Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl Gemeindeverwaltung Seematt 7, 3636 Längenbühl Tel. 033 356 02 15 / Fax. 033 356 02 16 Mail: [email protected] Einladung zur Bundesfeier auf Seite 8 Redaktion News 2/2016 Team Gemeindeverwaltung NEWS Nr. 2/2016 Seite 2 AUS DEM GEMEINDERAT Projekt Schulwegsicherung Dörfli – Brunnacher Im Jahr 2014 hat der Gemeinderat Forst-Längenbühl dem Kanton das Gesuch um Erstellung und Prüfung eines Gehweges entlang der Kantonsstrasse im Bereich Dörfli Forst – Allmid/Breite gestellt. Durch das Tiefbauamt des Kantons Bern wurde daraufhin eine Schwachstellenanalyse durchgeführt und festgestellt, dass in Teilen entlang der Kantonsstrasse grosser Handlungsbedarf besteht. Klares Ziel vom Gemeinderat war es, die gefährliche Situation in einzelnen Abschnitten entlang der Kantonsstrasse Dörfli-Allmid so rasch als möglich und zukunftsorientiert zu entschärfen. Die Umleitung der Fussgänger ab Brunnacher in Richtung Hirschbach-Friedhof-Schulhaus wurde im Gesamtkonzept miteinbezogen. Als Sofortmassnahme wurde die Gemeindestrasse Hirschbach–Friedhof– Schulhaus wieder für Fussgänger Instand gestellt. Der Gemeinderat hat in guter Zusammenarbeit mit dem Kanton die gesamten Abschnitte mit diversen Fachpersonen auf seine aktuelle Situation (z.B. Beleuchtung, Sichtbermen, Übergänge Fussgänger, Verkehrsdaten, Unfallstatistik, Wanderroutenführung etc.) überprüft. Aus allen Fachberichten und aufgrund der positiven Einstellung vom Gemeinderat hat der Kanton ein Gesamtprojekt mit Teilabschnitten A, B, C entlang der Kantonsstrasse erarbeitet und die Abschnitte priorisiert. Nach der Vororientierung der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015 fand anschliessend am 3. März 2016 eine erste Infoveranstaltung für die betroffenen Grundeigentümer/ Landeigentümer in diesen Abschnitten statt. Anlässlich dieser wurde das Projekt über alle Abschnitte (A, B und C) im Detail vorgestellt mit folgendem Inhalt: - Neubau Gehweg - Rolle / Anforderungen Kanton - Ausgangslage Kantonsstrasse - Behindertengerechte Bushaltestellen - Stellungnahme Landeigentümer zum Projekt Auf Grund der mehrheitlich massiven Ablehnung der Grund-/Landeigentümer zum Gehwegprojekt in den Abschnitten B und C, resultiert aus Sicht Gemeinderat die klare und dringende Weiterführung vom Projekt im Abschnitt A und dem Verzicht der Ausführung der Abschnitte B und C. Aus vorgenannten Gründen und der erneuten positiven Einstellung vom Kanton zum Projekt und deren Dringlichkeit hat sich der Gemeinderat entschlossen, dem Kanton die Weiterführung und Realisierung im Abschnitt A aufzutragen. Somit wird der Kanton die Planung und Realisierung im Abschnitt A in seiner Federführung in Angriff nehmen und zeitnah umsetzen. Der Gemeinderat Forst-Längenbühl NEWS Nr. 2/2016 * TBA = Tiefbauamt Kanton Bern Seite 3 NEWS Nr. 2/2016 Seite 4 Kontrollbesuch des Regierungsstatthalters Alle 3 bis 4 Jahre kontrolliert der Regierungsstatthalter mit seinem Team die Gemeindeverwaltungen in seinem Verwaltungskreis. Am 6. Juni 2016 war es in Forst-Längenbühl wieder soweit und die Abteilungen Gemeindeschreiberei, Finanz- und Bauverwaltung wurden kontrolliert. Es war nun das zweite Mal, seit die Führung der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl am 1. Januar 2010 an die Gemeinde Wattenwil übertragen worden ist. Der Kontrollbesuch wurde vom Team der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl/Wattenwil minuziös vorbereitet. Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trugen zum sehr guten Ergebnis bei. Es ist erfreulich, auf eine gut organisierte Verwaltung zählen zu dürfen. Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl sowie den beteiligten Personen der Gemeindeverwaltung Wattenwil für ihre Arbeit bestens danken. Gemeindepräsident Kurt Kindler Handlungsfähigkeitszeugnisse Seit dem 1. Juni 2016 werden Handlungsfähigkeitszeugnisse durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt und nicht mehr durch die Einwohnergemeinden. Das Gesuch hat schriftlich per Post oder per E-Mail bei der KESB Thun zu erfolgen: KESB Thun Scheibenstrasse 5, Pf 109 3602 Thun Tel. 031 635 23 00 Mail [email protected] Der Gemeinderat Forst-Längenbühl NEWS Nr. 2/2016 Seite 5 AUS DEN KOMMISSIONEN Blitzschutz – ein Aufruf der Gebäudeversicherung Bern GVB Nur 19.6% aller Häuser in Forst-Längenbühl sind gegen Blitze geschützt; Bis zu 2500 Franken für freiwillige Blitzschutzsysteme Ittigen, im Mai 2016 – Jeder dritte Brand im Kanton Bern wird durch einen Blitzeinschlag ausgelöst. Die Folge sind Gebäudeschäden in Millionenhöhe. Dennoch sind nur 13% der Gebäude mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet. Mit ihrer Aktion «Blitzschnell blitzsicher» möchte die Gebäudeversicherung Bern (GVB) nun Abhilfe schaffen: Sie unterstützt Hauseigentümer mit bis zu 2‘500 Franken bei der Installation von freiwilligen Blitzschutzsystemen. 393 Häuser gibt es in Forst-Längenbühl - doch nur 77 davon sind mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet. Denn vorgeschrieben sind Blitzschutzsysteme in der Schweiz nur für grosse Gebäude oder solche mit einer hohen Personenbelegung wie Schulen, Krankenhäuser, Bahnhöfe oder Kirchen. Für Privathäuser ist die Installation eines Blitzschutzsystems hingegen freiwillig. Fehlendes Bewusstsein «Vielen Hauseigentümern ist gar nicht bewusst, dass auch bei Neubauten nicht automatisch ein Blitzschutzsystem errichtet wird», erklärt Theo Bühlmann, Leiter Prävention und Intervention der GVB. «Oder sie vertrauen auf den Schutz durch eine Wettertanne oder ein höheres Gebäude in der Nachbarschaft.» Doch dass diese schützen, ist ein Mythos: Je nach Windrichtung schlägt der Blitz trotzdem in das eigene Haus ein, auch wenn ein höheres Objekt direkt nebenan steht. Sinnvolle Investition Ein Blitzschutzsystem schützt nicht nur Menschen, Tiere und das Gebäude, sondern auch elektronische Geräte und andere Wertsachen im Haus. Die GVB lanciert deshalb eine breit angelegte Aufklärungskampagne und schenkt ihren Kundinnen und Kunden bis zu 2‘500 Franken an die Installationskosten eines freiwilligen Blitzschutzsystems. Wie ein Blitzschutzsystem funktioniert, was man über die Installation wissen muss und wie Hauseigentümer ihren Zuschuss erhalten, ist auf der Webseite www.gvb.ch/blitz beschrieben. NEWS Nr. 2/2016 Seite 6 Aufruf zum Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineingeraten, gefährden die Verkehrsteilnehmer, die Kehrichtabfuhrleute, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter anderem vor: - - Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen freizuhaltenden Luftraum vom 4.50 m Höhe hineinragen. Über Gehwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Lichtraumprofil Die Hoch- und Tiefbaukommission NEWS Nr. 2/2016 Seite 7 Wasseransammlung in Terrainmulde neben Dittligsee Verschiedene Anwohner haben bei der Gemeinde nachgefragt, warum jetzt, auch nach der Sanierung und dem Ausbau des Mühlebaches, noch sporadisch Wasseransammlungen zwischen dem Dittligsee und der Kantonsstrasse festzustellen sind. Diese Anfragen beantworten wir gerne. Die Wasseransammlung liegt in einer Terrainmulde, von welcher das Wasser oberflächlich weder direkt in den Dittligsee noch direkt in den Seeauslauf abfliessen kann. Die Mulde liegt tiefer als das angrenzende Terrain. Bei heftigen Regenfällen fliesst eine grosse Wassermenge der Terrainmulde zu. Die Humusschicht vermag die grosse Wassermenge nicht mehr sofort und vollumfänglich aufzunehmen. Es entsteht eine Wasserlache. Das Wasser braucht eine gewisse Zeit, bis es in dem schlecht wasserdurchlässigen Boden (u. a. Torf und Seekreide) in die Drainageableitungen der Flurgenossenschaft