Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 1 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Feuerwe hr Kreuz Sirenen au heulen b ald wied er Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498 Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11, www.porschen-bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl. Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. 16. Jahrgang 22. Juli 2016 Nr. 7 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 2 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 3 Amtliche Mitteilungen Kontakte Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0, Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de, E-Mail: [email protected], Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200 Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Feuerwehr/Rettungsdienst Arztrufzentrale Ärztliche Notrufnummer Notfallpraxis Zahnärztlicher Notdienst Info-Zentrale für Vergiftungsfälle Universitätsklinik Bonn Polizei Notruf Polizeiwache Kreuzau Bezirksdienst Kreuzau Polizeihauptkommissar Meier Bezirk: Kreuzau westlich der Bahn, Winden, Untermaubach, Obermaubach, Schlagstein, Bergheim, Bilstein, Langenbroich, Bogheim Polizeihauptkommissar Nolden Bezirk: Kreuzau östlich der Bahn, Stockheim, Drove, Boich, Thum, Leversbach, Üdingen Gemeinsame Sprechzeiten mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Nach Dienstschluss bei Versorgungsstörungen (Wasser) Wasserversorgungszweck Perlenbach Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas St. Augustinus-Krankenhaus GmbH Krankenhaus Düren GmbH St. Marien Hospital Kreuz-Apotheke Victoria-Apotheke Schiedsperson Telefon-Seelsorge Düren-Heinsberg-Jülich evangelisch katholisch Telefon-Nr. 112 (01 80) 5 04 41 00 116 117 Roonstraße 30, Düren (01 80) 5 98 67 00 (02 28) 1 92 40 110 (0 24 22) 50416 6312 (0 24 22) 50416 6331 (0 24 22) 50416 6332 Urbanusstr. 1, Kr-Winden (0 24 22) 507 450 (02422) 507 444 (0 24 72) 99 160 (0800) 4112244 (0800) 0793427 (0 24 21) 59 90 (0 24 21) 3 00 (0 24 21) 80 50 (08 00) 9 40 00 00 (08 00) 5 23 72 00 (0 24 22) 504154 (08 00) 1 11 01 11 (08 00) 1 11 02 22 Sirenenalarm: Bitte beachten Sie die in dieser Ausgabe enthaltenen Informationen. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 3 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 4 Dringend zuverlässige/r Zustellerin/Zusteller für Untermaubach Schlagstein gesucht! Telefonische Anfragen unter Tel. 0 24 21/9 52 47 92 Bekanntmachung Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil Drove, 5. Änderung, „Grummersbenden“; hier: Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung vom 29.06.2016 die 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen. Mit der Planänderung wird folgende Änderung vorgenommen: Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Breite von 13,0 m und einer Tiefe von 16,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292. Für das neu entstehende Baugrundstück gelten die Festsetzungen des angrenzenden Plangebietes WA 7 des ursprünglichen Bebauungsplanes D 13. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 13 wird um das neu entstehende Baugrundstück erweitert. Der Wendehammer am Ende der Pater-Peters-Straße wird bis zur Grenze der Parzelle Gemarkung Drove, Flur 1, Nr. 292, verlängert. Die gemeindliche Grünfläche wird zurückgenommen und als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich: Die 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der 5. Änderungsplan liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Zimmer 346, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus. Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. H i n w e i s: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener Vermögensnachteile nach den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemäß § 215 (2) Baugesetzbuch "Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften“ wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Kreuzau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Besonders wird auf Folgendes hingewiesen: Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ aufgestellt, da die Grundzüge der Planung, öffentliche Belange einschließlich der Belange von Natur und Landschaft nicht berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c war nicht anzuwenden. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 30.06.2016 Der Bürgermeister - Ingo Eßer - Bekanntmachung 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 5 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, beschlossen. Der Planbereich umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117. Die Änderung erfolgt zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern. 2. Die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich: Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 § Abs. 1 BauGB liegt der Entwurf der 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“ mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom 01.08.2016 bis 02.09.2016 bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Bau-, Planungs- und Wirtschaftsförderungsamt - Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister Kreuzau, Rathaus, Bau-, Planungs- und Wirtschaftsförderungsamt - Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 08.07.2016 Der Bürgermeister – Eßer - Bekanntmachung 12. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: 1.) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2.) Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB 1.) Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Aufstellung der 12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Die vorgenannte Änderung erfolgt mit dem Ziele der Änderung überbaubarer Grundstücksflächen und der Änderung der Festsetzung von maximal zulässigen Firsthöhen im Bereich des Kreisbauhofes/Rettungsleitstelle. Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich: 2.) Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird in Anwendung des § 13 Abs. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 11. 2001 in Anwendung des § 13 Ziffer 2 BauGB die Offenlage beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, 12. Änderung, mit der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom 01.08.2016 bis 02.09.2016 bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister Kreuzau, Rathaus, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, vorgebracht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 5 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 6 Hinweis zum vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ aufgestellt, da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen. H i n w e i s: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener Vermögensnachteile nach den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemäß § 215 (2) Baugesetzbuch "Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften“ wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Kreuzau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 30. 06. 2016 - Ingo Eßer - Bekanntmachung 18.07.2016 Ablauf der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau Gem. § 14 Abs. 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhofsordnung – der Gemeinde Kreuzau beträgt die Nutzungszeit für Gräber, die vor dem 31.12.2004 erworben wurden, 40 Jahre. Seit dem 01.01.2005 ist die Nutzungszeit auf 30 Jahre festgesetzt worden. Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten Grabstätten werden gebeten, sich umgehend mit der Friedhofsabteilung der Gemeinde zwecks Nach- bzw. Neuerwerb in Verbindung zu setzen. Die Friedhofsabteilung ist montags bis freitags unter der Rufnummer 02422/507-466 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen. 6 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Besteht kein Interesse an einem Nach- bzw. Neuerwerb, wird unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 der Friedhofsordnung gebeten, das Grabmal und die Grabumrandung einschließlich der Fundamente zu entfernen. Soll die Einebnung durch die Gemeinde ausgeführt werden, bitte ich um Mitteilung an die Friedhofsabteilung. Es handelt sich um folgende Grabstätten: Der Bürgermeister - Ingo Eßer Ungepflegte Gräber auf den Friedhöfen in der Gemeinde Kreuzau Die nachfolgend aufgeführten Grabstätten sind ungepflegt. Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert die Grabstätte innerhalb der nächsten 4 Wochen in Ordnung zu bringen. Im Falle einer nicht Beachtung kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsähen sowie die Grabmale beseitigen lassen. Es handelt sich um folgende Grabstätten: Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung. Der Bürgermeister - Ingo Eßer – Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 7 Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 07.07.2016 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Telefon: 0221 / 147 - 2033 BodenordnungFlurbereinigung Soller-Frangenheim Az.: 33.43 -5 11 01- Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen zum Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim In dem Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim, Kreis Düren, wird hiermit die vorläufige Besitzeinweisung für sämtliche durch den 1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan Soller-Frangenheim zugewiesenen Abfindungen angeordnet [§ 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)]. Gleichzeitig werden die einen Bestandteil dieses Verwaltungsaktes bildenden Überleitungsbestimmungen erlassen. Allgemeiner Stichtag für die Bemessung der Wertgleichheit der Landabfindung im Sinne des § 44 Absatz 1 Sätze 3 und 4 FlurbG ist der 31.10.2016. Abweichend von diesem allgemeinen Stichtag gehen Besitz, Verwaltung und Nutzung an den durch den 1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan Soller-Frangenheim ausgewiesenen neuen Grundstücken mit den in den Überleitungsbestimmungen aufgeführten Zeitpunkten auf die Empfänger der Abfindungsgrundstücke über. Die bisherigen Besitz-, Verwaltungs- und Nutzungsrechte an den alten Grundstücken erlöschen zu diesen Zeitpunkten. Die Aberntung und Räumung der alten Grundstücke muss bis zu diesen Terminen beendet sein. Die sonstigen Rechtsverhältnisse, insbesondere die Eigentumsrechte, bleiben unverändert. Die vorläufige Besitzeinweisung mit Gründen sowie die Überleitungsbestimmungen liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten einen Monat lang während der Dienststunden aus bei der Gemeinde Vettweiß, Gereonstr. 14, 52391 Vettweiß, Raum 022 (Foyer). Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung. Innerhalb von drei Monaten, vom ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes an gerechnet, können mangels einer Einigung zwischen den Vertragspartnern bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33- folgende Festsetzungen beantragt werden: a) angemessene Verzinsung einer vom Eigentümer zu leistenden Ausgleichszahlung durch den Nießbraucher (§ 69 Satz 2 FlurbG), b) Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder anderweitiger Ausgleich infolge eines eventuellen Wertunterschiedes zwischen dem alten und neuen Pachtbesitz (§ 70 Absatz 1 FlurbG), c) Auflösung des Pachtverhältnisses infolge wesentlicher Erschwernis der Bewirtschaftung des neuen Pachtbesitzes (§ 70 Absatz 2 FlurbG). Die Anträge zu a) und b) können von den beiden Vertragspartnern, der Antrag zu c) kann nur vom Pächter gestellt werden (§ 71 FlurbG). Die Grenzen der durch den 1. Entwurf des Flurbereinigungsplanes zugewiesenen neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen und durch dauerhafte Grenzzeichen abgemarkt worden. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten in der Zeit vom 28.06.2016 bis zum 30.06.2016 erläutert und auf Antrag in der Örtlichkeit angezeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass verlorengehende Grenzzeichen nicht wiederhergestellt werden. Gründe Der Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung ist gemäß § 65 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift kann die Flurbereinigungsbehörde die Beteiligten vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke einweisen, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten feststeht. Diese tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 65 FlurbG sind im Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim gegeben. Durch den vorgesehenen Neubau der Bundesstraße B 56n - Ortsum- gehung Soller/Frangenheim mit Kurvenbegradigung Froitzheim und den damit verbundenen Maßnahmen ergeben sich Durchschneidungen und Anschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen, wodurch unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen entstehen würden. Zudem werden bestehende Wegeverbindungen unterbrochen, wodurch die Zuwegung zu den Grundstücken erschwert wird. Es besteht ein erhebliches Interesse der Beteiligten, die durch den Neubau dieser Straße enteignend oder sonst wie schwer betroffen werden, daran, dass die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden, derartige Schäden von vornherein durch Zuweisung geeigneter anderer landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden. Die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür schafft die vorliegende Besitzeinweisung. Mit Rücksicht auf die Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde, die Nachteile Privater aus öffentlichen Baumaßnahmen so bald als möglich zu beheben, entspricht es nach alledem pflichtgemäßen Ermessen, die Beteiligten bereits vor der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig einzuweisen. Die Zulässigkeit des Erlasses der Überleitungsbestimmungen folgt aus den §§ 65 Absatz 2 und 62 Absatz 2 FlurbG. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Soller-Frangenheim ist zu den Überleitungsbestimmungen gehört worden. Die unter a) bis c) aufgeführten Anträge entsprechen den §§ 69 bis 71 FlurbG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 3350606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33Robert-Schuman-Straße 51 52066 Aachen unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490), wird die sofortige Vollziehung des vorgenannten Verwaltungsaktes angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen den Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe Es liegen auch die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO vor. Nach dieser Vorschrift kann die sofortige Vollziehung angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse von Beteiligten liegt. Die bereits oben dargelegten Gründe einer vorläufigen Besitzregelung rechtfertigen zugleich den Sofortvollzug. Insbesondere liegt es im öffentlichen Interesse, dass eine zügige und ordnungsgemäße Abwicklung des Flurbereinigungsverfahrens erreicht und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen sichergestellt wird. Der tatsächliche Besitzübergang lässt sich durch die ineinandergreifenden Besitzregelungen des 1. Entwurfes des Flurbereinigungsplanes nur gleichzeitig für alle Beteiligten des Verfahrens gemeinsam durchführen. Jede Verzögerung des BesitzAmtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 7 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 8 übergangs würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im Herbst stattfinden kann. Diese allgemeinen Vollzugsinteressen überwiegen das Interesse von Widerspruchsführern an der aufschiebenden Wirkung der von ihnen möglicherweise eingelegten Rechtsbehelfe. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beantragt werden bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NRW. S. 