Einwohnergemeinde Forst

Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl
Gemeindeverwaltung
Seematt 7, 3636 Längenbühl
Tel. 033 356 02 15 / Fax. 033 356 02 16
Mail: [email protected]
Einladung zur Bundesfeier
auf Seite 8
Redaktion News 2/2016
Team Gemeindeverwaltung
NEWS Nr. 2/2016
Seite 2
AUS DEM GEMEINDERAT
Projekt Schulwegsicherung Dörfli – Brunnacher
Im Jahr 2014 hat der Gemeinderat Forst-Längenbühl dem Kanton das Gesuch um Erstellung und
Prüfung eines Gehweges entlang der Kantonsstrasse im Bereich Dörfli Forst – Allmid/Breite gestellt. Durch das Tiefbauamt des Kantons Bern wurde daraufhin eine Schwachstellenanalyse
durchgeführt und festgestellt, dass in Teilen entlang der Kantonsstrasse grosser Handlungsbedarf
besteht.
Klares Ziel vom Gemeinderat war es, die gefährliche Situation in einzelnen Abschnitten entlang der
Kantonsstrasse Dörfli-Allmid so rasch als möglich und zukunftsorientiert zu entschärfen. Die Umleitung der Fussgänger ab Brunnacher in Richtung Hirschbach-Friedhof-Schulhaus wurde im Gesamtkonzept miteinbezogen. Als Sofortmassnahme wurde die Gemeindestrasse Hirschbach–Friedhof–
Schulhaus wieder für Fussgänger Instand gestellt.
Der Gemeinderat hat in guter Zusammenarbeit mit dem Kanton die gesamten Abschnitte mit diversen Fachpersonen auf seine aktuelle Situation (z.B. Beleuchtung, Sichtbermen, Übergänge
Fussgänger, Verkehrsdaten, Unfallstatistik, Wanderroutenführung etc.) überprüft. Aus allen Fachberichten und aufgrund der positiven Einstellung vom Gemeinderat hat der Kanton ein Gesamtprojekt mit Teilabschnitten A, B, C entlang der Kantonsstrasse erarbeitet und die Abschnitte priorisiert.
Nach der Vororientierung der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015
fand anschliessend am 3. März 2016 eine erste Infoveranstaltung für die betroffenen Grundeigentümer/ Landeigentümer in diesen Abschnitten statt. Anlässlich dieser wurde das Projekt über alle
Abschnitte (A, B und C) im Detail vorgestellt mit folgendem Inhalt:
- Neubau Gehweg
- Rolle / Anforderungen Kanton
- Ausgangslage Kantonsstrasse
- Behindertengerechte Bushaltestellen
- Stellungnahme Landeigentümer zum Projekt
Auf Grund der mehrheitlich massiven Ablehnung der Grund-/Landeigentümer zum Gehwegprojekt
in den Abschnitten B und C, resultiert aus Sicht Gemeinderat die klare und dringende Weiterführung vom Projekt im Abschnitt A und dem Verzicht der Ausführung der Abschnitte B und C.
Aus vorgenannten Gründen und der erneuten positiven Einstellung vom Kanton zum Projekt und
deren Dringlichkeit hat sich der Gemeinderat entschlossen, dem Kanton die Weiterführung und
Realisierung im Abschnitt A aufzutragen. Somit wird der Kanton die Planung und Realisierung im
Abschnitt A in seiner Federführung in Angriff nehmen und zeitnah umsetzen.
Der Gemeinderat Forst-Längenbühl
NEWS Nr. 2/2016
* TBA = Tiefbauamt Kanton Bern
Seite 3
NEWS Nr. 2/2016
Seite 4
Kontrollbesuch des Regierungsstatthalters
Alle 3 bis 4 Jahre kontrolliert der Regierungsstatthalter mit seinem Team die Gemeindeverwaltungen in seinem Verwaltungskreis.
