Leistungen, Tarife, Honorare

 Leistungen, Tarife und Honorare der Auftragnehmerin zum Werbeleistungsvertrag Inhaltsübersicht Allgemeines
1 Leistungen
2 Tarife Arbeitsleistungen
3 Reisespesen
4 Datenarchivierung
5 Nutzungsrechte
6 Gratispräsentationen
7 Präsentationen
8 1 Ziff. 1 Allgemeines 1 Diese „Leistungen, Tarife und Honorare der Auftragnehmerin“ ersetzen alle früheren Versionen und treten mit ihrer ersten Publikation in Kraft. 2 Gemäss Ziff. 8, 15 und 19 des Werbeleistungsvertrages (Grundsätze) bilden die Leistungen, Tarife und Honorare der Auftragnehmerin einen integrierenden Bestandteil des Gesamtvertrages. 3
Abweichende Leistungen, Tarife und Honorare kommen dann zur Anwendung, wenn sich die Parteien vor der Vergabe/Erfüllung eines Auftrages in schriftlicher Form auf solche geeinigt haben. Sie erlöschen für Aufträge im Dauerverhältnis mit Beendigung der Zusammenarbeit, für Einzelaufträge mit deren Erfüllung. 4
Diese oder abweichend vereinbarte Leistungen, Tarife und Honorare berücksichtigen nicht die Rabatte, Nachlässe und Kommissionen gemäss Ziff. 16 des Werbeleistungsvertrages (Grundsätze), noch dürfen sie mit solchen in Verrechnung gebracht werden. Ziff. 2 Leistungen 1 Die Himmelblau AG ist eine Full Service-Werbeagentur gemäss den Prüfungs- und Aufnahmekriterien der ASW Allianz Schweizer Werbeagenturen und dem Reglement über die Anerkennung von Werbeagenturen der Schweizer Werbewirtschaft. Sie erbringt alle Leistungen der internen und externen Unternehmenskommunikation, insbesondere der Marketingkommunikation und der Werbung, von der Situationsanalyse bis zur Erfolgskontrolle. Die Himmelblau AG konzipiert und realisiert, fallweise in Zusammenarbeit mit Dritten, sämtliche zur ©2015 Himmelblau AG 2 Erfüllung der ihr übertragenen Leistungen erforderlichen Teilschritte in konzeptioneller, produktionstechnischer und administrativer Hinsicht. Überdies erbringt die Auftragnehmerin die folgenden Neben- beziehungsweise Sonderleistungen, welche ohne besondere Vereinbarung separat nach Aufwand entschädigt werden: _____ 2 Die von der Auftraggeberin im Dauer- oder Einzelauftragsverhältnis, in Teilen oder als Ganzes beanspruchten Leistungen werden in der „Rahmenvereinbarung zum Werbeleistungsvertrag“, im „Einzelauftrag zum Werbeleistungsvertrag“ respektive in der „Einzelauftragsbestätigung zum Werbeleistungsvertrag“ oder im „Projektierungskredit zum Werbeleistungsvertrag“ näher definiert, sofern notwendig. Ziff. 3 Tarife Arbeitsleistungen 1 Beratung, Konzeption
CHF 180.00/Std. 2 Artwork, Bildbearbeitung
CHF 180.00/Std. 3 Projektleitung
CHF
130.00/Std. 4 Text
CHF 180.00/Std. 5 Screendesign, Grafik
CHF 160.00/Std. 6
Programmierung
CHF 180.00/Std. CHF 130.00/Std. 7 Administration, Reisezeit
Alle Tarife zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. ((Anmerkung: Evtl. Tarife gestaffelt nach Firmengrösse, z.B. Umsatz, Anzahl Mitarbeiter, Prokopfumsatz etc. Hier sind diverse Mischformen denkbar!)) ©2015 Himmelblau AG 3 Ziff. 4 Reisespesen Wegkosten: Berechnungsgrundlage der Kilometerleistung: Google Maps. CHF 0.70 pro km. Bsp.: Oberburgstrasse 10, Burgdorf nach Walkeweg 1, Steffisburg: 51,7 Km Retour: 103,4 km Reisezeit: Die Reisezeit der betreffenden Person oder Personen, wird zu einem Stundenansatz von CHF 130.00/Std. berechnet. Alle Reisespesen zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. Ziff. 5 Datenarchivierung 1 Grundpauschale Datenarchivierung, je Projekt CHF 2 bis 650 MB, pro 100MB zuzüglich
CHF 12.00 über 650 MB, pro 100MB zuzüglich
