Antrag auf Einschreibung

Antrag auf Einschreibung
zum Sommersemester ____ zum Wintersemester ____/____


Passfoto
Bitte kein gescanntes
oder kopiertes Foto
verwenden!
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Referat 1.1. Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Bitte genau positioniert
einkleben!
Nicht antackern!
Achtung:
Außerhalb der Immatrikulationsfrist auf
dem Postweg eingegangene Anträge
werden nicht bearbeitet! (siehe Hinweise)
Matrikel-Nummer
(wird vom Studierendensekretariat vergeben)
1. Persönliche Daten (Bitte vollständige Angaben des Personaldokuments angeben!)
Familienname ____________________________________ Vorname (n) ________________________________________
Geschlecht |__|
(M = männlich / W = weiblich)
akademischer Titel _____________
Geburtsdatum |__|__||__|__||__|__|
Geburtsort ______________________________________
Geburtsname _______________________________
Staatsangehörigkeit: ____________________________
(Nationalität)
(Klartext)
ggf. weitere Staatsangehörigkeit: _____________________|
(Klartext)
Auf Grundlage der hier gemachten Angaben erstellt die Universität Ihr Zeugnis.
2. Gültige Anschrift für die Postzustellung
(spätere Änderungen bitte unbedingt dem Studierendensekretariat mitteilen)
Straße/Nr. _________________________________________
Zusätze ___________________________________
(z.B.: bei Meier)
PLZ/Ort
|__|__|__|__|__|
___________________________________________________
__________________________________________________
E-Mail-Adresse
__________________________________________
Telefonnummer mit Vorwahl
(Pflichtfeld)
(Angabe freiwillig)
_______________________________________________________________________________________________________
Heimatkreis
_______________________________________________
(Klartext)
(Wohnsitz gemäß Meldegesetz)
|__| Inland |__| Ausland
Kfz-Kennzeichen des Heimatkreises (bei Ausland internationales Staaten-Kfz-Kennzeichen)
|__|__|__|
3. Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - HZB
(bei mehreren HZB bitte nur den ersten HZB-Erwerb angeben)
Art der HZB:
|__|__|
Jahr des Erwerbs der HZB:
|__|__|__|__|
Anhang Schlüsselverzeichnis Nr. 2)
Land des Erwerbs der HZB:
(I = Inland / A = Ausland)
|__|
Kfz-Kennzeichen des Erwerbsortes: |__|__|__|
(wenn Ausland, das internationale Staaten-Kfz-Kennzeichen)
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
4. Angaben zum Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Erster Studiengang/Studiengangkombination:
Welchen Abschluss streben Sie an? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) |__|__|
Welche Studienfächer wollen Sie belegen?
Studienfach/fächer (Anhang Fächer und Schlüsselverzeichnis )
beantragtes
Fachsemester*
angerechnete
Semester
Hauptfach (H)
Beifach (N)
1.
________________________________________
|__|__|
|__|__|
|__|
2.
________________________________________
|__|__|
|__|__|
|__|
3.
________________________________________
|__|__|
|__|__|
|__|
*bei Studienanfängern
01 eintragen; Hochschulwechsler tragen die Zahl der bisher studierten Fachsemester plus 1 (dem beantragten Semester) ein
Hinweis: Aus dem an 1. Stelle genannten Fach ergibt sich die Fakultätszugehörigkeit.
Art der Einschreibung:
|__|
E = Erstimmatrikulation (bisher noch nicht in Deutschland studiert)
N = Neuimmatrikulation (Hochschulwechsler, Studienfortsetzer)
Form des Studiums:
|__|
(1 = Erststudium, 2 = Zweitstudium, 3 = Aufbaustudium, 4 = Erweiterungsstudium
5= Promotionsstudium)
Wenn Promotionsstudium, dann Art der Promotion (Anhang – Schlüsselverzeichnis Nr. 5)
|__|
Zweiter Studiengang/Studiengangkombination:
Wenn Sie einen zweiten Studiengang an der Universität belegen wollen (Doppelstudium), dann finden Sie das notwendige
Formular unter https://www.uni-greifswald.de/studium/mein-studium/formulare/antrag-auf-zulassung-zum-doppelstudium/
5. Angaben zur Hochschulvergangenheit inkl. Studium im Ausland und in der DDR
Das Feld 5 ist nur auszufüllen, wenn Sie schon einmal an einer Hochschule/Fachhochschule
immatrikuliert waren (inkl. Studium im Ausland und in der DDR)
5.1. An welcher Hochschule
waren Sie zuerst immatrikuliert?
