Alpen-Challenge II - Motor Presse Stuttgart

Alpen-Challenge II
Der Legende zweiter Teil
Die Alpen-Challenge ist schon Legende. Entstanden aus der verrückten Laune zweier
Redakteure, so viele Pässe wie möglich innerhalb einer Woche fahren zu wollen, ist diese
Tour seit bald 15 Jahren fester Bestandteil des MOTORRAD action team Programms.
Über 100 Pässe in 6 Tagen, Tagesetappen von bis zu 480 km – die Alpen Challenge macht
ihrem Namen alle Ehre. Sie ist heute genauso wie am ersten Tag immer noch eine
Herausforderung für alle die sie fahren wollen. Und wer sie je gefahren hat, wird immer
wieder an sie zurückdenken.
Aber nach so vielen Jahren drängt sich doch immer wieder ein Gedanke in den Vordergrund:
war’s das? Oder geht da vielleicht noch mehr?
Im ersten Moment scheint der Gedanke abwegig: noch mal über 100 Pässe in sechs Tagen?
Die Alpen-Challenge nimmt doch schon jeden noch so kleinen Pass in der Gegend mit. Und
da soll noch Platz für neue Strecken und weitere Pässe sein?
Die Antwort lautet: Ja klar. Und wie!
Intensives Kartenstudium gepaart mit profunder Ortskenntnis liefert die Erkenntnis: da geht
noch was. Noch mal deutlich mehr als 100 Pässe in den West- und Südalpen. Und das mit
sehr wenig Überschneidungen zur ‚originalen’ Alpen-Challenge.
Dass diese neue Tour genauso spektakulär, genauso anspruchsvoll, genauso kurvig und
genauso befriedigend ist wie die erste Tour, versteht sich von selbst. Eine echte AlpenChallenge eben.
Ausgedehnte Kaffeepausen, formidable Mittagessen oder der Sprung in einen kühlen
Bergsee? Vielleicht im nächsten Urlaub. Wer die Alpen-Challenge bucht, der steht auf
Kurven, Kurven und nochmals Kurven – und sonst gar nichts.
1. Tag:
Individuelle Anreise an den Genfer See
Individuelle Anreise zum Treffpunkthotel am Genfer See.
2. Tag:
Südlich des Genfer Sees
Zum Einschwingen erst mal ein paar kleine Pässe durch die Berge am Genfer
See, bevor es dann gegen Mittag höher und mondäner wird. Annecy und Aix-LesBains heißen die bekannten Städte, die wir von oben betrachten, bevor wir am
Nachmittag durch die Chartreuse zu unserem Hotel bei Grenoble fahren.
Tagesetappe: ca. 420 km
3. Tag:
Das Vercors und die Drôme
Heute wird’s wirklich sensationell – denn die Berge und vor allem die Pässe und
Schluchten des Vercors gehören zum Spektakulärsten was die Alpen überhaupt
zu bieten haben. Sowohl fahrerisch als auch von der Landschaft her. Leider
müssen wir weiter – sonst könnte man allein hier eine Woche mit Fahren und
Fotografieren verbringen. Gegen Nachmittag kommen wir in die flachere Drôme
wo wir zur Erholung noch ein paar kleinere Pässe mitnehmen.
Tagesetappe: ca. 430 km
4. Tag:
Mont Ventoux und Grand Canyon du Verdon
Gestern war es spektakulär. Heute geht es ebenso weiter – und doch ganz
anders. Der Morgen steht ganz im Zeichen der Pässe der Drôme und der
nördlichen Provence. Gegen Mittag erwartet uns dann der legendäre windige
Berg: der Mont Ventoux mit seiner spektakulären Aussicht über die Provence bis
hin zum Mittelmeer. Am Abend erreichen wir dann – nach ein paar weiteren
Pässen – den Grand Canyon du Verdon. Und damit auch unser Nachtquartier.