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Oberverwaltungsgerichtes übermittelt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite http://www.ovg.nrw.de unter dem Punkt Elektronischer Rechtsverkehr. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Rombey Oberregierungsvermessungsrätin Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/soller_frangenheim Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 24.06.2016 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Telefon: 0221 / 147-2033 BodenordnungFlurbereinigung Soller-Frangenheim Aktenzeichen: 33.43 -5 11 01- Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des 3. Änderungsbeschlusses vom 24.03.2014 unterliegenden Flurstücke wie folgt festgestellt: Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie 13.06.2016 in der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen, ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind. Gründe Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden. Die Unterlagen und Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) am 13.06.2016 in der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen, 8 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU ausgelegen. Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden darüber hinaus über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung eines Einlagenachweises unterrichtet. Die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke sind in einem Anhörungstermin am 13.06.2016 erläutert worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Bewertung vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen vorgetragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 3350606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33Robert-Schuman-Straße 51 52066 Aachen unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Rombey Oberregierungsvermessungsrätin ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Flurbereinigung GEY Az.: — 33.46 – 5 07 02 — 50667 Köln, den 09.06.2015 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221-147-2033 Schlussfeststellung Im Flurbereinigungsverfahren Gey wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), die Schlussfeststellung angeordnet. Es wird festgestellt, dass 1. die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und dem dazu ergangenen Nachtrag 2 bewirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden mussen, 3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind, 4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben. Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gey. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. Gründe Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfügung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Das Grundbuch und die sonstigen öffentlichen Bucher sind berichtigt und die Unterlagen fur die Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind an die zuständige Behörde abgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 9 Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Aktenzeichens. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: · Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. · Falls die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Fehres Ltd. Regierungsvermessungsdirektor Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der InternetSeite der Bezirksregierung Köln http://www.bezregkoeln.nrw.de/ brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/gey/index.html veröffentlicht. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 50667 Köln, den 10.05.2016 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung FLURBEREINIGUNG HAMBACH-WEST Zeughausstr. 2 - 10 Az.: – 33.45 – 14063 – Tel.: 0221-147-2033 FESTSTELLUNG DER ERGEBNISSE DER WERTERMITTLUNG Im Flurbereinigungsverfahren Hambach-West werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund der Änderungsbeschlüsse 9 bis 18 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie am 08.12.2015 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung erläutert worden sind. Gründe Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden, Einwendungen gegen die Bewertung sind von den Beteiligten nicht erhoben worden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Frauenrath (Regierungsvermessungsdirektorin) Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der InternetSeite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/hambach_west/index.html Ideen, die cken! beeindru Druckerei & Agentur & Verlag Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich Tel. (0 24 21) 73912 • Fax (0 24 21) 73011 [email protected] • www.porschen-bergsch.de Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 9 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 10 10 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 11 INFORMATIONEN der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, am 29.06.2016 hat die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau stattgefunden. Über die gefassten Beschlüsse möchte ich Sie wie folgt informieren: Durchführung einer Einwohnerversammlung zur beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplans für das Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung Mit Vorlage Nr. 34/2016 zum 02.05.2016 hat die Verwaltung zum Antrag der Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH den Beschlussvorschlag unterbreitet für das Betriebsgelände den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan E 29 zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung zu ermächtigen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.05.2016 wurde einstimmig beschlossen, die abschließende Beratung um eine Sitzungsrunde zu verschieben. Gleichzeitig wurde aber auch festgelegt, bereits frühzeitig vor den Sommerferien die angrenzenden von der Planung betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner umfassend zu informieren und diesen Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen und Anregungen zu äußern. Da der Bau- und Planungsausschuss keine Beschlusskompetenz hat, die nächste Ratssitzung erst am 29.06.2016 stattgefunden hat und die Einladung im Amtsblatt bereits am 10.06.2016 erfolgen musste, lagen die Voraussetzungen zur Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 29.06.2016 einstimmig genehmigt. Die Einwohnerversammlung hat am 28.06.2016 in der Festhalle Kreuzau unter großer Beteiligung der Bevölkerung stattgefunden. Die hieraus gezogenen Erkenntnisse werden in die Beratungen nach der Sommerpause einfließen. Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung Anfang Juni 2016 wurde ich durch die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau informiert, dass durch das Ausscheiden eines Ratsmitgliedes im vergangenen Jahr und den damit verbundenen notwendigen Umsetzungen in Ausschüssen und sonstigen Vertretungen der Gemeinde, die Besetzung eines stellvertretenden Mitgliedes in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren versäumt worden sei. Gleichzeitig wurde Herr Josef Gilles als stellvertretendes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung vorgeschlagen. Da das ordentliche Mitglied aus beruflichen Gründen an der nächsten Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 20.06.2016 verhindert war, lagen die Voraussetzungen zur Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat diese Dringlichkeitsentscheidung bestätigt. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2015 Gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung habe ich dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis gebracht. Gegenüber der Planung ergibt sich eine Verbesserung von rund 2,9 Mio. €, so dass die Ergebnisrechnung ohne Fehlbedarf abschließt. Dadurch wird eine weitere Verringerung des Eigenkapitals vermieden. Der Rat hat nunmehr einstimmig den Entwurf zur Kenntnis genommen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Mit Vorlage 19/2016 vom 10.03.2016 habe ich in einer umfangreichen Vorlage die Erfordernisse und Vorgaben zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau dargelegt. Auch die Verwaltung steht vor der Herausforderung einer nutzerorientierten, effizienten und innovativen Digitalisierung. Internet und moderne Informationstechnik leisten einen wichtigen Beitrag für den Prozess des Umbaus und der Modernisierung der öffent- lichen Verwaltung auf elektronischer Grundlage. Die Visionen des EGovernments ist, das Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse zwischen Politik, Verwaltung, Bürgern und der Wirtschaft von jedem Ort, zu jeder Zeit und mit jedem Medium erfolgen können, und zwar schnell, einfach, sicher und kostengünstig. Die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen haben der Bund und das Land zwischenzeitlich getroffen. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) soll ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zum Bürokratieabbau sein. Es soll die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung verbessern und Behördengänge einsparen. Im digitalen Zeitalter kann dies als eine berechtigte Erwartung an eine moderne Verwaltung angesehen werden. Der Rat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem grundsätzlich einzuführen. Die tatsächliche Einführung hat sich der Rat jedoch u.a. aus finanziellen und personellen Gründen für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle Die CDU-Fraktion hat im Februar 2016 einen Antrag bezüglich der Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der Gemeinde Kreuzau gestellt. Um Kinder in die Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes ab dem ersten Tageskind erforderlich. Normalerweise betreut eine Tagesmutter/ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder dem Haushalt der Kindeseltern. In NRW ist es aber auch möglich, im Verbund (Großtagespflegestellen) aus zwei oder max. drei Tagesmüttern/Tagesvätern bis zu neun Kindern zu betreuen. Dieses Angebot sollte in Kreuzau gemäß dem vorliegenden Antrag geschaffen werden. Für die Großtagespflegestelle müssen entsprechende geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Diese müssen kindgerecht und sicher sein. Es sollte ausreichender Platz zum Spielen und Schlafen sowie für die tägliche Pflege der Kinder zur Verfügung stehen. Das Kreisjugendamt Düren hat auf Nachfrage bestätigt, dass insbesondere im U3-Bereich in Kreuzau ein entsprechender Bedarf vergeben ist. Durch intensive Bemühungen des Kath. Forums für Erwachseneund Familienbildung Düren-Eifel als Kooperationspartner des Kreisjugendamtes Düren im Bereich der Kindertagespflege konnten im Hauptort Kreuzau Räumlichkeiten gefunden werden, die sich zum Betrieb einer Großtagespflegestelle herrichten lassen. Die antragstellende Fraktion begründet ihren Antrag mit der Unterversorgung im Bereich der U3-Betreuung. Letztlich wurde mehrheitlich die Meinung vertreten, dass das Projekt mittlerweile so weit entwickelt sei und zudem die fachliche Zuständigkeit des Kreisjugendamtes und nicht der Gemeinde Kreuzau gegeben sei, so dass über den Antrag nicht mehr abgestimmt werden müsste. Der Antrag wurde mit 16 Ja-Stimmen, bei 17 Nein-Stimmen abgelehnt. Gleichwohl wird durch das Kreisjugendamt weiterhin die Möglichkeit zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle geprüft. Über die weitere Entwicklung werde ich Sie selbstverständlich informieren. Erneute Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich Sie auf meine Informationen in der Bürgermeisterinformation im Amtsblatt März und April 2016 verweisen. Die erneute Offenlage hat in Anwendung der Vorgaben des BauGB in der Zeit vom 29.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Offenlage wurden dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen der städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Der Rat ist meinen Beschlussvorschlägen mehrheitlich gefolgt. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wurde beschlossen. Diese wird nunmehr der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Nach Vorliegen der Genehmigung erreicht die Flächennutzungsplanänderung mit der öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft. 5. Änderung des Bebauungsplans D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ Im Rahmen der städtebaulichen Abwägung des zu treffenden Satzungsbeschlusses hat der Entwurf der 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13 in der Zeit vom 01.02. bis 04.03.2016 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und Beschwerden hierzu sind nicht eingegangen. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 11 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 12 lediglich eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben, die Berücksichtigung gefunden hat. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt und die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen. 2. Änderung des Bebauungsplans A 4, Ortsteil Bogheim Der Eigentümer eines Grundstücks in der Gemarkung Bogheim hat die Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses beantragt. Dieses grenzt an die Erschließungsstraße „Am Hauweg“, für den der Bebauungsplan A 4 gilt. Für den in Rede stehenden Bereich ist es sinnvoll anstelle der Erweiterung der Innenbereichssatzung den Bereich in den bestehenden Bebauungsplan A 4 zu integrieren. Neben spezifischen Festsetzungen gelten für das neu entstehende Baugrundstück die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes A 4 sowie die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und die Verwaltung beauftragt, das baurechtliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Kreuzau Im Mai 2016 hat die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen des Kreises Düren die 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Kreuzau, beantragt. Hintergrund für den Antrag ist die geplante bauliche Erweiterung des Feuerwehrtechnischen Zentrums in KreuzauStockheim. Die Erweiterung umfasst eine Mehrzweckhalle sowie einen Verwaltungstrakt für den Rettungsdienst. Um den geplanten Neubau errichten zu können, musste der bisherige Bebauungsplan geändert werden. Die Bebauungsplanänderung umfasst dabei eine Erweiterung der bebaubaren Fläche in Richtung Marienstraße, etwa auf Höhe der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Dieser Bereich ist im bisherigen Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze ausgewiesen. Die Bebauungsplanänderung umfasst zudem die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung im Bereich der Erweiterung. Die maximal festgesetzte Firsthöhe wurde auf 14,50 m geändert. Bei dem Antrag handelt es sich um die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein öffentlich und regional bedeutsames Vorhaben, das für Sicherheiten zum Wohle der Bevölkerung dient. Das geplante Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar und stellt keinen signifikanten Eingriff in Natur und Landschaft dar. Aus den vorstehenden Gründen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig dem Antrag stattgeben und die 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Stockheim, beschlossen. Als nächster Verfahrensschritt wird die Verwaltung die Offenlage gemäß § 3 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchführen. Verkehrsberuhigungselemente in der Drovestraße im Ortsteil Drove Nach teilweiser kontrovers geführter Diskussion ob ein Abbau oder eine Umgestaltung der ortseingangs (von Kreuzau kommend) befindlichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erforderlich sei, wurde durch den Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig der Beschluss gefasst, die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente durch optisch Ansprechendere zu ersetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag dem Rat zu unterbreiten. Festlegung der Inhalte im Rahmen der Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Im Amtsblatt Mai 2016 habe ich Sie über den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan) für den Ortsteil Kreuzau informiert. Der Rat hat nunmehr die konkreten Inhalte unter Einbeziehung von Ideen und Anregungen aller Fraktionen festgelegt. Die Verwaltung wurde ermächtigt ein Planungsbüro mit der Umsetzung zu beauftragen. Über den Umsetzungsstand werde ich Sie im Amtsblatt fortlaufend unterrichten. Online finden Sie weitere Informationen auch unter: www.kreuzau.de/masterplan. Besetzung der Stelle eines/einer Schulleiters/in an der KGS An der Rur Der Schulleiter der KGS An der Rur, Herr Manfred Franz, scheidet mit Ende des Schuljahres 2015/2016 aus dem Dienst aus. An dem Verfahren zur Neubestellung ist auch die Gemeinde beteiligt. Damit die Stelle bereits wieder zum Schuljahresbeginn 2016/2017 besetzt werden konnte, wurde bereits am 18. Mai 2016 im Anschluss an eine Sitzung des Schulausschusses eine Dringlichkeitsentscheidung gefasst. 