An die Magistratsabteilung 21 B Rathausstraße 14-16 1082 Wien Einschreiben Betreff: Einspruch und Stellungnahme zu Plan Nr. 7080 E2 Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Endresstraße, Canavesegasse, Knotzenbachgasse und Lastenstraße im 23. Bezirk, Kat. G. Atzgersdorf Ich lehne die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes 7080 E2 und die geplante Verbauung der als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze gewidmeten und derzeit unverbauten Grünflächen aus formalen und inhaltlichen Gründen ab. Gleichzeitig ersuche ich die zuständigen Dienststellen geeignete Alternativstandorte zu suchen, die geeignet sind gegebenenfalls den Wegfall der Rundhalle Steinergasse ON22 („Hans-Lackner-Halle“) zu ersetzen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der Rundhalle durch die 3 Schulen, den Hort sowie den beiden betroffenen Kindergärten in der Steinergasse, Canavesegasse und Lastenstraße. Als Begründung führe ich an: 1.) In unmittelbarer Nähe des für die Bebauung vorgesehenen Areals liegt eine Sporthalle der Stadt Wien, die Rundhalle (Hans-Lackner-Halle) an der Adresse 1230, Steinergasse ON 22, welche durch einen unterirdischen Verbindungsgang mit den in einem Bauobjekt zwischen Canavesegasse und Steinergasse untergebrachten Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, d.s.: • Kooperative Mittelschule, Steinergasse 25, • Sonderpädagogisches Zentrum 23, Steinergasse 25, • Volkschule Atzgersdorf, Kirchenplatz 2-3 (Expositur), • Hort der Wiener Kinderfreunde, Steinergasse 25, • Wiener Kindergarten, Canavesegasse 24, Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 1 verbunden ist. Diese Rundhalle dient derzeit den obgenannten Einrichtungen sowie auch dem Wiener Kindergarten in der Lastenstraße ON 15 (direkt an das Areal der bestehenden Turnhalle grenzend) als Turnhalle. Diese soll nun abgerissen werden und durch die geplante private Sporthalle laut Plan. Nr. 7080 E2 ersetzt werden. Wenn dieser Umstand auch nicht aus den Ausführungen des Erläuterungsberichtes hervorgeht, so stellt dies eine wichtige Vorfrage zu dem geplanten Bauvorhaben dar und es muss gerade über diesen Umstand eine Diskussion im Gemeinderat über die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens stattfinden können, insbesondere im Hinblick auf die gebotene Sportförderung durch die Stadt Wien und des dadurch entstehenden Spannungsverhältnisses zu der vorgesehen Privatisierung des Sportangebots. So bekennt sich die Gemeinde Wien doch grundsätzlich dazu, dass die städtische Infrastruktur als kommunale Aufgabe nicht privatisiert, sondern städtischen Betrieben übertragen wird, im konkreten Fall wird dieses Bekenntnis offensichtlich nicht umgesetzt. Neben diesem Aspekt ist zu bedenken, dass der derzeitige Zugang der Schulen und Kindergärten über den unterirdischen Tunnel unter der Steinergasse ein Betreten der Halle ohne ein Überqueren von Verkehrsflächen ermöglicht. Sofern der Turnbetrieb wie angekündigt in die geplante Sporthalle ausgelagert werden würde, wäre dies nicht mehr möglich. Durch die Zeit zum Umziehen und dem zeitlichen Aufwand für die Erreichung der Turnmöglichkeit würde das derzeitige Turnstundenangebot an die Schüler im schon jetzt äußerst niedrigem Umfang von 3-4 Wochenstunden nochmals drastisch reduziert und gleichzeitig würde auch eine nicht unbeträchtliche Gefährdung von Kindern durch den Straßenverkehr in Kauf genommen. Weiters wird der zur Verbauung vorgesehene Sportplatz (Trainingsplatz) derzeit von den Schulen parallel zum Unterricht in der Rundhalle für Outdoor-Sport und Bewegungsaktivitäten genutzt und von den Kindern gerne angenommen. Diese Nutzungsmöglichkeit würde komplett wegfallen da der verbleibende Haupt-Spielplatz für diese Aktivitäten nicht genutzt werden darf. 2.) Bei der geplanten Änderung handelt es sich unzweifelhaft und eindeutig gem. § 7b. (3) der BO für Wien um eine funktionelle Einheit zwischen der durch den ASKÖ Wien geplanten gedeckten Sporthalle mit 1.400 Zuschauerplätzen, dem als „Sportlerheim“ bezeichneten Wohngebäude und der gemeinsamen Anlage zur Einstellung von Kraftfahrzeugen. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich daher, da nach dem Wiener Garagengesetz unzweifelhaft eine Verpflichtung zur Schaffung von mehr als 30 Pflichtstellplätzen besteht, um ein Großbauvorhaben, welches gem. § 7b. (4) leg.cit. nur in Zonen für Großbauvorhaben zulässig ist. Gemäß § 7b. (2) leg.cit. sind die Zonen für Großbauvorhaben übrigen Gebieten eindeutig abzugrenzen. Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 2 von den Bis dato fehlt eine Abgrenzung der Zone als Großbauvorhaben, so stellt der Sportplatz laut Leitbild Grünräume in der Stadtregion eine wichtige stadtgliedernde Grünfläche dar! Ein Großbauvorhaben steht diesen Zielen diametral entgegen. Sofern die geplante Änderung darauf abzielt, ein Großbauvorhaben umzusetzen, hätten gem. § 7b. (7) vor Festsetzung dieser Zone für Großbauvorhaben bei der Prüfung über die Auswirkungen auf die Stadtstruktur, Stadtentwicklung und Vielfalt der städtischen Nutzung sowie der Verkehrsverhältnisse folgende Punkte untersucht werden müssen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die vorhandene Verkehrsfrequenz, die örtlichen Verkehrsverhältnisse, die Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Großbauvorhabens, die Auswirkungen auf den bestehenden Verkehr, die Möglichkeit der Schaffung freiwilliger Stellplätze auf dem Bauplatz des Großbauvorhabens oder in der Umgebung, 7. die Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte und 8. die Kapazität der Straßen, vorhandene Stauräume und dergleichen. Der Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung nimmt zu den zu untersuchenden Auswirkungen nur in einigen Punkten und teilweise nur sehr mangelhaft Stellung, wobei auf die Verkehrsuntersuchung und das Verkehrskonzept für Veranstaltungen von ZT Rosinak&Partner, welches für den ASKÖ Wien erstellt wurde, Bezug genommen wird: Ad 1) Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel: Zitat aus der Erläuterungsbericht: „Der Planungsraum liegt im unmittelbaren Nahbereich zur Schnellbahnstation Atzgersdorf und ist somit ausgezeichnet an einen übergeordneten hochleistungsfähigen öffentlichen Verkehrsträger angebunden. Weiters befindet sich im Bereich des Zuganges zur Schnellbahnstation an der Endresstraße eine Haltestelle der Autobuslinie 66A.“ Dieser Umstand entspricht den Tatsachen, ist jedoch auch für den Standort der Rundturnhalle gültig und klammert damit diese Alternative aus. Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 3 Ad 2) Auswirkungen auf die vorhandene Verkehrsfrequenz: Zitat aus dem Erläuterungsbericht: „Die Endresstraße ist eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr, die Canavesegasse und die Knotzenbachgasse sind Anrainerstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen.“ Die Grundlage zu diesen Aussagen im Erläuterungsbericht fußt auf der Verkehrsuntersuchung 6/2008 (Beilage 6 des Antragsakts) durch ZT Rosinak&Partner. Dazu ist anzumerken, dass das Untersuchungsgebiet sich entlang der Breitenfurter Straße von der Knotzenbachgasse bis zur Höpflergasse, also ausschließlich auf den Bereich von nur 2 Kreuzungen auf der Breitenfurter Straße erstreckt hat. Das Gutachten geht damit an der realen Verkehrsituation vorbei und lässt die Zufahrtswege über die Lastenstraße, Loosgasse und Steinergasse bzw. Carlbergergasse und Steinergasse vollkommen außer Acht. Gerade aber die Carlbergergasse ist die bevorzugte Route für die Zufahrten aus dem südlichen Raum (A1 über Brunn). Damit hat die Verkehrsuntersuchung keinerlei Relevanz auf die tatsächliche Verkehrsbelastung, die darauf aufbauende Verkehrsprognose beruht auf keiner validen Grundlage und stellt damit in keinster Weise eine Beurteilungsgrundlage dar. Ad 3) Auswirkungen auf die örtlichen Verkehrsverhältnisse: Wie bereits unter 2 erwähnt, wurden die örtlichen Verkehrsverhältnisse nur teilweise erhoben, der Bezug auf ein vorliegendes Verkehrsgutachten im Erläuterungsbericht kann daher mangels örtlicher Übereinstimmung nicht nachvollzogen werden. Ad 4) Auswirkungen auf die die Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Großbauvorhabens: Zitat: „Für den ruhenden Verkehr gibt es entweder hauseigene Stellplätze z.B. in Kleingaragen oder es werden die Längsparkplätze im öffentlichen Straßenraum genutzt.“ Auch bezüglich dieser Aussage wird auf ein Verkehrsgutachten verwiesen, offensichtlich das vom ASKÖ in Auftrag gegebene Verkehrskonzept für Veranstaltungen 6/2009 von ZT Rosinak&Partner, welches das Stellplatzangebot im Umkreis von 300 Metern nur unter bestimmten, zukünftig erst zu erreichenden Voraussetzungen von 25 v.H. motorisierten Individualverkehr (MIV), als ausreichend ansieht. Das Gutachten selbst geht aber von der derzeitigen Ist-Situation aus und Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 4 erwartet dass 50 % der Besucher auf den motorisierten Individualverkehr entfallen werden was nach dem Gutachten 340 MIV-Zielfahrten bei Veranstaltungen ergibt. So wird auch die ca. 1 km entfernte Park&Ride Anlage Liesing mit einbezogen, bei einem Gehweg von ca. 20 Minuten und nur damit das Stellplatzangebot als ausreichend erachtet. Nachdem jedoch gemäß Gutachten nur der 300m Umkreis relevant ist wird durch die Autoren des Gutachtens vorgeschlagen, die ÖV-Benutzung entsprechend zu fördern bzw. zu bewerben. Dies ist ein Umstand der die Forderung eines Verbleibens der Sporteinrichtung in der öffentlichen Hand als notwendig erscheinen lässt. Konkret waren nach dem Gutachten bei der Untersuchung des Stellplatzangebotes im öffentlichen Raum ca. 120 Stellplätze verfügbar und etwa 340 PKWs werden erwartet, somit ist das Stellplatzangebot entgegen den Ausführungen im Erläuterungsbericht durch das Gutachten selbst in keinster Weise als ausreichend bewertet worden. Ad 5) Die Auswirkungen auf den bestehenden Verkehr: Zitat aus dem Erläuterungsbericht: „Unter dem Sportlerheim und dem Vorplatz der Sporthalle soll eine Tiefgarage mit 90 Stellplätzen errichtet werden, der anfallende Verkehr soll laut Erläuterungsbericht über die Steinergasse, Knotzenbachstraße bzw. Höpflergasse in die Breitenfurterstraße eingeleitet werden.“ Dazu wird auf das Verkehrskonzept, erstellt durch ZT Rosinak&Partner verwiesen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass der anfallende Verkehr auch die unter Punkt 2 angeführten Verkehrswege betrifft und daher die Annahme der angeführten Verkehrseinleitung in keinster Weise zutreffend ist. Auch geht das Gutachten von unrealistischen Annahmen bei der Verkehrserzeugung aus. Bei Veranstaltungen werden ca. 1700 Besucher erwartet, von denen ca. die Hälfte auf den motorisierten Individualverkehr entfallen, was etwa 340 PKWs ausmachen würde. Nachdem im Umkreis von 300 Metern, selbst unter der sehr positiven Sicht der Verfügbarkeit von 120 freien Stellplätzen, mehr als 200 Stellplätze fehlen, wird darauf verwiesen, dass die ÖV-Benutzung bei Veranstaltungen zu fördern bzw. zu bewerben sein wird. Das Gutachten geht also selbst davon aus, dass der zu erwartende Ansturm des individuellen motorisierten Verkehrs nicht ausreichend bewältigt werden kann. Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 5 Damit werden massive negative Umweltauswirkungen in Kauf genommen, was eindeutig dem in § 1. (2) Z. 4 BO festgelegten Ziel der Erhaltung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen sichern, entgegen steht. Ad 6) Die Möglichkeit der Schaffung freiwilliger Stellplätze auf dem Bauplatz des Großbauvorhabens oder in der Umgebung: Dieser Aspekt wurde nicht behandelt bzw. stehen in der Tiefgarage bei weitem nicht genug freie Stellplätze zur Verfügung. Ad 7) Die Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte: Der Aspekt der Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte wurde gänzlich außer Acht gelassen. So ist die geplante Zufahrt von der engen Steinergasse her sowie durch die bestehenden Gebäude nicht möglich. Der Erläuterungsbericht sieht auch nur Überlegungen über den Abbruch des bestehenden Gebäudes vor, konkrete Aussagen finden sich jedoch nicht. Ad 8) Die Kapazität der Straßen, vorhandene Stauräume und dergleichen: Die Zu- und Abfahrt in die Tiefgarage über die Steinergasse bzw. auch der Zugang zu den restlichen Bauwerken über die Steinergasse übersteigt die Kapazität der Straße bei weitem. Die Steinergasse ist eine auf ca. 4.5 Meter eingeengte Sackgasse welche aufgrund der Kapazität und baulichen Gestaltung auch nicht geeignet ist, ein höheres Verkehrsaufkommen oder einen eventuellen Busverkehr abzuwickeln. So existiert im Plan keine Darstellung der nach dem Wiener Garagengesetz verpflichtend vorzusehenden Möglichkeit von Stellplätzen für Busse, noch gibt es eine Wendemöglichkeit, sofern eine Zufahrt der Busse oder sonstiger Zulieferer in die Steinergasse erfolgt. Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 6 3.) Insgesamt bezieht sich der Erläuterungsbericht zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes auf die übergeordneten Ziele 1. Schaffung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen für Arbeit, Wohnen und Freizeit ermöglichen und die Schonung der Ressourcen (§ 1 (2) Z. 4 leg. cit.) und 2. Vorsorge für die Errichtung einer privaten, aber auch der Öffentlichkeit dienenden Sporteinrichtung (§ 1 (2) Z.12 leg.cit.). Derzeit besteht in der unmittelbaren Nähe zur geplanten Sporthalle eine Halle der Gemeinde Wien, womit eine weitere Halle mit gleichzeitiger Vernichtung von Grünräumen keinerlei Schonung der Ressourcen erwarten lässt und auch das Ziel der Umwidmung, nämlich der Vorsorge für die Errichtung einer privaten Sporteinrichtung, nicht den Intentionen der übergeordneten Ziele insgesamt entspricht. Die geplanten Vorhaben widersprechen den übergeordneten Zielen der Stadtplanung insgesamt, insbesondere der Erhaltung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen sichern, und stehen auch der Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch verträglichen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden entgegen. Neben den massiven negativen Umweltauswirkungen durch die Verkehrsauswirkungen bedeutet der nachhaltige Wegfall von mehr als 10.000m² und damit fast 50% (!) der derzeit bestehenden und für Sport verfügbaren bzw. aktuell für Sport genutzten Grünfläche zur Schaffung von gerade einmal ca. 1.700m² Indoor-Sportnutzfläche eine massive Beeinträchtigung der wichtigen stadtgliedernden Grünfläche und hat somit nicht wie im Erläuterungsbericht behauptet „..geringe..