Anlage 2 - Erneuerbar mobil

Anlage 2
Leistungsbeschreibung
Klimafreundlicher Verkehr: Umsetzungsstrategien zur Treibhausminderung des
Verkehrs bis 2030 und 2050 im Kontext der Elektrifizierung
Vergabenummer: KSVE20302050
Auftraggeber dieses Dienstleistungsauftrages ist das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
1. Hintergrund und Sachstand
Die Mobilität von Personen und Gütern und der resultierende Verkehr sind in ihrer
aktuellen Ausprägung weder ökologisch noch volkswirtschaftlich nachhaltig. Dies gilt vor
allem
für
den
Ressourceneinsatz
und
den
Ausstoß
von
Klimagasen
und
Luftschadstoffen. So hat sich der Energieverbrauch des Verkehrssektors in Deutschland
seit
1960
mehr
als
verdreifacht.
Nahezu
30
Prozent
des
inländischen
Endenergieverbrauchs entfallen auf den Sektor Verkehr, davon basieren über 90 Prozent
auf Erdöl. Die Importaufwendungen für Erdöl beliefen sich in Deutschland auf rund 50
Milliarden Euro im Jahr 2014.
Ein ähnliches Bild ergibt sich mit Blick auf die Treibhausgasemissionen. Zwar konnte der
über Jahrzehnte kontinuierliche Anstieg ab dem Jahr 2000 gebremst und wieder leicht
vermindert werden, dennoch haben sich die CO2-Emissionen des Verkehrs im Vergleich
zu den anderen energieverbrauchenden Sektoren deutlich ungünstiger entwickelt. So
lagen sie im Jahr 2014 mit 160 Mio. t CO2e etwa auf dem Niveau des Jahres 1990
(damals 163 Mio. t). Dies entspricht einem Anteil von rund 18 Prozent an den gesamten
Treibhausgasemissionen in Deutschland. Dabei sind der grenzüberschreitende Luft- und
Seeverkehr nicht eingerechnet1. Ihre Einbeziehung würde die anzusetzenden Werte noch
erhöhen.
1
In der üblichen THG-Berichterstattung werden dem Sektor Verkehr nicht die auf Deutschland entfallenden CO2-
Emissionen des internationalen zivilen Flugverkehrs und der internationalen Seeschifffahrt zugerechnet.
1
Der wesentliche Treiber für diese Entwicklungen ist die in den vergangenen Jahrzehnten
1. stetig zunehmende Verkehrsnachfrage bei einer 2. über alle Verkehrsträger gesehen
nur geringfügig verbesserten Energieeffizienz und bei 3. einem nahezu unverändert
hohen Anteil CO2-intensiver Energieträger im Verkehr. Zusammenfassend lässt sich
feststellen, dass bisher bei keinem der zentralen Faktoren für den Treibhausgasausstoß
des Verkehrs in einem Maße Fortschritte erreicht worden sind, die eine nachhaltige
Trendwende hin zu einem klimaneutralen Verkehr andeuten.
Ein maßgeblicher, absoluter Minderungsbeitrag des Verkehrs ist unerlässlich zum
Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Dies gilt umso mehr, als dass andere (vor
allem nicht-energiebedingte) Treibhausgasquellen wie die Landwirtschaft systembedingt
voraussichtlich keine vollständige Minderung erreichen können. Entsprechend wird das
Verkehrssystem (ebenso wie alle anderen Energie verbrauchenden Sektoren) in
Deutschland im Jahr 2050 nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff
(„dekarbonisiert“) und somit weitgehend treibhausgasneutral sein (müssen). Dies ergibt
sich nicht zuletzt aus der Vereinbarung der COP21 in Paris, nach der ab dem Jahr 2050
noch verbleibende Emissionen durch Senken auszugleichen sind („netto Null“ ab 2050).
Bereits bis 2030 müssen im Ergebnis der EU-Ziele für den Non-ETS-Bereich erhebliche
Treibhausgasminderungen im Verkehr erbracht werden. Somit soll die Untersuchung vor
allem auf die Zieljahre 2030 und 2050 fokussieren.
Die einschlägigen Strategien der Bundesregierung, u. a. der in Arbeit befindliche
Klimaschutzplan 2050, wirken auf die Ziele für 2030 und 2050 hin. Die entsprechenden
Instrumente im Bereich des Verkehrs bedürfen dazu voraussichtlich einer Anpassung.
Dies gilt für alle Handlungsfelder, angesichts anzunehmender Grenzen bei der
Vermeidung von Verkehrsleistungen nicht zuletzt für die Energieeffizienz der genutzten
Verkehrsmittel und die CO2-Intensität der Kraftstoffe (bzw. weiteren Energieträger).
Die Elektrifizierung des Verkehrs kann in erheblichem Maße zur Verbesserung der
Klimabilanz des Sektors beitragen. Dies betrifft sowohl die mit i. d. R. erheblichen
Effizienzgewinnen verbundene Elektrifizierung von Antriebssystemen als auch die
Nutzung von Elektrizität als zunehmend erneuerbaren Energieträger im Verkehr (direkt
oder indirekt über Power-to-Gas/Liquid (PtX)). Die direkte Elektrifizierung ist dabei der
effizientere Pfad, kommt aber vsl. nur für landgebundene Verkehrsmittel in Betracht. Im
Flug- und Seeverkehr lassen sich Emissionsminderungen bis auf weiteres mittels auf
erneuerbaren Energien basierenden Flüssigkraftstoffen realisieren. Eine CO2-neutrale
Strombereitstellung ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für eine günstige
Klimabilanz von PtX-Kraftstoffen.
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2. Zielstellung der Vergabe
Ziel
der
Vergabe
ist,
basierend
auf
Annahmen
und
Vorgaben
v. a.
des
Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung, die Entwicklung konkreter Roadmaps für
jeden einzelnen Verkehrsträger zur Erreichung der Treibhausgasminderung bis 2030 und
der Treibhausgasneutralität des Verkehrs bis 2050. Kern der Roadmaps soll sein, für
jeden Verkehrsträger aufzuzeigen, welche Pfade jeweils zu beschreiten wären und, vor
allem,
wie
(und
zu
welchem
geeigneten
Zeitpunkt)
diese
instrumentell
und
maßnahmenseitig konkret zu hinterlegen wären. Dies betrifft die Weiterentwicklung
bestehender
Regulierungsansätze
und
mögliche
neue
Regulierungsinstrumente
technischer, fiskalischer oder sonstiger Art, jeweils unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit und ggf. erforderlichen Weiterentwicklung von Technologien. Der
Schwerpunkt soll dabei auf konkreten Vorschlägen für Maßnahmen(-pakete) und deren
Umsetzung liegen.
Ein weiteres, wesentliches Ziel des Vorhabens liegt im Bereich Sensibilisierung der
Öffentlichkeit. Hierbei soll das grundsätzliche Erfordernis eines klimafreundlichen und
langfristig klimaneutralen Verkehrs kommuniziert werden.
Nicht Ziel des Vorhabens soll es sein, Szenarien für einen klimafreundlichen Verkehr neu
zu modellieren bzw. zu berechnen. Hierbei soll auf Erkenntnisse bestehender und
abgeschlossener Vorhaben zurückgegriffen werden. Wo im Rahmen der Erarbeitung
eine Neumodellierung bzw. -berechnung erforderlich wird, bspw. aufgrund von Inputs aus
dem Dialogprozess, soll dies vorzugsweise mit bestehenden Analyseinstrumenten
durchgeführt werden. Der Schwerpunkt soll dann auf der Treibhausgas- und
Energiebilanz liegen, weniger auf der Mikromodellierung der Verkehrsnachfrage oder der
Betrachtung der nicht-klimarelevanten Ressourcenaspekte. Diese Bereiche sollen soweit
möglich und ggf. auch qualitativ aus bestehenden Vorhaben abgeleitet werden. Es sollen
also keine Szenarien für eine mögliche oder gewünschte Entwicklung neu entwickelt
werden, sondern wie dargestellt konkrete Roadmaps zur instrumentellen Hinterlegung
und Maßnahmenimplementierung im Sinne der definierten Ziele der Bundesregierung.
3. Los 1 – Roadmaps
3.1 Aufgabenstellung
Los 1 beinhaltet die Entwicklung verkehrsträgerspezifischer Roadmaps zur
Erreichung der Treibhausgasminderung bis 2030 und der Treibhausgasneutralität des
Verkehrs bis 2050. Die Roadmaps sollen in sich und untereinander konsistent sein
und einen schlüssigen, umsetzbaren Weg zu einem klimafreundlichen Verkehr
3
aufzeigen. Die Roadmaps sollen zudem kompatibel sein mit anzunehmenden
Entwicklungen und Strategien in berührenden Bereichen (z. B. Energiesektor), sofern
diese betroffen sind. Ausgangs- und Schwerpunkt des Vorhabens soll der mögliche
Beitrag des direkt und indirekt elektrisch basierten Verkehrs hierzu sein.
Die Roadmaps sollen durch Beteiligung relevanter Akteure substantiiert werden.
