Tarifinfo 07/16 PDF - Gesundheit und Soziales Bayern

Juli 2016
AN ALLE BESCHÄFTIGTEN DES Bayerischen Roten Kreuzes
Aktuelles zur Tarifarbeit mit dem BRK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Euch über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen und Entwicklungen informieren. In jeder Hinsicht weitreichend kann die aktuelle arbeitgeberseitige Kündigung des TV-Jahressonderzahlung sein.
Wir werden auch das jüngst vorgelegte Angebot des
BRK zur künftigen Eingruppierung der Beschäftigten im
Rettungsdienst vorstellen.
BRK kündigt TV für Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Fristgerecht zum 31. Dezember 2016 hat das BRK den
Tarifvertrag Jahressonderzahlung gekündigt.
Uns wurde bislang mitgeteilt, dass keine Absicht besteht, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld komplett zu
streichen sondern der Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung neu und einfacher gestaltet werden soll.
Das BRK will uns in der nächsten Verhandlungsrunde
am 2. August 2016 über die Beweggründe informieren. Wir werden die Begründung des BRK für die Kündigung und unsere kritische Bewertung im nächsten
Tarifinfo darstellen. Keine Frage, bei uns stehen die Zeichen auf Alarm.
Eingruppierung Rettungsdienst
In unserem letzten Tarifinfo haben wir bereits darüber
berichtet, dass wir mit dem BRK Verhandlungsprioritäten mit bestimmten Themenblöcken festgelegt.
Die Themenblöcke lauten:
Eingruppierungsordnung Rettungsdienst (EGO)
Arbeitszeit (Mantel-TV)
Allgemeiner Teil (Mantel-TV)
Alternsgerechtes Arbeiten
Mittlerweile haben wir bereits zweimal über die zukünftige Eingruppierung der Beschäftigten im Rettungsdienst verhandelt.
Angebot und Forderung des BRK
In der ersten Runde am 17. Mai 2016 haben uns die
Arbeitgeber einen umfassenden Vorschlag zur Entwicklung einer neuen EGO präsentiert. Sie gehen hiermit
erstmalig auf unserer Forderung ein, eine Entgeltordnung für alle im Rettungsdienst Beschäftigten, in Form
einer eigenen R-Tabelle einführen zu wollen.
Das BRK knüpft an dieses Angebot allerdings die Forderung, nach einer tariflich geregelten erweiterten Rückgruppierungsmöglichkeit. Unter Berufung auf die umzusetzenden inhaltlichen Anforderungen des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), soll diese Regelung insbesondere auch auf Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, welche im gesetzlich vorgegebenen
Zeitraum keine Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter
durchführen, angewandt werden können.
Bitte wenden.
https://www.facebook.com/TarifrundeBRK
www.gesundheit-soziales.bayern.verdi.de
www.mitgliedwerden.verdi.de
V.i.S.d.P.: Robert Hinke, ver.di Bayern, FB 3, Schwanthalerstr. 64, 80336 München
Die aktuelle BRK-Forderung im Wortlaut
Wie geht es weiter?
„Erfüllt ein Mitarbeiter die Eingruppierungsmerkmale
nicht (mehr), wird er in diejenige Entgeltgruppe eingruppiert, die den Tätigkeitsmerkmalen der ausgeübten
Tätigkeit entspricht, höchstens jedoch um eine Entgeltgruppe in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren.“
Die Forderung des BRK nach einer Rückgruppierungsmöglichkeit war in der zweiten Verhandlungsrunde am
16. Juni der zentrale strittige Punkt.
Wir haben für den 2. August 2016 eine dritte
Verhandlungsrunde zur Eingruppierung im Rettungsdienst vereinbart, im Vorfeld findet am 25. Juli hierzu
eine Sitzung der ver.di Tarifkommission statt.
Sachstand!
Es ist noch nichts vereinbart! Die Positionen vom BRK
und unsere liegen noch zu weit auseinander.
Auch gibt es noch arbeitsrechtliche Fragestellungen
sowie etliche wichtige Fragen zur konkreten betrieblichen Umsetzung, die noch völlig ungeklärt sind.
Wir werden in themenbezogenen Arbeitsgruppen die
Arbeitszeitfragen und die Dienstplangestaltung für uns
als ver.di aufbereiten. Das sind Themen, die alle
Beschäftigten betreffen. Auch die Kündigung der
Jahressonderzahlung geht alle an.
Wir sind mehr Wert!
Mach Dich und Deine Gewerkschaft stark.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre ver.di-Verhandlungskommission