eine Herausforderung für Versicherer und Prüfer! Ausgabe 94

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Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen
Ausgabe 94, Juni/Juli 2016
Externe Prüfung unter Solvency II – eine
Herausforderung für Versicherer und Prüfer!
Im Juli 2015 hat die European Insurance and Occupational Pensions
Authority (EIOPA) eine Stellungnahme betreffend der Bedeutung der
Offenlegung von qualitativ-hochwertigen Informationen im sogenannten „Bericht über Solvabilität und
Finanzlage“ (SFCR) veröffentlicht.
Ziel des SFCR ist es, ab dem Stichtag
31.12.2016 jährlich die finanzielle
Situation von Versicherungsunternehmen transparenter darzustellen.
Die EIOPA vertritt dabei die Meinung, dass die externe Prüfung der
Hauptelemente des SFCR ein wirkungsvolles Instrument sein kann,
um die hohe Qualität der veröffentlichten Informationen zu gewährleisten. Die nationalen Gesetzgeber
müssen jedoch eine individuelle
Entscheidung über Art und Umfang
der Prüfung treffen.
Dieser Newsletter widmet sich der
externen Prüfung des SFCR seitens der
Prüfer, einem Ländervergleich der Umsetzung und den daraus resultierenden
Herausforderungen für Versicherungsunternehmen.
EIOPA Stellungnahme
Einen der Eckpfeiler unter Solvency II,
nicht zuletzt im Rahmen der Säule 3
explizit behandelt, bildet die Transparenz gegenüber Stakeholdern. In
der Stellungnahme (Need for high
quality public disclosure: Solvency II’s
report on solvency and financial
condition and the potential role of
external audit (EIOPA-BoS-15/154))
am 10. Juli 2015 betont EIOPA die
Wichtigkeit der mit Solvency II einhergehenden umfangreichen Offenlegung von qualitativ-hochwertigen
Informationen gegenüber der Öffent-
Auf einen Blick
•Z
iel des SFCR ist es mehr
Transparenz zu schaffen.
•E
xterne Prüfungen sind ein wirkungsvolles Instrument, um eine
hohe Qualität und Vergleichbarkeit
von veröffentlichten Informationen
zu gewährleisten.
• Aufsichtsbehörden, Investoren,
Analysten und Rating Agenturen
haben Interesse an validen Informationen.
lichkeit. Nach Ansicht von EIOPA sollen Versicherungsunternehmen die
gestiegenen Transparenzpflichten
als Chance für die Kommunikation
mit den Stakeholdern verstehen. Um
die Qualität sicherzustellen, skizziert
EIOPA in der Stellungnahme auch
die Rolle von externen Prüfern im
Reporting Prozess.
Im vergangenen Jahr wurde die
Preparatory Phase abgeschlossen.
In 2016 gilt es im Rahmen des Day 1
Reportings einen Teilumfang der
quantitativen und qualitativen Reportinganforderungen zu erfüllen.
Day 1 Reporting:
Beinhaltet einen Teilumfang des
SFCR und war im Rahmen einer
Eröffnungs-Berichterstattung
zum Stichtag 1.1.2016 bis 20. Mai
2016 an die FMA zu melden. Erst
zum Stichtag 31. Dezember 2016
ist ein vollumfänglicher SFCR zu
veröffentlichen. Bei der Day 1 Berichterstattung liegt der Fokus auf
die Kapitel D. Solvabilitätsbedarf
und E. Kapitalmanagement. Dies
entspricht in etwa 5% der erstmals
vollumfänglich zu veröffentlichenden SFCR Anforderungen in
2017 zum Stichtag 31. Dezember
2016.