Hauptgegenstand dabei sollen die möglichen Optionen zur instrumentellen
Hinterlegung
der
Klimaschutzpfade
(Zielerreichungspfade)
für
die
einzelnen
Verkehrsträger bis 2030 bzw. 2050 sein. Die Arbeiten in diesem Bereich sollen vor
allem fachorientiert sein.
Zur
Unterlegung
der
Zielerreichungspfade
sollen
konkrete
Vorschläge
für
Maßnahmen(-pakete) und deren Umsetzung erarbeitet werden. Alle Maßnahmen
sollen
je
nach Wirkungsweise
quantitativ
bzw.
qualitativ
hinsichtlich
ihres
wahrscheinlichen Zielerreichungsbeitrags bewertet werden. Die Rahmenbedingungen
in Wirtschaft und Gesellschaft sollen zentraler Bestandteil der Erwägungen sein. Es
sollen neben dem Klimanutzen (Zielerreichungsbeitrag) auch die Kosten und
volkswirtschaftlichen Implikationen der einzelnen Maßnahmen aufgezeigt werden.
Mögliche Finanzierungsalternativen einzelner Maßnahmen sollen entwickelt werden.
3.2 Arbeitspakete
3.2.1 AP1.1: Entwicklung verkehrsträgerspezifischer Roadmaps für einen
klimafreundlichen Verkehr bis 2030 und einen klimaneutralen Verkehr 2050
a
Aufarbeitung der wesentlichen Randbedingungen
Dabei sollen grundsätzlich folgende Aspekte einfließen:
•
Klimaschutzziele und -programme der Bundesregierung
•
Beschlüsse COP21 und G7 (Elmau)
•
Klimaschutzziele und -instrumente der EU, auch im Kontext von Effort
Sharing Decision und LULUCF
•
Maßgaben und Prozesse für die internationalen Verkehrsträger
(inkl. der Problematik der Abgrenzung/Erfassung und Zuordnung der
CO2-Emissionen im Hinblick auf nationale Klimaziele)
•
Verkehr im Kontext der berührenden Sektoren (z. B. EE-Strom im
Verkehr vs. in anderen Verbrauchssektoren)
•
Verkehr und Gesellschaft, insbesondere mit Blick auf 2050:
Nachfrage- und Strukturveränderungen bei Personen und Gütern
4
(u. a. Digitalisierung, Rolle und Beitrag nicht-motorisierter Verkehre,
Stadtentwicklung)
•
Inländische Energieversorgung vs. Importe in einem dekarbonisierten
Verkehrssektor
b Zusammenfassende Aufstellung des Zielsystems „Klimafreundlicher
Verkehr 2030 und klimaneutraler Verkehr 2050“
Es soll dargestellt werden, welche zentralen Maßgaben sich aus der Analyse
der Randbedingungen ergeben, das heißt von welcher (aus Sicht des
Vorhabens
exogenen)
Entwicklung
auszugehen
ist.
Aspekte
der
Sektorkopplung und der klimaschutz- und anderweitig umweltrelevanten
Wechselwirkungen zwischen Einzelsektoren (z. B. durch den EU-ETS oder
durch Vorketten bei Landwirtschaft und Landnutzung) sollen für das
Vorhaben
abschließend
eingeordnet
werden.
Im
Ergebnis
soll
ein
konsistentes Zielsystem für einen klimafreundlichen Verkehr 2030/2050
aufgestellt werden, das mit Blick auf 1) die anderen Sektoren, 2) auf nichtklimaschutzbezogene Umweltziele und 3) auf supranationale Prozesse
schlüssig ist.
c
Entwicklung verkehrsträgerspezifischer Roadmaps
Auf Basis des Zielsystems sollen geeignete Instrumente, zugehörige
Maßnahmen und Implementierungs(zeit)pläne entwickelt werden. Es ist stets
darauf zu achten, dass sich der Pfad bis 2030 nicht nur an den bis dahin
geltenden Zielen orientiert, sondern auch einen geeigneten Zwischenschritt
für die Ziele für 2050 bildet. Das bedeutet, dass die einzelnen Instrumente
und Maßnahmen sich (auch vorausschauend) an den Langfristzielen
ausrichten müssen. Bei der Entwicklung der Roadmaps sollen folgende
Fragen und Aspekte besonders berücksichtigt werden:
•
Was bedeutet das Zielsystem grundsätzlich für den jeweiligen
Verkehrsträger?
