Antrag auf Einschreibung zum Sommersemester ____ zum Wintersemester ____/____ Passfoto Bitte kein gescanntes oder kopiertes Foto verwenden! Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Referat 1.1. Studierendensekretariat Rubenowstraße 2 17489 Greifswald Bitte genau positioniert einkleben! Nicht antackern! Achtung: Außerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Postweg eingegangene Anträge werden nicht bearbeitet! (siehe Hinweise) Matrikel-Nummer (wird vom Studierendensekretariat vergeben) 1. Persönliche Daten (Bitte vollständige Angaben des Personaldokuments angeben!) Familienname ____________________________________ Vorname (n) ________________________________________ Geschlecht |__| (M = männlich / W = weiblich) akademischer Titel _____________ Geburtsdatum |__|__||__|__||__|__| Geburtsort ______________________________________ Geburtsname _______________________________ Staatsangehörigkeit: ____________________________ (Nationalität) (Klartext) ggf. weitere Staatsangehörigkeit: _____________________| (Klartext) Auf Grundlage der hier gemachten Angaben erstellt die Universität Ihr Zeugnis. 2. Gültige Anschrift für die Postzustellung (spätere Änderungen bitte unbedingt dem Studierendensekretariat mitteilen) Straße/Nr. _________________________________________ Zusätze ___________________________________ (z.B.: bei Meier) PLZ/Ort |__|__|__|__|__| ___________________________________________________ __________________________________________________ E-Mail-Adresse __________________________________________ Telefonnummer mit Vorwahl (Pflichtfeld) (Angabe freiwillig) _______________________________________________________________________________________________________ Heimatkreis _______________________________________________ (Klartext) (Wohnsitz gemäß Meldegesetz) |__| Inland |__| Ausland Kfz-Kennzeichen des Heimatkreises (bei Ausland internationales Staaten-Kfz-Kennzeichen) |__|__|__| 3. Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - HZB (bei mehreren HZB bitte nur den ersten HZB-Erwerb angeben) Art der HZB: |__|__| Jahr des Erwerbs der HZB: |__|__|__|__| Anhang Schlüsselverzeichnis Nr. 2) Land des Erwerbs der HZB: (I = Inland / A = Ausland) |__| Kfz-Kennzeichen des Erwerbsortes: |__|__|__| (wenn Ausland, das internationale Staaten-Kfz-Kennzeichen) Seite 1 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 4. Angaben zum Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erster Studiengang/Studiengangkombination: Welchen Abschluss streben Sie an? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) |__|__| Welche Studienfächer wollen Sie belegen? Studienfach/fächer (Anhang Fächer und Schlüsselverzeichnis ) beantragtes Fachsemester* angerechnete Semester Hauptfach (H) Beifach (N) 1. ________________________________________ |__|__| |__|__| |__| 2. ________________________________________ |__|__| |__|__| |__| 3. ________________________________________ |__|__| |__|__| |__| *bei Studienanfängern 01 eintragen; Hochschulwechsler tragen die Zahl der bisher studierten Fachsemester plus 1 (dem beantragten Semester) ein Hinweis: Aus dem an 1. Stelle genannten Fach ergibt sich die Fakultätszugehörigkeit. Art der Einschreibung: |__| E = Erstimmatrikulation (bisher noch nicht in Deutschland studiert) N = Neuimmatrikulation (Hochschulwechsler, Studienfortsetzer) Form des Studiums: |__| (1 = Erststudium, 2 = Zweitstudium, 3 = Aufbaustudium, 4 = Erweiterungsstudium 5= Promotionsstudium) Wenn Promotionsstudium, dann Art der Promotion (Anhang – Schlüsselverzeichnis Nr. 5) |__| Zweiter Studiengang/Studiengangkombination: Wenn Sie einen zweiten Studiengang an der Universität belegen wollen (Doppelstudium), dann finden Sie das notwendige Formular unter https://www.uni-greifswald.de/studium/mein-studium/formulare/antrag-auf-zulassung-zum-doppelstudium/ 