gelangt. Die Drainageableitungen führen dann weiter unten das Wasser dem Mühlebach zu, welcher es problemlos aufnehmen kann. Diese Wasseransammlungen werden auch in Zukunft sichtbar sein und sind nicht zu vermeiden. Sie haben jedoch keinen direkten Zusammenhang mit der Mühlebachsanierung. Noch einige Bemerkungen zum Thema „Wasserrückhalt“ resp. „Retention“: Die Medien müssen fast täglich von Überschwemmungen und grossen Schäden berichten. Hochwasser entsteht durch das zeitgleiche Anfallen von grossen Wassermengen. Die grossen Regenwassermengen können technisch nur beschränkt günstig beeinflusst werden. Eine wirkungsvolle Massnahme ist das Zurückhalten des Regenwassers bei Spitzenanfall. In der Fachsprache als „Retention“ bezeichnet. Sinn der Rückhaltemassnahme ist, den Abfluss des Spitzenanfalls auf eine längere Zeit zu verteilen und somit die gefährliche Spitze zu brechen. Der Dittligsee hat auch eine grosse Retentionswirkung und hilft mit, den Spitzenabfluss zu drosseln. Bei starken und langandauernden Regenfällen steigt der Wasserspiegel an und dadurch fliesst das Wasser verspätet im Mühlebach ab. Bei extremen Situationen ist es deshalb nicht ausgeschlossen, dass der See auch mal über die Ufer fliessen wird. Bei einem solchen Fall hat er seine Retentionswirkung voll eingesetzt und dadurch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das Ansteigen des Seeniveaus hat nichts mit der Abflusskapazität des Mühlebaches zu tun. Die Abflussquerschnitte sind gross genug. Im Eidg. Gewässerschutzgesetz steht; wir zitieren sinngemäss: Grundsätzlich ist das Wasser dort, wo es anfällt zur Versickerung zu bringen. Ist dies nicht möglich, sind geeignete Retentionsmassnahmen zu ergreifen. Mit dem Mühlebachprojekt und dem Dittligsee kann diese Bedingung des Gesetzes eingehalten werden. Die Zeiten sind vorbei, wo jedes Regenwasser sofort und unkontrolliert abfliessen darf und gegebenenfalls talabwärts Hochwasserschäden anrichten kann. Abschliessend müssen wir aber auch erkennen und damit „leben“, dass wir wegen den klimatischen Veränderungen und den immer heftiger werdenden Regenfällen in Zukunft auch mal „nasse Füsse“ bekommen. Ingenieurbüro Walter Wasem und Gemeinderat Forst-Längenbühl NEWS Nr. 2/2016 Seite 8 Bundesfeier 2016 Montag, 1. August 2016, MZG Beginn der Feierlichkeiten: 20.00 Uhr Festwirtschaft mit Getränken, Brot und Bratwürste vom Grill Pro Besucher eine Bratwurst gratis 20.00 Uhr Beginn der Feierlichkeiten beim Mehrzweckgebäude 21.00 Uhr Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Gemeinsamer Fackel- und Lampionumzug (Fackeln werden abgegeben) 21.15 Uhr Abmarsch beim Mehrzweckgebäude Route: MZG – Hübeli – Allmid - Bim Wald – Seematt – MZG Verantwortlich: Hans Peter Rytz 21.45 Uhr Grosses Feuer auf dem Hübelihof Zu den Feierlichkeiten sind die Bevölkerung von Forst-Längenbühl und ihre Gäste herzlich eingeladen! Gemeinderat Forst-Längenbühl NEWS Nr. 2/2016 Seite 9 IMPRESSIONEN FEIER 100 JAHRE SCHULE FORST-LÄNGENBÜHL Delegation aus der Partnergemeinde Dirna Verschiedene Marktstände.....regionale Produkte, Züpfe und Brote, Selbstgebasteltes von den Schüler/Schülerinnen, bis hin zu frisch zubereiteten Waffeln...... NEWS Nr. 2/2016 Seite 10 Ansprache des Gemeindepräsidenten Kurt Kindler und Apéro der ehemaligen Schüler/Schülerinnen Singen der Schüler/Schülerinnen bis hin zum leider etwas nassen Festumzug.... NEWS Nr. 2/2016 Seite 11 An diesem einmaligen Fest sind sich Menschen aus allen Generationen begegnet, welche auf irgendeine Weise mit der Schule Forst-Längenbühl in Verbindung stehen. Schön, dass so viele Besucher/Besucherinnen und ehemalige Schüler/Schülerinnen den Weg nach Forst-Längenbühl fanden, trotz nicht optimalen sommerlichen Verhältnissen. Ein herzliches Dankeschön geht an alle Helfer/Helferinnen, ohne ihren grossartigen Einsatz hätte dieser Anlass