.705 495.211.200 547.822.570 561.460.840 Das Rechnungsergebnis der Gewerbesteuererträge 2015 liegt mit 232,2 Mio. Euro trotz der Erhöhung der Hebesätze (von 410 v. H. auf 430 v. H.) unter dem angenommenen Planansatz (240 Mio. Euro). Für das laufende Jahr 2016 wird aufgrund von Einmaleffekten eine deutliche Überschreitung des Planansatzes erwartet. Ab 2017 wird -dann nicht zuletzt in Hinblick auf die oben angeführte Hebesatzanpassung- im Jahr 2015 mit einer stabilen und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Gewerbesteuer gerechnet. Diese Erwartung wird mit dem veranschlagten Planwert von 265 Mio. Euro/Jahr zum Ausdruck gebracht. Grafik: Entwicklung der Gewerbesteuer (brutto/netto) ab 2011 in Mio. Euro Beim Landesanteil an der Einkommensteuer wurden anhand des letzten Haushaltserlasses demnach als Basis 5,95 Mrd. Euro (2017) bzw. 6,20 Mrd. Euro (2018) berücksichtigt. Damit ergeben sich für die Stadt Karlsruhe 2017/2018 gegenüber 2015 Ertragserhöhungen von knapp 12 Mio. Euro in 2017 bzw. 18 Mio. Euro in 2018. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde für die Berechnung ein Landesanteil von 833 Mio. Euro (2017) bzw. 654 Mio. Euro (2018) berücksichtigt. In dem Betrag 2017 ist bereits ein zusätzlicher Anteil enthalten, der sich im Zusammenhang mit der vom Bund zugesagten Entlastung der Kommunen ergibt. Zum Zeitpunkt der Ermittlung der Plandaten war für das Jahr 2018 die Verdoppelung des Entlastungsbetrages gegenüber dem Jahr 2017 avisiert (5 Mrd. Euro statt 2,5 Mrd. Euro). Da diese Ankündigung noch nicht in einer Rechtsvorschrift umgesetzt wurde, kam es durch das Land zu einer Reduzierung der Orientierungsdaten ohne Berücksichtigung dieser Entlastungszusage. Da die grundsätzliche Zusage des Bundes jedoch unverändert Bestand hatte, wurde bei der Berechnung des Planwertes für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von einer Verdoppelung des Entlastungsbetrages des Jahres 2017 ausgegangen. Insoweit wurde zu dem errechneten Umsatzsteueranteil auf Grundlage der Orientierungsdaten für das Jahr 2018 ein Aufschlag von 15 Mio. Euro vorgenommen. www.karlsruhe.de 6 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! Tabelle: Entwicklung der Zuweisungen und Zuschüsse 2015 Zuweisungen und Zuschüsse (einschl. Auflösung Inv. Zuweisungen und -beiträge) Schlüsselzuweisungen vom Land Zuweisungen Bereich Soziales und Jugend Sachkostenbeiträge Grunderwerbsteuer Sonstige allgemeine Zuweisungen Auflösung Sonderposten Zuweisungen u. a. RE 2016 2017 2018 Plan Plan Plan 238.028.010 101.915.120 23.714.694 16.872.857 14.997.068 9.996.238 268.119.000 278.202.360 248.763.800 101.617.240 113.361.346 121.327.420 24.973.830 25.738.850 26.306.460 15.500.000 17.500.000 18.000.000 14.742.202 6.718.542 6.218.492 10.141.131 10.262.344 9.694.723 405.523.987 435.093.403 451.783.442 430.310.895 Die Zuweisungen und Zuschüsse beinhalten insbesondere die Schlüsselzuweisungen des Landes nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich. Neben der Steuerkraftmesszahl/-summe hängen die Zuweisungen weiterhin von der Bedarfsmesszahl (und damit von der Einwohnerzahl) und dem sogenannten Kopfbetrag ab. Aufgrund überdurchschnittlicher Steuerentwicklung in Karlsruhe in 2016 wird mit einer rückläufigen Entwicklung im kommunalen Finanzausgleich in 2018 gerechnet. Durch die Inanspruchnahme einer in 2016 zu bildenden Rückstellung ist geplant, den Ertragsverlust nahezu zu neutralisieren. Bei den Zuweisungen im Bereich Soziales und Jugend wird die erfreuliche Entwicklung der Ertragslage durch die vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen unterstützt. So enthalten die Zuweisungen entsprechende Entlastungsbeträge von 5 Mio. Euro (2017) bzw. 10 Mio. Euro (2018) zu den Kosten der Unterkunft. Bei den oben angeführten sonstigen allgemeinen Zuweisungen sind insbesondere die Zuschüsse zur Schülerbeförderung 3,8 Mio. Euro (2017) bzw. 3,7 Mio. Euro (2018) im THH 4000 -Schulen und Sport- enthalten. Die weiteren Zuschüsse betreffen neben den Zuweisungen vom Land im Rahmen des Verkehrslastenausgleichs (THH 6600) mehrere Teilhaushalte mit nicht weiter erwähnenswerten Ertragsanteilen. Die öffentlich-rechtlichen Entgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) belaufen sich in 2017 auf 110,7 Mio. Euro, in 2018 auf 112,2 Mio. Euro. Das höchste Gebührenaufkommen ist im Bereich der Abfallwirtschaft (THH 7000 - ca. 35 %) und bei der Stadtentwässerung (THH 7400 - ca. 33 %) zu verzeichnen. Verwaltungsleistungen führen beim Ordnungs- und Bürgerwesen (THH 3200) zu einem Gebührenaufkommen von rd. 9,3 %. Die Bereiche Soziales und Jugend (THH 5000) und Friedhof (THH 6900) folgen mit 6,3 % bzw. 5,0 % des Gebührenaufkommens. Für die Erbringung privatrechtlicher Leistungen erhalten die städtischen Dienststellen Entgelte in Höhe von 44,6 Mio. Euro (2017) bzw. 45,4 Mio. Euro (2018). Die entsprechenden Teilbeträge stammen aus fast allen Bereichen des Haushaltes. So machen z. B. die Erträge aus Vermietungen und Einnahmen aus dem Betrieb der Tiefgaragen und Parkhäuser (THH 8800) mit 20,6 % hierbei die größte Ertragsposition aus. In den Bereichen Schulen und Sport (THH 4000) werden 9,8 % (2017) bzw. 10,5 % (2018), Liegenschaften (THH 6200) jährlich rd. 9 % und Abfallwirtschaft (THH 7000) 8,8 % (2017) bzw. 8,6 % (2018) erwirtschaftet. Die Teilhaushalte 6900 (Friedhof und Bestattung) und 6800 (Zoo) steuern jeweils rd. 7,5 % jährlich und die Bäder (THH 5200) 6,8 % jährlich sowie der Bereich Gartenbau (THH 6700) 6,4 % jährlich zum Gesamtaufkommen bei. Kostenerstattungen können mit 39,1 Mio. Euro (2017) bzw. 39,3 Mio. Euro (2018) von Dritten geltend gemacht werden. Diese konzentrieren sich auf die Bereiche Soziales und Jugend (THH 5000) mit 69,3 % (2017) bzw. 69,6 % (2018), Abwasserbeseitigung (THH 7400) mit 10,2 % (2017) bzw. 10,5 % (2018) für die Abwasserreinigung und die Beseitigung von Klärschlamm von Umlandgemeinden sowie den Bereich Personal (THH 1100) mit jährlich 9,7 % (2017) im Zusammenhang mit der Abordnung von Personal. Die sonstigen ordentlichen Erträge (46,7 Mio. Euro in 2017 bzw. 46,9 Mio. Euro in 2018) betreffen im Wesentlichen die Konzessionsabgabe (22,7 Mio. Euro in 2017 bzw. 22,8 Mio. Euro in 2018), die Bußgelder (12,0 Mio. Euro in 2017 bzw. 11,4 Mio. Euro in 2018) und die Erträge aus der Verzinsung von Steuernachforderungen (9 Mio. Euro/Jahr). Die noch verbleibenden Erträge 13,4 Mio. Euro (2017) bzw. 10,0 Mio. Euro (2018) ergeben sich aus aktivierten Eigenleistungen (9,2 Mio. Euro in 2017 bzw. 6,3 Mio. Euro in 2018), Finanzerträgen (1,2 Mio. Euro in 2017 bzw. 0,7 Mio. Euro in 2018) und außerordentlichen Erträgen mit jährlich 3,0 Mio. Euro. www.karlsruhe.de STADTKÄMMEREI | 7 AUFWENDUNGEN Grafik: Aufwendungen 2017 | 2018 - prozentualer Anteil am Gesamtaufwand Trotz vielfältiger Bemühungen zur Haushaltsstabilisierung steigen die ordentlichen Aufwendungen weiter kontinuierlich an (in 2018 um über 111 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2015). Die Transferaufwendungen stellen dabei den größten Bestandteil der Gesamtaufwendungen - rd. 46 % jährlich. 566,7 Mio. Euro (2017) bzw. 572,9 Mio. Euro (2018) bedeuten gegenüber dem Rechnungsergebnis 2015 eine Steigerung von absolut 57,5 Mio. Euro (2017) bzw. 63,7 Mio. Euro (2018). Rund 183,6 Mio. Euro (32,4 % - 2017) bzw. 187,1 Mio. Euro (32,7 % - 2018) stellen freiwillige Leistungen dar. Weitere 208,4 Mio. Euro (36,8 % - 2017) bzw. 217,7 Mio. Euro (38,0 % - 2016) entfallen auf die Transferaufwendungen der Sozial- und Jugendhilfe. Letztlich sind die noch verbleibenden 174,8 Mio. Euro (30,8 % - 2017) bzw. 168,2 Mio. Euro (29,4 % - 2018) für Umlagen (KVJS-, Gewerbesteuer- und Finanzausgleichsumlage, Status-Quo-Ausgleich und in 2018 die Inanspruchnahme der in 2016 zu bildenden FAG-Rückstellung - siehe oben) aufzubringen. Auf den Bereich Soziales und Jugend (THH 5000) entfällt wie in den Vorjahren der mit Abstand größte Anteil der freiwilligen Leistungen (109,8 Mio. Euro in 2017 bzw. 113,1 Mio. Euro in 2018). Allein die Förderung von Kindertageseinrichtungen ist mit 91,7 Mio. Euro in 2017 und 94,7 Mio. Euro in 2018 berücksichtigt. Die Aufwendungen für den Karlsruher Pass und Kinderpass liegen bei 3,0 Mio. Euro (2017) bzw. 3,1 Mio. Euro (2018). Als Betriebskostenzuschuss werden an den Stadtjugendausschuss 3,1 Mio. Euro in 2017 und 3,2 Mio. Euro in 2018 überwiesen. Die Arbeitsförderungsbetriebe erhalten außerdem jährlich 2,8 Mio. Euro (einschl. 