“ sondern signifikante ökologische Bedeutung. Dieses Vorhaben hat damit eine massive (negative) Auswirkung auf die bestehenden Umweltbedingungen. Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 7 Das übergeordnete Ziel gem. § 1 (2) Z.12 leg.cit. umfasst auch ausschließlich Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen, insbesondere für Sportzwecke, wobei dieser Zweck durch die Errichtung einer privaten Sporthalle nicht erreicht werden kann! Dieses Ziel könnte jedoch durch eine Sanierung bzw. Neuerrichtung der bestehenden Rundhalle erreicht werden, wodurch auch die Nutzung als Turnsaal für die Schulen in der Steinergasse realistisch weitergeführt werden könnte und darüber hinaus auch das Sportangebot durch die Einbeziehung (Verlängerung des unterirdischen Zugangs) des in der Lastenstraße ON15 angesiedelten Kindergartens den Zielvorgaben gemäß auch den jüngsten Bürgern der Stadt Wien besser nahegebracht werden kann. Das geplante Vorhaben steht auch dem übergeordneten Ziel gem. § 1 (2) Z. 5 leg.cit. entgegen, welches größtmöglichen Schutz vor Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Staub und Gerüche vorsieht. So werden im Erläuterungsbericht insbesonders zwei mal wöchentlich am Wochenende (d.h. Freitag Abends bis Sonntag Abends) Veranstaltungen erwartet., Dies bedeutet, dass neben der Auswirkungen des Individualverkehrs und dessen Feinstaub und Geruchsbelästigung auch mit tausenden Besuchern eine unzumutbare Lärmbelästigung einhergehen wird und den direkten und in der Umgebung der Sporthalle lebenden Anwohnern damit gerade die Erholungszeit am Wochenende verloren geht ! Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 8 Damit widerspricht die durch einen privaten Verein geplante Verbauung der derzeit als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze gewidmeten Flächen den übergeordneten Planungsgrundlagen der Wiener Stadtplanung! Weiters handelt es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein Großbauvorhaben im Sinne des § 7b der BO für Wien, womit die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans gemäß Plandokument 7080E2 und die darin geschilderte Bauausführung schon nach der Bauordnung für Wien unzulässig ist. Name: ........................................ Anschrift: ........................................ ........................................ Datum: ........................................ ............................................ Unterschrift Ergänzend zu dieser Stellungnahme möchte ich noch auf folgende Punkte hinweisen und zumindest gleichwertige und/oder bessere Alternativlösungen für eine Erweiterung der Sportmöglichkeiten im Bezirk Liesing darstellen: Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 9 Alternative 1 (preferiert): Neubau am Standort der derzeitigen Halle (Steinergasse ON 22) Laut Auskunft des verantwortlichen Architekten ist die Errichtung der Grossporthalle im geplanten Umfang auch am Standort der Hans-LacknerHalle technisch möglich ! Daher sollte diese Großsporthalle an diesem Standort errichtet werden und nicht dafür wertvolle Freisportfläche unwiederbringlich vernichtet werden. Das vom ASKÖ und dem Institut für Sportwissenschaften (ISW) geplante Bauvorhaben könnte in einer verträglichen (niedrigeren) Form am Grund des ASKÖ in der Steinergasse 12 errichtet werden. Topics: 1.) Temporäre Aufstellung einer ev. angemieteten Traglufthalle am östlichen Platzbereich (dzt. Spielplatz, bzw. aufgelassener Tennisplatz), 2.) Bauarbeiten zum Abriss der Hans-Lackner-Halle mit Juni beginnend (Außenunterricht der Schule möglich), 3.) Errichtung der neuen Großhalle inklusive Sanierung der Unterführung zu den Schulen in der Steinergasse 25 in ca. einem Jahr (laut Auskunft technisch möglich !), 4.) Ev. Errichtung der Tiefgarage unter der Sporthalle, 5.) Zugang zur Halle vom Kindergarten Lastenstraße ON 15 durch ein Tor oder Verlängerung des unterirdischen Zugangs, 6.) Bau des ASKÖ/ISW-Vorhabens mit verträglicher maximaler Dachhöhe (Dachoberkante) von nicht mehr als 10m und nur bis zum Trainingsplatz neben der Lastenstraße (Vorrücken der Gebäude ostwärts auf den Bereich des Bestandes), 7.) Kompaktere Verbauung mit 75 v.H. , 8.) Reduktion der Tiefgarage auf ausschließlich interne Nutzung (ca. max. 30 Stellplätze), Vorteile: • Fortbestand der Turnhalle für die direkte Nutzung durch die Schulen • Sicherer und zeitsparender Zugang für die Schulkinder • Verbleib der Grünräume für Sport und Erholung • Erweiterung des Sportangebotes • Verbesserung der Möglichkeiten, Sport den jüngsten Bürgern nahezubringen • Vermeidung eines Verkehrschaos und weiterer nachhaltiger Umweltbelastungen für die gesamte Umgebung • Klare und transparente Trennung der Finanzierung zwischen dem privaten Teil (ASKÖ/ISW) und der öffentlichen Einrichtung • Verbesserung und Erweiterung des Sportangebots im Bezirk Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 10 Alternative 2: Errichtung eines Sportzentrums im Bereich des brachliegenden Gebietes Lastenstraße östlich neben Südbahn zwischen Waisenhorngasse und Carlbergergasse: Sofern das offensichtliche Ziel der Bezirksverwaltung in Absprache mit dem in der Halle ansässigen Handballverein zur Errichtung eines GroßSportzentrums tatsächlich verwirklicht werden soll, so bietet sich für die Errichtung der derartigen Großsportanlage noch eine weitere weit bessere Alternative an, die brachliegendes Gelände sogar aufwerten würde und neben Erweiterungspotential auch eine viel bessere Anbindung an die Verkehrs-Infrastruktur beinhaltet: Der generelle Neubau eines Sportzentrums im Bereich Lastenstraße zwischen Carlbergergasse und Waisenhornstraße. In dieser Alternative sind auch der Bau des ASKÖ/ISW-Vorhabens in verträglicher Form sowie eine Sanierung der Hans-Lackner-Halle in Hinblick auf den Schul- und Breitensportbetrieb integrativ enthalten. Das derzeitig brachliegende Gelände eignet sich hervorragend für die Errichtung eines Sportzentrums der angedachten Größe, beinhaltet darüber hinaus noch Potential für Erweiterungen in Richtung eines Hallenbades oder anderer Sporteinrichtungen und würde eine Aufwertung erfahren ! Vorteile: • Platz für Halle(n), Parkplätze (P+R), • Baudurchführung ohne Gefährdung von Schulkindern, • Klare und transparente Trennung der Finanzierungen, • Sanitätsstation in unmittelbarer Nähe, • Brachliegendes Schottergelände wird in nutzbares Sport- und Erholungsgebiet umgewandelt, • Ca.400m Distanz zu Sportplatz (Sportlerheim, Rasensportfläche), Schulen Steinergasse, und S-Bahnstationen Atzgersdorf UND Liesing (Entflechtung der Zuschauerströme), • Gleichzeitiger Lärmschutz Bahn Wohnanlage Steinergasse ON36, • Ausgezeichnete Verkehrsanbindung an S-Bahnstationen Atzgersdorf UND Liesing, • Erweiterungsmöglichkeiten (z.B. Hallenbad?) jederzeit umsetzbar, • Erreichbarkeit auch für die Schulen in der Dirmhirngasse, Einspruch zu Änderung Flächenwidmung Plan Nr.7080 E2, Sportplatz Atzgersdorf Seite 11
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