JAGDSPANIEL-KLUB e.V. Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH) - der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.) angeschlossen - und im Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV) http://www.jagdspaniel-klub.de Landesgruppe Baden-Württemberg Einladung zur Bezirkszuchtschau in Nürtingen am 30. Juli 2016 Geschützt vom Jagdspaniel-Klub e. V. Ausführung: Jagdspaniel-Klub e. V., Landesgruppe Baden-Württemberg Veranstaltungsort: Nürtingen, Stuttgarter Str. - Abfahrt Galgenbergstr., Sportplatz "Auf der Schreibere" (Hauptzufahrt ist ausgeschildert) Ausstellungsleiter: Susanna Reith, Kaiserbacher Str. 20, 70374 Stuttgart, Tel. 0177-7997089 oder 0711-5201124, [email protected] Zuchtrichter: Bettina Smith-Horn (D) Meldestelle: Dr. Peter Ijewski, Mozartstr. 18, 72160 Horb, Tel. 07451-51455, Fax 07451-51456, [email protected] Durchführung: Landesgruppe Baden-Württemberg Einlass der Hunde: 12.30 Uhr Eröffnung der Ausstellung: 14.00 Uhr Mindestalter für die ZTB: 12 Monate vollendet – Wurftag 30.07.2015 oder früher Mindestalter f. d. Übernahme: 15 Monate vollendet – Wurftag 30.04.2015 oder früher Mindestalter f. d. Formwert: 6 Monate vollendet – Wurftag 30.01.2016 oder früher Gebühren für die ZTB: 35,00 € je Hund inkl. Verhaltensprüfung nach den ZEB Gebühren für die Übernahme: 50,00 € je Hund Gebühren für den Formwert: Hunde im Alter von 6 – 9 Monate: 10 €, ältere Hunde 16 € Online-Meldung: www.jagspaniel-klub.de oder www.ausstellungen.spaniels.de Beginn des Richtens: 14.00 Uhr Meldeschluss am 24.07.2016 Keine Nachmeldung für ZTB am Ausstellungstag möglich! Meldungen für Formwertvergabe bis 13:00 Uhr am Ausstellungstag möglich! Formwert: Die zur ZTB gemeldeten Hunde erhalten keinen Formwert. Die zur Übernahme gemeldeten Hunde erhalten weder eine Zuchtzulassung noch einen Formwert. Die für den Formwert gemeldeten Hunde 6 – 9 Monate: vielversprechend (vv), versprechend (v), wenig versprechend (wv) Ältere Hunde: Vorzüglich (V), Sehr gut (SG), Gut (G), Genügend (Ggd), Disqualifiziert (Disq) Ein Hund, der sich nicht bewerten lässt, bleibt „ohne Bewertung“. Als „zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertens aus dem Ring genommen wird. Als „“fehlt“ wird ein Hund behandelt, der nicht zur Ausstellung erschienen ist. Einen Rechtsanspruch auf Bewertungen oder Formwert kann nicht geltend gemacht werden. Zahlung: Ein Hund gilt dann als angenommen, wenn die Zahlung bis zum Meldeschluss bzw. spätestens zum 24.07.2016 erfolgt ist an: Dr. Peter Ijewski, Sonderkonto Ausstellung IBAN DE17 6425 1060 0013 3108 73 BIC SOLADES1FDS Die Zahlung für gemeldete Hunde hat in jedem Fall zu erfolgen. Meldegeld ist Reuegeld. Es gilt ein Ausstellungsverbot gemäß VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland: 1. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gem. deutschem Tierschutzgesetz) 2. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen. Zulassung/Zutritt/Veterinärbestimmungen: Zugelassen zur ZTB sind nur Hunde, die im Zuchtbuch des Jagdspaniel-Klub e. V. oder in einem vom VDH und der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind. Personen, die durch Beschluss von allen Veranstaltungen ausgeschlossen wurden, dürfen keinen Hund ausstellen. Alle Hunde müssen nachweislich mindestens 3 Wochen und höchstens 12 Monate vor der Schau gegen Tollwut geimpft sein. Eine längere Gültigkeitsdauer als 12 Monate muss im Impfausweis/EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ eingetragen sein. Der Impfpass ist vorzulegen. Hunde aus Tollwut-Sperrbezirken benötigen ein amtstierärztliches Attest (nicht älter als 5 Tage!). Wer kranke Hunde in eine Zuchtschau einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Die VDH Zuchtschauordnung kommt vorbehaltlos zur Anwendung. Nachweise zur ZTB: Der Meldung bitte eine Kopie der Ahnentafel beilegen. Die Original-Ahnentafel/Abstammungsnachweis sind am Ausstellungstag mitzubringen. Alle Eigentümer/Miteigentümer müssen in der Original-Ahnentafel bzw. im Original-Abstammungsnahweis eingetragen sein. Eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung (ZTB) ist nur möglich, wenn die Original-Ahnentafel/Abstammungsnachweis vorgelegt werden kann und wenn der Hund eindeutig zu identifizieren ist (lesbare Tätowierungsnummer bzw. ID-Nr.). Ein Lesegerät für die ID-Nr. wird von der Ausstellungsleitung bereitgestellt.
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