Fachschule, die eine abgeschlossene

FACHSCHULE, DIE EINE ABGESCHLOSSENE
BERUFSAUSBILDUNG VORAUSSETZT
Beim Besuch einer Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
besteht ein Wahlrecht zwischen Schüler-BAföG und AFBG.
In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch im Amt für
Ausbildungsförderung, damit die günstigere Variante für Sie gemeinsam ermittelt werden kann
(siehe Sprechzeiten)
Zuständigkeit (bei Schulbesuch ab 01.08.2016)
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Stadtgebiet in Kaufbeuren haben:
 Ja: dann Amt für Ausbildungsförderung in Kaufbeuren
 Nein: kreisfreie Stadt oder Landratsamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Mit welchen Leistungen kann ich maximal monatlich rechnen?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich elternabhängig. Eventuelle Ausnahmen (z.B. langer
Erwerbstätigkeitszeiten) werden von Amts wegen überprüft.
Ausbildungsstätte
Auszubildende/r wohnt
bei seinen Eltern
Fachschule, deren Besuch
397,- €
eine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt ab 01.08.2016: 424,- €
Auszubildende/r wohnt
nicht bei den Eltern
572,- €
ab 01.08.2016: 622,- €
Die Förderung erfolgt zu 100 % als Zuschuss. Zurückgezahlt müssen nur Beträge, die zu Unrecht
ausgezahlt wurden (z.B. verspätete Mitteilung bei Schulabbruch, nachträgliche Rückforderung auf
Grund falscher Angaben).
Welche Unterlagen muss ich für meinen Antrag einreichen: (Download der
bundeseinheitlichen Formblätter möglich unter http://www.bafög.de/de/alle-formblaetter-433.php)
Die Aufzählung ist nur vorbehaltlich und deckt alle gängigen Formblätter und Bescheinigungen ab weitere Unterlagen können von den jeweiligen Sachbearbeitern bei der Bearbeitung nachgefordert
werden!
1. BAföG-Antrag (Formblatt 1)
nichtzutreffende Zeilen im Antrag bitte streichen
bitte beachten Sie im Merkblatt „Erläuterungen zum Formblatt 1“ die Zeile 90!
2. Schulischer beruflicher Werdegang (Anlage zum Formblatt 1)
nur beim Erstantrag
3. Bankbestätigung
eine Bankbestätigung je Bank
Kontostand zum Tag der Antragsstellung (maximale Abweichung +/- 14 Tage)
WICHTIGER HINWEIS: unten stehende Erklärung auf Bankbestätigung selbst ausfüllen und
unterschreiben
4. Angaben zum Kraftfahrzeug
auch ausfüllen, wenn Sie kein Kraftfahrzeug in Ihrem Eigentum haben
5. Angaben zu kapitalbildenden Versicherungen/Riester-Rente Zusatzblatt Versicherung
von Ihrem Versicherungsgeber auszufüllen
WICHTIGER HINWEIS für Riester-Rente: zusätzlich Bescheinigung nach § 92
Einkommenssteuergesetz aus dem Vorjahr in Kopie beilegen
6. Krankenversicherungsbescheinigung
nur wenn Sie selbst krankenversichert oder bei den Eltern privat krankenversichert sind
vom Versicherungsgeber ausfüllen lassen
(sollten Sie innerhalb des Bewilligungszeitraums zur eigenen Krankenversicherung wechseln,
bitte entsprechend durch Bestätigung - spätestens bis 3 Monate nach dem Wechsel –
einreichen, da sonst keine rückwirkende Erstattung möglich)
7. Außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht
Kopie des Mietvertrages
8. Beschäftigung während des Bewilligungszeitraumes beabsichtigt
- kurze schriftliche Erklärung zu Art und Umfang der Beschäftigung, Höhe des monatlichen
maximalen Brutto-Verdienstes, voraussichtlicher Arbeitgeber
und
- Arbeitsvertrag in Kopie beilegen (kann nachgereicht werden)
Anmerkung zu Einkommen im Bewilligungszeitraum:
Sie können monatlich bis max. 450,00 € brutto – neben der schulischen Ausbildung –
hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des BAföG hat. Grundlage der
Berechnung ist dabei immer das gesamte Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum, das
gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt wird.
