Juli 2016 AN ALLE BESCHÄFTIGTEN DES Bayerischen Roten Kreuzes Aktuelles zur Tarifarbeit mit dem BRK Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Euch über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen und Entwicklungen informieren. In jeder Hinsicht weitreichend kann die aktuelle arbeitgeberseitige Kündigung des TV-Jahressonderzahlung sein. Wir werden auch das jüngst vorgelegte Angebot des BRK zur künftigen Eingruppierung der Beschäftigten im Rettungsdienst vorstellen. BRK kündigt TV für Urlaubs- und Weihnachtsgeld Fristgerecht zum 31. Dezember 2016 hat das BRK den Tarifvertrag Jahressonderzahlung gekündigt. Uns wurde bislang mitgeteilt, dass keine Absicht besteht, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld komplett zu streichen sondern der Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung neu und einfacher gestaltet werden soll. Das BRK will uns in der nächsten Verhandlungsrunde am 2. August 2016 über die Beweggründe informieren. Wir werden die Begründung des BRK für die Kündigung und unsere kritische Bewertung im nächsten Tarifinfo darstellen. Keine Frage, bei uns stehen die Zeichen auf Alarm. Eingruppierung Rettungsdienst In unserem letzten Tarifinfo haben wir bereits darüber berichtet, dass wir mit dem BRK Verhandlungsprioritäten mit bestimmten Themenblöcken festgelegt. Die Themenblöcke lauten: Eingruppierungsordnung Rettungsdienst (EGO) Arbeitszeit (Mantel-TV) Allgemeiner Teil (Mantel-TV) Alternsgerechtes Arbeiten Mittlerweile haben wir bereits zweimal über die zukünftige Eingruppierung der Beschäftigten im Rettungsdienst verhandelt. Angebot und Forderung des BRK In der ersten Runde am 17. Mai 2016 haben uns die Arbeitgeber einen umfassenden Vorschlag zur Entwicklung einer neuen EGO präsentiert. Sie gehen hiermit erstmalig auf unserer Forderung ein, eine Entgeltordnung für alle im Rettungsdienst Beschäftigten, in Form einer eigenen R-Tabelle einführen zu wollen. Das BRK knüpft an dieses Angebot allerdings die Forderung, nach einer tariflich geregelten erweiterten Rückgruppierungsmöglichkeit. Unter Berufung auf die umzusetzenden inhaltlichen Anforderungen des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), soll diese Regelung insbesondere auch auf Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, welche im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum keine Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter durchführen, angewandt werden können. Bitte wenden. https://www.facebook.com/TarifrundeBRK www.gesundheit-soziales.bayern.verdi.de www.mitgliedwerden.verdi.de V.i.S.d.P.: Robert Hinke, ver.di Bayern, FB 3, Schwanthalerstr. 64, 80336 München Die aktuelle BRK-Forderung im Wortlaut Wie geht es weiter? „Erfüllt ein Mitarbeiter die Eingruppierungsmerkmale nicht (mehr), wird er in diejenige Entgeltgruppe eingruppiert, die den Tätigkeitsmerkmalen der ausgeübten Tätigkeit entspricht, höchstens jedoch um eine Entgeltgruppe in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren.“ Die Forderung des BRK nach einer Rückgruppierungsmöglichkeit war in der zweiten Verhandlungsrunde am 16. Juni der zentrale strittige Punkt. Wir haben für den 2. August 2016 eine dritte Verhandlungsrunde zur Eingruppierung im Rettungsdienst vereinbart, im Vorfeld findet am 25. Juli hierzu eine Sitzung der ver.di Tarifkommission statt. Sachstand! Es ist noch nichts vereinbart! Die Positionen vom BRK und unsere liegen noch zu weit auseinander. Auch gibt es noch arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie etliche wichtige Fragen zur konkreten betrieblichen Umsetzung, die noch völlig ungeklärt sind. Wir werden in themenbezogenen Arbeitsgruppen die Arbeitszeitfragen und die Dienstplangestaltung für uns als ver.di aufbereiten. Das sind Themen, die alle Beschäftigten betreffen. Auch die Kündigung der Jahressonderzahlung geht alle an. Wir sind mehr Wert! Mach Dich und Deine Gewerkschaft stark. Mit kollegialen Grüßen Ihre ver.di-Verhandlungskommission
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