5. Angaben zur Hochschulvergangenheit inkl. Studium im Ausland und in der DDR Das Feld 5 ist nur auszufüllen, wenn Sie schon einmal an einer Hochschule/Fachhochschule immatrikuliert waren (inkl. Studium im Ausland und in der DDR) 5.1. An welcher Hochschule waren Sie zuerst immatrikuliert? Kfz-Kennzeichen des Hochschulortes: _______________________________________ (genaue Bezeichnung und Namen der Hochschule) |__|__|__| Welcher Art war diese Hochschule? |__|__| (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr.3) (wenn Ausland dann Staatskennzeichen) In welchem Semester waren Sie zuerst immatrikuliert? Wieviel Semester studierten Sie insgesamt an deutschen Hochschulen? Sommersemester |__|__|__|__| Wintersemester |__|__|__|__| / |__|__| |__|__| (inkl. Semester in der DDR, Praxis- und Urlaubssem., ohne Semester am Studienkolleg, im Deutschkurs sowie an ausländischen Hochschulen) Wieviel Semester davon waren: Wenn Sie an einem deutschen Studienkolleg eingeschrieben waren, wieviel Semester |__|__| - Praxissemester (nur nach d. Ersteinschreibung) Wieviel Semester unterbrachen Sie Ihr Studium im beantragten Studiengang? |__|__| Grund der Unterbrechung: |__|__| |__|__| - Urlaubssemester Seite 2 von 8 |__| Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 5.2. Angaben zu früheren Studien im Ausland (nur ausfüllen, wenn Sie im Ausland studiert haben) Bitte geben Sie das internationale Staaten-Kfz-Kennzeichen, die Dauer in Monaten an. Kfz Monate 1. Studiengang: ……………………………………………………………|__|__|__| |__|__| 2. Studiengang: ……………………………………………………………|__|__|__| |__|__| 3. Studiengang: ……………………………………………………………|__|__|__| |__|__| 5.3. Nur ausfüllen, wenn Sie im vergangenen Semester an einer Hochschule innerhalb oder außerhalb Deutschlands immatrikuliert waren. |__| War der Hochschulort im Inland =I Ausland = A __________________________________________ (Hochschule) Geben Sie bitte das Kfz-Kennzeichen des Hochschulortes an. (bei Ausland internat. Staaten-Kfz-Kennz.): |__|__|__| Welcher Art war diese Hochschule? |__|__| (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 3) Welchen Abschluss strebten Sie dort in Ihrem ersten Studiengang an? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) |__|__| Welchen Studiengang/welche Studienfächer belegten Sie dort? (Anhang Fächer und Schlüsselverzeichnis) Absolvierte Fachsemester 1. Studienfach: ________________________________________________ |__|__| 2. Studienfach: ________________________________________________ |__|__| 3. Studienfach: ________________________________________________ |__|__| Welcher Art war dieses Studium? |__| |__| Form des Studiums: (Präsenzstudium = 1, Fernstudium = 2) (Erststudium = 1, Zweitstudium = 2) 5.4. Nur ausfüllen, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung abgelegt haben Ort der Hochschule Kfz-Kennzeichen / (bei Ausland internat. Staaten-Kfz-Kennz.): |__|__|__| Art der Abschlussprüfung: ____________________________ Art der Prüfung: (z.B. Magister, Diplom, Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) |__|__| ___________________ (Hochschule) Studienfach Datum der Prüfung (Tag) (Monat) (Jahr) PrüfungsErgebnis* Gesamtnote ___________________________________________ |__|__| |__|__| |__|__| |___| |__|,|__|__| ___________________________________________ |__|__| |__|__| |__|__| |___| |__|,|__|__| ___________________________________________ |__|__| |__|__| |__|__| |___| |__|,|__|__| *) BE = insgesamt bestanden NB = nicht bestanden EN = endgültig nicht bestanden Seite 3 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 6. Angaben zu berufspraktischen Tätigkeiten zwischen dem Erwerb der HZB und der Aufnahme des Studiums Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung? |__| (J/N) Haben Sie