Tagesetappe: ca. 450 km
5. Tag:
Die Legenden der Rallye Monte Carlo
Heute geht’s erst mal Richtung Westen. Natürlich nicht auf den breiten
Bundesstraßen, sondern über viele kleine Pässe, bis wir gegen Mittag die
legendären Pässe der Rallye Monte Carlo erobern. Nachmittags orientieren wir
uns dann wieder nach Norden um bei Barcelonette müde und überaus zufrieden
ins Bett zu sinken.
Tagesetappe: ca. 420 km
6. Tag:
Durch Savoien nach Norden
Wir bleiben in Frankreich – die Route führt uns über viele kleine aber nicht minder
schöne Pässe Richtung Norden, bevor wir kurz wieder nach Süden schwenken
und mit dem Col du Télégraphe den letzten Pass des Tages unter die Räder
nehmen.
Tagesetappe: ca. 420 km
7. Tag:
Große Namen und kleine Preziosen
Der Morgen beginnt direkt mit einem der schönsten Alpenpässe überhaupt, dem
Col du Galibier. Aber trotz der fantastischen Aussicht bleibt keine Zeit für
Sightseeing, denn wir müssen weiter: der Tag ist picke packe voll mit großen und
kleinen Pässen, großen Namen und vielfach unbekannten Schönheiten. Am
Abend erreichen wir wieder unser Starthotel, wo wir diese ereignisreiche Tour
ausklingen lassen.
Tagesetappe: ca. 440 km
8. Tag: Rückreise
Nach dem gemeinsamen Frühstück individuelle Heimreise.
(Programmänderungen vorbehalten)
Allgemeine Informationen
Gesamtstrecke: ca. 2.600 km (ohne An-/Abreise)
Gruppengröße:
mindestens 5 Fahrer, maximal 10 Motorräder je Reiseleiter.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, die
Reise bis 28 Tage vor Tourbeginn abzusagen.
Führerschein:
Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A
oder A1 (mit entsprechendem Motorrad) voraus.
Motorräder:
Sie reisen mit Ihrem eigenen Motorrad. Bitte achten Sie darauf, dass Sie
noch genügend Reifenprofil für die Dauer der Reise inklusive An-/
Abreise zum Treffpunkt-Hotel haben. Insbesondere die italienischen und
französischen Bergstraßen mit ihrem meist sehr rauen Asphalt sind wahre
„Profilfresser“. Auf der Tour besteht allein schon aufgrund der sehr
langen Tagesetappen keine Möglichkeit die Reifen zu wechseln.
Straßenzustand: Sehr viele große und kleine Pässe, meist in gutem bis sehr gutem
Zustand. Einige Abschnitte allerdings auch mit schlechtem Asphalt, ein
Pass teilweise geschottert.
Fahrkönnen:
Solide Bergerfahrung ist Grundvoraussetzung für diese Tour. Das
Motorrad sollte auf kurvigen Strecken, besonders aber in Spitzkehren
sicher beherrscht werden. Die sehr langen Tagesetappen erfordern eine
gute Kondition.
Tagesablauf:
Normalerweise beginnt ein Reisetag ca. um 8.00 Uhr morgens mit dem
Frühstück. Um etwa 8:30 Uhr, nach dem Briefing vom Reiseleiter, geht es
dann auf zum nächsten Etappenziel. Mittags- und Kaffeepausen werden
natürlich nicht fehlen. Bis um 19.00 Uhr erreichen wir in der Regel
spätestens unser Hotel. Sollte es ausnahmsweise einmal doch später
werden, dann gibt es sicher einen guten Grund dafür. Auf jeden Fall
werden wir immer versuchen, Ihnen mindestens eine Stunde Zeit von der
Ankunft bis zum Abendessen zu gönnen.
Die Unterkünfte: In der Regel handelt es sich um Hotels der 3-Sterne-Kategorie, es können
aber auch mal deren vier sein. Dafür genügt uns aber auch mal ein
kleines Familienhotel mit etwas weniger Komfort. Jedoch zeichnet sich
jede Unterkunft entweder durch die unverwechselbare Lage, Historie,
Küche oder Atmosphäre aus. Natürlich sind alle Zimmer immer mit Bad
ausgestattet.