Mit der in 2017 erstmaligen Publikation des SFCR über das vorangegangene Geschäftsjahr 2016, schaffen
Versicherungsunternehmen erhöhte
Transparenz über ihre Solvabilität
und finanzielle Situation gegenüber
der Öffentlichkeit. Dies bedeutet für
den größten Teil des europäischen
Versicherungsmarktes eine grundlegende Veränderung in Bezug auf
den Detailgrad der diesbezüglichen
Offenlegungspflichten. Bisher waren
Versicherungsunternehmen zumeist
nur verpflichtet gegenüber der
Aufsicht Bericht zu erstatten. Die
öffentlichen Berichte stellten Jahresoder Konzernabschlüsse, Embedded
Value Berechnungen oder Ad-Hoc
Financial Services aktuell
Ausgabe 94, Juni/Juli 2016
Abbildung 1: Veröffentlichungsfristen mit Ende des Geschäftsjahres
2016
Eröffnungsbericht – Day 1 Reporting (20. W.)
+6 W.
2017
Jahresbericht SFCR/RSR (20 W.)
+6 W.
2018
2020
Jahresbericht SFCR/RSR (18 W.)
Jahresbericht SFCR/RSR (14 W.)
Meldungen bei börsennotierten
Unternehmen dar. Die neuen umfangreichen Berichtspflichten stellen
Versicherungen vor große Herausforderungen und benötigen zusätzliche Kapazitäten und Ressourcen,
um die Einhaltung der kurzen
Veröffentlichungsfristen zeitgerecht
sicherzustellen (siehe Abbildung 1).
Nach Ansicht von EIOPA sind der
SFCR und die dort veröffentlichten
Zahlen eine wichtige Basis für die
Kommunikation mit Stakeholdern.
Sie sollen konsistent mit anderen
öffentlichen Berichten, insb. dem
Geschäftsbericht, sein.
SFCR: Solvency and Financial
Condition Report
Der SFCR gibt Auskunft über
die Solvabilität und Finanzlage
(quantitative und qualitative
Informationen) und muss wie
der Geschäftsbericht jährlich
von Versicherungsunternehmen
erstellt werden. Die Hauptadressatengruppe sind nicht der
Regulator, sondern Investoren,
Analysten und Rating Agenturen,
da der SFCR öffentlich zugänglich
ist und so neue Einblicke in die
Solvenzlage der Versicherungsunternehmen bietet. Der Bericht
beginnt mit einer Zusammenfassung und besteht anschließend
aus 5 Hauptkapiteln mit diversen
Unterkapiteln: A. Geschäftsbetrieb
und –ergebnis, B. Governance-System, C. Risikoprofil, D. Bewertung
für Solvabilitätszwecke, E. Kapi-
+6 W.
+6 W.
talmanagement. Ziel ist es, die
Berichterstattung von Versicherungsunternehmen in Bezug auf
deren Solvenzlage transparenter
zu gestalten. Für Einzelunternehmen ist der SFCR 20 Wochen nach
Ende des Geschäftsjahres 2016
zu veröffentlichen, der Bericht
über die Gruppe hat eine um 6
Wochen längere Frist. In den
darauffolgenden Jahren werden
diese Fristen schrittweise verkürzt
(siehe Abbildung). Mehr zum
SFCR, siehe Express Ausgabe 33,
2. Februar 2016.
Die bereits angesprochene Qualität
dieser veröffentlichten Informationen nimmt dabei eine besonders
wichtige Rolle ein, da nur durch
hohe Qualitätsstandards die mit
Solvency II verfolgten Ziele (insb.
Transparenz und Vergleichbarkeit)
erreicht werden können. EIOPA ist
daher der Meinung, dass die externe
Prüfung der Veröffentlichungen –
wie sie in einigen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union bereits
gefordert ist – ein wirkungsvolles
Instrument sein kann. Insbesondere
die Solvenzbilanz, die Eigenmittel
und die Kapitalanforderungen (MCR
und SCR) könnten auf Einzel- als
auch auf Gruppenebene ein wichtiger Teil dieser Prüfung sein. Nach
Ansicht der EIOPA sind die Abschlussprüfer innerhalb der bestehenden Regularien und auf Basis der
geltenden Prüfungsstandards dazu
qualifiziert, eine Prüfung der oben
2
beschriebenen Elemente des SFCR
effizient durchzuführen. Die Prüfung
im Hinblick darauf, ob die veröffentlichten Elemente ordnungsgemäß
und im Einklang mit dem regulatorischen Solvency II-Rahmenwerk erstellt wurden, ist nach Meinung von
EIOPA von allerhöchster Bedeutung.