ein Praktikum oder Volontariat für Ihren ersten Studiengang des beantragten Studiums absolviert? |__| (J/N) 7. Tabellarischer Lebenslauf (kann auf Extrablatt beigefügt werden) von - bis Tätigkeit 8. Waren Sie bereits einmal für denselben oder einen fachverwandten oder einen anderen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben? Semester Hochschule Studienfächer/Abschlussart (z. B. SS 99 – WS 01/02 Wenn ja, bei gleichem Studiengang ggf. Antrag auf Zulassung in das nächst höhere Semester stellen (wenn höhere Fachsemester zulassungsbeschränkt) bei verwandten Studiengang ggf. Anrechnungsbescheid einholen, danach ggf. Antrag auf höheres Fachsemester stellen. bei nicht verwandtem Studiengang Anerkennung von früheren Studienleistungen prüfen lassen. Der Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen muss spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn beim Zentralen Prüfungsamt vorliegen (Ausschlussfrist). Ich beantrage die Immatrikulation und versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Erhebungsbogen gemachten Angaben. Mir ist bekannt, dass wahrheitswidrige Angaben den Widerruf der Einschreibung zur Folge haben können. Ich bin im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht vom Studium in Auswirkung einer Ordnungsmaßnahme exmatrikuliert worden und habe in dem gewählten oder fachverwandten Studiengang keine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung endgültig nicht bestanden bzw. einen erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass wichtige Rechte und Pflichten eines Studierenden in der Immatrikulationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald geregelt sind und über die mir nach der Immatrikulation automatisch zugeteilte E-Mail-Adresse auch für mich wichtige Informationen der Universität bekannt gegeben werden. Nachteile, die mir ggf. durch das Nichtabrufen dieser Mails vom Mailserver der Universität entstehen können, gehen zu meinen Lasten. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das zur Verfügung gestellte Passfoto für die Dauer meines Studiums elektronisch verarbeitet und gespeichert und auf dem Studierendenausweis aufgedruckt wird. Mit meiner Unterschrift bestätige ich gleichzeitig den Erhalt eines Merkblattes über arbeitsmedizinische Maßnahmen gem. Biostoffverordnung (nur für Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin). _______________________________________ __________________________________________ Ort, Datum N u r Unterschrift v o n d e r H o c h s c h u l e Bearbeitungsvermerk: |__| Identifizierung (Ausweis) |__| Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung |__| Original oder beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses |__| SfH-Zulassungsbescheid/Zulassung Universität a u s z u f ü l l e n ! |__|Exmatrikulationsbescheinigung |__|Lichtbild |__|Nachweis Eignungsprüfung Kunst oder Musik |__|Krankenversicherungsnachweis Bearbeiterin/Bearbeiter: Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten ist § 7 und 44 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes MecklenburgVorpommern /LHG) vom 25. Januar 2011 (GVOBL M-V 2011 S. 18) Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes von MecklenburgVorpommern in der jeweils gültigen Fassung sowie der Datenschutzsatzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 11.08.2005. Seite 4 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 Hinweise für die Immatrikulation (Einschreibung) Informationen für StudienbewerberInnen für das Wintersemester 2016/17 Nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der u. g. Frist eingereichte Anträge werden bearbeitet. WICHTIG! Anträge nicht klammern, tackern, keine Folien oder Mappen verwenden nur lose Blätter! Zur Einschreibung sind einzureichen bzw. vorzulegen: Antrag auf