Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung

18. Juli 2016
Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung
Neuer Vertrag mit der AOK NORDWEST und dem BKK-Landesverband NORDWEST
Zum 1. Juli 2016 hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein mit der AOK NORDWEST und dem
BKK-Landesverband NORDWEST neue Verträge zur Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen
Versorgung in Schleswig-Holstein abgeschlossen.
Die oben genannten Verträge dienen der Aufrechterhaltung und Verbesserung der ambulanten hausund fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung. Das Ziel ist es, die ärztliche Koordination
von Behandlungsmaßnahmen und -abläufen sowie die umfassende Beratung und Aufklärung des Patienten
zu optimieren. Der teilnehmende Arzt erhält für seinen Aufwand, abhängig von der Anzahl vorliegender
gesicherter und behandlungsrelevanter Erkrankungen aus der jeweiligen Diagnoseliste, eine quartalsweise
Vergütungspauschale.
Welche Ärzte können an den Verträgen teilnehmen?
An den Verträgen teilnehmen bzw. die Ziffer für die zusätzliche Betreuung abrechnen, können im Bereich
der KVSH zugelassene, ermächtigte, in einer Praxis oder MVZ angestellte Ärzte und Psychotherapeuten.
Die Teilnahme an diesen Verträgen ist für den Arzt und den Versicherten freiwillig und bedarf keiner
Teilnahmeerklärung.
Für welche Patienten finden die Verträge Anwendung?
Die Verträge bieten eine zusätzliche Vergütung für die Betreuung von Patienten, die an mindestens einer
ausgewählten Erkrankung gemäß der Anlage des Vertrages erkrankt sind. Die Diagnoselisten sind auf
unserer Homepage veröffentlicht.
Welche Leistungen werden vergütet?
Für den zusätzlichen Aufwand des teilnehmenden Arztes erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Die u.g.
Abrechnungsziffer ist nur im Zusammenhang mit einem Arzt-Patienten-Kontakt und einer medizinisch
notwendigen Behandlung von ausgewählten Krankheitsbildern (Diagnoseliste) abrechenbar. Die
Vergütungspauschale ist jeweils nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar.
Unterschied der Verträge AOK NORDWEST und BKK-Landesverband NORDWEST
Der Aufbau der Diagnoseliste (nach Indikationsgruppe) und die Vergütung vom Vertrag des BKK-LV
NORDWEST ist ähnlich dem Vertrag mit der Techniker Krankenkasse. Die Diagnosen bei dem Vertrag mit
der AOK NORDWEST sind, je nach Schweregrad der Erkrankung, nach Betreuungsstufen und
Indikationsgruppen eingeteilt. Die 3 Betreuungsstufen werden mit 1 EURO, 2 EURO oder 10 EURO
vergütet. Es sind mehrere unterschiedliche Indikationsgruppen nebeneinander abrechenbar.
Für die Abrechnung über beide Verträge ist, wie bei dem Betreuungsvertrag der Techniker Krankenkasse,
nur die Angabe der GOP 99340 notwendig. Die KVSH zählt die gültigen Diagnosen bzw. die höchsten
Betreuungsstufen und setzt das passende Suffix zu.
Abrechnungsziffern des Vertrages mit BKK-Landesverband NORDWEST
GOP
Beschreibung
Vergütung
99340 Kontaktabhängige Vergütungspauschale für den zusätzlichen
3,00 EURO
Betreuungsaufwand von Patienten mit einer Diagnose gemäß
Anlage 1 und elektronischer Dokumentation.
Vergütung abrechnungsfähig für endstellig kodierte Diagnosen
gemäß Anlage 1. Vergütung nur für eine Diagnose je
Indikationsgruppe.
99340 Patienten mit zwei Diagnosen
6,00 EURO
99340
Patienten mit drei Diagnosen
99340
Suffix
A
B
9,00 EURO
C
Patienten mit vier und fünf Diagnosen
12,00 EURO
D
99340
Patienten mit sechs und sieben Diagnosen
15,00 EURO
F
99340
Patienten mit acht und neun Diagnosen
18,00 EURO
G
99340
Patienten mit zehn und elf Diagnosen
21,00 EURO
H
99340
Patienten mit zwölf und mehr Diagnosen
25,00 EURO
I
1,00 EURO
M
2,00 EURO
10,00 EURO
N
O
Abrechnungsziffern des Vertrages mit der AOK NORDWEST
99340 Quartalsweise Vergütungspauschale für den zusätzlichen
Betreuungsaufwand bei medizinisch notwendiger Behandlung
von Patienten mit einer Diagnose der Stufe I des Anhang 1
und elektronischer Dokumentation/Übermittlung, Vergütung nur
für gesicherte endstellig kodierte Diagnosen und nur für eine
Diagnose je Indikation
99340 Patienten mit einer Diagnose der Stufe II
99340 Patienten mit einer Diagnose der Stufe III
Die Vertragsunterlagen sind im Downloadcenter auf www.kvsh.de unter dem Punkt „Verträge“ zu finden. Die
Unterlagen werden bei Bedarf auch per Post zugestellt, Maren Fiedler, Tel. 04551 883 331.
Für weitere Rückfragen erreichen Sie unser Service-Team
unter der Rufnummer 04551 883 883.