Verbindliche Anmeldung / Aufnahmeantrag zum

Verbindliche Anmeldung / Aufnahmeantrag
zum Betreuungsangebot
Hort an der Alemannenschule im Schuljahr 2016/2017
(Bitte Seite 1 und 2 vollständig ausfüllen!)
Name, Vorname des Kindes: ________________________________________________________________________
Schulklasse: _____________(ab Sept./2016)
Beginn Betreuung 2016: _____________________
1. Kind am Hort
2. Kind am Hort (Name, Vorname und Klasse des 1. Kindes ____________________________________________)
3. Kind am Hort
(Name, Vorname und Klasse des 1. und 2. Kindes ________________________________________________________)
Moslem:
Vegetarier:
Allergien:
ja
ja
nein
nein
__________________________________
Sorgeberechtigte Mutter
Name, Vorname: _________________________________________________
Alleinerziehend:
Adresse: _________________________________________________________
Verheiratet:
Telefonnummer: __________________________________________________
Berufstätig:
Ja
Nein
Ja
Nein
Handynummer:___________________________________________________
Sorgeberechtigter Vater
Name, Vorname: _________________________________________________
Alleinerziehend:
Adresse: _________________________________________________________
Verheiratet:
Telefonnummer: __________________________________________________
Berufstätig:
Handynummer:___________________________________________________
Anmeldung:
Ich / Wir melde(n) meine/n (unsere/n) Tochter/Sohn verbindlich ab dem Schuljahr 2016/2017 für den Hort an
der Alemannenschule Hüttlingen an.
 Falls ihr Kind auf die Warteliste gesetzt wird, weil die begrenzte Anzahl an Schülern ausgeschöpft ist,
bekommen sie hierüber eine Mitteilung vom Rathaus.
 Ab- und Ummeldungen während der Schulhalbjahre sind nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung.
 Änderungswünsche für das 2. Schulhalbjahr sind mindestens 4 Wochen vor dem 31. Januar 2017
schriftlich an das Rathaus der Gemeinde Hüttlingen zu richten.
 Zu spät eingegangene Änderungen und Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte haben
Sie hierfür Verständnis.
Rückgabe der Anmeldung bis spätestens
31. Juli 2016 im Rathaus, Zimmer 22.
Verbindliche Anmeldung:
Montag
Mittagessen:
Betreuung:
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Dienstag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Mittwoch
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Donnerstag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Freitag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
ja
Mein/Unser Kind wird abgeholt:
Berechnung:
Ges. Betrag Hort:
1. Schulhalbjahr:
2. Schulhalbjahr:
nein
Betreuungstage/Woche x 20 € x 5 Monate =___________
Betreuungstage/Woche x 20 € x 6 Monate =___________
BZ: 5.0230. Gesamtsumme: _____________
Ges. Betrag
Mittagessen
1. Schulhalbjahr:
2. Schulhalbjahr:
Betreuungstage/Woche x 3,30 €* x 4 Wochen x 5 Monate =________
Betreuungstage/Woche x 3,30 €* x 4 Wochen x 6 Monate =________
BZ: 5.0232. Gesamtsumme: _____________
Zahlungsweise:
Die beiden Beträge werden zum 1. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht.
monatlich im Voraus
einmalig im Voraus
Dem Einzug vom unten genannten Konto stimme/n ich/wir ausdrücklich zu.
Bitte hierzu das SEPA-Lastschriftmandat mit beiliegendem Vordruck zu
erteilen.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde berechtigt, Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der
Abgabenordnung zu erheben.
Ort, Datum: ______________________________
Unterschrift: ______________________________________
Ort, Datum: ______________________________
Unterschrift: ______________________________________
Erziehungsberechtigte Mutter
Erziehungsberechtigter Vater
*Die Kosten für ein Mittagessen beläuft sich derzeit auf 3,30 €. Eine Änderung/Erhöhung ist möglich, in diesem Fall werden Sie vorher
schriftlich benachrichtigt.
An
Gemeindekasse Hüttlingen
Schulstraße 10
73460 Hüttlingen
Hauptamt
Bearbeiter/in: Laura Hirth
Durchwahl: 97 78-22
Email: [email protected]
Aktenzeichen: 036.16; 460.70; 205.035 / Hi
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE47ZZZ00000087781
Buchungszeichen, Mandatsreferenz: ________________________________________
Ich ermächtige die Gemeinde Hüttlingen, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Hüttlingen auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungspflichtiger: (Kontoinhaber)
Name, Vorname:
Straße und Hausnummer:
PLZ und Ort:
Kreditinstitut: ………………………………………………
Bankleitzahl:
……………………………..
