STADTPLANUNG der Stadt St. Pölten Betreff: Änderung des Flächenwidmungsplanes auf Planblatt 7134-5100 (Ausschnitt) in der KG Spratzern auf Grdst. Nr. 697/1 (Teilfläche) Kindergarten und Hotel Unser Zeichen: 04/25/13-91-2016/Wi.- Datum: 22.07.2016 Bearbeitet von: Ing. Wiener Büro: Rathaus, 2. Stk. Telefon: 02742 333 - 2413 Fax: 02742 333 - 2409 E-Mail: [email protected] Kundmachung Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten beabsichtigt den Flächenwidmungsplan in der Katastralgemeinde Spratzern zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 des NÖ. ROG 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 1. August 2016 bis 13. September 2016 im Fachbereich Bau / Stadtplanung, Zimmer Nr. 210, während der Amtszeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme zugängig gehalten. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Auf die Berücksichtigung einer Stellungnahme besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Bürgermeister (Mag. Stadler) Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Fachbereich Bau/ Stadtplanung A-3100 St. Pölten, Rathausplatz 1, Internet: www.st-poelten.gv.at DVR-Nummer: 0043699 Stadler e.h.
© Copyright 2024 ExpyDoc