Besonderheiten: Kein Sightseeing, reine Fahrtour. Die Tour verbindet mehr als 100 Pässe
der West- und Südalpen in einer großen Tour.
Verpflegung:
Frühstück und Abendessen in den Hotels sind im Preis inbegriffen.
Getränke, Mittagessen und Pausensnacks müssen von den Teilnehmern
selber bezahlt werden. Generell typische Küche des Alpenraums.
Nebenkosten:
Das Bier kann in den französischen Hotels teilweise relativ teuer sein.
Ansonsten sind die Preise ähnlich wie in Deutschland.
Versicherungen: Bitte führen Sie Ihre grüne Versicherungskarte auf der Reise mit. Für
besonders empfehlenswert halten wir die Reiserücktritts- sowie eine
Reiseabbruchkosten-Versicherung.
Hinsichtlich der oben genannten Versicherungen wenden Sie sich im
Zweifel bitte an Ihren Versicherungsvertreter. Oder schließen Sie Ihre
Reiseversicherungen einfach und bequem bei der Allianz ab. Mit Ihrer
Buchungsbestätigung gehen Ihnen entsprechende Unterlagen zu, in
denen Sie zu den verschiedenen Versicherungen alle nötigen
Informationen sowie die entsprechenden Prämien und Antragsformulare
finden.
Schutzbrief:
Auch ein KFZ- Schutzbrief sowie eine Auslandskrankenversicherung kann
wertvolle Hilfe im Schadensfall leisten. Wir haben die besten Erfahrungen
mit dem ADAC-Auslandsschutzbrief gemacht.
Klima:
Im Hochgebirge kann es auch im Sommer zeitweise empfindlich kühl
sein. In den Tälern bzw. im Süden teilweise mildes, mediterranes Klima.
Einreise:
Die Tour führt durch Frankreich. Schweizer und Staatsbürger der EULänder benötigen für die Reise lediglich einen Personalausweis.
Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte selbst bei den
zuständigen Landesvertretungen.
Termin:
24.7.2016 bis 31.07.2016
Leistungen:
7 Übernachtungen im Doppelzimmer
Halbpension (Frühstück und Abendessen)
Reiseleitung auf dem Motorrad
Mautgebühren (sofern anfallend)
Reisesicherungsschein
Nicht
eingeschlossen: Motorrad
Benzin
Mittagessen
Getränke/Kaffeepausen
Reiserücktrittskosten- und Rücktransportversicherung
persönliche Ausgaben
Eintrittsgelder bei individueller Tagesgestaltung
Preise:
Fahrer:
EZ-Zuschlag:
1.090,– Euro
300,– Euro
Wenn Sie gerne mitfahren möchten, aber z.B. Ihren Urlaub noch nicht definitiv abklären
können, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711/182-19 77
(Fax: 0711-182-2017, E-Mail: [email protected])
Ihr MOTORRAD action team Stuttgart
Bitte per Post, Fax oder Email zurück an das action team, 70162 Stuttgart; Fax: 0711-182-2017
REISEANMELDUNG
Alpen-Challenge II Pilottour vom 24.7. bis 31.7. 2016
FahrerIn
Name:
Vorname:
Straße/Haus-Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon tagsüber:
Telefon abends:
Telefax:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Nationalität:
Bitte im Notfall benachrichtigen (Name/Telefon): ____________________________________________
T-Shirt Größe  S  M  L  XL  XXL  XXXL
Motorrad-Typ:
Kfz-Kennzeichen:
Leistung in PS:
Baujahr:
Ich fahre ________ km pro Jahr und seit ____________ regelmäßig Motorrad.
Ich buche die Übernachtung im
 EZ (soweit möglich)
 DZ mit
 ½ DZ
Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
 per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank Stuttgart
Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST 600, IBAN DE92 600501017871512122
(Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei)
 per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich)
Bitte dazu das unten stehende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: 
Ich bin einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action
team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht.
Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren
Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken.
________________________
_________________________________
Ort, Datum
Unterschrift
MOTORRAD action team
Leuschnerstraße 1
70174 Stuttgart
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Fax: 07 11/1 82-20 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.actionteam.de
ANMELDUNG
98
Zahlung per Bankeinzug
Bitte das Formular senden an:
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug.
zur Buchung der Veranstaltung:_______________________________ von_______________ bis��������������
des Teilnehmers/der Teilnehmer:�����������������������������������������������������������������
SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750
Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vor- und Nachname:��������������������������������������������������������������������������������������
Angaben zum Kontoinhaber
Name Kontoinhaber:��������������������������������������������������������������������������������������
Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber
Straße/Hausnummer:____________________________________________________________________ /�����������������
Postleitzahl/Ort:__________________ /�����������������������������������������������������������������������
Kreditinstitut/BIC:____________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __
IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __
Datum/Ort:______________________ /�����������������������������������������������������������������������
Vor- und Nachname:��������������������������������������������������������������������������������������
Unterzeichner
Unterschrift des Kontoinhabers:�����������������������������������������������������������������������������
Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung
(Pre-Notification) mitgeteilt.
action team-Programm 2016
E-Mail: [email protected]
Internet: www.actionteam.de
INFO
Veranstaltungsbedingungen
Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
für alle Fernreisen, Europareisen,
Alpenreisen und Endurotouren
1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen
und Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und
-Wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses
Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor
Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den
Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder,
wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag
kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung
durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht der Inhalt
der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das sie für
die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse
Stuttgart die Annahme erklärt.
MOTORRAD action team
Leuschnerstraße 1
70174 Stuttgart
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Fax: 07 11/1 82-20 17
2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN
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Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den
Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des
Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung
und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3
BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des
Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens
26 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger
als 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig.
Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct
Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes
„Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu
zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift
erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündigung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren
erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung - bei
Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der
Abbuchung vom Konto des Teilnehmers;
- bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der
Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto
des Teilnehmers.
Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den
gesamten Reisepreis.
Bei Zahlungen mit Ihrer Kreditkarte fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1% des gesamten Reisepreises,
aufgerundet auf ganze Euro, an. Für Zahlungen mit Kreditkarte
werden die von Ihnen bei der Zahlung angegebenen Daten
direkt an unseren Abrechnungsdienstleister Saferpay (SIX
Payment Services GmbH, Langenhorner Chaussee 92–94,
22415 Hamburg) weitergeleitet. Es werden folgende
Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, MasterCard.
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen
erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst
kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten
einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die
Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor
Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von
der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn
feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und
veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem
Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem
Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder
Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden.
Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses
Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service
GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten
Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der
Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die
Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des
Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich
der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug
befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart
schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen
Sie der jeweiligen Reisebeschreibung.
3. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn
abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der
Teilnehmer in diesem Fall zurück.
4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE,PREISERHÖHUNGEN
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Motor
Presse Stuttgart ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen,
wenn sich unvorhersehbar für die Motor Presse Stuttgart und
nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten
Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu
entstehen, die von der Motor Presse Stuttgart nicht zu
vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise;
Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern
oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafenund Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur
zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn
der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Sollte
dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens
jedoch drei Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer
Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde
zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der
Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen
Reise verlangen, wenn die Motor Presse Stuttgart in der Lage
ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung der Motor Presse Stuttgart über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart
geltend zu machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus
Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen.
5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn
zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor
Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung
aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der
Eingang der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. Der
Motor Presse Stuttgart stehen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
Bei den Reisen Ladakh gilt:
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25 % des Teilnahmepreises,
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 % des Teilnahmepreises,
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
90 % des Teilnahmepreises,
am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
Bei den Reisen Namibia, Südafrika und
Windhoek-Kapstadt gilt:
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
20 % des Teilnahmepreises,
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25 % des Teilnahmepreises,
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 % des Teilnahmepreises,
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
90 % des Teilnahmepreises,
am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
Bei den Australien-Reisen gilt:
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
20 % des Teilnahmepreises,
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
40 % des Teilnahmepreises,
bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn
60 % des Teilnahmepreises,
ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
90 % des Teilnahmepreises.
