2015 erhielten in NRW 25 764 Personen „Meister-BAföG“ Postanschrift Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2015 erhielten in Nordrhein-Westfalen 25 764 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG). Wie IT.NRW Postfach 10 11 05 40002 Düsseldorf Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wa- Pressestelle ren das 918 Personen oder 3,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Über drei Viertel (77,7 Prozent) der Geförderten waren Männer. Das finanzielle Fördervolumen war Kirsten Bohne Leo Krüll Claudia Key 2015 mit knapp 86,4 Millionen Euro um 2,8 Prozent niedriger als im Vorjahr. 58,8 Millionen Euro (–3,0 Prozent) wurden als Darlehen und 27,6 Millionen Euro (–2,5 Prozent) als Zuschüsse zum Unterhalt oder als Kinderbetreuungszuschüsse bewilligt. Empfänger von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) sowie gewährte Förderungen*) in Nordrhein-Westfalen 40 000 100 000 000 Empfänger Frauen Männer 0211 9449-2521 -2518 -2513 0211 9449-3320 [email protected] www.it.nrw.de Förderungen in Euro Förderungsbetrag in Euro 35 000 87 500 000 30 000 75 000 000 25 000 62 500 000 20 000 50 000 000 15 000 37 500 000 10 000 25 000 000 5 000 12 500 000 0 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 *) Aufstiegsfortbildungsförderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen 2012 2013 2014 2015 Grafik: IT.NRW 60,8 Prozent der Geförderten bildeten sich im Rahmen einer Teilzeitmaßnahme fort. Förderberechtigte im Alter von 25 bis 29 Jahren stellten hier mit 6 025 Personen die am stärksten besetzte Gruppe; 30- bis 34-Jährige waren mit 3 196 Personen vertreten. 4 384 der in Vollzeitmaßnahmen Geförderten waren 20 bis 24 Jahre und 3 842 waren 25 bis 29 Jahre alt. Im Jahr 2015 besaßen 384 (1,5 Prozent) der Leistungsempfänger in NRW eine ausländische Staatsangehörigkeit; 125 Geförderte stammten aus EUStaaten. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung der beruflichen Qualifizierung, stärkt die Fortbildungsmotivation und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potentielle Existenzgründer einen Anreiz, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurden zum 1. August 2016 zahlreiche Änderungen (z. B. höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge) in Kraft gesetzt. (IT.NRW) (206 / 16) Düsseldorf, den 9. August 2016 IT.NRW Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht Beleg erbeten
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