EIOPA ist in diesem Fall jedoch nur
Vordenker. Über die verpflichtende
Einbeziehung und die konkrete Ausgestaltung der Rolle von externen
Prüfern entscheiden die einzelnen
Mitgliedsstaaten, im Rahmen der
Umsetzung von Solvency II in nationales Recht, individuell.
Umsetzung in Österreich
In Österreich werden die aufsichtsrechtlichen Prüfpflichten des
Abschlussprüfers im § 263 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG
2016) explizit geregelt. Neben der
Prüfung des Jahresabschlusses
haben Abschlussprüfer bei Versicherungsunternehmen (Solo- und Grup-
penebene) u.a. folgende Prüfungen
durzuführen:
• Prüfung des SFCR Berichts: Hierbei sind insbesondere die Solvenzbilanz, die Rahmenbedingungen
zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung, die Berechnung
der Mindestkapitalanforderung
und die Bestimmung, Einstufung
und Anrechnung der Eigenmittelbestandteile zu prüfen.
• Prüfung der Funktionsfähigkeit des
internen Kontrollsystems, des Risikomanagement-Systems und der
Internen Revision unter Zugrundelegung der Vorschriften, die als
Voraussetzung für ein wirksames
Governance-System definiert sind.
die Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung zu erfolgen.
In Deutschland hat der Gesetzgeber
einen anderen Ansatz zu dem in Österreich gewählt. Im deutschen VAG
ist einzig die Prüfung der Solvenzbilanz auf Solo- als auch auf Gruppenebene vorgesehen und hat damit
wichtige Elemente – wie die Prüfung
der Solvenzkapitalanforderung
– außer Acht gelassen. Insgesamt
zeigen sich im Europavergleich sehr
inhomogene nationale Umsetzungen
in Bezug auf die Einbeziehung von
externen Prüfern und deren Prüfpflichten. Allgemein zeigt sich die
Tendenz, dass der Wille zusätzliche
Aufgaben in Solvency II dem Abschlussprüfer gesetzlich zu übertragen, mehrheitlich gegeben ist.
§ 264 VAG 2016 sieht vor, das Ergebnis der Prüfung in einer Anlage zum
Prüfungsbericht über den Jahresabschluss dazustellen. Des Weiteren
hat die Prüfung des SFCR auf Solound Gruppenebene in sinngemäßer
Anwendung der Bestimmungen über
Eine Übersicht des Umfangs der
Prüfpflichten in den jeweiligen
Mitgliedsländern ist in Abbildung 2
dargestellt:
Abbildung 2: Umfang der Prüfpflichten des Abschlussprüfers im nationalen Gesetz
1
Bericht über SFCR und
andere aufsichtsrechtliche
Prüfgegenstände.
z.B. Risikomanagement,
IKS
Prüfung der Solvenzbilanz
2
3
4
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Prüfungumfang noch nicht
klar definiert
Kein Prüfungsumfang /
Prüfungsumfang nicht
definiert
3
Gruppe versus Solo
Gemäß Artikel 256 (1) der Solvency II
Rahmenrichtlinie sind Gruppen dazu
verpflichtet jährlich einen gruppenweiten SFCR zu erstellen. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass dadurch
Sologesellschaften von der SFCR Berichterstattung ausgenommen sind –
diese müssen ebenfalls einen eigenen SFCR erstellen. Gruppen haben
jedoch die Möglichkeit die Erstellung
eines gruppenweiten SFCR bei der
Gruppenaufsicht zu beantragen.