nicht durchgeführt werden können. MERCI! Martina Steiner (Schulkomissionspräsidentin) Die Fotos vom Schulfest sind ab dem 2. August 2016 auf der Gemeindehomepage www.3636.ch aufgeschaltet und können bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Weitere Infos erhalten Sie ab 2. August 2016 direkt online oder bei der Gemeindeverwaltung. NEWS Nr. 2/2016 Seite 12 AUS DER VERWALTUNG Personelles Danke Brigitte Bähler Brigitte Bähler hat ihre Anstellung bei der Einwohnergemeinde Wattenwil - als Gemeindeschreiberin von Forst-Längenbühl - per 30. Juni 2016 gekündigt. Sie trat die Stelle als Gemeindeschreiberin in Forst-Längenbühl am 1. November 2009 an. Mit der Übertragung der Verwaltungsführung an die Gemeinde Wattenwil führte sie die Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl als Angestellte der Gemeinde Wattenwil. Sie hat über all die Jahre hervorragende Arbeit geleistet. Willkommen Anton Wenger Anton Wenger heisst der neue Gemeindeschreiber in Forst-Längenbühl. Er tritt die Stelle am 1. August 2016 an und ist wohnhaft in Burgistein. Er ist ebenfalls, wie Brigitte Bähler, diplomierter Gemeindeschreiber und absolviert zur Zeit die Bauverwalter-Ausbildung. Andrea Blatter / Seraina Loosli und Carla Durand Andrea Blatter wird als stellvertretende Gemeindeschreiberin während der Übergangszeit von Ende Juni bis Ende Juli die Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl führen und von Seraina Loosli tatkräftig unterstützt. Von den Lernenden ist Carla Durand (ab August im 3. Lehrjahr) von der Gemeindeverwaltung Wattenwil bis Ende September zu Ausbildungszwecken ebenfalls in der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl anzutreffen. „Ich danke allen Mitarbeitenden für Ihren grossen Einsatz.“ Martin Frey (GS Wattenwil) NEWS Nr. 2/2016 Seite 13 INFORMATIONEN Gemeindeverband Obergurnigel Forst-Längenbühl, Gurzelen, Seftigen, Thierachern, Uebeschi, Uetendorf, Uttigen Einladung zur Waldbegehung vom Samstag 20. August 2016, 09.00 – 12.00 Uhr Treffpunkt 09.00 Uhr beim Holzschopf Bettelegg (Koordinaten 602.150 / 179.500) Anfahrt via Wattenwil, nach der Grillstelle Stafelalp rechts über die kleine Brücke. Weiterfahrt ca. 2 km auf der Naturstrasse. Programm - Begrüssung, Vorstellen Programm und Ablauf - Rundgang mit dem Revierförster im Gebiet Bettelegg – Bettelmoos – Blattenbach – Badwald - Ca. 11.30 Uhr Apéro und gemütliches Beisammensein mit Bräteln bei der Feuerstelle Bettelegg (Getränke vorhanden, Grillgut Selbstsorge) Themen - Wissenswertes zur Geschichte Bettelegg und Badwald - Vorgehen bei der Waldpflege im Stangenholz - Wiederherstellungsprojekt Blattenbach im 2015 - Stand der Aufforstungen der Orkane „Vivian 1990“ und „Lothar 1999“ - Waldbau im Dauerwald (Plenterwald) - Baumpatenschaft Ausrüstung Gutes Schuhwerk und ev. Regenschutz. Die Begehung findet auf Wald- und Wanderwegen, sowie in leicht begehbarem Baumbestand statt. Sie wird bei jeder Witterung durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gemeindeverband Obergurnigel Waldkommission und Revierförster NEWS Nr. 2/2016 Seite 14 Neues aus dem Alters- und Pflegeheim Wattenwil Der Um-und Anbau im Alters- und Pflegeheim Wattenwil ist weit fortgeschritten. Das neue Café Niesenblick wird im Juni wieder eröffnet. Ab Anfang August stehen in den Wohngruppen im Haus Gürbeblick moderne Einzelzimmer, einige Zweierzimmer und Zimmer in der neu geschaffenen Wohngruppe Demenz zur Verfügung. Optimales Bauwetter und effiziente Handwerker sind für das schnelle Fortschreiten des Um- und Anbaus im Alters- und Pflegeheheim Wattenwil, APHW, verantwortlich. Der Umbau hat im März 2015 begonnen und wird im Juli dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Wiedereröffnung und die Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner, aus der vorübergehenden Aussenstation im Neuhuspark in