Amtsblatt 7/2016 - Gemeinde Kreuzau

Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 1
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
Feuerwe
hr Kreuz
Sirenen
au
heulen b
ald wied
er
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498
Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch,
Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11,
www.porschen-bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im
Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl.
Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt.
Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.
16. Jahrgang
22. Juli 2016
Nr.
7
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 2
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 3
Amtliche Mitteilungen
Kontakte
Gemeindeverwaltung Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0,
Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de,
E-Mail: [email protected],
Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200
Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr,
dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Feuerwehr/Rettungsdienst
Arztrufzentrale
Ärztliche Notrufnummer
Notfallpraxis
Zahnärztlicher Notdienst
Info-Zentrale für Vergiftungsfälle
Universitätsklinik Bonn
Polizei Notruf
Polizeiwache Kreuzau
Bezirksdienst Kreuzau
Polizeihauptkommissar Meier
Bezirk: Kreuzau westlich der Bahn,
Winden, Untermaubach, Obermaubach,
Schlagstein, Bergheim, Bilstein,
Langenbroich, Bogheim
Polizeihauptkommissar Nolden
Bezirk: Kreuzau östlich der Bahn,
Stockheim, Drove, Boich, Thum,
Leversbach, Üdingen
Gemeinsame Sprechzeiten
mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Nach Dienstschluss bei
Versorgungsstörungen (Wasser)
Wasserversorgungszweck Perlenbach
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas
St. Augustinus-Krankenhaus GmbH
Krankenhaus Düren GmbH
St. Marien Hospital
Kreuz-Apotheke
Victoria-Apotheke
Schiedsperson
Telefon-Seelsorge
Düren-Heinsberg-Jülich
evangelisch
katholisch
Telefon-Nr.
112
(01 80) 5 04 41 00
116 117
Roonstraße 30, Düren
(01 80) 5 98 67 00
(02 28) 1 92 40
110
(0 24 22) 50416 6312
(0 24 22) 50416 6331
(0 24 22) 50416 6332
Urbanusstr. 1,
Kr-Winden
(0 24 22) 507 450
(02422) 507 444
(0 24 72) 99 160
(0800) 4112244
(0800) 0793427
(0 24 21) 59 90
(0 24 21) 3 00
(0 24 21) 80 50
(08 00) 9 40 00 00
(08 00) 5 23 72 00
(0 24 22) 504154
(08 00) 1 11 01 11
(08 00) 1 11 02 22
Sirenenalarm:
Bitte beachten Sie die in dieser Ausgabe
enthaltenen Informationen.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
3
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 4
Dringend zuverlässige/r
Zustellerin/Zusteller für
Untermaubach
Schlagstein
gesucht!
Telefonische Anfragen unter Tel. 0 24 21/9 52 47 92
Bekanntmachung
Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil
Drove, 5. Änderung, „Grummersbenden“;
hier: Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung vom 29.06.2016
die 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde
Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, gemäß § 10
BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Mit der Planänderung wird folgende Änderung vorgenommen:
Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Breite von 13,0 m
und einer Tiefe von 16,0 m auf den Grundstücken Gemarkung
Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292. Für das neu entstehende
Baugrundstück gelten die Festsetzungen des angrenzenden Plangebietes WA 7 des ursprünglichen Bebauungsplanes D 13. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 13 wird um das neu entstehende Baugrundstück erweitert.
Der Wendehammer am Ende der Pater-Peters-Straße wird bis zur
Grenze der Parzelle Gemarkung Drove, Flur 1, Nr. 292, verlängert.
Die gemeindliche Grünfläche wird zurückgenommen und als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich:
Die 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde
Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird mit
dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Der 5. Änderungsplan liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung
Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Zimmer 346, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, während
der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00
Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 13.30
Uhr bis 17.00 Uhr.
H i n w e i s:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes
4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener Vermögensnachteile
nach den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 (2) Baugesetzbuch "Frist für die Geltendmachung der
Verletzung von Vorschriften“ wird auf Folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
Kreuzau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Besonders wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ aufgestellt, da die Grundzüge der Planung, öffentliche
Belange einschließlich der Belange von Natur und Landschaft nicht
berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren wurde gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c war
nicht anzuwenden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 30.06.2016
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau
Nr. A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
4
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 5
1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am
29.06.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, beschlossen.
Der Planbereich umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117. Die Änderung erfolgt zum
Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern.
2. Die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich:
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 § Abs. 1
BauGB liegt der Entwurf der 2. Änderung (vereinfachte Änderung)
des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. A 4,
Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“ mit der dazugehörigen
Begründung in der Zeit vom
01.08.2016 bis 02.09.2016
bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Bau-, Planungs- und
Wirtschaftsförderungsamt - Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00
Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB
in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem
Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister Kreuzau, Rathaus,
Bau-, Planungs- und Wirtschaftsförderungsamt - Zimmer 353,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, vorgebracht bzw. eingereicht
werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 08.07.2016
Der Bürgermeister
– Eßer -
Bekanntmachung
12. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil
Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier:
1.)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2.)
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1.) Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am
29.06.2016 die Aufstellung der 12. Änderung (vereinfachte
Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil
Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“,
gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in
der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.
Die vorgenannte Änderung erfolgt mit dem Ziele der Änderung
überbaubarer Grundstücksflächen und der Änderung der Festsetzung von maximal zulässigen Firsthöhen im Bereich des Kreisbauhofes/Rettungsleitstelle.
Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich:
2.) Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird in
Anwendung des § 13 Abs. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 11.
2001 in Anwendung des § 13 Ziffer 2 BauGB die Offenlage
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. F 2,
Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“,
12. Änderung, mit der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit
vom
01.08.2016 bis 02.09.2016
bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00
Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB
in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem
Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift beim Bürgermeister Kreuzau, Rathaus,
Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, vorgebracht werden
können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
5
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 6
Hinweis zum vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 BauGB im „vereinfachten
Verfahren“ aufgestellt, da durch die Änderung des Bebauungsplans
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen.
H i n w e i s:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes
4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener Vermögensnachteile
nach den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 (2) Baugesetzbuch "Frist für die Geltendmachung der
Verletzung von Vorschriften“ wird auf Folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
Kreuzau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 30. 06. 2016
- Ingo Eßer -
Bekanntmachung
18.07.2016
Ablauf der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau
Gem. § 14 Abs. 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhofsordnung – der Gemeinde Kreuzau beträgt die
Nutzungszeit für Gräber, die vor dem 31.12.2004 erworben wurden,
40 Jahre. Seit dem 01.01.2005 ist die Nutzungszeit auf 30 Jahre
festgesetzt worden.
Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten Grabstätten werden gebeten, sich umgehend mit der Friedhofsabteilung der
Gemeinde zwecks Nach- bzw. Neuerwerb in Verbindung zu setzen.
Die Friedhofsabteilung ist montags bis freitags unter der Rufnummer
02422/507-466 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen.
6
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
Besteht kein Interesse an einem Nach- bzw. Neuerwerb, wird unter
Hinweis auf § 3 Abs. 2 der Friedhofsordnung gebeten, das Grabmal
und die Grabumrandung einschließlich der Fundamente zu entfernen. Soll die Einebnung durch die Gemeinde ausgeführt werden,
bitte ich um Mitteilung an die Friedhofsabteilung.
Es handelt sich um folgende Grabstätten:
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer Ungepflegte Gräber auf den Friedhöfen
in der Gemeinde Kreuzau
Die nachfolgend aufgeführten Grabstätten sind ungepflegt. Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert die Grabstätte innerhalb
der nächsten 4 Wochen in Ordnung zu bringen. Im Falle einer nicht
Beachtung kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen,
einebnen und einsähen sowie die Grabmale beseitigen lassen.
Es handelt sich um folgende Grabstätten:
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer –
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 7
Bezirksregierung Köln
50667 Köln, den 07.07.2016
Dezernat 33
Zeughausstraße 2-10
-Ländliche Entwicklung,
Telefon: 0221 / 147 - 2033
BodenordnungFlurbereinigung Soller-Frangenheim
Az.: 33.43 -5 11 01-
Vorläufige Besitzeinweisung
mit Überleitungsbestimmungen
zum Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim
In dem Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim, Kreis Düren,
wird hiermit die vorläufige Besitzeinweisung für sämtliche durch den
1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan Soller-Frangenheim zugewiesenen Abfindungen angeordnet [§ 65 des Flurbereinigungsgesetzes
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976
(BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008
(BGBl. I S. 2794)].
Gleichzeitig werden die einen Bestandteil dieses Verwaltungsaktes
bildenden Überleitungsbestimmungen erlassen.
Allgemeiner Stichtag für die Bemessung der Wertgleichheit der Landabfindung im Sinne des § 44 Absatz 1 Sätze 3 und 4 FlurbG ist der
31.10.2016. Abweichend von diesem allgemeinen Stichtag gehen
Besitz, Verwaltung und Nutzung an den durch den 1. Entwurf zum
Flurbereinigungsplan Soller-Frangenheim ausgewiesenen neuen
Grundstücken mit den in den Überleitungsbestimmungen aufgeführten Zeitpunkten auf die Empfänger der Abfindungsgrundstücke
über. Die bisherigen Besitz-, Verwaltungs- und Nutzungsrechte an
den alten Grundstücken erlöschen zu diesen Zeitpunkten. Die
Aberntung und Räumung der alten Grundstücke muss bis zu diesen
Terminen beendet sein. Die sonstigen Rechtsverhältnisse, insbesondere die Eigentumsrechte, bleiben unverändert.
Die vorläufige Besitzeinweisung mit Gründen sowie die Überleitungsbestimmungen liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
einen Monat lang während der Dienststunden aus bei der Gemeinde
Vettweiß, Gereonstr. 14, 52391 Vettweiß, Raum 022 (Foyer).
Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen
Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung.
Innerhalb von drei Monaten, vom ersten Tage der öffentlichen
Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes an gerechnet, können
mangels einer Einigung zwischen den Vertragspartnern bei der
Bezirksregierung Köln -Dezernat 33- folgende Festsetzungen beantragt werden:
a) angemessene Verzinsung einer vom Eigentümer zu leistenden
Ausgleichszahlung durch den Nießbraucher (§ 69 Satz 2 FlurbG),
b) Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder anderweitiger
Ausgleich
infolge eines eventuellen Wertunterschiedes zwischen dem alten und
neuen Pachtbesitz (§ 70 Absatz 1 FlurbG),
c) Auflösung des Pachtverhältnisses infolge wesentlicher Erschwernis
der Bewirtschaftung des neuen Pachtbesitzes (§ 70 Absatz 2
FlurbG).
Die Anträge zu a) und b) können von den beiden Vertragspartnern,
der Antrag zu c) kann nur vom Pächter gestellt werden (§ 71
FlurbG).
Die Grenzen der durch den 1. Entwurf des Flurbereinigungsplanes
zugewiesenen neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen
und durch dauerhafte Grenzzeichen abgemarkt worden. Die neue
Feldeinteilung wurde den Beteiligten in der Zeit vom 28.06.2016 bis
zum 30.06.2016 erläutert und auf Antrag in der Örtlichkeit angezeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass verlorengehende Grenzzeichen nicht wiederhergestellt werden.
Gründe
Der Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung ist gemäß § 65 FlurbG
zulässig und gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift kann die Flurbereinigungsbehörde die Beteiligten vorläufig in den Besitz der neuen
Grundstücke einweisen, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit
übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und
Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältnis der
Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten feststeht.
Diese tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 65 FlurbG sind im
Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim gegeben.
Durch den vorgesehenen Neubau der Bundesstraße B 56n - Ortsum-
gehung Soller/Frangenheim mit Kurvenbegradigung Froitzheim und
den damit verbundenen Maßnahmen ergeben sich Durchschneidungen und Anschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender
Flächen, wodurch unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und
-formen entstehen würden. Zudem werden bestehende Wegeverbindungen unterbrochen, wodurch die Zuwegung zu den Grundstücken
erschwert wird. Es besteht ein erhebliches Interesse der Beteiligten,
die durch den Neubau dieser Straße enteignend oder sonst wie
schwer betroffen werden, daran, dass die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden, derartige Schäden von vornherein durch
Zuweisung geeigneter anderer landwirtschaftlicher Flächen zu
vermeiden. Die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür schafft die
vorliegende Besitzeinweisung.
Mit Rücksicht auf die Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde,
die Nachteile Privater aus öffentlichen Baumaßnahmen so bald als
möglich zu beheben, entspricht es nach alledem pflichtgemäßen
Ermessen, die Beteiligten bereits vor der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig
einzuweisen.
Die Zulässigkeit des Erlasses der Überleitungsbestimmungen folgt
aus den §§ 65 Absatz 2 und 62 Absatz 2 FlurbG. Der Vorstand der
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Soller-Frangenheim ist
zu den Überleitungsbestimmungen gehört worden. Die unter a) bis
c) aufgeführten Anträge entsprechen den §§ 69 bis 71 FlurbG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach
seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln
-Dezernat 3350606 Köln
oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln
-Dezernat 33Robert-Schuman-Straße 51
52066 Aachen
unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.
Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2
Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in
der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf
auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der
Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff
EGVP.
Hinweise:
• Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere
technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen
technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
• Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden
sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet
werden.
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490), wird die
sofortige Vollziehung des vorgenannten Verwaltungsaktes angeordnet
mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen den Verwaltungsakt keine
aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Es liegen auch die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen
Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 80 Absatz 2
Nr. 4 VwGO vor.
Nach dieser Vorschrift kann die sofortige Vollziehung angeordnet
werden, wenn sie im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden
Interesse von Beteiligten liegt. Die bereits oben dargelegten Gründe
einer vorläufigen Besitzregelung rechtfertigen zugleich den Sofortvollzug. Insbesondere liegt es im öffentlichen Interesse, dass eine
zügige und ordnungsgemäße Abwicklung des Flurbereinigungsverfahrens erreicht und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen
Flächen sichergestellt wird. Der tatsächliche Besitzübergang lässt sich
durch die ineinandergreifenden Besitzregelungen des 1. Entwurfes
des Flurbereinigungsplanes nur gleichzeitig für alle Beteiligten des
Verfahrens gemeinsam durchführen. Jede Verzögerung des BesitzAmtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
7
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 8
übergangs würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr
bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im
Herbst stattfinden kann. Diese allgemeinen Vollzugsinteressen überwiegen das Interesse von Widerspruchsführern an der aufschiebenden
Wirkung der von ihnen möglicherweise eingelegten Rechtsbehelfe.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beantragt werden bei dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
- 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten
und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO
VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NRW. S. 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3
des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils
geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle
des Oberverwaltungsgerichtes übermittelt werden. Näheres hierzu
entnehmen Sie bitte der Internet-Seite http://www.ovg.nrw.de unter
dem Punkt Elektronischer Rechtsverkehr.
Hinweise:
• Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere
technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen
technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
• Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden
sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet
werden.
Im Auftrag
(LS)
gez. Rombey
Oberregierungsvermessungsrätin
Hinweis:
Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/soller_frangenheim
Bezirksregierung Köln
50667 Köln, den 24.06.2016
Dezernat 33
Zeughausstraße 2-10
-Ländliche Entwicklung,
Telefon: 0221 / 147-2033
BodenordnungFlurbereinigung Soller-Frangenheim
Aktenzeichen: 33.43 -5 11 01-
Feststellung der Ergebnisse
der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim werden hiermit
gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung
vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des 3. Änderungsbeschlusses vom 24.03.2014 unterliegenden Flurstücke wie
folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie
13.06.2016 in der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen,
Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen, ausgelegen haben und
von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind.
Gründe
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32
FlurbG zulässig und gerechtfertigt.
Die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke
sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden. Die
Unterlagen und Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung
haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und
Nebenbeteiligte) am 13.06.2016 in der Bezirksregierung Köln,
Dienstgebäude Aachen, Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen,
8
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
ausgelegen. Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden darüber
hinaus über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch
Übersendung eines Einlagenachweises unterrichtet. Die Ergebnisse
der Wertermittlung der Grundstücke sind in einem Anhörungstermin am 13.06.2016 erläutert worden.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Bewertung vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen vorgetragen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach
seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln
-Dezernat 3350606 Köln
oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln
-Dezernat 33Robert-Schuman-Straße 51
52066 Aachen
unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.
Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2
Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in
der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf
auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der
Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff
EGVP.
Hinweise:
• Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere
technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen
technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
• Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden
sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Im Auftrag
(LS)
gez. Rombey
Oberregierungsvermessungsrätin
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNG
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN
Flurbereinigung GEY
Az.: — 33.46 – 5 07 02 —
50667 Köln, den 09.06.2015
Zeughausstr. 2-10
Tel.: 0221-147-2033
Schlussfeststellung
Im Flurbereinigungsverfahren Gey wird hiermit gemäß § 149 des
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), die Schlussfeststellung
angeordnet. Es wird festgestellt, dass
1. die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und dem dazu ergangenen Nachtrag 2 bewirkt ist,
2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden mussen,
3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind,
4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben.
Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft.
Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung
Gey. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.
