Alpen-Challenge II Der Legende zweiter Teil Die Alpen-Challenge ist schon Legende. Entstanden aus der verrückten Laune zweier Redakteure, so viele Pässe wie möglich innerhalb einer Woche fahren zu wollen, ist diese Tour seit bald 15 Jahren fester Bestandteil des MOTORRAD action team Programms. Über 100 Pässe in 6 Tagen, Tagesetappen von bis zu 480 km – die Alpen Challenge macht ihrem Namen alle Ehre. Sie ist heute genauso wie am ersten Tag immer noch eine Herausforderung für alle die sie fahren wollen. Und wer sie je gefahren hat, wird immer wieder an sie zurückdenken. Aber nach so vielen Jahren drängt sich doch immer wieder ein Gedanke in den Vordergrund: war’s das? Oder geht da vielleicht noch mehr? Im ersten Moment scheint der Gedanke abwegig: noch mal über 100 Pässe in sechs Tagen? Die Alpen-Challenge nimmt doch schon jeden noch so kleinen Pass in der Gegend mit. Und da soll noch Platz für neue Strecken und weitere Pässe sein? Die Antwort lautet: Ja klar. Und wie! Intensives Kartenstudium gepaart mit profunder Ortskenntnis liefert die Erkenntnis: da geht noch was. Noch mal deutlich mehr als 100 Pässe in den West- und Südalpen. Und das mit sehr wenig Überschneidungen zur ‚originalen’ Alpen-Challenge. Dass diese neue Tour genauso spektakulär, genauso anspruchsvoll, genauso kurvig und genauso befriedigend ist wie die erste Tour, versteht sich von selbst. Eine echte AlpenChallenge eben. Ausgedehnte Kaffeepausen, formidable Mittagessen oder der Sprung in einen kühlen Bergsee? Vielleicht im nächsten Urlaub. Wer die Alpen-Challenge bucht, der steht auf Kurven, Kurven und nochmals Kurven – und sonst gar nichts. 1. Tag: Individuelle Anreise an den Genfer See Individuelle Anreise zum Treffpunkthotel am Genfer See. 2. Tag: Südlich des Genfer Sees Zum Einschwingen erst mal ein paar kleine Pässe durch die Berge am Genfer See, bevor es dann gegen Mittag höher und mondäner wird. Annecy und Aix-LesBains heißen die bekannten Städte, die wir von oben betrachten, bevor wir am Nachmittag durch die Chartreuse zu unserem Hotel bei Grenoble fahren. Tagesetappe: ca. 420 km 3. Tag: Das Vercors und die Drôme Heute wird’s wirklich sensationell – denn die Berge und vor allem die Pässe und Schluchten des Vercors gehören zum Spektakulärsten was die Alpen überhaupt zu bieten haben. Sowohl fahrerisch als auch von der Landschaft her. Leider müssen wir weiter – sonst könnte man allein hier eine Woche mit Fahren und Fotografieren verbringen. Gegen Nachmittag kommen wir in die flachere Drôme wo wir zur Erholung noch ein paar kleinere Pässe mitnehmen. Tagesetappe: ca. 430 km 4. Tag: Mont Ventoux und Grand Canyon du Verdon Gestern war es spektakulär. Heute geht es ebenso weiter – und doch ganz anders. Der Morgen steht ganz im Zeichen der Pässe der Drôme und der nördlichen Provence. Gegen Mittag erwartet uns dann der legendäre windige Berg: der Mont Ventoux mit seiner spektakulären Aussicht über die Provence bis hin zum Mittelmeer. Am Abend erreichen wir dann – nach ein paar weiteren Pässen – den Grand Canyon du Verdon. Und damit auch unser Nachtquartier. Tagesetappe: ca. 450 km 5. Tag: Die Legenden der Rallye Monte Carlo Heute geht’s erst mal Richtung Westen. Natürlich nicht auf den breiten Bundesstraßen, sondern über viele kleine Pässe, bis wir gegen Mittag die legendären Pässe der Rallye Monte Carlo erobern. Nachmittags orientieren wir uns dann wieder nach Norden um bei Barcelonette müde und überaus zufrieden ins Bett zu sinken. Tagesetappe: ca. 420 km 6. Tag: Durch Savoien nach Norden Wir bleiben in Frankreich – die Route führt uns über viele kleine aber nicht minder schöne Pässe Richtung Norden, bevor wir kurz wieder nach Süden schwenken und mit dem Col du Télégraphe den letzten Pass des Tages unter die Räder nehmen. Tagesetappe: ca. 420 km 7. Tag: Große Namen und kleine Preziosen Der Morgen beginnt direkt mit einem der schönsten Alpenpässe überhaupt, dem Col du Galibier. Aber trotz der fantastischen Aussicht bleibt keine Zeit für Sightseeing, denn wir müssen weiter: der Tag ist picke packe voll mit großen und kleinen Pässen, großen Namen und vielfach unbekannten Schönheiten. Am Abend erreichen wir wieder unser Starthotel, wo wir diese ereignisreiche Tour ausklingen lassen. Tagesetappe: ca. 440 km 8. Tag: Rückreise Nach dem gemeinsamen Frühstück individuelle Heimreise. (Programmänderungen vorbehalten) Allgemeine Informationen Gesamtstrecke: ca. 2.600 km (ohne An-/Abreise) Gruppengröße: mindestens 5 Fahrer, maximal 10 Motorräder je Reiseleiter. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Reise bis 28 Tage vor Tourbeginn abzusagen. Führerschein: Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 (mit entsprechendem Motorrad) voraus. Motorräder: Sie reisen mit Ihrem eigenen Motorrad. Bitte achten Sie darauf, dass Sie noch genügend Reifenprofil für die Dauer der Reise inklusive An-/ Abreise zum Treffpunkt-Hotel haben. Insbesondere die italienischen und französischen Bergstraßen mit ihrem meist sehr rauen Asphalt sind wahre „Profilfresser“. Auf der Tour besteht allein schon aufgrund der sehr langen Tagesetappen keine Möglichkeit die Reifen zu wechseln. Straßenzustand: Sehr viele große und kleine Pässe, meist in gutem bis sehr gutem Zustand. Einige Abschnitte allerdings auch mit schlechtem Asphalt, ein Pass teilweise geschottert. Fahrkönnen: Solide