•
Welche Haupthindernisse zur Zielerreichung lassen sich aus
bisherigen
Erfahrungen –
ggf.
mittels
Analyse/Validierung
in
Diskussion mit Experten, auch im internationalen Kontext –
identifizieren? Wo zeigen sich Limitierungen von bestehenden
Instrumenten, die durch weitergehende Ansätze aufgefangen werden
müssen?
5
•
Analyse bestehendes Instrumentenset, Weiter- und Neuentwicklung
von Instrumenten und Maßnahmen
•
Quantifizierung des Beitrags der Maßnahmen zur Zielerreichung
•
Darlegung
von
Gewichtungsoptionen
zwischen
einzelnen
Maßnahmen hinsichtlich der Zielerreichungsbeiträge, auch vor dem
Hintergrund von Kosten und Akzeptanz der Maßnahmen
•
Kategorisierung der Maßnahmen nach Implementierungsebene
•
alternative/innovative Finanzierungskonzepte von Maßnahmen
•
zu
berücksichtigende
Randbedingungen
aus
Technologienentwicklung, Wirtschaft, Gesellschaft (nicht zuletzt:
Kosten, Akzeptanz) bei regulatorischen Vorgaben und bei Zeitplänen
•
Ansätze zur Steigerung der Akzeptanz von Maßnahmen, ihrer
Umsetzbarkeit und damit Wirkung
•
Erhöhung der Verbindlichkeit der Ziele und ihrer Maßnahmen, Rolle
von Sanktionsmechanismen
•
Optionen zum Monitoring der Roadmaps und zur Nachsteuerung der
Zielerreichung (Zwischenziele) im Rahmen der Pfade
•
Welches Verhältnis von Senken zu verbleibenden energiebedingten
Emissionen ist zu erwarten, welches ökologisch und ökonomisch
sinnvoll (auch im Kontext nicht-energiebedingter Emissionen des
Verkehrs)?
3.2.2 Arbeitspaket 1.2: Beratung des Auftraggebers zu Einzelfragen der
Klimaschutzroadmaps
a Fachliche Analysen zur Bewertung von Einzelmaßnahmen
Es ist zu erwarten, dass während der Laufzeit des Vorhabens Bewertungen
von Einzelmaßnahmen erforderlich sind, die von den vom Vorhaben
entwickelten Roadmaps und ihrer Instrumente und Maßnahmen abweichen.
Hierbei
werden
fachliche
Analysen
des
Auftragnehmers
zur
Treibhausgasminderung und zu ökonomischen Auswirkungen der dann in
Rede stehenden Einzelmaßnahmen erwartet. Die fachlichen Analysen sollen
ggf. auch Vorschläge zur Anpassung der Maßnahmen enthalten. Es ist
anzunehmen, dass Inhalte dieses AP auch bereits vor Fertigstellung der
Roadmaps zu bearbeiten sind und dass ein Teil der Inhalte auch ad-hoc (in
6
der Regel in weniger als 4 Wochen, in Ausnahmefällen in einer Woche) zu
erbringen sein werden.
Diese Leistung wird über den Rahmenvertrag bei Bedarf abgerufen (s.
Anlage 4).
b Erarbeitung von Maßnahmen(-bündeln) zu Einzelsegmenten
Es ist zu erwarten, dass während der Laufzeit des Vorhabens Maßnahmen
oder Maßnahmenbündel, die speziell auf einzelne Segmente des Verkehrs
abzielen (z. B. Bepreisungen im Personenverkehr oder Effizienzvorgaben im
Seeverkehr), zu erarbeiten und zu bewerten sind. Dies betrifft den Bereich
des Straßenverkehrs (insbesondere mit Blick auf die Ziele für 2030) und den
Luft- und Seeverkehr. Es werden mindestens 5 Maßnahmen bzw.
Maßnahmenbündel abgerufen. Es ist anzunehmen, dass wesentliche
Ergebnisse dieses AP Mitte 2017 vorliegen müssen. Sofern diese nicht
ohnehin Teil von AP 1.1 sind, ist hierfür gesonderte Kapazität im Rahmen
des AP 1.2 vorzusehen. Es ist einzuplanen, dass ggf. Vorarbeiten seitens
des Auftraggebers bzw. aus anderen Vorhaben bei Bearbeitung dieses AP
zu berücksichtigen sind.
Diese Leistung wird über den Rahmenvertrag bei Bedarf abgerufen ( s.
Anlage 4).