Grosshöchstetten, sind für Anfang August geplant. Moderne Infrastruktur Im umgebauten Haus Gürbeblick stehen ab diesem Zeitpunkt in zwei Wohngruppen moderne Einzelzimmer sowie einige Zweierzimmer, die auch für Ehepaare attraktiv sind, zur Verfügung. In der neu geschaffenen Wohngruppe Demenz, mit eigenem Garten, bieten wir Menschen die an Demenz erkrankt sind individuelle und bedürfnisgerechte Betreuung und Pflege. Jede der drei neuen Wohngruppen verfügt neben der modernen Infrastruktur über grosszügige Aufenthaltsbereiche. Café Niesenblick im Juni offen Ebenfalls total saniert wird der Speisesaal und Treffpunkt im Café Niesenblick. Das Café wird im Juni für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Besucher und Gäste und für das Personal wieder geöffnet. Gäste zum Znüni, Mittagessen, Zvieri oder zum Nachtessen sind nach der Wiedereröffnung des Café Niesenblick jederzeit herzlich willkommen. Hinweis Am Samstag, 17. September 2016 findet im APHW die Eröffnungsfeier statt. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen! Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Die Geschäftsleitung und die Betreiberin Für nähere Informationen stehen wir Ihnen unter Telefon 033 359 26 26 gerne zur Verfügung. www.aphw.ch NEWS Nr. 2/2016 Seite 15 Tour de France 2016 - Einschränkungen im öffentlichen Verkehr Mittwoch 20. Juli 2016, Thuner Westamt Sperrzeiten 09.00 - 15.00 Uhr Einschränkungen und Signalisation sind zu beachten Am Mittwoch, 20. Juli 2016 führt ein Teil der Strecke der Tour de France durchs Westamt. Aus diesem Grund wird es auf diversen Linien der STI zwischen 9.45 und ca. 15.00 Uhr zu Veränderungen kommen: Linie 3: Thun - Blumenstein Zwischen den Haltestellen «Kreuzgasse» und «Blumenstein Gemeindehaus» verkehren während der erwähnten Zeit keine Busse. Die Kursbusse der Linie 3 wenden bei der Haltestelle «Kreuzgasse» in Oberstocken. Linie 50: Thun - Blumenstein Die Kursbusse der Linie 50 verkehren fahrplanmässig. Es ist jedoch mit Verspätungen zu rechnen. Linie 51: Thun - Blumenstein Zwischen den Haltestellen «Rössli» und «Blumenstein Dorf» verkehren während der erwähnten Zeit keine Busse. Die Kursbusse der Linie 51 wenden bei der Haltestelle «Rössli» in Wattenwil. Linie 53: Blumenstein - Seftigen Die Kursbusse der Linie 53 verkehren während der gesamten Zeitdauer nicht. Während dem Rennen kann es im gesamten öffentlichen Verkehr im Raum Thun zu Verspätungen kommen. Bitte rechnen Sie für Ihre Reise genügend Zeit ein. Wir bitten Sie um Verständnis. Gemeinderat Forst-Längenbühl NEWS Nr. 2/2016 Seite 16 Identitätskarte / Pass Die Sommerferien stehen vor der Türe. Vergessen Sie nicht, Ihre Ausweisdokumente (Pass und ID) auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Am 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten Daten, der sogenannte E-Pass 10, schweizweit eingeführt worden. Der E-Pass 10 ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden. Mit der Einführung des neuen Schweizerpasses hat sich auch das Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte geändert. Ihren Ausweis beantragen Sie nicht mehr bei Ihrer Wohngemeinde, sondern in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern. Eine Pass oder eine Identitätskarte können Sie bei einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern beantragen. Dafür ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig. Einen Termin können Sie online unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 031 635 40 00 vereinbaren. AUSBLICK/TERMINE 01.08.2016 04.09.2016 10.09.2016 05.12.2016 Bundesfeier Coop Genusswanderung KUW Tag Gemeindeversammlung Redaktionsschluss NEWS Das nächste ordentliche News ist im November 2016 geplant. Der Redaktionsschluss ist am Freitag, 14. Oktober 2016. Wir freuen uns auf zahlreiche Beiträge.
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