Vorläufige Freigabe von 2,0l-TDI

Nachrichten
Wolfsburg / Herndon VA, 26.07.2016
Vorläufige Freigabe von 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm in den Vereinigten Staaten
erteilt
Die Volkswagen AG hat heute darüber informiert, dass Richter Charles R. Breyer (United
States District Court for the Northern District of California) die vorläufige Genehmigung für die
Vergleichsvereinbarung erteilt hat, die am 28. Juni mit privaten Klägern geschlossen wurde.
Sie werden durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC)
vertreten. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche in den Vereinigten Staaten beigelegt
werden, die im Zusammenhang mit betroffenen 2,0l-TDI-Fahrzeugen von Volkswagen und
Audi stehen.
Die Sammelkläger werden nun individuell über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten
informiert, die sie auf Basis der Vereinbarung haben. Mit der Umsetzung des
Vergleichsprogramms wird Volkswagen beginnen, sobald das Gericht die finale
Genehmigung erteilt hat. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2016 der Fall sein.
Im Rahmen des angestrebten Vergleichs haben entsprechend berechtigte Kunden zwei
Möglichkeiten: Sie können ihr Fahrzeug entweder an Volkswagen zurückverkaufen bzw. ihr
Leasing vorzeitig beenden ohne hierfür sanktioniert zu werden. Oder sie können ihr
Fahrzeug behalten und kostenlos technisch umrüsten lassen, sofern entsprechende
Maßnahmen von der Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air
Ressources Board (CARB) genehmigt werden. Kunden, die sich auf Basis der
Vergleichsvereinbarung für eine dieser Optionen entscheiden, erhalten zusätzlich eine
Ausgleichszahlung von Volkswagen. Mehr Informationen über das Programm finden sich
unter www.VWCourtSettlement.com.
Volkswagen weiß das konstruktive Bemühen aller Parteien unter der Leitung von Richter
Breyer sowie der aktiven Beteiligung des Sonderbeauftragten Robert S. Mueller III im
weiteren Verlauf des Freigabeverfahrens sehr zu schätzen. Die Parteien sind davon
überzeugt, dass das angestrebte Vergleichsprogramm eine faire, verantwortungsbewusste
und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellt.
HINWEISE FÜR DIE REDAKTIONEN
Die folgenden Fahrzeuge mit 2,0l-TDI-Motor sind Bestandteil des angestrebten
2,0l-TDI-Vergleichsprogramms:
VW Beetle: 2013-2015
VW Golf: 2010-2015
VW Jetta: 2009-2015
VW Passat: 2012-2015
Audi A3: 2010-2013; 2015
Volkswagen arbeitet mit EPA und CARB weiterhin eng an einer genehmigten technischen
Anpassungsmaßnahme für jeden der oben genannten 2,0l-TDI Motoren. Außerdem versucht
Volkswagen, auch die Genehmigung einer technischen Lösung für die 3,0l-TDI Motoren so
schnell wie möglich zu erreichen.
Zusätzlich zum angestrebten Vergleichsprogramm mit privaten Klägern hat Volkswagen
• im Zusammenhang mit 2,0l-TDI-Fahrzeugen einen sogenannten Consent Decree mit
dem US-Justizministerium (im Namen der EPA), CARB und dem kalifornischen
Attorney General geschlossen,
• mit der United States Federal Trade Commission (FTC) bzgl. eines
Teilvergleichsvorschlags für eine endgültige gerichtliche Anordnung nebst
Zahlungsanordnung (Partial Stipulated Order for Permanent
Injuction and Monetary Judgement) eine Übereinkunft getroffen und
• bestehende und mögliche künftige Verbraucherschutzklagen von 44
US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico beigelegt.
Die Vereinbarungen stellen kein Schuldanerkenntnis von Volkswagen dar. Gemäß ihrer
Bedingungen sind sie nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen
der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen
oder in jenen Anwendung zu finden. Das Unternehmen arbeitet weiterhin an der Lösung
noch offener rechtlicher Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten.