Gesprächsleitfaden der Stadt Wil

herzlich willkommen in der stadt wil
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stadtverwaltung wil
wo sind die standorte der verwaltung zu finden?
Departement FKV
Finanzen, Kultur und Verwaltung
Marktgasse 58
Postfach 1372
9500 Wil 2
071 913 53 53
[email protected]
Departement BS
Bildung und Sport
Marktgasse 57
Postfach 1172
9500 Wil 2
071 913 53 83
[email protected]
Departement BUV
Bau, Umwelt und Verkehr
Hauptstrasse 20
Postfach 56
9552 Bronschhofen
071 913 53 53
[email protected]
[email protected]
Departement SJA
Soziales, Jugend und Alter
Poststrasse 10
9500 Wil 2
071 913 52 36
[email protected]
Departement VS
Versorgung und Sicherheit
Technische Betriebe Wil TBW
Speerstrasse 10, 9500 Wil
071 913 00 00 / [email protected]
Sicherheitsverbund Region Wil SVRW
Tonhallestrasse 23, 9500 Wil
071 913 40 13 / [email protected]
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wohnen
was gilt es im zusammenhang mit dem wohnen zu beachten?
Nachbarinnen und Nachbarn: Es
ist hilfreich, sich nach Einzug bei den
Nachbarinnen und Nachbarn für ein
erstes Kennenlernen vorzustellen.
Hausordnung: Regeln wie Nachtruhe, Mittagsruhe, Nutzung gemeinsamer Plätze (Eingang, Treppenhaus,
Waschküche, Abstellplätze) etc. sind
in der Hausordnung festgehalten.
Empfangsgebühren Radio und
Fernsehen/Billag: Für Geräte (Fernseher, Radio, internetfähige Computer), die Fernseh- und/oder Radioprogramme empfangen können,
sind Gebühren an den Bund (Billag)
zu entrichten.
Hausratversicherung/Privathaftpflichtversicherung: Die Hausratversicherung bietet Schutz für Einrichtungs-,
Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushalts (Hausrat) bei Feuerund Wasserschäden sowie Diebstahl.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt
Ansprüche Dritter, denen Sie schuldhaft einen Schaden zugefügt haben.
Dabei geht es um Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) aus dem normalen Lebensalltag.
Schlichtungsstelle für Miet- und
Pachtverhältnisse: Gegen Voranmeldung im Sekretariat per Mail an
[email protected] oder
unter Telefon 071 913 52 08 können
kostenlose Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden.
Rathaus Wil
Marktgasse 62 (Nebengebäude)
9500 Wil
Montag 08.00 – 11.30 / 13.30 – 17.00
Mittwoch 08.00 – 11.30
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abfall entsorgen
wo kann ich welche stoffe korrekt entsorgen?
Abholung:
Sammelstellen:
Produkte, die in den Laden zurückgebracht werden müssen:
•Kehricht wird wöchentlich abgeholt, oder es stehen Container
bereit. Es müssen spezielle gebührenpflichtige Abfallsäcke oder
Abfallmarken verwendet werden.
Die Abfallsäcke erhalten Sie in
Supermärkten. Die Abfallmarken
können Sie im Rathaus bei der
Stadtkasse der Stadt Wil, bei der
Papeterie Kostezer AG, Ob. Bahnhofstrasse 9, oder bei Postfilialen
kaufen.
•Aluminium und Weissblech sowie
Glas sind an zentralen Sammelstellen zu entsorgen. Diese Sammelstellen sind auf dem ganzen Stadtgebiet verteilt.
•PET- und Milchflaschen aus Plastik
müssen separat gesammelt werden und in die Geschäfte, wo sie
gekauft wurden, zurückgebracht
werden. Beim Eingang gibt es spezielle Behälter zum Einwerfen.
•Altpapier und Karton müssen jeweils getrennt gebündelt werden,
die Abholung erfolgt alle vier Wochen.
•Die Bioabfuhr erfolgt 42 x jährlich.