Am 6. Juni 2016 war es in Forst-Längenbühl wieder soweit und die Abteilungen Gemeindeschreiberei, Finanz- und Bauverwaltung wurden kontrolliert. Es war nun das zweite Mal, seit die Führung
der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl am 1. Januar 2010 an die Gemeinde Wattenwil übertragen worden ist.
Der Kontrollbesuch wurde vom Team der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl/Wattenwil minuziös vorbereitet. Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trugen zum sehr guten Ergebnis
bei. Es ist erfreulich, auf eine gut organisierte Verwaltung zählen zu dürfen.
Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl sowie
den beteiligten Personen der Gemeindeverwaltung Wattenwil für ihre Arbeit bestens danken.
Gemeindepräsident Kurt Kindler
Handlungsfähigkeitszeugnisse
Seit dem 1. Juni 2016 werden Handlungsfähigkeitszeugnisse durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt und nicht mehr durch die Einwohnergemeinden.
Das Gesuch hat schriftlich per Post oder per E-Mail bei der KESB Thun zu erfolgen:
KESB Thun
Scheibenstrasse 5, Pf 109
3602 Thun
Tel. 031 635 23 00
Mail [email protected]
Der Gemeinderat Forst-Längenbühl
NEWS Nr. 2/2016
Seite 5
AUS DEN KOMMISSIONEN
Blitzschutz – ein Aufruf der Gebäudeversicherung Bern GVB
Nur 19.6% aller Häuser in Forst-Längenbühl sind gegen Blitze geschützt;
Bis zu 2500 Franken für freiwillige Blitzschutzsysteme
Ittigen, im Mai 2016 – Jeder dritte Brand im Kanton Bern wird durch einen Blitzeinschlag ausgelöst. Die Folge sind Gebäudeschäden in Millionenhöhe. Dennoch sind nur
13% der Gebäude mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet. Mit ihrer Aktion «Blitzschnell blitzsicher» möchte die Gebäudeversicherung Bern (GVB) nun Abhilfe schaffen: Sie unterstützt Hauseigentümer mit bis zu 2‘500 Franken bei der Installation von
freiwilligen Blitzschutzsystemen.
393 Häuser gibt es in Forst-Längenbühl - doch nur 77 davon sind mit einem Blitzschutzsystem
ausgerüstet. Denn vorgeschrieben sind Blitzschutzsysteme in der Schweiz nur für grosse Gebäude
oder solche mit einer hohen Personenbelegung wie Schulen, Krankenhäuser, Bahnhöfe oder Kirchen. Für Privathäuser ist die Installation eines Blitzschutzsystems hingegen freiwillig.
Fehlendes Bewusstsein
«Vielen Hauseigentümern ist gar nicht bewusst, dass auch bei Neubauten nicht automatisch ein
Blitzschutzsystem errichtet wird», erklärt Theo Bühlmann, Leiter Prävention und Intervention der
GVB. «Oder sie vertrauen auf den Schutz durch eine Wettertanne oder ein höheres Gebäude in
der Nachbarschaft.» Doch dass diese schützen, ist ein Mythos: Je nach Windrichtung schlägt der
Blitz trotzdem in das eigene Haus ein, auch wenn ein höheres Objekt direkt nebenan steht.
Sinnvolle Investition
Ein Blitzschutzsystem schützt nicht nur Menschen, Tiere und das Gebäude, sondern auch elektronische Geräte und andere Wertsachen im Haus. Die GVB lanciert deshalb eine breit angelegte Aufklärungskampagne und schenkt ihren Kundinnen und Kunden bis zu 2‘500 Franken an die Installationskosten eines freiwilligen Blitzschutzsystems.
Wie ein Blitzschutzsystem funktioniert, was man über die Installation wissen muss und wie Hauseigentümer ihren Zuschuss erhalten, ist auf der Webseite www.gvb.ch/blitz beschrieben.