12 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Diese wurde vom Rat nunmehr wie folgt bestätigt: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 18.05.2016 gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese hat folgenden Wortlaut: „Dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln, Frau Eva-Marie van den Boom als Schulleiterin der KGS An der Rur zu bestellen, wird zugestimmt.“ Ingo Eßer Bürgermeister Durchführung einer Einwohnerkonferenz in Boich am 01.09.2016 Am 3.12.2015 hat der Rat mehrheitlich den Beschluss gefasst, in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau Einwohnerkonferenzen durch zu führen. Die Einwohnerkonferenzen werden einberufen, weil die politischen Vertreter/innen sich für die Sorgen, Probleme und Wünsche des jeweiligen Ortsteils interessieren und eigens in die Ortschaft kommen, um diese zu erfahren. Es geht ausschließlich darum, die Einwohner/innen sprechen zu lassen und ihnen zuzuhören. Am Tag der Einwohnerkonferenz können keine Entscheidungen getroffen werden. Die Anliegen werden den Fachausschüssen und dem Rat vorgelegt, dort beraten und entschieden. Einwohner/innen, die nicht anwesend sein können oder nicht öffentlich sprechen wollen, können ihre Anliegen schriftlich vortragen oder bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7, Zimmer 234, 52372 Kreuzau einreichen. Die schriftlichen Eingaben der Ein-wohner/innen werden während der Konferenz verlesen, damit alle Anwesenden die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und sich hierzu zu äußern. Zur Einwohnerkonferenz darf ich hiermit alle Einwohner/innen des Ortsteils Boich recht herzlich einladen. Die Einwohnerkonferenz findet am 01.09.2016 um 19.00 Uhr in der Bürgerhalle Boich, Auf dem Schildchen 7a, 52372 Kreuzau-Boich statt. Mit freundlichen Grüßen -Ingo EßerBürgermeister Feuerwehr Kreuzau – Sirenen heulen bald wieder Die Gemeinden sind rechtlich verpflichtet, die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen sicherzustellen; hierfür unterhalten die Gemeinden die Feuerwehren. In Kreuzau wird die Aufgabe von der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen. Anders als in den Großstädten üblich, besteht eine Freiwillige Feuerwehr nicht aus bezahlten Mitarbeitern, sondern setzt sich nur aus freiwilligen Kräften zusammen - also ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich zum Wohl und Schutz der örtlichen Bevölkerung einsetzen. Die Alarmierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr erfolgte bis zum Jahr 1993 ausschließlich über Sirenen. Ab 1993 wurde die Alarmierung schrittweise auf die „stille Alarmierung“, also auf die Alarmierung mittels eines sogenannten Meldeempfängers umgestellt. Die Meldeempfänger sind kleine, handliche Geräte, die bei Notrufen über die „112“ von der Leitstelle der Feuerwehr durch ein Funksignal entsprechend den organisatorischen Regelungen der jeweiligen Feuerwehr ausgelöst werden. Diese Geräte passen in jede Hosentasche und wurden seit der Umstellung der Alarmierungsart zum ständigen Begleiter eines/r jeden Feuerwehrangehörigen. Sobald das Gerät auslöst, bedeutet dies, dass eine Gefahrensituation eingetreten ist und die Hilfe der Feuerwehr benötigt wird, so dass höchste Eile geboten ist. Aber wie das so ist mit der Technik, sofern ein solches Gerät defekt Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 13 ist oder vielleicht keinen Empfang hat (oder vielleicht auch nur vergessen wurde), kann der oder die Feuerwehrangehörige nicht alarmiert werden. Gerade heutzutage, wo im Trend der Zeit immer mehr Feuerwehrangehörige nicht mehr am Ort der Wohnung arbeiten und teilweise weite Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen und deshalb häufig nicht bei Einsätzen zur Verfügung stehen können, ist es für die Freiwillige Feuerwehr immens wichtig, wenigstens die Feuerwehrangehörigen sicher alarmieren zu können, die sich vor Ort aufhalten. Insbesondere bei Schadenslagen, in denen Menschenleben in Gefahr sind oder die Gefährdung großer Sachwerte besteht, wird jede verfügbare Einsatzkraft dringend benötigt, um schnelle und qualifizierte Hilfe leisten zu können. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Strategien zu finden, mit denen es möglich ist, zumindest den Tücken der Technik entgegenzuwirken. Da die Sirenen schon immer zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt wurden, hat sich die Gemeinde Kreuzau in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr dazu entschlossen, in besonderen Gefahrenlagen zusätzlich zur stillen Alarmierung wieder die Sirenen laufen zu lassen. Unter folgenden Voraussetzungen werden daher ab dem 01.10.2016 die Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehr laufen: - der Notruf lässt vermuten, dass indirekt oder direkt Menschenleben in Gefahr sind oder - der Notruf lässt vermuten, dass große Sachwerte gefährdet sind. In den übrigen Fällen werden die Alarmierungen weiter über die Meldeempfänger, also „still“ erfolgen. Warnung vor Gefährdungen Neben der Alarmierung für die Feuerwehr, werden die Sirenen weiterhin zur Warnung der Bevölkerung, z. B. bei Rauch- oder Schadstoffwolken, plötzlichen Hochwassergefahren oder Schäden an den Staumauern der Talsperren sowie im Katastrophenfalle eingesetzt. Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Änderung in der Alarmierung, dass die Sirenen (auch zu Ihrem Schutz) wieder öfter als bisher laufen und Sie müssen zukünftig verstärkt auf das Sirenensignal achten, um feststellen zu können, ob es sich um eine Alarmierung der Feuerwehr oder eine Alarmierung im Katastrophenfall oder vielleicht auch nur um einen Probelauf handelt. Daher eine wichtige Bitte: Machen Sie sich mit den folgenden Alarmierungstönen der Sirenen vertraut. Alarmierung der Feuerwehr Hierzu wird folgender Ton verwendet: Ist die Gefahr vorüber, so wird Entwarnung mit folgendem Ton gegeben Probelauf für die Sirenen „Heul doch!“ Um die Funktionsfähigkeit aller Sirenen zu überprüfen und Sie mit den Sirenenalarmen vertraut zu machen, findet am 08.08.2016 um 16.00 Uhr ein Probealarm statt. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 13 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 14 14 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 15 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 15 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 16 ■ Wohndesign in Glas ■ Exclusive Spiegel Steinbißstraße 7 · 52353 Düren-Echtz (Nähe Kirche) en Telefon (0 24 21) 8 66 63 · Telefax (0 24 21) 8 23 73 uch e s e B er E-Mail: [email protected] uns ng Sie tellu s s Au ■ Glasreparaturen ■ Isolierglas in Altbaufenster ■ Fenster, Türen und Wintergärten ■ Duschabtrennungen ■ Abdichtungs- und Versiegelungsarbeiten 16 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde und Glastische ■ Sandstrahldekore aus Glas ■ Künstlerische Glasgestaltung ■ Glastüren und Vitrinen ■ Geschenkboutique Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 17 Freiwillige Feuerwehr Kreuzau nutzt Firmengelände zu Übungszwecken Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau, Löschgruppe Stockheim, übte am Dienstag dem 07.06.2016 auf dem Betriebsgelände der Firma Niederauer Mühle. Unter den wachsamen Augen des Leiters der Feuerwehr Kreuzau sowie des Brandschutzbeauftragten der Papierfabrik Niederauer Mühle, wurde in zwei Übungen der Bereich der technischen Hilfeleistung beübt. In der ersten Übung wurde eine Situation simuliert, wonach zwischen einem Fahrzeug und einem LKW-Container eine Person eingeklemmt war. Bei einer zweiten Übung, welche aufgrund des anhaltenden Regens in einer Halle durchgeführt wurde, war die angenommene Situation, dass bei Verladearbeiten ein Transportgut abgerutscht ist und eine Person eingeklemmt hatte. Für die Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau sind solche Übungstage sehr wichtig. Die geübten Rettungsmaßnahmen stellen einen nicht unerheblichen Teilbereich des Feuerwehralltags dar. Hierdurch gewinnt man zunehmend mehr Orientierung und Sicherheit im Ernstfall. Als Nebeneffekt wird das weitläufige Betriebsgelände kennengelernt, was ebenfalls im Ernstfall von großem Vorteil ist. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau und der Papierfabrik Niederauer Mühle besteht mittlerweile schon über viele Jahre. Der nächste Übungsabend mit einem anderen Thema und einer anderen Löschgruppe ist schon geplant. 20 Jahre Städtepartnerschaft Kreuzau – Plancoët Einladung zum Festkommers Vor 20 Jahren, im Mai 1996, haben der damalige Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau, Hans Zens, und der damalige Bürgermeister der französischen Gemeinde Plancoët, Marcel Legoff, die Partnerschaftsurkunde unterschrieben, mit der die Verbundenheit der beiden Orte bekundet wurde. Diese Partnerschaft hat bis heute Bestand und soll gebührend gefeiert werden. Bereits in der Zeit vom 15. – 17. Juli 2016 wurde das Jubiläum in Plancoët gemeinsam gefeiert. Der Gegenbesuch der französischen Gäste in Kreuzau ist für die Zeit vom 02. - 04. September anlässlich des Ortsfests geplant. Höhepunkt in Kreuzau soll der Festkommers am 03. September 2016 in der Festhalle Kreuzau sein, der mit dem Hissen der beiden Landesfahnen auf dem neu gestalteten Vorplatz der Festhalle beginnt. Ab 19.00 Uhr sind dann alle Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger zum offiziellen Teil des Partnerschaftstreffens eingeladen. Die Reden der beiden aktuellen Bürgermeister Ingo Eßer und Patrick Barraux sowie der beiden Vorsitzenden der Partnerschaftskomitees Dr. Trudi Wintz und Anne Fanoullière werden durch das „Junge Orchester Kreuzau“ sowie das „Tambourcorps Erika Drove“ musikalisch untermalt. Weiter werden der „Projektchor 2016 Plancoët“ aus Kreuzau und der Chor „Arc-en-ciel“ aus Plancoët sowohl einzeln als auch gemeinsam auftreten, ergänzt durch Auftritte des „Ahle Schlupp“ und von zwei jungen Bands aus Frankreich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten ist es zwingend erforderlich, dass sich die Interessenten bis spätestens 28. August 2016 anmelden, und zwar bei der Gemeinde Kreuzau, Frau Cremer, 02422507409 bzw. [email protected] oder Herrn Steg, 02422507108 bzw. [email protected]. Senioren-Jahresfahrt nach Oberwesel / Vallendar / Rhein am Mittwoch, den 07. September 2016 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diesjährige Senioren-Jahresfahrt führt uns wieder an den schönen Rhein. Von Kreuzau aus fahren die Busse nach Oberwesel, von wo aus wir rheinaufwärts bis Rüdesheim fahren. Dort werden wir einen Zwischenstopp einlegen, bevor wir rheinabwärts nach Vallendar fahren. Von Vallendar aus werden uns die Busse wieder nach Kreuzau zurück bringen. Die Fahrt startet in allen Ortsteilen gegen 09.00 Uhr. Die ungefähre Abfahrtszeit ist auf der Rückseite der Teilnahmekarte vermerkt, kann sich aber je nach Busroute noch geringfügig verschieben. Geplant ist eine Rückankunft in Kreuzau gegen 20.30 Uhr. Auf den Schiffen wird ein Mittagessen und nachmittags Kaffee und Kuchen oder verschiedene Schnittchen zu guten Preisen angeboten. Mittags können Sie wählen unter: 1. Schweineschnitzel, Pommes frites, Salat 2. Jägerschnitzel, Pommes frites, Salat 3. Hühnerfrikassee, Reis und Salat Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, was Sie zu Mittag essen möchten, da dieses von hier vorbestellt werden muss. Der Kostenbeitrag beträgt 25,00 € pro Person für Bus- und Schifffahrt. Karten erhalten Sie am Montag, dem 15. August 2016 von 15.00 - 18.00 Uhr bei Ihrem/Ihrer Ortsvorsteher/in. Im Ortsteil Untermaubach erfolgt der Kartenvorverkauf ab 12.00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Winden/Bergheim/Langenbroich erhalten die Karten am 15. August 2016 von 08.30 – 12.00 Uhr im Rathaus Kreuzau, Zimmer 109. Sollten Sie am Vorverkaufstermin verhindert sein, können im Rathaus noch Karten gekauft werden, sofern noch freie Plätze verfügbar sind. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau über 60 Jahre sowie auch deren Ehepartner, selbst wenn dieser die Altersgrenze von 60 Jahren noch nicht erreicht hat. Eingeladen sind außerdem Frührentner sowie Schwerbehinderte. Voraussetzung für die Durchführung der Fahrt ist, dass sich genügend Teilnehmer anmelden. Es muss zumindest ein Schiff belegt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Fahrt aus Kostengründen leider nicht durchgeführt werden. In diesem Fall würde Ihnen der bereits gezahlte Betrag selbstverständlich erstattet. Bei kurzfristiger Absage Ihrerseits kann der Kostenbeitrag leider nicht erstattet werden. Ich wünsche Ihnen schon heute einen schönen und erholsamen Tag. Mit freundlichen Grüßen - Ingo Eßer Bürgermeister Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 17 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 18 Aktueller Stand zum Ausbau der Dürener Straße (L249) in Kreuzau Bekanntermaßen ist die Dürener Straße (L249) in Kreuzau seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund erneuert der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger in diesem Jahr die Straßendecke in drei Abschnitten. Aktuell erfolgt der erste Bauabschnitt etwa ab der Kreuzung Friedenau bis zur Bahnhofstraße. Zeitgleich wird eine zusätzliche Schmutzwasserleitung verlegt, sowie der Regenwasserkanal erneuert. Die Menge an Baumaßnahmen macht daher eine komplette Sperrung der Teilabschnitte unumgänglich. Durchfahrtspendlern aus dem südlichen Kreisgebiet in Richtung Düren und umgekehrt wird weiterhin dringend empfohlen, den überörtlichen Umleitungsempfehlungen zu folgen. In Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, sowie der Polizei wurde das Verkehrskonzept mehrfach diskutiert und optimiert. In dem Verkehrskonzept wurden auch die vielen Meinungen und konstruktiven Vorschläge der Anwohner und Gewerbetreibenden berücksichtigt. Die Umleitungen sind bereits weiträumig in der Ortslage Niederau und Drove ausgeschildert und sichtbar. Diese werden von dem überörtlichen Verkehr derzeit zu einem Großteil genutzt. Dennoch ist vor allem auf der Heribertstraße und der Peter-SchlackStraße ein gestiegenes Verkehrsaufkommen erkennbar. Zur Verbesserung der dortigen Situation wurde mit allen Beteiligten (der Polizei, dem Straßenverkehrsamt Kreis Düren, dem Landesbetrieb Straßen NRW) vereinbart, die auch vom Bürger gemeldeten Verstöße, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen, das LKW-Durchfahrtsverbot und die Rechts-vor-Links-Regelung stärker zu überwachen. Des Weiteren wurde die Beschilderung, insbesondere zur Einhaltung des LKW-Durchfahrtsverbot, optimiert. Eine Veränderung der Ampelschaltung Dürener Straße Ecke PeterSchlack-Straße kommt aufgrund der Parallelschaltung mit den umliegenden Ampeln nicht in Frage. Eine gänzliche Abschaltung dieser Ampel hätte zur Folge, dass die Verkehrsbelastung innerhalb des Wohngebietes auf der Heribertstraße deutlich zunähme. Zudem wurde eine Geschwindigkeitsanzeigentafel in der Heribertstraße temporär in Höhe des Kindergartens installiert, um alle Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu erinnern. Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich bis Mitte August abgeschlossen sein. Im zweiten Bauabschnitt (zwischen Bahnhofstraße und Feldstraße) kann die Bahnhofstraße aus Niederau kommend wieder befahren werden. Dies wird vor allem die Straßen im o.a. Wohngebiet Kreuzau-Ost entlasten. 18 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Information der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung Dem Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 01.10.2015 folgend, werden "Falschparker" künftig durch eine Benachrichtigung am Fahrzeug über ihren Verstoß im ruhenden Straßenverkehr informiert. Diese Benachrichtigung enthält alle Angaben, die notwendig sind um zu erkennen, welchen Verstoß der Fahrzeugführer begangen hat und um das Verwarnungsgeld zu begleichen. Falls keine Zahlung eingeht und auch keine Äußerung zum Tatvorwurf erfolgt, wird dann nach einiger Zeit eine schriftliche Verwarnung bzw. Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeuges gesandt. Geht auch dann keine Zahlung oder Äußerung ein, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 19 Standesamt Kreuzau In der Zeit vom 1.5.2016 bis zum 31.5.2016 haben auf dem Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 13.05.2016 Miriam Beatrix Oppermann geb. Costantini und Erwin Bernais, Dürener Straße 13, 52372 Kreuzau 20.05.2016 Sara Malsbenden und Tim Elmar Wirtz, Rurstraße 10, 52372 Kreuzau In der Zeit vom 1.6.2016 bis zum 30.6.2016 haben auf dem Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 03.06.2016 Kristina Geissler geb. Steiner und Heiko Hans Joachim Borgwaldt, Frohbenden 6, 52372 Kreuzau 17.06.2016 Jessica Salentin, Hahnsweide 19, 52372 Kreuzau und Jakob Lender, Müllenborner Straße 56 a, 54568 Gerolstein 17.06.2016 Judith Kreiensiek und Sascha Cremer, Im Hufen Boden 8, 53498 Waldorf „Ruhepunkte“ Ausstellung im Rathaus Kreuzau vom 4.7. – 31.08.2016 Jutta Henselin Zum Wiesenbach 45, 52372 Kreuzau Tel.: 02422 / 903428 Erste Begegnungen mit der Kunst hatte ich als Mitglied des Kunstzirkels des Freiberger Gymnasiums. Wir zeichneten die verschiedensten Motive mit Rötelstift, Zeichenkohle oder Pastellkreide. Nach dem Abitur absolvierte ich eine Lehre als Gebrauchswerber mit anschließendem Studium an der Fachhochschule für Werbung und Gestaltung in Berlin. Der Abschluss im Fach Grafik, als Teil des Studiums, war Voraussetzung für meine spätere Berufstätigkeit, die vorwiegend Anzeigengestaltung und Entwurfsarbeit beinhaltete. Nach einigen Versuchen mit der Aquarelltechnik kristallisierte sich aber ein immer größeres Interesse für die Ölmalerei heraus. Speziell zur Malerei mit Ölharzfarben kam ich durch die Teilnahme an einem mehrere Semester dauernden Kurs der Volkshochschule Düren unter der Leitung des Künstlers Martin Knipphals. Mit diesem Kurs veranstalteten wir auch eine Gemeinschaftsausstellung im Haus der Stadt Düren. Ich freue mich auf meine erste Einzelausstellung. Gemeinde Kreuzau ehrte Blutspender 1025 mal gespendet Die Gemeinde Kreuzau ehrte am 20. Juni 2016 im Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau insgesamt 13 verdiente Blutspender_Innen, welche zusammen bereits 1025 mal Blut spendeten. Die Auszeichnung nahm der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Siegfried Schmühl zusammen mit Vertretern des Deutschen Roten Kreuz vor. Nach einer kurzen Begrüßungsansprache wurden die Ehrungen durch Herrn Siegfried Schmühl, Herrn Uwe Möcker (DRK Düren) und Herrn Georg Simon (Zentrum für Transfusionsmedizin Breitscheid, DRK Blutspendedienst West) durchgeführt. Für 25-malige Blutspende wurden Andreas Reiter und Jörg Beyer mit der goldenen Ehrennadel geehrt. 50 Mal spendeten Astrid Margarete Feck und Hermann Heiden und erhielten hierfür ebenfalls die goldene Ehrennadel. Vier Personen wurden für 75-maliges Spenden geehrt. Sie erhielten das Ehrenzeichen in Gold. Dies waren Karl-Josef Fuß, Karl Graßmann, Günther Hollenberg und Georg Schiffer. Rolf Rosellen, Hans Wilhelm Körtgen und Wolfgang Plum erhielten eine Auszeichnung für 100-malige Blutspende. Sie erhielten das Ehrenzeichen in Gold mit Eichenkranz und Brillianten. Bernhard Wintrich erhielt eine Auszeichnung für seine 125-malige Blutspende. Er erhielt das Ehrenzeichen in Gold mit Eichenkranz und Brillianten. Stolze 150 mal wurde Klaus Neuerer bereits zur Ader gelassen, welcher hierfür einen kräftigen Applaus aus der Runde erntete. Er erhielt ebenfalls das Ehrenzeichen in Gold mit Eichenkranz und Brillianten. Neben einer Urkunde und den Ehrenzeichen mit Gravur der Anzahl der Blutspenden und unterschiedlichen Abstufungen erhielten die Spender_Innen noch eine kleine Aufmerksamkeit in Form eines Weingeschenkes bzw. eines Geschenkkorbes. Nach den offiziellen Ehrungen wurde der Abend im gemütlichen Teil beendet. Im Jahr 2015 wurden im Bereich Kreuzau 670 Blutspender (35 neue) gezählt. gespendet wurden insgesamt ca. 300 Liter Blut. Informationen zu den Spendeterminen und den Voraussetzungen zur Blutspenden erhalten Sie unter www.blutspendedienstwest.de. DER GENERATIONENBEAUFTRAGTE INFORMIERT: „STILLE HELDEN“ WELCOME wurde mit dem Sonderpreis für Flüchtlingshilfe ausgezeichnet. (Bild: Kreis Düren) Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Gemeinde Kreuzau bei der 16. Ehrenpreisverleihung für soziales Engagement des Kreises Düren In der vollbesetzten Langerweher Kulturhalle traten Mitte Juni so viele stille Helden wie noch nie in der 16-jährigen Geschichte der Ehrenpreisverleihung des Kreises Düren ins Rampenlicht. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 19 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 20 Landrat Wolfgang Spelthahn erläuterte in seiner Begrüßungsrede, dass es so viele Vorschläge zur Auszeichnung vorbildlicher Ehrenamtler gab, wie noch nie. Erstmals in diesem Jahr wurde der Einsatz in der Flüchtlingshilfe auch mit einem Sonderpreis honoriert. „Als im Vorjahr Tausende Flüchtlinge in den Kreis Düren kamen, kannte die Hilfsbereitschaft der Einheimischen keine Grenzen. Sie alle helfen Menschen in Not und haben so eine Willkommenskultur geschaffen“, würdigte Landrat Spelthahn das bürgerschaftliche Engagement allerorten. Mit dem Sonderpreis Flüchtlingshilfe des Kreises Düren wurden aus der Gemeinde Kreuzau geehrt: • Anneliese Bartz, Obermaubach • WELCOME-Initiative, Kreuzau Was folgte, war die jährliche Leistungsschau des Ehrenamtes mit einer erneut beeindruckenden Vielfalt. Ob als Einzelkämpfer oder in der Gruppe, auf zahllosen Feldern gibt es genug zu tun. Aus der Gemeinde Kreuzau wurden folgende Ehrenpreisträger geehrt: • Margret Lauscher Margret Lauscher aus Leversbach setzt sich für Frauenrechte ein, insbesondere die körperliche Unversehrtheit von Frauen in Kenia. Sie trug entscheidend mit dazu bei, dass 16.500 Mädchen von grausamer Genitalbeschneidung verschont blieben. Seit diesem Schlüsselerlebnis betreibt sie Aufklärungsarbeit für die Männer und Frauen vor Ort und setzt sich unermüdlich für die Rechte der Frauen ein. Nur mit Mut und Entschlossenheit, sich gegen die Sitten eines Landes zu stellen und für Frauenrechte eizustehen, sollte jeden von uns ermutigen, dem Vorbild von Margret Lauscher zu folgen. Fußballtrainer für Sportgruppe der Mobilen Jugendarbeit gesucht Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 spielen ca. 15 bis 20 Jugendliche, die den Kreuzauer Jugendraum besuchen, Fußball in der Sporthalle. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Jungs im Alter von 13 bis 18 Jahren. Sportlich begleitet werden sie dabei von der Jugendbetreuerin Lisa Palm. Für ein intensives Training wird es allerdings erforderlich, dass die Gruppe von einem qualifizierten Trainer gecoacht wird, da auch die Ambitionen bei den Jugendlichen bestehen, an Turnieren anderer Jugendeinrichtungen teilzunehmen. Wenn Sie sich durch diesen Aufruf angesprochen fühlen, uns zu unterstützen, bitten die Jugendlichen um Kontaktaufnahme mit Lisa Palm unter 0176/10181088. Vorschläge zur Neugestaltung der Skateranlage Kreuzau gesucht Im Dezember 2015 hat die EGN für den Ausbau der der Skateranlage eine große Summe gespendet. Nun haben sich Jugendliche und junge Erwachsene zusammengesetzt, um gemeinsam Vorschläge zur Umgestaltung der (nicht mehr auf dem neuesten Stand befindlichen) Skateranlage zusammenzutragen. Unterstützt wird diese Gruppe auch von Klaus Dieter (Didi) Span aus Düren. Gerne sind Veränderungsvorschläge von jungen Skatern, die die Anlage nutzen, willkommen. Ansprechpartner sind Michael Krefeld und Nils Döring. Die Kontaktaufnahme zu den beiden erfolgt über Lisa Palm von der Mobilen Jugendarbeit Kreuzau unter 0176/10181088. Margret Lauscher Peter Kaptain (Bilder: Kreis Düren) • Peter Kaptain Als die Festhalle Kreuzau 2009 geschlossen werden sollte, wurde Peter Kaptain aktiv. Er gewann Sponsoren, um den Veranstaltungsort zu renovieren, und gründete einen Verein, um ihn langfristig zu sichern. Als Ideengeber und Organisator verbringt Peter Kaptain mit Leidenschaft unzählige Stunden in der Festhalle Kreuzau, um diese Instand und gemeinsam mit den Vereinen lebendig zu halten. Die Festhalle ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger, denn hierauf greifen die Kirmesgesellschaft, Schützengesellschaft, Karnevalsgesellschaft, die Schulen in Kreuzau und weitere Vereine in der Umgebung für ihre Veranstaltungen zurück. 20 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Das Fernsehen zu Gast in der Kita Spatzennest, Kreuzau Zwei aufregende Tage erlebten die Kinder der Kita Spatzennest in Kreuzau und ihre Erzieher/innen, als sich für den 01.06.2016 WDR 5 und für den 02.06.2016 sogar der lokale Fernsehsender WDR Aachen anmeldeten. Beide planten Berichte über die von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und der Bertelsmann-Stiftung initiierte Kampagne „Kein Kind zurücklassen“. Im Rahmen dieser Aktion wurde der Kreis Düren ausgewählt, Modellkommune für dieses Projekt zu sein. Auch die Kita Spatzennest profitierte hiervon und ist seit 2014 eine zertifizierte Bewegungskita. Der Reporter von WDR 5, Herr Josef, wollte in seinem Radiobericht verdeutlichen, was das genau bedeutet. Außer einem Interview mit den zusätzlich bewegungszertifizierten Fachkräften der Einrichtung, der Leitung Elke Leisten-Hillemacher und der Fachkraft Sandra Lebkuchen interessierte ihn vor allem auch die Meinung der Kinder. Zunächst erfuhr er im Gespräch mit den Erzieherinnen von den verschiedenen Arbeitskreisen und deren Umsetzung in der Kita, später beantworteten die Vorschulkinder der Einrichtung souverän seine Fragen zu Themen wie: „Was ist eine Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 21 Bewegungskita?“ „Warum ist Bewegung für euch wichtig?“ oder „Wo könnt ihr euch denn überall bewegen?“. Die aufgenommene Geräuschkulisse einer Bewegungskita bildete den Abschluss des Berichtes. Bereits am nächsten Tag hatten die kleinen und großen Akteure Gelegenheit, von den gesammelten Erfahrungen zu profitieren. Der Fernsehsender WDR Aachen wollte aus der inzwischen medienerprobten Kita über die Umsetzung des Modellprojektes berichten. Nachdem die Kinder zunächst das Equipment der Filmcrew begutachtet und sich selber als kleine Kameramänner und Tontechniker erproben durften zeigten sie bereitwillig das von ihnen mitkonzipierte Außengelände mit seinen Bewegungsmöglichkeiten und teilten der Öffentlichkeit ihre Meinung mit. Nachdem Elke LeistenHillemacher von den positiven Auswirkungen der vermehrten Bewegungsmöglichkeiten auf die Kinder berichtet hatte wurden auch die anderen Räumlichkeiten der Kita inspiziert und vorgeführt. Auf den im Jahr 2013 neu gestalteten Bewegungsraum sind die Kinder besonders stolz. Ein toller und aufregender Tag fand seinen Ausklang, als noch am gleichen Abend der Filmbeitrag in der „Lokalzeit Aachen“ ausgestrahlt wurde. Alle waren sich einig: Das war ein toller Bericht und die Kita-Kinder sind echte TV-Stars. Einweihungsfest in der Thummelkiste Thum! In der Kindertageseinrichtung Thummelkiste in Kreuzau Thum wird immer viel gefeiert. So wurde im Mai 2015 rund um den Kindergarten ein Erbeerfest veranstaltet, das sehr gut besucht war und bei dem ein guter finanzieller Grundstein zur Erweiterung des Außengeländes gelegt werden konnte. Anschließend wurden Firmen und Institutionen mit der Bitte um eine Spende angeschrieben. Viele Antworten waren sehr positiv und so bedankte sich Judith Zens mit ihrem Team bei einem Gartenfest Anfang Juli bei den Sponsoren, die es ermöglicht haben, das Außengelände der Kita attraktiver zu gestalten. Über die vielen neuen Atraktionen wie ein U3 Spielgerät, eine Bobby-Car-Straße, Sand und Wassertische, Malblumen und Sitzbänkchen freuen sich ganz besonders die Kinder, aber auch die Eltern und Erzieher der Thummelkiste! Bei Sonnenschein, Kaffee und Kuchen wurde das neubestückte Außengelände mit einem Wiesenfest eingeweiht und kräftig gefeiert. Bedanken möchten sich die Erzieherinnen und die Kinder herzlich bei Wollbrandt GMBH in Boich - Porto Granit - Niederauer Mühle - Sparkasse Düren - Volksbank Euskirchen - Metsä Tissue - Pro Thum Ein besonderer Dank gilt dem Team von „RWE Aktiv vor Ort“, das nicht nur mit einer nennenswerten Summe, sondern auch mit tatkräftiger Arbeit auf dem Außengelände geholfen hat. Spende einer Ruhebank mit massivem Holztisch für die Gemeinde Kreuzau Herr Winfried Büttgen, Kreuzau-Bergheim, spendete im Mai 2016 eine massive Holz-Sitzbank mit Holztisch für den Standort „Auf dem Hopfenberg“ in Kreuzau-Bilstein. Mit schönem Weitblick bis in die Waldflächen der Mausauel werden die Wanderer (Wanderroute des Weges Nr. 72 Panoramaweg) hier zur Rast eingeladen. Die Gemeinde bedankt sich herzlich bei dem freundlichen Spender. Gemeinde Kreuzau sagt den Besitzern der Streuobstwiesen Unterstützung zu Äpfel, Birnen oder Kirschen kennen viele Menschen nur aus dem Supermarkt. Dass die Bäume, von denen das Obst stammt, ein wichtiges Kulturgut sind und sogar eigenständige Biotope bilden, wissen die Wenigsten. Wiesen mit Obstbäumen gehören zum ursprünglichen Landschaftsbild unserer Heimat, welches durch den Blütenzauber im Frühjahr bereichert wird. Sie sind als Lebensraum bedrohter Tierund Pflanzenarten erhaltenswert. In der Gemeinde Kreuzau finden wir diese Art der Obstwiesen in vielen Orten. Doch die hier vorhandenen Obstbäume stehen vor dem Verschwinden. Oft existieren nur noch wenige uralte Bäume, viele Bäume sind bereits umgestürzt oder sind erheblich umsturzgefährdet. Ein Ertrag ist nur sehr schwer oder gar nicht zu erzielen. Zur Sicherheit der Streuobstwiesen ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass den Besitzern dieser Flächen durch die verschiedensten Initiativen Hilfe angeboten wird. Auch wenn in Nordrhein – Westfalen kaum mehr Fördergelder zur Verfügung stehen, gibt es doch Mög-lichkeiten der Unterstützung. Die Gemeinde Kreuzau versucht mit Unterstützung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren und der Einbindung weiterer Fachverbände Hilfestellungen für die Besitzer der Streuobstwiesen zu erarbeiten. Insbesondere bei Fragen zur Pflege der Bäume, bei der Erkennung von Krankheiten, der Entsorgung des Baumschnitts, der Verbesserung der Erträge und deren Vermarktung steht die Gemeinde als Ansprechpartner unter der Telefonnr. 