Gründe
Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfügung getroffenen
Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Das
Grundbuch und die sonstigen öffentlichen Bucher sind berichtigt
und die Unterlagen fur die Berichtigung des Liegenschaftskatasters
sind an die zuständige Behörde abgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach
seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 9
Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln
oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33,
50670 Köln
unter Angabe des Aktenzeichens.
Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2
Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876)
in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte
der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff
EGVP.
Hinweise:
· Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
· Falls die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt
werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet
werden.
Im Auftrag
(LS) gez. Fehres
Ltd. Regierungsvermessungsdirektor
Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der InternetSeite der Bezirksregierung Köln http://www.bezregkoeln.nrw.de/
brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/gey/index.html
veröffentlicht.
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNG
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN
50667 Köln, den 10.05.2016
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung FLURBEREINIGUNG HAMBACH-WEST Zeughausstr. 2 - 10
Az.: – 33.45 – 14063 –
Tel.: 0221-147-2033
FESTSTELLUNG DER ERGEBNISSE
DER WERTERMITTLUNG
Im Flurbereinigungsverfahren Hambach-West werden hiermit
gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung
vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund der Änderungsbeschlüsse 9 bis 18 unterliegenden Flurstücke so festgestellt,
wie sie am 08.12.2015 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude
Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung erläutert worden sind.
Gründe
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32
FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln
erläutert worden, Einwendungen gegen die Bewertung sind von den
Beteiligten nicht erhoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach
seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln
oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33,
50670 Köln
unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.
Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2
Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876)
in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte
der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff
EGVP.
Hinweise:
• Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere
technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen
technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
• Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden
sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet
werden.
Im Auftrag
(LS)
gez. Frauenrath
(Regierungsvermessungsdirektorin)
Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der InternetSeite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/hambach_west/index.html
Ideen,
die
cken!
beeindru
Druckerei & Agentur & Verlag
Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich
Tel. (0 24 21) 73912 • Fax (0 24 21) 73011
[email protected] • www.porschen-bergsch.de
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
9
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 10
10 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 11
INFORMATIONEN
der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt
von Bürgermeister Ingo Eßer
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
am 29.06.2016 hat die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
stattgefunden.
Über die gefassten Beschlüsse möchte ich Sie wie folgt informieren:
Durchführung einer Einwohnerversammlung zur beabsichtigten
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Mit Vorlage Nr. 34/2016 zum 02.05.2016 hat die Verwaltung zum
Antrag der Fa. Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH den Beschlussvorschlag unterbreitet für das Betriebsgelände den Aufstellungsbeschluss
für einen neuen Bebauungsplan E 29 zu fassen und gleichzeitig die
Verwaltung zu ermächtigen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach
den Vorschriften des BauGB durchzuführen.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.05.2016
wurde einstimmig beschlossen, die abschließende Beratung um eine
Sitzungsrunde zu verschieben. Gleichzeitig wurde aber auch festgelegt, bereits frühzeitig vor den Sommerferien die angrenzenden von
der Planung betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner umfassend zu informieren und diesen Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen und Anregungen zu äußern.
Da der Bau- und Planungsausschuss keine Beschlusskompetenz hat,
die nächste Ratssitzung erst am 29.06.2016 stattgefunden hat und
die Einladung im Amtsblatt bereits am 10.06.2016 erfolgen musste,
lagen die Voraussetzungen zur Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung in
seiner Sitzung am 29.06.2016 einstimmig genehmigt. Die Einwohnerversammlung hat am 28.06.2016 in der Festhalle Kreuzau unter
großer Beteiligung der Bevölkerung stattgefunden. Die hieraus gezogenen Erkenntnisse werden in die Beratungen nach der Sommerpause einfließen.
Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Kreis Düren;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Anfang Juni 2016 wurde ich durch die CDU-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau informiert, dass durch das Ausscheiden eines
Ratsmitgliedes im vergangenen Jahr und den damit verbundenen
notwendigen Umsetzungen in Ausschüssen und sonstigen Vertretungen der Gemeinde, die Besetzung eines stellvertretenden Mitgliedes
in die Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes
Kreis Düren versäumt worden sei. Gleichzeitig wurde Herr Josef
Gilles als stellvertretendes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung vorgeschlagen. Da das ordentliche Mitglied aus beruflichen
Gründen an der nächsten Sitzung der Zweckverbandsversammlung
am 20.06.2016 verhindert war, lagen die Voraussetzungen zur Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau hat diese Dringlichkeitsentscheidung bestätigt.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau
zum 31.12.2015
Gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung habe ich dem Rat den
Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis gebracht. Gegenüber der Planung ergibt sich eine Verbesserung von rund 2,9 Mio. €,
so dass die Ergebnisrechnung ohne Fehlbedarf abschließt. Dadurch
wird eine weitere Verringerung des Eigenkapitals vermieden.
Der Rat hat nunmehr einstimmig den Entwurf zur Kenntnis genommen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der
Gemeinde Kreuzau
Mit Vorlage 19/2016 vom 10.03.2016 habe ich in einer umfangreichen Vorlage die Erfordernisse und Vorgaben zur Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau dargelegt. Auch die Verwaltung steht vor der Herausforderung einer nutzerorientierten, effizienten und innovativen Digitalisierung. Internet
und moderne Informationstechnik leisten einen wichtigen Beitrag
für den Prozess des Umbaus und der Modernisierung der öffent-
lichen Verwaltung auf elektronischer Grundlage. Die Visionen des EGovernments ist, das Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse zwischen Politik, Verwaltung, Bürgern und der Wirtschaft von jedem Ort, zu jeder Zeit und mit jedem Medium erfolgen
können, und zwar schnell, einfach, sicher und kostengünstig. Die
entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen haben der Bund
und das Land zwischenzeitlich getroffen. Das Gesetz zur Förderung
der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) soll ein
wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zum
Bürokratieabbau sein. Es soll die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung verbessern und Behördengänge einsparen. Im digitalen Zeitalter kann
dies als eine berechtigte Erwartung an eine moderne Verwaltung
angesehen werden.
Der Rat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem grundsätzlich einzuführen. Die tatsächliche
Einführung hat sich der Rat jedoch u.a. aus finanziellen und personellen Gründen für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten.
Errichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle
Die CDU-Fraktion hat im Februar 2016 einen Antrag bezüglich der
Einrichtung einer Großtagespflegestelle in der Gemeinde Kreuzau
gestellt. Um Kinder in die Kindertagespflege betreuen zu können, ist
eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes ab dem ersten Tageskind erforderlich. Normalerweise betreut eine Tagesmutter/ein Tagesvater bis
zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder dem Haushalt der Kindeseltern. In NRW ist es aber auch möglich, im Verbund (Großtagespflegestellen) aus zwei oder max. drei Tagesmüttern/Tagesvätern bis
zu neun Kindern zu betreuen. Dieses Angebot sollte in Kreuzau
gemäß dem vorliegenden Antrag geschaffen werden.
Für die Großtagespflegestelle müssen entsprechende geeignete
Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Diese müssen kindgerecht und
sicher sein. Es sollte ausreichender Platz zum Spielen und Schlafen
sowie für die tägliche Pflege der Kinder zur Verfügung stehen. Das
Kreisjugendamt Düren hat auf Nachfrage bestätigt, dass insbesondere
im U3-Bereich in Kreuzau ein entsprechender Bedarf vergeben ist.
Durch intensive Bemühungen des Kath. Forums für Erwachseneund Familienbildung Düren-Eifel als Kooperationspartner des Kreisjugendamtes Düren im Bereich der Kindertagespflege konnten im
Hauptort Kreuzau Räumlichkeiten gefunden werden, die sich zum
Betrieb einer Großtagespflegestelle herrichten lassen.
Die antragstellende Fraktion begründet ihren Antrag mit der Unterversorgung im Bereich der U3-Betreuung. Letztlich wurde mehrheitlich die Meinung vertreten, dass das Projekt mittlerweile so weit entwickelt sei und zudem die fachliche Zuständigkeit des
Kreisjugendamtes und nicht der Gemeinde Kreuzau gegeben sei, so
dass über den Antrag nicht mehr abgestimmt werden müsste. Der
Antrag wurde mit 16 Ja-Stimmen, bei 17 Nein-Stimmen abgelehnt.
Gleichwohl wird durch das Kreisjugendamt weiterhin die Möglichkeit zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle geprüft. Über die
weitere Entwicklung werde ich Sie selbstverständlich informieren.
Erneute Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
Windkraft
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf ich Sie auf meine Informationen in der Bürgermeisterinformation im Amtsblatt März und
April 2016 verweisen.
Die erneute Offenlage hat in Anwendung der Vorgaben des BauGB
in der Zeit vom 29.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Offenlage
wurden dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen der städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Der Rat ist meinen Beschlussvorschlägen
mehrheitlich gefolgt. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau wurde beschlossen. Diese wird nunmehr der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Nach Vorliegen
der Genehmigung erreicht die Flächennutzungsplanänderung mit
der öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
5. Änderung des Bebauungsplans D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“
Im Rahmen der städtebaulichen Abwägung des zu treffenden Satzungsbeschlusses hat der Entwurf der 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13 in der Zeit vom 01.02. bis 04.03.2016 im
Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und Beschwerden hierzu sind nicht eingegangen.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
11
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 12
lediglich eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben, die
Berücksichtigung gefunden hat. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt und
die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen.
2. Änderung des Bebauungsplans A 4, Ortsteil Bogheim
Der Eigentümer eines Grundstücks in der Gemarkung Bogheim hat
die Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim
zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses beantragt. Dieses
grenzt an die Erschließungsstraße „Am Hauweg“, für den der Bebauungsplan A 4 gilt. Für den in Rede stehenden Bereich ist es sinnvoll
anstelle der Erweiterung der Innenbereichssatzung den Bereich in
den bestehenden Bebauungsplan A 4 zu integrieren.
Neben spezifischen Festsetzungen gelten für das neu entstehende
Baugrundstück die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes
A 4 sowie die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften. Der Rat
der Gemeinde Kreuzau hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und die Verwaltung beauftragt, das
baurechtliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Kreuzau
Im Mai 2016 hat die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen des
Kreises Düren die 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Ortsteil
Kreuzau, beantragt. Hintergrund für den Antrag ist die geplante bauliche Erweiterung des Feuerwehrtechnischen Zentrums in KreuzauStockheim. Die Erweiterung umfasst eine Mehrzweckhalle sowie einen
Verwaltungstrakt für den Rettungsdienst. Um den geplanten Neubau
errichten zu können, musste der bisherige Bebauungsplan geändert
werden. Die Bebauungsplanänderung umfasst dabei eine Erweiterung der bebaubaren Fläche in Richtung Marienstraße, etwa auf
Höhe der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Dieser Bereich ist
im bisherigen Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze ausgewiesen.
Die Bebauungsplanänderung umfasst zudem die Änderung des
Maßes der baulichen Nutzung im Bereich der Erweiterung. Die
maximal festgesetzte Firsthöhe wurde auf 14,50 m geändert.
Bei dem Antrag handelt es sich um die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein öffentlich und regional bedeutsames
Vorhaben, das für Sicherheiten zum Wohle der Bevölkerung dient.
Das geplante Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar und stellt
keinen signifikanten Eingriff in Natur und Landschaft dar. Aus den
vorstehenden Gründen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig dem Antrag stattgeben und die 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Ortsteil Stockheim, beschlossen. Als nächster Verfahrensschritt wird die Verwaltung die Offenlage gemäß § 3 BauGB bzw. die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durchführen.
Verkehrsberuhigungselemente in der Drovestraße im Ortsteil Drove
Nach teilweiser kontrovers geführter Diskussion ob ein Abbau oder
eine Umgestaltung der ortseingangs (von Kreuzau kommend)
befindlichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erforderlich sei,
wurde durch den Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig der
Beschluss gefasst, die vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente
durch optisch Ansprechendere zu ersetzen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag dem Rat zu unterbreiten.
Festlegung der Inhalte im Rahmen der Aufstellung des Integrierten
Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Im Amtsblatt Mai 2016 habe ich Sie über den Grundsatzbeschluss
zur Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan)
für den Ortsteil Kreuzau informiert. Der Rat hat nunmehr die konkreten Inhalte unter Einbeziehung von Ideen und Anregungen aller
Fraktionen festgelegt. Die Verwaltung wurde ermächtigt ein Planungsbüro mit der Umsetzung zu beauftragen.
Über den Umsetzungsstand werde ich Sie im Amtsblatt fortlaufend
unterrichten. Online finden Sie weitere Informationen auch unter:
www.kreuzau.de/masterplan.
Besetzung der Stelle eines/einer Schulleiters/in an der KGS An der
Rur
Der Schulleiter der KGS An der Rur, Herr Manfred Franz, scheidet
mit Ende des Schuljahres 2015/2016 aus dem Dienst aus. An dem
Verfahren zur Neubestellung ist auch die Gemeinde beteiligt. Damit
die Stelle bereits wieder zum Schuljahresbeginn 2016/2017 besetzt
werden konnte, wurde bereits am 18. Mai 2016 im Anschluss an eine
Sitzung des Schulausschusses eine Dringlichkeitsentscheidung
gefasst.
12 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Diese wurde vom Rat nunmehr wie folgt bestätigt:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 18.05.2016 gem. § 60 Absatz 1 Satz 3
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese hat folgenden Wortlaut:
„Dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln, Frau Eva-Marie van
den Boom als Schulleiterin der KGS An der Rur zu bestellen, wird
zugestimmt.“
Ingo Eßer
Bürgermeister
Durchführung einer
Einwohnerkonferenz in Boich
am 01.09.2016
Am 3.12.2015 hat der Rat mehrheitlich den Beschluss gefasst, in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau Einwohnerkonferenzen durch zu führen.
Die Einwohnerkonferenzen werden einberufen, weil die politischen
Vertreter/innen sich für die Sorgen, Probleme und Wünsche des
jeweiligen Ortsteils interessieren und eigens in die Ortschaft
kommen, um diese zu erfahren. Es geht ausschließlich darum, die
Einwohner/innen sprechen zu lassen und ihnen zuzuhören. Am Tag
der Einwohnerkonferenz können keine Entscheidungen getroffen
werden. Die Anliegen werden den Fachausschüssen und dem Rat
vorgelegt, dort beraten und entschieden.
Einwohner/innen, die nicht anwesend sein können oder nicht
öffentlich sprechen wollen, können ihre Anliegen schriftlich vortragen oder bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7,
Zimmer 234, 52372 Kreuzau einreichen. Die schriftlichen Eingaben
der Ein-wohner/innen werden während der Konferenz verlesen,
damit alle Anwesenden die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu
nehmen und sich hierzu zu äußern.
Zur Einwohnerkonferenz darf ich hiermit alle Einwohner/innen des
Ortsteils Boich recht herzlich einladen.
Die Einwohnerkonferenz findet am 01.09.2016 um 19.00 Uhr in der
Bürgerhalle Boich, Auf dem Schildchen 7a, 52372 Kreuzau-Boich
statt.
Mit freundlichen Grüßen
-Ingo EßerBürgermeister
Feuerwehr Kreuzau –
Sirenen heulen bald wieder
Die Gemeinden sind rechtlich verpflichtet, die Gefahrenabwehr bei
Bränden und Unglücksfällen sicherzustellen; hierfür unterhalten die
Gemeinden die Feuerwehren.
In Kreuzau wird die Aufgabe von der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen. Anders als in den Großstädten üblich, besteht eine Freiwillige Feuerwehr nicht aus bezahlten Mitarbeitern, sondern setzt
sich nur aus freiwilligen Kräften zusammen - also ehrenamtlich
tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich zum Wohl und Schutz der
örtlichen Bevölkerung einsetzen.
Die Alarmierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr
erfolgte bis zum Jahr 1993 ausschließlich über Sirenen.
Ab 1993 wurde die Alarmierung schrittweise auf die „stille Alarmierung“, also auf die Alarmierung mittels eines sogenannten Meldeempfängers umgestellt.
Die Meldeempfänger sind kleine, handliche Geräte, die bei Notrufen
über die „112“ von der Leitstelle der Feuerwehr durch ein Funksignal
entsprechend den organisatorischen Regelungen der jeweiligen
Feuerwehr ausgelöst werden.
Diese Geräte passen in jede Hosentasche und wurden seit der
Umstellung der Alarmierungsart zum ständigen Begleiter eines/r
jeden Feuerwehrangehörigen.
Sobald das Gerät auslöst, bedeutet dies, dass eine Gefahrensituation
eingetreten ist und die Hilfe der Feuerwehr benötigt wird, so dass
höchste Eile geboten ist.
Aber wie das so ist mit der Technik, sofern ein solches Gerät defekt
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 13
ist oder vielleicht keinen Empfang hat (oder vielleicht auch nur
vergessen wurde), kann der oder die Feuerwehrangehörige nicht
alarmiert werden.
Gerade heutzutage, wo im Trend der Zeit immer mehr Feuerwehrangehörige nicht mehr am Ort der Wohnung arbeiten und teilweise
weite Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Kauf nehmen
müssen und deshalb häufig nicht bei Einsätzen zur Verfügung
stehen können, ist es für die Freiwillige Feuerwehr immens wichtig,
wenigstens die Feuerwehrangehörigen sicher alarmieren zu können,
die sich vor Ort aufhalten.