Die genauen Sammeldaten und -zeiten können der Abfallagenda Ihres
Stadtteils entnommen werden.
•Chemikalien/Gifte/Sonderabfälle,
Elektroschrott, Kunststoffe, Lampen und Medikamente müssen
ebenfalls zurückgebracht werden.
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sprache
Wie verständige ich mich?
In der Schweiz spricht man viele
Mundarten. Geschrieben wird in
Hochdeutsch. Jede beziehungsweise
jeder versteht Sie, wenn Sie Hochdeutsch sprechen.
Es hilft Ihnen, wenn Sie sich in
Deutsch verständigen können. Sie
finden leichter eine Arbeitsstelle und
können sich im täglichen Leben mit
Nachbarinnen und Nachbarn, dem
Freundes- und Bekanntenkreis oder
mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen unterhalten.
Die Fachstelle Integration der Stadt
Wil unterstützt Sie beim Finden eines passenden Deutschkurses. Sie
erhalten einkommensabhängig Vergünstigungen für die Deutschkurse.
Sprachkursanbieter in Wil:
•ARGE Integration Ostschweiz/BILANG
Rorschacher Strasse 1, Postfach 61, 9004 St. Gallen
071 228 33 99 / [email protected]
www.integration-sg.ch
• Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil (BZWU)
Weiterbildung
Schützenstrasse 8, 9500 Wil
058 228 72 50 / [email protected]
www.bzwu.ch
•Wilingua Aus- und Weiterbildungen
Titlisstrasse 3, 9500 Wil
071 912 20 12 / [email protected]
www.wilingua.ch
Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutschkurse.sg.ch
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gesundheit
versicherung und versorgung im krankheits- oder unfall
Apotheke: Apothekerinnen und
Apotheker sind gut ausgebildete
Fachpersonen, die Sie bei Krankheit
kompetent beraten und Ihnen je
nach Zustand ein Medikament empfehlen oder Sie an Ihre Ärztin, Ihren
Arzt weiterverweisen.
Hausärztin/Hausarzt: Hausärztinnen und Hausärzte sind für die medizinische Grundversorgung zuständig
und üblicherweise die erste Anlaufstelle bei Krankheit und Unfall.
Notfall: Ärztliche Notfalldienste sind
auch nachts und an Wochenenden
vorhanden und telefonisch erreichbar: Erwachsene 0900 56 85 56 und
Kinder 0900 144 100. Für Apotheken-Notfalldienste können Sie bei
einer telefonischen Auskunft, Telefon
1818, nachfragen. Über den Sanitätsnotruf Telefon 144 können Sie auch
einen Krankenwagen bestellen.
Spital: Die Einweisung in ein Spital
machen Haus- oder Fachärztinnen
und -ärzte. Einzige Ausnahme: Bei einem Notfall können Sie direkt in die
Notfallstation eines Spitals gehen.
Krankenversicherung: Für die Krankenversicherung müssen Sie je nach
Modell eine monatliche Prämie bezahlen.
•Franchise: Je nach Wahl Ihres Versicherungsmodells müssen Sie Kosten von mindestens 300 und maximal 2500 Franken im Jahr selbst
bezahlen.
•Selbstbehalt: Wenn Ihre Arztrechnungen während eines Jahres Ihre
Franchise übersteigen, übernimmt
die Krankenkasse die weiteren
Kosten. Zehn Prozent der weiteren
Kosten müssen Sie jedoch selbst
bezahlen, dieser Selbstbehalt ist auf
maximal 700 Franken im Jahr begrenzt.
•Prämienverbilligung: Versicherte
in bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnissen haben Anrecht auf
eine individuelle Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Die zu
erfüllenden Bedingungen und die
Höhe der Vergünstigung sind im
kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind
ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv kann eine
Selbstberechnung vorgenommen
werden, zudem steht das entsprechende Formular zum Herunterladen bereit. Das Formular kann
auch bei der AHV-Zweigstelle im
Rathaus Wil bezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie
auch unter www.stadtwil.ch/ivp und
www.svasg.ch/ipv.
