herzlich willkommen in der stadt wil Seite 2 stadtverwaltung wil wo sind die standorte der verwaltung zu finden? Departement FKV Finanzen, Kultur und Verwaltung Marktgasse 58 Postfach 1372 9500 Wil 2 071 913 53 53 [email protected] Departement BS Bildung und Sport Marktgasse 57 Postfach 1172 9500 Wil 2 071 913 53 83 [email protected] Departement BUV Bau, Umwelt und Verkehr Hauptstrasse 20 Postfach 56 9552 Bronschhofen 071 913 53 53 [email protected] [email protected] Departement SJA Soziales, Jugend und Alter Poststrasse 10 9500 Wil 2 071 913 52 36 [email protected] Departement VS Versorgung und Sicherheit Technische Betriebe Wil TBW Speerstrasse 10, 9500 Wil 071 913 00 00 / [email protected] Sicherheitsverbund Region Wil SVRW Tonhallestrasse 23, 9500 Wil 071 913 40 13 / [email protected] Seite 3 wohnen was gilt es im zusammenhang mit dem wohnen zu beachten? Nachbarinnen und Nachbarn: Es ist hilfreich, sich nach Einzug bei den Nachbarinnen und Nachbarn für ein erstes Kennenlernen vorzustellen. Hausordnung: Regeln wie Nachtruhe, Mittagsruhe, Nutzung gemeinsamer Plätze (Eingang, Treppenhaus, Waschküche, Abstellplätze) etc. sind in der Hausordnung festgehalten. Empfangsgebühren Radio und Fernsehen/Billag: Für Geräte (Fernseher, Radio, internetfähige Computer), die Fernseh- und/oder Radioprogramme empfangen können, sind Gebühren an den Bund (Billag) zu entrichten. Hausratversicherung/Privathaftpflichtversicherung: Die Hausratversicherung bietet Schutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushalts (Hausrat) bei Feuerund Wasserschäden sowie Diebstahl. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter, denen Sie schuldhaft einen Schaden zugefügt haben. Dabei geht es um Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) aus dem normalen Lebensalltag. Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse: Gegen Voranmeldung im Sekretariat per Mail an [email protected] oder unter Telefon 071 913 52 08 können kostenlose Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden. Rathaus Wil Marktgasse 62 (Nebengebäude) 9500 Wil Montag 08.00 – 11.30 / 13.30 – 17.00 Mittwoch 08.00 – 11.30 Seite 4 abfall entsorgen wo kann ich welche stoffe korrekt entsorgen? Abholung: Sammelstellen: Produkte, die in den Laden zurückgebracht werden müssen: •Kehricht wird wöchentlich abgeholt, oder es stehen Container bereit. Es müssen spezielle gebührenpflichtige Abfallsäcke oder Abfallmarken verwendet werden. Die Abfallsäcke erhalten Sie in Supermärkten. Die Abfallmarken können Sie im Rathaus bei der Stadtkasse der Stadt Wil, bei der Papeterie Kostezer AG, Ob. Bahnhofstrasse 9, oder bei Postfilialen kaufen. •Aluminium und Weissblech sowie Glas sind an zentralen Sammelstellen zu entsorgen. Diese Sammelstellen sind auf dem ganzen Stadtgebiet verteilt. •PET- und Milchflaschen aus Plastik müssen separat gesammelt werden und in die Geschäfte, wo sie gekauft wurden, zurückgebracht werden. Beim Eingang gibt es spezielle Behälter zum Einwerfen. •Altpapier und Karton müssen jeweils getrennt gebündelt werden, die Abholung erfolgt alle vier Wochen. •Die Bioabfuhr erfolgt 42 x jährlich. Die genauen Sammeldaten und -zeiten können der Abfallagenda Ihres Stadtteils entnommen werden. •Chemikalien/Gifte/Sonderabfälle, Elektroschrott, Kunststoffe, Lampen und Medikamente müssen ebenfalls zurückgebracht werden. Seite 5 sprache Wie verständige ich mich? In der Schweiz spricht man viele Mundarten. Geschrieben wird in Hochdeutsch. Jede beziehungsweise jeder versteht Sie, wenn Sie Hochdeutsch sprechen. Es hilft Ihnen, wenn Sie sich in Deutsch verständigen können. Sie finden leichter eine Arbeitsstelle und können sich im täglichen Leben mit Nachbarinnen