3.2.3 Arbeitspaket 1.3: Durchführung einer Beteiligung zu den Inhalten
der Klimaschutzroadmaps
Fachbeteiligung
Im
Rahmen
dieses
AP
sollen
verkehrsträgerspezifisch
und
ggf.
instrumentenspezifisch einzelne Inhalte der Roadmaps vorgestellt, erörtert
und validiert werden (Instrumentendiskussion). Die Beteiligung soll der
fachlichen Kommunikation und zur Nachjustierung der Roadmaps bzw.
besseren Einschätzung der Implementierung dienen. Der Teilnehmerkreis
soll fachlich sein und sich jeweils (und ggf. neu) am betreffenden Inhalt
ausrichten. Das Format soll Workshop-Charakter haben. Der Auftragnehmer
soll im Angebot aufzeigen, zu welchen Inhalten die Fachbeteiligung aus
seiner Sicht besonders sinnvoll erscheint. Es wird von mindestens fünf
geeigneten Inhalten ausgegangen.
Je Inhalt
sind zwei Workshops
vorgesehen. Voraussichtlich ist die Fachbeteiligung bereits für Inhalte des
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AP 1.2 b anzuwenden.
Diese Leistung wird über den Rahmenvertrag bei Bedarf abgerufen (s.
Anlage 4).
4. Los 2 – Öffentlichkeitsarbeit
4.1 Aufgabenstellung
Zielgruppe der Kommunikationstätigkeiten sind vor allem Multiplikatoren und die breite
Öffentlichkeit. Zur Sensibilisierung derselben soll das grundsätzliche Erfordernis eines
klimafreundlichen und langfristig klimaneutralen Verkehrs kommuniziert werden. Dabei
sollen die Ursachen für den Handlungsdruck, effektive Handlungsoptionen sowie daraus
resultierende Implikationen vermittelt werden. In besonderer Weise sollen die CoBenefits des Klimaschutzes im Verkehr herausgestellt und zur Kommunikation genutzt
werden.
4.2 Arbeitspakete
4.2.1 Arbeitspaket 2.1: Durchführung eines Dialogprozesses „Klimaschutz im
Verkehr“
a Strategiedialog
Im Rahmen dieses Dialogs sollen vornehmlich die langfristig orientierten
Ziele – im Zentrum die Treibhausgasneutralität – und die strategische
Hinführung darauf erörtert und vermittelt werden. Ziel ist es, ausgehend von
den Randbedingungen auf ein gemeinsames Verständnis über das
Zielsystem und die sich daraus ergebenden Pfade hinzuwirken. Eine
wesentliche Rolle können dabei Co-Benefits des Klimaschutzes im Verkehr
spielen, bzw. diejenigen Akteure, die diese vertreten. Dieser Dialog soll in
einem Kreis von rund 15 Teilnehmenden stattfinden. Er soll sich an
Teilnehmer außerhalb der reinen Fachebene richten. Das Format der
Dialoge soll innovative Elemente beinhalten und professionell moderiert
werden. Es wird von einem in etwa halbjährlichen Rhythmus ausgegangen,
wobei anzusetzen ist, dass der Strategiedialog auch in Einzelsegmente des
Verkehrs (bspw. den Luftverkehr) hineinzoomt und dann mindestens
teilweise eine andere Zusammensetzung erfordert.
Die Arbeiten des Auftragnehmers beinhalten die Planung, Organisation und
8
Durchführung des Dialogprozesses. Hierzu gehört neben der Betreuung und
Nachbereitung der eigentlichen Veranstaltungen auch die Akquise und
Einladung von Teilnehmern, sowie die Beauftragung von Räumen und
Catering.
b Ergebnisaufbereitung des Dialogs
Die Kommunikationsmodule sollen so angelegt und durchgeführt werden,
dass ihre Ergebnisse dazu genutzt werden, unter Rückgriff auf geeignete
Methoden,
z. B.
aus
dem
Bereich
der
Foresight
Studies
(Expertenkonsultation, Delphi-Untersuchung, Trend-Extrapolation etc.), die
Verwertbarkeit des Vorhabens zu erhöhen.
4.2.2 Arbeitspaket 2.2: Öffentlichkeits- und Pressearbeit „Klimaschutz im Verkehr“
Erstellung und Durchführung eines übergeordneten
Kommunikationskonzeptes
Das Vorhaben soll in seiner Notwendigkeit, seinen Entwicklungsfortschritten
und Ergebnissen der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Hierzu ist ein
Kommunikationskonzept zu entwickeln, dessen Bausteine (Formate) und
Inhalte (Botschaften) dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse praxisund politiknah zu vermitteln. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die
abstrakten Ziele, Rahmenbedingungen, Ansätze und konkreten Maßnahmen
plastisch zu vermitteln und in die Lebenswelt von Gesellschaft und Wirtschaft
zu übersetzen. Der Schwerpunkt soll dabei ähnlich wie der Strategiedialog
das Verständnis für die Ziele und Grundlinien beim Klimaschutz im Verkehr
unterstützen. Es soll nicht auf das möglichst umfassende und exakte
Transportieren der Fachinhalte fokussiert werden. Wesentliche Adressaten
dabei sind die allgemeine Öffentlichkeit und Multiplikatoren.