Bei allen anderen Reisen:
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
10 % des Teilnahmepreises,
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25 % des Teilnahmepreises,
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 % des Teilnahmepreises,
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
90 % des Teilnahmepreises,
am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
Bei Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen, erhöht sich diese
pauschale Entschädigung jeweils um 1% Transaktionsentgelt,
bezogen auf den für die pauschale Entschädigung anteilig
zugrunde gelegten Gesamt-Teilnahmepreis, aufgerundet auf
ganze Euro.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die
Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug
ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch
höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der
Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in
geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt
ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet
zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug,
kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von
der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach
Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen
werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende
Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer
an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen
zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur
insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet
werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach
Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als
auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die
action team-Programm 2016
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder
der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten hat.
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering
zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei
der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung
nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich
gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden.
Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse
Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,
wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse
Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen.
Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §
651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis
zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten
Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad
(ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen
und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln
der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der
jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen
für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens
der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der
Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung,
Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung liegen den
Teilnehmerunterlagen bei oder können angefordert werden.
10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden
die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder ver-
www.actionteam.de
Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen
in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass er für sein Fahrverhalten selbst verantwortlich ist und für
hierdurch verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und
strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit
seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur
Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche und grob
fahrlässige Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und
ihrer Mitarbeiter sowie für Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der Motor Presse
Stuttgart und ihrer Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon
unberührt. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für
Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig
noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) die Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer
entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt oder empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und
der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart
sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse
Stuttgart ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse
Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,
so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der
Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach
Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern
die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle
geltenden Bestimmungen.
13. MIETFAHRZEUGE
Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings
oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder
einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug
(auch Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme).
Widerspruch ist jederzeit möglich unter:
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG
MOTORRAD action team, Stichwort „Datenschutz“
Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
für alle Perfektionstrainings, Fahrertrainings, Enduro- und Supermoto-Lehrgänge und –Wochenenden
1. PHILOSOPHIE
Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung
des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer
langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch
Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf
die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im
Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf
der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die
StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenenden dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei
Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.
2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG
Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen:
Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt
die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem
Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich
oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Termine
von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird der
Anmeldende zusammen mit der Termininformation hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung verbindlich.
3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT
Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den
Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/
oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Mit
Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe
von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu
zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen
Veranstaltungsbeschreibung. Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2.
der „Veranstaltungsbedingungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit SDD sowie die hier genannten
akzeptierten Kreditkartenanbieter und die Angaben zu dem
von uns beauftragten Abrechnungsdienstleister entsprechend.
Zusätzlich wird bei Kreditkartenzahlungen auch hier ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % auf den gesamten Teilnahmepreis (einschließlich gegebenenfalls gebuchter Zusatzleistungen), aufgerundet auf ganze Euro, erhoben.
4. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn
abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Trainingsausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der
Teilnehmer in diesem Fall zurück.
Internet: www.actionteam.de
Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um
Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter
Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnummer
oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen Informationen durch uns und namentlich bekannte Unternehmen.
E-Mail: [email protected]
12. HAFTUNG
15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG
Fax: 07 11/1 82-20 17
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT,
ABHILFEVERLANGEN
Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die
Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder
Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Presse
Stuttgart gehören oder anvertraut sind.
Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist.
Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs
sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet.
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer
über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner
Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften
von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist
für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften
in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor Presse Stuttgart bedingt sind.
