Kundmachung Flächenwidmung

STADTPLANUNG
der Stadt St. Pölten
Betreff: Änderung des Flächenwidmungsplanes auf
Planblatt 7134-5100 (Ausschnitt) in der KG Spratzern auf
Grdst. Nr. 697/1 (Teilfläche)
Kindergarten und Hotel
Unser Zeichen:
04/25/13-91-2016/Wi.-
Datum:
22.07.2016
Bearbeitet von:
Ing. Wiener
Büro:
Rathaus, 2. Stk.
Telefon:
02742 333 - 2413
Fax:
02742 333 - 2409
E-Mail:
[email protected]
Kundmachung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten beabsichtigt den Flächenwidmungsplan in
der Katastralgemeinde Spratzern zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 des NÖ. ROG 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., durch
sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 1. August 2016 bis 13. September 2016
im Fachbereich Bau / Stadtplanung, Zimmer Nr. 210, während der Amtszeiten, zur allgemeinen
Einsichtnahme zugängig gehalten.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene
Stellungnahmen in Erwägung gezogen.
Auf die Berücksichtigung einer Stellungnahme besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Der Bürgermeister
(Mag. Stadler)
Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Fachbereich Bau/ Stadtplanung
A-3100 St. Pölten, Rathausplatz 1, Internet: www.st-poelten.gv.at
DVR-Nummer: 0043699
Stadler e.h.