Einspruch zu Plan7080E2

An die
Magistratsabteilung 21 B
Rathausstraße 14-16
1082 Wien
Einschreiben
Betreff: Einspruch und Stellungnahme zu Plan Nr. 7080 E2
Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes
für das Gebiet
zwischen Endresstraße, Canavesegasse,
Knotzenbachgasse und Lastenstraße im 23.
Bezirk, Kat. G.
Atzgersdorf
Ich lehne die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanes 7080 E2 und die geplante Verbauung der als
Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze gewidmeten und derzeit
unverbauten Grünflächen aus formalen und inhaltlichen Gründen ab.
Gleichzeitig ersuche ich die zuständigen Dienststellen geeignete
Alternativstandorte zu suchen, die geeignet sind gegebenenfalls den
Wegfall der Rundhalle Steinergasse ON22 („Hans-Lackner-Halle“) zu
ersetzen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der
Rundhalle durch die 3 Schulen, den Hort
sowie den beiden
betroffenen Kindergärten in der Steinergasse, Canavesegasse und
Lastenstraße.
Als Begründung führe ich an:
1.) In unmittelbarer Nähe des für die Bebauung vorgesehenen Areals liegt
eine Sporthalle der Stadt Wien, die Rundhalle (Hans-Lackner-Halle) an der
Adresse 1230, Steinergasse ON 22, welche durch einen unterirdischen
Verbindungsgang mit den in einem Bauobjekt zwischen Canavesegasse und
Steinergasse untergebrachten Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen,
d.s.:
• Kooperative Mittelschule, Steinergasse 25,
• Sonderpädagogisches Zentrum 23, Steinergasse 25,
• Volkschule Atzgersdorf, Kirchenplatz 2-3 (Expositur),
• Hort der Wiener Kinderfreunde, Steinergasse 25,
• Wiener Kindergarten, Canavesegasse 24,
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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verbunden ist. Diese Rundhalle dient derzeit den obgenannten Einrichtungen
sowie auch dem Wiener Kindergarten in der Lastenstraße ON 15 (direkt an
das Areal der bestehenden Turnhalle grenzend) als Turnhalle. Diese soll nun
abgerissen werden und durch die geplante private Sporthalle laut Plan. Nr.
7080 E2 ersetzt werden.
Wenn dieser Umstand auch
nicht aus den Ausführungen des
Erläuterungsberichtes hervorgeht, so stellt dies eine wichtige Vorfrage zu
dem geplanten Bauvorhaben dar und es muss gerade über diesen Umstand
eine Diskussion im Gemeinderat über die Sinnhaftigkeit dieses
Vorhabens stattfinden können, insbesondere im Hinblick auf die gebotene
Sportförderung durch die Stadt Wien und des dadurch entstehenden
Spannungsverhältnisses zu der vorgesehen Privatisierung des
Sportangebots. So bekennt sich die Gemeinde Wien doch grundsätzlich
dazu, dass die städtische Infrastruktur als kommunale Aufgabe nicht
privatisiert, sondern städtischen Betrieben übertragen wird, im konkreten
Fall wird dieses Bekenntnis offensichtlich nicht umgesetzt.
Neben diesem Aspekt ist zu bedenken, dass der derzeitige Zugang der
Schulen und Kindergärten über den unterirdischen Tunnel unter der
Steinergasse ein Betreten der Halle ohne ein Überqueren von
Verkehrsflächen ermöglicht. Sofern der Turnbetrieb wie angekündigt in die
geplante Sporthalle ausgelagert werden würde, wäre dies nicht mehr
möglich. Durch die Zeit zum Umziehen und dem zeitlichen Aufwand für die
Erreichung der Turnmöglichkeit würde das derzeitige Turnstundenangebot
an die Schüler im schon jetzt äußerst niedrigem Umfang von 3-4
Wochenstunden nochmals drastisch reduziert und gleichzeitig würde auch
eine nicht unbeträchtliche Gefährdung von Kindern durch den
Straßenverkehr in Kauf genommen. Weiters wird der zur Verbauung
vorgesehene Sportplatz (Trainingsplatz) derzeit von den Schulen parallel
zum
Unterricht
in
der
Rundhalle
für
Outdoor-Sport
und
Bewegungsaktivitäten genutzt und von den Kindern gerne angenommen.