NEWS Nr. 2/2016
Seite 6
Aufruf zum Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum
hineingeraten, gefährden die Verkehrsteilnehmer, die Kehrichtabfuhrleute, aber auch Kinder und
Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung
derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter anderem
vor:
-
-
Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom
Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen
freizuhaltenden Luftraum vom 4.50 m Höhe hineinragen. Über Gehwegen muss eine
Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei
Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende
Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht
beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender
Seitenbereich freizuhalten ist.
Lichtraumprofil
Die Hoch- und Tiefbaukommission
NEWS Nr. 2/2016
Seite 7
Wasseransammlung in Terrainmulde neben Dittligsee
Verschiedene Anwohner haben bei der Gemeinde nachgefragt, warum jetzt, auch nach der Sanierung und dem Ausbau des Mühlebaches, noch sporadisch Wasseransammlungen zwischen dem
Dittligsee und der Kantonsstrasse festzustellen sind. Diese Anfragen beantworten wir gerne.
Die Wasseransammlung liegt in einer Terrainmulde, von welcher das Wasser oberflächlich weder
direkt in den Dittligsee noch direkt in den Seeauslauf abfliessen kann. Die Mulde liegt tiefer als das
angrenzende Terrain.
Bei heftigen Regenfällen fliesst eine grosse Wassermenge der Terrainmulde zu. Die Humusschicht
vermag die grosse Wassermenge nicht mehr sofort und vollumfänglich aufzunehmen. Es entsteht
eine Wasserlache. Das Wasser braucht eine gewisse Zeit, bis es in dem schlecht wasserdurchlässigen Boden (u. a. Torf und Seekreide) in die Drainageableitungen der Flurgenossenschaft gelangt.
Die Drainageableitungen führen dann weiter unten das Wasser dem Mühlebach zu, welcher es
problemlos aufnehmen kann.
Diese Wasseransammlungen werden auch in Zukunft sichtbar sein und sind nicht zu vermeiden.
Sie haben jedoch keinen direkten Zusammenhang mit der Mühlebachsanierung.
Noch einige Bemerkungen zum Thema „Wasserrückhalt“ resp. „Retention“:
Die Medien müssen fast täglich von Überschwemmungen und grossen Schäden berichten. Hochwasser entsteht durch das zeitgleiche Anfallen von grossen Wassermengen. Die grossen Regenwassermengen können technisch nur beschränkt günstig beeinflusst werden. Eine wirkungsvolle
Massnahme ist das Zurückhalten des Regenwassers bei Spitzenanfall. In der Fachsprache als „Retention“ bezeichnet. Sinn der Rückhaltemassnahme ist, den Abfluss des Spitzenanfalls auf eine
längere Zeit zu verteilen und somit die gefährliche Spitze zu brechen.
Der Dittligsee hat auch eine grosse Retentionswirkung und hilft mit, den Spitzenabfluss zu drosseln. Bei starken und langandauernden Regenfällen steigt der Wasserspiegel an und dadurch
fliesst das Wasser verspätet im Mühlebach ab. Bei extremen Situationen ist es deshalb nicht ausgeschlossen, dass der See auch mal über die Ufer fliessen wird. Bei einem solchen Fall hat er seine
Retentionswirkung voll eingesetzt und dadurch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Das Ansteigen des Seeniveaus hat nichts mit der Abflusskapazität des Mühlebaches zu tun. Die
Abflussquerschnitte sind gross genug.
Im Eidg. Gewässerschutzgesetz steht; wir zitieren sinngemäss: Grundsätzlich ist das Wasser dort,
wo es anfällt zur Versickerung zu bringen. Ist dies nicht möglich, sind geeignete Retentionsmassnahmen zu ergreifen. Mit dem Mühlebachprojekt und dem Dittligsee kann diese Bedingung des
Gesetzes eingehalten werden.
Die Zeiten sind vorbei, wo jedes Regenwasser sofort und unkontrolliert abfliessen darf und gegebenenfalls talabwärts Hochwasserschäden anrichten kann.