Kfz-Kennzeichen des
Hochschulortes:
_______________________________________
(genaue Bezeichnung und Namen der Hochschule)
|__|__|__|
Welcher Art war diese Hochschule?
|__|__|
(Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr.3)
(wenn Ausland dann Staatskennzeichen)
In welchem Semester waren
Sie zuerst immatrikuliert?
Wieviel Semester studierten Sie
insgesamt an deutschen Hochschulen?
Sommersemester
|__|__|__|__|
Wintersemester
|__|__|__|__| / |__|__|
|__|__|
(inkl. Semester in der DDR, Praxis- und
Urlaubssem., ohne Semester am Studienkolleg, im
Deutschkurs sowie an ausländischen Hochschulen)
Wieviel Semester davon waren:
Wenn Sie an einem deutschen
Studienkolleg eingeschrieben waren,
wieviel Semester
|__|__|
- Praxissemester
(nur nach d. Ersteinschreibung)
Wieviel Semester unterbrachen Sie Ihr
Studium im beantragten Studiengang?
|__|__|
Grund der Unterbrechung:
|__|__|
|__|__|
- Urlaubssemester
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|__|
Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
5.2. Angaben zu früheren Studien im Ausland
(nur ausfüllen, wenn Sie im Ausland studiert haben)
Bitte geben Sie das internationale Staaten-Kfz-Kennzeichen, die Dauer in Monaten an.
Kfz
Monate
1. Studiengang: ……………………………………………………………|__|__|__|
|__|__|
2. Studiengang: ……………………………………………………………|__|__|__|
|__|__|
3. Studiengang: ……………………………………………………………|__|__|__|
|__|__|
5.3. Nur ausfüllen, wenn Sie im vergangenen Semester an einer Hochschule innerhalb oder
außerhalb Deutschlands immatrikuliert waren.
|__|
War der Hochschulort im Inland
=I
Ausland = A
__________________________________________
(Hochschule)
Geben Sie bitte das Kfz-Kennzeichen des Hochschulortes an. (bei Ausland internat. Staaten-Kfz-Kennz.): |__|__|__|
Welcher Art war diese Hochschule?
|__|__|
(Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 3)
Welchen Abschluss strebten Sie dort in Ihrem ersten Studiengang an? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) |__|__|
Welchen Studiengang/welche Studienfächer belegten Sie dort?
(Anhang Fächer und Schlüsselverzeichnis)
Absolvierte
Fachsemester
1. Studienfach:
________________________________________________
|__|__|
2. Studienfach:
________________________________________________
|__|__|
3. Studienfach:
________________________________________________
|__|__|
Welcher Art war dieses Studium?
|__|
|__|
Form des Studiums:
(Präsenzstudium = 1, Fernstudium = 2)
(Erststudium = 1, Zweitstudium = 2)
5.4. Nur ausfüllen, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung abgelegt haben
Ort der Hochschule Kfz-Kennzeichen / (bei Ausland internat. Staaten-Kfz-Kennz.): |__|__|__|
Art der Abschlussprüfung: ____________________________
Art der Prüfung: (z.B. Magister, Diplom, Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1)
|__|__|
___________________
(Hochschule)
Studienfach
Datum der Prüfung
(Tag)
(Monat)
(Jahr)
PrüfungsErgebnis*
Gesamtnote
___________________________________________
|__|__| |__|__| |__|__|
|___|
|__|,|__|__|
___________________________________________
|__|__| |__|__| |__|__|
|___|
|__|,|__|__|
___________________________________________
|__|__| |__|__| |__|__|
|___|
|__|,|__|__|
*) BE = insgesamt bestanden
NB = nicht bestanden
EN = endgültig nicht bestanden
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
6. Angaben zu berufspraktischen Tätigkeiten zwischen dem Erwerb der HZB und der Aufnahme
des Studiums
Haben Sie eine abgeschlossene
Berufsausbildung?
|__|
(J/N)
Haben Sie ein Praktikum oder Volontariat
für Ihren ersten Studiengang des beantragten Studiums absolviert?
|__|
(J/N)
7. Tabellarischer Lebenslauf (kann auf Extrablatt beigefügt werden)
von - bis
Tätigkeit
8. Waren Sie bereits einmal für denselben oder einen fachverwandten oder einen anderen
Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben?
