Die Grundzüge der DS-GVO und wie Ihnen PwC helfen kann

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Die Grundzüge der DS-GVO
und wie Ihnen PwC helfen kann
Das Regelwerk für den EU-Datenschutz
ist im Wandel
Die neue
EU-DatenschutzGrundverordnung
in Kürze
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welche ab dem 25. Mai
2018 gilt und ab diesem Zeitpunkt durch alle betroffenen Organisationen
erfüllt werden muss, wird neue und viel härtere Rahmenbedingungen für
den Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung von persönlichen Daten
innerhalb der EU festlegen. Jeder in der EU ansässige Verantwortliche für
die Verarbeitung von persönlichen Daten und jeder Auftragsverarbeiter von
persönlichen Daten wird davon erfasst. Das Gleiche gilt für alle ausserhalb
der EU niedergelassenen Verarbeitungsverantwortlichen und Auftragsverarbeiter von Personendaten, sofern sie ihre Dienstleistungen und Güter
Personen anbieten, die sich in der EU aufhalten, oder deren Verhalten beobachten. Das heisst, dass auch Firmen mit Sitz in der Schweiz die Bestimmungen der DS-GVO erfüllen müssen, wenn personenbezogene Daten von
EU-Bürgern im Zusammenhang mit dem (auch kostenlosen) Angebot von
Waren und Dienstleistungen und der «Verhaltensüberwachung» – sofern
das zu überwachende Verhalten in der EU stattfindet – bearbeitet werden.
Die Bedeutung von Datenverarbeitung
Der Begriff der Datenverarbeitung wurde sehr weit ausgeleg. Er beinhaltet jeden möglichen Vorgang der Verarbeitung von persönlichen Daten,
unabhängig davon, ob er mit automatisierten oder nicht automatisierten Mitteln durchgeführt wird oder ob er aktiv oder passiv
geschieht – von der initialen Sammlung persönlicher Daten bis hin zu
ihrer finalen Zerstörung. Somit umfasst die Verarbeitung das Erstellen,
das Speichern, das Benützen, das Kopieren, das Aggregieren, das Anpassen, das Verbessern, das Teilen, das Übermitteln, das Archivieren, das
Verkaufen, das Verlieren und das Löschen von Daten. Die Nutzung von
E-Mails zur Kommunikation beispielsweise stellt ebenfalls eine Art der
Verarbeitung von persönlichen Daten dar, denn jede geschäftsbezogene
E-Mail, die wir senden, betrifft mindestens eine Person.
Auch die Erzeugung von Computer-Logs, wie dies durch die Verwendung
unserer Arbeitssysteme oder unserer persönlichen Geräte passiert, ist
eine Art der Datenverarbeitung, genauso wie Zahlungstransaktionen
in Läden oder online, das Aufzeichnen von Unterhaltungen und die
Videoüberwachung. Sogar durch das Erteilen von Feedback bei Mitarbeitergesprächen kommt es zu einer Datenverarbeitung. Praktisch jede
Gerätetechnologie und Datenbank, die in Geschäftsprozessen eingesetzt
wird, verarbeitet in irgendeiner Art persönliche Daten.
Die DS-GVO schreibt vor, dass Verarbeitungsverantwortliche und Auftragsverarbeiter von
Personendaten gesetzmässig, fair und transparent
handeln. Die Verarbeitungsverantwortlichen müssen offen und klar sein, wenn es um ihr Handeln
und dessen Gründe geht. Zum Beispiel dürfen
sie Personen bezüglich der Gründe, weswegen
sie deren Daten nutzen, nicht in die Irre führen.
