Einladung zur Bezirkszuchtschau in Nürtingen am 30. Juli 2016

JAGDSPANIEL-KLUB e.V.
Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH)
- der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.) angeschlossen - und im Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV)
http://www.jagdspaniel-klub.de
Landesgruppe Baden-Württemberg
Einladung zur Bezirkszuchtschau
in Nürtingen am 30. Juli 2016
Geschützt vom Jagdspaniel-Klub e. V.
Ausführung:
Jagdspaniel-Klub e. V., Landesgruppe Baden-Württemberg
Veranstaltungsort:
Nürtingen, Stuttgarter Str. - Abfahrt Galgenbergstr., Sportplatz "Auf der Schreibere"
(Hauptzufahrt ist ausgeschildert)
Ausstellungsleiter:
Susanna Reith, Kaiserbacher Str. 20, 70374 Stuttgart, Tel. 0177-7997089
oder 0711-5201124, [email protected]
Zuchtrichter:
Bettina Smith-Horn (D)
Meldestelle:
Dr. Peter Ijewski, Mozartstr. 18, 72160 Horb, Tel. 07451-51455, Fax 07451-51456,
[email protected]
Durchführung:
Landesgruppe Baden-Württemberg
Einlass der Hunde:
12.30 Uhr
Eröffnung der Ausstellung:
14.00 Uhr
Mindestalter für die ZTB:
12 Monate vollendet
– Wurftag 30.07.2015 oder früher
Mindestalter f. d. Übernahme:
15 Monate vollendet
– Wurftag 30.04.2015 oder früher
Mindestalter f. d. Formwert:
6 Monate vollendet
– Wurftag 30.01.2016 oder früher
Gebühren für die ZTB:
35,00 € je Hund inkl. Verhaltensprüfung nach den ZEB
Gebühren für die Übernahme:
50,00 € je Hund
Gebühren für den Formwert:
Hunde im Alter von 6 – 9 Monate: 10 €, ältere Hunde 16 €
Online-Meldung:
www.jagspaniel-klub.de oder www.ausstellungen.spaniels.de
Beginn des Richtens:
14.00 Uhr
Meldeschluss am 24.07.2016
Keine Nachmeldung für ZTB am Ausstellungstag möglich!
Meldungen für Formwertvergabe bis 13:00 Uhr am Ausstellungstag möglich!
Formwert:
Die zur ZTB gemeldeten Hunde erhalten keinen Formwert.
Die zur Übernahme gemeldeten Hunde erhalten weder eine Zuchtzulassung noch einen Formwert.
Die für den Formwert gemeldeten Hunde
6 – 9 Monate: vielversprechend (vv), versprechend (v), wenig versprechend (wv)
Ältere Hunde: Vorzüglich (V), Sehr gut (SG), Gut (G), Genügend (Ggd), Disqualifiziert (Disq)
Ein Hund, der sich nicht bewerten lässt, bleibt „ohne Bewertung“. Als „zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn
des Bewertens aus dem Ring genommen wird. Als „“fehlt“ wird ein Hund behandelt, der nicht zur Ausstellung
erschienen ist.
Einen Rechtsanspruch auf Bewertungen oder Formwert kann nicht geltend gemacht werden.
Zahlung:
Ein Hund gilt dann als angenommen, wenn die Zahlung bis zum Meldeschluss bzw. spätestens zum 24.07.2016
erfolgt ist an:
Dr. Peter Ijewski, Sonderkonto Ausstellung IBAN DE17 6425 1060 0013 3108 73 BIC SOLADES1FDS
Die Zahlung für gemeldete Hunde hat in jedem Fall zu erfolgen. Meldegeld ist Reuegeld.
Es gilt ein Ausstellungsverbot gemäß VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und
Ausland:
1. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gem. deutschem Tierschutzgesetz)
2. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine
entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.
Zulassung/Zutritt/Veterinärbestimmungen:
Zugelassen zur ZTB sind nur Hunde, die im Zuchtbuch des Jagdspaniel-Klub e. V. oder in einem vom VDH und der
FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind. Personen, die durch Beschluss von allen Veranstaltungen
ausgeschlossen wurden, dürfen keinen Hund ausstellen.
Alle Hunde müssen nachweislich mindestens 3 Wochen und höchstens 12 Monate vor der Schau gegen Tollwut
geimpft sein. Eine längere Gültigkeitsdauer als 12 Monate muss im Impfausweis/EU-Heimtierpass im Feld „Gültig
bis“ eingetragen sein. Der Impfpass ist vorzulegen. Hunde aus Tollwut-Sperrbezirken benötigen ein
amtstierärztliches Attest (nicht älter als 5 Tage!). Wer kranke Hunde in eine Zuchtschau einbringt, haftet für die
daraus entstehenden Folgen.
Die VDH Zuchtschauordnung kommt vorbehaltlos zur Anwendung.
Nachweise zur ZTB:
Der Meldung bitte eine Kopie der Ahnentafel beilegen.
Die
Original-Ahnentafel/Abstammungsnachweis
sind
am
Ausstellungstag
mitzubringen.
Alle
Eigentümer/Miteigentümer müssen in der Original-Ahnentafel bzw. im Original-Abstammungsnahweis eingetragen
sein.
Eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung (ZTB) ist nur möglich, wenn die Original-Ahnentafel/Abstammungsnachweis vorgelegt werden kann und wenn der Hund eindeutig zu identifizieren ist (lesbare Tätowierungsnummer
bzw. ID-Nr.).
Ein Lesegerät für die ID-Nr. wird von der Ausstellungsleitung bereitgestellt.