Verbindliche Anmeldung / Aufnahmeantrag zum Betreuungsangebot Hort an der Alemannenschule im Schuljahr 2016/2017 (Bitte Seite 1 und 2 vollständig ausfüllen!) Name, Vorname des Kindes: ________________________________________________________________________ Schulklasse: _____________(ab Sept./2016) Beginn Betreuung 2016: _____________________ 1. Kind am Hort 2. Kind am Hort (Name, Vorname und Klasse des 1. Kindes ____________________________________________) 3. Kind am Hort (Name, Vorname und Klasse des 1. und 2. Kindes ________________________________________________________) Moslem: Vegetarier: Allergien: ja ja nein nein __________________________________ Sorgeberechtigte Mutter Name, Vorname: _________________________________________________ Alleinerziehend: Adresse: _________________________________________________________ Verheiratet: Telefonnummer: __________________________________________________ Berufstätig: Ja Nein Ja Nein Handynummer:___________________________________________________ Sorgeberechtigter Vater Name, Vorname: _________________________________________________ Alleinerziehend: Adresse: _________________________________________________________ Verheiratet: Telefonnummer: __________________________________________________ Berufstätig: Handynummer:___________________________________________________ Anmeldung: Ich / Wir melde(n) meine/n (unsere/n) Tochter/Sohn verbindlich ab dem Schuljahr 2016/2017 für den Hort an der Alemannenschule Hüttlingen an. Falls ihr Kind auf die Warteliste gesetzt wird, weil die begrenzte Anzahl an Schülern ausgeschöpft ist, bekommen sie hierüber eine Mitteilung vom Rathaus. Ab- und Ummeldungen während der Schulhalbjahre sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung. Änderungswünsche für das 2. Schulhalbjahr sind mindestens 4 Wochen vor dem 31. Januar 2017 schriftlich an das Rathaus der Gemeinde Hüttlingen zu richten. Zu spät eingegangene Änderungen und Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Rückgabe der Anmeldung bis spätestens 31. Juli 2016 im Rathaus, Zimmer 22. Verbindliche Anmeldung: Montag Mittagessen: Betreuung: von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Dienstag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Mittwoch von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Donnerstag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Freitag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr ja Mein/Unser Kind wird abgeholt: Berechnung: Ges. Betrag Hort: 1. Schulhalbjahr: 2. Schulhalbjahr: nein Betreuungstage/Woche x 20 € x 5 Monate =___________ Betreuungstage/Woche x 20 € x 6 Monate =___________ BZ: 5.0230. Gesamtsumme: _____________ Ges. Betrag Mittagessen 1. Schulhalbjahr: 2. Schulhalbjahr: Betreuungstage/Woche x 3,30 €* x 4 Wochen x 5 Monate =________ Betreuungstage/Woche x 3,30 €* x 4 Wochen x 6 Monate =________ BZ: 5.0232. Gesamtsumme: _____________ Zahlungsweise: Die beiden Beträge werden zum 1. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht. monatlich im Voraus einmalig im Voraus Dem Einzug vom unten genannten Konto stimme/n ich/wir ausdrücklich zu. Bitte hierzu das SEPA-Lastschriftmandat mit beiliegendem Vordruck zu erteilen. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde berechtigt, Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben. Ort, Datum: ______________________________ Unterschrift: ______________________________________ Ort, Datum: ______________________________ Unterschrift: ______________________________________ Erziehungsberechtigte Mutter Erziehungsberechtigter Vater *Die Kosten für ein Mittagessen beläuft sich derzeit auf 3,30 €. Eine Änderung/Erhöhung ist möglich, in diesem Fall werden Sie vorher schriftlich benachrichtigt. An Gemeindekasse Hüttlingen Schulstraße 10 73460 Hüttlingen Hauptamt Bearbeiter/in: Laura Hirth Durchwahl: 97 78-22 Email: [email protected] Aktenzeichen: 036.16; 460.70; 205.035 / Hi Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Gläubiger-Identifikationsnummer: DE47ZZZ00000087781 Buchungszeichen, Mandatsreferenz: ________________________________________ Ich ermächtige die Gemeinde Hüttlingen, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Hüttlingen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungspflichtiger: (Kontoinhaber) Name, Vorname: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Kreditinstitut: ……………………………………………… Bankleitzahl: …………………………….. BIC: ……………………………………. Kontonummer: ………………………………… IBAN: DE ……………………………………....... Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird mich die Gemeinde Hüttlingen über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Ort, Datum: ………………………………………………………… Unterschrift: ………………………………………………….. Benutzungsordnung für den Hort an der Alemannenschule 1. Allgemeines Der Schülerhort an der Alemannenschule bietet zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein umfassendes Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Er steht unter der Trägerschaft der Gemeinde Hüttlingen. 2. Betreuungsinhalt Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Die pädagogischen Inhalte sind in einer speziellen Konzeption des Horts festgelegt. Die Förderung und Betreuung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung mit der Alemannenschule. Ein schulplanmäßiger Unterricht findet nicht statt. 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung (1) Derzeit bestehen zwei Hortgruppen. Die Gruppengröße liegt bei mindestens 10 und je nach pädagogischen Möglichkeiten bei maximal 25 Kindern. Sie kann im Einzelfall, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, unter- bzw. überschritten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gemeinde. Ob und inwieweit das Betreuungsangebot für das jeweilige neue Schuljahr fortgeführt bzw. erweitert wird, ist vom Bedarf abhängig. (2) Die Aufnahme der Kinder in den Hort erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Dieser wird durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet. (3) Es können nur Kinder aufgenommen werden, welche die 1. bis 4. Klasse der Alemannenschule besuchen. Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. (4) An- und Abmeldungen sind beim Rathaus der Gemeinde Hüttlingen, Zimmer 22 abzugeben. (5) Für den Monat des Schuljahresbeginns (z.Zt. September) kann in begründeten Fällen noch eine An- bzw. Ab- und Ummeldung zugelassen werden. Jedoch ist auch hier der volle monatliche Beitrag fällig. Änderungen sind der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen. (6) Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund von der Gemeinde Hüttlingen auch außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als vier Wochen. - Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgelts von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten nach erfolgloser Anmahnung des ausstehenden Beitrags. - Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeit der pädagogischen Betreuung übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Kinder verursachen. - Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen Benutzungsbedingungen für die Erziehungsberechtigten festgesetzten Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung. (7) Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform. (8) Der Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr an der Alemannenschule. Er kann, mit Ausnahme der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund, zum jeweiligen Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat mindestens 4 Wochen vor dem Schulhalbjahr zu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Elternbeitrag auch noch für den nächsten Monat zu bezahlen. Ein Wechsel des Betreuungsumfangs (z.B. anstelle von 2 Tagen in der Woche auf 3 Tage in der Woche) ist nur zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr möglich. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn das Kind die Schule wechselt oder die Eltern aufgrund veränderter familiärer oder beruflicher Situation (z.B. Berufsaufgabe) die Betreuung selbst wieder übernehmen. Eine Kündigung zu den Ferienzeiten mit einer anschließenden erneuten Aufnahme scheidet aus. 4. Betreuungszeit Der Hort ist an den Unterrichtstagen direkt im Anschluss an den Schulunterricht, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, geöffnet. Zusätzlich gibt es über das Jahr verteilte einzelne Schließungstage aus besonderem pädagogischem Anlass. Die genauen Termine der Schließungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Während der Schulferien ist der Hort geschlossen. Die Abholzeit richtet sich pünktlich nach dem Ende der Öffnungszeit, es können jedoch auch besondere Absprachen getroffen werden. 