Insbesondere bei Schadenslagen, in denen Menschenleben in Gefahr
sind oder die Gefährdung großer Sachwerte besteht, wird jede verfügbare Einsatzkraft dringend benötigt, um schnelle und qualifizierte
Hilfe leisten zu können.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, Strategien zu finden, mit denen
es möglich ist, zumindest den Tücken der Technik entgegenzuwirken.
Da die Sirenen schon immer zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt wurden, hat sich die Gemeinde Kreuzau in Zusammenarbeit
mit der Freiwilligen Feuerwehr dazu entschlossen, in besonderen
Gefahrenlagen zusätzlich zur stillen Alarmierung wieder die Sirenen
laufen zu lassen.
Unter folgenden Voraussetzungen werden daher ab dem
01.10.2016 die Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehr laufen:
- der Notruf lässt vermuten, dass indirekt oder direkt Menschenleben in Gefahr sind oder
- der Notruf lässt vermuten, dass große Sachwerte gefährdet sind.
In den übrigen Fällen werden die Alarmierungen weiter über die
Meldeempfänger, also „still“ erfolgen.
Warnung vor Gefährdungen
Neben der Alarmierung für die Feuerwehr, werden die Sirenen weiterhin zur Warnung der Bevölkerung, z. B. bei Rauch- oder Schadstoffwolken, plötzlichen Hochwassergefahren oder Schäden an den
Staumauern der Talsperren sowie im Katastrophenfalle eingesetzt.
Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Änderung in der
Alarmierung, dass die Sirenen (auch zu Ihrem Schutz) wieder öfter als
bisher laufen und Sie müssen zukünftig verstärkt auf das Sirenensignal achten, um feststellen zu können, ob es sich um eine Alarmierung der Feuerwehr oder eine Alarmierung im Katastrophenfall oder
vielleicht auch nur um einen Probelauf handelt.
Daher eine wichtige Bitte: Machen Sie sich mit den folgenden
Alarmierungstönen der Sirenen vertraut.
Alarmierung der Feuerwehr
Hierzu wird folgender Ton verwendet:
Ist die Gefahr vorüber, so wird Entwarnung mit folgendem Ton gegeben
Probelauf für die Sirenen „Heul doch!“
Um die Funktionsfähigkeit aller Sirenen zu überprüfen und Sie mit
den Sirenenalarmen vertraut zu machen, findet am 08.08.2016 um
16.00 Uhr ein Probealarm statt.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
13
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:48 Seite 14
14 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 15
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
15
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 16
■ Wohndesign in Glas
■ Exclusive Spiegel
Steinbißstraße 7 · 52353 Düren-Echtz (Nähe Kirche)
en
Telefon (0 24 21) 8 66 63 · Telefax (0 24 21) 8 23 73
uch e
s
e
B
er
E-Mail: [email protected]
uns
ng
Sie
tellu
s
s
Au
■ Glasreparaturen ■ Isolierglas in Altbaufenster
■ Fenster, Türen und Wintergärten ■ Duschabtrennungen
■ Abdichtungs- und Versiegelungsarbeiten
16 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
und Glastische
■ Sandstrahldekore
aus Glas
■ Künstlerische
Glasgestaltung
■ Glastüren und
Vitrinen
■ Geschenkboutique
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 17
Freiwillige Feuerwehr Kreuzau
nutzt Firmengelände
zu Übungszwecken
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau, Löschgruppe Stockheim, übte
am Dienstag dem 07.06.2016 auf dem Betriebsgelände der Firma
Niederauer Mühle. Unter den wachsamen Augen des Leiters der
Feuerwehr Kreuzau sowie des Brandschutzbeauftragten der Papierfabrik Niederauer Mühle, wurde in zwei Übungen der Bereich der
technischen Hilfeleistung beübt.
In der ersten Übung wurde eine Situation simuliert, wonach
zwischen einem Fahrzeug und einem LKW-Container eine Person
eingeklemmt war. Bei einer zweiten Übung, welche aufgrund des
anhaltenden Regens in einer Halle durchgeführt wurde, war die
angenommene Situation, dass bei Verladearbeiten ein Transportgut
abgerutscht ist und eine Person eingeklemmt hatte.
Für die Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau sind solche Übungstage
sehr wichtig. Die geübten Rettungsmaßnahmen stellen einen nicht
unerheblichen Teilbereich des Feuerwehralltags dar. Hierdurch
gewinnt man zunehmend mehr Orientierung und Sicherheit im
Ernstfall.
Als Nebeneffekt wird das weitläufige Betriebsgelände kennengelernt,
was ebenfalls im Ernstfall von großem Vorteil ist.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Freiwilligen Feuerwehr
Kreuzau und der Papierfabrik Niederauer Mühle besteht mittlerweile
schon über viele Jahre. Der nächste Übungsabend mit einem
anderen Thema und einer anderen Löschgruppe ist schon geplant.
20 Jahre Städtepartnerschaft
Kreuzau – Plancoët
Einladung zum Festkommers
Vor 20 Jahren, im Mai 1996, haben der damalige Bürgermeister der
Gemeinde Kreuzau, Hans Zens, und der damalige Bürgermeister der
französischen Gemeinde Plancoët, Marcel Legoff, die Partnerschaftsurkunde unterschrieben, mit der die Verbundenheit der beiden Orte
bekundet wurde. Diese Partnerschaft hat bis heute Bestand und soll
gebührend gefeiert werden.
Bereits in der Zeit vom 15. – 17. Juli 2016 wurde das Jubiläum in
Plancoët gemeinsam gefeiert. Der Gegenbesuch der französischen
Gäste in Kreuzau ist für die Zeit vom 02. - 04. September anlässlich
des Ortsfests geplant. Höhepunkt in Kreuzau soll der Festkommers
am 03. September 2016 in der Festhalle Kreuzau sein, der mit dem
Hissen der beiden Landesfahnen auf dem neu gestalteten Vorplatz
der Festhalle beginnt.
Ab 19.00 Uhr sind dann alle Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger
zum offiziellen Teil des Partnerschaftstreffens eingeladen. Die Reden
der beiden aktuellen Bürgermeister Ingo Eßer und Patrick Barraux
sowie der beiden Vorsitzenden der Partnerschaftskomitees Dr. Trudi
Wintz und Anne Fanoullière werden durch das „Junge Orchester
Kreuzau“ sowie das „Tambourcorps Erika Drove“ musikalisch untermalt. Weiter werden der „Projektchor 2016 Plancoët“ aus Kreuzau
und der Chor „Arc-en-ciel“ aus Plancoët sowohl einzeln als auch
gemeinsam auftreten, ergänzt durch Auftritte des „Ahle Schlupp“
und von zwei jungen Bands aus Frankreich.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten ist es zwingend erforderlich,
dass sich die Interessenten bis spätestens 28. August 2016 anmelden, und zwar bei der Gemeinde Kreuzau, Frau Cremer, 02422507409 bzw. [email protected] oder Herrn Steg, 02422507108 bzw. [email protected].
Senioren-Jahresfahrt nach
Oberwesel / Vallendar / Rhein
am Mittwoch, den 07. September 2016
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die diesjährige Senioren-Jahresfahrt führt uns wieder an den schönen
Rhein. Von Kreuzau aus fahren die Busse nach Oberwesel, von wo
aus wir rheinaufwärts bis Rüdesheim fahren. Dort werden wir einen
Zwischenstopp einlegen, bevor wir rheinabwärts nach Vallendar
fahren. Von Vallendar aus werden uns die Busse wieder nach Kreuzau
zurück bringen.
Die Fahrt startet in allen Ortsteilen gegen 09.00 Uhr. Die ungefähre
Abfahrtszeit ist auf der Rückseite der Teilnahmekarte vermerkt, kann
sich aber je nach Busroute noch geringfügig verschieben. Geplant ist
eine Rückankunft in Kreuzau gegen 20.30 Uhr.
Auf den Schiffen wird ein Mittagessen und nachmittags Kaffee und
Kuchen oder verschiedene Schnittchen zu guten Preisen angeboten.
Mittags können Sie wählen unter:
1. Schweineschnitzel,
Pommes
frites, Salat
2. Jägerschnitzel, Pommes frites,
Salat
3. Hühnerfrikassee, Reis und Salat
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, was Sie zu Mittag essen möchten, da dieses von hier vorbestellt werden muss.
Der Kostenbeitrag beträgt 25,00 € pro Person für Bus- und Schifffahrt. Karten erhalten Sie am Montag, dem 15. August 2016 von
15.00 - 18.00 Uhr bei Ihrem/Ihrer Ortsvorsteher/in. Im Ortsteil
Untermaubach erfolgt der Kartenvorverkauf ab 12.00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Winden/Bergheim/Langenbroich
erhalten die Karten am 15. August 2016 von 08.30 – 12.00 Uhr im
Rathaus Kreuzau, Zimmer 109.
Sollten Sie am Vorverkaufstermin verhindert sein, können im Rathaus noch Karten gekauft werden, sofern noch freie Plätze verfügbar
sind.
Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau
über 60 Jahre sowie auch deren Ehepartner, selbst wenn dieser die
Altersgrenze von 60 Jahren noch nicht erreicht hat. Eingeladen sind
außerdem Frührentner sowie Schwerbehinderte.
Voraussetzung für die Durchführung der Fahrt ist, dass sich genügend Teilnehmer anmelden. Es muss zumindest ein Schiff belegt
werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Fahrt aus
Kostengründen leider nicht durchgeführt werden. In diesem Fall
würde Ihnen der bereits gezahlte Betrag selbstverständlich erstattet.
Bei kurzfristiger Absage Ihrerseits kann der Kostenbeitrag leider nicht
erstattet werden.
Ich wünsche Ihnen schon heute einen schönen und erholsamen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
- Ingo Eßer Bürgermeister
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
17
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 18
Aktueller Stand zum Ausbau
der Dürener Straße (L249)
in Kreuzau
Bekanntermaßen ist die Dürener Straße (L249) in Kreuzau seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Aus diesem Grund erneuert
der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger in diesem Jahr die Straßendecke in drei Abschnitten.
Aktuell erfolgt der erste Bauabschnitt etwa ab der Kreuzung Friedenau bis zur Bahnhofstraße. Zeitgleich wird eine zusätzliche Schmutzwasserleitung verlegt, sowie der Regenwasserkanal erneuert. Die
Menge an Baumaßnahmen macht daher eine komplette Sperrung der
Teilabschnitte unumgänglich.
Durchfahrtspendlern aus dem südlichen Kreisgebiet in Richtung
Düren und umgekehrt wird weiterhin dringend empfohlen, den
überörtlichen Umleitungsempfehlungen zu folgen.
In Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren und
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, sowie der Polizei wurde das
Verkehrskonzept mehrfach diskutiert und optimiert. In dem Verkehrskonzept wurden auch die vielen Meinungen und konstruktiven
Vorschläge der Anwohner und Gewerbetreibenden berücksichtigt.
Die Umleitungen sind bereits weiträumig in der Ortslage Niederau
und Drove ausgeschildert und sichtbar. Diese werden von dem überörtlichen Verkehr derzeit zu einem Großteil genutzt.
Dennoch ist vor allem auf der Heribertstraße und der Peter-SchlackStraße ein gestiegenes Verkehrsaufkommen erkennbar. Zur Verbesserung der dortigen Situation wurde mit allen Beteiligten (der Polizei,
dem Straßenverkehrsamt Kreis Düren, dem Landesbetrieb Straßen
NRW) vereinbart, die auch vom Bürger gemeldeten Verstöße, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen, das LKW-Durchfahrtsverbot
und die Rechts-vor-Links-Regelung stärker zu überwachen. Des
Weiteren wurde die Beschilderung, insbesondere zur Einhaltung des
LKW-Durchfahrtsverbot, optimiert.
Eine Veränderung der Ampelschaltung Dürener Straße Ecke PeterSchlack-Straße kommt aufgrund der Parallelschaltung mit den
umliegenden Ampeln nicht in Frage. Eine gänzliche Abschaltung
dieser Ampel hätte zur Folge, dass die Verkehrsbelastung innerhalb
des Wohngebietes auf der Heribertstraße deutlich zunähme. Zudem
wurde eine Geschwindigkeitsanzeigentafel in der Heribertstraße temporär in Höhe des Kindergartens installiert, um alle Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu erinnern.
Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich bis Mitte August abgeschlossen sein. Im zweiten Bauabschnitt (zwischen Bahnhofstraße
und Feldstraße) kann die Bahnhofstraße aus Niederau kommend
wieder befahren werden. Dies wird vor allem die Straßen im o.a.
Wohngebiet Kreuzau-Ost entlasten.
18 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Information
der
Abteilung
für
öffentliche
Sicherheit
und
Ordnung
Dem Beschluss des Rates der
Gemeinde Kreuzau vom
01.10.2015 folgend, werden
"Falschparker" künftig durch
eine Benachrichtigung am
Fahrzeug über ihren Verstoß
im ruhenden Straßenverkehr
informiert.
Diese Benachrichtigung enthält alle Angaben, die notwendig sind um zu erkennen,
welchen Verstoß der Fahrzeugführer begangen hat und
um das Verwarnungsgeld zu
begleichen.
Falls keine Zahlung eingeht
und auch keine Äußerung
zum Tatvorwurf erfolgt, wird
dann nach einiger Zeit eine
schriftliche Verwarnung bzw.
Anhörungsbogen an den
Halter
des
Fahrzeuges
gesandt. Geht auch dann
keine Zahlung oder Äußerung ein, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 19
Standesamt Kreuzau
In der Zeit vom 1.5.2016 bis zum 31.5.2016 haben auf dem Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
13.05.2016
Miriam Beatrix Oppermann geb. Costantini und Erwin Bernais,
Dürener Straße 13, 52372 Kreuzau
20.05.2016
Sara Malsbenden und Tim Elmar Wirtz, Rurstraße 10, 52372
Kreuzau
In der Zeit vom 1.6.2016 bis zum 30.6.2016 haben auf dem Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
03.06.2016
Kristina Geissler geb. Steiner und Heiko Hans Joachim Borgwaldt,
Frohbenden 6, 52372 Kreuzau
17.06.2016
Jessica Salentin, Hahnsweide 19, 52372 Kreuzau und Jakob Lender,
Müllenborner Straße 56 a, 54568 Gerolstein
17.06.2016
Judith Kreiensiek und Sascha Cremer, Im Hufen Boden 8, 53498
Waldorf
„Ruhepunkte“
Ausstellung im Rathaus Kreuzau vom 4.7. – 31.08.2016
Jutta Henselin
Zum Wiesenbach 45, 52372 Kreuzau
Tel.: 02422 / 903428
Erste Begegnungen mit der Kunst hatte ich als Mitglied des Kunstzirkels des Freiberger Gymnasiums. Wir zeichneten die verschiedensten Motive mit Rötelstift, Zeichenkohle oder Pastellkreide.
Nach dem Abitur absolvierte ich eine Lehre als Gebrauchswerber mit
anschließendem Studium an der Fachhochschule für Werbung und
Gestaltung in Berlin.
Der Abschluss im Fach Grafik, als Teil des Studiums, war Voraussetzung für meine spätere Berufstätigkeit, die vorwiegend Anzeigengestaltung und Entwurfsarbeit beinhaltete. Nach einigen Versuchen
mit der Aquarelltechnik kristallisierte sich aber ein immer größeres
Interesse für die Ölmalerei heraus.
Speziell zur Malerei mit Ölharzfarben kam ich durch die Teilnahme
an einem mehrere Semester dauernden Kurs der Volkshochschule
Düren unter der Leitung des Künstlers Martin Knipphals.
Mit diesem Kurs veranstalteten wir auch eine Gemeinschaftsausstellung im Haus der Stadt Düren.
Ich freue mich auf meine erste Einzelausstellung.
Gemeinde Kreuzau
ehrte Blutspender
1025 mal gespendet
Die Gemeinde Kreuzau ehrte am 20. Juni 2016 im Sitzungssaal des
Rathauses Kreuzau insgesamt 13 verdiente Blutspender_Innen,
welche zusammen bereits 1025 mal Blut spendeten.
Die Auszeichnung nahm der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters
Siegfried Schmühl zusammen mit Vertretern des Deutschen Roten
Kreuz vor. Nach einer kurzen Begrüßungsansprache wurden die
Ehrungen durch Herrn Siegfried Schmühl, Herrn Uwe Möcker
(DRK Düren) und Herrn Georg Simon (Zentrum für Transfusionsmedizin Breitscheid, DRK Blutspendedienst West) durchgeführt.
Für 25-malige Blutspende wurden Andreas Reiter und Jörg Beyer mit
der goldenen Ehrennadel geehrt.
50 Mal spendeten Astrid Margarete Feck und Hermann Heiden und
erhielten hierfür ebenfalls die goldene Ehrennadel.
Vier Personen wurden für 75-maliges Spenden geehrt. Sie erhielten
das Ehrenzeichen in Gold. Dies waren Karl-Josef Fuß, Karl Graßmann, Günther Hollenberg und Georg Schiffer.
Rolf Rosellen, Hans Wilhelm Körtgen und Wolfgang Plum erhielten
eine Auszeichnung für 100-malige Blutspende. Sie erhielten das
Ehrenzeichen in Gold mit Eichenkranz und Brillianten.