Diese Nutzungsmöglichkeit würde komplett wegfallen da der verbleibende
Haupt-Spielplatz für diese Aktivitäten nicht genutzt werden darf.
2.) Bei der geplanten Änderung handelt es sich unzweifelhaft und eindeutig
gem. § 7b. (3) der BO für Wien um eine funktionelle Einheit zwischen der
durch den ASKÖ Wien geplanten gedeckten Sporthalle mit 1.400
Zuschauerplätzen, dem als „Sportlerheim“ bezeichneten Wohngebäude und
der gemeinsamen Anlage zur Einstellung von Kraftfahrzeugen. Bei diesem
Bauvorhaben handelt es sich daher, da nach dem Wiener Garagengesetz
unzweifelhaft eine Verpflichtung zur Schaffung von mehr als 30
Pflichtstellplätzen besteht, um ein Großbauvorhaben, welches gem. § 7b.
(4) leg.cit. nur in Zonen für Großbauvorhaben zulässig ist.
Gemäß § 7b. (2) leg.cit. sind die Zonen für Großbauvorhaben
übrigen Gebieten eindeutig abzugrenzen.
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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von den
Bis dato fehlt eine Abgrenzung der Zone als Großbauvorhaben, so
stellt der Sportplatz laut Leitbild Grünräume in der Stadtregion eine
wichtige stadtgliedernde Grünfläche dar!
Ein Großbauvorhaben steht diesen Zielen diametral entgegen.
Sofern die geplante Änderung darauf abzielt, ein Großbauvorhaben
umzusetzen, hätten gem. § 7b. (7) vor Festsetzung dieser Zone für
Großbauvorhaben bei der Prüfung über die Auswirkungen auf die
Stadtstruktur, Stadtentwicklung und Vielfalt der städtischen Nutzung
sowie der Verkehrsverhältnisse folgende Punkte untersucht werden müssen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel,
die vorhandene Verkehrsfrequenz,
die örtlichen Verkehrsverhältnisse,
die Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Großbauvorhabens,
die Auswirkungen auf den bestehenden Verkehr,
die Möglichkeit der Schaffung freiwilliger Stellplätze auf dem Bauplatz
des Großbauvorhabens oder in der Umgebung,
7. die Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte und
8. die Kapazität der Straßen, vorhandene Stauräume und dergleichen.
Der Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung
nimmt zu den zu
untersuchenden Auswirkungen nur in einigen Punkten und teilweise nur
sehr mangelhaft Stellung, wobei auf die Verkehrsuntersuchung und das
Verkehrskonzept für Veranstaltungen von ZT Rosinak&Partner, welches für
den ASKÖ Wien erstellt wurde, Bezug genommen wird:
Ad 1) Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Zitat aus der Erläuterungsbericht: „Der Planungsraum liegt im unmittelbaren
Nahbereich zur Schnellbahnstation Atzgersdorf und ist somit ausgezeichnet
an einen übergeordneten hochleistungsfähigen öffentlichen Verkehrsträger
angebunden. Weiters befindet sich im Bereich des Zuganges zur
Schnellbahnstation an der Endresstraße eine Haltestelle der Autobuslinie
66A.“
Dieser Umstand entspricht den Tatsachen, ist jedoch auch für den Standort
der Rundturnhalle gültig und klammert damit diese Alternative aus.
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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Ad 2) Auswirkungen auf die vorhandene Verkehrsfrequenz:
Zitat aus dem Erläuterungsbericht: „Die Endresstraße ist eine Straße mit
erhöhtem Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr, die
Canavesegasse und die Knotzenbachgasse sind Anrainerstraßen mit
geringem Verkehrsaufkommen.“
Die Grundlage zu diesen Aussagen im Erläuterungsbericht fußt auf der
Verkehrsuntersuchung 6/2008 (Beilage 6 des Antragsakts) durch ZT
Rosinak&Partner. Dazu ist anzumerken, dass das Untersuchungsgebiet
sich entlang der Breitenfurter Straße von der Knotzenbachgasse bis zur
Höpflergasse, also ausschließlich auf den Bereich von nur 2
Kreuzungen auf der Breitenfurter Straße erstreckt hat. Das Gutachten
geht damit an der realen Verkehrsituation vorbei und lässt die
Zufahrtswege über die Lastenstraße, Loosgasse und Steinergasse
bzw. Carlbergergasse und Steinergasse vollkommen außer Acht.