Wesentliche Bausteine aus Sicht des Auftraggebers sind u.a.
•
Design und Implementierung einer Webseite und Beteiligung an
sozialen Medien, inkl. zugehöriger Aufbereitungen der Inhalte in
(audio-)visueller Form. Die Website soll nach Abschluss des Auftrags
zwei Jahre in statischer Version weiterbetrieben werden.
•
Printformate (mind. ein Flyer zum Auftragsbeginn und eine Broschüre
zum Auftragsende)
9
•
Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und
andere Aktivitäten zur direkten Vorstellung von Kernergebnissen in
größerem Rahmen (etwa drei eintägige Veranstaltungen über die
Laufzeit des Vorhabens, ggf. ergänzt durch Webinare, Aktionen o.ä.).
Hierzu gehört neben der Betreuung und Nachbereitung der
eigentlichen Veranstaltungen auch die Akquise und Einladung von
Teilnehmern, sowie die Beauftragung von Räumen und Catering.
•
Presse-/Medienarbeit
Erstellung
und
Internetbeiträgen)
der
Auftragnehmer
Platzierung
und
von
zum
Artikeln,
Unterstützung
Vorhaben
(d.h.
Pressemitteilungen,
der
Presse-
und
Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers (d.h. Zulieferung von Inhalten,
Textentwürfen, Bildmaterial, Layout- und Designvorschlägen)
Diese Leistung wird mit Ausnahme des Designs und der Implementierung
einer Webseite über den Rahmenvertrag bei Bedarf abgerufen (s. Anlage 4).
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5. Hinweise zur Leistungserbringung
Der Bezugsrahmen des Vorhabens ist Deutschland. Es sind jedoch grenzüberschreitende
Effekte, EU-Vorgaben und insbesondere für den Luft- und Seeverkehr internationale
Prozesse zu berücksichtigen. Bezugsjahre sind 2030 und 2050, wobei ggf. inhaltlich
sinnvolle weitere Etappen aufzuzeigen und zu berücksichtigen sind. Soweit die Roadmaps
im Kontext der Beschlüsse von Paris/Elmau Implikationen über 2050 hinaus aufweisen (z. B.
mit Blick auf Senken oder die Notwendigkeit von bestimmten Technologien), geht der zu
betrachtende Rahmen auch über 2050 hinaus.
Die dargestellten Leistungen sind als Mindestanforderungen aus Sicht des Auftraggebers zu
verstehen. Vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses oder der Lose wird die Vorlage eines in
sich schlüssigen Gesamtkonzeptes zur Durchführung des Vorhabens erwartet. Wenn zur
Erreichung der dargestellten Zielstellung aus Sicht des/der Auftragnehmer/s ergänzende
Leistungen sinnvoll erscheinen, soll das vorzulegende Konzept dies berücksichtigen. Im
Konzept des/der Auftragnehmer/s sollen Schwerpunkte klar erkennbar sein.
Der/die Auftragnehmer hat/haben sicherzustellen und nachzuweisen, dass die Erkenntnisse
anderer laufender und abgeschlossener Vorhaben bei der Erarbeitung berücksichtigt
werden, soweit sie die Inhalte dieses Vorhabens betreffen. Dies betrifft auch Vorhaben, die
innerhalb
des
Geschäftsbereichs
des
BMUB
laufen
(z. B.
im
Rahmen
des
Umweltforschungsplans). Der Auftraggeber wird den/die Auftragnehmer dabei unterstützen.
Die Reihung der Arbeitspakete impliziert keine Chronologie der Bearbeitung. Der textliche
Umfang
in
dieser
Leistungsbeschreibung
zu
den
Arbeitspaketen
impliziert
nicht
notwendigerweise eine Gewichtung des anzusetzenden Aufwands zur Bearbeitung.
Aus Sicht des Auftraggebers scheint geboten, für das AP 1.2 b
Vorhabenbeginn
mindestens
eine/n
Bearbeiter/in
in
Vollzeit
(d. h.
unmittelbar zum
ohne
weitere
Projektbindung) einzusetzen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung kann es kurzfristig zur
Kumulierung einer Vielzahl von parallelen Leistungsabrufen kommen. Der AN trifft durch das
Vorhalten ausreichender personeller Reservekapazitäten dafür Vorsorge und stellt sicher,
dass auch in diesen Fällen sämtliche Abrufe parallel ohne Verzögerungen auf qualitativ
höchstem Niveau und innerhalb kurzer Reaktionszeiten abgearbeitet werden können.