Semester
Hochschule
Studienfächer/Abschlussart
(z. B. SS 99 – WS 01/02
Wenn ja,



bei gleichem Studiengang ggf. Antrag auf Zulassung in das nächst höhere Semester stellen (wenn höhere Fachsemester
zulassungsbeschränkt)
bei verwandten Studiengang ggf. Anrechnungsbescheid einholen, danach ggf. Antrag auf höheres Fachsemester stellen.
bei nicht verwandtem Studiengang Anerkennung von früheren Studienleistungen prüfen lassen. Der Antrag auf Anerkennung
der Studienleistungen muss spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn beim Zentralen Prüfungsamt vorliegen
(Ausschlussfrist).
Ich beantrage die Immatrikulation und versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Erhebungsbogen
gemachten Angaben. Mir ist bekannt, dass wahrheitswidrige Angaben den Widerruf der Einschreibung zur Folge
haben können. Ich bin im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht vom Studium in Auswirkung einer
Ordnungsmaßnahme exmatrikuliert worden und habe in dem gewählten oder fachverwandten Studiengang keine
Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung endgültig nicht bestanden bzw. einen
erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass wichtige Rechte und Pflichten eines Studierenden in der
Immatrikulationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald geregelt sind und über die mir nach der
Immatrikulation automatisch zugeteilte E-Mail-Adresse auch für mich wichtige Informationen der Universität bekannt
gegeben werden. Nachteile, die mir ggf. durch das Nichtabrufen dieser Mails vom Mailserver der Universität
entstehen können, gehen zu meinen Lasten. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das zur Verfügung gestellte
Passfoto für die Dauer meines Studiums elektronisch verarbeitet und gespeichert und auf dem Studierendenausweis
aufgedruckt wird.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich gleichzeitig den Erhalt eines Merkblattes über arbeitsmedizinische Maßnahmen
gem. Biostoffverordnung (nur für Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin).
_______________________________________
__________________________________________
Ort, Datum
N u r
Unterschrift
v o n
d e r
H o c h s c h u l e
Bearbeitungsvermerk:
|__| Identifizierung (Ausweis)
|__| Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
|__| Original oder beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
|__| SfH-Zulassungsbescheid/Zulassung Universität
a u s z u f ü l l e n !
|__|Exmatrikulationsbescheinigung
|__|Lichtbild
|__|Nachweis Eignungsprüfung Kunst oder Musik
|__|Krankenversicherungsnachweis
Bearbeiterin/Bearbeiter:
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten ist § 7 und 44 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes MecklenburgVorpommern /LHG) vom 25. Januar 2011 (GVOBL M-V 2011 S. 18)
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes von MecklenburgVorpommern in der jeweils gültigen Fassung sowie der Datenschutzsatzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom
11.08.2005.
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
Hinweise für die Immatrikulation (Einschreibung)
Informationen für StudienbewerberInnen für das Wintersemester 2016/17
Nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der u. g. Frist eingereichte
Anträge werden bearbeitet.
WICHTIG! Anträge nicht klammern, tackern, keine Folien oder Mappen verwenden  nur lose Blätter!