Gerade aber die Carlbergergasse ist die bevorzugte Route für die
Zufahrten aus dem südlichen Raum (A1 über Brunn). Damit hat die
Verkehrsuntersuchung keinerlei Relevanz auf die tatsächliche
Verkehrsbelastung, die darauf aufbauende Verkehrsprognose beruht auf
keiner validen Grundlage und stellt damit in keinster Weise eine
Beurteilungsgrundlage dar.
Ad 3) Auswirkungen auf die örtlichen Verkehrsverhältnisse:
Wie bereits unter 2 erwähnt, wurden die örtlichen Verkehrsverhältnisse nur
teilweise erhoben, der Bezug auf ein vorliegendes Verkehrsgutachten
im
Erläuterungsbericht
kann
daher
mangels
örtlicher
Übereinstimmung nicht nachvollzogen werden.
Ad 4) Auswirkungen auf die die Parkmöglichkeiten in der
Umgebung des Großbauvorhabens:
Zitat: „Für den ruhenden Verkehr gibt es entweder hauseigene Stellplätze
z.B. in Kleingaragen oder es werden die Längsparkplätze im öffentlichen
Straßenraum genutzt.“
Auch bezüglich dieser Aussage wird auf ein Verkehrsgutachten verwiesen,
offensichtlich das vom ASKÖ in Auftrag gegebene Verkehrskonzept für
Veranstaltungen 6/2009 von ZT Rosinak&Partner, welches das
Stellplatzangebot im Umkreis von 300 Metern nur unter bestimmten,
zukünftig erst zu erreichenden Voraussetzungen von 25 v.H.
motorisierten Individualverkehr (MIV), als ausreichend ansieht. Das
Gutachten selbst geht aber von der derzeitigen Ist-Situation aus und
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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erwartet dass 50 % der Besucher auf den motorisierten Individualverkehr
entfallen werden was nach dem Gutachten 340 MIV-Zielfahrten bei
Veranstaltungen ergibt.
So wird auch die ca. 1 km entfernte Park&Ride Anlage Liesing mit
einbezogen, bei einem Gehweg von ca. 20 Minuten und nur damit das
Stellplatzangebot als ausreichend erachtet. Nachdem jedoch gemäß
Gutachten nur der 300m Umkreis relevant ist wird durch die Autoren des
Gutachtens vorgeschlagen, die ÖV-Benutzung entsprechend zu fördern
bzw. zu bewerben. Dies ist ein Umstand der die Forderung eines
Verbleibens der Sporteinrichtung in der öffentlichen Hand als
notwendig erscheinen lässt.
Konkret waren nach dem Gutachten bei der Untersuchung des
Stellplatzangebotes im öffentlichen Raum ca. 120 Stellplätze verfügbar und
etwa 340 PKWs werden erwartet, somit ist das Stellplatzangebot entgegen
den Ausführungen im Erläuterungsbericht durch das Gutachten selbst in
keinster Weise als ausreichend bewertet worden.
Ad 5) Die Auswirkungen auf den bestehenden Verkehr:
Zitat aus dem Erläuterungsbericht: „Unter dem Sportlerheim und dem
Vorplatz der Sporthalle soll eine Tiefgarage mit 90 Stellplätzen errichtet
werden, der anfallende Verkehr soll laut Erläuterungsbericht über die
Steinergasse, Knotzenbachstraße bzw. Höpflergasse in die
Breitenfurterstraße eingeleitet werden.“
Dazu wird auf das Verkehrskonzept, erstellt durch ZT Rosinak&Partner
verwiesen.
