Öffnungszeiten des Rathauses Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 13.30 – 17.00 Uhr Donnerstag: 16.30 – 19.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Ortsvorsteherin: Donnerstag: 16.00 –19.00 Uhr, Freitag: 08.00 – 10.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt ist am Mittwoch, 13.00 Uhr Tel. 07423 / 2234, Fax: 07423 / 870815, E-Mail: [email protected] Nr. 31 AMTLICHE 19. August 2016 BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Jahresprogramm 2017 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat das Jahresprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ aktuell ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 09. Juli 2014 ergänzt am 19. April 2016 sowie die Bekanntmachung vom 22. Juli 2016. Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes. Dabei gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die Förderung von Investitionen wird auf folgende Schwerpunkte konzentriert: Wohnen Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflech- tung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Grundversorgung Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Arbeiten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten. Gemeinschaftseinrichtungen Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben und die aktivierten Eigenleistungen bei Unternehmen. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg. de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx oder unter www.oberndorf.de abgerufen werden. Maßnahmen, die vor einer Bewilligung begonnen werden sind nicht förderfähig, d. h. keine vorzeitige Auftragsvergabe und kein vorzeitiger Grunderwerb. Mit einer Förderentscheidung kann frühestens im April 2017 gerechnet werden. 2 Die Anträge für das Programmjahr 2017 mit allen erforderlichen Anlagen sind bis zum 07. Oktober 2016 (ELR) bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N. in 5-facher Ausfertigung einzureichen. Frau Götz und Herr Lübke (Tel. 07423/77-1205, 77-1300) stehen Ihnen für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung. Hinweis auf die Förderlinie „Spitze auf dem Land“! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014 – 2020 „Innovation und Energiewende“ Grundlage für diese Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 09. Juli 2014 ergänzt am 19. April 2016. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare sowie die Ausschreibung vom 10.02.2015 können unter der Internetadresse www.efre-bw.de oder unter www.oberndorf.de abgerufen werden. Die Anträge hierzu sind bis zum 12. September 2016 in 2-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N. abzugeben. Oberndorf a. N., 13.08.2016 Lothar Kopf Erster Beigeordneter An der Grundschule Lindenhof suchen wir für das kommende Schuljahr Mitarbeiter/innen für die Schülerbetreuung (Verlässliche Grundschule / flexible Nachmittagsbetreuung) Wir wünschen uns geeignete Personen, die Erfahrung und Freude haben im Umgang mit Kindern. Pädagogische Kenntnisse wären von Vorteil. Der Umfang der Beschäftigung (an Schultagen, jeweils vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss) richtet sich nach dem Betreuungsbedarf (ungefähr 12 h/Woche). Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung, die Sie bitte bis zum 29.08.2016 an das Personalamt der Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. richten. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Giebel unter der Rufnummer 07423/77-1120 zur Verfügung. Näheres zu unserer Verwaltung unter www.oberndorf.de Mobile Geschwindigkeitsüberwachung durch den Landkreis Geschwindigkeitskontrollen am 18.07.2016 von 12:03 bis 13:15 Uhr in Oberndorf a. N. - Beffendorf, K5522, Bösinger Straße, bei Haus Nr. 69: gemessene Fahrzeuge 292 Beanstandungen 19 = 6,51 % gemessene höchste Geschwindigkeit 75 km/h (zul. Höchstgeschw. 50 km/h) Geschwindigkeitskontrollen am 18.07.2016 von 13:25 bis 14:39 Uhr, Gem. Oberndorf a. N. - Beffendorf, L419, Beffendorf – Waldmössingen: Gemessene Fahrzeuge 448 Beanstandungen 3 = 0,67 % Gemessene höchste Geschwindigkeit 112 km/h (zul. Höchstgeschw. 