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kinder, jugendliche und familie
was bietet die stadt wil für jüngere einwohnerinnen und einwohner?
Spielplätze: Die Stadt Wil unterhält
23 städtische Spielplätze. Diese befinden sich auf öffentlichem Grund,
bei Schulen, Kindergärten und Badeanstalten.
Jugendarbeit Wil: Die Jugendarbeit Wil richtet sich an Jugendliche
und junge Erwachsene zwischen 12
und 25 Jahren und bietet Angebote in den Bereichen Freizeit, Projekte
und Information sowie mobile Jugendarbeit.
Angebote zur Kinderbetreuung:
In der Stadt Wil stehen für Kinder
ab 2 Monaten familienergänzende
Betreuungsangebote zur Verfügung:
Jugendzentrum Obere Mühle
Hofbergstrasse 3, 9500 Wil SG
•Spiel- und Chrabbelgruppen
071 913 53 74
[email protected]
www.jugendarbeitwil.ch
•Kindertagesstätten, Kinderhort, Verein Tagesfamilien und Umgebung
Mütter- und Väterberatungstelle:
Mütter und Väter von Säuglingen
und Kleinkindern bis ins Kindergartenalter haben die Möglichkeit, kostenlos Beratungen in Anspruch zu
nehmen.
Ohne Voranmeldung:
- Montag 9.30 – 11.00 Uhr
- Mittwoch 9.30 – 11.00 Uhr und
14.30 – 16.30 Uhr
- Freitag 9.30 – 11.00 Uhr
Mit Voranmeldung:
Montag bis Freitag
Hubstrasse 33, 9500 Wil
Telefon 071 910 21 67
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schule / Aus- und Weiterbildung
was muss ich für meine kinder und/oder für mich selber beachten?
Elternmitwirkung ist erwünscht.
Sie findet statt zwischen Eltern und
Lehrpersonen in Form von Elterngesprächen sowie in der direkten Zusammenarbeit. Darüber hinaus können Eltern freiwillig im Elternforum
der jeweiligen Schule wie auch in
der Elternvereinigung Wiler Schulen
ElWiS mitwirken und das Schulleben
mitgestalten.
Tagesstrukturen der Wiler Schulen: Sie umfassen den Mittagstisch
sowie weitere familienergänzende
Angebote und richten sich vor allem
an die Schülerinnen und Schüler der
Primarstufe. Auch für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gibt
es einen Mittagstisch, Auskunft erhalten Sie bei der jeweiligen Schulleitung. Weitere Informationen und
Auskunft über das Tarifsystem finden Sie unter www.stadtwil.ch.
Aus- und Weiterbildung: Abhängig vom jeweiligen Schulabschluss
besteht die Möglichkeit zur Berufslehre, die in der Schweiz Schule und
Arbeitspraxis kombiniert, oder zum
Studium an einer (Fach-)Hochschule.
Nach Abschluss der Berufslehre oder
des Studiums gibt es vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten an privaten
Institutionen wie auch an öffentlichen
Fachhochschulen.
Berufs- und Laufbahnberatung
Wil: Sie bietet Informationen, Beratung und Unterstützung bei der ersten
Berufs- und Schulwahl sowie späteren
Laufbahnfragen. Bei konkreten Fragen
betreffend Aus- oder Weiterbildung,
Studium oder Beruf können jeweils
dienstags von 16.00 bis 18.30 Uhr kostenlos und ohne Voranmeldung Kurzgespräche in Anspruch genommen
werden.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Für viele Berufe ist in der
Schweiz eine Anerkennung des ausländischen Diploms/Ausweises durch
eine Behörde oder Institution erforderlich. Je nach Beruf sind verschiedene
Behörden für die Anerkennung ausländischer Diplome/Ausweise zuständig. www.berufsberatung.ch.
