FACHSCHULE, DIE EINE ABGESCHLOSSENE BERUFSAUSBILDUNG VORAUSSETZT Beim Besuch einer Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt besteht ein Wahlrecht zwischen Schüler-BAföG und AFBG. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch im Amt für Ausbildungsförderung, damit die günstigere Variante für Sie gemeinsam ermittelt werden kann (siehe Sprechzeiten) Zuständigkeit (bei Schulbesuch ab 01.08.2016) Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Stadtgebiet in Kaufbeuren haben: Ja: dann Amt für Ausbildungsförderung in Kaufbeuren Nein: kreisfreie Stadt oder Landratsamt, in dessen Bezirk Sie wohnen Mit welchen Leistungen kann ich maximal monatlich rechnen? Die Förderung erfolgt grundsätzlich elternabhängig. Eventuelle Ausnahmen (z.B. langer Erwerbstätigkeitszeiten) werden von Amts wegen überprüft. Ausbildungsstätte Auszubildende/r wohnt bei seinen Eltern Fachschule, deren Besuch 397,- € eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt ab 01.08.2016: 424,- € Auszubildende/r wohnt nicht bei den Eltern 572,- € ab 01.08.2016: 622,- € Die Förderung erfolgt zu 100 % als Zuschuss. Zurückgezahlt müssen nur Beträge, die zu Unrecht ausgezahlt wurden (z.B. verspätete Mitteilung bei Schulabbruch, nachträgliche Rückforderung auf Grund falscher Angaben). Welche Unterlagen muss ich für meinen Antrag einreichen: (Download der bundeseinheitlichen Formblätter möglich unter http://www.bafög.de/de/alle-formblaetter-433.php) Die Aufzählung ist nur vorbehaltlich und deckt alle gängigen Formblätter und Bescheinigungen ab weitere Unterlagen können von den jeweiligen Sachbearbeitern bei der Bearbeitung nachgefordert werden! 1. BAföG-Antrag (Formblatt 1) nichtzutreffende Zeilen im Antrag bitte streichen bitte beachten Sie im Merkblatt „Erläuterungen zum Formblatt 1“ die Zeile 90! 2. Schulischer beruflicher Werdegang (Anlage zum Formblatt 1) nur beim Erstantrag 3. Bankbestätigung eine Bankbestätigung je Bank Kontostand zum Tag der Antragsstellung (maximale Abweichung +/- 14 Tage) WICHTIGER HINWEIS: unten stehende Erklärung auf Bankbestätigung selbst ausfüllen und unterschreiben 4. Angaben zum Kraftfahrzeug auch ausfüllen, wenn Sie kein Kraftfahrzeug in Ihrem Eigentum haben 5. Angaben zu kapitalbildenden Versicherungen/Riester-Rente Zusatzblatt Versicherung von Ihrem Versicherungsgeber auszufüllen WICHTIGER HINWEIS für Riester-Rente: zusätzlich Bescheinigung nach § 92 Einkommenssteuergesetz aus dem Vorjahr in Kopie beilegen 6. Krankenversicherungsbescheinigung nur wenn Sie selbst krankenversichert oder bei den Eltern privat krankenversichert sind vom Versicherungsgeber ausfüllen lassen (sollten Sie innerhalb des Bewilligungszeitraums zur eigenen Krankenversicherung wechseln, bitte entsprechend durch Bestätigung - spätestens bis 3 Monate nach dem Wechsel – einreichen, da sonst keine rückwirkende Erstattung möglich) 7. Außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht Kopie des Mietvertrages 8. Beschäftigung während des Bewilligungszeitraumes beabsichtigt - kurze schriftliche Erklärung zu Art und Umfang der Beschäftigung, Höhe des monatlichen maximalen Brutto-Verdienstes, voraussichtlicher Arbeitgeber und - Arbeitsvertrag in Kopie beilegen (kann nachgereicht werden) Anmerkung zu Einkommen im Bewilligungszeitraum: Sie können monatlich bis max. 450,00 € brutto – neben der schulischen Ausbildung – hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des BAföG hat. Grundlage der Berechnung ist dabei immer das gesamte Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum, das gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt wird. Ihre Auskunftspflicht zur Angabe von Einkünften im Bewilligungszeitraum und der Änderung der Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum besteht im Übrigen unabhängig von der Höhe des Einkommens (auch wenn das Einkommen keine Auswirkungen auf den monatlichen Bedarf hat). Die Verpflichtung besteht auch dahingehend, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Ausgenommen hiervon sind Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge. Verstöße gegen diese Verpflichtung können gemäß § 58 BAföG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 9. Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag (Anlage 2 zu Formblatt 1) sofern Sie mit Kindern unter 10 Jahren in einem Haushalt leben 10. Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2) von der Ausbildungsstätte auszufüllen 11. Formblatt 3 für Einkommen Eltern und/oder Ehegatte Formblatt 3 pro Elternteil mit Einkommen ein Formblatt 3 – Nichtzutreffende Felder bitte immer streichen WICHTIGER HINWEIS: Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes, z.B. Antrag im Mai 2015: Nachweise über das Kalenderjahr 2013 Antrag im Januar 2016: Nachweise über das Kalenderjahr 2014 mögliche Einkommensnachweise, die Sie in Kopie bitte einreichen: Kopie des vollständigen Einkommen- und ggf. des Kirchensteuerbescheides des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Ausbildung bzw. Antragstellung (mit allen Seiten des Erläuterungsteils beim Einkommenssteuerbescheid) Lohnersatzleistungen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes - zum Beispiel: o Kopie des Arbeitslosengeld I – Bescheides/e oder o Kopie des/der Arbeitslosengeld II Bescheide/s (komplettes vorletztes Kalenderjahr) oder jeweils Bestätigung über Gesamtauszahlungsbetrag des jeweiligen Leistungsträgers. geringfügige Beschäftigung (Wichtig - im Formblatt 3 in Zeile 64 eintragen): alle Lohnabrechnungen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes oder Lohnsteuerjahresbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn d. Bewilligungszeitraumes Eltern in Rente: Kopie des Erstbewilligungsbescheides der Rente, sowie Kopie der Rentenanpassung des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes Für Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer: Kopie des Gewerbesteuerbescheides des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Altersvorsorgebeiträge der Eltern: Bescheinigung nach § 92 Einkommenssteuergesetzes (für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes) Hinweis: Sofern Ihre Eltern die Mitwirkung verweigern und Ihnen das Formblatt 3 und die erforderlichen Einkommensnachweise nicht aushändigen sollten: Verweigern Ihre Eltern die Mitwirkung bei der Einreichung der Einkommensunterlagen (Formblatt 3 und Einkommensnachweise) bzw. stellen Sie Ihnen den erforderlichen Gesamtunterhaltsbedarf bzw. den per Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zur Verfügung, können Sie einen Vorausleistungsantrag (Formblatt 8) stellen (Vollständig ausfüllen und unterschreiben/Nichtzutreffendes bitte deutlich streichen). Sofern bereits vor der Antragsstellung ein angespanntes Verhältnis zu Ihren Eltern oder einem Elternteil besteht, bitten wir Sie um eine Antragsstellung mindestens 3-4 Kalendermonate vor dem Beginn der Ausbildung. Das Vorausleistungsverfahren ist ein sehr langwieriges Verfahren und Sie vermeiden mit frühzeitiger Antragsstellung, dass Sie bei Vorliegen einer Gefährdung Ihrer Ausbildung, ohne Fördermittel dastehen. Da das Vorausleistungsverfahren zudem auch sehr komplex ist, ist eine persönliche Vorsprache beim Amt für Ausbildungsförderung vor der Stellung eines Vorausleistungsantrages angeraten, um offene Fragen zu klären und die Verfahrensweise genauer zu besprechen.
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