5. Verpflegung An der Alemannenschule findet auf Wunsch direkt im Anschluss an den Schulunterricht ein gemeinsames Mittagessen für die Hortkinder zum Preis von derzeit 3,30 € (pro Essen) statt. Das Mittagessen wird zusätzlich zum Elternbeitrag berechnet. Eine Änderung/Erhöhung der Kosten für das Mittagessen ist möglich. In diesem Fall werden Sie vorher schriftlich benachrichtigt. Bei Allergien oder sonstigen Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme ist das pädagogische Personal umgehend zu informieren. Liegen Lebensmittelalgerien vor, ist die Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. Bitte teilen Sie es darüber hinaus mit, wenn Ihr Kind Vegetarier ist oder bestimmte Lebensmittel nicht zu sich nehmen darf. 6. Aufsicht, Haftung (1) Während der Betreuungszeiten ist das pädagogische Personal grundsätzlich für die Hortschüler verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Erzieherinnen im Hort. Im Rahmen des Besuchs des Horts gilt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind von den Erziehungsberechtigten sofort der Erzieherin bzw. der Schulleitung zu melden. Die Erzieherinnen des Horts können für den Weg keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen daher die Schüler unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Türe des Horts. Schüler, welche nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Für Schüler, welche sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen. (2) Die Eltern sind verpflichtet, alle Abweichungen von den am Schuljahresbeginn abgesprochenen Betreuungszeiten, verlässlich (persönlich, telefonisch oder schriftlich) den Betreuerinnen bzw. dem Sekretariat mitzuteilen. Bei Fehlen oder Fernbleiben des Schülers/der Schülerin haften die Eltern. (3) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler, die in die Hort- Betreuung mitgebracht werden. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Schülers/der Schülerin zu kennzeichnen. Für Schäden, die von Hortkindern verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. 7. Beiträge (1) Als Gegenleistung für den Besuch des Horts erhebt die Gemeinde von den Erziehungsberechtigten ein privatrechtliches Betreuungsentgelt in Form eines Elternbeitrages. Dieser richtet sich nach der jeweiligen, vom Gemeinderat festgesetzten Regelung und wird für 5 (September-Januar) bzw. 6 Monate (Februar-Juli) erhoben. Der Beitrag für den Hort beträgt somit pro Monat pro Kind einer Familie, das am Hort betreut wird: (unabhängig von der gewählten Betreuungsdauer bzw. der Teilnahme an AG’s der Schule) a) Bei Betreuung von 5 Tagen/Woche: Gesamtbeiträge für Hort: - für das 1. Kind 100,00 € (1. Schulhalbjahr 500 Euro; 2. Schulhalbjahr 600 Euro) - für das 2. Kind 50,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 250 Euro; 2. Schulhalbjahr 300 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. b) Bei Betreuung von 4 Tagen/Woche: - für das 1. Kind 80,00 € (1. Schulhalbjahr 400 Euro; 2. Schulhalbjahr 480 Euro) - für das 2. Kind 40,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. c) Bei Betreuung von 3 Tagen/Woche: - für das 1. Kind 60,00 € (1. Schulhalbjahr 300 Euro; 2. Schulhalbjahr 360 Euro) - für das 2. Kind 30,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 150 Euro; 2. Schulhalbjahr 180 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. d) Bei Betreuung von 2 Tagen/Woche: - für das 1. Kind 40,00 € (1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro) - für das 2. Kind 20,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. e) Bei Betreuung von 1 Tag/Woche: - für das 1. Kind 20,00 € (1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro) - für das 2. Kind 10,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 50 Euro; 2. Schulhalbjahr 60 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. (2) Die monatlich zu entrichtenden Beiträge sind ohne Kürzung am 1. jedes Kalendermonats zur Zahlung fällig, sie werden nach Rechnungsstellung von ihrem Konto monatlich/einmalig abgebucht. Dies gilt auch bei Beginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, Krankheit oder das Fernbleiben eines Schülers Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt anhand der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten nach Ende des Schuljahres. (3) Schuldner des Betreuungsentgeltes sind die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin. Die Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch. 8. Anerkennung Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrags; dieser kommt durch Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten bzw. den Haushaltsvorstand und der abschließenden schriftlichen Bestätigung durch die Gemeinde Hüttlingen zustande. 9. Inkrafttreten/Vorbehalt Diese Benutzungsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeinde Hüttlingen behält sich eine Änderung der in den Aufnahmebestimmungen genannten Rahmenbedingungen bzw. die Fortführung des Angebots im Hinblick auf künftige Bedarfsveränderungen bzw. die damit verbundene Finanzierung vor.
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