Ihre Auskunftspflicht zur Angabe von Einkünften im Bewilligungszeitraum und der
Änderung der Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum besteht im Übrigen
unabhängig von der Höhe des Einkommens (auch wenn das Einkommen keine
Auswirkungen auf den monatlichen Bedarf hat). Die Verpflichtung besteht auch
dahingehend, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder
über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind,
unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Ausgenommen hiervon sind
Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge. Verstöße gegen diese
Verpflichtung können gemäß § 58 BAföG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
9. Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag (Anlage 2 zu Formblatt 1)
sofern Sie mit Kindern unter 10 Jahren in einem Haushalt leben
10. Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2)
von der Ausbildungsstätte auszufüllen
11. Formblatt 3 für Einkommen Eltern und/oder Ehegatte Formblatt 3
pro Elternteil mit Einkommen ein Formblatt 3 – Nichtzutreffende Felder bitte immer streichen
WICHTIGER HINWEIS: Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn
des Bewilligungszeitraumes, z.B.
Antrag im Mai 2015: Nachweise über das Kalenderjahr 2013
Antrag im Januar 2016: Nachweise über das Kalenderjahr 2014
mögliche Einkommensnachweise, die Sie in Kopie bitte einreichen:
 Kopie des vollständigen Einkommen- und ggf. des Kirchensteuerbescheides des
vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Ausbildung bzw. Antragstellung (mit allen
Seiten des Erläuterungsteils beim Einkommenssteuerbescheid)
 Lohnersatzleistungen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des
Bewilligungszeitraumes - zum Beispiel:
o Kopie des Arbeitslosengeld I – Bescheides/e oder
o Kopie des/der Arbeitslosengeld II Bescheide/s (komplettes vorletztes
Kalenderjahr) oder jeweils Bestätigung über Gesamtauszahlungsbetrag des
jeweiligen Leistungsträgers.
 geringfügige Beschäftigung (Wichtig - im Formblatt 3 in Zeile 64 eintragen): alle
Lohnabrechnungen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des
Bewilligungszeitraumes
oder
 Lohnsteuerjahresbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn d.
Bewilligungszeitraumes
 Eltern in Rente: Kopie des Erstbewilligungsbescheides der Rente, sowie Kopie der
Rentenanpassung des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des
Bewilligungszeitraumes
 Für Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer: Kopie des Gewerbesteuerbescheides des
vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.
 Altersvorsorgebeiträge der Eltern:
Bescheinigung nach § 92 Einkommenssteuergesetzes (für das vorletzte Kalenderjahr
vor Beginn des Bewilligungszeitraumes)
Hinweis: Sofern Ihre Eltern die Mitwirkung verweigern und Ihnen das Formblatt 3 und die
erforderlichen Einkommensnachweise nicht aushändigen sollten:
Verweigern Ihre Eltern die Mitwirkung bei der Einreichung der Einkommensunterlagen
(Formblatt 3 und Einkommensnachweise) bzw. stellen Sie Ihnen den erforderlichen
Gesamtunterhaltsbedarf bzw. den per Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zur
Verfügung, können Sie einen Vorausleistungsantrag (Formblatt 8) stellen (Vollständig
ausfüllen und unterschreiben/Nichtzutreffendes bitte deutlich streichen).
Sofern bereits vor der Antragsstellung ein angespanntes Verhältnis zu Ihren Eltern oder
einem Elternteil besteht, bitten wir Sie um eine Antragsstellung mindestens 3-4
Kalendermonate vor dem Beginn der Ausbildung. Das Vorausleistungsverfahren ist ein sehr
langwieriges Verfahren und Sie vermeiden mit frühzeitiger Antragsstellung, dass Sie bei
Vorliegen einer Gefährdung Ihrer Ausbildung, ohne Fördermittel dastehen. Da das
Vorausleistungsverfahren zudem auch sehr komplex ist, ist eine persönliche Vorsprache beim
Amt für Ausbildungsförderung vor der Stellung eines Vorausleistungsantrages angeraten, um
offene Fragen zu klären und die Verfahrensweise genauer zu besprechen.