Hierzu müssen jedoch zwei wesentliche Fragen beantwortet werden:
•W
elche Sologesellschaften sollen
in die Erstellung des gruppenweiten SFCR mit einbezogen werden?
• I nwiefern wird das Management
der Sologesellschaften in den Erstellungsprozess involviert?
Können diese beiden Kriterien
positiv argumentiert werden, sind
Sologesellschaften von der SFCR
Erstellung ausgenommen, müssen jedoch in einem gruppenweiten SFCR
Bericht separat ausgewiesen werden.
Vorsicht bei nationalen Bestimmungen: Gibt es abweichende lokale
Bestimmung der Aufsichtsbehörden
in einzelnen Mitgliedstaaten bzw.
reichen die Informationen über die
Sologesellschaft im gruppenweiten
SFCR nicht aus, kann die Gruppenaufsicht fordern zusätzliche Information offenzulegen oder einen eigenen
SFCR auf Ebene der Sologesellschaften zu erstellen.
Materialität
Im Rahmen von Solvency II findet
häufig das sogenannte Proportionalitätsprinzip Anwendung. Dieses
Prinzip fordert auch, dass Versicherungsunternehmen selbst beurteilen
müssen, welche Pflichten je nach
Wesensart, Umfang und Komplexität
ihrer Organisation, ihres Geschäftes,
bzw. ihren Risiken angemessen sind.
Dies führt dazu, dass vergleichsweise
kleine Versicherungsunternehmen
in verschiedenen Bereichen weniger
Anforderungen erfüllen müssen, um
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eine unverhältnismäßige Belastung
dieser Unternehmen zu vermeiden.
Die folgende Grafik stellt einige beispielhafte Anforderungen des SFCR
dar, in denen das Proportionalitätsprinzip Anwendung findet:
Abbildung 3: Anwendung des Proportionalitätsprinzips im SFCR
Solvabilitätsübersicht,
Eigenmittel und
Kapitalanforderungen
Governance-Anforderungen
Berichts- und Meldewesen
Kapitalanforderungen:
• für bestimmte spezifische Untermodule und wenn eine Standardberechnung unangemessen wäre,
darf eine vereinfachte Berechnung durchgeführt werden
ORSA:
•Bei einem einfacheren Risikoprofil
eines Unternehmens kann ggf.
die Häufigkeit und der Umfang
der Bewertung eigener Risiken
reduziert werden
Berichterstattung:
• erleichtertes Durchschauprinzip
bei niedrigem Investmentfondsanteil im Asset-QRTS.06.03
• Bei einfachen Strukturen und
Prozessen ist der notwendige Detaillierungsgrad in den Berichten
entsprechend geringer
Für bestimmte Informationen ist
das Materialitätsprinzip anzuwenden. Dieses Prinzip gilt auch für
den SFCR, wo in vielen Bereichen
Informationen offengelegt werden
müssen, die als materiell klassifiziert
werden. Informationen gelten als
materiell, wenn ihre falsche Darstellung oder ihre Nichtberücksichtigung die Entscheidung oder das
Urteil des Nutzers oder der Aufsicht
beeinflussen können.
Das Proportionalitätsprinzip und das
Materialitätsprinzip werden zusammenfassend in der Praxis häufig als
Wesentlichkeitsprinzip bezeichnet.
Es kann zwischen den folgenden
Arten von Wesentlichkeit unterschieden werden:
Abbildung 4: Arten der Wesentlichkeit
Inhärente Wesentlichkeit
Objektivierte Wesentlichkeit
Objektive Wesentlichkeit
Bedingt durch:
• Art und Umfang des Geschäftsberiebes
• Komplexität des gewählten Geschäftsmodells
Durch die Aufsichtsbehörde fest
vorgeschriebene Schwellenwerte
(objektivierte Größen/Werte)
Bedingt durch die Verwendung
unbestimmter Rechtsbegriffe in den
reg. Anforderungen (z.B. geeignet,
angemessen, erforderlich, erheblich, wesentlich)
Unternehmensindividuelle Auslegung
Komplexität des Geschäftes (z.B.