Zur Einschreibung sind einzureichen bzw. vorzulegen:




Antrag auf Immatrikulation
Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis; erhalten Sie zurück)
einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
Formgebundener Nachweis über die Krankenversicherung, d.h. Bescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse,
die Sie bei der Einschreibung an der Hochschule vorlegen müssen
Privatversicherte müssen eine Bestätigung ihrer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
vorlegen, die Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Eine Bestätigung der privaten Versicherung genügt
für die Einschreibung nicht!
 frankierten und adressierten C4-Rückumschlag bei Einschreibung auf dem Postweg beilegen
 Personalausweis oder Reisepass [Kopie, wenn die Einschreibung schriftlich (per Post) beantragt wird]
 1 Passfoto 3,5 x 4,5 cm (bitte an der vorgesehenen Stelle im Antrag aufkleben, nicht tackern)
 bei vorherigem Studium in Deutschland: Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
 Zulassungsbescheid (bei Einschreibung in zulassungsbeschränkten Fächern)
 ggf. Bescheid über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge
 Bescheinigung über bestandene Eignungsprüfung (für die Fächer/Studiengang Kunst und Gestaltung/Lehramt,
Bildende Kunst/B.A. und M.A., Musik/B.A., Kirchenmusik/Diplom, Musikwissenschaft/B.A.) – Fristen beachten!
 Bestätigung über die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens für Lehrämter (Career Counselling for Teachers
(CCT), www.cct-germany.de) (nur für Lehramtsstudiengänge);
 bei Hochschulwechsel: aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester, und ggf. Nachweise über
bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, ggf. Anrechnungsbescheid (amtlich beglaubigte Kopie)
 ggf. Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom u.ä.)
 falls Sie bis zum Zeitpunkt der Einschreibung einen Dienst (Wehr-, Freiwilligendienst, FÖJ, FSJ) ableisten:
Nachweis der Dienst- bzw. Arbeitsstelle, dass Sie zum Vorlesungsbeginn freigestellt sind
 Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (Einschreibung für Master-, Aufbau-, Promotions- und
Zweitstudium); für Promotionsstudium: Bestätigung der Annahme als Doktorand (Formular)
 bei ausländischen Studierenden: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4), Visum zu
Studienzwecken
Der Semesterbeitrag von insgesamt 80,00 € muss innerhalb von 2 Wochen nach der Immatrikulation unter Angabe der
Matrikelnummer eingezahlt werden. Hierzu erhalten Sie bei der Immatrikulation eine Zahlungsaufforderung mit der
Bankverbindung.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterbeitrag für das Studentenwerk (55,00 €), die
Studentenschaft (11,00 €) und einer Verwaltungsgebühr für die Einschreibung (14,00 €). Der Studentenwerks- und
Studentenschaftsbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung des Studentenwerks Greifswald und der
Studierendenschaft der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.
Grundlage für die Verwaltungsgebühr ist die Universitätsgebührenordnung vom 08.02.2005 (www.unigreifswald.de/organisieren/satzungen.html) und deren Kostenverzeichnis, welches Bestandteil der Gebührenordnung
ist.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Immatrikulationsfrist:
Zulassungsfreie Fächer:
a) für die Fächer /Studiengänge*
08.08.2016 – 26.08.2016
(eventuelle Nachfrist bei vorhandener Kapazität ab 12.09.2016)
b) alle anderen freien Fächer/Studiengänge
Zulassungsbeschränkte Fächer:
siehe Zulassungsbescheid
Ort:
Referat Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
Zeit:
Montag, Donnerstag, Freitag:
Dienstag:
Mittwoch:
08.08.2016 – 26.06.2016
12.09.2016 – 30.09.2016
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 16.00 Uhr
geschlossen
Semesterbeginn:
01.10.2016
Beginn der Vorlesungen:
10.10.2016
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausgabe von Studienunterlagen nach der Einschreibung:
- sofort:
Immatrikulationsbescheinigung
ca. 2 Wochen nach der Immatrikulation/Überweisung des
Semesterbeitrages:
Nach Eingang des Semesterbeitrages auf der Bank wird das Stammdatenblatt mit Studierendenausweis und diversen Studienbescheinigungen sowie dem Einzahlungsbeleg für das nächste Semester
(Semesterblatt) versandt. Prüfen Sie bitte alle ausgewiesenen Daten auf
ihre Richtigkeit. Die Einzahlung des Semesterbeitrages für das folgende
Semester tätigen Sie bitte nicht sofort, sondern erst zu der auf dem
Semesterblatt angegebenen Rückmeldefrist.