02422-507478 zur Verfügung. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 21 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 22 Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau vom 01.05. bis 12.07.2016 Termine im Überblick vom 24.07. bis 31.08.2016 24.07.2016 Gemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., KurtHoesch-Kampfbahn Kreu-zau 28.07.2016 Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 28.07.2016 Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 29.07.2016 Gemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., KurtHoesch-Kampfbahn Kreuzau 31.07.2016 Gemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., KurtHoesch-Kampfbahn Kreuzau 31.07.2016 Tageswanderung "Birgeler Urwald" des Eifelvereins Kreuzau e.V., 09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 31.07.2016 Radtour zum Echtzer See des Eifelverein Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13:30 Uhr Winden an der Schule 03.08.2016 Seniorenwanderung "Burgauer Wald" des Eifelvereins Kreuzau e.V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 03.08.2016 Fahrradtour mit Peter Boltersdorf der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 14.00 Uhr, TP: Parkplatz Raiffeisenstraße 54, Stockheim 04.08.2016 Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 04.08.2016 Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 08.08.2016 - 19.08.2016 Ferienlager Stockheim in Vallendar der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., Vallendar 11.08.2016 Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 11.08.2016 Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 13.08.2016 2. Highland Games der Highland Shadows Kreuzau e.V., 10.00 Uhr 13.08.2016 - 15.08.2016 Kirmes in Leversbach, Parkplatz "Am Mausauel" 22 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde 14.08.2016 Busausflug nach Maastricht des Eifelverein Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 8:00 Uhr Winden an der Schule 14.08.2016 Tagesthemenwanderung des Eifelvereins Kreuzau e.V., 08.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 18.08.2016 Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden, Kelterstraße 20 18.08.2016 Erzähl-Café der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 18.08.2016 Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 18.08.2016 Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 20.08.2016 20. Schlagsteiner Pferderallye sowie das 2. WBO Turnier des Reitund Fahrvereins Kreuzau 1972 e.V., Kreuzau-Schlagstein, Bolzplatz und Reitwiesen sowie dem Reitplatz Weyrauch 20.08.2016 Familienfest der Kirmesgesellschaft Kreuzau e.V., 14.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 20.08.2016 Drittes Drover Lichterfest des MV ERIKA, 19.00 Uhr, Gaststätte "Zur Post" im Innenhof 21.08.2016 15. Reit- Allround Turnier mit der Kreismeisterschaft des KPSV Düren des Reit- und Fahrvereins Kreuzau 1972 e. V., KreuzauSchlagstein, Bolzplatz und Reitwiesen sowie dem Reitplatz Weyrauch 23.08.2016 Seniorenspaziergang "Rund um Stockheim" der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 14.30 Uhr, TP: An der Kirche Stockheim 24.08.2016 Seniorenwanderung "Boich - Nideggen" des Eifelvereins Kreuzau e.V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 25.08.2016 Einschulungsfeier der Sekundarschule Kreuzau, 08.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 25.08.2016 Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau 25.08.2016 Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 25.08.2016 Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 23 26.08.2016 Versammlung der Kirmesgesellschaft Kreuzau e.V., 20.00 Uhr, Gaststätte "Alte Post" Kreuzau 27.08.2016 Tagesfahrt des Vdk-Ortsverbandes Kreuzau 27.08.2016 Vereinsmeisterschaften der Tischtennisfreund Kreuzau, Sporthalle Kreuzau 27.08.2016 Sommerfest des Kneipp-Vereins Kreuzau e.V., 14.00 Uhr, Gaststätte "Ühlein", Terrasse am See, Heimbach 28.08.2016 Tageswanderung "Rurberg - Weihrauchberg" des Eifelvereins Kreuzau e.V., 09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau 28.08.2016 Tennis Ortsvereinturnier des Tennisclubs Kreuzau, 11.00 Uhr, Tennisanlage Winden 28.08.2016 Wanderung in der Drover Heide -Winterweg- des Eifelverein Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13:30 Uhr in Winden an der Schule 29.08.2016 CDU-Fraktionsvorstand, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus 30.08.2016 Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus 31.08.2016 Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Aktuelle Termine, mobil abrufen unter www.kreuzau.de/vkalender.php Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Kreuzau werden min-destens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de) über das Ratsinformationssystem bekannt gemacht. Schulnachrichten KGS An der Rur Lehrerkollegium zu Besuch bei Thomas Rachel MdB Anlässlich der Pensionierung ihres langjährigen Schulleiters Manfred Franz und auf Einladung des Dürener Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel (CDU) besuchte das Lehrerkollegium der KGS An der Rur, Grundschulverbund Winden/Obermaubach den Deutschen Bundestag. „Wir müssen die jungen Menschen mit ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen“, betonte der Bildungsstaatssekretär der Bundesregierung angesichts der voranschreitenden Inklusion in den Schulen und traf damit auf breite Zustimmung der Lehrer. Im Gespräch mit ihrem Bundestagsabgeordneten diskutierte das Kollegium über den prägenden Einfluss von Lehrern auf Schüler und die Fortschritte, die in der Bildungspolitik gemacht wurden. Als „beeindruckend“ bezeichnete Thomas Rachel die Arbeit der Grundschullehrer für die Jüngsten und bedankte sich stellvertretend bei Manfred Franz für seinen jahrelangen Einsatz als Schulleiter. Lehrer sein „ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung“, die das Leben der Kinder nachhaltig prägt, waren sich das Lehrerkollegium und Thomas Rachel MdB einig. Das Lehrerkollegium der KGS An der Rur, Grundschulverbund Winden/ Obermaubach zu Gast bei Thomas Rachel MdB im Deutschen Bundestag Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 23 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 24 KGS Kreuzau zeigt Flagge beim Klimaschutz Kinder nehmen an internationalem Schul-Klimaprojekt WAVE earth teil Die KGS Kreuzau beteiligte sich am internationalen Schul-Klimaprojekt WAVE earth (www.wave.earth) in Kooperation mit den Vereinten Nationen (UN). – In einer Unterrichtseinheit wurden die Kinder für das Phänomen Treibhauseffekt, den Klimawandel und dessen Folgen sensibilisiert. Im Anschluss gestalteten die Kinder ihre eigenen Wünsche und Vorhaben für eine möglichst geringe Klimaerwärmung als persönliches Klima-Versprechen auf Postkarten, die auf einem gemeinsamen Schulposter vereinigt wurden. Dieses Poster wurde am Montag, den 13.06.2016, von den Teilnehmern der internationalen Elektroautorallye WAVE an der KGS Kreuzau abgeholt. Die Kinder konnten einige FahrerTeams begrüßen und deren Elektrofahrzeuge bestaunen. Im Anschluss bringen WAVE-Fahrer die gesammelten Poster aus aller Welt am 17.06.16 nach Genf zur UN. Die Poster mit den Klimawünschen der Kinder werden zu einem riesigen Gesamtposter zusammengefügt und bei der kommenden UN-Klimakonferenz in Marrakesch im November 2016 ausgestellt. Dieses Gesamtposter (Weltrekordversuch) wird hochauflösend aus der Luft fotografiert und soll den Kindern im Internet ein Wiederauffinden ihrer einzelnen Karte ermöglichen. Dadurch können die Kinder ihr persönliches Klima-Vorhaben als Teil eines großen Ganzen wahrnehmen. Bereits Tradition in der KGS Stockheim ist der jährliche Grundschul-Lesewettbewerb Wie bereits in den vergangenen Jahren führte die KGS Stockheim auch in diesem Schuljahr im Rahmen der Leseförderung wieder einen schulinternen Vorlesewettbewerb in der Alten Kirche St. Andreas Stockheim durch. Mit diesem Wettbewerb wurde den Schülerinnen und Schülern Spaß am Lesen vermittelt und durch das Zuhören wurden neue Bücher vorgestellt. Die Jury für den Vorlesewettbewerb setzte sich aus Gonde Harzheim (ehemalige Gymnasiallehrerin) und Klaus Goslich (langjähriges Jurymitglied des Vorlesewettbewerbs für weiterführende Schulen) zusammen. Die Gewinnerinnen und Gewinner des letzten Vorlesewettbewerbs bildeten die Kinderjury: Imraan Nurzaman, Maike Mock und Emilia Herpers. Aus den Klassen 1 / 2 und 3 / 4 wurden durch klasseninterne Auswahlverfahren insgesamt 14 Kinder ermittelt, die am Vorlesewettbewerb teilnehmen durften. Sie stellten zunächst ihr Lieblingsbuch vor und lasen etwas daraus vor, ehe in einem zweiten Durchgang die Kinder der Klassen 2 - 4 auch einen fremden Text bewältigen mussten. Die Bewertungskriterien waren die gleichen wie bei den weiterführenden Schulen: Lesetechnik, Textverständnis und Textgestaltung. Klassen- und Jahrgangsstufenbeste des Wettbewerbs waren (vorne, von links nach rechts): Fiona Valder (Klasse 1), Hannah Thiel (Klasse 2), Anna Bertram (Klasse 3) und Evamaria Thelen (Klasse 4). 24 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Für die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs gab es als Preise neue Bücher zum Lesen. Die anderen TeilnehmerInnen des Lesewettbewerbs gingen jedoch nicht leer aus, sie bekamen Trostpreise. Alle qualifizierten Kinder erhielten eine Urkunde. Der Lesewettbewerb macht allen Kindern, Lehrerinnen und Juroren immer wieder viel Spaß. Die Kinder haben sich fest vorgenommen, wie sollte es auch anders sein: im nächsten Jahr sind wir wieder dabei! Achtung Auto Verkehrssicherheitstraining an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Die Klassen nahmen an einem Programm zur Verkehrssicherheit des ADAC und der Fahrschule Karrenbauer teil „Achtung Auto“ soll die Schüler_innen laut ADAC für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren und ihnen in Form eigener praktischer Erfahrung physikalische Gesetzmäßigkeiten spielerisch nahebringen. Die Schülerinnen und Schüler lernten in anschaulicher Weise, dass der Mensch einen „Anhalteweg“ zum Stehenbleiben braucht. Auch erkannten sie, dass Fahrzeuge nicht sofort stehenbleiben können, sondern einen „Anhalteweg“ haben, der in erster Linie von der Geschwindigkeit und der Reaktionszeit, aber auch von der Fahrbahnbeschaffenheit bestimmt wird. Außerdem erklärte Herr Karrenbauer sehr genau, wie wichtig das Angurten und die Sitzerhöhung für die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen sind. Höhepunkt des Trainings war am Schluss die Möglichkeit für die Kinder – natürlich gut und sicher angeschnallt – im Auto mit Herrn Karrenbauer zu fahren und eine Notbremsung zu erleben. So erfuhren sie am eigenen Leib, wie der Gurt sie hält. Alle Kinder waren begeistert und hätten am liebsten noch Stunden mit Herrn Karrenbauer, der die Gruppe mit viel Engagement und Spaß durch das Training führte, verbracht. IG Bergbau, Chemie, Energie Ortsgruppe Düren 1.500 € für Flüchtlingskinder Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Ortsgruppe Düren (IG BCE - DN) spendet jeweils 500 € für Flüchtlingskinder an die Sekundarschulen Kleinhau und Kreuzau sowie der Gemeinschaftshauptschule Birkesdorf mit ihren internationalen Vorbereitungsklassen. Mit der Spendenübergabe an die Sekundarschule Nordeifel/Kleinhau konnte die IGBCE Ortsgruppe Düren ihr im Jahr 2015 gestartetes Projekt „Seiteneinsteiger“ abschließen. Mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sind Schülerinnen und Schüler gemeint, die aufgrund von Flucht oder freiwilliger Migration (ihrer Familie) ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in das deutsche Schulsystem einmünden. Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Nationalitäten unter anderem aus Syrien, Albanien, Afghanistan, Serbien, Guinea und dem Irak. Diese Gruppe von Lernenden hat ganz spezielle Bedürfnisse und bedarf besonders intensiver Förderung. Die von der Ortsgruppe Düren zur Verfügung gestellten Lehrbücher, tragen dazu bei, dass die Kinder so schnell als möglich die deutsche Sprache erlernen, und sich so auch außerhalb der Schule immer besser verständigen können. „Integration – so viel ist sicher – kann ohne das Erlernen der deutschen Sprache und ohne den Erwerb von Bildung nicht funktionieren“ so Heinrich Wirtz, Vorsitzender der Ortsgruppe Düren. „Die Zuwanderung von Flüchtlingen kann für unser Land durchaus einen Gewinn darstellen, so wie wir es mit der Einwanderungswelle in den 60er Jahren mit den „Gastarbeitern“ schon einmal erlebt haben“. Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 25 Das Foto zeigt in der hinteren Reihe von links den Vertreter der IG BCE, Herrn Christian Radermacher, die Deutschlehrerin Frau J. Reimer, Herrn Michael Nass (Vorsitzender des Fördervereins der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen), Herrn Heinrich Wirtz (IG BCE) und Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen. Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Erfolgreiche Schulmannschaften Zwei Titel erkämpften die Mädchen der Sekundarschule Kreuzau/ Nideggen in diesem Schuljahr bei den Kreismeisterschaften. In Leichtathletik erreichten die Schülerinnen der Sekundarschule unter Leitung ihres Lehrers Guido Schmalbein den 1. Platz. Christelle Younga, Lynn Küpper, Maren Riem und Jessy Stollenwerk holten im 75m Sprint, im Hochsprung, im Weitsprung und im Staffellauf über 4x 75m jeweils den 1. Rang und wurden so souverän mit der Mannschaft Kreismeister in den Jahrgängen 2001-2002. Im Fußball musste man sich, nach Siegen gegen das Rurtalgymnasium, gegen die Anne-Frank-Gesamtschule und gegen die Realschule St. Angela, erst im Endspiel der Sekundarschule Jülich geschlagen geben. Nach einer knappen 4:5 Niederlage in der letzten Spielminute wurden die Schülerinnen, die einen Halbzeitrückstand von 1:3 noch gedreht hatten, nicht belohnt. Aufgrund der tollen kämpferischen Leistung und des knappen Ergebnisses freuten sich die Mädchen der Sekundarschule Kreuzau/ Nideggen, mit ihrem Trainer Guido Schmalbein trotzdem über das Erreichen des Vizekreismeistertitels. v. l., stehend: Sarah Bartel, Elaine Siebenhaar, Denise Röhlig, Ela Sayim, Rebecca Knorr, Jessy Stollenwerk, Lynn Küpper, Anna Maria Münster, liegend: Christelle Younga 20 Jahre Schüleraustausch Französische Austauschschüler zu Besuch am Gymnasium Kreuzau Die seit 1996 bestehende Schulpartnerschaft zwischen Kreuzau und Plancoët wurde auch im Jahr ihres 20. Jubiläums gepflegt: Die erste Begegnung zwischen den Schülern und Schülerinnen der Klassen 7 und 8 des Gymnasiums Kreuzau und ihren französischen Brieffreunden des Collège Chateaubriand sowie einer Schule der Nachbargemeinde Plénée-Jugon fand vom 29. Mai bis 4. Juni statt. Es war eine spannende Woche, in der sich 47 französische Schüler und Schülerinnen mit 45 deutschen in verschiedenen Bereichen austauschten und gemeinsame Aktivitäten unternahmen. Neben der Verbesserung ihrer fremdsprachlichen Kenntnisse verfolgt eine solche Begegnung das vordringliche Ziel der Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland, um den Frieden zwischen unseren beiden Nationen auch auf dieser persönlichen Ebene langfristig zu sichern. Das betonte auch Schulleiter Wolfgang Arnoldt in seinen Grußworten beim Empfang der französischen Gäste im Forum des Gymnasiums, mit denen er auch an das diesjährige Gedenken der Schlacht von Verdun vor 100 Jahren erinnerte, wo sich Deutsche und Franzosen im Ersten Weltkrieg erbittert in einem Stellungskrieg bekämpft und mehr als 300.000 Soldaten ihr Leben verloren hatten. Das Austausch-Programm war abwechslungsreich und die Stimmung unter den Schülern sehr gut: Nach der Besichtigung des Gymnasiums hatten die französischen Jugendlichen Gelegenheit, ihre Deutschkenntnisse in einem Deutschtraining mit Lehrerin Meike Ferring zu verbessern, um anschließend in einer Rallye Kreuzau zu erkunden. Am Dienstag standen gemeinsame Unterrichtsbesuche auf dem Programm, durch die die französischen Gäste einen Einblick in unser Schul- und Unterrichtssystem gewinnen konnten. Der Nachmittag im Freizeitbad „Monte Mare“ war für französische wie deutsche Schüler eine willkommene Abwechslung. Am folgenden Tag reisten die französischen Gäste – leider bei Dauerregen – nach Köln. Geführt von Lehrerin Sabine Dückers besuchten sie den Kölner Dom, die Altstadt und auch das Schokoladenmuseum. In einem „quartier libre“ – selbst zu gestaltende Freizeit – hatten die französischen Mädchen und Jungen Gelegenheit zu einem Stadtbummel. Ein weiterer Höhepunkt war am Donnerstag der Empfang der französischen Gäste im Kreuzauer Rathaus durch unseren Bürgermeister Ingo Eßer, der in einer kurzweiligen Ansprache den Jugendlichen Kreuzau als lebenswerte Gemeinde vorstellte und sie in ihrem Engagement für Austausch und Verständigung bestärkte. Am Nachmittag besuchten die Gäste die Stadt Nideggen unter der Leitung von Lehrerin Konstanze Hundt und erlebten Mittelalteratmosphäre auf der Burg Nideggen. Am letzten Tag der ersten Etappe der diesjährigen Begegnung fuhren schließlich Franzosen und Deutsche gemeinsame nach Aachen, um mit zwei deutschsprachigen und zwei französischsprachigen Stadtführern die Stadt, die den Karlspreis für Verdienste um die Integration Europas verleiht, bei einer Rallye kennen zu lernen. In Frankreich bereiten sich nun die Organisatoren auf den Gegenbesuch von Kreuzauer Gymnasiasten in der Bretagne in zwei Wochen, vom 19. bis 25. Juni, vor. Die deutschen Schüler fiebern jedenfalls schon dem Programmpunkt „Tag am Meer“ entgegen. Das Gymnasium Kreuzau bedankt sich herzlich bei den 45 deutschen Familien, die die französischen Gäste in hervorragender Weise aufgenommen und betreut haben. Teilnehmer am Austausch 2016 Klasse 8 b Klasse 7 a Klasse 7 d Antonia Golletz Till Hahne Merlin Becker Eva Hitzler Philipp Hartmayer Lena Hassert Simon Jepsen Philipp Martius Jana Honert Anne Laufenberg Jonas Heid Inga Klein Lisa Marie Müller Mark Beckmann Pauline Kreutz Finn Rathsmann Maya Seidensticker Yvonne Oellers Elisa Schmitz Lilli Stallbaum Klasse 7 b Lennert Steinnert Leonie Wolfram Sarah Ervens Klasse 8 c David Peters Klasse 8 a Maximilian Bonn Felix Stein Lea Bergs Christina Führer Emma Sangkavadana Jennifer Danecki Chiara Koch Magnus Valencia Käppler Tim Kronen Jens Opsteen Melissa Lottko Klasse 7 c Lynell Canan Ponath Lara Meßner Kim Kira Heider Erik Wollbrandt Jonas Weber Henrik Hogen Lea Schnitzler Nane Wolff Mara Nolten Simon Treis Bürgermeister Ingo Eßer begrüßte die Schülerinnen und Schüler des Collège Chateaubriand sowie einer Schule der Nachbargemeinde Plénée-Jugon im Rathaus. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 25 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 26 Düstere Vision Dürrenmatts eindrucksvoll präsentiert Literaturkurs des Gymnasiums Kreuzau spielt "Porträt eines Planeten" Dürrenmatt selbst hatte sein Theaterstück über den Niedergang der Erde und das Ende der Menschheit als "Übungsstück für Schauspieler" bezeichnet. Der diesjährige Literaturkurs der Jahrgangsstufe Q1 präsentierte diese abenteuerliche Reise durch die Absurditäten der Menschheitsgeschichte an zwei Abenden am 13. und 14. Juni auf sehr eindrucksvolle Weise. Unter der Regie ihres Lehrers Christian Ebbertz brachten die jungen Schauspielerinnen und Schauspieler die Überwindung des Kannibalismus und die Gewöhnung an tierische Nahrung, die Sinnlosigkeit des Strebens nach Geld und Geltung, die Schrecken des Vietnamkrieges und die Gewöhnung an das Sterben, die Irrationalität der Mächtigen und die Skrupellosigkeit des großen Geldes, die Absurdität des Drogenkonsums und die Unbarmherzigkeit des Rassismus auf die minimalistisch ausgestattete Bühne. Das - wie immer vom Technikteam überzeugend ins rechte Licht gerückte - packende Spiel der mehr als 20 Akteure auf der Bühne ließ dem Publikum kaum Zeit zum Atemholen und mancher Lacher blieb dem Zuschauer sprichwörtlich im Halse stecken. Um so kräftiger fiel nach gut 90 Minuten der Schlussapplaus aus. Ein deutliches Zeichen, dass das Stück viel Stoff zum Nachdenken geliefert hatte und sich alle einig waren, dass die Jugendlichen das "Übungsstück" mit Bravour gemeistert hatten. In seinem abschließenden Dank an den Kurs und dessen Lehrer äußerte Schulleiter Wolfgang Arnoldt die Hoffnung, dass die jungen Leute aus der Beschäftigung mit der sehr dunklen Vision Dürrenmatts den Mut und die Energie schöpfen werden, die Wirklichkeit und deren ja auch heute sichtbare - und gelegentlich gefährliche Absurditäten wahrzunehmen und sich ihnen wo nötig entgegenzustellen. „Da geht eine Sonne hopps!“ Das Ende von Dürrenmatts Stück ist auch das – verdiente? – Ende der Menschheit. Mit dem Zuchtbullen auf Augenhöhe Kreuzauer Gymnasiasten vergleichen Agrobusiness und ökologischen Landbau bei einem Betriebsbesuch Milchpreise unterhalb der Herstellungskosten, afrikanische Bauern ruiniert durch Billig-Importe von Hühnerfleisch aus der Europäischen Union – solche Konfliktfälle sind sowohl im Geographie-Unterricht der gymnasialen Oberstufe als auch später in Abitur-Prüfungen häufig ein Thema. Um die Zusammenhänge zwischen Preisen für Lebensmittel, Subventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Milch oder Getreide und den Vermarktungsstrategien von Landwirten in der Zülpicher Börde noch besser nachvollziehen zu können, besuchte ein Geographie-Grundkurs des Gymnasiums Kreuzau am 24. Juni 2016 den biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betrieb Haus Bollheim in Oberelvenich bei Zülpich. Hans von Hagenow, einer der Betriebsleiter des seit 1982 bestehenden Unternehmens, führte die 23 Oberstufenschüler der Jahrgangsstufe Q1 durch den Kuhstall, vorbei an Zuchtbulle Louis, in die Gewächshäuser und zum hofeigenen Lebensmittelmarkt. Er wolle den Besuchern von Haus Bollheim die Möglichkeit geben, die Herkunft der seiner Produkte zu erkunden um so die Wertschätzung für Lebensmittel zu stärken, erklärte von Hagenow der Gruppe. Geographie-Lehrer Martin Dieckmann hatte Haus Bollheim als Ziel der Exkursion gewählt, weil der Verkauf eigener Produkte ab Hof für 26 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde viele Landwirte der Region eine Möglichkeit ist, sich dem enormen Preisdruck auf dem Weltmarkt ein Stück weit zu entziehen und Gewinne zu erwirtschaften, die beispielsweise mit Milch heute kaum noch zu erzielen sind. Haus Bollheim hat damit schon bei der Betriebsgründung begonnen und ist somit ein Vorreiter dieser Strategie. Ackerbau, Viehzucht, Gemüse-Anbau und den Hofladen konnten sich die Schülerinnen und Schüler aus Kreuzau auf Haus Bollheim ansehen Vergängliche Bilder in Sand Außergewöhnliche Kunstaktion am Gymnasium Kreuzau Vier Tage lang hatten fast 400 Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Kreuzau mit dem deutsch-israelischen Künstler Ira Marom und Kreuzauer Flüchtlingen daran gearbeitet, am 23. Juni wurde die dabei entstandene ca. 30 qm große Collage aus Portraits in Sand präsentiert. „Wir sind alle gleich – und wir sind alle imperfekt, alle vergänglich.“ So fasst der Medienkonzeptkünstler Ira Marom die Grundidee seiner „Parternerschaft in Sand“ zusammen, für die er eigens ein Verfahren zur Übertragung von Fotografien auf mineralische Oberflächen entwik¬kelt hat. Aus der Zusammenarbeit der Schule mit der Kreuzauer „Welcome“-Initiative war die Idee für sein bisher größtes Projekt entstanden, an dem zwischen dem 20. und 23.06. insgesamt 16 Klassen und Kurse am Gymnasium Kreuzau teilnahmen. „Nachdem wir im November und Januar unseren älteren Schülerinnen und Schülern schon an zwei „Tagen für Flüchtlinge“ vielfältige Informationen und eine Begegnung mit in Kreuzau lebenden Flüchtlingen ermöglicht hatten, fanden wir die Idee zu einer Aktion zum Abschluss des Schuljahres, die Kopf, Herz und Hand gleichermaßen anspricht, sehr passend.“, stellte Schulleiter Wolfgang Arnoldt anlässlich der Präsentation des „Sandteppichs“ fest. Zahlreiche Kreuzauer Flüchtlinge waren an der Aktion beteiligt, brachten auch eigene Portraits in den Sandteppich ein, zeigten den Kindern Jugendlichen, wie sie ihre eigenen Portraits gestalten konnten und halfen vor allem dabei, die so empfindlichen Portraits mit der nötigen Behutsamkeit zu der großen Collage zusammenzuführen. Schulleiter Arnoldt dankte bei der Präsentation dem Künstler und seinem Team, den Flüchtlingen und der Kreuzauer Welcome-Initiative sowie den Förderern, die eine solche Aktion erst möglich gemacht hätten: Neben der Firma May + Spies, der Sparkasse Düren und der Volksbank Rureifel hob er insbesondere die Papierfabrik Niederauer Mühle hervor, die außer durch eine großzügige Spende auch mit der Bereitstellung von über 100 Einwegpaletten, auf denen die Sandbilder präsentiert wurden, das Projekt unterstützt hatte. Der Sandteppich konnte bis zum 6. Juli besichtigt werden. Dann sollte er in einer symbolischen Aktion aufgelöst und der Sand teilweise dem Wasser der hinter dem Schulgelände verlaufenden Rur übergeben werden. „Partnerschaft im Sand“ als Symbol für die Gleichheit und Vergänglichkeit aller Menschen: Der Künstler Ira Marom (l.) erklärt einem Kunst-Kurs sein Konzept. Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 27 Sandportraits gemeinsam aufgelöst Abschluss der Kunstaktion mit 400 Kindern und Jugendlichen Als Ende Juni fast 400 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kreuzau gemeinsam mit in Kreuzau lebenden Flüchtlingen ihre Portraits in Sand druckten, stand von vorneherein fest, dass der so entstehende große Sandteppich nur kurze Zeit überdauern würde. Die Idee, dass wir alle vergänglich und darin alle gleich sind, war Grundlage des Projektes "Partnerschaft im Sand" des Medienkonzeptkünstlers Ira Marom. Dennoch war es für die beteiligten Schüler sicher ein wenig sonderbar, als sie am vergangenen Mittwoch kurz vor Ende des Schuljahres selbst dafür sorgten, dass sich das eigene Bild auflöste - und nichts als ein Bottich voller Sand übrig blieb. Außer den beteiligten Schülerinnen und Schüler nahmen auch Mitglieder der Kreuzauer Welcome-Inititaive sowie Frau Eberius vom NABU, die die Absprachen mit dem Wasserwirtschaftsamt koordiniert hatte, an der Auflösungszeremonie teil. Als Vertreter der Internationalen Kunstakademie Heimbach begleiteten Frau Vieth und Herr Prof. Zehnder die Aktion und zeigten sich äußerst beeindruckt von der Idee des Künstlers und der Realisierung der Aktion an der Schule. Am Ende begleiteten die Besucher zusammen mit einer Gruppe von etwa 50 Schülerinnen und Schülern den mit Sand gefüllten Bottich bis zum Ufer der Rur und übergaben symbolisch einige Kellen dem Wasser des Flusses. Der Rest des Sandes wird bei weiteren Projekten des Künstlers Ira Marom in Düsseldorf und München wieder Verwendung finden. Schulleiter Wolfgang Arnoldt dankte den Firmen May + Spieß, der Papierfabrik Niederauer Mühle, der Volksbank Rureifel sowie der Sparkasse Düren für die finanzielle Unterstützung des Projektes sowie der Gemeinde Kreuzau, die durch die tatkräftige Unterstützung des Bauhofs und der Hausmeister des Schulzentrums zur Realisierung des Projektes beigetragen hatte. Alles ist vergänglich: Auflösung eines Sandportraits bei einer Aktion am Gymnasium Kreuzau Gymnasium Kreuzau Erfolgreich bei Leichtathletik-Kreismeisterschaften Bei den Einzelwettbewerben der Schulkreismeisterschaften am 28. Juni waren Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kreuzau sehr erfolgreich. Insgesamt holten sie fünf erste, fünf zweite und zehn dritte Plätze. Mit dabei waren Mateusz Kiczka (Weitsprung), Julian Wintscheidt (Ballwurf ), David Peters (800-Meter-Lauf ), sowie Patrick Roeb, Jonas Winterscheidt und David Peters in der 3x1000Meter-Staffel. Jonas Winterscheidt trat auch im Hochsprung an. Das Gymnasium Kreuzau war auch schon bei den Mannschaftswettbewerben der Leichtathletik-Kreismeisterschaften am 9. Juni von drei Mannschaften erfolgreich vertreten worden: In der Wettkampfklasse II siegte die Mannschaft aus Kreuzau. Zu verdanken ist dieser Erfolg Nazraf Fowseen, Tim Eberle, Etienne Wiebe, Enrico Wiebe, David Peters, Patrick Roeb, Marius Koep, Daniel Kutschak Alawi, Samuel Kondziela und Daniel Macholz. In der Wettkampfklasse IV belegte das Mädchen-Team den vierten Platz, die Jungen wurden insgesamt zweiter. Die Lehrerinnen und Lehrer der Fachschaft Sport gratulierten allen Teilnehmern zu ihrer erfreulichen Wettkampfbilanz. Instrumentalgruppen-Konzert Am Gymnasium Kreuzau gibt es eine ganz besondere Art des Musikunterrichts: Statt im Klassenverband findet dieser in den Klassen 5 und 6 in drei Gruppen statt - und eine davon besteht nur aus Schülerinnen und Schülern, die selbst schon ein Instrument spielen. Am 29.06. konnten sich Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Verwandte und Freunde davon überzeugen, dass dieser schulorganisatorische Aufwand Früchte trägt: Die Instrumentalgruppen unserer 5. und 6. Klassen begeisterten bei einem vielfältigen Konzert mit Liedern - von der klassischen Ballade bis zum Spottlied auf Politiker - und Instrumentalstücken - vom Bärenmarsch aus dem Karneval der Tiere bis zum fetzigen Swing mit Schlagzeugbegleitung. Schulleiter Wolfgang Arnoldt dankte den jungen Musikern und ihrem Lehrer Christian Ebbertz, dem es immer wieder gelinge, für die ja zufällig zustande gekommene Besetzung seiner Musikgruppen die passende Musik zu finden - bzw. zu arrangieren oder gar selbst zu komponieren. Anschließend sahen sich die Besucher des Konzerts noch die in der Woche zuvor in der Aktion „Partnerschaft im Sand“ des israelisch deutschen Künstlers Ira Marom unter Mitwirkung von fast 400 Kindern und Jugendlichen entstandenen Sandbilder an. Vielfältiger Musikgenuss: Instrumentalklassen der Stufen 5 und 6 des Gymnasiums Kreuzau begeistern ihre Zuhörer Gymnasium Kreuzau entlässt Abiturjahrgang 2016 Am 17.6.2016 entließ das Gymnasium Kreuzau seinen fünfzehnten Abiturjahrgang, den vierten, der nach acht Jahren die Abiturprüfung abgelegt hat. „Mahatma Abi – Mahatmas nicht“ war das Motto ihres Abiturs – diese glücklichen Kreuzauer Abiturienten des Jahrgangs 2016 sind die, die es geschafft haben. Mit großem Einsatz erkämpften sich die Kreuzauer Gymnasiasten fünf erste Plätze in den Einzel- und einen Mannschaftssieg in den TeamWettbewerben (Bild von Jana Winkler) 91 Abiturientinnen und Abiturienten erhielten das Abiturzeugnis, 49 junge Damen (54%) und 42 junge Herren (46%). 68 von Ihnen stammen aus Kreuzau (75%), 18 kommen aus Nideggen (20%), drei aus Düren (3%), einer aus Hürtgenwald und eine aus Vettweiß. 