Australian Shepherd Club Deutschland e.V. Deckmeldung Die Deckmeldung, muss spätestens 14 Tage nach der Belegung beim ASCD e.V. eingegangen sein. Nr.: Datum: Ernst- Reuter- Str. 102 50354 Hürth Tel.: 0163 5825834 ASCD - Rüdenbesitzer senden bitte ebenfalls eine Deckmeldung bei Belegung von nicht ASCD e.V. eingetragenen Hündinnen ein. Bitte beachten Sie auch Seite 2 der Deckmeldung! Nur vollständig ausgefüllte Deckmeldungen mit allen Anlagen Angaben zur Rute: Farbe: Zuchtbuch-Nr: Lang NBT Hündin: Geboren am: Augenunters. am: Besitzer: ASCD Mitglieds-Nr.: Angaben zur Rute: PLZ/Ort: Tel.: Tel.: eMail: NBT @ Vorherige Würfe der Hündin ASCA Nr.: HD: Fax: kupiert Farbe: Zuchtbuch-Nr: PLZ/Ort: Lang eMail: [email protected] werden bearbeitet! Rüde: Geboren am: Augenunters. am: Besitzer: ASCD Mitglieds-Nr.: wird vom ASCD ausgefüllt Bitte senden an: Marc Ritter NBT-kupiert ASCA Nr.: HD Fax: kupiert NBT-kupiert HP: Wurftag Anzahl belassener Welpen Decktag(e): Geplanter Wurftag: Bitte fügen Sie folgende Unterlagen von beiden Elternteilen dieser Deckmeldung bei (beachten Sie Seite 2): 9 HD-Auswertung ( GRSK e.V oder OFA ), ASCA Registrations Zertifikat, DNA Auswertung, Zahnbescheinigung 9 Augenuntersuchung (nicht älter als 12 Monate), Datum der Ausstellung muss gut lesbar sein Die Augenuntersuchung muss von einem Fachtierarzt für „Augenheilkunde“ vorgenommen worden sein. Für ASCD Mitglieder deren Hunde eine aktuelle ASCD Zuchtbuchnummer haben, genügt das Beilegen der aktuellen Augenuntersuchung! Unterschrift Besitzer/ Co-Owner des Rüden Unterschrift Besitzer/ Co Owner der Hündin Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben auf diesem Formular Anleitung zur Deckmeldung: • Wir bitten um vollständige Angaben in jedem auszufüllenden Feld. • Bei einem „Nicht Mitglied“ sind alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen der Deckmeldung beizulegen! (HD-Auswertung (von einem GRSK e.V. angeschlossenen Tierarzt oder der OFA), ASCA Registrations Zertifikat, Augenuntersuchung, DNA- Zertifikat, Zahnbescheinigung, evtl. Leasingverträge). • Bei einem „Mitglied“ und somit eingetragenem Hund im Zuchtbuch, ist die Zuchtbuchnummer einzutragen und nur die aktuelle Augenuntersuchung beizulegen. • Die Deckmeldung ist von allen Besitzern der Hündin und des Rüden - nach vorheriger Überprüfung auf Richtigkeit - zu unterschreiben. • Wir bitten um Verständnis, dass die Zuständigkeit auf Einhaltung der Frist (14 Tage nach Belegung) 1. bei dem Besitzer (Mitglied im ASCD) der Hündin liegt; oder 2. beim Rüdenbesitzer (Mitglied im ASCD) sofern eine Hündin belegt wurde dessen Besitzer nicht Mitglied im ASCD ist. Jedes ASCD Mitglied ist zur Einreichung der vollständigen Unterlagen verpflichtet und hat diese VOR der Belegung von dem Deckpartner in Empfang zu nehmen. ASCD Zuchtbuchnummern von Hunden, deren Besitzer nicht mehr Mitglied sind, gelten als ungültig. In diesem Fall sind alle oben aufgeführten Unterlagen für Hunde von "Nicht-Mitgliedern" der Deckmeldung beizulegen. Eine Bearbeitung der Deckmeldung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen korrekt beiliegen. Es erfolgt keine Vermittlung der Welpen auf unserer Homepage, wenn auf der Seite des Züchters für Würfe von Nichtmitgliedern des ASCD geworben wird. Wir bitten davon abzusehen, die Deckmeldung per Einschreiben zu versenden. Es besteht nicht die Möglichkeit diese bei der Post abzuholen. Wir werden Ihnen gerne auf Wunsch per Mail eine Information über den Eingang Ihrer Deckmeldung senden.
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