* bitte informieren Sie sich im
Studierendensekretariat
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
Zur Beachtung:
Den Immatrikulationsantrag bitte sorgfältig, gut lesbar mit Kugelschreiber ausfüllen; benutzen Sie dabei bitte das
Schlüsselverzeichnis. Schreiben Sie den Text bitte linksbündig und in DRUCKBUCHSTABEN. Der Antrag wird
maschinell bearbeitet; das ergibt für Sie und die Hochschulverwaltung große Arbeit- und Zeitersparnis, erfordert aber
unbedingt verständiges und richtiges Ausfüllen einschließlich der Angabe der Kfz-Kennzeichen der Orte bzw. Länder.
Bei mangelhaft ausgefülltem Bogen oder fehlenden Unterlagen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Antrag nicht
bearbeitet und Ihnen der Bogen zur Korrektur oder Vervollständigung zurückgesandt wird; die Ausstellung der
Studienbescheinigungen und des Studentenausweises kann sich dadurch erheblich verzögern.
Bei Studiengängen mit mehreren (Teil)-Fächern bitte die Vorschriften der Prüfungsordnungen beachten.
Zentrales Authentifikationssystem
Die Universität hat einen Dienst zur Zentralen Authentifikation der Benutzer des universitären Datennetzes eingeführt.
Ziel des Dienstes ist es, dass Sie als Nutzer nur eine einzige Nutzererkennung (Login) und Passwort für die
verfügbaren Dienste (E-Mail, Moodle, Online-Funktionen wie Prüfungsanmeldung und Zugang zum PC-Pool z. B. im
URZ) benötigen.
Ihre zentralen Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Semesterblatt. Das Passwort ist ein Initialpasswort, das unbedingt
bei der ersten Anmeldung zu ändern ist. Zur Account-Verwaltung kommen Sie über: https://ums.uni-greifswald.de
Mail-Adresse
Die Universität richtet für jeden Studierenden eine Mailbox auf dem zentralen Mailserver der Uni ein. Die
Zugangsparameter werden Ihnen auf dem Semesterblatt (Zugangskennung) mitgeteilt. Informationen der Universität
werden an diese Mail-Adresse geschickt. Nachteile, die Ihnen ggf. durch das Nichtabrufen dieser Mails entstehen
können, gehen zu Ihren Lasten.
Master-Studium:
Gemäß den jeweiligen Prüfungsordnungen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen.
Belegbogen
Es wird empfohlen, semesterweise Ihre Stammdatenblätter mit dem auf der Rückseite auszufüllenden Verzeichnis der
von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen (Belegbogen) und alle Leistungsnachweise (Scheine) abzuheften.
Rückmeldeverfahren
Alle Studierenden, die ihr Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald fortsetzen wollen, haben sich am
Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zurückzumelden. Als fristgemäße Rückmeldung gilt der Eingang
des Semesterbeitrages auf unserem Konto innerhalb der Rückmeldefrist. Die Rückmeldefristen sind dem
Semesterblatt, E-Mails sowie Aushängen zu entnehmen; eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Eine
Beurlaubung entbindet nicht von der Rückmeldepflicht. Eine nicht ordnungsgemäße Rückmeldung kann zur
Exmatrikulation führen!
Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im Internet unter https://his.uni-greifswald.de. Weitere Informationen über
angebotene Lehrveranstaltungen können Sie den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder den Aushängen oder
Web-Seiten der einzelnen Institute entnehmen. Zur Klärung inhaltlicher Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen
Fachstudienberater bzw. an die Zentrale Studienberatung.
Hochschulwechsler
Beachten Sie die Regelungen in der für Sie geltenden Prüfungsordnung zu den Regelprüfungsterminen und deren
möglichen Überschreitungsfristen. Bei Überschreiten der Prüfungstermine des jeweiligen Studienganges gelten die
Prüfungen als abgelegt und nicht bestanden.