BIC: …………………………………….
Kontonummer: …………………………………
IBAN: DE …………………………………….......
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird mich die Gemeinde Hüttlingen über den Einzug in
dieser Verfahrensart unterrichten.
Ort, Datum: …………………………………………………………
Unterschrift: …………………………………………………..
Benutzungsordnung für den Hort an der Alemannenschule
1. Allgemeines
Der Schülerhort an der Alemannenschule bietet zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein umfassendes
Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Er steht unter der Trägerschaft der Gemeinde Hüttlingen.
2. Betreuungsinhalt
Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten
Gegebenheiten. Die pädagogischen Inhalte sind in einer speziellen Konzeption des Horts festgelegt. Die Förderung und
Betreuung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung mit der Alemannenschule. Ein schulplanmäßiger Unterricht findet nicht
statt.
3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung
(1) Derzeit bestehen zwei Hortgruppen. Die Gruppengröße liegt bei mindestens 10 und je nach pädagogischen
Möglichkeiten bei maximal 25 Kindern. Sie kann im Einzelfall, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, unter- bzw.
überschritten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gemeinde. Ob und inwieweit das Betreuungsangebot für das
jeweilige neue Schuljahr fortgeführt bzw. erweitert wird, ist vom Bedarf abhängig.
(2) Die Aufnahme der Kinder in den Hort erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Dieser wird durch
den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet.
(3) Es können nur Kinder aufgenommen werden, welche die 1. bis 4. Klasse der Alemannenschule besuchen. Eine
Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und
berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(4) An- und Abmeldungen sind beim Rathaus der Gemeinde Hüttlingen, Zimmer 22 abzugeben.
(5) Für den Monat des Schuljahresbeginns (z.Zt. September) kann in begründeten Fällen noch eine An- bzw. Ab- und
Ummeldung zugelassen werden. Jedoch ist auch hier der volle monatliche Beitrag fällig. Änderungen sind der
Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
(6) Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund von der Gemeinde Hüttlingen auch außerordentlich ohne Einhaltung
einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als vier Wochen.
- Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgelts von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten nach erfolgloser
Anmahnung des ausstehenden Beitrags.
- Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den
Rahmen und die Möglichkeit der pädagogischen Betreuung übersteigen und eine erhebliche Belästigung und
Gefährdung anderer Kinder verursachen.
- Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen Benutzungsbedingungen für die Erziehungsberechtigten festgesetzten
Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung.
(7) Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform.
(8) Der Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr an der Alemannenschule. Er kann, mit Ausnahme der Möglichkeit einer
Kündigung aus wichtigem Grund, zum jeweiligen Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat
mindestens 4 Wochen vor dem Schulhalbjahr zu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Elternbeitrag auch
noch für den nächsten Monat zu bezahlen. Ein Wechsel des Betreuungsumfangs (z.B. anstelle von 2 Tagen in der Woche
auf 3 Tage in der Woche) ist nur zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr möglich. Als wichtiger Grund ist
insbesondere anzusehen, wenn das Kind die Schule wechselt oder die Eltern aufgrund veränderter familiärer oder
beruflicher Situation (z.B. Berufsaufgabe) die Betreuung selbst wieder übernehmen. Eine Kündigung zu den Ferienzeiten
mit einer anschließenden erneuten Aufnahme scheidet aus.
4. Betreuungszeit
Der Hort ist an den Unterrichtstagen direkt im Anschluss an den Schulunterricht, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, geöffnet.
Zusätzlich gibt es über das Jahr verteilte einzelne Schließungstage aus besonderem pädagogischem Anlass. Die genauen
Termine der Schließungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Während der Schulferien ist der Hort geschlossen. Die Abholzeit richtet sich pünktlich nach dem Ende der Öffnungszeit, es
können jedoch auch besondere Absprachen getroffen werden.
5. Verpflegung
An der Alemannenschule findet auf Wunsch direkt im Anschluss an den Schulunterricht ein gemeinsames Mittagessen für
die Hortkinder zum Preis von derzeit 3,30 € (pro Essen) statt. Das Mittagessen wird zusätzlich zum Elternbeitrag
berechnet. Eine Änderung/Erhöhung der Kosten für das Mittagessen ist möglich. In diesem Fall werden Sie vorher
schriftlich benachrichtigt.
Bei Allergien oder sonstigen Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme ist das pädagogische Personal umgehend zu
informieren. Liegen Lebensmittelalgerien vor, ist die Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung notwendig.