100 km/h) Mülltermine Mi., 24.08.16 Biomüll Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende und wochentags in der Nacht: bundesweit einheitliche kostenlose Rufnummer: 116 117. Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen (1. OG. Hauptgebäude): Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung), Tel. 01805 -19292410. Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte am SRHKrankenhaus Oberndorf: Am Wochenende und an den Feiertagen von 09 – 20 Uhr ohne vorherige Anmeldung. Apotheken-Notdienst: Sa., 20.08.16 Lindenhof Apotheke, Oberndorf a.N. Mörikeweg 4, Tel. 07423 - 5770 So., 21.08.16 Stadt Apotheke, 72175 Dornhan Obere Torstraße 29, Tel. 07455 - 1355 - Evtl. Änderungen entnehmen Sie bitte der Tageszeitung. – Not- und Bereitschaftsdienste: Sozialstation Oberndorf....................Tel. 07423 / 950950 Ökum. Hospizgruppe Oberndorf.......Tel. 0151-17139509 Feuerwehr, DRK-Rettungsdienst, Notarzt...........Tel. 112 Zahnärztliche Notrufnummer…...Tel. 0180 / 3222555-15 Polizei (vertrauliches Telefon)..............Tel. 0741 / 46796 VEREINSNACHRICHTEN Sportverein Beffendorf e.V. SVB sagt Danke! Etwas verspätet möchte sich der SVB bei allen Teilnehmerinnen, freiwilligen HelferInnen, UnterstützerInnen und Gästen bei unserem Sportwochenende vom 22.0725.07.2016 bedanken. Besonders Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung bei, der Hagen Henker Zunft Beffendorf dem MGV Harmonie Beffendorf dem Jugendclub Beffendorf dem Akkordeon-Orchester Beffendorf und der Kirchengemeinde dem DRK Oberndorf der Familie Hils für das Herrichten und Bereitstellen der Wiese neben dem Sportgelände. Das Fußballwochenende war ein großer Erfolg für den Verein und das Team rund um die neue Vorstandschaft. 3 SGM VFB Bösingen II/ SV Beffendorf SGM VFB Bösingen III/ SV Beffendorf II Die beiden Spielgemeinschaften starten am Wochenende in die neue Saison 2016/2017. Auf dem Sportgelände in Beffendorf findet am Freitag den 19.08.2016 um 19:00 Uhr das erste Rundenspiel in der Kreisliga B der SGM VFB Bösingen III/ SV Beffendorf statt. SGM VfB Bösingen III/ SV Beffendorf II -:- FC Hardt II Am Sonntag den 21.08.2016 um 15:00 Uhr bestreitet die SGM VFB Bösingen II/ SV Beffendorf ihr erstes Rundenspiel in der Bezirksliga beim SV Seedorf. SGM VFB Bösingen II/ SV Beffendorf -:- SV Seedorf Beide Mannschaften würden sich über viele Fans freuen. Natürlich gibt es zur neuen Runde am Stellenrain wieder die bekannte Stadionwurst, mit der üblichen Auswahl an Getränken. Bei allen Spielen die in Beffendorf stattfinden gibt es die Möglichkeit im Sportheim Sky und somit die erste und zweite Bundesliga zu schauen. Näheres zu Öffnungszeiten während des Spielbetriebs, der Bundesliga 1 und 2, sowie Champions Leauge, Europa Leauge und DFB Pokal gibt’s im nächsten Mitteilungsblatt. Wir freuen uns auf einen guten Start in die neue Runde. Euer SVB Vereinsausflug Radfahrverein "Wandervogel" Hiermit möchten wir unsere passiven Mitglieder ermutigen, sich zu unserem Vereinsausflug am Sonntag, 18. September, anzumelden. Als Ziel haben wir die Gegend um Bad Wurzach ausgewählt. Als Höhepunkt sehen wir die Fahrt mit dem "Torfbähnle" an. Ein gemütlicher Abschluss soll auch nicht fehlen. Der Eigenanteil für Mitglieder beträgt nur 10.--€, für Nichtmitglieder 15.--. Die Anmeldung soll bis spätestens 3. September telefonisch beim 1. Vorsitzenden Imanuel Späth, Tel. 6197, erfolgen. Hagen-Henker Zunft Beffendorf „Hock am Stall“ 26.08.2016 ab 19.00 Uhr Auch in diesem Jahr möchten wir die Urlaubszeit bei einem gemütlichen Hock am Stall ausklingen lassen. Hierzu laden wir alle recht herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auf Euer Kommen freut sich der Elferrat mit Präsident Franz Kern ---VORANZEIGE--- Hohlgassenfest Auch in diesem Jahr wollen wir wieder ein Hohlgassenfest stattfinden lassen und möchten jetzt schon die Einwohnerschaft recht herzlich dazu einladen. Termin ist am Samstagabend, 27. und Sonntag, 28. August, wie die letzten Jahre im Bereich Hohlgasse / Schmiedgasse. Für das leibliche Wohl und ordentliche Stimmungsmusik wird wieder ausgiebig gesorgt sein. Am Sonntag bieten wir nach dem Frühschoppen einen Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen an. Auf Euer Kommen freut sich Das Festteam SONSTIGES Spende Blut, rette Leben! Blut ist lebenswichtig und nicht künstlich herstellbar. Blutspenden sind daher nötig und ohne Alternative. Jeden Tag werden knapp 15.000 Blutspenden gebraucht, damit die Patienten in Deutschland versorgt werden können. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher um Ihre Blutspende am: Mittwoch, dem 07.09.2016 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Neckarhalle, Austraße 12, 78727 OBERNDORF Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Blutspende mit! ZUMBA Beginn 14.09., immer mittwochs von 20.30 – 21.30 Uhr in der Flößerhalle Altoberndorf, 12 Abende. Mitglieder 35 €, Nichtmitglieder 50 €. Infos und Anmeldung bei Jacqueline Wessel, Tel. 015172204022 oder unter turnverein-altoberndorf@ arcor.de. Sommerfest der Kleintierzüchter Der Kleintierzuchtverein Oberndorf veranstaltet am Sonntag, den 28. August, sein diesjähriges Sommerfest beim Vereinsgebäude in Oberndorf-Bochingen. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr, für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Auch Kaffee und Kuchen werden angeboten. Wir freuen uns auf Sie und wünschen viel Spaß! Turnverein Bochingen - Basar "Alles fürs Kind" und Bücher-Basar für Erwachsene Der Turnverein Bochingen veranstaltet am Samstag, 17. September 2016 von 10.00 – 12.00 Uhr (Bitte die neue Uhrzeit beachten!) wieder einen Basar "Alles fürs Kind", sowie einen Bücher-Basar für Erwachsene auf Kommissionsbasis. Verkauft werden Herbst-/Winterbekleidung bis Größe 164, Babyausstattung, Spielsachen aller Art, Kinderwagen, Autositze, Maxi Cosi, Schlitten und vieles mehr, so- 4 wie Bücher für Erwachsene. Ebenso wird auch Kaffee und Kuchen angeboten (auch zum Mitnehmen). Verkaufslisten gibt es am Dienstag, 30.08.2016, 06.09.2016 und 13.09.2016 von 17.00 – 18.00 Uhr; sowie am Freitag, 02.09.2016 und 09.09.2016 von 17.00- 18.00 Uhr im Vereinszimmer der Turnhalle. Infos gibt es bei Gabi Federer, Tel. 07423 -1224 // Email: [email protected] Ökumenische Hospizgruppe Raum Oberndorf a/N und Trauerbegleitung Ökumenische Hospizgruppe Raum Oberndorf a/N: Ehrenamtliche, kostenlose Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus. Kontakt und Information: Handy 0151 171 395 09 E-Mail: [email protected] Trauerbegleitung: Tel. 0160/97879067 WIR FREUEN UNS ÜBER NEUE MITARBEITER UND BERATEN SIE GERNE UNVERBINDLICH Jugend- und Versorgungsamt des Landkreises Rottweil Laufend Pflegefamilien gesucht Die kleine Sophie (4 Jahre alt) ist in ihrer Familie manchmal in Not. Ihre Eltern sind nicht in der Lage, das alltägliche Leben mit ihrem Kind geregelt zu bekommen. Aufgrund ihrer eigenen Lebensproblematik sind sie sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihrer Tochter keine verlässlichen Eltern sein. Die Mutter gerät aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in eine schwere Krise, der Vater hat mit Arbeitslosigkeit und Alkoholabhängigkeit zu kämpfen. Sophie fällt im Kindergarten auf, da sie selten ein Vesper dabei hat, unregelmäßig kommt und häufig Schwierigkeiten mit anderen Kindern hat. Sie ist laut und löst Ärger mit Schlägen. Manchmal wirkt Sophie traurig und verzweifelt. Sie sitzt dann in einer Ecke und weint. Nach erfolglosen Gesprächsversuchen mit den Eltern verständigen Sophies Erzieherinnen das Jugendamt. Mit den Eltern wird gemeinsam nach Lösungen gesucht um die Familiensituation zu stabilisieren. Allerdings zeigen sich die Eltern in der Zusammenarbeit sehr unzuverlässig, sie wollen sich trennen, sind nur noch mit sich selbst beschäftigt und immer weniger zuhause. Sophie wird in ihrem Verhalten auffälliger, sie nässt wieder ein und hat schon bei Nachbarn zu später Stunde um Essen nachgefragt. Im Kindergarten ist sie kaum noch. So, wie in diesem frei erfundenen Beispiel von Sophie, stellt sich die Arbeit für die Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter des Jugendamtes Rottweil manches Mal dar. Sie versuchen in dieser prekären Situation die Eltern davon zu überzeugen, dass ein Verbleib von Sophie in der Familie nicht mehr verantwortet werden kann. Sophie soll in eine Pflegefamilie. Das Jugendamt prüft bei jedem Kind, welches nicht mehr in seiner Familie bleiben kann, ob die Aufnahme in einer Pflegefamilie in Betracht kommt. Hierbei spielen die Eigenschaften des Kindes sowie die Lebenssituation der möglichen Pflegefamilie eine wichtige Rolle. Pflegefamilien sind auf ihrem Weg mit dem Kind nicht alleine. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil bereiten die Familien auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vor und begleiten die Familie in der Zeit des Pflegeverhältnisses. Daneben werden für Pflegeeltern Weiterbildung durch regelmäßige Seminare und Supervision angeboten. Selbstverständlich müssen die Pflegeltern den Lebensunterhalt des Pflegekindes nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, sondern das Jugend- und Versorgungsamt gewährt ausreichend monatliche Pflegegeldleistungen und Beihilfen bei besonderen Anlässen. Um Kindern wie Sophie eine Kindheit in einer Familie zu ermöglichen, suchen die Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil laufend kinderliebe Familien, welche bereit sind ein Kind oder auch einen Jugendlichen bei sich aufzunehmen. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes des Jugendund Versorgungsamtes Rottweil informieren Sie gerne, auch unverbindlich und freuen sich Sie kennenzulernen. Sie erreichen uns unter folgenden 0741/244-293; -268; -297; -363 Email: [email protected] Telefonnummern: Leistungen aus dem Bildungspaket rechtzeitig beantragen: Unterstützung für Schülerbeförderung, Sportverein, Mittagessen, Klassenfahrt Kinder und Jugendliche erhalten mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabepakets finanzielle Unterstützung. Das gilt bei Ausflügen und Klassenfahrten, beim Schulbedarf, bei den Schülerbeförderungskosten, bei der Lernförderung beispielsweise durch Nachhilfe, beim Mittagessen und bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Darauf weist jetzt vorsorglich das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis in einer Presseinformation hin. Unterstützung aus dem Bildungspaket können Eltern für ihre Kinder dann beantragen, wenn sie Leistungen vom Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis wie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld oder Sozialhilfe über das Sozialamt erhalten. Sie können auch anspruchsberechtigt sein, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Ansprechpartner für Fragen der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis sind die jeweiligen Mitarbeiter des Jobcenters. Anträge für das Bildungspaket können direkt am Empfang abgeholt werden. Für Empfänger von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld und Kinderzuschlag stehen die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes, Abteilung Bildung und Teilhabe im Büro 1.50 des Jobcenters im Gebäude der Agentur für Arbeit, Lantwattenstraße 2 in Villingen zur Verfügung. Die Anträge können auch von den Internetseiten des Landratsamtes beziehungsweise des Jobcenters SchwarzwaldBaar-Kreis heruntergeladen werden. Berufsausbildungsbeihilfe - Damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert . Die Berufsausbildungsbeihilfe kann jungen Menschen eine Ausbildung in einer anderen Stadt ermöglichen. . Monatlich profitieren 280 Auszubildende im Bezirk der Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen von der Berufsausbildungsbeihilfe 5 . Knapp eine Million Euro Berufsausbildungsbeihilfe helfen damit Jugendlichen und indirekt den Unternehmen bei der Nachwuchsgewinnung Junge Leute müssen oft feststellen, dass es mit einer Ausbildungsvergütung eng werden kann, wenn es darum geht, den Lebensunterhalt, Fahrkosten, Arbeitskleidung und Lernmittel zu bezahlen. Wer seine Berufsausbildung zudem in einer anderen Stadt oder Region antreten möchte und daher zusätzlich eine Wohnung mieten muss, stößt schnell an seine finanziellen Grenzen. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe eine wichtige Unterstützung sein, teilt die Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen in einer Presseinformation mit. Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Aus-bildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie die Leistung auch dann beziehen, wenn ihre Eltern in erreichbarer Nähe zum Ausbildungsbetrieb wohnen. Anspruch auf die Förderung haben aber auch junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen. Ebenso zählen behinderte und benachteiligte Jugendliche, denen von der Agentur für Arbeit ei-ne außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird, zu den Beziehern der Berufsausbildungsbeihilfe. Für schulische Ausbildungen kann allerdings keine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Unterbringung ab. Eigenes Einkommen, etwa die Ausbildungsvergütung, oder das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten wird angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge überschreitet. Wer selbst prüfen möchte, ob und in welcher Höhe Berufsausbildungsbei-hilfe zusteht, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de Die Jugendlichen sollten den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend gezahlt werden kann, sondern frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wurde. Um gewährleisten zu können, dass die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt von Anfang an mit der Berufs-ausbildungsbeihilfe bestreiten können, ist es wichtig, dass die Jugendlichen ihre Anträge schnellstmöglich wieder einreichen. Der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag kann nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Sommerferien zur Berufsorientierung nutzen: BiZ in Rottweil und Villingen geöffnet Junge Menschen, die im September eine Lehre beginnen wollen aber noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten die Sommerferien zur weiteren beruflichen Information und Orientierung nutzen. Das empfehlen die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen. Es gibt noch weit mehr als 1.400 freie Ausbildungsstellen. Da aber nicht jeder eine Ausbildung in seinem Wunschberuf findet, ist es wichtig, Alternativen zu kennen und in Betracht zu ziehen. Personalchefs äußern immer wieder, dass sich viele Jugendliche vorab zu wenig über den Beruf informieren, für den sie sich bewerben. Statistisch wird etwa jedes vierte Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet. Das liegt oft daran, dass man sich seinen Traumberuf ganz anders vorgestellt hat oder bei der Berufswahl seine Fähigkeiten und Neigungen nicht richtig eingeschätzt hat und deshalb über- oder unterfordert war. Dabei sind die Informationsmöglichkeiten heute so gut wie nie. Die Berufsinformationszentren (BiZ) in Rottweil und Villingen sind die Top-Adressen für alle, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen. Hier finden Interessierte alle Informationen auf die es ankommt, zu Ausbildung, Studium, Beruf, Weiterbildung und Arbeitsmarkt. Im BiZ stehen Internet-Computer für die individuelle Recherche zu allen Fragen rund um Arbeit und Beruf zur Verfügung. Die Internetadresse www.dasbringtmichweiter.de ist ein guter Einstieg für die Berufswahlentscheidung. Der Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de bietet neben freien Ausbildungsstellen auch Informationen zu Berufsbildern (BERUFENET) oder zu schulischen Ausbildungsmöglichkeiten (KURSNET Deutschlands größte Datenbank für Aus- und Weiterbildung) sowie ein Berufswahlprogramm (Berufe-Universum). Das Online-Portal www.planet-beruf.de unterstützt junge Leute bei der Berufswahl und im Bewerbungsverfahren. Abiturienten erhalten unter www.abi.de Orientierungshilfen auf ihrem Weg zu Studium und Beruf. Die BiZ-Teams sind bei der Recherche gerne behilflich. Die Berufsinformationszentren in Rottweil (Neckarstraße 100) und Villingen-Schwenningen (Lantwattenstraße 2) sind auch während der Ferien von Montag bis Mittwoch von 7:30 - 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und am Freitag von 