Bernhard Wintrich erhielt eine Auszeichnung für seine 125-malige
Blutspende. Er erhielt das Ehrenzeichen in Gold mit Eichenkranz
und Brillianten.
Stolze 150 mal wurde Klaus Neuerer bereits zur Ader gelassen, welcher hierfür einen kräftigen Applaus aus der Runde erntete. Er erhielt
ebenfalls das Ehrenzeichen in Gold mit Eichenkranz und Brillianten.
Neben einer Urkunde und den Ehrenzeichen mit Gravur der Anzahl
der Blutspenden und unterschiedlichen Abstufungen erhielten die
Spender_Innen noch eine kleine Aufmerksamkeit in Form eines
Weingeschenkes bzw. eines Geschenkkorbes.
Nach den offiziellen Ehrungen wurde der Abend im gemütlichen Teil
beendet.
Im Jahr 2015 wurden im Bereich Kreuzau 670 Blutspender (35 neue)
gezählt. gespendet wurden insgesamt ca. 300 Liter Blut. Informationen
zu den Spendeterminen und den Voraussetzungen zur Blutspenden
erhalten Sie unter www.blutspendedienstwest.de.
DER GENERATIONENBEAUFTRAGTE INFORMIERT:
„STILLE HELDEN“
WELCOME wurde mit dem Sonderpreis für Flüchtlingshilfe ausgezeichnet. (Bild: Kreis Düren)
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
aus der Gemeinde Kreuzau bei der 16. Ehrenpreisverleihung
für soziales Engagement des Kreises Düren
In der vollbesetzten Langerweher Kulturhalle traten Mitte Juni so
viele stille Helden wie noch nie in der 16-jährigen Geschichte der
Ehrenpreisverleihung des Kreises Düren ins Rampenlicht.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
19
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 20
Landrat Wolfgang Spelthahn erläuterte in seiner Begrüßungsrede,
dass es so viele Vorschläge zur Auszeichnung vorbildlicher Ehrenamtler gab, wie noch nie.
Erstmals in diesem Jahr wurde der Einsatz in der Flüchtlingshilfe
auch mit einem Sonderpreis honoriert.
„Als im Vorjahr Tausende Flüchtlinge in den Kreis Düren kamen,
kannte die Hilfsbereitschaft der Einheimischen keine Grenzen. Sie
alle helfen Menschen in Not und haben so eine Willkommenskultur
geschaffen“, würdigte Landrat Spelthahn das bürgerschaftliche Engagement allerorten.
Mit dem Sonderpreis Flüchtlingshilfe des Kreises Düren wurden
aus der Gemeinde Kreuzau geehrt:
• Anneliese Bartz, Obermaubach
• WELCOME-Initiative, Kreuzau
Was folgte, war die jährliche Leistungsschau des Ehrenamtes mit
einer erneut beeindruckenden Vielfalt. Ob als Einzelkämpfer oder in
der Gruppe, auf zahllosen Feldern gibt es genug zu tun.
Aus der Gemeinde Kreuzau wurden folgende Ehrenpreisträger
geehrt:
• Margret Lauscher
Margret Lauscher aus Leversbach setzt sich für Frauenrechte ein, insbesondere die körperliche Unversehrtheit von Frauen in Kenia. Sie
trug entscheidend mit dazu bei, dass 16.500 Mädchen von grausamer
Genitalbeschneidung verschont blieben.
Seit diesem Schlüsselerlebnis betreibt sie Aufklärungsarbeit für die
Männer und Frauen vor Ort und setzt sich unermüdlich für die
Rechte der Frauen ein.
Nur mit Mut und Entschlossenheit, sich gegen die Sitten eines
Landes zu stellen und für Frauenrechte eizustehen, sollte jeden von
uns ermutigen, dem Vorbild von Margret Lauscher zu folgen.
Fußballtrainer für Sportgruppe
der Mobilen Jugendarbeit gesucht
Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 spielen ca. 15 bis 20 Jugendliche,
die den Kreuzauer Jugendraum besuchen, Fußball in der Sporthalle.
Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Jungs im Alter von 13
bis 18 Jahren. Sportlich begleitet werden sie dabei von der Jugendbetreuerin Lisa Palm. Für ein intensives Training wird es allerdings
erforderlich, dass die Gruppe von einem qualifizierten Trainer gecoacht wird, da auch die Ambitionen bei den Jugendlichen bestehen,
an Turnieren anderer Jugendeinrichtungen teilzunehmen. Wenn Sie
sich durch diesen Aufruf angesprochen fühlen, uns zu unterstützen,
bitten die Jugendlichen um Kontaktaufnahme mit Lisa Palm unter
0176/10181088.
Vorschläge zur Neugestaltung der
Skateranlage Kreuzau gesucht
Im Dezember 2015 hat die EGN für den Ausbau der der Skateranlage eine große Summe gespendet. Nun haben sich Jugendliche und
junge Erwachsene zusammengesetzt, um gemeinsam Vorschläge zur
Umgestaltung der (nicht mehr auf dem neuesten Stand befindlichen)
Skateranlage zusammenzutragen. Unterstützt wird diese Gruppe
auch von Klaus Dieter (Didi) Span aus Düren. Gerne sind Veränderungsvorschläge von jungen Skatern, die die Anlage nutzen, willkommen. Ansprechpartner sind Michael Krefeld und Nils Döring. Die
Kontaktaufnahme zu den beiden erfolgt über Lisa Palm von der
Mobilen Jugendarbeit Kreuzau unter 0176/10181088.
Margret Lauscher
Peter Kaptain (Bilder: Kreis Düren)
• Peter Kaptain
Als die Festhalle Kreuzau 2009 geschlossen werden sollte, wurde
Peter Kaptain aktiv.
Er gewann Sponsoren, um den Veranstaltungsort zu renovieren, und
gründete einen Verein, um ihn langfristig zu sichern.
Als Ideengeber und Organisator verbringt Peter Kaptain mit Leidenschaft unzählige Stunden in der Festhalle Kreuzau, um diese Instand
und gemeinsam mit den Vereinen lebendig zu halten.
Die Festhalle ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Kreuzauer
Bürgerinnen und Bürger, denn hierauf greifen die Kirmesgesellschaft,
Schützengesellschaft, Karnevalsgesellschaft, die Schulen in Kreuzau
und weitere Vereine in der Umgebung für ihre Veranstaltungen zurück.
20 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Das Fernsehen zu Gast
in der Kita Spatzennest, Kreuzau
Zwei aufregende Tage erlebten die Kinder der Kita Spatzennest in
Kreuzau und ihre Erzieher/innen, als sich für den 01.06.2016 WDR
5 und für den 02.06.2016 sogar der lokale Fernsehsender WDR
Aachen anmeldeten. Beide planten Berichte über die von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und der Bertelsmann-Stiftung initiierte
Kampagne „Kein Kind zurücklassen“.
Im Rahmen dieser Aktion wurde der Kreis Düren ausgewählt,
Modellkommune für dieses Projekt zu sein.
Auch die Kita Spatzennest profitierte hiervon und ist seit 2014 eine
zertifizierte Bewegungskita. Der Reporter von WDR 5, Herr Josef,
wollte in seinem Radiobericht verdeutlichen, was das genau bedeutet.
Außer einem Interview mit den zusätzlich bewegungszertifizierten
Fachkräften der Einrichtung, der Leitung Elke Leisten-Hillemacher
und der Fachkraft Sandra Lebkuchen interessierte ihn vor allem auch
die Meinung der Kinder. Zunächst erfuhr er im Gespräch mit den
Erzieherinnen von den verschiedenen Arbeitskreisen und deren
Umsetzung in der Kita, später beantworteten die Vorschulkinder der
Einrichtung souverän seine Fragen zu Themen wie: „Was ist eine
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 21
Bewegungskita?“ „Warum ist Bewegung für euch wichtig?“ oder „Wo
könnt ihr euch denn überall bewegen?“. Die aufgenommene
Geräuschkulisse einer Bewegungskita bildete den Abschluss des
Berichtes.
Bereits am nächsten Tag hatten die kleinen und großen Akteure
Gelegenheit, von den gesammelten Erfahrungen zu profitieren. Der
Fernsehsender WDR Aachen wollte aus der inzwischen medienerprobten Kita über die Umsetzung des Modellprojektes berichten.
Nachdem die Kinder zunächst das Equipment der Filmcrew begutachtet und sich selber als kleine Kameramänner und Tontechniker
erproben durften zeigten sie bereitwillig das von ihnen mitkonzipierte Außengelände mit seinen Bewegungsmöglichkeiten und
teilten der Öffentlichkeit ihre Meinung mit. Nachdem Elke LeistenHillemacher von den positiven Auswirkungen der vermehrten
Bewegungsmöglichkeiten auf die Kinder berichtet hatte wurden auch
die anderen Räumlichkeiten der Kita inspiziert und vorgeführt. Auf
den im Jahr 2013 neu gestalteten Bewegungsraum sind die Kinder
besonders stolz.
Ein toller und aufregender Tag fand seinen Ausklang, als noch am
gleichen Abend der Filmbeitrag in der „Lokalzeit Aachen“ ausgestrahlt wurde. Alle waren sich einig: Das war ein toller Bericht und
die Kita-Kinder sind echte TV-Stars.
Einweihungsfest
in der Thummelkiste Thum!
In der Kindertageseinrichtung Thummelkiste in Kreuzau Thum wird
immer viel gefeiert. So wurde im Mai 2015 rund um den Kindergarten ein Erbeerfest veranstaltet, das sehr gut besucht war und bei
dem ein guter finanzieller Grundstein zur Erweiterung des Außengeländes gelegt werden konnte. Anschließend wurden Firmen und
Institutionen mit der Bitte um eine Spende angeschrieben. Viele Antworten waren sehr positiv und so bedankte sich Judith Zens mit
ihrem Team bei einem Gartenfest Anfang Juli bei den Sponsoren, die
es ermöglicht haben, das Außengelände der Kita attraktiver zu gestalten. Über die vielen neuen Atraktionen wie ein U3 Spielgerät, eine
Bobby-Car-Straße, Sand und Wassertische, Malblumen und Sitzbänkchen freuen sich ganz besonders die Kinder, aber auch die Eltern
und Erzieher der Thummelkiste!
Bei Sonnenschein, Kaffee und Kuchen wurde das neubestückte
Außengelände mit einem Wiesenfest eingeweiht und kräftig gefeiert.
Bedanken möchten sich die Erzieherinnen und die Kinder herzlich
bei Wollbrandt GMBH in Boich - Porto Granit - Niederauer Mühle
- Sparkasse Düren - Volksbank Euskirchen - Metsä Tissue - Pro Thum
Ein besonderer Dank gilt dem Team von „RWE Aktiv vor Ort“, das
nicht nur mit einer nennenswerten Summe, sondern auch mit tatkräftiger Arbeit auf dem Außengelände geholfen hat.
Spende einer Ruhebank
mit massivem Holztisch
für die Gemeinde Kreuzau
Herr Winfried Büttgen, Kreuzau-Bergheim, spendete im Mai 2016
eine massive Holz-Sitzbank mit Holztisch für den Standort „Auf dem
Hopfenberg“ in Kreuzau-Bilstein. Mit schönem Weitblick bis in die
Waldflächen der Mausauel werden die Wanderer (Wanderroute des
Weges Nr. 72 Panoramaweg) hier zur Rast eingeladen.
Die Gemeinde bedankt sich herzlich bei dem freundlichen Spender.
Gemeinde Kreuzau sagt den
Besitzern der Streuobstwiesen
Unterstützung zu
Äpfel, Birnen oder Kirschen
kennen viele Menschen nur aus dem Supermarkt.
Dass die Bäume, von denen das Obst stammt, ein wichtiges Kulturgut sind und sogar eigenständige Biotope bilden, wissen die Wenigsten. Wiesen mit Obstbäumen gehören zum ursprünglichen Landschaftsbild unserer Heimat, welches durch den Blütenzauber im
Frühjahr bereichert wird. Sie sind als Lebensraum bedrohter Tierund Pflanzenarten erhaltenswert.
In der Gemeinde Kreuzau finden wir diese Art der Obstwiesen in
vielen Orten. Doch die hier vorhandenen Obstbäume stehen vor
dem Verschwinden. Oft existieren nur noch wenige uralte Bäume,
viele Bäume sind bereits umgestürzt oder sind erheblich umsturzgefährdet. Ein Ertrag ist nur sehr schwer oder gar nicht zu erzielen.
Zur Sicherheit der Streuobstwiesen ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass den Besitzern dieser Flächen durch die verschiedensten
Initiativen Hilfe angeboten wird. Auch wenn in Nordrhein – Westfalen kaum mehr Fördergelder zur Verfügung stehen, gibt es doch
Mög-lichkeiten der Unterstützung. Die Gemeinde Kreuzau versucht
mit Unterstützung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Düren und der Einbindung weiterer Fachverbände Hilfestellungen
für die Besitzer der Streuobstwiesen zu erarbeiten.
Insbesondere bei Fragen zur Pflege der Bäume, bei der Erkennung
von Krankheiten, der Entsorgung des Baumschnitts, der Verbesserung der Erträge und deren Vermarktung steht die Gemeinde als
Ansprechpartner unter der Telefonnr. 02422-507478 zur Verfügung.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
21
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 22
Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau vom 01.05. bis 12.07.2016
Termine im Überblick
vom 24.07. bis 31.08.2016
24.07.2016
Gemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., KurtHoesch-Kampfbahn Kreu-zau
28.07.2016
Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau
e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
28.07.2016
Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde
Kreuzau, Heribertstraße 5
29.07.2016
Gemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., KurtHoesch-Kampfbahn Kreuzau
31.07.2016
Gemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., KurtHoesch-Kampfbahn Kreuzau
31.07.2016
Tageswanderung "Birgeler Urwald" des Eifelvereins Kreuzau e.V.,
09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
31.07.2016
Radtour zum Echtzer See des Eifelverein Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13:30 Uhr Winden an der Schule
03.08.2016
Seniorenwanderung "Burgauer Wald" des Eifelvereins Kreuzau e.V.,
13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
03.08.2016
Fahrradtour mit Peter Boltersdorf der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 14.00 Uhr, TP: Parkplatz Raiffeisenstraße 54, Stockheim
04.08.2016
Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau
e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
04.08.2016
Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde
Kreuzau, Heribertstraße 5
08.08.2016 - 19.08.2016
Ferienlager Stockheim in Vallendar der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., Vallendar
11.08.2016
Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau
e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
11.08.2016
Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde
Kreuzau, Heribertstraße 5
13.08.2016
2. Highland Games der Highland Shadows Kreuzau e.V., 10.00 Uhr
13.08.2016 - 15.08.2016
Kirmes in Leversbach, Parkplatz "Am Mausauel"
22 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
14.08.2016
Busausflug nach Maastricht des Eifelverein Ortsgruppe Winden,
Treffpunkt: 8:00 Uhr Winden an der Schule
14.08.2016
Tagesthemenwanderung des Eifelvereins Kreuzau e.V., 08.00 Uhr,
TP: Bürgerhaus Kreuzau
18.08.2016
Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei
St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden, Kelterstraße 20
18.08.2016
Erzähl-Café der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 15.00
Uhr, Pfarrheim Stockheim
18.08.2016
Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau
e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
18.08.2016
Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde
Kreuzau, Heribertstraße 5
20.08.2016
20. Schlagsteiner Pferderallye sowie das 2. WBO Turnier des Reitund Fahrvereins Kreuzau 1972 e.V., Kreuzau-Schlagstein, Bolzplatz
und Reitwiesen sowie dem Reitplatz Weyrauch
20.08.2016
Familienfest der Kirmesgesellschaft Kreuzau e.V., 14.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
20.08.2016
Drittes Drover Lichterfest des MV ERIKA, 19.00 Uhr, Gaststätte
"Zur Post" im Innenhof
21.08.2016
15. Reit- Allround Turnier mit der Kreismeisterschaft des KPSV
Düren des Reit- und Fahrvereins Kreuzau 1972 e. V., KreuzauSchlagstein, Bolzplatz und Reitwiesen sowie dem Reitplatz
Weyrauch
23.08.2016
Seniorenspaziergang "Rund um Stockheim" der Stockheimer Interessengemeinschaft e.V., 14.30 Uhr, TP: An der Kirche Stockheim
24.08.2016
Seniorenwanderung "Boich - Nideggen" des Eifelvereins Kreuzau
e.V., 13.30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
25.08.2016
Einschulungsfeier der Sekundarschule Kreuzau, 08.00 Uhr, Festhalle
Kreuzau
25.08.2016
Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau,
09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau
25.08.2016
Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau
e.V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
25.08.2016
Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde
Kreuzau, Heribertstraße 5
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 23
26.08.2016
Versammlung der Kirmesgesellschaft Kreuzau e.V., 20.00 Uhr, Gaststätte "Alte Post" Kreuzau
27.08.2016
Tagesfahrt des Vdk-Ortsverbandes Kreuzau
27.08.2016
Vereinsmeisterschaften der Tischtennisfreund Kreuzau, Sporthalle
Kreuzau
27.08.2016
Sommerfest des Kneipp-Vereins Kreuzau e.V., 14.00 Uhr, Gaststätte
"Ühlein", Terrasse am See, Heimbach
28.08.2016
Tageswanderung "Rurberg - Weihrauchberg" des Eifelvereins
Kreuzau e.V., 09.00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau
28.08.2016
Tennis Ortsvereinturnier des Tennisclubs Kreuzau, 11.00 Uhr,
Tennisanlage Winden
28.08.2016
Wanderung in der Drover Heide -Winterweg- des Eifelverein Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13:30 Uhr in Winden an der Schule
29.08.2016
CDU-Fraktionsvorstand, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus
30.08.2016
Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus
31.08.2016
Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus
Aktuelle Termine, mobil abrufen unter www.kreuzau.de/vkalender.php
Hinweis:
Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde
Kreuzau werden min-destens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung in den
Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de) über das Ratsinformationssystem bekannt
gemacht.