Obere Bahnhofstrasse 20, 9500 Wil
058 229 05 20, [email protected]
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WEITERBILDUNG
DAS BILDUNGSSYSTEM SCHWEIZ
PhDDoktorat
8
Eidg. Diplom
Master (5 Jahre)
7
Diplom HF
Bachelor (3 Jahre)
6
Eidg. Fachausweis
8
5
4
7
7
7
TERTIÄR
3
2
1
UNIVERSITÄRE
HOCHSCHULEN
INKL. ETH
6
PÄDAGOGISCHE
HOCHSCHULEN 6
FACHHOCHSCHULEN
6
HÖHERE
FACHSCHULEN
6
VORBEREITUNG AUF
BERUFS- UND HÖHERE
FACHPRÜFUNGEN5
2
2
Passerelle 2: Berufsmaturität
≥ Universitäre Hochschule
(Ergänzungsprüfung)
1
Passerelle 1: Gymnasiale
Maturität ≥ Fachhochschule
(Berufspraktikum)
1
Fachmaturität +
FMS-Ausweis
Gymnasiale Maturität
Berufsmaturität + EFZ
FMS-Ausweis
Eidg. Berufsattest (EBA)
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
BM 24 34
FACHMATURITÄTS34
AUSBILDUNG
4
BM 24
34
SEK II
3
BERUFLICHE
GRUNDBILDUNG (LEHRE)3
Lehrbegleitende
Berufsmaturitätsausbildung (BM 1)4
2
1
GYMNASIALE
MATURITÄTSSCHULEN
34
FACHMITTELSCHULEN (FMS)
34
BERUFLICHE
GRUND35 BILDUNG3
35
BRÜCKENANGEBOTE
SEK I
11
GYMNASIALE
VORBILDUNG
SEKUNDARSTUFE I2
Schulen mit Grund- und erweiterten Ansprüchen
10
9
2
8
7
PRIMARSTUFE1
Inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe
6
PRIMARSTUFE
5
4
3
1
Eingangsstufe
2
1
020
Kindergarten
020 / 1
Kinder und Jugendliche mit
besonderem Bildungsbedarf
Unterstützung mit besonderen
Massnahmen ab Geburt bis
vollendetem 20. Lebensjahr
Die konkrete Ausgestaltung der
sonderpädagogischen Angebote
und Massnahmen während der
obligatorischen Schule (Führen
von Sonderschulen, Führen von
Sonderklassen, integrative
Förderung, weiteres) wird
kantonal geregelt und ist auf
der Grafik nicht dargestellt.
Obligatorische Schule
© EDK CDIP CDEP CDPE, November 2015
ISCED | International Standard
Classification of Education 2011
ISCED 8
ISCED 7
ISCED 6
ISCED 4
ISCED 34 + 35
ISCED 2
ISCED 1
ISCED 020
1
Zwei Jahre Kindergarten resp. die beiden ersten Jahre einer Eingangsstufe: in der Mehrheit der Kantone ins Obligatorium eingebunden
2
Sekundarstufe I: Kanton Tessin mit vierjähriger scuola media (gemäss
Ausnahmebestimmung in Art. 6 HarmoS-Konkordat)
3
Berufliche Grundbildung (Lehre): Ausbildung im Lehrbetrieb + Unterricht
an Berufsfachschulen + Besuch überbetrieblicher Kurse; Ausbildung an
Vollzeitschule möglich
4
Berufsmaturität: Lehrbegleitend (BM 1) oder im Anschluss an die Lehre
(BM 2); Dauer BM 2: Vollzeit 1 Jahr, Teilzeit 1.5–2 Jahre
5
Eidg. Berufsprüfung / Eidg. Fachausweis = ISCED 6; Höhere Fachprüfung / Eidg. Diplom = ISCED 7
Quelle: EDK CDIP CDPE CDEP; November 2015
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Arbeit
was gilt es im zusammenhang mit der erwerbstätigkeit zu beachten?
Arbeitssuche: Offene Stellen findet
man in lokalen und regionalen Zeitungen, Fachzeitschriften, ebenso in
Internet-Jobbörsen. Stellenangebote
in der Region Wil finden Sie auf der
Internetseite der Stadt Wil.