In den Diplomstudiengängen ist daher folgendes zu beachten: Studierende in diesen Fächern haben sich spätestens
am Ende des 5. Fachsemesters zur Diplomvorprüfung zu melden, andernfalls gilt diese Prüfung als erstmals abgelegt
und nicht bestanden. Die Anmeldung muss dann spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters erfolgen, ansonsten
gilt die Diplomvorprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine Immatrikulation in das 7. Fachsemester ohne Vordiplom
ist aus diesem Grunde bei Hochschulwechslern nicht möglich, es sei denn, es können nicht zu vertretende Gründe
nachgewiesen werden.
Studierenden, die sich im Prüfungsverfahren des Vordiploms befinden, wird geraten, das Vordiplom erst abzuschließen
und danach die Universität zu wechseln.
Dies gilt sinngemäß mit einer Überschreitungsmöglichkeit von 2 Semestern auch für die Meldung zur Diplomprüfung,
die spätestens am Ende des 7. Semesters des Hauptstudiums zu erfolgen hat.
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2, 17489 Greifswald,
: (03834) 86-1296 (-1291/-1289/-1287/-1225)
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.uni-greifswald.de
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
Fächer- und Schlüsselverzeichnis
Studienfach/-fächer
Diplom, Staatsexamen, Magister oder Kirchl. Examen:
Betriebswirtschaftslehre
Kirchenmusik
Theologie, evangelische
Medizin*
Pharmazie
Rechtswissenschaft
Zahnmedizin*
Bachelor of Arts (2 Fach-Studiengang)*:
Anglistik/Amerikanistik
Baltistik
Bildende Kunst
Deutsch als Fremdsprache
Fennistik
Germanistik
Geschichte
Kommunikationswiss.
Kunstgeschichte
Musik
Musikwissenschaft
Philosophie
Politikwissenschaft
Skandinavistik
Slawistik
Öffentliches Recht
Privatrecht
Wirtschaft
Bachelor of Science*:
Bachelor of Arts (1 Fach-Studiengang)*:
Biochemie
Biologie
Biomathematik
Geographie
Geologie
Humanbiologie
Landschaftsökologie und
Naturschutz
Mathematik mit Informatik
Physik
Psychologie
Umweltwissenschaften
Recht-Wirtschaft-Personal
Lehramt*:
Deutsch
Englisch
Geographie
Geschichte
Kunst und Gestaltung
Philosophie
Polnisch
Religion, evangelische
Russisch
Mathematik*
Drittfächer
Dänisch
Norwegisch
Schwedisch
Beifächer
Deutsch als Fremdsprache
Niederdeutsch
Polnisch
Russisch
Studienprogramme/Master
Master of Arts (M.A.):
Baltische Regionalstudien*
Bildende Kunst*
2)
Fennistik
Germanistische Literaturwissenschaft
Geschichtswissenschaft
Intercultural Linguistics*
Kultur-Interkulturalität-Literatur
Kunstgeschichte*
Organisationskommunikation
Philosophie
Politikwissenschaft
2)
Skandinavistik
Slawische Philologie
Sprache und Kommunikation
Sprachliche Vielfalt
Master of Science (M.Sc.):
Biochemie
Biodiversität und Ökologie
Biomathematik
Geosciences and
Environment
Health Care Management*
Humanbiologie*
Landschaftsökologie und
Naturschutz*
Mathematik
Molekularbiologie und
Physiologie
Nachhaltigkeitsgeographie
und Regionalentwicklung*
Physik*
Tourismus und Regionalentwicklung*
Umweltwissenschaften*
Aufbau- und Zusatzstudiengänge/
Weiterbildendes Studium
(gebührenpflichtig)
Criminology and Criminal
1)
Justice/Master of Laws
Landscape Ecology and Nature
1)
Conservation/Master of Science*
Zahnärztliche Funktionsanalyse
und –therapie mit Computerunterstützung/Master of Science
Zahnmedizinische Ästhetic und
Funktion/Master of Science
Zahnmedizinische Prothetik/Master
of Science
Clinical Dental CAD/CAM
Kinderzahnheilkunde
Community Medicine and
Epidemiologic Research
* Einschreibung in das 1. Fachsemester in diesen Studienfächern/-gängen nur zum Wintersemester möglich
1)
Einschreibung zum Wintersemester 2016/17 nicht möglich
2)