und Nachbarn, dem Freundes- und Bekanntenkreis oder mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen unterhalten. Die Fachstelle Integration der Stadt Wil unterstützt Sie beim Finden eines passenden Deutschkurses. Sie erhalten einkommensabhängig Vergünstigungen für die Deutschkurse. Sprachkursanbieter in Wil: •ARGE Integration Ostschweiz/BILANG Rorschacher Strasse 1, Postfach 61, 9004 St. Gallen 071 228 33 99 / [email protected] www.integration-sg.ch • Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil (BZWU) Weiterbildung Schützenstrasse 8, 9500 Wil 058 228 72 50 / [email protected] www.bzwu.ch •Wilingua Aus- und Weiterbildungen Titlisstrasse 3, 9500 Wil 071 912 20 12 / [email protected] www.wilingua.ch Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutschkurse.sg.ch Seite 6 gesundheit versicherung und versorgung im krankheits- oder unfall Apotheke: Apothekerinnen und Apotheker sind gut ausgebildete Fachpersonen, die Sie bei Krankheit kompetent beraten und Ihnen je nach Zustand ein Medikament empfehlen oder Sie an Ihre Ärztin, Ihren Arzt weiterverweisen. Hausärztin/Hausarzt: Hausärztinnen und Hausärzte sind für die medizinische Grundversorgung zuständig und üblicherweise die erste Anlaufstelle bei Krankheit und Unfall. Notfall: Ärztliche Notfalldienste sind auch nachts und an Wochenenden vorhanden und telefonisch erreichbar: Erwachsene 0900 56 85 56 und Kinder 0900 144 100. Für Apotheken-Notfalldienste können Sie bei einer telefonischen Auskunft, Telefon 1818, nachfragen. Über den Sanitätsnotruf Telefon 144 können Sie auch einen Krankenwagen bestellen. Spital: Die Einweisung in ein Spital machen Haus- oder Fachärztinnen und -ärzte. Einzige Ausnahme: Bei einem Notfall können Sie direkt in die Notfallstation eines Spitals gehen. Krankenversicherung: Für die Krankenversicherung müssen Sie je nach Modell eine monatliche Prämie bezahlen. •Franchise: Je nach Wahl Ihres Versicherungsmodells müssen Sie Kosten von mindestens 300 und maximal 2500 Franken im Jahr selbst bezahlen. •Selbstbehalt: Wenn Ihre Arztrechnungen während eines Jahres Ihre Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten. Zehn Prozent der weiteren Kosten müssen Sie jedoch selbst bezahlen, dieser Selbstbehalt ist auf maximal 700 Franken im Jahr begrenzt. •Prämienverbilligung: Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf eine individuelle Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv kann eine Selbstberechnung vorgenommen werden, zudem steht das entsprechende Formular zum Herunterladen bereit. Das Formular kann auch bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus Wil bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stadtwil.ch/ivp und www.svasg.ch/ipv. Seite 7 kinder, jugendliche und familie was bietet die stadt wil für jüngere einwohnerinnen und einwohner? Spielplätze: Die Stadt Wil unterhält 23 städtische Spielplätze. Diese befinden sich auf öffentlichem Grund, bei Schulen, Kindergärten und Badeanstalten. Jugendarbeit Wil: Die Jugendarbeit Wil richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren und bietet Angebote in den Bereichen Freizeit, Projekte und Information sowie mobile Jugendarbeit. Angebote zur Kinderbetreuung: In der Stadt Wil stehen für Kinder ab 2 Monaten familienergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung: Jugendzentrum Obere Mühle Hofbergstrasse 3, 9500 Wil SG •Spiel- und Chrabbelgruppen 071 913 53 74 [email protected] www.jugendarbeitwil.ch •Kindertagesstätten, Kinderhort, Verein Tagesfamilien und Umgebung Mütter- und Väterberatungstelle: Mütter und Väter von Säuglingen und Kleinkindern bis ins Kindergartenalter haben die Möglichkeit, kostenlos Beratungen in