Ausschreibung - Ski- und Tennisclub Schwäbisch Hall e. V.

Sparkassen-Finanzgruppe
Wann ist ein Geldinstitut gut für
den Landkreis Schwäbisch Hall?
Wenn es nicht nur in Geldanlagen investiert. Sondern auch in junge Talente.
s
JUGENDCUP
2 16
04. – 06. August
Sparkassen unterstützen den Sport in allen Regionen Baden-Württembergs. Sport fördert ein gutes gesellschaftliches Miteinander durch
Teamgeist, Toleranz und fairen Wettbewerb. Als größter nichtstaatlicher
Sportförderer Deutschlands engagiert sich die Sparkassen-Finanzgruppe
im Breiten- und Spitzensport besonders für Nachwuchsförderung. Das ist
gut für den Sport und gut für Deutschland. www.gut-fuer-deutschland.de
Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim.
Gut für Baden-Württemberg.
Schirmherr: Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall
Haller Sparkassen Jugend-Cup 2016
24. offenes Haller Jugendturnier mit LK- u. Ranglistenwertung
Kategorie J 4
Veranstalter:​​
Terminplan:​​
Ski- und Tennisclub Schwäbisch Hall e.V.
Benachrichtigung:​​
Der Auslosungsplan wird am 02. August 2016, 23:00 Uhr im Internet
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auf der Turnierseite bei mybigpoint veröffentlicht
https://mybigpoint.tennis.de/turnierdetails/-/tornament_info/view/14193116
Austragungsort:​​
Tennisanlage des STC Schwäbisch Hall, Schenkenseestr. 75
​​​Tel.: 0791/48919, Fax: 0791/492986
​​​9 Sand-, 4 Hallenplätze (Teppich mit Granulat
saubere Sandplatzschuhe)
​​​Erstrundenspiele evtl. auch auf Fremdplätzen.
Wettkampfbestimmungen:​​ Es wird nach den Tennisregeln der ITF, der Turnier- und Jugendordnung des DTB/WTB gespielt. Es entscheidet der Gewinn von 2 Sätzen.
Die Tie-Break Regelung kommt zur Anwendung (ITF Regel 6b).
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Der 3. Satz wird als Match Tie-Beak auf 10 Punkte gespielt.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch den
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Oberschiedsrichter, das Amt des Schiedsrichters zu übernehmen.
​​​Der Verhaltenskodex des DTB kommt zur Anwendung.
Verantwortlich:​​Frank Mugele – Tel.: 0171/7668904
Termin:​​​ 4. August - 6. August 2016
Schirmherr:​​
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Hermann-Josef Pelgrim,
Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall.
Beginn der ersten Runde am Donnerstag, den 4.8.2016 – 10 Uhr
Turnierball:​​
Genehmigung:​​
durch den Verbandsjugendwart des Württembergischen
Tennis Bund e.V.
Head No.1
Turnierausschuss:​​ Stefan Böning, Verbandsjugendwart des WTB
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Andrea Panholzer-Rühle, Bezirksjugendwartin Bezirk B
​​​Elke Hartung, Bezirksjugendwartin Bezirk B
​​​Matthias Setzer, 1. Vorsitzender STC
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Günter Schütz, OSR WTB
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Vesna Walter, Jugendwartin STC
​​​Frank Mugele, Sportwart STC
Konkurrenzen:​​Einzel Juniorinnen U18 (1998 / 1999) LK 1-23
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Einzel Juniorinnen U16 (2000 / 2001) LK 1-23
​​​Einzel Juniorinnen U14 (2002 / 2003) LK 1-23
​​​Einzel Junioren U18 (1998 / 1999) LK 1-23
​​​Einzel Junioren U16 (2000 / 2001) LK 1-23
​​​Einzel Junioren U14 (2002 / 2003) LK 1-23
Turnierleitung:​​
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Vesna Walter, Jugendwartin STC
Julia Junker, Sportwartin STC
Frank Mugele, Sportwart STC
Tobias Albig, STC Schwäbisch Hall
Oberschiedsrichter
und Turnierleiter:​​
Günter Schütz, WTB-Lizenz- Nr.:9513/B
Teilnehmerkreis:​​Spielerinnen und Spieler, die einem Verein der dem DTB angeschlossenen Landesverbänden angehören. Über die Teilnahme von Jugendlichen, die keinem deutschen Verein angehören, entscheidet der Turnierausschuss.
Presse:​​​
Claudia Reichert, Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit STC
Ärztl. Dienst:​​
Diakonie Krankenhaus Schwäbisch Hall
Nennung:​​
Online unter
https://mybigpoint.tennis.de/turnierdetails/-/tornament_info/view/14193116
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Bitte ID Nummer, Ranglistenposition, LK, Verein, Handy und
​​​Telefonnummer angeben.
Preise: Wertvolle Sachpreise für die ersten vier in jedem ​Wettbewerb
Feldgröße Hauptfelder:​
32 Teilnehmer. Zulassung nach der
neuesten DTB/WTB Jugend​​​rangliste.
​​​Je Konkurrenz können bis zu 4 Wild Cards vergeben werden.
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Bei zu geringer Teilnehmerzahl können Konkurrenzen gestrichen
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oder zusammengelegt werden.
Nenngeld:​​
25.- € pro Spieler per Einzugsberechtigung
Meldeschluss:​​
Montag, 1. August 2016 (23:59 Uhr)
Auslosung:​​
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Dienstag, 2. August 2016, 10 Uhr,
Herrenwiesenstr. 3, 74389 Cleebronn
Bei Absage nach Auslosung erfolgt keine Erstattung des Nenngeldes
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Sonstiges:​​
Der Turnierausschuss behält sich vor, die Bedingungen zu ändern,
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Wettbewerbe wegen ungenügender Beteiligung zu streichen bzw.
​​​zusammenzulegen, sowie Nennungen zurückzuweisen.
Mit der Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen
​​​
der Ausschreibung an und unterwirft sich der Satzung sowie den
Ordnungen des DTB und WTB.
Ebenso ist jeder Teilnehmer durch seine Nennung mit der Verwendung seiner Daten für weitere Turnierinformationen einverstanden, dies schließt
auch Bilder mit ein. Der jeweilige Erziehungsberechtigte haftet für den Ge
sundheitszustand seines Kindes und die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.