Sie dürfen zudem vom ursprünglichen Zweck
der Datensammlung nicht abweichen, müssen
die Datenmenge soweit möglich minimieren und
die Daten jederzeit korrekt, aktuell, sicher und
vertraulich aufbewahren. Daten müssen gelöscht
oder zerstört werden, wenn der Zweck, für den sie
gesammelt oder aufbereitet worden sind, erfüllt ist
oder wegfällt. Das gilt auch, falls die Einwilligung
zur Verwendung der Daten zurückgezogen worden ist. Personen, die Fragen darüber stellen, was
mit ihren Daten geschieht, haben das Recht auf
Antworten und Kopien ihrer Daten. Wenn sie gute
Gründe haben, warum die Verarbeitung abgebrochen werden soll, dann muss dies geschehen. Die grössten Neuerungen in der
Datenschutz-Grundverordnung
Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung bringt für viele Gesellschaften in der ganzen
Welt zahlreiche neue Herausforderungen mit sich.
Die wichtigsten Aspekte beinhalten zum Beispiel:
• Compliance
Strenge, neue Compliance-Anforderungen
wurden eingeführt. Zum Beispiel müssen
betroffene Organisationen eine «DatenschutzFolgenabschätzung» und Datenschutz-Audits
durchführen sowie in den Geschäftsprozessen
«Privacy-by-Design» sicherstellen.
• Verwendungskontrollen
Persönliche Daten werden Gegenstand von
neuen, strengen Verwendungskontrollen,
inklusive Prinzipien zur Datenminimierung,
zur Datenportabilität und zum «Recht auf
Vergessenwerden» (engl. «The right to be
forgotten»).
• Zustimmung
Die Zustimmung von Nutzern zur Verwendung
ihrer persönlichen Daten wird wesentlich
schwerer zu erreichen und muss beweisbar
sein (Dokumentation).
• Bündelung
Die Bereitstellung einer Leistung, die davon
abhängig gemacht wird, dass die Nutzer die
Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten für
nicht essenzielle Zwecke (wie zum Beispiel
Marketing) geben, wird verboten.
• Datensammlung
Die Möglichkeit, persönliche Daten zu sammeln, wurde stark eingeschränkt.
• Aufsicht
Regulatoren werden dazu ermächtigt, Audits
und Inspektionen von betroffenen Gesellschaften durchzuführen.
• Offenlegung von Verstössen
Es wird für Gesellschaften erforderlich, den
Regulatoren und den betroffenen Personen
schwerwiegende Verstösse gegen das Gesetz
zu melden.
• Geldstrafen
Ernsthafte Verletzungen werden Strafen von
bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten
Gruppenjahresumsatzes zur Folge haben.
• Gerichtsverfahren
Bürger und Interessenverbände erhalten das
Recht, in Gruppengerichtsverfahren Entschädigungen für Schäden, die durch Datenschutzverletzungen entstanden sind, einzufordern.
Neue Streitigkeiten und
Gerichtsverfahren
Teil der Herausforderung der DS-GVO ist, dass
nicht konformes Verhalten von Organisationen
zu ernsthaften regulatorischen Strafen, Gerichtsverfahren und Reputationsschäden führen kann.
Durch neue Anforderungen bezüglich der Offenlegung von Datenschutzverletzungen sind Organisationen dazu verpflichtet, die entsprechende
Datenschutzbehörde sowie allenfalls betroffene
Datensubjekte im Falle einer Datenschutzverletzung zu informieren.
Besondere Schwerpunkte
Die folgenden Geschäftsaktivitäten können stark
von der DS-GVO beeinflusst werden:
• konsumentenorientierte Aktivitäten
• Aktivitäten mit Bezug zu Kindern
• Marketing und Werbung
• digitale Transformation
• Profiling
• Tracking
• öffentliche Dienste
• Massenkommunikation
• Joint Ventures
• globale Geschäftsaktivitäten
Vorgehen ist ein ganzheitliches Verständnis der
gesetzlichen Grundlagen nötig, und die Bedürfnisse der Gesellschaft sowie deren Organisation
sind in die Entscheidungen einzubeziehen.
Das optimale risikobasierte Vorgehen beginnt mit
der Formulierung einer Vision für den angestrebten Endzustand der Gesellschaft. Diese stellt
während der Arbeit einen permanenten Referenzpunkt dar, um sicherzustellen, dass die Prioritäten
des Geschäfts stets im Mittelpunkt stehen. Die
Strategie für das Compliance-Programm muss
vollständig auf die Vision ausgerichtet werden.