Anspruch zu nehmen. Ohne Voranmeldung: - Montag 9.30 – 11.00 Uhr - Mittwoch 9.30 – 11.00 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr - Freitag 9.30 – 11.00 Uhr Mit Voranmeldung: Montag bis Freitag Hubstrasse 33, 9500 Wil Telefon 071 910 21 67 Seite 8 schule / Aus- und Weiterbildung was muss ich für meine kinder und/oder für mich selber beachten? Elternmitwirkung ist erwünscht. Sie findet statt zwischen Eltern und Lehrpersonen in Form von Elterngesprächen sowie in der direkten Zusammenarbeit. Darüber hinaus können Eltern freiwillig im Elternforum der jeweiligen Schule wie auch in der Elternvereinigung Wiler Schulen ElWiS mitwirken und das Schulleben mitgestalten. Tagesstrukturen der Wiler Schulen: Sie umfassen den Mittagstisch sowie weitere familienergänzende Angebote und richten sich vor allem an die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe. Auch für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gibt es einen Mittagstisch, Auskunft erhalten Sie bei der jeweiligen Schulleitung. Weitere Informationen und Auskunft über das Tarifsystem finden Sie unter www.stadtwil.ch. Aus- und Weiterbildung: Abhängig vom jeweiligen Schulabschluss besteht die Möglichkeit zur Berufslehre, die in der Schweiz Schule und Arbeitspraxis kombiniert, oder zum Studium an einer (Fach-)Hochschule. Nach Abschluss der Berufslehre oder des Studiums gibt es vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten an privaten Institutionen wie auch an öffentlichen Fachhochschulen. Berufs- und Laufbahnberatung Wil: Sie bietet Informationen, Beratung und Unterstützung bei der ersten Berufs- und Schulwahl sowie späteren Laufbahnfragen. Bei konkreten Fragen betreffend Aus- oder Weiterbildung, Studium oder Beruf können jeweils dienstags von 16.00 bis 18.30 Uhr kostenlos und ohne Voranmeldung Kurzgespräche in Anspruch genommen werden. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Für viele Berufe ist in der Schweiz eine Anerkennung des ausländischen Diploms/Ausweises durch eine Behörde oder Institution erforderlich. Je nach Beruf sind verschiedene Behörden für die Anerkennung ausländischer Diplome/Ausweise zuständig. www.berufsberatung.ch. Obere Bahnhofstrasse 20, 9500 Wil 058 229 05 20, [email protected] Seite 9 WEITERBILDUNG DAS BILDUNGSSYSTEM SCHWEIZ PhDDoktorat 8 Eidg. Diplom Master (5 Jahre) 7 Diplom HF Bachelor (3 Jahre) 6 Eidg. Fachausweis 8 5 4 7 7 7 TERTIÄR 3 2 1 UNIVERSITÄRE HOCHSCHULEN INKL. ETH 6 PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULEN 6 FACHHOCHSCHULEN 6 HÖHERE FACHSCHULEN 6 VORBEREITUNG AUF BERUFS- UND HÖHERE FACHPRÜFUNGEN5 2 2 Passerelle 2: Berufsmaturität ≥ Universitäre Hochschule (Ergänzungsprüfung) 1 Passerelle 1: Gymnasiale Maturität ≥ Fachhochschule (Berufspraktikum) 1 Fachmaturität + FMS-Ausweis Gymnasiale Maturität Berufsmaturität + EFZ FMS-Ausweis Eidg. Berufsattest (EBA) Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) BM 24 34 FACHMATURITÄTS34 AUSBILDUNG 4 BM 24 34 SEK II 3 BERUFLICHE GRUNDBILDUNG (LEHRE)3 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsausbildung (BM 1)4 2 1 GYMNASIALE MATURITÄTSSCHULEN 34 FACHMITTELSCHULEN (FMS) 34 BERUFLICHE GRUND35 BILDUNG3 35 BRÜCKENANGEBOTE SEK I 11 GYMNASIALE VORBILDUNG SEKUNDARSTUFE I2 Schulen mit Grund- und erweiterten Ansprüchen 10 9 2 8 7 PRIMARSTUFE1 Inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe 6 PRIMARSTUFE 5 4 3 1 Eingangsstufe 2 1 020 Kindergarten 020 / 1 Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf Unterstützung mit besonderen Massnahmen ab Geburt bis vollendetem 20. Lebensjahr Die konkrete Ausgestaltung der sonderpädagogischen Angebote und Massnahmen während der obligatorischen Schule (Führen