Der AN bietet die genannten Leistungen regelmäßig mindestens von Montag bis Freitag in
der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr an. Der AN stellt jedoch sicher, dass er die Leistungen
in Einzelfällen, bei dringendem Bedarf des BMUB auch außerhalb dieser Zeiten und auch
am Wochenende (Samstag und Sonntag) anbieten kann.
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Für den Fall der Vergabe der Lose an unterschiedliche Auftragnehmer sind die
Auftragnehmer zur Zusammenarbeit verpflichtet, die sich aus der Umsetzung des Vorhabens
ergibt. In den Angeboten sind Schnittstellen zwischen den Losen und der Umgang mit diesen
darzulegen. So sollen die Inhalte des Loses 2 in geeigneter Weise Ergebnisse der Arbeiten
zu Los 1 aufgreifen und umgekehrt bei der Konzeption der Arbeiten zu Los 1 eine eventuelle
Verwertung im Rahmen der Arbeiten zu Los 2 mitgedacht werden. Doppelarbeiten sind
auszuschließen, bspw. mit Blick auf den inhaltlichen Input zum Strategiedialog. Eine
ausführliche Darstellung dazu im Angebot hat auch dann zu erfolgen, wenn ein Anbieter für
beide Lose anbietet. Für den Fall der Vergabe der Lose an unterschiedliche Auftragnehmer
wird davon ausgegangen, dass zu Beginn des Vorhabens eine Abstimmungsphase zwischen
den beiden Auftragnehmern anzusetzen ist, die optional auszuweisen ist. Im Übrigen wird
auf die „Bewerbungs- und Vertragsbedingungen“ verwiesen.
6. Weitere Hinweise zur Angebotserstellung
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Vorhabens ist in enger Abstimmung mit der Projektleitung des
Auftraggebers durchzuführen. Als Bearbeitungszeit sind pro Los 36 Monate vorgesehen,
voraussichtlicher Beginn ist der 17.10.2016. Wesentliche Inhalte sind (wie unter 3.
bestimmt) bereits weit vor Projektabschluss zu erbringen. Der konkrete Zeitplan der
Leistungserbringung richtet sich nach den jeweils aktuellen Erfordernissen und wird
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer/n abgestimmt.
Besprechungen, Veranstaltungen
Arbeitssprache in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und der Öffentlichkeit ist
grundsätzlich deutsch. Wenn dies zur Effizienz der Arbeitsprozesse beiträgt, können
Abstimmungen mit dem Auftraggeber auch in englischer Sprache erfolgen. Bei der
Kalkulation sollen mindestens Kosten für folgende Termine berücksichtigt werden:
•
Auftaktbesprechung zum Vorhaben in Berlin mit allen Projektverantwortlichen beider
Lose des/der Auftragnehmer/s sowie Mitarbeitenden des Auftraggebers. Die
Veranstaltungsdauer ist mit 3 Stunden anzusetzen, Sitzungsraum kann durch den
Auftraggeber gestellt werden.
•
Mindestens
halbjährliche
Arbeitsbesprechungen
zwischen
Auftraggeber
und
Auftragnehmer/n beider Lose im Verlauf der Bearbeitung des Vorhabens, anzusetzen
mit je 2 Stunden in Berlin, Sitzungsraum kann durch den Auftraggeber gestellt
werden.
12
•
Weitere Arbeitsbesprechungen innerhalb der einzelnen Lose (regelmäßig und ad
hoc) sind einzuplanen und können fernmündlich erfolgen.
Berichte
Los 1: Die Ergebnisse des Auftrags sind in einem ausführlichen Abschlussbericht mit
Kurzversion (ca. 12 Seiten) darzustellen. Die Übermittlung erfolgt durch den/die
Auftragnehmer
jeweils
in
zweifacher
Ausführung
in
deutscher
Sprache.
Der
Abschlussbericht ist gemäß Anlage 2 der ABFE-BMUB (s. Anlage 5) zu erstellen. Der
Entwurf des Abschlussberichts ist mit dem Auftraggeber einen Monat vor Abgabe des
endgültigen Abschlussberichts abzustimmen. Der/die Auftragnehmer soll/en den
Auftraggeber regelmäßig in geeigneter Weise über Zwischenstände informieren. Eine
folienbasierte Kurzpräsentation ist dabei einem verschriftlichten Zwischenbericht
vorzuziehen. Der Abschlussbericht ist zusätzlich in einer öffentlichen Version in
barrierefreier Form zu erstellen. Diese wird vom Auftraggeber voraussichtlich im Internet
veröffentlicht.