Hier muss davon ausgegangen werden, dass der anfallende Verkehr auch die
unter Punkt 2 angeführten Verkehrswege betrifft und daher die Annahme der
angeführten Verkehrseinleitung in keinster Weise zutreffend ist. Auch geht
das
Gutachten
von
unrealistischen
Annahmen
bei
der
Verkehrserzeugung aus. Bei Veranstaltungen werden ca. 1700 Besucher
erwartet, von denen ca. die Hälfte auf den motorisierten Individualverkehr
entfallen, was etwa 340 PKWs ausmachen würde. Nachdem im Umkreis von
300 Metern, selbst unter der sehr positiven Sicht der Verfügbarkeit von
120 freien Stellplätzen, mehr als 200 Stellplätze fehlen, wird darauf
verwiesen, dass die ÖV-Benutzung bei Veranstaltungen zu fördern bzw. zu
bewerben sein wird. Das Gutachten geht also selbst davon aus, dass
der zu erwartende Ansturm des individuellen motorisierten Verkehrs
nicht ausreichend bewältigt werden kann.
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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Damit werden massive negative Umweltauswirkungen
in Kauf
genommen, was eindeutig dem in § 1. (2) Z. 4 BO festgelegten Ziel
der
Erhaltung
von
Umweltbedingungen,
die
gesunde
Lebensgrundlagen sichern, entgegen steht.
Ad 6) Die Möglichkeit der Schaffung freiwilliger Stellplätze auf
dem Bauplatz des Großbauvorhabens oder in der Umgebung:
Dieser Aspekt wurde nicht behandelt bzw. stehen in der Tiefgarage bei
weitem nicht genug freie Stellplätze zur Verfügung.
Ad 7) Die Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und andere
Einsatzkräfte:
Der Aspekt der Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und andere
Einsatzkräfte wurde gänzlich außer Acht gelassen. So ist die geplante
Zufahrt von der engen Steinergasse her sowie durch die bestehenden
Gebäude nicht möglich. Der Erläuterungsbericht sieht auch nur
Überlegungen über den Abbruch des bestehenden Gebäudes vor, konkrete
Aussagen finden sich jedoch nicht.
Ad 8) Die Kapazität der Straßen, vorhandene Stauräume und
dergleichen:
Die Zu- und Abfahrt in die Tiefgarage über die Steinergasse bzw. auch
der Zugang zu den restlichen Bauwerken über die Steinergasse übersteigt
die Kapazität der Straße bei weitem. Die Steinergasse ist eine auf ca.
4.5 Meter eingeengte Sackgasse welche aufgrund der Kapazität und
baulichen
Gestaltung
auch
nicht
geeignet
ist,
ein
höheres
Verkehrsaufkommen oder einen eventuellen Busverkehr abzuwickeln. So
existiert im Plan keine Darstellung der nach dem Wiener Garagengesetz
verpflichtend vorzusehenden Möglichkeit von Stellplätzen für Busse, noch
gibt es eine Wendemöglichkeit, sofern eine Zufahrt der Busse oder
sonstiger Zulieferer in die Steinergasse erfolgt.
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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3.) Insgesamt bezieht sich der Erläuterungsbericht zur Abänderung des
Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes auf die übergeordneten
Ziele
1. Schaffung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen für
Arbeit, Wohnen und Freizeit ermöglichen und die Schonung der
Ressourcen (§ 1 (2) Z. 4 leg. cit.) und
2. Vorsorge für die Errichtung einer privaten, aber auch der Öffentlichkeit
dienenden Sporteinrichtung (§ 1 (2) Z.12 leg.cit.).
Derzeit besteht in der unmittelbaren Nähe zur geplanten Sporthalle eine
Halle der Gemeinde Wien, womit eine weitere Halle mit gleichzeitiger
Vernichtung von Grünräumen keinerlei Schonung der Ressourcen
erwarten lässt und auch das Ziel der Umwidmung, nämlich der Vorsorge
für die Errichtung einer privaten Sporteinrichtung, nicht den
Intentionen der übergeordneten Ziele insgesamt entspricht.
Die geplanten Vorhaben widersprechen den übergeordneten Zielen
der Stadtplanung insgesamt, insbesondere der Erhaltung von
Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen sichern, und
stehen auch der Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst
sparsamen und ökologisch verträglichen Umgang mit den
natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden entgegen.
