Anmeldung der Hundehaltung(en)

 Stadt Ostfildern Zentrale Dienste / Finanzen Steuern 20‐2 Postfach 11 20 73747 Ostfildern Anmeldung der Hundehaltung(en) 1. Tag der Haltung in Ostfildern Tag ab: Buchungszeichen wird von der Stadt vergeben 5.0102. Name des Hundehalters Monat Jahr Vorname des Hundehalters Straße des Hundehalters in Ostfildern Anzahl der Hunde 1 Kampfhund ja nein Hunderasse, bitte genaue Angaben machen Wurftag Wesenstest vorhanden? ja nein Alter: Jahre Monate Bei Mischlingen muss zusätzlich angegeben werden: die Hunderasse des Vaters die Hunderasse der Mutter Freiwillige Angaben sind wichtig für eine schnelle Kontaktaufnahme bei Fundhunden Handy‐Nr. Telefon‐Nr. privat E‐Mail‐Adresse Telefon‐Nr. Geschäft Name des Hundes Chip‐Nr. Datum, Unterschrift Drucken
Falls Lastschrifteinzug gewünscht wird, wenden Sie sich bitte, nach Erhalt Ihres ersten Bescheides an die Stadtkasse, Ilona Lung, Telefon 0711 3404‐478, E‐Mail: [email protected]. Bei Fragen zur Hundesteuer oder zur Hundeanmeldung wenden Sie sich bitte an Susanne Stolz, Telefon 0711 3404‐460, E‐Mail: [email protected]. Anmeldung weiterer Hunde und Erläuterungen „Kampfhund“ Anzahl der Hunde 1. Zweithund Kampfhund Wurftag (bei Hunden unter 3 Monaten) ja nein Hunderasse, Alter: Jahre Monate Bei Mischlingen ist zusätzlich anzugeben: bitte genaue Angaben machen die Hunderasse des Vaters die Hunderasse der Mutter Freiwillige Angaben sind wichtig für eine schnelle Kontaktaufnahme bei Fundhunden Name des Hundes Chip‐Nr. Anzahl der Hunde 2. Zweithund Hunderasse, bitte genaue Angaben machen Kampfhund ja nein Wurftag (bei Hunden unter 3 Monaten) Alter: Jahre Monate Bei Mischlingen ist zusätzlich anzugeben: die Hunderasse des Vaters die Hunderasse der Mutter Freiwillige Angaben sind wichtig für eine schnelle Kontaktaufnahme bei Fundhunden Name des Hundes Chip‐Nr. „Kampfhunde“ im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Ostfildern sind alle Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier, sowie Hunde die von einer dieser Rassen abstammen, wenn sie den Verhaltenstest nach der Kampfhundeverordnung der Landesregierung nicht bestanden haben bzw. wenn dieser Test nicht durchgeführt wurde. Alle Hunde der genannten Rassen sind also von Geburt an bis zur Aushändigung der Bescheinigung über den bestandenen Test Kampfhunde im steuerrechtlichen und polizeirechtlichen Sinn. Kampfhunde sind außerdem alle Hunde anderer Rassen, wenn sie auf Grund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. 20/2‐002‐12/15