Nachrichten Wolfsburg / Herndon VA, 26.07.2016 Vorläufige Freigabe von 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm in den Vereinigten Staaten erteilt Die Volkswagen AG hat heute darüber informiert, dass Richter Charles R. Breyer (United States District Court for the Northern District of California) die vorläufige Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung erteilt hat, die am 28. Juni mit privaten Klägern geschlossen wurde. Sie werden durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche in den Vereinigten Staaten beigelegt werden, die im Zusammenhang mit betroffenen 2,0l-TDI-Fahrzeugen von Volkswagen und Audi stehen. Die Sammelkläger werden nun individuell über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert, die sie auf Basis der Vereinbarung haben. Mit der Umsetzung des Vergleichsprogramms wird Volkswagen beginnen, sobald das Gericht die finale Genehmigung erteilt hat. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2016 der Fall sein. Im Rahmen des angestrebten Vergleichs haben entsprechend berechtigte Kunden zwei Möglichkeiten: Sie können ihr Fahrzeug entweder an Volkswagen zurückverkaufen bzw. ihr Leasing vorzeitig beenden ohne hierfür sanktioniert zu werden. Oder sie können ihr Fahrzeug behalten und kostenlos technisch umrüsten lassen, sofern entsprechende Maßnahmen von der Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air Ressources Board (CARB) genehmigt werden. Kunden, die sich auf Basis der Vergleichsvereinbarung für eine dieser Optionen entscheiden, erhalten zusätzlich eine Ausgleichszahlung von Volkswagen. Mehr Informationen über das Programm finden sich unter www.VWCourtSettlement.com. Volkswagen weiß das konstruktive Bemühen aller Parteien unter der Leitung von Richter Breyer sowie der aktiven Beteiligung des Sonderbeauftragten Robert S. Mueller III im weiteren Verlauf des Freigabeverfahrens sehr zu schätzen. Die Parteien sind davon überzeugt, dass das angestrebte Vergleichsprogramm eine faire, verantwortungsbewusste und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellt. HINWEISE FÜR DIE REDAKTIONEN Die folgenden Fahrzeuge mit 2,0l-TDI-Motor sind Bestandteil des angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms: VW Beetle: 2013-2015 VW Golf: 2010-2015 VW Jetta: 2009-2015 VW Passat: 2012-2015 Audi A3: 2010-2013; 2015 Volkswagen arbeitet mit EPA und CARB weiterhin eng an einer genehmigten technischen Anpassungsmaßnahme für jeden der oben genannten 2,0l-TDI Motoren. Außerdem versucht Volkswagen, auch die Genehmigung einer technischen Lösung für die 3,0l-TDI Motoren so schnell wie möglich zu erreichen. Zusätzlich zum angestrebten Vergleichsprogramm mit privaten Klägern hat Volkswagen • im Zusammenhang mit 2,0l-TDI-Fahrzeugen einen sogenannten Consent Decree mit dem US-Justizministerium (im Namen der EPA), CARB und dem kalifornischen Attorney General geschlossen, • mit der United States Federal Trade Commission (FTC) bzgl. eines Teilvergleichsvorschlags für eine endgültige gerichtliche Anordnung nebst Zahlungsanordnung (Partial Stipulated Order for Permanent Injuction and Monetary Judgement) eine Übereinkunft getroffen und • bestehende und mögliche künftige Verbraucherschutzklagen von 44 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico beigelegt. Die Vereinbarungen stellen kein Schuldanerkenntnis von Volkswagen dar. Gemäß ihrer Bedingungen sind sie nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Das Unternehmen arbeitet weiterhin an der Lösung noch offener rechtlicher Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten.
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