Abschliessend müssen wir aber auch erkennen und damit „leben“, dass wir wegen den klimatischen Veränderungen und den immer heftiger werdenden Regenfällen in Zukunft auch mal „nasse
Füsse“ bekommen.
Ingenieurbüro Walter Wasem und Gemeinderat Forst-Längenbühl
NEWS Nr. 2/2016
Seite 8
Bundesfeier 2016
Montag, 1. August 2016, MZG
Beginn der Feierlichkeiten: 20.00 Uhr
Festwirtschaft mit Getränken, Brot und
Bratwürste vom Grill
Pro Besucher eine Bratwurst gratis
20.00 Uhr
Beginn der Feierlichkeiten beim
Mehrzweckgebäude
21.00 Uhr
Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten
Gemeinsamer Fackel- und Lampionumzug
(Fackeln werden abgegeben)
21.15 Uhr
Abmarsch beim Mehrzweckgebäude
Route: MZG – Hübeli – Allmid - Bim Wald –
Seematt – MZG
Verantwortlich: Hans Peter Rytz
21.45 Uhr
Grosses Feuer auf dem Hübelihof
Zu den Feierlichkeiten sind die Bevölkerung von
Forst-Längenbühl und ihre Gäste herzlich eingeladen!
Gemeinderat Forst-Längenbühl
NEWS Nr. 2/2016
Seite 9
IMPRESSIONEN
FEIER 100 JAHRE SCHULE FORST-LÄNGENBÜHL
Delegation aus der Partnergemeinde Dirna
Verschiedene Marktstände.....regionale Produkte, Züpfe und Brote, Selbstgebasteltes von den
Schüler/Schülerinnen, bis hin zu frisch zubereiteten Waffeln......
NEWS Nr. 2/2016
Seite 10
Ansprache des Gemeindepräsidenten Kurt Kindler und Apéro der ehemaligen Schüler/Schülerinnen
Singen der Schüler/Schülerinnen bis hin zum leider etwas nassen Festumzug....
NEWS Nr. 2/2016
Seite 11
An diesem einmaligen Fest sind sich Menschen aus allen Generationen begegnet, welche auf irgendeine Weise mit der Schule Forst-Längenbühl in Verbindung stehen. Schön, dass so viele Besucher/Besucherinnen und ehemalige Schüler/Schülerinnen den Weg nach Forst-Längenbühl fanden, trotz nicht optimalen sommerlichen Verhältnissen.
Ein herzliches Dankeschön geht an alle Helfer/Helferinnen, ohne ihren grossartigen Einsatz hätte
dieser Anlass nicht durchgeführt werden können. MERCI!
Martina Steiner (Schulkomissionspräsidentin)
Die Fotos vom Schulfest sind ab dem 2. August 2016 auf der Gemeindehomepage www.3636.ch
aufgeschaltet und können bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Weitere Infos
erhalten Sie ab 2. August 2016 direkt online oder bei der Gemeindeverwaltung.
NEWS Nr. 2/2016
Seite 12
AUS DER VERWALTUNG
Personelles
Danke Brigitte Bähler
Brigitte Bähler hat ihre Anstellung bei der Einwohnergemeinde Wattenwil - als Gemeindeschreiberin von Forst-Längenbühl - per
30. Juni 2016 gekündigt. Sie trat die Stelle als Gemeindeschreiberin in
Forst-Längenbühl am 1. November 2009 an. Mit der Übertragung der
Verwaltungsführung an die Gemeinde Wattenwil führte sie die Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl als Angestellte der Gemeinde
Wattenwil. Sie hat über all die Jahre hervorragende Arbeit geleistet.
Willkommen Anton Wenger
Anton Wenger heisst der neue Gemeindeschreiber in Forst-Längenbühl. Er tritt
die Stelle am 1. August 2016 an und ist wohnhaft in Burgistein. Er ist ebenfalls,
wie Brigitte Bähler, diplomierter Gemeindeschreiber und absolviert zur Zeit die
Bauverwalter-Ausbildung.