80.00 CHF 10.00 Alle Preise zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. Ziff. 6 Nutzungsrechte Gestützt auf Ziff. 12 des Werbeleistungsvertrages (Grundsätze), falls die Nutzung im Nachhinein zeitlich und/oder sachlich und/oder räumlich ausgedehnt werden soll. 1 Einmalige Pauschale 2 Prozentzuschlag bei zeitlicher Ausdehnung, Zuschlag auf die Werbekosten über 3 Jahre, pro Jahr
nach Absprache 10% Nach Ablauf dieser drei Jahre gelten die Rechte als übertragen. 3 Prozentzuschlag bei räumlicher Ausdehnung, Zuschlag auf die Grundkosten ©2015 Himmelblau AG 4 Erweiterung auf Europa
100% Erweiterung auf weltweit
200% 4 Zuschlag bei sachlicher Ausdehnung (zusätzliche Werbemittel), vorbehältlich allfälliger Rechte Dritter (Modelle, Fotografen, andere Werkschaffende) Pauschal/in Prozenten
nach Absprache 5 Mischformen
nach Absprache Ausgewiesene Beträge zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. Ziff. 7 Gratispräsentationen Natürlich präsentieren wir gratis, sofern es sich um eine so genannte Agenturpräsentation handelt, die im Einklang mit Ziff. 7 Absatz 1 des Werbeleistungsvertrages (Grundsätze) steht. Im Rahmen einer solchen Agenturpräsentation stellen wir Ihnen unsere bisherigen Arbeiten vor und geben Ihnen im persönlichen Gespräch erste Anhaltspunkte dazu, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns überhaupt vorstellen können. Und wir machen uns ebenfalls ein paar Gedanken... Weiter gehende Leistungen gemäss Ziff. 7 Absatz 2 des Werbeleistungsvertrages (Grundsätze) sind entgeltlich. Für Submissionsverfahren, gemeinhin als Präsentation bezeichnet, kommen die nachfolgend in Ziff. 9 aufgeführten Richtpreise zur Anwendung. Wir bieten deshalb keine kostenlosen Präsentationen an, weil solche Gratispräsentationen agenturintern immense Kosten verursachen. Und weil auch Werbeagenturen das Geld nicht selber drucken dürfen, müssen die für Gratispräsentationen ausgelegten Mittel andernorts wieder eingespielt werden. Zum Beispiel auf dem Buckel ihres Kommunikationsbudgets! ©2015 Himmelblau AG 5 Derlei Quersubventionierungen entsprechen nicht unserem Verständnis einer offenen und transparenten Zusammenarbeit, wie sie der Werbeleistungsvertrag anstrebt. Aber es gibt zum Glück Alternativen: Betrauen Sie uns im Rahmen eines Probeprojektes mit einer konkreten Aufgabenstellung. Dadurch gewinnen Sie erstens einen tieferen Einblick in unsere Arbeitsweise und haben zweitens ein konkretes, gebrauchsfertiges Arbeitsergebnis in den Händen. Eine faire Lösung für beide Seiten! Ziff. 8 Präsentationen Analysen, strategische Konzepte und kreative Umsetzungen werden, je nach Präsentationsumfang und Präsentationsform, zu den nachfolgenden Richtpreisen verrechnet. Layoutspots für Radio und Fernsehen, Dummys von Websites und Ähnliches gehören nicht zum Präsentationsumfang, sie werden fallweise offeriert, ebenso wie Spezial- und Projektaufgaben (Public Relations, Verkaufsförderung, Direct Marketing, Events, Messebeteiligungen etc.), sofern sie nicht Bestandteil der Gesamtstrategie sind. Ein Präsentationshonorar wird im Rahmen einer offenen oder geschlossenen Ausschreibung nur gegenüber derjenigen/denjenigen Agentur/en fällig, die bei der Auftragsvergabe leer ausgehen (Ausfallhonorar). Die auftraggewinnende Agentur rechnet ihre Vorleistungen dem zugesprochenen Auftrag zu (vergleiche Ziff. 7 Absatz 5 Werbeleistungsvertrag) und ist nicht zusätzlich zu entschädigen. Für Gesamtkampagnen und klassische Kommunikationsmassnahmen gelten die nachfolgenden Präsentationshonorare, jeweils zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten. ©2015 Himmelblau AG 6