11. REISELEITER (INSTRUKTOREN)
14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF
70174 Stuttgart
7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND
GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
letzt oder geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse
Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner
Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der
weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Leuschnerstraße 1
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den
Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
INFO
MOTORRAD action team
Veranstaltungsbedingungen
95
70174 Stuttgart
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Fax: 07 11/1 82-20 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.actionteam.de
INFO
Veranstaltungsbedingungen
5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN
Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5.
gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der
Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die
Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des
Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor
Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer
Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm
unbenommen. Bei Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen,
erhöht sich diese pauschale Entschädigung jeweils um 1%
Transaktionsentgelt, bezogen auf den für die pauschale
Entschädigung anteilig zugrunde gelegten gesamten
Teilnahmepreis, aufgerundet auf ganze Euro.
7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT,
ABHILFEVERLANGEN
Wie Reisebedingungen unter 8.
8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN
Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei
Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenenden sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf
privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder
teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung).
9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden
Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie
Reisebedingungen unter 10.
10. INSTRUKTOREN
Wie Reisebedingungen unter 11.
11. HAFTUNG
Wie Reisebedingungen unter 12.
12. HAFTUNGSVERZICHT
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise sind,
ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbeginn
unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts
finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen.
13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN
Wie Reisebedingungen unter 13.
MOTORRAD action team
Leuschnerstraße 1
14. VERSICHERUNGEN
96
Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse
Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer
abgeschlossen hat.
15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG
Wie Reisebedingungen unter 15.
Für Renntrainings gelten die „Veranstaltungsbedingungen für alle Perfektionstrainings, Fahrertrainings, Enduro- und
Supermoto-Lehrgänge und -Wochenenden“ entsprechend mit folgenden
Abweichungen:
1. PHILOSOPHIE
Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für
Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen
Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße,
sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppeneinteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener
Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung.
2. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN
Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für
Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse
Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer.
Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit
ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm
(ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor,
Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen.
Haftungsverzicht
NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE
TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER
HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR
VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN.
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung
teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken
behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von
ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier
nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber
und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden
gegenüber dem (den)
• Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten
Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;
• Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber,
dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger
(soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);
• alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen;
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises - beruhen. Bewerber und Fahrer verzichten
außerdem auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit
der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber den
• anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern),
deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen
Fahrzeuge; außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Dieser Verzicht wird auch für
• Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des
Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den
(die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender
Maßgabe frei.
Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der
Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm
benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine
(ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren
auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.
Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit
ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen
Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und
auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern
bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der
Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich
aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von
Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der
vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
1. er auf eigenes Risiko fährt;
2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die
Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe
eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land
gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat;
3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution
voraussetzt;
4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt;
5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren
muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad
über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung
mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;
2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und
Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben;
3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig
gelesen zu haben.
Der Teilnehmer sichert zu,
an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung teilzunehmen.
Für alle Trainingsformen des action teams gilt: Integralhelm
(ECE-Norm 22), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel.
Schnürstiefel sind nicht erlaubt.
Rennstreckentrainings: Es darf nur mit Lederkombi (kein
Textil) gefahren werden (restliche Bekleidung s.o.).
Fahrertrainings: Textil- oder Lederkombi (Zweiteiler müssen
durch einen Reißverschluss verbunden werden, restliche
Bekleidung s.o.).
Supermoto: Lederkombi (ein- oder zweiteilig), Lederhandschuhe, Helm, Brille und stabile Stiefel.
Enduro: Enduro-Jacke und -Hose, Schulterschutz, Handschuhe,
Helm, Brille, stabile Stiefel.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und
Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gefertigt
werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in Pressemitteilungen
und Druckerzeugnissen des (der) Veranstalter(s) veröffentlicht
werden.
Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings
StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht
öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Die
Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu
fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter
abgeschlossen. Eine Sicherheitsüberprüfung am Motorrad vor
der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses
Haftungsverzichts.
Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich Folgendes
Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht
werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem
Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer
seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt
vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt
dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des
Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner
Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt
den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen
nach vorstehender Maßgabe frei.
VERANSTALTER:
MOTORRAD action team
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG,
Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Geschäftsführer: Dr. Volker Breid, Norbert Lehmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRA 9302
Telefon: +49 (711) 182-1977
E-Mail: [email protected]
Stand: 9. September 2015
action team-Programm 2016