Ausschreibung - Universität Bielefeld

20. Juli 2016
Ausschreibung im Rahmen des Fonds zur Förderung transdisziplinärer, medizinrelevanter
Forschungskooperationen in der Region OWL
(Bewerbungsfrist: 15.11.2016)
Das Land NRW hat an der Universität Bielefeld einen Fonds zur Förderung transdisziplinärer, medizinrelevanter Forschungskooperationen in der Region OWL eingerichtet. Ziel der Förderung ist der
Aufbau von Forschungskooperationen zwischen der Universität Bielefeld einerseits und der RuhrUniversität Bochum mit den neuen Universitätskliniken in OWL, aber auch mit dem Herz- und Diabetes-Zentrum Bad Oeynhausen bzw. der Abteilung für Allgemeinmedizin der Ruhr-Universität Bochum
andererseits.
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Gegenstand und Zweck der Förderung
Aus Mitteln des Forschungsfonds können wissenschaftliche Vorhaben gefördert werden, die dem
Aufbau und der Weiterentwicklung transdisziplinärer, medizinrelevanter Forschungskooperationen in
der Region OWL dienen. Dies kann in zwei Förderformaten erfolgen:
1.1
Kooperationsforschungsprojekte mit einer Laufzeit von drei Jahren (K3)
Gefördert werden Personal- und Sachkosten von kooperativen Projekten von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universität Bielefeld mit Ärztinnen/Ärzten bzw. Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder
der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB mit einer Laufzeit von maximal
3 Jahren und einem Fördervolumen von in der Regel 150.000 €. Die Personalmittel sind dabei i.d.R.
zur Finanzierung von Doktorandinnen/Doktoranden-Stellen vorgesehen, die das kooperative Projekt
wesentlich durchführen. Die Promovierenden müssen von beiden Kooperationspartnern betreut werden und an der Universität Bielefeld oder an der RUB im Fach Medizin eingeschrieben sein. Der Stellenanteil für die Promovierenden soll sich an den DFG-Personalmittelsätzen orientieren und in der
Regel 0,65 % einer vollen Stelle umfassen.
1.2
Kooperationsforschungsprojekte mit einer Laufzeit von einem Jahr (K1)
Es werden Kooperationsforschungsprojekte von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universität Bielefeld und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universitätskliniken der RUB in OWL
oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem maximalen Fördervolumen von 60.000 € gefördert. Die Förderung dieser Projekte soll im Sinne einer Anschubfinanzierung mit der Erwartung verbunden werden, dass das Kooperationsprojekt zu einem gemeinsamen Drittmittelantrag der Beteiligten führt. Zur Unterstützung der Vorbereitung des Drittmittelantrags können z.B. Personalmittel, Sachmittel zur Durchführung von Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragt werden. Die Beteiligung von weiteren Mitgliedern der Medizinischen Fakultät der RUB an solchen Kooperationsforschungsprojekten ist möglich und erwünscht; die bewilligten Personal- und Sachmittel sind aber den
klinischen Partnern aus OWL bzw. der Allgemeinmedizin und/oder der Universität Bielefeld vorbehalten.
Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch
klinisch-universitäre Einrichtungen des bisherigen Universitätsklinikums der RUB nachrangig einjährige Kooperationsforschungsprojekte in Kooperation mit der Universität Bielefeld an den Forschungsfonds stellen.
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Antragsverfahren
2.1
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler der Universität Bielefeld sowie promovierten Ärztinnen/Ärzte bzw. promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler des
Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB.
Anträge sind nur dann förderfähig, wenn es sich um ein Kooperationsvorhaben zwischen mindestens
einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler der Universität Bielefeld und einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler des Universitätsklinikums der RUB am Standort OWL oder der Abteilung für
Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB handelt.
Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus klinisch-universitären Einrichtungen des bisherigen
Universitätsklinikums der RUB in Kooperation mit mindestens einem Mitglied der Universität Bielefeld
einen Antrag auf Förderung für ein einjähriges Kooperationsforschungsvorhaben an den Forschungsfonds stellen. Diese Vorhaben werden jedoch nachranging behandelt.
Anträge, die allein auf die Förderung von Geräteausstattung zielen, sind nicht förderfähig.
2.2
Antragsform
Für die Beantragung von Mitteln aus dem Forschungsfonds ist ein formaler Antrag (max. 10 Seiten)
erforderlich. Der Antrag ist online unter www.uni-bielefeld.de/forschungsfonds-medizin zu stellen.