Line of Business, Anzahl Fremdwährungen, Umfang Derivateposition und strukturierte Produkte)
bestimmt die Komplexität der quantitativen Offenlegungspflichten.
Beispielsweise Stellenwerte zur
Anwendung von quantitativen
Reporting Templates im Ganzen
oder einzelner Zellinhalte eines
bestimmten Templates.
Wesentliche Information sind Informationen, deren Falschangaben
oder Weglassen die Entscheidung
bzw. die Beurteilung der Aufsichtsbehörde beeinflussen.
4
Angabeverpflichtungen und Anforderungen die an subjektive Wesentlichkeit geknüpft sind, bieten den
Versicherungsunternehmen einen
Interpretationsspielraum für eine unternehmensindividuelle Anwendung.
Als Ausfluss des Wesentlichkeitsprinzips bestehen für die Versicherungsunternehmen folgende Pflichten:
•E
ine Nachweispflicht gegenüber
der Aufsicht und dem Abschlussprüfer, dass die gewählten Vereinfachungen angemessen sind;
• e ine Definition von konsistenten
gruppenspezifischen, bzw. unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsgrenzen;
• e ine regelmäßige Überprüfung
und Dokumentation der Wesentlichkeitsgrenzen und
•B
eurteilung, ob eine vereinfachte
Anwendung zu zusätzlichen Berichtspflichten führt.
Wie PwC unterstützen kann:
• Unterstützung bei der Erstellung
der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung (z.B. SFCR Erstellung)
und des Wesentlichkeitskonzeptes
• begleitende oder nachgelagerte
Qualitätssicherung der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung
• Unterstützung bei der Einrichtung
unternehmensspezifischer Prozesse und Methoden zur Abbildung
der Solvency II Erfordernisse und
Berichterstattungen
• Hilfestellung bei länderübergreifenden Fragestellungen in Hinblick
auf Solvency II
• Prüfung des SFCR innerhalb der
Jahresabschlussprüfung
Um diesen Anforderungen nachkommen zu können, empfiehlt PwC die
Dokumentation der Anwendung des
Proportionalitäts- und Materialitätsprinzips im Rahmen eines übergreifenden Wesentlichkeitskonzeptes.
Financial Services aktuell
Ausgabe 94, Juni/Juli 2016
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Zu den Autoren
Werner Stockreiter
Senior Manager, FS Insurance
[email protected]
Werner Stockreiter ist Senior Manager bei PwC Österreich im Bereich Assurance in Wien und verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von
Versicherungsunternehmen.
Ruth Garcia Fernandez
Manager, FS Consulting
[email protected]
Ruth Garcia Fernandez ist Managerin bei PwC Österreich im Bereich Financial
Services Consulting in Wien. Ihre Spezialgebiete sind unter anderem Solvency
II und Risikomanagement.
Clemens Stangelberger
Consultant, FS Consulting
[email protected]
Clemens Stangelberger ist Consultant bei PwC Österreich im Bereich Financial
Services Consulting in Wien und befasst sich mit regulatorischen Themen der
Versicherungsindustrie.
In der nächsten Ausgabe
Banken vs. FinTechs: Wer dominiert in Zukunft?
Ihre Ansprechpartner
Liane Hirner
Partner
Assurance
+43 1 501 88-1325
[email protected]
Thomas Windhager
Director
Financial Services Consulting
+43 1 501 88-1175
[email protected]
PwC Wien
Erdbergstraße 200, 1030 Wien
www.pwc.at
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Der nächste Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über internationale
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gehen, um diesen Entwicklungen zu begegnen.
Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien
Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. Thomas Strobach, [email protected]
Für Änderungen der Zustellung verantwortlich: Tatjana Wallner, [email protected], Tel.: +43 1 501 88-3308, Fax: +43 1 501 88-73308
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