Bitte teilen Sie es darüber hinaus mit, wenn Ihr Kind Vegetarier ist oder bestimmte Lebensmittel nicht zu sich nehmen darf.
6. Aufsicht, Haftung
(1) Während der Betreuungszeiten ist das pädagogische Personal grundsätzlich für die Hortschüler verantwortlich. Die
Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Erzieherinnen im Hort. Im Rahmen des
Besuchs des Horts gilt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung.
Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind von den Erziehungsberechtigten sofort der Erzieherin bzw.
der Schulleitung zu melden.
Die Erzieherinnen des Horts können für den Weg keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen daher die Schüler
unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Türe des Horts. Schüler, welche nicht abgeholt werden, werden zu den
festgelegten Zeiten entlassen.
Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Für Schüler, welche sich ohne Abmeldung aus der
Betreuung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen.
(2) Die Eltern sind verpflichtet, alle Abweichungen von den am Schuljahresbeginn abgesprochenen Betreuungszeiten,
verlässlich (persönlich, telefonisch oder schriftlich) den Betreuerinnen bzw. dem Sekretariat mitzuteilen. Bei Fehlen oder
Fernbleiben des Schülers/der Schülerin haften die Eltern.
(3) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer
persönlicher Gegenstände der Schüler, die in die Hort- Betreuung mitgebracht werden. Es wird empfohlen, diese
Gegenstände mit dem Namen des Schülers/der Schülerin zu kennzeichnen. Für Schäden, die von Hortkindern verursacht
werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner.
7. Beiträge
(1) Als Gegenleistung für den Besuch des Horts erhebt die Gemeinde von den Erziehungsberechtigten ein
privatrechtliches Betreuungsentgelt in Form eines Elternbeitrages.
Dieser richtet sich nach der jeweiligen, vom Gemeinderat festgesetzten Regelung und wird für 5 (September-Januar) bzw.
6 Monate (Februar-Juli) erhoben.
Der Beitrag für den Hort beträgt somit pro Monat pro Kind einer Familie, das am Hort betreut wird:
(unabhängig von der gewählten Betreuungsdauer bzw. der Teilnahme an AG’s der Schule)
a) Bei Betreuung von 5 Tagen/Woche:
Gesamtbeiträge für Hort:
- für das 1. Kind 100,00 €
(1. Schulhalbjahr 500 Euro; 2. Schulhalbjahr 600 Euro)
- für das 2. Kind 50,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 250 Euro; 2. Schulhalbjahr 300 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
b) Bei Betreuung von 4 Tagen/Woche:
- für das 1. Kind 80,00 €
(1. Schulhalbjahr 400 Euro; 2. Schulhalbjahr 480 Euro)
- für das 2. Kind 40,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
c) Bei Betreuung von 3 Tagen/Woche:
- für das 1. Kind 60,00 €
(1. Schulhalbjahr 300 Euro; 2. Schulhalbjahr 360 Euro)
- für das 2. Kind 30,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 150 Euro; 2. Schulhalbjahr 180 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
d) Bei Betreuung von 2 Tagen/Woche:
- für das 1. Kind 40,00 €
(1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro)
- für das 2. Kind 20,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
e) Bei Betreuung von 1 Tag/Woche:
- für das 1. Kind 20,00 €
(1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro)
- für das 2. Kind 10,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 50 Euro; 2. Schulhalbjahr 60 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
(2) Die monatlich zu entrichtenden Beiträge sind ohne Kürzung am 1. jedes Kalendermonats zur Zahlung fällig, sie
werden nach Rechnungsstellung von ihrem Konto monatlich/einmalig abgebucht. Dies gilt auch bei Beginn oder
Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, Krankheit
oder das Fernbleiben eines Schülers Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt anhand der tatsächlich eingenommenen
Mahlzeiten nach Ende des Schuljahres.
(3) Schuldner des Betreuungsentgeltes sind die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin. Die
Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch.
8. Anerkennung
Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrags; dieser kommt durch Unterzeichnung der Anmeldung
durch den/die Erziehungsberechtigten bzw. den Haushaltsvorstand und der abschließenden schriftlichen Bestätigung
durch die Gemeinde Hüttlingen zustande.
9. Inkrafttreten/Vorbehalt
Diese Benutzungsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeinde Hüttlingen behält sich eine Änderung
der in den Aufnahmebestimmungen genannten Rahmenbedingungen bzw. die Fortführung des Angebots im Hinblick auf
künftige Bedarfsveränderungen bzw. die damit verbundene Finanzierung vor.