Stadt Lorch Beratungsunterlage Nr. 16/96 10/60 Gemeinderat 21.07.2016 ÖFFENTLICH TO Nr. 8 Bebauungsplan „Waldhausen-Südwest II“ in Lorch-Waldhausen I. Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat mit Beschluss vom 30.06.2016 (GR 16/87)die Verwaltung beauftragt, den Grunderwerb für die Erweiterung des Neubaugebiets „Waldhausen-Südwest II“ in Lorch-Waldhausen zu tätigen. II. Der Bebauungsplan „Waldhausen-Südwest“ vom 18.06.1998 wurde vom Vermessungsbüro Groß, 73655 Plüderhausen, gefertigt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Waldhausen-Südwest“ wurde vom Ingenieurbüro für Vermessungswesen Dipl. Ing. R+Ch. Henn, 73614 Schorndorf, bearbeitet und am 25.07.1998 zur Rechtskraft gebracht. Das Büro Henn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Planungs- und Ingenieurbüro Wahl in 73571 Göggingen zusammen und könnte dem Büro sämtliche Planunterlagen der damaligen städtebaulichen Vorentwürfe zur Verfügung stellen. Am 08.07.2016 fanden mit dem Büro erste Gespräche statt. Auf Grundlage dieser Gespräche und der vorliegenden Planunterlagen hat das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl, 73571 Göggingen, ein Angebot ausgearbeitet. Da ein Erschließungskonzept/städtebaulicher Entwurf bereits erstellt ist, sind weitere städtebauliche Voruntersuchungen nicht erforderlich. Da sich der Planbereich aber im Außenbereich befindet, ist ein Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nicht möglich, so dass ein Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung und artenschutzrechtlicher Prüfung notwendig sein wird. III. Da die damaligen Vorplanungen dem Planungs- und Ingenieurbüro Wahl vom Büro Henn bereits die Unterlagen vorliegen, ist eine Voruntersuchung nicht mehr notwendig. Das Bebauungsplanverfahren mit Vorentwurf, Entwurf und den Plan zur Beschlussfassung sowie ein Grünordnungsplan mit Umweltbericht belaufen sich auf 12.510,43 € + 19 % MwSt. = 14.887,41 € (brutto). Darüber hinaus ist eine artenschutzrechtliche Untersuchung durch geeignete Biologen notwendig, die durch das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl in Auftrag gegeben werden soll. Die Leistungen werden ohne Aufschlag auf Nachweis verrechnet. 1 IV. Für das Baugebiet ist die Erschließungsplanung parallel zum Rechtsverfahren zu vergeben. Notwendig ist die • • • • Straßenplanung mit Beleuchtung Wasserversorgung Hauptleitung mit Hausanschlüssen Kanalisation mit Hausabschlüssen Regenwasserbehandlung, Retention und Versickerung. Zone II -50% Zone II -0% Zone II -50% Zone III -50% Die Verwaltung schlägt vor, das Ingenieurbüro Matthias Strobel, 73453 Abtsgmünd, mit diesen Leistungen zu beauftragen. Zunächst werden die Leistungsstufen nach HOAI bis zum Entwurf beauftragt. Die Honorarzonen sind bereits oben genannt. Die Das Büro soll im Vorentwurf verschieden Möglichkeiten speziell für die Kanalisation aufzeigen. Die Honorarsätze entsprechen denen aus dem Auftrag für das Baugebiet Grabenäcker in Weitmars. Das Büro Strobel ist leistungsfähig und kommt aus der Region. Die Verwaltung sieht hier speziell im Bereich der Bauleitung eine bessere Präsenz und schlägt vor, den Auftrag an das Büro Matthias Strobel, Abtsgmünd, zu vergeben. IV. Beschlussvorschlag: 1. Das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl, 73571 Göggingen, wird mit Ausarbeitung des Bebauungsplans „Waldhausen-Südwest II“ in LorchWaldhausen zum Angebotspreis von 14.887,41 € (brutto) beauftragt. 2. Die notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch geeignete Biologen werden über das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl beauftragt und ohne Aufschlag auf Nachweis verrechnet. 3. Mit der Erschließungsplanung wird das Ingenieurbüro Matthias Strobel, 73453 Abtsgmünd, beauftragt. 2
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