Schulnachrichten
KGS An der Rur
Lehrerkollegium zu Besuch bei Thomas Rachel MdB
Anlässlich der Pensionierung ihres langjährigen Schulleiters Manfred
Franz und auf Einladung des Dürener Bundestagsabgeordneten Thomas
Rachel (CDU) besuchte das Lehrerkollegium der KGS An der Rur,
Grundschulverbund Winden/Obermaubach den Deutschen Bundestag.
„Wir müssen die jungen Menschen mit ihren Bedürfnissen in den
Mittelpunkt stellen“, betonte der Bildungsstaatssekretär der Bundesregierung angesichts der voranschreitenden Inklusion in den Schulen
und traf damit auf breite Zustimmung der Lehrer. Im Gespräch mit
ihrem Bundestagsabgeordneten diskutierte das Kollegium über den
prägenden Einfluss von Lehrern auf Schüler und die Fortschritte, die
in der Bildungspolitik gemacht wurden. Als „beeindruckend“ bezeichnete Thomas Rachel die Arbeit der Grundschullehrer für die
Jüngsten und bedankte sich stellvertretend bei Manfred Franz für
seinen jahrelangen Einsatz als Schulleiter. Lehrer sein „ist nicht nur ein
Beruf, sondern eine Berufung“, die das Leben der Kinder nachhaltig
prägt, waren sich das Lehrerkollegium und Thomas Rachel MdB einig.
Das Lehrerkollegium der KGS An der Rur, Grundschulverbund Winden/
Obermaubach zu Gast bei Thomas Rachel MdB im Deutschen Bundestag
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
23
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 24
KGS Kreuzau zeigt Flagge
beim Klimaschutz
Kinder nehmen an internationalem Schul-Klimaprojekt
WAVE earth teil
Die KGS Kreuzau beteiligte sich am internationalen Schul-Klimaprojekt WAVE earth (www.wave.earth) in Kooperation mit den
Vereinten Nationen (UN). – In einer Unterrichtseinheit wurden die
Kinder für das Phänomen Treibhauseffekt, den Klimawandel und
dessen Folgen sensibilisiert.
Im Anschluss gestalteten die
Kinder ihre eigenen Wünsche und
Vorhaben für eine möglichst
geringe Klimaerwärmung als persönliches Klima-Versprechen auf
Postkarten, die auf einem gemeinsamen Schulposter vereinigt
wurden. Dieses Poster wurde am
Montag, den 13.06.2016, von
den Teilnehmern der internationalen Elektroautorallye WAVE an
der KGS Kreuzau abgeholt. Die
Kinder konnten einige FahrerTeams begrüßen und deren Elektrofahrzeuge bestaunen. Im
Anschluss bringen WAVE-Fahrer die gesammelten Poster aus aller
Welt am 17.06.16 nach Genf zur UN. Die Poster mit den Klimawünschen der Kinder werden zu einem riesigen Gesamtposter
zusammengefügt und bei der kommenden UN-Klimakonferenz in
Marrakesch im November 2016 ausgestellt. Dieses Gesamtposter
(Weltrekordversuch) wird hochauflösend aus der Luft fotografiert
und soll den Kindern im Internet ein Wiederauffinden ihrer einzelnen Karte ermöglichen. Dadurch können die Kinder ihr persönliches
Klima-Vorhaben als Teil eines großen Ganzen wahrnehmen.
Bereits Tradition in der
KGS Stockheim ist der jährliche
Grundschul-Lesewettbewerb
Wie bereits in den vergangenen Jahren führte die KGS Stockheim
auch in diesem Schuljahr im Rahmen der Leseförderung wieder einen
schulinternen Vorlesewettbewerb in der Alten Kirche St. Andreas
Stockheim durch. Mit diesem Wettbewerb wurde den Schülerinnen
und Schülern Spaß am Lesen vermittelt und durch das Zuhören
wurden neue Bücher vorgestellt.
Die Jury für den Vorlesewettbewerb setzte sich aus Gonde Harzheim
(ehemalige Gymnasiallehrerin) und Klaus Goslich (langjähriges
Jurymitglied des Vorlesewettbewerbs für weiterführende Schulen)
zusammen. Die Gewinnerinnen und Gewinner des letzten Vorlesewettbewerbs bildeten die Kinderjury: Imraan Nurzaman, Maike
Mock und Emilia Herpers.
Aus den Klassen 1 / 2 und 3 / 4 wurden durch klasseninterne Auswahlverfahren insgesamt 14 Kinder ermittelt, die am Vorlesewettbewerb teilnehmen durften. Sie stellten zunächst ihr Lieblingsbuch vor
und lasen etwas daraus vor, ehe in einem zweiten Durchgang die
Kinder der Klassen 2 - 4 auch einen fremden Text bewältigen mussten.
Die Bewertungskriterien waren die gleichen wie bei den weiterführenden Schulen: Lesetechnik, Textverständnis und Textgestaltung.
Klassen- und Jahrgangsstufenbeste des Wettbewerbs waren (vorne, von
links nach rechts): Fiona Valder (Klasse 1), Hannah Thiel (Klasse 2),
Anna Bertram (Klasse 3) und Evamaria Thelen (Klasse 4).
24 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Für die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs gab es als
Preise neue Bücher zum Lesen. Die anderen TeilnehmerInnen des
Lesewettbewerbs gingen jedoch nicht leer aus, sie bekamen Trostpreise. Alle qualifizierten Kinder erhielten eine Urkunde.
Der Lesewettbewerb macht allen Kindern, Lehrerinnen und Juroren
immer wieder viel Spaß. Die Kinder haben sich fest vorgenommen,
wie sollte es auch anders sein: im nächsten Jahr sind wir wieder dabei!
Achtung Auto
Verkehrssicherheitstraining
an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
Die Klassen nahmen an einem Programm zur Verkehrssicherheit des
ADAC und der Fahrschule Karrenbauer teil
„Achtung Auto“ soll die Schüler_innen laut ADAC für die Gefahren
im Straßenverkehr sensibilisieren und ihnen in Form eigener praktischer Erfahrung physikalische Gesetzmäßigkeiten spielerisch nahebringen.
Die Schülerinnen und Schüler lernten in anschaulicher Weise, dass
der Mensch einen „Anhalteweg“ zum Stehenbleiben braucht. Auch
erkannten sie, dass Fahrzeuge nicht sofort stehenbleiben können,
sondern einen „Anhalteweg“ haben, der in erster Linie von der
Geschwindigkeit und der Reaktionszeit, aber auch von der Fahrbahnbeschaffenheit bestimmt wird. Außerdem erklärte Herr Karrenbauer sehr genau, wie wichtig das Angurten und die Sitzerhöhung für
die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen sind.
Höhepunkt des Trainings war am Schluss die Möglichkeit für die
Kinder – natürlich gut und sicher angeschnallt – im Auto mit Herrn
Karrenbauer zu fahren und eine Notbremsung zu erleben. So erfuhren sie am eigenen Leib, wie der Gurt sie hält.
Alle Kinder waren begeistert und hätten am liebsten noch Stunden
mit Herrn Karrenbauer, der die Gruppe mit viel Engagement und
Spaß durch das Training führte, verbracht.
IG Bergbau, Chemie, Energie
Ortsgruppe Düren
1.500 € für Flüchtlingskinder
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Ortsgruppe Düren
(IG BCE - DN) spendet jeweils 500 € für Flüchtlingskinder an die
Sekundarschulen Kleinhau und Kreuzau sowie der Gemeinschaftshauptschule Birkesdorf mit ihren internationalen Vorbereitungsklassen.
Mit der Spendenübergabe an die Sekundarschule Nordeifel/Kleinhau
konnte die IGBCE Ortsgruppe Düren ihr im Jahr 2015 gestartetes
Projekt „Seiteneinsteiger“ abschließen. Mit Seiteneinsteigerinnen
und Seiteneinsteigern sind Schülerinnen und Schüler gemeint, die
aufgrund von Flucht oder freiwilliger Migration (ihrer Familie) ohne
Kenntnisse der deutschen Sprache in das deutsche Schulsystem einmünden. Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Nationalitäten
unter anderem aus Syrien, Albanien, Afghanistan, Serbien, Guinea
und dem Irak. Diese Gruppe von Lernenden hat ganz spezielle
Bedürfnisse und bedarf besonders intensiver Förderung. Die von der
Ortsgruppe Düren zur Verfügung gestellten Lehrbücher, tragen dazu
bei, dass die Kinder so schnell als möglich die deutsche Sprache erlernen, und sich so auch außerhalb der Schule immer besser verständigen können. „Integration – so viel ist sicher – kann ohne das Erlernen
der deutschen Sprache und ohne den Erwerb von Bildung nicht
funktionieren“ so Heinrich Wirtz, Vorsitzender der Ortsgruppe
Düren. „Die Zuwanderung von Flüchtlingen kann für unser Land
durchaus einen Gewinn darstellen, so wie wir es mit der Einwanderungswelle in den 60er Jahren mit den „Gastarbeitern“ schon einmal
erlebt haben“.
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 25
Das Foto zeigt in der hinteren Reihe von links den Vertreter der IG BCE,
Herrn Christian Radermacher, die Deutschlehrerin Frau J. Reimer,
Herrn Michael Nass (Vorsitzender des Fördervereins der Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen), Herrn Heinrich Wirtz (IG BCE) und Schülerinnen
und Schüler der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen.
Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen
Erfolgreiche Schulmannschaften
Zwei Titel erkämpften die Mädchen der Sekundarschule Kreuzau/
Nideggen in diesem Schuljahr bei den Kreismeisterschaften.
In Leichtathletik erreichten die
Schülerinnen der Sekundarschule
unter Leitung ihres Lehrers Guido
Schmalbein den 1. Platz. Christelle
Younga, Lynn Küpper, Maren
Riem und Jessy Stollenwerk holten
im 75m Sprint, im Hochsprung,
im Weitsprung und im Staffellauf
über 4x 75m jeweils den 1. Rang
und wurden so souverän mit der
Mannschaft Kreismeister in den
Jahrgängen 2001-2002.
Im Fußball musste man sich, nach Siegen gegen das Rurtalgymnasium, gegen die Anne-Frank-Gesamtschule und gegen die Realschule
St. Angela, erst im Endspiel der Sekundarschule Jülich geschlagen
geben. Nach einer knappen 4:5 Niederlage in der letzten Spielminute
wurden die Schülerinnen, die einen Halbzeitrückstand von 1:3 noch
gedreht hatten, nicht belohnt. Aufgrund der tollen kämpferischen
Leistung und des knappen Ergebnisses freuten sich die Mädchen
der Sekundarschule Kreuzau/
Nideggen, mit ihrem Trainer
Guido Schmalbein trotzdem über
das Erreichen des Vizekreismeistertitels.
v. l., stehend: Sarah Bartel, Elaine
Siebenhaar, Denise Röhlig, Ela
Sayim, Rebecca Knorr, Jessy Stollenwerk, Lynn Küpper, Anna Maria
Münster, liegend: Christelle Younga
20 Jahre Schüleraustausch
Französische Austauschschüler zu Besuch
am Gymnasium Kreuzau
Die seit 1996 bestehende Schulpartnerschaft zwischen Kreuzau und
Plancoët wurde auch im Jahr ihres 20. Jubiläums gepflegt: Die erste
Begegnung zwischen den Schülern und Schülerinnen der Klassen 7
und 8 des Gymnasiums Kreuzau und ihren französischen Brieffreunden des Collège Chateaubriand sowie einer Schule der Nachbargemeinde Plénée-Jugon fand vom 29. Mai bis 4. Juni statt.
Es war eine spannende Woche, in der sich 47 französische Schüler
und Schülerinnen mit 45 deutschen in verschiedenen Bereichen austauschten und gemeinsame Aktivitäten unternahmen. Neben der
Verbesserung ihrer fremdsprachlichen Kenntnisse verfolgt eine solche
Begegnung das vordringliche Ziel der Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland, um den Frieden zwischen unseren beiden
Nationen auch auf dieser persönlichen Ebene langfristig zu sichern.
Das betonte auch Schulleiter Wolfgang Arnoldt in seinen Grußworten
beim Empfang der französischen Gäste im Forum des Gymnasiums,
mit denen er auch an das diesjährige Gedenken der Schlacht von
Verdun vor 100 Jahren erinnerte, wo sich Deutsche und Franzosen
im Ersten Weltkrieg erbittert in einem Stellungskrieg bekämpft und
mehr als 300.000 Soldaten ihr Leben verloren hatten.
Das Austausch-Programm war abwechslungsreich und die Stimmung
unter den Schülern sehr gut: Nach der Besichtigung des Gymnasiums
hatten die französischen Jugendlichen Gelegenheit, ihre Deutschkenntnisse in einem Deutschtraining mit Lehrerin Meike Ferring zu
verbessern, um anschließend in einer Rallye Kreuzau zu erkunden.
Am Dienstag standen gemeinsame Unterrichtsbesuche auf dem Programm, durch die die französischen Gäste einen Einblick in unser
Schul- und Unterrichtssystem gewinnen konnten. Der Nachmittag
im Freizeitbad „Monte Mare“ war für französische wie deutsche
Schüler eine willkommene Abwechslung.
Am folgenden Tag reisten die französischen Gäste – leider bei Dauerregen – nach Köln. Geführt von Lehrerin Sabine Dückers besuchten
sie den Kölner Dom, die Altstadt und auch das Schokoladenmuseum. In einem „quartier libre“ – selbst zu gestaltende Freizeit –
hatten die französischen Mädchen und Jungen Gelegenheit zu einem
Stadtbummel.
Ein weiterer Höhepunkt war am Donnerstag der Empfang der französischen Gäste im Kreuzauer Rathaus durch unseren Bürgermeister
Ingo Eßer, der in einer kurzweiligen Ansprache den Jugendlichen
Kreuzau als lebenswerte Gemeinde vorstellte und sie in ihrem Engagement für Austausch und Verständigung bestärkte. Am Nachmittag
besuchten die Gäste die Stadt Nideggen unter der Leitung von Lehrerin Konstanze Hundt und erlebten Mittelalteratmosphäre auf der
Burg Nideggen.
Am letzten Tag der ersten Etappe der diesjährigen Begegnung fuhren
schließlich Franzosen und Deutsche gemeinsame nach Aachen, um
mit zwei deutschsprachigen und zwei französischsprachigen Stadtführern die Stadt, die den Karlspreis für Verdienste um die Integration Europas verleiht, bei einer Rallye kennen zu lernen.
In Frankreich bereiten sich nun die Organisatoren auf den Gegenbesuch von Kreuzauer Gymnasiasten in der Bretagne in zwei Wochen,
vom 19. bis 25. Juni, vor. Die deutschen Schüler fiebern jedenfalls
schon dem Programmpunkt „Tag am Meer“ entgegen. Das Gymnasium Kreuzau bedankt sich herzlich bei den 45 deutschen Familien,
die die französischen Gäste in hervorragender Weise aufgenommen
und betreut haben.
Teilnehmer am Austausch 2016
Klasse 8 b
Klasse 7 a
Klasse 7 d
Antonia Golletz
Till Hahne
Merlin Becker
Eva Hitzler
Philipp Hartmayer
Lena Hassert
Simon Jepsen
Philipp Martius
Jana Honert
Anne Laufenberg
Jonas Heid
Inga Klein
Lisa Marie Müller
Mark Beckmann
Pauline Kreutz
Finn Rathsmann
Maya Seidensticker Yvonne Oellers
Elisa Schmitz
Lilli Stallbaum
Klasse 7 b
Lennert Steinnert Leonie Wolfram
Sarah Ervens
Klasse 8 c
David Peters
Klasse 8 a
Maximilian Bonn
Felix Stein
Lea Bergs
Christina Führer
Emma Sangkavadana
Jennifer Danecki
Chiara Koch
Magnus Valencia Käppler Tim Kronen
Jens Opsteen
Melissa Lottko
Klasse 7 c
Lynell Canan Ponath
Lara
Meßner
Kim Kira Heider
Erik Wollbrandt
Jonas Weber
Henrik Hogen
Lea Schnitzler
Nane
Wolff
Mara Nolten
Simon Treis
Bürgermeister Ingo Eßer begrüßte die Schülerinnen und Schüler des
Collège Chateaubriand sowie einer Schule der Nachbargemeinde
Plénée-Jugon im Rathaus.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
25
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 26
Düstere Vision Dürrenmatts
eindrucksvoll präsentiert
Literaturkurs des Gymnasiums Kreuzau spielt
"Porträt eines Planeten"
Dürrenmatt selbst hatte sein Theaterstück über den Niedergang der
Erde und das Ende der Menschheit als "Übungsstück für Schauspieler" bezeichnet. Der diesjährige Literaturkurs der Jahrgangsstufe Q1
präsentierte diese abenteuerliche Reise durch die Absurditäten der
Menschheitsgeschichte an zwei Abenden am 13. und 14. Juni auf
sehr eindrucksvolle Weise.