In dem Antrag auf Bewilligung der Förderung sind darzulegen:
a) die Relevanz der beantragten Maßnahme für die Zielsetzung des Forschungsfonds (max. 1 Seite),
b) eine allgemein verständliche Beschreibung des Forschungsprojekts (max. 4 Seiten),
c) eine Begründung, warum für das Projekt eine Kooperation erforderlich ist (max. 1 Seiten),
d) die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Antragsteller/innen (max. 2 Seiten),
e) ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den Förderungszeitraum (max. 1 Seite),
f)
ein Kostenplan (max. 1 Seite).
Bei Anträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr (K1) sind zudem folgende Angaben erforderlich:
a) Angaben zum geplanten Drittmittelantrag (u.a. inhaltliche Ausrichtung, wo und wann er eingereicht
werden soll und wie die beim Forschungsfonds beantragte Maßnahme zu einer erfolgreichen Antragstellung beiträgt.) (max. 1 Seite)
b) Antragsteller/Antragstellerin des geplanten Drittmittelantrags
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Allen Anträgen sind ein Lebenslauf und eine Publikationsliste aller Antragstellenden beizulegen.
2.3
Antragsfristen und Dauer der Bewilligung
Pro Haushaltsjahr ist mindestens eine Vergaberunde des Forschungsfonds vorgesehen. Die Frist zur
Einreichung der Anträge endet in beiden Förderlinien am 15.11.2016.
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 bzw. 36 Monaten abgeschlossen sein.
3
Auswahlverfahren
3.1
Organisation des Auswahlverfahrens
Die Genehmigung der Projekte erfolgt in der Regel auf der Basis eines Peer-Review-Systems mit
Berichterstatterinnen/Berichterstattern des Auswahlgremiums und einzuholenden externen Fachgutachten.
3.2
Auswahlgremium
Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich aus Mitgliedern der beteiligten Kooperationspartner zusammensetzt. Dieses prüft die eingegangenen Anträge und gibt eine Auswahlempfehlung, über die das Rektorat der Universität Bielefeld entscheidet.
3.3
Bewertungskriterien
Die Bewertung der eingegangenen Anträge erfolgt auf der Basis der folgenden Bewertungskriterien:
•
Wissenschaftliche Qualifikation der Antragssteller/innen
•
Qualität, Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und wissenschaftliche Relevanz des Vorhabens
•
Relevanz in Bezug auf die Zielsetzung des Forschungsfonds (s.o.)
•
Umsetzbarkeit des Zeit- und Kostenplans
4
Mittelverwendung
Die Verwendung der Mittel ist an das geförderte Projekt gebunden; eine Umwidmung der Mittel auf ein
anderes Forschungsprojekt ist nicht zulässig. Mittel, die nicht verausgabt wurden, müssen zurückgeführt werden. Beantragte Personal- und Sachmittel sind zu 20 % ohne vorherigen Antrag gegenseitig
deckungsfähig.
Über die verwendeten Mittel ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der geförderten Maßnahme ein Nachweis in Berichtsform bzw. durch zahlenmäßige Auflistung zu führen.
5
Förderbericht
Projekte mit einer dreijährigen Förderphase (K3) müssen nach spätestens 1 Monat nach Abschluss
des ersten Förderjahres einen kurzen Zwischenbericht (max. 5 Seiten plus Kostenaufstellung) an den
Vorsitzenden des Auswahlgremiums schicken. In dem Bericht sollten die Aktivitäten, die für das Projekt unternommen wurden sowie der Projektfortschritt dargestellt werden. Sollte der Eindruck entstehen, dass innerhalb des ersten Jahres keine signifikanten Fortschritte gemacht wurden, kann die Förderzusage für die verbleibenden zwei Jahre zurückgenommen werden. Den Beschluss darüber fasst
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das Rektorat auf Empfehlung des Auswahlgremiums. Spätestens 6 Monate nach Abschluss der Förderung ist dem Vorsitzenden des Auswahlgremiums ein Abschlussbericht (max. 8 Seiten plus Kostenaufstellung) vorzulegen. In dem Bericht sollen die Projektaktivitäten sowie die Projektergebnisse (inkl.
Publikationen bzw. Patentanmeldungen) in allgemeinverständlicher Form dargestellt werden.
Bei den einjährigen Kooperationsprojekten ist dem Vorsitzenden des Auswahlgremiums ebenfalls
spätestens 6 Monate nach Abschluss der Förderung ein Abschlussbericht (max. 5 Seiten plus Kostenaufstellung) vorzulegen. In dem Bericht sollen die Projektaktivitäten sowie die Projektergebnisse
(inkl. Publikationen bzw. Patentanmeldungen) in allgemeinverständlicher Form dargestellt werden.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Fonds zur Förderung transdisziplinärer, medizinrelevanter Forschungskooperationen in der
Region OWL sowie den Angaben auf der Internetseite www.uni-bielefeld.de/forschungsfonds-medizin.
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