18. Juli 2016 Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung Neuer Vertrag mit der AOK NORDWEST und dem BKK-Landesverband NORDWEST Zum 1. Juli 2016 hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein mit der AOK NORDWEST und dem BKK-Landesverband NORDWEST neue Verträge zur Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein abgeschlossen. Die oben genannten Verträge dienen der Aufrechterhaltung und Verbesserung der ambulanten hausund fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung. Das Ziel ist es, die ärztliche Koordination von Behandlungsmaßnahmen und -abläufen sowie die umfassende Beratung und Aufklärung des Patienten zu optimieren. Der teilnehmende Arzt erhält für seinen Aufwand, abhängig von der Anzahl vorliegender gesicherter und behandlungsrelevanter Erkrankungen aus der jeweiligen Diagnoseliste, eine quartalsweise Vergütungspauschale. Welche Ärzte können an den Verträgen teilnehmen? An den Verträgen teilnehmen bzw. die Ziffer für die zusätzliche Betreuung abrechnen, können im Bereich der KVSH zugelassene, ermächtigte, in einer Praxis oder MVZ angestellte Ärzte und Psychotherapeuten. Die Teilnahme an diesen Verträgen ist für den Arzt und den Versicherten freiwillig und bedarf keiner Teilnahmeerklärung. Für welche Patienten finden die Verträge Anwendung? Die Verträge bieten eine zusätzliche Vergütung für die Betreuung von Patienten, die an mindestens einer ausgewählten Erkrankung gemäß der Anlage des Vertrages erkrankt sind. Die Diagnoselisten sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Welche Leistungen werden vergütet? Für den zusätzlichen Aufwand des teilnehmenden Arztes erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Die u.g. Abrechnungsziffer ist nur im Zusammenhang mit einem Arzt-Patienten-Kontakt und einer medizinisch notwendigen Behandlung von ausgewählten Krankheitsbildern (Diagnoseliste) abrechenbar. Die Vergütungspauschale ist jeweils nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar. Unterschied der Verträge AOK NORDWEST und BKK-Landesverband NORDWEST Der Aufbau der Diagnoseliste (nach Indikationsgruppe) und die Vergütung vom Vertrag des BKK-LV NORDWEST ist ähnlich dem Vertrag mit der Techniker Krankenkasse. Die Diagnosen bei dem Vertrag mit der AOK NORDWEST sind, je nach Schweregrad der Erkrankung, nach Betreuungsstufen und Indikationsgruppen eingeteilt. Die 3 Betreuungsstufen werden mit 1 EURO, 2 EURO oder 10 EURO vergütet. Es sind mehrere unterschiedliche Indikationsgruppen nebeneinander abrechenbar. Für die Abrechnung über beide Verträge ist, wie bei dem Betreuungsvertrag der Techniker Krankenkasse, nur die Angabe der GOP 99340 notwendig. Die KVSH zählt die gültigen Diagnosen bzw. die höchsten Betreuungsstufen und setzt das passende Suffix zu. Abrechnungsziffern des Vertrages mit BKK-Landesverband NORDWEST GOP Beschreibung Vergütung 99340 Kontaktabhängige Vergütungspauschale für den zusätzlichen 3,00 EURO Betreuungsaufwand von Patienten mit einer Diagnose gemäß Anlage 1 und elektronischer Dokumentation. Vergütung abrechnungsfähig für endstellig kodierte Diagnosen gemäß Anlage 1. Vergütung nur für eine Diagnose je Indikationsgruppe. 99340 Patienten mit zwei Diagnosen 6,00 EURO 99340 Patienten mit drei Diagnosen 99340 Suffix A B 9,00 EURO C Patienten mit vier und fünf Diagnosen 12,00 EURO D 99340 Patienten mit sechs und sieben Diagnosen 15,00 EURO F 99340 Patienten mit acht und neun Diagnosen 18,00 EURO G 99340 Patienten mit zehn und elf Diagnosen 21,00 EURO H 99340 Patienten mit zwölf und mehr Diagnosen 25,00 EURO I 1,00 EURO M 2,00 EURO 10,00 EURO N O Abrechnungsziffern des Vertrages mit der AOK NORDWEST 99340 Quartalsweise Vergütungspauschale für den zusätzlichen Betreuungsaufwand bei medizinisch notwendiger Behandlung von Patienten mit einer Diagnose der Stufe I des Anhang 1 und elektronischer Dokumentation/Übermittlung, Vergütung nur für gesicherte endstellig kodierte Diagnosen und nur für eine Diagnose je Indikation 99340 Patienten mit einer Diagnose der Stufe II 99340 Patienten mit einer Diagnose der Stufe III Die Vertragsunterlagen sind im Downloadcenter auf www.kvsh.de unter dem Punkt „Verträge“ zu finden. Die Unterlagen werden bei Bedarf auch per Post zugestellt, Maren Fiedler, Tel. 04551 883 331. Für weitere Rückfragen erreichen Sie unser Service-Team unter der Rufnummer 04551 883 883.
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