7:30 - 12:30 Uhr geöffnet. „ZEIT ZU ZWEIT“ – Einladung zum Ehe-Kurs Die kath. Seelsorgeeinheit Raum Oberndorf und die ev. KG Aistaig bieten ab September wieder einen gemeinsamen Ehekurs an. Der Ehekurs „Schritt für Schritt zu einer glücklichen und gesunden Partnerschaft“ startet am Samstag, den 24. September im ev. Gemeindehaus in Aistaig. Der Kurs richtet sich sowohl an Verheiratete, als auch an Menschen, die in einer festen Partnerschaft ohne Trauschein zusammen durchs Leben gehen. Der Kurs möchte das Beste aus einer Beziehung herausholen. Angeboten wird an sieben Abenden ein gemütliches Essen in angenehmer Atmosphäre. Im Laufe des Abends gibt´s dann einen interessanten, humorvollen Vortrag. Anschließend kann das Gehörte im Gespräch unter vier Augen vertieft werden. Es finden keine Gruppendiskussionen statt und niemand wird aufgefordert, mit Dritten über Persönliches zu sprechen. „Egal, ob Sie seit einem oder seit 61 Jahren zusammen sind, ob Sie eine starke Beziehung oder es gerade schwer miteinander haben: Besonders in herausfordernden Zeiten wie beispielsweise die Geburt eines Kindes, Kinder im Teenager-Alter oder Eintritt in den Ruhestand, kann dieser Kurs Sie unterstützen, in Ihre Beziehung zu investieren“ so die Veranstalter. Der Kurs ist auf christlichen Prinzipien aufgebaut. Dennoch ist er ausdrücklich so konzipiert, dass jedes Paar von dem Kurs profitiert, unabhängig ob es christlich orientiert ist oder nicht. Die Kurstermine sind: Samstag, 24. September, Samstag, 08., 15. + 29. Oktober, Samstag, 05., 12. + 26. November 2016, jeweils von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr im ev. Gemeindehaus in Oberndorf - Aistaig, Im Bühlgarten 10. Ein unverbindlicher und kostenfreier Informationsabend 6 mit schönem Abendessen findet am Samstag, 17. September um 19.30 Uhr statt. Um Anmeldung wird gebeten. Den Flyer mit weiteren Informationen gibt´s am Schriftenstand Ihrer Kirche. Anmeldungen und weitere Fragen an: Annette & Wolfang Haag, Tel.: 07423 / 8638984 (mail: [email protected]) oder Silke & Stephan Kopf, Telefon: 07423 / 83381 (mail: [email protected]) Katholische Kirchengemeinde St. Urban in Beffendorf Freitag, 19.08.2016 19.00 Uhr Abendmesse mit besonderem Gedenken an Marcel und Walter Born Sonntag, 21.08.2016 – 21. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Eucharistiefeier mit besonderem Gedenken an Heinrich Benz; Helene, Hugo und Klaus Kopf; Elise und Alois Mauch; Johanna und Franz Wehl Donnerstag, 25.08.2016 19.00 Uhr Rosenkranzgebet um geistliche Berufe Samstag, 27.08.2016 14.00 Uhr Trauung Katharina Winkler und Markus Rahm Sonntag, 28.08.2016 – 22. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier 19.00 Uhr Andacht Zum Ministrantendienst eingeteilt sind: Freitag, 19.08.2016, 19.00 Uhr Moritz Lauble, Natalie Glunk, Sophia Kolb, Manuel Benz Sonntag, 21.08.2016, 9.00 Uhr Julian Glunk, Samuel Patolla, Hannah Staiger, Luisa Benz, Fabian Frey, Valentin Kolb, Vivien Haaga, Vanessa Haaga. Samstag, 27.08.2016, 14.00 Uhr Florian Mayerhofer, Pauline Kopf Verabschiedung von Ute Lauble aus Schülergottesdienst-Team der Kirchengemeinde Über 15 Jahre lang hat Ute Lauble im Schülergottesdienst-Team der Kirchengemeinde St. Urban Beffendorf mitgewirkt. Das Team besteht aus derzeit acht Frauen, die im Wechsel mit dem Seelsorge-Team am Mittwochmorgen mit den Schülern der Grundschuldklassen 1 – 4 Schülergottesdienst feiern. Dabei wird gebetet, gesungen und geklatscht; Geschichten aus der Bibel gehört, von Gott und Jesus erzählt, über Freundschaft und Nächstenliebe geredet. Nun scheidet Ute Lauble aus beruflichen Gründen, aber schweren Herzens, aus dem Team aus, denn auch nach so vielen Jahren hatte es ihr immer noch Spaß gemacht, die Kinder „für die Sache Jesu zu begeistern“. Mit einem Wellness-Gutschein und einem kleinen Blumengruß bedankte sich die Kirchengemeinde Beffendorf herzlich für ihr langjähriges Engagement. ANZEIGEN Geflügelverkauf Gieseker Dienstag, 23.08.2016 um 18.15 Uhr beim Rathaus Beffendorf Fon: 02353 7000-0 - www.gefluegelhof-gieseker.de
© Copyright 2024 ExpyDoc