Immatrikulation Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis; erhalten Sie zurück) einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung Formgebundener Nachweis über die Krankenversicherung, d.h. Bescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie bei der Einschreibung an der Hochschule vorlegen müssen Privatversicherte müssen eine Bestätigung ihrer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vorlegen, die Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Eine Bestätigung der privaten Versicherung genügt für die Einschreibung nicht! frankierten und adressierten C4-Rückumschlag bei Einschreibung auf dem Postweg beilegen Personalausweis oder Reisepass [Kopie, wenn die Einschreibung schriftlich (per Post) beantragt wird] 1 Passfoto 3,5 x 4,5 cm (bitte an der vorgesehenen Stelle im Antrag aufkleben, nicht tackern) bei vorherigem Studium in Deutschland: Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule Zulassungsbescheid (bei Einschreibung in zulassungsbeschränkten Fächern) ggf. Bescheid über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge Bescheinigung über bestandene Eignungsprüfung (für die Fächer/Studiengang Kunst und Gestaltung/Lehramt, Bildende Kunst/B.A. und M.A., Musik/B.A., Kirchenmusik/Diplom, Musikwissenschaft/B.A.) – Fristen beachten! Bestätigung über die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens für Lehrämter (Career Counselling for Teachers (CCT), www.cct-germany.de) (nur für Lehramtsstudiengänge); bei Hochschulwechsel: aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester, und ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, ggf. Anrechnungsbescheid (amtlich beglaubigte Kopie) ggf. Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom u.ä.) falls Sie bis zum Zeitpunkt der Einschreibung einen Dienst (Wehr-, Freiwilligendienst, FÖJ, FSJ) ableisten: Nachweis der Dienst- bzw. Arbeitsstelle, dass Sie zum Vorlesungsbeginn freigestellt sind Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (Einschreibung für Master-, Aufbau-, Promotions- und Zweitstudium); für Promotionsstudium: Bestätigung der Annahme als Doktorand (Formular) bei ausländischen Studierenden: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4), Visum zu Studienzwecken Der Semesterbeitrag von insgesamt 80,00 € muss innerhalb von 2 Wochen nach der Immatrikulation unter Angabe der Matrikelnummer eingezahlt werden. Hierzu erhalten Sie bei der Immatrikulation eine Zahlungsaufforderung mit der Bankverbindung. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterbeitrag für das Studentenwerk (55,00 €), die Studentenschaft (11,00 €) und einer Verwaltungsgebühr für die Einschreibung (14,00 €). Der Studentenwerks- und Studentenschaftsbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung des Studentenwerks Greifswald und der Studierendenschaft der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Grundlage für die Verwaltungsgebühr ist die Universitätsgebührenordnung vom 08.02.2005 (www.unigreifswald.de/organisieren/satzungen.html) und deren Kostenverzeichnis, welches Bestandteil der Gebührenordnung ist. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Immatrikulationsfrist: Zulassungsfreie Fächer: a) für die Fächer /Studiengänge* 08.08.2016 – 26.08.2016 (eventuelle Nachfrist bei vorhandener Kapazität ab 12.09.2016) b) alle anderen freien Fächer/Studiengänge Zulassungsbeschränkte Fächer: siehe Zulassungsbescheid Ort: Referat Studierendensekretariat Rubenowstraße 2 Zeit: Montag, Donnerstag, Freitag: Dienstag: Mittwoch: 08.08.2016 – 26.06.2016 12.09.2016 – 30.09.2016 09.00 – 12.