Unter der Regie ihres Lehrers Christian Ebbertz brachten die jungen
Schauspielerinnen und Schauspieler die Überwindung des Kannibalismus und die Gewöhnung an tierische Nahrung, die Sinnlosigkeit
des Strebens nach Geld und Geltung, die Schrecken des Vietnamkrieges und die Gewöhnung an das Sterben, die Irrationalität der Mächtigen und die Skrupellosigkeit des großen Geldes, die Absurdität des
Drogenkonsums und die Unbarmherzigkeit des Rassismus auf die
minimalistisch ausgestattete Bühne. Das - wie immer vom Technikteam überzeugend ins rechte Licht gerückte - packende Spiel der
mehr als 20 Akteure auf der Bühne ließ dem Publikum kaum Zeit
zum Atemholen und mancher Lacher blieb dem Zuschauer sprichwörtlich im Halse stecken. Um so kräftiger fiel nach gut 90 Minuten
der Schlussapplaus aus. Ein deutliches Zeichen, dass das Stück viel
Stoff zum Nachdenken geliefert hatte und sich alle einig waren, dass
die Jugendlichen das "Übungsstück" mit Bravour gemeistert hatten.
In seinem abschließenden Dank an den Kurs und dessen Lehrer
äußerte Schulleiter Wolfgang Arnoldt die Hoffnung, dass die jungen
Leute aus der Beschäftigung mit der sehr dunklen Vision Dürrenmatts den Mut und die Energie schöpfen werden, die Wirklichkeit
und deren ja auch heute sichtbare - und gelegentlich gefährliche Absurditäten wahrzunehmen und sich ihnen wo nötig entgegenzustellen.
„Da geht eine Sonne hopps!“ Das Ende von Dürrenmatts Stück ist auch
das – verdiente? – Ende der Menschheit.
Mit dem Zuchtbullen
auf Augenhöhe
Kreuzauer Gymnasiasten vergleichen Agrobusiness
und ökologischen Landbau bei einem Betriebsbesuch
Milchpreise unterhalb der Herstellungskosten, afrikanische Bauern
ruiniert durch Billig-Importe von Hühnerfleisch aus der Europäischen
Union – solche Konfliktfälle sind sowohl im Geographie-Unterricht
der gymnasialen Oberstufe als auch später in Abitur-Prüfungen
häufig ein Thema. Um die Zusammenhänge zwischen Preisen für
Lebensmittel, Subventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie
Milch oder Getreide und den Vermarktungsstrategien von Landwirten in der Zülpicher Börde noch besser nachvollziehen zu können,
besuchte ein Geographie-Grundkurs des Gymnasiums Kreuzau am
24. Juni 2016 den biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betrieb
Haus Bollheim in Oberelvenich bei Zülpich. Hans von Hagenow,
einer der Betriebsleiter des seit 1982 bestehenden Unternehmens,
führte die 23 Oberstufenschüler der Jahrgangsstufe Q1 durch den
Kuhstall, vorbei an Zuchtbulle Louis, in die Gewächshäuser und zum
hofeigenen Lebensmittelmarkt. Er wolle den Besuchern von Haus
Bollheim die Möglichkeit geben, die Herkunft der seiner Produkte zu
erkunden um so die Wertschätzung für Lebensmittel zu stärken,
erklärte von Hagenow der Gruppe.
Geographie-Lehrer Martin Dieckmann hatte Haus Bollheim als Ziel
der Exkursion gewählt, weil der Verkauf eigener Produkte ab Hof für
26 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
viele Landwirte der Region eine Möglichkeit ist, sich dem enormen
Preisdruck auf dem Weltmarkt ein Stück weit zu entziehen und Gewinne zu erwirtschaften, die beispielsweise mit Milch heute kaum noch
zu erzielen sind. Haus Bollheim hat damit schon bei der Betriebsgründung begonnen und ist somit ein Vorreiter dieser Strategie.
Ackerbau, Viehzucht, Gemüse-Anbau und den Hofladen konnten sich
die Schülerinnen und Schüler aus Kreuzau auf Haus Bollheim ansehen
Vergängliche Bilder in Sand
Außergewöhnliche Kunstaktion am Gymnasium Kreuzau
Vier Tage lang hatten fast 400 Schülerinnen und Schüler am
Gymnasium Kreuzau mit dem deutsch-israelischen Künstler Ira
Marom und Kreuzauer Flüchtlingen daran gearbeitet, am 23. Juni
wurde die dabei entstandene ca. 30 qm große Collage aus Portraits
in Sand präsentiert.
„Wir sind alle gleich – und wir sind alle imperfekt, alle vergänglich.“
So fasst der Medienkonzeptkünstler Ira Marom die Grundidee seiner
„Parternerschaft in Sand“ zusammen, für die er eigens ein Verfahren
zur Übertragung von Fotografien auf mineralische Oberflächen
entwik¬kelt hat. Aus der Zusammenarbeit der Schule mit der
Kreuzauer „Welcome“-Initiative war die Idee für sein bisher größtes
Projekt entstanden, an dem zwischen dem 20. und 23.06. insgesamt
16 Klassen und Kurse am Gymnasium Kreuzau teilnahmen.
„Nachdem wir im November und Januar unseren älteren Schülerinnen und Schülern schon an zwei „Tagen für Flüchtlinge“ vielfältige
Informationen und eine Begegnung mit in Kreuzau lebenden Flüchtlingen ermöglicht hatten, fanden wir die Idee zu einer Aktion zum
Abschluss des Schuljahres, die Kopf, Herz und Hand gleichermaßen
anspricht, sehr passend.“, stellte Schulleiter Wolfgang Arnoldt anlässlich der Präsentation des „Sandteppichs“ fest. Zahlreiche Kreuzauer
Flüchtlinge waren an der Aktion beteiligt, brachten auch eigene Portraits in den Sandteppich ein, zeigten den Kindern Jugendlichen, wie
sie ihre eigenen Portraits gestalten konnten und halfen vor allem
dabei, die so empfindlichen Portraits mit der nötigen Behutsamkeit
zu der großen Collage zusammenzuführen.
Schulleiter Arnoldt dankte bei der Präsentation dem Künstler und
seinem Team, den Flüchtlingen und der Kreuzauer Welcome-Initiative sowie den Förderern, die eine solche Aktion erst möglich
gemacht hätten: Neben der Firma May + Spies, der Sparkasse Düren
und der Volksbank Rureifel hob er insbesondere die Papierfabrik
Niederauer Mühle hervor, die außer durch eine großzügige Spende
auch mit der Bereitstellung von über 100 Einwegpaletten, auf denen
die Sandbilder präsentiert wurden, das Projekt unterstützt hatte.
Der Sandteppich konnte bis zum 6. Juli besichtigt werden. Dann
sollte er in einer symbolischen Aktion aufgelöst und der Sand teilweise dem Wasser der hinter dem Schulgelände verlaufenden Rur
übergeben werden.
„Partnerschaft im Sand“ als Symbol für die Gleichheit und Vergänglichkeit aller Menschen: Der Künstler Ira Marom (l.) erklärt einem
Kunst-Kurs sein Konzept.
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 27
Sandportraits gemeinsam aufgelöst
Abschluss der Kunstaktion mit 400 Kindern und Jugendlichen
Als Ende Juni fast 400 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums
Kreuzau gemeinsam mit in Kreuzau lebenden Flüchtlingen ihre
Portraits in Sand druckten, stand von vorneherein fest, dass der so
entstehende große Sandteppich nur kurze Zeit überdauern würde.
Die Idee, dass wir alle vergänglich und darin alle gleich sind, war
Grundlage des Projektes "Partnerschaft im Sand" des Medienkonzeptkünstlers Ira Marom. Dennoch war es für die beteiligten Schüler
sicher ein wenig sonderbar, als sie am vergangenen Mittwoch kurz
vor Ende des Schuljahres selbst dafür sorgten, dass sich das eigene
Bild auflöste - und nichts als ein Bottich voller Sand übrig blieb.
Außer den beteiligten Schülerinnen und Schüler nahmen auch Mitglieder der Kreuzauer Welcome-Inititaive sowie Frau Eberius vom
NABU, die die Absprachen mit dem Wasserwirtschaftsamt koordiniert hatte, an der Auflösungszeremonie teil. Als Vertreter der Internationalen Kunstakademie Heimbach begleiteten Frau Vieth und
Herr Prof. Zehnder die Aktion und zeigten sich äußerst beeindruckt
von der Idee des Künstlers und der Realisierung der Aktion an der
Schule. Am Ende begleiteten die Besucher zusammen mit einer
Gruppe von etwa 50 Schülerinnen und Schülern den mit Sand
gefüllten Bottich bis zum Ufer der Rur und übergaben symbolisch
einige Kellen dem Wasser des Flusses. Der Rest des Sandes wird bei
weiteren Projekten des Künstlers Ira Marom in Düsseldorf und
München wieder Verwendung finden.
Schulleiter Wolfgang Arnoldt dankte den Firmen May + Spieß, der
Papierfabrik Niederauer Mühle, der Volksbank Rureifel sowie der
Sparkasse Düren für die finanzielle Unterstützung des Projektes
sowie der Gemeinde Kreuzau, die
durch die tatkräftige Unterstützung des Bauhofs und der
Hausmeister des Schulzentrums
zur Realisierung des Projektes
beigetragen hatte.
Alles ist vergänglich: Auflösung eines
Sandportraits bei einer Aktion am
Gymnasium Kreuzau
Gymnasium Kreuzau
Erfolgreich bei Leichtathletik-Kreismeisterschaften
Bei den Einzelwettbewerben der Schulkreismeisterschaften am 28.
Juni waren Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kreuzau sehr
erfolgreich. Insgesamt holten sie fünf erste, fünf zweite und zehn
dritte Plätze. Mit dabei waren Mateusz Kiczka (Weitsprung), Julian
Wintscheidt (Ballwurf ), David Peters (800-Meter-Lauf ), sowie
Patrick Roeb, Jonas Winterscheidt und David Peters in der 3x1000Meter-Staffel. Jonas Winterscheidt trat auch im Hochsprung an.
Das Gymnasium Kreuzau war auch schon bei den Mannschaftswettbewerben der Leichtathletik-Kreismeisterschaften am 9. Juni von
drei Mannschaften erfolgreich vertreten worden: In der Wettkampfklasse II siegte die Mannschaft aus Kreuzau. Zu verdanken ist dieser
Erfolg Nazraf Fowseen, Tim Eberle, Etienne Wiebe, Enrico Wiebe,
David Peters, Patrick Roeb, Marius Koep, Daniel Kutschak Alawi,
Samuel Kondziela und Daniel Macholz. In der Wettkampfklasse IV
belegte das Mädchen-Team den vierten Platz, die Jungen wurden insgesamt zweiter. Die Lehrerinnen und Lehrer der Fachschaft Sport
gratulierten allen Teilnehmern zu ihrer erfreulichen Wettkampfbilanz.
Instrumentalgruppen-Konzert
Am Gymnasium Kreuzau gibt es eine ganz besondere Art des Musikunterrichts: Statt im Klassenverband findet dieser in den Klassen 5
und 6 in drei Gruppen statt - und eine davon besteht nur aus Schülerinnen und Schülern, die selbst schon ein Instrument spielen. Am
29.06. konnten sich Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Verwandte und
Freunde davon überzeugen, dass dieser schulorganisatorische Aufwand Früchte trägt: Die Instrumentalgruppen unserer 5. und 6. Klassen begeisterten bei einem vielfältigen Konzert mit Liedern - von der
klassischen Ballade bis zum Spottlied auf Politiker - und Instrumentalstücken - vom Bärenmarsch aus dem Karneval der Tiere bis zum
fetzigen Swing mit Schlagzeugbegleitung.
Schulleiter Wolfgang Arnoldt dankte den jungen Musikern und
ihrem Lehrer Christian Ebbertz, dem es immer wieder gelinge, für
die ja zufällig zustande gekommene Besetzung seiner Musikgruppen
die passende Musik zu finden - bzw. zu arrangieren oder gar selbst zu
komponieren. Anschließend sahen sich die Besucher des Konzerts
noch die in der Woche zuvor in der Aktion „Partnerschaft im Sand“
des israelisch deutschen Künstlers Ira Marom unter Mitwirkung von
fast 400 Kindern und Jugendlichen entstandenen Sandbilder an.
Vielfältiger Musikgenuss: Instrumentalklassen der Stufen 5 und 6 des
Gymnasiums Kreuzau begeistern ihre Zuhörer
Gymnasium Kreuzau
entlässt Abiturjahrgang 2016
Am 17.6.2016 entließ das Gymnasium Kreuzau seinen fünfzehnten
Abiturjahrgang, den vierten, der nach acht Jahren die Abiturprüfung
abgelegt hat.
„Mahatma Abi – Mahatmas nicht“ war das Motto ihres Abiturs – diese
glücklichen Kreuzauer Abiturienten des Jahrgangs 2016 sind die, die es
geschafft haben.
Mit großem Einsatz erkämpften sich die Kreuzauer Gymnasiasten fünf
erste Plätze in den Einzel- und einen Mannschaftssieg in den TeamWettbewerben (Bild von Jana Winkler)
91 Abiturientinnen und Abiturienten erhielten das Abiturzeugnis,
49 junge Damen (54%) und 42 junge Herren (46%). 68 von Ihnen
stammen aus Kreuzau (75%), 18 kommen aus Nideggen (20%), drei
aus Düren (3%), einer aus Hürtgenwald und eine aus Vettweiß.
17 (19%) erhalten ein Abiturzeugnis mit einer Durchschnittsnote
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
27
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 28
mit einer „1“ vor dem Komma, 12 junge Damen und 7 junge Herren.
Die Namen der Abiturientinnen und Abiturienten lauten:
Ogechi Adamu, Mert Atlay, Tim Begahs, Bela Bernards, Marvin
Blawid, Michael Böhler,Diana Boltersdorf, Chiara Bongartz,
Michelle Bongartz, Niklas Bonn, Niklas Maximilian Brandt, Daniel
Breuer, Jule Brümmer, Michèle Dehuvyne, Isabel Dieterich, Leon
Dieterich, Christian Dott, Lucas Engels, Daniel Enns, Benedikt
Ewerhart, Lisa Feininger, Jan Fischer, Andreas Fuchs, Madita Fuchs,
Benedikt Gentgen, Anna Gerhardt, Alissa Giani, Alice Gurski, Jonas
Hain, Mats Hansen, Erik Hasenberg, Tim Josef Heister, Annika
Honert, Angelika Jewsikow, Jan Jopek, Dennis Jörres, Leoni Klausmann, Jan Klemens, Domenik Klemp, Clemens Knaup, Margarita
Kogaj, Johannes Korn, Colin Krawczyk, Dilara Kuluz, Robine
Küthen, Dariush Kutschak Alawi, Jessica Lange, Anna-Maria Langerscheidt, Marina Latz, Katharina Lennartz, Jennifer Linden, Eva
Mainz, Julia Maubach, Julia Meyer, Jonas Mohren, Nina Monath,
Annalena Nelles, Christina Niestroj, Timon Pecks, Julian Peters, Lars
Pickart, Julia Reidenbach, Annika Reinhardt, Anna Schmitz, Franziska Schmitz, Hannah Schmitz, Timo Schmitz, Maximilian Scholbrock, Celina Schumacher, Kenneth Reiner Sehle, Melina Stamm,
Dana Steiger, Miriam Stöber, Demian Stock, Kim Störling, Torren
Thevissen, Niklas Tilk, Annika Tings, Mahé Madina Toussaint, Anna
Tusinski, Nadia Venten, Jonas Vetter, Caroline Weid, Dominic Weinand, Leonard Weyermann, Michelle Weyermann, Sirka Wiegreffe,
Anne Wolfram, Lea Wollseifen, Lena Wüffel, Robin Zander
Pfarrgemeinden
Theologisches Forum
„Wie ist der Koran entstanden? – zweiter Teil“
am Mittwoch, 13. Juli, 19 Uhr, im Vortragsraum n.d. Christuskirche
Im Mai hat der Berliner Arabist Andreas Ismail Mohr vor einem
großen Publikum über die Frage referiert „Wie ist der Koran entstanden?“. Er hat dabei viele Aspekte angesprochen, die nun in einem
weiteren Abend vertieft werden sollen. Pfarrer Dirk Siedler wird
anhand des Vortrages und weiterer Veröffentlichungen die wissenschaftlichen Forschungen zur Entstehung des Korans darstellen.