Andrea Blatter / Seraina Loosli und Carla Durand
Andrea Blatter wird als stellvertretende Gemeindeschreiberin während der Übergangszeit von Ende
Juni bis Ende Juli die Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl führen und von Seraina Loosli tatkräftig unterstützt.
Von den Lernenden ist Carla Durand (ab August im 3. Lehrjahr) von der Gemeindeverwaltung
Wattenwil bis Ende September zu Ausbildungszwecken ebenfalls in der Gemeindeverwaltung
Forst-Längenbühl anzutreffen.
„Ich danke allen Mitarbeitenden für Ihren grossen Einsatz.“
Martin Frey (GS Wattenwil)
NEWS Nr. 2/2016
Seite 13
INFORMATIONEN
Gemeindeverband Obergurnigel
Forst-Längenbühl, Gurzelen, Seftigen, Thierachern, Uebeschi, Uetendorf, Uttigen
Einladung zur Waldbegehung vom Samstag
20. August 2016, 09.00 – 12.00 Uhr
 Treffpunkt
09.00 Uhr beim Holzschopf Bettelegg (Koordinaten 602.150 / 179.500)
Anfahrt via Wattenwil, nach der Grillstelle Stafelalp rechts über die kleine Brücke. Weiterfahrt
ca. 2 km auf der Naturstrasse.
 Programm
- Begrüssung, Vorstellen Programm und Ablauf
- Rundgang mit dem Revierförster im Gebiet Bettelegg – Bettelmoos –
Blattenbach – Badwald
- Ca. 11.30 Uhr Apéro und gemütliches Beisammensein mit Bräteln bei der
Feuerstelle Bettelegg (Getränke vorhanden, Grillgut Selbstsorge)
 Themen
- Wissenswertes zur Geschichte Bettelegg und Badwald
- Vorgehen bei der Waldpflege im Stangenholz
- Wiederherstellungsprojekt Blattenbach im 2015
- Stand der Aufforstungen der Orkane „Vivian 1990“ und „Lothar 1999“
- Waldbau im Dauerwald (Plenterwald)
- Baumpatenschaft
 Ausrüstung
Gutes Schuhwerk und ev. Regenschutz. Die Begehung findet auf Wald- und Wanderwegen,
sowie in leicht begehbarem Baumbestand statt. Sie wird bei jeder Witterung durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Gemeindeverband Obergurnigel
Waldkommission und Revierförster
NEWS Nr. 2/2016
Seite 14
Neues aus dem Alters- und Pflegeheim Wattenwil
Der Um-und Anbau im Alters- und Pflegeheim Wattenwil ist weit fortgeschritten. Das
neue Café Niesenblick wird im Juni wieder eröffnet. Ab Anfang August stehen in den
Wohngruppen im Haus Gürbeblick moderne Einzelzimmer, einige Zweierzimmer und
Zimmer in der neu geschaffenen Wohngruppe Demenz zur Verfügung.
Optimales Bauwetter und effiziente Handwerker
sind für das schnelle Fortschreiten des Um- und
Anbaus im Alters- und Pflegeheheim Wattenwil,
APHW, verantwortlich. Der Umbau hat im März
2015 begonnen und wird im Juli dieses Jahres
abgeschlossen sein. Die Wiedereröffnung und die
Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner, aus
der vorübergehenden Aussenstation im Neuhuspark in Grosshöchstetten, sind für Anfang August geplant.
Moderne Infrastruktur
Im umgebauten Haus Gürbeblick stehen ab diesem Zeitpunkt in zwei Wohngruppen moderne Einzelzimmer sowie einige Zweierzimmer, die auch für Ehepaare attraktiv sind, zur Verfügung. In der
neu geschaffenen Wohngruppe Demenz, mit eigenem Garten, bieten wir Menschen die an Demenz
erkrankt sind individuelle und bedürfnisgerechte Betreuung und Pflege. Jede der drei neuen
Wohngruppen verfügt neben der modernen Infrastruktur über grosszügige Aufenthaltsbereiche.