Neben den massiven negativen Umweltauswirkungen durch die
Verkehrsauswirkungen bedeutet der nachhaltige Wegfall von mehr als
10.000m² und damit fast 50% (!) der derzeit bestehenden und für Sport
verfügbaren bzw. aktuell für Sport genutzten Grünfläche zur Schaffung
von gerade einmal ca. 1.700m² Indoor-Sportnutzfläche eine massive
Beeinträchtigung der wichtigen stadtgliedernden Grünfläche und hat somit
nicht wie im Erläuterungsbericht behauptet „..geringe..“
sondern
signifikante ökologische Bedeutung.
Dieses Vorhaben hat damit eine massive (negative) Auswirkung auf
die bestehenden Umweltbedingungen.
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Das übergeordnete Ziel gem. § 1 (2) Z.12 leg.cit. umfasst auch
ausschließlich Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienenden
Einrichtungen, insbesondere für Sportzwecke, wobei dieser Zweck
durch die Errichtung einer privaten Sporthalle nicht erreicht werden
kann!
Dieses Ziel könnte jedoch durch eine Sanierung bzw. Neuerrichtung
der bestehenden Rundhalle erreicht werden, wodurch auch die
Nutzung als Turnsaal für die Schulen in der Steinergasse realistisch
weitergeführt werden könnte und darüber hinaus auch das Sportangebot
durch die Einbeziehung (Verlängerung des unterirdischen Zugangs) des in
der Lastenstraße ON15 angesiedelten Kindergartens den Zielvorgaben
gemäß auch den jüngsten Bürgern der Stadt Wien besser nahegebracht
werden kann.
Das geplante Vorhaben steht auch dem übergeordneten Ziel gem. § 1
(2) Z. 5 leg.cit. entgegen, welches größtmöglichen Schutz vor
Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Staub und Gerüche
vorsieht. So werden im Erläuterungsbericht insbesonders zwei mal
wöchentlich am Wochenende (d.h. Freitag Abends bis Sonntag Abends)
Veranstaltungen erwartet.,
Dies bedeutet, dass neben der Auswirkungen des Individualverkehrs und
dessen Feinstaub und Geruchsbelästigung auch mit tausenden Besuchern
eine unzumutbare Lärmbelästigung einhergehen wird und den direkten
und in der Umgebung der Sporthalle lebenden Anwohnern damit
gerade die Erholungszeit am Wochenende verloren geht !
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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Damit widerspricht die durch einen privaten Verein geplante
Verbauung der derzeit als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze
gewidmeten Flächen den übergeordneten Planungsgrundlagen der
Wiener Stadtplanung!
Weiters handelt es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein
Großbauvorhaben im Sinne des § 7b der BO für Wien, womit die
geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans
gemäß
Plandokument
7080E2
und
die
darin
geschilderte
Bauausführung schon nach der Bauordnung für Wien unzulässig ist.
Name:
........................................
Anschrift:
........................................
........................................
Datum:
........................................
............................................
Unterschrift
Ergänzend zu dieser Stellungnahme möchte ich noch auf folgende Punkte
hinweisen und zumindest gleichwertige und/oder bessere Alternativlösungen
für eine Erweiterung der Sportmöglichkeiten im Bezirk Liesing darstellen:
Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf
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Alternative 1 (preferiert):
Neubau am Standort der derzeitigen Halle (Steinergasse ON 22)
Laut Auskunft des verantwortlichen Architekten ist die Errichtung der
Grossporthalle im geplanten Umfang auch am Standort der Hans-LacknerHalle technisch möglich !
Daher sollte diese Großsporthalle an diesem Standort errichtet werden und
nicht dafür wertvolle Freisportfläche unwiederbringlich vernichtet werden.
Das vom ASKÖ und dem Institut für Sportwissenschaften (ISW) geplante
Bauvorhaben könnte in einer verträglichen (niedrigeren) Form am Grund des
ASKÖ in der Steinergasse 12 errichtet werden.