Bergerfahrung ist Grundvoraussetzung für diese Tour. Das Motorrad sollte auf kurvigen Strecken, besonders aber in Spitzkehren sicher beherrscht werden. Die sehr langen Tagesetappen erfordern eine gute Kondition. Tagesablauf: Normalerweise beginnt ein Reisetag ca. um 8.00 Uhr morgens mit dem Frühstück. Um etwa 8:30 Uhr, nach dem Briefing vom Reiseleiter, geht es dann auf zum nächsten Etappenziel. Mittags- und Kaffeepausen werden natürlich nicht fehlen. Bis um 19.00 Uhr erreichen wir in der Regel spätestens unser Hotel. Sollte es ausnahmsweise einmal doch später werden, dann gibt es sicher einen guten Grund dafür. Auf jeden Fall werden wir immer versuchen, Ihnen mindestens eine Stunde Zeit von der Ankunft bis zum Abendessen zu gönnen. Die Unterkünfte: In der Regel handelt es sich um Hotels der 3-Sterne-Kategorie, es können aber auch mal deren vier sein. Dafür genügt uns aber auch mal ein kleines Familienhotel mit etwas weniger Komfort. Jedoch zeichnet sich jede Unterkunft entweder durch die unverwechselbare Lage, Historie, Küche oder Atmosphäre aus. Natürlich sind alle Zimmer immer mit Bad ausgestattet. Besonderheiten: Kein Sightseeing, reine Fahrtour. Die Tour verbindet mehr als 100 Pässe der West- und Südalpen in einer großen Tour. Verpflegung: Frühstück und Abendessen in den Hotels sind im Preis inbegriffen. Getränke, Mittagessen und Pausensnacks müssen von den Teilnehmern selber bezahlt werden. Generell typische Küche des Alpenraums. Nebenkosten: Das Bier kann in den französischen Hotels teilweise relativ teuer sein. Ansonsten sind die Preise ähnlich wie in Deutschland. Versicherungen: Bitte führen Sie Ihre grüne Versicherungskarte auf der Reise mit. Für besonders empfehlenswert halten wir die Reiserücktritts- sowie eine Reiseabbruchkosten-Versicherung. Hinsichtlich der oben genannten Versicherungen wenden Sie sich im Zweifel bitte an Ihren Versicherungsvertreter. Oder schließen Sie Ihre Reiseversicherungen einfach und bequem bei der Allianz ab. Mit Ihrer Buchungsbestätigung gehen Ihnen entsprechende Unterlagen zu, in denen Sie zu den verschiedenen Versicherungen alle nötigen Informationen sowie die entsprechenden Prämien und Antragsformulare finden. Schutzbrief: Auch ein KFZ- Schutzbrief sowie eine Auslandskrankenversicherung kann wertvolle Hilfe im Schadensfall leisten. Wir haben die besten Erfahrungen mit dem ADAC-Auslandsschutzbrief gemacht. Klima: Im Hochgebirge kann es auch im Sommer zeitweise empfindlich kühl sein. In den Tälern bzw. im Süden teilweise mildes, mediterranes Klima. Einreise: Die Tour führt durch Frankreich. Schweizer und Staatsbürger der EULänder benötigen für die Reise lediglich einen Personalausweis. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte selbst bei den zuständigen Landesvertretungen. Termin: 24.7.2016 bis 31.07.2016 Leistungen: 7 Übernachtungen im Doppelzimmer Halbpension (Frühstück und Abendessen) Reiseleitung auf dem Motorrad Mautgebühren (sofern anfallend) Reisesicherungsschein Nicht eingeschlossen: Motorrad Benzin Mittagessen Getränke/Kaffeepausen Reiserücktrittskosten- und Rücktransportversicherung persönliche Ausgaben Eintrittsgelder bei individueller Tagesgestaltung Preise: Fahrer: EZ-Zuschlag: 1.090,– Euro 300,– Euro Wenn Sie gerne mitfahren möchten, aber z.B. Ihren Urlaub noch nicht definitiv abklären können, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711/182-19 77 (Fax: 0711-182-2017, E-Mail: [email protected]) Ihr MOTORRAD action team Stuttgart Bitte per Post, Fax oder Email zurück an das action team, 70162 Stuttgart; Fax: 0711-182-2017 REISEANMELDUNG Alpen-Challenge II Pilottour vom 24.7. bis 31.7. 2016 FahrerIn Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: PLZ/Ort: Telefon tagsüber: Telefon abends: Telefax: E-Mail: Geburtsdatum: Nationalität: Bitte im Notfall benachrichtigen (Name/Telefon): ____________________________________________ T-Shirt Größe S M L XL XXL XXXL Motorrad-Typ: Kfz-Kennzeichen: Leistung in PS: Baujahr: Ich fahre ________ km pro Jahr und seit ____________ regelmäßig Motorrad. Ich buche die Übernachtung im EZ (soweit möglich) DZ mit ½ DZ Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank Stuttgart Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST 600, IBAN DE92 600501017871512122 (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei) per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich) Bitte dazu das unten stehende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden. Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: Ich bin einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken. ________________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift MOTORRAD action team Leuschnerstraße 1 70174 Stuttgart Telefon: 07 11/1 82-19 77 Fax: 07 11/1 82-20 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.actionteam.de ANMELDUNG 98 Zahlung per Bankeinzug Bitte das Formular senden an: Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug. zur Buchung der Veranstaltung:_______________________________ von_______________ bis�������������� des Teilnehmers/der Teilnehmer:����������������������������������������������������������������� SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750 Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor- und Nachname:�������������������������������������������������������������������������������������� Angaben