Beim Landkreis Stade sind in der Abteilung „Ausländerangelegenheiten“ des Ordnungsamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen neu zu besetzen: Verwaltungsfachangestellte/r (Entgeltgr. 8 TVöD/VKA) In Vollzeit sind zwei Stellen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten zu besetzen: • Bearbeitung von Anträgen, unter anderem auf Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels, nebst umfassender Beratung und Information der Antragsteller/innen, anderer Dienststellen und Behörden, von Interessenvertretern, Rechtsanwälten, Verbänden und Organisationen und selbstständige Entscheidung über die Anträge • Asylverfahrensangelegenheiten einschl. Entscheidung über den Aufenthalt von Asylbewerberinnen/Asylbewerbern • Prüfung der Voraussetzungen und Entscheidung über die Teilnahme an Integrationskursen • selbstständige Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei der Feststellung von pass- und/oder aufenthaltsrechtlichen Verstößen) Verwaltungsfachangestellte/r Landkreis Stade • Der Landrat • 21677 Stade www.landkreis-stade.de (Entgeltgr. 6 TVöD/VKA) Ebenfalls in Vollzeit und grundsätzlich teilzeitgeeignet ist eine weitere Stelle mit folgendem Aufgabenzuschnitt zu besetzen: • Entscheidung über den Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz-EU, d.h. - Bearbeitung der von den Meldeämtern übermittelten Anmeldungen von EU-Bür gerinnen/-Bürgern sowie die Feststellung des Fortbestehens des Freizügigkeits rechts einschl. Information und rechtliche Beratung der EU-Bürger/innen - Familienzusammenführung - Ausstellung von Aufenthaltskarten für Schweizer und Drittstaatsangehörige • Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit aus besonderem Anlass unter Einbeziehung des SGB II • Ausstellung/Reklamation elektronischer Aufenthaltskarten Für die Aufgabenwahrnehmung ist jeweils eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ oder die Angestelltenprüfung I (für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst) erforderlich. Wünschenswert sind außerdem solide Kenntnisse in der englischen Sprache. Darüber hinausgehende Sprachkenntnisse sind von Vorteil. Das Handeln und die Entscheidungen der Ausländerbehörde haben weitreichende Folgen für die Betroffenen und ihr Umfeld. Sie stellen die Grundlage für den weiteren Aufenthalt und die Stellung der Betroffenen in der Gesellschaft dar. Daher werden von den Bewerberinnen/Bewerbern neben einer vertrauensvollen und loyalen Zusammenarbeit insbesondere die Fähigkeit zu eigenständigem und verantwortungsbewusstem Handeln sowie Einfühlungsvermögen und Sensibilität im Umgang mit dem betroffenen Personenkreis, gepaart mit einem sicheren, der Situation angemessenen Auftreten erwartet. Bewerberinnen/Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen. Für Auskünfte steht der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Wiggers, Tel. 04141 12-310, zur Verfügung. Bewerbungen werden bis zum 17.08.2016 an die nebenstehende Adresse erbeten.
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