Topics:
1.) Temporäre Aufstellung einer ev. angemieteten Traglufthalle am
östlichen Platzbereich (dzt. Spielplatz, bzw. aufgelassener
Tennisplatz),
2.) Bauarbeiten zum Abriss der Hans-Lackner-Halle mit Juni beginnend
(Außenunterricht der Schule möglich),
3.) Errichtung der neuen Großhalle inklusive Sanierung der
Unterführung zu den Schulen in der Steinergasse 25 in ca. einem
Jahr (laut Auskunft technisch möglich !),
4.) Ev. Errichtung der Tiefgarage unter der Sporthalle,
5.) Zugang zur Halle vom Kindergarten Lastenstraße ON 15 durch ein
Tor oder Verlängerung des unterirdischen Zugangs,
6.) Bau des ASKÖ/ISW-Vorhabens mit verträglicher maximaler
Dachhöhe (Dachoberkante) von nicht mehr als 10m und nur bis
zum Trainingsplatz neben der Lastenstraße (Vorrücken der Gebäude
ostwärts auf den Bereich des Bestandes),
7.) Kompaktere Verbauung mit 75 v.H. ,
8.) Reduktion der Tiefgarage auf ausschließlich interne Nutzung (ca.
max. 30 Stellplätze),
Vorteile:
• Fortbestand der Turnhalle für die direkte Nutzung durch die Schulen
• Sicherer und zeitsparender Zugang für die Schulkinder
• Verbleib der Grünräume für Sport und Erholung
• Erweiterung des Sportangebotes
• Verbesserung der Möglichkeiten, Sport den jüngsten Bürgern
nahezubringen
• Vermeidung eines Verkehrschaos und weiterer nachhaltiger
Umweltbelastungen für die gesamte Umgebung
• Klare und transparente Trennung der Finanzierung zwischen dem
privaten Teil (ASKÖ/ISW) und der öffentlichen Einrichtung
• Verbesserung und Erweiterung des Sportangebots im Bezirk
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Alternative 2:
Errichtung eines Sportzentrums im Bereich des brachliegenden
Gebietes
Lastenstraße
östlich
neben
Südbahn
zwischen
Waisenhorngasse und Carlbergergasse:
Sofern das offensichtliche Ziel der Bezirksverwaltung in Absprache mit dem
in der Halle ansässigen Handballverein zur Errichtung eines GroßSportzentrums tatsächlich verwirklicht werden soll, so bietet sich für die
Errichtung der derartigen Großsportanlage noch eine weitere weit bessere
Alternative an, die brachliegendes Gelände sogar aufwerten würde und
neben Erweiterungspotential auch eine viel bessere Anbindung an die
Verkehrs-Infrastruktur beinhaltet:
Der generelle Neubau eines Sportzentrums im Bereich Lastenstraße zwischen
Carlbergergasse und Waisenhornstraße.
In dieser Alternative sind auch der Bau des ASKÖ/ISW-Vorhabens in
verträglicher Form sowie eine Sanierung der Hans-Lackner-Halle in Hinblick
auf den Schul- und Breitensportbetrieb integrativ enthalten.
Das derzeitig brachliegende Gelände eignet sich hervorragend für die
Errichtung eines Sportzentrums der angedachten Größe, beinhaltet darüber
hinaus noch Potential für Erweiterungen in Richtung eines Hallenbades oder
anderer Sporteinrichtungen und würde eine Aufwertung erfahren !
Vorteile:
• Platz für Halle(n), Parkplätze (P+R),
• Baudurchführung ohne Gefährdung von Schulkindern,
• Klare und transparente Trennung der Finanzierungen,
• Sanitätsstation in unmittelbarer Nähe,
• Brachliegendes Schottergelände wird in nutzbares Sport- und
Erholungsgebiet umgewandelt,
• Ca.400m Distanz zu Sportplatz (Sportlerheim, Rasensportfläche),
Schulen Steinergasse, und S-Bahnstationen Atzgersdorf UND Liesing
(Entflechtung der Zuschauerströme),
• Gleichzeitiger Lärmschutz Bahn Wohnanlage Steinergasse ON36,
• Ausgezeichnete Verkehrsanbindung an S-Bahnstationen Atzgersdorf
UND Liesing,
• Erweiterungsmöglichkeiten (z.B. Hallenbad?) jederzeit umsetzbar,
• Erreichbarkeit auch für die Schulen in der Dirmhirngasse,
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