zum Kontoinhaber Name Kontoinhaber:�������������������������������������������������������������������������������������� Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber Straße/Hausnummer:____________________________________________________________________ /����������������� Postleitzahl/Ort:__________________ /����������������������������������������������������������������������� Kreditinstitut/BIC:____________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __ IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ Datum/Ort:______________________ /����������������������������������������������������������������������� Vor- und Nachname:�������������������������������������������������������������������������������������� Unterzeichner Unterschrift des Kontoinhabers:����������������������������������������������������������������������������� Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung (Pre-Notification) mitgeteilt. action team-Programm 2016 E-Mail: [email protected] Internet: www.actionteam.de INFO Veranstaltungsbedingungen Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und Endurotouren 1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen und Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und -Wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse Stuttgart die Annahme erklärt. MOTORRAD action team Leuschnerstraße 1 70174 Stuttgart Telefon: 07 11/1 82-19 77 Fax: 07 11/1 82-20 17 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN 94 Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündigung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers; - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers. Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den gesamten Reisepreis. Bei Zahlungen mit Ihrer Kreditkarte fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1% des gesamten Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an. Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungsdienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH, Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergeleitet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, MasterCard. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Reisebeschreibung. 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall zurück. 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE,PREISERHÖHUNGEN Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafenund Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor Presse Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen. 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. Der Motor Presse Stuttgart stehen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu: Bei den Reisen Ladakh gilt: bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. Bei den Reisen Namibia, Südafrika und Windhoek-Kapstadt gilt: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmepreises, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. Bei den Australien-Reisen gilt: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmepreises, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Teilnahmepreises, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % des Teilnahmepreises, ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises. Bei allen anderen Reisen: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. Bei Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen, erhöht sich diese pauschale Entschädigung jeweils um 1% Transaktionsentgelt, bezogen auf den für die pauschale Entschädigung anteilig zugrunde gelegten Gesamt-Teilnahmepreis, aufgerundet auf ganze Euro. Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die action team-Programm 2016 Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder können angefordert werden. 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder ver- www.actionteam.de Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle geltenden Bestimmungen. 13. MIETFAHRZEUGE Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme). Widerspruch ist jederzeit möglich unter: Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG MOTORRAD action team, Stichwort „Datenschutz“ Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Perfektionstrainings, Fahrertrainings, Enduro- und Supermoto-Lehrgänge und –Wochenenden 1. PHILOSOPHIE Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenenden dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen. 2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird der Anmeldende zusammen mit der Termininformation hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung verbindlich. 3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedingungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbieter und die Angaben zu dem von uns beauftragten Abrechnungsdienstleister entsprechend. Zusätzlich wird bei Kreditkartenzahlungen auch hier ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % auf den gesamten Teilnahmepreis (einschließlich gegebenenfalls gebuchter Zusatzleistungen), aufgerundet auf ganze Euro, erhoben. 