von Sonderschulen, Führen von Sonderklassen, integrative Förderung, weiteres) wird kantonal geregelt und ist auf der Grafik nicht dargestellt. Obligatorische Schule © EDK CDIP CDEP CDPE, November 2015 ISCED | International Standard Classification of Education 2011 ISCED 8 ISCED 7 ISCED 6 ISCED 4 ISCED 34 + 35 ISCED 2 ISCED 1 ISCED 020 1 Zwei Jahre Kindergarten resp. die beiden ersten Jahre einer Eingangsstufe: in der Mehrheit der Kantone ins Obligatorium eingebunden 2 Sekundarstufe I: Kanton Tessin mit vierjähriger scuola media (gemäss Ausnahmebestimmung in Art. 6 HarmoS-Konkordat) 3 Berufliche Grundbildung (Lehre): Ausbildung im Lehrbetrieb + Unterricht an Berufsfachschulen + Besuch überbetrieblicher Kurse; Ausbildung an Vollzeitschule möglich 4 Berufsmaturität: Lehrbegleitend (BM 1) oder im Anschluss an die Lehre (BM 2); Dauer BM 2: Vollzeit 1 Jahr, Teilzeit 1.5–2 Jahre 5 Eidg. Berufsprüfung / Eidg. Fachausweis = ISCED 6; Höhere Fachprüfung / Eidg. Diplom = ISCED 7 Quelle: EDK CDIP CDPE CDEP; November 2015 Seite 10 Arbeit was gilt es im zusammenhang mit der erwerbstätigkeit zu beachten? Arbeitssuche: Offene Stellen findet man in lokalen und regionalen Zeitungen, Fachzeitschriften, ebenso in Internet-Jobbörsen. Stellenangebote in der Region Wil finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wil. Rechtsauskünfte: Bei Rechtsfragen im Arbeitsrecht können Sie bei der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse Wil unter Telefon 071 911 66 88 eine kostenlose telefonische Kurzauskunft erhalten. Die RAV-Personalberatung unterstützt Sie bei der Stellensuche für Fest- und Temporärstellen: Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen können Sie unter Telefon 058 229 48 85 ebenfalls eine kostenlose, maximal 20-minütige telefonische Rechtsberatung beanspruchen. Zudem steht Ihnen hier auch ein Web-Formular für arbeitsrechtliche Anfragen zur Verfügung. Sie finden es online unter www.awa.sg.ch unter dem Menüpunkt «Index A-Z» beim Stichwort «Arbeitsrechtliche Auskünfte». RAV Oberuzwil Wiesentalstrasse 22, 9242 Oberuzwil 058 229 93 93 [email protected] Sozialversicherungen: Die Versicherungsbeiträge werden in Form von Lohnprozenten bezahlt. Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), die Pensionskasse (PK), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversicherungen (UV) und die Erwerbsersatzordnung inkl. Mutterschaftsentschädigung (EO) werden gemeinsam von Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber bezahlt. Die Familienzulage (FZ) wird allein von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Steuern: Ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, begleichen ihre Steuern in Form eines monatlichen Quellensteuerabzugs. Seite 11 Freizeit und zusammenleben allgemeine politische rechte und gewohnheiten im umgang miteinander Wil hält ein vielfältiges und attraktives Kultur- und Sport-Angebot für Sie bereit. Kunst und Kultur: Weitere Informationen finden Sie online unter der Adresse www.stadtwil.ch/kultur. Sport: Auskünfte zu Sportangeboten in der Stadt Wil erteilt das Sportsekretariat, Marktgasse 57, 9500 Wil, unter Telefon 071 913 53 77. Vereine: Mit mehr als 300 Vereinen verfügt Wil über ein reges und vielfältiges Vereinsleben. Sie bieten eine gute Möglichkeit, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Eine Liste der Wiler Vereine finden Sie unter www.stadtwil.ch/vereine. Die Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie definiert die Grundrechte für das Zusammenleben, die für alle Menschen in der Schweiz Gültigkeit haben. Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es zusätzliche Gesetze, wichtig sind vor allem die Aufenthaltsbewilligung und die damit verbundenen Rechte. Wichtige Grundrechte in der Schweiz sind (Auswahl): •Es gilt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Verbot von Diskriminierung. Neben den formellen geschriebenen Rechten gibt es auch ungeschriebene Regeln und Gewohnheiten, die im Zusammenleben in der Schweiz eine wichtige Rolle spielen. Diese zu kennen, erleichtert Ihnen einen guten Einstieg in den schweizerischen Alltag. •Vereinbarungen und Termine sind verbindlich. Ihre verlässliche und pünktliche Einhaltung wird als sehr wichtig erachtet. Bei Verhinderung ist es wichtig, Ihr Gegenüber zu informieren bzw. abzusagen. •Es wird darauf geachtet, Rücksicht zu nehmen auf andere Menschen, aber auch auf Umwelt und Natur. •Es besteht das Recht zur freien Wahl von Religion und Weltanschauung. Unentgeltliche Rechtsauskunft des St.Galler Anwaltverbandes: Gerichtshaus Wil, Marktgasse 86, 9500 Wil; 1. Stock. Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.30 Uhr; für den Besuch ist keine vorgängige Anmeldung erforderlich. Seite 12 öffentlicher verkehr mit bahn und bus unterwegs Zonensystem Ostwind: Das OstwindVerbundgebiet ist ein Zonensystem. Der Zonenplan zeigt Ihnen, welche aneinandergrenzende Zonen Sie von A nach B lösen müssen. Innerhalb der gelösten Zonen und der zeitlichen Gültigkeit sind sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel im Preis inbegriffen. Halbtax-Abo: Mit dem Halbtax bezahlen Sie gegen eine Pauschale für Ihr Billett nur die Hälfte. Ihr Halbtax erhalten Sie seit dem 1. August 2015 neu auf der SwissPass-Karte. Diese gilt während mehreren Jahren; Ihr Abo wird immer auf derselben Karte verlängert. Zudem bietet der SwissPass Zugang zu verschiedenen Partnerdiensten. Strecken-Abo: Wenn Sie regelmässig die gleiche Strecke mit dem Zug zurücklegen, ist das Strecken-Abo die richtige Wahl. Bei der Geltungsdauer wählen Sie zwischen sieben Tagen, einem Monat und zwölf Monaten. Tageskarte-Gemeinde: Für 45 Franken können Sie auf www.stadtwil.ch eine Tageskarte buchen. Damit können Sie einen Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die ganze Schweiz reisen. Tarife für Kinder und Jugendliche: Kinder bis 6 Jahre: gratis; Kinder bis 16 Jahre: ½ Preis. Mit der Juniorkarte für 30 Franken können Kinder von 6 bis 16 Jahren ein ganzes Jahr lang in Begleitung eines Elternteils mit gültigem Fahrausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Seite 13 privatverkehr Kanton St. Gallen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Frongartenstrasse 5, 9001 St. Gallen mit dem eigenen auto unterwegs Amtsleitung Sekretariat, Informatik, Unfallanalysen Führerausweis: Mit einem ausländischen Führerausweis dürfen Sie in der Schweiz ab Einreise höchstens 12 Monate lang Auto fahren. Danach muss er in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Administrativmassnahmen Verwarnungen, Führerausweisentzüge Zuständig ist das Strassenverkehrsamt: Fahrzeugimport: Innerhalb von einem Jahr ab Einreise muss das ausVerkehrszulassung Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ländische in der Schweiz Führer- Fahrzeug und Fahrzeugausweise, des Kantons St.Gallen eingelöst (immatrikuliert) werden. Kontrollschilder, Sonderbewilligungen Frongartenstrasse 5, 9001 St.Gallen Ohne Immatrikulation darf es nach Zentrale Dienste Ablauf dieses Jahres in der Schweiz Buchhaltung 058 229 22 22 nicht mehr verwendet werden. [email protected] www.stva.sg.ch St.Gallen Seite 14 das politische system der schweiz Strukturen und Petitionsrecht Föderalismus: Der Aufbau der Schweiz ist föderalistisch. Der Bund, die 26 Kantone und die knapp 3000 Gemeinden teilen sich die staatlichen Aufgaben. •Der Bund ist allein für die Bereiche