PRESSEMITTEILUNG der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) Wiesbaden, den 01. August 2016 Kammern prüfen Energieausweise: Stichproben sollen Qualität verbessern Für die Stichprobenprüfungen von Energieausweisen sind in Hessen künftig die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) zuständig. Dies teilte Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson heute mit. Die Prüfungen sollen ermitteln, wie gut die für Gebäude und Klimaanlagen vorgeschriebenen Ausweise gehandhabt werden und welche darin geforderten Angaben sich in der Praxis bewähren. Hessen setzt damit eine EU-Richtlinie um. „Die Zusammenarbeit mit den Kammern bietet die Gewähr für eine sachgerechte und objektive Prüfung“, sagte Samson. Energieausweise geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und dienen damit dem Verbraucherschutz ebenso wie der Energiepolitik. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT), bei welchem jeder Energieausweis registriert wird, wählt die Stichproben aus und reicht sie an die Länder weiter. Untersucht werden beispielsweise die Plausibilität der eingegebenen Daten und der darauf aufbauenden Berechnungen. „Wir freuen uns über das Vertrauen des Ministeriums und übernehmen die neue Aufgabe gern“, sagten Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der AKH und Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Geschäftsführer der IngKH. „Als beauftragte Kammern werden wir den engen Schulterschluss mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium suchen, denn unser gemeinsames Ziel ist eine zukünftige Qualitätssteigerung bei den in Hessen ausgestellten Energieausweisen und Inspektionsberichten für Klimaanlagen“, erläuterte Starfinger. Für letzteres sei die IngKH alleinig verantwortlich und prüfe die Inspektionsberichte von Klimaanlagen mit einer Leistung größer als 12 kW in Hessen. „Ziel ist unter anderem die Feststellung der Effizienz von Anlagenkomponenten unter Beachtung der jeweilig geforderten Sollwerte. Die Prüfung der planerischen Auslegung von Klimaanlagen kann in der Praxis stark abweichen und zu hohen Energiekosten führen“, ergänzte Starfinger. „Bei der Prüfung der Unterlagen wird es nicht darum gehen, die Richtigkeit eines einzelnen Energieausweises zu validieren, sondern in der Gesamtbewertung zu ermitteln, welche Angaben sich in der Praxis bewähren oder zu modifizieren sind“, sagte Kraushaar abschließend. KONTAKT: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Wolfgang Harms, Pressestelle Telefon 06 11 - 8 15 20 21, E-Mail [email protected] www.wirtschaft.hessen.de Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Christof Bodenbach, Pressesprecher Telefon 06 11 - 17 38 47, E-Mail [email protected] www.akh.de Ingenieurkammer Hessen Barbara Schöneburg, Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon 06 11- 9 74 57 14, E-Mail [email protected] www.ingkh.de
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