Wenn die Strategie einmal entwickelt wurde,
dann kann die Gesellschaft damit beginnen, die
nötigen Strukturen aufzubauen. Viele beginnen
unüberlegt mit der Arbeit an den Strukturen und
investieren zu wenig Zeit in die Erarbeitung der
Vision und der Strategie.
Die Notwendigkeit zur
Priorisierung
Wie PwC Ihnen helfen kann
Die DS-GVO wirft zahlreiche Compliance-Fragen
auf. Es ist schnell passiert, dass man sich in den
neuen Regulationen «verliert». Die Arbeit muss
priorisiert werden, um sicherzustellen, dass
kritische Risiken und wichtige Unternehmensziele
adressiert werden, bevor man sich weniger bedeutenden Fragen zuwendet.
Als multidisziplinäres Unternehmen sind wir die
ideale Partnerin, um Ihnen zu helfen, sich an
das neue Regulationsumfeld anzupassen. Unser
Datenschutzteam beinhaltet Rechtsanwälte, Berater, Wirtschafsprüfer, technische Risikospezialisten,
forensische Experten und Strategieberater. Es ist
global ausgerichtet und weist lokale Fachkenntnisse
in allen bedeutenden EU-Volkswirtschaften auf.
Der risikobasierte Ansatz
Ein klassisches Vorgehen bei der Umsetzung der
DS-GVO-Vorgaben fokussiert auf die gesetzlichen
Vorgaben, ohne dabei die tatsächlichen Risiken
oder wesentliche Unternehmensziele besonders
zu gewichten. Generell ist davon auszugehen, dass
dieses Vorgehen zur gleichen Ausgestaltung des
Compliance-Programms von allen Gruppengesellschaften führen wird.
Das risikobasierte Vorgehen auf der anderen Seite
berücksichtigt die operationelle Wirklichkeit
des Geschäfts und der Praktiken. Es anerkennt,
dass Organisationen, Berater und Regulatoren
tatsächlich schwierige Entscheidungen bei der
Priorisierung treffen müssen. Darum werden
bei diesem Vorgehen bedeutsame Risiken zuerst
angegangen, unter Einbezug der Schlüsselziele
der Organisation. Und es wird versucht, die
Investitionsrentabilität zu maximieren, indem
man frühere Arbeit wiederverwendet. Für dieses
ComplianceAnforderung
Professionelle Dienstleistungskompetenzen,
die benötigt werden
Verantwortlichkeit und
«Privacy by Design»
Strategie, Geschäftstransformation, ComplianceProgrammdesign, Beratungsarbeit (inklusive Rechtsberatung), Kontrollen und
Assurance
DatenschutzFolgeabschätzung
Risikoberatungs- und
Beurteilungsservice
Datenschutzprüfung
Audit Services
Offenlegung von Daten- Incident Response und
schutzverstössen
Rechtsdienstleistung
Regulatorische
Aufsicht
Rechtsdienstleistung und
unterstützende professionelle
Dienstleistungen
PwC’s global privacy practice
Westeuropa
Zentral- und Osteuropa
Belgien, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Italien, Niederlande,
Norwegen, Spanien, Schweden,
Schweiz, Vereinigtes Königreich
Bulgarien, Kasachstan,
Lettland, Litauen, Polen,
Slowakei, Russland, Türkei
Nordamerika
Vollständige
Abdeckung
Asien-Pazifik
Australien, Indien, Japan,
Neuseeland, Singapur
Kontakte
Susanne Hofmann-Hafner
Swiss Head of Data Protection,
PwC Tax and Legal Services
+41 58 792 17 12
[email protected]
Robert Metcalf
Cyber Security & Data Protection
Lead, PwC IT Risk Assurance
+41 58 792 92 42
[email protected]
Marco Schurtenberger
Spezialist Cyber Security & IT
Compliance, PwC IT Risk Assurance
+41 58 792 22 33
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