Schließung zum Wintersemester 2016/17 beantragt
Sonstige Studiengänge
Studienkolleg
DSH-Kurs
Orgel
Orgelimprovisation
Chorleitung
Stand: Juli 2016
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
Schlüssel 1: Art der Abschlussprüfung
a) an der Universität mögliche Abschlussprüfungen
06 Promotion
82 Bachelor of Arts (B.A.)
08 Staatsexamen/1. Staatsprüfung
85 Bachelor of Arts (B.A. 1 Fach)
(ohne Lehramtsprüfung)
83 Bachelor of Science (B.Sc.)
11
04
25
23
Diplom
Kirchliche Abschlussprüfung
Lehramt Gymnasien
Lehramt Regionalschulen
b) sonstige Abschlussprüfungen
02 Magister
51 Diplom FH
84 Bachelor FH
20 Lehramt Grundschule
27 Lehramt Berufsschulen
24 Lehramt Haupt-/Realschulen
59 sonstiger FH-Abschluss
94 Abschlusszeugnis/Zertifikat
96 Abschlussprüfung im Ausland
80 Künstlerischer Abschluss
(Aufbauprüfung)
88 Master of Arts (M.A)
89 Master of Laws (LL.M)
87 Master of Science (M.Sc.)
Schlüssel 2: Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
 Erwerb der HZB in Deutschland/Allgemeine Hochschulreife
03
06
09
12
18
21
27
29
33
34
35
Gymnasium/kooperative Gesamtschule, Aufbaugymnasium
Gesamtschule/Freie Waldorfschule, Gymnasialzüge an Integrierten Gesamtschulen
Erweiterte Oberschule, Spezialschule und Spezialklasse
Kollegschule
Fachgymnasium, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Berufsausbildung mit Abitur (DDR)
Berufsoberschule, nur i.V.m. Zeugnis über Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Abendgymnasium, einschließlich Lehrgänge an Volkshochschulen (DDR) mit zusätzlichem Fremdsprachenzertifikat
Kolleg: Institut zur Erlangung der Hochschulreife einschließlich kirchlicher Bildungseinrichtungen (DDR)
Begabtenprüfung
Beruflich Qualifizierte
Abschluss an einer Fachhochschule
 Erwerb der HZB in Deutschland/Fachgebundene Hochschulreife
43
45
46
49
51
52
53
55
92
Fachgymnasium, Berufliches Gymnasium
Fachakademie
Abschluss der Zwischenprüfung (Vordiplom) an einer Fachhochschule
Abschluss einer Ingenieur- bzw. Fachschule (nur Abschlüsse im Gebiet der DDR)
Studienkolleg: Studienbewerber mit oder ohne früheren Hochschulzugangsberechtigung-Erwerb im Ausland
Begabtenprüfung
Beruflich Qualifizierte
Sonstige Studienberechtigung
Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen)
 Erwerb der HZB im Ausland
39
Allgemeine Hochschulreife (Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher des
Studienkollegs)
59 Fachgebundene Hochschulreife (Deutsche und Ausländer mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher
des Studienkollegs)
17 Allgemeine Hochschulreife (Deutsche Schule im Ausland)
47 Fachgebundene Hochschulreife (Deutsche Schule im Ausland)
Schlüssel 3: Art der Hochschule
U
H
TH
TU
FH
GH
PH
VF
Universität
Hochschule
Technische Hochschule
Technische Universität
Fachhochschule
Gesamthochschule
Pädagogische Hochschule
Verwaltungsfachhochschule
Schlüssel 4: Art der Unterbrechung
01
02
03
04
05
06
07
08
Mutterschutz (Schwangerschaft) und Elternzeit
Kinderbetreuung
andere familiäre Gründe
Praktikum
Auslandsaufenthalt
Freiwilligendienst
Erwerbstätigkeit
Krankheit
Schlüssel 5: Art der Promotion
1
2
3
4
5
Hochschule mit Promotionsrecht (inklusive Kooperation in Deutschland)
Hochschule mit Promotionsrecht (inklusive Kooperation im Ausland)
HS-Kooperation mit Fachhochschule
Kooperation mit Forschungseinrichtung
Kooperation mit Wirtschaft, sonstiger Einrichtung
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Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016