Alle Interessierten sind deshalb zu einem Gesprächsabend eingeladen
zu dem Thema „Wie ist der Koran entstanden? – Einführung in die
Arbeit des ‚Forschungsprojektes Corpus Coranicum‘“. Dieser
Sonder-Abend des Theologischen Forums findet am Mittwoch, dem
13. Juli 2016, 19 Uhr, im Vortragsraum n.d. Christuskirche, PeterBeier-Platz 4, statt.
Das Forschungsprojekt „Corpus Coranicum“ ist ein langjähriges Projekt der Akademie Berlin-Brandenburg, das von Angelika Neuwirth
geleitet wird, die für ihre Arbeiten bereits mit zahlreichen wissenschaftlichen Preisen ausgezeichnet worden ist.
Zur besseren Vorbereitung wird um vorherige Anmeldung gebeten,
tel. 02421/188-170 oder per Email: [email protected]. Die Kursnummer lautet E 162-07-02.
MinistrantInnenwallfahrt
nach Paderborn
18. Juni 2016, fünf Uhr dreissig: Wir, die Messdiener der Pfarre
St. Brigida in Untermaubach und sechs Betreuer, stehen bereit für
die 3. Nordwestdeutsche Ministrantenwallfahrt nach Paderborn.
Der vom Bistum Aachen gecharterte Reisebus hatte vorher noch
weitere 18 MessdienerInnen aus Hausen und Nideggen abgeholt
und wir steigen hinzu.
Nach rund drei Stunden Busfahrt erreichen wir den Sammelplatz,
einen Bauernhof auf dem Land vor Paderborn, wo alle 730 MessdienerInnen, die aus dem Bistum Aachen angereist sind, vom Weihbischof Karl Borsch begrüßt werden. Von dort pilgern wir über fast
zwei Stunden gemeinsam in die Innenstadt, schnell vom erwarteten
Regen getroffen. Da half auch der Glaube des Weihbischofs nicht,
dass es für uns trocken bleibt!
In der Stadt angekommen waren wir alle durchnässt und ein Teil des
Programms fiel erst mal ins Wasser. Nach einem sättigenden Mittagessen im Warmen und der Möglichkeit zu trocknen besserten sich
aber das Wetter und all die Programmpunkte in Paderborn – von
Menschenkicker über Bobbycar-Fußball bis hin zu Tücher bedrucken und Dombesuch – konnten von uns erkundet werden.
Als gelungener Abschluss fand bei strahlendem Sonnenschein unter
freiem Himmel ein gemeinsamer Gottesdienst im Freien mit allen
ca. 7500 MessdienerInnen aus den acht nordwestdeutschen
Bistümern statt. Voller neuer Eindrücke und Erlebnisse traten wir
dann um sieben Uhr abends unsere Heimreise an.
Die nächste Wallfahrt findet in zwei Jahren wieder statt und wir
werden sicherlich wieder mitfahren – nur hoffen wir dann auf
besseres Wetter.
28 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 29
Neue Orgel in St. Brigida
Für die Kirchengemeinde St. Brigida in Untermaubach war der
Sonntag, 12. Juni, ein besonderer Festtag. In einem feierlichen Gottesdienst wurde unter großer Anteilnahme der Gemeinde die neue
Orgel gesegnet und offiziell dem liturgischen Dienst gewidmet. Zur
musikalischen Gestaltung trug neben dem langjährigen Organisten
Herrn Kurt Steiger auch der Projektchor TonArt unter der Leitung
von Herrn Kurt Kappes mit wunderschönen Liedern bei.
Pfarrer Walter Hütten berichtete der Gemeinde, dass die alte Orgel
zuletzt im Jahre 1976 aufwändig restauriert wurde. Doch in den letzten Jahren habe sich abgezeichnet, dass erneut eine Restaurierung
nötig geworden wäre. Kosten in Höhe von ca. 180.000 € hätten aufgebracht werden müssen. Aufgrund guter Erfahrungen mit elektronischen Orgeln in Nachbargemeinden hatte sich der Kirchenvorstand
entschlossen, eine elektronische Orgel zu beschaffen. Die Kosten
hierfür betragen rund 14.500 €. Durch die monatlichen Kollekten
für die Restaurierung der Orgel und einigen sehr hohen zweckgebundenen Spenden kam dieser Betrag zusammen. Hierfür dankte Pfarrer
Hütten allen sehr herzlich, die durch ihren Beitrag dies ermöglichten.
Die alte Orgel bleibt der Kirche erhalten und so haben künftige
Generationen bei geänderten Rahmenbedingungen die Möglichkeit,
die alte Orgel zu restaurieren.
Im Anschluss an den Gottesdienst wurde ins Pfarrheim zu einem
gemütlichen Beisammensein bei Speisen und Getränken geladen,
und so konnte dieser Festtag in fröhlicher Runde ausklingen.
Weitere Informationen rund um die Pfarrei St. Brigida in
Kreuzau-Untermaubach finden sie auch auf der Homepage unter
www.pfarrei-st-brigida.de.
BESTATTUNGSHAUS
STEFAN SCHMITZ
• Erd- und Feuerbestattungen
• See- und Flussbestattungen
• Anonyme Bestattungen
• Erledigung aller Formalitäten
• Bestattungsvorsorge
• TAG UND NACHT ERREICHBAR
www.bestattungen-stefan-schmitz.de
Kreuzau-Untermaubach
Tel.: (0 24 22) 90 30 65
Vettweiß
Tel.: (0 24 24) 90 16 16
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
29
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 30
Alle Akteure hoffen, dass die Passanten sich an der Kunst erfreuen
und die Arbeit zu würdigen wissen.
Als die Kinder und Jugendlichen zum Schluss die Frage stellten: “Was
machen wir als Nächstes?“ wussten die Verantwortlichen: Ziel
erreicht!
ABC-Bande aus Stockheim
zu Besuch im Tierheim
Kunsthandwerk in Gemeinschaft
Es begann lange vor den Osterferien 2016
Die Leiterin der Offenen Jugendeinrichtung
St. Urban – Winden, Monika Heider, entwickelte zusammen mit der Kunstpädagogin
und Künstlerin Lisa Küster aus Obermaubach die Idee eines Gemeinschaftsprojektes
für die Jugendeinrichtung.
Vorrangiges Ziel war es, mit den BesucherInnen gemeinsam ein Werk
zu schaffen, welches über einen längeren Zeitraum entsteht, an dem
möglichst viele Kinder und Jugendliche mit ihren Ideen und Talenten beteiligt sein konnten und das schließlich für alle sichtbar präsentiert werden konnte.
Außerdem war intendiert, dass die Kinder und Jugendlichen jeder für
sich etwas erarbeiten, diese Sache aber nicht für sich behalten und
mitnehmen, sondern der Gemeinschaft zur Verfügung stellen.
Somit erfährt und sieht jeder aktiv Beteiligte, dass er einen wichtigen
Teil der großen Gemeinschaft darstellt.
Es entstand die Idee, Tonstelen herzustellen und diese im Außenbereich der Jugendeinrichtung dauerhaft zu installieren.
In den Osterferien startete das Projekt im Rahmen des Ferienangebotes. Mehrere Tage wurde unter Anleitung der Kunstpädagogin von
den Kindern und Jugendlichen plastiziert und glasiert.
Dabei gab es viel Wissenswertes über das Material Ton, dessen Verarbeitung, die Zusammensetzung und Eigenschaften von Glasuren und
die verschiedenen Brände zu erfahren.
Es entstand eine beeindruckende Anzahl von Einzelstücken, die am
Ende zu einem großen Ganzen zusammengefügt werden soll und in
dem sich jeder Beteiligte ganz konkret wieder findet.
Die kleinen und großen Handwerker waren schon während des
Gestaltens voller Vorfreude, das fertige Kunstwerk ihren Eltern,
Großeltern und „überhaupt jedem“ zeigen zu können und zu sagen:
“Da habe ich mitgemacht; diese Teile sind von mir gestaltet!“
Nachdem nun der letzte Glasurbrand abgekühlt war und ein sehr
engagierter Vater für die Montage der Stangen gesorgt hatte, wurden
alle beteiligten Kinder und Jugendliche eingeladen zum endgültigen
Aufstellen der Stelen.
Von den mehr als vierzig TeilnehmerInnen waren zwar nur zwölf der
Einladung gefolgt; diese waren aber mit Eifer und Engagement bei
der Sache.
Es wurde diskutiert über die Reihenfolge der Elemente, die Zusammensetzung der Farben, welches Gesamtbild im Zusammenspiel der
drei Stelen entstehen soll; es wurde gemeinsam ausprobiert, wieder
verworfen, neu sortiert und komponiert, sich mit den anderen
arrangiert und letztendlich entschieden.
So entstanden drei große Tonstelen, auf die die Kinder und
Jugendliche zu Recht stolz sind.
Schöner Nebeneffekt war auch,
dass das Außengelände der
Jugendeinrichtung eine große
Aufwertung erfuhr.
30 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Wir, die Vorschulkinder des Kindergarten St. Andreas Stockheim,
besuchten am 03.05.2016 das Tierheim in Düren- Niederau.
Um 14 Uhr machten wir uns mit einem Bollerwagen gemeinsam auf
den Weg. In den Wochen zuvor haben die Eltern und Kinder fleißig
Futter und Spielzeug gespendet, welches wir im Bollerwagen mit zum
Tierheim nahmen.
Dort angekommen, wurden wir von Franz Josef Heinrichs, Schatzmeister des Tierschutzvereins Düren, herzlich begrüßt und in Empfang genommen.
Herr Heinrichs führte uns durch das Tierheim und erzählte eine
Menge über die Arbeit dort und natürlich über die Tiere, die dort
leben. Wir haben Hunde, Katzen, Lamas, Hühner und noch viele
andere Tiere gesehen. Sogar eine zahme Elster wohnt im Tierheim.
Am Ende unseres Besuches haben wir die Futter- und Spielzeugspenden an die Tierheimleitung Fr. Blank überreicht. Sie hat sich sehr
darüber gefreut und sich herzlich bei uns bedankt.
Auch wir sagen DANKE für die Führung und den schönen Nachmittag im Tierheim. DANKE auch an die Eltern und Kinder, die
fleißig Tierfutter und Spielzeug gespendet haben.
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 31
Vereinsmitteilungen
St. Ewaldus Schützenbruderschaft
Bogheim e. V. 1891
Bezirks-Schützenfest 125 Jahre Bogheim 24. - 27.06.2016
Am Freitag, den 24.06.2016, begann unser Schützenfest mit der
Heiligen Messe durch unseren Pfarrer Herrn Hütten. Anschließend
eröffnete unser Brudermeister Heinz Sablotny den Festkommerz, zu
dem wir 18 Gast Vereine und mehrere Ehrengäste aus der Politik
begrüßen durften. So erhielten wir vom Land vertreten durch den
MDL Rolf Seel die Ehrenplakette des Landes NRW. Der gesamte
Abend wurde von der Bläservereinigung Merode begleitet.
Am Samstag erfolgte wie gewohnt die Kranzniederlegung am
Kriegerdenkmal, wo Brudermeister Heinz Sablotny eine Ansprache
zum Gedenken der Verstorbenen beider Weltkriege und des Weltweiten Terrors hielt. Beim anschließendem Umzug wurden wir begleitet von den Schützenbruderschaft aus Untermaubach und Kufferath, sowie den Tambourcorps aus Kufferath und Boich. Mit Ende
des Umzuges wurden im Festzelt auf dem Sportplatz noch Ehrungen
durchgeführt. Simon Sablotny erhielt das Silberne Verdienstkreuz
und Herbert Hemgenberg wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Der
Samstagabend endete mit unserem gut besuchten Festball.
Der Sonntag begann mit der Siegerehrung des Bezirks Düren Süd,
während des Frühschoppens. Für den Festzug um 14:00 Uhr waren
folgende Vereine zu Gast, der Bezirksvorstand Düren Süd, sowie eine
Abordnung des Kreisschützenbundes Düren, die St. Josef Schützenbruderschaft Untermaubach, die St. Donatus Schützenbruderschaft
Strass, die St. Heribertus Kreuzau, St. Josef Düren Süd, sowie die
Freiwillige Feuerwehr Untermaubach. Musikalisch wurden wir
unterstützt von den Musikzügen Eifelgold Boich, Erika Drove, das
junge Orchester Kreuzau, Alte Kameraden Düren und der Musikverein Hochkirchen. Den Abschluss machte der Königsball des amtierenden Königspaar Udo und Beate Heidbüchel, welches Sie zusammen mit Prinz Jakob Strepp, Prinzessin Lena Günther und unserem
Schülerprinz Mats Wienands feierten. Auf dem Königsball wurde
Heinz Sablotny von Bundesmeisterin Hanni Kurth mit dem
St. Sebastianus Ehrenkreuz ausgezeichnet.
Für 50- jährige Mitgliedschaft wurde Alois Faust geehrt. Samstag und
Sonntag wurde musikalisch unterhalten vom Party Express Cologne.
Die neuen Majestäten wurden Montag nach dem Frühschoppen ausgeschossen. Schülerprinz wurde Nico Wircbici mit dem 49. Schuss,
Prinz wurde Fabian Kirschbaum mit dem 27. Schuss und neuer
König ist Nino „Pelle“ Pelzer mit dem 23. Schuss. Den Abschluss
machte die Kinderbelustigung und die Proklamation der neuen
Majestäten, welches Musikalisch unterstützt wurde von dem Duo
Lothar und Christine. Als Festwirt an allen Tag war die Fam. Kettel
und ihr Team. Wir freuen uns jetzt schon auf das kommende Jahr.
galt. An der Spitze des Vereins gab
es durch den Rücktritt des ersten
Vorsitzenden Hans-Jürgen Wolfram einen Wechsel. Der bisherige
2. Vorsitzende Herbert Pley übernahm das Amt. Mit Präsident
Franz-Josef Baur, Geschäftsführerin Claudia Krott, Schatzmeisterin
Heike Wolfram sowie den Beisitzern Yvonne Jakobs, Melanie
Pritzl und Margret Macherey sind
die Jrömmele gut gerüstet für die
kommende Session und freuen
sich sogleich mit Nicola I.
(Coenen) eine Kinderprinzessin
präsentieren zu können. Die 12jährige besucht das Burgau-Gymnasium in Düren und tanzt schon
seit vielen Jahren in den Garden der Gesellschaft. Ihre Proklamation
findet am 6.11. im Festsaal Drove statt.
Unsere neuen Majestäten mit Ihren Adjutanten 2.v.r. Schülerprinz Nico
Wircbici, 5.v.r. Nino Pelzer 8.v.r. Fabian Kirschbaum mit Prinzessin
Kristina Bauer.
KG Löstige Jrömmele 1905 e. V.
„Jrömmele“ mit Kinderprinzessin Nicola I. in den Startlöchern
Zu Ihrer Mitgliederversammlung hat die KG Löstige Jrömmele 1905
e. V. in das Brauhaus „Drover Stübchen“ eingeladen. Die Vereinsmitglieder warfen einen positiven Rückblick auf die zurückliegende Jubiläumssession mit gut besuchten Veranstaltungen und einem feierfreudigen Prinzenpaar Herbert und Edith Pley, dem es zu danken
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
31
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 32
leinwand gemeinsam den Fußballkrimi Deutschland-Italien.
Selbst einstudierte Lieder zelebrierten die Teilnehmer der einzelnen
Zelte am Sonntag bei der Schlussfeier zu welcher auch viele Eltern,
sowie der amtierende Kreuzauer Prinz Karneval, Prinz Frank I. angereist waren. Die Darbietungen und Leistungen der einzelnen Gruppen wurden wie folgt honoriert: Den bronzenen Clown erhielt das
Clown-Zelt, den silbernen Clown erhielten die Bewohner des Fußball-Zelt und den goldenen Clown erstritt sich das Musik-Zelt.
Die Lagerleiter Peter Kaptain und Menn Kempen bedankten sich bei
allen Helfern und bei den Teilnehmern mit dem Versprechen, dass es
im kommenden Jahr zur 28. Auflage dieser großartigen Maßnahme
kommen wird.
Lachen, spielen, Freunde treffen
„Blau-Weisse Finkenheide“
Ca. 100 Mädchen und Jungen nahmen am diesjährigen
Zeltlager der KG „Ahle Schlupp“ aus Kreuzau teil.
Bereits zum 27. Mal und damit schon längst zur Tradition geworden,
ist das alljährlich stattfindende Kinder- und Jugendzeltlager der
Kreuzauer KG „Ahle Schlupp“.
Am letzten Wochenende vor Beginn der Sommerferien treffen sich
die Kinder und Jugendlichen der Kreuzauer Karnevalisten zum
großen Sommer-Event auf dem Zeltplatz Finkenheide in Kleinhau.
30 Betreuer, 10 Küchendamen und eine Hausmeistercrew sorgen für
einen reibungslosen Ablauf und das Wohlergehen der Teilnehmer.
Mit einem Wortgottesdienst am Freitag, eröffnete Diakon Winfried
Zeller aus Kreuzau das Lagerleben. Das diesjährige Motto: „Allez les
Schlüpp“, war angelehnt an die laufende Fußball EM, aber auch an
die im September anstehende Feier zum 40jährigen Partnerschaftsjubiläum mit der französischen Partnergemeinde Plancoët.
