TOP 8 - in der Stadt Lorch!

Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 16/96
10/60
Gemeinderat 21.07.2016
ÖFFENTLICH
TO Nr. 8
Bebauungsplan „Waldhausen-Südwest II“ in Lorch-Waldhausen
I.
Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat mit Beschluss vom 30.06.2016 (GR 16/87)die
Verwaltung beauftragt, den Grunderwerb für die Erweiterung des Neubaugebiets
„Waldhausen-Südwest II“ in Lorch-Waldhausen zu tätigen.
II.
Der Bebauungsplan „Waldhausen-Südwest“ vom 18.06.1998 wurde vom
Vermessungsbüro Groß, 73655 Plüderhausen, gefertigt. Die 1. Änderung des
Bebauungsplans
„Waldhausen-Südwest“
wurde
vom
Ingenieurbüro
für
Vermessungswesen Dipl. Ing. R+Ch. Henn, 73614 Schorndorf, bearbeitet und am
25.07.1998 zur Rechtskraft gebracht.
Das Büro Henn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Planungs- und Ingenieurbüro
Wahl in 73571 Göggingen zusammen und könnte dem Büro sämtliche
Planunterlagen der damaligen städtebaulichen Vorentwürfe zur Verfügung stellen.
Am 08.07.2016 fanden mit dem Büro erste Gespräche statt. Auf Grundlage dieser
Gespräche und der vorliegenden Planunterlagen hat das Planungs- und
Ingenieurbüro Wahl, 73571 Göggingen, ein Angebot ausgearbeitet. Da ein
Erschließungskonzept/städtebaulicher Entwurf bereits erstellt ist, sind weitere
städtebauliche Voruntersuchungen nicht erforderlich.
Da sich der Planbereich aber im Außenbereich befindet, ist ein Verfahren nach § 13a
BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nicht möglich, so dass ein
Umweltbericht
mit
integrierter
Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung
und
artenschutzrechtlicher Prüfung notwendig sein wird.
III.
Da die damaligen Vorplanungen dem Planungs- und Ingenieurbüro Wahl vom Büro
Henn bereits die Unterlagen vorliegen, ist eine Voruntersuchung nicht mehr
notwendig. Das Bebauungsplanverfahren mit Vorentwurf, Entwurf und den Plan zur
Beschlussfassung sowie ein Grünordnungsplan mit Umweltbericht belaufen sich auf
12.510,43 € + 19 % MwSt. = 14.887,41 € (brutto). Darüber hinaus ist eine
artenschutzrechtliche Untersuchung durch geeignete Biologen notwendig, die durch
das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl in Auftrag gegeben werden soll. Die
Leistungen werden ohne Aufschlag auf Nachweis verrechnet.
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IV.
Für das Baugebiet ist die Erschließungsplanung parallel zum Rechtsverfahren zu
vergeben. Notwendig ist die
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•
•
•
Straßenplanung mit Beleuchtung
Wasserversorgung Hauptleitung mit Hausanschlüssen
Kanalisation mit Hausabschlüssen
Regenwasserbehandlung, Retention und Versickerung.
Zone II -50%
Zone II -0%
Zone II -50%
Zone III -50%
Die Verwaltung schlägt vor, das Ingenieurbüro Matthias Strobel, 73453 Abtsgmünd,
mit diesen Leistungen zu beauftragen. Zunächst werden die Leistungsstufen nach
HOAI bis zum Entwurf beauftragt. Die Honorarzonen sind bereits oben genannt. Die
Das Büro soll im Vorentwurf verschieden Möglichkeiten speziell für die Kanalisation
aufzeigen. Die Honorarsätze entsprechen denen aus dem Auftrag für das Baugebiet
Grabenäcker in Weitmars.
Das Büro Strobel ist leistungsfähig und kommt aus der Region. Die Verwaltung sieht
hier speziell im Bereich der Bauleitung eine bessere Präsenz und schlägt vor, den
Auftrag an das Büro Matthias Strobel, Abtsgmünd, zu vergeben.
IV.
Beschlussvorschlag:
1.
Das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl, 73571 Göggingen, wird mit
Ausarbeitung des Bebauungsplans „Waldhausen-Südwest II“ in LorchWaldhausen zum Angebotspreis von 14.887,41 € (brutto) beauftragt.
2.
Die notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch geeignete
Biologen werden über das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl beauftragt und
ohne Aufschlag auf Nachweis verrechnet.
3.
Mit der Erschließungsplanung wird das Ingenieurbüro Matthias Strobel, 73453
Abtsgmünd, beauftragt.
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