1,0 Mio. Euro für die kommunale Arbeitsförderung Langzeitarbeitsloser). Im Bereich Finanzen (THH 2000) werden für Stadtmarketing, Messen, Kongresse, Tourismus und Events in 2017 20,7 Mio. Euro und in 2018 insgesamt 20,3 Mio. Euro bereitgestellt. Für Verlustausgleiche der KVV sind 3,5 Mio. Euro jährlich zu verausgaben. Die KVVH erhält außerdem einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 2,3 Mio. Euro (2017) bzw. 2,1 Mio. Euro (2018). Im Kulturhaushalt werden 2017 37,3 Mio. Euro und 37,9 Mio. Euro in 2018 bereitgestellt. Der Bereich Theater erhält aus diesem Budget 23,9 Mio. Euro (2017) bzw. 24,3 Mio. Euro (2018), wobei allein für das Badische Staatstheater 22,7 Mio. Euro (2017) bzw. 23,0 Mio. Euro (2018) zur Verfügung stehen werden. Weitere 11,5 Mio. Euro (2017) bzw. 11,6 Mio. Euro (2018) gehen an die Sonstige Kulturpflege. Größter Transferempfänger in diesem Bereich ist das ZKM mit 8,7 Mio. Euro (2017) bzw. 8,8 Mio. Euro (2018). Die VHS wird mit jährlich 1,2 Mio. Euro unterstützt. Verschiedene Empfänger im Bereich Musikpflege sowie die Jugendkunstschule erhalten www.karlsruhe.de 8 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! insgesamt 0,7 Mio. Euro (2017) bzw. 0,8 Mio. Euro (2018). Im Bereich Schulen und Sport (jährlich 6,0 Mio. Euro) sind Zuschüsse an Schulen in anderer Trägerschaft (jährlich 1,9 Mio. Euro) sowie jährlich 3,8 Mio. Euro für eine breit gefächerte Förderung des Sports enthalten. Im Bereich der Bäder erhält das städtische Fächerbad Zuschüsse von jährlich 0,8 Mio. Euro und das privat betriebene Oberwaldbad von jährlich 0,1 Euro. Grafik: Entwicklung der freiwilligen Leistungen Für das Haushaltsjahr 2017 sind die Personalaufwendungen mit 321,0 Mio. Euro und die Versorgungsaufwendungen mit 5,7 Mio. Euro, in Summe 326,7 Mio. Euro, geplant. Die ansteigende Entwicklung liegt insbesondere in der Tariferhöhung für Beschäftigte und der voraussichtlichen Bezügesteigerung bei den Beamten im Umfang von insgesamt 7,1 Mio. Euro begründet. Prognostizierte Veränderungen in der Versorgungsumlage der Beamten sowie das angekündigte Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten und die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II führen zu einem Mehraufwand von voraussichtlich 2,5 Mio. Euro. Die Auswirkungen des erwarteten zusätzlichen Stellenbedarfs sowie der erwartete ansteigende Besetzungsgrad führen in der personellen Entwicklung zu einer geplanten Aufwandssteigerung von ebenfalls 2,5 Mio. Euro. Die Inanspruchnahme der Deponierückstellungen und Rückstellungen für Personen in der Freizeitphase der Altersteilzeit sowie Sabbatjahrvereinbarungen stellen haushaltsrechtlich keinen Aufwand dar und werden von diesem im Umfang von voraussichtlich -0,8 Mio. Euro abgesetzt. Die Auswirkungen der Maßnahmen aus dem Haushaltsstabilisierungsprozess reduzieren den Aufwand in 2017 um -0,5 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr 2018 ist ein Personal- und Versorgungsaufwand in Höhe von 338,1 Mio. Euro geplant. Davon entfallen voraussichtlich 332,2 Mio. Euro auf die Personal- und 5,9 Mio. Euro auf die Versorgungsaufwendungen. Die Steigerungen sind auch in 2018 überwiegend auf die voraussichtlichen Tarif- und Besoldungserhöhungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro zurückzuführen. Zu erwartende Steigerungen in der strukturellen Entwicklung, insbesondere durch den angenommenen Anstieg der Versorgungsumlage, wurden mit weiteren 2,2 Mio. Euro eingeplant. Für die weitere Stellenentwicklung sind 2,8 Mio. Euro vorgesehen. Die Inanspruchnahme der Deponierückstellungen und Rückstellungen für Personen in der Freizeitphase der Altersteilzeit sowie Sabbatjahrvereinbarungen stellen haushaltsrechtlich keinen Aufwand dar und werden von diesem im Umfang von voraussichtlich -0,7 Mio. Euro abgesetzt. Die Auswirkungen der Maßnahmen aus dem Haushaltsstabilisierungsprozess reduzieren den Aufwand in 2018 um -1,0 Mio. Euro. Grafik: Entwicklung des Personal- und Versorgungsaufwandes www.karlsruhe.de STADTKÄMMEREI | 9 Das Sachaufwandbudget der Dienststellen setzt sich grundsätzlich aus den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zusammen (258,7 Mio. Euro - 2017 bzw. 260,1 Mio. Euro - 2018). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass 63,2 Mio. Euro (2017) bzw. 64,6 Mio. Euro (2018) das Sozial- und Jugendhilfebudget betreffen (vgl. Ausführungen zum Teilergebnishaushalt 5000 im Haushaltsplanentwurf - Seite 222) und bleibt daher in der nachfolgenden Grafik unberücksichtigt. Diese Grafik zeigt, dass die Bereiche Hochbau und Gebäudewirtschaft (THH 8800), Abfallwirtschaft (THH 7000), Schulen und Sport (THH 4000), Tiefbau (THH 6600) und Stadtentwässerung (THH 7400) rd. 67 % des Sachaufwandbudgets bewirtschaften. Allein die Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung sowie der Mieten und Pachten sind darin in 2017 mit 59,6 Mio. Euro und in 2018 mit knapp 59,3 Mio. Euro enthalten. Grafik: Aufteilung des Sachkostenbudgets FINANZHAUSHALT Der Gesamtfinanzhaushalt schließt planerisch mit Veränderungen des Finanzierungsmittelbestands von -4,1 Mio. Euro in 2017 und mit -7,4 Mio. Euro in 2018. Auf den ersten Blick liegt eine Unterfinanzierung in beiden Jahren vor. Durch die zum Jahresende 2016 vorhandene Liquidität kann das Finanzierungsdefizit beider Jahre aus heutiger Sicht vollständig abgedeckt werden. INVESTITIONEN Das Investitionsvolumen beträgt im Haushaltsjahr 2017 194,0 Mio. Euro und in 2018 191,2 Mio. Euro. In diesen Beträgen sind neue Maßnahmen mit Gesamtbaukosten von 177,7 Mio. Euro enthalten. Hiervon werden 36,6 Mio. Euro im Jahr 2017 und 53,4 Mio. Euro im Jahr 2018 kassenwirksam. Das nun vorliegende enorme Investitionsvolumen hatte sich bereits bei der Erstellung der Liste der Investitionen 2015 - 2021 abgezeichnet. Auch in diesem Doppelhaushalt sind bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 168,5 Mio. Euro zur teilweisen Ausfinanzierung der investiven Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. Damit sind wiederum erhebliche Haushaltsmittel bereits jetzt gebunden, die dann in den kommenden Jahren voraussichtlich zur Auszahlung kommen werden. www.karlsruhe.de 10 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! Grafik: Entwicklung der Investitionsauszahlungen ab 2011 Tabelle: Aufteilung Investitionszahlungen 2017 Auszahlungen für 2018 in Mio. Euro Baumaßnahmen Investitionsförderungsmaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden den Erwerb von Finanzvermögen in % in % 145,6 75 137,0 72 12,8 23,5 10,0 7 12 5 24,0 20,0 10,1 13 10 5 2,0 1 0,0 0 194,0 Tabelle: in Euro 100 191,2 100 Darstellung der neuen Maßnahmen Gesamt2017 kosten in Mio. Euro Neubauvorhaben Teilhaushalt 5200 Bäder Freibad Rappenwört, Plattenbeläge und Blitzschutz Freibad Rappenwört, Ersatzbau Kiosk Vierordtbad, Dächer Rotunde/Nordriegel, Sandsteinfassade Teilhaushalt 6600 Tiefbau Gemeindestraßen, Wasserwerkbrücke Gemeindestraßen, Adenauerring Gemeindestraßen, Theodor-Heuss-Allee Hubwegbrücke Brücke über den Pfinzentlastungskanal Kreisstraßen, Südtangente (K 9652/K 9657) Infrastruktur Neubau Wildparkstadion Teilhaushalt 6700 Gartenbau Walter-Rathenau-Platz, Grünanlage www.karlsruhe.de 2018 0,20 0,35 1,10 0,20 0,35 0,55 0,00 0,00 0,55 5,65 0,85 3,15 0,90 0,59 5,64 5,00 3,14 0,85 3,15 0,00 0,59 0,00 0,00 2,10 0,00 0,00 0,90 0,00 2,50 5,00 0,50 0,50 0,00 STADTKÄMMEREI | 11 Umgestaltung ehemalige Friedhofsfläche in Neureut Pfarrer-Blink-Straße KSP Ballspielanlage Sonntagplatz KSP Generalsanierung Kleingartenanlage - Sportfläche Stuttgarter Straße ASP Grünwettersbach Teilhaushalt 6800 Zoo Erweiterung Außenanlage Elefanten Luchsanlage Lauterberg Auerhuhnanlage Lauterberg Raubtierhaus 1. BA Eulenanlage Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Friedhof Nordwest, 3. BA Krematorium Teilhaushalt 7000 Abfallwirtschaft Bau Umladestation Müll* Schadstofflager* Erneuerung Infrastruktur Ottostraße* Neustrukturierung Wertstoffstationen* Nachsorge West, temporäre Abdichtung* Nachsorge West, Oberflächenabdichtung* Teilhaushalt 7400 Stadtentwässerung Erneuerung Prozesswasserpumpwerk 2 Sanierung Nachklärbecken Teilhaushalt 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft Drais-Gemeinschaftsschule, Einrichtung Fachklassen Bau A Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Fachklassen und Brandschutz Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Kleinspielfeld Drais-Gemeinschaftschule und Grundschule, Containerprovisorium für Erweiterung mit Modernisierung Altbau Drais-Gemeinschaftschule und Grundschule, Erweiterung mit Modernisierung Altbau Gutenbergschule, Turnhalle, Instandsetzung und Modernisierung Umkleiden und Treppenhaus GS Beiertheim, Energetische Modernisierung Fassade und Vorbau Turnhalle, 3. BA Grundschule Grünwinkel, Schulhofsanierung Grundschule Stupferich, Umgestaltung Schulhof GS Wolfartsweier, Kleinspielfeld und Weitsprunganlage Nordschule Neureut, Außenanlagen Grundschule Weiherwald, Erweiterung und Modernisierung Grundschule Beiertheim, barrierefreie Erschließung Schillerschule, Barrierefreiheit (Aufzug und Behinderten-WC) Sophie-Scholl-Realschule, Modernisierung Schullehrküche Tulla-Realschule, Energetische Modernisierung Gebäudehülle Goethe-Gymnasium, Modernisierung NWT-Räume Schulzentrum Neureut, Umbau für Mensa Helmholtz-Gymnasium, Brandschutz Schulzentrum Neureut, Brandschutz Carl-Benz-Schule, Umbau KFZ-Werkstätten Heinrich-Meidinger-Schule, Anbau Aufzug (Wiederholungsantrag) Carl-Benz-/Carl-Engler-Schule, Serverzusammenlegung und Modernisierung Datennetz www.karlsruhe.de 0,45 0,39 0,32 6,15 0,09 0,23 0,39 0,32 0,00 0,00 0,23 0,00 0,00 0,15 0,06 0,73 0,77 0,42 0,26 0,20 0,73 0,77 0,00 0,26 0,00 0,00 0,00 0,42 0,00 0,20 1,20 2,00 0,00 0,50 0,20 0,50 2,00 0,25 0,72 0,26 1,10 4,54 0,21 0,25 0,36 0,13 0,41 0,47 0,21 0,00 0,36 0,13 0,68 4,07 2,50 3,50 1,50 0,00 1,00 0,10 1,25 2,77 0,18 0,60 1,76 0,00 0,51 0,77 0,18 0,77 0,58 0,11 21,38 0,40 3,00 0,95 0,00 0,65 0,31 0,17 0,16 0,18 0,26 5,00 0,48 0,48 0,35 4,30 2,47 1,50 4,00 1,00 3,45 0,36 0,46 0,16 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,24 0,30 0,00 0,85 0,45 1,50 0,00 1,00 1,22 0,36 0,46 0,13 0,00 0,16 0,18 0,05 2,50 0,17 0,18 0,24 2,71 1,02 0,00 0,50 0,00 1,32 0,00 0,00 12 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! Elisabeth-Selbert-Schule, Modernisierung Schullehrküchen, 2. BA (Teil 3) Ludwig-Erhard-Schule, Brandschutz Hardtwaldschule, Brandschutz und energetische Modernisierung Badisches Konservatorium, Umbau Dragonerkaserne Kiga "Katze" Wolfartsweier, Außenanlagen Stadtjugendausschuss, Umbau Verwaltungsgebäude u. a. Verwaltungsgebäude TBA, Ottostraße, Einbau Archiv im KG TBA Bauhof Ottostraße, Neubau Fahrzeugunterstand Stadthalle, Modernisierung Altes Rathaus Bulach, barrierefreie Erschließung 0,73 2,00 2,97 11,00 0,18 2,00 0,29 0,44 53,33 0,73 0,42 0,00 0,40 0,30 0,18 0,00 0,14 0,09 8,00 0,34 0,25 1,00 1,60 3,00 0,00 1,00 0,16 0,30 12,00 0,33 Für Investitionsförderungsmaßnahmen sind in 2017 12,8 Mio. Euro und in 2018 24,0 Mio. Euro im Haushaltsplanentwurf enthalten. Hiervon entfallen 4 Mio. Euro (2017) bzw. 4,1 Mio. Euro (2018) auf Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger, je 1,5 Mio. Euro auf die Heimstiftung für die Sanierung des Sybelheims und 0,6 Mio. Euro auf den Stadtjugendausschuss für weitere Sanierungsmaßnahmen in Baerenthal*. Für die Neubaumaßnahmen beim Städtischen Klinikum wird in 2018 die erste Rate in Höhe von 10,0 Mio. Euro der insgesamt beschlossenen 90,0 Mio. Euro bereitgestellt. Jährlich 2,3 Mio. Euro stehen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Für Planungshonorare im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters sind im Doppelhaushalt 2017/18 rund 2 Mio. Euro vorgesehen. Parallel dazu müssen im Langzeitbauprogramm Sofortmaßnahmen, insbesondere für Brandschutz, in den jährlichen Theaterferien umgesetzt werden. Dabei handelt es sich auch um Maßnahmen, die zum Funktionserhalt des Theaters unabweisbar sind. Für das Langzeitbauprogramm sind im Haushalt jährlich 1,5 Mio. Euro enthalten. Neben Sportförderzuschüssen (2017 1,3 Mio. Euro, 2018 1,75 Mio. Euro) und Investitionszuschüssen für die Ludwig-GuttmannSchule in Karlsbad (2018 0,4 Mio. Euro) sind noch die Zuschüsse im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen in Sanierungsgebieten eingeplant; hierzu können in beiden Jahren jeweils 1,0 Mio. Euro abgerufen werden. Für den Erwerb von Finanzvermögen sind in 2017 2,0 Mio. Euro als Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Wildpark vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 33,6 Mio. Euro (2017) bzw. 16,5 Mio. Euro (2018) zu erwarten. Allein aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden können 12,7 Mio. Euro (2017) bzw. 9,2 Mio. Euro (2018) erzielt werden. Daneben werden Investitionszuwendungen in Höhe von 9,0 Mio. Euro in 2017 und 6,1 Mio. Euro in 2018 erwartet (siehe nachfolgende Aufstellung). Tabelle: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 2017 2018 in Mio. Euro THH 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft 5,11 2,38 THH 7400 Stadtentwässerung 2,10 2,20 THH 6600 Tiefbau 0,55 0,66 THH 6100 Stadtplanung 0,50 0,50 THH 7000 Abfallwirtschaft 0,45 0,00 THH 3700 Feuerwehr 0,31 0,29 THH 6700 Gartenbau 0,00 0,03 Summe 9,02 6,06 Darüber hinaus ist wesentlicher Anteil bei den Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeiten der Rückfluss eines Darlehens von der VBK mit 10,7 Mio. Euro (2017). FINANZIERUNG Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt -160,4 Mio. Euro (2017) bzw. -174,7 Mio. Euro (2018). Durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 85,4 Mio. Euro (2017) bzw. 37,1 Mio. Euro (2018) verbleibt ein Finanzierungsmittelfehlbetrag von 75,1 Mio. Euro (2017) bzw. 137,6 Mio. Euro (2018). Zur Tilgung laufender Kredite werden 16,0 Mio. Euro in 2017 und 19,8 Mio. Euro in 2018 aufgewendet. Neue Kreditaufnahmen sind in Höhe von 87,0 Mio. Euro in 2017 und von 150,0 Mio. Euro in 2018 vorgesehen. Hierdurch ist die Finanzierung der geplanten Auszahlungsbeträge gewährleistet. www.karlsruhe.de STADTKÄMMEREI | 13 FINANZPLANUNG 2019 bis 2021 Der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahr 2019 bis 2021 entwickelt sich wie folgt: Tabelle: Darstellung der Entwicklung des Gesamtergebnishaushaltes 2019 2020 2021 Euro Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Sonstige ordentliche Erträge 572.560.500 436.351.799 9.694.723 15.053.000 106.856.626 45.448.294 39.358.871 614.130 7.930.512 579.260.170 445.211.084 9.694.723 15.073.000 107.025.049 45.916.910 39.275.071 613.490 6.087.578 590.859.840 442.163.105 9.694.723 15.093.000 107.263.443 45.876.194 40.301.271 608.740 5.932.580 51.433.381 47.557.381 47.232.871 1.285.301.835 1.295.714.456 1.305.025.767 -343.225.601 -6.100.000 -159.682.511 -76.022.468 -13.264.020 -607.347.004 -105.219.416 -1.310.861.019 -355.396.011 -6.300.000 -159.574.740 -76.022.468 -16.928.120 -642.195.258 -106.087.615 -1.362.504.212 -368.010.011 -6.500.000 -163.851.774 -76.022.468 -21.532.250 -660.835.169 -108.068.458 -1.404.820.130 -25.559.184 -66.789.756 -99.794.364 3.000.000 -1.500.000 3.000.000 -1.500.000 3.000.000 -1.500.000 Veranschlagtes Sonderergebnis 1.500.000 1.500.000 1.500.000 Veranschlagtes Gesamtergebnis -24.059.184 -65.289.756 -98.294.364 Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Die wesentlichen sich ändernden Finanzplanwerte im Ergebnishaushalt im Einzelnen: Gegenüber dem Jahr 2018 steigt das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2019 um 5 Mio. Euro auf 270 Mio. Euro an. Für 2020 wird keine weitere Erhöhung erwartet. Erst in 2021 ist eine weitere Steigerung um erneut 5 Mio. Euro eingearbeitet. Die Weiterberechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer basiert wegen fehlender Orientierungsdaten für die Finanzplanungsjahre auf durchschnittlichen Erhöhungswerten aus Vorjahren. Ausgehend von einem Landesanteil für das Jahr 2016 in Höhe von 5,7 Mrd. wird für 2019 von einem Wert von 6,3 Mrd. Euro, für 2020 von 6,5 Mrd. Euro und für 2021 von 6,7 Mrd. Euro ausgegangen. Bei der vorsichtigen Annahme, dass die Schlüsselzahl zumindest in gleicher Höhe wie in 2018 beibehalten wird, kann die Stadt mit Zahlungen von 178,5 Mio. Euro (2019), 183,4 Mio. Euro (2020) bzw. 188,2 Mio. Euro (2021) rechnen. Die Planzahlen für die Jahre 2019 bis 2021 beinhalten einen jährlichen Betrag von 15 Mio. Euro, der sich aufgrund der vom Bund zugesagten Teil-Entlastung an die Kommunen ergibt. Insgesamt ergibt dies Planwerte von 44,3 Mio. Euro (2019), 45,2 Mio. Euro (2020) bzw. 46,0 Mio. Euro (2021). Bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen sind als maßgebliche Berechnungsgrößen die Einwohnerzahlen sowie die Grundkopfbeträge von großer Bedeutung. Die zuletzt erfolgte Bevölkerungsfortschreibung auf den www.karlsruhe.de 14 | Doppelhaushalt 2017/2018 (Einbringung) – Überblick für die eiligen Leser! Stichtag 30.6.2015 weist für Karlsruhe eine Einwohnerzahl von 305.349 aus. Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung wurde von einer weiteren positiven Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Für 2019 wird eine Einwohnerzahl von 310.000, für 2020 von 311.000 und für 2021 von 312.000 angenommen. Hinsichtlich der zu erwartenden Grundkopfbeträge sind aufgrund des noch ausstehenden Haushaltserlasses für das Jahr 2017 und den darin voraussichtlich enthaltenen Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum ebenfalls nur Annahmen möglich. Ausgehend von dem derzeit festgelegten Grundkopfbetrag von 1.189 Euro wird für 2019 eine Erhöhung auf 1.230 Euro angenommen. Für die Jahre 2020 und 2021 wird eine weitere Erhöhung auf 1.260 Euro erwartet. Unter Berücksichtigung der sich ergebenden Bedarfs- und Steuerkraftmesszahlen im Finanzplanungszeitraum ist mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 251,5 Mio. Euro (2019), 257,2 Mio. Euro (2020) bzw. 250,4 Mio. Euro (2021) zu rechnen. Darin enthalten sind die Kommunale Investitionspauschale (§ 4 FAG), die Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (§ 5 Abs. 2 u. 3 FAG) und die Schlüsselzuweisungen an die Stadtkreise (§ 7a FAG). Die Kosten für Unterkunft werden voraussichtlich entsprechend der bisherigen Annahme durch den Bund zugesagte Entlastung der Kommunen aufgestockt. Einschließlich der hierdurch angenommen Entlastungsbeträge von 10 Mio. Euro/Jahr sind in der Finanzplanung Erträge von 30,9 Mio. Euro (2019), 31,2 Mio. Euro (2020) bzw. 31,6 Mio. Euro (2021) berücksichtigt. Außerdem werden Ausgleichsleistungen des Bundes für den Nettoaufwand der Stadt zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 36,0 Mio. Euro (2019), 38,1 (2020) bzw. 40,2 Mio. Euro (2021) erwartet. Die Berücksichtigung einer jährlichen Steigerungsrate bei den Personalaufwendungen von 3,6 % führen zu einer Erhöhung dieser Aufwendungen um 11,2 Mio. Euro in 2019 gegenüber dem Jahr 2018 auf 349,3 Mio. Euro. Weitere 12,4 Mio. Euro und nochmals 12,8 Mio. Euro betragen die Steigerungen in den Jahren 2020 bzw. 2021. Das Sachaufwandsbudget erhöht sich auf den ersten Blick in 2019 um 4,8 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2018. Weitere 0,8 Mio. Euro in 2020 und 6,3 Mio. Euro in 2021 lassen diese Aufwendungen auf 271,9 Mio. Euro anwachsen. Lässt man allerdings den Anteil der Leistungen für die Grundsicherung, welche zum Sozial- und Jugendhilfebudget hinzuzurechnen sind, außer Acht, ergibt sich in 2019 gegenüber 2018 eine Erhöhung von 4,9 Mio. Euro, die in 2020 um 0,6 Mio. Euro reduziert wird, um dann in 2021 abermals um 4,9 Mio. Euro auf 203,1 Mio. Euro anzusteigen. Das Sozial- und Jugendhilfebudget wird auch in den Jahren des Finanzplanungszeitraums erheblich ansteigen. Die Steigerung beträgt von 2017 bis 2021 41,0 Mio. Euro (rd. 15 %). Die weiteren Leistungen erhöhen sich im Zeitraum 2017 bis 2021 von 183,6 Mio. Euro auf 224,9 Mio. Euro. Hiervon betreffen 25,0 Mio. Euro die Verlustabdeckung für die KVVH in Verbindung mit der Kombilösung, die ab dem Jahr 2020 einzuplanen ist. Im Bereich der Sozial- und Jugendbehörde sind weitere Erhöhungen von jährlich rd. 4,3 Mio. Euro zu erwarten. Die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage, die KVJS-Umlage und der Status-Quo-Ausgleich belasten den städtischen Haushalt im Finanzplanungszeitraum mit 189,9 Mio. Euro (2019), 186,8 Mio. Euro (2020) bzw. 192,2 Mio. Euro (2021). Der leichte Rückgang in 2020 hängt mit einer veränderten Steuerkraftsumme aus dem Jahr 2018 zusammen, die sich auf die Berechnung der FAG-Umlage des übernächsten Jahres auswirkt. Die Abschreibungen im Finanzplanungszeitraum müssen mindestens in der Höhe des Jahres 2018 mit 76,0 Mio. Euro jährlich fortgeschrieben werden. Analog des ambitionierten Investitionsprogramms ist diese Tendenz als sehr wahrscheinlich anzusehen. Diese Ansicht bestätigt weiterhin der Blick auf das Rechnungsergebnis des Jahres 2015, das bereits mit 77,3 Mio. Euro den Planansatz um 16 Mio. Euro übertroffen hat. Einhergehend mit den hohen Investitionen und der Notwendigkeit, diese überwiegend fremd zu finanzieren (siehe nachfolgende Ausführungen zum Gesamtfinanzhaushalt), ist ein Anstieg der sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Zinsaufwendungen - 13,3 Mio. Euro (2019), 16,9 Mio. Euro (2020) bzw. 21,5 Mio. Euro (2021) - zu erwarten. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses muss und kann ab 2019 über die Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfolgen; 25,6 Mio. Euro (2019), 66,8 Mio. Euro (2020) bzw. 99,8 Mio. Euro (2021) werden für diesen Zweck benötigt. Der Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich somit zum 31.12.2021 noch auf 54.875.575 Euro. Eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses ist nicht erforderlich. www.karlsruhe.de STADTKÄMMEREI | 15 Tabelle: Darstellung der Entwicklung des Gesamtfinanzhaushaltes 2019 2020 Euro 2021 1.266.571.980 -1.234.792.849 1.278.817.534 -1.286.577.042 1.288.273.843 -1.328.423.960 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verw. Tätigkeit Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnl. Entgelten für Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 31.779.130 7.508.500 570.000 -7.759.509 1.040.000 570.000 -40.150.118 904.500 570.000 5.040.000 0 599.760 5.040.000 0 625.520 5.040.000 0 631.400 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 13.718.260 7.275.520 7.145.900 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen -10.040.000 -135.154.870 -19.491.045 -1.000 -25.952.300 -10.100.000 -118.349.294 -19.337.577 -1.000 -29.200.000 -10.000.000 -124.267.016 -17.737.794 -1.000 -34.200.000 -190.639.215 -176.920.955 -176.987.871 -169.712.351 -186.205.810 -179.059.910 -145.141.825 -177.471.860 -219.210.028 167.000.000 175.000.000 184.400.000 -24.237.740 -29.781.420 -35.670.990 142.762.260 -2.379.565 145.218.580 -32.253.280 148.729.010 -70.481.018 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/fehlbetrag Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen Saldo aus Finanzierungstätigkeit Finanzierungsmittelbestand Die wesentlichen sich ändernden Finanzplanwerte im Finanzhaushalt im Einzelnen: Die in den Finanzplanungsjahren vorgesehenen Investitionsbeträge 190,6 Mio. Euro (2019), 177,0 Mio. Euro (2020) bzw. 186,2 Mio. Euro (2021) beinhalten keine neuen mehrjährigen Bauprojekte, sondern lediglich die Ausfinanzierungssummen der bis 2018 begonnenen bzw. noch zu beginnenden Maßnahmen. Die finanzielle Realisierbarkeit stellt sich aus heutiger Sicht wie folgt dar: im Finanzplanungsjahr 2019 deckt ein Zahlungsmittelüberschuss von 31,8 Mio. Euro die ordentliche Tilgung von 24,2 Mio. Euro und zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ist eine Netto-Kreditaufnahme von 167 Mio. Euro zur Finanzierung aller vorgesehenen Auszahlungsbeträge notwendig. Ab 2020 würde sich ohne Gegensteuerung die finanzielle Situation zuspitzen. So würde bereits im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit ein beachtlicher Zahlungsmittelbedarf (in 2020 und 2021 fehlen zur Finanzierung des konsumtiven Haushalts 7,8 Mio. Euro bzw. 40,2 Mio. Euro) entstehen. Obwohl in 2020 und 2021 der zulässige Höchstbetrag der Bruttokredite mit 175,4Mio. Euro bzw. 184,7 Mio. Euro nahezu ausgeschöpft wird, verbleibt dennoch ein Finanzierungsmittelbedarf von 32,3 Mio. Euro (2020) bzw. 70,5 Mio. Euro (2021). Mit den derzeit angenommen notwendigen Kreditbeträgen zu Finanzierung der Investitionen erhöht sich der Schuldenstand bis zum 31.12.2021 auf 864,7 Mio. Euro. Insbesondere die derzeit nicht ausfinanzierten Finanzplanungsjahre 2020 und 2021 bekräftigen die Forderungen, die Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen weiter voranzutreiben. Politik und Verwaltung sind insoweit dringend aufgefordert, Notwendiges von Wünschenswertem zu trennen, deutlich entsprechende Prioritäten zu vereinbaren und mit Blick auf zukünftige Generationen das verantwortlich Machbare nicht aus den Augen zu verlieren. www.karlsruhe.de
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