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Forest Stewardship Council®
FSC® Deutschland
Position und Information des FSC Deutschland zur
öffentlichen Beschaffung von Holz und Holzprodukten
Stand 22.07.2016
Position von FSC Deutschland zum gemeinsamen Erlass von BMUB, BMWi und BMELV
zur nachhaltigen Beschaffung von Holz:
Wir begrüßen, dass im Rahmen der Regeln zur Nachweisführung die COC-Zertifizierung der
Auftragnehmer als Grundidee benannt wird.
Wir verstehen, dass auch Einzelnachweise aus vergaberechtlichen Gründen als gleichwertiger
Nachweis zur COC-Zertifizierung zuzulassen sind.
Wir fordern, dass die Einzelnachweise gleichwertig zur COC-Zertifizierung von
Auftragnehmern belegen, dass Holz aus zertifizierter Waldwirtschaft verwendet wird.
Dementsprechend sollten Einzelnachweise ebenfalls aussagekräftig, verlässlich und
nachvollziehbar sein.
Wir meinen, dass Nachweise über die COC-Zertifizierung ausführender oder liefernder
Betriebe ein sicherer, risikoarmer Nachweisweg sind, sowohl für die Beschaffungsstelle, als
auch in vielen Fällen für die Auftragnehmer. Die COC-Zertifizierung kann auch Kostenvorteile
bringen.
Der FSC Deutschland begleitet Anwender wie Beschaffer mit Rat und Tat zur Formulierung
oder Einhaltung der Anforderung seitens der Auftragnehmer durch die COC-Zertifizierung oder
durch den Einzelnachweis.
Wir fordern die öffentliche Hand auf, ihr Verkehrsverständnis zur Nachweisführung
insbesondere für Einzelnachweise bereitzustellen, um Betrieben eine objektive Abwägung
zwischen Einzelnachweis und eigener Zertifizierung zu ermöglichen.
Hintergrund
(aktualisiert am 22.07.2016)
Einleitung
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Gemeinsamer Erlass des BMWi, BMVEL, BMU und BMVBS zur Beschaffung von Holzprodukten vom 17. Januar 2007
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FSC Deutschland  Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e.V.  Postfach 5810  79026 Freiburg
T +49 (0)761 38653 50  F +49 (0)761 38653 79  [email protected]  www.fsc-deutschland.de
Spendenkonto: GLS Bank  IBAN: DE76 4306 0967 7943615600  BIC: GENODEM1GLS
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Bereits 1989 beschäftigten sich die Bundesministerien mit der Frage, wie bei der Beschaffung von
Tropenholz Waldzerstörung vermieden werden kann. Der erste konkrete, gemeinsame Erlass1 der
Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) folgte 2007, der bei jeglicher Holzbeschaffung durch
die Bundesverwaltung vorschrieb, dass Holzprodukte nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen sollen. Grundlage hierfür bilden die Kriterien der beiden im Erlass
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benannten Zertifizierungssysteme FSC und PEFC2. Damit waren auch die Grundzüge der zweiten,
unbefristeten Fassung des Erlasses3 der zuständigen Ministerien vom 20.12.2010 gelegt. Das
Formblatt 248 aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)4 (Erklärung zur
Verwendung von Holzprodukten) sollte die Eignung eines Bieters feststellen, war jedoch
dahingehend nicht klar formuliert, dass der Bieter selbst nach den Kriterien von FSC oder PEFC
zertifiziert und zu welchem Zeitpunkt er ein entsprechendes Zertifikat vorlegen muss.
Der Erlass ist für Vergabefälle der Bundesministerien und deren nachgeordnete Institutionen
verbindlich, ebenso für potentielle Bieter. Bundesländer und Kommunen orientieren sich in der
Formulierung des Anforderungsniveaus häufig an der Bundesbeschaffungsrichtlinie.
Mit einem Rundschreiben5 zu einer neuen Auslegung des Erlasses vom 08.12.2015 erfolgte eine
Neufassung des Formblattes 248 und eine Klarstellung, dass (1) die lückenlose COC-Zertifizierung
der Grundidee des BMUB in Bezug auf die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung entspricht
und (2) bei Abgabe des Angebotes eine COC-Zertifizierungsnummer anzugeben ist, wenn nicht
der Einzelnachweis gewählt wird.
Am 22.04.2016 hat das Bundesumweltministerium diesen „Klarstellungs“-Erlass vom 08.12.2015
ausgesetzt. Damit sind die im Auslegungserlass benannten Einführungsfristen - für beschränkte
Ausschreibungen zum 01.04.2016 und für alle Ausschreibungen zum 01.07.2016 - für das
überarbeitete Formblatt 248 und die damit verbundene Neuregelung der Nachweisführung
zunächst bis auf weiteres ausgesetzt. Die generelle Nachweispflicht fällt jedoch nicht weg, sondern
es gilt der Status quo des am 02.12.2010 unbefristeten Erlasses: Das zu verarbeitende oder zu
beschaffende Holzprodukt muss aus nachweislich nachhaltigen Quellen stammen.