Café Niesenblick im Juni offen
Ebenfalls total saniert wird der Speisesaal und Treffpunkt im Café Niesenblick. Das Café wird im
Juni für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Besucher und Gäste und für das Personal wieder
geöffnet. Gäste zum Znüni, Mittagessen, Zvieri oder zum Nachtessen sind nach der Wiedereröffnung des Café Niesenblick jederzeit herzlich willkommen.
Hinweis
Am Samstag, 17. September 2016 findet im APHW die Eröffnungsfeier statt. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen!
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Geschäftsleitung und die Betreiberin
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen unter Telefon 033 359 26 26 gerne zur Verfügung.
www.aphw.ch
NEWS Nr. 2/2016
Seite 15
Tour de France 2016 - Einschränkungen im öffentlichen Verkehr
 Mittwoch 20. Juli 2016, Thuner Westamt
 Sperrzeiten 09.00 - 15.00 Uhr
 Einschränkungen und Signalisation sind zu beachten
Am Mittwoch, 20. Juli 2016 führt ein Teil der Strecke der Tour de France durchs Westamt. Aus
diesem Grund wird es auf diversen Linien der STI zwischen 9.45 und ca. 15.00 Uhr zu Veränderungen kommen:
Linie 3: Thun - Blumenstein
Zwischen den Haltestellen «Kreuzgasse» und «Blumenstein Gemeindehaus» verkehren während
der erwähnten Zeit keine Busse. Die Kursbusse der Linie 3 wenden bei der Haltestelle «Kreuzgasse» in Oberstocken.
Linie 50: Thun - Blumenstein
Die Kursbusse der Linie 50 verkehren fahrplanmässig. Es ist jedoch mit Verspätungen zu rechnen.
Linie 51: Thun - Blumenstein
Zwischen den Haltestellen «Rössli» und «Blumenstein Dorf» verkehren während der erwähnten
Zeit keine Busse. Die Kursbusse der Linie 51 wenden bei der Haltestelle «Rössli» in Wattenwil.
Linie 53: Blumenstein - Seftigen
Die Kursbusse der Linie 53 verkehren während der gesamten Zeitdauer nicht.
Während dem Rennen kann es im gesamten öffentlichen Verkehr im Raum Thun zu Verspätungen
kommen. Bitte rechnen Sie für Ihre Reise genügend Zeit ein. Wir bitten Sie um Verständnis.
Gemeinderat Forst-Längenbühl
NEWS Nr. 2/2016
Seite 16
Identitätskarte / Pass
Die Sommerferien stehen vor der Türe. Vergessen Sie nicht, Ihre
Ausweisdokumente (Pass und ID) auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Am 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass mit elektronisch
gespeicherten Daten, der sogenannte E-Pass 10, schweizweit eingeführt worden. Der E-Pass 10 ist mit einem Chip versehen, auf
dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind.
Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität
schneller und zweifelsfrei überprüft werden. Mit der Einführung
des neuen Schweizerpasses hat sich auch das Antragsverfahren
für Pass und Identitätskarte geändert. Ihren Ausweis beantragen
Sie nicht mehr bei Ihrer Wohngemeinde, sondern in einem der
sieben Ausweiszentren im Kanton Bern.
Eine Pass oder eine Identitätskarte können Sie bei einem der sieben Ausweiszentren im Kanton
Bern beantragen. Dafür ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig. Einen Termin können
Sie online unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 031 635 40 00 vereinbaren.
AUSBLICK/TERMINE
01.08.2016
04.09.2016
10.09.2016
05.12.2016
Bundesfeier
Coop Genusswanderung
KUW Tag
Gemeindeversammlung
Redaktionsschluss NEWS
Das nächste ordentliche News ist im November 2016 geplant. Der Redaktionsschluss ist am Freitag, 14. Oktober 2016. Wir freuen uns auf zahlreiche Beiträge.