Rechtsauskünfte: Bei Rechtsfragen im
Arbeitsrecht können Sie bei der
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse Wil unter Telefon 071 911 66 88
eine kostenlose telefonische Kurzauskunft erhalten.
Die RAV-Personalberatung unterstützt
Sie bei der Stellensuche für Fest- und
Temporärstellen:
Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen können
Sie unter Telefon 058 229 48 85
ebenfalls eine kostenlose, maximal
20-minütige telefonische Rechtsberatung beanspruchen. Zudem steht
Ihnen hier auch ein Web-Formular
für arbeitsrechtliche Anfragen zur
Verfügung. Sie finden es online unter
www.awa.sg.ch unter dem Menüpunkt «Index A-Z» beim Stichwort
«Arbeitsrechtliche Auskünfte».
RAV Oberuzwil
Wiesentalstrasse 22, 9242 Oberuzwil
058 229 93 93
[email protected]
Sozialversicherungen: Die Versicherungsbeiträge werden in Form
von Lohnprozenten bezahlt. Die
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), die
Pensionskasse (PK), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversicherungen (UV) und die
Erwerbsersatzordnung inkl. Mutterschaftsentschädigung (EO) werden
gemeinsam von Arbeitnehmerin/
Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber bezahlt. Die Familienzulage (FZ) wird allein von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt.
Steuern: Ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz einer
Niederlassungsbewilligung (Ausweis
C) sind, begleichen ihre Steuern in
Form eines monatlichen Quellensteuerabzugs.
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Freizeit und zusammenleben
allgemeine politische rechte und gewohnheiten im umgang miteinander
Wil hält ein vielfältiges und attraktives
Kultur- und Sport-Angebot für Sie bereit.
Kunst und Kultur: Weitere Informationen finden Sie online unter der
Adresse www.stadtwil.ch/kultur.
Sport: Auskünfte zu Sportangeboten
in der Stadt Wil erteilt das Sportsekretariat, Marktgasse 57, 9500 Wil, unter
Telefon 071 913 53 77.
Vereine: Mit mehr als 300 Vereinen
verfügt Wil über ein reges und vielfältiges Vereinsleben. Sie bieten eine
gute Möglichkeit, am sozialen und
kulturellen Leben teilzunehmen. Eine
Liste der Wiler Vereine finden Sie unter
www.stadtwil.ch/vereine.
Die Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie definiert die
Grundrechte für das Zusammenleben,
die für alle Menschen in der Schweiz
Gültigkeit haben. Für Ausländerinnen
und Ausländer gibt es zusätzliche Gesetze, wichtig sind vor allem die Aufenthaltsbewilligung und die damit verbundenen Rechte.
Wichtige Grundrechte in der Schweiz
sind (Auswahl):
•Es gilt die Gleichheit aller Menschen
vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das
Verbot von Diskriminierung.
Neben den formellen geschriebenen
Rechten gibt es auch ungeschriebene Regeln und Gewohnheiten, die
im Zusammenleben in der Schweiz
eine wichtige Rolle spielen. Diese zu
kennen, erleichtert Ihnen einen guten
Einstieg in den schweizerischen Alltag.
•Vereinbarungen und Termine sind
verbindlich. Ihre verlässliche und
pünktliche Einhaltung wird als sehr
wichtig erachtet. Bei Verhinderung
ist es wichtig, Ihr Gegenüber zu informieren bzw. abzusagen.
•Es wird darauf geachtet, Rücksicht
zu nehmen auf andere Menschen,
aber auch auf Umwelt und Natur.
•Es besteht das Recht zur freien Wahl
von Religion und Weltanschauung.
Unentgeltliche Rechtsauskunft des
St.Galler Anwaltverbandes: Gerichtshaus Wil, Marktgasse 86, 9500
Wil; 1. Stock.
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
von 16.00 bis 18.30 Uhr; für den
Besuch ist keine vorgängige Anmeldung erforderlich.