zuständig, die ihm die Bundesverfassung explizit überträgt, wie zum Beispiel die Aussenpolitik, die Wirtschafts- und Währungspolitik. •Die Kantone verfügen über eine grosse Eigenständigkeit. Sie führen Aufgaben aus wie die Organisation des Bildungswesens, des Bauwesens, des Gesundheitswesens, der Polizei. •Die Gemeinden sind für Aufgaben wie die Kehrichtabfuhr, den Bau und Unterhalt von lokalen Strassen, die Wasser- und Elektrizitätsversorgung, etc. zuständig. Gewaltenteilung: Die Schweiz ist eine Demokratie und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert. Jede der drei staatlichen Ebenen hat eine Legislative, die die Gesetze erlässt, und eine Exekutive, die die Gesetze vollzieht. Der Bund und die Kantone haben zudem eine Judikative, die für die Einhaltung der Gesetze sorgt (alle Gerichte). Der Aufbau des Kantons St. Gallen gliedert sich in den Kantonsrat, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte. Die Stadt Wil kennt seit 1985 die dreistufige Gemeindeorganisation mit Bürgerschaft, Stadtparlament und Stadtrat. Auf allen staatlichen Ebenen gibt es direktdemokratische Instrumente. Die Stimmberechtigten verfügen damit bei öffentlichen Angelegenheiten über wesentliche Rechte der Mitbestimmung. Petitionsrecht: Alle erwachsenen Personen – also auch Ausländerinnen und Ausländer – haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten. Seite 15 herzlichen dank! danke für das gespräch – Haben sie noch fragen? Informationsschalter: Die Fachstelle Integration berät Sie kostenlos bei Fragen zu Integration und Deutschkursen und bietet Informationen zum Leben in der Stadt Wil. Fachstelle Integration der Stadt Wil Rathaus Wil, Büro 14 Marktgasse 58, 9500 Wil 071 913 52 98 [email protected] Ohne Voranmeldung, jeweils montags von 13.30 bis 18.30 Uhr Zahlreiche weitere Informationen zur Stadt Wil und ihren verschiedenen Dienstleistungen finden Sie auch im Internet unter www.stadtwil.ch. Unter www.stadtwil.ch/willkommen sowie unter www.integration.sg.ch/ home/mehrsprachig finden Sie in unterschiedlichen Sprachen Informationen zur Schweiz und zu verschiedenen Alltagsthemen. Neuzuzügerbegrüssung: Die Stadt Wil lädt Sie sehr gerne zur nächsten, jährlich durchgeführten Neuzuzügerinnen- und Neuzuzügerbegrüssung der Stadt Wil ein. Diese findet jedes Jahr im Herbst statt. Im Rahmen dieses Anlasses wird Ihnen auch die Stadt in ihrer Vielfalt ausführlich vor- gestellt. Sie werden zu gegebener Zeit schriftlich eine persönliche Einladung zu dieser Begrüssungsveranstaltung erhalten. Neue Kontakte knüpfen und sich kennenlernen in einer ungezwungenen Atmosphäre: Die Fachstelle Integration der Stadt Wil bietet je- den Monat einmal ein Kennenlernund Austauschtreffen an, wozu wir Sie herzlich einladen. Diese Anlässe sind kostenlos, und es ist keine vor- gängige Anmeldung dafür nötig. Gerne informieren wir Sie bei Interesse über die jeweils nächsten Aktivitäten. Stadt Wil Vereinigte Gemeinde Wil – Bronschhofen Volksabstimmung vom 27. November 2011 Vorläufige Gemeindeordnung Maugwil Ürental Boxloo Mörikon Weid Bronschhofen Trungen Rossrüti Tiefenwies Gampen Dreibrunnen Wil Die Stimmbürgerinnen und -bürger der vereinigten Gemeinde Wil-Bronschhofen erhalten für diese Abstimmung eine gemeinsame Abstimmungsbroschüre und eine gemeinsame Stimmkarte. Die Auszählung aller Stimmen erfolgt durch ein gemeinsames Stimmbüro für das gesamte vereinigte Gemeindegebiet – es gibt keine separaten Ergebnisse für Wil und Bronschhofen. Die vorläufige Gemeindeordnung liegt dieser Abstimmungsbroschüre bei. Gemeindeordnung_Abstimmungsbroschuere_A5_a.indd 1 04.10.11 12:37 Juli 2016 10. Auflage
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