pressemitteilung - Ingenieurkammer Hessen

PRESSEMITTEILUNG
der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und der Architekten- und
Stadtplanerkammer Hessen (AKH)
Wiesbaden, den 01. August 2016
Kammern prüfen Energieausweise:
Stichproben sollen Qualität verbessern
Für die Stichprobenprüfungen von Energieausweisen sind in Hessen künftig die
Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer
Hessen (AKH) zuständig. Dies teilte Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson
heute mit. Die Prüfungen sollen ermitteln, wie gut die für Gebäude und Klimaanlagen
vorgeschriebenen Ausweise gehandhabt werden und welche darin geforderten
Angaben sich in der Praxis bewähren. Hessen setzt damit eine EU-Richtlinie um.
„Die Zusammenarbeit mit den Kammern bietet die Gewähr für eine sachgerechte und
objektive Prüfung“, sagte Samson.
Energieausweise geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und
dienen damit dem Verbraucherschutz ebenso wie der Energiepolitik. Das Deutsche
Institut für Bautechnik (DIBT), bei welchem jeder Energieausweis registriert wird,
wählt die Stichproben aus und reicht sie an die Länder weiter. Untersucht werden
beispielsweise die Plausibilität der eingegebenen Daten und der darauf aufbauenden
Berechnungen.
„Wir freuen uns über das Vertrauen des Ministeriums und übernehmen die neue
Aufgabe gern“, sagten Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der AKH
und Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Geschäftsführer der IngKH. „Als beauftragte
Kammern werden wir den engen Schulterschluss mit dem Hessischen
Wirtschaftsministerium suchen, denn unser gemeinsames Ziel ist eine zukünftige
Qualitätssteigerung bei den in Hessen ausgestellten Energieausweisen und
Inspektionsberichten für Klimaanlagen“, erläuterte Starfinger.
Für letzteres sei die IngKH alleinig verantwortlich und prüfe die Inspektionsberichte
von Klimaanlagen mit einer Leistung größer als 12 kW in Hessen. „Ziel ist unter
anderem die Feststellung der Effizienz von Anlagenkomponenten unter Beachtung
der jeweilig geforderten Sollwerte. Die Prüfung der planerischen Auslegung von
Klimaanlagen kann in der Praxis stark abweichen und zu hohen Energiekosten
führen“, ergänzte Starfinger.
„Bei der Prüfung der Unterlagen wird es nicht darum gehen, die Richtigkeit eines
einzelnen Energieausweises zu validieren, sondern in der Gesamtbewertung zu
ermitteln, welche Angaben sich in der Praxis bewähren oder zu modifizieren sind“,
sagte Kraushaar abschließend.
KONTAKT:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Wolfgang Harms, Pressestelle
Telefon 06 11 - 8 15 20 21, E-Mail [email protected]
www.wirtschaft.hessen.de
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Christof Bodenbach, Pressesprecher
Telefon 06 11 - 17 38 47, E-Mail [email protected]
www.akh.de
Ingenieurkammer Hessen
Barbara Schöneburg, Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 06 11- 9 74 57 14, E-Mail [email protected]
www.ingkh.de