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2015 erhielten in NRW 25 764 Personen „Meister-BAföG“
Postanschrift
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2015 erhielten in Nordrhein-Westfalen 25 764 Personen
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG). Wie
IT.NRW
Postfach 10 11 05
40002 Düsseldorf
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wa-
Pressestelle
ren das 918 Personen oder 3,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Über drei Viertel
(77,7 Prozent) der Geförderten waren Männer. Das finanzielle Fördervolumen war
Kirsten Bohne
Leo Krüll
Claudia Key
2015 mit knapp 86,4 Millionen Euro um 2,8 Prozent niedriger als im Vorjahr. 58,8 Millionen Euro (–3,0 Prozent) wurden als Darlehen und 27,6 Millionen Euro (–2,5 Prozent)
als Zuschüsse zum Unterhalt oder als Kinderbetreuungszuschüsse bewilligt.
Empfänger von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(Meister-BAföG) sowie gewährte Förderungen*) in Nordrhein-Westfalen
40 000
100 000 000
Empfänger
Frauen
Männer
 0211 9449-2521
-2518
-2513
 0211 9449-3320
 [email protected]
www.it.nrw.de
Förderungen
in Euro
Förderungsbetrag in Euro
35 000
87 500 000
30 000
75 000 000
25 000
62 500 000
20 000
50 000 000
15 000
37 500 000
10 000
25 000 000
5 000
12 500 000
0
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
*) Aufstiegsfortbildungsförderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen
2012
2013
2014
2015
Grafik: IT.NRW
60,8 Prozent der Geförderten bildeten sich im Rahmen einer Teilzeitmaßnahme fort.
Förderberechtigte im Alter von 25 bis 29 Jahren stellten hier mit 6 025 Personen die
am stärksten besetzte Gruppe; 30- bis 34-Jährige waren mit 3 196 Personen vertreten.
4 384 der in Vollzeitmaßnahmen Geförderten waren 20 bis 24 Jahre und 3 842 waren
25 bis 29 Jahre alt. Im Jahr 2015 besaßen 384 (1,5 Prozent) der Leistungsempfänger
in NRW eine ausländische Staatsangehörigkeit; 125 Geförderte stammten aus EUStaaten.
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung der beruflichen Qualifizierung, stärkt
die Fortbildungsmotivation und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potentielle Existenzgründer einen Anreiz, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und
Arbeitsplätze zu schaffen. Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurden zum 1. August 2016 zahlreiche Änderungen (z. B. höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge) in Kraft gesetzt. (IT.NRW)
(206 / 16) Düsseldorf, den 9. August 2016
IT.NRW
Verbreitung mit Quellenangabe
erwünscht
Beleg erbeten