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 16.00 Uhr geschlossen Semesterbeginn: 01.10.2016 Beginn der Vorlesungen: 10.10.2016 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausgabe von Studienunterlagen nach der Einschreibung: - sofort: Immatrikulationsbescheinigung ca. 2 Wochen nach der Immatrikulation/Überweisung des Semesterbeitrages: Nach Eingang des Semesterbeitrages auf der Bank wird das Stammdatenblatt mit Studierendenausweis und diversen Studienbescheinigungen sowie dem Einzahlungsbeleg für das nächste Semester (Semesterblatt) versandt. Prüfen Sie bitte alle ausgewiesenen Daten auf ihre Richtigkeit. Die Einzahlung des Semesterbeitrages für das folgende Semester tätigen Sie bitte nicht sofort, sondern erst zu der auf dem Semesterblatt angegebenen Rückmeldefrist. * bitte informieren Sie sich im Studierendensekretariat Seite 5 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 Zur Beachtung: Den Immatrikulationsantrag bitte sorgfältig, gut lesbar mit Kugelschreiber ausfüllen; benutzen Sie dabei bitte das Schlüsselverzeichnis. Schreiben Sie den Text bitte linksbündig und in DRUCKBUCHSTABEN. Der Antrag wird maschinell bearbeitet; das ergibt für Sie und die Hochschulverwaltung große Arbeit- und Zeitersparnis, erfordert aber unbedingt verständiges und richtiges Ausfüllen einschließlich der Angabe der Kfz-Kennzeichen der Orte bzw. Länder. Bei mangelhaft ausgefülltem Bogen oder fehlenden Unterlagen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet und Ihnen der Bogen zur Korrektur oder Vervollständigung zurückgesandt wird; die Ausstellung der Studienbescheinigungen und des Studentenausweises kann sich dadurch erheblich verzögern. Bei Studiengängen mit mehreren (Teil)-Fächern bitte die Vorschriften der Prüfungsordnungen beachten. Zentrales Authentifikationssystem Die Universität hat einen Dienst zur Zentralen Authentifikation der Benutzer des universitären Datennetzes eingeführt. Ziel des Dienstes ist es, dass Sie als Nutzer nur eine einzige Nutzererkennung (Login) und Passwort für die verfügbaren Dienste (E-Mail, Moodle, Online-Funktionen wie Prüfungsanmeldung und Zugang zum PC-Pool z. B. im URZ) benötigen. Ihre zentralen Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Semesterblatt. Das Passwort ist ein Initialpasswort, das unbedingt bei der ersten Anmeldung zu ändern ist. Zur Account-Verwaltung kommen Sie über: https://ums.uni-greifswald.de Mail-Adresse Die Universität richtet für jeden Studierenden eine Mailbox auf dem zentralen Mailserver der Uni ein. Die Zugangsparameter werden Ihnen auf dem Semesterblatt (Zugangskennung) mitgeteilt. Informationen der Universität werden an diese Mail-Adresse geschickt. Nachteile, die Ihnen ggf. durch das Nichtabrufen dieser Mails entstehen können, gehen zu Ihren Lasten. Master-Studium: Gemäß den jeweiligen Prüfungsordnungen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. Belegbogen Es wird empfohlen, semesterweise Ihre Stammdatenblätter mit dem auf der Rückseite auszufüllenden Verzeichnis der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen (Belegbogen) und alle Leistungsnachweise (Scheine) abzuheften. Rückmeldeverfahren Alle Studierenden, die ihr Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald fortsetzen wollen, haben sich am Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zurückzumelden. Als fristgemäße Rückmeldung gilt der Eingang des Semesterbeitrages auf unserem Konto innerhalb der Rückmeldefrist. Die Rückmeldefristen sind dem Semesterblatt, E-Mails sowie Aushängen zu entnehmen; eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Eine Beurlaubung entbindet nicht von der Rückmeldepflicht. Eine nicht ordnungsgemäße Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen! Vorlesungsverzeichnis Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im Internet unter https://his.uni-greifswald.de. Weitere Informationen über angebotene Lehrveranstaltungen können Sie den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder den Aushängen oder Web-Seiten der einzelnen Institute entnehmen. Zur Klärung inhaltlicher Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachstudienberater bzw. an die Zentrale Studienberatung. Hochschulwechsler Beachten Sie die Regelungen in der für Sie geltenden Prüfungsordnung zu den Regelprüfungsterminen und deren möglichen Überschreitungsfristen. Bei Überschreiten der Prüfungstermine des jeweiligen Studienganges gelten die Prüfungen als abgelegt und nicht bestanden. In den Diplomstudiengängen ist daher folgendes zu beachten: Studierende in diesen Fächern haben sich spätestens am Ende des 5. Fachsemesters zur Diplomvorprüfung zu melden, andernfalls gilt diese Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Die Anmeldung muss dann spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters erfolgen, ansonsten gilt die Diplomvorprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine Immatrikulation in das 7. Fachsemester ohne Vordiplom ist aus diesem Grunde bei Hochschulwechslern nicht möglich, es sei denn, es können nicht zu vertretende Gründe nachgewiesen werden. Studierenden, die sich im Prüfungsverfahren des Vordiploms befinden, wird geraten, das Vordiplom erst abzuschließen und danach die Universität zu wechseln. Dies gilt sinngemäß mit einer Überschreitungsmöglichkeit von 2 Semestern auch für die Meldung zur Diplomprüfung, die spätestens am Ende des 7. Semesters des Hauptstudiums zu erfolgen hat. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studierendensekretariat Rubenowstraße 2, 17489 Greifswald, : (03834) 86-1296 (-1291/-1289/-1287/-1225) e-mail: [email protected] Internet: http://www.uni-greifswald.de Seite 6 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 Fächer- und Schlüsselverzeichnis Studienfach/-fächer Diplom, Staatsexamen, Magister oder Kirchl. Examen: Betriebswirtschaftslehre Kirchenmusik Theologie, evangelische Medizin* Pharmazie Rechtswissenschaft Zahnmedizin* Bachelor of Arts (2 Fach-Studiengang)*: Anglistik/Amerikanistik Baltistik Bildende Kunst Deutsch als Fremdsprache Fennistik Germanistik Geschichte Kommunikationswiss. Kunstgeschichte Musik Musikwissenschaft Philosophie Politikwissenschaft Skandinavistik Slawistik Öffentliches Recht Privatrecht Wirtschaft Bachelor of Science*: Bachelor of Arts (1 Fach-Studiengang)*: Biochemie Biologie Biomathematik Geographie Geologie Humanbiologie Landschaftsökologie und Naturschutz Mathematik mit Informatik Physik Psychologie Umweltwissenschaften Recht-Wirtschaft-Personal Lehramt*: Deutsch Englisch Geographie Geschichte Kunst und Gestaltung Philosophie Polnisch Religion, evangelische Russisch Mathematik* Drittfächer Dänisch Norwegisch Schwedisch Beifächer Deutsch als Fremdsprache Niederdeutsch Polnisch Russisch Studienprogramme/Master Master of Arts (M.A.): Baltische Regionalstudien* Bildende Kunst* 2) Fennistik Germanistische Literaturwissenschaft Geschichtswissenschaft Intercultural Linguistics* Kultur-Interkulturalität-Literatur Kunstgeschichte* Organisationskommunikation Philosophie Politikwissenschaft 2) Skandinavistik Slawische Philologie Sprache und Kommunikation Sprachliche Vielfalt Master of Science (M.Sc.): Biochemie Biodiversität und Ökologie Biomathematik Geosciences and Environment Health Care Management* Humanbiologie* Landschaftsökologie und Naturschutz* Mathematik Molekularbiologie und Physiologie Nachhaltigkeitsgeographie und Regionalentwicklung* Physik* Tourismus und Regionalentwicklung* Umweltwissenschaften* Aufbau- und Zusatzstudiengänge/ Weiterbildendes Studium (gebührenpflichtig) Criminology and Criminal 1) Justice/Master of Laws Landscape Ecology and Nature 1) Conservation/Master of Science* Zahnärztliche Funktionsanalyse und –therapie mit Computerunterstützung/Master of Science Zahnmedizinische Ästhetic und