Los 2: Die Ergebnisse des Auftrags sind in einem ausführlichen Abschlussbericht
gemäß Anlage 2 der ABFE-BMU (s. Anlage 5) darzustellen. Im Übrigen gelten die
vorgenannten Anforderungen zur Berichtserstellung bei Los 1.
Veröffentlichungen
Bei sämtlichen Veröffentlichungen sowie bei Einladungen, Protokollen, Vorträgen,
etwaigen Berichten etc. ist nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber an
geeigneter Stelle das BMUB-Logo und der Hinweis, dass es sich hierbei um ein
Vorhaben im Auftrag des Bundesumweltministeriums handelt, aufzunehmen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen
Fassung sieht vor, dass die in den Internetauftritten der Behörden der Bundesverwaltung
eingestellten PDF-Dateien der Publikationen der Häuser barrierefrei erstellt werden
müssen. Dabei ist der ISO-Standard DIN ISO 14289-1 für PDF (PDF/UA) zu
berücksichtigen, indem jede Datei mit dem PDF Accessibility Checker (PAC) geprüft
wird. Das Prüfprotokoll ist dem PDF beizufügen.
Folgende Merkmale muss die barrierefreie PDF-Datei beinhalten:
-
Die Dokumentenstruktur der PDF-Datei muss durch Tags gekennzeichnet sein.
-
Die Reihenfolge der Tagstruktur muss korrekt sein.
13
-
Texte müssen sinnvoll mit Tags strukturiert sein.
-
Erhaltung der Lesereihenfolge
-
Umfließen-Funktion (Textvergrößerung und Umbruch der Inhalte) muss funktionieren
und in einer sinnvollen Reihenfolge untereinander dargestellt werden.
-
Sinnvolle Alternativtexte für Grafiken und Abbildungen müssen erstellt werden.
-
Die Tabellen müssen richtig aufgebaut und ausgezeichnet sein.
-
Individuelle Einstellungen durch Veränderung der farblichen Darstellung von Text und
Hintergrund muss möglich sein.
-
Lesezeichen müssen einen Überblick über den Inhalt geben (und nach Wertigkeit
unterschieden werden können).
-
Verlinkung von E-Mail- und Internetadressen
-
Es muss die korrekte Hauptsprache sowie Sprachwechsel angegeben sein.
-
Metadaten (Titel, Verfasser, Zugriffsrecht für Barrierefreiheit) und Dokumententitel
müssen vergeben werden und als Fensteroption definiert sein. Eine Bedienung
ausschließlich mit der Tastatur muss möglich sein.
-
Mehrfachkennzeichnung: Inhalte, die durch ihre Farbe vermittelt werden, brauchen
Zusatzmerkmale, z. B. eine Unterstreichung bei Links. Diese müssen auf ihre
korrekte Funktion überprüft werden.
-
Die zu liefernde PDF-Datei muss für behinderte und nicht behinderte Menschen
gleichermaßen zugänglich sein und sich optisch nicht von dem gedruckten Exemplar
unterscheiden.
-
Alle Texte und informative Grafiken sollen ausreichende Helligkeitskontraste haben.
Hierzu gibt es ein Tool unter
http://www.paciellogroup.com/resources/contrastAnalyser.
-
Korrektur von „Nicht-Unicode“- Zeichen
-
Empfehlung: Als Schriftart sollten gängige serifenfreie Schriften verwendet werden.
Serifenschriften verschlechtern die Lesbarkeit und sind bei gleicher Punkt-Größe
kleiner als serifenfreie Schriften.
-
Mit Sonderformatierungen wie z. B. Kursivschrift ist immer sparsam umzugehen.
-
Keine Fehler im Ausgabehilfebericht von Adobe Acrobat Professional sicherstellen.
Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK
(Arbeitskreis "barrierefrei informieren und kommunizieren") zu finden: http://www.bikonline.info/.
Sämtliche Ausarbeitungen und Begleitmaterialien sowie Zwischen- und Endberichte
sollen auf RC-Papier aus 100 % Altpapier erfolgen. Das zu verwendende RC-Papier
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muss hinsichtlich der Qualität der DIN EN 12281 oder gleichwertig entsprechen sowie
möglichst nach RAL UZ14 (Blauer Engel) oder gleichwertig zertifiziert sein. Die
Gleichwertigkeit ist durch den AN nachzuweisen.
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