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öffentlicher verkehr
mit bahn und bus unterwegs
Zonensystem Ostwind: Das OstwindVerbundgebiet ist ein Zonensystem.
Der Zonenplan zeigt Ihnen, welche
aneinandergrenzende Zonen Sie von
A nach B lösen müssen. Innerhalb der
gelösten Zonen und der zeitlichen Gültigkeit sind sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel im Preis inbegriffen.
Halbtax-Abo: Mit dem Halbtax bezahlen Sie gegen eine Pauschale für Ihr Billett nur die Hälfte. Ihr Halbtax erhalten
Sie seit dem 1. August 2015 neu auf
der SwissPass-Karte. Diese gilt während mehreren Jahren; Ihr Abo wird
immer auf derselben Karte verlängert.
Zudem bietet der SwissPass Zugang zu
verschiedenen Partnerdiensten.
Strecken-Abo: Wenn Sie regelmässig die gleiche Strecke mit dem Zug
zurücklegen, ist das Strecken-Abo die
richtige Wahl. Bei der Geltungsdauer
wählen Sie zwischen sieben Tagen, einem Monat und zwölf Monaten.
Tageskarte-Gemeinde: Für 45 Franken können Sie auf www.stadtwil.ch
eine Tageskarte buchen. Damit können
Sie einen Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die ganze Schweiz reisen.
Tarife für Kinder und Jugendliche:
Kinder bis 6 Jahre: gratis; Kinder bis 16
Jahre: ½ Preis. Mit der Juniorkarte für
30 Franken können Kinder von 6 bis
16 Jahren ein ganzes Jahr lang in Begleitung eines Elternteils mit gültigem
Fahrausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Seite 13
privatverkehr
Kanton St. Gallen
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5, 9001 St. Gallen
mit dem eigenen auto unterwegs
Amtsleitung
Sekretariat, Informatik, Unfallanalysen
Führerausweis: Mit einem ausländischen Führerausweis dürfen Sie in
der Schweiz ab Einreise höchstens 12
Monate lang Auto fahren. Danach
muss er in einen schweizerischen
Führerausweis umgetauscht werden.
Administrativmassnahmen
Verwarnungen, Führerausweisentzüge
Zuständig ist das Strassenverkehrsamt:
Fahrzeugimport: Innerhalb von einem
Jahr ab Einreise muss das ausVerkehrszulassung
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
ländische
in der Schweiz
Führer- Fahrzeug
und Fahrzeugausweise,
des Kantons St.Gallen
eingelöst
(immatrikuliert)
werden.
Kontrollschilder, Sonderbewilligungen
Frongartenstrasse 5, 9001 St.Gallen
Ohne Immatrikulation darf es nach
Zentrale
Dienste
Ablauf
dieses Jahres
in der Schweiz
Buchhaltung
058 229 22 22
nicht
mehr verwendet werden.
[email protected]
www.stva.sg.ch
St.Gallen
Seite 14
das politische system der schweiz
Strukturen und Petitionsrecht
Föderalismus: Der Aufbau der Schweiz
ist föderalistisch. Der Bund, die 26 Kantone und die knapp 3000 Gemeinden
teilen sich die staatlichen Aufgaben.
•Der Bund ist allein für die Bereiche
zuständig, die ihm die Bundesverfassung explizit überträgt, wie
zum Beispiel die Aussenpolitik, die
Wirtschafts- und Währungspolitik.
•Die Kantone verfügen über eine
grosse Eigenständigkeit. Sie führen
Aufgaben aus wie die Organisation des Bildungswesens, des Bauwesens, des Gesundheitswesens,
der Polizei.
•Die Gemeinden sind für Aufgaben
wie die Kehrichtabfuhr, den Bau
und Unterhalt von lokalen Strassen, die Wasser- und Elektrizitätsversorgung, etc. zuständig.
Gewaltenteilung: Die Schweiz ist
eine Demokratie und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert.