Funktion/Master of Science Zahnmedizinische Prothetik/Master of Science Clinical Dental CAD/CAM Kinderzahnheilkunde Community Medicine and Epidemiologic Research * Einschreibung in das 1. Fachsemester in diesen Studienfächern/-gängen nur zum Wintersemester möglich 1) Einschreibung zum Wintersemester 2016/17 nicht möglich 2) Schließung zum Wintersemester 2016/17 beantragt Sonstige Studiengänge Studienkolleg DSH-Kurs Orgel Orgelimprovisation Chorleitung Stand: Juli 2016 Seite 7 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016 Schlüssel 1: Art der Abschlussprüfung a) an der Universität mögliche Abschlussprüfungen 06 Promotion 82 Bachelor of Arts (B.A.) 08 Staatsexamen/1. Staatsprüfung 85 Bachelor of Arts (B.A. 1 Fach) (ohne Lehramtsprüfung) 83 Bachelor of Science (B.Sc.) 11 04 25 23 Diplom Kirchliche Abschlussprüfung Lehramt Gymnasien Lehramt Regionalschulen b) sonstige Abschlussprüfungen 02 Magister 51 Diplom FH 84 Bachelor FH 20 Lehramt Grundschule 27 Lehramt Berufsschulen 24 Lehramt Haupt-/Realschulen 59 sonstiger FH-Abschluss 94 Abschlusszeugnis/Zertifikat 96 Abschlussprüfung im Ausland 80 Künstlerischer Abschluss (Aufbauprüfung) 88 Master of Arts (M.A) 89 Master of Laws (LL.M) 87 Master of Science (M.Sc.) Schlüssel 2: Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Erwerb der HZB in Deutschland/Allgemeine Hochschulreife 03 06 09 12 18 21 27 29 33 34 35 Gymnasium/kooperative Gesamtschule, Aufbaugymnasium Gesamtschule/Freie Waldorfschule, Gymnasialzüge an Integrierten Gesamtschulen Erweiterte Oberschule, Spezialschule und Spezialklasse Kollegschule Fachgymnasium, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Berufsausbildung mit Abitur (DDR) Berufsoberschule, nur i.V.m. Zeugnis über Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Abendgymnasium, einschließlich Lehrgänge an Volkshochschulen (DDR) mit zusätzlichem Fremdsprachenzertifikat Kolleg: Institut zur Erlangung der Hochschulreife einschließlich kirchlicher Bildungseinrichtungen (DDR) Begabtenprüfung Beruflich Qualifizierte Abschluss an einer Fachhochschule Erwerb der HZB in Deutschland/Fachgebundene Hochschulreife 43 45 46 49 51 52 53 55 92 Fachgymnasium, Berufliches Gymnasium Fachakademie Abschluss der Zwischenprüfung (Vordiplom) an einer Fachhochschule Abschluss einer Ingenieur- bzw. Fachschule (nur Abschlüsse im Gebiet der DDR) Studienkolleg: Studienbewerber mit oder ohne früheren Hochschulzugangsberechtigung-Erwerb im Ausland Begabtenprüfung Beruflich Qualifizierte Sonstige Studienberechtigung Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen) Erwerb der HZB im Ausland 39 Allgemeine Hochschulreife (Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher des Studienkollegs) 59 Fachgebundene Hochschulreife (Deutsche und Ausländer mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher des Studienkollegs) 17 Allgemeine Hochschulreife (Deutsche Schule im Ausland) 47 Fachgebundene Hochschulreife (Deutsche Schule im Ausland) Schlüssel 3: Art der Hochschule U H TH TU FH GH PH VF Universität Hochschule Technische Hochschule Technische Universität Fachhochschule Gesamthochschule Pädagogische Hochschule Verwaltungsfachhochschule Schlüssel 4: Art der Unterbrechung 01 02 03 04 05 06 07 08 Mutterschutz (Schwangerschaft) und Elternzeit Kinderbetreuung andere familiäre Gründe Praktikum Auslandsaufenthalt Freiwilligendienst Erwerbstätigkeit Krankheit Schlüssel 5: Art der Promotion 1 2 3 4 5 Hochschule mit Promotionsrecht (inklusive Kooperation in Deutschland) Hochschule mit Promotionsrecht (inklusive Kooperation im Ausland) HS-Kooperation mit Fachhochschule Kooperation mit Forschungseinrichtung Kooperation mit Wirtschaft, sonstiger Einrichtung Seite 8 von 8 Antrag Immatrikulation – 18. Juli 2016
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