Mit einem großen Lagerfeuer, nach vorausgegangener Nachtwanderung, ließ man den Abend ausklingen.
Unter diesem Motto feiert die Kirmesgesellschaft Kreuzau 1923 e. V.
am Samstag, den 20. August 2016 ihr traditionelles Familienfest.
Eingeladen sind alle Mitglieder und deren Familien, Freunde und
Gönner des Vereins sowie besonders alle Bürgerinnen und Bürger aus
Kreuzau und Umgebung.
Das Familienfest beginnt um 14:00 Uhr auf dem Parkplatz hinter
der Festhalle Kreuzau. Im Mittelpunkt des Festes stehen wie immer
die "Kleinen" und "klein gebliebenen" unter uns. Ein Kinderanimationsteam hält Spiele und kreatives Basteln für Euch bereit. In diesem
Jahr findet zeitgleich ausnahmsweise das Königsschießen unserer
Schützenbruderschaft St. Heribert statt.
Natürlich wird auch wieder für das leibliches Wohl bestens gesorgt.
Grillspezialitäten, frische Reibekuchen sowie Kaffee und Kuchen
werden in ausreichender Menge
angeboten.
Halten Sie sich den Termin frei
und freuen Sie sich mit dem
Verein auf einen sonnigen Nachmittag bei Spiel und Spaß. Wir
freuen uns auf jeden einzelnen
Besucher von nah und fern!
Karussell sorgt für Spaß und Freude
Kreuzauer Sport-Club 05
und Grundschule Kreuzau
kooperieren
Nicht mehr lange, dann wird das Lagerfeuer entfacht. Kinder und
Jugendliche der Kreuzauer KG „Ahle Schlupp“ erlebten ein paar tolle
Tage auf dem Zeltplatz Finkenheide.
Mit selbstgebastelten Zeltfahnen starteten die Mädchen und Jungen
am Samstag zu einer Zeltlager-Rallye bei der verschiedene Aufgaben
erfüllt werden mussten. Am Abend schaute man auf einer Groß-
Der Grundschulverband Kreuzau/Drove und der Kreuzauer SportClub 05 (KSC 05) haben im Juni 2016 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die das Ziel hat, neue Impulse für die fußballerische und sportliche Förderung von Kindern im Alter von 5-10 Jahren
im Ortsteil Kreuzau zu setzen.
Bereits im April 2016 hatte sich der KSC 05 für ein Förderprojekt des
Fußballverbandes Mittelrhein beworben, welches insbesondere die
Verknüpfung von Verein und Schule und die Stärkung des MädchenFußballs zur Aufgabe hat.
Charly’s Werkstatt
Kfz-Meisterbetrieb · Wartung von Klimaanlagen
52372 Kreuzau · Vor dem Bruch 4–6
Telefon (0 24 22) 90 11 50 · Telefax (0 24 22) 90 13 50
● ASU- und AU-Service
● Kfz-Reparaturen
● Reifendienst
● Karosserie-Instandsetzung
● TÜV-Vorbereitungen
● TÜV-Abnahme
● TÜV-Eintragung
(tägl. außer dienstags)
(tägl. außer dienstags)
Charly’s Rasenmäher-Center
● Verkauf und Reparatur von Rasenmähern
Autorisierter
● Verleih von Vertikutiergeräten
Fachhandelspartner
● Verkauf von Heckenscheren
32 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Karl-Heinz Krieger
Immer schön cool bleiben!
Unser Klimaanlagen-Service ist
das ganze Jahr hindurch
für Sie im
Einsatz
n:
gszeite
Öffnun –17.00 Uhr
7.30
hr
Mo.–Fr. 8.30–13.00 U
.
a
S
pause
Mittags 13.00 Uhr
5
2.1 –
von 1
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 33
Nachdem nunmehr der KSC 05 für dieses Projekt vom Fußball Kreis
Düren den Zuschlag erhalten hat, wird ab den Herbstferien 2016
einmal wöchentlich eine Fußball-AG in der Grundschule Kreuzau
stattfinden. Durchgeführt wird die AG von einem jungen Fußballer,
der im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) beim Fußball
Kreis Düren beschäftigt ist, und neben der erforderlichen Übungsleiterlizenz über Erfahrung in der Jugendbundesliga verfügt.
Vorgesehen ist diese AG zunächst mit Schwerpunkt auf den ersten
beiden Schulklassen der Grundschule Kreuzau durchzuführen, und
die Anmeldung zur Fußball-AG ist ab Beginn des kommenden
Schuljahres in der Grundschule Kreuzau möglich.
KSC 05 richtet Gemeindepokal aus
Der Kreuzauer Sport-Club 05 (KSC 05) ist turnusmäßig 2016
Ausrichter des Gemeindepokals der Seniorenmannschaften der
Gemeinde Kreuzau, welcher vom 24. bis 31.07. auf der KurtHoesch-Kampfbahn in Kreuzau ausgetragen wird.
Die Vorrunde findet am Sonntag, den 24.07.2016 ab 13 Uhr statt,
wobei Stockheim, Boich/Thum und Kreuzau sowie Drove, Rurtal
und Winden in der Gruppenphase (2 Gruppen) aufeinandertreffen.
Die beiden Erstplatzierten aus beiden Gruppen bestreiten dann die
Halbfinalspiele am Freitag, den 29.07. ab 18.30 Uhr und die Endspiele werden am Sonntag, den 31.07. ab 14 Uhr ausgetragen.
Am 31.07. findet ab 10 Uhr im Vorfeld der Endspiele ein großes
Jugend-Schnuppertraining statt, zu dem alle fußballbegeisterten
Kinder im Alter von 3-12 Jahren herzlich eingeladen sind. Neben
einer Demonstration von Spiel- und Übungsformen der Fußballschule „Ballspass“, die auch vom 17.08. bis 19.08. ein Fußball-Camp
während der Sommerferien auf dem Gelände der Kurt-HoeschKampfbahn durchführt, werden die Bambini, F- und D-Jugend des
KSC 05 ihr Können im Rahmen von Freundschaftsspielen unter
Beweis stellen. Ein buntes Rahmenprogramm mit Hüpfburg, Kinderschminken und Torwandschießen rundet die Veranstaltung ab.
Der KSC 05 freut sich auf die Ausrichtung der vorgenannten Veranstaltungen und darauf, viele fußballbegeisterte Kinder und Erwachsene als Spieler und Zuschauer auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
begrüßen zu dürfen! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Weitere Informationen können der Homepage - www.sc kreuzau.de oder den KSC-Schaukästen entnommen werden.
Kreuzauer A-Schülerinnen
in Lohmar erfolgreich
Nachdem Hannah und Charlotte
Schönau sowie Raphaela Schmitz
im vergangenen Jahr schon den
WTTV-Pokalsieg bei den B-Schülerinnen feiern konnten erreichten
Sie nun beim älteren Jahrgang im
Einzelwettbewerb hervorragende
Platzierungen beim WTTV-Top
32-Ranglistenturnier in Lohmar.
Hannah Schönau setzte sich in
ihrer Vorrundengruppe souverän
durch und spielte sich in der KO-Runde bis ins Finale vor. Erst dort
unterlag sie ihrer Gegnerin Anni Zhan aus Anrath.
Ihre Schwester Charlotte erspielte sich in der Vorrunde Platz 2 und
sicherte sich im Abschlussklassement den 9. Platz. Die Dritte im
Bunde war Raphaela Schmitz. Nach unglücklichem Beginn in der
Vorrunde steigerte sie sich in der Trostrunde, gewann dort 3 von 4
Spielen und wurde somit gute 21. im 32er-Feld. Die Erfolge auch in
der Breite sind einmal mehr ein guter Beweis für die hervorragende
Nachwuchsförderung in Kreuzau.
Rebecca Frank bei Deutscher
Meisterschaft in Topform
Einen weiteren tollen Erfolg konnte die Kreuzauer TT-Nachwuchsspielerin bei der Deutschen Meisterschaft der Leistungsklasse C der
Damen in Pforzheim verbuchen. Die 16-jährige Rebecca Frank setzte
sich in ihrer Vorrundengruppe mit 3 Siegen sicher durch und
erreichte nach weiteren überzeugenden Siegen über Achtel-, Viertelund Halbfinale das Endspiel. Nach großem Kampf und starker Leistung verlor sie dort knapp und unglücklich mit 2:3-Sätzen gegen
Anabel Beck von der DJK SG Lahr.
Auch im Doppel konnte Rebecca mit ihrer Partnerin Lena Nagel
vom Post SV Gütersloh bis zum Achtelfinale überzeugen. Leider
ereilte die Beiden dann im Viertelfinale recht unglücklich das Aus, da
sie eine 2:0-Satzführung im dritten Satz nicht in den Sieg ummünzen
konnten und am Ende mit 2:3 verloren. Dennoch kann Rebecca
Frank mit den gezeigten Leistungen in Einzel und Doppel äußerst
zufrieden sein und in den kommenden Jahren wird sicherlich noch
viel von ihr zu erwarten sein.
Kreuzauer Budo-Sportler
sind Deutscher Meister
Großartiger Erfolg für den Turnclub Kreuzau
Leon Pauli und Samuel Kondziela vom Turnclub Kreuzau haben
Anfang Juni in der Jugend-klasse der Deutschen Kata-Meisterschaft
des Ju-Jutsu Verbandes in Maintal den 1. Platz und somit den Titel
„Deutscher Meister im Jugendpokal Kodokan-Goshin-Jutsu" errungen. Ebenso anerkennenswert die Leistung der beiden jüngsten Teilnehmer aus Kreuzau. Mit ihren gerade mal 11 und 12 Jahren errangen Bastian Maul und Juliette Karim in einem starken Teilnehmerfeld den 3. Platz und erkämpften sich verdient die BronzeMedaille. In der gleichen Klasse sicherten sich Celine Frings und Tim
Körner Platz 5 sowie Jan Keding und Leon Pauli Platz 6. Bei den
Erwachsenen verpassten Franziska Paul und Steffen Nolden mit dem
4. Platz sowie Markus Mengels und Armin Brings mit dem 5. Platz
knapp das Podium. Ebenso knapp
ging es in der Kategorie der KimeNo-Kata zu. In der konnten sich
Markus Mengels und Steffen
Nolden den 4. Platz erkämpfen.
www.turnclubkreuzau.de
Erfolgreiche Budo-Sportler des
Turnclubs Kreuzau: (v.l.) Samuel
Kondziela, Sebastian Maul, Juliette
Karim und Leon Pauli, Foto:
Helmut Titz
Tennis Kreisjugendmeisterschaften in Obermaubach
Dieses Jahr fanden die Halbfinal- und Finalspiele der Kreisjugendmeisterschaften im Tennis der männlichen und weiblichen Klassen
U12, U11 und U10 auf der Anlage des TC Obermaubach statt. Mit
der Sparkasse Düren als Sponsor und dem gütlich gestimmten
Wetter ließen sich alle Spiele ohne Regenunterbrechung absolvieren.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
33
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 34
Bei einer Vielzahl von Tennisinteressierten Eltern und Zuschauern
ging aus dem U10 weiblich Finalspiel Jasmina Santej als Siegerin
gegen Sophie Porschen mit 6:1, 6:1 hervor. Bei den Jungen setzte sich
in gleicher Altersklasse Lennard Rausch deutlich (6:0, 6:0) gegen Ben
Grun durch. In der U11 besiegte Charlotte Porschen Anna Baumann
mit 6:2, 6:3 während sich bei den Jungen in einem spannenden Spiel
Tom Weiler gegen Philipp Dohr erst im Champions-Tie-Break mit
6:3, 4:6 und 10:7) beweisen konnte. In der Spielklasse U12 endete
bei den Mädchen das Finale zwischen Caroline Seiz und Stella Swiatek 6:1, 6:1 und Simon Keßler wurde gegen Felix Duwe mit 6:4 und
6:1 Jugendkreismeister. Es war eine gelungene Veranstaltung und
eine gute Werbung für den Tennissport.
Nächstes Erscheinungsdatum
Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.08.2016.
Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis
spätestens Mittwoch, den 17. August 2016,
10.00 Uhr, per Mail einreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die
Mailadresse: [email protected] entgegennehmen
können. Texte sollten im Word-Format übermittelt
werden.
Die Übersendung von Papierdokumenten wird vom
Verlag nur noch im besonderen Ausnahmefall akzeptiert.
34 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
„Eintracht Eule“
gewinnt Üdinger Fußballturnier !
Am 26.5.2016 fand auf dem Üdinger Sportplatz das traditionelle
„Unser Dorf treibt Sport“-Fest statt. An dem Fußballturnier nahmen
insgesamt 17 Mannschaften teil. Gespielt wurde auf 3 Kleinfeldern
mit 4 Feldspielern plus Torwart.
Die Leitung der Spiele oblag professionellen Schiedsrichtern, die alle
Spiele ohne Vorkommnisse über die Runden brachten. Bei herrlichem
Fußballwetter konnte pünktlich um 11 Uhr gestartet werden, und
um 18 Uhr war die Siegerehrung. Die beste und stärkste Mannschaft
„Eintracht Eule“ gewann verdient den Wanderpokal und erhielt
einen Spielball dazu. Für die Plätze 2-4 gab es ebenfalls einen Pokal.
Im Anschluss konnten die Sportfreunde Üdingen verdiente Mitglieder
ehren: 25 Jahre Mitglied ist Frau Tanja Macherey
40 Jahre Mitglied ist Herr Josef Macherey
40 Jahre Mitglied ist Herr Johannes Prönen
50 Jahre Mitglied ist Herr Hermann-Josef Breuer
50 Jahre Mitglied ist Herr Rudolf Bongard
Für die kleinen Zuschauer und Kinder war eine große Hüpfburg vorhanden, die auch den ganzen Tag über genutzt wurde.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt und am Nachmittag erfreute man sich an einer großen Cafeteria.
Die Veranstaltung endete gegen 20.30 Uhr. Die Üdinger Sportfreunde
bedanken sich bei Allen, die zum Gelingen des Turniers beigetragen
haben und freuen sich auf das nächste Fußballturnier 2017!
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 35
Risiken durch
künstliche
Fingernägel
In den USA sind Nagelstudios fast so gut besucht
wie Friseurgeschäfte: 90 Prozent der weiblichen
Bevölkerung tragen dort künstliche Nägel. Auch
in Deutschland lässt sich inzwischen fast jede
zweite bis dritte Frau zwischen 15 und 50 Jahren
mit natürlich gestalteten oder fantasievoll verzierten künstlichen Fingernägeln verschönern.
Lange, feste Nägel sehen toll aus und werden
immer beliebter. Die künstlichen Verlängerungen sind jedoch aus verschiedenen Gründen
Ihre Apotheker
Annette und Gerd Cremer
mit Vorsicht zu genießen.
Forscher von der Hautklinik der Universität Aachen haben bereits vor Jahren herausgefunden, dass die Dämpfe, die beim Befestigen und Aushärten von künstlichen
Fingernägeln frei werden, Allergien der Haut hervorrufen können. Die zur Befestigung künstlicher Nägel häufig verwendeten Acrylate können eine Kontaktallergie
auslösen. Und auch nach Entfernung der künstlichen Nägel kommt es nicht selten
zu Infektionen mit Pilzen oder Bakterien und zu unschönen Veränderungen an den
natürlichen Nägeln. In einer Studie wurden bei Patientinnen mikrobiologische
Proben von jeweils zwei Stellen der veränderten Fingernägel genommen. Es wurden
Pilzkulturen angelegt und weitere Labortests durchgeführt. Der Kaliumhydroxid(KOH)-Test, mit dem Pilzzellen aufgespürt werden können, war bei 83,3 Prozent der
Patientinnen positiv. Am häufigsten fanden die Forscher Candida-Arten.
Fazit der Studie: Bei Trägerinnen künstlicher Fingernägel sind Pilzinfektionen wesentlich häufiger als in der Allgemeinbevölkerung. Im Fall von Nagelveränderungen durch
das Tragen künstlicher Nägel sind Infektionen mit Pilzerregern sehr weit verbreitet, fast
schon die Regel. Es besteht damit auch ein erhöhtes Übertragungsrisiko für mikrobielle
Infektionen auf Dritte. Daran, so mahnen die Forscher, sollten besonders Beschäftigte
im Gesundheitswesen und in der Lebensmittelindustrie denken. Künstliche Fingernägel sollten für Küchen- und Pflegepersonal deshalb tabu sein.
Viele Frauen entscheiden sich für künstliche Nägel, weil ihre eigenen porös und
wellig sind – mögliche Hinweise auf eine Nagelerkrankung! Kunstnägel inklusive
Kleber und sogar Gel oder Acryl zum Selbstmodellieren und die UV-Lampen zum
Aushärten bekommt man bereits in der Drogerie. Aber: Eine professionelle Handhabung ist nur bei Fachkräften unter besonderen hygienischen Bedingungen gewährleistet. Pflegehilfsmittel und schützende Cremes für Hände und Nägel finden Sie
auch in Ihrer Apotheke.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
35
Kreuzau07_2016.qxp :Layout 1 25.07.16 08:49 Seite 36