Abs.: Landrat des Lahn-Dill-Kreises Ordnungs- und Gewerberecht -Sachgebiet Waffenwesenz. H. Frau Alt Karl-Kellner-Ring 51 35576 Wetzlar Antrag auf Zulassung eines Kindes unter 12 Jahren zum sportlichen Schießen in Schießstätten mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2 -Waffen Sehr geehrte Frau Alt, hiermit beantragen wir/ich für unsere/n meine/n Sohn / Tochter geb. am , eine Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 4 WaffG für das Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2 -Waffen bis zum Erreichen des Alters von 12 Jahren. Begründung: Sie / Er ist körperlich und geistig in der Lage mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2 -Waffen sicher umzugehen. Die Betreuung und Aufsicht beim Training / Wettkampf im Verein, im Gau- bzw. Landeskader sowie bei Meisterschaften des DSB wird ausschließlich von erfahrenen und sachkundigen Schützen (Übungsleiter / Jugendleiter) durchgeführt. Diese händigen die Vereinswaffe sowie Munition nur auf dem Schießstand zur dortigen Benutzung aus. Nach dem Schießen wird die Waffe sowie die nicht verschossene Munition wieder vom Verein entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen transportiert und aufbewahrt. Die fachkundige Anleitung und ständige Aufsicht wird durch (z. B. Trainer oder Betreuer im Verein) Herr / Frau gewährleistet. Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten Ort den Datum Anlage Nachweis über Sportgesundheit (ärztliches Attest) Anlage Stellungnahme Kreisschützenmeister Unterschrift des 1. Vorsitzenden
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