Jede der drei staatlichen Ebenen hat
eine Legislative, die die Gesetze erlässt, und eine Exekutive, die die
Gesetze vollzieht. Der Bund und die
Kantone haben zudem eine Judikative, die für die Einhaltung der Gesetze sorgt (alle Gerichte).
Der Aufbau des Kantons St. Gallen
gliedert sich in den Kantonsrat, die
Regierung, die Verwaltung und die
Gerichte. Die Stadt Wil kennt seit
1985 die dreistufige Gemeindeorganisation mit Bürgerschaft, Stadtparlament und Stadtrat.
Auf allen staatlichen Ebenen gibt
es direktdemokratische Instrumente. Die Stimmberechtigten verfügen
damit bei öffentlichen Angelegenheiten über wesentliche Rechte der
Mitbestimmung.
Petitionsrecht: Alle erwachsenen
Personen – also auch Ausländerinnen
und Ausländer – haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-,
Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge,
Beschwerden oder Bitten enthalten.
Seite 15
herzlichen dank!
danke für das gespräch – Haben sie noch fragen?
Informationsschalter: Die Fachstelle Integration berät Sie kostenlos bei
Fragen zu Integration und Deutschkursen und bietet Informationen
zum Leben in der Stadt Wil.
Fachstelle Integration der Stadt Wil
Rathaus Wil, Büro 14
Marktgasse 58, 9500 Wil
071 913 52 98
[email protected]
Ohne Voranmeldung, jeweils montags
von 13.30 bis 18.30 Uhr
Zahlreiche weitere Informationen zur
Stadt Wil und ihren verschiedenen
Dienstleistungen finden Sie auch im
Internet unter www.stadtwil.ch.
Unter www.stadtwil.ch/willkommen
sowie unter www.integration.sg.ch/
home/mehrsprachig finden Sie in unterschiedlichen Sprachen Informationen zur Schweiz und zu verschiedenen Alltagsthemen.
Neuzuzügerbegrüssung: Die Stadt
Wil lädt Sie sehr gerne zur nächsten,
jährlich durchgeführten Neuzuzügerinnen- und Neuzuzügerbegrüssung
der Stadt Wil ein. Diese findet jedes
Jahr im Herbst statt. Im Rahmen
dieses Anlasses wird Ihnen auch die
Stadt in ihrer Vielfalt ausführlich vor-
gestellt. Sie werden zu gegebener
Zeit schriftlich eine persönliche Einladung zu dieser Begrüssungsveranstaltung erhalten.
Neue Kontakte knüpfen und sich
kennenlernen in einer ungezwungenen Atmosphäre: Die Fachstelle
Integration der Stadt Wil bietet je-
den Monat einmal ein Kennenlernund Austauschtreffen an, wozu wir
Sie herzlich einladen. Diese Anlässe
sind kostenlos, und es ist keine vor-
gängige Anmeldung dafür nötig.
Gerne informieren wir Sie bei Interesse über die jeweils nächsten Aktivitäten.
Stadt Wil
Vereinigte Gemeinde Wil – Bronschhofen
Volksabstimmung vom 27. November 2011
Vorläufige Gemeindeordnung
Maugwil
Ürental
Boxloo
Mörikon
Weid
Bronschhofen
Trungen
Rossrüti
Tiefenwies
Gampen
Dreibrunnen
Wil
Die Stimmbürgerinnen und -bürger der vereinigten Gemeinde Wil-Bronschhofen erhalten für diese Abstimmung eine gemeinsame Abstimmungsbroschüre und eine gemeinsame Stimmkarte. Die Auszählung aller Stimmen erfolgt durch ein gemeinsames
Stimmbüro für das gesamte vereinigte Gemeindegebiet – es gibt keine separaten Ergebnisse für Wil und Bronschhofen. Die
vorläufige Gemeindeordnung liegt dieser Abstimmungsbroschüre bei.
Gemeindeordnung_Abstimmungsbroschuere_A5_a.indd 1
04.10.11 12:37
Juli 2016
10. Auflage