4. MINDESTTEILNEHMERZAHL Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Trainingsausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall zurück. Internet: www.actionteam.de Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen Informationen durch uns und namentlich bekannte Unternehmen. E-Mail: [email protected] 12. HAFTUNG 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG Fax: 07 11/1 82-20 17 8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVERLANGEN Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind. Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist. Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet. Telefon: 07 11/1 82-19 77 Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor Presse Stuttgart bedingt sind. 11. REISELEITER (INSTRUKTOREN) 14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF 70174 Stuttgart 7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN letzt oder geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Leuschnerstraße 1 bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. INFO MOTORRAD action team Veranstaltungsbedingungen 95 70174 Stuttgart Telefon: 07 11/1 82-19 77 Fax: 07 11/1 82-20 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.actionteam.de INFO Veranstaltungsbedingungen 5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen. Bei Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen, erhöht sich diese pauschale Entschädigung jeweils um 1% Transaktionsentgelt, bezogen auf den für die pauschale Entschädigung anteilig zugrunde gelegten gesamten Teilnahmepreis, aufgerundet auf ganze Euro. 7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVERLANGEN Wie Reisebedingungen unter 8. 8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenenden sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung). 9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie Reisebedingungen unter 10. 10. INSTRUKTOREN Wie Reisebedingungen unter 11. 11. HAFTUNG Wie Reisebedingungen unter 12. 12. HAFTUNGSVERZICHT Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbeginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen. 13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN Wie Reisebedingungen unter 13. MOTORRAD action team Leuschnerstraße 1 14. VERSICHERUNGEN 96 Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer abgeschlossen hat. 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG Wie Reisebedingungen unter 15. Für Renntrainings gelten die „Veranstaltungsbedingungen für alle Perfektionstrainings, Fahrertrainings, Enduro- und Supermoto-Lehrgänge und -Wochenenden“ entsprechend mit folgenden Abweichungen: 1. PHILOSOPHIE Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße, sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppeneinteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung. 2. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. Haftungsverzicht NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber dem (den) • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen; • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden); • alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen; außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Bewerber und Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber den • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge; außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Dieser Verzicht wird auch für • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Maßgabe frei. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei. Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass 1. er auf eigenes Risiko fährt; 2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat; 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraussetzt; 4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt; 5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, 1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein; 2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben; 3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig gelesen zu haben. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung teilzunehmen. Für alle Trainingsformen des action teams gilt: Integralhelm (ECE-Norm 22), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel. Schnürstiefel sind nicht erlaubt. Rennstreckentrainings: Es darf nur mit Lederkombi (kein Textil) gefahren werden (restliche Bekleidung s.o.). Fahrertrainings: Textil- oder Lederkombi (Zweiteiler müssen durch einen Reißverschluss verbunden werden, restliche Bekleidung s.o.). Supermoto: Lederkombi (ein- oder zweiteilig), Lederhandschuhe, Helm, Brille und stabile Stiefel. Enduro: Enduro-Jacke und -Hose, Schulterschutz, Handschuhe, Helm, Brille, stabile Stiefel. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der) Veranstalter(s) veröffentlicht werden. Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Die Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter abgeschlossen. Eine Sicherheitsüberprüfung am Motorrad vor der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Haftungsverzichts. Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich Folgendes Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen nach vorstehender Maßgabe frei. VERANSTALTER: MOTORRAD action team Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Geschäftsführer: Dr. Volker Breid, Norbert Lehmann Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registernummer: HRA 9302 Telefon: +49 (711) 182-1977 E-Mail: [email protected] Stand: 9. September 2015 action team-Programm 2016
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