Nachweismöglichkeiten sind eine CoC-Zertifizierung des Auftragnehmers oder ein Einzelnachweis.
Warum zertifiziertes Holz einsetzen?
Holz wird in der öffentlichen Beschaffung u.a. für die Gestaltung urbaner Räume wie Parks und
Plätze, für den Bau von Gebäuden wie beispielsweise Kindergärten oder Schulen, für den
Innenausbau, für Möbel oder kleinere Alltagsgegenstände gebraucht. Die Leistungsfähigkeit der
Wälder der Welt Holz zu liefern, ist jedoch trotz ihres natürlichen Wachstums endlich. Deswegen
verlangen viele öffentliche Verwaltungen, dass Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten und
zertifizierten Wäldern stammt, deren dauerhafte Erhaltung damit sichergestellt ist.
Erst durch verbindliche und klar formulierte Beschlüsse wird sowohl bei der Beschaffungsstelle, als
auch bei Anbietern der dahinterstehende politische Wille deutlich. Inzwischen gibt es zahlreiche
Beispiele für kommunale Beschlüsse, die komplett oder für bestimmte Sortimente wie z.B.
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Bick, U. (2016): Öffentliche Beschaffung von Holzprodukten in Deutschland. Stand der Regelung in Deutschland und
der europäische Weg. Veröffentlicht im HZB, Nummer 12, 24.03.2016.
Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten, 22. Dezember 2010
Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes
Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten, 08.12.2015
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Tropenholz FSC-zertifiziertes Holz fordern. Dazu kommt ein Beschluss der Bundesregierung, der
in öffentlichen Ausschreibungen des Bundes, verbindlich zertifiziertes Holz fordert. Auch in
anderen Systemen wie z.B. DGNB6 oder BNB7 sind Anforderungen für die Herkunft von Hölzern
klar formuliert und können als Anhaltspunkt dienen. Für Klärung sorgt zudem, wenn eindeutig
formuliert ist, welche Nachweise durch die ausschreibende Stelle akzeptiert werden. Die
ausschreibende Stelle ist frei im Sinne ihres Verkehrsverständnisses, festzulegen, wie der
Nachweis zu führen ist.8
Die nun wieder geltende bisherige Fassung des Formblatts 248 lässt Fragen zum
Verkehrsverständnis offen, insbesondere zum Ob, zum Wie und zum Wann in Bezug auf den
Nachweis, dass die Erklärung eingehalten wurde.
Wie funktioniert die Produktkettenzertifizierung (engl. Chain-of-Custody, COC)?
Um zu kontrollieren, dass Produkte mit FSC-Aussage, auch tatsächlich aus den entsprechenden
Rohstoffen, also aus zertifizierten Wäldern, aus Recycling- oder kontrollierten Quellen stammen
oder hergestellt wurden, setzt der FSC das Instrument der Produktkettenzertifizierung ein: Dazu
muss jedes Unternehmen in der Verarbeitungs- und Handelskette, vom Wald bis zu einem Punkt
in der Lieferkette, zu dem ein Nachweis vorliegen soll, ein innerbetriebliches Verfahren aufbauen,
das sicherstellt, dass FSC-zertifizierte Materialien jederzeit identifizierbar bleiben.
Die erfolgte Zertifizierung berechtigt mit FSC zu werben und zertifizierte Produkte mit
Zertifizierungsaussage zu verkaufen und mit dem FSC-Label zu kennzeichnen.
Ein Nachweis im Rahmen der FSC-Produktkettenzertifizierung ist dann erbracht, wenn:
- Der Auftragnehmer FSC-zertifiziert ist (nach FSC-STD-40-004 für COC oder nach FSC-STD40-006 für Projekte) – sprich eine eigene Zertifizierungsnummer besitzt und
- in Lieferdokumenten zu den entsprechenden Produkten eine FSC-Aussage getroffen wird.
Nur das Vorlegen beider Information erfüllt die Anforderung, FSC-zertifiziertes Holz zu beschaffen.
Denn die FSC-Zertifizierung richtet sich auf die Zertifizierung von Unternehmen und nicht auf die
Zertifizierung von Produkten.
Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen, die sich COC zertifizieren lassen wollen?
Das FSC-System stellt verschiedene Varianten für die Zertifizierung von Unternehmen zur
Verfügung:
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- Einzel-COC-Zertifizierung für Unternehmen mit einem einzigen Standort.
DGNB e.V.: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
BNB: Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
OLG Hamburg, Beschluss v. 23.7.2015, Az. 3 U 141/14
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- Gruppen-COC-Zertifizierung ist für die Zertifizierung von kleinen Unternehmen konzipiert.
Diese erlangen in einer Gruppe einen vereinfachten Zugang zur FSC-Zertifizierung, indem
die Zertifizierung zentral gesteuert wird und/oder technische Unterstützung durch eine
Zentrale bereitgestellt wird.
- Multi-Site-COC-Zertifizierung wurde für die Zertifizierung mehrerer Standorte entworfen,
die durch Eigentumsverhältnisse oder durch vertragliche Regelungen miteinander in
Beziehung stehen, um Synergieeffekte in Bezug auf Kosteneinsparung und Einhaltung der
FSC-Regeln zu erzielen.
- Projektzertifizierung kann für einmalige, abgeschlossene Projekte z.B. die Renovierung
oder den Neubau eines Objektes (z.B. Gebäude) genutzt werden. Diese Zertifizierung gibt
eine Anzahl Mindestanforderungen vor, welche eine systematische und nachvollziehbare
Beurteilung ohne dass die einzelnen Unternehmen, welche in einem Projekt involviert sind
als Zulieferer oder Hersteller zertifiziert sind. Das Management erfolgt über einen
Projektleiter.
Die Kosten einer Zertifizierung setzen sich aus den Kosten für die Prüf- bzw. Zertifizierungsstelle
und den FSC-Zertifikatsgebühren sowie internen Kosten des Betriebes zusammen. Insbesondere
für Unternehmen, die sich regelmäßig an Ausschreibungen beteiligen, lohnt sich ein FSC COCZertifikat, ähnlich einer Prä-Qualifikations-Prüfung nach VOB. Als Alternative wird derzeit der
Einzelnachweis pro Auftrag aufgeführt.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Einzelnachweise?
Beispiel Berlin
Die Berliner Senatsverwaltung übernimmt eine
Vorreiterrolle:
Mit der Verwaltungsvorschrift vom 23.10.2012
wurde festgelegt, dass nur noch Holz aus
Wäldern
beschafft
werden
darf,
die
nachvollziehbar
und
auf
hohem
Anspruchsniveau nachhaltig bewirtschaftet
werden. Die wesentlichen Punkte sind:
- Anforderungen auf FSC-Niveau
- Regeln für den Einzelnachweis
- Hinweise zu Hilfen für Betriebe
Mehr dazu auf der Internetseite der Berliner
Senatsverwaltung hier!*
*http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestex
te/de/download/beschaffung/2015-1210_BI7_81064_3_3_1_Holzprodukte.pdf
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Bick, U. (2016): Öffentliche Beschaffung von Holzprodukten in Deutschland. Stand der Regelung in Deutschland und
der europäische Weg. Veröffentlicht im HZB, Nummer 12, 24.03.2016.
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T +49 (0)761 38653 50  F +49 (0)761 38653 79  [email protected]  www.fsc-deutschland.de
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Einzelnachweise
sind
eine
weitere
Nachweismöglichkeit
im
Rahmen
der
öffentlichen Beschaffung.
Auch der Einzelnachweis muss überprüfbar
belegen,
dass bis zum
Ende der
Verarbeitungskette keine Vermischung von
zertifiziertem mit nicht-zertifiziertem Material
stattgefunden hat sowie die Anforderungen
an Legalität und Nachhaltigkeit, wie u.a.
durch die EUTR und andere europäische
Richtlinien gefordert, erfüllt sind. Bei der
Bundesbeschaffung wird eine Überprüfung
durch
das
Thünen-Institut
und
das
Bundesamt für Naturschutz durchgeführt,
ggfls.
kann
ein
externer
Gutachter
hinzugezogen werden9.
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Um einerseits eine faire Bewertung im Vergleich zum Nachweis über die COC-Zertifizierung, aber
auch um verlässliche Aussagen durch Einzelnachweise machen zu können, fordert FSC
Deutschland eine klare Regelung über die zu erfüllenden Anforderungen.
Die Berliner Senatsverwaltung hat erstmalig für die Beschaffung des Landes Prüfkriterien
formuliert, die als Anhaltspunkt dienen können.
Da grundsätzlich jedem Betrieb der Zugang zur Zertifizierung möglich ist, respektive die
Entscheidung für einen Einzelnachweis ja ausdrücklich als Variante zugelassen ist, können sich
nicht zertifizierte Betriebe gleichberechtigt mit zertifizierten Betrieben an Ausschreibungen
beteiligen. Klare Anforderungen für den Einzelnachweis erzeugen eine Gleichbehandlung und
gleiche Chancen für ausführende Betriebe, ob mit oder ohne Produktkettenzertifikat.
In einem Arbeitspapier „Nachweisfälle“10 hat ein Expertenkreis versucht, Handlungsoptionen für
verschiedene Beschaffungssituationen aufzustellen, v.a. auch mögliche Kosten, Aufwand und
Risiken transparent darzustellen. Damit sollen potentielle Aufragnehmer befähigt werden je nach
Beschaffungssituation
eine
fundierte
Entscheidung
zu
treffen.
Die
Drohkulisse
„Zwangszertifizierung“ lässt sich so nicht mehr halten.
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Weitere Informationen rund um das FSC-System und verantwortungsvolle Waldwirtschaft, zur
Zertifizierung sowie zur öffentlichen Beschaffung finden Sie auf unserer Internetseite fscdeutschland.de.
In Kürze nach Freigabe durch die Beteiligten bei FSC Deutschland oder den Beteiligten erhältlich.
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T +49 (0)761 38653 50  F +49 (0)761 38653 79  [email protected]  www.fsc-deutschland.de
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