17 (19%) erhalten ein Abiturzeugnis mit einer Durchschnittsnote Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 27 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 28 mit einer „1“ vor dem Komma, 12 junge Damen und 7 junge Herren. Die Namen der Abiturientinnen und Abiturienten lauten: Ogechi Adamu, Mert Atlay, Tim Begahs, Bela Bernards, Marvin Blawid, Michael Böhler,Diana Boltersdorf, Chiara Bongartz, Michelle Bongartz, Niklas Bonn, Niklas Maximilian Brandt, Daniel Breuer, Jule Brümmer, Michèle Dehuvyne, Isabel Dieterich, Leon Dieterich, Christian Dott, Lucas Engels, Daniel Enns, Benedikt Ewerhart, Lisa Feininger, Jan Fischer, Andreas Fuchs, Madita Fuchs, Benedikt Gentgen, Anna Gerhardt, Alissa Giani, Alice Gurski, Jonas Hain, Mats Hansen, Erik Hasenberg, Tim Josef Heister, Annika Honert, Angelika Jewsikow, Jan Jopek, Dennis Jörres, Leoni Klausmann, Jan Klemens, Domenik Klemp, Clemens Knaup, Margarita Kogaj, Johannes Korn, Colin Krawczyk, Dilara Kuluz, Robine Küthen, Dariush Kutschak Alawi, Jessica Lange, Anna-Maria Langerscheidt, Marina Latz, Katharina Lennartz, Jennifer Linden, Eva Mainz, Julia Maubach, Julia Meyer, Jonas Mohren, Nina Monath, Annalena Nelles, Christina Niestroj, Timon Pecks, Julian Peters, Lars Pickart, Julia Reidenbach, Annika Reinhardt, Anna Schmitz, Franziska Schmitz, Hannah Schmitz, Timo Schmitz, Maximilian Scholbrock, Celina Schumacher, Kenneth Reiner Sehle, Melina Stamm, Dana Steiger, Miriam Stöber, Demian Stock, Kim Störling, Torren Thevissen, Niklas Tilk, Annika Tings, Mahé Madina Toussaint, Anna Tusinski, Nadia Venten, Jonas Vetter, Caroline Weid, Dominic Weinand, Leonard Weyermann, Michelle Weyermann, Sirka Wiegreffe, Anne Wolfram, Lea Wollseifen, Lena Wüffel, Robin Zander Pfarrgemeinden Theologisches Forum „Wie ist der Koran entstanden? – zweiter Teil“ am Mittwoch, 13. Juli, 19 Uhr, im Vortragsraum n.d. Christuskirche Im Mai hat der Berliner Arabist Andreas Ismail Mohr vor einem großen Publikum über die Frage referiert „Wie ist der Koran entstanden?“. Er hat dabei viele Aspekte angesprochen, die nun in einem weiteren Abend vertieft werden sollen. Pfarrer Dirk Siedler wird anhand des Vortrages und weiterer Veröffentlichungen die wissenschaftlichen Forschungen zur Entstehung des Korans darstellen. Alle Interessierten sind deshalb zu einem Gesprächsabend eingeladen zu dem Thema „Wie ist der Koran entstanden? – Einführung in die Arbeit des ‚Forschungsprojektes Corpus Coranicum‘“. Dieser Sonder-Abend des Theologischen Forums findet am Mittwoch, dem 13. Juli 2016, 19 Uhr, im Vortragsraum n.d. Christuskirche, PeterBeier-Platz 4, statt. Das Forschungsprojekt „Corpus Coranicum“ ist ein langjähriges Projekt der Akademie Berlin-Brandenburg, das von Angelika Neuwirth geleitet wird, die für ihre Arbeiten bereits mit zahlreichen wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet worden ist. Zur besseren Vorbereitung wird um vorherige Anmeldung gebeten, tel. 02421/188-170 oder per Email: [email protected]. Die Kursnummer lautet E 162-07-02. MinistrantInnenwallfahrt nach Paderborn 18. Juni 2016, fünf Uhr dreissig: Wir, die Messdiener der Pfarre St. Brigida in Untermaubach und sechs Betreuer, stehen bereit für die 3. Nordwestdeutsche Ministrantenwallfahrt nach Paderborn. Der vom Bistum Aachen gecharterte Reisebus hatte vorher noch weitere 18 MessdienerInnen aus Hausen und Nideggen abgeholt und wir steigen hinzu. Nach rund drei Stunden Busfahrt erreichen wir den Sammelplatz, einen Bauernhof auf dem Land vor Paderborn, wo alle 730 MessdienerInnen, die aus dem Bistum Aachen angereist sind, vom Weihbischof Karl Borsch begrüßt werden. Von dort pilgern wir über fast zwei Stunden gemeinsam in die Innenstadt, schnell vom erwarteten Regen getroffen. Da half auch der Glaube des Weihbischofs nicht, dass es für uns trocken bleibt! In der Stadt angekommen waren wir alle durchnässt und ein Teil des Programms fiel erst mal ins Wasser. Nach einem sättigenden Mittagessen im Warmen und der Möglichkeit zu trocknen besserten sich aber das Wetter und all die Programmpunkte in Paderborn – von Menschenkicker über Bobbycar-Fußball bis hin zu Tücher bedrucken und Dombesuch – konnten von uns erkundet werden. Als gelungener Abschluss fand bei strahlendem Sonnenschein unter freiem Himmel ein gemeinsamer Gottesdienst im Freien mit allen ca. 7500 MessdienerInnen aus den acht nordwestdeutschen Bistümern statt. Voller neuer Eindrücke und Erlebnisse traten wir dann um sieben Uhr abends unsere Heimreise an. Die nächste Wallfahrt findet in zwei Jahren wieder statt und wir werden sicherlich wieder mitfahren – nur hoffen wir dann auf besseres Wetter. 28 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 29 Neue Orgel in St. Brigida Für die Kirchengemeinde St. Brigida in Untermaubach war der Sonntag, 12. Juni, ein besonderer Festtag. In einem feierlichen Gottesdienst wurde unter großer Anteilnahme der Gemeinde die neue Orgel gesegnet und offiziell dem liturgischen Dienst gewidmet. Zur musikalischen Gestaltung trug neben dem langjährigen Organisten Herrn Kurt Steiger auch der Projektchor TonArt unter der Leitung von Herrn Kurt Kappes mit wunderschönen Liedern bei. Pfarrer Walter Hütten berichtete der Gemeinde, dass die alte Orgel zuletzt im Jahre 1976 aufwändig restauriert wurde. Doch in den letzten Jahren habe sich abgezeichnet, dass erneut eine Restaurierung nötig geworden wäre. Kosten in Höhe von ca. 180.000 € hätten aufgebracht werden müssen. Aufgrund guter Erfahrungen mit elektronischen Orgeln in Nachbargemeinden hatte sich der Kirchenvorstand entschlossen, eine elektronische Orgel zu beschaffen. Die Kosten hierfür betragen rund 14.500 €. Durch die monatlichen Kollekten für die Restaurierung der Orgel und einigen sehr hohen zweckgebundenen Spenden kam dieser Betrag zusammen. Hierfür dankte Pfarrer Hütten allen sehr herzlich, die durch ihren Beitrag dies ermöglichten. Die alte Orgel bleibt der Kirche erhalten und so haben künftige Generationen bei geänderten Rahmenbedingungen die Möglichkeit, die alte Orgel zu restaurieren. Im Anschluss an den Gottesdienst wurde ins Pfarrheim zu einem gemütlichen Beisammensein bei Speisen und Getränken geladen, und so konnte dieser Festtag in fröhlicher Runde ausklingen. Weitere Informationen rund um die Pfarrei St. Brigida in Kreuzau-Untermaubach finden sie auch auf der Homepage unter www.pfarrei-st-brigida.de. BESTATTUNGSHAUS STEFAN SCHMITZ • Erd- und Feuerbestattungen • See- und Flussbestattungen • Anonyme Bestattungen • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge • TAG UND NACHT ERREICHBAR www.bestattungen-stefan-schmitz.de Kreuzau-Untermaubach Tel.: (0 24 22) 90 30 65 Vettweiß Tel.: (0 24 24) 90 16 16 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 29 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 30 Alle Akteure hoffen, dass die Passanten sich an der Kunst erfreuen und die Arbeit zu würdigen wissen. Als die Kinder und Jugendlichen zum Schluss die Frage stellten: “Was machen wir als Nächstes?“ wussten die Verantwortlichen: Ziel erreicht! ABC-Bande aus Stockheim zu Besuch im Tierheim Kunsthandwerk in Gemeinschaft Es begann lange vor den Osterferien 2016 Die Leiterin der Offenen Jugendeinrichtung St. Urban – Winden, Monika Heider, entwickelte zusammen mit der Kunstpädagogin und Künstlerin Lisa Küster aus Obermaubach die Idee eines Gemeinschaftsprojektes für die Jugendeinrichtung. Vorrangiges Ziel war es, mit den BesucherInnen gemeinsam ein Werk zu schaffen, welches über einen längeren Zeitraum entsteht, an dem möglichst viele Kinder und Jugendliche mit ihren Ideen und Talenten beteiligt sein konnten und das schließlich für alle sichtbar präsentiert werden konnte. Außerdem war intendiert, dass die Kinder und Jugendlichen jeder für sich etwas erarbeiten, diese Sache aber nicht für sich behalten und mitnehmen, sondern der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Somit erfährt und sieht jeder aktiv Beteiligte, dass er einen wichtigen Teil der großen Gemeinschaft darstellt. Es entstand die Idee, Tonstelen herzustellen und diese im Außenbereich der Jugendeinrichtung dauerhaft zu installieren. In den Osterferien startete das Projekt im Rahmen des Ferienangebotes. Mehrere Tage wurde unter Anleitung der Kunstpädagogin von den Kindern und Jugendlichen plastiziert und glasiert. Dabei gab es viel Wissenswertes über das Material Ton, dessen Verarbeitung, die Zusammensetzung und Eigenschaften von Glasuren und die verschiedenen Brände zu erfahren. Es entstand eine beeindruckende Anzahl von Einzelstücken, die am Ende zu einem großen Ganzen zusammengefügt werden soll und in dem sich jeder Beteiligte ganz konkret wieder findet. Die kleinen und großen Handwerker waren schon während des Gestaltens voller Vorfreude, das fertige Kunstwerk ihren Eltern, Großeltern und „überhaupt jedem“ zeigen zu können und zu sagen: “Da habe ich mitgemacht; diese Teile sind von mir gestaltet!“ Nachdem nun der letzte Glasurbrand abgekühlt war und ein sehr engagierter Vater für die Montage der Stangen gesorgt hatte, wurden alle beteiligten Kinder und Jugendliche eingeladen zum endgültigen Aufstellen der Stelen. Von den mehr als vierzig TeilnehmerInnen waren zwar nur zwölf der Einladung gefolgt; diese waren aber mit Eifer und Engagement bei der Sache. Es wurde diskutiert über die Reihenfolge der Elemente, die Zusammensetzung der Farben, welches Gesamtbild im Zusammenspiel der drei Stelen entstehen soll; es wurde gemeinsam ausprobiert, wieder verworfen, neu sortiert und komponiert, sich mit den anderen arrangiert und letztendlich entschieden. So entstanden drei große Tonstelen, auf die die Kinder und Jugendliche zu Recht stolz sind. Schöner Nebeneffekt war auch, dass das Außengelände der Jugendeinrichtung eine große Aufwertung erfuhr. 30 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Wir, die Vorschulkinder des Kindergarten St. Andreas Stockheim, besuchten am 03.05.2016 das Tierheim in Düren- Niederau. Um 14 Uhr machten wir uns mit einem Bollerwagen gemeinsam auf den Weg. In den Wochen zuvor haben die Eltern und Kinder fleißig Futter und Spielzeug gespendet, welches wir im Bollerwagen mit zum Tierheim nahmen. Dort angekommen, wurden wir von Franz Josef Heinrichs, Schatzmeister des Tierschutzvereins Düren, herzlich begrüßt und in Empfang genommen. Herr Heinrichs führte uns durch das Tierheim und erzählte eine Menge über die Arbeit dort und natürlich über die Tiere, die dort leben. Wir haben Hunde, Katzen, Lamas, Hühner und noch viele andere Tiere gesehen. Sogar eine zahme Elster wohnt im Tierheim. Am Ende unseres Besuches haben wir die Futter- und Spielzeugspenden an die Tierheimleitung Fr. Blank überreicht. Sie hat sich sehr darüber gefreut und sich herzlich bei uns bedankt. Auch wir sagen DANKE für die Führung und den schönen Nachmittag im Tierheim. DANKE auch an die Eltern und Kinder, die fleißig Tierfutter und Spielzeug gespendet haben. Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 31 Vereinsmitteilungen St. Ewaldus Schützenbruderschaft Bogheim e. V. 1891 Bezirks-Schützenfest 125 Jahre Bogheim 24. - 27.06.2016 Am Freitag, den 24.06.2016, begann unser Schützenfest mit der Heiligen Messe durch unseren Pfarrer Herrn Hütten. Anschließend eröffnete unser Brudermeister Heinz Sablotny den Festkommerz, zu dem wir 18 Gast Vereine und mehrere Ehrengäste aus der Politik begrüßen durften. So erhielten wir vom Land vertreten durch den MDL Rolf Seel die Ehrenplakette des Landes NRW. Der gesamte Abend wurde von der Bläservereinigung Merode begleitet. Am Samstag erfolgte wie gewohnt die Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal, wo Brudermeister Heinz Sablotny eine Ansprache zum Gedenken der Verstorbenen beider Weltkriege und des Weltweiten Terrors hielt. Beim anschließendem Umzug wurden wir begleitet von den Schützenbruderschaft aus Untermaubach und Kufferath, sowie den Tambourcorps aus Kufferath und Boich. Mit Ende des Umzuges wurden im Festzelt auf dem Sportplatz noch Ehrungen durchgeführt. Simon Sablotny erhielt das Silberne Verdienstkreuz und Herbert Hemgenberg wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Der Samstagabend endete mit unserem gut besuchten Festball. Der Sonntag begann mit der Siegerehrung des Bezirks Düren Süd, während des Frühschoppens. Für den Festzug um 14:00 Uhr waren folgende Vereine zu Gast, der Bezirksvorstand Düren Süd, sowie eine Abordnung des Kreisschützenbundes Düren, die St. Josef Schützenbruderschaft Untermaubach, die St. Donatus Schützenbruderschaft Strass, die St. Heribertus Kreuzau, St. Josef Düren Süd, sowie die Freiwillige Feuerwehr Untermaubach. Musikalisch wurden wir unterstützt von den Musikzügen Eifelgold Boich, Erika Drove, das junge Orchester Kreuzau, Alte Kameraden Düren und der Musikverein Hochkirchen. Den Abschluss machte der Königsball des amtierenden Königspaar Udo und Beate Heidbüchel, welches Sie zusammen mit Prinz Jakob Strepp, Prinzessin Lena Günther und unserem Schülerprinz Mats Wienands feierten. Auf dem Königsball wurde Heinz Sablotny von Bundesmeisterin Hanni Kurth mit dem St. Sebastianus Ehrenkreuz ausgezeichnet. Für 50- jährige Mitgliedschaft wurde Alois Faust geehrt. Samstag und Sonntag wurde musikalisch unterhalten vom Party Express Cologne. Die neuen Majestäten wurden Montag nach dem Frühschoppen ausgeschossen. Schülerprinz wurde Nico Wircbici mit dem 49. Schuss, Prinz wurde Fabian Kirschbaum mit dem 27. Schuss und neuer König ist Nino „Pelle“ Pelzer mit dem 23. Schuss. Den Abschluss machte die Kinderbelustigung und die Proklamation der neuen Majestäten, welches Musikalisch unterstützt wurde von dem Duo Lothar und Christine. Als Festwirt an allen Tag war die Fam. Kettel und ihr Team. Wir freuen uns jetzt schon auf das kommende Jahr. galt. An der Spitze des Vereins gab es durch den Rücktritt des ersten Vorsitzenden Hans-Jürgen Wolfram einen Wechsel. Der bisherige 2. Vorsitzende Herbert Pley übernahm das Amt. Mit Präsident Franz-Josef Baur, Geschäftsführerin Claudia Krott, Schatzmeisterin Heike Wolfram sowie den Beisitzern Yvonne Jakobs, Melanie Pritzl und Margret Macherey sind die Jrömmele gut gerüstet für die kommende Session und freuen sich sogleich mit Nicola I. (Coenen) eine Kinderprinzessin präsentieren zu können. Die 12jährige besucht das Burgau-Gymnasium in Düren und tanzt schon seit vielen Jahren in den Garden der Gesellschaft. Ihre Proklamation findet am 6.11. im Festsaal Drove statt. Unsere neuen Majestäten mit Ihren Adjutanten 2.v.r. Schülerprinz Nico Wircbici, 5.v.r. Nino Pelzer 8.v.r. Fabian Kirschbaum mit Prinzessin Kristina Bauer. KG Löstige Jrömmele 1905 e. V. „Jrömmele“ mit Kinderprinzessin Nicola I. in den Startlöchern Zu Ihrer Mitgliederversammlung hat die KG Löstige Jrömmele 1905 e. V. in das Brauhaus „Drover Stübchen“ eingeladen. Die Vereinsmitglieder warfen einen positiven Rückblick auf die zurückliegende Jubiläumssession mit gut besuchten Veranstaltungen und einem feierfreudigen Prinzenpaar Herbert und Edith Pley, dem es zu danken Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 31 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 32 leinwand gemeinsam den Fußballkrimi Deutschland-Italien. Selbst einstudierte Lieder zelebrierten die Teilnehmer der einzelnen Zelte am Sonntag bei der Schlussfeier zu welcher auch viele Eltern, sowie der amtierende Kreuzauer Prinz Karneval, Prinz Frank I. angereist waren. Die Darbietungen und Leistungen der einzelnen Gruppen wurden wie folgt honoriert: Den bronzenen Clown erhielt das Clown-Zelt, den silbernen Clown erhielten die Bewohner des Fußball-Zelt und den goldenen Clown erstritt sich das Musik-Zelt. Die Lagerleiter Peter Kaptain und Menn Kempen bedankten sich bei allen Helfern und bei den Teilnehmern mit dem Versprechen, dass es im kommenden Jahr zur 28. Auflage dieser großartigen Maßnahme kommen wird. Lachen, spielen, Freunde treffen „Blau-Weisse Finkenheide“ Ca. 100 Mädchen und Jungen nahmen am diesjährigen Zeltlager der KG „Ahle Schlupp“ aus Kreuzau teil. Bereits zum 27. Mal und damit schon längst zur Tradition geworden, ist das alljährlich stattfindende Kinder- und Jugendzeltlager der Kreuzauer KG „Ahle Schlupp“. Am letzten Wochenende vor Beginn der Sommerferien treffen sich die Kinder und Jugendlichen der Kreuzauer Karnevalisten zum großen Sommer-Event auf dem Zeltplatz Finkenheide in Kleinhau. 30 Betreuer, 10 Küchendamen und eine Hausmeistercrew sorgen für einen reibungslosen Ablauf und das Wohlergehen der Teilnehmer. Mit einem Wortgottesdienst am Freitag, eröffnete Diakon Winfried Zeller aus Kreuzau das Lagerleben. Das diesjährige Motto: „Allez les Schlüpp“, war angelehnt an die laufende Fußball EM, aber auch an die im September anstehende Feier zum 40jährigen Partnerschaftsjubiläum mit der französischen Partnergemeinde Plancoët. Mit einem großen Lagerfeuer, nach vorausgegangener Nachtwanderung, ließ man den Abend ausklingen. Unter diesem Motto feiert die Kirmesgesellschaft Kreuzau 1923 e. V. am Samstag, den 20. August 2016 ihr traditionelles Familienfest. Eingeladen sind alle Mitglieder und deren Familien, Freunde und Gönner des Vereins sowie besonders alle Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzau und Umgebung. Das Familienfest beginnt um 14:00 Uhr auf dem Parkplatz hinter der Festhalle Kreuzau. Im Mittelpunkt des Festes stehen wie immer die "Kleinen" und "klein gebliebenen" unter uns. Ein Kinderanimationsteam hält Spiele und kreatives Basteln für Euch bereit. In diesem Jahr findet zeitgleich ausnahmsweise das Königsschießen unserer Schützenbruderschaft St. Heribert statt. Natürlich wird auch wieder für das leibliches Wohl bestens gesorgt. Grillspezialitäten, frische Reibekuchen sowie Kaffee und Kuchen werden in ausreichender Menge angeboten. Halten Sie sich den Termin frei und freuen Sie sich mit dem Verein auf einen sonnigen Nachmittag bei Spiel und Spaß. Wir freuen uns auf jeden einzelnen Besucher von nah und fern! Karussell sorgt für Spaß und Freude Kreuzauer Sport-Club 05 und Grundschule Kreuzau kooperieren Nicht mehr lange, dann wird das Lagerfeuer entfacht. Kinder und Jugendliche der Kreuzauer KG „Ahle Schlupp“ erlebten ein paar tolle Tage auf dem Zeltplatz Finkenheide. Mit selbstgebastelten Zeltfahnen starteten die Mädchen und Jungen am Samstag zu einer Zeltlager-Rallye bei der verschiedene Aufgaben erfüllt werden mussten. Am Abend schaute man auf einer Groß- Der Grundschulverband Kreuzau/Drove und der Kreuzauer SportClub 05 (KSC 05) haben im Juni 2016 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die das Ziel hat, neue Impulse für die fußballerische und sportliche Förderung von Kindern im Alter von 5-10 Jahren im Ortsteil Kreuzau zu setzen. Bereits im April 2016 hatte sich der KSC 05 für ein Förderprojekt des Fußballverbandes Mittelrhein beworben, welches insbesondere die Verknüpfung von Verein und Schule und die Stärkung des MädchenFußballs zur Aufgabe hat. Charly’s Werkstatt Kfz-Meisterbetrieb · Wartung von Klimaanlagen 52372 Kreuzau · Vor dem Bruch 4–6 Telefon (0 24 22) 90 11 50 · Telefax (0 24 22) 90 13 50 ● ASU- und AU-Service ● Kfz-Reparaturen ● Reifendienst ● Karosserie-Instandsetzung ● TÜV-Vorbereitungen ● TÜV-Abnahme ● TÜV-Eintragung (tägl. außer dienstags) (tägl. außer dienstags) Charly’s Rasenmäher-Center ● Verkauf und Reparatur von Rasenmähern Autorisierter ● Verleih von Vertikutiergeräten Fachhandelspartner ● Verkauf von Heckenscheren 32 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Karl-Heinz Krieger Immer schön cool bleiben! Unser Klimaanlagen-Service ist das ganze Jahr hindurch für Sie im Einsatz n: gszeite Öffnun –17.00 Uhr 7.30 hr Mo.–Fr. 8.30–13.00 U . a S pause Mittags 13.00 Uhr 5 2.1 – von 1 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 33 Nachdem nunmehr der KSC 05 für dieses Projekt vom Fußball Kreis Düren den Zuschlag erhalten hat, wird ab den Herbstferien 2016 einmal wöchentlich eine Fußball-AG in der Grundschule Kreuzau stattfinden. Durchgeführt wird die AG von einem jungen Fußballer, der im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) beim Fußball Kreis Düren beschäftigt ist, und neben der erforderlichen Übungsleiterlizenz über Erfahrung in der Jugendbundesliga verfügt. Vorgesehen ist diese AG zunächst mit Schwerpunkt auf den ersten beiden Schulklassen der Grundschule Kreuzau durchzuführen, und die Anmeldung zur Fußball-AG ist ab Beginn des kommenden Schuljahres in der Grundschule Kreuzau möglich. KSC 05 richtet Gemeindepokal aus Der Kreuzauer Sport-Club 05 (KSC 05) ist turnusmäßig 2016 Ausrichter des Gemeindepokals der Seniorenmannschaften der Gemeinde Kreuzau, welcher vom 24. bis 31.07. auf der KurtHoesch-Kampfbahn in Kreuzau ausgetragen wird. Die Vorrunde findet am Sonntag, den 24.07.2016 ab 13 Uhr statt, wobei Stockheim, Boich/Thum und Kreuzau sowie Drove, Rurtal und Winden in der Gruppenphase (2 Gruppen) aufeinandertreffen. Die beiden Erstplatzierten aus beiden Gruppen bestreiten dann die Halbfinalspiele am Freitag, den 29.07. ab 18.30 Uhr und die Endspiele werden am Sonntag, den 31.07. ab 14 Uhr ausgetragen. Am 31.07. findet ab 10 Uhr im Vorfeld der Endspiele ein großes Jugend-Schnuppertraining statt, zu dem alle fußballbegeisterten Kinder im Alter von 3-12 Jahren herzlich eingeladen sind. Neben einer Demonstration von Spiel- und Übungsformen der Fußballschule „Ballspass“, die auch vom 17.08. bis 19.08. ein Fußball-Camp während der Sommerferien auf dem Gelände der Kurt-HoeschKampfbahn durchführt, werden die Bambini, F- und D-Jugend des KSC 05 ihr Können im Rahmen von Freundschaftsspielen unter Beweis stellen. Ein buntes Rahmenprogramm mit Hüpfburg, Kinderschminken und Torwandschießen rundet die Veranstaltung ab. Der KSC 05 freut sich auf die Ausrichtung der vorgenannten Veranstaltungen und darauf, viele fußballbegeisterte Kinder und Erwachsene als Spieler und Zuschauer auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn begrüßen zu dürfen! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Weitere Informationen können der Homepage - www.sc kreuzau.de oder den KSC-Schaukästen entnommen werden. Kreuzauer A-Schülerinnen in Lohmar erfolgreich Nachdem Hannah und Charlotte Schönau sowie Raphaela Schmitz im vergangenen Jahr schon den WTTV-Pokalsieg bei den B-Schülerinnen feiern konnten erreichten Sie nun beim älteren Jahrgang im Einzelwettbewerb hervorragende Platzierungen beim WTTV-Top 32-Ranglistenturnier in Lohmar. Hannah Schönau setzte sich in ihrer Vorrundengruppe souverän durch und spielte sich in der KO-Runde bis ins Finale vor. Erst dort unterlag sie ihrer Gegnerin Anni Zhan aus Anrath. Ihre Schwester Charlotte erspielte sich in der Vorrunde Platz 2 und sicherte sich im Abschlussklassement den 9. Platz. Die Dritte im Bunde war Raphaela Schmitz. Nach unglücklichem Beginn in der Vorrunde steigerte sie sich in der Trostrunde, gewann dort 3 von 4 Spielen und wurde somit gute 21. im 32er-Feld. Die Erfolge auch in der Breite sind einmal mehr ein guter Beweis für die hervorragende Nachwuchsförderung in Kreuzau. Rebecca Frank bei Deutscher Meisterschaft in Topform Einen weiteren tollen Erfolg konnte die Kreuzauer TT-Nachwuchsspielerin bei der Deutschen Meisterschaft der Leistungsklasse C der Damen in Pforzheim verbuchen. Die 16-jährige Rebecca Frank setzte sich in ihrer Vorrundengruppe mit 3 Siegen sicher durch und erreichte nach weiteren überzeugenden Siegen über Achtel-, Viertelund Halbfinale das Endspiel. Nach großem Kampf und starker Leistung verlor sie dort knapp und unglücklich mit 2:3-Sätzen gegen Anabel Beck von der DJK SG Lahr. Auch im Doppel konnte Rebecca mit ihrer Partnerin Lena Nagel vom Post SV Gütersloh bis zum Achtelfinale überzeugen. Leider ereilte die Beiden dann im Viertelfinale recht unglücklich das Aus, da sie eine 2:0-Satzführung im dritten Satz nicht in den Sieg ummünzen konnten und am Ende mit 2:3 verloren. Dennoch kann Rebecca Frank mit den gezeigten Leistungen in Einzel und Doppel äußerst zufrieden sein und in den kommenden Jahren wird sicherlich noch viel von ihr zu erwarten sein. Kreuzauer Budo-Sportler sind Deutscher Meister Großartiger Erfolg für den Turnclub Kreuzau Leon Pauli und Samuel Kondziela vom Turnclub Kreuzau haben Anfang Juni in der Jugend-klasse der Deutschen Kata-Meisterschaft des Ju-Jutsu Verbandes in Maintal den 1. Platz und somit den Titel „Deutscher Meister im Jugendpokal Kodokan-Goshin-Jutsu" errungen. Ebenso anerkennenswert die Leistung der beiden jüngsten Teilnehmer aus Kreuzau. Mit ihren gerade mal 11 und 12 Jahren errangen Bastian Maul und Juliette Karim in einem starken Teilnehmerfeld den 3. Platz und erkämpften sich verdient die BronzeMedaille. In der gleichen Klasse sicherten sich Celine Frings und Tim Körner Platz 5 sowie Jan Keding und Leon Pauli Platz 6. Bei den Erwachsenen verpassten Franziska Paul und Steffen Nolden mit dem 4. Platz sowie Markus Mengels und Armin Brings mit dem 5. Platz knapp das Podium. Ebenso knapp ging es in der Kategorie der KimeNo-Kata zu. In der konnten sich Markus Mengels und Steffen Nolden den 4. Platz erkämpfen. www.turnclubkreuzau.de Erfolgreiche Budo-Sportler des Turnclubs Kreuzau: (v.l.) Samuel Kondziela, Sebastian Maul, Juliette Karim und Leon Pauli, Foto: Helmut Titz Tennis Kreisjugendmeisterschaften in Obermaubach Dieses Jahr fanden die Halbfinal- und Finalspiele der Kreisjugendmeisterschaften im Tennis der männlichen und weiblichen Klassen U12, U11 und U10 auf der Anlage des TC Obermaubach statt. Mit der Sparkasse Düren als Sponsor und dem gütlich gestimmten Wetter ließen sich alle Spiele ohne Regenunterbrechung absolvieren. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 33 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 34 Bei einer Vielzahl von Tennisinteressierten Eltern und Zuschauern ging aus dem U10 weiblich Finalspiel Jasmina Santej als Siegerin gegen Sophie Porschen mit 6:1, 6:1 hervor. Bei den Jungen setzte sich in gleicher Altersklasse Lennard Rausch deutlich (6:0, 6:0) gegen Ben Grun durch. In der U11 besiegte Charlotte Porschen Anna Baumann mit 6:2, 6:3 während sich bei den Jungen in einem spannenden Spiel Tom Weiler gegen Philipp Dohr erst im Champions-Tie-Break mit 6:3, 4:6 und 10:7) beweisen konnte. In der Spielklasse U12 endete bei den Mädchen das Finale zwischen Caroline Seiz und Stella Swiatek 6:1, 6:1 und Simon Keßler wurde gegen Felix Duwe mit 6:4 und 6:1 Jugendkreismeister. Es war eine gelungene Veranstaltung und eine gute Werbung für den Tennissport. Nächstes Erscheinungsdatum Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.08.2016. Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis spätestens Mittwoch, den 17. August 2016, 10.00 Uhr, per Mail einreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die Mailadresse: [email protected] entgegennehmen können. Texte sollten im Word-Format übermittelt werden. Die Übersendung von Papierdokumenten wird vom Verlag nur noch im besonderen Ausnahmefall akzeptiert. 34 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde „Eintracht Eule“ gewinnt Üdinger Fußballturnier ! Am 26.5.2016 fand auf dem Üdinger Sportplatz das traditionelle „Unser Dorf treibt Sport“-Fest statt. An dem Fußballturnier nahmen insgesamt 17 Mannschaften teil. Gespielt wurde auf 3 Kleinfeldern mit 4 Feldspielern plus Torwart. Die Leitung der Spiele oblag professionellen Schiedsrichtern, die alle Spiele ohne Vorkommnisse über die Runden brachten. Bei herrlichem Fußballwetter konnte pünktlich um 11 Uhr gestartet werden, und um 18 Uhr war die Siegerehrung. Die beste und stärkste Mannschaft „Eintracht Eule“ gewann verdient den Wanderpokal und erhielt einen Spielball dazu. Für die Plätze 2-4 gab es ebenfalls einen Pokal. Im Anschluss konnten die Sportfreunde Üdingen verdiente Mitglieder ehren: 25 Jahre Mitglied ist Frau Tanja Macherey 40 Jahre Mitglied ist Herr Josef Macherey 40 Jahre Mitglied ist Herr Johannes Prönen 50 Jahre Mitglied ist Herr Hermann-Josef Breuer 50 Jahre Mitglied ist Herr Rudolf Bongard Für die kleinen Zuschauer und Kinder war eine große Hüpfburg vorhanden, die auch den ganzen Tag über genutzt wurde. Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt und am Nachmittag erfreute man sich an einer großen Cafeteria. Die Veranstaltung endete gegen 20.30 Uhr. Die Üdinger Sportfreunde bedanken sich bei Allen, die zum Gelingen des Turniers beigetragen haben und freuen sich auf das nächste Fußballturnier 2017! Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 35 Risiken durch künstliche Fingernägel In den USA sind Nagelstudios fast so gut besucht wie Friseurgeschäfte: 90 Prozent der weiblichen Bevölkerung tragen dort künstliche Nägel. Auch in Deutschland lässt sich inzwischen fast jede zweite bis dritte Frau zwischen 15 und 50 Jahren mit natürlich gestalteten oder fantasievoll verzierten künstlichen Fingernägeln verschönern. Lange, feste Nägel sehen toll aus und werden immer beliebter. Die künstlichen Verlängerungen sind jedoch aus verschiedenen Gründen Ihre Apotheker Annette und Gerd Cremer mit Vorsicht zu genießen. Forscher von der Hautklinik der Universität Aachen haben bereits vor Jahren herausgefunden, dass die Dämpfe, die beim Befestigen und Aushärten von künstlichen Fingernägeln frei werden, Allergien der Haut hervorrufen können. Die zur Befestigung künstlicher Nägel häufig verwendeten Acrylate können eine Kontaktallergie auslösen. Und auch nach Entfernung der künstlichen Nägel kommt es nicht selten zu Infektionen mit Pilzen oder Bakterien und zu unschönen Veränderungen an den natürlichen Nägeln. In einer Studie wurden bei Patientinnen mikrobiologische Proben von jeweils zwei Stellen der veränderten Fingernägel genommen. Es wurden Pilzkulturen angelegt und weitere Labortests durchgeführt. Der Kaliumhydroxid(KOH)-Test, mit dem Pilzzellen aufgespürt werden können, war bei 83,3 Prozent der Patientinnen positiv. Am häufigsten fanden die Forscher Candida-Arten. Fazit der Studie: Bei Trägerinnen künstlicher Fingernägel sind Pilzinfektionen wesentlich häufiger als in der Allgemeinbevölkerung. Im Fall von Nagelveränderungen durch das Tragen künstlicher Nägel sind Infektionen mit Pilzerregern sehr weit verbreitet, fast schon die Regel. Es besteht damit auch ein erhöhtes Übertragungsrisiko für mikrobielle Infektionen auf Dritte. Daran, so mahnen die Forscher, sollten besonders Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Lebensmittelindustrie denken. Künstliche Fingernägel sollten für Küchen- und Pflegepersonal deshalb tabu sein. Viele Frauen entscheiden sich für künstliche Nägel, weil ihre eigenen porös und wellig sind – mögliche Hinweise auf eine Nagelerkrankung! Kunstnägel inklusive Kleber und sogar Gel oder Acryl zum Selbstmodellieren und die UV-Lampen zum Aushärten bekommt man bereits in der Drogerie. Aber: Eine professionelle Handhabung ist nur bei Fachkräften unter besonderen hygienischen Bedingungen gewährleistet. Pflegehilfsmittel und schützende Cremes für Hände und Nägel finden Sie auch in Ihrer Apotheke. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 35 Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 36
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